Aktuelles vom Bayerischen Bezirketag Celia Wenk-Wolff Referentin für Psychiatrie beim Bayerischen Bezirketag

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1 Aktuelles vom Bayerischen Bezirketag für Psychiatrie beim Bayerischen Bezirketag 1

2 Inhalt Daten aus Bayern Vollzugshinweise Anlage 5 und 5d zum RV IFS Diskussionsstand Bundesebene Aktuelle Themen von der Landesebene? Aktuelles vom Bayerischen Bezirketag 2

3 Daten aus Bayern Datenbasis Kindergartenjahr 2011/ 2012 (2010/ 2011) Leistungsberechtigte ( ) Durchschnittlich ca. 31 (29) BE / leistungsberechtigtem Kind Ambulante BE: ( ) Mobile BE: ( ) Offene Beratungsangebote (16.000) BE Kinder mit Sinnesbehinderung (48.400) Kosten / Jahr 46,5 Mio. (44,7 Mio. ) 3

4 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Ambulant Mobile Frühförd. o. Sinnesbehinderte Gruppenförderung

5 Ambulante Frühförderung der Bezirke Bezirk Leistungsberechtigte Interdis. FF Isolierte heilpäd. FF Ambulant Mobile Frühförd. o. Sinnesbehinderte Behandlungseinheiten Mobile Frühförd. f. Sinnesbehinderte Frühförderung ohne Rahmenvertr. Gruppenförderung Teamgespräche Offene Beratungsangebote durchschn. BE nach RVIFS Leistungsberechtigte Oberbayern wird nicht ermittelt ,65 Niederbayern ,10 Oberpfalz ,05 Oberfranken ,38 Mittelfranken ,13 Unterfranken ,41 Schwaben ,87 Summen: ,97 5

6 Gemeinsame Vollzugshinweise der Vertragspartner zum RV IFS Erstmals nach Übernahme der Aufgabe 2008: 1. Juli 2009 Fortgeschrieben zum 1. Mai 2013 Sinn: Gemeinsame Interpretation des RV IFS zur Verwaltungsvereinfachung, vertrauensvolle Zusammenarbeit Klärung von Zweifelsfragen Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis Inhalt: Entsprechend Ablauf gegliedert Beantragung, Genehmigung, Abrechnung, Weitergewährung, Beendigung Bewährt? 6

7 Gemeinsame Vollzugshinweise der Vertragspartner zum RV IFS Was ist neu: Angepasst an die Formulierungen des RV IFS in der Fassung von Klarstellungen, zb zur sozialhilferechtlichen Kenntnis (Ziff.1, 4. Absatz) Unterschrift eines Sorgeberechtigten genügt uu Flexible Verteilung der bewilligten BE über Förderzeitraum durch die Einrichtung entsprechend dem Bedarf des Kindes, Zif. 4.1 Regularien zur mobilen Leistungserbringung neu gefasst Zif. 4.2 (2) Abstimmungsverfahren zur Zulassung beschrieben Schnittstelle Integrative Förderung/ IFS Zif 8 7

8 Vergütungsgrundlagen nach Anlagen 5 und 5d Neuregelung der Vergütung zum 1. Juli 2013 durch Vereinbarung einer durchschnittlichen Leistungsstruktur Leistungsanteile der Funktionen und Berufsgruppen Leistbare BE / Jahr/ Fachkraft 1345 Zusammensetzungen der tarifrechtlichen Eingruppierungen Festlegung der Sachkosten/ Einheit Härtefallklausel 8

9 Anlage 5 d Kalkulationsgrundlagen zur Berechnung einer landesweiten Vergütung einer Musterfrühförderstelle Zur Kalkulation von Interdisziplinären Frühförderstellen (IFS) werden folgende kakulatorische Grundlagen vereinbart, die zukünftig angewendet werden. Qualitätsgrundsätze bleiben hiervon unberührt. 1. Kostenberechnung ambulante Einheit Eingruppierung EG 13 / Stufe 4 S11 / Stufe 4 S8 / Stufen 3 u. 4 je 50% EG 13 u. S11 / Stufe 4 EG 6 / Stufe 3 EG 2 / Stufe 3 Berufsgruppe, Qualifikation Uni FH Sonst. FK Leitung VW HW Durchschnittspersonalkosten Planstellen 0,15 0,30 0,55 0,08 0,06 0,01 Sachkosten pro Einheit Schlüssel pro Mitarbeiter 6,67 3,33 1,82 12,50 16,00 80,00 bisher Kosten pro Einheit bei Einheiten eines Mitarbeiters 7,68 12,33 19,96 3,69 1,90 0,28 5,30 51,15 48,70 5,03% Vergütungen Der Vergütung nach Anlage 5, 1 Absatz 1 liegt die sich aus der obigen Tabelle ergebende Leistungsstruktur zu Grunde. Gruppe 28,57 27,20 5,04% Die künftige Fortschreibung der Vergütung erfolgt entsprechend der jeweiligen Tarifentwicklung des TVöD Mobil 68,58 65,30 5,02% im Tarifgebiet West im Bereich VKA und der lohnkostenrelevanten Veränderung der Sozialversicherung; Team 9,56 9,10 5,05% bzgl. der Sachkosten erfolgt eine Fortschreibung entsprechend des Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamts. ÜRFF 99,04 94,30 5,03% Die Berechnung bezieht sich auf eine(n) Mitarbeiter(in), der (die) ausschließlich ambulante Einheiten leistet. Der Berechung liegt der Stand der Sozialversicherungsbeiträge ab , sowie die Tarifentgelte TVöD ab dem zugrunde. Für die Entgeltgruppe S8 werden 60 % des Entgelts der Stufe 4 und 40 % der Stufe 3 vereinbart. Für die ZVK werden 5,75 % in den Arbeitgeberaufwand die nächsten 5 Jahre eingerechnet. Kosten für Abrechung, Buchhaltungen, Abschlussarbeiten und Geschäftsführung (z.b. innerhalb einer zentralen Verwaltungskostenumlage) sind in den Personalkosten für Leitung und Verwaltung enthalten. Organisationsleistungen, die nicht in den Kosten für Leitung, Verwaltung oder Team enthalten sind, werden im Rahmen des kindbezogenen Ausfalls (vgl. 2.) berücksichtigt. 2. Berechnung der Arbeitsstunden im Jahr pro Vollzeitstelle, für die ein Leistungsentgelt erzielt werden kann Berechnungsgrundlage: 7,8 Std. tägliche Arbeitszeit bei 39 - Std. - Woche 52,18 Wochen x 39 Std ,00 abzüglich 30 Tage Urlaub 234,00 2 Tage (24. und ) 15,60 11 Feiertage 85,80 10 Krankheitstage 78,00 5 Tage p.a. Fortbildung, Schulungsmaßnahmen 39,00 Gesamt: 452,40 Jahresarbeitszeit: 2.035,00 abzüglich: -452,40 leistbare Arbeitsstunden p. a ,60./. Kindbezogener Ausfall 15% -237,

10 Bundesebene Große Lösung? Koalitionsvertrag: Leistungen möglichst aus einer Hand Expertenrunde Umsetzung und Weiterentwicklung der Komplexleistung Begriffsklärung Komplexleistung Dabei welche konkreten Inhalte fallen in welchem Umfang in die Verantwortung welchen Leistungssystems, Teamverantwortlichkeit? gesetzliche Regelung FrühV Abgrenzung Frühförderleistungen Heilmittel FrühV Erstberatung / offenes Beratungsangebot 10

11 Bundesebene Interdisziplinäre Diagnostik und Behandlungsplan SGB V soll klare Möglichkeit zur Verordnung für den Zugang zur Diagnostik schaffen Problem der Einbeziehung der Sozialhilfeträger erst nach Erstellung Fö- und BePlan Einbindung der Leistungserbringer in Erstellung Aufgabenteilung SPZ und IFS regionale Vereinbarungen wegen länderspezifischer Besonderheiten Finanzierung der Komplexleistung und Kostenteilung bei ganzheitlicher Leistungserbringung klare gesetzliche Regelung und Schiedsverfahren / Ersatzvornahme durch das Land 11

12 Aktuelles Landesebene Was sind medizinische Gründe für mobile Leistungserbringung Vergütung nach Anlage 4 in Verhandlung?? Einheitlicher Verwaltungsvollzug???? 12

13 Bayerischer Bezirketag Aktuelles 13

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 14

80,8 65,8 64,3 60,8 46,5 38,0 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1

80,8 65,8 64,3 60,8 46,5 38,0 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1 Oberbayern Schwaben Mittelfranken Unterfranken Niederbayern Oberpfalz Oberfranken 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1

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