Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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1 Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Nr. 7/ Juli 2015 Inhaltsverzeichnis Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2017 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2017) vom 26. Mai Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2015/16 vom 29. Mai Sächsischer Informatikwettbewerb 2015/ Stellenausschreibungen Schulleiterin/Schulleiter Grundschule Schulleiterin/Schulleiter Oberschule Schulleiterin/Schulleiter Gymnasium Schulleiterin/Schulleiter Berufliches Schulzentrum stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Förderschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Gymnasium Ausschreibung Berufsbegleitende Fortbildung für Lehrkräfte an Grundschulen mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt zum Thema Anfangsunterricht (Zertifikatskurs)

2 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2015 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2017 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2017) Vom 26. Mai 2015 I. Allgemeine Festlegungen 1. Grundlagen Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung und der Ergänzungsprüfungen an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs erfolgen auf der Grundlage nachstehender Regelungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und der Kultusministerkonferenz: Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 411) geändert worden ist, Abendgymnasien- und Kollegverordnung vom 8. September 2008 (SächsGVBl. S. 555, 599), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 411) geändert worden ist, Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Oberstufe und der Abiturprüfung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 31. August 2012 (MBl. SMK S. 466), die durch Verwaltungsvorschrift vom 13. Januar 2014 (MBl. SMK S. 4) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 895), Lehrpläne für das allgemeinbildende Gymnasium, Einheitliche Prüfungsanforderungen für die Fächer der Abiturprüfung laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 1989, sofern keine Bildungsstandards gelten, Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Korrektur und Bewertung von Abiturprüfungsarbeiten an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen, Fachbezogene Korrekturhinweise gemäß 34 Abs. 2 Satz 1 OAVO vom 2. Januar 2009 (MBl. SMK S. 4), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 895), Durchführungsbestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für die praktische Abiturprüfung im Fach Sport an Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung vom 31. Januar 2008, Vereinbarung über das Latinum und das Graecum, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 22. September 2005, Bildungsstandards im Fach Deutsch für die Allgemeine Hochschulreife, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Oktober 2012, Bildungsstandards im Fach Mathematik für die Allgemeine Hochschulreife, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Oktober 2012 und Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Oktober 2012 in den jeweils geltenden Fassungen. 2. Prüfungsinhalte und Anforderungen Alle Lernbereiche des jeweiligen Lehrplans der gymnasialen Oberstufe enthalten mögliche Prüfungsinhalte. Hinsichtlich der Anforderungen in der Abiturprüfung wird darauf verwiesen, dass im Zuge der gymnasialen Qualitätsentwicklung den fachlichen Grundlagen eine besondere Bedeutung zukommt und dass bei den Prüfungsaufgaben auf transferierbares Wissen und problemlösendes Denken großes Gewicht gelegt wird. 222

3 2. Juli 2015 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK 3. Arbeitszeiten Den Prüfungsteilnehmern stehen in den schriftlichen Abiturprüfungen folgende Arbeitszeiten zur Verfügung: Prüfungsfach Leistungskursfach Grundkursfach Mathematik Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile A und B: 300 Minuten, davon Prüfungsteil A: 60 Minuten Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile A und B: 240 Minuten, davon Prüfungsteil A: 60 Minuten Deutsch 300 Minuten 240 Minuten Sorbisch Geschichte Evangelische Religion Katholische Religion Geschichte bikulturell-bilingual 240 Minuten Englisch Französisch Italienisch Polnisch Russisch Spanisch Tschechisch Griechisch Latein Chemie Physik für den praktischen Prüfungsteil im Rahmen einer Partnerprüfung bei zwei Prüfungsteilnehmern in der Regel 20 Minuten, bei drei Prüfungsteilnehmern in der Regel 25 Minuten; 270 Minuten für den schriftlichen Prüfungsteil 270 Minuten Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile A, B und C: 270 Minuten, davon Prüfungsteil A: 60 Minuten Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile A, B und C: 240 Minuten, davon Prüfungsteil A: 60 Minuten Biologie Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile A, B und C: 240 Minuten, davon Prüfungsteil A: 60 Minuten Geographie 240 Minuten Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirt schaft Kunst 300 Minuten Musik 270 Minuten zuzüglich 30 Minuten für den praktischen Prüfungsteil Sport, Teil A (Sporttheorie) 240 Minuten Den Prüfungsteilnehmern stehen in den Ergänzungsprüfungen folgende Arbeitszeiten zur Verfügung: Latinum Graecum Hebraicum Schriftlicher Prüfungsteil Mündlicher Prüfungsteil 180 Minuten 20 Minuten 4. Zugelassene Hilfsmittel Handelt es sich bei den Hilfsmitteln um Wörterbücher, sind jeweils nichtelektronische und elektronische Wörterbücher zugelassen, sofern sie geschlossene Systeme ohne Möglichkeit der Speichererweiterung sind. Eventuell vorhandene Speicher müssen gesperrt oder gelöscht werden. Internetfähige Hilfsmittel sind ausgeschlossen. In den schriftlichen Abiturprüfungen sind folgende Hilfsmittel zugelassen: a) In allen Prüfungsfächern: Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung Prüfungsteilnehmer mit Migrationshintergrund, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können zusätzlich ein zweisprachiges Wörterbuch (Deutsch-Herkunftssprache/Herkunftssprache-Deutsch) verwenden. b) Im Fach Sorbisch: Wörterbuch (Sorbisch-Deutsch/Deutsch-Sorbisch) 223

4 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2015 c) Im schriftlichen Prüfungsteil in den neuen Fremdsprachen: ein- und zweisprachige Wörterbücher (Fremdsprache- Deutsch/Deutsch-Fremdsprache Im praktischen Prüfungsteil sind keine Wörterbücher zugelassen. d) Im Fach Geschichte bikulturell-bilingual: ein- und zweisprachige Wörterbücher (Französisch- Deutsch/Deutsch-Französisch) Geschichtsatlas, mit Kartenteil und Register, ohne weitere Erläuterungen e) Im Fach Griechisch folgende zweisprachige Wörterbücher: Benseler, Griechisch-deutsches Schulwörterbuch oder Gemoll, Griechisch-deutsches Schul- und Handwörterbuch. Wenn die Prüfungsteilnehmer das Werk von Gemoll verwenden, ist ihnen der Anhang Alphabetisches Verzeichnis zur Bestimmung seltener und unregelmäßiger Verbformen des Werkes von Benseler in geeigneter Form zugänglich zu machen. f) Im Fach Latein folgende zweisprachige Wörterbücher: Langenscheidt Großes Schulwörterbuch Lateinisch- Deutsch auf der Grundlage des Werkes von Menge- Güthling, erweiterte Neuausgabe 1983 oder völlige Neubearbeitung 2001 oder 2002 oder 2008 oder 2009 oder Pons Globalwörterbuch Lateinisch-Deutsch, Neubearbeitung 1986 oder Pons Wörterbuch für Schule und Studium Latein- Deutsch, Neubearbeitung 2003 oder 2007 oder Pons Wörterbuch Schule und Studium Latein-Deutsch, Neubearbeitung 2012, ohne das herausnehmbare Extraheft Kurzgrammatik Latein; Die 100 wichtigsten Persönlichkeiten der römischen Antike; Landkarten oder Stowasser Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch, Neubearbeitung 1994 g) Im Fach Mathematik: entsprechend den getroffenen Festlegungen der Schule im Prüfungsteil B der Prüfung entweder grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit beziehungsweise ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System auf der Grundlage einer anderen geschlossenen Plattform Tabellen- und Formelsammlung im Prüfungsteil B der Prüfung Zeichengeräte h) Im Fach Physik: entsprechend den getroffenen Festlegungen der Schule in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung entweder grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit beziehungsweise ohne Computer-Algebra- System oder ein Computer-Algebra-System auf der Grundlage einer anderen geschlossenen Plattform Tabellen- und Formelsammlung in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung Zeichengeräte PC oder Laptop im Falle einer entsprechenden Aufgabenstellung im Prüfungsteil C. Das Hilfsmittel wird ausschließlich für die experimentelle oder praktische Tätigkeit benötigt und ist entsprechend der Anzahl der dafür vorgesehenen Arbeitsplätze bereit zu stellen. Auf dem PC oder Laptop muss die Software installiert sein, die der Prüfungsteilnehmer für die Modellbildung und Simulation genutzt hat. i) Im Fach Biologie: entsprechend den getroffenen Festlegungen der Schule in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung entweder grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit beziehungsweise ohne Computer-Algebra- System oder ein Computer-Algebra-System auf der Grundlage einer anderen geschlossenen Plattform Tabellen- und Formelsammlung in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung Zeichengeräte Pflanzenbestimmungsbuch mit dichotomem Bestimmungsschlüssel ohne farbige Illustrationen und ohne Abbildung des gesamten Pflanzen-Habitus in den Prüfungsteilen B und C j) Im Fach Chemie: entsprechend den getroffenen Festlegungen der Schule in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung entweder grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit beziehungsweise ohne Computer-Algebra- System oder ein Computer-Algebra-System auf der Grundlage einer anderen geschlossenen Plattform Tabellen- und Formelsammlung in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung Zeichengeräte PC oder Laptop im Falle einer entsprechenden Aufgabenstellung im Prüfungsteil C zur möglichen Nutzung. Das Hilfsmittel darf ausschließlich für die experimentelle oder praktische Tätigkeit genutzt werden. Auf dem PC oder Laptop muss die Software installiert sein, die der Prüfungsteilnehmer bisher für die Erfassung und Auswertung von Messwerten genutzt hat. k) Im Fach Kunst: bildkünstlerische Materialien und Arbeitsgeräte, welche durch das Staatsministerium für Kultus in einem gesonderten Schreiben festgelegt werden Meisterwerke der Kunst des Neckar-Verlags Villingen- Schwenningen l) Im Fach Katholische Religion: Bibel, Einheitsübersetzung Gotteslob für die (Erz-)Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg Katholisches Gebetund Gesangbuch, 2013 m) Im Fach Evangelische Religion: Bibel, Luther-Übersetzung oder Einheitsübersetzung n) Im Fach Geographie: entsprechend den getroffenen Festlegungen der Schule entweder grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit beziehungsweise ohne Computer- Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System auf der Grundlage einer anderen geschlossenen Plattform Weltatlas o) Im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Verfassung des Freistaates Sachsen Weltatlas p) Im Fach Geschichte: Geschichtsatlas, mit Kartenteil und Register, ohne weitere Erläuterungen. In den mündlichen Abiturprüfungen sind die gleichen Hilfsmittel wie in den schriftlichen Abiturprüfungen der jeweiligen Fächer zugelassen. Über Ausnahmen bei der Zulassung von Hilfsmitteln in den mündlichen Abiturprüfungen entscheidet die Fachprüfungskommission auf der Grundlage des Vorschlags des prüfenden Fachlehrers. 224

5 2. Juli 2015 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK 5. Zugelassene Hilfsmittel bei Ergänzungsprüfungen Zugelassen sind jeweils nichtelektronische oder elektronische Wörterbücher, sofern sie geschlossene Systeme ohne Möglichkeit der Speichererweiterung sind. Eventuell vorhandene Speicher müssen gesperrt oder gelöscht werden. Internetfähige Hilfsmittel sind ausgeschlossen. In den Ergänzungsprüfungen sind folgende Hilfsmittel zugelassen: a) Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung in allen schriftlichen Prüfungsteilen b) nur ein zweisprachiges Wörterbuch Lateinisch-Deutsch (wie im Fach Latein) im Prüfungsteil A und zur Vorbereitung auf Prüfungsteil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums c) nur ein zweisprachiges Wörterbuch Griechisch-Deutsch (wie im Fach Griechisch) im Prüfungsteil A und zur Vorbereitung auf Prüfungsteil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Graecums d) im Prüfungsteil A und zur Vorbereitung auf Prüfungsteil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Hebraicums eines der im Folgenden genannten zweisprachigen Wörterbücher: Wilhelm Gesenius, Hebräisches und Aramäisches Handwörterbuch über das Alte Testament, 17. Auflage Ludwig Köhler/Walter Baumgartner, Hebräisches und aramäisches Lexikon zum Alten Testament, Studienausgabe (2 Bände). Neu bearbeitet von Walter Baumgartner, Johann Jacob Stamm und Benedikt Hartmann, 3. Auflage, Leiden Bewertungsskalen Bei der Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten kommen abhängig von Fach und Kursart die in der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung in der jeweils geltenden Fassung enthaltenen Skalen mit 60 Bewertungseinheiten (BE) beziehungsweise 90 BE und im Leistungskursfach Mathematik die Skala mit 120 BE zur Anwendung. II. Schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeldes 1. Leistungs- und Grundkursfach Deutsch a) Struktur der Prüfungsarbeit Dem Prüfungsteilnehmer werden im Grundkurs drei und im Leistungskurs vier Aufgaben vorgelegt. Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine der für den jeweiligen Kurs vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus. (Im Leistungs- und Grundkursfach werden zusätzlich 15 Minuten Zeit zum Lesen und zur Auswahl des Themas gewährt.) Die Aufgabenarten können sein: Interpretation literarischer Texte Analyse pragmatischer Texte Erörterung literarischer Texte Erörterung pragmatischer Texte materialgestütztes Verfassen argumentierender Texte Die Aufgabenarten stellen Grundmuster dar, die miteinander kombinierbar sind. Texte für die Aufgabenarten Analyse pragmatischer Texte, Erörterung pragmatischer Texte und materialgestütztes Verfassen argumentierender Texte sind auf die Themen Sprache, Medien sowie Lesen und Literatur ausgerichtet. Textgrundlage können sein: kürzere, in sich geschlossene Texte Textausschnitte aus Werken, die im nachstehenden Lektüreprogramm benannt sind zwei Texte oder Textausschnitte im Vergleich eine Auswahl pragmatischer Texte, auch in Ausschnitten b) Prüfungsinhalt Zum möglichen Prüfungsstoff gehören folgende Ganzschriften und Teile des literarischen Werkes: Leistungskurs C. Hein: Landnahme F. Schiller: Maria Stuart W. Shakespeare: Hamlet J. Zeh: Corpus Delicti F. Kafka: In der Strafkolonie Der Medea-Stoff: Euripides: Medea C. Wolf: Medea. Stimmen Grundkurs C. Hein: In seiner frühen Kindheit ein Garten F. de la Motte Fouqué: Undine J. Zeh: Corpus Delicti Das Rache-Motiv: Euripides: Medea F. Dürrenmatt: Der Besuch der alten Dame c) Bewertungsmaßstab Die Ermittlung der Notenpunkte erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung. 2. Leistungskursfach Sorbisch a) Struktur der Prüfungsarbeit Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von drei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus. (Zusätzlich werden 15 Minuten Zeit zum Lesen und zur Auswahl des Themas gewährt.) Die Aufgabenarten können sein: Untersuchendes Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation Untersuchendes Erschließen pragmatischer Texte: Textanalyse Erörterndes Erschließen literarischer Texte: Literarische Erörterung Erörterndes Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung Gestaltendes Erschließen literarischer Texte: Gestaltende Interpretation Gestaltendes Erschließen pragmatischer Texte: Adressatenbezogenes Schreiben einschließlich der Variante Adressatenbezogenes Schreiben auf der Basis untersuchenden Erschließens pragmatischer Texte Textgrundlage können sein: in sich geschlossene literarische oder pragmatische Texte Textausschnitte aus Werken, die im nachstehenden Lektüreprogramm benannt sind zwei kurze literarische Texte oder Textausschnitte im Vergleich eine Auswahl pragmatischer Texte, auch in Ausschnitten 225

6 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2015 b) Prüfungsinhalt Zum möglichen Prüfungsstoff gehören folgende Ganzschriften: Leistungskurs J. Brězan: Stary nan J. Brězan: Čorny młyn J. Brězan: Krabat Druha kniha J. Brězan: Marja Jančowa J. Bart-Ćišinski: Na hrodźišću J. Koch: Wišnina J. Koch: Mój wuměrjeny kraj J. Lorenc-Zalěski: Kupa zabytych M. Młynkowa: Dny w dalinje K. Krawc: Paradiz J.-M. Čornakec: W sćinje swěčki c) Bewertungsmaßstab wie Leistungskursfach Deutsch 3. Leistungskursfächer in den neuen Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch a) Struktur der Prüfung Kombinierte Aufgabe Jeder Prüfungsteilnehmer hat einen praktischen Prüfungsteil sowie die beiden schriftlichen Prüfungsteile A und B zu bearbeiten. Praktischer Prüfungsteil: Aufgabe zum Sprechen/zur mündlichen Sprachkompetenz Die Durchführung erfolgt in der Regel als Partnerprüfung. Schwerpunkte des Gesprächs zwischen den Prüfungsteilnehmern sind Argumentation und Interaktion. Schriftliche Prüfungsteile: Prüfungsteil A: Schreibaufgabe/Textaufgabe Es werden ein oder mehrere authentische fremdsprachige Materialien vorgelegt. Die Länge der Textvorlagen beträgt insgesamt in Englisch: maximal Wörter, Französisch, Italienisch, Spanisch: maximal 900 Wörter, Polnisch, Russisch, Tschechisch: maximal 800 Wörter. Prüfungsteil B: Aufgabe zur Sprachmittlung Sinngemäße Wiedergabe (adressatengerecht, situationsbezogen und textsortenorientiert) des wesentlichen Inhaltes eines oder mehrerer deutschsprachiger Ausgangstexte in der Fremdsprache. Die Länge der Textvorlagen beträgt insgesamt maximal 650 Wörter. b) Bewertungsmaßstab Praktischer Prüfungsteil: Aufgabe zum Sprechen/zur mündlichen Sprachkompetenz: erreichbar 20 BE Schriftlicher Prüfungsteil: Prüfungsteil A: Schreibaufgabe/Textaufgabe Inhalt erreichbar 20 BE Sprachliche Leistung erreichbar 30 BE Prüfungsteil B: Aufgabe zur Sprachmittlung erreichbar 20 BE Insgesamt: Anwendung der 90-BE-Skala 4. Leistungskursfächer in den alten Fremdsprachen: Griechisch, Latein a) Struktur der Prüfungsarbeit: Ein anspruchsvoller griechischer/lateinischer Text ist unter Einbeziehung eines Vergleichstextes zu interpretieren und auszugsweise in treffendes Deutsch zu übersetzen. Die Aufgabe Interpretieren bezieht sich auf den gesamten Text im Umfang von circa 220 (Griechisch)/circa 200 (Latein) Wörtern, die Aufgabe Übersetzen auf einen festgelegten Textteil im Umfang von circa 185 (Griechisch)/circa 170 (Latein) Wörtern. Den Prüfungsteilnehmern werden Einführungen zu den Texten zur Verfügung gestellt. b) Prüfungsinhalt: Schwerpunkte: Griechisch: Das Welt- und Menschenbild in der attischen Tragödie; als Vergleichstext auch weitere griechische Poesie oder Prosa Latein: Welterfahrung und -deutung in der Literatur der republikanischen und der augusteischen Zeit und der Kaiserzeit; als Vergleichstext auch weitere lateinische Poesie oder Prosa c) Bewertungsmaßstab: Prüfungsteil A: Interpretation Textanalyse erreichbar 20 BE Darstellung des Texthintergrundes erreichbar 10 BE Einbeziehung eines beigegebenen zweisprachigen Vergleichstextes erreichbar 15 BE Prüfungsteil B: Übersetzung erreichbar 45 BE 40 BE der 45 BE werden nach einer Fehler-BE-Tabelle erteilt. 5 BE sind für die Umsetzung des Prinzips der Gleichwertigkeit von Ausgangs- und Zielsprache auf der Wirkungsebene zu vergeben. Insgesamt: Anwendung der 90-BE-Skala 5. Leistungskursfach Kunst a) Struktur der Prüfungsarbeit Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben aus, die die Auseinandersetzung mit der Komplexität bildkünstlerischer Prozesse verlangen. (Zusätzlich werden 15 Minuten Zeit für die Einrichtung des Arbeitsplatzes gewährt.) b) Prüfungsinhalt Schwerpunkt der Prüfung ist die an der künstlerischen Praxis orientierte Strukturierung, Organisation und Realisierung der Einheit von bildnerisch-praktischer Produktion, Reflexion und Rezeption. c) Bewertungsmaßstab Anwendung der 60-BE-Skala 6. Leistungskursfach Musik a) Struktur der Prüfung Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Prüfungsteil A und einem praktischen Prüfungsteil B zusammen. Prüfungsteil A: Analyse und Interpretation musikalischer Werke (Zusätzlich werden 15 Minuten Zeit für das Ein- 226

7 2. Juli 2015 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK hören und 5 Minuten Zeit für die technische Einrichtung der Wiedergabegeräte gewährt.) Der Prüfungsteilnehmer bearbeitet eine Pflichtaufgabe, die nicht schwerpunktbezogen ist, sowie eine von zwei schwerpunktbezogenen Wahlaufgaben. Prüfungsteil B: Praktisches Musizieren (Arbeitszeitanteil 30 Minuten) Jeder Prüfungsteilnehmer hat in diesem Prüfungsteil die folgenden drei Teilaufgaben zu absolvieren: 1. Vortrag (solistisch oder Solopart) von a) instrumentalen und vokalen Stücken aus mindestens zwei verschiedenen Epochen oder Stilrichtungen. b) instrumentalen oder vokalen Stücken aus mindestens zwei verschiedenen Epochen oder Stilrichtungen. Das Programm kann ein Stück im Ensemble, zum Beispiel in kammermusikalischer Besetzung, im mehrstimmigen Chorsatz oder im Korrepetieren enthalten. 2. Darbieten eines für den Prüfungsteilnehmer unbekannten, von der Fachprüfungskommission bestätigten Stückes oder einer Melodie vom Blatt mit entsprechend geringerem Schwierigkeitsgrad. 3. Interpretationsgespräch zu einem vom Prüfungsteilnehmer vorgetragenen Stück aus Teilaufgabe 1. Der Prüfungsteil B findet an einem Tag im Zeitraum der schriftlichen Prüfungen statt, den der jeweilige Prüfungsausschuss festlegt. Die Reihenfolge der Einzelprüfungen wird vom Kurslehrer im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegt. Der Prüfungsteilnehmer legt das Programm der Teilaufgabe 1 in Absprache mit dem Kursfachlehrer vor Prüfungsbeginn fest. Der Kursfachlehrer stellt der Fachprüfungskommission die Noten der vorzutragenden Stücke zur Verfügung. Folgende Instrumentengruppen sind zugelassen: Tasteninstrumente Saiteninstrumente Holzblas- und Blechblasinstrumente Schlagzeug und Perkussionsinstrumente. Wählt der Prüfungsteilnehmer die Instrumentengruppe Schlagzeug und Perkussionsinstrumente, muss das Prüfungsprogramm einen melodiebetonten Beitrag enthalten. Dieser kann auf einem melodiefähigen Schlag- und Perkussionsinstrument oder einem anderen Melodieinstrument oder durch Gesang erbracht werden. Dem Prüfungsteilnehmer ist ausreichend Zeit zum Einspielen und zum Einsingen zu gewähren. b) Prüfungsinhalt Für den Prüfungsteil A werden folgende Schwerpunkte benannt: 1. Requiem 2. Sinfonische Dichtung. c) Bewertungsmaßstab Prüfungsteil A: erreichbar: 60 BE Anwendung der 60-BE-Skala Prüfungsteil B: Bewertungskriterien sind: Schwierigkeitsgrad korrekte Wiedergabe des Notentextes technische Sauberkeit künstlerische Gestaltung/Interpretation. Im Prüfungsteil B wird für die komplexe Prüfungsleistung insgesamt nur eine Punktzahl erteilt. III. Schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes Leistungskursfach Geschichte und Grundkursfächer Geschichte, Geschichte bikulturell-bilingual, Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung/Wirtschaft und Geographie 1. Struktur der Prüfungsarbeit Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus. Im Fach Geschichte bikulturell-bilingual erfolgt die Aufgabenstellung in französischer Sprache, ebenso die schriftliche Bearbeitung der Aufgabenstellung. 2. Bewertungsmaßstab IV. Anwendung der 60-BE-Skala Schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfeldes 1. Leistungs- und Grundkursfach Mathematik a) Struktur der Prüfungsarbeit Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten: im Prüfungsteil A mehrere Pflichtaufgaben zu grundlegenden Problemen der Analysis, Geometrie/Algebra und Stochastik, im Prüfungsteil B bis zu drei Pflichtaufgaben, die Probleme der Analysis, Geometrie/Algebra und Stochastik enthalten. Die Aufgaben im Prüfungsteil B berücksichtigen auch Aspekte der Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher mathematischer Teilgebiete, Anwendung mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten auf praxisorientierte Sachverhalte, selbstständigen Auswahl und flexiblen Anwendung grundlegender mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten bei offeneren Fragestellungen. Die Materialien und alle vom Schüler angefertigten Aufzeichnungen zum Prüfungsteil A werden 60 Minuten nach Arbeitsbeginn vom Aufsicht führenden Lehrer eingesammelt. b) Prüfungsinhalt In den Aufgabenstellungen werden Kompetenzen im mathematischen Modellieren, algorithmisch-kalkülmäßigen Arbeiten sowie Interpretieren und Beurteilen von Lösungen und Lösungswegen in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt. Hinsichtlich der Möglichkeiten der Nutzung des grafikfähigen, programmierbaren Taschenrechners wird auf die nachstehende Veröffentlichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen: Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR), erschienen

8 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2015 c) Bewertungsmaßstab Prüfungsteil A Prüfungsteil B Anwendung der 60-BE-Skala im Grundkursfach und Anwendung der 120-BE-Skala im Leistungskursfach 2. Leistungskursfächer Chemie und Physik sowie Grundkursfächer Biologie, Chemie und Physik a) Struktur der Prüfungsarbeit Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten: im Prüfungsteil A mehrere Pflichtaufgaben zu grundlegenden Problemen der jeweiligen Naturwissenschaft im Prüfungsteil B eine oder mehrere Aufgaben ohne eigene experimentelle Tätigkeit im Prüfungsteil C eine von zwei Wahlaufgaben mit eigener experimenteller oder praktischer Tätigkeit. Die Materialien und alle vom Schüler angefertigten Aufzeichnungen zum Teil A werden 60 Minuten nach Arbeitsbeginn vom Aufsicht führenden Lehrer eingesammelt. Die Aufgaben im Prüfungsteil B berücksichtigen auch Aspekte der Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher Teilgebiete der jeweiligen Naturwissenschaft Anwendung naturwissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten auf praxisorientierte Sachverhalte selbstständigen Auswahl und flexiblen Anwendung grundlegender naturwissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten bei offeneren Fragestellungen. Prüfungsteil B kann zwei Wahlaufgaben beinhalten, von denen der Prüfungsteilnehmer eine zu bearbeiten hat. (Im Leistungs- und Grundkursfach werden zusätzlich 15 Minuten Zeit zur Auswahl der Aufgabe und zur Einrichtung des Experimentierplatzes gewährt.) b) Prüfungsinhalt Hinsichtlich der Möglichkeiten der Nutzung des grafikfähigen, programmierbaren Taschenrechners wird auf die nachstehende Veröffentlichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen: Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR), erschienen In den Fächern Physik und Chemie ist im Falle einer entsprechenden Aufgabenstellung bei Nutzung von PC oder Laptop im Teil C sicherzustellen, dass die vom Prüfungsteilnehmer mit dem Computer erstellten Dokumente, zum Beispiel Grafiken oder Messwertreihen, sofort ausgedruckt und zu den Prüfungsunterlagen hinzugefügt werden können. c) Bewertungsmaßstab Prüfungsteil A Prüfungsteil B Prüfungsteil C Anwendung der 60-BE-Skala Leistungskursfach Grundkursfach erreichbar: 30 BE erreichbar: 15 BE erreichbar: 90 BE erreichbar: 45 BE erreichbar: 15 BE erreichbar: 30 BE erreichbar: 15 BE V. Weitere Prüfungsfächer 1. Leistungskursfach Sport a) Struktur der Prüfungsarbeit Schriftlicher Prüfungsteil A: Sporttheorie Der Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus. Praktischer Prüfungsteil B: Sportpraxis Dieser Prüfungsteil findet an zwei anderen Tagen statt, die der jeweilige Prüfungsausschuss nach Abstimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur festlegt. Der praktische Prüfungsteil erstreckt sich für jeden Prüfungsteilnehmer auf zwei Lernbereiche (eine Individual- und eine Mannschaftssportart) mit insgesamt mindestens drei Prüfungsaufgaben. b) Bewertungsmaßstab Prüfungsteil A Anwendung der 60-BE-Skala Prüfungsteil B Für den Prüfungsteil wird eine Punktzahl erteilt. Diese wird gemäß den Durchführungsbestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für die praktische Abiturprüfung im Fach Sport an Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung vom 31. Januar 2008 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. 2. Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion (für Schulen in kirchlicher Trägerschaft) a) Struktur der Prüfungsarbeit Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus. b) Bewertungsmaßstab Anwendung der 60-BE-Skala 3. Leistungs- und Grundkursfach Katholische Religion (für Schulen in kirchlicher Trägerschaft) a) Struktur der Prüfungsarbeit wie Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion b) Bewertungsmaßstab Anwendung der 60-BE-Skala VI. Hinweise zu den Ergänzungsprüfungen zum Nachweis von Lateinkenntnissen (Latinum), Griechischkenntnissen (Graecum) und Hebräischkenntnissen (Hebraicum) 1. Struktur der Prüfung Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Prüfungsteil A und einem mündlichen Prüfungsteil B zusammen. Prüfungsteilnehmer, deren schriftlicher Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertet wurde, sind nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Sie haben die gesamte Ergänzungsprüfung nicht bestanden. 228

9 2. Juli 2015 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK Unmittelbar vor dem mündlichen Prüfungsteil hat der Prüfungsteilnehmer in einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten einen von dem prüfenden Fachlehrer im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählten Text im Umfang von circa 50 lateinischen Wörtern (Latinum) circa 60 griechischen Wörtern (Graecum) circa 30 hebräischen Wörtern (Hebraicum) zu bearbeiten. 2. Prüfungsinhalt des schriftlichen Prüfungsteils A Latinum: Ein anspruchsvollerer Text im Umfang von circa 180 lateinischen Wörtern ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen; der Text entstammt einer politischen Rede oder einem philosophischen oder historiographischen Werk und bezieht sich auf die Inhaltsbereiche römische Politik, Geschichte, Philosophie oder Literatur. Mit der Übersetzung soll der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nachweisen, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein angemessener Grundwortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen römische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt. Graecum: Ein anspruchsvollerer Text aus dem Gesamtwerk Platons im Umfang von circa 195 griechischen Wörtern ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen. Mit der Übersetzung soll der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nachweisen, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein angemessener Grundwortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen griechische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt. Hebraicum: Ein mittelschwerer narrativer Text des Alten Testamentes im Umfang von circa 150 hebräischen Wörtern gemäß der Biblia Hebraica Stuttgartensia, Stuttgart 1983, ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen. Mit der Übersetzung soll der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nachweisen, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein angemessener Grundwortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus dem Bereich der Geschichte, Geographie, Gesellschaft und Religion des Alten Israel und seiner altorientalischen Umwelt vorausgesetzt. 3. Prüfungsinhalt des mündlichen Prüfungsteils B Die mündliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch, das sich bevorzugt auf Lernziele und Lerninhalte richtet, die im schriftlichen Prüfungsteil noch nicht überprüft worden sind. Der im mündlichen Prüfungsteil vorgelegte Text entspricht den für den schriftlichen Prüfungsteil geltenden Kriterien, wobei sein Schwierigkeitsgrad die Situation einer mündlichen Prüfung berücksichtigt; das dem Prüfungsteilnehmer vorliegende Textblatt umfasst nur den Text sowie eventuell eine kurze Einführung in den Kontext und höchstens zwei knappe Übersetzungshilfen. Die Übersetzung von Teilen des Textes kann dem Nachweis eines vertieften Textverständnisses und hinreichender Kenntnisse der Elementargrammatik dienen. Die mündliche Prüfung umfasst folgende Bereiche: Lexik, Morphologie, Syntax; Texterschließung; Textrezeption und Tradition; Sachwissen. 4. Bewertungsmaßstab für den Prüfungsteil A Die Übersetzung wird nach einer verbindlichen Fehlerzahl- Punkte-Tabelle bewertet, die dem vorgelegten Text für die Hand des prüfenden Fachlehrers beigegeben ist. Es werden nur ganze Punkte erteilt. 5. Bewertungsmaßstab für den Prüfungsteil B Die im mündlichen Prüfungsteil erbrachte Leistung ist nach der Punkteskala von 15 bis 0 zu bewerten. Es sind nur ganze Punkte zulässig. 6. Gesamtergebnis der Ergänzungsprüfung Die Gesamtnote der Ergänzungsprüfung wird als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der schriftlichen und mündlichen Leistungen gebildet. Beim Auftreten der Dezimalstelle 5 ist auf die höhere Punktzahl aufzurunden. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt mindestens 5 Punkte ist. Kein Prüfungsteil darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein. VII. Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die VwV Abiturprüfung 2015 vom 15. Mai 2013 (MBl. SMK S. 130), die durch Verwaltungsvorschrift vom 2. Januar 2015 (MBl. SMK S. 5) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 895), tritt am 1. November 2015 außer Kraft. Dresden, den 26. Mai 2015 Sächsisches Staatsministerium für Kultus Dr. Frank Pfeil Staatssekretär 229

10 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2015 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2015/16 Vom 29. Mai 2015 I. Grundlegendes Die Vorbereitung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums erfolgt auf der Grundlage von 27 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 411) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. Die besondere Leistungsfeststellung wird jeweils in der ersten und zweiten Unterrichtsstunde geschrieben. Grundlage der Aufgabenstellungen sind die Inhalte des jeweiligen Lehrplans des Gymnasiums bis einschließlich der Klassenstufe 10 sowie der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für den mittleren Schulabschluss. II. Fächerspezifische Hinweise 1. Alle Fächer Teilnehmer mit Migrationshintergrund können zusätzlich in allen Fächern ein zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch (Deutsch-Herkunftssprache/Herkunftssprache-Deutsch) verwenden. 2. Fach Deutsch a) Struktur der Arbeit Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei Aufgaben zur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der Aufgaben und der damit verbundenen Texte wird eine Einlesezeit von 20 Minuten zusätzlich zur Arbeitszeit gewährt. Die Aufgabenarten können sein: Textanalyse, Texterörterung, Literarische Erörterung, Freie Erörterung, Adressatenbezogenes Schreiben, Textinterpretation, Gestaltende Interpretation. Mischformen sind möglich. Grundlage kann sein: ein literarischer Text, ein pragmatischer Text, eine Problemstellung, Textmaterial (lineare und nicht lineare Texte, Bilder und Ähnliches). c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab Die Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Korrekturrichtlinien. 3. Fach Sorbisch a) Struktur der Arbeit wie für das Fach Deutsch b) Zugelassene Hilfsmittel: Nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung, Obersorbisch-deutsches Wörterbuch, Deutsch-obersorbisches Wörterbuch. c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab wie für das Fach Deutsch 4. Fach Englisch a) Struktur der Arbeit Die Aufgabe umfasst folgende Bereiche: Hörverstehen, sinngemäßes Übertragen/Sprachmittlung vom Deutschen ins Englische, schriftliche Textproduktion. Der Anteil der Textproduktion umfasst mindestens die Hälfte der Arbeitszeit. Die Textproduktion findet auf der Grundlage englischsprachiger, vorwiegend authentischer Materialien statt und setzt Kompetenzen im Leseverstehen voraus. b) Zugelassene Hilfsmittel: nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung, zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch, einsprachiges nichtelektronisches Wörterbuch Englisch. c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Korrekturrichtlinien. Der Anteil der schriftlichen Textproduktion geht mindestens zur Hälfte in die Gesamtbewertung ein. Die sprachliche und inhaltliche Leistung der Textproduktion wird als Ganzes bewertet. b) Zugelassenes Hilfsmittel: nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung. 230

11 2. Juli 2015 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK 5. Fach Mathematik a) Struktur der Arbeit Jeder Schüler hat die Teile A und B zu bearbeiten. Teil A: Mehrere Aufgaben geringerer Komplexität zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten, darunter auch Aufgaben mit Auswahlcharakter Arbeitszeitanteil: 25 Minuten Teil B: Aufgaben mit höherem Komplexitätsgrad zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten und deren Anwendung, darunter eine Aufgabe, die verschiedene mathematische Teilgebiete vernetzt Arbeitszeitanteil: 65 Minuten b) Zugelassene Hilfsmittel Teil A und Teil B: nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung, Zeichengeräte nur Teil B: Tabellen- und Formelsammlung, grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit oder ohne Computer-Algebra-System. c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Korrekturrichtlinien. III. Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2014/15 vom 28. April 2014 (MBl. SMK S. 99), die durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 2. Januar 2015 (MBl. SMK S. 5) geändert worden ist, außer Kraft. Dresden, den 29. Mai 2015 Sächsisches Staatsministerium für Kultus Dr. Frank Pfeil Staatssekretär 231

12 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2015 Sächsischer Informatikwettbewerb 2015/2016 Der unter Schirmherrschaft der Sächsischen Staatsministerin für Kultus stehende Sächsische Informatikwettbewerb richtet sich an alle Schüler von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die Interesse an der Informatik haben. Der Wettstreit soll das Interesse der Schüler an informationstechnischer und informatischer Ausbildung wecken und fördern. Aktivitäten zur schulischen und außerschulischen Begabtenförderung auf dem Gebiet der Informatik werden unterstützt. Träger des Sächsischen Informatikwettbewerbes ist der Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e. V. Der Wettbewerb wird durch verschiedene internationale und regionale Wirtschaftsunternehmen unterstützt. Für Schüler der einzelnen Schularten werden verschiedene Wettbewerbsteile ausgerichtet: Kreatives Nutzen von Computern (Grundschule) Lebenspraktische Nutzung von Computern (Schule zur Lernförderung) Problemlösen mit Anwendersystemen (Mittelschule) Algorithmierung/Programmierung (Gymnasium und berufliches Gymnasium) Der Sächsische Informatikwettbewerb findet in zwei Stufen statt. Die erste Stufe wird an den Schulen beziehungsweise an außerschulischen Einrichtungen im Dezember 2015 durchgeführt. In der zweiten Stufe im März 2016 werden die Landessieger ermittelt. Die Aufgaben für alle Teile und Stufen werden von zentralen Aufgabenkommissionen erarbeitet und veröffentlicht. Kontakt: Internet: info@iw-sachsen.de Ansprechpartner: Organisationskomitee OK@iw-sachsen.de Gymnasien Gymnasium@iw-sachsen.de Mittelschulen Mittelschule@iw-sachsen.de Schulen zur Lernförderung Foerderschule@iw-sachsen.de Grundschulen Grundschule@iw-sachsen.de Frau Heinicke Schülerrechenzentrum Dresden Parkstraße Dresden Herr Schülerrechenzentrum Parkstraße Dresden Dr. Unger Dresden Herr Mittelschule Sehmatal Karlsbader Straße Sehmatal Bockjé * ab August OT Sehma Oberschule Sehmatal Frau Förderschulzentrum Windmühlenweg Görlitz Skuras Görlitz Herr 49. Grundschule Bernhardstraße Dresden Schmidt Dresden 232

13 2. Juli 2015 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Fortbildung für Lehrkräfte an Grundschulen mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt zum Thema Anfangsunterricht (Zertifikatskurs) Az.: /1089/1 Kursziel: Ziel der Fortbildung ist es, Lehrkräften, die eine abgeschlossene Lehramtsausbildung für ein anderes Lehramt nachweisen und jetzt an Grundschulen voll umfänglich unterrichten, die Möglichkeit zu eröffnen, ihre didaktisch-methodischen Kompetenzen für die spezifischen Anforderungen im Anfangsunterricht in der Grundschule weiter zu profilieren und zu vertiefen, um noch besser die Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen vermitteln sowie einen zeitgemäßen Sachunterricht gestalten zu können. Folgende Schwerpunkte werden vermittelt: Einführung in die Grundschulpädagogik Grundschuldidaktik mit Schwerpunkt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht Ausgewählte Themen der Pädagogischen Psychologie, insbesondere der Entwicklungspsychologie des Kindes Diagnostik und Förderung speziell im Anfangsunterricht Lernauffälligkeiten Leistungsnachweis: Abschlusskolloquium zu pädagogischen und fachdidaktischen Fragen des Anfangsunterrichts sowie Erarbeitung einer Präsentation Zulassungsvoraussetzungen: Zugelassen werden Lehrer an Grundschulen mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt, die an einer öffentlichen Grundschule im Freistaat Sachsen unterrichten. Beginn: Oktober 2015 Dauer und Verlauf: Fünf fünftägige Blockveranstaltungen: 12. Oktober bis 16. Oktober Februar bis 12. Februar Juni bis 1. Juli Oktober bis 7. Oktober 2016 (vier Tage) 13. Februar bis 17. Februar 2017 (inklusive Abschlusskolloquium) 1 Unterrichtstag während des Zertifikatskurses Anfangsunterricht (Gruppenhospitation) Quotierung: Kosten: 25 Teilnehmer insgesamt Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Reisekosten gemäß dem Sächsischen Reisekostengesetz von der zuständigen Regionalstelle erstattet. Weitere Kosten können nicht übernommen werden. Ort: Voraussichtlich an der SBA, Regionalstelle Chemnitz, Ausbildungsstätte für das Lehramt an Grundschulen, Straße der Nationen 12, Chemnitz Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur berufsbegleitenden Fortbildung ist bis zum 14. Juli 2015 auf dem Dienstweg an die zuständige Regionalstelle, Referat 31, der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. 233

14 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2015 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgend aufgeführter Grundschule aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Chemnitz Postfach Chemnitz Schule Anschrift Grundschule Venusberg Venusberger Hauptstraße Drebach Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L) A 13/vergleichbare EntgGr. besetzbar ab nächstmöglicher Zeitpunkt Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt beziehungsweise Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach, mehrjährige Lehrtätigkeit sowie eine mindestens vierjährige Klassenleiter- und nachweisbare Unterrichtstätigkeit in den Fächern Deutsch oder Mathematik an der Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule, Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 30. Juli 2015 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 234

15 2. Juli 2015 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an der nachstehend aufgeführten Oberschule aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Zwickau Postfach Zwickau Schule Anschrift Dittesschule, Oberschule Plauen Dittesstraße Plauen Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L) A 14/vergleichbare EntgGr. besetzbar ab nächstmöglicher Zeitpunkt Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen. Voraussetzungen sind: Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt, Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern der Mittelschule, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftefortbildung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 30. Juli 2015 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 235

16 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2015 Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgendem Gymnasium aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Chemnitz Postfach Chemnitz Schule Anschrift Martin-Luther-Gymnasium Frankenberg Lutherplatz Frankenberg Stellenbewertung bis besetzbar ab (SächsBesO/TV-L) A 16/vergleichbare EntgGr. 1. August 2016 Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen. Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Höheres Lehramt Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern des Gymnasiums, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 30. Juli 2015 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 236

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