Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis"

Transkript

1 Anlage 1 Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis in der Gemeinde... Gemeinde Siegel Planfeststellungsvermerk der Planfeststellungsbehörde Nach 43b EnWG i.v.m. 74 VwVfG planfestgestellt durch Beschluss vom Planfeststellungsbehörde Siegel Auslegungsvermerk der Gemeinde (Planfeststellungsbeschluss und festgestellter Plan ( 43b EnWG i.v.m. 74 VwVfG)) Der Planfeststellungsbeschluss und Ausfertigung des festgestellten Planes haben ausgelegen in der Zeit vom bis in der Gemeinde... Gemeinde Siegel Erläuterungsbericht 380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel Bundesgrenze NL (Doetinchem), Bl. 4221/4222, Bl Stand: Inhalt: Seite 1-80 Amprion GmbH Genehmigungen / Umweltschutz Leitungen

2 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite kV-HöchstspannungsfreileitungsverbindungWesel Bundesgrenze NL (Doetinchem), Bl. 4221/4222 Abschnitt Pkt. Wittenhorst - Bundesgrenze NL Neubau der 110-/380-kV-Leitung Pkt. Wittenhorst Bundesgrenze NL Bl Erläuterungsbericht Anlage

3 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 2 Inhaltsverzeichnis:... 0 Abkürzungsverzeichnis Einleitung Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Teilabschnitt zwischen Pkt. Wittenhorst und Pkt. Millingen Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Abschnitt zwischen Pkt. Millingen und der Grenze in die Niederlande (Pkt. Anholt) Zusammenfassung und tabellarische Übersicht über die geplanten Maßnahmen Energierechtliches Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung Zweck und Rechtswirkungen der Planfeststellung Zuständigkeiten Vorhabensträgerin Planfeststellungsbehörde Energiewirtschaftliche Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens Gesetzlicher Auftrag an den Netzbetreiber Gesetzliche Bedarfsfestlegung nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) Raumordnung Alternativenprüfung Variante 0: Verzicht auf das geplante Vorhaben Variante 1: Verwendung von Kompaktmasten Variante 2: Freileitung oder Kabel Variante 3: Gleichstrom (HGÜ) statt Wechselstrom Beschreibung des geplanten Trassenverlaufs Abschnitt Pkt. Wittenhorst bis Pkt. Millingen Abschnitt Pkt. Millingen bis zur Bundesgrenze in die Niederlande Angaben zur baulichen Gestaltung der Freileitung Technische Regelwerke Maste Berechnungs- und Prüfverfahren für Maststatik und -austeilung Allgemeines Beschreibung der Lastfälle Mastgründungen Berechnungs- und Prüfverfahren für Mastfundamente... 39

4 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite Beseilung, Isolatoren, Blitzschutzseil Baudurchführung Zuwegung Baustelleneinrichtungsflächen Herstellen der Baugrube für die Fundamente Fundamentart und -herstellung Verfüllung der Fundamentgruben und Erdabfuhr Mastmontage Seilzug Rückbaumaßnahmen Qualitätskontrolle der Bauausführung Archäologische Situation Sicherungs- und Schutzmaßnahmen beim Bau und Betrieb der Freileitung Immissionen Elektrische und magnetische Felder Betriebsbedingte Schallimmissionen (Koronageräusche) Baubedingte Lärmimmissionen Störungen der Funkfrequenzen Ozon und Stickoxide Betriebliche Maßnahmen Inanspruchnahme von privaten Grundstücken für Bau, Betrieb und Unterhaltung der Freileitungen Private Grundstücke Klassifizierte Straßen und Bahngelände Erläuterungen zum Leitungsrechtsregister (Anlage 8) Erläuterungen zum Kreuzungsverzeichnis Verzeichnis über Literatur / Gesetze / Verordnungen / Vorschriften / Gutachten zum Erläuterungstext... 76

5 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 4 0 Abkürzungsverzeichnis Euro T Mikrotesla (10-6 Tesla) Abs. Absatz Anl. Anlage Art. Artikel Az. Aktenzeichen BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGV berufsgenossenschaftliche Vorschriften BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchV Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz Bl. Bauleitnummer BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BNetzA Bundesnetzagentur BR-Drs Bundesratsdrucksache BVerwG Bundesverwaltungsgericht bzw. beziehungsweise ca. Circa cm Zentimeter CO 2 Kohlendioxid db Dezibel dena Deutsche Energie-Agentur GmbH Dez. Dezernat d.h. das heißt DIN Deutsches Institut für Normung e.v. DSchG NW Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen EEG Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien EG Europäische Gemeinschaft EN Europa-Norm EnLAG Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz) ENV Europäische Vornorm EnWG Energiewirtschaftsgesetz EOK Erdoberkante EU Europäische Union ff fortfolgende FFH Fauna Flora Habitat FStrG Bundesfernstraßengesetz ggf. gegebenenfalls

6 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 5 GHz Gigahertz (10 9 Hertz) GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung HGÜ Hochspannungsgleichstromübertragung HLUG Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Hz Hertz ICNIRP International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection IRPA International Radiation ProtectionAssociation i. d. F. in der Fassung i.s. im Sinne i.v.m. in Verbindung mit IVU Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Kap. Kapitel km Kilometer KÜS Kabelübergabestation kv Kilovolt (10 3 Volt) LAI Länderausschuss für Immissionsschutz LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan lfd. laufende LStrG Landesstraßengesetz LWG Landeswassergesetz LWL Lichtwellenleiter m Meter m² Quadratmeter MHz Megahertz (10 6 Hertz) MVA Megavoltampere (10 6 Voltampere) MW Megawatt NE Nichtbundeseigene Eisenbahn n. F. neue Fassung Nr. / Nrn. Nummer / Nummern NRW Nordrhein-Westfalen NSG Naturschutzgebiet Offshore Die Windenergienutzung durch im Meer errichtete Windparks o.g. oben genannten ONr. Objektnummer Onshore Die Windenergienutzung durch an Land errichtete Windparks Pkt. Punkt ppb parts per billion (1 : 10 9 ) rd. rund ROG Raumordnungsgesetz RoV Raumordnungsverordnung des Bundes

7 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 6 ROV Raumordnungsverfahren S. Satz SKR Stromkreuzungsrichtlinien T Tragmast TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TÖB Träger öffentlicher Belange TRBS Technische Regeln für Betriebssicherheit UA Umspannanlage UKW Ultrakurzwellen UVP Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v. vgl. vergleiche VPE Vernetztes Polyethylen VwVfG NRW Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen WA Winkel-/Abspannmast WE Winkel-/Endmast WEA Windenergieanlage z.b. zum Beispiel

8 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 7 Tabellenverzeichnis: Tab. 1 Maßnahmenübersicht Tab. 2 Bereiche der Winkelgruppen für die jeweiligen WA-Maste Tab. 3 Dokumentenliste Tab. 4 Beurteilungspegel (Maximal-Betrachtung) einer 380-kV- Freileitung in Abhängigkeit vom Abstand zur Leitung Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 vereinfachte, unmaßstäbliche Mastansicht zum Bestand und zur Planung im Teilabschnitt Wittenhorst bis Millingen vereinfachte, unmaßstäbliche Mastansicht zum Bestand und zur Planung im Teilabschnitt Millingen bis zur Bundesgrenze in die Niederlande Abbildung 1Schematische Lage der Maßnahmen, römische Ziffern vgl. Tabelle 1 Maßnahmenübersicht Abbildung 4 Wintrackmast mit zwei 380-kV-Stromkreisen Abbildung 5 Schemazeichnungen eines Stahlgittermastes sowie eines Vollwandmastes Abbildung 6 Temporäre Zuwegung über Fahrbohlen Abbildung 7 Schema der zusätzlichen Baustelleneinrichtungsfläche (380- kv-mast) Abbildung 8 Montage der Fundamentbewehrung Abbildung 9 Bohrung für einen Bohrpfahl Abbildung 10 Montierter Mastfuß Abbildung 11 Mastmontage (Stocken) Abbildung 12 Prinzipdarstellung eines Seilzuges Abbildung 13 Stahlrohrschutzkonstruktion mit Netz über einer Autobahn Abbildung 14 Windenplatz eines 4er-Bündel-Seilzuges Abbildung 15 Montage der Feldbündelabstandhalter mit Fahrwagen Abbildung 16 Darstellung der Anfahrwege Abbildung 17 Darstellung der Arbeitsflächen Abbildung 18 Beispiel für eine Arbeitsfläche außerhalb eines durch die geplante Freileitung gesicherten Flurstückes Abbildung 19 Arbeitsflächen innerhalb und außerhalb des Schutzstreifens ohne vorh. Leitungsrecht... 71

9 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 8 1 Einleitung Die Amprion GmbH ist ein bedeutender Übertragungsnetzbetreiber in Europa und betreibt mit Kilometern das längste Höchstspannungsnetz in Deutschland. Von Niedersachsen bis zu den Alpen werden mehr als 27 Millionen Menschen über das Amprion GmbH-Netz versorgt. Das Netz mit den Spannungsstufen Volt (380 kv) und Volt (220 kv) Volt steht allen Akteuren am Strommarkt diskriminierungsfrei sowie zu marktgerechten und transparenten Bedingungen zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Amprion GmbH verantwortlich für die Koordination des Verbundbetriebs in Deutschland sowie im nördlichen Teil des europäischen Höchstspannungsnetzes. Das 220-/380-kV-Höchstspannungsnetz ermöglicht einen überregionalen Stromtransport und trägt wesentlich zur Versorgungssicherheit bei. Es stellt eine effiziente netzbetreiber- und länderübergreifende Vernetzung zwischen einzelnen Erzeugungsund Verbrauchsschwerpunkten dar. Die heutigen und zukünftigen Anforderungen an das 220-/380-kV-Höchstspannungsnetz der deutschen und europäischen Energieversorger sind geprägt durch einen ansteigenden Transport großer elektrischer Energiemengen über weite Entfernungen und Grenzen hinweg. Während in der Vergangenheit die Struktur des Transportnetzes durch eine verbrauchsnahe Erzeugung geprägt war, erfolgt gegenwärtig eine zunehmende räumliche Verschiebung von Erzeugung und Verbrauch besonders in Nord-Süd-Richtung. Um die zukünftigen Aufgaben des erheblich steigenden überregionalen Stromtransportes auch weiterhin erfüllen zu können sowie die Versorgungssicherheit und die Systemstabilität weiterhin zu gewährleisten, muss daher das bestehende 220-/380- kv-höchstspannungsnetz ausgebaut werden. Der Gesetzgeber hat im "Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen" (Energieleitungsausbaugesetz EnLAG), die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Netzausbaus und den vordringlichen Bedarf für 24 Netzabschnitte in einem Bedarfsplan festgestellt. Im Bedarfsplan ist unter der Nr. 13 der vordringliche Bedarf für die Strecke UA Wesel/ Niederrhein Landesgrenze NL (Richtung Doetinchem) festgestellt, zu der der hier beantragte gehört. Daher sind Maßnahmen in die Wege zu leiten, die eine bedarfsgerechte europäische Erweiterung des Transportnetzes auch in dem Netzgebiet von Wesel über Wittenhorst bis Doetinchem (NL) sicherstellen und insbesondere dem Entstehen von Netzengpässen in diesem Netzgebiet entgegenwirken. Die beantragte Leitung dient der Systemstabilität und dem stärkeren Zusammenwachsen der regionalen Märkte.

10 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 9 Die in diesem Zusammenhang geplante teilweise Zusammenlegung der vorhandenen 110-kV- und der geplanten 380-kV-Stromkreise auf ein gemeinsames Leitungsgestänge führt neben den technisch-wirtschaftlichen Vorteilen zusätzlich zu einer Reduzierung der Rauminanspruchnahme von Freileitungstrassen. 2 Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens Die Amprion GmbH plant zusammen mit dem niederländischen Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO B.V. zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen einer sicheren Energieversorgung das Gesamtprojekt Wesel - Doetinchem in den beiden Ländern. In Deutschland beinhaltet dies Planung und Errichtung einer neuen rd. 35 km langen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung in den Regierungsbezirken Düsseldorf (ca. 17,5 km) und Münster (ca. 17,5 km) zwischen der Umspannanlage (UA) Niederrhein/Wesel im Kreis Wesel und der Bundesgrenze Niederlande im Bereich der Stadt Isselburg, Kreis Borken. Aufgrund der Zuständigkeiten zweier Bezirksregierungen wird das Vorhaben entsprechend der verwaltungspolitischen Zuordnung in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt verläuft im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf von der UA Wesel bis zum Pkt. Wittenhorst. Hier erhält die geplante 110-/380-kV- Höchstspannungsfreileitung die Bauleitnummer (Bl.) 4221 sowie die geplante 110- kv-hochspannungsfreileitung die Bl Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens von Pkt. Wittenhorst bis zur Bundesgrenze NL ist die Bezirksregierung Münster zuständig. Hier erhält die geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung die Bl In den Niederlanden wird das Verfahren durch das Niederländische Wirtschaftsministerium geführt. Amprion GmbH will das zur Planfeststellung anstehende Vorhaben zwischen dem Pkt. Wittenhorst und der Bundesgrenze NL als Freileitung verwirklichen. Die Freileitungstechnik ist seit Jahrzehnten erprobt und stellt eine kostenadäquate Realisierungsalternative dar. Der Neubau erfolgt vorwiegend in bestehenden Trassenräumen mit vorhandenen Freileitungen. Dazu werden vorhandene 110-kV-Freileitungen (Pkt. Wittenhorst bis Pkt. Millingen Bl. 0047, Pkt. Millingen Isselburg Bl. 1173) demontiert. Im zuvor benannten Trassenraum wird die neue Freileitung Bl errichtet und die 110-kV- Leitung Bl zwischen Pkt. Wittenhorst und Pkt. Millingen mit aufgelegt (vgl. Kapitel 2.2). Damit wird den raumordnerischen Vorgaben der Trassenbündelung Rechnung getragen und der Eingriff in Natur und Landschaft minimiert. Lediglich zwischen

11 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 10 Haldern und Millingen sowie zwischen Isselburg und der Bundesgrenze nahe Anholt verläuft die geplante Freileitung in neuer Trasse. Neben dem genannten Freileitungsneubau sind alle hiermit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die der Errichtung, dem Betrieb und der Unterhaltung der Leitungen dienen (z.b. Sicherung von Zuwegungen, Provisorien, Bauflächen und Änderung angrenzender Leitungen) Gegenstand des hier beantragten Planfeststellungsverfahrens. Soweit im Rahmen der Baumaßnahmen eine Wasserhaltung für die Baugruben mit Einleitung in einen Vorfluter erforderlich werden sollte, wird die notwendige wasserrechtliche Zulassung bei der zuständigen Wasserbehörde beantragt. Die Rückbaumaßnahmen der betroffenen Teilstücke der 110-kV-Freileitungen Bl und Bl sind nicht Gegenstand des Planfeststellungsantrags. Die Rückbaumaßnahmen werden gleichwohl an verschiedenen Stellen in den Antragsunterlagen behandelt und beschrieben, weil die mit dem Rückbau verbundene entlastende Wirkung für das Landschaftsbild im Landschaftspflegerischen Begleitplan als Kompensationsmaßnahme und als Entlastung für die Wohnbebauung berücksichtigt wird. Die Maßnahmen sind nachfolgend textlich beschrieben und in den weiteren angefügten Anlagen dargestellt. Zur besseren Übersicht ist der Hauptumfang der Neubau-, Anpassungs- und Rückbaumaßnahmen in Tabelle 1 dargestellt. Die räumliche Lage der geplanten Leitungen ist im Übersichtsplan Blatt 1 (M 1:25.000) in der Anlage 2 sowie in Abbildung 3 dargestellt. Der parzellenscharfe Verlauf der Leitung ist in den Lageplänen (M 1:2.000) in der Anlage 7 dargestellt. Weiterhin sollen zwei vereinfachte, unmaßstäbliche Mastansichten am Ende von Kapitel 2.2 zu Bestand und Planung in den beiden Streckenabschnitten die folgenden Beschreibungen verdeutlichen (Abbildungen 1 und 2). 2.1 Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Teilabschnitt zwischen Pkt. Wittenhorst und Pkt. Millingen In diesem Teilabschnitt (Länge ca. 10 km) verläuft derzeit die im Eigentum der RWE Deutschland AG stehende und durch die Westnetz GmbH betriebene110-kv- Hochstspannungsfreileitung des Verteilnetzes der Westnetz GmbH (siehe dazu auch Abbildung 3 und Tabelle 1): 110-kV-Hochspannungsfreileitung Wesel/Niederrhein - Hüthum, Bl Sie dient der regionalen Stromversorgung und gehört zum Verteilnetz der RWE Deutschland AG (s. Abbildung 1 und Übersichtsplan 1:25.000, Blatt 1, Anlage 2).

12 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 11 Es ist geplant, die vorhandene 110-kV-Freileitung Bl auf der gesamten Länge dieses Abschnitts zu demontieren. In dem freiwerdenden Trassenraum kann die neue Freileitung Bl errichtet werden. Die zwei 110-kV-Stromkreise der Freileitung Bl werden auf dem neuen Gestänge mitgeführt sowie zwei neue 380-kV-Stromkreise aufgelegt (s. Abbildung 1 und 2 sowie Übersichtsplan, 1:25000, Blatt 1, Anlage 2). Zwischen Rees-Haldern und etwa dem Trassen-km 26,8 wird der vorhandene Trassenraum verlassen, um die Ortslage Haldern, Einzelwohnlagen sowie naturschutzfachlich hochwertige Bereiche zu entlasten. Die Beseilung der neuen Maste wird aus zwei 380-kV-Stromkreisen in die Niederlande sowie zwei 110-kV-Stromkreisen nach Emmerich-Hüthum bestehen. 2.2 Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Abschnitt zwischen Pkt. Millingen und der Grenze in die Niederlande (Pkt. Anholt) In diesem Teilabschnitt (Länge ca. 7,4 km) verläuft derzeit die 110-kV- Hochspannungsfreileitung des regionalen Verteilnetzes der Westnetz GmbH (s. Abbildung 2 und Übersichtsplan, 1:25.000, Anlage 2): 110-kV-Freileitung - Millingen - UA Isselburg, Freileitung Bl. 1173, Für die geplante Neuerrichtung der 380-kV-Freileitung Bl muss zwischen dem Pkt. Millingen und Isselburg die Freileitung Bl auf der gesamten Länge demontiert werden. Die neue Freileitung wird abschnittsweise im freiwerdenden Trassenraum der zu demontierenden Freileitung errichtet. Auf dem neuen Mastgestänge Bl werden zwischen dem Pkt. Millingen und der Bundesgrenze bei Anholt zwei 380-kV-Stromkreise aufgelegt (s. Abbildung 2 und Anlage 2 Übersichtsplan, 1:25.000).

13 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 12 Bl Bl Abbildung 1 vereinfachte, unmaßstäbliche Mastansicht zum Bestand und zur Planung im Teilabschnitt Wittenhorst bis Millingen Bl Bl Abbildung 2 vereinfachte, unmaßstäbliche Mastansicht zum Bestand und zur Planung im Teilabschnitt Millingen bis zur Bundesgrenze in die Niederlande

14 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite Zusammenfassung und tabellarische Übersicht über die geplanten Maßnahmen Folgende aus dem Trassenband zwischen Pkt. Wittenhorst und der Bundesgrenze bei Anholt von Ost nach West abzweigende Freileitungen sind im Zuge der Neuerrichtung der 380-kV-Freileitung Bl baulich anzupassen bzw. neu anzubinden: 110-kV-Hochspannungsfreileitung Wesel/Niederrhein - Hüthum, Bl Neuanbindung von zwei 110-kV-Stromkreisen am Pkt. Millingen Zur besseren Übersicht ist der Grobumfang der Neubau-, Anpassungs- und Rückbaumaßnahmen in der folgenden Tabelle 1dargestellt: Maßnahme Anzahl der Maste neu Gesamtlänge des betroffenen Leitungsabschnitts (km ca. Angaben) entfallend neu entfallend NICHT Gegenstand des Verfahrens I Rückbau der Bl zwischen Pkt. Wittenhorst und Pkt. Millingen 39 9,7 x II Rückbau der Bl.1173 zwischen Pkt. Millingen und Isselburg 16-5,2 x III Verbinden von zwei 110-kV- Stromkreisen von Mast 25, Bl mit Mast Nr. 123 der Bl am Pkt. Millingen - - 0,1 0,1 IV Pkt. Wittenhorst bis Pkt. Millingen Neubau der Bl teilweise in vorhandener Trasse (Bl. 0047) mit zwei Stromkreisen für 380-kV und zwei Stromkreisen für 110-kV 25-9,9 - V Pkt. Millingen bis zur Bundesgrenze bei Anholt Neubau der Bl teilweise in vorhandener Trasse (Bl. 1173) mit zwei Stromkreisen für 380-kV 22 6,7 Tab. 1 Maßnahmenübersicht

15 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 14 Abbildung 3 Schematische Lage der Maßnahmen, römische Ziffern vgl. Tabelle 1 Maßnahmenübersicht

16 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 15 Die in Tabelle 1 und Abbildung 3 dargestellten Maßnahmen I bis V erfolgen innerhalb der nachstehend genannten Kommunen: Stadt Hamminkeln Maßnahmen: I, IV Stadt Rees Maßnahmen: I, III, IV Stadt Isselburg Maßnahmen: I, II, IV, V Die Umsetzung der Baumaßnahme wird eine Bauzeit von ca Monaten in Anspruch nehmen. Sie ist nach Vorliegen des erforderlichen Planfeststellungsbescheides ab Frühjahr 2015 vorgesehen. Die Gesamtinvestitionskosten für die Höchstspannungsfreileitungsverbindung betragen rd. 23 Mio. Euro. 3 Energierechtliches Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung Die Errichtung und der Betrieb von Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 kv und mehr bedürfen gem. 43 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) [4] grundsätzlich der Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Für das Planfeststellungsverfahren gelten die 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG NRW) [5] des Landes Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe des EnWG. Das planfestzustellende Vorhaben muss insbesondere den Zielen des 1 EnWG entsprechen. Nach 1 EnWG ist dessen Zweck eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist für den Bau und Betrieb der geplanten 110-/380-kV-Freileitungsverbindungentsprechend Anlage 1 Nr zu 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) [6] eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, da die Gesamtmaßnahme über eine Leitungslänge von mehr als 15 km und eine Nennspannung von mehr als 220 kv verfügt.

17 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 16 Für das Vorhaben wurde im Vorfeld ein Vorschlag für die Inhalte der umweltbezogenen Antragsbestandteile erarbeitet. Diese wurden im Rahmen eines Scopingtermins i. S. d. 5 UVPG am vorgestellt und diskutiert. 4 Zweck und Rechtswirkungen der Planfeststellung Es ist der Zweck der Planfeststellung, alle durch das Vorhaben berührten öffentlichrechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den Betroffenen sowie Behörden abzustimmen, rechtsgestaltend zu regeln und den Bestand der Leitung öffentlich-rechtlich zu sichern. Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihnen berührten öffentlichen Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen, nicht erforderlich ( 75 Abs. 1 VwVfG NRW). Die für den Bau und Betrieb der Anlagen notwendigen privatrechtlichen Zustimmungen, Genehmigungen oder dinglichen Rechte für die Inanspruchnahme von Grundeigentum werden durch den Planfeststellungsbeschluss nicht ersetzt und müssen von der Vorhabenträgerin separat eingeholt werden. Auch die hierfür zu zahlenden Entschädigungen werden nicht im Rahmen der Planfeststellung festgestellt oder erörtert. Die Planfeststellung ist jedoch Voraussetzung und Grundlage für die Durchführung einer vorzeitigen Besitzeinweisung und/oder eines Enteignungsverfahrens, falls im Rahmen der privatrechtlichen Verhandlungen eine gütliche Einigung zwischen Vorhabenträgerin und Betroffenen nicht erzielt werden kann. Ist der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar geworden, sind Ansprüche auf Unterlassung des Vorhabens, auf Außerbetriebsetzung, Beseitigung oder Änderung festgestellter Anlagen ausgeschlossen. An dem Planfeststellungsverfahren werden nach Maßgabe der 43 ff. EnWG in Verbindung mit den 72 ff. VwVfG NRW alle vom Vorhaben Betroffenen beteiligt.

18 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 17 5 Zuständigkeiten 5.1 Vorhabensträgerin Trägerin des Vorhabens ist die Amprion GmbH Genehmigungen/ Umweltschutz Leitungen Rheinlanddamm Dortmund 5.2 Planfeststellungsbehörde Das Gesamtvorhaben berührt die Zuständigkeit der Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster. Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde für die in Tabelle 1 aufgeführten Neu- und Rückbaumaßnahmen der 110-/380-kV-Leitungsverbindung zwischen dem Pkt. Wittenhorst und dem Grenzübergang in die Niederlande ist gemäß Anordnung der Aufsichtsbehörde (Innenministerium NRW) die Bezirksregierung Münster Dezernat 25 - Verkehr Domplatz Münster 6 Energiewirtschaftliche Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens Die Kapitel 6.1 und 6.2 beziehen sich auf die energiewirtschaftliche Begründung der gesamten geplanten Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel Bundesgrenze NL (Doetinchem) der Amprion GmbH. 6.1 Gesetzlicher Auftrag an den Netzbetreiber Zur Bewältigung der überregionalen Energietransportaufgaben betreibt die Amprion GmbH ein rd km langes 220-/380-kV-Höchstspannungsnetz mit einer räumlichen Ausdehnung von Niedersachsen im Norden über Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bis nach Baden-Württemberg und Bayern im Süden der Bundesrepublik Deutschland. Das Höchstspannungsnetz der Amprion GmbH ist Bestandteil des westeuropäischen Verbundsystems. Das Verbundsystem ist entstanden, um den Energieversorgungsunternehmen der teilnehmenden Staaten bei eigenen Kraftwerksausfällen Leistungs-

19 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 18 reserven anderer Energieversorger bereitzustellen oder selbst Reserven für das Verbundnetz einzuspeisen. Das Höchstspannungsnetz ermöglicht einen überregionalen Stromtransport und trägt wesentlich zur Versorgungssicherheit bei. Es stellt eine effiziente, netzbetreiber- und länderübergreifende Vernetzung zwischen einzelnen Erzeugungs- und Verbrauchsschwerpunkten dar. Die Netzbetreiber sind gemäß 1 EnWG [4] zu einem Netzbetrieb verpflichtet, der eine möglichst sichere sowie preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Interesse der Allgemeinheit sicherstellt. Mit dem Betrieb des Netzes kommen die Netzbetreiber ihren gesetzlichen Pflichten nach. Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind nach 11 Abs. 1 EnWG verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist. Aufgrund 12 Abs. 3 EnWG haben Betreiber von Übertragungsnetzen dauerhaft die Fähigkeit des Netzes sicherzustellen, die Nachfrage nach Übertragung von Elektrizität zu befriedigen und insbesondere durch entsprechende Übertragungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen. Daraus ergibt sich auch die Pflicht, im Bedarfsfall das Netz auszubauen. Darüber hinaus sind Netzbetreiber gem. 9 EEG [1] zur unverzüglichen Erweiterung der Netzkapazität verpflichtet, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung speziell des Stroms aus Erneuerbaren Energien sicherzustellen. 6.2 Gesetzliche Bedarfsfestlegung nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) Das von der Bundesregierung beschlossene "Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG)" vom (BGBl. I S. 2870) soll unter anderem den Bau von 24 vordringlichen Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs- bzw. Übertragungsnetz, die insbesondere für die Integration des Stroms aus Windenergie erforderlich sind, beschleunigen. Das Kernstück dieses Artikelgesetzes bildet das Energieleitungsausbaugesetz EnLAG [3]. Der Bedarfsplan gem. 1 Abs. 1 EnLAG in Verbindung mit der Anlage zum EnLAG beinhaltet konkrete Vorhaben, die der Anpassung, Entwicklung und dem Ausbau der Übertragungsnetze zur Einbindung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen, zur Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen Union, zum

20 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 19 Anschluss neuer Kraftwerke oder zur Vermeidung struktureller Engpässe im Übertragungsnetz dienen und für die daher ein vordringlicher Bedarf besteht. Gemäß 1 Abs. 2 EnLAG entsprechen die in den Bedarfsplan aufgenommenen Vorhaben den Zielsetzungen des 1 EnWG. Für diese Vorhaben stehen damit die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf fest. Der hier planfestzustellende Abschnitt Pkt. Wittenhorst bis zur Bundesgrenze zu den Niederlanden ist Teil der als Vorhaben Nr. 13 Niederrhein/ Wesel Landesgrenze NL (Richtung Doetinchem) Nennspannung 380 kv" im Bedarfsplan des EnLAG aufgeführten Höchstspannungsleitung. Damit ist gem. 1 Abs. 2 EnLAG die Zielkonformität und der Bedarf im Sinne der Planrechtfertigung vom Gesetzgeber festgestellt. An diese gesetzliche Bedarfsfestlegung sind sowohl die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin als auch die Planfeststellungsbehörde gebunden. 7 Raumordnung 7.1 Raumordnungsverfahren Im September 2011 wurde mit Ende des Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben der 380-kV-Freileitung Wesel bis an die Bundesgrenze nach den Niederlanden im Zuge der Raumordnerischen Beurteilung mit Begründung ( , Aktenzeichen ) durch die Bezirksregierung Münster (Dezernat 32) in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Düsseldorf festgestellt, dass die beantragte Trassenführung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens sowie zur Koordination mit dem in den Niederlanden durchzuführenden Verfahren hat Amprion GmbH zusammen mit TennetTSO B. V. ein umfangreiches Trassensuchverfahren durchgeführt. Dieses hatte einerseits die hier beantragte Leitungsführung zum Ergebnis, andererseits wurde so der beantragte Grenzübergangspunkt und damit die Schnittstelle zu der niederländischen Leitung gefunden. Im Rahmen des niederländischen Zulassungsverfahrens wurde dieser Grenzübergangspunkt im Juli 2013 durch Beschluss der zuständigen Ministerien bestätigt (vgl. Anlage14). Das parallele Verfahren in den Niederlanden zur Zulassung des Streckenabschnitts von der Bundesgrenze nach Deutschland bis nach Doetinchem ist bereits so weit fortgeschritten, dass mit einem Abschluss durch entsprechende Auslegung der Ergebnisse im April 2014 gerechnet werden kann.

21 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite Entwurf neuer Landesentwicklungsplan (LEP) Der geltende Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist seit 1995 in Kraft. Die Landesregierung hat am 25. Juni 2013 den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans [10] beschlossen. Zu diesem Entwurf werden z. Zt. die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt und können bis zum 28. Februar 2014 eine Stellungnahme zu den Planunterlagen abgeben. Für den Strom-Leitungsbau enthält der LEP-Entwurf unter anderem folgende Festlegungen: Ziel Höchstspannungsleitungen Trassen für neu zu errichtende Höchstspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 220 kv und mehr sind so zu planen, o dass ein Abstand von 400 m zu Wohngebäuden und Gebäuden vergleichbarer Sensibilität insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen eingehalten wird, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich im Sinne des 34 BauGB liegen, wenn diese Gebiete vorwiegend dem Wohnen dienen, und o dass ein Abstand von 200 m zu Wohngebäuden eingehalten wird, die im Außenbereich im Sinne des 35 BauGB liegen. Ausnahmsweise kann dieser Abstand unterschritten werden, wenn gleichwohl ein gleichwertiger vorsorgender Schutz der Wohnumfeldqualität gewährleistet ist und keine andere technisch geeignete und energiewirtschaftsrechtlich zulässige Variante die Einhaltung der Mindestabstände ermöglicht. Von den Festlegungen eines im Entwurf befindlichen Raumordnungsplans können nicht die gleichen Bindungswirkungen ausgehen wie von einem Plan, der bereits in Kraft getreten ist. Gleichwohl hat sich der Gesetzgeber entschieden, auch Festlegungen von im Entwurf befindlichen Raumordnungsplänen eine gewisse Bindungswirkung zuzusprechen. Soweit es sich bei derartigen Festlegungen um in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung handelt, werden sie gemäß 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG [38] als sonstige Erfordernisse der Raumordnung angesehen. Hierfür muss ein Raumordnungsplan grundsätzlich allerdings ein bestimmtes Verfahrensstadium erreicht haben und eine gewisse Verfestigung der Abwägungsentscheidung eingetreten sein, so dass die Prognose nahe liegt, dass die ins Auge gefasste planerische Festlegung Eingang in die endgültige Fassung des Raumordnungsplans finden wird.

22 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 21 Die oben genannten in Aufstellung befindlichen Ziele werden deshalb hier als sonstige Erfordernisse der Raumordnung ( 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG) in die Bewertung eingestellt. Sonstige Erfordernisse der Raumordnung sind in Ermessens- und Abwägungsentscheidungen wie dem beantragten Planfeststellungsbeschluss zu berücksichtigen ( 4 Abs. 1 S. 1 ROG). Zur Darstellung der Abstände sind Pläne im Anlage 2.2 beigefügt, die die beantragte Freileitung mit einer 200 m und 400 m (bei Bedarf) entfernten Linie sowie die betroffene Wohnbebauung zeigen. Das im LEP-Entwurf unter Nr adressierte Ziel ein Abstand von 400 m zu Wohngebäuden und Gebäuden mit vergleichbarer Sensibilität im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im ungeplanten Innenbereich respektive von 200 m zu Wohngebäuden im Außenbereich gilt allerdings nur für neue Trassen, nicht aber für den hier größtenteils geplanten Ersatzneubau. Dies ergibt sich ungeachtet der nicht eindeutigen Formulierung unter Nr aus dem Zusammenhang mit den weiteren Regelungen des Kapitels 8.2, aus den dazugehörigen Erläuterungen und aus der eindeutigen Intention der Landesplanungsbehörde. Als zentraler Gedanke des Kapitels 8.2 des LEP-Entwurfs wird einleitend unter formuliert, dass Transportleitungen u.a. für Energie (also auch Höchstspannungsleitungen) aus Gründen der Flächenersparnis möglichst gebündelt in Leitungsbändern und vorrangig unter Nutzung vorhandener Trassen ausgebaut werden sollen. Bereits damit wird die Nutzung vorhandener Trassen für Maßnahmen des Netzausbaus sei es durch Nutzung vorhandenen Gestänges, durch Ersatzneubau oder durch Parallelführung gegenüber neuen Trassen privilegiert. In den Erläuterungen zum entsprechenden Kapitel des LEP wird weiter ausgeführt, dass es sich um die Nutzung einer vorhandenen Trassen handelt, wenn die das Erscheinungsbild prägende Streckenführung grundsätzlich beibehalten wird, nur kurze Abschnitte im Hinblick auf eine Trassenoptimierung verschwenkt werden oder bei parallel verlaufenden Leitungen die technisch bedingten Mindestabstände und Vorbelastungen nicht wesentlich überschritten werden. Die Beschränkung des Anwendungsbereichs der Zielvorgaben in Nr auf neue Trassen entspricht darüber hinaus auch dem eindeutigen Willen der Landesplanungsbehörde. Sowohl die Staatskanzlei als zuständige Landesplanungsbehörde als auch das Umweltministerium des Landes NRW haben gegenüber der Vorhabenträgerin bestätigt, dass von der Regelung nur neue Trassen umfasst und Ausbaumaßnahmen in vorhandenen Trassen gerade ausgenommen sein sollen. Vor diesem Hintergrund sind für das hier beantragte Vorhaben nur die Bereiche zwischen Mast 3 und Mast 5 (Bereich Hamminkeln), zwischen Mast 10 und Mast 23 (Bereich Haldern), zwischen Mast 25 und Mast 27 (Bereich Millingen), zwischen Mast 30

23 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 22 und Mast 32 (Bereich Isselburg) sowie der Teilabschnitt ab Mast 35 bis zur Bundesgrenze an den Vorgaben des LEP-Entwurfs zu messen. Die kleineren Verschiebungen gegenüber der Bestandstrasse mit der damit verbundenen Demontage der vorhandenen 110-kV-Leitungen Bl bzw. Bl in den Bereichen Hamminkeln, Millingen und Isselburg dienen jeweils einer zukünftigen Vermeidung bzw. Reduzierung vorhandener Betroffenheiten, ohne dass neue Betroffenheiten bewirkt werden. Eine aus Gründen der Trassenoptimierung geringfügige Verschwenkung stellt entsprechend der Erläuterung im LEP-Entwurf gleichwohl eine Nutzung der vorhandenen Trasse darstellt und fällt damit aus dem Anwendungsbereich der in Nr adressierten Ziele. Die größere Neutrassierung im Bereich Haldern erfolgte zur Umgehung des Siedlungsraums Haldern und des Sees der ehemaligen Kies- und Sandgrube nördlich davon. Die in diesem Abschnitt innerhalb des 200 m-abstands gelegenen Wohnbebauungen wären auch und teilweise sogar stärker - bei einer Leitungsführung in alter Trasse betroffen. Durch die Neutrassierung und den geplanten Rückbau in diesem Bereich der 110-kV-Leitung können bestehende Betroffenheiten in Haldern vermieden werden, so dass sich insgesamt eine Verbesserung der Situation ergeben wird. Eine andere Situation ist ab Mast 35 bis zur Bundesgrenze gegeben, da hier neu trassiert werden muss, um den gemeinsam mit den Niederlanden erarbeiteten Grenzübergangspunkt zu erreichen. Im Gebiet der Stadt Isselburg ist der Bebauungsplan Nr. 10 zu beachten. Hier sind 2 Wohnbebauungen betroffen, die außerhalb eines 200 m-, aber innerhalb des 400 m- Abstands liegen. Im Außenbereich sind 6 Wohnbebauungen betroffen. Im vorgelagerten ROV (s. oben Kap. 7.1) wurden länderübergreifend mehrere Trassenvarianten geprüft. Ein Bewertungskriterium war dabei der Lebensraum der Menschen. Bei der entsprechenden Raumuntersuchung wurde deutlich, dass sich bei der Neutrassierung eine vollständige Beeinträchtigung i. S. der Vorgaben des LEP- Entwurfs nicht vermeiden lassen würde (vgl. Abbildung 3.6 der Basiseffektenstudie, Anlage 15). Im Vergleich der untersuchten Trassen hat sich ergeben, dass die hier beantragte Variante auch unter dem Gesichtspunkt Nähe zur Wohnbebauung mit am besten geeignet ist (vgl. Tabellen 4.5 und 4.9 der Basiseffektenstudie, Anlage 15). Mit Blick auf auch zu berücksichtigende weitere Bewertungskriterien war die hier beantragte Trassenführung am geeignetsten, so dass dieses Ergebnis der raumordnerischen Beurteilung in der Abwägung entsprechend zu berücksichtigen ist.

24 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 23 Die Begründung für die o. g. Zielsetzung im LEP-Entwurf ist ein vorsorgender Schutz der Wohnumfeldqualität (LEP-Entwurf NRW, S. 114). Dieses Schutzziel bezieht sich auf die Wirkungspfade elektrische und magnetische Felder, Sichtbeeinträchtigungen bzw. Landschaftsbild und Geräusche, insbesondere Korona-Entladungen. Die Wohnbetroffenheit bei Mast 36 liegt mehr als 100 m von der Leitung entfernt. Durch den Rückbau der 110-kV-Leitung Bl. 1173, die näher an dieser Wohnbebauung liegt, wird insgesamt eine Entlastung erreicht. Die drei Wohnbetroffenheiten bei Mast 37 und die zwei Gehöfte zwischen den Masten 40 und 41 liegen ebenfalls mehr als 100 m von der Leitung entfernt. Die beiden Wohnbetroffenheiten innerhalb des Bebauungsplans 10 der Stadt Isselburg liegen über 200 m von der Leitung entfernt. Alle betroffenen Wohnbebauungen liegen damit im erforderlichen Abstand gemäß Abstandserlass des Landes NRW vom 6. Juni 2007 [40]. Hiernach ist ein Abstand für 380-kV-Höchstpannungsfreileitungen von 40 m zur Wohnbebauung festgeschrieben (vgl. Anhang 4 zum Abstandserlass). Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (siehe Anlage 12) wurde auch das Schutzgut Mensch unter den o. g. Wirkungspfaden geprüft. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keine relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch haben wird. Hierbei wurden auch einbezogen Wohnbetroffenheiten, die in der Bestandstrasse näher als 100 m an dem geplanten Vorhaben liegen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Einhaltung der Vorgaben des Abstandserlasses NRW kann unter Berücksichtigung einerseits der energiewirtschaftlichen Bedeutung des Vorhabens (siehe oben Kapitel 6) sowie andererseits der im ROV geprüften Alternativen, die keine Variante ohne Verstoß gegen die geplante Abstandsvorgabe des LEP aufgezeigt und die hier beantragte Trassenführung bestätigt hat, diese als zulassungsfähig eingestuft werden.

25 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 24 8 Alternativenprüfung Unabhängig von der raumordnerischen Beurteilung wurden im Vorfeld der Leitungsplanung der 380-kV-Höchstspannungsverbindung Alternativen zum beantragten Trassenverlauf (vgl. auch Basiseffektenstudie, Anlage 15), zur Übertragungstechnologie und zur technischen Ausgestaltung geprüft: Variante 0: Verzicht auf das geplante Vorhaben Variante 1: Verwendung von Kompaktmasten statt Stahlgittermasten Variante 2: Verkabelung statt Freileitung Variante 3: Gleichstromleitung (HGÜ) 8.1 Variante 0: Verzicht auf das geplante Vorhaben Der Gesetzgeber hat die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf des planfestzustellenden Vorhabens in Nr. 13 des EnLAG-Bedarfsplans festgestellt. Der hier beantragte Abschnitt zwischen dem Pkt. Wittenhorst und der Bundesgrenze in die Niederlande ist Teil dieser als Vorhaben Nr. 13 Neubau Höchstspannungsleitung Niederrhein/Wesel Landesgrenze NL (Richtung Doetinchem), Nennspannung 380-kV im Bedarfsplan des EnLAG aufgeführten Höchstspannungsleitung. Der Bedarfsplan nach 1 Abs. 1 EnLAG beinhaltet konkrete Vorhaben die der Anpassung, Entwicklung und dem Ausbau der Übertragungsnetze zur Einbindung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen, zur Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen Union, zum Anschluss neuer Kraftwerke oder zur Vermeidung struktureller Engpässe im Übertragungsnetz dienen und für die daher ein vordringlicher Bedarf besteht. An diese gesetzliche Bedarfsfestlegung ist sowohl die Amprion GmbH als auch die Planfeststellungsbehörde gebunden. Ein Verzicht auf das geplante Vorhaben würde den Vorstellungen des Gesetzgebers widersprechen und stellt keine wählbare Option dar. Um die erheblich steigenden Einspeisungen regenerativer wie konventioneller Energie zu gewährleisten, ist der Ausbau des Netzes auch durch dieses Vorhaben erforderlich.

26 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 25 Maßnahmen der Netzoptimierung werden durch Amprion GmbH ausgeschöpft. Diese Maßnahmen allein reichen nicht für die notwendige Kapazitätserhöhung und können damit die Versorgungssicherheit langfristig nicht sicherstellen. Eine Nicht- Realisierung des Vorhabens stellt daher keine Alternative dar. 8.2 Variante 1: Verwendung von Kompaktmasten Hinsichtlich des Einsatzes von alternativen Masttypen wurde für das anstehende Projekt die Verwendung von Kompaktmasten geprüft: Unter Kompaktmasten werden Maste mit geringeren geometrischen Abmessungen verstanden. In der Regel wird im Zusammenhang mit Kompaktmasten über Stahlvollwandmasten gesprochen. Stahlvollwandmaste werden derzeit in Deutschland nur auf der Verteilnetzebene für die 110-kV-Freileitungen eingesetzt. Für das Übertragungsnetz stehen in Deutschland noch keine 380-kV-Vollwandmaste zur Verfügung. In den Niederlanden wurden vor kurzem die sogenannten Wintrackmaste auf einer kurzen Strecke in der Nähe von Rotterdam gebaut. Für eine Beseilung mit zwei 380- kv-stromkreisen werden Wintrackmaste immer mit zwei im Gleichschritt gegenüberstehenden Stahlvollwandmasten errichtet (siehe Abbildung 4). Die Wintrackmaste haben keine Traversen. Die Leiterseile werden von an den Masten beweglich befestigten Isolatoren gehalten, die übereinander angebracht werden. In den Niederlanden wurden bisher nur Wintrackmaste für zwei 380-kV-Stromkreise in Betrieb genommen. Für die Freileitung bzw. den hier beantragten Abschnitt Pkt. Wittenhorst Bundesgrenze NL werden dagegen Maste für zwei 380-kV- und zwei 110-kV-Stromkreise benötigt. Die Maste, die für eine Aufnahme von mehr als zwei 380-kV-Stromkreisen geeignet sind, müssen noch entwickelt werden. Aus diesem Grund, aber auch weil mit dem Einsatz von bewährten Stahlgittermasten alle für den Bau und Betrieb von Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen gültigen Normen und Vorschriften (wie auch die 26. BImSchV) sicher eingehalten werden können, ist der Einsatz von Vollwandmasten für den geplanten Leitungsabschnitt mit vier Stromkreisen nicht gegeben. Allerdings werden im letzten Leitungsabschnitt zwischen Millingen und der Bundesgrenze in die Niederlande Vollwandmaste als Pilotstrecke eingesetzt, da hier nur zwei 380-kV-Stromkreise aufgelegt werden.

27 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 26 Abbildung 4 Wintrackmast mit zwei 380-kV-Stromkreisen 8.3 Variante 2: Freileitung oder Kabel Um Betriebserfahrungen in der Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen zu gewinnen, ermöglicht der Gesetzgeber mit dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) erstmalig in einer bundesrechtlichen Regelung die Zulassung von Teilerdverkabelungen auf vier explizit genannten Neubautrassen. Folgende in der Anlage zum EnLAG genannten Leitungen können nach Maßgabe des 2 Abs. 2 EnLAG als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden: 1. Abschnitt Ganderkesee - St. Hülfe der 380-kV-Leitung Ganderkesee - Wehrendorf kV-Leitung Diele Niederrhein kV-Leitung Wahle Mecklar 4. Abschnitt Altenfeld Redwitz der 380-kV-Leitung Lauchstädt Redwitz. Zweck dieser Pilotstrecken ist es, die technische Machbarkeit und Zuverlässigkeit dieser im Verbundbetrieb jungen Technologie ausgiebig zu prüfen. Damit hat der Gesetzgeber im Umkehrschluss die Zulässigkeit von Erdkabeln auf anderen Strecken ausgeschlossen. Die geplante Leitung von UA Wesel Bundesgrenze NL (Doetinchem) ist kein Bestandteil der oben genannten Pilotstrecken und wird aus diesem Grund als Freileitung beantragt. Andere als die im EnLAG genannten Vorhaben wie auch die hier beantragte 380-kV- Leitung können entsprechend nicht als Kabelvariante planfestgestellt werden (siehe auch Beschluss des BVerwG vom 28. Februar 2013, AZ 7 VR 13.12, S. 11ff. der Beschlussausfertigung).

28 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 27 Neben diesen rechtlichen Gesichtspunkten sind aber auch technische Aspekte ausschlagegebend für die als Freileitung geplante Verbindung in die Niederlande. Die Übertragung von Strom auf der Höchstspannungsebene durch Freileitungen entspricht dem Stand der Technik. Dagegen liegen für eine entsprechende Stromübertragung durch Erdkabel nur beschränkte Erfahrungswerte vor. Dies ist auch der Grund, warum der Gesetzgeber unter anderem im EnLAG Kabel-Pilotprojekte vorgesehenen hat, um die notwendigen Erfahrungen zu sammeln. Ein weiterer betrieblicher Aspekt ist, dass bei Freileitungen Störungen kurzfristiger erfasst und besser beherrscht werden können, so dass diese durch kurze Unterbrechungen nur im Sekundenbereich ohne Auswirkung auf die Versorgung beseitigt werden können. Hingegen muss bei entsprechenden Kurzschlüssen in Kabeln eine sofortige Abschaltung erfolgten, um eine aufwändige Reparatur zu ermöglichen. Auch liegt die Lebensdauer von Freileitungen mit ca. 80 Jahren und mehr nahezu 100 % höher als bei Erdkabeln, wenn man die Erfahrungen aus der 110-kV-Ebene zugrunde legt. Weiterhin ist mit Blick auf die Anforderungen gemäß 1 EnWG nach einer kostengünstigen Stromversorgung zu beachten, dass eine Erdverkabelung Mehrkosten in Höhe des 4- bis 5-fachen verursachen würde. 8.4 Variante 3: Gleichstrom (HGÜ) statt Wechselstrom Das deutsche Stromnetz ist historisch gewachsen und basiert heute mit wenigen Ausnahmen in den Übertragungs- und Verteilungsnetzen auf stark vermaschten Wechselstromleitungen. Bei der HGÜ-Technologie handelt es sich um eine vergleichsweise junge technische Entwicklung, die erst seit ca. zehn Jahren im Einsatz ist. Für das vorliegende Verfahren wurde geprüft, ob diese Technologie als Alternative in Betracht zu ziehen ist. Fraglich ist zunächst, ob für das vorliegende Projekt die rechtliche Möglichkeit, dies als HGÜ auszuführen, überhaupt gegeben ist. Im EnLAG wird für die Höchstspannungsleitung vom Niederrhein zur Landesgrenze nach den Niederlanden lediglich die Nennspannung 380 kv vorgegeben. Die Umsetzung einer solchen Vorgabe kann zwar technisch sowohl als Wechselstromleitung als auch als Gleichstromleitung erfolgen. Insofern kann aus dem EnLAG direkt keinerlei Festlegung für Wechsel- oder Gleichstrom abgeleitet werden.

29 Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 28 Dieses Ergebnis ist aber zu hinterfragen angesichts des Gesetzes über den Bundesbedarfsplan (BBPlG) [37], das in dem Bedarfsplan konkret festlegt, ob die im Plan genannte Leitung als Gleichstrom-, Wechselstrom- oder Erdkabelleitung umzusetzen ist. Ebenso wie im EnLAG konkrete Leitungsstrecken als Pilotprojekte für Kabel festgelegt sind, hat der Gesetzgeber im Bundesbedarfsplan konkrete Strecken als Pilotprojekte für HGÜ benannt. Der Gesetzgeber ist befugt, gestützt auf sachliche Gründe bindende Vorgaben für die Ausgestaltung des Vorhabens zu machen und so den Spielraum sowohl für den Planungsträger als auch für die Planfeststellungsbehörde bei der Alternativenwahl einzuschränken (BVerwG Beschluss vom , Rn. 27 der Beschlussausfertigung). Dieses hat er bezogen auf Kabelleitungen getan. Durch die Regelungen im Bundesbedarfsplan zeigt sich damit der Wille des Gesetzgebers, dass er die Projekte, die er als vordringlich im EnLAG festgelegt hat, nicht als HGÜ, sondern nur als Wechselstromleitungen festlegen wollte. Für HGÜ hat er offensichtlich nur Projekte aus dem Bundesbedarfsplan vorgesehen. Vor diesem Hintergrund kann aus den Regelungen des EnLAG herausgelesen werden, dass der Gesetzgeber die dort genannten vordringlichen Projekte nur als Wechselstromleitungen festgesetzt wissen und lediglich Erdkabelleitungen als Pilotprojekte zulassen wollte. Dieses Ergebnis wird auch gestützt durch den Netzentwicklungsplan 2012 (NEP) der Netzbetreiber, der von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt worden ist und Grundlage des Bundesbedarfsplans ist. In dem NEP werden zwar auch HGÜ- Projekte genannt, jedoch ist die Startnetztopologie, zu denen auch die EnLAG- Projekte gehören (siehe Kap. 6 des NEP), auf die Wechselstromtechnologie ausgerichtet, weil das deutsche Stromnetz heute mit wenigen Ausnahmen auf Wechselstromleitungen basiert. Nur durch eine Anknüpfung an diese Technologie ist in Deutschland ein schneller Netzausbau und damit die Umsetzung der beschlossenen Energiewende erreichbar. Neben den rechtlichen Aspekten sprechen aber vor allem wirtschaftliche und technische Gründe gegen eine Umsetzung des Vorhabens als HGÜ. Gemäß 1 Abs. 1 EnWG hat die Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität möglichst preisgünstig zu erfolgen. Entsprechend greifen zahlreiche Regulierungen für die Netzbetreiber, die die Wirtschaftlichkeit der Übertragungsnetze regeln.

Informationsveranstaltung zur geplanten 380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel/Niederrhein Bundesgrenze NL Doetinchem

Informationsveranstaltung zur geplanten 380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel/Niederrhein Bundesgrenze NL Doetinchem Informationsveranstaltung zur geplanten 380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel/Niederrhein Bundesgrenze NL Doetinchem Abschnitt Pkt. Wittenhorst Bundesgrenze (NL) am 11.09.2013 in der Stadthalle

Mehr

Herausforderungen des Ausbaus von Elektrizitätsnetzen

Herausforderungen des Ausbaus von Elektrizitätsnetzen Herausforderungen des Ausbaus von Elektrizitätsnetzen 23. Januar 2014 Dr. Mathias Elspaß Vortragsgliederung I. Ziele der Energiewende II. Ausbaubedarf III. Übertragungsnetzbetreiber IV. Beispiel aus der

Mehr

Aus- und Umbau der Energienetze aus der Sicht von Naturschutz und Kulturlandschaftspflege

Aus- und Umbau der Energienetze aus der Sicht von Naturschutz und Kulturlandschaftspflege Aus- und Umbau der Energienetze aus der Sicht von Naturschutz und Kulturlandschaftspflege 27./28. September 2012 in Berlin Landschaftsarchitekt Uwe Herrmann www.bhf-ki.de Gliederung 1. Projektmerkmale

Mehr

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis Anlage 1 Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Gemeinde Siegel Planfeststellungsvermerk der

Mehr

1. Planänderung zum Planfeststellungsverfahren

1. Planänderung zum Planfeststellungsverfahren Erläuterung 1. Planänderung Anlage 1.1 Seite 1 von 6 Amprion GmbH Anlage 1.1: Erläuterungsbericht 1. Planänderung zum Planfeststellungsverfahren des geplanten Umbaus der 110-/220-/380-kV- Höchstspannungsfreileitung

Mehr

Ausbau von Windenergie und Leitungsnetzen aus regionaler Sicht. Bernhard Heidrich Dezernat 2 - Regionale Landesentwicklung

Ausbau von Windenergie und Leitungsnetzen aus regionaler Sicht. Bernhard Heidrich Dezernat 2 - Regionale Landesentwicklung Ausbau von Windenergie und Leitungsnetzen aus regionaler Sicht Bernhard Heidrich Dezernat 2 - Regionale Landesentwicklung Mit der Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung, insbesondere Windenergie, steigt

Mehr

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Anlage 1 Gemeinde Siegel Planfeststellungsvermerk der

Mehr

Meppen-Wesel. Höchstspannungsleitung

Meppen-Wesel. Höchstspannungsleitung Höchstspannungsleitung Meppen-Wesel Wir informieren über die Planung einer neuen 380-Kilovolt (kv)-leitungsverbindung von Meppen (Emsland) zur Umspannanlage Niederrhein in Wesel. Amprion Mai 2011 Worum

Mehr

Erläuterungsbericht. 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung

Erläuterungsbericht. 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 1 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Gütersloh - Lüstringen, Bl. 4210 Abschnitt: UA Gütersloh Pkt. Königsholz Hesseln (Landesgrenze NRW/NDS) Erläuterungsbericht Anlage

Mehr

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Projektvorstellung

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Projektvorstellung Projektvorstellung 30. März 0 Inhaltsangabe. Der Vorhabensträger. Energiewirtschaftliche Begründung 3. Technische Ausführung als 380-kV-Freileitung. Technische Alternativen 5. Räumliche Varianten 6. Unterlagen

Mehr

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis Anlage 1.1 Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Gemeinde Siegel Planfeststellungsvermerk

Mehr

Erstinformationen zum Projekt 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG DAXLANDEN EICHSTETTEN

Erstinformationen zum Projekt 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG DAXLANDEN EICHSTETTEN Erstinformationen zum Projekt 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG DAXLANDEN EICHSTETTEN 1.0 PROJEKTBESCHREIBUNG Im Rahmen der durch die Energiewende erforderlichen Anpassungsmaßnahmen im Übertragungsnetz plant die

Mehr

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar. Pressegespräch, 28. März 2011

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar. Pressegespräch, 28. März 2011 Pressegespräch, 8. März 0 . Der Vorhabensträger Übertragungsnetzbetreiber TenneT seit..00 grenzüberschreitender deutschniederländischer Netzbetreiber unabhängig von Erzeugung und Vertrieb Betrieb, Instandhaltung

Mehr

NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN AUF DEM WEG ZU EINER NEUEN ENERGIEINFRASTRUKTUR EINE EINFÜHRUNG

NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN AUF DEM WEG ZU EINER NEUEN ENERGIEINFRASTRUKTUR EINE EINFÜHRUNG NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN AUF DEM WEG ZU EINER NEUEN ENERGIEINFRASTRUKTUR EINE EINFÜHRUNG Olivier Feix, 50Hertz HINTERGRUND Was ist der Netzentwicklungsplan NEP? Abbildung der zu erwartenden Entwicklung

Mehr

Höchstspannungsleitung Wesel-Meppen

Höchstspannungsleitung Wesel-Meppen Höchstspannungsleitung Wesel-Meppen Wir informieren über die Planung einer neuen 380-Kilovolt(kV)-Leitungsverbindung von der Umspannanlage Niederrhein in Wesel nach Meppen im Emsland. Amprion März 2013

Mehr

Netzausbau in Deutschland

Netzausbau in Deutschland Netzausbau in Deutschland Dr. Ursula Heimann Osnabrück, 9.12.2015 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht Bundesnetzagentur Energiewende und Netzausbau Verfahrensschritte des Netzausbaus Rechtsrahmen

Mehr

380/220-kV-Leitung Ostbayernring (OBR) Andreas Herath, Projektleiter 22. Oktober 2014

380/220-kV-Leitung Ostbayernring (OBR) Andreas Herath, Projektleiter 22. Oktober 2014 380/220-kV-Leitung Ostbayernring (OBR) Andreas Herath, Projektleiter 22. Oktober 2014 Inhalt Ostbayernring Energiewirtschaftliche Notwendigkeit Projekt Ostbayernring (OBR) Auf einen Blick Planungsprozess

Mehr

Stand der Planung 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar 22. März 2010 Meißner Abterode

Stand der Planung 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar 22. März 2010 Meißner Abterode März 2010 Stand der Planung 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar 22. März 2010 Meißner Abterode Profil Betrieb, Instandhaltung und Entwicklung des 220-/380-kV-Netzes in großen Teilen Deutschlands Eigentümer ist

Mehr

Der Einfluss der Regulierung auf den Netzausbau

Der Einfluss der Regulierung auf den Netzausbau Der Einfluss der Regulierung auf den Netzausbau Aktuelle Fragen des Planungsrechts 22. und 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 23. Juni 2009 Dr. Frank-Peter Hansen 1 Übersicht Rahmenbedingungen Einflussparameter

Mehr

Erläuterungsbericht Anlage 1

Erläuterungsbericht Anlage 1 30.09.2014 Aufgestellt: Bayreuth, den 30.09.2014 i.v. Hillebrecht i.a. Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Der hier vorliegende Erläuterungsbericht beschreibt den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung

Mehr

Nachweis 4 über die Einhaltung der magnetischen und elektrischen Feldstärkewerte gem. 26. BImSchV

Nachweis 4 über die Einhaltung der magnetischen und elektrischen Feldstärkewerte gem. 26. BImSchV Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Anlage 10.4 Gemeinde Siegel Planfeststellungsvermerk

Mehr

Nachweis 5 über die Einhaltung der magnetischen und elektrischen Feldstärkewerte gem. 26. BImSchV

Nachweis 5 über die Einhaltung der magnetischen und elektrischen Feldstärkewerte gem. 26. BImSchV Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Anlage 10.5 Gemeinde Siegel Planfeststellungsvermerk

Mehr

Netzausbauplanung/Bundesfachplanung

Netzausbauplanung/Bundesfachplanung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Netzausbauplanung/Bundesfachplanung Frankfurt, den 05. Dezember 2013 Matthias Bergmeier Überblick Netzausbauplanung/Bundesfachplanung

Mehr

Netzausbau in Deutschland und rund um Osnabrück

Netzausbau in Deutschland und rund um Osnabrück Netzausbau in Deutschland und rund um Osnabrück Veranstaltungsreihe Zukunftsprojekt Energiewende 9. Dezember 2015 DBU Zentrum für Umweltkommunikation, Osnabrück Dr. Christian Klein Amprion GmbH Asset Management

Mehr

Ausbau der Stromnetze vor unserer Tür eine Herausforderung für f Niedersachsen MR in

Ausbau der Stromnetze vor unserer Tür eine Herausforderung für f Niedersachsen MR in Ausbau der Stromnetze vor unserer Tür eine Herausforderung für f MR in Hildegard Zeck Referatsleiterin Referat 303 Niedersächsisches Ministerium für r Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Mehr

Inhaltsübersicht o 0 o 0 o VII XIII

Inhaltsübersicht o 0 o 0 o VII XIII Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 o 0 o 0 o VII Literaturverzeichnis. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 XIII A. Einführung. 0 0 0 0

Mehr

380-kV-Leitung Stade-Landesbergen

380-kV-Leitung Stade-Landesbergen 380-kV-Leitung Stade-Landesbergen Abschnitt Stade Sottrum, Teilabschnitt Raum Stade, LH-14-3110 Erörterungstermin 21.06. bis 22.06.2017 Thomas Sälzer, Julia Hüllmandel Agenda 1. Über TenneT 2. Das Leitungsbauvorhaben

Mehr

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen Unterlage 0 Merkblatt über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen I. Rechtsgrundlagen und Inhalt der Planfeststellung 1. Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz

Mehr

Erdkabelprojekt Raesfeld - Rechtliche Erkenntnisse

Erdkabelprojekt Raesfeld - Rechtliche Erkenntnisse Erdkabelprojekt Raesfeld - Rechtliche Erkenntnisse von Dr. Lars Rößing, Amprion Raesfeld, 29.10.2014 Netzausbau Die Europäische PCI-Verordnung als Hilfe oder Hemmnis? I. Rechtliche Zulässigkeit von Hoch-

Mehr

Schwierigkeiten des Netzausbaus aus der Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers

Schwierigkeiten des Netzausbaus aus der Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers Schwierigkeiten des Netzausbaus aus der Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers Wie kann der nötige Netzausbau rechtzeitig und volkswirtschaftlich effizient erreicht werden? Netzausbau tut Not - Integration

Mehr

Bekanntmachung. Nach vollständigem Eingang der Unterlagen liegt der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) in der Zeit

Bekanntmachung. Nach vollständigem Eingang der Unterlagen liegt der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) in der Zeit Bezirksregierung Münster Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederrhein/Wesel - Pkt. Meppen, Bl. 4201, im Abschnitt Pkt. Borken Süd - Pkt. Nordvelen,

Mehr

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Anlage 10.1 Gemeinde Planfeststellungsvermerk

Mehr

Aktuelle rechtliche Aspekte des Netzausbaus

Aktuelle rechtliche Aspekte des Netzausbaus Aktuelle rechtliche Aspekte des Netzausbaus Johannes Frik Referate für Energiepolitische Grundsatzfragen und Erneuerbare Energien, Energieeinsparung Kommunalkonferenz Energie innovativ kommunal Nürnberg,

Mehr

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis Anlage 1 Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Gemeinde Siegel Planfeststellungsvermerk

Mehr

Bundesbedarfsplan vor der Umsetzung Zwei Jahre beschleunigter Netzausbau. Dr.-Ing. Christoph Epping

Bundesbedarfsplan vor der Umsetzung Zwei Jahre beschleunigter Netzausbau. Dr.-Ing. Christoph Epping Bundesbedarfsplan vor der Umsetzung Zwei Jahre beschleunigter Netzausbau Dr.-Ing. Christoph Epping Christoph.epping@stk.nrw.de 0211/837-1162 Rechtsrahmen Netzausbau aufgrund steigenden Stromtransportbedarfs:

Mehr

Planungs- und Genehmigungsverfahren für Höchstspannungsleitungen die Option Erdkabel

Planungs- und Genehmigungsverfahren für Höchstspannungsleitungen die Option Erdkabel Planungs- und Genehmigungsverfahren für Höchstspannungsleitungen die Option Erdkabel Gesetze Ausbaukonzepte, Planungsbedarf Programmplanungen Verbindliche Raumordnungsplanung Vorhabenplanungen Raumordnerische

Mehr

Status quo und quo vadis der Bundesfachplanung

Status quo und quo vadis der Bundesfachplanung Status quo und quo vadis der Bundesfachplanung Marius Henrich, Referent Netzausbau im Übertragungsnetz: Zwischen Bundesbedarfsplan und Bundesfachplanung Würzburg, 1. Juli 2014 www.bundesnetzagentur.de

Mehr

Strom und Felder. Stromleitungen verursachen elektrische und magnetische Felder. Viele Menschen befürchten gesundheitsschädliche Folgen.

Strom und Felder. Stromleitungen verursachen elektrische und magnetische Felder. Viele Menschen befürchten gesundheitsschädliche Folgen. Strom und Felder Stromleitungen verursachen elektrische und magnetische Felder. Viele Menschen befürchten gesundheitsschädliche Folgen. Leitungsachse Feldstärkenverteilung im Bereich einer 380-kV-Höchstspannungsleitung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH E R L Ä U T E R U N G S B E R I C H T

Inhaltsverzeichnis. RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH E R L Ä U T E R U N G S B E R I C H T Seite: 1/5 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...1 1 Erläuterung der geänderten Zuständigkeiten innerhalb der RWE...2 2 Allgemeines zum bisherigen Verfahren...2 3 Beschreibung der beabsichtigten Planänderung...4

Mehr

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis Anlage 1 Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Gemeinde Siegel Planfeststellungsvermerk der

Mehr

Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau in Bayern

Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau in Bayern Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau in Bayern Matthias Otte, Abteilungsleiter Netzausbau Netzausbau in Bayern Wie geht es weiter? München, 17.06.2016 www.bundesnetzagentur.de

Mehr

Kommentar zum Netzausbau

Kommentar zum Netzausbau de Gruyter Kommentar Kommentar zum Netzausbau NABEG/EnLAG/EnWG/BBPlG/PlfZV Bearbeitet von Herausgegeben von: Armin Steinbach, und Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. 2. Auflage 2017. Buch.

Mehr

Bezirksregierung Detmold. I n f o r m a t i o n e n

Bezirksregierung Detmold. I n f o r m a t i o n e n I n f o r m a t i o n e n zu dem Erörterungstermin in dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Gütersloh-Halle/Hesseln als erstem nordrhein-westfälischen Teilabschnitt

Mehr

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Anlage 13.1 Gemeinde Planfeststellungsvermerk

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/894 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Marcus Bosse, Stefan Klein, Renate Geuter, Uwe Schwarz, Bernd

Mehr

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis Anlage 1.1 Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Gemeinde Siegel Planfeststellungsvermerk

Mehr

Hinweise zur Anzeige einer Niederfrequenzanlage nach 7 Abs. 2 und 3 der 26. BImSchV

Hinweise zur Anzeige einer Niederfrequenzanlage nach 7 Abs. 2 und 3 der 26. BImSchV Hinweise zur Anzeige einer Niederfrequenzanlage nach 7 Abs. 2 und 3 der 26. BImSchV 1/2 1. Grundsatz Die Anzeige einer Niederfrequenzanlage nach 7 der 26. BImSchV hat in erster Linie das Ziel, die zuständige

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

Warum braucht die Energiewende Netzausbau?

Warum braucht die Energiewende Netzausbau? Warum braucht die Energiewende Netzausbau? Rahmenbedingungen Stufenweiser Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022 Ausbau der erneuerbaren Energien Abhängigkeit von internationalen Öl- und Gasimporten verringern

Mehr

Fragen und Antworten. zur geplanten Höchstspannungsleitung Reutlingen-Herbertingen

Fragen und Antworten. zur geplanten Höchstspannungsleitung Reutlingen-Herbertingen Fragen und Antworten zur geplanten Höchstspannungsleitung Reutlingen-Herbertingen Übergeordnete Fragen Wer oder was ist das Unternehmen Amprion? Welche Rolle hat RWE? Amprion ist einer der vier deutschen

Mehr

Geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel Dauersberg, Bl. 4319

Geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel Dauersberg, Bl. 4319 Geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel Dauersberg, Bl. 4319 Im Abschnitt Kruckel Garenfeld Kurzpräsentation Elektrische und magnetische Felder Erörterungstermin, 21. März 2017 Alexander Wollny

Mehr

Technik-Dialog Hybridleitung. Gerald Kaendler Frankfurt, den

Technik-Dialog Hybridleitung. Gerald Kaendler Frankfurt, den Technik-Dialog Hybridleitung Gerald Kaendler Frankfurt, den 8.2.2017 1 Einführung Lastferne EE-Erzeugung stellt das Transportnetz vor neue Herausforderungen ++ Offshore- Windparks ++ 2012- -2022 X Leistungsbilanz

Mehr

KRIFTEL FARBWERKE HÖCHST SÜD 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG IM RHEIN-MAIN-GEBIET

KRIFTEL FARBWERKE HÖCHST SÜD 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG IM RHEIN-MAIN-GEBIET KRIFTEL FARBWERKE HÖCHST SÜD 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG IM RHEIN-MAIN-GEBIET Amprion plant den Bau einer neuen Stromverbindung zwischen Kriftel und der Umspannanlage Farbwerke Höchst Süd. Für den Groß - teil

Mehr

Stromnetzausbau für Erneuerbare Energien

Stromnetzausbau für Erneuerbare Energien Stromnetzausbau für Erneuerbare Energien 12.Juni 2012 Anne Palenberg Deutsche Umwelthilfe e.v. Gefördert durch: Agenda Vorstellung Deutsche Umwelthilfe und Auswirkungen der Energiewende Wie funktioniert

Mehr

Netzausbau für Erneuerbare Energien Was ist zu erwarten?

Netzausbau für Erneuerbare Energien Was ist zu erwarten? Netzausbau für Erneuerbare Energien Was ist zu erwarten? Liv Becker, Deutsche Umwelthilfe e.v. Vilm, 20. Juni 2012 Gefördert durch: gegründet 1975 Deutsche Umwelthilfe e.v. Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation

Mehr

PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN: gestern heute morgen

PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN: gestern heute morgen PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN: gestern heute morgen Thomas Gottschling Zentralreferat Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz Behörden-Workshop: "Praxisvollzug und gerichtliche

Mehr

Erdgasfernleitung NOWAL

Erdgasfernleitung NOWAL Erdgasfernleitung NOWAL Nord-West-Anbindungsleitung Rehden Drohne Netzkopplung Drohne Planfeststellungsabschnitt Niedersachsen Planänderung Nr. 1 Trassenverschiebung Hemsloh Antrag auf Planänderung gemäß

Mehr

Bürgerbeteiligungsverfahren Seilbahn in Wuppertal. Juristische Einschätzung: Werteverlust, Wegerechte, und Enteignungen

Bürgerbeteiligungsverfahren Seilbahn in Wuppertal. Juristische Einschätzung: Werteverlust, Wegerechte, und Enteignungen Bürgerbeteiligungsverfahren Seilbahn 23.09.2016 in Wuppertal Juristische Einschätzung: Werteverlust, Wegerechte, und Enteignungen Dr. Joachim Hagmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht www.baumeister.org

Mehr

Planfeststellungsbeschluss. Az.: /1/19. Neubau 110-kV-Freileitung Freiberg/Ost Freiberg/Nord (Nordring)

Planfeststellungsbeschluss. Az.: /1/19. Neubau 110-kV-Freileitung Freiberg/Ost Freiberg/Nord (Nordring) Landesdirektion Chemnitz Planfeststellungsbeschluss Az.: 32-4552.20/1/19 Neubau 110-kV-Freileitung Freiberg/Ost Freiberg/Nord (Nordring) Chemnitz, den 14.04.2009 Bearbeiter: Frau Sippel Telefon: Hausadresse:

Mehr

Kreuzungsverzeichnis

Kreuzungsverzeichnis Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Anlage 11 Gemeinde Siegel Planfeststellungsvermerk

Mehr

Gleichstromverbindung Ultranet Infogespräch für Träger öffentlicher Belange. Worms, 30. Oktober 2014

Gleichstromverbindung Ultranet Infogespräch für Träger öffentlicher Belange. Worms, 30. Oktober 2014 Gleichstromverbindung Ultranet Infogespräch für Träger öffentlicher Belange Worms, 30. Oktober 2014 Ziele für heute Informationsgespräch zu Ultranet Erläuterung des Vorhabens Ultranet mit dem Schwerpunkt

Mehr

Beschlussvorlage Nr.: 044/2013 Datum:

Beschlussvorlage Nr.: 044/2013 Datum: Stadt Schwentinental Die Bürgermeisterin Beratungsart: X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Nr.: 044/2013 Datum: 07.03.2013 Beratungsfolge: Nr. - Stadtvertretung/ Fachausschuss Sitzungstag 1

Mehr

Energiewende im Emsland: TenneT Projekte

Energiewende im Emsland: TenneT Projekte Energiewende im Emsland: TenneT Projekte Regionalplanertagung Meppen 30.09.2015 Dr. Arno Gramatte Agenda Herausforderung Energiewende Energiewende im Emsland Fragen? Onshore: Dörpen West Niederrhein Offshore:

Mehr

Gleichstromprojekt A-Nord Pressegespräch. 5. Oktober 2016

Gleichstromprojekt A-Nord Pressegespräch. 5. Oktober 2016 Gleichstromprojekt A-Nord Pressegespräch 5. Oktober 2016 1 Netzausbau Das Amprion-Netz: Lebensadern der Volkswirtschaft 11.000 KILOMETER misst das Übertragungsnetz von Amprion. 29 MILLIONEN MENSCHEN leben

Mehr

3. Das Verfahren schließt gemäß 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG i.v.m. 4 LVwVfG insbesondere folgende Entscheidungen mit ein:

3. Das Verfahren schließt gemäß 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG i.v.m. 4 LVwVfG insbesondere folgende Entscheidungen mit ein: Bekanntmachung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gemäß 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i.v.m. 74 Abs. 4 und 5 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Auslegung des

Mehr

Bedarfsplanung und Fachplanung des Bundes beim Ausbau der Energienetze

Bedarfsplanung und Fachplanung des Bundes beim Ausbau der Energienetze Frühjahrstagung der AG Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein Landesgruppe Nordrhein-Westfalen - am 29. Juni 2012 Bedarfsplanung und Fachplanung des Bundes beim Ausbau der Energienetze MinR Dr. Christof

Mehr

Trassenplanung in Deutschland

Trassenplanung in Deutschland Trassenplanung in Deutschland Dr. Ursula Heimann, Referentin, BNetzA Energiewende - Ein Thema für den Boden? Hannover, 12.03.2015 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht Hintergrund und Verfahren Erdkabel

Mehr

NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN

NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN NETZENTWICKLUNGSPLAN STROM 2012 OLIVIER FEIX, 50HERTZ DER NETZENTWICKLUNGSPLAN legt die Grundlage für Versorgungssicherheit und stabilen Netzbetrieb in den nächsten zehn Jahren.

Mehr

Netzausbaubeschleunigung: Erdkabelvorrang als Allheilmittel?

Netzausbaubeschleunigung: Erdkabelvorrang als Allheilmittel? Netzausbaubeschleunigung: Erdkabelvorrang als Allheilmittel? Daniel Matz, Referatsleiter Recht und Zulassungsverfahren Jena, 20.04.2016 www.bundesnetzagentur.de www.netzausbau.de Inhaltsübersicht Planung

Mehr

Gastvorlesung. Recht und Windenergie. Dr. Jürgen Punke Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Gastvorlesung. Recht und Windenergie. Dr. Jürgen Punke Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gastvorlesung Recht und Windenergie Dr. Jürgen Punke Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Inhalt: Teil 1 Übertragungsnetze und Trassenplanung Teil 2 Grundlagen des Genehmigungsverfahrens für

Mehr

Ausbau des Übertragungsnetzes: Umsetzung der neuen Vorgaben nach EnWG und NABEG

Ausbau des Übertragungsnetzes: Umsetzung der neuen Vorgaben nach EnWG und NABEG Ausbau des Übertragungsnetzes: Umsetzung der neuen Vorgaben nach EnWG und NABEG Dr. Elke Weingarten (Bosch & Partner Berlin) Büro Herne Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Büro Hannover Lister Damm 1 30163 Hannover

Mehr

Gleichstromverbindung Ultranet Infogespräch für Träger öffentlicher Belange. Idstein, 8. Oktober 2014

Gleichstromverbindung Ultranet Infogespräch für Träger öffentlicher Belange. Idstein, 8. Oktober 2014 Gleichstromverbindung Ultranet Infogespräch für Träger öffentlicher Belange Idstein, 8. Oktober 2014 Ziele für heute Informationsgespräch zu Ultranet Erläuterung des Vorhabens Ultranet Ziele und Ablauf

Mehr

C. Die gesetzlichen Grundlagen für den geplanten Bau der 380-kV- Stromleitung I. EG- und bundesrechtliche Vorgaben für den Leitungsbau

C. Die gesetzlichen Grundlagen für den geplanten Bau der 380-kV- Stromleitung I. EG- und bundesrechtliche Vorgaben für den Leitungsbau 5 Inhalt A. Einführung... 13 B. Das Projekt einer Südwestkuppelleitung (Mengering)... 17 I. Die Leitungstrasse von Lauchstädt Redwitz Grafenrheinfeld... 17 1. Zu erwartender Übertragungsbedarf... 20 2.

Mehr

Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis Siegel

Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis Siegel Anlage 1 Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Gemeinde Siegel Planfeststellungsvermerk der

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2081 18. Wahlperiode 2014-06-24 Bericht der Landesregierung über die Planung von SuedLink Drucksache 18/1937 Federführend ist das Ministerium für Energiewende,

Mehr

Netzausbau in Bayern und Deutschland

Netzausbau in Bayern und Deutschland Netzausbau in Bayern und Deutschland Wirtschaftsbeirat Bayern Ausschuss für Energie- und Rohstoffpolitik 23.01.2017 Dr. Urban Keussen TenneT auf einen Blick Europas erster grenzüberschreitender ÜNB Niederländisch-deutsches

Mehr

Stadt Bielefeld - Amt für Verkehr -

Stadt Bielefeld - Amt für Verkehr - Stadt Bielefeld - Amt für Verkehr - Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Gütersloh-Halle/Hesseln als erstem nordrhein-westfälischen

Mehr

Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW

Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Geschäftszeichen: 64.21.3.4-2018-5 Dortmund, den 11.10.2018 B E K A N N T M A C H U N G Planfeststellungsantrag für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung

Mehr

Beschreibende Darstellung

Beschreibende Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2010 für den Landkreis Emsland (Sachlicher Teilabschnitt Energie) Anmerkung für nachfolgenden Text: Fett gedruckt: Ziel der Raumordnung im Sinne von 3 Nr.

Mehr

Anzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz)

Anzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz) Anzeige für Niederfrequenzanlagen Anlage 16.1.6 für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Regierung von Niederbayern Sachgebiet 21 Regierungsplatz 540 84025 Landshut Betreiber TenneT TSO GmbH Luitpoldstraße

Mehr

Technologien für den Stromtransport Hintergrundinformationen

Technologien für den Stromtransport Hintergrundinformationen Technologien für den Stromtransport Hintergrundinformationen Mit der Energiewende wächst die Distanz zwischen Erzeugungsund Verbrauchsgebieten 50Hertz sorgt für den Betrieb und die Entwicklung des Übertragungsnetzes.

Mehr

Planungsqualität in der Raumordnung Statement zu Einflussmöglichkeiten der SUP. Dr. Frank Scholles

Planungsqualität in der Raumordnung Statement zu Einflussmöglichkeiten der SUP. Dr. Frank Scholles Planungsqualität in der Raumordnung Statement zu Einflussmöglichkeiten der SUP SUP und Qualitätssicherung SUP-RL sieht Qualitätssicherung vor (Umsetzung in nationales Recht notleidend) Aber: Qualitätssicherung

Mehr

TRANSNETBW GMBH Hockenheim, 14. April Seite 1

TRANSNETBW GMBH Hockenheim, 14. April Seite 1 Abschnitt B Wallstadt - Philippsburg ANTRAGSKONFERENZ ZUR BUNDESFACHPLANUNG GLEICHSTROMVERBINDUNG OSTERATH PHILIPPSBURG (VORHABEN NR. 2 BBPLG) Seite 1 TRANSNETBW GMBH Hockenheim, 14. April 2015 01 TransnetBW

Mehr

Die Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur - ein Schritt zur Genehmigung neuer Stromleitungen"

Die Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur - ein Schritt zur Genehmigung neuer Stromleitungen Die Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur - ein Schritt zur Genehmigung neuer Stromleitungen" Matthias Otte, Abteilungsleiter Netzausbau CIGRE/CIRED Informationsveranstaltung Innovation zur Integration

Mehr

Planung und Beschleunigung des Netzausbaus und die dabei entstehenden Rechtsfragen

Planung und Beschleunigung des Netzausbaus und die dabei entstehenden Rechtsfragen Planung und Beschleunigung des Netzausbaus und die dabei entstehenden Rechtsfragen Dr. Ursula Heimann, LL.M. Berlin, 4.09.2017 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht Hintergrund: Verfahren und aktueller

Mehr

Vortrag am

Vortrag am Vortrag am 17.04.2012 Bürgerinitiative Pro Erdkabel Neuss Reuschenberg von Willi Traut Sprecher der Bürgerinitiative In Diele wird der Gleichstrom (HGÜ) in Wechselstrom umgewandelt 75 km an Land In Norderney

Mehr

Straßenplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung

Straßenplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung Bernd Klößner Straßenplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung Die Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der gestuften Fernstraßenplanung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Mehr

Teil von innogy. Energie für die Region Informationen zur Erneuerung der Hochspannungsfreileitung Wehrendorf Heithöfen

Teil von innogy. Energie für die Region Informationen zur Erneuerung der Hochspannungsfreileitung Wehrendorf Heithöfen Teil von innogy Energie für die Region Informationen zur Erneuerung der Hochspannungsfreileitung Wehrendorf Heithöfen 2 3 Inhalt 04 Einleitung 06 Westnetz 08 Gründe für den Ersatzneubau 10 Die geplante

Mehr

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am

Mehr

Westnetz GmbH DRW-O-Z

Westnetz GmbH DRW-O-Z Nachweis für Niederfrequenzanlagen Blatt 1 für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Betreiber Nachweis über die Einhaltung der elektrischen und magnetischen Felder einer Niederfrequenzanlage (50

Mehr

ArL W-E /1-135 Oldenburg im Oktober 2015

ArL W-E /1-135 Oldenburg im Oktober 2015 ArL W-E.15-32341/1-135 Oldenburg im Oktober 2015 Ergebnisniederschrift zur Antragskonferenz für die Planung einer 380 kv-leitung von Conneforde über Cloppenburg nach Merzen Datum: 15.09.2015 Teilnehmer:

Mehr

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis Anlage 1 Auslegungsvermerk der Gemeinde (Anhörungsverfahren 43a EnWG i.v.m. 73 VwVfG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Gemeinde Siegel Planfeststellungsvermerk

Mehr

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis

Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom bis Anlage 1.1 Auslegungsvermerk der Gemeinde (Öffentlichkeitsbeteiligung 43b EnWG) Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom... 20... bis... 20... in der Gemeinde... Gemeinde Siegel Planfeststellungsvermerk

Mehr

Umweltseitige Auswirkungen von Freileitungen und Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene (380 kv)

Umweltseitige Auswirkungen von Freileitungen und Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene (380 kv) Umweltseitige Auswirkungen von Freileitungen und Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene (380 kv) Fotos: ERM Dr. Kerstin Winkler-Hartenstein Inhalt Projekterfahrungen im Netzausbau (380-kV) Wirkpfade Erdkabel

Mehr

Anzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz)

Anzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz) Anzeige für Niederfrequenzanlagen Anlage 16.1.6 für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Regierung von Niederbayern Sachgebiet 21 Regierungsplatz 540 84025 Landshut Betreiber TenneT TSO GmbH Luitpoldstraße

Mehr

Gemeindegespräch April 2014

Gemeindegespräch April 2014 Gemeindegespräch April 2014 1. Bedarfsbegründung 2. Technik Kabel und Freileitung 3. Vorgehen Entwicklung Trassenkorridore 4. Trassenkorridore Kabel / Freileitung und Gemeindegebiete 5. Verfahrensablauf

Mehr

Anzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz)

Anzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz) Anzeige für Niederfrequenzanlagen für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Regierung von Niederbayern Sachgebiet 21 Regierungsplatz 540 84025 Landshut Betreiber TenneT TSO GmbH Luitpoldstraße

Mehr

Anzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz)

Anzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hz, 16 2/3 Hz) Anzeige für Niederfrequenzanlagen für Vermerk der Behörde An die zuständige Behörde Regierung von Niederbayern Sachgebiet 21 Regierungsplatz 540 84025 Landshut Betreiber TenneT TSO GmbH Luitpoldstraße

Mehr