Sozialer Trainingskurs

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1 Sozialer Trainingskurs Katholische Jugendfürsorge Abt. Gefährdetenhilfe Adlzreiterstr München Tel Fax gefaehrdetenhilfe@kjf-muenchen.de 1

2 1. Vorbemerkung Die Sozialen Trainingskurse, die zunächst als Gruppenarbeit im Jugendarrest begannen, werden seit 1980 von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen der Katholischen Jugendfürsorge als eigenständige ambulante Maßnahme weiterentwickelt. Die langjährige praktische Erfahrung ist Grundlage dieses wirksamen Angebots der Straffälligenhilfe für Jugendliche und Heranwachsende. Der Soziale Trainingskurs stellt eine Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Jugendarrest bzw. kurzen Jugendstrafen dar. Das vorliegende Konzept basiert auf diesen Erfahrungen und beschreibt die Ziele, Arbeitsprinzipien und Vorgehensweisen des Sozialen Trainingskurses. Erfahrungen aus der alltäglichen Praxis, Veränderungen in der Lebenswelt junger Menschen und neue theoretische Erkenntnisse finden Eingang in die Arbeit. Daher wird auch dieses Konzept in regelmäßigen Abständen fortentwickelt. 2. Gesetzlicher Rahmen Die Teilnahme an einem Sozialen Trainingskurs wird im Allgemeinen angeordnet als jugendrichterliche Weisung ( 10 JGG Abs.1, Zif.6). 3. Zielgruppe Die Teilnehmer sind straffällig gewordene männliche Jugendliche (14-18 Jahre) und junge Erwachsene / Heranwachsende (18-21 Jahre), die wegen einer schweren Straftat oder wegen einer Vielzahl sogenannter Bagatelldelikte verurteilt wurden. Die Teilnehmer können beispielsweise wegen folgender Delikte zum STK gewiesen werden: Nötigung, Beleidigung räuberische Erpressung, Raub, gemeinschaftlicher Raub Diebstahl, schwerer Diebstahl Bedrohung Körperverletzung, (sowohl vorsätzliche als auch gefährliche) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Verstöße gegen das BtmG Delikte die unter Alkoholeinfluss begangen wurden Sachbeschädigung 4. Ausschlusskriterien Nicht in den Kurs aufnehmen können wir junge Menschen, wenn sie eine therapiebedürftige Suchtmittelabhängigkeit aufweisen, an einer schwerwiegenden psychischen Störung leiden, über zu geringe Deutschkenntnisse verfügen, mit sozialpädagogischen Methoden nicht erreichbar sind. 2

3 5. Zielsetzungen Dieser Soziale Trainingskurs soll dazu dienen, den Einzelnen in seiner Individualität und in seinen sozialen Kompetenzen zu stärken und ihm damit einen kompetenten und gewaltfreien Umgang auch in Konfliktsituationen zu ermöglichen. Individuelle Ursachenerforschung der Straftaten Reflektieren der begangenen Straftaten und bisherigen Konfliktverhaltens Erkennen und Definieren der auslösenden Faktoren Erarbeiten von Handlungsalternativen Auseinandersetzung mit der Opferperspektive und der Verletzlichkeit des menschlichen Körpers Fördern der Empathiefähigkeit und Sensibilität Aufklärung über rechtliche Konsequenzen bei weiterem straffälligen Verhalten Unterstützung in der Identitätsfindung Auseinandersetzung mit Männerbildern, Ehre, Stolz Auseinandersetzung mit Frauenbildern und dem Umgang mit Freundinnen und Frauen Auseinandersetzung mit Beziehungsfähigkeit und Partnerschaft Klären von Beziehungsproblemen mit den Eltern Erkennen von Schwierigkeiten und Chancen bikulturellen Lebens Unterstützung im Verselbständigungsprozess Unterstützung im individuellen Bereich Fördern der Selbst- und Fremdwahrnehmung Erkennen und Aktivieren eigener Stärken Erkennen von Schwächen und deren Veränderung Verbesserung des Wahrnehmens eigener Gefühle und Umgang mit ihnen Verbesserung der kommunikativen Kompetenz Auseinandersetzung mit dem normativen Bereich Förderung des Verständnisses für Regeln, Normen und Gesetze Auseinandersetzung mit den Wertvorstellungen der Gesellschaft Problematisieren des Umgangs mit Drogen und Alkohol Auseinandersetzten mit den Gefahren der jeweiligen Suchtmittel Erkennen von individuellen Konsumgewohnheiten Unterstützung in den Bereichen Schule berufliche Ausbildung Arbeit Wohnen Umgang mit Institutionen Schuldenregulierung Freizeitgestaltung 3

4 6. Methoden Den Sozialen Trainingskurs führen die Kursleiter/-innen anhand vielseitiger Methoden durch. Die Wahl der jeweiligen Methoden orientiert sich an den Zielen und Bedürfnissen der jeweiligen Gruppe und den besonderen Ausbildungen und Qualifikationen der jeweiligen Gruppenleiter. Im Vordergrund stehen handlungsorientierte Methoden. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Unter anderem arbeiten wir mit verschiedenen Methoden der Gesprächsführung gruppendynamischen Übungen erlebnispädagogischen Methoden theaterpädagogischen Methoden biographischer Arbeit zum besseren Verstehen und Integrieren von schwierigen Lebensereignissen 7. Grundhaltungen 7.1 Akzeptanz Wir nehmen die Kursteilnehmer in ihrer Persönlichkeit wahr, d.h. mit ihren Stärken und Schwächen. Im delinquenten Verhalten der Jugendlichen sehen wir nur eine von vielen Facetten der Gesamtpersönlichkeit. Bei unserer Arbeit berücksichtigen wir die schwierigen Biografien und traumatischen Erfahrungen der Kursteilnehmer. Die Straffälligkeit sehen wir als Ausgangspunkt für Entwicklungschancen, die im Kurs bearbeitet werden. In diesem Zusammenhang ist die Straftat für den Teilnehmer und den Kurs von zentraler Bedeutung. 7.2 Transparenz Ein wichtiges Arbeitsprinzip stellt für uns die Transparenz dar, d.h. die Hintergründe für die Kursregeln werden besprochen, so dass Entscheidungen und Konsequenzen nachvollziehbar werden. 8. Arbeitsprinzipien 8.1 Gruppenarbeit Im Sozialen Trainingskurs fördern wir die Auseinandersetzung mit der eigenen Delinquenz und die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen. Gruppendynamische Prozesse werden direkt aufgegriffen und sind zentraler Ausgangspunkt für Selbst- und Fremdwahrnehmung, ein konstruktives Feedback und die Entwicklung von Handlungsalternativen. Grundsätzlich ermöglicht die Gruppenarbeit u.a. Aufbau von Selbstbewusstsein und Selbstsicherheit Steigerung der Konfliktfähigkeit Erlernen sozialer Kompetenzen Zugang zu konstruktiver Freizeitgestaltung 4

5 8.2 Einzelgespräche Einzelgespräche führen wir, um ein tragendes und vertrauensvolles Arbeitsbündnis mit den Jugendlichen herzustellen, nach einem festgelegten Plan (> 9.). Zusätzliche Gespräche führen wir, wenn eine weitergehende Reflexion von Ergebnissen der Gruppenarbeit erforderlich ist oder eine Bearbeitung aktuell auftretender Probleme, die nicht in die Gruppenarbeit integrierbar sind. Sie sind sowohl nach Bedarf seitens der Gruppenleitung als auch auf Wunsch des Teilnehmers jederzeit möglich. 9. Zeitrahmen Wir führen mit jedem Jugendlichen ein Vor- und ein Anamnesegespräch, ein Zwischengespräch und ein Abschlussgespräch. Die Gruppe findet statt an 9 Abenden zu mind. 2½ Stunden und an 2 Intensivtagen am Wochenende, die nach Bedarf getrennt oder zusammenhängend durchgeführt werden. 10. Team und Supervision Die Sozialen Trainingskurse werden jeweils von einer Sozialpädagogin und einem Sozialpädagogen geleitet. Alle in der Gruppenarbeit beschäftigten PädagogInnen bilden ein Team mit regelmäßigen Team- und Fallbesprechungen sowie kontinuierlicher Supervision. Die Teammitglieder nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. 11. Materielle Ausstattung Die Sozialen Trainingskurse finden in einem eigenen Gruppenraum statt. Für darüber hinausgehende Bedarfe, z.b. im Rahmen der Theaterpädagogik, kann ein danebenliegender großer Saal genutzt werden. Alle erforderlichen technischen Arbeitsmittel (Video, Beamer, Flipchart, Internetzugang usw.) sind vorhanden Die Einzelgespräche finden im abgeschlossenen Büroraum der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters statt. 12. Öffentlichkeitsarbeit / Gremienarbeit Wir stellen unsere Arbeit in regelmäßigen Abständen den Richterinnen und Richtern am Jugendgericht, der Jugendhilfe im Strafverfahren, der Jugendstaatsanwaltschaft und an Hochschulen vor. Wir sind vertreten in Fachgremien, z.b. in der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft für ambulante Maßnahmen der DVJJ und im Facharbeitskreis für Soziale Trainingskurse in München. 5

6 13. Qualitätsmanagement / Konzeptionelle Weiterentwicklung Seit dem Jahr 2000 integriert die KJF München die Qualitätssicherung der Sozialen Trainingskurse in ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001: 2000, das für den gesamten Träger Gültigkeit besitzt. 14. Finanzierung Der Auftrag an uns erfolgt über das zuständige Jugendamt (Jugendhilfe im Strafverfahren). Die Sozialen Trainingskurse werden zurzeit finanziert durch Kostenvereinbarungen mit den Jugendämtern Zuweisung von Geldauflagen, hauptsächlich durch das Jugendgericht und die Jugendstaatsanwaltschaft Eigenmittel der Kath. Jugendfürsorge München Stand April

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