Aktuelles vom Bayerischen Bezirketag Celia Wenk-Wolff Referentin für Psychiatrie beim Bayerischen Bezirketag
|
|
- Pia Hummel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktuelles vom Bayerischen Bezirketag für Psychiatrie beim Bayerischen Bezirketag 1
2 Inhalt Daten aus Bayern Vollzugshinweise Anlage 5 und 5d zum RV IFS Diskussionsstand Bundesebene Aktuelle Themen von der Landesebene? Aktuelles vom Bayerischen Bezirketag 2
3 Daten aus Bayern Datenbasis Kindergartenjahr 2011/ 2012 (2010/ 2011) Leistungsberechtigte ( ) Durchschnittlich ca. 31 (29) BE / leistungsberechtigtem Kind Ambulante BE: ( ) Mobile BE: ( ) Offene Beratungsangebote (16.000) BE Kinder mit Sinnesbehinderung (48.400) Kosten / Jahr 46,5 Mio. (44,7 Mio. ) 3
4 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Ambulant Mobile Frühförd. o. Sinnesbehinderte Gruppenförderung
5 Ambulante Frühförderung der Bezirke Bezirk Leistungsberechtigte Interdis. FF Isolierte heilpäd. FF Ambulant Mobile Frühförd. o. Sinnesbehinderte Behandlungseinheiten Mobile Frühförd. f. Sinnesbehinderte Frühförderung ohne Rahmenvertr. Gruppenförderung Teamgespräche Offene Beratungsangebote durchschn. BE nach RVIFS Leistungsberechtigte Oberbayern wird nicht ermittelt ,65 Niederbayern ,10 Oberpfalz ,05 Oberfranken ,38 Mittelfranken ,13 Unterfranken ,41 Schwaben ,87 Summen: ,97 5
6 Gemeinsame Vollzugshinweise der Vertragspartner zum RV IFS Erstmals nach Übernahme der Aufgabe 2008: 1. Juli 2009 Fortgeschrieben zum 1. Mai 2013 Sinn: Gemeinsame Interpretation des RV IFS zur Verwaltungsvereinfachung, vertrauensvolle Zusammenarbeit Klärung von Zweifelsfragen Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis Inhalt: Entsprechend Ablauf gegliedert Beantragung, Genehmigung, Abrechnung, Weitergewährung, Beendigung Bewährt? 6
7 Gemeinsame Vollzugshinweise der Vertragspartner zum RV IFS Was ist neu: Angepasst an die Formulierungen des RV IFS in der Fassung von Klarstellungen, zb zur sozialhilferechtlichen Kenntnis (Ziff.1, 4. Absatz) Unterschrift eines Sorgeberechtigten genügt uu Flexible Verteilung der bewilligten BE über Förderzeitraum durch die Einrichtung entsprechend dem Bedarf des Kindes, Zif. 4.1 Regularien zur mobilen Leistungserbringung neu gefasst Zif. 4.2 (2) Abstimmungsverfahren zur Zulassung beschrieben Schnittstelle Integrative Förderung/ IFS Zif 8 7
8 Vergütungsgrundlagen nach Anlagen 5 und 5d Neuregelung der Vergütung zum 1. Juli 2013 durch Vereinbarung einer durchschnittlichen Leistungsstruktur Leistungsanteile der Funktionen und Berufsgruppen Leistbare BE / Jahr/ Fachkraft 1345 Zusammensetzungen der tarifrechtlichen Eingruppierungen Festlegung der Sachkosten/ Einheit Härtefallklausel 8
9 Anlage 5 d Kalkulationsgrundlagen zur Berechnung einer landesweiten Vergütung einer Musterfrühförderstelle Zur Kalkulation von Interdisziplinären Frühförderstellen (IFS) werden folgende kakulatorische Grundlagen vereinbart, die zukünftig angewendet werden. Qualitätsgrundsätze bleiben hiervon unberührt. 1. Kostenberechnung ambulante Einheit Eingruppierung EG 13 / Stufe 4 S11 / Stufe 4 S8 / Stufen 3 u. 4 je 50% EG 13 u. S11 / Stufe 4 EG 6 / Stufe 3 EG 2 / Stufe 3 Berufsgruppe, Qualifikation Uni FH Sonst. FK Leitung VW HW Durchschnittspersonalkosten Planstellen 0,15 0,30 0,55 0,08 0,06 0,01 Sachkosten pro Einheit Schlüssel pro Mitarbeiter 6,67 3,33 1,82 12,50 16,00 80,00 bisher Kosten pro Einheit bei Einheiten eines Mitarbeiters 7,68 12,33 19,96 3,69 1,90 0,28 5,30 51,15 48,70 5,03% Vergütungen Der Vergütung nach Anlage 5, 1 Absatz 1 liegt die sich aus der obigen Tabelle ergebende Leistungsstruktur zu Grunde. Gruppe 28,57 27,20 5,04% Die künftige Fortschreibung der Vergütung erfolgt entsprechend der jeweiligen Tarifentwicklung des TVöD Mobil 68,58 65,30 5,02% im Tarifgebiet West im Bereich VKA und der lohnkostenrelevanten Veränderung der Sozialversicherung; Team 9,56 9,10 5,05% bzgl. der Sachkosten erfolgt eine Fortschreibung entsprechend des Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamts. ÜRFF 99,04 94,30 5,03% Die Berechnung bezieht sich auf eine(n) Mitarbeiter(in), der (die) ausschließlich ambulante Einheiten leistet. Der Berechung liegt der Stand der Sozialversicherungsbeiträge ab , sowie die Tarifentgelte TVöD ab dem zugrunde. Für die Entgeltgruppe S8 werden 60 % des Entgelts der Stufe 4 und 40 % der Stufe 3 vereinbart. Für die ZVK werden 5,75 % in den Arbeitgeberaufwand die nächsten 5 Jahre eingerechnet. Kosten für Abrechung, Buchhaltungen, Abschlussarbeiten und Geschäftsführung (z.b. innerhalb einer zentralen Verwaltungskostenumlage) sind in den Personalkosten für Leitung und Verwaltung enthalten. Organisationsleistungen, die nicht in den Kosten für Leitung, Verwaltung oder Team enthalten sind, werden im Rahmen des kindbezogenen Ausfalls (vgl. 2.) berücksichtigt. 2. Berechnung der Arbeitsstunden im Jahr pro Vollzeitstelle, für die ein Leistungsentgelt erzielt werden kann Berechnungsgrundlage: 7,8 Std. tägliche Arbeitszeit bei 39 - Std. - Woche 52,18 Wochen x 39 Std ,00 abzüglich 30 Tage Urlaub 234,00 2 Tage (24. und ) 15,60 11 Feiertage 85,80 10 Krankheitstage 78,00 5 Tage p.a. Fortbildung, Schulungsmaßnahmen 39,00 Gesamt: 452,40 Jahresarbeitszeit: 2.035,00 abzüglich: -452,40 leistbare Arbeitsstunden p. a ,60./. Kindbezogener Ausfall 15% -237,
10 Bundesebene Große Lösung? Koalitionsvertrag: Leistungen möglichst aus einer Hand Expertenrunde Umsetzung und Weiterentwicklung der Komplexleistung Begriffsklärung Komplexleistung Dabei welche konkreten Inhalte fallen in welchem Umfang in die Verantwortung welchen Leistungssystems, Teamverantwortlichkeit? gesetzliche Regelung FrühV Abgrenzung Frühförderleistungen Heilmittel FrühV Erstberatung / offenes Beratungsangebot 10
11 Bundesebene Interdisziplinäre Diagnostik und Behandlungsplan SGB V soll klare Möglichkeit zur Verordnung für den Zugang zur Diagnostik schaffen Problem der Einbeziehung der Sozialhilfeträger erst nach Erstellung Fö- und BePlan Einbindung der Leistungserbringer in Erstellung Aufgabenteilung SPZ und IFS regionale Vereinbarungen wegen länderspezifischer Besonderheiten Finanzierung der Komplexleistung und Kostenteilung bei ganzheitlicher Leistungserbringung klare gesetzliche Regelung und Schiedsverfahren / Ersatzvornahme durch das Land 11
12 Aktuelles Landesebene Was sind medizinische Gründe für mobile Leistungserbringung Vergütung nach Anlage 4 in Verhandlung?? Einheitlicher Verwaltungsvollzug???? 12
13 Bayerischer Bezirketag Aktuelles 13
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 14
80,8 65,8 64,3 60,8 46,5 38,0 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1
Oberbayern Schwaben Mittelfranken Unterfranken Niederbayern Oberpfalz Oberfranken 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1
MehrFörderung und Behandlung von Kindern durch sinnesbehinderungsspezifische, überregionale interdisziplinäre Frühförderstellen (SIFS)
Förderung und Behandlung von Kindern durch sinnesbehinderungsspezifische, überregionale interdisziplinäre Frühförderstellen (SIFS) Zur Behandlung sinnesbehinderter Kinder in SIFS nach dem Rahmenvertrag
MehrKomplexleistung Frühförderung - Neue Regelungen und Hintergründe
Komplexleistung Frühförderung - Neue Regelungen und Hintergründe Fachveranstaltung Komplexleistung Frühförderung Theorie und Praxis Berlin, 29. November 2017 Agenda Bisherige Kritikpunkte 46 Abs. 2 bis
MehrVerordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24.
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24. Juni 2003 Auf Grund des 32 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
MehrMuster. eines Kooperationsvertrages zwischen Interdisziplinären Frühförderund Beratungsstellen (IFFB) und. zugelassenen Therapeuten in freien Praxen
Überregionale Arbeitsstelle F rühförderung B randenburg und Interdisziplinärer Frühförderbeirat Muster eines Kooperationsvertrages zwischen Interdisziplinären Frühförderund Beratungsstellen (IFFB) und
MehrInterdisziplinäre Frühförderung
TITEL Untertitel Interdisziplinäre Frühförderung 1. Text Datum seit dem 01.01.2007 aus der Praxis der Stadt Aachen Vortrag vom 04.12.2008 Simone Krauß Team des Behindertenbeauftragten der Stadtverwaltung
MehrAktuelle Entwicklungen in der Frühförderung
Aktuelle Entwicklungen in der Frühförderung Gitta Hüttmann Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Brandenburg SGB IX (seit 2001 in Kraft) Bundesgesetz bildet jedoch keine Finanzierungsgrundlage! Frühförderungsverordnung
MehrBenchmarking Pflege 2012
Benchmarking Pflege 2012 Vorgelegt in der Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 27. Februar 2014 in Heimbuchenthal (Bezirk Unterfranken) Der Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketags
MehrVorschläge der DVfR zum Thema Frühförderung
Diskussionsstand: 07.12.2015 Aktuelle Reform des SGB IX I. Teil im Rahmen des BTHG-Prozesses Vorschläge der DVfR zum Thema Frühförderung Mit diesen Vorschlägen bezieht die DVfR aus fachlicher Sicht Stellung
MehrVerordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom...
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom... 2003 Auf Grund des 32 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
MehrInterdisziplinäre Frühförderung im Saarland - aktueller Stand und Ausblick. Berlin, 29. November 2017
Interdisziplinäre Frühförderung im Saarland - aktueller Stand und Ausblick Berlin, 29. November 2017 Neuerungen des BTHG Wesentliche Punkte 24.11.2017 Seite 2 Neuerungen des BTHG wesentliche Punkte Gesetzliche
MehrÜberlegungen zu den gegebenen Rahmenbedingungen im Frühförderalltag und Einsatzmöglichkeiten der ICF-CY
Überlegungen zu den gegebenen Rahmenbedingungen im Frühförderalltag und Einsatzmöglichkeiten der ICF-CY Nina Allwang, Physiotherapeutin Ute Breuer, Physiotherapeutin Arbeitsstelle Frühförderung Bayern,
MehrRahmenvertrag für ambulante Dienste 1 der Eingliederungshilfe gemäß 79 SGB XII
Rahmenvertrag für ambulante Dienste 1 der Eingliederungshilfe gemäß 79 SGB XII Die überörtlichen Sozialhilfeträger Bezirk Oberbayern Bezirk Niederbayern Bezirk Oberpfalz Bezirk Oberfranken Bezirk Mittelfranken
MehrStand und Perspektiven der Komplexleistung Frühförderung
Stand und Perspektiven der Komplexleistung Frühförderung Auswertung der Erhebung vom Sommer 2010 zur Komplexleistung Frühförderung - Zusammenfassung der Ergebnisse Ausgangspunkt: Gemeinsames Rundschreiben
MehrInter Interdisziplinäre Frühförderung
Inter Interdisziplinäre Frühförderung Referent: Herr D. Hacker Gliederung 1.Rechtsgrundlagen der Interdisziplinären Frühförderstelle 2.Früherkennung und Frühförderung SGB IX 3.Früherkennung und Frühförderung
MehrVergütungs- und Abrechnungsvereinbarung
Anlage 3 zu GRDrs 582/2014 Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderverordnung FrühV) in Baden-
Mehr*Bei Berufsgruppen ist immer von beiden Geschlechtern die Rede.
Gemeinsame Vollzugshinweise der Vertragspartner zum Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern
MehrAllgemeiner Teil (von IFF/SPZ auszufüllen) Änderungs-/Fortsetzungsantrag. 1. Grunddaten
Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Anschrift und IK der IFF/des SPZ Name, Vorname des Kindes geb. am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Förder- und Behandlungsplan gemäß 7 FrühV(Zutreffendes ankreuzen,
MehrDas BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern. Workshop: Kinder und Jugendliche
Das BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern Workshop: Kinder und Norbert Witt, Referat Behindertenhilfe 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
MehrFrühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder nach dem SGB IX und SGB XII
Der Oberbürgermeister 50 Soziales und Wohnen Mönchengladbach, 27.01.2014 FB Berichtsvorlage Vorlagen-Nr. 3685/VIII öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: A. für Soz., Gesundh. u. Senioren 18.02.2014
Mehraufgrund der 30, 55, 56 SGB IX und der Frühförderungsverordnung vom 24. Juni 2003 folgenden
Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern (RV IFS) Die überörtlichen Sozialhilfeträger Bezirk
MehrVorblatt einer Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV)
Vorblatt einer Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) A. Problem und Ziel Mit dem am 1. Juli 2001 in Kraft getretenen
MehrHinweise zur Vergütung der Familienhebammen im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen
Hinweise zur Vergütung der Familienhebammen im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen - zweites Update - Im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 bis
MehrBezirksrahmenvergütungsvereinbarung. für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene.
Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene nach 53 SGB XII Stand: Oktober 2009 1 Inhaltsverzeichnis 1. VERGÜTUNG...3 2. ABRECHNUNG...4
Mehr1. Offenes Beratungsangebot
Gemeinsame Vollzugshinweise der Vertragspartner zum Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern
MehrKomplexleistung Frühförderung
Norbert Müller-Fehling Komplexleistung Frühförderung Auswertung der BMAS-/BMG-Erhebung zur Komplexleistung Frühförderung auf der Grundlage der vom BMAS zur Verfügung gestellten Datenübersichten Das Bundesgesundheitsministerium
MehrFINANZMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN. P E R S O N A L K O S T E N T A B E L L E für die Landesverwaltung Schleswig-Holstein
FINANZMINISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN P E R S O N A L K O S T E N T A B E L L E für die Landesverwaltung Schleswig-Holstein 2011 und 2012 Diese Personalkostentabelle gibt Durchschnittswerte für
MehrLeistungs- und Vergütungsstrukturen in der Frühförderung - Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt -
10. Forum der Frühförderung am 11. September in Potsdam Leistungs- und Vergütungsstrukturen in der Frühförderung - Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt - Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik
MehrB T h G Bundesteilhabegesetz. Christian Fricke VV BAG-SPZ in Hamburg
B T h G Bundesteilhabegesetz Christian Fricke VV BAG-SPZ in Hamburg 14.09.2016 46: Früherkennung und Frühförderung (1) (1) Die medizinischen Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit
MehrESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020 ESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa Personalkostenabrechnung bei
MehrRichtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste (Förderrichtlinie Sozialpsychiatrische Dienste)
Richtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste (Förderrichtlinie Sozialpsychiatrische Dienste) 1. Grundsätze Gem. 97 Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XII i. V. m. Art. 82 Abs.
MehrLandkreis. Telefon. Fax. . Rechtsform. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich):
Individuelles Leistungsangebot/-vereinbarung nach dem Bayer. Rahmenvertrag nach 79 Abs. 1 SGB XII für die Leistungstypen Wohnen für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung mit/ohne Tagesbetreuung
MehrRichtlinien zur Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste
Az.: 548/1-7 548/3-1 Richtlinien zur Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste Beschluss des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags vom 22. Mai 2014 Knöbelstraße 10 Telefon Telefax E-Mail 80538
MehrUmsetzungsbegleitung BTHG- Regionalkonferenz Bayern Forum 4: Vertragsrecht, Rahmenvertrag
Umsetzungsbegleitung BTHG- Regionalkonferenz Bayern Forum 4: Vertragsrecht, Rahmenvertrag Nürnberg, 08.11.2018 Ursula Schulz, Referentin Recht Lebenshilfe Landesverband Bayern Peter Wirth, Bayerischer
MehrLeistungstypen WT-E-K; WT-E-G; W-E-K; W-E-G. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:
Individuelles Leistungsangebot / -vereinbarung für die Leistungstypen Wohnen für Erwachsene mit körperlicher oder geistiger Behinderung mit / ohne Tagesbetreuung Leistungstypen WT-E-K; WT-E-G; W-E-K; W-E-G
MehrDie Interdisziplinäre Frühförderstelle
Die Interdisziplinäre Frühförderstelle für Kinder mit komplexen Entwicklungsproblemen Kostenträger: Keine Differenzierung zwischen Sozialhilfe und Jugendhilfe vor Schuleintritt Offenes Beratungsgespräch
MehrRichtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung der Psychosozialen Suchtberatungsstellen
Richtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung der Psychosozialen Suchtberatungsstellen (Förderrichtlinie Suchtberatungsstellen) 1. Grundsätze Gem. 97 Abs. 1 und 2 Sa tz 1 SGB XII i. V. m. Art. 82 Abs.
MehrESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020 ESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa Personalkostenabrechnung bei
MehrFörder- u. Behandlungsplan (IFF) Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Strasse: PLZ: Ort: Krankenkasse: Versicherten Nr.:
Anlage 3 Förder- u. Behandlungsplan (IFF) Name und Anschrift der interdisziplinären Frühförderstelle (Leistungserbringer): 1a. Personenbezogene Daten des Kindes Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort:
MehrAbkürzungsverzeichnis Vorwort... 13
Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 11 Vorwort.... 13 Einführung von Prof. Dr. Armin Sohns Frühförderung vou Kindern im Vorschulalter im Spannungsfeld zwischen fachlichen Ansprüchen von Wissenschaft und Gesetzgeber
MehrJahrgangsstufentest Englisch Jahrgangsstufe 6 am Gymnasium 23. September Statistische Auswertung
Jahrgangsstufentest Englisch Jahrgangsstufe 6 am Gymnasium 23. September 2004 Statistische Auswertung Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung OStRin Dr. Andrea Taubenböck November 2004 Übersicht
Mehrzwischen dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover der IKK classic der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz
Vereinbarung zur Mitwirkung der Kinder- und Jugendärzte an der Rahmenvereinbarung im Freistaat Sachsen zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter
MehrGebühr oder Gebührenrahmen derzeit: EUR neu: EUR. Zeit, die für die Vornahme der Amtshandlung durchschnittlich benötigt wird, in Stunden
Anlage 1a (zu Abschnitt 1 Großbuchst. B Ziffer I Nr. 4) Kalkulation der Verwaltungsgebühr oder des Gebührenrahmens unter Berücksichtigung des 6 Abs. 2 Satz 2 bis 4 SächsVwKG unter Anwendung der in Abschnitt
MehrDie Bayerischen Teilhabegesetze Regelungen in Bayern
Die Bayerischen Teilhabegesetze Regelungen in Bayern Ausgangslage Bundesteilhabegesetz BTHG Zwingende Anpassungen landesrechtlicher Vorschriften = Müssen Gesetzgeberische Gestaltungsspielräume auf Landesebene
MehrESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020 ESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa Personalkostenabrechnung bei
MehrStrukturelle und finanzielle Hindernisse bei der Umsetzung der interdisziplinären. Zusammenfassung der Ergebnisse
Strukturelle und finanzielle Hindernisse bei der Umsetzung der interdisziplinären Frühförderung gem. 26 Abs. 2 Nr. 2 i.v.m. 30 und 56 Abs. 2 SGB IX Zusammenfassung der Ergebnisse Institut für Sozialforschung
MehrAnlage 1. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Anlage 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 19. Oktober 2016 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA)
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 1 vom zum Tarifvertrag für die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbh vom 1.
Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 30.09. 2014 zum Tarifvertrag für die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbh vom 1. Juli 2013 Zwischen der gemeinnützigen Gesellschaft für integrativer
MehrRichtlinien zur Förderung der Psychosozialen Suchtberatungsstellen
Az.: 548/1-7 548/4-2 Richtlinien zur Förderung der Psychosozialen Suchtberatungsstellen Beschluss des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags vom 17. November 2017 Knöbelstraße 10 Telefon Telefax
MehrVorblatt Investitionskostenberechnung
Anlage 5a zum Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern vom 19. Mai 2006 in der Fassung vom 1.Juli
MehrStellungnahme. der Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung e.v. (VIFF)
Vereinigung für Interdisziplinäre FrühFörderung e.v. 17.05.2016 Stellungnahme der Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung e.v. (VIFF) zum Referentenentwurf des BMAS Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung
MehrVerhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder
Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder Der TV-Länder wird zum 1. November 2006 in Kraft gesetzt. Zur Überleitung in das neue Recht wird ein eigenständiger Tarifvertrag vereinbart. Das
MehrGesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.12.2011 bis 27.07.2015 Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal
MehrZwischen. und. der Gewerkschaft ver.di, Berlin, vertreten d. d. Bundesverwaltung, diese vertreten d. d. Bundesvorstand. wird Folgendes vereinbart:
38. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-Tarifvertrag) vom 31. Januar 1984 Zwischen der Bundestarifgemeinschaft
MehrGemeinsame Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Komplexleistung Interdisziplinäre Frühförderung
Gemeinsame Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Komplexleistung Interdisziplinäre Frühförderung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Deutscher Caritasverband e. V., Der Paritätische Gesamtverband
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Frau Präsidentin des Bayerischen
MehrKrisendienste als neue Aufgabe für die Bayerischen Bezirke. Referentin: Celia Wenk-Wolff Nürnberg, 6. März 2018
Krisendienste als neue Aufgabe für die Bayerischen Bezirke Referentin: Celia Wenk-Wolff Nürnberg, 6. März 2018 Inhalt Historie Forderung des Bezirketags im Rahmen der Gesetzgebung PsychKHG Neue Aufgabe?
MehrLeistungen der interdisziplinären Frühförderung im Rahmen des BTHG / SGB IX ein Überblick
Leistungen der interdisziplinären Frühförderung im Rahmen des BTHG / SGB IX ein Überblick Gitta Hüttmann, Vorsitzende der Bundesvereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung e.v. (VIFF) Tel. 0172 90
Mehr1. Einrichtungstypen gem. 3 LRV-SH / Einzelintegration
Gemeinsame Grundsätze der schleswigholsteinischen Kreise für die Leistungserbringung von Einzelintegrationen (B I.3) in Kindertageseinrichtungen Allgemeines rechtliche Grundlagen 1 Das SGB XII, insbesondere
MehrLebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Bayern
Stellungnahme der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Bayern zur Anhörung des Landtagsausschusses für Soziales, Familie und Arbeit zu den Erfahrungen mit der Verlagerung der
MehrDie Eingruppierung der Mitarbeiter im Sinne des 1 richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen
10, 11, 12 Anlage 31 dass er mit ihnen die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung mit dem Ziel erörtert, zu einer entsprechenden Vereinbarung zu gelangen. (3) Ist mit früher Vollbeschäftigten auf ihren
MehrDie Form der Umsetzung des Jahresarbeitszeitkontos ist in Absatz 2 geregelt:
Jahresarbeitszeitkonto nach 4 Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) Überarbeitung der Kommentierung Nach 4 Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) kann mit den Mitarbeitern
MehrRegionalkommission NRW
Regionalkommission NRW Antrag an die Regionalkommission NRW Die Regionalkommission möge beschließen: In den AVR des Deutschen Caritasverbandes wird für den Zuständigkeitsbereich der Regionalkommission
MehrAsylbewerber in Bayern
Asylbewerber in Bayern Stand 31.5.2016 (sofern nicht anders angegeben) 1. Prognose und Verteilung Prognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Die Prognosen werden grundsätzlich vom Bundesamt
MehrRundschreiben Nr. 218/2008
VERBAND DER BAYER. BEZIRKE Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 22 15 22 Geschäftsstelle 80505 München März 2008 Rundschreiben Nr. 218/2008 a) Bezirkstagspräsidenten b) Mitglieder der Bezirkstage
MehrR I C H T L I N I E N des Bezirks Niederbayern zur Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste gültig ab
R I C H T L I N I E N des Bezirks Niederbayern zur Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste gültig ab 01.01.2018 Nach Art. 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSGB)
MehrHerbst 2005 Volksschulen Volksschulen zur sonderpäd. Förderung Schulen Klassen Schüler Lehrer Schulen Klassen Schüler Lehrer
10.1 Volksschulen und Volksschulen für Behinderte Herbst 2005 Volksschulen Volksschulen zur sonderpäd. Förderung Landshut 11 134 3.202 181 3 46 496 66 Passau 9 107 2.368 138 3 39 446 65 Straubing 8 108
MehrVorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11
Vorbemerkungen 3 Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen 13 3.1
MehrInfoveranstaltung Frühförderung Bad Bramstedt
Infoveranstaltung Frühförderung 20.09.2017- Bad Bramstedt Roland Weißwange Landesbeauftragter beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Herzlich Willkommen Tagesordnung 1. BTHG Bedeutung
MehrJahrgangsstufen-Test Deutsch am Gymnasium 19. September Statistische Auswertung
Jahrgangsstufen-Test Deutsch am Gymnasium 19. September 2001 Statistische Auswertung Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung Abteilung Gymnasium - Referat Deutsch OStRin Ursula Triller
Mehr5. D-Arzt Forum Bundesverband der Durchgangsärzte e. V. 1. und 2. September 2017 in Frankfurt
5. D-Arzt Forum 01./02.09.2017 1 5. D-Arzt Forum Bundesverband der Durchgangsärzte e. V. 1. und 2. September 2017 in Frankfurt Aktuelle Beratungen zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger und der UV-GOÄ
MehrPersönliches Budget und Interdisziplinäre Förder-und Behandlungsplanung
Persönliches Budget und Interdisziplinäre Förder-und Behandlungsplanung Tomas Steffens 1 Frühe Hilfen - Persönliche Budgets für Kinder? Frühförderung im Kontext des SGB IX Persönliches Budget Persönliche
MehrUmsetzung der Frühförderungsverordnung (FrühV) in den Bundesländern
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 13. WAHLPERIODE INFORMATION 13/1209 Umsetzung der Frühförderungsverordnung (FrühV) in den Bundesländern Mit 30 SGB IX liegt seit dem 01.07.2001 eine gesetzliche Bestimmung zur
MehrPersonalkostenverrechnungssätze Beamte RLP für 2010 (Basis: Ist-Zahlungen Oktober 2009; alle Angaben in )
Herr Groth (4205) Frau Maxein (4239) Personalkostenverrechnungssätze Beamte RLP für 2010 (Basis: Ist-Zahlungen Oktober 2009; alle Angaben in ) Mainz, den 02.12.2009 Personalkosten sind immer dann anzusetzen,
MehrInterdisziplinäre Frühförderstelle. für den Landkreis Sigmaringen
Interdisziplinäre Frühförderstelle für den Landkreis Sigmaringen Was Sie erwartet Was ist eine Interdisziplinäre Frühförderstelle? Grundsätze Interdisziplinärer Frühförderung Aufgaben und Angebot Die Interdisziplinäre
MehrIn dem Schiedsverfahren zum Az. 3/2016 wurde am folgende. Vereinbarung. gemäß 9 Absatz 1a Nummer 2 KHEntgG
In dem Schiedsverfahren zum Az. 3/2016 wurde am 08.12.2016 folgende Vereinbarung gemäß 9 Absatz 1a Nummer 2 KHEntgG zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben nach 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 KHEntgG (Zentrumsvereinbarung)
MehrGemeinsame Grundsätze für Einzelintegration (BI.3) in Kindertagestätten
Gemeinsame Grundsätze für Einzelintegration (BI.3) in Kindertagestätten Gemeinsame Grundsätze der schleswigholsteinischen Kreise über die teilstationäre, integrative Förderung von Kindern mit wesentlicher
Mehr(Name, Anschrift) (Name, Anschrift)
Dienstvertrag zwischen als Rechtsträger der / des * und Herrn / Frau * geboren am (Dienstgeber) (Mitarbeiter / in) Caritas ist eine Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Der obengenannte
MehrLeistungstypen T-KJ-K-HPT; T-KJ-G-HPT. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:
Individuelles Leistungsangebot / -vereinbarung für die Leistungstypen teilstationäre Angebote für körperlich oder geistig behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Heilpädagogischen Tagesstätten
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte Auflage
MehrEinigungsempfehlung der Schlichtungskommission
Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Die Schlichtungskommission gibt den Tarifvertragsparteien folgende Einigungsempfehlung zum Abschluss der Tarifverhandlungen zwischen dem Bund und der Vereinigung
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis
MehrFrüherkennung und Frühförderung in Brandenburg
Überregionale Arbeitsstelle F r ühförderung Brandenburg Früherkennung und Frühförderung in Brandenburg Was haben wir? SGB IX Frühförderungsverordnung (FrühV) als gesetzliche Grundlage Bestandsaufnahme
MehrRundschreiben I Nr. 4/ Anlage 9. Persönliche Assistenz (1. Variante) / Zeitlich umfangreiche Pflegen (2. Variante); Stand
Seite 1 Der Leistungskomplex 32 findet in zwei Varianten Anwendung 1. Persönliche Assistenz bei schwerer Körperbehinderung und besonderer Pflegebedürftigkeit 2. Sicherung nicht planbarer pflegerischer
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005.
Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
MehrVereinbarung des Bezirk Unterfranken zur Errichtung und Förderung von Zuverdienstarbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung ab
Vereinbarung des Bezirk Unterfranken zur Errichtung und Förderung von Zuverdienstarbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung ab 01.01.2017 Träger der Maßnahme: Beginn: Anzahl Anleiterplanstellen: 1. Fördervoraussetzungen
MehrInformationen zur Tarifrunde der Caritas I. Vergütungserhöhungen für die Anlage 3 AVR um 7,88 Prozent
Informationen zur Tarifrunde der Caritas 2018 Nach wochenlangen Verhandlungen konnten wir in der Sitzung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas am 14.06.2018 die letzten Hindernisse
MehrBeschluss der Regionalkommission Ost vom Vergütungsrunde 2014/2015
Beschluss der Regionalkommission Ost vom 29.01.2015 Vergütungsrunde 2014/2015 Anlage ABl. 3/2015 Erzbistum Berlin I. Begriffsbestimmungen Vergütungsrunde 2014/2015 Die Regionalkommission Ost beschließt
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 19 vom 26. März 2015 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
MehrVEREINBARUNG auf der Grundlage von 53 ff SGB X zwischen
VEREINBARUNG auf der Grundlage von 53 ff SGB X zwischen Träger des Kindergartens (Leistungserbringer) xxx und dem Landkreis Tuttlingen vertreten durch den Herrn Landrat dieser vertreten durch das Sozialamt
MehrDie neuen Leistungen aus Sicht der Leistungserbringer
Die neuen aus Sicht der Leistungserbringer Umsetzungsbegleitung BTHG, Augsburg 18.06.2018 Ursula Schulz, Referentin Recht Inhalt 1.Grundlagen BTHG 2. Schwerpunkt Gemeinschaftliches Wohnen (Trennung der
MehrRahmenvereinbarung zur sozialpädiatrischen Versorgung im Land Berlin
Rahmenvereinbarung zur sozialpädiatrischen Versorgung im Land Berlin (zugleich Landesrahmenempfehlung gemäß 2 der Frühförderungsverordnung zu 30 SGB IX) zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse zugleich
MehrJahrgangsstufen-Test Deutsch am Gymnasium 17. September Statistische Auswertung
Jahrgangsstufen-Test Deutsch am Gymnasium 17. September 2003 Statistische Auswertung Abteilung Gymnasium - Referat Deutsch StR Dr. Armin Stadler November 2003 Übersicht 1 Gesamtü berblick 3 2 Statistische
Mehr