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1 D. Aktuelle Fragen aus der Prüfungsund Beratungstätigkeit Personal kosten und Kosten eines Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst im 1992 Verfasser: Mathias Hiebel Inhaltsübersicht Seite 1. Allgemeines Personalkosten Kosten des Arbeitsplatzes Veröffentlichte Tabellen für Personalkosten und Kosten eines Arbeitsplatzes Tabellenwerk des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen Berechnungsmethode der Personaldurchschnittskosten je Kalenderjahr Berechnungsmethode der Personaldurchschnittskosten je Arbeitsstunde Berechnungsmethode der Personalvollkosten Kostensätze je Besoldungsgruppe Kostensätze für Laufbahngruppen Berechnungsmethode der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung Tabellenwerk der Personalkosten Kosten eines Arbeitsplatzes Unterschiede in den Berechnungsmethoden des Finanzministeriums und der Kommunalen Gemeinschaftsstelle Globalsätze bzw. differenziert ermittelte Sätze Ermittlung der Kosten des Arbeitsplatzes bzw. der Personalvollkosten Sonstiges 26 17

2 Seite 5. Personal- bzw. Arbeitsplatzkosten für bayerische Kommunalverwaltungen Beamte eswerte nwerte Tabelle der Personaldurchschnittskosten und Kosten des Arbeitsplatzes Laufbahnbezogene Durchschnittswerte Angestellte eswerte, nwerte Tabelle der Personaldurchschnittskosten und der Kosten des Arbeitsplatzes Laufbahnbezogene Durchschnittswerte Arbeiter Abschließende Bemerkung 33 18

3 1. Allgemeines 1.1 Personalkosten Die Kosten des Personalaufwands spielen in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung eine erhebliche Rolle 1. Um dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung (vgl. Art. 61 Abs. 2 GO, Art. 55 Abs. 2 LKrO und Art. 53 Abs. 2 BezO) zu genügen, sollten diese Kosten fortlaufend kontrolliert werden. Häufig sind Kostenvergleiche zwischen dem jeweiligen örtlichen Verfahren zur Aufgabenerfüllung und anderen möglichen Verfahrensabläufen erforderlich. Auch für die Feststellung der finanziellen Auswirkungen durch die Schaffung neuer oder die Streichung vorhandener Stellen oder bei der Änderung des Wertes einer Stelle sind die Ergebnisse von Kostenberechnungen von Interesse. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen wären auch im Rahmen von Organisationsuntersuchungen anzustellen. Ferner sind die Kosten des Personalaufwands von Bedeutung bei der Verrechnung von Personalkosten an Dritte, bei Kalkulationen (z.b. Berechnung des Verwaltungskostenbeitrags bei der Bemessung von Benutzungsgebühren), bei der Verrechnung von Personalkosten verwaltungsintern, z.b. für kostenrechnende Einrichtungen, und bei der Ermittlung von Investitions- Folgekosten. Der Personalaufwand kann wie folgt ermittelt werden: a) Spitze" Abrechnung anhand der tatsächlichen Kosten b) Ermittlung der Durchschnittskosten anhand der örtlichen Verhältnisse c) Anwendung überörtlicher Werte Oft wird es zweckmäßiger sein (beispielsweise in den oben genannten Fällen), die individuellen Verhältnisse des einzelnen Stelleninhabers in die Personalkostenberechnung nicht einfließen zu lassen, d.h., den Personalaufwand nicht spitz zu berechnen. Üblicherweise wird wohl nur bei Verwaltungskostenbeiträgen häufig spitz gerechnet, sonst nach örtlichen Durchschnittskosten. Dies schon deshalb, weil der Aufwand für eine Spitzberechnung zu groß ist und Personalwechsel während des es oder Abweichungen durch unterschiedliche persönliche Verhältnisse jeweils eine Neuberechnung erforderlich machen würden. Nachfolgend werden die Berechnung und das Ergebnis von überörtlichen Durchschnittswerten dargestellt. Anhand der aufgezeigten Methode können auch örtliche Durchschnittsberechnungen vorgenommen werden betrugen die Personalausgaben aller bayerischen Bezirke, Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände Mio DM. Sie beanspruchten im Durchschnitt 25,4% der bereinigten Gesamtausgaben. (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistiken und Datenverarbeitung, Staats- und Kommunalfinanzen Bayerns, Rechnungsergebnisse) 19

4 1.2 Kosten des Arbeitsplatzes (Personalvollkosten) Neben den reinen Personalkosten ist es vielfach notwendig, die Gesamtkosten eines Arbeitsplatzes festzustellen. In diesem Falle kommen zu den Personalkosten noch die Sachkosten (Abschreibung auf Einrichtungsgegenstände und Bürogeräte sowie Verzinsung, Miete - oder kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung - und Betriebskosten für die Räume, Instandhaltungskosten für Einrichtungsgegenstände und Bürogeräte, ggf. auch für Gebäude - soweit nicht gemietet -) und die Verwaltungsgemeinkosten (Beteiligung der Querschnittsämter - Organisation, Personal, Haushaltswesen, Rechnungsprüfung usw. -, amtsinterne Kosten wie Amts- und Sachgebietsleitung, Schreib- und Registraturdienste) hinzu. 1.3 Veröffentlichte Tabellen für Personalkosten und Kosten eines Arbeitsplatzes Um Personalkostenberechnungen zu erleichtern, gibt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen (künftig mit FM bezeichnet) für den staatlichen Bereich alljährlich eine Tabelle der Personaldurchschnittskosten und der Personalvollkosten (= Personaldurchschnittskosten einschließlich Sach- und Gemeinkosten) heraus. Auch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) 2 veröffentlicht in Abständen Berichte über die Kosten eines Arbeitsplatzes" (zuletzt Bericht Nr. 11/1991). 2. Tabellenwerk des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen Berechnungsgrundlage der Werte für 1992 ist der Entwurf des Bundesbesoldungsund -versorgungsanpassungsgesetzes Nach dem Schreiben des FM vom , berichtigt durch Schreiben vom , gelten nach dem Stand vom (Besoldungsgruppen A 1 bis A 12) bzw. nach dem Stand vom (Besoldungsgruppen A 13 und höher) die nachfolgend in Abschnitt 2.4 dargestellten Personaldurchschnittskosten und Personal voll kosten. Diese Kostensätze gelten auch für die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Maßgebend ist der Kostensatz für Beamte der Besoldungsgruppe, die mit der Vergütungsgruppe oder Lohngruppe des Arbeitnehmers vergleichbar ist (vgl. Spalten 3 bis 5 der Tabelle). 2.1 Berechnungsmethode der Personaldurchschnittskosten je Kalenderjahr Der Berechnung der Personaldurchschnittskosten je Kalenderjahr liegen folgende Leistungen und Annahmen zugrunde: a) Grundgehalt - bei aufsteigendem Grundgehalt nach der Dienstaltersstufe, der die Beamten der jeweiligen Besoldungsgruppe im Durchschnitt angehören Lindenalle 13-17, 5000 Köln 51 (Marienburg) FMBek vom ,StAnz Nr. 28 Geschäftszeichen 23/41 a - P / Geschäftszeichen 24/41 a - P /

5 b) Ortszuschlag der Stufe 3 (verheiratet, ein Kind) c) Stellenzulage, soweit eine solche nach Nr. 27 Abs. 1 der Vorbemerkung zu den Besoldungsordnungen A und B zusteht d) jährliche Sonderzuwendung (einschließlich Sonderbetrag für ein Kind) e) jährliches Urlaubsgeld (500 DM, bei den Beamten mit Grundgehalt der BesGr. A 1 bis einschließlich A DM) f) ein Zuschlag von 30 % zu den sich aus den Buchstaben a) bis d) ergebenden Beträgen wegen künftiger Versorgungsbelastung g) durchschnittliche Beihilfe 1991 in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (2.918 DM) h) vermögenswirksame Leistungen Sonstige Sozialleistungen (z.b. Essenszuschüsse) wurden - wie bisher - nicht berücksichtigt. 2.2 Berechnungsmethode der Personaldurchschnittskosten je Arbeitsstunde Der Berechnung der Personaldurchschnittskosten je Arbeitsstunde liegen die Personaldurchschnittskosten je Kalenderjahr und die Zahl der jährlichen Arbeitsstunden zugrunde, die im Kalenderjahr bei Berücksichtigung von 52 Samstagen und 52 Sonntagen, zwölf Feiertagen, Tage des jeweils zustehenden jährlichen Erholungsurlaubs sowie den zwei allgemein dienstfreien Tagen und neun angenommenen Krankheitstagen geleistet werden. 2.3 Berechnungsmethode der Personalvollkosten (Kosten des Arbeitsplatzes) Die Personalvollkosten (Personaldurchschnittskosten einschließlich Sach- und Gemeinkosten) entsprechen den Personaldurchschnittskosten zuzüglich eines Zuschlags von 30 %. 21

6 2.4 Kostensätze je Besoldungsgruppe (Stand bzw ) Beamte Angestellte Arbeiter Personaldurchschnittskosten Personalvollkosten Besoldungsgruppe Dienstaltersstufe Verw.- Angest. BAT Kranken- Lohn- pfleger gruppe Kr einfacher Dienst A1 A2 A3 A4 A5 A6 4 6 X IX b IX a VIII 1, 1 a II 2 bis 3 a ,61 32,30 34,54 35,95 37,09 38, ,50 41,99 44,90 46,74 48,21 50,45 mittlerer Dienst A5 A6 A7 A8 A9 A9 + AZ VIII VII VI b Vc Vb 4 bis 5 a III 6 bis 7 a IV, V, V a 8 bis VI bis VIII ,32 35,99 40,09 45,05 48,51 52, ,32 46,78 52,11 58,56 63,06 67,96 Dienst A9 A10 A11 A12 A13 A13 + AZ Vb, V a IV b IV a III Ha IX X, IX XII XIII ,36 45,39 54,33 64,99 71,59 75, ,17 59,00 70,63 84,49 93,06 98,04 höherer Dienst A13 A 14 A15 A16 A16 + AZ II a, Mb Ib la l ,90 69,01 80,17 96,23 99, ,47 89,71 104,22 125,10 128,92 B1 B2 B3 B4 B5 B6 B7 B8 B ,86 100,15 105,77 111,66 118,42 124,80 131,01 137,48 145, ,92 130,19 137,50 145,16 153,95 162,25 170,32 178,73 189,18 22

7 2.5 Kostensätze für Laufbahngruppen Soweit eine Zuordnung der Kostensätze zu den einzelnen Besoldungs-, Vergütungsoder Lohngruppen nicht möglich ist, können bei Kostenrechnungen folgende Durchschnittswerte der Laufbahngruppen zugrunde gelegt werden: Personaldurch- Personalschnittskosten vollkosten Laufbahn einfacher Dienst mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst ,83 41,23 50,33 73, ,88 53,60 65,43 95,67 3. Berechnungsmethode der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung 3.1 Tabellenwerk der Personalkosten Die KGSt hat im Bericht Nr. 11/1991 Personalkostentabellen veröffentlicht, die unterscheiden zwischen Beamten, und hier nach Technischer Dienst", Feuerwehrdiensfund übriger Verwaltungsdienst", Angestellten, und hier nach Schreibkräften", Schulhausmeistern", Technischer Dienst" und übriger Verwaltungsdienst" sowie Personal im Pflegedienst" und ärztliches Personal", Arbeitern, und hier nach Arbeitern" und Vorarbeitern". Nachfolgend werden die es- und nwerte 6 für Beamte und Angestellte jeweils im übrigen Verwaltungsdienst" und für Arbeiter wiedergegeben, wobei die KGSt- Werte 7 um 5,4 % 8 erhöht und bei den eswerten gerundet wurden Die KGSt setzt für eine Normalarbeitskraft pro n ( esarbeitsminuten) an. Die Beträge beziehen sich auf die besoldungsrechtlichen bzw. tariflichen Verhältnisse für das lineare Erhöhung 1992 ab bzw

8 Beamte Angestellte Arbeiter BesGr. eswert nwert VergGr. eswert nwert LGr. eswert nwert ed X , a ,84 31,47 IX , ,24 IX a ,40 2a ,87 md md ,20 A5 A ,96 35,70 VIII VII ,39 34,50 3a ,90 37,28 A ,48 VI b ,29 4a ,05 A ,98 Vc , ,45 A ,11 Vb ,94 5a ,28 A9+Z gd A ,42 41,92 9D Vb ,28 6 6a ,55 42,38 44,48 A ,49 IV b ,93 7a ,40 A ,75 IV a , ,23 A12 A ,58 78,31 IM II ,67 65,06 8a ,15 48,12 hd A ,27 hd II ,06 A ,91 Ib ,24 A15 A ,13 105,96 la l ,31 92, Kosten eines Arbeitsplatzes (Personalvollkosten) Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich bei der Berechnungsmethode der KGSt zusammen aus den - Personalkosten, - Sachkosten 9, - Verwaltungsgemeinkosten 9. Bis 1991 wurde bei den Sachkosten des Büroarbeitsplatzes unterschieden nach dem - Arbeitsplatz eines Verwaltungsmitarbeiters oder eines technischen Bediensteten (= DM pro ) und dem - Arbeitsplatz einer Schreibkraft (= DM pro ). siehe hierzu Abschnitt

9 Diese Differenzierung wurde unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung für nicht mehr sachgerecht gehalten. Weil einer der größten Kostenfaktoren bei der Ausstattung der Arbeitsplätze die Art der Technikunterstützung ist, differenziert die KGSt seit 1991 nach den - Kosten eines Büroarbeitsplatzes (ohne TuP ) mit DM pro sowie - Kosten eines Tul-Büroarbeitsplatzes mit weiteren DM pro. Die Verwaltungsgemeinkosten setzt die KGSt mit mindestens 20 % der Brutto-Personalkosten an. Danach ergäben sich bei einem Sachbearbeiter auf einem Tul-Arbeitsplatz mit angenommenen DM Personalkosten folgende Kosten eines Arbeitsplatzes: - Personalkosten DM - Sachkosten DM - Sachkosten Tul-Büroarbeitsplatz DM - Verwaltungsgemeinkosten (20 % aus den Personalkosten) DM Kosten des Arbeitsplatzes DM 4. Unterschiede in den Berechnungsmethoden des Finanzministeriums und der Kommunalen Gemeinschaftsstelle Weder die vom FM (= Verhältnisse beim Freistaat Bayern) noch die von der KGSt (= Verhältnisse einer Großstadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen) veröffentlichten Werte treffen u.e. auf die kommunalen Verhältnisse in Bayern uneingeschränkt zu. In Abschnitt 5 wird deshalb ein Zahlenwerk vorgestellt, das den kommunalen Gegebenheiten entsprechen könnte. 4.1 Globalsätze bzw. differenziert ermittelte Sätze Während das FM die für die Beamten ermittelten Sätze auch für die Angestellten und Arbeiter gelten läßt (vgl. Abschnitt 2.1), differenziert die KGSt zwischen diesen Beschäftigtengruppen und stellt noch innerhalb der Gruppen verschiedene Sätze dar (vgl. Ziffer 3.1). 4.2 Ermittlung der Kosten des Arbeitsplatzes bzw. der Personalvollkosten Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Berechnungsmethode des Aufschlags (Sachkosten + Verwaltungsgemeinkosten) zu den Personalkosten, der dann in der 10 Tul = technikunterstützte Informationsverarbeitung 25

10 Summe zu den Kosten des Arbeitsplatzes (bzw. Personalvollkosten) führt. Während das FM hierfür 1992 einen pauschalen Satz von 30 % (im Vorjahr 25 %) der Personaldurchschnittskosten ansetzt (vgl. Abschnitt 2.3), rechnet die KGSt zu den Personalkosten die Verwaltungsgemeinkosten (20 % der Personalkosten) und jeweils einen festen Betrag für Sachkosten bzw. Sachkosten für Tul-Büroarbeitsplätze hinzu (vgl. Abschnitt 3.2). 4.3 Sonstiges Im Gegensatz zum FM finden sich im Tabellenwerk der KGSt keine laufbahnbezogenen Durchschnittskosten und keine Werte für Beamte im einfachen Dienst. 5. Personal- bzw. Arbeitsplatzkosten für bayerische Kommunalverwaltungen Das FM empfiehlt, die Personalkostensätze, die für die Beamten errechnet wurden, auch für Angestellte und Arbeiter entsprechend der vergleichbaren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen zu übernehmen. Der Personalstand der Kommunen setzt sich aber - anders als beim Freistaat Bayern - heute weitgehend aus Angestellten und Arbeitern (über 80 %) zusammen 11. Wie schon die Personalkosten-Tabellen der KGSt zeigen, unterscheiden sich die Personalkosten in vergleichbaren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen teilweise erheblich voneinander. Aus diesen Gründen ist eine Berechnung der Personalkosten je Beschäftigtengruppe sachgerechter. Die von der KGSt veröffentlichten Werte stellen die Ergebnisse nur einer (außerbayerischen) Großstadt dar. Wir halten es daher für besser, von Durchschnittswerten auszugehen, bei denen örtliche Besonderheiten ausgeglichen werden. Nachfolgend wurden daher die Personalkosten für Angestellte und Arbeiter anhand kommunaler Durchschnittswerte (auf Bundesebene 12 ) bzw. eigener Erkenntnisse berechnet. Bei den Beamten wurden dagegen die Eckwerte des FM (mit Ausnahme der Höhe des Versorgungszuschlags) übernommen. Personalstand am Bereich Beamte Angestellte Arbeiter Teilzeit gesamt Land Kommunaler Bereich Die Rubrik Teilzeit enthält Teilzeitbeschäftigte mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit (Differenzierung nach Dienstverhältnis nicht möglich). (Quelle: Vorausinformation des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung; die Zahlen enthalten jeweils auch das Personal der rechtlich unselbständigen Wirtschaftsunternehmen sowie der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen. Der Personalstand im Öffentlichen Dienst in Bayern 1991" war bei Erstellung dieses Beitrages noch nicht veröffentlicht.) Für Bayern standen keine Zahlen zur Verfügung. 26

11 Bei den vom FM veröffentlichten Personalvollkosten wird nicht differenziert zwischen Tul-Arbeitsplätzen und solchen ohne diese Ausstattung. Da Tul-Arbeitsplätze deutlich höhere Kosten verursachen, erscheint ein entsprechender zusätzlicher Ansatz in der Berechnung notwendig. Die Arbeitsplatzkosten wurden daher nach der KGSt- Methode berechnet. 5.1 Beamte eswerte Das FM legt bei der Berechnung des Versorgungszuschlags einen Wert von 30 % zugrunde. Beim Bayerischen Versorgungsverband, bei dem die meisten bayerischen Kommunen (Pflicht-)Mitglied sind, beträgt seit der Umlagesatz der umlagepflichtigen Dienstbezüge für die aktiven Beamten 36 %. Zur Versorgungsbelastung kommt darüber hinaus noch eine Umlage für die Versorgungsempfänger hinzu, die von Fall zu Fall -je nach dem Verhältnis des Versorgungsaufwands für Ruhestandsbeamte zu dem der Dienstbezüge der aktiven Beamten - höchst unterschiedlich ausfallen kann (vgl. 21 Abs. 2 der Satzung des Bayerischen Versorgungsverbandes). Wir haben daher in nachfolgender Tabelle einen Versorgungsaufschlag von 43 % (= Istwert einer Verwaltung, der dem der KGSt im Bericht 11/1991 nahe kommt) angesetzt. Das Ergebnis wurde auf volle 100 DM gerundet. Bei dem %-Satz für den Versorgungszuschlag sind gegebenenfalls örtliche Erfahrungssätze oder Beiträge zum Versorgungsverband zu berücksichtigen. Bei einem (erheblich) abweichenden Versorgungszuschlag wäre - um den örtlichen Verhältnissen gerecht zu werden - folgende Berechnung durchzuführen: a) Vom eswert der Personalkostentabelle für Beamte sind das jeweilige Urlaubsgeld (650 DM bis BesGr. A 8, sonst 500 DM), die Beträge für Beihilfen (2.918 DM) und die vermögenswirksamen Leistungen (156 DM) abzuziehen. b) Vom verbleibenden Rest ist der in Ansatz gebrachte Versorgungszuschlag in Höhe von 43 % abzuziehen (Rechenvorgang: verbleibender Wert abzüglich 30,07 % 13 - dies entspricht einem Zuschlagssatz von 43 %). c) Dem errechneten Wert ist der örtliche Versorgungszuschlag hinzuzurechnen. d) Diesem Wert (Bruttobezüge und örtlicher Versorgungszuschlag) sind DM bzw DM (siehe Buchstabe a) hinzuzurechnen nwerte Die nwerte entsprechen den eswerten geteilt durch die Anzahl der n, die eine Normalarbeitskraft im leistet. Nach unseren Erfahrungen errechnen sich die esarbeitsstunden wie folgt: 100-(100: 1,43) = 30,07 27

12 Zahl der Tage eines es 365 abzüglich Samstage und Sonntage 104 Feiertage Pauschale für Krankheitstage und Kuren 11 Pauschale für Urlaub, Dienstbefreiung verbleiben mögliche Arbeitstage 204 oder esarbeitsstunden Der vorstehend ermittelte Wert gilt nur für Beamte und Angestellte. Für die Arbeiter gehen wir von 198,5 Arbeitstagen oder esarbeitsstunden aus, weil einerseits die Pauschale für Krankheitstage und Kuren auf 17,5 Tage zu erhöhen und andererseits die für Urlaub und Dienstbefreiung auf 32 Tage herabzusetzen war. Feiertage, die auf Samstag oder Sonntag fallen können (8): Neujahr, Heilige Drei Könige, 1. Mai, 3. Oktober, Allerheiligen, Erster Weihnachtsfeiertag, Zweiter Weihnachtsfeiertag, Maria Himmelfahrt Feiertage, die immer auf einen Wochentag fallen (6,5): Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Pfingstmontag, Büß- und Bettag, Faschings-Dienstag (0,5) Arbeitsfreie Tage, die auf Samstag oder Sonntag fallen können (1,5): Heiliger Abend, Sylvester (0,5) Berechnung: (8 + 1,5) : 7 x 5 + 6,5 «13 28

13 5.1.3 Tabelle der Personaldurchschnittskosten und Kosten des Arbeitsplatzes Besoldungsgruppe 15 einfacher Dienst Personaldurchschnittskosten Kosten des Arbeitsplatzes ohne Tul mit Tul A1 A2 A3 A4 A5 A ,61 36,16 38,70 40,10 41,31 43, ,04 50,10 53,15 54,81 56,27 58, ,04 57,10 60,15 61,81 63,27 65,63 mittlerer Dienst A5 A6 A7 A8 A9 A9 + AZ ,81 40,29 44,94 50,29 54,17 58, ,07 55,06 60,60 67,03 71,67 76, ,07 62,06 67,60 74,03 78,68 83,70 gehobener Dienst A9 A10 A11 A12 A13 A 13 + AZ ,75 50,92 60,98 72,63 80,01 84, ,41 67,79 79,89 93,83 102,67 107, ,41 74,79 86,89 100,83 109,68 114,89 höherer Dienst A13 A14 A15 A16 A16 + AZ ,51 77,53 89,62 107,64 110, ,07 99,75 114,26 135,84 139, ,07 106,75 121,26 142,84 146,85 Auf die Darstellung der Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung B haben wir verzichtet, weil diese mit Ausnahme von Großstädten für die Kommunen nur geringe Bedeutung haben. 29

14 5.1.4 Laufbahnbezogene Durchschnittswerte Wenn die Zuordnung der Kostensätze zu den einzelnen Besoldungsgruppen nicht möglich ist, ist in aller Regel doch bekannt, welcher Laufbahn der Beamte angehört (angehören soll). Für die einzelnen Laufbahnen können folgende Werte in Ansatz gebracht werden: Laufbahn 16 Personaldurchschnittskosten ohne Kosten des Arbeitsplatzes mit Tul Tul einfacher Dienst mittlerer Dienst gehobener Dienst ,44 46,15 56, ,40 62,06 74, ,40 69,06 81, Angestellte eswerte, nwerte Die eswerte der Personaldurchschnittskosten wurden wie folgt ermittelt: a) Durchschnittsgrundvergütung 17 b) Ortszuschlag der Stufe 2 c) Stellenzulage d) a + b + c mit 13 multipliziert e) vermögenswirksame Leistungen (156 DM) f) Urlaubsgeld g) Sozialversicherung (bis zur Bemessungsgrenze 18,3 %) h) Zusatzversorgung (3,5 %) i) Beihilfe (200 DM) Hinsichtlich der nwerte siehe Abschnitt Für den höheren Dienst stehen keine Zahlen zur Verfügung. Im allgemeinen wird hier jedoch die in Frage kommende Besoldungsgruppe bekannt sein. Die Durchschnittsvergütung wurde für jede Vergütungsgruppe wie folgt errechnet: a) Für jede Stufe der Grundvergütung wurde die Zahl der Angestellten festgestellt, die ihre Vergütung nach dieser Stufe erhalten. b) Sodann wurde der Betrag errechnet, der von allen Kommunen für alle Angestellten dieser Vergütungsgruppe zu zahlen war. c) Der nach Buchstabe b) errechnete Betrag wurde durch die Gesamtzahl der Angestellten der betreffenden Vergütungsgruppe dividiert. 30

15 5.2.2 Tabelle der Personaldurchschnittskosten und der Kosten des Arbeitsplatzes..einfacher Dienst" Vergütungsgruppe Personaldurchschnittskosten ohne Tul Kosten des Arbeitsplatzes mittui X IX IX a ,13 29,15 30, ,42 41,69 43, ,42 48,70 50,48..mittlerer Dienst" VIII VII VI b Vc Vb ,51 33,86 36,47 39,59 45, ,49 47,29 50,48 54,17 61, ,50 54,30 57,48 61,17 68,62..gehobener Dienst" Vb IV b IV a IM II ,09 48,44 53,15 58,56 61, ,37 64,80 70,46 76,96 80, ,37 71,80 77,47 83,96 87,14 höherer Dienst" II Ib la ,45 66,39 75,75 83, ,04 86,38 97,58 107, ,04 93,38 104,58 114,13 31

16 5.2.3 Laufbahnbezogene Durchschnittswerte Personaldurchschnittskosten ohne Kosten des Arbeitsplatzes Tul mittui einfacher Dienst" mittlerer Dienst" gehobener Dienst" höherer Dienst" ,41 36,22 50,41 66, ,95 50,16 67,15 86, ,95 57,16 74,16 93, Arbeiter Für die Arbeiter errechnen sich folgende Personaldurchschnittskosten, die wie folgt ermittelt wurden: a) durchschnittlicher Monatstabellenlohn b) Sozialzuschlag für ein Kind c) Pauschalansatz für Zulagen (100 DM) d) Summe von a bis c mit 13 multipliziert e) vermögenswirksame Leistungen f) Urlaubsgeld g) Sozialversicherung h) Zusatzversorgung Das Ergebnis wurde auf volle 100 DM gerundet. Wegen der nwerte vgl. Abschnitt

17 Lohngruppe 1 1 a 2 2a 3 3a 4 4a 5 5a 6 6a 7 7a 8 8a 9 esbetrag nbetrag 29,26 31,33 30,49 32,88 32,17 34,24 33,40 35,59 35,27 37,27 37,21 39,02 38,95 40,63 41,15 42,31 42,96 6. Abschließende Bemerkung Es ist beabsichtigt, diese Werte nach künftigen Besoldungs- bzw. Tarifänderungen fortzuschreiben und zu veröffentlichen. 33

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