Die Finanzierung der neuen Pflegeausbildung

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1 Die Finanzierung der neuen Pflegeausbildung

2 Vorstellung

3 Vorstellung Bildungszentrum ist eigenständiges Tochterunternehmen von zwei Einrichtungen wirtschaftlich selbstständig Finanzierung erfolgt über eine Pauschale pro Ausbildungsplatz, welche jährlich verhandelt wird daraus ergibt sich ein Jahresbudget

4 Themen 1. Grundsätze der Finanzierung jetzt und zukünftig 2. Was kostet die Ausbildung Ausbildungskosten 3. Wer soll das bezahlen? (Umlageverfahren) 4. Pauschalbudgets vs. Individualbudgets 5. Zusammenfassung und Diskussion

5 Sind mit der Reform der Pflegeberufe höhere Kosten verbunden? Wahrscheinlich ja!

6 Ist es die Pflege (- ausbildung) wert, dass höhere Kosten entstehen? Unbedingt!

7 1. Grundsätze der Finanzierung Jetzt und später

8 1. Grundsätze der Finanzierung Status Quo Status quo: oft sind Krankenpflegeschulen an Krankenhäuser angegliedert die Krankenhäuser verhandeln mit den Krankenkassen ein Budget in diese Krankenhausbudgets wird das Ausbildungsbudget häufig integriert und mitverhandelt

9 1. Grundsätze der Finanzierung Status Quo Ausbildungsbudget ist Spielmasse bei den Kostenverhandlungen der Krankenhäuser mit den Krankenkassen, eine Beteiligung der Schulen ist in den seltensten Fällen gegeben das verhandelte Ausbildungsbudget muss nicht an die Krankenkassen zurück gezahlt werden

10 1. Grundsätze der Finanzierung Status Quo fehlende Transparenz, ob das verhandelte Geld tatsächlich in die Ausbildung fließt Entscheidungen über Personalkosten, Sachkosten, Investitionen etc. liegen häufig im Aufgabenbereich der Geschäftsführer von Krankenhäusern braucht die Schulleitung Geld, geht sie zum Geschäftsführer des Krankenhauses

11 1. Grundsätze der Finanzierung Staus Quo die Qualität der Ausbildung ist dadurch u.a. auch vom Wohlwollen des Krankenhauses abhängig, wenn nicht gar von der Beziehung zwischen der Geschäftsführung des Krankenhauses und der Schulleitung

12 1. Grundsätze der Finanzierung Status Quo Basis der Finanzierung der Ausbildungsstätten ist 17a KHG, wenn es sich um mit den Krankenhäusern verbundene Ausbildungsstätten handelt, die staatlich anerkannt sind und die Krankenhäuser Träger oder Mitträger der Ausbildungsstätte der entsprechenden Ausbildungsberufe sind

13 1. Grundsätze der Finanzierung Status Quo Krankenkassen und Krankenhäuser verhandeln: die Kosten für die Ausbildungsstätten die Mehrkosten für die Krankenhäuser, insbesondere die Kosten für die Praxisanleitung die Mehrkosten für die Ausbildungsvergütung

14 1. Grundsätze der Finanzierung Status Quo Ausnahme Altenpflegeausbildung: im staatlichen Berufsschulsystem oder als Privatschulen Schulen werden über die Kultusministerien oder Bildungsgutscheine finanziert an Privatschulen wird häufig von den Auszubildenden Schulgeld gezahlt

15 1. Grundsätze der Finanzierung Status Quo in großen Einrichtungen erhalten die Auszubildenden Ausbildungsentgelt (Diakonie, Caritas) Umlage dafür durch die Bewohner von Pflegeeinrichtungen

16 1. Grundsätze der Finanzierung Pflegeberufsgesetz Ziele des Pflegeberufsgesetzes: bundesweit wohnortnahe qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte Ausbildung, in allen an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen (egal ob groß oder klein) sichern

17 1. Grundsätze der Finanzierung Pflegeberufsgesetz Ziele des Pflegeberufsgesetzes: wirtschaftliche Ausbildungsstrukturen schaffen alle Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung

18 1. Grundsätze der Finanzierung Pflegeberufsgesetz Schätzung Prognose 2013 Kosten derzeitige Pflegeausbildung Gesamtkosten pro Jahr G(K)KP AP Schulkosten 409 Mio 258 Mio Praxisanleitung 252 Mio 209 Mio Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen 695 Mio 592 Mio Gesamt Mio Mio Je Auszubildenden

19 1. Grundsätze der Finanzierung Pflegeberufsgesetz Schätzung Prognose 2013 Kosten künftige Pflegeausbildung Gesamtkosten pro Jahr Künftige Pflegeausbil dung Herkunft G(K)KP Herkunft AP Schulkosten 769 Mio 405 Mio 364 Mio Praxisanleitung 610 Mio 334 Mio 277 Mio Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen Mio 733 Mio 607 Mio Gesamt Mio Mio Mio Je Auszubildenden

20 1. Grundsätze der Finanzierung Pflegeberufsgesetz Voraussetzungen sind: Ermittlung der Ausbildungskosten (Mehrkosten für die Ausbildungsvergütungen, Praxisanleitung, Betriebskosten der Pflegeschulen, Praxisbegleitung) Festlegung eines Ausbildungsbudgets = Finanzierung der Ausbildungskosten bei wirtschaftlicher Betriebsgröße und Betriebsführung unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung keine Ausbildungskosten sind Investitionskosten

21 2. Was kostet die generalistische Ausbildung? Ausbildungskosten

22 2. Was kostet die generalistische Ausbildung? Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen Kosten der praktischen Ausbildung einschließlich der Kosten für die Praxisanleitung und begleitung Betriebskosten der Pflegeschulen (staatlich oder staatlich anerkannte Schulen, die die Mindestanforderungen nach 9 erfüllen)

23 2. Was kostet die generalistische Ausbildung? Achtung! die Länder können durch Landesrecht das Nähere zu den Mindestanforderungen festlegen Unterschiede in der Finanzierung möglich, z.b. Lehrer- Schüler-Verhältnis oder Qualifizierung der Lehrkräfte dadurch können weitere Kosten entstehen

24 2. Was kostet die generalistische Ausbildung? Wenn eine generalistische Ausbildung deutschlandweit umgesetzt wird, muss die Finanzierung bundeseinheitlich geregelt werden, inklusive Qualifikation der Lehrer, Lehrverpflichtung, Klassengröße, Ausstattung der Schulen etc.!

25 2. Was kostet die generalistische Ausbildung? eine Anrechnung der Auszubildenden auf die Pflegestellen sind: a) in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen 9,5 : 1 a) in ambulanten Pflegeeinrichtungen 14 : 1

26 2. Was kostet die generaliistische Ausbildung? Wieso soll es hier Unterschiede geben? Wieso muss eine Anrechnung auf den Stellenplan der Pflege erfolgen?

27 2. Was kostet die generalistische Ausbildung? Finanzierungstatbestände für die Pflegeausbildung : 1 Personalkosten: Kosten für hauptamtliches Lehrpersonal (Schulleitung und Lehrkräfte) 2 Kosten für nebenberufliches Lehrpersonal

28 2. Was kostet die generalistische Ausbildung? 3 Kosten der Praxisanleitung Praktische Anleitung durch Praxisanleiter Kosten der Qualifikation von Praxisanleitern Kosten der Auszubildenden während der Praxiseinsätze in Kooperationseinrichtungen

29 2. Was kostet die generalistische Ausbildung? 4 Allgemeiner Sachbedarf: Lehr- und Arbeitsmaterialien, Lernmittel Reisekosten und Gebühren im Zusammenhang mit Dienstreisen Büro- und Schulbedarf Kosten für Kommunikation und Zahlungsverkehr

30 2. Was kostet die generalistische Ausbildung? EDV und Organisationsaufwand Prüfungen und Klausuren Raum- und Geschäftsausstattung Personalbeschaffungskosten Beratungs-,Abschluss- und Prüfungskosten; QM, Evaluation und Zertifizierung

31 2. Was kostet die generalistische Ausbildung? 5 Personalaufwand, nicht für Lehrpersonal Aufwendungen für Personal mit administrativen Aufgaben Personalaufwendungen für technischen und sonstige zentrale Dienste 6 Betriebskosten des Schulgebäudes und sonstige Gemeinkosten

32 2. Was kostet die generalistische Ausbildung? 6 Betriebskosten des Schulgebäudes und sonstige Gemeinkosten Gesamtkosten setzen sich zusammen aus: budgetrelevanten Kosten und nicht budgetrelevanten Kosten (Miete, AfA)

33 3. Wer soll das bezahlen? Grundsätze zum Ausbildungsbudget

34 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschulen erhalten ein Ausbildungsbudget für einen Finanzierungszeitraum (Kalenderjahr)

35 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget das Ausbildungsbudget des Trägers der praktischen Ausbildung umfasst auch die Ausbildungskosten der weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen

36 Bsp.: 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget Krankenhaus ist Träger der praktischen Ausbildung Auszubildende des Krankenhauses sind im Einsatz einer stationären Pflegeeinrichtung, Hospiz Krankenhaus übernimmt die Mehrkosten für Ausbildung, die die Pflegeeinrichtung hat

37 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget an die zuständige Stelle gemeldet werden müssen: die Ausbildungszahlen die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung (tarifrechtlich vereinbarte Kosten)

38 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget Problem: Ausbildungszahlen unterliegen oft großen Schwankungen zu erwartende Kostenentwicklungen sind zu berücksichtigen ( z. B. Tarifanpassungen)

39 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget zuständige Behörde und Pflegeschule können Strukturverträge schließen und Finanzierungsbeträge verhandeln für Ausbau, Schließung oder Zusammenlegung von Pflegeschulen, die zu wirtschaftlichen Ausbildungsstrukturen führen

40 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget Ausbildungsbudgets sind Pauschalbudgets diese sollten bundeseinheitlich bestimmt werden es ist möglich Individualbudgets zu verhandeln

41 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget erfolgt über Ausbildungsfonds, die auf Landesebene verwaltet werden: Krankenhäuser 57,2380 % Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen das jeweilige Land die soziale und private Pflegeversicherung 30,2177 % 8,9446 % 3,6 %

42 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget Finanzierung Krankenhäuser 57,24% Pflegeinrichtungen 30,22% Land 8,94% Pflegeversicherung 3,6%

43 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget Finanzierungsbedarf wird ermittelt aus: Summe aller Ausbildungsbudgets eines Landes einem Aufschlag auf diese Summen von drei von Hundert zur Bildung einer Liquiditätsreserve auf Landesebene wird durch die zuständige Stelle der Finanzierungsbedarf ermittelt und Umlagebeiträge bei den Einrichtungen erhoben

44 Verwaltungskosten 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget entstehen auf Länderebene durch: einen Aufschlag von 3% auf die Summe aller Ausbildungsbudgets zur Bildung einer Liquiditätsreserve Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 0,6%

45 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget Zahlungen erfolgen monatlich (Teilbeträge) alle 3 Jahre prüft die Bundesregierung die Notwendigkeit der Anpassung der Prozentsätze Pflegeschulen erhalten monatliche Ausgleichszahlungen

46 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget Beträge sind zweckgebunden für die Ausbildung auszugeben Abweichungen zwischen der Zahl der Ausbildungsplätze und der tatsächlichen Zahl der Ausbildungsplätze hat der Träger der praktischen Ausbildung der zuständigen Stelle mitzuteilen

47 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget Mehr- bzw. Minderausgaben müssen beziffert werden Minderausgaben sind voll zu berücksichtigen Mehrausgaben sind zu berücksichtigen, soweit die Liquiditätsreserve es zulässt (?!)

48 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget nach Ablauf der des Finanzierungszeitraumes haben der Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschule eine Abrechnung vorzulegen bei Pauschalbudgets wird die Anzahl der Ausbildungsverträge als Nachweis erbracht

49 3. Grundsätze zum Ausbildungsbudget Bei Überschreiten der Ausgaben erfolgt ein Ausgleich, Minderausgaben müssen unverzüglich zurück gezahlt werden Beispiel BZG

50 Beispiel BZG: Die Kosten für die vertraglich vereinbarte Dienstleistung durch das Bildungszentrum betragen pro Ausbildungsplatz jährlich Die Vergütung im Kalenderjahr 2016 setzt sich wie folgt zusammen:s16aug 19 Klasse bis Schüler Monate Vergütung S 15 Dez S 16 Dez gesamt

51 Beispiel: BZG Insgesamt beträgt die Vergütung im Jahr Die Zahlung erfolgt auf Basis einer Jahresrechnung in zwölf gleichen Teilen zum Beginn eines jeden Monats im Voraus.

52 Beispiel: BZG Im Rahmen der Wirtschaftsplanung für das Folgejahr geht das Bildungszentrum auf die Einrichtung zu und vereinbart bis zum des laufenden Jahres die Kosten je Ausbildungsplatz sowie die Anzahl der Ausbildungsplätze in den im Folgejahr startenden Klassen. Dabei werden Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen und daraus resultierende Veränderungen im Angebot der Ausbildungsplätze berücksichtigt.

53 Beispiel BZG (alt): Ändert sich die Anzahl der in eine Klasse des Bildungszentrums übersandten Auszubildenden, oder wird durch Nachprüfungen die Dienstleistung des Bildungszentrums über den ursprünglich geplanten Zeitraum hinaus in Anspruch genommen, erfolgt eine Spitzabrechnung am Jahresende.

54 4. Pauschal vs. Individualbudgets Wie kommen die Schulen an ihr Budget?

55 4. Pauschalbudget Ausbildungskosten werden verhandelt durch: zuständige Behörde des Landes Landeskrankenhausgesellschaft Vereinigung der Träger der amb. oder stat. Pflegeeinrichtungen des Landes Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung

56 4. Pauschalbudget Parteien treffen gemeinsame Vereinbarungen zu den Kosten der praktischen Ausbildung Was ist zu vereinbaren, wenn es festgelegte Finanzierungstatbestände gibt? hochkomplexe Vorgabe mit bürokratischem Aufwand

57 4. Pauschalbudget Kosten der Pflegeschulen werden verhandelt durch: zuständige Behörde des Landes Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung Interessenvertretungen der öffentlichen und privaten Pflegeschulen!

58 4. Pauschalbudget Es soll kein Pauschalbudget für Ausbildungsvergütungen geben!

59 4. Pauschalbudget das Schulbudget enthält momentan nicht die Vorgabe je Auszubildenden bei Unterrichtskosten gibt es keine Kostenproportionalität zwischen Schülerzahlen und Kosten

60 4. Pauschalbudget Grundsätze: bis zum 30. April des Vorjahres! muss diese Vereinbarung getroffen werden Schiedsstellenentscheidung ist möglich alle 2 Jahre Anpassung Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschulen teilen der zuständigen Stelle die voraussichtliche Zahl der Ausbildungsverhältnisse mit

61 4. Pauschalbudget Achtung! angenommenen Ausbildungs- bzw. Schülerzahlen müssen begründet werden unangemessene Ausbildungsvergütungen und unplausible Schülerzahlen werden von der zuständigen Stelle zurück gewiesen

62 4. Individualbudget Individualbudgets bis zum 15. Januar eines Jahres können die Parteien der Budgetverhandlung entscheiden, ein Individualbudget zu verhandeln

63 4. Individualbudget Parteien der Budgetverhandlungen sind: Träger der praktischen Ausbildung oder die Pflegeschule zuständige Behörde des Landes Kranken- oder Pflegekassen

64 4. Individualbudget Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschule können vereinbaren, dass der Träger der Ausbildung das Budget der Pflegeschule mitverhandelt bei vertrauensvoller Zusammenarbeit und Transparenz kann das gelingen

65 4. Individualbudget Anzahl der voraussichtlich belegten Ausbildungsplätze und die Ausbildungskosten müssen nachgewiesen werden evtl. notwendige zusätzliche Auskünfte müssen erbracht werden, welche???

66 Achtung: 4. Pauschal- versus Individualbudget Pauschalbudgets werden auf Grundlage der jetzigen Ist-Kosten erstellt Personalkosten der Lehrkräfte nach Qualifizierung auf Masterniveau müssen berücksichtigt werden DPR fordert bundesweites Pauschalbudget!

67 5. Zusammenfassung und Diskussion Grundsätzlich ist das neue Finanzierungsmodell zu begrüßen Zu klären ist: Kriterien zur Festlegung der Anzahl der Ausbildungsplätze Verortung der Schulen im Bildungssystem?! Bundesweit einheitlich!

68 5. Zusammenfassung und Diskussion Einzahlungen der Sozialversicherungsträger ohne den Umweg über die Einrichtungen Bewohner von Pflegeheimen dürfen nicht an den Ausbildungskosten beteiligt werden (über die Heimkosten)

69 5. Zusammenfassung und Diskussion bundesweite Regelung zur Strukturerweiterung bzw. Anpassung der Pflegeschulen notwendig (Neu- oder Umbauten) Ausbildungsplanungskonferenzen auf Landesebene zur Festlegung der Ausbildungsplätze

70 5. Zusammenfassung und Diskussion Landespflegekammern oder Landespflegerat sollten als Interessenvertretungen der Schulen auftreten Begründung für die Ausbildungsplatzzahl? besser: bundesweite Bedarfsplanung

71 5. Zusammenfassung und Diskussion bei den Pauschalbudgets muss eine Anpassung der Lehrervergütungen berücksichtigt werden (siehe Mindestanforderungen an Pflegeschulen : Abschluss auf Masterniveau)

72 5. Zusammenfassung und Diskussion Mindestanforderungen an Pflegeschulen auf Bundesebene festlegen (z.b. Lehrer- Schüler-Verhältnis) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ohne Länderregelungen

73 5. Zusammenfassung und Diskussion aus der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung können weitere Kosten resultieren Bsp.: jährliche berufspädagogische Praxisanleiterfortbildung in Höhe von 24 Stunden Konkretisierung der Stundenzahlen für Praxisanleitung und Praxisbegleitung

74 5. Zusammenfassung und Diskussion höhere Liquiditätsreserve notwendig Mehrausgaben der Schulen und Träger dürfen nicht von der Liquiditätsreserve abhängig gemacht werden

75 5. Zusammenfassung und Diskussion Berechnung der Minderausgaben darf nur für Ausbildungsvergütungen gelten, da Schulen Personal und Ausstattung vorrätig halten müssen

76 5. Zusammenfassung und Diskussion Verbände wie der Deutsche Pflegerat, Bildungsrat und BLGS müssen in Kostenermittlungen und Festlegungen als Fachexperten einbezogen werden.

77 Alle Wahrheit ist teuer und nur schwer zu bezahlen, guter Rat ungeheuer ermüdend und kaum zu erfahren Ich will ein Stück vom ganz am Anfang zurück denn das Hier trägt nicht das Hier zerrinnt und die Zukunft kann mich mal wenn das hier alles verschwimmt Felix Meyer

78 Veränderung ist am Anfang schwer, in der Mitte chaotisch und am Ende wunderschön. Unbekannt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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