FINANZMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN. P E R S O N A L K O S T E N T A B E L L E für die Landesverwaltung Schleswig-Holstein

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1 FINANZMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN P E R S O N A L K O S T E N T A B E L L E für die Landesverwaltung Schleswig-Holstein 2011 und 2012 Diese Personalkostentabelle gibt Durchschnittswerte für Personalkosten bei - Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach 7 LHO sowie - sonstigen Personalkostenermittlungen für den Bereich der allgemeinen Verwaltung an. Von den Durchschnittswerten kann in Ausnahmefällen abgewichen werden; die Personalkosten sind dann auf den konkreten Fall bezogen zu errechnen. In einigen Gruppen sind keine Werte angegeben. Dies ist auf eine zu geringe Personenzahl in der entsprechenden Gruppe zurückzuführen. Für die Kostenberechnung von Teilzeitbeschäftigten siehe Nr. 1.4 Die Personalkosten anderer Verwaltungszweige können unter Berücksichtigung der Besonderheiten in Anlehnung an diese Personalkostentabelle ermittelt werden. Anfragen richten Sie bitte an das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein VI 205 Postfach 71 27, Kiel Telefon: (0431) Telefax: (0431) Hanna.Kuhrt@fimi.landsh.de

2 Personalkostentabelle für Beamtinnen und Beamte - gültig ab 1. Januar Besoldungsgruppe Jahreswert Stundenwert* Jahreswert Stundenwert* ohne Personalgemeinkosten mit Personalgemeinkosten Laufbahngruppe 1 1. Einstiegsamt A A ,38 20, ,99 27,15 A ,84 22, ,60 28,84 A ,26 22, ,44 29,24 A ,92 24, ,19 31,82 Laufbahngruppe 1 2. Einstiegsamt A ,90 20, ,57 27,29 A ,92 23, ,59 29,92 A ,09 26, ,72 33,80 A ,59 29, ,07 38,62 Laufbahngruppe 2 1. Einstiegsamt A ,30 27, ,39 36,05 A ,62 31, ,51 40,51 A ,02 34, ,83 45,08 A ,55 36, ,61 46,97 A ,16 40, ,50 52,88 A ,18 46, ,33 60,78 A ,84 52, ,20 68,21 A ,29 58, ,58 76,14 Laufbahngruppe 2 2. Einstiegsamt A ,88 39, ,04 51,14 A ,27 45, ,45 59,75 A ,12 52, ,36 67,90 A ,19 57, ,55 75,33 B ,46 60, ,00 79,26 B ,74 64, ,26 84,09 B ,97 68, ,06 88,66 B ,29 72, ,67 94,26 B ,00 79, ,90 103,70 B ,91 99, ,58 129,34 *Die Stundenwerte geben die Personalkosten für eine Stunde effektive Arbeitszeit an, siehe Erläuterungen Nr. 3. Seite 2

3 Personalkostentabelle für Beamtinnen und Beamte - gültig ab 1. Januar Besoldungsgruppe Jahreswert Stundenwert* Jahreswert Stundenwert* ohne Personalgemeinkosten mit Personalgemeinkosten Laufbahngruppe 1 1. Einstiegsamt A A ,47 21, ,71 27,68 A ,94 22, ,92 29,41 A ,26 22, ,64 29,82 A ,02 24, ,72 32,46 Laufbahngruppe 1 2. Einstiegsamt A ,48 21, ,82 27,82 A ,86 23, ,82 30,52 A ,24 26, ,01 34,49 A ,43 30, ,95 39,43 Laufbahngruppe 2 1. Einstiegsamt A ,27 28, ,25 36,79 A ,16 31, ,10 41,35 A ,11 35, ,04 46,04 A ,52 36, ,78 47,97 A ,76 41, ,29 54,02 A ,78 47, ,92 62,11 A ,40 53, ,53 69,37 A ,68 59, ,48 77,45 Laufbahngruppe 2 2. Einstiegsamt A ,22 40, ,58 52,24 A ,23 46, ,70 61,05 A ,21 53, ,97 69,40 A ,57 59, ,44 77,00 B ,88 62, ,04 81,02 B ,35 66, ,25 85,96 B ,53 69, ,89 90,65 B ,06 74, ,18 96,38 B ,75 81, ,28 106,03 B ,85 101, ,10 132,29 *Die Stundenwerte geben die Personalkosten für eine Stunde effektive Arbeitszeit an, siehe Erläuterungen Nr. 3. Seite 3

4 Personalkostentabelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - gültig ab 1. Januar Entgeltgruppe Jahreswert Stundenwert* Jahreswert Stundenwert* ohne Personalgemeinkosten mit Personalgemeinkosten E ,81 21, ,55 28,28 E ,58 22, ,36 29,19 E ,41 24, ,73 31,55 E ,54 27, ,00 35,22 E ,06 27, ,88 35,51 E ,56 28, ,03 37,37 E ,69 29, ,00 37,86 E ,04 33, ,85 42,94 E ,00 36, ,50 46,97 E ,01 38, ,31 49,81 E ,70 41, ,01 53,64 E ,50 39, ,55 50,81 E 13 Ü ,23 43, ,50 56,44 E ,31 47, ,20 62,27 E ,87 53, ,83 69,23 E 15 Ü ,68 60, ,69 78,36 * Die Stundenwerte geben die Personalkosten für eine Stunde effektive Arbeitszeit an, siehe Erläuterungen Nr. 3 Personalkostentabelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - gültig ab 1. Januar Pauschalgruppe Jahreswert Stundenwert* Jahreswert Stundenwert* ohne Personalgemeinkosten mit Personalgemeinkosten I ,13 22, ,47 29,47 II ,04 21, ,45 28,37 III ,37 21, ,08 28,56 IV ,73 22, ,09 25,80 st. pers. Fahrer ,26 21, ,04 28,49 * Die Stundenwerte geben die Personalkosten für eine Stunde effektive Arbeitszeit an, siehe Erläuterungen Nr. 3. Seite 4

5 Personalkostentabelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - gültig ab 1. Januar Entgeltgruppe Jahreswert Stundenwert* Jahreswert Stundenwert* ohne Personalgemeinkosten mit Personalgemeinkosten E ,36 22, ,07 28,82 E ,54 22, ,70 29,75 E ,07 24, ,49 32,16 E ,98 27, ,57 35,92 E ,23 27, ,20 36,21 E ,73 29, ,55 38,12 E ,37 29, ,49 38,62 E ,77 33, ,40 43,82 E ,90 36, ,77 47,95 E ,10 39, ,93 50,86 E ,16 42, ,11 54,77 E ,00 39, ,60 51,87 E 13 Ü ,75 44, ,47 57,64 E ,62 48, ,30 63,61 E ,59 54, ,67 70,73 E 15 Ü ,99 61, ,79 80,08 * Die Stundenwerte geben die Personalkosten für eine Stunde effektive Arbeitszeit an, siehe Erläuterungen Nr. 3 Personalkostentabelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - gültig ab 1. Januar Pauschalgruppe Jahreswert Stundenwert* Jahreswert Stundenwert* ohne Personalgemeinkosten mit Personalgemeinkosten I ,69 23, ,40 30,05 II ,92 22, ,90 28,94 III ,77 22, ,39 29,15 IV ,30 22, ,75 26,13 st. pers. Fahrer ,93 22, ,00 29,08 * Die Stundenwerte geben die Personalkosten für eine Stunde effektive Arbeitszeit an, siehe Erläuterungen Nr. 3. Seite 5

6 Erläuterungen 1. Die Tabellenwerte enthalten: 1.1 die durchschnittlichen persönlichen Bezüge / Entgelte bestehend aus Bruttodienstbezügen, -entgelten und -löhnen einschließlich Ortszuschlag bzw. Sozialzuschlag, Allgemeiner Zulage, Sonderzuwendung und vermögenswirksamer Leistung. 1.2 die Personalnebenkosten bei Beamtinnen und Beamten einen kalkulatorischen Kostenansatz in Höhe von 30 % der Bezüge aus Nr. 1.1 für die zukünftige Belastung des Landeshaushalts durch Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld, bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitgeberanteile zur Sozial- und Zusatzversicherung, bei Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern pauschalierte Zuschläge für sonstige Leistungen (Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen). Dies sind für das Jahr ,40 und für das Jahr ,66. pauschale Aus- und Fortbildungskosten der Beamtinnen und Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Personalgemeinkosten in Höhe von 30% der durchschnittlichen Personalkosten (Summe aus 1.1 und 1.2) Der Zuschlag schließt folgende Verwaltungsgemeinkosten (ohne Sachkosten) ein: - Aufwand für Hilfspersonal ( z. B. Schreibkräfte, Botendienst = 15% - Kosten für Leitung (Aufsichts- und Führungsfunktionen, jedoch keine politische Führung) = 5% - Kosten für Verwaltung (z. B. Personalangelegenheiten, Haushalt, Organisation) = 10% Sofern der Zuschlagssatz in Höhe von 30 % den örtlichen Gegebenheiten nicht entspricht oder aus anderen Gründen nicht gerecht ist, sind die Werte nach Nr. 1.1 und 1.2 heranzuziehen und um die in Frage kommenden Zuschlagssätze zu erhöhen. 1.4 Teilzeitkräfte: Bei der Kostenermittlung von Teilzeitkräften ist zu beachten, dass diese einen vollen Beihilfeanspruch (siehe Nr ) haben. Seite 6

7 2. In den Tabellenwerten sind nicht enthalten: 2.1 die Sachkosten Die Kosten eines Büroarbeitsplatzes und sonstige Sachkosten sind nicht in die Tabellenwerte eingerechnet. Liegen keine Informationen über die tatsächlichen Sachkosten vor und kann angenommen werden, dass der Arbeitsplatz einen verwaltungsdurchschnittlichen Sachmittelverbrauch aufweist, sind für Sachkosten pauschal 10 % der Personalkosten laut Tabelle - Werte mit Personalgemeinkosten - anzusetzen. Findet am Arbeitsplatz Informationstechnik Anwendung (z.b. Arbeitsplatzcomputer, graphischer Arbeitsplatz, Datensichtgerät), dies gilt insbesondere für IKOTECH-Arbeitsplätze, so sind weitere 10 % der Tabellenwerte hinzuzurechnen. Kosten für Hard- und Software, Schulung, Systembetreuung, Betriebskosten und kalkulatorische Zinsen wären dann erfasst Überstundenvergütungen, Aufwandsentschädigungen und sonstige Leistungen Für Aufwandsentschädigungen (z.b. Dienstaufwandsentschädigungen, Lehrerentschädigungen) sowie Zulagen und sonstige Leistungen, die einmalig bzw. auf besonderen Nachweis gezahlt werden (z.b. Erschwerniszulagen, Überstundenvergütungen), wurde kein durchschnittlicher Zuschlagssatz berechnet. Wegen der unterschiedlichen Zahlungsvoraussetzungen und des nicht überschaubaren ggf. zu berücksichtigenden Personenkreises sind derartige Entschädigungen und Leistungen nach den tatsächlichen Gegebenheiten zu ermitteln. 3. Arbeitsstunden Die Arbeitsstunden sind unter Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit, Feiertagen, Dienstbefreiung, Bildungsfreistellung und Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen folgendermaßen berechnet worden: für das Jahr Arbeitstage 254,00 253,00 Arbeitsstunden für Beschäftigte (7,74 Std. tgl.) Arbeitsstunden für Beamte (8,2 Std. tgl.) Arbeitsstunden für Pkw-Fahrer 1) in Pauschalgruppe I ständiger pers. Fahrer II III IV Seite

8 abzüglich Std.-Ausfälle durch Krankheit (4,8%) bei Beschäftigten bei Beamt/innen bei Fahrer/innen Fortbildung, sonst. dienstl. Veranstaltg Dienstbefreiung und Bildungsfreistellung (Ø 1 Tag) 8,2 8,2 bei Fahrer/innen 8,65-11,65 8,65-11,65 Urlaub A2 - A14 (2 AZV Tage) ab A15 (2 AZV-Tage) E2 - E15Ü Fahrer/innen I II III IV st. pers. F Das ergibt folgende effektive Jahresarbeitszeiten: Beamt/innen A2 - A14 Beamt/innen ab A15 Beschäftigte E2 - E15Ü Fahrer/innen I II III IV st. pers. F Kalkulationsfuß Der bei statistischen Wirtschaftlichkeitsberechnungen benötigte Zinsfuß für die Berechnung der jährlichen kalkulatorischen Zinsen auf das durchschnittlich gebundene Kapital sowie der bei der Kapitalwertund Annuitätenmethode anzusetzende Zinsfuß kann im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein - VI 25 -, Tel. (0431) , erfragt werden Seite 8

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