Immissionsschutz-Gutachten

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1 Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Beurteilung (Gewerbe/Verkehr) zum Bebauungsplanverfahren Nr. 226 "Castrop-Park Siemensstraße" in Castrop-Rauxel Auftraggeber Stadt Castrop-Rauxel Bereich Stadtplanung und Bauordnung Europaplatz Castrop-Rauxel Schallimmissionsprognose Nr vom 20. Mai 2015 Verfasser Dipl.-Ing. Susann Helbig Umfang Textteil 40 Seiten Anhang 35 Seiten Ausfertigung als PDF-Dokument Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC für die Ermittlung von Emissionen/ Immissionen von Geräuschen und Gerüchen an den Standorten Ahaus und Berlin Messstelle nach 26 BlmSchG für Geräusche und Gerüche [email protected] Hauptsitz Ahaus Fon +49 (0) Niederlassung Berlin Fon +49 (0) Niederlassung Hamburg Fon +49 (0) Kapellenweg Ahaus Zeughofstraße Berlin Kampstraße Hamburg

2 Inhalt Textteil Zusammenfassung Grundlagen Veranlassung und Aufgabenstellung Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Schallschutz im Städtebau Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Schallschutz in Wohnungen und Büroräumen Schallschutz in der Genehmigungsplanung Gewerbelärm Gewerbelärm, Emissionskontingentierung Untersuchte Immissionsorte Vorgehensweise und Durchführung der Kontingentierung Ermittlung der Emissionskontingente Gewerbelärm, Nachweis der Nutzbarkeit der Flächen Betriebsbeschreibung der aktuellen Nutzung Beschreibung der Emissionsansätze Geräusche von Lkw Geräusche beim Be- und Entladen von Lkw an Außenrampen Geräusche beim Be- und Entladen von Lkw an Innenrampen Parkplatzgeräusche Geräusche von Einkaufswagen-Depots Haustechnische Anlagen SB-Waschanlagen Frequentierung der Tankstelle Beschreibung des Berechnungsverfahrens Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Verkehrslärmeinwirkungen Beschreibung der Emissionsansätze Ermittlung der Geräuschimmissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Inhalt Anhang A B C D E Tabellarisches Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Lageplan Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 2 von 40

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Abbildung 2: Lage der Teilflächen innerhalb des Geltungsbereiches Tabellenverzeichnis Tabelle 1: zulässige Emissionskontingente der jeweiligen Teilflächen... 5 Tabelle 2: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Tabelle 4: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Tabelle 5: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Tabelle 6: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Tabelle 7: zulässige Emissionskontingente der jeweiligen Teilflächen Tabelle 8: Darstellung der ermittelten Gesamtbelastung (GB) als Immissionsanteil LIK aus den Flächen LGE,T im Vergleich mit den gebietsspezifischen Immissionsrichtwerten gemäß TA Lärm für den Tages- und Nachtzeitraum Tabelle 9: Geräuschemission bei der Be- oder Entladung von Rollcontainern über fahrzeugeigene Ladebordwand an Außenrampen Tabelle 10: Geräuschemission bei der Entladung von Paletten mittels Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand an Außenrampen Tabelle 11: Geräuschemission bei der Entladung von Paletten mittels Palettenhubwagen über stationäre Überladebrücken an Außenrampen Tabelle 12: Geräuschemission bei der Be- oder Entladung von Rollcontainern über integrierte Überladebrücken an Innenrampen mit Torrandabdichtung Tabelle 13: Geräuschemission bei der Entladung von Paletten mittels Palettenhubwagen über integrierte Überladebrücken an Innenrampen mit Torrandabdichtung Tabelle 14: Frequentierung der Parkplätze nach den Anhaltswerten der Parkplatzlärmstudie Tabelle 15: Schallemission des Parkplatzes Tabelle 16: Schallleistungspegel der haustechnischen Aggregate Tabelle 17: Beurteilungspegel des Vorhabens bezogen auf den Zielwert der Teilflächen sowie die Gesamtbelastung in Bezug auf die Vorbelastung für den Tages- und Nachtzeitraum Tabelle 18: Zugrunde gelegte Schallemissionspegel Lm,E, ermittelt nach den RLS Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 3 von 40

4 Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die vom Auftraggeber geplante städtebauliche Entwicklung entlang der Siemensstraße in Castrop-Rauxel, Gemarkung Habinghorst. Das Ziel besteht darin, die bisher nicht überplanten Flächen als Sondergebiet für großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel und Gewerbebetriebe aller Art auszuweisen. Zur Sicherung des Immissionsschutzes soll die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzungen über die Festsetzung von Emissionskontingenten gemäß DIN geregelt werden. Als Grundlage der Festsetzungen zum Immissionsschutz wurden daher im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die zulässigen Emissionskontingente LEK des gegliederten Planbereiches unter Berücksichtigung der vorhandenen gewerblichen Nutzung auf die im Umfeld befindlichen schutzbedürftigen Nutzungen ermittelt. Um sicherzustellen, dass die im Rahmen des Immissionsschutzes ermittelten schalltechnischen Kontingente dem Betrieb der bestehenden Nutzungen aber auch der weiteren Planung genügen, wurden auf Grundlage der TA Lärm die Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum auf Grundlage der vorhandenen Betriebsvorgänge und technischer Anlagen ermittelt. Darüber hinaus erfolgte eine Einschätzung über die im Zusammenhang mit der Nutzbarkeit des Gewerbegebietes zu erwartenden schalltechnischen Auswirkungen durch den Verkehr auf den öffentlichen Verkehrswegen. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 4 von 40

5 Ergebnisse Gewerbegebiet Das Bebauungsplangebiet wurde in Teilflächen gegliedert. Die Gliederung der Teilflächen wurde dabei so durchgeführt, dass dem derzeitig vorliegenden Nutzungskonzept des Plangebietes entsprochen wird. Andere Einteilungen sind ebenfalls denkbar. Unter Berücksichtigung der in der Tabelle 1 für die jeweiligen Teilflächen berücksichtigten Emissionskontingente LEK kann gewährleistet werden, dass an den schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld die jeweiligen gebietsspezifischen Orientierungswerte der DIN bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm in ihrer Gesamtheit eingehalten werden. Die Untersuchungen der zulässigen Emissionskontingente erfolgen gemäß DIN Tabelle 1: zulässige Emissionskontingente der jeweiligen Teilflächen Flächen Nr. Teilgebietsfläche in m² Bezeichnung Bebauungsplan Emissionskontingent tagsüber Nachts LEK in LEK in Teilfläche SO Teilfläche SO Teilfläche SO Teilfläche SO Teilfläche SO Teilfläche SO Zur Festsetzung der Emissionskontingente ist in Anlehnung an die DIN die freie, ungedämpfte Schallausbreitung im Vollraum zu betrachten. Somit finden z. B. im Ausbreitungsweg befindliche Baukörper keine Berücksichtigung. Im Rahmen des Einzelgenehmigungsverfahrens sind beim Nachweis für die Einhaltung der Immissionskontingente das Abschirmmaß dieser Bauwerke sowie eigener Baukörper zu berücksichtigen. Gewerbliche Nutzbarkeit des Gebietes bzw. der Teilflächen Die dargestellten Untersuchungsergebnisse zeigen, dass unter den berücksichtigten Rahmenbedingungen die geltenden Zielwerte des Plangebietes und somit die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte zur Tageszeit und in der lautesten Nachtstunde überwiegend eingehalten bzw. unterschritten werden können. An den Immissionsorten IP1a/b sowie IP10 sind in der Modellierung der realen Nutzung Überschreitungen ermittelt worden. Grundlage für die Ermittlung sind hierbei Angaben aus bereits vorliegenden Schallimmissionsgutachten sowie Kalkulationsdaten aus der Literatur, welche i. d. R. einen konservativen Rechenansatz verfolgen. Die reale Situation an den Immissionsorten kann daher die dargestellten Beurteilungspegel unterschreiten. Im Zweifel sind Immissionsmessungen oder die Ermittlung der realen Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 5 von 40

6 Emissionssituation vonnöten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf die Liefervorgänge des Lidl-Marktes sowie die Frequentierung der Real-Tankstelle zur Nachtzeit. Zu Beiden lagen zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung keine konkreten Daten vor. Auswirkungen der Planänderung auf den Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum Für die Beurteilung wurde die Verkehrssituation auf den Straßen Wartburgstraße, Siemensstraße und Habinghorster Straße im Bereich der angrenzenden Bebauung dargestellt. Die Ergebnisse zeigen zum Teil erhöhte Pegel an den Straßen zugewandten Fassaden der Wohnbebauung an der Wartburgstraße. Die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle wird jedoch zur Tages- und Nachtzeit unterschritten. Im Zuge der weiteren Nutzung der Gewerbeflächen innerhalb des Plangebietes ist ein zusätzliches Verkehrsaufkommen durch Kunden-PKW und Lieferfahrzeuge im Bereich des aktuell ungenutzten Grundstückes (ehem. Dehner) möglich. Die in vorliegender Berechnung bereits angesetzte jährliche Steigerung des gesamten Verkehrsaufkommens sowie der zu erwartende geringe Anteil an Zusatzverkehr durch einen weiteren Gewerbe-/Fachmarktbetrieb führt zu der Einschätzung, dass auch zukünftig die Entwicklungen innerhalb des Plangebietes keinen maßgeblichen Einfluss auf die dargestellte Immissionssituation haben werden. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 6 von 40

7 1 Grundlagen BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung 18. BImSchV Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung BImSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790) in der aktuellen Fassung TA Lärm DIN Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 DIN , Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN DIN ISO DIN EN DIN 4109 RLS-90 Parkplatzlärmstudie Lkw-Lärmstudie Schallschutz im Städtebau; Lärmkarten; Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September 1991 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf September 1997 Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie, April 2001 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, 6. überarbeitete Auflage August 2007 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft Nr. 192, 1995 Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 7 von 40

8 Einführung DIN 4109 NRW Einführung technischer Baubestimmungen nach 3, Abs. 3 BauO NRW; DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989, Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) VDI 2714 Schallausbreitung im Freien, Januar 1988 VDI 2720 Blatt 1 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 Schalltechnisches Gutachten Gutachterlicher Nachweis Gutachterlicher Bericht zum geplanten Neubau von drei Fachmärkten im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 196 der Stadt Castrop-Rauxel; Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Garbsen, 2009 zur Feststellung der Beurteilungspegel von Fahrzeuggeräuschen, die im Zusammenhang mit den Parkgelegenheiten am Neubau eines LIDL- Marktes Siemensstraße, Castrop-Rauxel, auftreten werden; Ramm Ingenieur GmbH, Wuppertal, 2003 Nr. 0402/1166A zum Neubau Media Markt und Teppich Domäne, Ecke Siemens-/Wartburgstraße, Castrop-Rauxel; Bauphysik Ingenieur Gesellschaft Messinger & Schwarz, Röthenbach a. d. Pegnitz, 2004 Schalltechnische Untersuchung über die Auswirkungen der geplanten Verlegung der Siemensstraße im Bereich der Wohnsiedlung Hertzstraße ; Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert, Hannover, 1997 Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: die Stadt Castrop-Rauxel. Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 8 von 40

9 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die vom Auftraggeber geplante städtebauliche Entwicklung entlang der Siemensstraße in Castrop-Rauxel, Gemarkung Habinghorst. Das Ziel besteht darin, die bisher nicht überplanten Flächen als Sondergebiet für großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel und Gewerbebetriebe aller Art auszuweisen. Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, war in Hinblick auf die Umsetzbarkeit des Bebauungsplanes die schalltechnische Verträglichkeit der vorhandenen gewerblichen Einrichtungen auf die umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen in Hinsicht auf die maßgeblichen bestehenden Geräuschemittenten zu prüfen. Kriterien zur Ermittlung der Geräuschimmissionen und zur Beurteilung, ob die mit der Eigenart der umliegenden Nutzungen verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt ist, sind in der Norm DIN definiert. Gemäß DIN sind die jeweiligen Lärmarten getrennt voneinander zu beurteilen. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Die Grundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden im vorliegenden Bericht erläutert. 1 DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 9 von 40

10 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 3.1 Schallschutz im Städtebau Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der DIN gegeben. Im Beiblatt 1 3 zu dieser Norm sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 2: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in Verkehrslärm Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) Sondergebiete (SO), soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Die DIN enthält folgende Anmerkung und Hinweise: Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung ist der Belang des Schallschutzes als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu sehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 2 DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli DIN , Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 10 von 40

11 Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln über 45 während der Nachtzeit ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die VDI-Richtlinie in Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm > 50 auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Die im Beiblatt 1 der DIN angegebenen Orientierungswerte lassen bei ihrer Einhaltung erwarten, dass ein Baugebiet entsprechend seinem üblichen Charakter ohne Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Die Orientierungswerte können, dies drückt bereits der Begriff Orientierungswert aus, zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung in einem Plangebiet im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Über die reine immissionsschutztechnische Betrachtung hinaus sind auch andere gewichtige Belange in die bauleitplanerische Abwägung einzubeziehen. Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Zur Beurteilung von Verkehrsgeräuschen beim Neubau bzw. bei den wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen wird die Verkehrslärmschutzverordnung 5 angewandt. Die in dieser Verordnung aufgeführten Immissionsgrenzwerte können als Grenze zur erheblichen Belästigung betrachtet werden. 4 VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 11 von 40

12 In der Verkehrslärmschutzverordnung (hier: 2, Abs. 1) werden folgende zum Schutz der Nachbarschaft einzuhaltende Immissionsgrenzwerte (IGW) aufgeführt: Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Gebietseinstufung Immissionsgrenzwerte in Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) Gewerbegebiete (GE) Zumutbarkeitsschwelle Die sogenannte Zumutbarkeitsschwelle liegt nach stehender Rechtsprechung im Rahmen der städtebaulichen Planung in Wohngebieten bei 70 am Tag und 60 im Nachtzeitraum Schallschutz in Wohnungen und Büroräumen In lärmbelasteten Gebieten ist neben der Reduzierung der Außenlärmpegel für die empfundene Wohnund Arbeitsqualität insbesondere der Schutz von Aufenthaltsräumen in Gebäuden ein wichtiges Ziel. Durch geeignete Dimensionierung der Schalldämmung der Außenbauteile kann gemäß den Empfehlungen der DIN ein gesundheitsverträgliches Wohnen und Arbeiten ermöglicht werden. 3.2 Schallschutz in der Genehmigungsplanung Gewerbelärm Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen. Immissionsrichtwerte In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte genannt, bei deren Einhaltung im Regelfall ausgeschlossen werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Einwirkungsbereich gewerblicher oder industrieller Anlagen vorliegen. Die Immissionsrichtwerte gelten akzeptorbezogen. Dies bedeutet, dass die 6 Urteil vom 12. April 2000 BVerwG 11 A 18.98; BGH Urteil vom 25. März 1993 III ZR BGHZ 122, 76 <81> m. w. N. 7 DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 12 von 40

13 energetische Summe der Immissionsbeiträge aller relevant einwirkenden Anlagen, für die die TA Lärm gilt, den Immissionsrichtwert nicht überschreiten soll. In Abhängigkeit der Nutzung des Gebietes, in dem die schutzbedürftigen Nutzungen liegen, gelten die in Tabelle 4 zusammengefassten Immissionsrichtwerte. Tabelle 4: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte (IRW) in Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht Reine Wohngebiete (WR) Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 überschreiten. Anmerkung: Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. In Tabelle 4 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt. Tabelle 5: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Bezeichnung Beurteilungszeitraum Beurteilungszeit Tag 6:00 bis 22:00 Uhr 16 Stunden Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z. B. 5:00 6:00 Uhr) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 13 von 40

14 Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten 8 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 70, 55. Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20 db, nachts um nicht mehr als 10 db überschreiten. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen 6:00 7:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr; an Sonn- und Feiertagen 6:00 9:00 Uhr; 13:00 15:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr. Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), d. h. für Reine und Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten, bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 zu berücksichtigen. 9 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Die o. a. Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die TA Lärm gilt, heranzuziehen ist. 8 Definierter Zeitraum: an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. 9 siehe TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 14 von 40

15 Die Definition gemäß der TA Lärm lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Zusatzbelastung: Gesamtbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage, Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage, Immissionen aller Anlagen, für die die TA Lärm gilt. Eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet muss nicht ermittelt werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 unterschreitet. 10 Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll auch dann nicht versagt werden, wenn die Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung überschritten werden und dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 beträgt. Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV in: Mischgebieten tags 64, nachts siehe TA Lärm Ziffer Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 15 von 40

16 4 Gewerbelärm, Emissionskontingentierung 4.1 Untersuchte Immissionsorte Auf der Grundlage eines am 17. März 2015 durchgeführten Ortstermins werden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die in Abbildung 1 dargestellten Immissionsorte aufgrund ihrer Maßgeblichkeit in Bezug auf das Plangebiet betrachtet. Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 16 von 40

17 Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten nach Angabe der Stadt Castrop-Rauxel die in Tabelle 6 angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 11 für die Tages- und Nachtzeit: Tabelle 6: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung Gebietsnutzung IRWt in Tag IRWN in IP1a Hertzstraße 2/4, NW, DG WA IP1b Hertzstraße 10/12, NW, DG WA IP1c Hertzstraße 10/12, SW, DG WA IP2a Hertastraße 8, SW, OG WA IP2b Hertastraße 8, NW, OG WA IP3 Ohmstraße 44, SW, DG WA IP4 Berufsschule 1, S. OG (MI) IP5 Berufsschule 2, S. OG (MI) IP6 Berufsschule 3, S. OG (MI) IP7 Wartburgstraße 83/85, O, DG (MI) IP8 Wartburgstraße 61, O, OG WA IP9 Dornbachstraße 19, N, DG WA IP10 Dornbachstraße 32/34, N, DG WA IP11 Dornbachstraße 44/46, N, DG WA Nacht Um den Immissionsschutz im Rahmen der geplanten Bebauungsplanerstellung weiterhin sicherzustellen, waren die innerhalb des Plangebietes zulässigen Emissionskontingente in Bezug auf die Gesamtsituation getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum unter Berücksichtigung der Vorbelastung zu ermitteln. 4.2 Vorgehensweise und Durchführung der Kontingentierung Gemäß TA Lärm, die für die Beurteilung der Geräuschimmissionen von gewerblichen Anlagen im Rahmen von Genehmigungsverfahren heranzuziehen ist, gelten die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte als Summe der Immissionsbeiträge die von allen gewerblichen Anlagen auf einen Immissionsort einwirken. Um zu verhindern, dass die schalltechnischen Anforderungen in der Umgebung von gewerblichen Nutzungen überschritten werden, wird für die Gewerbeflächen im Bebauungsplan festgesetzt, wieviel 11 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm vom 26. August 1998 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 17 von 40

18 Schallleistung je Quadratmeter Grundfläche immissionswirksam emittiert werden darf. Diese so ermittelten Emissionskontingente werden nach Teilflächen differenziert festgesetzt. Zur Festsetzung der Emissionskontingente wird in Anlehnung an die DIN die freie, ungedämpfte Schallausbreitung im Vollraum betrachtet. Im Rahmen der später zu erteilenden Betriebsgenehmigungen wird unter Berücksichtigung der vom jeweiligen Betrieb in Anspruch genommenen Teilfläche eine Schallausbreitungsberechnung auf der Grundlage der festgesetzten Emissionskontingente gemäß DIN durchgeführt. Bei gänzlicher Ausnutzung der jeweils im Bebauungsplan festgesetzten Teilflächen TF1 bis TF6 kann der zulässige Immissionsanteil der Teilflächen TF1 bis TF6 an den maßgeblichen Immissionsorten den Immissionstabellen im Anhang entnommen werden. Sollten nur Teilbereiche der Teilflächen oder aber mehrere Teilflächen von einem Betrieb in Anspruch genommen werden, ist das zulässige Immissionskontingent für die jeweils betrachtete gewerbliche Nutzung gemäß DIN zu berechnen. Durch ein schalltechnisches Gutachten nach TA Lärm ist dann nachzuweisen, dass das ermittelte Immissionskontingent an den vorgegebenen Immissionsorten von den Beurteilungspegeln der Betriebsgeräusche eingehalten wird. In diesem schalltechnischen Nachweis sind Zuschläge für Ton- und Informationshaltigkeit, Impulshaltigkeit und für Zeiten erhöhter Empfindlichkeit ( Ruhezeitenzuschläge ) nach TA Lärm zu berücksichtigen. Im konkreten Planungsfall werden dann die betriebs- oder quellentypischen Besonderheiten wie die Abschirmung durch Gebäude und Lärmschutzwälle sowie die Richtwirkungscharakteristiken auf dem Ausbreitungsweg berücksichtigt. 4.3 Ermittlung der Emissionskontingente Der Geltungsbereich des geplanten Sondergebietes wurde in Teilflächen gegliedert. Die Gliederung der Teilflächen wurde dabei so durchgeführt, dass der aktuellen Nutzung des Plangebietes entsprochen wird. Andere Einteilungen sind ebenfalls denkbar. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 18 von 40

19 Abbildung 2: Lage der Teilflächen innerhalb des Geltungsbereiches Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 19 von 40

20 Die LEK in werden unter Berücksichtigung der Flächengröße und des möglichen Schallleistungspegels LWA wie folgt errechnet: LEK,i = L WA,i 10 log ( Fi / F0) in Hierbei ist: i = 1 bis n (Anzahl der Teilflächen) Fi = Flächengröße der i-ten Teilfläche in m 2 F0 = Bezugsfläche 1 m 2 Es ergeben sich für die Teilflächen i des Bebauungsplangebietes in Hinblick auf die Einhaltung des Gesamtimmissionswertes an den untersuchten Immissionsorten die folgenden LEK in. Tabelle 7: zulässige Emissionskontingente der jeweiligen Teilflächen Flächen Nr. Teilgebietsfläche in m² Bezeichnung Bebauungsplan Emissionskontingent tagsüber Nachts LEK in LEK in Teilfläche SO Teilfläche SO Teilfläche SO Teilfläche SO Teilfläche SO Teilfläche SO Aus den in der Tabelle 7 dargestellten LEK in errechnen sich an den im Rahmen der Untersuchung als maßgeblich betrachteten schutzbedürftigen Nutzungen die in Tabelle 8 dargestellten Immissionskontingente LIK aus den Flächen LGE,T und LGE,N in für die Tages- und Nachtzeit. Das Immissionskontingent eines Immissionsortes setzt sich dabei aus den Immissionsanteilen der Teilflächen 1 bis 6 für den Tages- und Nachtzeitraum zusammen. Die jeweiligen Immissionsanteile der Teilflächen können den Immissionstabellen im Anhang entnommen werden. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 20 von 40

21 Tabelle 8: Darstellung der ermittelten Gesamtbelastung (GB) als Immissionsanteil LIK aus den Flächen LGE,T im Vergleich mit den gebietsspezifischen Immissionsrichtwerten gemäß TA Lärm für den Tagesund Nachtzeitraum Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung LGI,T in Lr,T,GB in LGI,N in Lr,N,GB in Tag Tag Nacht Nacht IP1a Hertzstraße 2/4, NW, DG IP1b Hertzstraße 10/12, NW, DG IP1c Hertzstraße 10/12, SW, DG IP2a Hertastraße 8, SW, OG IP2b Hertastraße 8, NW, OG IP3 Ohmstraße 44, SW, DG IP4 Berufsschule 1, S. OG IP5 Berufsschule 2, S. OG IP6 Berufsschule 3, S. OG IP7 Wartburgstraße 83/85, O, DG IP8 Wartburgstraße 61, O, OG IP9 Dornbachstraße 19, N, DG IP10 Dornbachstraße 32/34, N, DG IP11 Dornbachstraße 44/46, N, DG Wie aus der Tabelle 8 ersichtlich, werden an einigen Immissionsorten die Immissionsrichtwerte deutlich unterschritten. Dieses rührt daher, dass die zulässigen Emissionskontingente immer von den Immissionsorten mit der geringsten Entfernung und der höchsten Schutzbedürftigkeit bestimmt werden. Für Bereiche mit deutlichen Unterschreitungen kann, falls erforderlich, über die Vergabe von sogenannten Zusatzkontingenten nachgedacht werden. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 21 von 40

22 Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan In dem Plangebiet sind nur Anlagen und Betriebe zulässig, deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen LEK nach DIN weder tags (6 00 bis Uhr) noch nachts (22 00 bis 6 00 Uhr) überschreiten. tags und nachts: Flächen Nr. Teilgebietsfläche in m² Bezeichnung Bebauungsplan Emissionskontingent tagsüber nachts LEK in LEK in Teilfläche SO Teilfläche SO Teilfläche SO Teilfläche SO Teilfläche SO Teilfläche SO Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel Lr den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreitet. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 22 von 40

23 5 Gewerbelärm, Nachweis der Nutzbarkeit der Flächen 1-6 Im Folgenden erfolgt eine Untersuchung in Hinblick auf die aktuell vorliegende Nutzung der Flächen. Im Folgenden sind die zulässigen Betriebsbedingungen der einzelnen Teilflächen bei vorliegendem Nutzungskonzept dargestellt. 5.1 Betriebsbeschreibung der aktuellen Nutzung Innerhalb des Plangebietes befinden sich mehrere Fachmärkte sowie Einzelhandelseinrichtungen. Angaben zu Nutzungs- und Anlieferzeiten sind den Bauakten entnommen sowie von den jeweiligen Marktleitern erfragt worden. Die Teilfläche 6 ist derzeit ohne Nutzung. Bezeichnung Öffnungszeiten Anlieferzeitraum sonstiges TF1 Media Markt 8-19:00 Uhr 9-15:00 Uhr TF1 Teppich Tedox 8-19:00 Uhr 9-15:00 Uhr TF1 Dänisches Bettenlager 8-19:00 Uhr 9-15:00 Uhr TF2 Real mit untervermieteten Einzelhandelseinrichtungen 8-20:00 Uhr 8-20:00 Uhr Ladezone Anlieferung und Warenausgang nördlich TF3 Real Tankstelle 00-24:00 Uhr - SB, drei Tanksäulen TF3 Waschanlage 6-22:00 Uhr - TF4 Trinkgut 8-20:00 Uhr 6-22:00 Uhr TF4 Fressnapf 9-19:00 Uhr 9-19:00 Uhr TF4 Möbel Boss 10-20:00 Uhr 7-20:00 Uhr TF5 Lidl 8-20:00 Uhr 6-22:00 Uhr SB, sechs Boxen und zwei Staubsaugerplätze TF6 ehem. Dehner, Lehrstand Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 23 von 40

24 5.2 Beschreibung der Emissionsansätze Geräusche von Lkw Lkw erzeugen eine Vielzahl an Geräuschemissionen. Deren Ermittlung und Berechnungsverfahren werden im Folgenden aufgeführt. Fahrvorgänge In der schalltechnischen Prognose wird entsprechend der Lkw-Lärmstudie 12 für das Vorbeifahrgeräusch eines Lkw folgender längenbezogener Schallleistungspegel 13 angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahrvorgänge Lkw LWA,1h = 63 LWA,max = 110 Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (DStrO nach Tabelle 4 der RLS 90) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS 90) zu berücksichtigen. Allerdings sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten im vorliegenden Fall diese Korrekturen nicht erforderlich. Abstellen und Starten von Lkw Zu den Geräuschereignissen beim Abstellen von Lkw zählen das Öffnen und Schließen der Ladebordwand, das Schlagen von Türen, Druckluftimpulse der Betriebsbremsen und erhöhter Leerlauf z. B. vor der Laderampe. Beim Starten von Lkw werden Türen geschlagen, der Motor angelassen und es werden Geräusche durch Druckluftimpulse, Leerlauf des Motors und durch die Anfahrt erzeugt. Für das Abstellen und Starten von Lkw werden folgende Schallleistungspegel angesetzt: 12 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, sowie die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) 13 Der Emissionsansatz gilt für eine Motorleistung von 105 kw, wird jedoch aufgrund der geringen Differenz von 1 db auch für geringere Motorleistungen herangezogen. Der längen- und stundenbezogene Emissionsansatz impliziert einen Schallleistungspegel von LWA = 105 unter Berücksichtigung einer Geschwindigkeit von 15 km/h. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 24 von 40

25 Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Abstellen Starten Abstellen und Starten LWA,1h = 85 LWA,1h = 82 LWA,1h = 87 LWAmax = Geräusche beim Be- und Entladen von Lkw an Außenrampen Bei der Be- und Entladung von Lkw finden unterschiedliche Schallereignisse statt. Die Emissionsansätze 14 für die im vorliegenden Fall zu betrachtende Verladesituation an Außenrampen werden nachstehend aufgeführt. Tabelle 9: Geräuschemission bei der Be- oder Entladung von Rollcontainern über fahrzeugeigene Ladebordwand an Außenrampen Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahren des beladenen Rollcontainers über fahrzeugeigene Ladebordwand LWA,1h = 77,4 Rollgeräusch des Rollcontainers auf der Ladefläche (1x) LWA,1h = 72,7 LWAmax = 111 Festsetzen des Rollcontainers auf der Ladefläche Be- oder Entladung eines Rollcontainers/h LWA,1h = 79,5 LWA,1h = 82 * * Bei der Be- oder Entladung von Rollcontainern aus Kühl-Lkw (Riffelblechladefläche) ist ein Zuschlag von 1 db zu vergeben. 14 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (1995), Kapitel 4.2 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 25 von 40

26 Tabelle 10: Geräuschemission bei der Entladung von Paletten mittels Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand an Außenrampen Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahren des leeren Palettenhubwagens über fahrzeugeigene Ladebordwand LWA,1h = 85,2 Fahren des beladenen Palettenhubwagens über fahrzeugeigene Ladebordwand LWA,1h = 84,0 LWAmax = 114 Rollgeräusch des Palettenhubwagens auf der Ladefläche (2x) Entladung einer Palette/h LWA,1h = 72,7 LWA,1h = 88 Tabelle 11: Geräuschemission bei der Entladung von Paletten mittels Palettenhubwagen über stationäre Überladebrücken an Außenrampen Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahren des leeren Palettenhubwagens über stationäre Überladebrücke LWA,1h = 84,9 Fahren des beladenen Palettenhubwagens über stationäre Überladebrücke LWA,1h = 75,9 LWAmax = 113 Rollgeräusch des Palettenhubwagens auf der Ladefläche (2x) Entladung einer Palette/h LWA,1h = 72,7 LWA,1h = Geräusche beim Be- und Entladen von Lkw an Innenrampen Bei der Be- und Entladung von Lkw finden unterschiedliche Schallereignisse statt. Die Emissionsansätze 15 für die im vorliegenden Fall zu betrachtende Verladesituation an Innenrampen mit Torrandabdichtung werden nachstehend aufgeführt. 15 Quellen: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (1995), Kapitel 4.2 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 26 von 40

27 Tabelle 12: Geräuschemission bei der Be- oder Entladung von Rollcontainern über integrierte Überladebrücken an Innenrampen mit Torrandabdichtung 16 Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahren des beladenen Rollcontainers über Überladebrücke LWA,1h = 63,8 Rollgeräusch des Rollcontainers auf der Ladefläche (1x) Festsetzen des Rollcontainers auf der Ladefläche Beladung eines Rollcontainers/h LWA,1h = 77,8 LWA,1h = 79,5 LWA,1h = 82 * LWAmax = 108 * Bei der Be- oder Entladung von Rollcontainern aus Lkw mit Planenabdeckung und Holzladefläche ist ein Abschlag von 2 db zu berücksichtigen. Tabelle 13: Geräuschemission bei der Entladung von Paletten mittels Palettenhubwagen über integrierte Überladebrücken an Innenrampen mit Torrandabdichtung 17 Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahren des leeren Palettenhubwagens über stationäre Überladebrücke LWA,1h = 76,5 Fahren des beladenen Palettenhubwagens über stationäre Überladebrücke LWA,1h = 72,1 LWAmax = 110 Rollgeräusch des Palettenhubwagens auf der Ladefläche (2x) Entladung einer Palette/h LWA,1h = 72,7 LWA,1h = 80 * * Bei der Be- oder Entladung von Rollcontainern aus Kühl-Lkw (Riffelblechladefläche) ist ein Zuschlag von 1 db zu vergeben. 16 Die akustische Wirkung von Torrandabdichtungen beträgt laut Studie ca. 4 db. Bei der Entladung an Innenrampen ohne Torrandabdichtung ist ein entsprechender Zuschlag zu vergeben. 17 Die akustische Wirkung von Torrandabdichtungen beträgt laut Studie ca. 4 db. Bei der Entladung an Innenrampen ohne Torrandabdichtung ist ein entsprechender Zuschlag zu vergeben. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 27 von 40

28 5.4.1 Parkplatzgeräusche Zur Ermittlung der von ebenerdigen Parkplätzen abgestrahlten Schallemissionen werden zwei Berechnungsverfahren beschrieben. Für den Fall, dass sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen einigermaßen genau bzw. flächenproportional abschätzen lässt, können die Geräuschemissionen nach dem sog. getrennten Verfahren bestimmt werden. Hierbei werden die Schallanteile des Ein- und Ausparkverkehrs und die des Fahrverkehrs getrennt berechnet und zu einem Gesamt-Emissionspegel zusammengefasst. Lässt sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen nicht ausreichend genau abschätzen, so werden die Geräuschemissionen mit dem vereinfachten, sogenannten zusammengefassten Verfahren berechnet. Die hiermit berechneten Schallleistungspegel liegen auf der sicheren Seite, da der pauschal angesetzte Schallanteil der durchfahrenden Kfz eher überschätzt wird. Im vorliegenden Fall lässt sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen nicht ausreichend genau abschätzen, sodass das zusammengefasste Verfahren angewandt wird. Der Schallleistungspegel des Parkplatzes wird auf der Grundlage folgender Beziehung berechnet: ( ) in mit ( ) in. Hierbei ist: LW0= 63 der Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde, KPA KI der Zuschlag für Parkplatzart, der Zuschlag für die Impulshaltigkeit, KD der Zuschlag zur Berücksichtigung der durchfahrenden Kfz 18, KStrO der Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen nach Abschnitt der Studie 19, N B f die Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde), die Bezugsgröße (z. B. Nettoverkaufsfläche in m², Anzahl der Stellplätze, Netto-Gastraumfläche in m² oder Anzahl der Betten), die Anzahl der Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße. Die Anzahl f der Stellplätze je Bezugsgröße ist in der Parkplatzlärmstudie für die jeweilige Parkplatzart vorgegeben. Die Fahrbahnoberflächen in den Fahrgassen der Parkplätze sind mit Ausnahme des Lidl- Parkplatzes (Pflaster, Fugen >3mm) asphaltiert hergestellt. 18 Der nach der Parkplatzlärmstudie ermittelte Schallanteil KD gilt auch für Parkplätze mit mehr als 150 Stellplätzen. Eine Aufteilung in kleinere Parkplatzflächen ist nicht zwangsläufig erforderlich. 19 Der Korrekturwert KStrO für die unterschiedlichen Fahrbahnoberflächen entfällt bei Parkplätzen an Einkaufsmärkten mit asphaltierten oder mit Betonsteinen gepflasterten Oberflächen, da die Pegelerhöhung durch klappernde Einkaufswagen pegelbestimmend und im Zuschlag KPA für die Parkplatzart bereits enthalten ist. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 28 von 40

29 Frequentierung der Parkplätze Die im Rahmen der Prognose angesetzte Frequentierung der Parkplätze durch Mitarbeiter und Kunden basiert auf den in der Parkplatzlärmstudie aufgeführten Anhaltswerten für die im vorliegenden Fall betrachteten Parkplatzarten. Die Parkplätze werden, abgeleitet von den Öffnungszeiten, hauptsächlich im Tageszeitraum außerhalb der Ruhezeiten frequentiert. Folgende Ansätze werden gewählt: Tabelle 14: Frequentierung der Parkplätze nach den Anhaltswerten der Parkplatzlärmstudie Parkplatzart Einheit B0 der Bezugsgröße B N = Bewegungen/(B0 h) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr ungünstigste Nachtstunde PReal 1 m² Netto-Verkaufsfläche 0,07 - PLidl 1 m² Netto-Verkaufsfläche 0,17 - PMöbel Boss 1 m² Netto-Verkaufsfläche 0,03* - PTrink/Fress 1 m² Netto-Verkaufsfläche 0,17 - Ptedox/dänbett 1 m² Netto-Verkaufsfläche 0,03* - PMediamarkt 1 m² Netto-Verkaufsfläche 0,07 - * Die Parkplatzlärmstudie fasst die Kategorie Bau- und Möbelmärkte zusammen und nennt hierfür einen Bezugswert von 0,04 Bew./m² VK. Da diesem Wert die im Gegensatz zu Möbelmärkten erhöhte Frequentierung von Baumarkt- Stellplätzen zugrunde liegt, überschätzt der Ansatz das Parkverkehrsaufkommen an Möbelmärkten. Daher wird hier abweichend ein Bezugswert von 0,03 Bew./m²/VK in Ansatz gebracht. Schallemission der Parkplätze Nach der Parkplatzlärmstudie berechnen sich unter Berücksichtigung der angegebenen Bewegungshäufigkeiten folgende Schallleistungspegel LWATm in : Tabelle 15: Schallemission des Parkplatzes Bez. Bezugsgröße B Wert für B in m² bzw. Anzahl N N KPA KI KD KStrO LWATm LWATm Tag Nacht Tag Nacht [h -1 ] [h -1 ] [] [] PReal Netto-Verkaufsfläche PLidl Netto-Verkaufsfläche PMöbel Boss Netto-Verkaufsfläche PTrink/Fress Netto-Verkaufsfläche Ptedox/dänbett Netto-Verkaufsfläche PMediamarkt Netto-Verkaufsfläche Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 29 von 40

30 Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (hierbei wird KStrO* nach der Parkplatzlärmstudie anstelle von DStrO nach Tabelle 4 der RLS 90 verwendet) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS 90) zu berücksichtigen. 5.5 Geräusche von Einkaufswagen-Depots Auf Betriebsgrundstücken von Verbrauchermärkten entstehen beim Entnehmen und Einstellen von Einkaufswagen Geräusche im Bereich der Sammelboxen. Anhaltswerte für die Schallemissionen dieser Vorgänge werden im Heft 3 der Schriftenreihe des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie 20 genannt. Hiernach ist für ein Ereignis pro Stunde folgender Schallleistungspegel bei Verwendung des Takt- Maximal-Pegelverfahrens anzusetzen: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Entnehmen und Einstellen von Einkaufswagen mit Metallkörben Entnehmen und Einstellen von Einkaufswagen mit Kunststoffkörben LWA,1h = 72 LWA,1h = 66 LWAmax = 106 LWAmax = 99 Die Impulshaltigkeit der Geräusche ist im Emissionsansatz bereits berücksichtigt. Hiermit wird ein konservativer Ansatz gewählt, da die Impulshaltigkeit von Geräuschen mit wachsender Entfernung von der Quelle abnimmt. Im Rahmen der Schallimmissionsprognose wird die ebenfalls konservative Annahme getroffen, dass je an- und abfahrendem Kunden-Pkw ein Schallereignis im Bereich des Einkaufswagen-Depots erfolgt. 5.6 Haustechnische Anlagen Im Rahmen der Beurteilung werden in den Berechnungen auf der Dachfläche befindliche haustechnischen Aggregate berücksichtigt. Den zu berücksichtigenden Geräuschquellen werden unter Berücksichtigung der in den jeweils zugrunde liegenden Schallimmissionsgutachten der Bestandsanlagen genannten maximal zulässigen Schallleistungspegel LWA in die in der folgenden Tabelle genannten Werte zugewiesen. 20 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Wiesbaden 2005 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 30 von 40

31 Tabelle 16: Schallleistungspegel der haustechnischen Aggregate Haustechnische Aggregate (z. B. Lüftung/Kühlung/Kamin Heizungsanlage/Entstaubung) Lidl Standort/Lage Westfassade, Bereich Anlieferung/Lager Schallleistungspegel LWA in Tag Nacht Fachmarktzentrum (Möbel Boss, Trinkgut, Fressnapf Dach Mediamarkt Dach SB-Waschanlagen Die Schallemission der SB-Waschanlagen wird nach dem Technischen Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Selbstbedienungs-Fahrzeugwaschanlagen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft Nr. 136, ermittelt. Emissionspegel Die Schallemission für den Betrieb von SB-Waschanlagen setzt sich dabei im Wesentlichen zusammen aus den Geräuschen der Hochdruckreiniger (Maschinen- und Spritzgeräusche), der Ablage von Waschlanzen und -bürsten, den Fahrzeuggeräuschen (Fahrgeräusche, Motorgeräusche in der Warteschlange, Motorstarts, Schlagen von Türen, Motorhauben und Kofferraumdeckeln) und Nutzergeräuschen (Musik, Rufen, Hupen). Im Prognosemodell werden die einzelnen Vorgänge entsprechend ihrer Häufigkeit und Einwirkzeit zu Schallleistungsbeurteilungspegeln, bezogen auf die Beurteilungszeit von 6 bis 22 Uhr, zusammengefasst. Die maßgebliche Kenngröße für die Ermittlung der Gesamtemission ist dabei die Kundenzahl am Tag. In Abschnitt 7.2 dieses Berichtes werden folgende Beurteilungs-Schallleistungspegel 21 LWAr in Abhängigkeit der Kundenzahl genannt: LWA = 73, lg (N/ZW) in LWA = 71, lg (N/ZS) in LWA = 59, lg (N) in LWA = 54, lg (N/Zw) in je Waschplatz, je Staubsaugerplatz, für den Zufahrtsweg, für die Ausfahrt. Hierbei ist N ZW / ZS die Kundenzahl pro Tag die Anzahl der Wasch- bzw. Staubsaugerplätze 21 Die angegebenen Werte enthalten nicht den in der Studie berücksichtigten Ruhezeitenzuschlag von 0,6 db, da dieser nicht für alle in der TA Lärm genannten Gebietsnutzungen anzuwenden ist. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 31 von 40

32 Frequentierung Sofern keine genaueren Daten vorliegen, ist nach dem Technischen Bericht für Anlagen mit mehr als drei Waschplätzen mit folgenden Kundenzahlen zu rechnen: montags bis donnerstags freitags samstags ca. 70 Kunden, ca. 100 Kunden, ca. 150 Kunden. Emissionsansatz Für die Prognose wird im vorliegenden Fall einer SB-Waschanlage mit sechs Waschplätzen im ungünstigsten Fall von 150 Kunden am Tag ausgegangen. Hierfür ergeben sich folgende auf den Tageszeitraum bezogene Beurteilungs-Schallleistungspegel: LWAr = 88 LWAr = 87 LWAr = 81 LWAr = 68 je Waschplatz, je Staubsaugerplatz, für den Zufahrtsweg, für die Ausfahrt. Die Geräuschabstrahlung wird im Prognosemodell mit Punktschallquellen in den Mittelpunkten der einzelnen Wasch- und Staubsaugerplätze mit einer Quellenhöhe von 1 m über Boden berücksichtigt. Kurzzeitige Geräuschspitzen Spitzenpegel von Einzelereignissen werden durch das Schlagen von Türen, das Motorstarten oder das Schließen von Heck- bzw. Kofferraumdeckeln verursacht. Hierfür ist mit Schallleistungspegeln von bis zu LWAmax = 99,5 zu rechnen. Auf der Grundlage eigener Messungen beim Reinigen mit Hochdruckgeräten liegt der mittlere Maximal- Schallleistungspegel um ca. 2 db über dem aus dem äquivalenten Dauerschallpegel ermittelten Schallleistungspegel LWA. Im vorliegenden Fall wird ein Maximal-Schallleistungspegel von LWA,max =102 angesetzt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 32 von 40

33 5.8 Frequentierung der Tankstelle Die SB-Tankstelle verfügt über drei überdachte Zapfsäulen. Den Ansätzen der Tankstellen-Lärmstudie, Tab. 7, folgend werden für den Tageszeitraum (6:00 22:00 Uhr) 40 Pkw/h und in der lautesten Nachtstunde 33 Pkw/h berücksichtigt. Aus den einzelnen Teil-Pegeln der Anlage mit den Nebeneinrichtungen errechnen sich die Gesamt- Schallleistungsbeurteilungspegel in Abhängigkeit der Basisgrößen. Durch die Gruppenbildung wird die räumliche Zuordnung der einzelnen Bereiche zum jeweiligen Immissionsort ausreichend genau berücksichtigt. Emissionskennwerte, tagsüber Lärmquelle Schallleistungsbeurteilungspegel [LWAr,1 h in ] Bereich Zapfsäule 74, lg N Benzinanlieferung durch Tankwagen 94,6 N = Pkw/h Nachtzeit (ungünstigste Stunde) Lärmquelle Bereich Zapfsäule Schallleistungsbeurteilungspegel [LWAr,1 h in ] 74, lg N Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 33 von 40

34 5.9 Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt nach der Norm DIN ISO Hierzu wird das Programmsystem SAOS-NP der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird in der Regel mit Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis 4000 Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden soweit vorhanden bzw. schalltechnisch relevant berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen in das Berechnungsmodell eingestellt. Nach dem o. g. Berechnungsverfahren wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen 23 berechnet: ( ) in 24 Hierbei ist: LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort der Schallleistungspegel der Geräuschquelle die Richtwirkungskorrektur = Adiv + Aatm + Agr + Abar die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Ebenfalls berechnet wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT), bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: ( ) ( ) in Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf Sept Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt. 24 Formel (3) der Norm DIN ISO Formel (6) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 34 von 40

35 Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt 26 : [ ( ) ] wenn ( ) wenn ( ) Hierbei ist: hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter die Höhe des Aufpunktes in Meter der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db Der Faktor C0 ist eine insbesondere von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung abhängige Größe. Soweit über die örtlichen Windverteilungen nichts Genaueres bekannt ist, ist der Faktor C0 zu 2 db zu setzen, d. h. für alle Windrichtungen dieselbe Häufigkeit zu berücksichtigen Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen sind auf der Grundlage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Emissionsansätze und Betriebsbedingungen in die Berechnungen eingegangen. Hieraus ergibt sich für den Tageszeitraum der Beurteilungspegel Lr,T,Vorhaben, der in der folgenden Tabelle dem Zielwert gegenüber gestellt ist. Ebenfalls dargestellt sind die Vorbelastung und die daraus resultierende Gesamtbelastung. Tabelle 17: Beurteilungspegel des Vorhabens bezogen auf den Zielwert der Teilflächen sowie die Gesamtbelastung in Bezug auf die Vorbelastung für den Tages- und Nachtzeitraum Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung LGI,T in Lr,T,GB in Lr,T in LGI,N in Lr,N,GB in Lr,N in Tag Tag Tag Nacht Nacht Nacht IP1a Hertzstraße 2/4, NW, DG IP1b Hertzstraße 10/12, NW, DG IP1c Hertzstraße 10/12, SW, DG IP2a Hertastraße 8, SW, OG IP2b Hertastraße 8, NW, OG IP3 Ohmstraße 44, SW, DG IP4 Berufsschule 1, S. OG IP5 Berufsschule 2, S. OG Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 35 von 40

36 Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung LGI,T in Lr,T,GB in Lr,T in LGI,N in Lr,N,GB in Lr,N in Tag Tag Tag Nacht Nacht Nacht IP6 Berufsschule 3, S. OG IP7 Wartburgstraße 83/85, O, DG IP8 Wartburgstraße 61, O, OG IP9 Dornbachstraße 19, N, DG IP10 Dornbachstraße 32/34, N, DG IP11 Dornbachstraße 44/46, N, DG Die in Tabelle 17 dargestellten Untersuchungsergebnisse zeigen, dass unter den berücksichtigten Rahmenbedingungen die geltenden Zielwerte des Plangebietes und somit die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte zur Tageszeit und in der lautesten Nachtstunde überwiegend eingehalten bzw. unterschritten werden können. An den Immissionsorten IP1a/b sowie IP10 sind in der Modellierung der realen Nutzung Überschreitungen ermittelt worden. Grundlage für die Ermittlung sind hierbei Angaben aus bereits vorliegenden Schallimmissionsgutachten sowie Kalkulationsdaten aus der Literatur, welche i. d. R. einen konservativen Rechenansatz verfolgen. Die reale Situation an den Immissionsorten kann daher die dargestellten Beurteilungspegel unterschreiten. Im Zweifel sind Immissionsmessungen oder die Ermittlung der realen Emissionssituation vonnöten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf die Liefervorgänge des Lidl-Marktes sowie die Frequentierung der Real-Tankstelle zur Nachtzeit. Zu Beiden lagen zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung keine konkreten Daten vor. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 36 von 40

37 6 Verkehrslärmeinwirkungen 6.1 Beschreibung der Emissionsansätze Das Rechenverfahren für die Ermittlung von Lärmpegeln an Straßen wird durch die DIN vorgegeben und in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS näher beschrieben. Grundlage für die Ermittlung der Schallemissionen sind Angaben zu den werktäglichen Verkehrsstärken sowie zu den Anteilen des Schwerverkehrs der Stadt Castrop-Rauxel aus dem Erfassungsjahr Der Schallimmissionsschutz für die schutzwürdigen Nutzungen gegenüber den Straßenverkehrsgeräuschen soll über einen längeren Zeitraum sichergestellt sein. Daher wird die Verkehrsstärke auf den betrachteten Straßen entsprechend der allgemeinen Verkehrsentwicklung für das Jahr 2025 hochgerechnet. Die Prognosesituation wird mit einer Zunahme von jährlich 0,5 % berücksichtigt. Die Eingangsdaten für die Emissionsberechnungen und die hieraus berechneten Emissionspegel Lm,E für den Tages- und Nachtzeitraum sind in Tabelle 18 zusammengefasst. Tabelle 18: Zugrunde gelegte Schallemissionspegel Lm,E, ermittelt nach den RLS 90 Straßenbezeichnung und Abschnitt DTV Maßgeb. stündl. Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw-Anteil p in % v Lm,E in Kfz/24 h Tag Nacht Tag Nacht in km/h Tag Nacht K28 Wartburgstraße, Abschnitt Lange Straße/Siemensstraße K28 Wartburgstraße, Abschnitt Siemensstraße/Dornbachstraße Siemensstraße, Abschnitt Wartburgstraße/Einfahrt Lidl Siemensstraße, Abschnitt Einfahrt Lidl/Einfahrt Real Siemensstraße, Abschnitt Einfahrt Real/Habinghorster Straße Habinghorster Straße, Abschnitt Lange Straße/Siemensstraße Habinghorster Straße, Abschnitt Lange Straße/Siemensstraße ,5 1, ,8 52, ,0 2, ,7 53, ,5 1, ,0 52, ,5 1, ,0 50, ,5 1, ,3 51, ,3 6, ,3 58, ,3 6, ,3 59,1 27 DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr, Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 37 von 40

38 Hierbei ist: DTV die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24 h, M die maßgebende stündliche Verkehrsstärke in Kfz/h, p der prozentuale Anteil des Schwerverkehrs am durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens in %, v die für den betreffenden Straßenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h für Pkw und Lkw. Der Schallemissionspegel Lm,E einer Straße wird nach den RLS 90 aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke DTV, dem Lkw-Anteil p in % sowie Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen und Steigungen >5 % berechnet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den innerhalb geschlossener Ortschaften befindlichen Straßen wird mit 50 km/h berücksichtigt. Steigungen oder Gefälle über 5 % liegen nicht vor. Für alle Straßenabschnitte wird von einem Fahrbahnbelag aus nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastix ausgegangen, für den der Korrekturwert DStrO = 0 db beträgt. 6.2 Ermittlung der Geräuschimmissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Die Berechnung der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr erfolgt nach dem Berechnungsverfahren der RLS 90 unter Berücksichtigung der in Abschnitt 6.1 genannten Berechnungsgrundsätze. Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Schalltechnik GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet erfolgt in Form von Schallimmissionsplänen flächenmäßig in einem festgelegten Raster, wobei für jede Rasterfläche im Untersuchungsgebiet ein Immissionspunkt gesetzt wird. Der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete (WA) von tagsüber 55 ist durch den Farbwechsel braun/orange und der Orientierungswert von nachts 45 durch den Farbwechsel dunkelgrün/gelb gekennzeichnet. Untersuchungsergebnisse Wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, werden zur Bewertung der Schallimmissionen, verursacht durch Straßenverkehr, die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN herangezogen. Häufig werden zur Abwägung auch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV) herangezogen, die beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche nicht überschritten werden sollen. Darüber hinaus bestehen laut des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (RSU) Schwellenwerte für gesundheitlich unbedenklichen Außenlärm hin zu erheblicher Belästigung. Als absolute Schwelle der Zumutbarkeit von Verkehrslärm gelten die Sanierungsgrenzwerte der Verkehrsschutzrichtlinien. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 38 von 40

39 Im Folgenden werden die in den Schallimmissionsplänen im Anhang grafisch dargestellten Ergebnisse hinsichtlich obiger Bewertungsgrundlagen erörtert. Tageszeitraum Im Wohngebiet im Bereich Wartburgstraße/Dornbachstraße liegen die Werte an den der Wartburgstraße zugewandten Ostfassaden unterhalb der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle. An den schallabgewandten Fassaden und Freibereichen werden die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete überwiegend eingehalten. Im Wohngebiet Hertzstraße werden die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete im Obergeschoss teilweise (Hausnummer 10/12) überschritten. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden an dieser Stelle eingehalten. An den anderen Fassaden und Freibereichen werden die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete überwiegend eingehalten. Im Wohngebiet Ohmstraße/Hertastraße werden die Grenzwerte der 16. BImSchV an der straßenzugewandten Fassade der Hausnummern eingehalten. An den anderen Fassaden und Freibereichen werden die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete überwiegend eingehalten. Im Bereich der Berufsschule werden an den straßenzugewandten Fassaden der Wohnhäuser westlich der Wartburgstraße die Orientierungswerte für Kern- und Gewerbegebiete bzw. die Grenzwerte der 16. BImSchV für Kern- und Mischgebiete eingehalten. Darüber hinaus werden im Bereich der Berufsschule die Orientierungswerte für Mischgebiete überwiegend eingehalten. An den straßenzugewandten Fassaden werden die Grenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete eingehalten. Nachtzeitraum Im Wohngebiet im Bereich Wartburgstraße/Dornbachstraße werden die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete bis in eine Grundstückstiefe von 58 m und die Grenzwerte der 16. BImSchV bis in eine Tiefe von 30 m eingehalten. An den straßenzugewandten Fassaden liegen die Werte unterhalb der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle. Im Wohngebiet Hertzstraße werden die Grenzwerte der 16. BImSchV überwiegend eingehalten. Im Wohngebiet Ohmstraße/Hertastraße werden die Grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten. Weitergehende Informationen sind den grafischen Darstellungen im Anhang zu entnehmen. Im Zuge der weiteren Nutzung der Gewerbeflächen innerhalb des Plangebietes ist ein zusätzliches Verkehrsaufkommen durch Kunden-PKW und Lieferfahrzeuge im Bereich des aktuell ungenutzten Grundstückes (ehem. Dehner) möglich. Die in vorliegender Berechnung bereits angesetzte jährliche Steigerung des gesamten Verkehrsaufkommens sowie der zu erwartende geringe Anteil an Zusatzverkehr durch einen weiteren Gewerbe-/Fachmarktbetrieb führt zu der Einschätzung, dass auch zukünftig die Entwicklungen innerhalb des Plangebietes keinen maßgeblichen Einfluss auf die dargestellte Immissionssituation haben werden. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 39 von 40

40 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Ing. Susann Helbig Projektleiterin Dipl.-Ing. Matthias Brun Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 40 von 40

41 Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D E Tabellarisches Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Lageplan Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 1 von 35

42 A Tabellarisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 2 von 35

43 Legende Legende Emissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe RW/HW m Koordinatenangabe hq m Höhe der Emissionsquelle. Index D = Quelle über Dach D0 db Raumwinkelmaß D_Omega KT db Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle num.add. db Korrekturfaktor, nach Bedarf (bereits in Lw/LmE enthalten) Bez.Abst. Messfl./Anz. Anz. - MM m m²/- db Messabstand zur Quelle. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet Eintragung der Messfläche bzw. der Fläche des schallabstrahlenden Bauteils. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. Eintragung der Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke, getrennt nach Beurteilungszeiträumen. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt Einw.T min Einwirkzeit der Emissionsquelle RwID - Bezug zum verwendeten Schalldämmspektrum, nach Bedarf ST - Wenn Eintragung = 1, dann handelt es sich um die Berechnung kurzzeitiger Geräuschspitzen. Bei Eintragung = -1 ist die Quelle nicht in den Berechnungen berücksichtigt. Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 3 von 35

44 Gewerbe Emissionskontingente Nr. Kommentar Gruppe hq [m] KO KT KI Lw/LmE T [] EMK T [] TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente EMK N [] num. Add. T num. Add. N Messfl. [m²] Anz. MM Einw.T T [min] Einw.T N [min] Emissionsquellennachweis Nr. Kommentar Gruppe hq [m] KO KT KI Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] num. Add. num. Bez. Add. RZ Abst. [m] 413 Abluft Fachmarktzentrum 0.3 D Selbstabholer Fachmarktzentrum Lieferverkehr LKW Fachmarktzentrum Starten/Halten LKW Fachmarktzentrum PP Möbel Boss Fachmarktzentrum PP trink fress Fachmarktzentrum Rangieren Fachmarktzentrum Entladung Möbel Fachmarktzentrum Entladung Fressnapf Fachmarktzentrum Beladung Selbstabholer Fachmarktzentrum Zuluft Fachmarktzentrum 0.3 D Entladung Getränke Fachmarktzentrum Starten/Halten LKW Fachmarktzentrum Dachventilator Fachmarktzentrum 0.3 D Dachventilator Fachmarktzentrum 0.3 D Dachventilator Fachmarktzentrum 0.3 D Lieferverkehr LKW Kühlaggregat Lidl Kundenparkplatz Lidl Rangieren Lidl Lieferverkehr LKW Lidl Rangieren Kühlaggregat Lidl Entladung Paletten Lidl Klimagerät Lidl Starten/Halten LKW Lidl Kühlaggregat Lidl PP Tedox/DänBett Mediamarkt An-/Abfahrt Warenausgabe Kunden Mediamarkt PP Mediamarkt Mediamarkt Warenannahme Mediamarkt An-/Abfahrt Lieferverkehr Mediamarkt Klimageräte Mediamarkt 1.0 A D Warenannahme Mediamarkt Warenannahme/ausgabe Mediamarkt Warenannahme/ausgabe Mediamarkt Starten/Halten LKW2 Real Anlieferung Entladung1 Real Anlieferung Entladung1 Real Anlieferung Kühlaggregat Real Anlieferung Starten/Halten Real Anlieferung Starten/Halten LKW2 Real Anlieferung Entladung2 Real Anlieferung Rangieren2 Real Anlieferung Rangieren1 Real Anlieferung An-/Abfahrt Kühlaggregat Real Anlieferung An-/Abfahrt Lieferverkehr Real Anlieferung Rangieren Kühlaggregat1 Real Anlieferung Messfl. [m²] Anz. Anz. T Anz. RZ MM Einw.T T [min] Einw.T RZ [min] Rw ID ST Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 4 von 35

45 Nr. Kommentar Gruppe hq [m] KO KT KI Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] num. Add. num. Bez. Add. RZ Abst. [m] 2 EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken PP Kunden Real Parkplatz Anfahrt Tankfahrzeug Real Tankstelle 1.0A Anfahrt PKW Real Tankstelle 0.5A Bereich Zapfsäulen Real Tankstelle 0.5 A Benzinanlieferung Real Tankstelle 0.5 A Zufahrtsweg SB-Waschanlage Staubsauger SB-Waschanlage Waschplatz SB-Waschanlage Ausfahrt SB-Waschanlage Messfl. [m²] Anz. Anz. T Anz. RZ MM Einw.T T [min] Einw.T RZ [min] Rw ID ST Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 5 von 35

46 B Grafische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 6 von 35

47 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Gewerbe Emissionskontingente Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 7 von 35

48 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Gewerbe Maßstab: ~ ohne Plangebiet gesamt Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 8 von 35

49 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Verkehr Maßstab: ~ ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 9 von 35

50 C Dokumentation der Immissionsberechnungen Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 10 von 35

51 Legende Legende Immissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe LAT Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart ist LAT mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen angegeben. D0 db Raumwinkelmaß D_Omega DT db Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum +RT db Zuschlag für Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit MM db Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt KT/KI db Zuschlag für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit Cmet db Meteorologie-Korrektur-Faktor; Größe abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet d(p) m Horizontaler (projizierter) Abstand der Emissionsquelle zum Emissionsort. Bei Berechnungen mit Geländeberücksichtigung = Strecke zwischen Emissionsquelle und Immissionsort DI db Richtwirkungsmaß Abar db Die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Adiv db Die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Aatm db Die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption Agr db Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts Refl.Ant. db Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Wänden Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 11 von 35

52 Gewerbelärm Berechnungen für den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Emissionskontingente Immissionsort/ Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in Höhe des IO in m IP1a Hertzstraße 2/4, NW, DG IP1b Hertzstraße 10/12, NW, DG IP1c Hertzstraße 10/12, SW, DG IP2a Hertastraße 8, SW, OG IP2b Hertastraße 8, NW, OG IP3 Ohmstraße 44, SW, DG IP4 Berufsschule 1, S. OG IP5 Berufsschule 2, S. OG IP6 Berufsschule 3, S. OG IP7 Wartburgstraße 83/85, O, DG IP8 Wartburgstraße 61, O, OG IP9 Dornbachstraße 19, N, DG IP10 Dornbachstraße 32/34, N, DG IP11 Dornbachstraße 44/46, N, DG IP1a Hertzstraße 2/4, NW, DG Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] D0 DT +RT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 53.5 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] IP1c Hertzstraße 10/12, SW, DG Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] D0 DT +RT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 54.4 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 12 von 35

53 IP2a Hertastraße 8, SW, OG Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] D0 DT +RT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 49.1 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] IP3 Ohmstraße 44, SW, DG Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] D0 DT +RT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 49.3 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] IP6 Berufsschule 3, S. OG Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] D0 DT +RT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 58.7 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] IP7 Wartburgstraße 83/85, O, DG Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] D0 DT +RT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 57.3 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] IP8 Wartburgstraße 61, O, OG Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] D0 DT +RT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 51.9 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 13 von 35

54 IP10 Dornbachstraße 32/34, N, DG Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] D0 DT +RT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 54.3 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 14 von 35

55 Berechnungen für den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr), Nachweis tatsächliche Nutzung Immissionsort/ Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in Höhe des IO in m IP1a Hertzstraße 2/4, NW, DG IP1b Hertzstraße 10/12, NW, DG IP1c Hertzstraße 10/12, SW, DG IP2a Hertastraße 8, SW, OG IP2b Hertastraße 8, NW, OG IP3 Ohmstraße 44, SW, DG IP4 Berufsschule 1, S. OG IP5 Berufsschule 2, S. OG IP6 Berufsschule 3, S. OG IP7 Wartburgstraße 83/85, O, DG IP8 Wartburgstraße 61, O, OG IP9 Dornbachstraße 19, N, DG IP10 Dornbachstraße 32/34, N, DG IP11 Dornbachstraße 44/46, N, DG Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für die maßgeblichen Immissionsorte IP1b und IP10 aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 15 von 35

56 IP1b Hertzstraße 10/12, NW, DG Nr. Kommentar Gruppe LAT T D0 DT +RT MM KT/KI Cmet [] 102 Staubsauger SB-Waschanlage Ausfahrt SB-Waschanlage Waschplatz SB-Waschanlage Zufahrtsweg SB-Waschanlage Bereich Zapfsäulen Real Tankstelle Benzinanlieferung Real Tankstelle Anfahrt PKW Real Tankstelle Anfahrt Tankfahrzeug Real Tankstelle PP Kunden Real Parkplatz EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken Starten/Halten Real Anlieferung Kühlaggregat Real Anlieferung Entladung1 Real Anlieferung Entladung1 Real Anlieferung Entladung2 Real Anlieferung Starten/Halten LKW2 Real Anlieferung Starten/Halten LKW2 Real Anlieferung An-/Abfahrt Lieferverkehr Real Anlieferung Rangieren1 Real Anlieferung Rangieren Kühlaggregat1 Real Anlieferung An-/Abfahrt Kühlaggregat Real Anlieferung Rangieren2 Real Anlieferung Warenannahme/ausgabe Mediamarkt Warenannahme Mediamarkt Warenannahme/ausgabe Mediamarkt Warenannahme Mediamarkt Klimageräte Mediamarkt An-/Abfahrt Lieferverkehr Mediamarkt An-/Abfahrt Warenausgabe Kunden Mediamarkt PP Mediamarkt Mediamarkt PP Tedox/DänBett Mediamarkt Starten/Halten LKW Lidl Kühlaggregat Lidl Entladung Paletten Lidl Klimagerät Lidl Lieferverkehr LKW Lidl Rangieren Lidl Rangieren Kühlaggregat Lidl Lieferverkehr LKW Kühlaggregat Lidl Kundenparkplatz Lidl Entladung Möbel Fachmarktzentrum Entladung Fressnapf Fachmarktzentrum Entladung Getränke Fachmarktzentrum Starten/Halten LKW Fachmarktzentrum Starten/Halten LKW Fachmarktzentrum Beladung Selbstabholer Fachmarktzentrum Dachventilator Fachmarktzentrum Dachventilator Fachmarktzentrum Dachventilator Fachmarktzentrum Zuluft Fachmarktzentrum Abluft Fachmarktzentrum Lieferverkehr LKW Fachmarktzentrum Selbstabholer Fachmarktzentrum PP Möbel Boss Fachmarktzentrum PP trink fress Fachmarktzentrum Rangieren Fachmarktzentrum Sum 55.3 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 16 von 35

57 IP10 Dornbachstraße 32/34, N, DG Nr. Kommentar Gruppe LAT T D0 DT +RT MM KT/KI Cmet [] 102 Staubsauger SB-Waschanlage Ausfahrt SB-Waschanlage Waschplatz SB-Waschanlage Zufahrtsweg SB-Waschanlage Bereich Zapfsäulen Real Tankstelle Benzinanlieferung Real Tankstelle Anfahrt PKW Real Tankstelle Anfahrt Tankfahrzeug Real Tankstelle PP Kunden Real Parkplatz EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken Starten/Halten Real Anlieferung Kühlaggregat Real Anlieferung Entladung1 Real Anlieferung Entladung1 Real Anlieferung Entladung2 Real Anlieferung Starten/Halten LKW2 Real Anlieferung Starten/Halten LKW2 Real Anlieferung An-/Abfahrt Lieferverkehr Real Anlieferung Rangieren1 Real Anlieferung Rangieren Kühlaggregat1 Real Anlieferung An-/Abfahrt Kühlaggregat Real Anlieferung Rangieren2 Real Anlieferung Warenannahme/ausgabe Mediamarkt Warenannahme Mediamarkt Warenannahme/ausgabe Mediamarkt Warenannahme Mediamarkt Klimageräte Mediamarkt An-/Abfahrt Lieferverkehr Mediamarkt An-/Abfahrt Warenausgabe Kunden Mediamarkt PP Mediamarkt Mediamarkt PP Tedox/DänBett Mediamarkt Starten/Halten LKW Lidl Kühlaggregat Lidl Entladung Paletten Lidl Klimagerät Lidl Lieferverkehr LKW Lidl Rangieren Lidl Rangieren Kühlaggregat Lidl Lieferverkehr LKW Kühlaggregat Lidl Kundenparkplatz Lidl Entladung Möbel Fachmarktzentrum Entladung Fressnapf Fachmarktzentrum Entladung Getränke Fachmarktzentrum Starten/Halten LKW Fachmarktzentrum Starten/Halten LKW Fachmarktzentrum Beladung Selbstabholer Fachmarktzentrum Dachventilator Fachmarktzentrum Dachventilator Fachmarktzentrum Dachventilator Fachmarktzentrum Zuluft Fachmarktzentrum Abluft Fachmarktzentrum Lieferverkehr LKW Fachmarktzentrum Selbstabholer Fachmarktzentrum PP Möbel Boss Fachmarktzentrum PP trink fress Fachmarktzentrum Rangieren Fachmarktzentrum Sum 56.6 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 17 von 35

58 Gewerbelärm Berechnungen für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr), Emissionskontingente Immissionsort/ Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in Höhe des IO in m IP1a Hertzstraße 2/4, NW, DG IP1b Hertzstraße 10/12, NW, DG IP1c Hertzstraße 10/12, SW, DG IP2a Hertastraße 8, SW, OG IP2b Hertastraße 8, NW, OG IP3 Ohmstraße 44, SW, DG IP4 Berufsschule 1, S. OG IP5 Berufsschule 2, S. OG IP6 Berufsschule 3, S. OG IP7 Wartburgstraße 83/85, O, DG IP8 Wartburgstraße 61, O, OG IP9 Dornbachstraße 19, N, DG IP10 Dornbachstraße 32/34, N, DG IP11 Dornbachstraße 44/46, N, DG IP1a Hertzstraße 2/4, NW, DG Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] D0 DT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 38.8 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] IP1c Hertzstraße 10/12, SW, DG Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] D0 DT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 39.6 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 18 von 35

59 IP2a Hertastraße 8, SW, OG Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] D0 DT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 34.2 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] IP3 Ohmstraße 44, SW, DG Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] D0 DT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 34.4 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] IP6 Berufsschule 3, S. OG Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] D0 DT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 43.7 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] IP7 Wartburgstraße 83/85, O, DG Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] D0 DT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 42.3 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] IP8 Wartburgstraße 61, O, OG Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] D0 DT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 36.7 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 19 von 35

60 IP10 Dornbachstraße 32/34, N, DG Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] D0 DT MM KT/KI TF3 Tankstelle Kontingente TF4 Fressnapf Kontingente TF5 Lidl Kontingente TF6 Freifläche (Dehner) Kontingente TF1 Mediamarkt Kontingent TF2 Real Kontingent Sum 39.1 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 20 von 35

61 Berechnungen für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr), Nachweis tatsächliche Nutzung Immissionsort/ Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in Höhe des IO in m IP1a Hertzstraße 2/4, NW, DG IP1b Hertzstraße 10/12, NW, DG IP1c Hertzstraße 10/12, SW, DG IP2a Hertastraße 8, SW, OG IP2b Hertastraße 8, NW, OG IP3 Ohmstraße 44, SW, DG IP4 Berufsschule 1, S. OG IP5 Berufsschule 2, S. OG IP6 Berufsschule 3, S. OG IP7 Wartburgstraße 83/85, O, DG IP8 Wartburgstraße 61, O, OG IP9 Dornbachstraße 19, N, DG IP10 Dornbachstraße 32/34, N, DG IP11 Dornbachstraße 44/46, N, DG Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für die maßgeblichen Immissionsorte IP1b und IP10 aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 21 von 35

62 IP1b Hertzstraße 10/12, NW, DG Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] D0 DT 102 Staubsauger SB-Waschanlage Ausfahrt SB-Waschanlage Waschplatz SB-Waschanlage Zufahrtsweg SB-Waschanlage Bereich Zapfsäulen Real Tankstelle Benzinanlieferung Real Tankstelle Anfahrt PKW Real Tankstelle Anfahrt Tankfahrzeug Real Tankstelle PP Kunden Real Parkplatz EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken Starten/Halten Real Anlieferung Kühlaggregat Real Anlieferung Entladung1 Real Anlieferung Entladung1 Real Anlieferung Entladung2 Real Anlieferung Starten/Halten LKW2 Real Anlieferung Starten/Halten LKW2 Real Anlieferung An-/Abfahrt Lieferverkehr Real Anlieferung Rangieren1 Real Anlieferung Rangieren Kühlaggregat1 Real Anlieferung An-/Abfahrt Kühlaggregat Real Anlieferung Rangieren2 Real Anlieferung Warenannahme/ausgabe Mediamarkt Warenannahme Mediamarkt Warenannahme/ausgabe Mediamarkt Warenannahme Mediamarkt Klimageräte Mediamarkt An-/Abfahrt Lieferverkehr Mediamarkt An-/Abfahrt Warenausgabe Kunden Mediamarkt PP Mediamarkt Mediamarkt PP Tedox/DänBett Mediamarkt Starten/Halten LKW Lidl Kühlaggregat Lidl Entladung Paletten Lidl Klimagerät Lidl Lieferverkehr LKW Lidl Rangieren Lidl Rangieren Kühlaggregat Lidl Lieferverkehr LKW Kühlaggregat Lidl Kundenparkplatz Lidl Entladung Möbel Fachmarktzentrum Entladung Fressnapf Fachmarktzentrum Entladung Getränke Fachmarktzentrum Starten/Halten LKW Fachmarktzentrum Starten/Halten LKW Fachmarktzentrum Beladung Selbstabholer Fachmarktzentrum Dachventilator Fachmarktzentrum Dachventilator Fachmarktzentrum Dachventilator Fachmarktzentrum Zuluft Fachmarktzentrum Abluft Fachmarktzentrum Lieferverkehr LKW Fachmarktzentrum Selbstabholer Fachmarktzentrum PP Möbel Boss Fachmarktzentrum PP trink fress Fachmarktzentrum Rangieren Fachmarktzentrum Sum 41.1 MM KT/KI Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 22 von 35

63 IP10 Dornbachstraße 32/34, N, DG Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] D0 DT 102 Staubsauger SB-Waschanlage Ausfahrt SB-Waschanlage Waschplatz SB-Waschanlage Zufahrtsweg SB-Waschanlage Bereich Zapfsäulen Real Tankstelle Benzinanlieferung Real Tankstelle Anfahrt PKW Real Tankstelle Anfahrt Tankfahrzeug Real Tankstelle PP Kunden Real Parkplatz EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken EKW-Depot Real Parken Starten/Halten Real Anlieferung Kühlaggregat Real Anlieferung Entladung1 Real Anlieferung Entladung1 Real Anlieferung Entladung2 Real Anlieferung Starten/Halten LKW2 Real Anlieferung Starten/Halten LKW2 Real Anlieferung An-/Abfahrt Lieferverkehr Real Anlieferung Rangieren1 Real Anlieferung Rangieren Kühlaggregat1 Real Anlieferung An-/Abfahrt Kühlaggregat Real Anlieferung Rangieren2 Real Anlieferung Warenannahme/ausgabe Mediamarkt Warenannahme Mediamarkt Warenannahme/ausgabe Mediamarkt Warenannahme Mediamarkt Klimageräte Mediamarkt An-/Abfahrt Lieferverkehr Mediamarkt An-/Abfahrt Warenausgabe Kunden Mediamarkt PP Mediamarkt Mediamarkt PP Tedox/DänBett Mediamarkt Starten/Halten LKW Lidl Kühlaggregat Lidl Entladung Paletten Lidl Klimagerät Lidl Lieferverkehr LKW Lidl Rangieren Lidl Rangieren Kühlaggregat Lidl Lieferverkehr LKW Kühlaggregat Lidl Kundenparkplatz Lidl Entladung Möbel Fachmarktzentrum Entladung Fressnapf Fachmarktzentrum Entladung Getränke Fachmarktzentrum Starten/Halten LKW Fachmarktzentrum Starten/Halten LKW Fachmarktzentrum Beladung Selbstabholer Fachmarktzentrum Dachventilator Fachmarktzentrum Dachventilator Fachmarktzentrum Dachventilator Fachmarktzentrum Zuluft Fachmarktzentrum Abluft Fachmarktzentrum Lieferverkehr LKW Fachmarktzentrum Selbstabholer Fachmarktzentrum PP Möbel Boss Fachmarktzentrum PP trink fress Fachmarktzentrum Rangieren Fachmarktzentrum Sum 40.4 MM KT/KI Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 23 von 35

64 D Immissionspläne Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den diskreten Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mitberücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 db höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 24 von 35

65 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: ~ ohne Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Emissionskontingente Immissionshöhe 1.OG (5 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 25 von 35

66 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: ohne Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Emissionskontingente Immissionshöhe 1.OG (5 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 26 von 35

67 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: ohne Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) Nutzung Immissionshöhe 1.OG (5 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 27 von 35

68 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: ohne Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Nutzung Immissionshöhe 1.OG (5 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 28 von 35

69 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: ohne Verkehr Immissionshöhe 1.OG (5,0 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 29 von 35

70 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: ohne Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag 6:00 bis 22:00 Uhr) Verkehr Immissionshöhe Freiraum (2 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 30 von 35

71 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: ohne Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Verkehr Immissionshöhe Freiraum (2 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 31 von 35

72 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: ohne Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Verkehr Immissionshöhe Freiraum (5 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 32 von 35

73 I II III IV V VI VII Planinhalt: Lageplan Kommentar: Maßgeblicher Außenlärmpegel 1.OG (5,0 m) Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 33 von 35

74 E Lageplan Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 34 von 35

75 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Maßstab: Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallgutachten zum B-Plan 226 in Castrop-Rauxel Seite 35 von 35

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