Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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1 Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Nr. 7/ Juli 2013 Inhaltsverzeichnis Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2015 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2015) vom 15. Mai Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2013/14 vom 28. Mai Ausschreibung zur Verleihung des Gütesiegels Europaschule in Sachsen Wettbewerb Großer SCHULEWIRTSCHAFT-Preis Sachsen 2013 für hervorragende Kooperationen zwischen Schule und Unternehmen Stellenausschreibungen Schulleiterin/Schulleiter Förderschule Schulleiterin/Schulleiter Förderschule Schulleiterin/Schulleiter Grundschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Förderschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Grundschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Mittelschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Gymnasium

2 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2013 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2015 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2015) Vom 15. Mai 2013 I. Allgemeine Festlegungen 1. Grundlagen Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung und der Ergänzungsprüfungen an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs erfolgen auf der Grundlage nachstehender Regelungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und der Kultusministerkonferenz: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung SOGYA) vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (AGyKoVO) vom 8. September 2008 (SächsGVBl. S. 555, 599), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348, 372), Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Oberstufe und der Abiturprüfung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs (SOGYA-VwV) vom 31. August 2012 (MBl. SMK S. 466), Lehrpläne für das allgemeinbildende Gymnasium, Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) für die Fächer der Abiturprüfung laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 1989, Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Korrektur und Bewertung von Abiturprüfungsarbeiten an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen Fachbezogene Korrekturhinweise gemäß 34 Abs. 2 Satz 1 OAVO vom 2. Januar 2009 (MBl. SMK S. 4), Durchführungsbestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für die praktische Abiturprüfung im Fach Sport an Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung vom 31. Januar 2008, Vereinbarung über das Latinum und das Graecum, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 22. September 2005, Bildungsstandards im Fach Deutsch für die Allgemeine Hochschulreife, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Oktober 2012, Bildungsstandards im Fach Mathematik für die Allgemeine Hochschulreife, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Oktober 2012 und Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Oktober 2012 in den jeweils geltenden Fassungen. 2. Prüfungsinhalte und Anforderungen Alle Lernbereiche des jeweiligen Lehrplans der gymnasialen Oberstufe enthalten mögliche Prüfungsinhalte. Hinsichtlich der Anforderungen in der Abiturprüfung wird darauf verwiesen, dass im Zuge der gymnasialen Qualitätsentwicklung den fachlichen Grundlagen eine besondere Bedeutung zukommt und dass bei den Prüfungsaufgaben auf transferierbares Wissen und problemlösendes Denken großes Gewicht gelegt wird. 130

3 4. Juli 2013 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK 3. Arbeitszeiten Den Prüfungsteilnehmern stehen in den schriftlichen Abiturprüfungen folgende Arbeitszeiten zur Verfügung: Prüfungsfach Leistungskursfach Grundkursfach Mathematik Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile A Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile A und B: 300 Minuten, davon Prüfungsteil A: 60 Minuten und B: 240 Minuten, davon Prüfungsteil A: 60 Minuten Deutsch 300 Minuten 240 Minuten Sorbisch Geschichte Evangelische Religion Katholische Religion Geschichte bikulturell-bilingual 240 Minuten Englisch Französisch Italienisch Polnisch Russisch Spanisch Tschechisch Griechisch Latein Chemie Physik Den Prüfungsteilnehmern stehen in den Ergänzungsprüfungen folgende Arbeitszeiten zur Verfügung: für den praktischen Prüfungsteil zur mündlichen Sprachkompetenz im Rahmen einer Partnerprüfung bei zwei Prüfungsteilnehmern in der Regel 20 Minuten, bei drei Prüfungsteilnehmern in der Regel 25 Minuten; 270 Minuten für den schriftlichen Prüfungsteil 270 Minuten Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile A, B und C: 270 Minuten, davon Prüfungsteil A: 60 Minuten Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile A, B und C: 240 Minuten, davon Prüfungsteil A: 60 Minuten Biologie Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile A, B und C: 240 Minuten, davon Prüfungsteil A: 60 Minuten Geographie 240 Minuten Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft Kunst 300 Minuten Musik 270 Minuten zuzüglich 30 Minuten für den praktischen Prüfungsteil Sport, Teil A (Sporttheorie) 240 Minuten Latinum Graecum Hebraicum Schriftlicher Prüfungsteil Mündlicher Prüfungsteil 180 Minuten 20 Minuten 4. Zugelassene Hilfsmittel Handelt es sich bei den Hilfsmitteln um Wörterbücher, sind jeweils nichtelektronische und elektronische Wörterbücher zugelassen, sofern sie geschlossene Systeme ohne Möglichkeit der Speichererweiterung sind. Internetfähige Hilfsmittel sind ausgeschlossen. In den schriftlichen Abiturprüfungen sind folgende Hilfsmittel zugelassen: a) In allen Prüfungsfächern: Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung b) Im Fach Sorbisch: Wörterbuch (Sorbisch-Deutsch/Deutsch-Sorbisch) c) Im schriftlichen Prüfungsteil in den neuen Fremdsprachen: ein- und zweisprachige Wörterbücher (Fremdsprache- Deutsch/Deutsch-Fremdsprache) Im praktischen Prüfungsteil sind keine Wörterbücher zugelassen. d) Im Fach Geschichte bikulturell-bilingual: ein- und zweisprachige Wörterbücher (Französisch- Deutsch/Deutsch-Französisch) Geschichtsatlas, mit Kartenteil und Register, ohne weitere Erläuterungen 131

4 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2013 e) Im Fach Griechisch folgende zweisprachige Wörterbücher: Benseler, Griechisch-Deutsches Schulwörterbuch oder Gemoll, Griechisch-Deutsches Schul- und Handwörterbuch. Wenn die Prüfungsteilnehmer das Werk von Gemoll verwenden, ist ihnen der Anhang Alphabetisches Verzeichnis zur Bestimmung seltener und unregelmäßiger Verbformen des Werkes von Benseler in geeigneter Form zugänglich zu machen. f) Im Fach Latein folgende zweisprachige Wörterbücher: Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch- Deutsch auf der Grundlage des Werkes von Menge- Güthling, erweiterte Neuausgabe 1983 oder völlige Neubearbeitung 2001 oder 2002 oder 2008 oder 2009 oder Pons Globalwörterbuch Lateinisch-Deutsch, Neubearbeitung 1986, oder Pons Wörterbuch für Schule und Studium Latein- Deutsch, Neubearbeitung 2003 oder 2007 oder Pons Wörterbuch Schule und Studium Latein-Deutsch, Neubearbeitung 2012, ohne das herausnehmbare Extraheft Kurzgrammatik Latein; Die 100 wichtigsten Persönlichkeiten der römischen Antike; Landkarten, oder Stowasser Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, Neubearbeitung 1994 g) Im Fach Mathematik: grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit oder ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System auf der Grundlage einer anderen geschlossenen Plattform entsprechend den getroffenen Festlegungen der Schule im Prüfungsteil B der Prüfung Tabellen- und Formelsammlung im Prüfungsteil B der Prüfung Zeichengeräte h) Im Fach Physik: grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit oder ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System auf der Grundlage einer anderen geschlossenen Plattform entsprechend den getroffenen Festlegungen der Schule in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung Tabellen- und Formelsammlung in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung Zeichengeräte PC oder Laptop im Falle einer entsprechenden Aufgabenstellung im Prüfungsteil C. Das Hilfsmittel wird ausschließlich für die experimentelle oder praktische Tätigkeit benötigt und ist entsprechend der Anzahl der dafür vorgesehenen Arbeitsplätze bereit zu stellen. Auf dem PC oder Laptop muss die Software installiert sein, die der Prüfungsteilnehmer für die Modellbildung und Simulation genutzt hat. i) Im Fach Biologie: grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit oder ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System auf der Grundlage einer anderen geschlossenen Plattform entsprechend den getroffenen Festlegungen der Schule in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung Tabellen- und Formelsammlung in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung Zeichengeräte Pflanzenbestimmungsbuch mit dichotomem Bestimmungsschlüssel ohne farbige Illustrationen und ohne Abbildung des gesamten Pflanzen-Habitus in den Prüfungsteilen B und C j) Im Fach Chemie: grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit oder ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System auf der Grundlage einer anderen geschlossenen Plattform entsprechend den getroffenen Festlegungen der Schule in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung Tabellen- und Formelsammlung in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung Zeichengeräte PC oder Laptop im Falle einer entsprechenden Aufgabenstellung im Prüfungsteil C zur möglichen Nutzung. Das Hilfsmittel darf ausschließlich für die experimentelle oder praktische Tätigkeit genutzt werden. Auf dem PC oder Laptop muss die Software installiert sein, die der Prüfungsteilnehmer bisher für die Erfassung und Auswertung von Messwerten genutzt hat. Es muss sich um geschlossene Systeme ohne Internetzugang handeln. k) Im Fach Kunst: bildkünstlerische Materialien und Arbeitsgeräte, welche durch das Staatsministerium für Kultus in einem gesonderten Schreiben festgelegt werden Meisterwerke der Kunst des Neckar-Verlags Villingen- Schwenningen l) Im Fach Katholische Religion: Bibel, Einheitsübersetzung Gotteslob Bistum Dresden-Meißen. Katholisches Gebet- und Gesangbuch m) Im Fach Evangelische Religion: Bibel, Luther-Übersetzung oder Einheitsübersetzung n) Im Fach Geographie: grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit oder ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System auf der Grundlage einer anderen geschlossenen Plattform entsprechend den getroffenen Festlegungen der Schule Weltatlas o) Im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Verfassung des Freistaates Sachsen Weltatlas p) Im Fach Geschichte: Geschichtsatlas, mit Kartenteil und Register, ohne weitere Erläuterungen. In den mündlichen Abiturprüfungen sind die gleichen Hilfsmittel wie in den schriftlichen Abiturprüfungen der jeweiligen Fächer zugelassen. Über Ausnahmen bei der Zulassung von Hilfsmitteln in den mündlichen Abiturprüfungen entscheidet die Fachprüfungskommission auf der Grundlage des Vorschlags des prüfenden Fachlehrers. 5. Zugelassene Hilfsmittel bei Ergänzungsprüfungen Zugelassen sind jeweils nichtelektronische oder elektronische Wörterbücher, sofern sie geschlossene Systeme ohne Möglichkeit der Speichererweiterung sind. Internetfähige Hilfsmittel sind ausgeschlossen. In den Ergänzungsprüfungen sind folgende Hilfsmittel zugelassen: a) Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung in allen schriftlichen Prüfungsteilen b) nur ein zweisprachiges Wörterbuch Lateinisch-Deutsch (wie im Fach Latein) im Prüfungsteil A und zur Vorbereitung 132

5 4. Juli 2013 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK auf Prüfungsteil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums c) nur ein zweisprachiges Wörterbuch Griechisch-Deutsch (wie im Fach Griechisch) im Prüfungsteil A und zur Vorbereitung auf Prüfungsteil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Graecums d) im Prüfungsteil A und zur Vorbereitung auf Prüfungsteil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Hebraicums eines der im Folgenden genannten zweisprachigen Wörterbücher: Wilhelm Gesenius, Hebräisches und Aramäisches Handwörterbuch über das Alte Testament, 17. Auflage Ludwig Köhler/Walter Baumgartner, Hebräisches und aramäisches Lexikon zum Alten Testament, Studienausgabe (2 Bände). Neu bearbeitet von Walter Baumgartner, Johann Jacob Stamm und Benedikt Hartmann, 3. Auflage, Leiden Bewertungsskalen Bei der Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten kommen abhängig von Fach und Kursart die in der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Korrektur und Bewertung von Abiturprüfungsarbeiten an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen Fachbezogene Korrekturhinweise gemäß 37 Abs. 2 Satz 1 OAVO in der jeweils geltenden Fassung enthaltenen Skalen mit 60 Bewertungseinheiten (BE) beziehungsweise 90 BE zur Anwendung. Im Leistungskursfach Mathematik kommt die folgende Skala mit 120 BE zur Anwendung: 120-BE-Skala BE Punkte Note II Schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeldes 1. Leistungs- und Grundkursfach Deutsch a) Struktur der Prüfungsarbeit Dem Prüfungsteilnehmer werden im Grundkurs drei und im Leistungskurs vier Aufgaben vorgelegt. Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine der für den jeweiligen Kurs vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus. Die Aufgabenarten können sein: Untersuchendes Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation Untersuchendes Erschließen pragmatischer Texte: Textanalyse Erörterndes Erschließen literarischer Texte: Literarische Erörterung Erörterndes Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung Gestaltendes Erschließen literarischer Texte: Gestaltende Interpretation Gestaltendes Erschließen pragmatischer Texte: Adressatenbezogenes Schreiben (zum Beispiel in Form eines Kommentars) einschließlich der Variante Adressatenbezogenes Schreiben auf der Basis untersuchenden Erschließens pragmatischer Texte Texte für die Aufgabenarten Texterörterung und Adressatenbezogenes Schreiben sind auf die Themen Sprache, Medien sowie Lesen und Literatur ausgerichtet. Textgrundlage können sein: kürzere, in sich geschlossene Texte Textausschnitte aus Werken, die im nachstehenden Lektüreprogramm benannt sind zwei kurze Texte oder Textausschnitte im Vergleich eine Auswahl pragmatischer Texte, auch in Ausschnitten b) Prüfungsinhalt Zum möglichen Prüfungsstoff gehören folgende Ganzschriften und Teile des literarischen Werkes: Leistungskurs F. Dürrenmatt: Der Besuch der alten Dame J. Zeh: Corpus Delicti F. Kafka: Der Prozess J. Becker: Jakob der Lügner F. Schiller: Maria Stuart W. Shakespeare: Hamlet Der Antigone-Stoff: Sophokles: Antigone J. Anouilh: Antigone R. M. Rilke: Leben und lyrisches Werk Grundkurs F. Dürrenmatt: Die Physiker J. Zeh: Corpus Delicti J. Becker: Jakob der Lügner F. de la Motte Fouqué: Undine Der Antigone-Stoff: Sophokles: Antigone R. Hochhuth: Die Berliner Antigone J. W. v. Goethe: Naturlyrik c) Bewertungsmaßstab Die Ermittlung der Notenpunkte erfolgt nicht durch Addition von auf die Anforderungsbereiche bezogenen Teilpunktzahlen, sondern auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung. 2. Leistungs- und Grundkursfach Sorbisch a) Struktur der Prüfungsarbeit Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von drei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus. Die Aufgabenarten können sein: Untersuchendes Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation Untersuchendes Erschließen pragmatischer Texte: Textanalyse Erörterndes Erschließen literarischer Texte: Literarische Erörterung Erörterndes Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung 133

6 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2013 Gestaltendes Erschließen literarischer Texte: Gestaltende Interpretation Gestaltendes Erschließen pragmatischer Texte: Adressatenbezogenes Schreiben einschließlich der Variante Adressatenbezogenes Schreiben auf der Basis untersuchenden Erschließens pragmatischer Texte Textgrundlage können sein: in sich geschlossene literarische oder pragmatische Texte Textausschnitte aus Werken, die im nachstehenden Lektüreprogramm benannt sind zwei kurze literarische Texte oder Textausschnitte im Vergleich eine Auswahl pragmatischer Texte, auch in Ausschnitten b) Prüfungsinhalt Zum möglichen Prüfungsstoff gehören folgende Ganzschriften: Leistungskurs J. Brězan: Stary nan J. Brězan: Čorny m yn J. Brězan: Krabat Druha kniha J. Brězan: Marja Jančowa J. Bart-Ćišinski: Na hrodźišću J. Koch: Wišnina J. Koch: Mój wuměrjeny kraj J. Lorenc-Zalěski: Kupa zabytych M. M ynkowa: Dny w dalinje K. Krawc: Paradiz J.-M. Čornakec: W sćinje swěčki Grundkurs J. Brězan: Stary nan J. Brězan: Marja Jančowa J. Koch: Wišnina J. Koch: Mój wuměrjeny kraj J. Skala: Stary Šymko J.-M. Čornakec: W sćinje swěčki c) Bewertungsmaßstab wie Leistungs- und Grundkursfach Deutsch 3. Leistungskursfächer in den neuen Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch a) Struktur der Prüfung Kombinierte Aufgabe Jeder Prüfungsteilnehmer hat einen praktischen Prüfungsteil sowie die beiden schriftlichen Prüfungsteile A und B zu bearbeiten. Praktischer Prüfungsteil: Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz Die Durchführung erfolgt in der Regel als Partnerprüfung. Schwerpunkte des Gesprächs zwischen zwei Prüfungsteilnehmern sind Argumentation und Interaktion. Schriftliche Prüfungsteile: Prüfungsteil A: Textaufgabe Es werden ein oder mehrere fremdsprachige Materialien vorgelegt. Die Länge der Textvorlagen beträgt insgesamt in Englisch: 750 bis circa 900 Wörter, Französisch, Italienisch, Spanisch: je 650 bis circa 800 Wörter, Polnisch, Russisch, Tschechisch: je 600 bis circa 750 Wörter. Prüfungsteil B: Aufgabe zur Sprachmittlung Sinngemäße Wiedergabe (adressatengerecht, situationsbezogen und textsortenorientiert) des wesentlichen Inhaltes eines oder mehrerer deutschsprachiger Ausgangstexte in der Fremdsprache Die Länge der Textvorlagen beträgt höchstens 700 Wörter. b) Bewertungsmaßstab Praktischer Prüfungsteil: Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz: erreichbar 20 BE Schriftlicher Prüfungsteil: Prüfungsteil A: Textaufgabe Inhalt Textverständnis erreichbar 10 BE Stellungnahme erreichbar 10 BE Sprachliche Leistung Sprachrichtigkeit erreichbar 20 BE Ausdrucksvermögen erreichbar 10 BE Prüfungsteil B: Aufgabe zur Sprachmittlung erreichbar 20 BE Insgesamt: Anwendung der 90-BE-Skala 4. Leistungskursfächer in den alten Fremdsprachen: Griechisch, Latein a) Struktur der Prüfungsarbeit: Ein anspruchsvoller Originaltext ist unter Einbeziehung eines Vergleichstextes zu interpretieren und auszugsweise in treffendes Deutsch zu übersetzen. Die Aufgabe Interpretieren bezieht sich auf den gesamten Text im Umfang von circa 220 (Griechisch)/circa 200 (Latein) Wörtern, die Aufgabe Übersetzen auf einen festgelegten Textteil im Umfang von circa 185 (Griechisch)/circa 170 (Latein) Wörtern. Den Prüfungsteilnehmern wird eine Einführung zum Text zur Verfügung gestellt. b) Prüfungsinhalt: Schwerpunkte: Griechisch: Das Welt- und Menschenbild in der attischen Tragödie; als Vergleichstext auch weitere griechische Poesie oder Prosa Latein: Welterfahrung und -deutung in der Literatur der republikanischen und der augusteischen Zeit; als Vergleichstext auch weitere lateinische Poesie oder Prosa c) Bewertungsmaßstab: Prüfungsteil A: Interpretation Textanalyse erreichbar 20 BE Darstellung des Texthintergrundes erreichbar 10 BE Einbeziehung eines beigegebenen zweisprachigen Vergleichstextes erreichbar 15 BE Prüfungsteil B: Übersetzung erreichbar 45 BE 40 BE der 45 BE werden nach einer Fehler-BE-Tabelle erteilt. 5 BE sind für die Umsetzung des Prinzips der Gleichwertigkeit von Ausgangs- und Zielsprache auf der Wirkungsebene zu vergeben. Insgesamt: Anwendung der 90-BE-Skala 134

7 4. Juli 2013 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK 5. Leistungskursfach Kunst a) Struktur der Prüfungsarbeit Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben aus, die die Auseinandersetzung mit der Komplexität bildkünstlerischer Prozesse verlangen. b) Prüfungsinhalt Schwerpunkt der Prüfung ist die an der künstlerischen Praxis orientierte Strukturierung, Organisation und Realisierung der Einheit von bildnerisch-praktischer Produktion, Reflexion und Rezeption. c) Bewertungsmaßstab Anwendung der 60-BE-Skala 6. Leistungskursfach Musik a) Struktur der Prüfung Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Prüfungsteil A und einem musizierpraktischen Prüfungsteil B zusammen. Prüfungsteil A: Analyse und Interpretation musikalischer Werke (Arbeitszeitanteil 270 Minuten; zuzüglich 15 Minuten Zeit für das Einhören und 5 Minuten Zeit für die technische Einrichtung der Wiedergabegeräte) Der Prüfungsteilnehmer bearbeitet eine Pflichtaufgabe, die nicht schwerpunktbezogen ist, sowie eine von zwei schwerpunktbezogenen Wahlaufgaben. Prüfungsteil B: Praktisches Musizieren (Arbeitszeitanteil 30 Minuten) Jeder Prüfungsteilnehmer hat in diesem Prüfungsteil die folgenden drei Teilaufgaben zu absolvieren: 1. Vortrag (solistisch oder Solopart) von a) instrumentalen und vokalen Stücken aus mindestens zwei verschiedenen Epochen oder Stilrichtungen. b) instrumentalen oder vokalen Stücken aus mindestens zwei verschiedenen Epochen oder Stilrichtungen. Das Programm kann ein Stück im Ensemble, zum Beispiel in kammermusikalischer Besetzung, im mehrstimmigen Chorsatz oder im Korrepetieren enthalten. 2. Darbieten eines für den Prüfungsteilnehmer unbekannten, von der Fachprüfungskommission bestätigten Stückes oder einer Melodie vom Blatt mit entsprechend geringerem Schwierigkeitsgrad. 3. Interpretationsgespräch zu einem vom Prüfungsteilnehmer vorgetragenen Stück aus Teilaufgabe 1. Der Prüfungsteil B findet an einem Tag im Zeitraum der schriftlichen Prüfungen statt, den der jeweilige Prüfungsausschuss festlegt. Die Reihenfolge der Einzelprüfungen wird vom Kurslehrer im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegt. Der Prüfungsteilnehmer legt das Programm der Teilaufgabe 1 in Absprache mit dem Kursfachlehrer vor Prüfungsbeginn fest. Der Kursfachlehrer stellt der Fachprüfungskommission die Noten der vorzutragenden Stücke zur Verfügung. Folgende Instrumentengruppen sind zugelassen: Tasteninstrumente Saiteninstrumente Holzblas- und Blechblasinstrumente Schlagzeug und Perkussionsinstrumente. Wählt der Prüfungsteilnehmer die Instrumentengruppe Schlagzeug und Perkussionsinstrumente, muss das Prüfungsprogramm einen melodiebetonten Beitrag enthalten. Dieser kann auf einem melodiefähigen Schlag- und Perkussionsinstrument oder einem anderen Melodieinstrument oder durch Gesang erbracht werden. Dem Prüfungsteilnehmer ist ausreichend Zeit zum Einspielen und zum Einsingen zu gewähren. b) Prüfungsinhalt Für den Prüfungsteil A werden folgende Schwerpunkte benannt: 1. Umbrüche in der Musik um Polyphones Musizieren zwischen 1500 und c) Bewertungsmaßstab Prüfungsteil A: erreichbar: 60 BE Anwendung der 60-BE-Skala Prüfungsteil B: Bewertungskriterien sind: Schwierigkeitsgrad korrekte Wiedergabe des Notentextes technische Sauberkeit künstlerische Gestaltung/Interpretation. Im Prüfungsteil B wird für die komplexe Prüfungsleistung insgesamt nur eine Punktzahl erteilt. Die Gesamtpunktzahl der Abiturprüfung für das Fach Musik wird als arithmetisches Mittel der in den Teilen A und B erreichten Punktzahlen berechnet. III. Schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes Leistungskursfach Geschichte und Grundkursfächer Geschichte, Geschichte bikulturell-bilingual, Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft und Geographie 1. Struktur der Prüfungsarbeit Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus. Im Fach Geschichte bikulturellbilingual erfolgt die Aufgabenstellung in französischer Sprache, ebenso die schriftliche Bearbeitung der Aufgabenstellung. 2. Bewertungsmaßstab Anwendung der 60-BE-Skala IV. Schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfeldes 1. Leistungs- und Grundkursfach Mathematik a) Struktur der Prüfungsarbeit Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten: im Prüfungsteil A mehrere Pflichtaufgaben zu grundlegenden Problemen der Analysis, Geometrie/Algebra und Stochastik, im Prüfungsteil B bis zu drei Pflichtaufgaben, die Probleme der Analysis, Geometrie/Algebra und Stochastik enthalten. Die Aufgaben im Prüfungsteil B berücksichtigen auch Aspekte der Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher mathematischer Teilgebiete, 135

8 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2013 Anwendung mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten auf praxisorientierte Sachverhalte, selbstständigen Auswahl und flexiblen Anwendung grundlegender mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten bei offeneren Fragestellungen. Die Materialien und alle vom Schüler angefertigten Aufzeichnungen zum Prüfungsteil A werden 60 Minuten nach Arbeitsbeginn vom Aufsicht führenden Lehrer eingesammelt. b) Prüfungsinhalt In den Aufgabenstellungen werden Kompetenzen im mathematischen Modellieren, algorithmisch-kalkülmäßigen Arbeiten sowie Interpretieren und Beurteilen von Lösungen und Lösungswegen in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt. Hinsichtlich der Möglichkeiten der Nutzung des grafikfähigen, programmierbaren Taschenrechners wird auf die nachstehende Veröffentlichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen: Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR), erschienen c) Bewertungsmaßstab Leistungskursfach Grundkursfach Prüfungsteil A erreichbar: 30 BE erreichbar: 15 BE Prüfungsteil B erreichbar: 90 BE erreichbar: 45 BE Anwendung der 60-BE-Skala im Grundkursfach und Anwendung der 120-BE-Skala im Leistungskursfach 2. Leistungskursfächer Chemie und Physik sowie Grundkursfächer Biologie, Chemie und Physik a) Struktur der Prüfungsarbeit Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten: im Prüfungsteil A mehrere Pflichtaufgaben zu grundlegenden Problemen der jeweiligen Naturwissenschaft im Prüfungsteil B eine oder mehrere Aufgaben ohne eigene experimentelle Tätigkeit im Prüfungsteil C eine von zwei Wahlaufgaben mit eigener experimenteller oder praktischer Tätigkeit. Die Materialien und alle vom Schüler angefertigten Aufzeichnungen zum Teil A werden 60 Minuten nach Arbeitsbeginn vom Aufsicht führenden Lehrer eingesammelt. Die Aufgaben im Prüfungsteil B berücksichtigen auch Aspekte der Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher Teilgebiete der jeweiligen Naturwissenschaft Anwendung naturwissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten auf praxisorientierte Sachverhalte selbstständigen Auswahl und flexiblen Anwendung grundlegender naturwissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten bei offeneren Fragestellungen. Prüfungsteil B kann zwei Wahlaufgaben beinhalten, von denen der Prüfungsteilnehmer eine zu bearbeiten hat. b) Prüfungsinhalt Hinsichtlich der Möglichkeiten der Nutzung des grafikfähigen, programmierbaren Taschenrechners wird auf die nachstehende Veröffentlichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen: Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR), erschienen In den Fächern Physik und Chemie ist im Falle einer entsprechenden Aufgabenstellung bei Nutzung von PC oder Laptop im Teil C sicherzustellen, dass die vom Prüfungsteilnehmer mit dem Computer erstellten Dokumente, zum Beispiel Grafiken oder Messwertreihen, sofort ausgedruckt und zu den Prüfungsunterlagen hinzugefügt werden können. c) Bewertungsmaßstab Prüfungsteil A Prüfungsteil B Prüfungsteil C Anwendung der 60-BE-Skala V. Weitere Prüfungsfächer 1. Leistungskursfach Sport erreichbar: 15 BE erreichbar: 30 BE erreichbar: 15 BE a) Struktur der Prüfungsarbeit Schriftlicher Prüfungsteil A: Sporttheorie Der Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus. Praktischer Prüfungsteil B: Sportpraxis Dieser Prüfungsteil findet an zwei anderen Tagen statt, die der jeweilige Prüfungsausschuss nach Abstimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur festlegt. Der sportpraktische Prüfungsteil erstreckt sich für jeden Prüfungsteilnehmer auf zwei Lernbereiche (eine Individual- und eine Mannschaftssportart) mit insgesamt mindestens drei Prüfungsaufgaben. b) Bewertungsmaßstab Prüfungsteil A Anwendung der 60-BE-Skala Prüfungsteil B Für den Prüfungsteil wird eine Punktzahl erteilt. Diese wird gemäß den Durchführungsbestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für die praktische Abiturprüfung im Fach Sport an Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung vom 31. Januar 2008 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. 2. Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion (für Schulen in kirchlicher Trägerschaft) a) Struktur der Prüfungsarbeit Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus. b) Bewertungsmaßstab Anwendung der 60-BE-Skala 3. Leistungs- und Grundkursfach Katholische Religion (für Schulen in kirchlicher Trägerschaft) a) Struktur der Prüfungsarbeit wie Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion b) Bewertungsmaßstab Anwendung der 60-BE-Skala 136

9 4. Juli 2013 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK VI. Hinweise zu den Ergänzungsprüfungen zum Nachweis von Lateinkenntnissen (Latinum), Griechischkenntnissen (Graecum) und Hebräischkenntnissen (Hebraicum) 1. Struktur der Prüfung Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Prüfungsteil A und einem mündlichen Prüfungsteil B zusammen. Prüfungsteilnehmer, deren schriftlicher Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertet wurde, sind nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Sie haben die gesamte Ergänzungsprüfung nicht bestanden. Unmittelbar vor dem mündlichen Prüfungsteil hat der Prüfungsteilnehmer in einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten einen von dem prüfenden Fachlehrer im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählten Originaltext im Umfang von circa 50 lateinischen Wörtern (Latinum) circa 60 griechischen Wörtern (Graecum) circa 30 hebräischen Wörtern (Hebraicum) zu bearbeiten. 2. Prüfungsinhalt des schriftlichen Prüfungsteils A Latinum: Ein anspruchsvollerer Originaltext im Umfang von circa 180 lateinischen Wörtern ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen; der Text entstammt einer politischen Rede oder einem philosophischen oder historiographischen Werk und bezieht sich auf die Inhaltsbereiche römische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur. Mit der Übersetzung soll der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nachweisen, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz von circa 1800 lateinischen Wörtern und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen römische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt. Graecum: Ein anspruchsvollerer Text aus dem Gesamtwerk Platons im Umfang von circa 195 griechischen Wörtern ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen. Mit der Übersetzung soll der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nachweisen, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz von circa griechischen Wörtern und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen griechische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt. Hebraicum: Ein mittelschwerer narrativer Text des Alten Testamentes im Umfang von circa 150 hebräischen Wörtern gemäß der Biblia Hebraica Stuttgartensia, Stuttgart 1983, ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen. Mit der Übersetzung soll der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nachweisen, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz von circa 400 hebräischen Wörtern und die erforderlichen Kenntnisse aus dem Bereich der Geschichte, Geographie, Gesellschaft und Religion des Alten Israel und seiner altorientalischen Umwelt vorausgesetzt. 3. Prüfungsinhalt des mündlichen Prüfungsteils B Die mündliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch, das sich bevorzugt auf Lernziele und Lerninhalte richtet, die im schriftlichen Prüfungsteil noch nicht überprüft worden sind. Der im mündlichen Prüfungsteil vorgelegte Originaltext entspricht den für den schriftlichen Prüfungsteil geltenden Kriterien, wobei sein Schwierigkeitsgrad die Situation einer mündlichen Prüfung berücksichtigt; das dem Prüfungsteilnehmer vorliegende Textblatt umfasst nur den Text sowie eventuell eine kurze Einführung in den Kontext und höchstens zwei knappe Übersetzungshilfen. Die Übersetzung von Teilen des Textes kann dem Nachweis eines vertieften Textverständnisses und hinreichender Kenntnisse der Elementargrammatik dienen. Die mündliche Prüfung umfasst folgende Bereiche: Lexik, Morphologie, Syntax; Texterschließung; Textrezeption und Tradition; Sachwissen. 4. Bewertungsmaßstab für den Prüfungsteil A Die Übersetzung wird nach einer verbindlichen Fehlerzahl- Punkte-Tabelle bewertet, die dem vorgelegten Text für die Hand des prüfenden Fachlehrers beigegeben ist. Es werden nur ganze Punkte erteilt. 5. Bewertungsmaßstab für den Prüfungsteil B Die im mündlichen Prüfungsteil erbrachte Leistung ist nach der Punkteskala von 15 bis 0 zu bewerten. Es sind nur ganze Punkte zulässig. 6. Gesamtergebnis der Ergänzungsprüfung Die Gesamtnote der Ergänzungsprüfung wird als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der schriftlichen und mündlichen Leistungen gebildet. Beim Auftreten der Dezimalstelle 5 ist auf die höhere Punktzahl aufzurunden. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt mindestens 5 Punkte ist. Kein Prüfungsteil darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein. VII. Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Hinweise zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2013 an allgemeinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (MBl. SMK S. 181), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1776), treten am 1. November 2013 außer Kraft. Dresden, den 15. Mai 2013 Sächsisches Staatsministerium für Kultus Herbert Wolff Staatssekretär 137

10 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2013 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2013/14 Vom 28. Mai 2013 I. Grundlegendes Die Vorbereitung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums erfolgt auf der Grundlage von 27 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung SOGYA) vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), in der jeweils geltenden Fassung. Die besondere Leistungsfeststellung wird jeweils in der ersten und zweiten Unterrichtsstunde geschrieben. Grundlage der Aufgabenstellungen sind die Inhalte des jeweiligen Lehrplans des Gymnasiums bis einschließlich der Klassenstufe 10 sowie der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für den mittleren Schulabschluss. II. Fächerspezifische Hinweise 1. Fach Deutsch a) Struktur der Arbeit Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der Aufgaben und der damit verbundenen Texte wird eine Einlesezeit von 20 Minuten zusätzlich zur Arbeitszeit gewährt. Die Aufgabenarten können sein: Untersuchendes Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation, Untersuchendes Erschließen pragmatischer Texte: Textanalyse, Erörterndes Erschließen literarischer Texte: Literarische Erörterung, Erörterndes Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung, Erörterndes Erschließen ohne Textvorlage: Freie Erörterung, Gestaltendes Erschließen literarischer Texte: Gestaltende Interpretation, Gestaltendes Erschließen pragmatischer Texte: Adressatenbezogenes Schreiben einschließlich der Variante Adressatenbezogenes Schreiben auf der Basis untersuchenden Erschließens pragmatischer Texte. b) Zugelassenes Hilfsmittel nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung. c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab Die Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Korrekturrichtlinien. 2. Fach Sorbisch a) Struktur der Arbeit wie für das Fach Deutsch b) Zugelassene Hilfsmittel Nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung, Obersorbisch - deutsches Wörterbuch, Deutsch - obersorbisches Wörterbuch. c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab wie für das Fach Deutsch 3. Fach Englisch a) Struktur der Arbeit Die Aufgabe umfasst folgende Bereiche: Hörverstehen, Sinngemäßes Übertragen/Sprachmittlung vom Deutschen ins Englische, schriftliche Textproduktion. Der Anteil der Textproduktion umfasst mindestens die Hälfte der Arbeitszeit. Die Textproduktion findet auf der Grundlage englischsprachiger, vorwiegend authentischer Materialien statt und setzt Kompetenzen im Leseverstehen voraus. b) Zugelassene Hilfsmittel zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch, einsprachiges nichtelektronisches Wörterbuch Englisch. c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Korrekturrichtlinien. Der Anteil der schriftlichen Textproduktion geht mindestens zur Hälfte in die Gesamtbewertung ein. Die sprachliche und inhaltliche Leistung der Textproduktion wird als Ganzes bewertet. 4. Fach Mathematik a) Struktur der Arbeit Jeder Schüler hat die Teile A und B zu bearbeiten. Teil A: Mehrere Aufgaben geringerer Komplexität zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten, darunter auch Aufgaben mit Auswahlcharakter. Arbeitszeitanteil: 25 Minuten Teil B: Aufgaben mit höherem Komplexitätsgrad zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten und deren Anwendung, darunter eine Aufgabe, die verschiedene mathematische Teilgebiete vernetzt. Arbeitszeitanteil: 65 Minuten b) Zugelassene Hilfsmittel Teil A und Teil B: Zeichengeräte nur Teil B: Tabellen- und Formelsammlung sowie grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit oder ohne Computer-Algebra-System c) Verbindlicher Bewertungsmaßstab Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der zentral vorgegebenen Korrekturrichtlinien. 138

11 4. Juli 2013 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK III. Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2012/13 vom 25. September 2012 (MBl. SMK S. 554) außer Kraft. Dresden, den 28. Mai 2013 Sächsisches Staatsministerium für Kultus Herbert Wolff Staatssekretär 139

12 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2013 Ausschreibung zur Verleihung des Gütesiegels Europaschule in Sachsen Az.: /43/23 Das Staatsministerium für Kultus verleiht zur weiteren Entwicklung des europäischen Gedankens in Bildung und Erziehung das Gütesiegel Europaschule in Sachsen. Im Rahmen der spezifischen Ausgestaltung der schulgesetzlichen Regelungen und zur Umsetzung der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Interkulturellen Bildung und Erziehung in der Schule beziehungsweise zu Europabildung in der Schule wird sächsischen Schulen aller Schularten die Möglichkeit gegeben, sich um die Verleihung des Gütesiegels zu bewerben. Schulen, die das Gütesiegel Europaschule in Sachsen führen möchten, legen der jeweils zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres einen entsprechenden Antrag (siehe Anlage) vor. Die Verleihung des Namenszusatzes erfolgt jährlich im Juni für einen Zeitraum von fünf Jahren. Eine Europaschule ist eine Schule mit einer europaorientierten interkulturellen Ausrichtung, die dieses Gedankengut durch vielfältige Projekte und Maßnahmen zum Ausdruck bringt und im Schulprogramm hervorhebt. Europaschulen bereiten Schüler in besonderer Weise auf ein zukünftiges Berufs- und Studienleben im gemeinsamen Haus Europa vor. Die Förderung des Europagedankens bildet daher die Grundlage der konzeptionellen und praktischen Arbeit dieser Schulen. Sie fördern die europaorientierte und interkulturelle Kompetenz durch Wissensvermittlung, Begegnung und Dialog mit Menschen anderer Länder und Kulturen. Die nachfolgenden Qualitätskriterien sind von Europaschulen zu erfüllen: 1. Integration europäischer Themen Europaschulen bemühen sich in besonderer Weise um die Integration europäischer Themen in den Unterricht. Grundlage dafür sind die Empfehlungen der KMK Europabildung in der Schule (Mai 2008) sowie des Europäischen Parlamentes und des Rates der Europäischen Union zu Schlüsselkompetenzen für Lebensbegleitendes Lernen (Dezember 2006). Zur Ergänzung und Vertiefung nutzen Europaschulen zusätzlich den außerunterrichtlichen Bereich. Schulische Organisationsformen, insbesondere Veranstaltungen und Aktivitäten, die zur Entwicklung und Umsetzung des Europagedankens beitragen, sind fester Bestandteil des schulischen Lebens (zum Beispiel Projekttage und -wochen, unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote zu europarelevanten Themen, europabezogene Schülerzeitungsarbeit, Gespräche mit Europa-, Bundesoder Landtagsabgeordneten zu Europathemen, Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung). 2. Sprachenlernen Die Schule fördert intensiv den Erwerb von Sprachkompetenz ihrer Schüler. Dabei müssen Angebote aus verschiedenen Sprachräumen Europas vorliegen und vorhandene sprachliche Potentiale genutzt werden. Der Nachweis kann auch durch zusätzliche, über den Pflichtbereich hinausgehende Sprachenangebote erbracht werden. Hierzu gehören unter anderem bilinguale Angebote, Intensives Sprachenlernen an Grundschulen, Sprachenangebote im Wahlbereich, herkunftssprachliche Angebote. An allgemeinbildenden Schulen sollte darüber hinaus mit dem Europäischen Portfolio der Sprachen gearbeitet werden. Zudem kann der Nachweis erbracht werden durch die Vorbereitung auf den Erwerb internationaler Sprachdiplome/ Zertifikate oder die Durchführung von Prüfungen zum KMK- Fremdsprachenzertifikat im berufsbildenden Bereich. 3. Projektorientierte Partnerschaften und Praktika Die Schule unterhält aktiv und kontinuierlich Partnerschaften mit Schulen, Ausbildungsunternehmen und so weiter im europäischen Ausland. Die Partnerschaft wird insbesondere durch länderübergreifende Projekte nachgewiesen. Alle an Schulentwicklung Beteiligten wirken daran mit. Von Gymnasien werden mindestens drei, von Mittelschulen und berufsbildenden Schulen mindestens zwei Partnerschaften, von Grund- und Förderschulen mindestens eine Schulpartnerschaft erwartet. Im Rahmen gemeinsamer Projekte werden Austauschbegegnungen durchgeführt und Kontakte gepflegt. Diese internationalen Begegnungen und Projekte werden in den Unterricht integriert. Die weiterführenden Schulen unterstützen beruflich orientierte Praktika beziehungsweise Betriebspraktika im europäischen Ausland. Für Partnerschaften und Praktika werden EU-Programme, Programme weiterer Institutionen und Fördermittel genutzt, soweit dies möglich ist. 4. Personalqualifizierung und -entwicklung Die Professionalisierung des Lehrpersonals in europarelevanten Bereichen ist Bestandteil des Fortbildungskonzepts von Europaschulen. Dazu gehören auch qualifizierende Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachenkenntnisse als Angebot für Lehrkräfte sowie Aufenthalte im europäischen Ausland. 5. Europaschule in der Region Europaschulen initiieren in ihrem regionalen Umfeld die Vermittlung des Europagedankens. Sie setzen diese Qualitätskriterien sowohl in der Schule als auch nach außen um. Dabei beziehen sie andere Schulen und weitere Einrichtungen in der Region sowie Partner aus Politik und Wirtschaft, Kunst und Kultur in ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit mit ein. Europaschulen engagieren sich in regionalen Netzwerken und treten auch hier als Förderer des Europagedankens hervor. Durch eine vielseitige Öffentlichkeitsarbeit, durch Publikationen zu gelungenen Projekten und zum internationalen Austausch tragen sie zur Verbreitung ihrer Erfahrungen bei. 6. Qualitätssicherung Qualitätssicherung ist Aufgabe aller an Schulentwicklung Beteiligten. Eine schulische Planungs- oder Steuerungsgruppe gewährleistet die kontinuierliche Umsetzung der Qualitätskriterien für Europaschulen. Die in diesem Rahmen realisierten Maßnahmen unterliegen in regelmäßigen Abständen einer systematischen schulinternen Evaluation. 140

13 4. Juli 2013 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK 7. Förderung von Begabungen Europaschulen fördern individuelle Schülerleistungen beziehungsweise Leistungen von Schülergruppen, die in besonderer Weise die Auseinandersetzung mit europäischen Themen und Problemstellungen widerspiegeln. Hierzu gehört die Teilnahme an Wettbewerben wie zum Beispiel der Europäische Wettbewerb, Wettbewerbe auf naturwissenschaftlichem, musischem, gesellschaftswissenschaftlichem oder sprachlichem Gebiet sowie die Teilnahme an Jugendforen oder das Erbringen einer Besonderen Lernleistung. 8. Kooperation mit den Nachbarstaaten Europaschulen in Sachsen unterbreiten ihren Schülern spezielle regionalspezifische Angebote, die sich insbesondere auf die Zusammenarbeit mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik beziehen. Dies kann durch den Sprachunterricht (fakultativ oder wahlobligatorisch), Arbeitsgemeinschaften (zum Beispiel zu Lebensweise, Kultur, gegebenenfalls in Kombination mit der Nachbarsprache), durch Schulpartnerschaften, grenzübergreifende Projekte oder Praktika geschehen. Berufsbildende Schulen können statt regionalspezifischer Schwerpunkte berufsspezifische Schwerpunkte setzen. 141

14 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2013 Qualitätsindikatoren für die Verleihung des Gütesiegels Europaschule in Sachsen Qualitätskriterium Integration europäischer Themen Sprachenlernen Projektorientierte Partnerschaften und Praktika Personalqualifizierung und -entwicklung Europaschule in der Region Qualitätssicherung Förderung von Begabungen Kooperation mit den Nachbarstaaten: spezielle regionalspezifische Angebote, insbesondere hinsichtlich Republik Polen und/oder Tschechischer Republik 1 Qualitätsindikatoren Behandlung europäischer Themen im Unterricht unter Beachtung der Lehrplananforderungen und des Schulprogramms in besonderer Weise außerunterrichtliche Veranstaltungen/Angebote zu europarelevanten Themen als Bestandteil des Schulprogramms wie zum Beispiel Projekttage, Ganztagsangebote, Gespräche/Foren mit externen Partnern Sprachangebote im Pflicht- und Wahlbereich aus verschiedenen Sprachräumen auf unterschiedlichen Niveaustufen (zum Beispiel bilinguale Angebote, Neigungskurse, Arbeitsgemeinschaften, herkunftssprachliche Angebote) und Maßnahmen zur Förderung des Interesses an Sprachen (zum Beispiel Aktionstage, Sprachenfeste) Dokumentation von Ergebnissen des Sprachenlernens (zum Beispiel Portfolio/Lerntagebuch gemäß Schulart- und Altersspezifik, Vorbereitung auf den Erwerb internationaler Sprachdiplome und -zertifikate, Durchführung der Prüfung zum KMK-Fremdsprachenzertifikat für Berufsbildende Schulen) Partnerschaften mit Schulen oder Unternehmen oder anderen Einrichtungen (Mindestanzahl: Gymnasien 3, Mittelschule, Berufsbildende Schulen 2, Förderschulen und Grundschulen 1) auf der Grundlage gemeinsamer länderübergreifender Projekte und Integration internationaler Begegnungen in den Unterricht, Unterstützung europabezogener beruflich orientierter Praktika Mitwirkung aller an Schulentwicklung Beteiligten bei der Organisation und Durchführung schulischer Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaften unter Nutzung unterschiedlicher Medien Europakompetenz: Teilnahme an Fortbildungen oder Referententätigkeit, Mitwirkung bei Lehreraustauschprogrammen und/oder anderen berufsbezogenen Auslandsaufenthalten Sprachliche Kompetenzen: Nutzung von Angeboten zur Verbesserung von Sprachkenntnissen auch von Sachfachlehrern, Einbeziehung von Fremdsprachenassistenten Initiativen zur Verbreitung des Europagedankens in der Region, insbesondere durch Öffentlichkeits- und Medienarbeit zu europarelevanten Themen Mitarbeit der Schule in regionalen Netzwerken zur Förderung des Europagedankens Teilnahme aller an Schulentwicklung Beteiligten an Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Kontinuität der Arbeit der Planungs- oder Steuerungsgruppe Europa Systematische schulinterne Evaluation zur Umsetzung des Schulprogramms bezogen auf europarelevante Themen Öffentliche Präsentation von Schülerleistungen zu europarelevanten Themen Erfolgreiche Teilnahme einzelner Schüler oder Schülergruppen an Wettbewerben, Jugendforen und so weiter zu europarelevanten Themen Nutzung interkultureller und regionalspezifischer Angebote durch die Schüler (zum Beispiel Verbesserung der Sprachkompetenz durch Einbeziehung von Muttersprachlern, Arbeitsgemeinschaften zu Lebensweise, Kultur und Traditionen) oder Durchführung von grenzüberschreitenden Projekten, Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung von Sportveranstaltungen, Chorauftritten, gemeinsamen Ausstellungen und weiteren Veranstaltungen 1 An Grundschulen mit Intensivem Sprachenlernen Französisch und an AbiBac-Schulen auch Frankreich. An berufsbildenden Schulen ist stattdessen eine berufsspezifische Schwerpunktsetzung möglich. 142

15 4. Juli 2013 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK Bewerbungsantrag zur Verleihung des Gütesiegels Europaschule in Sachsen Antragstellende Schule: Anlage Name der Schule: Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Ort: Telefon- und Faxnummer: Telefon: Fax: -Adresse: Schulleiter/-in: Website: Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur: Schulträger: Die Umsetzung aller Kriterien für Europaschulen und deren Nachweis anhand ausgewählter Beispiele für den Zeitraum der letzten fünf Jahre (maximal ein Ordner und gegebenenfalls CD-ROM) ist erforderlich. Dem Antrag ist beizufügen: Schuljahresterminkalender Beschluss der Schulkonferenz zum Antrag Zustimmung des Schulträgers Bitte den Antrag und die Unterlagen auch per Mail an die Sächsische Bildungsagentur senden. Datum Unterschrift 143

16 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2013 Wettbewerb Großer SCHULEWIRTSCHAFT-Preis Sachsen 2013 für hervorragende Kooperationen zwischen Schule und Unternehmen Das Anliegen Im Mittelpunkt des Wettbewerbs stehen Schulen und Unternehmen als Kooperationspartner mit ihrer lebendigen, dauerhaften Zusammenarbeit für eine systematische Berufs- und Studienorientierung. Deshalb loben die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. und das Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft e.v. über die Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen 2013 den Großen SCHULEWIRTSCHAFT-Preis Sachsen zur Prämierung der erfolgreichsten Schule-Wirtschaft-Kooperationen Sachsens aus. Der Wettbewerb würdigt hervorragende und zukunftsweisende Kooperationen von Schulen und Unternehmen, die sich durch Maßnahmen und Projekte zur Berufs- und Studienorientierung auszeichnen. Der Preis Die drei besten allgemeinbildenden Schulen erhalten den Großen SCHULEWIRTSCHAFT-Preis Sachsen mit einem Preisgeld von bis zu EUR. Die drei schulfreundlichsten Unternehmen Sachsens werden mit einer Urkunde für ihr Engagement geehrt. Bewerbung Bewerben können sich alle allgemeinbildenden Schulen sowie Unternehmen, die im Schuljahr 2012/2013 Kooperationen zwischen Schule und Unternehmen zur Berufs- und Studienorientierung erfolgreich realisiert haben. Die notwendigen Fragebögen für die Bewerbung sind auf der Homepage herunterzuladen. Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen (inklusive Anlagen) sind einzureichen (postalisch oder per PDF, nicht größer als 10 MB, sonst auf CD oder ähnliches) an das Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft e.v. Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen Postfach Dresden koordinierungsstelle@bsw-mail.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Einsendeschluss Einsendeschluss ist der 16. September 2013 (virtueller Posteingang beziehungsweise Poststempel). Preisverleihung Die Preisverleihung findet im Rahmen der Jahrestagung der Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen am 14. November 2013 in Pirna statt. Hinweis für das Bewerbungsverfahren ab 2014 Ab 2014 können sich nur noch Schulen für den Großen SCHULEWIRTSCHAFT-Preis Sachsen bewerben, die das Sächsische Qualitätssiegel für Berufs- und Studienorientierung tragen. 144

17 4. Juli 2013 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgend aufgeführter Förderschule aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Dresden Postfach Dresden Schule Anschrift Johann-Friedrich-Jencke-Schule Dresden, Schule für Hörgeschädigte Maxim-Gorki-Straße Dresden Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L) A 15/vergleichbare EntgGr. besetzbar ab nächstmöglicher Zeitpunkt Voraussetzungen sind: Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Sonderpädagogik oder Fach- beziehungsweise Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpädagogik und Lehrbefähigung, ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August 2013 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 145

18 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2013 Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgend aufgeführter Förderschule aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Dresden Postfach Dresden Schule Anschrift Schule für geistig Behinderte Lichtblick Riesa Magdeburger Straße Riesa Stellenbewertung bis besetzbar ab (SächsBesO/TV-L) A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2014 Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen. Voraussetzungen sind: Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Sonderpädagogik oder Fach- beziehungsweise Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpädagogik und Lehrbefähigung, ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August 2013 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 146

19 4. Juli 2013 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgend aufgeführter Grundschule aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Dresden Postfach Dresden Schule Anschrift Grundschule Königstein Schreiberberg Königstein Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L) A 13/vergleichbare EntgGr. besetzbar ab nächstmöglicher Zeitpunkt Voraussetzungen sind: Hochschulabschluss für das Lehramt an Grundschulen beziehungsweise Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August 2013 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 147

20 Ministerialblatt des SMK Nr Juli 2013 Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des stellvertretenden Schulleiterin/ stellvertretenden Schulleiters an nachfolgend aufgeführter Förderschule aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Bautzen Postfach Bautzen Schule Anschrift Dr.-Friedrich-Wolf-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum für Körperbehinderte Hoyerswerda Dillinger Straße Hoyerswerda Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L) A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. besetzbar ab nächstmöglicher Zeitpunkt Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen. Voraussetzungen sind: In der Regel im jeweiligen Förderschwerpunkt: Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Sonderpädagogik oder Fach- beziehungsweise Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpädagogik und Lehrbefähigung, ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftefortbildung. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. August 2013 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 148

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