AESCULAP KODIERLEITFADEN. Vascular Implants
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- Roland Althaus
- vor 9 Jahren
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1 AESCULAP KODIERLEITFADEN Vascular Implants SwissDRG 6.0 für 2017
2 IMPRESSUM Erste Auflage HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die vorliegenden Beispiele und Informationen beruhen nicht auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit, Aktualität oder Anwendbarkeit der Inhalte übernimmt B. Braun Medical AG keine Gewähr. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. COPYRIGHT Das Material inklusive ganzem Inhalt, Gestaltungsarbeit, Bilder und Namen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Die Vervielfältigung und Weitergabe des Materials an andere als die beabsichtigten Empfänger ist ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis von B. Braun Medical AG unzulässig. Andere hier erwähnte Unternehmens- und Produktenamen können Warenzeichen ihrer jeweiligen Eigentümer sein. Tempofilter II, VenaTech LGM, VenaTech LP Silver Graft, Uni-Graft K DV, Uni-Graft W, Aortic Arch VascuGraft PTFE, VascuGraft SOFT ProVena Peripheral Insitucat Vascular-Patch, Uni-Graft K DV Patch, VenoPatch Venostrip 2
3 VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren Das Gesundheitswesen unterliegt einem ständigen inhaltlichen, politischen und gesellschaftlichen Wandel. Um in einem solchen Umfeld überzeugen und bestehen zu können, braucht ein Unternehmen mehr als gute Produkte: Wissen wird zum entscheidenden Faktor. Für uns als B. Braun Medical AG bedeutet «Sharing Expertise» medizinisches Wissen sowie Kenntnisse des Gesundheitsmarkts im Dialog mit unseren Partnern umfassend zu teilen. Die tarifwirksame Einführung von SwissDRG für Akutspitäler erfolgte am 1. Januar Bei der Erlangung einer adäquaten Vergütung der entsprechenden Produkte unterstützen wir Sie gerne. Eine korrekte und vollständige Kodierung von Diagnosen und medizinischen Prozeduren bildet die Grundlage einer sach- und leistungsgerechten Zuordnung und dessen Vergütung innerhalb des DRG-Systems. Wir möchten Ihnen mit diesem für das Jahr 2017 gültigen Kodierleitfaden praktische Hinweise geben, welche Sie bei der Dokumentation im Bereich der Vena Cava Filter sowie Gefässprothesen unterstützen. Bei Interesse bieten wir Ihnen auch kostenlose Produkte- und Kodierworkshops an kontaktieren Sie uns! Auf Grund der Komplexität des SwissDRG-Systems und den patientenspezifischen Ausgangssituationen kann der Anspruch auf Vollständigkeit nicht gewährleistet werden. Für die Gruppierung einzelner Patientenfälle und Simulation neuer Versionen im Rahmen des Antragverfahrens bleibt der Webgrouper unerlässlich: B. Braun Medical AG Division Aesculap 3
4 BEI RÜCKFRAGEN STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG! Informationen zu DRG-Fallpauschalen Dominik Straumann Health Economics Project Manager Informationen Vascular Systems Martin Arnold Sales & Marketing Manager B. Braun Medical AG B. Braun Medical AG Seesatz 17 Seesatz 17 CH-6204 Sempach CH-6204 Sempach Tel Tel
5 INHALT 6 EINFÜHRUNG DRG 12 SwissDRG-Datenspiegel VENA CAVA FILTER 16 Häufige Diagnosen 18 Mögliche CHOP-Kodes 20 VERGÜTUNGSBEISPIELE VENA CAVA FILTER GEFÄSSPROTHESEN 26 Häufige Diagnosen 30 Mögliche CHOP-Kodes 34 VERGÜTUNGSBEISPIELE GEFÄSSPROTHESEN VALVULOTOM / VENENSTRIPPER 38 Häufige Diagnosen 39 Mögliche CHOP-Kodes 40 VERGÜTUNGSBEISPIELE VALVULOTOM / VENENSTRIPPER LEGENDE UND ERLÄUTERUNGEN 5
6 EINFÜHRUNG DRG WAS IST SwissDRG? SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das neue Tarifsystem für stationäre akutsomatische Spitalleistungen, welches gemäss der letzten Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) die Vergütung der stationären Spitalleistungen nach Fallpauschalen schweizweit einheitlich regelt. Der Anwendungsbereich umfasst die Vergütung aller stationären Akut-Aufenthalte in somatischen Akutspitälern, Akutabteilungen und Geburtshäusern. Für Spitäler / Abteilungen mit Spezialisierung auf Rehabilitation, Psychiatrie / Suchtmittelbehandlung, Palliativbehandlungen sowie Pflegeheime / -abteilungen ist SwissDRG zur Zeit nicht anwendbar. Beim Fallpauschalen-System SwissDRG wird jeder Spitalaufenthalt an Hand bestimmter Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Behandlungen und Schweregrad einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet. Die schweizweite tarifwirksame Einführung von SwissDRG erfolgte am 1. Januar WARUM WURDEN FALLPAUSCHALEN EINGEFÜHRT? Das neue Tarifsystem SwissDRG bietet Transparenz und Vergleichbarkeit. Bislang wurde die Vergütung von stationären Spitalbehandlungen in der Schweiz sehr uneinheitlich geregelt. Gleiche Leistungen wurden von den Krankenversicherern je nach Kanton unterschiedlich vergütet. Die Kantone hatten die gesetzliche Pflicht zur Defizitdeckung, was zu fehlenden Leistungsanreizen für die Spitäler führte und den Wettbewerb behinderte. Aufwändige Fälle konnten dadurch zu niedrig und eher unproblematische Fälle zu hoch vergütet werden. WIE FUNKTIONIERT DAS SwissDRG-SYSTEM? Verschiedene patientenspezifische Merkmale werden während eines stationären Aufenthalts erhoben. Wichtigstes Kriterium für die Zuordnung eines Patienten zu einer Fallgruppe ist die Hauptdiagnose. Weitere Klassifikationsmerkmale sind Nebendiagnosen, Prozeduren (CHOP-Kodes), Alter, Geschlecht sowie Art und Schweregrad des Spitalaustritts. Über eine Gruppierungssoftware wird der hospitalisierte Patient einer bestimmten DRG zugewiesen. WIE IST DIE HAUPTDIAGNOSE DEFINIERT? Gemäss WHO-Definition ist die Hauptdiagnose derjenige Zustand, der am Ende des Spitalaufenthaltes als Diagnose feststeht und welcher der Hauptanlass für die Behandlung und Untersuchung des Patienten war. 6
7 Hauptdiagnose ICD-10-GM Version 2016 Gruppierregeln Nebendiagnosen ICD-10-GM Version 2016 DATENSATZ Prozeduren CHOP 2017 Alter Geschlecht Schweregrad Weitere... Weitere Fragen Einführung DRG Grouper (Software) SwissDRG- Fallpauschale Abrechnungsregeln Quelle: SwissDRG «Fallpauschalen in Schweizer Spitälern: Basisinformationen für Gesundheitsfachleute» (undatiert); Die Analyse der Patientenakte bei Austritt des Patienten erlaubt es, aus den Affektionen diejenige auszuwählen, die als Hauptdiagnose gelten soll respektive die den Grund für die Hospitalisierung darstellt. Die Eintrittsdiagnose (Eintrittsgrund) muss nicht zwingend mit der Hauptdiagnose übereinstimmen. Erst am Ende des stationären Aufenthaltes wird die Erkrankung oder Beinträchtigung festgestellt, welche der Hauptanlass für die Hospitalisierung war. Ist mehr als ein Zustand aufgeführt, ist derjenige auszuwählen, welcher den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erforderte. Der grösste Aufwand wird auf Grund der medizinischen Leistung bestimmt und nicht auf Grund des noch von anderen Faktoren abhängigen Kostengewichtes. 7
8 EINFÜHRUNG DRG WAS SIND NEBENDIAGNOSEN? Die Nebendiagnose ist definiert als eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Spitalaufenthaltes entwickelt. Bei der Kodierung werden diejenigen Nebendiagnosen berücksichtigt, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist: Therapeutische Massnahmen Diagnostische Massnahmen Erhöhter Betreuungs-, Pflege- und / oder Überwachungsaufwand Es gibt keine Kodierrichtlinie, welche die Reihenfolge der Nebendiagnosen regelt. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass die bedeutenderen Nebendiagnosen zuerst angegeben werden. Schweregrade von Komplikationen und / oder Komorbiditäten (CCL) sind Schweregradstufen, die für alle Nebendiagnosen vergeben werden. Ihr Wert kann zwischen 0 und 4 für operative (OP) Behandlungsepisoden respektive zwischen 0 und 3 für medizinische Behandlungsepisoden / Basis DRGs variieren. Welcher CCL-Wert einer Diagnose tatsächlich zugewiesen wird, hängt davon ab, ob es sich beim Kode um eine gültige CC handelt und ob diese bezogen auf die Basis-DRG des entsprechenden Datensatzes als leichte (1), mässig schwere (2), schwere (3) oder äusserst schwere CC (4) eingestuft ist. Am Ende des rekursiven Ausschlussverfahrens berechnet der Grouper mit Hilfe einer Formel auf Basis der verbleibenden CCL-Werte den patientenbezogenen Gesamtschweregrad (PCCL): 8 PCCL CCL1 CCL2 CCL3 CCL4 CCL5 CCL
9 WAS SIND CHOP-KODES? Die schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) basiert ursprünglich auf der amerikanischen ICD-9-CM, welche durch das CMS (Centers for Medicare and Medicaid Services) in Baltimore (USA) erstellt wird. Die jährlichen Anpassungen der ICD-9-CM wurden seit 2008 in der CHOP nicht mehr unterhalten. Im Zuge der schweizweiten Einführung der SwissDRG und der damit verbundenen notwendigen Anpassungen der CHOP wurden im Jahr 2010 mit Hilfe der Task-Force CHOP mehr als 8000, zum grossen Teil sechsstellige Kodes, in die CHOP 2011 eingeführt. Die CHOP-Version 2017 ist für die Kodierung der Operationen im Rahmen der medizinischen Statistik verbindlich. Einführung DRG WIE WIRD DER ERLÖS DER SwissDRG-FALLPAUSCHALEN BERECHNET? Der Erlös der jeweiligen SwissDRG-Fallpauschale wird folgendermassen berechnet: Kostengewicht Basisrate CHF Erlös CHF Das Kostengewicht (englisch Cost Weight) ist ein Relativgewicht, welches Auskunft über den Schweregrad der Behandlung gibt. Das Kostengewicht ist für die ganze Schweiz gleich und wird jährlich durch die entsprechend gelieferten Daten der Schweizer Spitäler empirisch ermittelt. Referenzwert 1.0 steht für einen durchschnittlichen Schweregrad: Kostengewichte < 1.0 bedeuten weniger Behandlungsaufwand respektive beanspruchen Kostengewichte > 1.0 eine aufwändigere Behandlung während des stationären Aufenthaltes. Die Basisrate (englisch Base Rate) wird vereinbart durch Spitäler und Krankenversicherungen respektive genehmigt durch den jeweiligen Kanton. Die Basisrate fällt kantonal für die Spitäler unterschiedlich aus, wobei Universitätsspitäler eine höhere Basisrate zugesprochen bekommen werden. In den meisten Kantonen sind erst provisorische Basisraten definiert, welche im Bereich von CHF bis CHF liegen. Für die Beispielberechnung wird von einer fiktiver Durchschnitts-Basisrate von CHF ausgegangen. Mit dem Erlös der jeweiligen SwissDRG-Fallpauschale muss das Spital sämtliche Betriebs- und Investitionskosten finanzieren. 9
10 EINFÜHRUNG DRG WAS BEDEUTET GRENZVERWEILDAUER? Durch die Grenzverweildauer werden für jede DRG die normalen Aufenthaltsdauern für das gegebene Krankheitsbild definiert. Diese Werte basieren auf den Referenzdaten der Spitäler. Jene Fälle, deren Aufenthaltsdauer mindestens bei der unteren Grenzverweildauer und maximal bei der oberen Grenzverweildauer liegt, gelten als «Normallieger» (Inlier). Patienten mit einer Aufenthaltsdauer unterhalb der unteren Grenzverweildauer bezeichnet man als «Kurzlieger» (Low Outlier) und Patienten mit einer Aufenthaltsdauer oberhalb der oberen Grenzverweildauer als «Langlieger» (High Outlier). Die unteren und oberen Grenzverweildauern können dem Fallpauschalenkatalog entnommen werden. Die zu- und abschlagspflichtigen Tage ergeben sich aus der Differenz zwischen der Aufenthaltsdauer des Patienten und der Grenzverweildauer der jeweiligen DRG. Das effektive Kostengewicht der «Normallieger» (Inlier) entspricht dem Kostengewicht der DRG. Die tagesbezogenen Zu- und Abschlagssätze der einzelnen DRGs ergeben sich aus dem Fallpauschalenkatalog. Effektives Kostengewicht Kostengewicht (CW) Untere Grenzverweildauer (UGVD) Mittlere Grenzverweildauer (MGVD) Obere Grenzverweildauer (OGVD) Kurzlieger Normallieger Langlieger Aufenthaltsdauer 10
11 WO FINDE ICH WEITER FÜHRENDE INFORMATIONEN? Zuständig für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege des Schweizer Fallpauschalen-Systems ist die SwissDRG AG. Trägerorganisationen der SwissDRG AG sind die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK), die Spitäler der Schweiz (H+), die Schweizer Krankenversicherer (santésuisse), die Vereinigung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) sowie die Versicherer gemäss Bundesgesetz über die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung. Einführung DRG HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZU DEN SCHWEIZER FALLPAUSCHALEN SIND ERHÄLTLICH VIA: SwissDRG AG Haslerstrasse 21 CH-3008 Bern Telefon: Telefax:
12 SWISSDRG-DATENSPIEGEL VERSION 6.0 EINFÜHRUNG Der Datenspiegel zeigt ausgewählte Kennzahlen, welche auf den Kalkulationsdaten der SwissDRG-Katalogversion 6.0 basieren. Die dabei verwendeten Leistungs- und Kostendaten der Netzwerkspitäler von 2014 wurden im Jahr 2015 erhoben und plausibilisiert: Quelle: Handbuch zum SwissDRG-Datenspiegel der Version 5.0, SwissDRG AG Bern,
13 WO FINDE ICH DEN SWISSDRG-DATENSPIEGEL? Der SwissDRG-Datenspiegel ist unter einsehbar. Neben den Fallkosten lassen sich folgende Informationen zur medizinischen Kodierung bezogen auf die jeweilige DRG (alle oder nur Inlier sowie nach Sozialversicherung) abfragen: 1. Hauptdiagnosen Anzahl Fälle, welche den ICD-Kode als Hauptdiagnose führen Anteil der Fälle, welche den ICD-Kode als Hauptdiagnose führen 2. Nebendiagnosen Anzahl Fälle, welche den ICD-Kode als Nebendiagnose führen Anteil der Fälle, welche den ICD-Kode als Nebendiagnose führen an allen Fällen mit kodierter Nebendiagnose Anteil der Nennungen des ICD-Kodes an allen kodierten Nebendiagnosen 3. Behandlungen Anzahl Fälle, welche den CHOP-Kode als Behandlung führen Anteil der Fälle, welche den CHOP-Kode als Behandlung führen, normiert auf 100 % Anzahl Nennungen des CHOP-Kodes Anteil der Nennungen des CHOP-Kodes an allen kodierten CHOP-Kodes Einführung DRG 13
14 VENA CAVA FILTER Vena Cava Filter sind Implantate, die Lungenembolien durch das Auffangen von Blutgerinnseln in der unteren Hohlvene (Vena Cava inferior) verhindern sollen. Permanente Filter: VenaTech LGM / VenaTech LP 14
15 Konvertierbare Filter: VenaTech Retrievable 15
16 HÄUFIGE DIAGNOSEN I26.- LUNGENEMBOLIE Inkl: Lungeninfarkt, Postoperative Lungenembolie; Pulmonal (-Arterien) (-Venen): Thromboembolie, Thrombose Exkl: Als Komplikation bei: Abort, Extrauteringravidität oder Molenschwangerschaft (O00-O07, O08.2); Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett (O88.-) Lungenembolie mit Angabe eines akuten Cor pulmonale I26.0 (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3) Akutes Cor pulmonale o.n.a., fulminante Lungenembolie, massive Lungenembolie Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale I26.9 (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3) Lungenembolie o.n.a., nichtmassive Lungenembolie I87.- I87.00 I87.01 SONSTIGE VENENKRANKHEITEN Postthrombotisches Syndrom ohne Ulzeration Postphlebitisches Syndrom ohne Ulzeration, postphlebitisches Syndrom o.n.a., postthrombotisches Syndrom o.n.a. Postthrombotisches Syndrom mit Ulzeration (OP/ Med. CCL: 2,3,4 / 2,3) Postphlebitisches Syndrom mit Ulzeration I87.1 Venenkompression Vena-cava- (superior) (inferior-) Syndrom, Venenstruktur; Exkl:: Lungenvenen (I28.8) I87.2 Venöse Insuffizienz (chronisch) (peripher) I87.8 Sonstige näher bezeichnete Venenkrankheiten I87.9 Venenkrankheit, nicht näher bezeichnet O26.- O26.5 BETREUUNG DER MUTTER BEI SONSTIGEN ZUSTÄNDEN, DIE VORWIEGEND MIT DER SCHWANGERSCHAFT VERBUNDEN SIND Hypotonie-Syndrom der Mutter Vena-cava-Kompressionssyndrom 16
17 O88.- EMBOLIE WÄHREND DER GESTATIONSPERIODE Inkl: Lungenembolie während der Schwangerschaft, unter der Geburt oder im Wochenbett Exkl: Embolie als Komplikation von Abort, Extrauteringravidität oder Molenschwangerschaft (O00-O07, O08.2) Lungenembolie während der Gestationsperiode (OP/ Med. CCL: 2 / 2) O88.20 Lungenembolie im Wochenbett T82.- KOMPLIKATIONEN DURCH PROTHESEN, IMPLANTATE ODER TRANSPLANTATE IM HERZEN UND IN DEN GEFÄSSEN Exkl: Versagen und Abstossung von transplantierten Organen und Geweben (T86.-) T82.8 T82.9 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen (OP / Med. CCL: 1,2,3 /1,2) Blutung, Embolie, Fibrose, Schmerzen, Stenose oder Thrombose durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen Nicht näher bezeichnete Komplikation durch Prothese, Implantat oder Transplantat im Herzen und in den Gefässen Vena Cava Filter Diagnosen 17
18 MÖGLICHE CHOP-KODES 38.7 UNTERBRECHUNG DER VENA CAVA 38.7X.00 Unterbrechung der Vena cava, n.n.bez. 38.7X.10 Unterbrechung des Vena cava chirurgisch, n.n.bez. 38.7X.11 Einsetzen eines Antiembolie-Schirmes in die Vena cava, chirurgisch 38.7X.12 Entfernung eines Antiembolie-Schirmes in die Vena cava, chirurgisch 38.7X.13 Ligatur oder Plicatur der Vena cava, chirurgische 38.7X.19 Chirurgische Unterbrechung der Vena cava, chirurgisch, sonstige 38.7X.20 Unterbrechung des Vena cava, perkutan transluminal, n.n.bez. 38.7X.21 Implantation eines Vena cava Filters, perkutan transluminal 38.7X.22 Entfernung eines Vena cava Filters, perkutan transluminal 38.7X.23 Ligatur oder Plikatur der Vena cava, perkutan transluminal 38.7X.29 Interventionelle Unterbrechung der Vena cava, perkutan transluminal, sonstige 38.7X.99 Unterbrechung der Vena cava, sonstige 18
19 19 Vena Cava Filter CHOP-Kodes
20 VERGÜTUNGSBEISPIELE VENA CAVA FILTER 2017 SwissDRG 6.0 DRG Bezeichnung MVD 1 (Tage) UGVD 2 (Tage OGVD 3 (Tage) Kostengewicht Erlös 4 (CHF) E02A Andere OR-Prozeduren an den Atmungsorganen mit aufwändigem Eingriff oder Alter < 16 Jahre E02B Andere OR-Prozeduren an den Atmungsorganen ohne aufwändigen Eingriff, Alter > 15 Jahre E02C Andere OR-Prozeduren an den Atmungsorganen ohne aufwändigen Eingriff, Alter > 15 Jahre, ohne äusserst schwere CC F14A Komplexe oder mehrfache Gefässeingriffe ausser grosse rekonstruktive Eingriffe mit komplizierenden Prozeduren oder Revision oder komplexer Diagnose oder Alter < 3 Jahre, mit äusserst schweren CC F14B Komplexe oder mehrfache Gefässeingriffe ausser grosse rekonstruktive Eingriffe mit komplizierenden Prozeduren oder Revision oder komplexer Diagnose oder Alter < 3 Jahre
21 DRG Bezeichnung MVD 1 F54Z F59A F59B F59C Komplexe oder mehrfache Gefässeingriffe ohne komplizierende Prozeduren, ohne Revision, ohne komplexe Diagnose, Alter > 2 Jahre oder mässig komplexe Gefässeingriffe mit komplizierender Diagnose, ohne äusserst schwere CC, ohne Rotationsthrombektomie Komplexe Gefässeingriffe mit äusserst schweren CC Komplexe oder mässig komplexe Gefässeingriffe, Alter < 16 Jahre Komplexe oder mässig komplexe Gefässeingriffe, beidseitige oder Kombinationseingriffe, Alter > 15 Jahre (Tage) UGVD 2 (Tage OGVD 3 (Tage) Kostengewicht Erlös 4 (CHF) Vena Cava Filter Vergütungsbeispiele 1 MVD = Mittlere Grenzverweildauer 3 OGVD = Obere Grenzverweildauer 2 UGVD = Untere Grenzverweildauer 4 Annahme Basisrate
22 GEFÄSSPROTHESEN / STÜTZPROTHESE Silver Graft Uni-Graft K DV Uni-Graft W VascuGraft SOFT VascuGraft PTFE ProVena Peripheral 22
23 GEFÄSSPROTHESEN Polyester Prothesen: Silver Graf / Uni-Graft K DV / Uni-Graft W / Aortic Arch eptfe Prothesen: VascuGraft PTFE / VascuGraft SOFT / Vascular Patch / VenoPatch STÜTZPROTHESEN ProVena Peripheral 23
24 GEFÄSSPROTHESEN POLYESTER PROTHESEN Silver Graft Uni-Graft K DV Uni-Graft W Aortic Arch EPTFE PROTHESEN VascuGraft PTFE VascuGraft SOFT 24
25 STÜTZPROTHESE ProVena Peripheral PATCHES VenoPatch 25
26 HÄUFIGE DIAGNOSEN I25.- CHRONISCHE ISCHÄMISCHE HERZKRANKHEIT Exkl:: Herz-Kreislauf-Krankheit o.n.a. (I51.6) I25.4 Koronararterienaneurysma Koronare arteriovenöse Fistel, erworben Exkl:: Angeborenes Koronar- (Arterien-) Aneurysma (Q24.5) I28.- SONSTIGE KRANKHEITEN DER LUNGENGEFÄSSE I28.0 Arteriovenöse Fistel der Lungengefässe I28.1 Aneurysma der A. pulmonalis I28.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Lungengefässe Ruptur, Stenose, Striktur der Lungengefässe I28.9 Krankheit der Lungengefässe, nicht näher bezeichnet I70.- ATHEROSKLEROSE Inkl:: Arteriolosklerose, Arteriosklerose, Arteriosklerotische Gefässkrankheit, Atherom (arteriell), Degeneration (arteriell, arteriovaskulär, vaskulär), Endarteriitis deformans oder obliterans, Senile (Arteriitis, Endarteriitis) Exkl:: Koronar (I25.1-), Mesenterial (K55.1), Pulmonal (I27.0), Zerebral (I67.2) I70.0 Atherosklerose der Aorta Atherosklerose der Nierenarterie I70.1 Goldblatt-Niere Exkl:: Atherosklerose der renalen Arteriolen (I12.-) 26
27 I71.- AORTENANEURYSMA UND DISSEKTION I71.00 Dissektion der Aorta nicht näher bezeichneter Lokalisation, ohne Angabe einer Ruptur (OP/ Med. CCL: 3,4 / 3) I71.01 Dissektion der Aorta thoracica, ohne Angabe einer Ruptur (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) I71.02 Dissektion der Aorta abdominalis, ohne Angabe einer Ruptur (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) I71.03 Dissektion der Aorta thorakoabdominal, ohne Angabe einer Ruptur (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) I71.04 Dissektion der Aorta nicht näher bezeichneter Lokalisation, rupturiert (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) I71.05 Dissektion der Aorta thoracica, rupturiert (OP/ Med. CCL: 3,4 / 3) I71.06 Dissektion der Aorta abdominalis, rupturiert (OP/ Med. CCL: 3,4 / 3) I71.07 Dissektion der Aorta, thorakoabdominal, rupturiert (OP/ Med. CCL: 3,4 / 3) I71.1 Aneurysma der Aorta thoracica, rupturiert (OP/ Med. CCL: 3,4 / 3) I71.2 Aneurysma der Aorta thoracica, ohne Angabe einer Ruptur I71.3 Aneurysma der Aorta abdominalis, rupturiert (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) I71.4 Aneurysma der Aorta abdominalis, ohne Angabe einer Ruptur I71.5 Aortenaneurysma, thorakoabdominal, rupturiert (OP/ Med. CCL: 3,4 / 3) I71.6 Aortenaneurysma, thorakoabdominal, ohne Angabe einer Ruptur I71.8 Aortenaneurysma nicht näher bezeichneter Lokalisation, rupturiert (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) Ruptur der Aorta o.n.a. Aortenaneurysma nicht näher bezeichneter Lokalisation, ohne Angabe I71.9 einer Ruptur Aneurysma, Dilatation und Hyaline Nekrose der Aorta Gefässprothesen Diagnosen 27
28 Q25.- Q25.0 ANGEBORENE FEHLBILDUNGEN DER GROSSEN ARTERIEN Offener Ductus arteriosus (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) Offener Ductus Botalli, Persistierender Ductus arteriosus Q25.2 Atresie der Aorta (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) Stenose der Aorta (angeboren) (OP/ Med. CCL: 1,2,3 / 1,2) Q25.3 Supravalvuläre Aortenstenose Exkl:: Angeborene Aortenklappenstenose (Q23.0) Sonstige angeborene Fehlbildungen der Aorta Aneurysma des Sinus Vasalvae (rupturiert); Aneurysma (angeboren), Dilatation (angeboren), Aplasie Q25.4 sowie Fehlen der Aorta; Doppelter Aortenbogen [Gefässring der Aorta], Hypoplasie der Aorta; Persistenz der Gefässkonvolute im Bereich des Aortenbogens sowie rechter Aortenbogen Exkl:: Hypoplasie der Aorta bei hypoplastischem Linksherzsyndroms (Q23.4) Q25.5 Atresie der A. pulmonalis (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) Stenose der A. pulmonalis (angeboren) (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) Q25.6 Supravalvuläre Pulmonalarterienstenose Sonstige angeborene Fehlbildungen der A. pulmonalis Q25.7 (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) Aberrierende A. pulmonalis; Agenesie, Aneurysma, Anomalie, Hypoplasie der A. pulmonalis (angeboren); Pulmonales arteriovenöses Aneurysma Q25.8 Sonstige angeborene Fehlbildungen der grossen Arterien Q25.9 Angeborene Fehlbildung der grossen Arterien, nicht näher bezeichnet 28
29 Q26.- Q26.0 ANGEBORENE FEHLBILDUNGEN DER GROSSEN VENEN Angeborene Stenose der V. cava (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) Angeborene Stenose der V. cava (inferior) (superior) Q26.1 Persistenz der linken V. cava superior (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) Q26.2 Totale Fehleinmündung der Lungenvenen (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) Q26.3 Partielle Fehleinmündung der Lungenvenen (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) Q26.4 Fehleinmündung der Lungenvenen, nicht näher bezeichnet (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) Q26.5 Fehleinmündung der Pfortader (OP/ Med. CCL: 3,4 / 3) Q26.6 Fistel zwischen V. portae und A. hepatica (angeboren) (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) Sonstige angeborene Fehlbildungen der grossen Venen Q26.8 Azygos-Kontinuation der V. cava inferior, Fehlen der V. cava (inferior) (superior), Persistenz der linken V. cardinalis posterior, Scimitar Anomalie Q26.9 Angeborene Fehlbildung einer grossen Vene, nicht näher bezeichnet Anomalie der V. cava (inferior) (superior) o.n.a. Gefässprothesen Diagnosen 29
30 MÖGLICHE CHOP-KODES 35.8 TOTALKORREKTUR VON BESTIMMTEN ANGEBORENEN HERZFEHLERN Bei Teilkorrektur eines Defektes [z.b. Korrektur eines Vorhofseptumdefektes bei einer Fallot-Tetralogie] kodiere das spezifische Verfahren Totale Rekonstruktion des Truncus arteriosus Totale einzeitige Rekonstruktion des Truncus arteriosus mit oder ohne Konstruktion einer Pulmonalarterie (mit Aorten-Homograft) (mit Prothese) platziert zwischen dem rechten Vorhof und den Arterien, welche die Lunge versorgen Totale einzeitige Rekonstruktion des Truncus arteriosus mit oder ohne Korrektur eines Ventrikelseptumdefektes (mit Prothese). Totale einzeitige Rekonstruktion des Truncus arteriosus mit oder ohne Ligatur der Verbindungen zwischen Aorta und Pulmonalarterie 38.8 SONSTIGER CHIRURGISCHER VERSCHLUSS VON GEFÄSSEN Clipping eines Blutgefässes. Ligatur eines Blutgefässes. Spaltung eines Blutgefässes. Verschluss eines Blutgefässes. Exkl:: Chirurgischer Verschluss der V. cava (38.7), Diejenige zur Chemoembolisation (99.25), Dieses zur Stillung einer (postoperativen) Blutung am Anus (49.95), Dieses zur Stillung einer (postoperativen) Blutung an den Tonsillen (28.7), Dieses zur Stillung einer (postoperativen) Blutung an der Harnblase (57.93), Dieses zur Stillung einer (postoperativen) Blutung an der Nase ( ), Dieses zur Stillung einer (postoperativen) Blutung an der Prostata (60.94), Dieses zur Stillung einer (postoperativen) Blutung aus einem Schilddrüsengefäss (06.92), Dieses zur Stillung einer (postoperativen) Blutung nach vaskulärem Eingriff (39.41), Perkutane Katheterembolisation ( ), Verschluss der V. spermatica einer Varikozoele (63.1), Verschluss von gastrischen Varizen (44.91), Verschluss von Gefässen eines Magen- oder Duodenalulkus ( ), Verschluss von Meningealgefässen (02.13), Verschluss von Nebennierengefässen (07.43), Verschluss von Ösophagusvarizen (42.91) Sonstiger chirurgischer Verschluss von Gefässen, Lokalisation n.n.bez. 30
31 38.84 SONSTIGER CHIRURGISCHER VERSCHLUSS DER AORTA Aorta ascendens*. Aorta descendens*. Aortenbogen* Sonstiger chirurgischer Verschluss der Aorta, n.n.bez Sonstiger chirurgischer Verschluss der thorakalen Aorta Sonstiger chirurgischer Verschluss der Aorta abdominalis Sonstiger chirurgischer Verschluss der Aorta, sonstige SONSTIGER CHIRURGISCHER VERSCHLUSS VON ANDEREN THORAKALEN GEFÄSSEN (A.) (V.) pulmonalis. A. innominata. V. brachiocephalica Sonstiger chirurgischer Verschluss von anderen thorakalen Gefässen, n.n.bez Sonstiger chirurgischer Verschluss von anderen thorakalen Arterien, n.n.bez Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. subclavia [L] Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. pulmonalis Sonstiger chirurgischer Verschluss des Truncus brachiocephalicus Sonstiger chirurgischer Verschluss von anderen thorakalen Arterien, sonstige Sonstiger chirurgischer Verschluss von thorakalen Venen, n.n.bez Sonstiger chirurgischer Verschluss der V. cava superior Sonstiger chirurgischer Verschluss der V. pulmonalis Sonstiger chirurgischer Verschluss der V. subclavia [L] Sonstiger chirurgischer Verschluss von sonstigen tiefen thorakalen Venen Sonstiger chirurgischer Verschluss von thorakalen Venen, sonstige Sonstiger chirurgischer Verschluss von anderen thorakalen Gefässen, sonstige Gefässprothesen CHOP-Kodes 31
32 38.86 SONSTIGER CHIRURGISCHER VERSCHLUSS VON ABDOMINALEN ARTERIEN A. umbilicalis. Exkl:: Aorta abdominalis (38.04) Sonstiger chirurgischer Verschluss von abdominalen Arterien, n.n.bez Sonstiger chirurgischer Verschluss von viszeralen Arterien, n.n.bez Sonstiger chirurgischer Verschluss des Truncus coeliacus Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. gastrica Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. hepatica Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. lienalis Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. renalis [L] Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. mesenterialis Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. iliaca [L] Sonstiger chirurgischer Verschluss von viszeralen Arterien, sonstige Sonstiger chirurgischer Verschluss von abdominalen Arterien, sonstige Pelvine Arterien SONSTIGER CHIRURGISCHER VERSCHLUSS VON ABDOMINALEN VENEN V. lienalis. V. portae. V. renalis Sonstiger chirurgischer Verschluss von abdominalen Venen, n.n.bez Sonstiger chirurgischer Verschluss von tiefen abdominalen Venen, n.n.bez Sonstiger chirurgischer Verschluss der V. cava inferior Sonstiger chirurgischer Verschluss der V. iliaca communis und V. iliaca interna [L] Sonstiger chirurgischer Verschluss von tiefen abdominalen Venen, sonstige V. iliaca externa Sonstiger chirurgischer Verschluss von abdominalen Venen, sonstige 32
33 33 Gefässprothesen CHOP-Kodes
34 VERGÜTUNGSBEISPIELE GEFÄSSPROTHESEN 2017 SwissDRG 6.0 DRG Bezeichnung MVD 1 (Tage) UGVD 2 (Tage OGVD 3 (Tage) Kostengewicht Erlös 4 (CHF) F14A Komplexe oder mehrfache Gefässeingriffe ausser grosse rekonstruktive Eingriffe mit komplizierenden Prozeduren oder Revision oder komplexer Diagnose oder Alter < 3 Jahre, mit äusserst schweren CC F14B Komplexe oder mehrfache Gefässeingriffe ausser grosse rekonstruktive Eingriffe mit komplizierenden Prozeduren oder Revision oder komplexer Diagnose oder Alter < 3 Jahre F54Z Komplexe oder mehrfache Gefässeingriffe ohne komplizierende Prozeduren, ohne Revision, ohne komplexe Diagnose, Alter > 2 Jahre oder mässig komplexe Gefässeingriffe mit komplizierender Diagnose, ohne äusserst schwere CC, ohne Rotationsthrombektomie
35 DRG Bezeichnung MVD 1 F59A F59B F59C Komplexe oder mässig komplexe Gefässeingriffe mit äusserst schweren CC Komplexe oder mässig komplexe Gefässeingriffe, Alter < 16 Jahre Komplexe oder mässig komplexe Gefässeingriffe, beidseitige oder Kombinationseingriffe, Alter > 15 Jahre (Tage) UGVD 2 (Tage OGVD 3 (Tage) Kostengewicht Erlös 4 (CHF) Gefässprothesen Vergütungsbeispiele 1 MVD = Mittlere Grenzverweildauer 4 Annahme Basisrate CHF UGVD = Untere Grenzverweildauer 3 OGVD = Obere Grenzverweildauer 35
36 VALVULOTOM / VENENSTRIPPER Valvulotom oder Venenstripper sind heute Standardinstrumente zum atraumatischen Zerschneiden der Klappen der Vena saphena magna. Insitucat 36
37 Venostrip 37
38 HÄUFIGE DIAGNOSEN I83.- VARIZEN DER UNTEREN EXTREMITÄTEN Exkl:: Als Komplikation bei: Schwangerschaft (O22.0), Wochenbett (O87.8) I83.0 I83.1 I83.2 I83.9 Varizen der unteren Extremitäten mit Ulzeration (OP / Med. CCL: 1,2 / 1,2) Jeder Zustand unter I83.9 mit Ulzeration oder als ulzeriert bezeichnet, Ulcus varicosum (untere Extremität, jeder Abschnitt) Varizen der unteren Extremitäten mit Entzündung Jeder Zustand unter I83.9 mit Entzündung oder als entzündet bezeichnet. Stauungsdermatitis o.n.a. Varizen der unteren Extremitäten mit Ulzeration und Entzündung (OP/Med. CCL: 1,2 / 1,2) Jeder Zustand unter I83.9 mit Ulzeration und Entzündung Varizen der unteren Extremitäten ohne Ulzeration oder Entzündung Phlebektasie, Status varicosus, Variköse Venen der unteren Extremität [jeder Abschnitt] oder nicht näher bezeichnete Lokalisation O22.- VENENKRANKHEITEN ALS KOMPLIKATION IN DER SCHWANGERSCHAFT Exkl:: Aufgeführte Zustände als Komplikationen von Abort, Extrauteringravidität oder Molenschwangerschaft (O00-O07, O08.7) oder Geburt und Wochenbett (O87.-); Lungenembolie während der Gestationsperiode (O88.-) Varizen der unteren Extremitäten in der Schwangerschaft O22.0 Varizen o.n.a. in der Schwangerschaft 38
39 MÖGLICHE CHOP-KODES 38.5 LIGATUR UND STRIPPING VON VARIZEN Exkl: Ligatur von gastrischen Varizen (44.91), Ligatur von Ösophagusvarizen (42.91) Ligatur und Stripping von Varizen, Lokalisation n.n.bez Ligatur und Stripping von intrakraniellen Varizen Ligatur und Stripping von anderen Varizen an Kopf und Hals [L] V. jugularis Ligatur und Stripping von Varizen der oberen Extremität [L] V. axillaris, V. brachialis, V. radialis, V. ulnaris Ligatur von thorakalen Varizen V. cava superior, V. innominata, V. pulmonalis, V. subclavia Exkl: Ligatur von Ösophagusvarizen (42.91) Ligatur und Stripping von abdominalen Varizen V. cava inferior, V. iliaca, V. portae, V. renalis, V. splenica Exkl: Ligatur von gastrischen Varizen (44.91), Ligatur von Ösophagusvarizen (42.91) Valvulotom / Venenstripper - Diagnosen & CHOP-Kodes V. femoralis, V. poplitea, V. tibialis LIGATUR UND STRIPPING VON VARIZEN DER UNTEREN EXTREMITÄT Ligatur und Stripping von Varizen der unteren Extremität, n.n.bez Ligatur, Exzision und Stripping von Varizen und Vv. perforantes der unteren Extremität (als selbstständiger Eingriff) [L] Crossektomie und Stripping von Varizen der unteren Extremität, n.n.bez. [L] Crossektomie und Stripping, V. saphena magna [L] Inkl: Konvolutektomie und Unterbindung der Vv. perforantes, Crossektomie und Teilstripping Crossektomie und Stripping, V. saphena parva [L] Inkl: Konvolutektomie und Unterbindung der Vv. perforantes, Crossektomie und Teilstripping Crossektomie und Stripping, Vv. saphenae magna et parva [L] Inkl: Konvolutektomie und Unterbindung der Vv. perforantes, Crossektomie und Teilstripping (Isolierte) Crossektomie, n.n.bez. [L] (Isolierte) Crossektomie, V. saphena magna [L] (Isolierte) Crossektomie, V. saphena parva [L] (Isolierte) Crossektomie, Vv. saphena magna et parva [L] Ligatur und Stripping von Varizen der unteren Extremität, sonstige [L] 39
40 VERGÜTUNGSBEISPIELE VALVULOTOM / VENENSTRIPPER 2017 SwissDRG 6.0 DRG Bezeichnung MVD 1 (Tage) UGVD 2 (Tage OGVD 3 (Tage) Kostengewicht Erlös 4 (CHF) F39A Unterbindung und Stripping von Venen mit bestimmtem beidseitigen Eingriff mit Ulzeration oder mit schweren CC F39B Unterbindung und Stripping von Venen mit bestimmtem beidseitigem Eingriff
41 41 Valvulotom / Venenstripper Vergütungsbeispiele
42 LEGENDE UND ERLÄUTERUNGEN BASISRATE / BASISFALLWERT (BASERATE) Die Basisrate bezeichnet den Betrag, der im DRG-System für einen Behandlungsfall bezahlt wird, dessen Kostengewicht 1.0 beträgt. Die Basisrate wird durch die Tarifpartner (Versicherer und Leistungserbringer) festgelegt und ist kantonal unterschiedlich. CC (COMPLICATION AND / OR COMORBIDITY) Komplikationen und / oder Komorbidität CCL (COMPLICATION AND / OR COMORBIDITY LEVEL) Schweregrad einer (Neben-) Diagnose: Es wird unterschieden zwischen operativer(op) und medizinischer CCL. CHOP 2017 Schweizerische Operationsklassifikation: Wird zur Verschlüsselung von Operationen und Behandlungen verwendet. DRG (DIAGNOSIS RELATED GROUP) Diagnosebezogene Fallgruppe ICD-10-GM VERSION 2016 International statistical Classification of Diseases and related health problems (10. Revision, German Modification): Die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsproblem wird zur Verschlüsselung von Diagnosen in der medizinischen Versorgung eingesetzt. FALLPAUSCHALENKATALAOG Die berechneten Kostengewichte pro DRG sowie weitere DRG-bezogene und abrechnungsrelevante Daten sind dem sogenannten Fallpauschalenkatalog zu entnehmen. 42
43 GRENZVERWEILDAUER Durch die Grenzverweildauer wird für jede DRG die normalen Aufenthaltsdauer des gegebenen Krankheitsbildes definiert. Diese Werte basieren auf den Referenzdaten der Netzwerkspitäler. Die untere Grenzverweildauer (UGVD) sowie die obere Grenzverweildauern (OGVD) können dem Fallpauschalenkatalog entnommen werden. GROUPER Die Zuweisung einer Hospitalisierung zu einer bestimmten DRG erfolgt über die Gruppierungssoftware «Grouper». Der Klassifizierungsalgorithmus basiert auf den medizinisch-administrativen Falldaten. HAUPTDIAGNOSE Die Hauptdiagnose ist definiert als derjenige Zustand, welcher am Ende des stationären Aufenthaltes feststeht respektive Hauptanlass für die Behandlung / Untersuchung des Patienten war. Legende und Erläuterungen KOSTENGEWICHT (COST WEIGHT, CW) Jeder DRG wird ein empirisch ermitteltes, relatives Kostengewicht zugeordnet, das den durchschnittlichen Behandlungsaufwand der betreffenden Fallgruppe beschreibt. Die Kostengewichte werden in der Regel jährlich an Hand von aktualisierten Daten neu berechnet. Die berech neten Kostengewichte pro DRG sind ersichtlich aus dem sogenannten Fallpauschalenkatalog von SwissDRG. KVG Krankenversicherungsgesetz MVD (MITTLERE VERWEILDAUER) Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden. 43
44 LEGENDE UND ERLÄUTERUNGEN NEBENDIAGNOSE Eine Nebendiagnose ist definiert als Krankheit / Beschwerde, welche entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des stationären Aufenthaltes entwickelt. Aus den kodierten Nebendiagnosen errechnet der Grouper den Gesamtschweregrad eines Patienten, welcher ein Kriterium für die Zuordnung in eine höher bewertete SwissDRG-Fallpauschale sein kann. OGVD (OBERE GRENZVERWEILDAUER) Erster Belegungstag, an dem ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird. PCCL (PATIENT CLINICAL COMPLEXITY LEVEL) Ist ein nach einer mathematischen Formel berechneter ganzzahliger Wert zwischen 0 (keine CC) und 4 (äusserst schwere CC). Er bezeichnet den patientenbezogenen Gesamtschweregrad in der DRG. SWISSDRG (SWISS DIAGNOSIS RELATED GROUPS) Ein spezifisch auf die Schweiz angepasstes Patientenklassifikationssystem zur aufwandsbezogenen Zusammenfassung (Fallpauschalen) für stationäre akutsomatische Spitalleistungen. Das SwissDRG Case-Mix-Office ist verantwortlich für die Tarifstruktur und deren Anwendung. UGVD (UNTERE GRENZVERWEILDAUER) Erster Belegungstag, an dem ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist. 44
45 45 Legende und Erläuterungen
46
47
48 B. Braun Medical AG Aesculap Seesatz Sempach Tel Fax AESCULAP a B. Braun brand AC1972_
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