Ausbildung am Lernort Praxis
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- Heiko Kästner
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1 Ausbildung am Lernort Praxis Richtlinien für die Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik - Teilzeitform 3. Jahr - Pestalozzi-Seminar Pastor-Badenhop-Weg Burgwedel Tel: / Fax: / pestalozzi-seminar@pestalozzi-stiftung.de Seite: 1 / 8
2 Inhalt Seite 1. Richtlinien für die praktische Ausbildung am Lernort 3 2. Ausbildungsaufgaben der Schüler/innen 4 3. Bewertungsschlüssel 5 4. Besonderheiten 5 Anlagen 1 Beurteilungskriterien 2 Bestätigung Lernortes Praxis 3 Informationen zum schriftlichen Teil der praktischen Prüfung (Teilangebot eines Projektes/einer didaktischen Reihe) Seite: 2 / 8
3 1. Richtlinien für die praktische Ausbildung am Lernort Praxis (ALP) 1.1 Die praktische Ausbildung am Lernort Praxis Der Lernort Praxis kann aus den Bereichen der Behindertenhilfe, der Hilfen zur Erziehung, der Jugendpflege oder Kindertagesstätten gewählt werden. Die Wahl eines Ausbildungsplatzes sowie die Bewerbung darum sind Aufgaben der Schülerin/des Schülers. Der Lernort bedarf der Genehmigung der Fachschule und darf nicht weiter als 50 km von dieser entfernt sein. Die Dauer des praktischen Ausbildungsabschnittes beträgt 200 Stunden. In der Regel sind die Schüler/innen in den pädagogischen Einrichtungen angestellt. 1.2 Ziele und Inhalte in der letzten Ausbildungsphase Die SchülerInnen/Schüler sollen ihre bereits erworbenen Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen anwenden, erweitern und vertiefen. Noch fehlende einrichtungs- und klientelspezifische Kompetenzen sollen erkannt und entwickelt werden Das pädagogische Handeln, die Formulierung eigener Lernziele und Vorhaben sollen im hohen Maß selbstständig und eigenverantwortlich ausgerichtet sein. Für einen umfangreichen Einblick in das Arbeitsfeld ist es wünschenswert, dass die SchülerInnen nach Möglichkeit an allen dienstlichen Besprechungen und allen Aktivitäten der Einrichtung (Wochenenddienste, Nachtbereitschaften, Feste, Elterngespräche etc.) teilnehmen. 1.3 Ausbildungsaufgaben von PraxisanleiterInnen Die zentrale Aufgabe besteht darin, die SchülerInnen für die Dauer des praktischen Ausbildungsabschnitts fachlich zu begleiten und zu unterstützen. Dabei stehen in Abgrenzung zu der Lehrkraft solche Aufgaben im Vordergrund, die SchülerInnen dabei helfen, sich im sozialpädagogischen Berufsalltag besser und schneller zurechtzufinden und bei Fragen und Unsicherheiten eine feste Ansprechperson zu haben. Durch ihre pädagogische Vorbildfunktion leistet eine Anleitung einen wichtigen Beitrag dazu, SchülerInnen in der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit und Professionalität zu unterstützen. Dies geschieht durch regelmäßig stattfindende reflektierende Gespräche, in denen zum einen die Wirksamkeit der eigenen Persönlichkeit und des eigenen beruflichen Handelns in Selbst- und Fremdwahrnehmung erkannt und analysiert wird. Zum anderen dient die Anleitung SchülerInnen als Vorbild für pädagogisches Handeln in komplexen Praxissituationen. (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium: Innovationsvorhaben im Bereich der berufsbildenden Schulen. Leitfaden für die praktische Ausbildung am Lernort Praxis. Hannover 2004, ebd, 5f.) Am Ende des praktischen Ausbildungsabschnitts erstellt die Praxisanleitung eine schriftliche Beurteilung. (Anlage 1: Beurteilungskriterien) Seite: 3 / 8
4 1.4 Ausbildungsaufgaben der Lehrkraft Die Lehrkraft hilft SchülerInnen, sozialpädagogische Inhalte und Methoden sowie sozialpädagogische Medien im praktischen Handeln ein- und umsetzen zu können. Hierbei wird eine Verbindung von Theorie und Praxis hergestellt. Es gilt, in komplexen Praxissituationen fachliche Kenntnisse und erworbene Schlüsselqualifikationen aus dem Unterricht im eigenen Tun zu integrieren und berufliche Handlungskompetenz zu erwerben und zu reflektieren. Die Funktion der Lehrkraft ist es, eine Klammer zu bilden zwischen den unterschiedlichen Lernprozessen im Unterricht und in der Praxis. SchülerInnen werden durch die Lehrkraft unterstützt, selbst den Theorie- Praxis-Bezug herzustellen, der die Professionalität des Berufes der ErzieherInnen ausmacht. (ebd, 5) 1.5 Kooperation zwischen Fachschule/Lehrkraft und Lernort Praxis/ Anleitung Lehrkraft und Anleitung kooperieren in der praktischen Ausbildung. Weder die Fachschulen noch die Lernorte Praxis sind allein in der Lage, eine qualifizierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher zu gewährleisten. Daher garantiert nur eine enge Kooperation eine hohe Ausbildungsqualität. Praxisanleitertreffen, Ausbildungsbesuch der Lehrkraft in der Einrichtung und die schnelle Kontaktaufnahme bei Fragen oder auftretenden Problemen unterstützen eine gute Zusammenarbeit. 2. Ausbildungsaufgaben der Schülerin/des Schülers 2.1 sucht sich einen Lernort und lässt sich diesen von der Fachschule genehmigen (Anlage 2: Bestätigung des Lernortes Praxis). Der Abgabetermin wird von der Lehrkraft bekannt gegeben, die im Klassenverband auf die Praxisphase vorbereitet. Der Lernort ist in der Regel die Arbeitsstelle. Der Schüler/ die Schülerin wird von einer sozialpädagogischen Fachkraft angeleitet führt zu Beginn der praktischen Ausbildung mit der Praxisanleiterin / dem Praxisanleiter ein Gespräch. Inhalte des Gespräches sind die im letzten Ausbildungsabschnitt noch zu erwerbenden Erfahrungen und Kompetenzen, bereits vorhandene und zu festigende Ressourcen, die Planungen des Projektes und der praktischen Prüfung. Die Ergebnisse des Gespräches werden verschriftlicht und der begleitenden Lehrkraft zur Kenntnis gegeben führt mit der Klientel ein Projekt oder in der Krippe eine didaktische Reihe durch. 2.4.legt die praktische Prüfung ab ( BBS-VO 5 Abs.7 der Anlage V zu 33 vom ) Grundsätzlich erfolgt die praktische Prüfung in Form einer schriftlich geplanten, durchgeführten und reflektierten Aufgabe. Die Schülerin/der Schüler kann den Themenbereich der Prüfung wählen. Zur Auswahl stehen ein pädagogisches Teilangebot des Projektes oder der didaktischen Seite: 4 / 8
5 Reihe sowie weitere Themen, die am Anfang des Schuljahres von der vorbereitenden Lehrkraft bekannt gegeben werden (Anlage 3: Informationen zum schriftlichen Teil der Prüfung) wertet am Ende der praktischen Ausbildung mit der Praxisanleiterin/ dem Praxisanleiter die eigenen Lernerfahrungen aus und erstellt eine schriftliche Abschlussreflexion. 3. Bewertungsschlüssel Bewertung für das Fach Sozialpädagogische Bildungsarbeit (LF 4) - Abschlussreflexion 30% - Leistungen aus dem LF 4-Unterricht 70% Bewertung für das Fach Sozialpädagogische Praxis - Bewertung der Praktikums- o. Arbeitsstelle 60% - Praktische Prüfung 40% 4. Besonderheiten 4.1 Arbeitszeit Die Ausbildung am Lernort Praxis dauert 200 Stunden. Die Verteilung der Stunden im vorgegebenen Ausbildungszeitraum ist in der Praxisstelle abzusprechen. 4.2 Fehlzeiten Fehlzeiten in der Reflexionsgruppe werden als Fehlzeiten im Unterricht gewertet. Fehlzeiten in der Praxisstelle, die über 20 Stunden hinausgehen, müssen nachgeholt werden. Die Termine dafür müssen im Vorfeld von der betreuenden Lehrkraft schriftlich genehmigt werden. Im Krankheitsfall informiert die Schülerin/der Schüler umgehend die Praxisstelle und legt am 3. Krankheitstag dem Lernort Praxis ein ärztliches Attest und der Fachschule eine Kopie des Attestes vor. Eventuelle Sonderregeln der Praxisstelle sind zu erfragen und zu beachten. 4.3 Veränderungen Veränderungen können nur nach Absprache mit allen drei Beteiligten erfolgen (Praxisstelle - Fachschule - SchülerIn). Die schulrechtliche Bewertung behält sich die Konferenz vor. Seite: 5 / 8
6 Anlage 1 / Stand August 2015 Beurteilungskriterien/Orientierungshilfen für die Abschlussbeurteilungen der Ausbildung am Lernort Praxis Fachschule Sozialpädagogik (FSP) Praxisbeurteilung Der/Die Praktikant/in..., geb. am..., war vom... bis... in (Name und Ort der Praxisstelle) tätig. Art des Praktikums Fachschule für Sozialpädagogik- 1. Einsatzort und Aufgaben: 2. Verhalten im Umgang mit den Kindern/Jugendlichen/Erwachsenen - im Einzelkontakt - im Kontakt zur Gruppe (Flexibilität, Verhalten in Konfliktsituationen, Grenzen setzen, angemessene Sprache etc.) 3. Verhalten im Umgang mit Eltern/Angehörigen 4. Verhalten im Umgang mit den Team-Kollegen/innen (Kooperation, Absprachen einhalten, Offenheit, Ideen einbringen etc.) 5. Einsatzbereitschaft im Praxisfeld z. B. Motivation, Zuverlässigkeit 6. Planung und Durchführung von Aufgaben 7. Beobachtungs- und Reflexionsfähigkeit 8. Prognose der beruflichen Qualifikation Halten Sie die Praktikantin für dieses Praxis-/Berufsfeld geeignet? Besondere Fähigkeiten und Schwierigkeiten Fehlzeiten Notenvorschlag Ort, Datum:.... Unterschrift der Anleiterin/des Anleiters:... PraktikantIn (zur Kenntnis genommen):... Seite: 6 / 8
7 Anlage 2 / Stand August 2015 BESTÄTIGUNG DES LERNORTES PRAXIS FSP TZ 3. Jahr 1. Name der Schülerin/des Schülers Ausbildungszeit vom... bis... Sozialpädagogische Arbeits- o. Praktikumsstelle Anmerkung/ Besonderheit: 3. Name, Anschrift, Tel.-Nr. und der Einrichtung: Träger der Einrichtung: 5. Praxisanleitung/stellvertretende Anleitung: 6. Von wann bis wann wird die Schülerin/ der Schüler täglich arbeiten? Bitte konkrete Zeiten des (Rahmen-) Dienstplans angeben. von... bis... von bis.. 7. Die Richtlinien für das ALP werden zu Schulbeginn den Schülern ausgehändigt. 8. Die Schülerin/der Schüler benötigt ein Gesundheitszeugnis Immunschutznachweis (lt. Biostoffverordnung) 9. Ich/wir nehme/n am Anleitertreffen am um Uhr im Pestalozzi-Seminar teil. Ich/wir nehme/n am Anleitertreffen nicht teil.... Ort, Datum Unterschrift Lernort Praxis Unterschrift Schülerin/Schüler... Genehmigung Berufsfachschule/Fachschule Seite: 7 / 8
8 Anlage 3 / Stand August 2015 Schriftlicher Teil der praktischen Prüfung: Planung eines Teilangebotes 1. Einleitung: Nennung der Einrichtung, der Klientel, des Projektes/der didaktischen Reihe und der Teilnehmenden 2. Begründung für das Projekt/der didaktischen Reihe mit Angabe der Hauptziele 3. Nennen der Teilangebote (nur die Aktivitäten/die Überschriften) 4. Ausarbeitung/Planung des Teilangebotes - Ziele - Methodische/didaktische Planung (u.a. Motivationsart, bedeutsame Schritte der Durchführung, Gestaltung des Abschlusses, welche Rolle habe ich?) (in Fließtext oder Tabelle) 5. Quellenangaben Die Planung wird am Tag der Prüfung (vor der Durchführung) der Lehrkraft ausgehändigt. Reflexion Die Schülerin/der Schüler ist Motor des Gespräches und benennt relevante Reflexionspunkte. Seite: 8 / 8
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