Ausbildung am Lernort Praxis (ALP)
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- Inken Neumann
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1 Ausbildung am Lernort Praxis (ALP) Richtlinien für die Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik - Teilzeitform 2. Jahr - Pestalozzi-Seminar Pastor-Badenhop-Weg Burgwedel Tel: / Fax: / pestalozzi-seminar@pestalozzi-stiftung.de Seite: 1 / 12
2 Inhalt Richtlinien für die praktische Ausbildung am Lernort Praxis Anlagen 1 Bestätigung des Lernortes Praxis (123 Stunden) 2 Bestätigung des Lernortes Praxis (77 Stunden) 3 Gliederung der Projektdokumentation 4 Inhalte der Projektdokumentation 5 Beurteilungskriterien/Orientierungshilfen für die Abschlussbeurteilungen der Ausbildung am Lernort Praxis (123 Stunden) 6 Bescheinigung des Lernortes Praxis (77 Stunden) Seite: 2 / 12
3 Richtlinien für die Ausbildung am Lernort Praxis 1. Die praktische Ausbildung am Lernort Praxis Die praktische Ausbildung am Lernort Praxis (ALP) gliedert sich im 2. Ausbildungsjahr in zwei Blöcke mit 123 und 77 Stunden. Als Lernorte können sozialpädagogische Einrichtungen der Früh- und Elementarpädagogik, der Hilfen zur Erziehung, der Behindertenhilfe und der Jugendpflege (z.b. Haus der Jugend) gewählt werden. Jede/r Schüler/in muss in den ersten zwei Ausbildungsjahren ihre/seine ALP in zwei unterschiedlichen Arbeitsfelden durchführen. Die Wahl der Lernorte ist Aufgabe der Schülerin/des Schülers. Die Lernorte bedürfen der Genehmigung der Fachschule. Der Lernort für den 123 Std.-Block darf nicht weiter als 50 km von der Fachschule entfernt sein. In diesem wird die Schülerin/ der Schüler von einer sozialpädagogischen Fachkraft der Einrichtung (Praxisanleiter/in) und einer Lehrkraft der Schule begleitet. Im 77 Std. - Block steht der Schülerin/dem Schüler eine sozialpädagogische Fachkraft als Ansprechpartner/in zur Verfügung, ein Lehrerbesuch findet nicht statt. 2. Ziele und Inhalte der praktischen Ausbildung Die Schülerin/der Schüler soll erworbene Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen auf ausgewählte Bereiche und Aufgabenfelder der Praxis übertragen und Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz vor dem Hintergrund selbständigen und zunehmend eigenverantwortlichen pädagogischen Handelns weiter entwickeln. (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium: Innovationsvorhaben im Bereich der berufsbildenden Schulen. Leitfaden für die praktische Ausbildung am Lernort Praxis. Hannover 2004) Für einen umfangreichen Einblick in das Arbeitsfeld ist es wünschenswert, dass die Schülerin/der Schüler die Möglichkeit erhält, an allen dienstlichen Besprechungen und allen Aktivitäten der Einrichtung (Wochenenddienste, Nachtbereitschaften, Feste, Elterngespräche, etc.) teilnehmen zu können. 3. Ausbildungsaufgaben der Praxisanleiterin / des Praxisanleiters Die zentrale Aufgabe besteht darin, die Schülerin/dem Schüler für die Dauer des praktischen Ausbildungsabschnitts fachlich zu begleiten und zu unterstützen. Dabei stehen in Abgrenzung zu der Lehrkraft solche Aufgaben im Vordergrund, die der Schülerin/dem Schüler dabei helfen, sich im sozialpädagogischen Berufsalltag besser und schneller zurechtzufinden und bei Fragen und Unsicherheiten eine feste Ansprechperson zu haben. Durch ihre pädagogische Vorbildfunktion leistet eine Anleitung einen wichtigen Beitrag dazu, Schülerinnen und Schülern in der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit und Professionalität zu unterstützen. Dies geschieht durch regelmäßig stattfindende reflektierende Gespräche, in denen zum einen die Wirksamkeit der eigenen Persönlichkeit und des eigenen beruflichen Handelns in Selbst- und Fremdwahrnehmung erkannt und analysiert wird. Zum anderen dient Seite: 3 / 12
4 die Anleitung der Schülerin/dem Schüler als Vorbild für pädagogisches Handeln in komplexen Praxissituationen (...). (ebd, 5f.) Am Ende des 123 Std.-Blocks erstellt die Praxisanleiterin/der Praxisanleiter eine schriftliche Beurteilung. Die in Anlage 5 aufgelisteten Kriterien können als Orientierung genutzt werden. Am Ende des 77 Std.-Blocks erhält die Schülerin/der Schüler von der Praxisstelle eine Bescheinigung über die abgeleisteten Stunden. (Anlage 6) 4. Ausbildungsaufgaben der Lehrkraft Die Lehrkraft hilft der Schülerin/dem Schüler, sozialpädagogische Inhalte und Methoden sowie sozialpädagogische Medien in ihrem/seinem praktischen Handeln ein- und umsetzen zu können. Hierbei wird eine Verbindung von Theorie und Praxis hergestellt. Es gilt, in komplexen Praxissituationen fachliche Kenntnisse und erworbene Schlüsselqualifikationen aus dem Unterricht im eigenen Tun zu integrieren und berufliche Handlungskompetenz zu erwerben und zu reflektieren. Die Funktion der Lehrkraft ist es, eine Klammer zu bilden zwischen den unterschiedlichen Lernprozessen im Unterricht und in der Praxis. Die Schülerin/der Schüler wird durch die Lehrkraft unterstützt, selbst den Theorie-Praxis-Bezug herzustellen, der die Professionalität des Berufes der Erzieherin/des Erziehers ausmacht. (ebd, 5) Die Lehrkraft nimmt im 123 Std.-Block an einer Aktivität teil und benotet Planung, Durchführung und Reflexion. 5. Kooperation zwischen Fachschule/Lehrkraft und Lernort/Praxisanleiterin Lehrkraft und Anleitung kooperieren in der praktischen Ausbildung. Weder die Fachschulen noch die Lernorte Praxis sind allein in der Lage, eine qualifizierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher zu gewährleisten. Daher garantiert nur eine enge Kooperation eine hohe Ausbildungsqualität. Praxisanleitertreffen in der Fachschule, Ausbildungsbesuch der Lehrkraft am Lernort und zeitnahe Kontaktaufname bei Fragen oder auftretenden Problemen unterstützen eine gute Zusammenarbeit. 6. Ausbildungsaufgaben der Schülerin/des Schülers Damit die unter Punkt 2 genannten Ziele und Inhalte erreicht werden können, sind von der Schülerin/dem Schüler folgende Aufgaben zu erfüllen: Die Schülerin/der Schüler 6.1 wählt die Lernorte und lässt sich diese von der Fachschule genehmigen. Die Abgabetermine werden von der Lehrkraft bekannt gegeben, die im Klassenverband auf die Praxisphasen vorbereitet. Dies erfolgt in der Regel im Lernfeld 4. Seite: 4 / 12
5 führt zu Beginn des 123 Std.-Blocks mit der Praxisanleiterin / dem Praxisanleiter ein Planungsgespräch, bei dem Praxisstelle und Schülerin/Schüler die Bereiche und Aufgaben festlegen, die im Laufe der praktischen Ausbildung kennen gelernt bzw. vertieft und durchgeführt werden sollen. Die gegenseitigen Erwartungen und wichtige Formalia der Einrichtung sind weitere Inhalte des Gesprächs. Das Planungsgespräch wird von der Schülerin/dem Schüler protokolliert. 6.3 plant für den 123 Std.-Block ein Projekt, das aus mindestens fünf Teilangeboten besteht und führt dieses durch. Nach jedem Angebot erfolgt eine Reflexion mit der Praxisanleiterin / dem Praxisanleiter. Das Projekt wird schriftlich dokumentiert (Anlagen 3 und 4) führt ein Teilangebot während des Lehrerbesuches durch und reflektiert im Anschluss an die Durchführung ausgewählte Aspekte. Eine schriftliche Planung wird der begleitenden Lehrkraft vor der Durchführung ausgehändigt. 6.5 beschreibt im 77 Std.-Block die Besonderheiten des Arbeitsfeldes. 6.6 nimmt an den Reflexionen in der Fachschule teil wertet die Praxiserfahrungen und den eigenen Lernprozess des 123 Std.- Blocks schriflich aus übergibt die Arbeiten aus 6.2, 6.3, 6.5 und 6.8 der praxisbegleitenden Lehrkraft zur Bewertung. Die Abgabetermine werden von den Lehrkräften bekannt gegeben. 7. Bewertung der Ausbildung am Lernort Praxis Bewertung des beobachteten Teilangebotes 20 % Bewertung Abschlussreflexion 30 % Beurteilung des Lernortes Praxis 50 % Die Bewertungen ergeben die Note für das Fach Sozialpädagogische Praxis. Die Noten für das Protokoll des Planungsgespräches, der Projektdokumentation und der Beschreibung der Besonderheiten des Arbeitsfeldes fließen in das Lernfeld 4 ein. Seite: 5 / 12
6 8. Verschiedenes Arbeitszeit Die Zeiträume für die beiden Blöcke werden von der Lehrkraft bekannt gegeben, die im Klassenverband auf die Praxisphase vorbereitet. In den 123 Stunden sind 22 Stunden für Vorbereitungen und Reflexionen (in der Schule, Lernort Praxis) enthalten. Bei der Planung der Einsatzzeiten ist zu beachten, dass die schulische Ausbildung auch während der Blöcke stattfindet. Fehlzeiten Im Krankheitsfall informiert die Schülerin/der Schüler umgehend die Praxisstelle und legt am 3. Krankheitstag dem Lernort Praxis ein ärztliches Attest und der Fachschule eine Kopie des Attestes vor. Eventuelle Sonderregeln der Praxisstelle sind zu erfragen und zu beachten. Fehlzeiten, die in der 123 Std. Praxisstelle über 12 Zeitstunden hinausgehen, müssen nachgeholt werden. Im 77 Std. Block müssen alle Fehlzeiten nachgeholt werden. Die Termine dafür müssen im Vorfeld von der betreuenden Lehrkraft schriftlich genehmigt werden. Fehlzeiten in der Reflexionsgruppe werden als Fehlzeiten im Unterricht gewertet. Beendigung des Praktikums Die Ausbildungsabschnitte enden mit den Daten, die von der Fachschule genannt werden. Veränderungen können nur nach Absprache mit allen drei Beteiligten erfolgen (Praxisstelle - Fachschule Schüler/in). Die schulrechtliche Bewertung behält sich die Konferenz vor. Seite: 6 / 12
7 Anlage 1: TZ Ausbildung / 2. Ausbildungsjahr / Stand August 2014 BESTÄTIGUNG DES LERNORTES PRAXIS 1. Name der Schülerin/des Schülers Ausbildungszeitraum vom bis... Im oben genannten Zeitraum stellt die Praxisstelle für die o.g. Schülerin/den Schüler 123 Praxisstunden in einem sozialpädagogisches Arbeitsfeld zur Verfügung. In dieser Zeit stehen dr Schülerin/dem Schüler 22 Stunden für Reflexionen und Vorbereitungen zur Verfügung. Die Praxisanleitung übernimmt eine sozialpädagogische Fachkraft. Die Praxisanleiterin gewährleistet regelmäßige Reflexionszeiten mit der Schülerin/dem Schüler. 3. Name, Anschrift, Tel.-Nr. und der Einrichtung: Träger der Einrichtung: Praxisanleitung/stellvertretende Anleitung: Von wann bis wann wird die Schülerin/ der Schüler täglich arbeiten? Bitte konkrete Zeiten des (Rahmen-) Dienstplans angeben. von... bis... von... bis Die Richtlinien für das ALP werden zu Schulbeginn den Schülern ausgehändigt. 8. Die Schülerin/der Schüler benötigt ein Gesundheitszeugnis Immunschutznachweis (lt. Biostoffverordnung) 9. Ich/wir nehme/n am Anleitertreffen am... im Pestalozzi-Seminar teil. Ich/wir nehme/n am Anleitertreffen nicht teil.... Ort, Datum Unterschrift Lernort Praxis Unterschrift Schülerin/Schüler... Genehmigung Berufsfachschule/Fachschule Seite: 7 / 12
8 Anlage 2: TZ Ausbildung / 2. Ausbildungsjahr / Stand August 2014 BESTÄTIGUNG DES LERNORTES PRAXIS 1. Name der Schülerin/des Schülers Ausbildungszeit vom bis... Im oben genannten Zeitraum stellt die Praxisstelle für die o.g. Schülerin/den Schüler 77 Praxisstunden in einem sozialpädagogisches Arbeitsfeld zur Verfügung. Eine sozialpädagogische Fachkraft steht der Schülerin/dem Schüler als Ansprechpartnerin zur Verfügung. 3. Name, Anschrift, Tel.-Nr. und der Einrichtung: Träger der Einrichtung: Name der sozialpädagogischen Fachkraft: Von wann bis wann wird die Schülerin/ der Schüler täglich arbeiten? Bitte konkrete Zeiten des (Rahmen-) Dienstplans angeben. von... bis... von... bis Die Richtlinien für das ALP werden zu Schulbeginn den Schülern ausgehändigt. 8. Die Schülerin/der Schüler benötigt ein Gesundheitszeugnis Immunschutznachweis (lt. Biostoffverordnung)... Ort, Datum Unterschrift Lernort Praxis Unterschrift Schülerin/Schüler... Genehmigung Berufsfachschule/Fachschule Seite: 8 / 12
9 Anlage 3: TZ Ausbildung / 2. Ausbildungsjahr / Stand August 2014 Gliederung der Projektdokumentation 1. Planung eines Projektes 1.1 Ausgangssituation 1.2 Themenfindung 1.3 Mögliche Inhalte und Methoden zum Thema 1.4 Auswahl der Inhalte und Methoden festlegen und begründen 1.5 Ziele und Endpunkt 1.6 Zeitkalkulation 1.7 Sachanalyse 2. Prozess der pädagogischen Arbeit 2.1 Erstes Teilangebot Planung Dokumentation Reflexionen und Veränderungen 2.2 Zweites Teilangebot Planung Dokumentation Reflexionen und Veränderungen 2.3 Drittes Teilangebot Planung Dokumentation Reflexionen und Veränderungen 2.4 Viertes Teilangebot Planung Dokumentation Reflexionen und Veränderungen 2.5 Fünftes Teilangebot Planung Dokumentation Reflexionen und Veränderungen 3. Darstellung der Ergebnisse 4. Auswertung Seite: 9 / 12
10 Anlage 4: TZ Ausbildung / 2. Ausbildungsjahr / Stand August 2014 Inhalte der Projektdokumentation 1. Planung eines Projektes 1.1 Ausgangssituation Beschreibung der Zielgruppe (Gruppengröße, Alter, Geschlecht, Entwicklung) der Einrichtung. Warum befindet sich die Klientel dort? Welcher Bedarf liegt vor? Interessen sowie Ressourcen integrieren und nicht nur Defizite aufführen. Wie sind die räumlichen Möglichkeiten? Welches Arbeitsmaterial steht zur Verfügung? 1.2 Themenfindung Siehe Allgemeine Informationen zum Projekt 1.3 Mögliche Inhalte und Methoden zum Thema Umfangreiches Mind-Map, damit eine Auswahl möglich ist. 1.4 Auswahl der Inhalte und Methoden festlegen und begründen Siehe Allgemeine Informationen zum Projekt 1.5 Ziele und Endpunkt Festlegung des Endpunktes. Was soll erreicht werden? Welchen Effekt soll das Projekt auf die Klientel haben? Wofür ist das sinnvoll? Umschreibung der Ziele im Fließtext, ähnlich einer didaktischen Begründung. 1.6 Zeitkalkulation in Form einer Zeitschiene, ggf. Begründungen 1.7 Sachanalyse Was wird thematisch behandelt? - Wissenswertes über das Thema 2. Prozess der pädagogischen Arbeit Teilangebote - Planung (in groben Schritten, skizzenhaft, tabellarisch) - Dokumentation (in Kürze: Was hat stattgefunden? Abweichungen von der Planung) - Reflexion und Veränderungen (Welche Bedeutung wird dem oben Geschriebenen beigemessen? Verhalten der Klientel, Abweichung von Planung, Veränderungen/ Alternativen, eigene Befindlichkeit, Reflexion der eigenen Rolle/des Erzieherverhaltens, Lernergebnis ) 3. Darstellung der Ergebnisse (z.b. Präsentation, Fest,..) 4. Auswertung Blick auf das gesamte Projekt; von der Projektidee bis zum Endpunkt, Klientel, eigene Befindlichkeit, Planung, Erreichung der Lernziele, kritische Betrachtung der Methoden/Materialien, Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, eigenes Leitungsverhalten, eigene Lernerfolge Anhang: Fotos; Anleitungen, Rezepte etc.; Literatur, Quellen Seite: 10 / 12
11 Anlage 5: TZ Ausbildung / 2. Ausbildungsjahr / Stand August 2014 Beurteilungskriterien/Orientierungshilfen für die Abschlussbeurteilungen der Ausbildung am Lernort Praxis Fachschule Sozialpädagogik (FSP) Praxisbeurteilung Der/Die Praktikant/in..., geb. am..., war vom... bis... in (Name und Ort der Praxisstelle) tätig. Art des Praktikums Fachschule für Sozialpädagogik- Teilzeitform: 2. Ausbildungsjahr 1. Einsatzort und Aufgaben: 2. Verhalten im Umgang mit den Kindern/Jugendlichen/Erwachsenen - im Einzelkontakt - im Kontakt zur Gruppe (Flexibilität, Verhalten in Konfliktsituationen, Grenzen setzen, angemessene Sprache etc.) 3. Verhalten im Umgang mit Eltern/Angehörigen 4. Verhalten im Umgang mit den Team-Kollegen/innen (Kooperation, Absprachen einhalten, Offenheit, Ideen einbringen etc.) 5. Einsatzbereitschaft im Praxisfeld z. B. Motivation, Zuverlässigkeit 6. Planung und Durchführung von Aufgaben 7. Beobachtungs- und Reflexionsfähigkeit 8. Prognose der beruflichen Qualifikation Halten Sie die Praktikantin für dieses Praxis-/Berufsfeld geeignet? Besondere Fähigkeiten und Schwierigkeiten Fehlzeiten Notenvorschlag Ort, Datum:... Unterschrift der Anleiterin/des Anleiters:... PraktikantIn (zur Kenntnis genommen):... Anlage 6: TZ Ausbildung / 2. Ausbildungsjahr / Stand August 2014 Seite: 11 / 12
12 BESCHEINIGUNG DES LERNORTES PRAXIS Frau/Herr..., geb. am... hat in unserer Einrichtung in der Zeit vom...bis Stunden in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld abgeleistet. Name, Anschrift, Tel.-Nr. und der Einrichtung: Träger der Einrichtung:... Name der sozialpädagogischen Fachkraft, die für die Schülerin/den Schüler als Ansprechpartner zur Verfügung stand: : Ort, Datum... Unterschrift Lernort Praxis Seite: 12 / 12
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