Immissionsschutz-Gutachten

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1 Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Wohnbauentwicklung "Am Schallenbach" in Lingen (Ems) Auftraggeber Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Lingen (Ems) mbh Elisabethstraße Lingen (Ems) Schallimmissionsprognose Nr vom 3. Dez Verfasser Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Umfang Textteil 36 Seiten Anhang 22 Seiten Ausfertigung PDF-Dokument Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC für die Ermittlung von Emissionen/ Immissionen von Geräuschen und Gerüchen an den Standorten Ahaus und Berlin Messstelle nach 26 BlmSchG für Geräusche und Gerüche Hauptsitz Ahaus Fon +49 (0) Niederlassung Berlin Fon +49 (0) Niederlassung Hamburg Fon +49 (0) Kapellenweg Ahaus Zeughofstraße Berlin Kampstraße Hamburg

2 Inhalt Textteil Zusammenfassung Grundlagen Veranlassung und Aufgabenstellung Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Schallschutz im Städtebau Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Schallschutz in Wohnungen und Büroräumen Gewerbelärm, Schallschutz in der Genehmigungsplanung Gewerbelärm Beschreibung der angrenzenden Gewerbebetriebe Beschreibung der Emissionsansätze Geräusche von Lkw Fahrvorgänge Weitere Lkw-Geräusche Geräusche beim Be- und Entladen von Lkw an Außenrampen Geräuschquellen von im Freien betriebenen technischen Anlagen Parkplatzgeräusche Tankstelle Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Untersuchte Immissionsorte Beschreibung des Berechnungsverfahrens Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Angaben zur Qualität der Prognose Verkehrslärmeinwirkungen Beschreibung des Vorhabens Beschreibung der Emissionsansätze Ermittlung der Geräuschimmissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Maßnahmen zur Lärmminderung Inhalt Anhang A B C D E Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 2 von 36

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Tabelle 3: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Tabelle 4: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Tabelle 5: Flächenbezogener Schallleistungspegel FSP der jeweiligen Teilflächen Tabelle 6: Geräuschemission bei der Beladung von Paletten mittels Palettenhubwagen oder Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand an Außenrampen Tabelle 7: Technische Nebenanlage REWE Tabelle 8: Schallemission des Parkplatzes Tabelle 9: Emissionen tagsüber (Studie, Tabelle 8) Tabelle 10: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Tabelle 11: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum Tabelle 12: Zugrunde gelegte Schallemissionspegel Lm,E, ermittelt nach den RLS Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 3 von 36

4 Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die von der Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft GEG Lingen (Ems) geplante Entwicklung eines Wohnquartiers auf derzeitig landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich Am Schallenbach/Josefstraße. Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung im Rahmen der geplanten Ausweisung eines Wohnbaugebietes Rechnung zu tragen, war im Vorfeld die schalltechnische Verträglichkeit des Vorhabens zu prüfen. Im Rahmen der Prognose wurden dabei folgende Situationen untersucht und dargestellt: - Ermittlung der auf das Plangebiet einwirkenden gewerblichen Geräuscheinwirkungen, hervorgerufen durch die nordwestlich bis südwestlich des Plangebietes befindlichen Gewerbebetriebe. Bei Bedarf Darlegung erforderlicher Lärmminderungsmaßnahmen bzw. textlicher Festsetzungen für den Bebauungsplan. - Ermittlung der auf das Plangebiet einwirkenden Straßenverkehrslärmimmissionen, hervorgerufen durch die unmittelbar nördlich des Plangebietes verlaufenden Straße Am Schallenbach und der westlich befindlichen Josefstraße. Bei Bedarf Darlegung erforderlicher Lärmminderungsmaßnahmen bzw. textlicher Festsetzungen für den Bebauungsplan. Hierzu wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. Ergebnisse Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass die mit der Eigenart des geplanten Baugebietes verbundenen Erwartungen auf angemessenen Schutz bei Berücksichtigung entsprechender Schallschutzmaßnahmen erfüllt werden. Aufgrund der Lage des Plangebietes führt das Vorhaben nicht zu Konflikten mit den derzeitig im Umfeld befindlichen gewerblichen Nutzungen. Dieses ist vornehmlich darin begründet, dass die Gewerbebetriebe bereits aktuell durch schutzbedürftige Nutzungen begrenzt werden, somit bereits heute der Immissionsschutz in Bezug auf die Bestandswohnbebauung einzuhalten ist. Hinsichtlich der Straßenverkehrslärmsituation liegen innerhalb des Plangebietes - aufgrund der Entfernung zur Josefstraße - ebenfalls gesunde Wohnverhältnisse vor. Dieses ist auch dann noch der Fall, wenn entgegen der Annahme der vorliegenden Prognose die Betriebshalle die Betriebshalle von Wessels und Müller nicht mehr als Abschirmung dienen würde. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 4 von 36

5 1 Grundlagen BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung TA Lärm DIN DIN DIN ISO RLS-90 DIN 4109: Einführung DIN 4109 NRW Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 Schallschutz im Städtebau; Lärmkarten; Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September 1991 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf September 1997 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr, Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 Einführung technischer Baubestimmungen nach 3, Abs. 3 BauO NRW; DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989, Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS), Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.v., Köln, Ausgabe 2001, Fassung 2005 Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: die Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft GEG Lingen (Ems). Ein Ortstermin wurde am 5. Sep und ein Besichtigungstermin der Fa. Wessels & Müller wurde am 14. Okt durchgeführt. Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 5 von 36

6 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die von der Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft GEG Lingen (Ems) geplante Entwicklung eines Wohnquartiers auf derzeitig landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das Plangebiet (rot schraffiert) befindet sich in Lingen im Bereich der Straßen Am Schallenbach, Ecke Josefstraße. Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße Am Schallenbach, im Osten und Nordosten von einem Kindergarten und der Wohnbebauung der Straße Silvesterplatz begrenzt. Westlich wird das Plangebiet durch die auf dem Grundstück der Josefstraße 31 befindliche Firma Franz Wessels & Müller AG und dem ehem. landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Am Schallenbach 1 begrenzt. Um die Wohnqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen, sind die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen im Rahmen des Planverfahrens festzustellen. Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 6 von 36

7 Kriterien zur Ermittlung der Geräuschimmissionen und zur Beurteilung, ob die mit der Eigenart des geplanten Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt ist, sind in der Norm DIN definiert. Beurteilungsgrundlage für zukünftig mögliche Baugenehmigungsverfahren für die gewerblichen Geräuscheinwirkungen ist die 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom August Gemäß DIN sind die Lärmarten Verkehr und Gewerbe getrennt voneinander zu beurteilen. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. 1 DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 7 von 36

8 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 3.1 Schallschutz im Städtebau Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der DIN gegeben. Im Beiblatt 1 3 zu dieser Norm sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in Verkehrslärm Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) Sondergebiete (SO), soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli DIN , Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 8 von 36

9 Die DIN enthält folgende Anmerkung und Hinweise: Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung ist der Belang des Schallschutzes als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu sehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln während der Nachtzeit von über 45 ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die VDI-Richtlinie in Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm > 50 auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Die im Beiblatt 1 der DIN angegebenen Orientierungswerte lassen bei ihrer Einhaltung erwarten, dass ein Baugebiet entsprechend seinem üblichen Charakter ohne Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Die Orientierungswerte können, dies drückt bereits der Begriff Orientierungswert aus, zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung in einem Plangebiet im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Über die reine immissionsschutztechnische Betrachtung hinaus sind auch andere gewichtige Belange in die bauleitplanerische Abwägung einzubeziehen. 4 VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 9 von 36

10 Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Zur Beurteilung von Verkehrsgeräuschen beim Neubau bzw. bei den wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen wird die Verkehrslärmschutzverordnung 5 angewandt. Die in dieser Verordnung aufgeführten Immissionsgrenzwerte können als Grenze zur erheblichen Belästigung betrachtet werden. In der Verkehrslärmschutzverordnung (hier: 2, Abs. 1) werden folgende zum Schutz der Nachbarschaft einzuhaltende Immissionsgrenzwerte (IGW) aufgeführt: Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Gebietseinstufung Immissionsgrenzwerte in Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) Gewerbegebiete (GE) Zumutbarkeitsschwelle Die sogenannte Zumutbarkeitsschwelle liegt nach stehender Rechtsprechung im Rahmen der städtebaulichen Planung in Wohngebieten bei 70 am Tag und 60 im Nachtzeitraum Schallschutz in Wohnungen und Büroräumen In lärmbelasteten Gebieten ist neben der Reduzierung der Außenlärmpegel für die empfundene Wohnund Arbeitsqualität insbesondere der Schutz von Aufenthaltsräumen in Gebäuden ein wichtiges Ziel. Durch geeignete Dimensionierung der Schalldämmung der Außenbauteile kann gemäß den Empfehlungen der DIN ein gesundheitsverträgliches Wohnen und Arbeiten ermöglicht werden. 3.2 Gewerbelärm, Schallschutz in der Genehmigungsplanung Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen. 5 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) 6 Urteil vom 12. April 2000 BVerwG 11 A 18.98; BGH Urteil vom 25. März 1993 III ZR BGHZ 122, 76 <81> m. w. N. 7 DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2 Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 10 von 36

11 Immissionsrichtwerte In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte genannt, bei deren Einhaltung im Regelfall ausgeschlossen werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Einwirkungsbereich gewerblicher oder industrieller Anlagen vorliegen. Die Immissionsrichtwerte gelten akzeptorbezogen. Dies bedeutet, dass die energetische Summe der Immissionsbeiträge aller relevant einwirkenden Anlagen, für die die TA Lärm gilt, den Immissionsrichtwert nicht überschreiten soll. In Abhängigkeit der Nutzung des Gebietes, in dem die schutzbedürftigen Nutzungen liegen, gelten die in Tabelle 3 zusammengefassten Immissionsrichtwerte. Tabelle 3: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte (IRW) in Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht Reine Wohngebiete (WR) Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 überschreiten. Anmerkung: Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. In Tabelle 4 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt. Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 11 von 36

12 Tabelle 4: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Bezeichnung Beurteilungszeitraum Beurteilungszeit Tag 6:00 bis 22:00 Uhr 16 Stunden Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z. B. 5:00 6:00 Uhr) Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten 8 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 70, 55. Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20 db, nachts um nicht mehr als 10 db überschreiten. 8 Definierter Zeitraum: an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 12 von 36

13 Gemengelagen Für das Aneinandergrenzen von gewerblich bzw. industriell genutzten Gebieten und Wohngebieten (Gemengelagen) wird die folgende Regelung getroffen: Wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte und zum Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen (Gemengelage), können die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden, soweit dies nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme erforderlich ist. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik eingehalten wird. Für die Höhe des Zwischenwertes nach Absatz 1 ist die konkrete Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes maßgeblich. Wesentliche Kriterien sind die Prägung des Einwirkungsgebiets durch den Umfang der Wohnbebauung einerseits und durch Gewerbe- und Industriebetriebe andererseits, die Ortsüblichkeit eines Geräusches und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde. Liegt ein Gebiet mit erhöhter Schutzwürdigkeit nur in einer Richtung zur Anlage, so ist dem durch die Anordnung der Anlage auf dem Betriebsgrundstück und die Nutzung von Abschirmungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen. 9 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen 6:00 7:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 6:00 9:00 Uhr; 13:00 15:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr. 9 siehe TA Lärm Ziffer 6.7 Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 13 von 36

14 Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), d. h. für Reine und Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten, bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 zu berücksichtigen. 10 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Die o. a. Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die TA Lärm gilt, heranzuziehen ist. Die Definition gemäß der TA Lärm lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Zusatzbelastung: Gesamtbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage, Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage, Immissionen aller Anlagen, für die die TA Lärm gilt. Eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet muss nicht ermittelt werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 unterschreitet. 11 Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll auch dann nicht versagt werden, wenn die Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung überschritten werden und dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 beträgt. Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem 10 siehe TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f) 11 siehe TA Lärm Ziffer Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 14 von 36

15 Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV in: Mischgebieten tags 64, nachts 54. In Gewerbe- und Industriegebieten sind die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zu betrachten. Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 15 von 36

16 4 Gewerbelärm 4.1 Beschreibung der angrenzenden Gewerbebetriebe Im näheren Umfeld des Plangebietes befinden sich gewerbliche Einrichtungen. Dabei existiert südwestlich des Plangebietes ein Verbrauchermarkt (REWE-Markt) mit einer OIL!-Tankstelle, westlich des Plangebietes ein Großhändler für Kfz-Teile, -Zubehör, Reifen und Werkstattausrüstungen (Wessels & Müller AG) sowie nordwestlich eine Radiologiepraxis und ein Lagerverkauf. Die Betriebe wurden während eines Ortstermins hinsichtlich ihrer schalltechnischen Relevanz in Augenschein genommen. Für die Beurteilung des Verbrauchermarktes (REWE-Markt) und der OIL!-Tankstelle wurde die im Rahmen der Baugenehmigung zum Umbau erstellte schalltechnische Untersuchung von Bonk-Maire-Hoppmann (BMH) GBR vom August 2011 zugrunde gelegt. Die aktuellen Betriebsabläufe der Wessels & Müller AG wurden im Rahmen eines Besichtigungstermins erfragt. Darüber hinaus wurde im Rahmen dieses Gespräches eine potentielle Errichtung einer eingehausten Anlieferungszone nördlich des Gebäudes in Erwägung gezogen. Diese potentielle Erweiterung kann in Hinblick auf das Plangebiet als unkritisch angesehen werden, da bereits die im Umfeld befindlichen bzw. auch zukünftig planungsrechtlich möglichen schutzbedürftigen Nutzungen die schalltechnische Zulässigkeit des Vorhabens bestimmen. Von der nordwestlich befindlichen gewerblich genutzten Fläche (Bereich Radiologie/Lagerverkauf) sind derzeit keine schalltechnischen Beeinträchtigungen zu erwarten. Da in dem Bereich jedoch auch lärmintensivere Nutzungen denkbar wären, wird in Anlehnung an die DIN 18005, Kapitel für die gesamte Fläche von ca m² ein flächenbezogener Schallleistungspegel FSP von zur Tageszeit 60 und zur lautesten Nachtstunde 45 berücksichtigt. Grundsätzlich ist an dieser Stelle anzumerken, dass in der vorliegenden Untersuchung zur Vermeidung von Konflikten konservative Ansätze berücksichtigt werden. Da sich die gewerblichen Nutzungen innerhalb eines ausgewiesenen Mischgebietes befinden und die lärmrelevanten Quellen der angrenzenden Betriebe aus schalltechnischer Sicht bereits durch die Bestandsbebauung begrenzt werden, sind im Plangebiet eher niedrigere Immissionen als die ermittelten zu erwarten. Verbrauchermarkt (REWE-Markt) mit Backshop und Tankstelle OIL! Art des Betriebes: Lebensmittelmarkt mit Bäckerei und Tankstelle Öffnungszeitraum REWE-Markt: 6:00 bis 22:00 Uhr Öffnungszeitraum Tankstelle OIL!: 7:00 bis 22:00 Uhr Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 16 von 36

17 Parkplatzkapazität: 98 Stpl Stpl. gemeinsame Nutzung Kunden im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr), insgesamt 2800 Pkw-Bewegungen Rewe; im Tageszeitraum (7:00 bis 22:00 Uhr) insgesamt 1000 Pkw- Bewegungen Tankstelle durchschnittl. tägl. Anlieferung: Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) 4 Anlieferungsfahrzeuge zzgl. einer Backshop-Anlieferung, ebenerdige Entladetätigkeiten im Bereich der offenen Hauptanlieferung, Be- oder Entladung von 90 Paletten oder Rollcontainern der Getränkeanlieferung, Be- oder Entladung von 30 Paletten des Leergutlagers, Be- oder Entladung von 20 Paletten Einkaufswagenboxen: aufgrund der Lage zum Plangebiet schalltechnisch nicht relevant Betrieb einer Lüftungsanlage: Be- und Entlüftung über Dach im Bereich der Anlieferung/Lager Betrieb einer Kälteanlage: 4 Verflüssiger über Dach im Bereich der Anlieferung/Lager Die Abwicklung des Kunden- und Anlieferungsverkehrs erfolgt unmittelbar über die Josefstraße. Die Warenanlieferung erfolgt ebenerdig an der östlichen Hauptladezone sowie an der nördlichen Gebäudeseite. Die Entladung der Backwaren (Rohlinge etc.) für die Bäckerei sowie die Zeitungslieferung erfolgen ebenerdig durch den Haupteingang. KFZ-Teile Großhändler (Wessels & Müller AG) Art des Betriebes: Öffnungszeitraum: Stellplätze: Kunden-Mitarbeiterbewegungen: Liefervorgänge: Umschlag von Kfz-Teilen, -Zubehör, Reifen und Werkstattausrüstungen Mo Fr 07:45 bis 18:00 Uhr, Sa 08:00 bis 12:00 Uhr ca. 50 Stellplätze 200 Pkw-Bewegungen innerhalb des Betriebszeitraumes (0,25 Bew./Stpl./Std.) lauteste Nachtstunde z. B. 5:00 bis 6:00 Uhr An- oder Abfahrt 2 Anlieferungsfahrzeuge Lkw>105 kw, 4 Brückenwechsel Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 17 von 36

18 Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) An- oder Abfahrt 2 Anlieferungsfahrzeuge Lkw>105 kw, 4 Brückenwechsel, ebenerdige Entladetätigkeiten im Bereich der Ladetore mittels Palettenhubwagen bzw. Elektrostapler (ca. 60 Palettenbewegungen), 3 An- und Abfahrten von 9 Auslieferungsfahrzeugen (Sprinter), manuelle Beladung im Bereich der Ladetore Betrieb haustechn. Außenaggregate: nicht berücksichtigt Die Abwicklung des Kunden- und Anlieferungsverkehrs erfolgt unmittelbar über der Josefstraße. Die Warenanlieferung erfolgt ebenerdig an der südlichen Hauptladezone in Abschirmung zum geplanten Wohngebiet. Die Kunden und Mitarbeiterstellplätze befinden sich westlich und nördlich des Betriebsgebäudes ebenfalls in Abschirmung zum geplanten Wohngebiet. 4.2 Beschreibung der Emissionsansätze Von der nordwestlich befindlichen gewerblich genutzten Fläche (Bereich Radiologie/Lagerverkauf) sind derzeit keine schalltechnischen Beeinträchtigungen zu erwarten. Da in dem Bereich jedoch auch lärmintensivere Nutzungen denkbar wären, wird in Anlehnung an die DIN 18005, Kapitel für die gesamte Fläche von ca m² ein flächenbezogener Schallleistungspegel FSP wie folgt berücksichtigt: Tabelle 5: Flächenbezogener Schallleistungspegel FSP der jeweiligen Teilflächen Flächen Nr. Teilgebietsfläche in m² Bezeichnung Bebauungsplan Flächenbezogener Schallleistungspegel FSP tagsüber Nachts LW '' in /m 2 LW '' in /m 2 TF MI Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 18 von 36

19 4.2.1 Geräusche von Lkw Lkw erzeugen eine Vielzahl an Geräuschemissionen. Deren Ermittlung und Berechnungsverfahren werden im Folgenden aufgeführt Fahrvorgänge In der schalltechnischen Prognose wird entsprechend der Lkw-Lärmstudie 12 für das Vorbeifahrgeräusch eines Lkw folgender längenbezogener Schallleistungspegel 13 angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahrvorgänge Lkw LWA,1h = 63 LWA,max = Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (DStrO nach Tabelle 4 der RLS 90) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS 90) zu berücksichtigen. Allerdings sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten im vorliegenden Fall diese Korrekturen nicht erforderlich. Kurzzeitige Geräuschspitzen Beim Ablassen der Bremsluft, Schlagen von Aufbauten, beschleunigter Abfahrt etc. können kurzzeitig wesentlich höhere Geräusche auftreten. Für diese Einzelereignisse wird ein mittlerer Maximal-Schallleistungspegel von LWA,max =97,5 bis 105,5 15 angegeben. Tritt allerdings der ungünstigste Fall ein, wird der mittlere Maximal-Schallleistungspegel für Geräusche von Betriebsbremsen von LWA,max =110 angesetzt Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, sowie die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) 13 Der Emissionsansatz gilt für eine Motorleistung von 105 kw, wird jedoch aufgrund der geringen Differenz von 1 db auch für geringere Motorleistungen herangezogen. Der längen- und stundenbezogene Emissionsansatz impliziert einen Schallleistungspegel von LWA = 105 unter Berücksichtigung einer Geschwindigkeit von 15 km/h. 14 siehe Absatz Kurzzeitige Geräuschspitzen weiter unten 15 Quelle: Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umwelt mit Verweis auf die geltenden Regelungen der StVZO und EG-Grenzwerte 16 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 19 von 36

20 Weitere Lkw-Geräusche Neben den Lkw-Vorbeifahrgeräuschen gibt es noch weitere Geräuschemissionen 17 ; deren unterschiedliche Emissionsdaten werden im Folgenden dargestellt. Leerlauf- und Rangiergeräusche Der Leerlaufbetrieb von Lkw, der z. B. auf Fahrzeugwaagen stattfinden kann, und Rangiervorgänge sind nach der o. a. Untersuchung ggf. zusätzlich zu den Zufahrtsstrecken zu berücksichtigen. Dabei wird ein Schallleistungspegel LWA für die Leerlaufgeräusche in Höhe von 94 genannt. Beim Rangieren von Lkw ergeben sich unabhängig von der Motorleistung mittlere Schallleistungspegel, die ca. 5 db über dem Wert des Leerlaufgeräusches liegen. Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Leerlaufgeräusch Lkw Rangieren eines Lkw LWA = 94 LWA,1h = LWAmax = Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, sowie die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) 18 Der Schallleistungspegel LWA,1h für einen Rangiervorgang je Stunde ergibt sich bei einer mittleren Rangierdauer von zwei Minuten pro Vorgang. Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 20 von 36

21 Abstellen und Starten von Lkw Zu den Geräuschereignissen beim Abstellen von Lkw zählen das Öffnen und Schließen der Ladebordwand, das Schlagen von Türen, Druckluftimpulse der Betriebsbremsen und erhöhter Leerlauf, z. B. vor der Laderampe. Beim Starten von Lkw werden Türen geschlagen, der Motor angelassen, und es werden Geräusche durch Druckluftimpulse, Leerlauf des Motors und durch die Anfahrt erzeugt. Für das Abstellen und Starten von Lkw werden folgende Schallleistungspegel angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Abstellen Starten Abstellen und Starten LWA,1h = 85 LWA,1h = 82 LWA,1h = 87 LWAmax = 110 Aufnehmen oder Absetzen von Lkw-Brücken Das Aufnehmen bzw. das Absetzen von Lkw-Brücken wird durch die unterschiedlichen Betriebsvorgänge bestimmt. Die einzelnen Betriebsvorgänge erzeugen dabei jeweils unterschiedlich hohe Geräuschemissionen und ergeben, bezogen auf eine Stunde, folgende Schallleistungspegel: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Rangieren (2 min) Druckluftimpuls 5 s) Entlüftung Luftfederung (5 s) Leerlaufgeräusch (5 min) erhöhter Leerlauf (1 min) Setzen bzw. Einklappen 4 Aufliegerstelzen (20 s) Quietschgeräusch des Aufliegers (5 s) Aufnehmen und Absetzen von Lkw-Brücken, gesamt LWA,1h = 84 LWA,1h = 78 LWA,1h = 75 LWA,1h = 83 LWA,1h = 83 LWA,1h = 91 LWA,1h = 85 LWA,1h = 94 LWAmax = 110 Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung werden Im Ladebereich von Wessels & Müller 4 Brückenwechsel berücksichtigt Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 21 von 36

22 Fahrzeuggebundene Kühlaggregate Während der Ladevorgänge ist im Bereich der Ladezonen mit Betriebsgeräuschen von fahrzeuggebundenen Kühlaggregaten zu rechnen. Die Schallabstrahlung von Kühlaggregaten mit Otto- bzw. Dieselmotoren erzeugt folgenden mittleren Schallleistungspegel: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Kühlaggregate LWA = In diesem Fall wird angenommen, dass während der Anlieferung im Zeitraum von 7:00 bis 20:00 Uhr bei einem Kühl-Lkw ein Kühlaggregat über eine Zeitspanne von 2 Stunden betrieben wird Geräusche beim Be- und Entladen von Lkw an Außenrampen Für die Schallimmissionsprognose werden folgende Anzahlen von zu entladenden Paletten bzw. Rollcontainern je Lkw berücksichtigt: Vorgang Anzahl der Lkw Anzahl der Paletten/Rollcontainer je Lkw Schallleistungspegel REWE-Markt Hauptladezone 2 Lkw 45 Rollcontainer bzw. Paletten 88 Getränke 1 Lkw 15 Paletten 91 Leergutlager 1 Lkw 10 Paletten 89 Wessels & Müller AG Ladezone 2 Lkw 60 Paletten 106 Ladezone 9 x 3 Sprinter manuelle Beladung 85 Bei der Be- und Entladung von Lkw finden unterschiedliche Schallereignisse statt. Die Emissionsansätze 20 für die im vorliegenden Fall zu betrachtende Verladesituation an Außenrampen werden nachstehend aufgeführt. 19 Quelle: Schalltechnische Untersuchung Bonk-Mair-Hoppmann GbR vom August Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (1995), Kapitel 4.2 Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 22 von 36

23 Tabelle 6: Geräuschemission bei der Beladung von Paletten mittels Palettenhubwagen oder Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand an Außenrampen Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahren des beladenen Palettenhubwagens über fahrzeugeigene Ladebordwand LWA,1h = 88,0 Fahren des leeren Palettenhubwagens über fahrzeugeigene Ladebordwand Fahren des beladenen Rollcontainers über fahrzeugeigene Ladebordwand LWA,1h = 89,1 LWA,1h = 77,4 LWAmax = 121 Fahren des leeren Rollcontainers über fahrzeugeigene Ladebordwand LWA,1h = 77,8 4.3 Geräuschquellen von im Freien betriebenen technischen Anlagen Die folgenden aus der Schallimmissionsprognose der BMH GbR entnommenen immissionsschutztechnisch relevanten Anlagen und Aggregate sind in Tabelle 7 angegeben. Tabelle 7: Technische Nebenanlage REWE Anlagenbezeichnung Standort/Lage Schallleistungspegel LWA in Verflüssiger mit 4 Ventilatoren Dachfläche Lagerbereich Zuluftöffnung Technikraum Ostfassade Hauptladezone Abluftöffnungen (3) Dachfläche Lagerbereich Tag Nacht Die Geräuschemissionen aller genannten Quellen müssen einzeltonfrei im Sinne der TA Lärm sein. Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 23 von 36

24 4.4 Parkplatzgeräusche Auf Parkplätzen werden durch Fahrbewegungen, Ein- und Ausparkvorgänge sowie je nach Nutzung noch durch weitere Vorgänge Geräuschimmissionen verursacht. Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen werden in der Parkplatzlärmstudie 21 genannt. Beschreibung des Berechnungsverfahrens Zur Ermittlung der von ebenerdigen Parkplätzen abgestrahlten Schallemissionen werden zwei Berechnungsverfahren beschrieben. Im vorliegenden Fall wird im Hinblick auf die Prognosesicherheit das zusammengefasste Verfahren angewandt. Der Schallleistungspegel des Parkplatzes wird auf der Grundlage folgender Beziehung berechnet: L WATm = L W0 +K PA + K I + K D + K StrO + 10 log (B N) in mit K D = 2,5 log (f B 9) in. Hierbei ist: LW0= 63 der Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde, KPA KI der Zuschlag für Parkplatzart, der Zuschlag für die Impulshaltigkeit, KD der Zuschlag zur Berücksichtigung der durchfahrenden Kfz 22, KStrO der Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen nach Abschnitt der Studie 23, N B f die Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde), die Bezugsgröße (z. B. Nettoverkaufsfläche in m², Anzahl der Stellplätze, Netto-Gastraumfläche in m² oder Anzahl der Betten), die Anzahl der Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße. Bei der Berechnung des Schallleistungspegels wurden weiterhin folgende Annahmen und Voraussetzungen berücksichtigt: Der Einfluss lärmarmer Einkaufswagen wird bei den Berechnungen nicht berücksichtigt. Die Fahrbahnoberflächen in den Fahrgassen des Parkplatzes sind asphaltiert. 21 Parkplatzlärmstudie: Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 6. überarbeitete Auflage August Der nach der Parkplatzlärmstudie ermittelte Schallanteil KD gilt auch für Parkplätze mit mehr als 150 Stellplätzen. Eine Aufteilung in kleinere Parkplatzflächen ist nicht zwangsläufig erforderlich. 23 Der Korrekturwert KStrO für die unterschiedlichen Fahrbahnoberflächen entfällt bei Parkplätzen an Einkaufsmärkten mit asphaltierten oder mit Betonsteinen gepflasterten Oberflächen, da die Pegelerhöhung durch klappernde Einkaufswagen pegelbestimmend und im Zuschlag KPA für die Parkplatzart bereits enthalten ist. Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 24 von 36

25 Frequentierung des Parkplatzes Die im Rahmen der Prognose angesetzte Frequentierung des Parkplatzes durch Mitarbeiter und Kunden beruht auf den Angaben der schalltechnischen Untersuchung der BMH GbR. Die Frequentierungsdaten sind in Abschnitt 4 angegeben. Schallemission des Parkplatzes Nach der Parkplatzlärmstudie berechnet sich unter Berücksichtigung der angegebenen Bewegungshäufigkeiten folgender Schallleistungspegel LWATm in. Tabelle 8: Schallemission des Parkplatzes Bez. Bezugsgröße B Wert für B in m² bzw. Anzahl N N KPA KI KD KStrO LWATm LWATm Tag Nacht Tag Nacht [h -1 ] [h -1 ] [] [] PRewe 1 Stellplatz 94 1, ,8 0 97,3 - PWessels+Müller AG 1 Stellplatz 50 0, ,0 0 82,0 - PWessels+Müller AG 1 Sprinterstellplatz Ladezone 9 0, ,3 - Kurzzeitige Geräuschspitzen Spitzenpegel von Einzelereignissen werden durch das Schlagen von Türen, das Starten des Motors oder das Schließen von Heck- bzw. Kofferraumdeckeln verursacht. Hierfür ist mit Schallleistungspegeln von bis zu LWAmax = 99,5 zu rechnen. Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen Die Geräuschemissionen durch das Verkehrsaufkommen von Pkw auf den Fahrgassen des Parkplatzes werden nach dem Berechnungsverfahren der RLS bestimmt. Hiernach berechnet sich folgender Schallleistungspegel für die Fahrbewegung eines Pkw Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Berechnungsansatz: Maßgebende Verkehrsstärke M = 1 Fahrbewegung/h, maßgebender Lkw-Anteil p = 0 %, zulässige Höchstgeschwindigkeit v = 30 km/h (das Berechnungsverfahren der RLS 90 legt eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h als untere Grenze fest), Korrektur für die Straßenoberfläche DStrO = 0 db (Asphaltbelag o. Ä.). Daraus ergibt sich ein Emissionspegel Lm,E von 28,5 in 25 m Abstand. Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 25 von 36

26 Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Pkw-Fahrbewegung LWA = 92 LWAmax = Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (hierbei wird KStrO* nach der Parkplatzlärmstudie anstelle von DStrO nach Tabelle 4 der RLS 90 verwendet) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS 90) zu berücksichtigen. Allerdings sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten im vorliegenden Fall diese Korrekturen nicht erforderlich. 4.5 Tankstelle Die Ermittlung der Geräuschemissionen bzw. der Geräuscheinwirkungen erfolgt nach der Hessischen Lärmstudie für Tankstellen sowie Autowaschanlagen und deren Nebeneinrichtungen (August 1999). Gemäß o. a. Studie sind die Einzelwerte der Geräuschquellen - wie beispielsweise Tankdeckel schließen, Zapfpistole einhängen, Motorstart etc. - zu einzelnen Gruppen zusammengefasst. Es werden jeweils die mittleren Einwirkzeiten der geräuschverursachenden Ereignisse je Stunde in Sekunden erfasst und bewertet, sodass bei den Berechnungen zur Beurteilung der vorliegenden Geräuschsituation die Emissionskenndaten als Schallleistungsbeurteilungspegel LWAr,1h in Abhängigkeit der Tankstellenfrequentierung zugrunde gelegt werden. Die ermittelten Basiskenndaten wurden dabei unter Berücksichtigung des Taktmaximalpegelverfahrens ermittelt. Durch diese Gruppenbildung kann die räumliche Zuordnung der einzelnen Bereiche (z. B. Zapfsäule, Luftstation usw.) zu den Immissionsorten detailliert berücksichtigt werden. Tabelle 9: Emissionen tagsüber (Studie, Tabelle 8) Schallquelle Bereich Zapfsäule, Pkw Schallleistungsbeurteilungspegel LWAr,1h (gemittelt über eine Stunde) 74, lg N Als Basiswert für eine Lärmprognose dient die Pkw-Zahl N (Basisgröße), die je Stunde die Tankstelle anfährt (Tankkunden und sonstige Kunden). Bezogen auf den Öffnungszeitraum von 07:00 bis 22:00 Uhr wird für die Tankstelle eine Kundenfrequentierung von 450 Fahrzeugen im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) angegeben. 26 Quelle: Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007), beschleunigte Abfahrt Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 26 von 36

27 4.6 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse 4.7 Untersuchte Immissionsorte Auf der Grundlage eines am 5. Sep durchgeführten Ortstermins werden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die in Abbildung 1 dargestellten Immissionsorte betrachtet. Geobasis NRW 2014 Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 27 von 36

28 In Abhängigkeit der geplanten Gebietsausweisung ist für die Immissionsorte eine Gebietsnutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) zu berücksichtigen. Hierfür gelten die in Tabelle 10 angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 27 für die Tages- und Nachtzeit. Tabelle 10: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [IRW] in Tag Nacht IP1/ Plangebiet Nord, 1.OG IP2/ Plangebiet Süd, 1.OG WA Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt nach der Norm DIN ISO Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird in der Regel mit Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis 4000 Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden soweit vorhanden bzw. schalltechnisch relevant - berücksichtigt. Nach dem o. g. Berechnungsverfahren wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen 29 berechnet: L A T (DW) = L W +D C A in 30. Hierbei ist: LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort, der Schallleistungspegel der Geräuschquelle, die Richtwirkungskorrektur, = Adiv + Aatm + Agr + Abar, die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung, die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption, die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes, die Dämpfung aufgrund von Abschirmung. 27 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf Sept Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt. 30 Formel (3) der Norm DIN ISO Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 28 von 36

29 Ebenfalls berechnet wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT), bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: L A T (LT) = L A T (DW) C met in 31. Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt 32 : C met = C 0 [1 10 (h s+h r ) d p ] wenn d p > 10 (h s + h r ), C met = 0 wenn d p 10 (h s + h r ). Hierbei ist: hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter, die Höhe des Aufpunktes in Meter, der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter, ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db. Der Faktor C0 ist eine insbesondere von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und richtung abhängige Größe. Soweit über die örtlichen Windverteilungen nichts Genaueres bekannt ist, ist der Faktor C0 zu 2 db zu setzen, d. h. für alle Windrichtungen dieselbe Häufigkeit zu berücksichtigen. Wenn für den Bereich der fraglichen Anlage repräsentative Wetterstatistiken bekannt sind, berechnet sich der meteorologische Faktor C0 wie folgt: C 0 = 10 log ( p i ,1 L i) in db. Hierbei ist: pi die Häufigkeit der Windverteilung in %, ΔLi die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors. 31 Formel (6) der Norm DIN ISO Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 29 von 36

30 Die Häufigkeit der Kalmen (Windstille) pc in % wird zu gleichen Teilen auf alle gleichmäßigen Windsektoren verteilt. Die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung ΔLi bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors, dessen Winkel αi um den Winkel εi von der Mitwindrichtung β abweicht, berechnet sich nach: L i = 5 5 cos(ε 45 sin(ε)) in db. Dies bedeutet, dass in großer Entfernung im langjährigen Mittel bei Querwind (ε = 90 /270 ) eine Dämpfung um 1,5 db und bei Gegenwind (ε = 180 ) eine Dämpfung von 10 db angesetzt wird. Die Windrichtungsverteilung wurde den Daten der Wetterstation Lingen entnommen. Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang entnommen werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben. 4.9 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen für die geplante Anlage sind auf der Grundlage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätze mit folgenden Beurteilungspegeln Lr für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht als energetische Summe der Schalldruckpegel LAT(LT) aller Einzelquellen anzugeben: Tabelle 11: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss IRWT in Lr,T in IRWN in Lr,N in IP Nord, 1.OG IP Süd, 1.OG Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit und in der ungünstigsten vollen Nachtstunde an den untersuchten Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten werden. Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen (tags IRWT+30 db; nachts IRWN+20 db) werden an den untersuchten Immissionsorten deutlich unterschritten. Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 30 von 36

31 Betrachtung der Vorbelastung Von einer relevanten Vorbelastung durch weitere als die im Rahmen dieser Untersuchung berücksichtigten Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ist nach Inaugenscheinnahme vor Ort nicht auszugehen Angaben zur Qualität der Prognose Allgemein Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der DIN ISO festgelegt sind (werden hier im Einzelnen nicht aufgeführt), und sind unabhängig von Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert: mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort in m Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 0 < d < 100 m in db Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 100 m < d < 1000 m in db 0 < h < 5 ± 3 ± 3 5 < h < 30 ± 1 ± 3 Bei einem Prognoseverfahren der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der DIN ISO einer Standardabweichung σprognose von 0,5 db bzw. 1,5 db. 33 DIN ISO : Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 31 von 36

32 Schallemissionspegel Die im Rahmen dieser Prognose eingesetzten Schallleistungspegel für die maßgeblichen Schallquellen basieren auf Angaben aus der einschlägigen Fachliteratur (insbesondere Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz) sowie eigenen Messwerten. Die Emissionsansätze beziehen sich in der Regel auf den jeweils ungünstigsten Betriebszustand. Daher ist davon auszugehen, dass die in der Realität tatsächlich zu erwartenden Geräuschimmissionen unterhalb der hiernach berechneten Werte liegen. Betriebsbedingungen Die Angaben über die voraussichtlichen Betriebsbedingungen wurden vom Betreiber genannt bzw. der vorliegenden Prognose der BMH GbR entnommen. Die Angaben über die Betriebsbedingungen wurden unter Berücksichtigung der Betriebsgröße auf Plausibilität geprüft. Prognosesicherheit Die Prognosesicherheit wird im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen mit +0 db/-3 abgeschätzt. Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 32 von 36

33 5 Verkehrslärmeinwirkungen 5.1 Beschreibung des Vorhabens Die Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft GEG Lingen (Ems) plant die Entwicklung von Wohnbebauung im Bereich Am Schallenbach/Josefstraße. Die Erschließung des Grundstückes ist dabei über die Straße Am Schallenbach und im weiteren Verlauf über die Josefstraße vorgesehen. Im folgenden Kapitel werden die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen ermittelt. 5.2 Beschreibung der Emissionsansätze Das Rechenverfahren für die Ermittlung von Lärmpegeln an Straßen wird durch die DIN vorgegeben und ist gemäß der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS anzuwenden. Zur Beurteilung von Verkehrsgeräuschen ist gemäß RLS 90 die über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV den Berechnungen zugrunde zu legen. Für die Josefstraße konnten die DTV-Werte der durch die GEG Lingen zur Verfügung gestellten Verkehrszählungen aus dem Jahr 2010 entnommen werden. Zur Wahrung eines ausreichenden Prognosehorizontes wurden die zur Verfügung gestellten Daten unter Berücksichtigung eines jährlichen Anstiegs von 1 % auf das Prognosejahr 2025 hochgerechnet. Die Ermittlung der Bemessungsverkehrsstärke (DTV) für die Straße Am Schallenbach erfolgt durch die Hochrechnung von Kurzzeitzählungen auf die Bemessungsverkehrsstärke gemäß HBS Die für die Umrechnung dafür erforderlichen Stundenwerte wurden den von der GEG Lingen zur Verfügung gestellten Zähldaten vom 23. Oktober 2012 entnommen. Eine Hochrechnung für den Prognosehorizont 2025 wurde nicht vorgenommen, da es sich hier nicht um eine Durchgangsstraße, sondern um eine Anliegerstraße handelt. Da die Anzahl der zukünftigen Wohneinheiten ebenfalls zum derzeitigen Planungsstand noch nicht feststeht, können auch die Zusatzverkehre aus dem Gebiet keine Berücksichtigung finden. Die Eingangsdaten für die Emissionsberechnungen und die hieraus berechneten Emissionspegel Lm,E für den Tages- und Nachtzeitraum sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Im vorliegenden Fall wird für die Josefstraße die höchst zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h und für die Straße Am Schallenbach von 30 km/h berücksichtigt. Für alle Straßenabschnitte wird von einem Fahrbahnbelag aus nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastix ausgegangen, für den der Korrekturwert DStrO = 0 db beträgt. 34 DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr, Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 33 von 36

34 Für die im Bereich des Knotenpunktes Josefstraße befindliche durch Lichtzeichen geregelte Kreuzung wurde entsprechend der RLS 90 programmintern ein Zuschlag für die erhöhte Störwirkung berücksichtigt. Tabelle 12: Zugrunde gelegte Schallemissionspegel Lm,E, ermittelt nach den RLS 90 Straßenbezeichnung DTV Kfz/24h M Tag pt Lkw Tag M Nacht pn Lkw Nacht v km/h Pkw/Lkw DStrO LmE Tag LmE Nacht Josefstraße Am Schallenbach Hierbei ist DTV die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24 h, M die maßgebliche stündliche Verkehrsstärke Kfz/h, pt/n; der prozentuale Anteil des Schwerverkehrs am durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen in % gemäß RLS90, v die für den betreffenden Straßenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h für PKW und LKW, jedoch mindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h für LKW und 130 km/h für PKW, DStrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen (RLS90, Tabelle 4), Lm,E der Mittelungspegel nach RLS 90 in einem horizontalen Abstand von 25m. 5.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Die Berechnung der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr erfolgt nach dem Berechnungsverfahren der RLS 90 unter Berücksichtigung der genannten Berechnungsgrundsätze. Hierzu wird das Programmsystem SAOS-NP der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet erfolgt in Form von Schallimmissionsplänen flächenmäßig in einem festgelegten Raster, wobei für jede Rasterfläche im Untersuchungsgebiet ein Immissionspunkt gesetzt wird. Der Orientierungswert für Reine Wohngebiete (WR) von tagsüber 50 ist durch den Farbwechsel gelb/braun. und der Orientierungswert von nachts 40 durch den Farbwechsel hellgrün/dunkelgrün gekennzeichnet. Der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete (WA) von tagsüber 55 ist durch den Farbwechsel braun/orange, und der Orientierungswert von nachts 45 durch den Farbwechsel dunkelgrün/gelb gekennzeichnet. Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 34 von 36

35 Untersuchungsergebnisse Wie aus den Schallimmissionsplänen im Anhang zu ersehen ist, ergibt sich für das Plangebiet in Bezug auf die gebietsspezifischen schalltechnischen Orientierungswerte der DIN Folgendes: Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) Die für Allgemeine Wohngebiete (WA) heranzuziehenden Orientierungswerte werden im gesamten Plangebiet eingehalten. Die Einhaltung der für Reine Wohngebiete (WR) heranzuziehenden Orientierungswerte kann im nordwestlichen Plangebiet entsprechend der farbigen Isophonenkarten im Anhang nicht gewährleistet werden. Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) Die für Allgemeine Wohngebiete (WA) heranzuziehenden Orientierungswerte werden im gesamten Plangebiet eingehalten. Die Einhaltung der für Reine Wohngebiete (WR) heranzuziehenden Orientierungswerte kann im nordwestlichen Plangebiet entsprechend der farbigen Isophonenkarten im Anhang nicht gewährleistet werden. 5.4 Maßnahmen zur Lärmminderung Für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), aber auch Reinen Wohngebietes (WR) sind aus schalltechnischer Sicht keine Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich. Dieses resultiert daraus, dass für die Festlegung der aus den maßgeblichen Lärmpegeln resultierenden Bauschalldämmmaße zum Schutz des Innenraums für Allgemeine Wohngebiete (WA) und Reine Wohngebiete (WR) identisch sind. Der Einbau von Lüftungseinrichtungen wird darüber hinaus erst ab einem nächtlichen Außenpegel größer 45, das heißt dem für Allgemeine Wohngebiete entsprechenden Orientierungswert gefordert. Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 35 von 36

36 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Projektleiterin Dipl.-Ing. Peter Wenzel Fachlich Verantwortlicher Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 36 von 36

37 Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D E Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 1 von 22

38 A Tabellarische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 2 von 22

39 Legende Legende Emissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe RW/HW m Koordinatenangabe hq m Höhe der Emissionsquelle. Index D = Quelle über Dach D0 db Raumwinkelmaß D_Omega KT db Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle num.add. db Korrekturfaktor, nach Bedarf Bez.Abst. Messfl./Anz. Anz. - MM m m²/- db Messabstand zur Quelle. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet Eintragung der Messfläche bzw. der Fläche des schallabstrahlenden Bauteils. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. Eintragung der Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke, getrennt nach Beurteilungszeiträumen. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt Einw.T min Einwirkzeit der Emissionsquelle RwID - Bezug zum verwendeten Schalldämmspektrum, nach Bedarf ST - Wenn Eintragung = 1, dann handelt es sich um die Berechnung kurzzeitiger Geräuschspitzen Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnung genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 3 von 22

40 Gewerbe Tageszeit Nr. Kommentar Gruppe hq [m] KO KT KI Lw/LmE T [] #001 An/Abfahrt Lkw Rewe #002 Rangieren Rewe #003 Leergut Rewe #004 Entladung Leergut Rewe #005 Ladezone Rewe #006 Kühlung Lkw Rewe #007 Parkplatz Rewe #008 An- und Abfahrt Tankstelle Tankstelle #009 Tankvorgänge Tankstelle #010 Kühlung Rewe 2.0 D #011 Lüftung Rewe 2.0 D #012 Tür Technikraum Rewe #013 Fläche Nacht Gewerbe #013 Fläche Tag Gewerbe #014 Zu/Abfahrt LKW Wessels&Müller #014 Zu/Abfahrt Sprinter Wessels&Müller #015 Starten/halten LKW Wessels&Müller #016 Brückenwechsel Wessels&Müller #017 Be/Entladen E-Stapler Wessels&Müller #017 Be/Entladen E-Stapler Wessels&Müller # Parken Lieferverkehr #019 Mitarbeiter-Parkplatz Wessels&Müller Lw/LmE RZ [] num. Add. num. Add. RZ Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. T Anz. RZ MM Einw.T T [min] Einw.T RZ [min] Rw ID ST Nacht, lauteste Nachtstunde Nr. Kommentar Gruppe hq [m] KO [db] KT [db] #001 An/Abfahrt Lkw Rewe #002 Rangieren Rewe #003 Leergut Rewe #004 Entladung Leergut Rewe #005 Ladezone Rewe #006 Kühlung Lkw Rewe #007 Parkplatz Rewe #008 An- und Abfahrt Tankstelle Tankstelle #009 Tankvorgänge Tankstelle #010 Kühlung Rewe 2.0 D #011 Lüftung Rewe 2.0 D #012 Tür Technikraum Rewe #013 Fläche Nacht Gewerbe #013 Fläche Tag Gewerbe #014 Zu/Abfahrt LKW Wessels&Müller #014 Zu/Abfahrt Sprinter Wessels&Müller #015 Starten/halten LKW Wessels&Müller #016 Brückenwechsel Wessels&Müller #017 Be/Entladen E-Stapler Wessels&Müller #017 Be/Entladen E-Stapler Wessels&Müller # Parken Lieferverkehr #019 Mitarbeiter-Parkplatz Wessels&Müller KI [db] Lw/LmE N [] num. Add. Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. N MM Einw.T N [min] Rw ID ST Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 4 von 22

41 B Grafische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 5 von 22

42 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Gewerbe Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 6 von 22

43 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Gewerbe Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 7 von 22

44 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Verkehr Maßstab: ~ ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 8 von 22

45 C Dokumentation der Immissionsberechnungen Legende Legende Immissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe LAT Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart ist LAT mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen angegeben. D0 db Raumwinkelmaß D_Omega DT db Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum +RT db Zuschlag für Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit MM db Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt KT/KI db Zuschlag für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit Cmet d(p) db m DI db Richtwirkungsmaß Meteorologie-Korrektur-Faktor; Größe abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet Horizontaler (projizierter) Abstand der Emissionsquelle zum Emissionsort. Bei Berechnungen mit Geländeberücksichtigung = Strecke zwischen Emissionsquelle und Immissionsort Abar db Die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Adiv db Die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Aatm db Die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption Agr db Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts Refl.Ant. db Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Wänden Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnung genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 9 von 22

46 Gewerbelärm Berechnungen für den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in Höhe des IO in m IPNord, 1.OG 55,2 5 IPSüd, 1.OG 46,9 5 Die maßgeblichen Immissionsorte im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, sind im vorliegenden Fall die Immissionsorte IPNord und IPSüd, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. IPNord, 1.OG Nr. Kommentar Gruppe LAT [] D0 DT +RT MM #019 Mitarbeiter-Parkplatz Wessels&Müller # Parken Lieferverkehr #017 Be/Entladen E-Stapler Wessels&Müller #017 Be/Entladen E-Stapler Wessels&Müller #016 Brückenwechsel Wessels&Müller #015 Starten/halten LKW Wessels&Müller #014 Zu/Abfahrt LKW Wessels&Müller #014 Zu/Abfahrt Sprinter Wessels&Müller #013 Fläche Tag Gewerbe #013 Fläche Nacht Gewerbe #012 Tür Technikraum Rewe #011 Lüftung Rewe #010 Kühlung Rewe #009 Tankvorgänge Tankstelle #008 An- und Abfahrt Tankstelle Tankstelle #007 Parkplatz Rewe #006 Kühlung Lkw Rewe #005 Ladezone Rewe #004 Entladung Leergut Rewe #003 Leergut Rewe #002 Rangieren Rewe #001 An/Abfahrt Lkw Rewe Sum 55.3 KT/KI Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 10 von 22

47 IPSüd, 1.OG Nr. Kommentar Gruppe LAT [] D0 DT +RT MM #019 Mitarbeiter-Parkplatz Wessels&Müller # Parken Lieferverkehr #017 Be/Entladen E-Stapler Wessels&Müller #017 Be/Entladen E-Stapler Wessels&Müller #016 Brückenwechsel Wessels&Müller #015 Starten/halten LKW Wessels&Müller #014 Zu/Abfahrt LKW Wessels&Müller #014 Zu/Abfahrt Sprinter Wessels&Müller #013 Fläche Tag Gewerbe #013 Fläche Nacht Gewerbe #012 Tür Technikraum Rewe #011 Lüftung Rewe #010 Kühlung Rewe #009 Tankvorgänge Tankstelle #008 An- und Abfahrt Tankstelle Tankstelle #007 Parkplatz Rewe #006 Kühlung Lkw Rewe #005 Ladezone Rewe #004 Entladung Leergut Rewe #003 Leergut Rewe #002 Rangieren Rewe #001 An/Abfahrt Lkw Rewe Sum 46.9 KT/KI Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 11 von 22

48 Gewerbelärm Berechnungen für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,N in Höhe des IO in m IPNord, 1.OG 38,7 5 IPSüd, 1.OG 40,2 5 Die maßgeblichen Immissionsorte im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, sind im vorliegenden Fall die Immissionsorte IPNord und IPSüd, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Nacht. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. IPNord, 1.OG Nr. Kommentar Gruppe LAT [] D0 DT #019 Mitarbeiter-Parkplatz Wessels&Müller # Parken Lieferverkehr #017 Be/Entladen E-Stapler Wessels&Müller #017 Be/Entladen E-Stapler Wessels&Müller #016 Brückenwechsel Wessels&Müller #015 Starten/halten LKW Wessels&Müller #014 Zu/Abfahrt LKW Wessels&Müller #014 Zu/Abfahrt Sprinter Wessels&Müller #013 Fläche Tag Gewerbe #013 Fläche Nacht Gewerbe #012 Tür Technikraum Rewe #011 Lüftung Rewe #010 Kühlung Rewe #009 Tankvorgänge Tankstelle #008 An- und Abfahrt Tankstelle Tankstelle #007 Parkplatz Rewe #006 Kühlung Lkw Rewe #005 Ladezone Rewe #004 Entladung Leergut Rewe #003 Leergut Rewe #002 Rangieren Rewe #001 An/Abfahrt Lkw Rewe Sum 38.6 MM KT/KI Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 12 von 22

49 IPSüd, 1.OG Nr. Kommentar Gruppe LAT [] D0 DT #019 Mitarbeiter-Parkplatz Wessels&Müller # Parken Lieferverkehr #017 Be/Entladen E-Stapler Wessels&Müller #017 Be/Entladen E-Stapler Wessels&Müller #016 Brückenwechsel Wessels&Müller #015 Starten/halten LKW Wessels&Müller #014 Zu/Abfahrt LKW Wessels&Müller #014 Zu/Abfahrt Sprinter Wessels&Müller #013 Fläche Tag Gewerbe #013 Fläche Nacht Gewerbe #012 Tür Technikraum Rewe #011 Lüftung Rewe #010 Kühlung Rewe #009 Tankvorgänge Tankstelle #008 An- und Abfahrt Tankstelle Tankstelle #007 Parkplatz Rewe #006 Kühlung Lkw Rewe #005 Ladezone Rewe #004 Entladung Leergut Rewe #003 Leergut Rewe #002 Rangieren Rewe #001 An/Abfahrt Lkw Rewe Sum 40.2 MM KT/KI Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 13 von 22

50 D Immissionspläne Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den diskreten Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 db höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 14 von 22

51 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: ohne Gewerbelärm Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 15 von 22

52 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: ohne Gewerbelärm Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 16 von 22

53 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: ~ 1: 1500 Straßenverkehrslärm Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 17 von 22

54 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Maßstab: ~ 1: 1500 Straßenverkehrslärm Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 18 von 22

55 I II III IV V VI VII Planinhalt: Lageplan Kommentar: Maßgeblicher Außenlärmpegel Maßstab: ~ 1: 1500 Straßenverkehrslärm Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 19 von 22

56 E Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 20 von 22

57 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Maßstab: ~ 1:5000 Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 21 von 22

58 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Topographische Karte Maßstab: Siehe Karte Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Lingen (Ems) Seite 22 von 22

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