2. Sonderschulung (Jahresbericht SPBD Bezirk Hinwil 2011)

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1 2. Sonderschulung (Jahresbericht SPBD Bezirk Hinwil 2011) Die Lösungen von gestern sind die Probleme von heute, die Lösungen von heute sind die Probleme von morgen. (Zitat aus der Systemtheorie) Die Frage rund um die Sonderschulungen beschäftigt die Schule sehr. Immer wieder wird mit Statistiken belegt, dass die Zahl der Sonderschulungen steigt. Die Schulen werden direkt oder indirekt aufgefordert, die Zahl ihrer Sonderschulungen zu senken. Im SPBD stellen wir fest, dass wir immer mehr Fragen zu Sonderschulungen erhalten und viel öfter als früher eine Sonderschulung empfehlen. Wie oft in solchen Situationen wird die Schulpsychologie auch dafür verantwortlich gemacht, dass es so viele Sonderschulungen gibt, weil die Schulpsychologen die Sonderschulung empfehlen. Mir kommt es manchmal so vor, dass dem Überbringer der schlechten Nachricht die Schuld für die Nachricht gegeben wird. Lösungen zur Senkung der Sonderschulungen werden dann auch an den Orten gesucht, an denen die Schulpsychologie arbeitet, nämlich beim Abklärungsverfahren: Mit einem standardisierten Abklärungsverfahren (SAV) soll man die Situation in den Griff bekommen. Die Frage rund um die Entstehung von Sonderschulungen ist sehr vielschichtig. Ich möchte an dieser Stelle einige persönliche Blickwinkel auf diese Frage aus meiner Erfahrung als Schulpsychologe einbringen. Sonderschulzahlen (Statistik) Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich veröffentlicht jährlich seine Schülerstatistik und damit auch die Statistik zur Zahl der Sonderschüler. In der gleichen Regelmässigkeit wird die steigende Zahl der Sonderschüler beklagt. In den Statistiken der Bildungsdirektion wird jeweils aufgrund der vorliegenden Zahlen eine Sonderschulquote von ca. 2% - 3% belegt. Was sagen die Zahlen aus? - In der Statistik des Kantons werden nur SchülerInnen erfasst, die eine vom Kanton anerkannte Sonderschule besuchen. Im Bezirk Hinwil sind das z.b. die HPS Wetzikon, das St. Michael, die Schule im Grund, die VillaRA und die KGS Wetzikon. Alle anderen Schüler, die in einer Privatschule sondergeschult werden, sind nicht erfasst. - Für die Gemeinden bedeutet das, dass nur die Quote der Sonderschüler, die in anerkannten Sonderschulen oder mit einer integrierten Sonderschulung geschult werden, mit den Zahlen des Kantons verglichen werden kann. - Die Statistik der Bildungsdirektion belegt die starke Zunahme der Sonderschulungen insbesondere für geistig Behinderte in den Jahren 2008 bis Aus meiner Sicht fällt dieser Anstieg nicht zufällig mit der Einführung der neuen sonderpädagogischen Verordnung (VSM) und der damit verbundenen Möglichkeit der Integrierten Sonderschulung zusammen, denn die integrierten Sonderschüler wurden von nun an auch in die Statistik aufgenommen. - Mit der Zunahme der geistig behinderten Schüler kamen auch Fragen auf, ob man diese Diagnose nicht einfach zu oft stelle und damit der versteckte Vorwurf, die Schulpsychologie stelle diese Diagnose zu oft. An diesem Beispiel möchte ich im Folgenden etwas weiter ausholen und verschiedene Zusammenhänge zu diesen Zahlen aufzeichnen. Integrierte Sonderschulung (ISS) Sonderpädagogische Massnahmen (VSM) Vollzeiteinheiten (VZE) nicht-vorhandenes-sonderschulkonzept des Kantons Zürich Richtlinien der IV Statistik Was haben alle diese Stichworte miteinander zu tun, wenn wir über Sonderschulungen, insbesondere über die Zunahme von Sonderschulungen von Geistigbehinderten sprechen?

2 - Die Diagnose geistige Behinderung wird vorwiegend aber nicht ausschliesslich über die Abklärung des Intelligenzquotienten gestellt. Der Intelligenzquotient (IQ) ist eine statistische Grösse und beruht auf einer Normalverteilung. - Aufgrund der bis Ende 2011 geltenden Richtlinien der IV haben Kinder Anspruch auf den Besuch einer heilpädagogischen Sonderschule, wenn der IQ nicht mehr als 75 beträgt. Die Richtlinien der IV galten bis Ende 2011, weil der Kanton Zürich bis dahin über kein eigenes Sonderschulkonzept verfügte. - Statistisch betrachtet haben 4% der Schüler einen IQ 75 oder kleiner. Oder 68% der Schüler einen durchschnittlichen IQ zwischen 85 und Aus statischer Sicht gibt es also 4% geistig behinderte Schüler mehr Schüler als die Sonderschulquote im Kanton Zürich! - Das heisst auch, dass noch lange nicht alle Kinder mit einem IQ 75 oder kleiner auch in oder durch Sonderschulen geschult werden! Was wiederum heisst, dass die Regelschule viele dieser Kinder auch ohne Sonderschulmassnahmen schult und fördert. Statistisch gesehen ist eine Zunahme der geistigen Behinderung gar nicht möglich, weil diese Diagnose mit einem IQ verknüpft ist. Möglich ist aber eine Zunahme der Diagnosen, die gestellt wurden. Weshalb? - Schon vor der Einführung der ISS und der VSM wurden viele Schüler mit einem IQ 75 oder kleiner mit individuellen Lösungen in den Kindergärten und Schulen gefördert. Für diese Lösungen brauchte es aber keinen Sonderschulbedarf, die Schüler wurden auch nicht als Sonderschüler gezählt und erschienen somit auch nicht in der Sonderschulstatistik des Kantons. - Mit der Einführung der VZE und danach der VSM war es für die Schulgemeinden kaum mehr möglich, mit gemeindeeigenen Mitteln Fördermöglichkeiten für die betroffenen Schüler zu schaffen. Zum Beispiel durften keine zusätzlichen Stunden für die Integrative Förderung (IF) oder Therapien gesprochen werden, es gab keinen Stützunterricht und andere Lösungen mehr. - Voraussetzung für eine ISS durch eine heilpädagogische Schule ist ein IQ 75 oder kleiner. Wenn man also für ein Kind die Möglichkeit einer spezifischen heilpädagogischen Förderung in der Regelschule durch eine spezialisierte Sonderschule eröffnen möchte, muss diese Diagnose gestellt werden. Die Einführung der VZE und der VSM beschränkt die Möglichkeit der Schulgemeinden, eigene Lösungen für SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen zu kreieren, stark. Das gilt nicht nur für die geistig behinderten Kinder. Weil die Möglichkeit zur Erhöhung der Lektionenzahl für Therapien oder IF über die VZE stark eingeschränkt ist, führt fast jede Situation, in der ein Schüler eine besondere Förderung braucht, zu einer Sonderschulung. Es zeigt sich in unserer Praxis immer mehr, dass es offenbar einfacher ist eine Sonderschulung einzurichten, die nicht an die VZE geknüpft ist, als eine Therapiestunde (Logopädie, Psychomotorik, Psychotherapie) mehr oder die Erhöhung der individuellen Betreuung durch IF zu ermöglichen, weil diese Kontingente durch die VZE beschränkt sind. Weitere Veränderungen in der Schule Ich behaupte, dass die Anforderungen der Schule und an die Schule immer grösser werden und deshalb von vielen Kindern und Lehrpersonen nicht mehr bewältigt werden können. Es geht mir dabei nicht darum über den Sinn oder Unsinn dieser Veränderungen zu diskutieren, sondern einfach um die Feststellung, dass solche Veränderungen eben nicht nur gewünschte, sondern auch unerwünschte Wirkungen haben können. Beispiele für diese Ansicht sind: - Einführung der Fremdsprachen Englisch und Französisch in der Primarschule. Für viele Kinder, z.b. Fremdsprachige oder Kinder mit Sprachbehinderungen, werden dadurch die Anforderungen so hoch, dass sie (zu) oft in der Schule überfordert sind.

3 - Neue Lernformen: Neue Lernformen wie die Werkstattarbeit, Arbeit in Gruppen, selbständiges Lernen und Planen, Wochenpläne usw. überfordern z.b. oft Kinder mit einem ADHS. - Fachlehrer: Tendenziell werden durch die neuen Ausbildungen die Lehrpersonen schon in der Primarschule eher zu Spezialisten und weniger zu Generalisten. Zusammen mit den vielen Teilpensen wird dann eine Klasse nicht mehr von ein oder zwei Lehrpersonen geführt, sondern von drei, vier, oder gar acht bis neun Lehrpersonen, wie ich es auch schon erlebt habe. Alle Kinder ich denke alle Menschen und manche Kinder besonders, sind auf konstante und klare Beziehungen angewiesen. Das wird mit zu vielen Lehrpersonen schwierig. - Viele Lehrpersonen sind am Ende ihrer Kräfte. Es ist ihnen nicht mehr möglich, noch mehr Schüler und Schülerinnen individuell zu fördern. - Die Veränderungen durch die Einführung der VSM führten dazu, dass die Ressourcen des IF in sehr vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um insbesondere Kinder mit grossen Lernschwierigkeiten individuell zu fördern. In der Regel sind die Ressourcen des IF durch Teamteaching und die Verteilung der Lektionen auf alle Klassen schon so ausgeschöpft, dass ein hoher Förderbedarf einzelner Kinder nicht mehr abgedeckt werden kann. Abklärungen von Sonderschulungen - standardisiertes Abklärungsverfahren Ich bekomme den Eindruck, dass man sich mit der Einführung des standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV) erstens eine Senkung der Sonderschulzahlen und zweitens eine Vereinfachung und Verkürzung der Abklärungen erhofft. Was ist das SAV? Das SAV ist eine systematische Erhebung von Informationen zur Erhebung des Förderbedarfs eines Kindes. Es orientiert sich dabei an international vereinbarten Definitionen von Behinderung und verwendet dabei Klassifikationen und weitere Standards. Zu welchen Punkten werden Informationen erhoben? - Anmeldung und Fragestellung - Professioneller Kontext (im Schulalter ist das die Schule) - Familiärer Kontext - Erfassung der Funktionsfähigkeit - Kategoriale Erfassung (Diagnosen) Bei der Funktionsfähigkeit wird dann z.b. in verschiedenen Bereichen erfasst, ob ein Problem vorliegt (Sprache erwerben, Lesen usw.). Bei der Erfassung des familiären und professionellen Kontextes (Schule) wird eingeschätzt, ob diese Kontexte hemmend oder fördernd wirken (Einstellung der Lehrpersonen, Betreuungssituation zu Hause usw.) Aufgrund dieser Erhebung wird dann eine Einschätzung der Bildungs- und Entwicklungsziele vorgenommen, die sich in den einzelnen Punkten daran orientiert, ob sich das Kind altersgemäss oder lehrplangemäss entwickeln kann. Danach wird eine Einschätzung des Förderbedarfs gemacht und eine Empfehlung abgegeben. Mit dem SAV ist eine systematische Erhebung des Förderbedarfs eines Kindes möglich. Daraus kann dann z.b. eine Empfehlung zur weiteren Schulung eines Kindes gemacht werden. Das SAV ist aus meiner Sicht ein sehr systematisches und gut durchdachtes Verfahren. Für mich stellte sich natürlich die Frage, was wir denn bisher gemacht haben? Wie erfasste der SPBD bisher den Förderbedarf und wie leiteten wir daraus unsere Empfehlungen ab? Ich komme zum Schluss, dass wir auch heute schon alle Elemente des SAV systematisch erfassen: - Gründe der Anmeldung und Fragestellung (Anmeldeformular, Zeugnisse, Protokolle von schulischen Standortgesprächen usw.)

4 - Familie: Gespräche mit den Eltern, Informationen der Schule. - Schule: Informationen der Lehrpersonen, der Schulleitung, der Heilpädagogen, bei Fragen zur Sonderschulung zusätzlich ein Fragebogen zur schulischen Situation usw. - Funktionsfähigkeit : Testabklärungen, fachärztliche Abklärungen, Informationen von Lehrpersonen und Eltern usw. - Diagnosen: wenn möglich werden von uns Diagnosen gestellt. Der SPBD klärt auch schon jetzt systematisch ab und orientiert sich dabei an Klassifikationen und Standards. Aufgrund der vorliegenden Informationen von Lehrpersonen, Eltern, anderer Fachstellen und eigener Testabklärungen wird vom SPBD festgestellt, ob das betroffene Kind aufgrund seines individuellen Förderbedarfs mit den vorhandenen Möglichkeiten der Regelschule noch geschult werden kann. Ich erkenne im SAV nicht eine wirkliche Verbesserung und Erweiterung unserer bisherigen Abklärungen. Sicher ist für mich nur, dass die Abklärungen mit dem SAV für uns (noch) aufwendiger und zeitintensiver werden als bisher. Mit einer möglichen Einführung des SAV im Kanton Zürich ist eine Vereinheitlichung der Abklärungen möglich. Es wird aber m. E. kaum dazu führen, dass sich die Zahl der Sonderschulungen senkt. Wie bisher müssen neben den Abklärungen der individuellen Voraussetzungen eines Kindes, die Möglichkeiten der Schule und der Familie zur Förderung berücksichtig werden. Zudem ist eine Sonderschulung, wie ich am Beispiel der geistigen Behinderung gezeigt habe, nicht nur eine Frage des individuellen Förderbedarfs eines Kindes. Solange ein Kind im Rahmen des IF, mit genügend Therapien oder in einer Kleinklasse gefördert werden kann, ist das keine Sonderschulung und wird für die Statistik auch nicht gezählt. Wenn aber die Ressourcen und Gestaltungsmöglichkeiten der Regelschulen in diesen Bereichen derart eingeschränkt sind wie heute, ist individuelle Förderung oft nur im Rahmen einer Sonderschulung, integriert oder separiert, möglich. Eine weitere Schwierigkeit im Abklärungsverfahren zu Sonderschulungen bildet aus meiner Sicht das Sonderschulkonzept des Kantons Zürich vom Dort wird festgehalten: Die Sonderschulung ist die Bildung von Kindern, die in der Regel- oder Kleinklasse nicht angemessen gefördert werden können ( 34 Abs. 6 VSG). Weil im weiteren Text keine zusätzlichen Kriterien festgehalten werden, ist das einzige Kriterium für Sonderschulung die Feststellung, ob ein Kind in der Regelklasse angemessen gefördert werden kann oder nicht. Natürlich kann man nicht sagen, dass dieses Kriterium einfach falsch ist. In der Praxis führt aber ein solches Konzept zu Problemen. Weil jetzt auch die IV-Kriterien nicht mehr gelten, ist es z.b. offen, welcher IQ für die Schulung in einer heilpädagogischen Schule neben weiteren Kriterien entscheidend ist. Im Grunde genommen kann jetzt jede heilpädagogische Schule selber bestimmen, ob sie Kinder ab IQ 75 oder erst ab IQ 70 aufnehmen. Oder jede/r SchulpsychologIn kann selber bestimmen, ab wann das Kriterium des IQ s für die Zuweisung zu einer heilpädagogischen Schule erfüllt ist. Fazit - Eine Statistik ist nicht einfach mit früheren Statistiken vergleichbar, wenn sich die Rahmenbedingungen verändert haben. (Veränderung der Rahmenbedingungen im Bereich der Sonderschulung: die Möglichkeit von ISS und die Veränderungen für die Regelschule, die sich aus den Regelungen der VZE und der VSM ergaben.) - Die einfachste und effektivste Möglichkeit die Sonderschulquote zu senken, ist die Erhöhung der Möglichkeiten für die Schule, Kinder mit speziellen Bedürfnissen im Rahmen ihrer Möglichkeiten wie IF, Kleinklassen und Therapien zu fördern. Ein Kind das früher z.b. mit 8 bis 10 Lektionen IF gefördert werden konnte, wird heute in der Regel einer Sonderschule zugewiesen oder mit einer integrierten Sonderschulung gefördert. Mit der Förderung im IF war es keine Sonderschulung, mit der Förderung durch eine Sonderschule wird es zur Sonderschulung und zählt damit in der Sonderschulstatistik.

5 - Kein Abklärungsverfahren der Welt verändert den Förderbedarf von Kindern. Ein Abklärungsverfahren kann lediglich die Erhebung und Feststellung des Förderbedarfs vereinheitlichen. Ob ein Kind aufgrund seines Förderbedarfs weiterhin in der Regelschule oder durch eine Sonderschule gefördert werden kann, hängt neben dem individuellen Förderbedarf des Kindes weiterhin auch stark von den Möglichkeiten und Ressourcen der Regelschule und der Eltern ab. - Die Statistik über die Sonderschulungen sagt etwas darüber aus, dass sich die Form der Förderung vermehrt auf die Sonderschulung verlegt hat, sie sagt aber nichts darüber aus, ob sich der Förderbedarf an sich vergrössert hat. - Wenn ich in der Pisa-Studie 2009 lese, dass im Lesen 21% und in der Mathematik 19% der Schülerinnen und Schüler leistungsschwach sind, und dass diese Leistungen im Lesen und in der Mathematik kaum für einen reibungslosen Übertritt ins Berufsleben ausreichen, denke ich, der Förderbedarf für Schülerinnen und Schüler ist noch grösser, als er heute abgedeckt wird. Die Frage dabei ist natürlich, wer diesen zusätzlichen Förderbedarf abdeckt und in welcher Form. Wenn es die Regelschule nicht kann und ihr die notwendigen Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden, wird die Förderung wiederum in Form von Sonderschulungen angeboten! Die Sonderschulquote wird dadurch noch mehr steigen. - Bei allen Diskussionen rund um die Sonderschulquote dürfen wir nicht vergessen, dass es Kinder, Eltern und Lehrpersonen gibt, die unter der aktuellen Situation leiden. Man kann weder Eltern noch Lehrpersonen einen Vorwurf daraus machen, dass sie ihrer Pflicht nachkommen, für das Wohl der Kinder zu sorgen. Auch wenn daraus resultiert, dass für das betreffende Kind Lösungen ausserhalb der Möglichkeiten der Regelklasse gesucht werden müssen! Richard Tschannen Leiter SPBD

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