Primarstufe Giebenach

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1 Primarstufe Giebenach Kindergarten und Primarschule Giebenach Moosmattstrasse Giebenach Mail Schulleitung Thomas Schmid Lehrpersonen Homepage schulleitung@schule-giebenach.ch vornamename@schule-giebenach.ch Wichtige Telefonnummern Schulleitung Schulsekretariat Kindergarten Lehrpersonenzimmer Klassenzimmer 1./2. Klasse Klassenzimmer Klasse Schulratspräsident Lars Bohler Logopädischer Dienst Füllinsdorf G Barbara Jäggi P Gemeindeverwaltung Giebenach Hauswart Daniel Bippus Schulpsychologischer Dienst Liestal Kinder- und Jugendpsychiatrie Liestal

2 Guten Tag! Einen guten Tag wünschen wir uns oft und gut soll doch jeder Tag werden. Auch die Schultage an der Primarschule und dem Kindergarten Giebenach sollen für die Kinder und Jugendlichen gute Tage sein. Ein guter Schultag beginnt früh, zu Hause. Danach bildet der Schulweg für viele eine gute Zeit und der Anfang der Stunde im Zimmer mit den Kolleginnen und Kollegen ist ein guter Moment. Wir alle sind beteiligt am Gelingen des guten Schultages und ich wünsche mir, dass wir Hand in Hand arbeiten können. Stimmen wir in Gesprächen und Diskussionen unterschiedliche Ansichten über einen guten Schultag ab. Akzeptieren wir die Umsetzung des guten Schultages durch die Lehrpersonen und unterstützen wir sie dabei. Hinter der Schule steht der Schulrat, ein fünfköpfiges demokratisch gewähltes Gremium. Ich bin froh, auf die Unterstützung und wohlwollende Förderung des Schulrates und der Gemeinde bauen zu können. Fragen wir die Schülerinnen und Schüler, was sie zu einem guten Schultag benötigen! Ein guter Tag ist geprägt von guten zwischenmenschlichen Momenten. Ich treffe gute Menschen und habe es gut mit ihnen. Ein guter Tag ist auch geprägt von spannender und herausfordernder Arbeit. Wenn ich Aufgaben löse, Erfolg habe und weiter komme, freue ich mich. Auch gut ist es, wenn die Arbeit oder die Aufgabe gelöst ist und ich stolz darauf zurück blicken kann. Ich freue mich dann auf den nächsten, guten Tag. In der Hausordnung unserer Schule steht «Ich grüsse». Ich möchte ergänzen «... mit einem fröhlichen Guten Tag!» wünschen wir uns im kommenden Schuljahr gegenseitig viele gute Tage und setzen uns tatkräftig dafür ein, dass sie gut werden. Die Wünsche sind auf unsere Mithilfe angewiesen. Ich freue mich darauf, mit vielen Kindern und Lehrpersonen gute Tage in der Schule Giebenach zu verbringen. In diesem Sinne ein herzliches «Guten Tag!» Thomas Schmid Schulleiter Primarstufe Giebenach Giebenach, August 2016 Unsere Homepage:

3 Leitbild Primarstufe Giebenach Unterrichtszeiten 1. Wir stellen die Kinder in den Mittelpunkt unseres Bewusstseins und fördern sie in ihrer persönlichen Entwicklung. 2. Wir fördern einen offenen, respektvollen Umgang und Austausch zwischen Kindern, Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen und anderen Beteiligten. 3. Wir fördern den Gemeinschaftssinn durch verschiedene Aktivitäten und nehmen Rücksicht aufeinander. 4. Wir fördern unsere Zusammenarbeit durch gegenseitiges Wohlwollen und Interesse aneinander. 5. Wir fördern soziale Kompetenzen wie Konfliktfähigkeit, respektvollen Umgang miteinander und Rücksichtnahme. 6. Wir fördern Selbstkompetenzen wie Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Bescheidenheit und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln. Unterrichtszeiten Eine Lektion dauert in der Primarstufe 45 Minuten. Zwischen den Lektionen sind Pausen. Vormittag Eingangslektion (im Kindergarten Einlaufzeit) Lektion Lektion Lektion Lektion Nachmittag Lektion Lektion Lektion Von Uhr sind die Schülerinnen und Schüler in der Regel bei einer Klassenlehrperson. Im Kindergarten beginnt der Unterricht nach der Einlaufzeit. 7. Wir fördern die Sachkompetenz durch individualisierenden, differenzierenden und lebendigen Unterricht. 8. Wir gestalten ein einladendes und anregendes Schulareal.

4 Schuljahres-Kalender Elternabend alle Klassen mit Schulrat, Apéro Elternabend Kindergarten Elternabend 1./2. Klasse Klassenlager Klasse Informationen nur 3. Klasse Elternabend Klasse ganztags Herbstwanderung ganztags Verschiebedatum Herbstwanderung zweiter Elternabend Kindergarten Singkreis ganztags kein Unterricht: Fortbildung Lehrpersonen «Hörfenster» der Kreismusikschule KMS Räbeliechtliumzug Kindergarten und 1./2. Klasse morgens Papiersammlung Hörfenster der Musikschule KMS in Giebenach ganztags kein Unterricht: Fortbildung Lehrpersonen Weihnachtscafé Klasse Singkreis Lesenacht Klasse ganztags kein Unterricht: Fortbildung Lehrpersonen morgens Klassenfoto Entdecke-Neues-Tag nachmittags Banntag ganztags Sporttag Zeugnisabgabe Singkreis, anschliessend Schulferien

5 Anlässe Informationen Die genauen Angaben zu den entsprechenden Anlässen erhalten Sie jeweils einige Tage davor in schriftlicher Form. Bitte beachten Sie, dass für einzelne Klassen weitere Daten separat bekannt gegeben werden. Wir wissen, dass es schwierig sein kann, einen Babysitter zu finden. Trotzdem erwarten wir Ihre Teilnahme an folgenden Anlässen: Gesamtelternabend: Dienstag, 16. August, Uhr Klassenelternabend am Anfang des Schuljahres Beurteilungsgespräch in der Mitte des Schuljahres Papiersammlung Traditionsgemäss beteiligt sich die Primarstufe Giebenach viermal jährlich an der Papiersammlung in der Gemeinde. Der Erlös ist jeweils ein namhafter Zustupf für die Klassenkassen. Für die Aufsicht und die Begleitung der Kinder sind wir dringend auf Ihre Mithilfe angewiesen. Unsere nächste Papiersammlung findet statt am Montag, 16. November 2016 von 8.00 bis Uhr. Wir freuen uns über zahlreiche Eltern, welche uns unterstützen. Wir freuen uns auch sehr über Mütter und Väter, welche uns bei anderen Anlässen helfend zur Seite stehen. Informationen an alle Schülerinnen und Schüler werden jeweils an das älteste Kind einer Familie abgegeben. Schulbesuche Die Eltern sind herzlich eingeladen, nach Absprache mit den Lehrpersonen, die Klasse bzw. den Unterricht zu besuchen. Bitte melden Sie Ihren Besuch rechtzeitig an und respektieren Sie den Entscheid der Lehrperson. Es wird kein offizieller Besuchstag durchgeführt.

6 Kommunikation Lehrplan und Schulprogramm Vorgehen bei Problemen Grundsätze: Durch eine offene Kommunikation und guten Kontakt zu den Erziehungsberechtigten schaffen wir eine gute Basis zur Zusammenarbeit. Probleme sind besser lösbar, wenn sie frühzeitig angegangen werden. Unser Ziel ist es, Probleme möglichst niederschwellig aus der Welt zu schaffen. Wir suchen aktiv nach Lösungen und agieren zukunftsorientiert. Folgendes Vorgehen gilt: Besprechen Sie Probleme immer zuerst mit der Klassenlehrperson. Verlangen Sie ein Gespräch. Sprechen Sie ihr Anliegen offen an. Resultiert keine befriedigende Lösung, wenden Sie sich an die Schulleitung. Führt auch dies zu keiner Entspannung der Situation, wenden Sie sich bitte an den Schulrat. Lehrplan Kindergarten und Primarschule Die Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarschule richten sich nach dem obligatorischen Lehrplan Volksschule Baselland. Weitere Informationen zum Lehrplan erhalten Sie unter: Schulprogramm Das vollständige Schulprogramm ist auf der Homepage abrufbar. Das Schulprogramm regelt Zuständigkeiten und konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben zur Schulorganisation.

7 Schullaufbahn Bezeichnungen In dieser Übersicht finden Sie die elf obligatorischen Schuljahre und ihre Bezeichnungen: Übertritt Sekundarstufe I Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse verlassen die Schule Giebenach im Sommer 2017 und treten in die Sekundarstufe I über. Primarstufe (in Giebenach) 1. Zyklus 1. Jahr Kindergarten 2. Jahr Kindergarten 1. Klasse Primarschule 2. Klasse Primarschule 2. Zyklus 3. Klasse Primarschule 4. Klasse Primarschule 5. Klasse Primarschule 6. Klasse Primarschule Sekundarstufe I 1. Klasse Sekundarschule (Sekundarschulkreis Rheintal, 2. Klasse Sekundarschule Sekundarschule Pratteln) 3. Klasse Sekundarschule Das erste und zweite Jahr des Kindergartens werden zusammen in einem Kindergarten unterrichtet. Auch die erste und zweite Klasse der Primarschule werden als Mehrjahrgangsklasse zusammen unterrichtet. Für die Klassen drei bis und mit sechs ist eine grosse Mehrjahrgangsklasse eingerichtet. Viele Unterrichtsaktivitäten finden dennoch in kleinen Gruppen statt. Das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I läuft folgendermassen ab: Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bespricht in der 6. Klasse der Primarschule mit den Erziehungsberechtigten im Rahmen des jährlichen Standortgesprächs den Übertritt und unterbreitet ihren oder seinen Vorschlag für die Zuweisung der Schülerin oder des Schülers zum Leistungszug A (allgemein), E (erweitert) oder P (progymnasial) der Sekundarstufe I aufgrund des Zwischenstandes in der Leistungsbeurteilung in allen Fächern und der Gesamtbeurteilung. Im Anschluss an das Gespräch händigt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer den Erziehungsberechtigten den schriftlichen Zuweisungsvorschlag aus. Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Vorschlag einverstanden, erheben sie diesen mit ihrer Unterschrift zum Antrag an die Schulleitung der Primarstufe. Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Vorschlag nicht einverstanden, melden sie das Kind zur Übertrittsprüfung an.

8 Im Schulhaus Bibliothek Die Schulbibliothek steht den Schülerinnen und Schülern und den Lehrpersonen gratis zur Verfügung, sie befindet sich im 1. Stock im Schulhaus. Öffnungszeiten Zweimal pro Woche wird die Bibliothek für die Schülerinnen und Schüler geöffnet. Die Bibliotheksöffnungszeiten werden zu Beginn des Schuljahres festgelegt. Fundgegenstände Am besten beschriften Sie möglichst alle Materialien Ihres Kindes. Vermisst Ihr Kind etwas, melden Sie sich bitte rasch oder werfen Sie selber einen Blick in die Fundgegenstände in der Schule. Im Schulhauseingang im Erdgeschoss und im Schaukasten neben dem Lehrpersonenzimmer werden Fundgegenstände ausgestellt. Was länger als vier Wochen nicht abgeholt wird, müssen wir entsorgen. Mit Anfang der Sommerferien werden alle Fundgegenstände entsorgt bzw. weiter verwertet. Ausleihe Es dürfen ausgeliehen werden: 3 Medien (Ein Pultbuch für die Schule/ den Kindergarten, daneben eine CD, Kassette oder DVD). Alle Medien dürfen einen Monat ausgeliehen werden. Bücher die noch nicht fertig gelesen wurden, dürfen in der Bibliothek verlängert werden. Werden die Medien nicht bis zum Ende der Ausleihfrist zurückgebracht, erfolgt eine Mahnung mit Mahngebühr pro ausgeliehenes Medium. Nach der 3. Mahnung werden nicht zurückgebrachte Medien in Rechnung gestellt. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die Medien sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen oder Verlust entliehener Medien ist der Benutzer oder die Benutzerin ersatzpflichtig. Versicherung Die Versicherung der Kinder privat, wie auch während der Unterrichtszeit, ist Sache der Erziehungsberechtigten. Mittagstisch Der Mittagstisch ermöglicht die Betreuung der Kinder von Uhr bis Uhr. Die Gemeinde Giebenach bietet den Mittagstisch an einem Wochentag an. Die Ausschreibung und die Organisation erfolgen durch die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Schule. Die Verantwortung für den Mittagstisch liegt bei der Gemeinde. Gegenstände von zu Hause Die Schule übernimmt keine Verantwortung für Gegenstände (z. B. Sammelkarten), welche von zu Hause mitgenommen werden und abhandenkommen und/oder beschädigt werden.

9 Notizen Ernährung und Bewegung Ernährung und Bewegung werden getrennt. Alle Schulkinder essen im Klassenverband das Znüni. Bitte achten Sie auf ausgewogene Zwischenmahlzeiten. Die Kinder erhalten im Schulzimmer einen Trinkbecher. Wir möchten den Kindern vermitteln, dass unser Körper genügend Wasser braucht um fit und gesund zu bleiben und die Kinder sollen sich ein gesundes Trinkverhalten aneignen. Auch Bewegung ist gesundheitsfördernd. An unserer Schule wird viel Wert auf bewegten Unterricht mit Bewegungsmöglichkeiten gelegt. Die Kinder lernen im Kindergarten verschiedene Nahrungsmittel kennen und nehmen diese mit verschiedenen Sinnen wahr. In der 1./2. Klasse lernen die Kinder die Lebensmittelpyramide kennen. In den folgenden Schuljahren werden punktuell weitere Themen zur Gesundheitsförderung betrachtet. Schularzt/Schulärztin Im ersten Kindergartenjahr und in der 4. Klasse der Primarschule findet eine schulärztliche Reihenuntersuchung statt. Zur Durchführung dieser Untersuchung werden Sie durch die Klassenlehrperson rechtzeitig aufgefordert, Sie erhalten dann auch die entsprechenden Unterlagen. Alternativ zur schulärztlichen Untersuchung können Sie Ihr Kind auch bei Ihrem Haus- oder Kinderarzt bzw. Ihrer Haus- oder Kinderärztin untersuchen lassen. Die Kosten gehen dann zulasten ihrer Krankenkasse. Die Untersuchung ist obligatorisch.

10 Hausordnung Die Hausordnung gilt für das ganze Schul- und Kindergartenareal, inklusive der Mehrzweckhalle Giebenach. Sinngemäss gilt die Hausordnung auch für Anlässe, welche im Rahmen des Unterrichtes ausserhalb des Schulareals stattfinden. 1. Ich respektiere die Anderen und verhalte mich rücksichtsvoll. Ich grüsse. Ich regle Konflikte mit Worten. 2. Ich trage Sorge zum gesamten Material in und um die Schulgebäude. Ich putze beim Betreten der Schulgebäude meine Schuhe. Im Schulhaus trage ich in der Regel Hausschuhe. 3. Ich erscheine rechtzeitig auf dem Schulareal und befinde mich pünktlich an meinem Platz. Bei Schulbeginn hänge ich meine Jacke auf und meine Schuhe stehen ordentlich unter der Bank. Kindergarten: Wenn ich das Schulhaus verlasse, stehen die «Finken» auf dem Schuhtablar. 4. Abfälle entsorge ich getrennt in den dafür bereitgestellten Behältern. 5. Während der Unterrichtszeiten verhalte ich mich in den Gängen leise. In der kleinen Pause darf ich mich innerhalb des Schulhauses bewegen, nehme aber Rücksicht auf andere, welche am Arbeiten sind. Die grosse Pause verbringe ich in der Regel im Freien und bleibe dabei auf dem Schulareal. Wenn ich Hilfe brauche, wende ich mich an die Pausenaufsicht. Spielsachen aus der Kiste bringe ich nach dem Läuten zurück. Kindergarten: Beim Läuten der grossen Glocke bringe ich die Spiel- sachen zurück. 6. Ist der Fussballplatz offen, spiele ich ausschliesslich auf diesem Platz Fussball. Ist er geschlossen, darf ich auf dem Hartplatz Fussball spielen. Schneeballschlachten finden ausschliesslich auf dem Fussballplatz statt. 7. Die Toilette benutze ich immer sitzend, anschliessend verlasse ich sie sauber. Die Toilette ist kein Aufenthaltsraum. 8. Das Benützen von Kleinfahrzeugen (Trottinett, Rollbrett, Roller- skates usw.) ist auf dem Schulareal im Freien erlaubt, Fahrrad fahren ist bis 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn und ab 30 Minuten nach Unterrichstende erlaubt. Fahrräder werden vor dem Feuerwehrmagazin abgestellt. 9. Trottinette und andere Gefährte werden aussen, rechts neben dem Schulhauseingang ordentlich deponiert. Kindergarten: Trottinette und andere Gefährte bleiben zu Hause. 10. Private elektronische Geräte jeglicher Art bleiben während der Schulzeit ausgeschaltet in der Schultasche. 11. Waffen und gefährliche Gegenstände (z. B. Laserpointer) lasse ich zu Hause. 12. Für private Sammelobjekte und Spielsachen jeglicher Art bin ich selbst verantwortlich.

11 Absenzen Meldung der Absenz Bitte benachrichtigen Sie die zuständige Lehrperson bei einer Absenz im Voraus. Erscheint ein Kind nicht zum Unterricht und es liegt keine Meldung der Erziehungsberechtigten vor, versucht die zuständige Lehrperson unmittelbar die Eltern oder Erziehungsberechtigten zu erreichen. Eine Kontaktperson oder die Erziehungsberechtigten sind bis 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn telefonisch erreichbar. Jede Absenz wird durch die Erziehungsberechtigten im Voraus entschuldigt. Bei Absenzen von mehr als sieben Schultagen wegen Krankheit oder Unfall des Kindes ist ein ärztliches Zeugnis beizubringen. Zudem ist bei einer längeren Absenz wöchentlich mit den Erziehungsberechtigten zu klären, wie der verpasste Unterrichtsstoff sinnvoll nachgearbeitet werden kann. Die Verantwortung dafür tragen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und die Lehrperson gemeinsam. Jokertage Jedem Schüler und jeder Schülerin stehen pro Schuljahr zwei Jokertage zu. An den Jokertagen dürfen die Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben. Jokertage dürfen auch als Halbtage bezogen werden. Die Umrechnung in einzelne Lektionen ist nicht möglich. Nicht eingezogene Halbtage können nicht auf folgende Schuljahre übertragen werden. Gesuche für Jokertage sind im Voraus schriftlich bei der Klassenlehrperson einzureichen. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage. Beurlaubung Schülerinnen und Schüler können auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten befristet vom Schulbesuch beurlaubt werden, wenn besondere Gründe vorliegen. Für voraussehbare Absenzen muss vor dem Urlaub eine Urlaubsbewilligung eingeholt werden. Dabei gelten für die Primarstufe folgende Bewilligungsinstanzen: Bis zu einem Tag darf die Klassenlehrperson den Urlaub bewilligen, sofern er nicht Ferien verlängernd ist. Ferienverlängerungen sowie Urlaube bis zu zwei Wochen kann die Schulleitung bewilligen. Längere Absenzen können auf Antrag der Schulleitung vom Schulrat bewilligt werden. Es werden keine Urlaube bewilligt, ohne die Meinung der verantwortlichen Lehrpersonen eingeholt zu haben. Die Gesuche sind in der Regel bis zehn Tage vor dem Urlaub einzureichen. Dispensationen Bei längerer Dispensation vom Turn- und Schwimmunterricht muss der zuständigen Lehrperson ein ärztliches Zeugnis abgegeben werden. Verspätung Verspätungen sind analog den anderen Absenzen zu entschuldigen. Bitte beachten Sie die jeweiligen speziellen Regelungen in den einzelnen Klassen.

12 Schulferien 2016/2017 Unterrichtsausfall Schulferien Herbst 2016 Beginn Samstag, 01. Oktober Ende Sonntag, 16. Oktober Unterrichtsbeginn Montag, 17. Oktober Weihnachten 2016/2017 Beginn Samstag, 24. Dezember Ende Sonntag, 01. Januar Unterrichtsbeginn Dienstag, 03. Januar Fasnacht 2017 Beginn Samstag, 25. Februar Ende Sonntag, 12. März Unterrichtsbeginn Montag, 13. März Chienbäse Liestal 05. März Basler Fasnacht März Frühjahr 2017 Beginn Samstag, 08. April Ende Sonntag, 23. April Unterrichtsbeginn Montag, 24. April Schulfreie Tage Berchtoldstag Montag, 02. Januar 2017 Schulinterne Weiterbildung Freitag, 04. November 2016 Freitag, 25. November 2016 Freitag, 24. Februar 2017 Tag der Arbeit Montag, 01. Mai 2017 Auffahrt Donnerstag und Freitag, Mai 2017 Pfingsten Montag, 05. Juni 2017 Die Ferien und schulfreien Tage der kommenden Jahre sind auf unserer Homepage abrufbar. Abwesenheit Lehrpersonen Fällt eine Lehrperson kurzfristig aus, dürfen die Kinder, welche betreut werden können, am ersten Tag zu Hause bleiben. Die übrigen Kinder besuchen den Unterricht in einer andern Klasse. Die Klassenlehrperson wird Sie über die Details am ersten Elternabend zum Beginn des Schuljahres informieren. Ab dem zweiten Krankheitstag wird nach Möglichkeit eine Stellvertretung eingesetzt. Sommer 2017 Beginn Ende Unterrichtsbeginn Samstag, 01. Juli Sonntag, 13. August Montag, 14. August

13 Mitarbeitende Schulleitung und Schulsekretariat Thomas Schmid Schulleiter Doris Tschirky-Berger Schulsekretariat Lehrpersonen Elisabeth Schlumpf Sabrina Schwab Ian Eitner Anna-Julia Szabo Danielle Jungblut Alexandra Lerch Rahel Gessler Doris Vionnet-Buser Flurina Klein Marianne Widmer Stephanie Westdijk Lehrperson Kindergarten Klassenlehrerin 1./2. Klasse Klassenlehrer 3./4. Klasse Klassenlehrerin 5./6. Klasse Lehrerin für textiles Gestalten und Französisch Lehrerin Klasse Lehrerin Klasse und Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) Lehrperson für Vorschulheilpädagogik (VHP), Heilpädagogin Lehrperson für Förderunterricht (FU), Deutsch als Zweitsprache (DAZ) und Individuelle spezielle Förderung (ISF) Lehrperson für Musik und Bewegung (MUB) Individuelle spezielle Förderung (ISF), Sozialpädagogin

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