ZDv 24/12 Weihnachten in Diensträumen

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1 ZDv 24/12 Weihnachten in Diensträumen Inhaltsverzeichnis I. Innenraumgrünzeugs II. Grundsätze III. Aufstellung IV. Beleuchtung Kapitel 2 Weihnachtsfeiern I. Grundsätze II. Durchführung

2 ZDv 24/ I. Innenraumgrünzeugs 101. In Vorbereitung der ursprünglich außerhalb militärischer Liegenschaften gefeierten Weihnachtstage sollen die Diensträume nach Maßgabe des Dienststellenleiters mittels Innenraumgrünzeugs den Gepflogenheiten entsprechend verändert werden (sog. dekorieren mit Raumschmuck) Zum Innenraumgrünzeugs zählen entweder Grüne Dienstweihnachtsbäume oder Grüne Ersatzdienstweihnachtsbäume oder Ableger in Form von Grünen Weihnachtsbaumdienstzweigen Grüne Dienstweihnachtsbäume (GDWB) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen Aufstellung finden sollen und eine Mindesthöhe von 1,57 m haben Grüne Ersatzdienstweihnachtsbäume (GEDWB) sind natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die in Höhe, Form und Farbe dem Original ähnlich sein müssen. Die Entscheidung über die Eignung des Grünen Ersatzdienstweihnachtsbaumes trifft grundsätzlich nach Begutachtung vor Ort der diensthabende UvD der 1. Kompanie oder vergleichbare Dienststellenangehörige Grüne Weihnachtsbaumdienstzweige (GWBDZ) sind ausschließlich GDWB zu entnehmende, meist Flüssigkeit enthaltende Stabelemente unterschiedlicher Durchmesser und/oder Länge Grüne Weihnachtsbaumersatzdienstzweige sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung grundsätzlich nicht zugelassen. 2

3 ZDv 24/ II. Grundsätze 107. In Zeiten knapper Haushaltsmittel ist ein pfleglicher und vor allem zustandserhaltender Umgang mit dem Innenraumgrünzeugs geboten. Die Flüssigkeitszufuhr hat stets an der Innenraumgrünzeugschnittstelle mit Wasser zu erfolgen. Dazu ist ein Schnittstellentrupp zu befehlen Die Vorschriften zum Tarnen und Täuschen findet im Umgang mit der ZDv 24/12 keine Anwendung. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass vom Innengrünzeugs kein Material zum Zwecke der Tarnung entnommen wird. Die eigene Dienstbekleidung ist dem Raumschmuck nicht anzupassen Der Verzehr von Innenraumgrünzeugs ist verboten Bei Einheiten mit überwiegend Außen- und Geländedienst hat eine schriftliche Belehrung zum Umgang mit Innenraumgrünzeugs zu erfolgen. 3

4 ZDv 24/ III. Aufstellung 111. Das Aufstellen von GDWB oder GEDWB darf nur von fachkundigem Personal nach Anweisung des Dienststellenleiters erfolgen. Dieser hat insbesondere darauf zu achten, dass a) der Baum/die Waldpflanze mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Standhalter eingebracht und befestigt wird und b) der Baum/die Waldpflanze in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass ein senkrechter Stand gewährleistet ist. In schwierigen Fällen ist ein Stabsoffizier hinzuzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht und ggf. durch Zurufe wie "mehr rechts!" oder "mehr links!" korrigiert bzw. die Beteiligten durch den Zuruf Achtung, Baum fällt! warnt Zum Anbringen von GWBDZ ab einer Länge von 4,50 m und/oder einem Durchmesser von 0,70 m ist gemäß lfd. Nr. 111 dieser Vorschrift zu verfahren. Der Warnruf des eingeteilten Stabsoffiziers lautet hierbei Achtung, Zweig fällt! IV. Beleuchtung 113. GDWB oder GEDWB sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen Zusätzliche Dienstweihnachtsbaumbeleuchtungen (DWBB), deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen von brennbaren Stoffen mit Flammwirkung beruht (sogenannten Kerzen), dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Die Qualifikation Brandhelfer Baumbeleuchtung verliert mit Inkrafttreten dieser Vorschrift ihre Gültigkeit Fachkundiges Personal kann Zusätzliche DWBB in Form von handelsüblichen Weihnachtsbaumbeleuchtungsmitteln, elektrisch, mehrfach, anbringen. Diese müssen den Betriebs- und Umweltschutzbestimmungen genügen. Die Zufuhr von Strom ist mittels Steckdosenelektrizitätsversorgung sicherzustellen und vor der ersten Inbetriebnahme durch fachkundiges Personal zu überprüfen. 4

5 ZDv 24/ Kapitel 2 Weihnachtsfeiern I. Grundsätze 201. Weihnachtsfeiern dienen der Unternehmenskultur, der Gewinnung von Beurteilungsinhalten und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie sind fester Bestandteil des militärischen Lebens. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist grundsätzlich erwünscht In Dienststellen mit hinreichend qualifiziertem Personal dürfen Krippenspiele innerhalb der Liegenschaft aufgeführt werden. Um eine sinnvolle Ausgestaltung zu gewährleisten, sind dabei mindestens die im folgenden aufgeführten Rollen zu besetzen: a) Maria (Besetzung nach Möglichkeit mit weiblichen Bundeswehrangehörigen), b) Joseph (Bundeswehrangehörige mit mind. 20 Dienstjahren, vorzugsweise mit Bart), c) Kind (Bundeswehrangehörige von kleinerer Körpergröße beliebiger Besoldungsgruppen), d) Esel/Schafe (geeignete Dienststellenangehörige, die sich in einschlägigen Verwendungen bewährt haben) und e) Heilige Drei Könige (die Besetzungsvorschläge sind dem Dienststellenleiter unter Beteiligung der Gremien vorzulegen) Der Dienststellenleiter legt den Beginn der Weihnachtsfeier fest. Der Dienstbetrieb kann erst nach Ende der Weihnachtsfeier wieder aufgenommen werden. Eine Vollzähligkeitsprüfung der Dienststellenangehörigen ist am zweiten auf das Startdatum der Weihnachtsfeier folgenden Tag durchzuführen Eine Auswertung der Weihnachtsfeier ist ebenso wie eine Dokumentation nicht vorgesehen. 5

6 ZDv 24/ Kapitel 2 Weihnachtsfeiern II. Durchführung 205. Der Weihnachtsgesang hat in würdiger Form, aber vor allem laut zu erfolgen. Während des Singens sind die Fenster zur Straßenseite der Dienstgebäude geschlossen zu halten Zum Absingen von Weihnachtsliedern oder anderem geeigneten Liedgut stellen sich die Soldaten unter Führung ihres jeweiligen Einheitsführers zwanglos um den/die GDWB/ GEDWB/GWBDZ mit/ohne DWBB auf. Dabei soll von einer Rangordnung Abstand genommen werden Stimmungsverbesserungsflüssigkeiten mit mehr als 30 % können die Gesangsqualität spürbar verbessern. Diese Wirkung kann bei Stimmungsverbesserungsflüssigkeiten mit niedrigeren Prozentsätzen erst ab einer Menge über 2 Litern eintreten Im Verlauf der Veranstaltung erscheint der Weihnachtsmann. Der Dienstgradhöchste meldet dem Weihnachtsmann die Durchführung der Veranstaltung. Im Anschluss an die Meldung verteilt der Weihnachtsmann Geschenke an alle Anwesenden. Für die Ausgabe gelten die Verwaltungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung Für die Durchführung von Aufräum- und Reparaturarbeiten ist geeignetes Personal einzuteilen. 6

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