Kommunale Gestaltungsmöglichkeiten durch Konzessionsverträge

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kommunale Gestaltungsmöglichkeiten durch Konzessionsverträge"

Transkript

1 Kommunale Gestaltungsmöglichkeiten durch Konzessionsverträge Dipl.-Ing. Hans Eimannsberger Tarp, 27.März 2010 Wirtschaft Immobilien Kommunen Zuschüsse Agenda Ausgangslage für neue Wegenutzungsverträge Ziele und Beteiligungsmodelle und Betreiberkonzepte 3 Konzessionsabgabenverordnung Formulierungen im Wegenutzungsvertrag 2 Ausgangslage Ausgangslage Der Wettbewerb um Netze ist voll entbrannt! Auslaufen einer Vielzahl von Konzessionsverträgen bundesweit in (In SH: ca ) Hintergrund ist die üblicherweise 20-jährige Vertragslaufzeit Auf Länderebene wurden mit sog. Musterkonzessionsverträge mit Regionalnetzbetreibern verhandelt Auswirkung der Regulierung noch unklar Alternativen zum Konzessionsvertrag werden geprüft Gemeinden überfordert ("alle 20 Jahre wieder") Es besteht ein historisches Zeitfenster, denn Konzessionsverträge sind eines der letzten gemeindlichen Steuerungsinstrumente im Bereich der Energieversorgung können die Übernahme der Konzessionen und die Übernahme der Netzinfrastruktur durch ein kommunales Stadtwerk/Gemeindewerk/Regionalwerk vorsehen... sind ein Instrument gegen eine weitere Konzentration und Entkommunalisierung der Energieversorgung 3 4 Zweck der Strom- und Gas-Konzessionsverträge Was macht Netze interessant? Der Konzessionsvertrag bietet das Recht auf "die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören." ( 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG ) Was macht Energienetze für Investoren interessant? (Sichtweise Bankhaus Sal. Oppenheim) Der Energievertrieb (Belieferung) ist nicht mehr Gegenstand von Konzessionsverträgen (Unbundling). Der Vertrag vermittelt nur noch ein Wegenutzungsrecht. Quelle: Sal. Oppenheim Wer das Netz hat, hat die Macht! 5 6 Equity Story: zusammenfassende Darstellung einer AG im Hinblick auf Chancen und Risiken (Erfolgsgeschichte)

2 7 Kommunale Ziele Einfluss auf das Netz und den Interessenten für die Verlängerung/Übernahme der Konzession gewinnen; stärkere Verhandlungsposition erreichen (Verhandlung auf Augenhöhe!) abgestimmte Vertragslaufzeiten und Vertragsinhalte für alle Gemeinden des Amtes (teilweise bis zu 4 Jahre Differenz bei Auslaufen der Konzessionsverträge) Wettbewerbsnachteile einzelner Gemeinden ausgleichen Solidarität innerhalb des Amtes stärken (die Großen helfen den Kleinen) Infrastrukturelle Maßnahmen berücksichtigen (Breitbandkabel, DSL) Themen wie: Energieeinsparung, KWK, Nutzung regenerativer Energien in den Gemeinden darstellen, beraten und umsetzen Aber: Jede Kommune muss ihre eigenen Ziele finden und festlegen! Kommunen können eigene Stadtwerke gründen (Ahrensburg, Uetersen, Reinfeld) sind i.d.r. auf Betriebsführung durch Dritte angewiesen, sind interessiert an der Generierung zusätzlicher Einnahmen und von Vermögen (Pacht, Netznutzungsentgelt, Durchleistungsentgelt, Konzessionsabgabe, Netzrückkauf) wollen wenig Kapital für den Netzrückkauf aufwenden scheuen das Risiko werden durch die Kreise beeinflusst denken kaum an eine landesweite Solidarität Kernthese: Netze gehören in kommunale Hände! 8 E.ON Hanse AG Als der Regionalversorger am meisten von der Entwicklung tangiert Durch die Schleswig-Holstein Netz AG sollen die Ambitionen Dritter zurückgedrängt werden Hauptargumente: "Solidargemeinschaft" und "Mitbestimmung" Angestrebt wird eine langfristige Bindung der Kommunen an E.ON Hanse Stadt- und Gemeindewerke Stadt- und Gemeindewerke müssen gegenüber BNetzA eine Effizienzsteigerung nachweisen Dies gelingt u.a. durch Netzgebietsausweitung und Synergiehebung bei Personaldisposition Es sollen auch Kunden für die Produkte Strom- und Erdgas gewonnen werden Stadt- und Gemeindewerke schließen sich zu Allianzen zusammen (z.b. Itzehoe, Glückstadt, Wilster) um in Kreisen als aufzutreten Fühlen sich als der "natürliche" Partner der Kommunen 9 10 Handlungsoptionen der Gemeinde Wegenutzungsverträge und Beteiligungsmodelle in Schleswig-Holstein (Auszug) Handlungsoptionen der Gemeinde bei Ablauf des Konzessionsvertrages A. Wegenutzungsverträge Verlängerungsangebot bei bestehendem Betreiber unterzeichnen Netzrückkauf durch neuen Betreiber und neuer Wegnutzungsvertrag Netzrückkauf und Übergabe an eigene Gesellschaft Wegenutzungsverträge (Basis: Musterkonzessionsvertrag) Kommunalfreundliche Wegenutzungsverträge alleine geringe Unterschiede (Konzessionsabgabenverordnung) Eigenbetrieb GmbH mit Partner B. Beteiligungsmodelle (Netz- und Vertriebsgesellschaft) selbst führen Betriebsführungsverträge techn. + kaufm. ausschreiben Netz verpachten Netzgesellschaft GmbH Schleswig-Holstein Netz AG an Partner an Dritte 11 12

3 13 Geschäftsmodelle: Gemeinsame Gesellschaft Eigenkapitalzuführung: Vermögen der Straßenbeleuchtung Gemeinden d. Amtes Arensharde 51 % - 74,9 % Neuer Konzessionsvertrag Im Rahmen eines Contractingmodells bestünde die Möglichkeit, wesentliche Kosten einzusparen und damit die kommunalen Haushalte zu entlasten. (Netz- und Vertriebs gesellschaft) Netzentgelte Stromanbieter E.ON Hanse, Yellow, Nordlicht, etc. Schleswiger Stadtwerke 25,1 % - 49 % Netzkauf Schleswiger Stadtwerke bringen eine Kapital-leistung in gleicher wertmäßiger Höhe (Weiter finanzielle Mittel durch Fremdkapital) Bisheriger Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft - Errichtung eines Betriebsstützpunktes für operativen Netzbetrieb mit Personal und Material - Know-how für Netzübernahme, Entflechtung, operative Netzbetriebsführung, Messung und Abrechung, Instandhaltung wird von Partner-EVU erbracht - Konzessionsabgabe bleibt vollumfänglich erhalten, Gewinne werden an die Partner ausgeschüttet, - Gewerbesteuer durch Sitz der Gesellschaft in der Gemeinde - Investitionen werden vornehmlich durch regionales Gewerbe durchgeführt - Vorraussetzung: Abschluss eines Wegenutzungsvertrages 14 Vertragsbeziehungen und Betreiberkonzept Vorteile Gemeinde erhält die Mehrheit an der Weitere Übernahmen in die GmbH (Wasser/Abwasser, Erdgas, Straßenbeleuchtung, KWK etc.) sind möglich Über den Optionsvertrag können weitergehende Dienstleistungen vereinbart werden Durchführung der Netzübernahme durch Partner-EVU KA bleibt in vollem Umfang erhalten Konzessionsabgabe (Zahlung über Besitzgesellschaft) neu Netzentgelte Stromanbieter E.ON Hanse, Yellow, Nordlicht, etc. Pachtvertrag Gemeinde Flintbek Neuer Konzessionsvertrag kommunale Besitzgesellschaft Energienetze Netzkauf Bisheriger Kernbestandteil ist der Erwerb der örtl. Stromverteilungsnetze durch eine kommunale Besitzgesellschaft (100% Beteiligung der Gemeinde) Besitzgesellschaft wird Vertragspartnerin der Gemeinde Besitzgesellschaft verpachtet die Stromverteilnetze an den neu GmbH Refinanzierung des Netzkaufes erfolgt durch Pachtentgelte Pachthöhe entspricht den höchstzulässigen Kosten gemäß StromnetzentgeltVO Vorteile des Pachtmodells Die Netze gehören zu 100 % der Kommune Die Kommune ist in der Wahl des Pächters frei Der Pachtzins reicht (meist) aus, um den Netzkauf zu finanzieren Jährlicher Vermögenszuwachs KA bleibt in vollem Umfang erhalten 17 18

4 19 Schleswig-Holstein Netz AG (E.ON Hanse) Landesnetzgesellschaft der E.ON Hanse Vorteile der Schleswig-Holstein Netz AG Modell Schleswig-Holstein Netz AG Neben Energieverteilungsnetzen werden auch Breitband- und Fernmeldenetze an die AG übertragen Gemeinden d. Amtes Arensharde E.ON Hanse Es können sich Kommunen, die einen Wegenutzungsvertrag mit E.ON Hanse abgeschlossen haben, beteiligen Preis pro Aktie: (Ertragswert) Netzgesellschaft 49,9 % Gemeinden, 50,1 % E.ON Hanse Betriebsführung Mitwirkung der Kommunen bei der Energieversorgung Teilnahme am wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft (Garantiedividende: 5%) Erhalt des Solidarprinzips in der regionalen Netzstruktur Vermeidung unnötiger Kosten für Netztrennung/Einbindung Erfahrene Partner sowie bekannte und gewachsene Strukturen 20 Kommunen können erst später beitreten und auch nur einen Teil der ihr zustehenden Aktien erwerben Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG Beispiel: Amt Muster E.ON Hanse AG gründet die Schleswig-Holstein Netz AG Die Kommunen können bis zu 49,9 % der Aktien erwerben. (Dadurch kann die bewährte Gewerbesteuerzerlegung aufrechterhalten bleiben) Vinkulierte Namensaktien, die nicht an der Börse gehandelt werden Amt Gemeinde max. Preis Kaufpreis Aktien pro Aktie in Euro Amt Muster Gemeinde Amt Muster Gemeinde Amt Muster Gemeinde Kommunale Aktionäre erhalten eine Garantiedividende von 5 %. (Soweit die Gesellschaft einen Jahresüberschuss oberhalb der garantierten Dividende erwirtschaftet, kann mit einem zusätzlichen variablen Anteil gerechnet werden) Jede Kommune erhält ihrem Anteil entsprechend Stimmrechte in der Hauptversammlung Aufsichtsrat besteht (voraussichtlich) aus neun Mitgliedern. Kommunen können bis zu vier Aufsichtratsmandate besetzen (Eines der E.ON Hanse zustehenden Mandate kann für den Kreis vorgesehen werden) Es werden Beiräte geschaffen, damit die Kommunen ihre Vorstellungen und Interessen in die Beratungsprozesse frühzeitig einbringen können. (Anzahl und Größe der Beiräte noch nicht festgelegt. Ein Sprecher der örtlichen Beiräte soll mit beratender Stimme an den entsprechenden Sitzungen des Aufsichtsrates teilnehmen) 22 Amt Muster Gemeinde Amt Muster Gemeinde Amt Muster Gemeinde Amt Muster Gemeinde Amt Muster Gemeinde Amt Muster Gemeinde Amt Muster Gemeinde Amt Muster Gemeinde Amt Muster Gemeinde Amt Muster Gemeinde Unternehmenswert SH Netz AG : Amt Muster Gemeinde Anteil der Kommunen am Unternehmenswert: Amt Muster Gemeinde ,579 % Aufteilungsschlüssel: Amt Muster Stadt versorgte Einwohner, versorgte Fläche, abgenommene Energie Amt Muster Summe Inhalt von Strom- und Gas-Konzessionsverträgen (1) 3 Konzessionsabgabenverordnung (1) Wegenutzungsrecht Andere Leistungen als Konzessionsabgaben Pflicht zum Betrieb des örtlichen Verteilnetzes Baumaßnahmen Folgepflichten und Folgekosten Zahlung von Konzessionsabgaben ( 48 EnWG ivm KAV) Kommunalrabatt auf Netzentgelte ( 3 Abs. 1 KAV) Sonstige zulässige Nebenleistungen ( 3 Abs. 1 KAV) Endschaftsbestimmungen (1) Neben oder anstelle von Konzesionsabagben dürfen Versorgungsunternehmen und Gemeinde für einfache oder ausschließliche Wegerechte nur die folgenden Leistungen vereinbaren oder gewähren: 1. Preisnachlässe für den in Niederspannung oder in Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde bis zu 10 vom Hundert des Rechnungsbetrages für den Netzzugang, sofern 2. Vergütung notwendiger Kosten, die bei Bau und Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Verkehrswegen der Gemeinden durch Versorgungsleitungen entstehen, die Datenherausgabe Laufzeit (höchstens 20 Jahre, 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG) Rechtsnachfolge-Klausel 3. Verwaltungskostenbeiträge der Versorgungsunternehmen für Leistungen, die die Gemeinde auf Verlangen oder im Einvernehmen mit dem Versorgungsunternehmen zu seinem Vorteil erbringt. 23 Text: BBH 24

5 25 3 Konzessionsabgabenverordnung (2) Formulierungen im Wegenutzungsvertrag (1) (2) Nicht vereinbart oder gewährt werden dürfen insbesondere 1. Sonstige Finanz- und Sachleistungen, die unentgeltlich oder zu einem Vorzugspreis gewährt werden; Leistungen der Versorgungsunternehmen bei der Aufstellung kommunaler oder regionaler Energiekonzepte oder für Maßnahmen, die dem rationellen und sparsamen sowie ressourcenschonenden Umgang mit der vertraglich vereinbarten Energieart dienen, bleiben unberührt, soweit sie nicht im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Verlängerung von Konzessionsverträgen sehen, 2. Verpflichtungen zur Übertragung von Versorgungseinrichtungen ohne wirtschaftlich angemessenes Entgelt. Für den Fall, dass die Gemeinde ein örtliches Konzept zur rationellen und umweltgerechten Deckung des Energiebedarfs aufstellt, wird sie durch die Netzgesellschaft aktiv unterstützt. Energiewirtschaftliche Daten stellt die Netzgesellschaft im erforderlichen Umfang und unentgeltlich unter Wahrung der rechtlichen Bestimmungen zur Verfügung. Im Rahmen eines örtlichen Energiekonzeptes wird die Netzgesellschaft - auf besonderen Wunsch der Gemeinde - die Gemeinde und ihre Bürger hinsichtlich einer rationellen und energiesparenden Anwendung von Energie in wirtschaftlich angemessenen Umfang unentgeltlich beraten. Die Netzgesellschaft wird im Rahmen der Umsetzung eines örtlichen Energieversorgungskonzeptes dazu beitragen, den Verbrauch an Energie zu reduzieren, regenerative Energiequellen (u.a. Biomasse, Solar, Erdwärme) nutzbar zu machen und Kraft-Wärme-Kopplungspotentiale aktiv zu ermitteln und zu erschließen. 26 Formulierungen im Wegenutzungsvertrag (2) Eine juritische Meinung Die Netzgesellschaft und die Gemeinde bekennen sich zur Förderung der dezentralen Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energie im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) sowie von Strom aus Kraft- Wärme-Kopplung im Sinne des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) als Maßnahmen, die dem rationellen und sparsamen sowie Ressourcen schonenden Umgang mit der Energieart Strom dienen. Die Netzgesellschaft und die Gemeinde entwickeln gemeinsam für das Gemeindegebiet ein Konzept, um Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen über die Möglichkeit dezentraler Stromerzeugung im Sinne des Absatzes 1 zu informieren, und setzen dieses Konzept um. Eine erstmalige Information der Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen erfolgt im zweiten Jahr der Vertragslaufzeit und anschließend regelmäßig in angemessenen Abständen. Die Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen sind insbesondere über ihre gesetzlichen Rechte nach EEG und KWKG, öffentliche und private Förderungen sowie über alle notwendigen Schritte zu Errichtung und Betrieb von dezentralen Stromerzeugungsanlagen zu informieren. Die Gemeinde beabsichtigt ohne dazu verpflichtet zu sein in geeigneten öffentlichen Gebäuden die Integration von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Wenn die Gemeinde solche Planungen verfolgt, bringt die Netzgesellschaft ihr energiewirtschaftliches Know-how bei der Auswahl der geeigneten Gebäude unter Berücksichtigung des Wohn- und gewerblichen Umfeldes ein, ermittelt die Wirtschaftlichkeit und die ökologischen Effekte auf der Basis der gültigen Verordnungen und Gesetze und erarbeitet ein Umsetzungskonzept für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Gemeinde beabsichtigt ohne dazu verpflichtet zu sein, auf öffentlichen Gebäuden Flächen für die Errichtung und den Betrieb von solarthermischen Anlagen und Photovoltaikanlagen bereitzustellen, die von Bürgern, Bürgerinnen und Unternehmen finanziert und betrieben werden (sog. Bürgersolaranlagen). Auf Anforderung der Gemeinde wirkt die Netzgesellschaft an gemeinsam mit der Gemeinde gestalteten Informationen der Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen im Gemeindegebiet über geplante Bürgersolaranlagen mit. Die Netzgesellschaft bringt ihr energiewirtschaftliches Know-how bei der Konzeption und Umsetzung von Bürgersolaranlagen ein. Die Gemeinde informiert die Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen über realisierte Bürgersolaranlagen-Projekte im Gemeindegebiet. Ob die nachfolgend genannten Regelungen zulässig sind oder gegen 3 KAV verstoßen, hängt wesentlich davon ab, ob man davon ausgeht, dass sie im Sinne von 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV nicht im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Verlängerung von Konzessionsverträgen stehen, nur falls das nicht der Fall ist, sind die Regelungen zulässig. Ich persönlich halte die Zulässigkeit für sehr zweifelhaft, weiß aber, dass zumindest die zunächst genannten allgemeinen Vorgaben zur Unterstützung bei einem kommunalen Energiekonzept weit verbreitet sind, die Regelungen zur dezentralen Versorgung sind seltener. Sicherer ist es daher all das wegzulassen Stadtwerke-Neugründung in SH Ihre Ansprechpartner Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Hans Eimannsberger Leiter Energieagentur Tel. (04 31) hans.eimannsberger@ib-sh.de Investitionsbank Schleswig-Holstein Fleethörn Kiel Fax: (04 31)

Zukunft der Netzinfrastruktur in Schleswig-Holstein

Zukunft der Netzinfrastruktur in Schleswig-Holstein Zu Gast bei der Bürgermeisterfachkonferenz des SHGT Zukunft der Netzinfrastruktur in Schleswig-Holstein Hans-Jakob Tiessen, Vorsitzender des Vorstandes der E.ON Hanse AG Alt Duvenstedt, 25. September 2009

Mehr

Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schmallenberg

Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schmallenberg Anlage 2 Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schmallenberg RWE Deutschland AG 22.02.2011 SEITE 1 Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schmallenberg > Frank Eikel RWE Deutschland AG Leiter der Hauptregion

Mehr

Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)

Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV) Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV) KAV Ausfertigungsdatum: 09.01.1992 Vollzitat: "Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12,

Mehr

Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)

Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV) Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV) Vom 9. Januar 1992 (BGBl I S. 12, ber. S.407) zuletzt geändert durch Art. 28 des 9. Euro-Einführungsgesetzes vom

Mehr

Information über den neu abzuschließenden Gaskonzessionsvertrag für die Stadt Bernau bei Berlin für die Ortsteile 1. und Schönow (5-776)

Information über den neu abzuschließenden Gaskonzessionsvertrag für die Stadt Bernau bei Berlin für die Ortsteile 1. und Schönow (5-776) Information über den neu abzuschließenden Gaskonzessionsvertrag für die Stadt Bernau bei Berlin für die Ortsteile Birkholz, Börnicke, Ladeburg, Lobetal und Schönow (5-776) Antrag an die Stadtverordnetenversammlung

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1992, 12 FNA: FNA Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas Konzessionsabgabenverordnung

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1992, 12 FNA: FNA Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas Konzessionsabgabenverordnung juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: KAV Ausfertigungsdatum: 09.01.1992 Gültig ab: 01.01.1992 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 1992, 12 FNA: FNA 752-1-12 Verordnung

Mehr

Preisblatt Netznutzung Erdgas

Preisblatt Netznutzung Erdgas vorläufige Entgelte 2017 Stand: 14.10.2016 Preisblatt Netznutzung Erdgas für das Verteilnetz der Mindener Stadtwerke GmbH gültig ab 01.01.2017 Veröffentlichungspflicht nach 20 Abs. 1 EnWG Das EnWG sieht

Mehr

Wettbewerb um Konzessionen

Wettbewerb um Konzessionen Diskussionsveranstaltung zur Stromkonzession der Stadt Mülheim an der Ruhr RA Andrees Gentzsch Mitglied der Geschäftsführung Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Der Spitzenverband der Energie-

Mehr

Rekommunalisierung in der Energiewirtschaft. Die Sicht der Bundesnetzagentur. Matthias Otte, Vorsitzender der Beschlusskammer 6

Rekommunalisierung in der Energiewirtschaft. Die Sicht der Bundesnetzagentur. Matthias Otte, Vorsitzender der Beschlusskammer 6 www.bundesnetzagentur.de Rekommunalisierung in der Energiewirtschaft Die Sicht der Bundesnetzagentur Matthias Otte, Vorsitzender der Beschlusskammer 6 Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin

Mehr

Preisblatt Netznutzung Erdgas

Preisblatt Netznutzung Erdgas Preisblatt Netznutzung Erdgas für das Verteilnetz der Westfalen Weser Netz GmbH gültig ab 01.01.2018 Veröffentlichungspflicht nach 20 Abs. 1 EnWG Das EnWG sieht in 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen

Mehr

Niederschrift. Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung Hellschen-Heringsand-Unterschaar: 7

Niederschrift. Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung Hellschen-Heringsand-Unterschaar: 7 Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hellschen- Heringsand-Unterschaar am 21. Dezember 2009 um 19:30 Uhr im Gruppenraum der Freiwilligen Feuerwehr in Hellschen

Mehr

Diese Informationsvorlage wird der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt.

Diese Informationsvorlage wird der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Vergabe des neu abzuschließenden Gaskonzessionsvertrages der Stadt Bernau bei Berlin für die Ortsteile Birkholz, Börnicke, Ladeburg, Lobetal und Schönow (5-825) Antrag an die Stadtverordnetenversammlung

Mehr

Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden bei der Windenergienutzung

Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden bei der Windenergienutzung Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden bei der Windenergienutzung Eberswalde, 08. August 2012 Stephanie Reinhardt Städte- und Gemeindebund Der Ausgangspunkt: BbgKVerf 2 Absatz 1 Die Gemeinde erfüllt

Mehr

Informationsveranstaltung Alternativen zum NEV-Beteiligungsmodell Winnenden, 08. November 2010

Informationsveranstaltung Alternativen zum NEV-Beteiligungsmodell Winnenden, 08. November 2010 Gründung von Unternehmen für die überörtlichen Aufgaben und Gründung von Stadt- und Gemeindewerken für Aufgaben in der Energieversorgung, die sich vor Ort stellen Informationsveranstaltung Alternativen

Mehr

CHANCEN UND RISIKEN DER REKOMMUNALISIERUNG

CHANCEN UND RISIKEN DER REKOMMUNALISIERUNG CHANCEN UND RISIKEN DER REKOMMUNALISIERUNG RECHTLICHE FRAGEN UND WIRTSCHAFTLICHKEITSBETRACHTUNG 13 November 2013 Anika Titze und Nicole Künzer Mainz www.energieagentur.rlp.de www.twitter.com/energie_rlp

Mehr

Stromnetzübernahme durch die Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & CO.KG

Stromnetzübernahme durch die Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & CO.KG Stadt Amöneburg Sitzungsvorlage Amt: Datum: Az: Vorlage-Nr.: Bürgermeister 13.10.2015 811.1; 025.21; 022.31; 023.122 - Ri 157/2015 Vorberatung erfolgt TOP Sitzung am Öffentlichkeitsstatus Magistrat 10.

Mehr

Demokratisierung der Energieversorgung in Wolfhagen. Warum die BürgerEnergie-Genossenschaft ein historischer Schritt ist?

Demokratisierung der Energieversorgung in Wolfhagen. Warum die BürgerEnergie-Genossenschaft ein historischer Schritt ist? Demokratisierung der Energieversorgung in Wolfhagen Warum die BürgerEnergie-Genossenschaft ein historischer Schritt ist? Vortrag Brandenburg Voller Energie Dezentral und Erneuerbar TH Wildau 06.05.2011

Mehr

BBH-Informationen für Städte und Gemeinden. Konzessionsvergabe / Rekommunalisierung von Energieversorgungsnetzen

BBH-Informationen für Städte und Gemeinden. Konzessionsvergabe / Rekommunalisierung von Energieversorgungsnetzen Energiebeschaffung Inhaltsübersicht I. EINLEITUNG II. III. IV. KONZESSIONSVERTRÄGE LAUFEN AUS: DAS VERFAHREN DER KONZESSIONSVERGABE DIE PRÜFUNG EINER MÖGLICHEN NETZÜBERNAHME GRÜNDUNG EINES NEUEN KOMMUNALEN

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Kommunalrabattes nach 3 Abs. 1 Nr. 1 KAV

Umsatzsteuerliche Behandlung des Kommunalrabattes nach 3 Abs. 1 Nr. 1 KAV Anwendungshilfe BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Telefon +49 30 300 199-0 Telefax +49 30 300 199-3900 E-Mail info@bdew.de www.bdew.de Umsatzsteuerliche

Mehr

Stadtwerke Flensburg GmbH. Kooperationsmöglichkeiten mit einem vorhandenen Stadtwerk am Beispiel der Stadtwerke Flensburg. Rendsburg, 20.10.

Stadtwerke Flensburg GmbH. Kooperationsmöglichkeiten mit einem vorhandenen Stadtwerk am Beispiel der Stadtwerke Flensburg. Rendsburg, 20.10. Stadtwerke Flensburg GmbH Kooperationsmöglichkeiten mit einem vorhandenen Stadtwerk am Beispiel der Stadtwerke Flensburg Rendsburg, - 2 - Ein Überblick über das Unternehmen Umsatz ohne Strom- und Erdgassteuer:

Mehr

Prozess einer Stromnetz- Konzessionsvergabe am Beispiel Berlin

Prozess einer Stromnetz- Konzessionsvergabe am Beispiel Berlin Prozess einer Stromnetz- Konzessionsvergabe am Beispiel Berlin Paul Wilpert 14.04.2014 Inhalt 1. Einleitung 2. Vergabeverfahren 3. Beispiel Berlin 4. Ausblick/Probleme 5. Quellen 2 Befristete Erlaubnis

Mehr

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen. Vorläufige Entgelte für die Netznutzung Strom des Jahres 2017 (Stand: 13. Oktober 2016) Die Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH hat gem. 17 Abs. 1 ARegV die festgelegten Erlösobergrenzen in Entgelte für den Netzzugang

Mehr

PVU Partner für Kommunen. Konzept der Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH (PVU)

PVU Partner für Kommunen. Konzept der Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH (PVU) PVU Partner für Kommunen Konzept der Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH (PVU) Agenda 1. PVU auf einen Blick 2. Entwicklung des Unternehmens 3. Unternehmensaktivitäten 4. Vorstellung

Mehr

Bürgergenossenschaft Rheinhessen eg regenerative Energie für die Region

Bürgergenossenschaft Rheinhessen eg regenerative Energie für die Region Bürgergenossenschaft Rheinhessen eg regenerative Energie für die Region Randbedingungen für eine zukünftige Energieversorgung Primärenergieträger Erdöl, Uran, Erdgas und Kohle endlich, zudem: (zunehmende)

Mehr

Die Rechtsprechung des BGH zur korrekten Gestaltung von Strom- und Gasnetz- Ausschreibungen

Die Rechtsprechung des BGH zur korrekten Gestaltung von Strom- und Gasnetz- Ausschreibungen Die Rechtsprechung des BGH zur korrekten Gestaltung von Strom- und Gasnetz- Ausschreibungen Dr. Wolfgang Kirchhoff Richter am BGH enreg. Workshop zum Energierecht Berlin 20. Mai 2015 Gliederung 1. Vergabe

Mehr

Wie große Stromkonzerne systematisch die Rekommunalisierung der Stromnetze behindern

Wie große Stromkonzerne systematisch die Rekommunalisierung der Stromnetze behindern Wie große Stromkonzerne systematisch die Rekommunalisierung der Stromnetze behindern Wer ist das Wuppertal Institut? Gründungspräsident: Prof. Dr. Ernst Ulrich v. Weizsäcker (1991) Vorheriger Präsident

Mehr

Netzausbau und Akzeptanz aus kommunaler Sicht- lokale und regionale Auswirkungen des Netzausbaus

Netzausbau und Akzeptanz aus kommunaler Sicht- lokale und regionale Auswirkungen des Netzausbaus Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 23. Mai 2013 1 / 16 Netzausbau und Akzeptanz aus kommunaler Sicht- lokale und regionale Auswirkungen des Netzausbaus Forum Netzintegration Erneuerbare

Mehr

Demokratisierung der Energieversorgung in Wolfhagen. Energieeffiziente Stadt, 100 % Erneuerbare Energien und BürgerEnergie-Genossenschaft Wolfhagen

Demokratisierung der Energieversorgung in Wolfhagen. Energieeffiziente Stadt, 100 % Erneuerbare Energien und BürgerEnergie-Genossenschaft Wolfhagen Demokratisierung der Energieversorgung in Wolfhagen Energieeffiziente Stadt, 100 % Erneuerbare Energien und BürgerEnergie-Genossenschaft Wolfhagen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Bad Hersfeld am 14.

Mehr

Das Recht der Konzessionsverträge. - Eine Einführung. Europäisches Energierecht II (Gent/Salje) Von Prof. Dr. Dr. Peter Salje

Das Recht der Konzessionsverträge. - Eine Einführung. Europäisches Energierecht II (Gent/Salje) Von Prof. Dr. Dr. Peter Salje Europäisches Energierecht II (Gent/Salje) Das Recht der Konzessionsverträge - Eine Einführung Von Prof. Dr. Dr. Peter Salje Prof. Dr. Dr. Peter Salje, Konzessionsverträge Inhaltsüberblick I. Allgemein:

Mehr

Vergabe der Stromkonzession für die Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode der Welterbestadt Quedlinburg

Vergabe der Stromkonzession für die Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode der Welterbestadt Quedlinburg Vergabe der Stromkonzession für die Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode der Welterbestadt Quedlinburg Sitzung des Wirtschafts-, Vergabe- und Liegenschaftsausschuss am 3. April 18 Rechtsanwalt Dr.

Mehr

Informationsveranstaltung Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG

Informationsveranstaltung Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG Informationsveranstaltung Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG Weiterentwicklung des bewährten Beteiligungsmodells Mohrkirch, 17.03.2016 Eine bewährte Partnerschaft entwickelt sich weiter Gründe

Mehr

Steuern und Abgaben Stand: (alle Angaben ohne Gewähr)

Steuern und Abgaben Stand: (alle Angaben ohne Gewähr) Steuern und Abgaben Stand: 25.10.2016 (alle Angaben ohne Gewähr) Strom Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Bezeichnung Gültig von Gültig bis Wert Einheit EEG-Umlage 01.01.2017 31.12.2017 6,880

Mehr

Preisblatt Netznutzung Erdgas

Preisblatt Netznutzung Erdgas Preisblatt Netznutzung Erdgas für das Verteilnetz der Westfalen Weser Netz GmbH gültig ab 01.01.2019 1 Lastganggemessene Kunden ᵃ) Nach GasNZV 29 sind hier Kunden mit einem Jahresverbrauch > 1.500.000

Mehr

Preisblatt Netznutzung Erdgas

Preisblatt Netznutzung Erdgas Preisblatt Netznutzung Erdgas für das Verteilnetz der Westfalen Weser Netz GmbH gültig ab 01.01.2018 1 Lastganggemessene Kunden ᵃ) Nach GasNZV 29 sind hier Kunden mit einem Jahresverbrauch > 1.500.000

Mehr

Auftaktveranstaltung REA e.v. Kostenfreie Impulsberatungen für KMU-Solar

Auftaktveranstaltung REA e.v. Kostenfreie Impulsberatungen für KMU-Solar Auftaktveranstaltung REA e.v. Kostenfreie Impulsberatungen für KMU-Solar Umsetzungskonzepte für Solartechnik in Unternehmen Helmut Jäger SOLVIS GmbH hjaeger@solvis.de Bundesverband Solarwirtschaft e.v.

Mehr

Preise und Regelungen für die Nutzung des Gasnetzes der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH ein Unternehmen der Stadtwerke Bruchsal GmbH

Preise und Regelungen für die Nutzung des Gasnetzes der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH ein Unternehmen der Stadtwerke Bruchsal GmbH Preise und Regelungen für die Nutzung des Gasnetzes der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH ein Unternehmen der Stadtwerke Bruchsal GmbH gültig vom 01. Januar 2016 31. Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Preisblatt Netznutzung Erdgas

Preisblatt Netznutzung Erdgas Preisblatt Netznutzung Erdgas für das Verteilnetz der Westfalen Weser Netz GmbH gültig ab 01.01.2014 1 Lastganggemessene Kunden Nach GasNZV 29 sind hier Kunden mit einem Jahresverbrauch > 1.500.000 kwh

Mehr

Ist der Musterkonzessionsvertrag Baden-Württemberg nichtig?

Ist der Musterkonzessionsvertrag Baden-Württemberg nichtig? Ist der Musterkonzessionsvertrag Baden-Württemberg nichtig? Darstellung und kritische Analyse des Urteils des OLG München (26.09.2013 U 3589/12 Kart) W2K aktuell Brennpunkte des Strom- und Gaskonzessionsrechts

Mehr

Preisblatt Netznutzung Erdgas

Preisblatt Netznutzung Erdgas Preisblatt Netznutzung Erdgas für das Verteilnetz der Westfalen Weser Netz GmbH gültig ab 01.01.2017 1 Lastganggemessene Kunden Nach GasNZV 29 sind hier Kunden mit einem Jahresverbrauch > 1.500.000 kwh

Mehr

Workshop Wie können Kommunen von

Workshop Wie können Kommunen von Workshop Wie können Kommunen von erneuerbaren Energien profitieren?" Dipl. Ing. (FH) Stefan Thieme-Czach Keds Jahrestagung 7. November 2011 Stand der erneuerbaren Energien in Sachsen 35,0% Anteil der erneuerbaren

Mehr

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen. Entgelte für die Netznutzung Strom des Jahres 2018 (Stand: 21. Dezember 2017) Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.

Mehr

Netznutzungsentgelte für den Zugang zu dem Stromverteilungsnetz der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH Netznutzungsentgelte (netto) ab 01.

Netznutzungsentgelte für den Zugang zu dem Stromverteilungsnetz der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH Netznutzungsentgelte (netto) ab 01. Netznutzungsentgelte für den Zugang zu dem Stromverteilungsnetz der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH Netznutzungsentgelte (netto) ab 01. Januar 2014 I. Zählpunkte mit Leistungsmessung Netznutzungsentgelte Entnahme

Mehr

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen. Entgelte für die Netznutzung Strom des Jahres 2017 (Stand: 22. Dezember 2016) Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.

Mehr

Vergleich zwischen dem alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen und dem Musterkonzessionsvertrag der EnviaM

Vergleich zwischen dem alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen und dem Musterkonzessionsvertrag der EnviaM Vergleich zwischen dem alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen und dem Musterkonzessionsvertrag der EnviaM Im Mai 2008 wurde zwischen dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und der enviam AG

Mehr

Kommunalisierung der Strom- und Gasversorgung in Mettmann

Kommunalisierung der Strom- und Gasversorgung in Mettmann Kommunalisierung der Strom- und Gasversorgung in Mettmann Ausführungen von Stadtkämmerer Reinhold Salewski am 16.10.2013 Gesellschaft Verein zu Mettmann Strom- und Gasversorgung in der Regie privater Versorgungsunternehmen

Mehr

Dirk Gerber. Mehr als nur Windkraft: Die Energiegesellschaft und ihr kreisübergreifendes Konzept für den Rheingau

Dirk Gerber. Mehr als nur Windkraft: Die Energiegesellschaft und ihr kreisübergreifendes Konzept für den Rheingau Dirk Gerber Geschäftsführer der Süwag Grüne Energien und Wasser Mehr als nur Windkraft: Die Energiegesellschaft und ihr kreisübergreifendes Konzept für den Rheingau Mehr als nur Windkraft: Die Energiegesellschaft

Mehr

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen. Entgelte für die Netznutzung Strom des Jahres 2019 (Stand: 20. Dezember 2018) Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt jedem Kunden die Möglichkeit seinen Lieferanten für elektrische Energie frei zu wählen.

Mehr

100 PROZENT FÜR HAMBURG SO GEHT S!

100 PROZENT FÜR HAMBURG SO GEHT S! Wir wollen unsere Energienetze zurück 100 PROZENT FÜR HAMBURG SO GEHT S! Was sind die Netze? Die Hamburger Energienetze sind die Verteilnetze für Strom und für Gas und die Fernwärmeversorgung. Bei Strom

Mehr

Netzkongress. Erneuerbare ins Netz. Workshop 4

Netzkongress. Erneuerbare ins Netz. Workshop 4 Netzkongress Erneuerbare ins Netz Workshop 4 Fortentwicklung der Anreizregulierung Karsten Bourwieg DUH, Berlin 6. Mai 2010 1 Neuregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes 2005 Kernpunkte des Gesetzes Regulierung

Mehr

Regionalwerk Würmtal Mit regionaler Energie in die Zukunft

Regionalwerk Würmtal Mit regionaler Energie in die Zukunft Regionalwerk Würmtal Mit regionaler Energie in die Zukunft Peter Drausnigg Geschäftsführer Lokale Energiekonflikte im Fokus Konferenz 23./24. April 2015, Potsdam Agenda 1. Wer sind wir und was machen wir?

Mehr

Schleswig-Holstein Netz AG Partner der Kommunen

Schleswig-Holstein Netz AG Partner der Kommunen Schleswig-Holstein Netz AG Partner der Kommunen Kommunale Beteiligung oder Netzgenossenschaft? Chancen und Risiken bei Strom-und Gasnetzen 08. Mai 2012 Ist das Genossenschaftsmodell auch für Netze der

Mehr

Tarif: Allgemeiner Doppeltarif Drehstrom mit Lastschaltanlage Allgemeiner Doppeltarif gem. Messung

Tarif: Allgemeiner Doppeltarif Drehstrom mit Lastschaltanlage Allgemeiner Doppeltarif gem. Messung Anlage zum Grund- und Ersatzversorgungspreisblatt für Haushaltskunden und Kunden ohne Leistungsmessung gültig ab 01.01.2018 nach 2 Abs. 3 Satz 3 StromGVV Tarif: Allgemeiner Doppeltarif Drehstrom mit Lastschaltanlage

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur vorläufig - gültig ab 01.01.2018 Netzentgelte für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Tabelle 1: Entnahme mit Lastgangzählung Jahresleistungspreissystem

Mehr

HERAUSFORDERUNGEN DER ENERGIEWENDE

HERAUSFORDERUNGEN DER ENERGIEWENDE HERAUSFORDERUNGEN DER ENERGIEWENDE JENS NEHL, TECHNISCHER VORSTAND DER BHAG AGENDA Aufbau der elektrischen Energieversorgung in Deutschland Was hat die Energiewende bis heute bewirkt? Welche Maßnahmen

Mehr

Netznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016

Netznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016 Netznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016 Die Erlösobergrenze für das Jahr 2016 kann nicht endgültig bestimmt werden, da das vorläufige Ergebnis der Kostenprüfung vom 25.06.2013 noch nicht rechtskräftig

Mehr

Neue rechtliche Rahmenbedingungen: EnWG, EEG, KWKModG und EnEV fördern die Nahwärme aus BHKW

Neue rechtliche Rahmenbedingungen: EnWG, EEG, KWKModG und EnEV fördern die Nahwärme aus BHKW Neue rechtliche Rahmenbedingungen: EnWG, EEG, KWKModG und EnEV fördern die Nahwärme aus BHKW Osnabrück, 15. September 2004 beta GmbH Betrieb energietechnischer Anlagen Strom- und Wärmeversorgungsunternehmen

Mehr

Stromnetzgebühren der Stadtwerke Schönebeck Gmbh

Stromnetzgebühren der Stadtwerke Schönebeck Gmbh Netzentgelte Strom der Stadtwerke Schönebeck GmbH blatt 1: Netzentgelte Strom 1.1 Netznutzungsentgelt für Kunden mit Leistungsmessung Jahresnutzungsdauer Jahresnutzungsdauer Entnahme im T < 2.500 h/a T

Mehr

Stadtwerke Erkrath GmbH Netznutzungsentgelte nach StromNEV gültig ab Entnahmen von Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Stadtwerke Erkrath GmbH Netznutzungsentgelte nach StromNEV gültig ab Entnahmen von Kunden mit registrierender Leistungsmessung Stadtwerke Erkrath GmbH Netznutzungsentgelte nach StromNEV gültig ab 1.1.2017 1. Entnahmen von Kunden mit registrierender Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer: Jahresbenutzungsdauer: < 2500 > 2500 Vollbenutzungsstunden

Mehr

Endgültige Netznutzungsentgelte Erdgas für Kunden mit 1-h-Lastgang-Zählung - Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM)

Endgültige Netznutzungsentgelte Erdgas für Kunden mit 1-h-Lastgang-Zählung - Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM) Preisblatt 1 Endgültige Netznutzungsentgelte Erdgas für Kunden mit 1-h-Lastgang-Zählung - Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze Jahresarbeit

Mehr

Informationsveranstaltung. Gründung der NaturEnergieRegionGifhorn eg

Informationsveranstaltung. Gründung der NaturEnergieRegionGifhorn eg Informationsveranstaltung Gründung der NaturEnergieRegionGifhorn eg Agenda 1. Begrüßung / Die Initiatoren (Nicole Wockenfuß) 2. Die Idee (Rüdiger Wockenfuß) 3. Die Rechtsform (Jörg Tiede) 4. Das erste

Mehr

Zurück zur kommunalen Energieversorgung? 12. Januar 2010, Hannover Referenten: Reinhard Kehr Ritz, Dr. Sven Höhne

Zurück zur kommunalen Energieversorgung? 12. Januar 2010, Hannover Referenten: Reinhard Kehr Ritz, Dr. Sven Höhne Zurück zur kommunalen Energieversorgung? Handlungsoptionen für die Kommunen 12. Januar 2010, Hannover Referenten: Reinhard Kehr Ritz, Dr. Sven Höhne Veranstaltung 1 Zurück zur kommunalen Energieversorgung?

Mehr

Energieweg der Stadt Wolfhagen mit der Stadtwerke Wolfhagen GmbH und der BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen eg

Energieweg der Stadt Wolfhagen mit der Stadtwerke Wolfhagen GmbH und der BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen eg Energieweg der Stadt Wolfhagen mit der Stadtwerke Wolfhagen GmbH und der BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen eg 1 I. Wolfhagen stellt sich vor 2 Fakten zu Wol-agen Nordhessen 13.800 Einwohner (Kernstadt

Mehr

Energiewende wer zahlt die Zeche? Sebastian Sladek Vorstand Netzkauf EWS eg

Energiewende wer zahlt die Zeche? Sebastian Sladek Vorstand Netzkauf EWS eg Energiewende wer zahlt die Zeche? Sebastian Sladek Vorstand Netzkauf EWS eg 1. Wer sind die EWS? Schönau im Schwarzwald Im Südschwarzwald zw. Basel und Freiburg, am Fuße des Belchen 2.500 Einwohner Geschichte

Mehr

0,388 0,462 0,370 0,440-0,018-0,021 -0,028-0,033 0,037 0,044 0,065 0,077 1,590 1,892 1,590 1,892 0,000 0,000

0,388 0,462 0,370 0,440-0,018-0,021 -0,028-0,033 0,037 0,044 0,065 0,077 1,590 1,892 1,590 1,892 0,000 0,000 Öffentliche Bekanntmachung Sachbearbeiter: Kundencenter Telefon: 07181 96450-444 Telefax: 07181 96450-494 E-Mail: info@ stadtwerke-schorndorf.de Datum: 18. November 2017 Stadtwerke Schorndorf GmbH Preisinformation

Mehr

Netznutzungsentgelte für den Zugang zu dem Stromverteilungsnetz der Stadtwerke Itzehoe GmbH Netznutzungsentgelte (netto) ab 01.

Netznutzungsentgelte für den Zugang zu dem Stromverteilungsnetz der Stadtwerke Itzehoe GmbH Netznutzungsentgelte (netto) ab 01. Netznutzungsentgelte für den Zugang zu dem Stromverteilungsnetz der Stadtwerke Itzehoe GmbH Netznutzungsentgelte (netto) ab 01. Januar 2014 Wir machen darauf aufmerksam, dass die gesetzlichen Umlagen in

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab ) Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2018) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

Straßenbeleuchtung - die neuen Verträge. LEW Lechwerke AG Josef Nersinger neuer Straßenbeleuchtungsvertrag Seite 1

Straßenbeleuchtung - die neuen Verträge. LEW Lechwerke AG Josef Nersinger neuer Straßenbeleuchtungsvertrag Seite 1 Straßenbeleuchtung - die neuen Verträge LEW Lechwerke AG Josef Nersinger neuer Straßenbeleuchtungsvertrag Seite 1 Die Lechwerke Essen Düsseldorf Köln Bremen Dortmund Kiel Hamburg Hannover Wiesbaden Frankfurt

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2019

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2019 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2019 Entgelte für Kunden mit Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem Netzebene pro kw Jahr Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Dezentrale Energiewirtschaft i gute Chancen durch ein kommunales Engagement, aber wie? Energie Regionen am 29./30. September

Dezentrale Energiewirtschaft i gute Chancen durch ein kommunales Engagement, aber wie? Energie Regionen am 29./30. September Dezentrale Energiewirtschaft i gute Chancen durch ein kommunales Engagement, aber wie? Input zum 2. Kongress 100% Erneuerbare Energie Regionen am 29./30. September in Kassel Uwe Leprich, IZES ggmbh 1.

Mehr

Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )

Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab ) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2017) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

Damit wir Ihre Einspeiseanlage gesetzeskonform vergüten können, benötigen wir folgende Angaben bzw. Unterlagen:

Damit wir Ihre Einspeiseanlage gesetzeskonform vergüten können, benötigen wir folgende Angaben bzw. Unterlagen: Informationsmappe für eine Biomasse/-gas Einspeiseanlage Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Kraft Wärme Kopplungsgesetz (KWK-G) Damit wir Ihre Einspeiseanlage gesetzeskonform vergüten können, benötigen

Mehr

Übersicht: Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Übersicht: Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Die Energieversorgung Rüsselsheim GmbH betreibt das Stromverteilungsnetz von Rüsselsheim und stellt es auf der Grundlage des Energiewirtschaftgesetzes sowie der dazugehörigen Verordnungen in der jeweils

Mehr

Entnahme im Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw a ct/kwh /kw a ct/kwh Mittelspannungsnetz 1) 14,16 3,31 79,20 0,71

Entnahme im Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw a ct/kwh /kw a ct/kwh Mittelspannungsnetz 1) 14,16 3,31 79,20 0,71 blatt 1: Netznutzungsentgelte Netzentgelte Strom der Stadtwerke Schönebeck GmbH 1.1 Netznutzungsentgelt für Kunden mit Leistungsmessung Entnahme im Jahresnutzungsdauer Jahresnutzungsdauer T < 2.500 h/a

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2018

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2018 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom (mit vorgelagertem Netz) gültig ab 01. Januar 2018 Entgelte für Kunden mit Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem Netzebene pro kw Jahr Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Fragen und Antworten zu Strom, Gas, Wärme und Heizung

Fragen und Antworten zu Strom, Gas, Wärme und Heizung 1 Fragen und Antworten zu Strom, Gas, Wärme und Heizung Strom und Gas Wieviel Strom verbraucht ein typischer Haushalt? Quelle: www.die-stromsparinitiative.de/stromspiegel/ Wofür wird der Strom im Haushalt

Mehr

Betrieb Stromverteilnetz

Betrieb Stromverteilnetz Zusammenarbeit der Gemeinden im Landkreis Ebersberg: Betrieb Stromverteilnetz München, 16. März 2017 2 Tagesordnung 1. Ziel des Landkreises 2. Struktur zur Umsetzung der Energiewende 3. Interkommunale

Mehr

Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )

Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab ) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2016) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

Neue Strompreise ab 1. Januar 2019

Neue Strompreise ab 1. Januar 2019 Neue Strompreise ab 1. Januar 2019 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihr Strompreis wird aus der Summe aller Kosten für Steuern, Abgaben und Umlagen, der Beschaffung und dem Vertrieb sowie den

Mehr

(8 x 25,4 cm) (Position: H 0; V 2,52)

(8 x 25,4 cm) (Position: H 0; V 2,52) (8 x 25,4 cm) (Position: H 0; V 2,52) Hier können Sie ein Bild, Diagramm oder eine Grafik einfügen. Die Größe sollte diese graue Fläche ganz ausfüllen. Geeignete Bilder und Grafiken finden Sie unter: I:\Info\Office_Vorlagen\Bilder_und_Grafiken\SWM

Mehr

Mieterstromprojekte aus der Praxis

Mieterstromprojekte aus der Praxis Mieterstromprojekte aus der Praxis 08.03.2018 energiekonzept ortenau GmbH Gegründet 2014 Zusammenschluss aus BHKW-Fachleuten aus Baden-Württemberg Nationales Einsatzgebiet Mitglied im Arbeitskreis Dezentrale

Mehr

Rechnungserläuterung anhand einer Musterrechnung für Strom, Wasser und Abwasser

Rechnungserläuterung anhand einer Musterrechnung für Strom, Wasser und Abwasser Rechnungserläuterung anhand einer Musterrechnung für Strom, Wasser und Abwasser Ihre Rechnungsanschrift. Diese kann von der Verbrauchsstelle abweichen. Die Kundennummer dient zur schnellen und eindeutigen

Mehr

Mit Mieterstrom den Bürger an der Energiewende beteiligen. Freiburg,

Mit Mieterstrom den Bürger an der Energiewende beteiligen. Freiburg, Mit Mieterstrom den Bürger an der Energiewende beteiligen Freiburg, 06.12.2017 energiekonzept ortenau GmbH Gegründet 2014 Zusammenschluss aus BHKW-Fachleuten aus Baden-Württemberg Nationales Einsatzgebiet

Mehr

Gliederung. Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur...13

Gliederung. Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur...13 Gliederung Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur...13 A. Problemstellung...19 B. Rechtsnatur von Konzessionsverträgen...21 I. Privatrechtlicher Austauschvertrag...21 II. Energiewirtschaftliche

Mehr

Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien

Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien Ausgewählte Ergebnisse der Studie Pressekonferenz Berlin, 22. September 2010 Dr. Bernd Hirschl IÖW Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, Berlin

Mehr

Zukunftsszenario Osterburg / E.ON Avacon (Avacon Natur)

Zukunftsszenario Osterburg / E.ON Avacon (Avacon Natur) Zukunftsszenario Osterburg / E.ON Avacon (Avacon Natur) Osterburg, 25.06.13 Kooperationsmodell Grundidee vom 17.1.13 Stadt Osterburg Avacon Natur 100 % SWO GmbH Wärme, Bauhof Energiewerke Osterburg Min.

Mehr

Die Wohnungswirtschaft Deutschland

Die Wohnungswirtschaft Deutschland 7. Göttinger Tagung zu aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze 28. 29. April 2015 Fachforum 2: Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft Energieversorgung außerhalb des allgemeinen Energiesystems?

Mehr

II. Abschnitt: Kommentar und Darstellung

II. Abschnitt: Kommentar und Darstellung Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis I. Abschnitt: Einführung Konzessionsvertrag und Konzessionsabgaben Definitionen und Problematik 1. Schrifttum 2. Zur Problematik des Konzessionsvertrages 2.1 Sinn

Mehr

KET Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET)

KET Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET) Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET) Allgemeine Informationen zur Finanzierung Thüringer Kommunen Thüga KET >51,0% KEBT AG GkSA Großheringen, Milda, Rudolstadt 36,0% 46,1% 2,6% 0,1% 84,8% 15,2%

Mehr

Preise und Regelungen für die Nutzung des Gasnetzes der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH ein Unternehmen der Stadtwerke Bruchsal GmbH

Preise und Regelungen für die Nutzung des Gasnetzes der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH ein Unternehmen der Stadtwerke Bruchsal GmbH Preise und Regelungen für die Nutzung des Gasnetzes der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH ein Unternehmen der Stadtwerke Bruchsal GmbH gültig vom 01. Januar 2018 31.Dezember 2018 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Überlegungen zu 3 KAV bei der Entstehung des Musterkonzessionsvertrages (MKV)

Überlegungen zu 3 KAV bei der Entstehung des Musterkonzessionsvertrages (MKV) Überlegungen zu 3 KAV bei der Entstehung des Musterkonzessionsvertrages (MKV) Agenda Verhandlungspartner des MKV Rahmenbedingungen zum MKV Auszug aus dem Vorgängervertrag der EVS Zielsetzungen in den MKV-Verhandlungen

Mehr

Entnahme im Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw a ct/kwh /kw a ct/kwh Mittelspannungsnetz * 14,08 3,29 78,73 0,71

Entnahme im Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw a ct/kwh /kw a ct/kwh Mittelspannungsnetz * 14,08 3,29 78,73 0,71 Vorläufige Netzentgelte Strom der Stadtwerke Schönebeck GmbH "Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der derzeit noch nicht vollständig vorliegenden Kalkulationsgrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger

Mehr

sieht die neue Energiewelt in Deutschland aus?

sieht die neue Energiewelt in Deutschland aus? Umbau der Energielandschaft Wie sieht die neue Energiewelt in Deutschland aus? Impuls zum VKU-Stadtwerkekongress 2011 Prof. Dr. Uwe Leprich Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) Dresden, 23. November

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom endgültig ab

Preisblatt Netzentgelte Strom endgültig ab Preisblatt Netzentgelte Strom endgültig ab 01.01.2012 Gemäß 17 Abs. 3 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze wird die festgelegte Erlösobergrenze in Netznutzungsentgelte

Mehr

REKOMMUNALISIERUNG DER ENERGIEVERSORGUNG

REKOMMUNALISIERUNG DER ENERGIEVERSORGUNG Juristische Fakultät Institut für Energierecht Professor Dr. Ulrich Büdenbender Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht KLIMASCHUTZ UND ENERGIEWENDE am 29.06.2012 in Köln REKOMMUNALISIERUNG

Mehr

Von FttC zu FttB: Der Weg zur nächsten Ausbaustufe

Von FttC zu FttB: Der Weg zur nächsten Ausbaustufe 10. Bundeskongress Öffentliche Infrastruktur in Berlin am 8. Dezember 2015 : Der Weg zur nächsten Ausbaustufe Dr. Henrik Bremer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mehr

Stromkonzession Bedingungen für ein diskriminierungsfreies Vergabeverfahren

Stromkonzession Bedingungen für ein diskriminierungsfreies Vergabeverfahren diskriminierungsfreies Vergabeverfahren Anhörung im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 12.12.2012 RA und FaVwR Dr. Martin Düwel, Reinhardtstraße 29, 10117 Berlin Tel.: 030 / 24 75 74 11

Mehr

Wirtschaftlichkeit. BHKW in Hotels und Gaststätten Bad Kreuznach, April Dipl.-Ing. (FH) Marc Meurer.

Wirtschaftlichkeit. BHKW in Hotels und Gaststätten Bad Kreuznach, April Dipl.-Ing. (FH) Marc Meurer. Wirtschaftlichkeit Konzeption von BHKW Auslegung des BHKW Wärmegeführt Auslegung zur Deckung der Wärmegrundlast 10-30 % der maximalen Wärmelast Ziel: hohe Vollbenutzungsstunden Wärmeabnahme im Sommer Strom

Mehr