Netzausbau und Akzeptanz aus kommunaler Sicht- lokale und regionale Auswirkungen des Netzausbaus
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- Katrin Stefanie Waldfogel
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1 Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 23. Mai / 16 Netzausbau und Akzeptanz aus kommunaler Sicht- lokale und regionale Auswirkungen des Netzausbaus Forum Netzintegration Erneuerbare Energien Fachgespräch: Kosten des Stromnetzausbaus, Kompensation und Entschädigung Referatsleiterin Miriam Marnich Deutscher Städte- und Gemeindebund 23. Mai / 16 1
2 I. Netzausbau und Kommunen 1. Einleitung Energiewende setzt beschleunigten Ausbau der Netzinfrastruktur voraus Rahmenbedingungen - Energieleitungsausbaugesetz Netzausbaubeschleunigungsgesetz 2011 Netzausbauplanung 3 / Netzausbauplanung Höchstspannungsleitungen: Netzentwicklungsplan Strom km Neubau km Netzertüchtigung - bereits gebaut: 268 km (!) - Investitionsbedarf: urspr. 20 Mrd. Euro - HGÜ-Leitung 1: Emden/Borßum- Osterath- - Philippsburg - HGÜ-Leitung 2: Wilster- Grafenrheinfeld HGÜ-Leitung 3: Lauchstädt- Meitingen Bundesbedarfsplangesetz Verteilnetze 4 / 16 2
3 3. Rolle der Kommunen Ländlicher Raum als Standort für Ansiedlung Erneuerbarer Energien und Verlauf der Stromnetze Energiepolitik als kommunale Aufgabe Doppelrolle der Kommunen: Energieerzeuger und Energieverbraucher Bau und Betrieb Erneuerbarer-Energien-Anlagen Örtlicher Anlagen- und Netzbetrieb Bauleitplanung Vernetzung und Koordination 5 / Verantwortung der Kommunen zunehmende Bedeutung dezentraler Energiesysteme umwelt- und wirtschaftspolitische Zielsetzungen Steigerung der Wertschöpfung in der Kommune Schaffung von Akzeptanz Einbindung und Beteiligung der Bürger 6 / 16 3
4 5. Netzausbau und Akzeptanz: Zielkonflikte Veränderungen des Landschaftsbildes Annäherung an Wohnsiedlungen Kommunikation zwischen Netzbetreiber und betroffenen Gemeinden und Bürgern Umwelt- und Naturschutz Flächenverbrauch fehlende unmittelbare wirtschaftlichen Vorteile für betroffenen Kommunen, Regionen und Bürger 7 / Zielkonflikte: Beispiele Monitoring-Bericht Bundesnetzagentur Thüringer Strombrücke Meerbusch- Doppelkonverter Osterath 8 / 16 4
5 7. Sonderproblem Netzentgelte Netzausbau führt zum Anstieg der Netzentgelte Ungleicher Verteilungseffekt - Nord-Süd Übertragungsnetzausbau von Betroffenen zu dulden, ohne davon unmittelbar zu profitieren - mit Blick auf die Verteilnetze gilt: Abnehmer an Standorten Erneuerbarer-Energien-Anlagen tragen tendenziell höhere Netzentgelte als Abnehmer in anderen Gebieten Auseinanderfallen von Kosten und Nutzen gefährdet die Akzeptanz für die Energiewende 9 / 16 II. Kompensationsmöglichkeiten für Kommunen Ausgleichszahlungen Konzessionsabgaben Gewerbesteuerzerlegung Naturschutzrechtliche Kompensation 10 / 16 5
6 1. Ausgleichszahlungen für Kommunen Hintergrund Energiepaket 2011 NABEG Akzeptanzförderung für den Netzausbau keine Kompensationsmöglichkeiten durch Erhebung von Konzessionsabgaben oder Gewerbesteuer Zulässigkeit Keine gesetzliche Anspruchsgrundlage regulatorische Anerkennung nach 5 Abs. 4 StromNEV - Zulässigkeit von Ausgleichszahlungen an Kommunen ausdrücklich geregelt - Anerkennung der Zahlungen der Netzbetreiber an Kommunen im Rahmen der Anreizregulierung; kein Einfluss auf den Effizienzvergleich der Netzbetreiber - Konkrete Mittelverwendung nicht explizit geregelt; Entscheidung liegt in der Kompetenz der begünstigten Gebietskörperschaft 11 / Ausgleichszahlungen: Voraussetzungen Voraussetzungen im Einzelnen 1. Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen 2. Vereinbarung mit Städten oder Gemeinden oder Interessenverbänden der Städte und Gemeinden 3. Errichtung oder Änderung einer neuen Freileitung auf dem Gemeindegebiet, a. die in einer neuen Trasse gebaut werden soll oder b. sich bereits im Planungsstadium befindet 4. Anerkennungsfähigkeit der Kosten hängt von tatsächlicher Inbetriebnahme der Leitung ab 5. Die Zahlung ist bis zu der angegebenen Höhe einmalig möglich und beträgt a. für Höchstspannungsfreileitungen ab 380 Kilovolt Euro pro Kilometer b. für Gleichstrom-Hochspannungsfreileitungen ab 300 Kilovolt Euro pro Kilometer 12 / 16 6
7 3. Sonstige Kompensationsmöglichkeiten Konzessionsabgaben 48 Abs. 1 Satz 1 EnWG, 1 Abs. 2 KAV Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Energie dienen, entrichten. Gewerbesteuerzerlegung Ausgleich für Wind- und Solaranlagen auf Gemeindegebieten Aufteilung des Gewerbesteuersatzes unter Gemeinden bei mehreren Betriebssitzen des Unternehmens ( 29 Absatz 1 Nr. 2 GewStG: 70%-30%) naturschutzrechtliche Kompensation 15 Abs.7 BNatschG i.vm. Bundeskompensationsverordnung 13 / Ausgleichszahlungen: Kritische Auseinandersetzung Festsetzung der Ausgleichsabgabe auf nicht ausreichend - Freileitung durchschnittlich Jahre in Betrieb Beschränkung auf Freileitungen kritisch: auch Erdkabel kommunale Planungen beeinträchtigen können Akzeptanz steigernde Effekte abhängig vom Einsatz der Mittel vor Ort Kompensationsmechanismus anzupassen Verlagerung des Interessenkonflikts auf das Verhältnis der Kommunen zu ihren Nachbarkommunen und Bürgern Konflikte mit Kommunen, die visuell von der Leitung betroffen sind, eine solche jedoch nicht auf ihrem Gemeindegebiet verläuft Kommunen und der Verdacht, dass sie sich von fiskalischen Erwägungen leiten lassen Kommunen keinen eigenen Anspruch auf Entschädigung 14 / 16 7
8 III. Fazit aus kommunaler Sicht Ausgleichzahlungen ersetzen nicht die Kommunikation und frühzeitige Einbindung betroffener Kommunen und Bürger! Verbindlicher Anspruch auf Ausgleichszahlungen erforderlich Wahrung der kommunalen Planungshoheit Keine Beschränkung auf Freileitungen Alternativen prüfen: u.a. Förderung der Erd- bzw. Teilerdverkabelung gerechte Kostenverteilung des Netzausbaus bessere Beteiligung an der Wertschöpfung 15 / 16 Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! 16 / 16 8
9 Autor Referatsleiterin Miriam Marnich Fon Fax Marienstraße Berlin miriam.marnich@dstgb.de 23. Mai / 16 9
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