Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit. zwischen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit. zwischen"

Transkript

1 Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit zwischen der Fachhochschule Köln vertreten durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten für Wirtschafts- und Personalverwaltung und den Personalräten der Fachhochschule Köln vertreten durch die Vorsitzenden 1. Gegenstand der Dienstvereinbarung 1.1 Das flexible Arbeitszeitmodell wird für die Hochschulverwaltung nach Maßgabe dieser Dienstvereinbarung fortgeführt und für die Hochschulbibliothek eingeführt. 1.2 Ziel der flexiblen Arbeitszeit ist es, den Beschäftigten die Entscheidung über den täglichen Arbeitsbeginn und das tägliche Arbeitsende in einer festgelegten Zeitspanne (Rahmenzeit) zu übertragen. 1.3 Die Freizügigkeit in der Wahl der Dienststunden setzt ein besonderes Maß an Verantwortung voraus und darf nicht zu einer Beeinträchtigung des Dienstbetriebes führen. 2. Geltungsbereich 2.1 Die Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Hochschulverwaltung und der Hochschulbibliothek und diejenigen Beschäftigten, die auf Grund Ihrer früheren Zugehörigkeit zur Hochschulverwaltung weiterhin an der flexiblen Arbeitszeit teilnehmen, soweit nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist. 2.2 Wegen der Eigenart ihrer dienstlichen Tätigkeit bzw. wegen gesetzliche Grundlagen nehmen an der flexiblen Arbeitszeit nicht teil: Freigestellte Personalratsmitglieder (abweichende Regelungen bedürfen der Willenserklärung der Betroffenen) Hilfskräfte (wissenschaftliche sowie studentische) Fahrer Poststellen Leitwarte Pförtnerinnen/Pförtner Hausmeisterinnen/Hausmeister Jugendliche unter 18 Jahren. 1

2 2.3 Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Beschäftigten der Fakultäten und der weiteren Zentralen Einrichtungen nicht an der flexiblen Arbeitszeit teilnehmen. 2.4 Für die Hochschulbibliothek wird zunächst ein Probejahr eingeführt. Vor Ablauf des Probejahres wird eine erneute Umfrage in der Hochschulbibliothek durchgeführt. Die Dienstvorgesetzten und die Personalräte verständigen sich vor Ablauf dieses Zeitpunkts über eine endgültige Regelung, die Bestandteil dieser Dienstvereinbarung wird. Sofern eine Verständigung bis zum Ablauf des Probejahres nicht erzielt werden kann, d.h. eine der vier unterzeichnungsbefugten Dienstvereinbarungspartner die endgültige Einbeziehung der Bibliotheksbeschäftigten in den Geltungsbereich dieser Dienstvereinbarung ablehnt, endet -in Abweichung von der Kündigungsregelung in Ziff.9- die Einbeziehung der Bibliotheksbeschäftigten in den Geltungsbereich dieser Dienstvereinbarung zum Ablauf des Probejahres. 2.5 Die Funktionsfähigkeit der Hochschulverwaltung und der Hochschulbibliothek muss sichergestellt bleiben. Deshalb kann die flexible Arbeitszeit aus dienstlichen Gründen für einzelne Beschäftigte im Einvernehmen mit dem entsprechenden Personalrat vorübergehend durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten für Wirtschafts- und Personalverwaltung aufgehoben bzw. eingeschränkt werden. Soweit zwingende dienstliche Gründe es erfordern, kann im Einzelfall durch die Hochschulreferatsleitung bzw. die Hochschulbibliotheksleitung angeordnet werden, dass einzelne Beschäftigte oder Gruppen von Beschäftigten zusammenhängend maximal an fünf Tagen im Jahr insgesamt innerhalb der Rahmenzeit nach 4.1 Dienst zu leisten haben. 2.6 Mit schwerbehinderten Beschäftigten und ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigte können auf deren Antrag hin bei ärztlich attestierter Notwendigkeit von dieser Dienstvereinbarung abweichende, die Behinderung berücksichtigende Regelungen durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten im Einvernehmen mit der Schwerbehindertenvertretung und dem zuständigen Personalrat vereinbart werden. 3. Gesetzliche Grundlagen Grundlage der Dienstvereinbarung ist das Arbeitszeitgesetz vom zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 868) und die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (AZVO) vom zuletzt geändert durch Artikel 2 der VO vom 10. Januar 2012 (GV. NRW. S. 2) sowie der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom (MBL.NRW S. 315). Für werdende und stillende Mütter sind die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes und für Schwerbehinderte die des Schwerbehindertengesetzes zu beachten. 4. Arbeitszeitregelung 4.1 Rahmenzeit Die Rahmenzeit ist die Zeit, in der die Beschäftigten nach Maßgabe der folgenden Regelungen den Dienstbeginn bzw. das Dienstende selbst bestimmen können. Sie umfasst folgende Zeiten: Hochschulverwaltung Mo Fr 6.30 Uhr bis Uhr Hochschulbibliothek Mo Fr 6.30 Uhr bis Uhr Sa 9.00 Uhr bis Uhr 2

3 Wenn dienstliche Gründe und Termine es erfordern, müssen die Arbeitszeiten durch verbindliche Ab sprachen zwischen den Beteiligten aufeinander abgestimmt werden. Ggf. entscheidet die oder der Vorgesetzte. 4.2 Servicezeit Auf die Definition einer Servicezeit wird verzichtet. Die Personalstärke der einzelnen Bereiche orientiert sich an den zu erfüllenden Aufgaben, einer ausreichenden Erreichbarkeit und der jeweiligen Arbeitssituation. Die Festlegung der Mindestbesetzung in einem Bereich erfolgt durch die Führungskraft in Absprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Mindestbesetzung zur Sicherung des laufenden Betriebs. Kann keine Einigung innerhalb eines Bereiches erreicht werden, regelt die Führungskraft den Personaleinsatz. 4.3 Sollarbeitszeit Die Sollarbeitszeit entspricht der täglichen Arbeitszeit ausschließlich der Mittagspause. Sie wird zur Ber echnung von Abwesenheitszeiten zu Grunde gelegt. Bei Vollzeitbeschäftigten sind dies folgende Zeiten: Wochenarbeitszeit Sollarbeitszeit Regelarbeitszeit 38 Std. 30 min. Mo Fr 7.42 Std Uhr Uhr 39 Std. Mo Fr 7.48 Std Uhr Uhr 39 Std. 50 min. Mo Do 8.00 Std. 7:30 Uhr 16:00 Uhr Fr 7 Std. 50 min. 7:30 Uhr 15:50 Uhr 40 Std. Mo Fr 8.00 Std Uhr Uhr 41 Std. Mo Fr 8.12 Std Uhr Uhr Bei Teilzeitkräften bzw. auch bei einigen Vollzeitbeschäftigten gelten individuelle Vereinbarungen. 4.4 Zeitkonto Ampelkonto Zur Überwachung der Arbeitszeit in kritischen Fällen durch die direkten Vorgesetzten wird das Ampelkonto bei Vollzeitbeschäftigten wie folgt geregelt. Die oder der direkte Vorgesetzte erhält monatlich einen Saldoauszug der Konten ihrer/seiner zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechend farblicher Markierung. Phase Guthaben Zeitschulden Grün 0 bis 40 Std. 0 bis 15 Std. Gelb 40 bis 70 Std. 15 bis 25 Std. Rot ab 70 Std. ab 25 Std. In der Grünphase sind keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen. In der Gelbphase werden gemeinsam geeignete Maßnahmen zur Rückführung des Kontos in den grünen Bereich getroffen; bei wiederholter Gelbphase wird ebenfalls die oder der nächst höhere Vorgesetzte informiert. In der Rotphase hingegen ist die bzw. der Vorgesetzte verpflichtet geeignete Maßnahmen zu treffen; hierbei erfolgt eine Informa- 3

4 tion an die oder den direkte/n Vorgesetzte/n, die oder den nächst höhere/n Vorgesetzte sowie an die Dienststelle und den Personalrat Freizeitausgleich Zum Ausgleich vorhandener Zeitguthaben dürfen, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen, im Einvernehmen mit der bzw. dem direkten Vorgesetzten ganze Tage Freizeitausgleich in Anspruch genommen werden. Ein ganztägiger Freizeitausgleich ist dann zu beantragen, wenn die Arbeitszeit an dem Tag weniger als die Hälfte der Sollarbeitszeit beträgt Angeordnete Mehrarbeit und Überstunden Für angeordnete oder nachträglich genehmigte Mehrarbeit oder Überstunden gelten die beamten- und tarifrechtlichen Regelungen. Soweit für Mehrarbeit bzw. Überstunden Freizeitausgleich in Betracht kommt, wird hierfür ein Sonderkonto geführt. Dieses ist mit etwa vorhandenen Zeitschulden innerhalb des in den beamten- und tarifrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Zeitraums aufzurechnen Sonderkonto Für Zeitguthaben, die durch Überstunden gemäß 7 Abs. 7 TV-L bzw. Mehrarbeit gemäß 10 AZVO sowie angeordneten Dienst gemäß 14 Abs. 4 b AZVO entstanden sind, wird unter Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen ein Sonderkonto geführt Familienkonto Für Beschäftigte, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige versorgen ( 85a Abs. 1 Nr. 2 LBG), wird auf Antrag ein Familienkonto eingerichtet. Das Guthaben kann für unvorhergesehene Fälle (z.b. Erkrankung des Kindes) genutzt werden. Das Guthaben darf das 2,0-fache der wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten. Im Einvernehmen mit der bzw. dem direkten Vorgesetzten kann das Familienkonto in Ausnahmefällen bis zum 1,0-fachen der wöchentlichen Arbeitszeit überzogen werden Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Endet die Tätigkeit an der Fachhochschule Köln, sind entstandene Zeitschuld oder Zeitguthaben recht zeitig vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszugleichen. 4.5 Anwesenheitszeiten Anwesenheitszeiten außerhalb der Rahmenzeit sowie an allgemein dienstfreien Tagen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt, sofern sie nicht von der Dienststelle angeordnet worden sind. Die tägliche Arbeitszeit kann ausschließlich der Mittagspause bis auf 10 Stunden verlängert werden. Die tägliche Arbeitszeit der durch Mutterschutzverordnung geschützten Mitarbeiterinnen darf 8,5 Stunden nicht überschreiten. 4

5 4.6 Abwesenheitszeiten Mittagspause Jede Arbeitspause, die nicht auf dem Campus des jeweiligen Standortes der Fachhochschule Köln verbracht wird, muss gebucht werden. Der Campus umfasst alle Gebäude eines jeweiligen Standortes (z.b.: Campus Südstadt: Cl. 1, M 5, U 40, U 48, GHU 54). Es besteht die Möglichkeit, die Pause unter Anrechnung auf das persönliche Zeitkonto zu verlängern. Wird die Pause nicht gebucht, wird von der Zeiterfassung automatisch die entsprechende Ruhezeit abgezogen, d.h. ab 6 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten, ab 9 Stunden Arbeitszeit 45 Minuten. Bei einer Arbeitszeit von z.b. 6 Stunden und 12 Minuten werden lediglich die 12 Minuten als Pausenzeit abgezogen. Eine gebuchte kürzere Pause wird auf die entsprechend einzuhaltende Ruhezeit aufgefüllt Ganztägige Abwesenheitszeit Ganztägige Abwesenheitszeit wegen Urlaub, Krankheit, Kur, höherer Gewalt, Dienstreise, Dienstgang, Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, sowie sonstiger Angelegenheiten, für die Arbeitsbefreiungsanspruch nach 29 TV-L bzw. Dienstbefreiung nach 12 AZVO besteht, gilt als Anwesenheit mit den Stunden, die an diesem Tag als Sollarbeitszeit zu leisten wären Nicht ganztägige Abwesenheit Nicht ganztägige Abwesenheit aus den vorgenannten Gründen oder wegen eines Arztbesuches gilt als Anwesenheit mit ihrer tatsächlichen Dauer höchstens jedoch die Sollarbeitszeit und nur innerhalb der Regelarbeitszeit. Bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erfolgt die Anrechnung der Regelarbeitszeit bzw. auch ein Zeitraum über die Sollarbeitszeit hinaus Dienstreisen/Dienstgänge Bei Dienstreisen oder Dienstgängen werden Zeiten für die Erledigung des Dienstgeschäftes voll angerechnet. Reisezeiten werden innerhalb der Rahmenzeit voll anerkannt. Die außerhalb der Rahmenzeit aufgewendeten Reisezeiten werden zur Hälfte als Anwesenheit berücksichtigt. 4.7 Gewährleistung des Dienstbetriebs Alle an dem flexiblen Arbeitszeitmodell teilnehmenden Beschäftigen sind gehalten, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit so untereinander abzustimmen, dass der Dienstbetrieb gewährleistet ist. 5. Zeiterfassung 5.1 Zuständigkeit Zuständig für die Zeiterfassung, die Zeitkorrektur, die Überprüfung der Einhaltung der Regelungen und der persönlichen Arbeitszeit ist das Hochschulreferat 9 Personal. 5

6 5.2 Zeiterfassung Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird für alle Bediensteten, die an dem flexiblen Arbeitszeitmodell teilnehmen, durch Betätigen der dem jeweiligen Arbeitsplatz nächstgelegenen Zeiterfassungsgeräte ermittelt. Sofern die jeweilige Aufgabenerfüllung es erfordert, können abweichend hiervon auch andere, in räumlicher Nähe zu der Aufgabenerfüllung angebrachte Zeiterfassungsterminals benutzt werden. Die einzelnen Zeiterfassungsgeräte befinden sich in der Claudiusstraße 1 (Erdgeschoss) Ubierring 48 (Foyer und Bibliothek) Ubierring 40 (Erdgeschoss) Gustav-Heinemann-Ufer 54 (Südflügel, Erdgeschoss) im IWZ (Foyer und Bibliothek) am Campus Gummersbach (Foyer und Bibliothek) am Campus Leverkusen (Chempark) und sind über die Zeiterfassungsanlage miteinander verbunden. Für die Zeitkorrektur ist grundsätzlich der Employee Self Service (ESS) zu nutzen. Sofern hiervon im Einzelfall und nach Genehmigung durch das Personalreferat abgesehen wird, ist der Zeitkorrekturbeleg zu verwenden, der unverzüglich dem Personalsachbearbeiter zuzuleiten ist. 6. Teilzeitkräfte Bei Teilzeitkräften ergibt sich der Zeitrahmen aus der individuellen Vereinbarung. Übertragbare Zeitguthaben und zulässige Zeitschulden vermindern sich im Verhältnis zur vollen Arbeitszeit. Bei der Berechnung der fiktiven Anwesenheitszeiten (mit Ausnahme von Dienstreisen und Dienstgang) ist die individuelle an dem jeweiligen Tag zu leistende Regelarbeitszeit zu Grunde zulegen. Für Dienstreise und Dienstgang gilt die Regelung für Vollzeitbeschäftigte entsprechend. 7. Datenschutz Eine personenbezogene Auswertung der bei der Zeiterfassung erhobenen Daten erfolgt nur zum Zwecke der Ermittlung und zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitszeit. Die mit Hilfe der Zeiterfassungsgeräte erfassten und ermittelten Daten werden durch organisatorische und technische Maßnahmen gegen unzulässige Verarbeitung und Nutzung sowie gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte gesichert. Jede Änderung bzw. jeder Eintrag wird mit dem Login des jeweiligen Bearbeiters protokolliert. Die entsprechenden Unterlagen (Korrekturbelege) werden am für den Zeitraum vom in Anwesenheit eines Personalratsmitglieds und des Datenschutzbeauftragten vernichtet. 8. Rechte der Personalräte Die Personalräte sind bei begründetem Anlass berechtigt, sich jederzeit über das Verfahren und die Ergebnisse der Zeiterfassung zu informieren. Einsichtnahme in die Zeitkonten kann nur mit Einverständnis der Betroffenen gewährt werden. 6

7

D I E N S T V E R E I N B A R U N G

D I E N S T V E R E I N B A R U N G D I E N S T V E R E I N B A R U N G Zwischen dem Kanzler der Bergischen Universität Wuppertal als Dienststellenleiter (DL) und dem Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der Bergischen Universität

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen dem Präsidenten der Philipps-Universität und dem Personalrat dieser Behörde, vertreten durch seinen Vorsitzenden

Dienstvereinbarung. zwischen dem Präsidenten der Philipps-Universität und dem Personalrat dieser Behörde, vertreten durch seinen Vorsitzenden Dienstvereinbarung zwischen dem Präsidenten der Philipps-Universität und dem Personalrat dieser Behörde, vertreten durch seinen Vorsitzenden Über die Einführung der flexiblen Arbeitszeit für die Bediensteten

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 19. Februar 2003 Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung

Mehr

DIENSTVEREINBARUNG GLAZ

DIENSTVEREINBARUNG GLAZ DIENSTVEREINBARUNG GLAZ Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung und dem Kanzler der Hochschule für Musik Detmold zur Regelung der gleitenden

Mehr

Dienstvereinbarung zwischen der Ruhr-Universität Bochum, vertreten durch den Kanzler, und dem Personalrat der Ruhr-Universität Bochum

Dienstvereinbarung zwischen der Ruhr-Universität Bochum, vertreten durch den Kanzler, und dem Personalrat der Ruhr-Universität Bochum Dienstvereinbarung zwischen der Ruhr-Universität Bochum, vertreten durch den Kanzler, und dem Personalrat der Ruhr-Universität Bochum über die Einführung der flexiblen Arbeitszeit Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Technische Fachhochschule Wildau Amtliche Mitteilungen Nr. 5/2004 16.02.2004 Dienstvereinbarung über die Gestaltung der Arbeitszeit an der TFH Wildau Zwischen und der TFH Wildau vertreten durch den Präsidenten

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen dem Präsidenten der Philipps-Universität und dem Personalrat dieser Behörde, vertreten durch seinen Vorsitzenden

Dienstvereinbarung. zwischen dem Präsidenten der Philipps-Universität und dem Personalrat dieser Behörde, vertreten durch seinen Vorsitzenden Dienstvereinbarung zwischen dem Präsidenten der Philipps-Universität und dem Personalrat dieser Behörde, vertreten durch seinen Vorsitzenden über die Weiterführung der Gleitenden Arbeitszeit für die Bediensteten

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 1288 19.02.2019 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Dienstvereinbarung über Regelungen zur Gleitzeit in der Universitätsbibliothek Bochum zwischen der Ruhr-Universität Bochum, vertreten durch die Kanzlerin, und

Mehr

Dienstvereinbarung über die geltende Arbeitszeit an der Fachhochschule Brandenburg

Dienstvereinbarung über die geltende Arbeitszeit an der Fachhochschule Brandenburg 1017 Amtliche Mitteilungen der FH Brandenburg - Nr. 9 vom 24. März 2004 Dienstvereinbarung über die geltende Arbeitszeit an der Fachhochschule Brandenburg Zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat der

Mehr

Fachhochschule Köln Cologne University of Applied Sciences. Leitfaden zur flexiblen Arbeitszeit (FLAZ)

Fachhochschule Köln Cologne University of Applied Sciences. Leitfaden zur flexiblen Arbeitszeit (FLAZ) Fachhochschule Köln Cologne University of Applied Sciences Leitfaden zur flexiblen Arbeitszeit (FLAZ) Stand: 1. September 2007 Neuerungen auf einen Blick Erweiterung des Teilnehmerkreises Nach weiteren

Mehr

K u n s t h o c h s c h u l e B e r l i n ( W e i ß e n s e e ) K H B Hochschule für Gestaltung. M i t t e i l u n g s b l a t t

K u n s t h o c h s c h u l e B e r l i n ( W e i ß e n s e e ) K H B Hochschule für Gestaltung. M i t t e i l u n g s b l a t t K u n s t h o c h s c h u l e B e r l i n ( W e i ß e n s e e ) K H B Hochschule für Gestaltung M i t t e i l u n g s b l a t t Herausgeber: Nr. 117 Der Rektor der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) 04.

Mehr

Mitteilungsblatt Nr FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences

Mitteilungsblatt Nr FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences Mitteilungsblatt Nr. 113 Dienstvereinbarung über die Gleitzeitregelung an der Fachhochschule Lausitz DIE PRÄSIDENTIN 01.04.2005 Zwischen der vertreten

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 5/

Amtliche Mitteilungen Nr. 5/ Amtliche Mitteilungen Nr. 5/2010 11.03.2010 Dienstvereinbarung über die Gestaltung der Arbeitszeit an der Technischen Hochschule Wildau [FH] Zwischen der Technischen Hochschule Wildau [FH] vertreten durch

Mehr

Leitfaden zur flexiblen Arbeitszeit (FLAZ) Mit Erläuterungen zur Zeitkontenverwaltung über die Employee Self Services (ESS)

Leitfaden zur flexiblen Arbeitszeit (FLAZ) Mit Erläuterungen zur Zeitkontenverwaltung über die Employee Self Services (ESS) Leitfaden zur flexiblen Arbeitszeit (FLAZ) Mit Erläuterungen zur Zeitkontenverwaltung über die Employee Self Services (ESS) Impressum: Fachhochschule Köln Gustav-Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Herausgeber:

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Thema Regelung über die gleitende Arbeitszeit für einen zeitlich begrenzten Test

Betriebsvereinbarung zum Thema Regelung über die gleitende Arbeitszeit für einen zeitlich begrenzten Test Betriebsvereinbarung zum Thema Regelung über die gleitende Arbeitszeit für einen zeitlich begrenzten Test Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

Mehr

1 GELTUNGSBEREICH...2 2 REGELARBEITSZEIT...3 3 GLEITZEIT...4 4 KERNARBEITSZEIT...4 5 ZEITERFASSUNG...5 6 ZEITGUTHABEN/ZEITSCHULDEN...

1 GELTUNGSBEREICH...2 2 REGELARBEITSZEIT...3 3 GLEITZEIT...4 4 KERNARBEITSZEIT...4 5 ZEITERFASSUNG...5 6 ZEITGUTHABEN/ZEITSCHULDEN... DIENSTVEREINBARUNG über die Gleitende Arbeitszeit INHALTSVERZEICHNIS 1 GELTUNGSBEREICH...2 2 REGELARBEITSZEIT...3 3 GLEITZEIT...4 4 KERNARBEITSZEIT...4 5 ZEITERFASSUNG...5 6 ZEITGUTHABEN/ZEITSCHULDEN...5

Mehr

Dienstvereinbarung. Zwischen der Pädagogischen Hochschule Weingarten, und dem Personalrat der Pädagogischen Hochschule Weingarten

Dienstvereinbarung. Zwischen der Pädagogischen Hochschule Weingarten, und dem Personalrat der Pädagogischen Hochschule Weingarten Dienstvereinbarung zwischen der Pädagogischen Hochschule Weingarten und dem Personalrat der Pädagogischen Hochschule Weingarten Az. 0307.9 23. Juni 2015 Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit vom 23. Juni

Mehr

über die Ausgestaltung der Gleitenden Arbeitszeit für die

über die Ausgestaltung der Gleitenden Arbeitszeit für die Gemeinsame Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung der Gleitenden Arbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung einschließlich Fachbereichsverwaltungen, der Transferstelle

Mehr

Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit in der Universitätsbibliothek Seite von 6. Dienstvereinbarung

Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit in der Universitätsbibliothek Seite von 6. Dienstvereinbarung Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit in der Universitätsbibliothek Seite - 1 - von 6 Dienstvereinbarung Zwischen dem Rektor der Universität Duisburg-Essen als Leiter der Dienststelle (DL)

Mehr

Dienstvereinbarung Arbeitszeit vom

Dienstvereinbarung Arbeitszeit vom Dienstvereinbarung Arbeitszeit vom 22.07.2003 Zur Regelung der Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schließen Personalrat und Präsidium der Stiftung Fachhochschule Osnabrück folgende Dienstvereinbarung:

Mehr

Dienstvereinbarung über die geltende Arbeitszeit an der Fachhochschule Brandenburg

Dienstvereinbarung über die geltende Arbeitszeit an der Fachhochschule Brandenburg 2527 Amtliche Mitteilungen der FH Brandenburg - Nr. 18 vom 11. Juni 2013 Dienstvereinbarung über die geltende Arbeitszeit an der Fachhochschule Brandenburg Zwischen der Präsidentin und dem Personalrat

Mehr

Merkblatt zur Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV Flex)

Merkblatt zur Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV Flex) Merkblatt zur Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV Flex) Begriffsbestimmungen Regelmäßig zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet

Mehr

Informationsveranstaltung zur Arbeitszeitvereinbarung. 31. Januar 2018 Stand der Präsentation 28. Mai 2018

Informationsveranstaltung zur Arbeitszeitvereinbarung. 31. Januar 2018 Stand der Präsentation 28. Mai 2018 Informationsveranstaltung zur Arbeitszeitvereinbarung 31. Januar 2018 Stand der Präsentation 28. Mai 2018 Agenda 1. Die neue Dienstvereinbarung 2. Geltungsbereich und Teilnahme 3. Gleitzeitrahmen und Funktionszeit

Mehr

Leitfaden. für die. Gleitende Arbeitszeit (GLAZ) an der. Bergischen Universität. Wuppertal

Leitfaden. für die. Gleitende Arbeitszeit (GLAZ) an der. Bergischen Universität. Wuppertal Leitfaden für die Gleitende Arbeitszeit (GLAZ) an der Bergischen Universität Wuppertal Stand: 08.08.2018 1 Inhaltsverzeichnis Nr. Inhalt Seite 0. Vorwort 2 1. Grlegende Erläuterungen Bestimmungen 2 1.1

Mehr

Rechtsverordnung über die Arbeitszeit der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten (Kirchenbeamtenarbeitszeitverordnung KBAZVO)

Rechtsverordnung über die Arbeitszeit der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten (Kirchenbeamtenarbeitszeitverordnung KBAZVO) Kirchenbeamtenarbeitszeitverordnung KBAZVO 7.254-101 Rechtsverordnung über die Arbeitszeit der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten (Kirchenbeamtenarbeitszeitverordnung KBAZVO) Vom 28. März 2017 (KABl.

Mehr

Dienstvereinbarung über die probeweise Einführung der gleitenden Arbeitszeit der weiteren Beschäftigten der Fachbereiche

Dienstvereinbarung über die probeweise Einführung der gleitenden Arbeitszeit der weiteren Beschäftigten der Fachbereiche Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit in den Fachbereichen (Stand: 07.05.09) Seite 1 von 5 Dienstvereinbarung über die probeweise Einführung der gleitenden Arbeitszeit der weiteren Beschäftigten

Mehr

DIENSTVEREINBARUNG. über die gleitende Arbeitszeit an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 01.Februar 2009. Präambel

DIENSTVEREINBARUNG. über die gleitende Arbeitszeit an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 01.Februar 2009. Präambel DIENSTVEREINBARUNG über die gleitende Arbeitszeit an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 01.Februar 2009 Präambel Flexible Regelungen zur Arbeitszeit sind ein bedeutender Beitrag sowohl zur

Mehr

R U N D S C H R E I B E N

R U N D S C H R E I B E N Der Präsident R U N D S C H R E I B E N Prof., WM, SM, Tut Bearbeiterin:: Frau Kahl Stellenzeichen / Telefon : Datum II T 6-1 / 28290 13. 01.2011 Schlagwort : Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der. Dualen Hochschule Gera-Eisenach. (im Weiteren: Hochschule), vertreten durch den Kanzler. und dem

Dienstvereinbarung. zwischen der. Dualen Hochschule Gera-Eisenach. (im Weiteren: Hochschule), vertreten durch den Kanzler. und dem Dienstvereinbarung zwischen der Dualen Hochschule Gera-Eisenach (im Weiteren: Hochschule), vertreten durch den Kanzler und dem Personalrat der Hochschule, vertreten durch den Vorsitzenden über die Gestaltung

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der Präsidentin der Philipps Universität und dem Personalrat dieser Dienststelle, vertreten durch seine/n Vorsitzende/n

Dienstvereinbarung. zwischen der Präsidentin der Philipps Universität und dem Personalrat dieser Dienststelle, vertreten durch seine/n Vorsitzende/n Dienstvereinbarung zwischen der Präsidentin der Philipps Universität und dem Personalrat dieser Dienststelle, vertreten durch seine/n Vorsitzende/n über die Weiterführung der Gleitenden Arbeitszeit für

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Technischen Hochschule Brandenburg Nummer 02. Datum Inhalt Seite

Amtliche Mitteilungen der Technischen Hochschule Brandenburg Nummer 02. Datum Inhalt Seite 02.01.2018 Amtliche Mitteilungen der Technischen Hochschule Brandenburg Nummer 02 26. Jahrgang Datum Inhalt Seite 21.12.2017 Dienstvereinbarung über die geltende Arbeitszeit an der Technischen Hochschule

Mehr

Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität

Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität Die Regelung der Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen sind für die Beschäftigten von zentraler

Mehr

Erlass über die. Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -vollzugsbeamten der Vollzugspolizei des Saarlandes

Erlass über die. Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -vollzugsbeamten der Vollzugspolizei des Saarlandes Abteilung Polizeiangelegenheiten Dienstgebäude: Mainzer Straße 136 66121 Saarbrücken Tel.: (06 81) 9 62-0 1. März 2007 Sachbearbeiter: PHK Markus Fuhr Durchwahl: -12 55 Telefax: -12 49 Mail: m.fuhr@innen.saarland.de

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit der Thüringer Justizvollzugsbeschäftigten

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit der Thüringer Justizvollzugsbeschäftigten Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit der Thüringer Justizvollzugsbeschäftigten (DV-Az JV) zwischen dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, vertreten durch den Minister

Mehr

DIENSTVEREINBARUNG. über die gleitende Arbeitszeit an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. vom 01.Oktober Präambel

DIENSTVEREINBARUNG. über die gleitende Arbeitszeit an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. vom 01.Oktober Präambel DIENSTVEREINBARUNG über die gleitende Arbeitszeit an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 01.Oktober 2009 Präambel Flexible Regelungen zur Arbeitszeit sind ein bedeutender Beitrag sowohl zur

Mehr

20302 Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Lande Nordrhein- Westfalen (AZVO) vom

20302 Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Lande Nordrhein- Westfalen (AZVO) vom - SGV.NRW. - Seite 1 20302 Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Lande Nordrhein- Westfalen (AZVO) vom 28.12.1986 Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung

Mehr

Dienstvereinbarung. über die Arbeitszeit bei der Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister der Stadt Voerde (Niederrhein) - Dienststelle -

Dienstvereinbarung. über die Arbeitszeit bei der Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister der Stadt Voerde (Niederrhein) - Dienststelle - Organisationshandbuch: Dienstvereinbarung Arbeitszeit Seite: 1 Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit bei der Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister der Stadt Voerde (Niederrhein) - Dienststelle

Mehr

Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit in der Universitätsbibliothek Regensburg

Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit in der Universitätsbibliothek Regensburg Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit in der Universitätsbibliothek Regensburg Zwischen dem Personalrat und dem Kanzler der Universität Regensburg wird folgende Dienstvereinbarung gemäß Art. 73

Mehr

wird gemäß 80 in Verbindung mit 70 Abs. 2 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) folgende

wird gemäß 80 in Verbindung mit 70 Abs. 2 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) folgende Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung und die Arbeitszeiterfassung bei der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart In der Fassung der Ersten Änderung der Dienstvereinbarung über die

Mehr

Dienstvereinbarung zur Einführung eines Arbeitszeitkorridors gem. 6 Abs. 6 TV-L und zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos gem.

Dienstvereinbarung zur Einführung eines Arbeitszeitkorridors gem. 6 Abs. 6 TV-L und zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos gem. Dienstvereinbarung zur Einführung eines Arbeitszeitkorridors gem. 6 Abs. 6 TV-L und zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos gem. 10 TV-L Präambel Durch die bevorstehende Eröffnung des Konzertsaales der

Mehr

Dienstvereinbarung über die geltende Arbeitszeit an der Fachhochschule Brandenburg

Dienstvereinbarung über die geltende Arbeitszeit an der Fachhochschule Brandenburg 2025 Amtliche Mitteilungen der FH Brandenburg - Nr. 50 vom 16. Dezember 2010 Dienstvereinbarung über die geltende Arbeitszeit an der Fachhochschule Brandenburg Zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat

Mehr

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über die gleitende Arbeitszeit für die Gemeindeverwaltung (Gleitzeitreglement) vom 28.

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über die gleitende Arbeitszeit für die Gemeindeverwaltung (Gleitzeitreglement) vom 28. Einwohnergemeinde 4512 Bellach Reglement über die gleitende Arbeitszeit für die Gemeindeverwaltung (Gleitzeitreglement) vom 28. April 1998 Stand: 1. Juli 1998 Reglement über die gleitende Arbeitszeit für

Mehr

Dienstvereinbarung. über gleitende Arbeitszeit

Dienstvereinbarung. über gleitende Arbeitszeit Dienstvereinbarung über gleitende Arbeitszeit an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zwischen der Hochschulleitung, vertreten durch den Kanzler, und dem Personalrat der HTW Berlin Zwischen

Mehr

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über die Arbeitszeit für die Gemeindeverwaltung. vom 28. April 1998

Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über die Arbeitszeit für die Gemeindeverwaltung. vom 28. April 1998 Einwohnergemeinde 4512 Bellach Reglement über die Arbeitszeit für die Gemeindeverwaltung vom 28. April 1998 Stand: 19. Mai 2009 Reglement über die Arbeitszeit für die Gemeindeverwaltung Bellach Der Gemeinderat

Mehr

Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im gehobenen Dienst sowie bei gleichwertigen Beschäftigten

Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im gehobenen Dienst sowie bei gleichwertigen Beschäftigten 2043 A Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im gehobenen Dienst sowie bei gleichwertigen Beschäftigten Zwischen der Präsidentin des Amtsgerichts Köpenick und dem Personalrat des Amtsgerichts

Mehr

LANXESS Energizing Chemistry

LANXESS Energizing Chemistry Betriebsverei nbaru ng Zwischen der Business Unit Functional Chemicals und dem Betriebsrat des Werkes Leverkusen der Deutschland GmbH wird auf der Grundlage der GBV Gleitende Arbeitszeit vom 22. Februar

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Technische Fachhochschule Wildau Amtliche Mitteilungen Nr. 14/2004 10.08.2004 Dienstvereinbarung über die Gestaltung der Arbeitszeit für wissenschaftliche Mitarbeiter an der TFH Wildau Zwischen und der

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Pädagogischen Hochschule Freiburg 2011, Nr. 21 Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit an der Pädagogischen Hochschule Freiburg 1 Grundlage der Dienstvereinbarung Grundlage

Mehr

Vom 4. Juli Artikel 1. Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung - AZVO)

Vom 4. Juli Artikel 1. Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung - AZVO) 20302 Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften im Lande Nordrhein-Westfalen Vom 4. Juli 2006 Artikel 1 Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g. über die Gleitende Arbeitszeit

D i e n s t v e r e i n b a r u n g. über die Gleitende Arbeitszeit D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Gleitende Arbeitszeit Der Gemeindedirektor der Gemeinde Windeck u n d der Personalrat der Verwaltung der Gemeinde Windeck schließen nach 70 und 72 Abs. 4 des

Mehr

für die Gleitende Arbeitszeit (GLAZ)

für die Gleitende Arbeitszeit (GLAZ) Leitfaden für die Gleitende Arbeitszeit (GLAZ) der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg auf Grundlage der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit vom 1. November 2006 -zuletzt geändert am 14.12.2015-1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

ANHANG. Dienstzeit Dienstplan für das Verwaltungspersonal

ANHANG. Dienstzeit Dienstplan für das Verwaltungspersonal ANHANG Dienstzeit Dienstplan für das Verwaltungspersonal Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1 Elektronische Zeiterfassung... 2 1.2 Wochendienstzeit und Sollzeit... 2 2 Gleitende Dienstzeit... 2 2.1

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Thema Flexible Arbeitszeit und Lebensarbeitszeitkonto

Betriebsvereinbarung zum Thema Flexible Arbeitszeit und Lebensarbeitszeitkonto Betriebsvereinbarung zum Thema Flexible Arbeitszeit und Lebensarbeitszeitkonto Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: Geltungsbereich:

Mehr

Leitfaden Gleitzeit. Universitäts- und Landesbibliothek Bonn. Gleitzeitleitfaden Stand: Januar

Leitfaden Gleitzeit. Universitäts- und Landesbibliothek Bonn. Gleitzeitleitfaden Stand: Januar Leitfaden Gleitzeit Universitäts- und Landesbibliothek Bonn 2016 Gleitzeitleitfaden Stand: Januar 2016 1 Inhalt 1. Sollarbeitszeit, Kernarbeitszeit, Gleitzeit, Regelarbeitszeit 2. Zeitguthaben / Zeitschuld

Mehr

Arbeitszeitkorridor vs. Rahmenzeit:

Arbeitszeitkorridor vs. Rahmenzeit: Arbeitszeitkorridor vs. Rahmenzeit: Tarifvertrag und Praxis 1 Grundlagen: 1.1 BetrVG 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen 87.1.2 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit Verteilung

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Bremische Arbeitszeitverordnung - BremAZV)

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Bremische Arbeitszeitverordnung - BremAZV) Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Bremische Arbeitszeitverordnung - BremAZV) Bremische Arbeitszeitverordnung Zum 19.05.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem

Mehr

Verordnung vom 4. Dezember 1993 über Urlaub und Dienstbefreiung für Pastoren, Pastorinnen, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen 1

Verordnung vom 4. Dezember 1993 über Urlaub und Dienstbefreiung für Pastoren, Pastorinnen, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen 1 Urlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung UrlDBVO 7.216-101 M_Archiv Verordnung vom 4. Dezember 1993 über Urlaub und Dienstbefreiung für Pastoren, Pastorinnen, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen 1 (KABl

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * (Arbeitszeitverordnung, AZV)

Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * (Arbeitszeitverordnung, AZV) Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * (Arbeitszeitverordnung, AZV) Vom 28. September 2004 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat, gestützt auf Artikel 29 des Gesetzes über das Personalwesen

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung zur serviceorientierten flexiblen Arbeitzeit zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat der Consist Software Solutions GmbH Die Betriebsvereinbarung über die serviceorientierte flexible

Mehr

Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG. Präambel

Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG. Präambel Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG Präambel Geschäftsleitung und Betriebsrat wollen das Arbeitszeitmodell NEZE im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung

Mehr

5.2. Regelmäßige Termine (Beratungen, Sitzungen, Besprechungen) sollen in die Kernzeit gelegt werden.

5.2. Regelmäßige Termine (Beratungen, Sitzungen, Besprechungen) sollen in die Kernzeit gelegt werden. Dienstvereinbarung über die Regelung der gleitenden Arbeitszeit zwischen der Universität Rostock und dem Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten 1. Allgemeines Die gleitende Arbeitszeit soll

Mehr

berwis, PIXELIO Leitfaden zur Gleitenden Arbeitszeit an der FH Aachen

berwis, PIXELIO Leitfaden zur Gleitenden Arbeitszeit an der FH Aachen berwis, PIXELIO Leitfaden zur Gleitenden Arbeitszeit an der FH Aachen Stand: Mai 2016 Inhaltsübersicht 1 Vorwort 3 2 Für welchen Personenkreis gilt die Gleitende Arbeitszeit? 3 3 Ausweiskarte 3 4 Zeitliche

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2001/02 Ausgegeben am XXVI. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2001/02 Ausgegeben am XXVI. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2001/02 Ausgegeben am 13.06.2002 XXVI. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. O R G A N I S A T O R I S C H E S 267. Einführung der gleitenden

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * Vom 28. September 2004 (Stand 1. September 2014)

Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * Vom 28. September 2004 (Stand 1. September 2014) Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * Vom 28. September 2004 (Stand 1. September 2014) Der Regierungsrat, gestützt auf Artikel 29 des Gesetzes über das Personalwesen 1), verordnet:

Mehr

GEMEINDE MURGENTHAL REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT

GEMEINDE MURGENTHAL REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT GEMEINDE MURGENTHAL REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT Stand: 8. Dezember 204 - 2 - Gestützt auf 2 Abs. des Dienst- und Besoldungsreglements für das Personal der Einwohner- und Ortsbürgergemeinden

Mehr

Präambel. 1 Geltungsbereich

Präambel. 1 Geltungsbereich Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit zwischen der Rektorin der Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik und dem Personalrat der Alice-Salomon-Fachhochschule

Mehr

20302 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom

20302 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 20302 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 9.7.2016 Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung - AZVO) Vom 4.

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (AZVO)

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (AZVO) Arbeitszeitverordnung AZVO 759 Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (AZVO) Vom 4. Juli 2006 (GV. NRW. S. 335) zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung

Mehr

LANXESS Energizing Chemistry

LANXESS Energizing Chemistry Betriebsvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in der BU Basic Chemicals Für die Business Unit Basic Chemicals der LANXESS Deutschland GmbH wird am Standort Leverkusen und Langenfeld die nachfolgende

Mehr

Kanton Zug Reglement über die Jahresarbeitszeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug,

Kanton Zug Reglement über die Jahresarbeitszeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug, Kanton Zug 54.7 Reglement über die Jahresarbeitszeit Vom 9. November 005 (Stand. März 008) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 0 und des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals

Mehr

Dienstvereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit für die Universität Lüneburg (Gleitzeitvereinbarung) Zwischen der

Dienstvereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit für die Universität Lüneburg (Gleitzeitvereinbarung) Zwischen der Dienstvereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit für die Universität Lüneburg (Gleitzeitvereinbarung) Zwischen der Stiftung Universität Lüneburg (Dienststelle) und dem Personalrat wird folgende Dienstvereinbarung

Mehr

Humboldt - Universität zu Berlin Redaktion Der Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik Unter den Linden BERLIN

Humboldt - Universität zu Berlin Redaktion Der Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik Unter den Linden BERLIN Humboldt - Universität zu Berlin Redaktion Der Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik Unter den Linden 6 10099 BERLIN 2093 2407 HU - INFORMATION Innenrevision/VPH 11/Götze Nr. 06/2004 19.03.2004

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g

D i e n s t v e r e i n b a r u n g D i e n s t v e r e i n b a r u n g Zwischen dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten und dem Personalrat des Amtsgerichts Tiergarten wird aus Anlass des Abschlusses des Tarifvertrages zur Angleichung

Mehr

Gemeinde Walchwil. Verordnung über die gleitende Arbeitszeit (GLAZ) in der Gemeindeverwaltung

Gemeinde Walchwil. Verordnung über die gleitende Arbeitszeit (GLAZ) in der Gemeindeverwaltung Verordnung über die gleitende Arbeitszeit Seite 2 Verordnung über die Gleitende Arbeitszeit Der Gemeinderat Walchwil, gestützt auf 6 des Anstellungsreglementes der vom 20. Juni 2006 1), beschliesst: Verordnung

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g

D i e n s t v e r e i n b a r u n g D i e n s t v e r e i n b a r u n g Zwischen dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten und dem Personalrat des Amtsgerichts Tiergarten wird aus Anlass des Abschlusses des Tarifvertrages zur Angleichung

Mehr

Bekanntmachung. vom 15. Dezember 2006 (Ges. u. VOBl. Bd. 13 S. 470) zuletzt geändert (Ges. u. VOBl. Bd. 14 S. 353)

Bekanntmachung. vom 15. Dezember 2006 (Ges. u. VOBl. Bd. 13 S. 470) zuletzt geändert (Ges. u. VOBl. Bd. 14 S. 353) Arbeitszeitverordnung der Beamtinnen und Beamten AZVOKB 255 Bekanntmachung vom 15. Dezember 2006 (Ges. u. VOBl. Bd. 13 S. 470) zuletzt geändert (Ges. u. VOBl. Bd. 14 S. 353) Das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Reglement über die Jahresarbeitszeit

Reglement über die Jahresarbeitszeit 54.7 Reglement über die Jahresarbeitszeit vom 9. November 005 ) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 0 und des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals vom. September 994 (Personalgesetz)

Mehr

2043 A9 AG Tg (914) 2066

2043 A9 AG Tg (914) 2066 2043 A9 AG Tg (914) 2066 Dienstvereinbarung zur probeweisen Flexibilisierung der Dienstzeiten für die Bediensteten des Zentralen Dienstes Sicherheit bei dem Amtsgericht Tiergarten Zwischen dem Präsidenten

Mehr

Dienstvereinbarung über Arbeitszeit-Richtlinien der Universität Konstanz (AZR)

Dienstvereinbarung über Arbeitszeit-Richtlinien der Universität Konstanz (AZR) Dienstvereinbarung über Arbeitszeit-Richtlinien der Universität Konstanz (AZR) 1 Grundsatz: Arbeitszeit mit Gleitzeitregelung (1) An der Universität Konstanz gilt die gleitende Arbeitszeit gemäß 9 Abs.

Mehr

(1) Der / die o.g. Beschäftigte nimmt nach Maßgabe der vorgenannten 'Dienstvereinbarung an alternierender Telearbeit teil.

(1) Der / die o.g. Beschäftigte nimmt nach Maßgabe der vorgenannten 'Dienstvereinbarung an alternierender Telearbeit teil. Anlage 1 zur Dienstvereinbarung Alternierende Telearbeit vom 15. Oktober 2004 Zwischen Mustervereinbarung über die Teilnahme an alternierender Telearbeit sowie die Einrichtung, Nutzung und Auflösung einer

Mehr

Vereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See

Vereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See Vereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See 1 Vereinbarung zwischen dem Rektor und dem Personalrat der Universität Bremen über die Zahlung von

Mehr

Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Präambel

Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Präambel Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde 15. September 2016 Präambel Diese Dienstvereinbarung (DV) regelt die gleitende Arbeitszeit an

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung

Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung . Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung vom 9. August 008 (Stand. Oktober 008) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung von Artikel Absatz und Artikel

Mehr

Regelungen zum Bereitschaftsdienst für das nichtärztliche Personal der Universitätsmedizin Göttingen.

Regelungen zum Bereitschaftsdienst für das nichtärztliche Personal der Universitätsmedizin Göttingen. Regelungen zum Bereitschaftsdienst für das nichtärztliche Personal der Universitätsmedizin Göttingen. zwischen dem Vorstand der Universitätsmedizin Göttingen und dem Personalrat der Universitätsmedizin

Mehr

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Leitfaden. für die Gleitende Arbeitszeit (GLAZ) der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Stand August 2018)

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Leitfaden. für die Gleitende Arbeitszeit (GLAZ) der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Stand August 2018) Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Leitfaden für die Gleitende Arbeitszeit (GLAZ) der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Stand August 2018) auf Grundlage der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit zwischen der Technischen Universität Ilmenau und dem Personalrat der Technischen Universität Ilmenau Die Technische Universität Ilmenau, vertreten durch den Rektor,

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 19/2012

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 19/2012 Hochschule Merseburg University of Applied Sciences Amtliche Bekanntmachungen Nr. 19/2012 Herausgeber: Rektor Redaktion: Dezernat Akademische Merseburg, Angelegenheiten 30. 10. 2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung

Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung 4. Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung vom 9. August 008 (Stand. Januar 07) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung von Artikel Absatz und Artikel 46

Mehr

ZDS A4 AG TG Bearbeiter: Herr Killa (914) 2066

ZDS A4 AG TG Bearbeiter: Herr Killa (914) 2066 ZDS1 3204 A4 AG TG Bearbeiter: Herr Killa (914) 2066 Einzeldienstvereinbarung über die Einführung der Gleitzeit im Team OPVV des Zentralen Dienstes Sicherheit bei dem Amtsgericht Tiergarten zum 01.01.2015

Mehr

Anhang 1: Arbeitszeitreglement kantonale Verwaltung

Anhang 1: Arbeitszeitreglement kantonale Verwaltung Anhang 1: Arbeitszeitreglement kantonale Verwaltung I. Allgemeine Bestimmungen (1.) Art. 1 Geltungsbereich 1 Dieser Anhang gilt für alle Angestellten, die der Personalverordnung unterstellt sind, ausgenommen

Mehr

Merkblatt. zur gleitenden Arbeitszeit im Bereich des Botanischen Gartens der Universität Würzburg Stand:

Merkblatt. zur gleitenden Arbeitszeit im Bereich des Botanischen Gartens der Universität Würzburg Stand: Merkblatt zur gleitenden Arbeitszeit im Bereich des Botanischen Gartens der Universität Würzburg Stand: 15.07.2007 Die gleitende Arbeitszeit soll den Mitarbeitern des Botanischen Gartens die Möglichkeit

Mehr

Dienstvereinbarung Flexible Arbeitszeit

Dienstvereinbarung Flexible Arbeitszeit Dienstvereinbarung Flexible Arbeitszeit Stand: November 2012 Impressum Herausgeber Bearbeitung/Redaktion Fachhochschule Düsseldorf Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung Loretta Salvagno

Mehr

Anhang 1 zur Personalverordnung. Arbeitszeitmodell der Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Olten. I. Grundlagen

Anhang 1 zur Personalverordnung. Arbeitszeitmodell der Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Olten. I. Grundlagen 131.1 Anhang 1 zur Personalverordnung Arbeitszeitmodell der Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Olten I. Grundlagen Art. 1 Rechtliche Grundlagen Das vorliegende Modell basiert auf Art. 19 Personalreglement

Mehr

Dienstvereinbarung Arbeitszeitkonto für die Tageseinrichtungen für Kinder der Evangelischen Kirche in Mannheim

Dienstvereinbarung Arbeitszeitkonto für die Tageseinrichtungen für Kinder der Evangelischen Kirche in Mannheim Dienstvereinbarung Arbeitszeitkonto für die Tageseinrichtungen für Kinder der Evangelischen Kirche in Mannheim Die Evangelische Kirche in Mannheim vertreten durch die Leitung der Evangelischen Kirchenverwaltung

Mehr