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- Curt Siegel
- vor 7 Jahren
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1 Eltern Hand Buch
2 2 2. Auflage, 2015
3 3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 Liebe Eltern 3 Absenzen der Lehrpersonen 4 Absenzen der Kinder 4 Adressen und Telefonnummer 4 Anlässe 4 Deutsch als Zweitsprache (DaZ) 4 Elternarbeit EMA 5 Elternbildung und -notruf 5 Fundsachen 5 Frühenglisch Fehler! Textmarke nicht definiert. Fehler! Textmarke nicht definiert. Integrative Schule (IS) 5 Instrumentalunterricht - üms 5 Kosten 5 Pausen 6 Persönliche Gegenstände 6 Pflichten der Eltern 6 Q-Halbtag 6 Rechte der Eltern 6 Schulareal 7 Schularzt/Impfungen 7 Schulmaterial 7 Schulblatt 7 Schulordnung 8 Schulweg und Schulversicherung 8 Schwimmbadbesuch 8 Stundenpläne 8 Tagesstrukturen 8 Übertritt in die Oberstufe 8 Unterrichtsbesuche 9 Urlaubsgesuche für SchülerInnen 9 Verkehrsunterricht 9 Wald-/Naturhalbtag 9 Zahnarzt 9 Znüni Pausenverpflegung 10
4 3 Liebe Eltern Die Schulleitung und die EMA freuen sich, Ihnen die zweite Auflage des Handbuchs der Schule Freienwil zur Verfügung zu stellen. Dieses Handbuch soll neben der Webseite - eine weitere Orientierungshilfe sein. Mit diesem Handbuch möchten wir besonders alle neuen Eltern der Schule Freienwil ganz herzlich begrüssen. Im Inhaltsverzeichnis gleich am Anfang finden Sie schnell eine Übersicht über alle erläuterten Stichworte. Gleichzeitig möchten wir Sie auch auf die Internetseiten hinweisen, wo zusätzlich eine ganze Fülle von Informationen auf Sie wartet: Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind eine schöne und spannende Schulzeit in Freienwil.
5 4 Absenzen der Lehrpersonen Wenn eine Lehrperson krank ist und der Unterricht nicht stattfinden kann, wird die betroffene Klasse per Rundtelefon Benachrichtigt. Muss ihr Kind während dem Unterrichtsausfall durch die Schule betreut werden, so nehmen Sie mit der Klassenlehrperson Kontakt auf. Ihr Kind wird dann von einer anderen Lehrperson betreut. Randstundenbetreuung, Aufgabenhilfe und Mittagstisch, sowie Musikstunden finden trotzdem statt! Absenzen der Kinder Damit sich niemand unnötige Sorgen macht, melden Sie Ihr krankes Kind vor Unterrichtsbeginn schriftlich oder telefonisch ab. Kinder, die bis 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erscheinen, werden von den Lehrpersonen gesucht. Sollte ein Arztbesuch nicht ausserhalb der Unterrichtszeit möglich sein, so informieren Sie bitte frühzeitig die betroffenen Lehrpersonen schriftlich. Adressen und Telefonnummer Siehe Homepage Auf unserer Homepage finden Sie: Wichtige Adressen der Schule Ferien- und Feiertagsplan Verschiedene Links zu öffentlichen Stellen, Schulpsychologischem Dienst etc. Sollten Sie keinen Zugang zu der Homepage haben, so setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat ( ) in Verbindung. Sie bekommen dann die wichtigen Informationen in Papierform. Anlässe Zum Freienwiler Schulleben gehören verschiedene schulische Anlässe. Gemeinsames Feiern, Singen oder Theaterspielen fördern das Zusammengehörigkeitsgefühl und ermöglichen den Kindern auch andere Fähigkeiten zu zeigen und zu nutzen. Für die Kinder sind diese Anlässe verpflichtend. Die Anlässe werden auf dem Ferien- und Feiertageplan (Homepage) und/oder in den Quartalsplänen der Klassen rechtzeitig angekündigt. Deutsch als Zweitsprache Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, erhalten zusätzliche Lektionen in Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Diese unterstützen sie dabei, dem Unterricht in der Klasse zu folgen. DaZ-Lektionen werden ab dem Kindergarten für betroffene Kinder erteilt und sind
6 5 kostenlos. Gute Deutschkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für den Schulerfolg. Elternarbeit EMA Die EMA sieht sich als Bindeglied zwischen den Eltern und der Schule Freienwil. Die EMA bietet eine Anlaufstelle für Eltern und Schule an und sorgt für die Sicherstellung der nötigen Kommunikation. Siehe Homepage unter Elternbildung und -notruf Für Eltern gibt es zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen Themenbereichen. Angebote finden Sie beispielsweise unter: Wenn Sie als Vater oder Mutter nicht mehr wissen, wie Sie sich Ihrem Kind gegenüber verhalten sollen, können Sie den Elternnotruf kontaktieren. Der Elternnotruf ist eine Krisenberatungsstelle, die rund um die Uhr unter erreicht werden kann. Fundsachen Eine Kiste mit den diversen Fundsachen steht in der Schule beim Eingang, sowie in der Turnhalle neben der Treppe. Sie wird jeweils per Ende Schuljahr geleert und die nicht abgeholten Fundstücke werden entsorgt. Integrative Schule (IS) An unserer Schule wird seit dem Schuljahr 2009/10 die integrative Schulform umgesetzt. Kinder, die zuvor in eine Kleinklasse mussten, besuchen jetzt die Regelschule. Unsere schulische Heilpädagogin unterstützt die Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse beim Lernen. Sie arbeitet mit einzelnen Kindern oder mit Gruppen im Klassenzimmer oder separativ ausserhalb des Klassenverbandes. Der regelmässige Austausch und klare Absprachen mit der Klassenlehrperson sind die Voraussetzung für eine sinnvolle und individuelle Förderung. Instrumentalunterricht - üms Die überregionale Musikschule (üms) organisiert den Instrumentalunterricht für Kinder ab der 1. Klasse. Das genaue Angebot und die Kosten finden Sie unter Kosten Für Kinder und Jugendliche mit Aufenthalt im Kanton ist der Unterricht an den öffentlichen Volksschulen unentgeltlich (aus dem Schulgesetz des Kantons AG). Elternbeiträge für Schulreisen oder Ausflüge werden von Fall zu Fall bestimmt.
7 6 Pausen Während der Pause dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulareal ohne ausdrückliche Genehmigung ihrer Lehrpersonen nicht verlassen. Drohungen und Gewalt verbale und körperliche werden nicht toleriert und sollen den Lehrpersonen gemeldet werden. Während der Pausen hat eine Lehrperson Pausenaufsicht und ist auf dem Pausenhof anwesend. Persönliche Gegenstände Ohne Erlaubnis der Lehrperson dürfen keinerlei gefährliche Gegenstände oder elektronische Geräte in die Schule, auf Schulreisen oder Exkursionen etc. mitgenommen werden. Solche Gegenstände können von den Lehrpersonen und der Schulleitung eingezogen werden. Die Eltern müssen diese Gegenstände persönlich wieder abholen. Pflichten der Eltern Im Schulgesetz des Kanton AG (3.1 Eltern und Schüler) sind die Pflichten der Eltern definiert. Diese sind zu finden unter: Stichwort Volksschuldaten des Kanton Aargau. Die Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Sie schicken ihr Kind regelmässig in die Schule und verpflichten sich, die Lehrpersonen oder die Schulleitung frühzeitig über Gründe zum Fernbleiben vom Schulunterricht zu informieren. Die Eltern nehmen an Elternveranstaltungen oder Gesprächen teil, zu denen die Schulpflege, die Schulleitung oder eine Lehrperson einladen. Ein Link zu der kantonalen Aufstellung der Rechte und Pflichten finden Sie auf der Homepage der Schule. Q-Halbtag Die Eltern können Ihr Kind einen Halbtag pro Quartal ohne Angabe von Gründen vom Unterricht beurlauben lassen. Bitte reichen Sie Ihr schriftliches Gesuch mindestens 3 Schultage vorher bei der Klassenlehrperson ein. Es ist möglich 2 Q-Halbtage zusammenzulegen, d.h. 1 ganzen Tag Urlaub pro Semester zu beziehen. Der Q-Halbtag sollte nicht dazu eingesetzt werden, die Ferien zu verlängern. Die Lehrperson kann zusätzliche Urlaube bis zu einem ganzen Tag in Absprache mit der Schulleitung bewilligen. Rechte der Eltern Eltern haben das Recht, über den Stand der Schülerleistungen und das Schulgeschehen informiert zu werden. Sie können sich jederzeit für ein Gespräch anmelden, um schulische Probleme zu besprechen. Bei schulischen Entscheiden, etwa beim Übertritt in
8 7 die Primarschule und in die Oberstufe, sind die Eltern miteinzubeziehen. Schulareal Die Kinder dürfen sich auch in ihrer Freizeit auf dem Schulareal aufhalten, wenn der Unterricht nicht gestört wird. Der Aufenthalt auf dem Kindergartengelände ist auch während der unterrichtsfreien Zeit nicht erlaubt. Der Aufenthalt in den Schulhäusern ist nur während der Schulzeit erlaubt. Die Kinder sind für die Ordnung und Sauberkeit auf dem ganzen Areal mitverantwortlich. So wird auch regelmässig gfötzelet und ein Frühlingsputz (Spielkiste, Spielplatz und Pausenplatz herrichten) gemeinsam durchgeführt. Die Kinder tragen in den Schulhäusern Hausschuhe und auf dem Pausenplatz Schuhe. Sachbeschädigungen sind sofort dem Hauswart oder einer Lehrperson zu melden. Absichtliche Beschädigungen werden auf Kosten der Eltern instand gestellt. Schularzt/Impfungen Während der Schulzeit sind zwei obligatorische schulärztliche Untersuchungen vorgesehen: Die erste beim Eintritt in die 1. Klasse und die zweite beim Austritt aus der obligatorischen Schulzeit (9. Klasse) Für die Impfungen in den Schulen ist der Impfdienst der Lungenliga Aargau in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und Schulärzten zuständig. Die Impfungen werden für alle Kinder empfohlen, sind jedoch freiwillig. Die Eltern werden von der Schule rechtzeitig über die geplanten Impftermine informiert. Eine Impfung wird nur dann vorgenommen, wenn die Eltern ihr Einverständnis schriftlich erklären. Die Schularztuntersuchung sowie die Impfung können die Eltern auch privat mit dem Kinderarzt organisieren. Schulmaterial Die Schule stellt den Kindern jegliches Schulmaterial kostenlos zur Verfügung. Das Schulmaterial und die Bibliotheksbücher müssen sorgfältig behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust haften die Eltern. Schulblatt Das Schulblatt erscheint quartalsweise und gibt rückblickend Einblick in den Schulalltag, Informationen zur Schulentwicklung und personellen Veränderungen. Der Hauptteil wird von den Kindern beigesteuert. Die
9 8 Schülertexte werden sehr zurückhaltend und stufengerecht redigiert. Auf der Homepage finden Sie jeweils die aktuelle Ausgabe in Farbe! Schulordnung Jeweils am Anfang des Schuljahres wird den Kindern die Schulordnung erläutert und verteilt. Sie ist auch auf der Homepage der Schule zu finden. Schulweg und Schulversicherung Der Schulweg ist zu Fuss (nicht mit Rollbrett, Trottinett o.ä.) zurückzulegen. Die Benützung des Velos ist für Schülerinnen und Schüler von entlegenen Höfen nach Absprache mit der Schulleitung gestattet. Die Eltern sind für den Schulweg ihrer Kinder verantwortlich. Bei Unfällen auf dem Schulweg oder während der Unterrichtszeit haftet die private Kranken- und Unfallversicherung. Schwimmbadbesuche Im Rahmen von Bewegung und Sport (Turnen) gehen die Unterstufe und Mittelstufe ca 4 mal pro Jahr ins Schwimmbad nach Baden. Ein zusätzlicher Schwimmkurs in der Freizeit ist zu empfehlen! Damit der Schwimmbadbesuch durchgeführt werden kann, ist die Schule auf Begleitpersonen aus der Elternschaft angewiesen. Stundenpläne Die Stundenpläne und die Klassenlehrpersonenzuteilung werden jeweils spätestens Mitte Juni veröffentlicht. Tagesstrukturen Das Angebot der Tagesstrukturen richtet sich nach den Stundenplänen und wird laufend der Nachfrage angepasst. Informationen finden Sie auf der Homepage der Schule. Übertritt in die Oberstufe Bei der Empfehlung für den Übertritt in die Oberstufe (Real-, Sekundar- oder Bezirksschule) berücksichtigt die Klassenlehrperson die Leistungen in den Kern- und Erweiterungsfächern, die Beurteilung der Selbstkompetenz sowie die Entwicklungsprognose. Weiter besteht die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklasse mit einer bestandenen Übertrittsprüfung für die Sekundar- oder die Bezirksschule qualifizieren, dies aber zum letzten Mal im Juni Danach erfolgen der Übertritt in die Oberstufe und der Wechsel des Leistungstyps innerhalb
10 9 der Oberstufe ausschliesslich über das Empfehlungsverfahren. Sind sich die Lehrperson und die Eltern nicht einig, entscheidet die Schulpflege über die Zuweisung. Vor diesem Entscheid haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Argumente bei der Schulpflege darzulegen (rechtliches Gehör). Unterrichtsbesuche Die Eltern sind das ganze Jahr über zu Unterrichtsbesuchen willkommen. Die Lehrpersonen und vor allem Ihr Kind freuen sich über Ihr Interesse. Nicht jede Lektion ist gut geeignet für einen Besuch (Prüfungen, Übungsstunden o.ä.), daher nehmen Sie vorab Kontakt mit der Lehrperson auf. Zusätzlich lädt die ganze Schule Eltern, Verwandte und Freunde zu offiziellen Besuchstagen ein. Urlaubsgesuche für SchülerInnen Urlaubsgesuche von mehr als einem Schultag müssen von der Schulleitung bewilligt werden. Entsprechende Gesuche sind spätestens 3 Schulwochen vor Antritt des Urlaubes schriftlich an die Schulleitung zu richten. Ein ausserordentlicher Urlaub wird nur einmal während der gesamten Primarschulzeit gewährt. Wird ein Urlaub ohne vorhergehende Bewilligung oder trotz eines negativen Bescheids der Schulleitung angetreten, hat dies eine Anzeige an das Bezirksamt zur Folge. Verkehrsunterricht Damit sich die Kindergarten- und Schulkinder sicher durch den Strassenverkehr bewegen können, besuchen die Verkehrsinstruktoren der Stadtpolizei Baden die Klassen 1-2-mal jährlich. Im Kindergarten wird mit dem sicheren Überqueren des Zebrastreifens gestartet und bis hin zur Veloprüfung in der Mittelstufe weiter geübt. Wald-/Naturhalbtag Im Kindergarten finden wöchentlich Unterrichtssequenzen im Freien statt. Ziel ist es, dass die Kinder ihre Bewegungs- und Wahrnehmungsfähigkeiten weiter entwickeln sowie Naturvorgänge authentisch wahrnehmen und thematisieren. Zum Thema Zecken informieren sie sich unter folgendem Link: Zahnarzt Alle SchülerInnen haben Anrecht auf eine Zahnkontrolle pro Jahr. Dafür erhalten Sie bei Schuleintritt einen Zahnkontrollausweis (Gutscheinheft). Dieses Gutscheinheft bewahren die Eltern auf. Die jährlichen Untersuche bei einem frei wählbaren Zahn-
11 10 arzt/zahnärztin werden von der Wohnortsgemeinde finanziert. Eine allfällige Behandlung erfolgt zu Lasten der Eltern. Eine Fachkraft für Schulzahnprophylaxe besucht regelmässig den Unterricht. Dabei steht die Prävention im Vordergrund. Znüni Pausenverpflegung Gesunde Ernährung und Bewegung fördern das Wohlbefinden Ihres Kindes. Frühstück und Znüni sind besonders wichtig. Ein gesunder Znüni fördert die Aufmerksamkeit und trägt zur Leistungsfähigkeit bei. Znüni-Tipps finden sie auf der Homepage der Schule.
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Liebe Eltern 2 Absenzen der Lehrpersonen 3 Absenzen der Kinder 3 Adressen und Telefonnummern 3 Anlässe 3
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