ZÜNDORF PROJEKTENTWICKLUNGS GMBH
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1 ZÜNDORF PROJEKTENTWICKLUNGS GMBH Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes in der Elbuferstraße in Marschacht Bearbeitungsstand: 15. Oktober 2007 BAUHERR: Zündorf Projektentwicklungs GmbH Wedeler Landstraße Hamburg BEARBEITER: Dipl.-Ing. (FH) Katharina Schlotfeldt Dipl.-Ing. (FH) Michael Hinz
2 Inhaltsverzeichnis Seite 2 / 22 INHALTSVERZEICHNIS 1 Ausgangssituation Einleitung Verwendete Grundlagen Qualität der Prognose Grundlagen der Beurteilung von Schallimmissionen Großflächige Einzelhandelsbetriebe als Anlagen im Sinne des BImSchG [5] Gewerbelärm - Bewertung Beurteilungszeiträume Immissionsorte Immissionsrichtwerte Zuschläge Verkehrslärm - Bewertung Beurteilungszeiträume Immissionsorte Immissionsgrenzwerte Gewerbelärm Zusatzbelastung Betriebsbeschreibung Schalltechnische Berechnungen Gesamtbelastung (Vor- und Zusatzbelastung) Schallquellen der Vorbelastung Schalltechnische Berechnungen Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen Allgemeines Verkehrsaufkommen Zusammenfassung und Empfehlung Einleitung Ergebnisse der schalltechnischen Berechnung Gewerbelärm Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen Empfehlung Literatur- und Quellenverzeichnis...22 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Bild 1.1: Übersichtslageplan...4 Bild 3.1: Maximalpegel - Erforderliche Lärmschutzwand West...13 Bild 3.2: Gesamtbelastung Erforderliche Lärmschutzwände West und Ost...16 Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
3 Verzeichnis der Anhänge Seite 3 / 22 VERZEICHNIS DER ANHÄNGE Anhang 1 Grundlagen Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Marschacht...Anhang 1.1 Vorplanung B-Plan Sandhagenweg der Gemeinde Marschacht...Anhang 1.2 Anhang 2 Ermittlung der Maximalpegel Lageplan mit Schallquellen und Immissionsorten...Anhang 2.1 Tabelle mit Maximalpegeln...Anhang 2.2 Anhang 3 Zusatzbelastung, Ermittlung der Beurteilungspegel Lageplan mit Schallquellen und Immissionsorten...Anhang 3.1 Tabelle mit Schallleistungspegeln und Tagesgängen...Anhang 3.2 Anhang 4 Gesamtbelastung, Ermittlung der Beurteilungspegel Lageplan mit Schallquellen und Immissionsorten...Anhang 4.1 Tabelle mit Schallleistungspegeln und Tagesgängen...Anhang 4.2 Tabelle mit Teilpegeln und Beurteilungspegeln...Anhang 4.3 Anhang 5 Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen Emissionsberechnung Elbuferstraße (L 217)...Anhang 5.1 Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
4 1 Ausgangssituation Seite 4 / 22 1 Ausgangssituation 1.1 Einleitung Im Bereich der Elbuferstraße Nr in der Gemeinde Marschacht ist der Neubau eines Penny-Marktes geplant. Die verkehrliche Erschließung für die Kunden- und Lieferverkehre soll nördlich des Verkaufsgebäudes über eine Zufahrt von der als Landesstraße L 217 klassifizierten Elbuferstraße erfolgen. Die Stellplatzanlage verfügt über ca. 94 Stellplätze. Für den Penny-Markt ist eine Verkaufsfläche von ca. 780 m² geplant. Die Anlieferzone ist an der Westseite des Verkaufsgebäudes vorgesehen. Die Lage des geplanten Penny-Marktes im Gemeindegebiet von Marschacht ist im Bild 1.1 grafisch dargestellt. Bild 1.1: Übersichtslageplan Im Auftrag der Zündorf Projektentwicklungs GmbH aus Hamburg ist eine schalltechnische Untersuchung zur Umsetzung der Planung durchzuführen. Der Penny-Markt ist als eine gewerbliche Anlage einzustufen, so dass die Beurteilung der Schallimmissionen in der Nachbarschaft entsprechend der TA Lärm [1] erfolgt. Neben den Lärmemissionen des Penny-Marktes sind auch die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern vom Betriebsgrundstück zu untersuchen. Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
5 1 Ausgangssituation Seite 5 / 22 Die schalltechnische Berechnung gliedert sich damit in zwei Teile: Teil 1: Gewerbelärm auf dem Grundstück Beurteilung entsprechend der Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1]; Ausbreitungsberechnung auf der Grundlage der DIN ISO [2]. Teil 2: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen Beurteilung entsprechend der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [3]; Berechnung gemäß der RLS 90 [4]. Im Einwirkungsbereich des Penny-Marktes befindet sich bereits ein Nahversorgungszentrum mit Getränke-Markt, Bäckerei, Sonnenstudio und Sparkasse. Der in diesem Komplex derzeit vorhandene Penny-Markt wird zugunsten des neu geplanten Penny-Marktes südlich der Elbuferstraße (L 217) aufgegeben. Im Zuge der Berechnungen wird jedoch ein Lebensmittelmarkt berücksichtigt, da davon auszugehen ist, dass das Objekt wieder genutzt wird. Auf der Nordseite der Elbuferstraße (L 217) wird zusätzlich ein SKY-Markt angesiedelt. Da es sich um gewerbliche Nutzungen handelt, sind diese als Vorbelastung im Sinne der TA Lärm [1] zu berücksichtigen, sofern die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1] infolge der E- missionen der Zusatzbelastung (hier: geplanter Penny-Markt) um weniger als 6 unterschritten werden. Daher erfolgt im ersten Schritt die Berechnung der Zusatzbelastung. 1.2 Verwendete Grundlagen Die schalltechnische Untersuchung wurde auf der Basis des Gestaltungskonzeptes des Architekturbüros Amtage und Bremer aus Moorrege vom Mai 2007 erstellt. Das digitale Geländemodell basiert auf der Grundlage der Vermessungshöhen vom Mai Zur Erfassung aller relevanten Immissionsorte und Schallquellen wurde im April 2007 und im Juni 2007 eine Ortsbesichtigung des Untersuchungsraumes durchgeführt. 1.3 Qualität der Prognose Die Prognoseberechnungen erfolgen mit auf der sicheren Seite liegenden Ansätzen für die Schallemissionen der Betriebsvorgänge. Die ermittelten Beurteilungspegel stellen die maximal zu erwartenden Geräuschbelastungen dar. Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
6 2 Grundlagen der Beurteilung von Schallimmissionen Seite 6 / 22 2 Grundlagen der Beurteilung von Schallimmissionen 2.1 Großflächige Einzelhandelsbetriebe als Anlagen im Sinne des BImSchG [5] Nach 22 Abs. 1 Nr.1 und 2 BImSchG [5] sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind und nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ( 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG [5]) ist nach TA Lärm [1]...sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung (Vor- + Zusatzbelastung) am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Für den üblichen Betrieb ist gemäß TA Lärm [1] von den Belastungen an einem mittleren Spitzentag auszugehen. Die Gesamtbelastung im Sinne der anzuwendenden TA Lärm [1] ist die Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die die TA Lärm gilt. Dementsprechend sind die vorhandenen gewerblichen Anlagen als Vorbelastung und der geplante Penny-Markt als Zusatzbelastung zu sehen. Werden die Immissionsrichtwerte durch die Vorbelastung erreicht oder überschritten, muss die Zusatzbelastung den Immissionsrichtwert am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 unterschreiten, um die Gesamtbelastung nicht zu erhöhen. Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
7 2 Grundlagen der Beurteilung von Schallimmissionen Seite 7 / Gewerbelärm - Bewertung Die Ausbreitungsberechnung des Gewerbelärms erfolgt auf der Grundlage der DIN ISO [2]. Die Beurteilung wird anhand der TA Lärm [1] durchgeführt Beurteilungszeiträume Die Lärmeinwirkungen werden anhand eines Beurteilungspegels bewertet. Hierzu werden Geräusche mit stark schwankendem Schallpegel auf den Pegel eines konstanten Geräusches umgerechnet, der in dem Beurteilungszeitraum der Schallenergie des tatsächlichen Geräusches entspricht. Die Beurteilungszeiträume sind wie folgt definiert: Tag: von bis eine Beurteilungszeit von 16 Stunden Nacht: von bis eine Beurteilungszeit von 8 Stunden (maßgebend wird die lauteste Nachtstunde) Immissionsorte Die maßgeblichen Immissionsorte werden entsprechend der TA Lärm [1] an Gebäuden, an denen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten sind, gesetzt. Die Immissionsorte liegen im Freien 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des jeweiligen Geschosses. Bei unbebauten Flächen liegt der Immissionsort am Rand der zur Bebauung bestimmten Fläche in Höhe des Erd- und Dachgeschosses Immissionsrichtwerte Für die Bebauung der Nachbarschaft existieren keine rechtsgültigen Bebauungspläne. Die vorhandenen Gebietsnutzungen sind daher dem durch die Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellten Flächennutzungsplan der Gemeinde Marschacht (Stand: April 2007) zu entnehmen. Ferner ist durch die Gemeinde Marschacht die Aufstellung eines Bebauungsplanes am Sandhagenweg vorgesehen. Die Lage und Ausdehnung der vorhandenen Nutzungen im Untersuchungsgebiet wird grafisch im Anhang 1.1 und der geplanten Nutzungen im Anhang 1.2 dargestellt. Die dazugehörigen Immissionsrichtwerte werden im Folgenden aufgelistet: Allgemeines Wohngebiet (WA): o Tag: o Nacht: Mischgebiet (MI): o Tag: o Nacht: Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 und in der Nacht um nicht mehr als 20 überschreiten. Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
8 2 Grundlagen der Beurteilung von Schallimmissionen Seite 8 / 22 Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1] beschreiben Außenwerte, die vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzwürdigen Raumes einzuhalten sind. Da die Immissionsrichtwerte Außenwerte darstellen, ist der Schutz der Wohnnutzung vor Gewerbelärm durch passiven Lärmschutz gemäß DIN 4109 [6] in der Regel nicht möglich Zuschläge Zur Bestimmung des Beurteilungspegels sind in der TA Lärm [1] Rechenverfahren beschrieben. Diese beinhalten unter anderem Zuschläge, die je nach Störwirkung bei der Berechnung des Beurteilungspegels berücksichtigt werden. Zuschlag für Impulshaltigkeit K I Unter impulshaltigen Geräuschen werden nach TA Lärm [1] Geräusche verstanden, deren Pegel nach dem subjektiven Eindruck schnell über den mittleren Pegel des Geräusches ansteigt und bei denen diese Pegelerhöhungen von kurzer Dauer sind. Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T Wenn sich aus dem Anlagengeräusch ein Einzelton deutlich heraushebt bzw. informationshaltig ist, ist ein Zuschlag hinzuzurechnen. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Die TA Lärm [1] sieht die Berücksichtung der Störwirkung einer Anlage zu Tageszeiten mit erhöhten Empfindlichkeiten in Wohngebieten vor. Die Öffnungszeiten des geplanten Penny- Marktes sind ausschließlich an Werktagen vorgesehen, so dass im Zuge der schalltechnischen Berechnungen nur diese untersucht werden. Während der unten genannten Tageszeiten wird in Wohngebieten ein Zuschlag von 6 berücksichtigt: von bis und von bis Entsprechend der TA Lärm [1] kann wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse auf die Vergabe der Zuschläge verzichtet werden. Der Gebäudeanbau Elbuferstraße Nr. 121 dient der Büronutzung, so dass in den Innenräumen nicht geschlafen wird. Ferner ist davon auszugehen, dass die Räume zu üblichen Bürozeiten außerhalb der werktäglichen Ruhezeiten genutzt werden. Aus diesen Gründen entfällt der Zuschlag. Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
9 2 Grundlagen der Beurteilung von Schallimmissionen Seite 9 / Verkehrslärm - Bewertung Die Berechnung des Verkehrslärms erfolgt auf der Grundlage der RLS 90 [4]. Die Beurteilung wird anhand der 16. BImSchV [3] durchgeführt Beurteilungszeiträume Die Beurteilungszeiträume sind wie folgt definiert: Tag: von bis eine Beurteilungszeit von 16 Stunden Nacht: von bis eine Beurteilungszeit von 8 Stunden Immissionsorte Zur Berechnung der Beurteilungspegel werden Aufpunkte an der vorhandenen Bebauung im Einwirkungsbereich des Penny-Marktes an denen der Elbuferstraße (L 217) zugewandten Außenfassaden gesetzt. Der maßgebende Immissionsort wird entsprechend der RLS 90 [4] bei Gebäuden in Höhe der Geschossdecke des zu schützenden Raumes angenommen. Die Höhe des Immissionsortes geht in die Berechnung im Erdgeschoss mit 2,40 m ein. Jedes weitere Geschoss weist eine Höhe von 2,80 m auf Immissionsgrenzwerte Für die Bebauung der Nachbarschaft existieren keine rechtsgültigen Bebauungspläne. Die vorhandenen Gebietsnutzungen sind daher dem durch die Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellten Flächennutzungsplan der Gemeinde Marschacht zu entnehmen. Die Lage und Ausdehnung der Nutzungen im Untersuchungsgebiet wird grafisch im Anhang 1. 1 und 1.2 dargestellt. Die dazugehörigen Immissionsgrenzwerte werden im Folgenden aufgelistet: Allgemeines Wohngebiet (WA): o Tag: o Nacht: Mischgebiet (MI): o Tag: o Nacht: Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
10 3 Gewerbelärm Seite 10 / 22 3 Gewerbelärm 3.1 Zusatzbelastung Betriebsbeschreibung Im Zuge der schalltechnischen Berechnungen werden für den geplanten Penny-Markt als maßgebende Schallquellen die Vorgänge auf der Stellplatzanlage, die Belieferung sowie außen liegende Gebäudetechnik berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgen für eine Öffnungszeit des Marktes zwischen und Stellplatzanlage Die geplante Stellplatzanlage umfasst 94 Kundenstellplätze. Die Erschließung erfolgt über eine Zufahrt von der Elbuferstraße (L 217). Für die Stellplatzanlage werden die Ansätze der Parkplatzlärmstudie [7] für Discountmärkte zugrunde gelegt. Verkehrsaufkommen Gemäß des empfohlenen Berechnungsverfahrens für die schalltechnische Prognose nach der Parkplatzlärmstudie [7] soll die Anzahl der Parkbewegungen (PB) auf der Kundenstellplatzanlage in Abhängigkeit von der Netto-Verkaufsfläche dieser Studie bestimmt werden. Die Netto-Verkaufsfläche nach der Parkplatzlärmstudie [7] wird wie folgt definiert: Die Netto- Verkaufsfläche umfasst die Flächen von Verkaufsräumen ohne Berücksichtigung der Flächen von Nebenräumen wie Toiletten, Lagerräumen, Büros aber auch abzüglich der Flächen von Fluren und des Kassenbereiches. Die angegebene Verkaufsfläche von ca. 780 m² wird daher um 15% abgemindert und beträgt 663 m². Bei einem Ansatz von 0,17 PB pro 1 m² Netto-Verkaufsfläche und Stunde werden PB/d für den Penny-Markt berechnet. Zur Berücksichtigung der Abfahrt der Mitarbeiter bzw. restlicher Kunden nach werden zusätzlich 7 Parkbewegungen angesetzt. Zuschläge Im Folgenden werden die zugrunde gelegten Zuschläge der Parkplatzlärmstudie [7] für Parkplätze an Einkaufszentren, Einkaufswagen auf Asphalt bzw. lärmarme Einkaufswagen auf Pflaster aufgelistet. Zuschlag für Parkplatztyp K PA = 3,0 Zuschlag für Impulshaltigkeit K I = 4,0 Zuschlag für Fahrbahnoberfläche K StrO = 0,0 Zuschlag Durchfahrt und Parksuchverkehr K D = 4,5 Im Schallleistungspegel der Stellplatzanlage sind alle Parkvorgänge (Ein- und Ausparken, Türenschlagen, Motorstart) einschließlich des Fahrverkehrs auf der Stellplatzanlage sowie der Einkaufswagengeräusche enthalten. Die Stellplatzanlage geht als Flächenschallquellen in einer Höhe von 0,5 m über GOK in die Berechnungen ein. Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
11 3 Gewerbelärm Seite 11 / 22 Stellplatzanlage 102,7 / Anlage Beschleunigte Abfahrt von der Kundenstellplatzanlage Bei der Abfahrt von der Kundenstellplatzanlage während des Tages wird für 50% der Fahrzeuge eine übermäßig starke Beschleunigung berücksichtigt. Die übrigen Fahrzeuge fahren gemäßigt von der Kundenstellplatzanlage ab. Das Geräusch geht als Punktschallquelle 0,50 m über der Geländeoberkante in die Berechnung ein. Für den Vorgang wird folgender Schallleistungspegel entsprechend des Heftes 275 [9] berücksichtigt: Pkw-Abfahrt 94,7 / Anlage Warenanlieferung Die Anlieferungszone des geplanten Penny-Marktes befindet sich an der Westseite des Verkaufsgebäudes. Zur Belieferung werden entsprechend der Angaben des Betreibers vom Mai 2007 bis zu 3 Lieferfahrzeuge täglich als Wochenmaximum in der schalltechnischen Berechnung angesetzt. Zur Berücksichtigung der ungünstigsten Situation verfügen alle Lieferfahrzeuge über Lkw-Kühlaggregate. Fahrwege der Lieferverkehre Die Anfahrt der Lieferverkehre erfolgt über die Kundenstellplatzanlage. Die Lieferfahrzeuge fahren in die Fahrgasse unmittelbar vor dem Eingangsbereich, bis die Rangierfahrt zur Anlieferzone erfolgen kann. Die Abfahrt der Lieferfahrzeuge erfolgt auf dem gleichen Weg. Die Emittenten werden in einer Höhe von 1,0 m über dem Gelände als Linienschallquellen berücksichtigt. Für die Vorgänge werden folgende Schallleistungspegel entsprechend des Heftes 3 [9] bzw. des Heftes 192 [10] zugrunde gelegt: Lkw-Anfahrt 105,0 / Anlage Lkw-Rangierfahrt 99,0 / Anlage Lkw-Abfahrt 105,0 / Anlage Lkw-Druckluftbremse 108,0 / Anlage Ent- / Beladen der Lkw Entsprechend der Angaben des Betreibers vom Mai 2007 werden 8 Paletten und 8 Rollcontainer pro Lkw geliefert. Die Überfahrten des Palettenhubwagens bzw. des Rollcontainers werden entsprechend des Heftes 192 [10] mit je zwei Impulsen berücksichtigt. Die Einwirkzeit des Einzelvorganges wird mit 5,0 s je Palette bzw. Rollcontainer veranschlagt, so dass für das Ladegeräusch 1,33 Minuten je Lkw für die Entladung mit dem Palettenhubwagen und 1,33 Minuten je Lkw für die Entladung mit dem Rollcontainer zugrunde gelegt werden. Das Ent- / Beladen der Lkw wird in einer Höhe von 1,0 m über dem Gelände als Punktschallquelle berücksichtigt. Zusätzlich werden Lkw-Kühlaggregate in einer Höhe von 3,0 m über dem Gelände einbezogen. Für die Vorgänge werden folgende Schallleistungspegel entsprechend des Heftes 192 [10] bzw. entsprechend der Parkplatzlärmstudie [7] berücksichtigt: Lkw-Be-/ Entladen (Palettenhubwagen) 116,6 / Anlage Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
12 3 Gewerbelärm Seite 12 / 22 Lkw-Be-/ Entladen (Rollcontainer) 106,6 / Anlage Lkw-Kühlaggregat 97,0 / Anlage Technische Gebäudeausstattung Zur Klimatisierung der Verkaufsräume des Penny-Marktes werden Ventilatoren für Mischluft eingebaut. Am Verkaufsgebäude sind diese in den Dachflächen berücksichtigt. Zur Berücksichtigung der ungünstigsten Situation wird die Betriebszeit der Lüftung im Beurteilungszeitraum Tag mit 60 Minuten je Stunde veranschlagt. Im Beurteilungszeitraum Nacht liegt die Betriebszeit aufgrund der geringeren Lüftungserfordernis bei 30 Minuten je Stunde. Zur Gewährleistung einer entsprechenden Kühlung der Kühlregale sind Kühlaggregate vorgesehen. Sie werden im Bereich der Anlieferzone montiert. Als ungünstigster Fall wird eine durchgehende Betriebszeit des außen liegenden Verflüssigers zugrunde gelegt. Dieser geht in die Berechnung als Punktschallquelle in einer Höhe von 3,0 m über dem Gelände ein. Für die Schallquellen werden folgende Schallleistungspegel berücksichtigt: Lüftung 71,0 Kühlung / Verflüssiger 67, Schalltechnische Berechnungen Ermittlung der kurzzeitigen Geräuschspitzen - Maximalpegel Kurzzeitige Geräuschspitzen sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. Kurzzeitige Geräuschspitzen werden durch den Maximalpegel beschrieben. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 und in der Nacht um nicht mehr als 20 überschreiten. Im Zuge der Betrachtung des Maximalpegels werden die Druckluftbremse des Lastkraftwagens sowie das Türenschlagen im Bereich der Kundenstellplatzanlage berücksichtigt. Die Schallausbreitungsberechnung erfolgt nach DIN ISO [2] mit Hilfe des Rechenprogramms in der Version 10/2007. Die Druckluftbremse wird in einer Höhe von 1,0 m über dem Gelände als Linienschallquelle berücksichtigt. Das Türenschlagen geht als Punktschallquelle in einer Höhe von 0,5 m über dem Gelände in die Berechnung ein. Für die Vorgänge werden folgende Schallleistungspegel entsprechend der Parkplatzlärmstudie [7] bzw. des Heftes 3 [10] zugrunde gelegt: Lkw-Druckluftbremse 110,0 / Anlage Türenschlagen 100,0 / Anlage Zur Betrachtung des Beurteilungszeitraumes Tag wurden die Punktschallquellen Türenschlagen an maßgebenden Stellen der Kundenstellplatzanlage im Bereich der Gebäude Elbuferstraße Nr. 121 und Nr. 127 gesetzt. Zusätzlich wurde für den Beurteilungszeitraum Nacht das Türenschlagen nahe des Eingangsbereichs untersucht, da davon auszugehen ist, dass in den Abendstunden nur diese Stellplätze aufgrund der geringen Kundenstellplatzbelegung angefahren werden. Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
13 3 Gewerbelärm Seite 13 / 22 Die Lage der Schallquellen ist im Anhang 2.1 grafisch dargestellt. Die berechneten Maximalpegel an den untersuchten Immissionsorten sind im Anhang 2.2 enthalten. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungszeitraum Tag werden infolge der kurzzeitigen Geräuschspitzen der Druckluftbremse an allen Immissionsorten eingehalten. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungszeitraum Nacht werden um bis zu 16 überschritten. Selbst bei der Berücksichtigung einer 4,0 m hohen Lärmschutzanlage auf dem Grundstück können die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, so dass eine Anlieferung während des Beurteilungszeitraumes Nacht zwischen und nicht möglich ist. Infolge der kurzzeitigen Geräuschspitzen der Schallquelle Türenschlagen werden die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungszeitraum Tag eingehalten. Im Beurteilungszeitraum Nacht werden die Immissionsrichtwerte um bis zu 8 überschritten. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist daher die Installation einer Lärmschutzwand erforderlich. Diese wird in Bild 3.1 grafisch dargestellt. Bild 3.1: Maximalpegel - Erforderliche Lärmschutzwand West Hinweis: Bei der Einstufung des Gebäudes Elbuferstraße Nr. 127 als Mischgebiet entsprechend der Planungen der Gemeinde Marschacht ist die ermittelte Lärmschutzanlage auch erforderlich. Fazit: Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1] werden im Beurteilungszeitraum Nacht ü- berschritten. Lärmschutzmaßnahmen bzw. Einschränkungen des Betriebes sind daher erforderlich. Diese werden im Folgenden genannt: 1. Eine Anlieferung während des Beurteilungszeitraumes Nacht zwischen und kann nicht zugelassen werden. 2. Die Installation einer 2,0 m hohen Lärmschutzwand zum Gebäude Elbuferstraße Nr. 127 ist erforderlich. Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
14 3 Gewerbelärm Seite 14 / Ermittlung der Beurteilungspegel Im Zuge der weiteren Betrachtung wird eine Belieferung des Penny-Marktes nur während des Beurteilungszeitraumes Tag untersucht. Ferner geht die in Bild 3.1 dargestellte Lärmschutzwand in die Berechnungen ein. Im Einzugsbereich des Penny-Marktes befinden sich bereits gewerbliche Anlagen, die gegebenenfalls als Vorbelastung im Sinne der TA Lärm [1] berücksichtigt werden müssen, wenn infolge der Zusatzbelastung, d.h. durch die Geräuschemissionen des geplanten Penny- Marktes, die dazugehörigen Immissionsrichtwerte um weniger als 6 unterschritten werden. Die Lage der Immissionsorte und der Schallquellen ist Anhang 3.1 zu entnehmen. Bei der Berechnung werden nur die Schallquellen der Zusatzbelastung (hier: Penny-Markt) berücksichtigt. Im Anhang 3.2 sind die zugrunde gelegten Schallleistungspegel mit Faktoren der Ausbreitungsberechnung für den maßgebenden Immissionsort IO04 und dem Tagesgang aller Schallquellen dargestellt. Die berechneten Beurteilungspegel für die maßgebenden Geschosse werden in der folgenden Tabelle 3.1 aufgelistet. Immissionsort Nutzung Geschoss Immissionsrichtwert Beurteilungspegel Unterschreitung IRW,T IRW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff [] [] [] IO01 WA EG IO02 WA EG IO03 WA 1. OG IO04 WA EG IO05 WA EG 55 / 55 / 0 / IO06 WA 1. OG IO07 MI 1. OG IO08 MI 1. OG Tabelle 3.1: Zusatzbelastung Beurteilungspegel in Die Berechnungen zeigen, dass unter Berücksichtigung der Schallquellen der Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1] an allen Immissionsorten um weniger als 6 unterschritten werden. Fazit: Die Vorbelastung im Sinne der TA Lärm [1] ist für alle untersuchten Immissionsorte zu berücksichtigen. Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
15 3 Gewerbelärm Seite 15 / Gesamtbelastung (Vor- und Zusatzbelastung) Schallquellen der Vorbelastung Im Zuge der schalltechnischen Berechnungen werden die maßgebenden Schallquellen der Vorbelastung im Einwirkungsbereich der bereits genannten Immissionsorte gemäß der Auskunft der Betreiber berücksichtigt. Dazu zählt der geplante SKY-Markt, wobei alle in der Schalltechnischen Untersuchung [12] vom 19. Juli 2007 ermittelten Lärmschutzmaßnahmen in die Berechnungen einfließen. Ferner werden alle Emittenten an der Ostseite des vorhandenen Einkaufszentrums als Vorbelastung angesetzt. Die Vorgänge auf der Westseite werden durch das Gebäude abgeschirmt, so dass diese nicht in die Berechung einbezogen werden. Es werden folgende Schallleistungspegel für außen liegende Schallquellen berücksichtigt: Lkw-Rangierfahrt 99,0 / Anlage Lkw-Ent-/Beladen (Palettenhubwagen) 116,6 / Anlage Lkw-Ent-/Beladen (Rollcontainer) 106,6 / Anlage Lkw-Abfahrt 105,0 / Anlage Lkw-Kühlaggregat 97,0 / Anlage Pkw-Abfahrt 94,7 / Anlage Kühlung 72,0 / Anlage Lüftung 75,0 / Anlage Stellplätze Einkaufszentrum 104,9 / Anlage Stellplätze geplanter SKY-Markt 105,4 / Anlage Schalltechnische Berechnungen Die Lage der Schallquellen zu den Immissionsorten ist im Anhang 4.1 enthalten. Im Zuge der Berechnung wird die im Kapitel ermittelte Lärmschutzwand berücksichtigt. Im Anhang 4.2 sind die zugrunde gelegten Schallleistungspegel der Gesamtbelastung und der Tagesgang aller Schallquellen dargestellt. Die Berechnungen der Gesamtbelastung haben gezeigt, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1] am Immissionsort IO05 um bis zu 2 überschritten werden. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist daher die Installation einer weiteren Lärmschutzwand erforderlich. Diese wird in Bild 3.2 grafisch dargestellt. Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
16 3 Gewerbelärm Seite 16 / 22 Bild 3.2: Gesamtbelastung Erforderliche Lärmschutzwände West und Ost Unter der Berücksichtigung der gezeigten Lärmschutzwände können die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten eingehalten werden. Die berechneten Beurteilungspegel für die maßgebenden Geschosse werden in der folgenden Tabelle 3.2 aufgelistet. Im Anhang 4.3 werden die Teilpegel angegeben. Immissionsort Nutzung Geschoss Immissionsrichtwert Beurteilungspegel Überschreitung IRW,T IRW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff [] [] [] IO01 WA EG IO02 WA EG IO03 WA 1. OG IO04 WA EG IO05 WA EG IO06 WA 1. OG IO07 MI 1. OG IO08 MI 1. OG Tabelle 3.2: Gesamtbelastung Beurteilungspegel in Fazit: Unter der Berücksichtigung der Gesamtbelastung sind weitere Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Bebauung der Nachbarschaft erforderlich. Diese werden im Folgenden genannt: 1. Die Installation einer 2,0 m hohen Lärmschutzwand zum Gebäudeanbau Elbuferstraße Nr. 121 ist erforderlich. Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
17 4 Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen Seite 17 / 22 4 Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen 4.1 Allgemeines Gemäß TA Lärm [1] sind Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich zu vermindern, sofern sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [2] erstmals oder weitergehend überschritten werden. 4.2 Verkehrsaufkommen Für die als Landesstraße L 217 klassifizierte Elbuferstraße existieren keine aktuellen Verkehrszahlen, so dass zur Ermittlung des Verkehrsaufkommens eine Verkehrserhebung am Dienstag, den am Querschnitt der Elbuferstraße (L 217) im Bereich der Planungen in der nachmittäglichen Spitzenverkehrszeit durchgeführt wurde. Danach betrug das Verkehrsaufkommen ca Kfz/d. Da im Zuge der schalltechnischen Berechnungen der geplante SKY-Markt als Vorbelastung berücksichtigt wird, wird auf die in der Schalltechnischen Untersuchung [12] vom berechneten Verkehrszahlen zurückgegriffen. Die maßgebende stündliche Verkehrsstärke im Beurteilungszeitraum Tag ohne den geplanten Penny-Markt beträgt danach 598 Kfz/h bei einem Güterverkehrsanteil von 19,0%. Der Beurteilungszeitraum Nacht wird aufgrund der Geringfügigkeit der Verkehre des Penny-Marktes nach nicht betrachtet. Aufgrund der Lage des geplanten Penny-Marktes ist von einem Mitnahmeeffekt auszugehen, d.h. ein Anteil der Kunden des Penny-Marktes resultiert aus dem vorhandenen Verkehr der Elbuferstraße (L 217). Das zusätzliche Verkehrsaufkommen des Penny-Marktes wird daher um 30% vermindert und beträgt ca Kfz/d bzw. 79 Kfz/h. Die maßgebenden stündlichen Verkehrsstärken stellen sich damit wie folgt dar: Bestand: M t = 598 Kfz/h, p t = 19,0% Planung: M t = 677 Kfz/h, p t = 17,7% Gemäß der Berechnung nach RLS-90 [6] ergeben sich daraus folgend dargestellte Emissionspegel des Straßenverkehrs der Verkehrsbelastungen im Zuge der Elbuferstraße (L 217). Eine detaillierte Aufstellung der berechneten Emissionspegel mit den dazugehörigen Korrekturzuschlägen für Straßenoberflächen und Geschwindigkeiten sind in Anhang 5.1 in tabellarischer Form enthalten. Bestand: L m,e = 65,6 tags Planung: L m,e = 65,9 tags Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
18 4 Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen Seite 18 / 22 Die berechneten Emissionspegel (L m,e ) steigen nicht um 3, so dass auch eine Erhöhung der Beurteilungspegel um 3 ausgeschlossen werden kann. Auf die Überprüfung weiterer unter Punkt 4.1 genannter Kriterien wird daher verzichtet, da zur Auslösung der organisatorischen Maßnahmen alle drei Kriterien zusammen erfüllt sein müssen. Fazit: Die Kriterien der der TA Lärm [1] werden nicht erfüllt, so dass keine organisatorischen Maßnahmen zur Verminderung der Wirkungen des Verkehrslärms auf der öffentlichen Elbuferstraße (L 217) zu treffen sind. Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
19 5 Zusammenfassung und Empfehlung Seite 19 / 22 5 Zusammenfassung und Empfehlung 5.1 Einleitung Im Bereich der Elbuferstraße Nr in der Gemeinde Marschacht ist der Neubau eines Penny-Marktes geplant. Die verkehrliche Erschließung für die Kunden- und Lieferverkehre soll nördlich des Verkaufsgebäudes über eine Zufahrt von der als Landesstraße L 217 klassifizierten Elbuferstraße erfolgen. Die Stellplatzanlage verfügt über ca. 94 Stellplätze. Für den Penny-Markt ist eine Verkaufsfläche von ca. 780 m² geplant. Die Anlieferzone ist an der Westseite des Verkaufsgebäudes vorgesehen. Der Penny-Markt ist als eine gewerbliche Anlage einzustufen, so dass die Beurteilung der Schallimmissionen in der Nachbarschaft entsprechend der TA Lärm [1] erfolgt. Neben den Lärmemissionen des Penny-Marktes sind auch die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern vom Betriebsgrundstück zu untersuchen. Die schalltechnische Berechnung gliedert sich damit in zwei Teile: Teil 1: Gewerbelärm auf dem Grundstück Beurteilung entsprechend der Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1]; Ausbreitungsberechnung auf der Grundlage der DIN ISO [2]. Teil 2: Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen Beurteilung entsprechend der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [3]; Berechnung gemäß der RLS 90 [4]. Im Einwirkungsbereich des Penny-Marktes befindet sich bereits ein Nahversorgungszentrum mit Getränke-Markt, Bäckerei, Sonnenstudio und Sparkasse. Der in diesem Komplex derzeit vorhandene Penny-Markt wird zugunsten des neu geplanten Penny-Marktes südlich der Elbuferstraße (L 217) aufgegeben. Im Zuge der Berechnungen wird jedoch ein Lebensmittelmarkt berücksichtigt, da davon auszugehen ist, dass das Objekt wieder genutzt wird. Auf der Nordseite der Elbuferstraße (L 217) wird zusätzlich ein SKY-Markt angesiedelt. Da es sich um gewerbliche Nutzungen handelt, sind diese als Vorbelastung im Sinne der TA Lärm [1] zu berücksichtigen, sofern die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1] infolge der Emissionen der Zusatzbelastung (hier: geplanter Penny-Markt) um weniger als 6 unterschritten werden. 5.2 Ergebnisse der schalltechnischen Berechnung Gewerbelärm Im Zuge der schalltechnischen Berechnungen werden für den geplanten Penny-Markt als maßgebende Schallquellen die Vorgänge auf der Stellplatzanlage, die Belieferung sowie die außen liegende Gebäudetechnik berücksichtigt. Zur Belieferung des Penny-Marktes werden entsprechend der Angaben des Betreibers 3 Lieferfahrzeuge mit Lkw-Kühlaggregaten täglich als Wochenmaximum in der schalltechnischen Berechnung angesetzt. Die Berechnungen erfolgen für eine Öffnungszeit des Marktes zwischen und Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
20 5 Zusammenfassung und Empfehlung Seite 20 / 22 Zusatzbelastung - Kurzzeitige Geräuschspitzen Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungszeitraum Tag werden infolge der kurzzeitigen Geräuschspitzen der Druckluftbremse an allen Immissionsorten eingehalten. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungszeitraum Nacht werden um bis zu 16 überschritten. Selbst bei der Berücksichtigung einer 4,0 m hohen Lärmschutzanlage auf dem Grundstück können die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, so dass eine Anlieferung während des Beurteilungszeitraumes Nacht zwischen und nicht möglich ist. Infolge der kurzzeitigen Geräuschspitzen der Schallquelle Türenschlagen werden die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungszeitraum Tag eingehalten. Im Beurteilungszeitraum Nacht werden die Immissionsrichtwerte um bis zu 8 überschritten. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist daher die Installation einer Lärmschutzwand mit 2,0 m Höhe und ca. 50 m Länge zum Gebäude Elbuferstraße Nr. 127 erforderlich. Die Lage und Ausdehnung der Lärmschutzwand wird in Bild 3.1 grafisch dargestellt. Hinweis: Bei der Einstufung des Gebäudes Elbuferstraße Nr. 127 als Mischgebiet entsprechend der Planungen der Gemeinde Marschacht ist die ermittelte Lärmschutzanlage auch erforderlich. Zusatzbelastung Beurteilungspegel Im Zuge der Betrachtung werden die Schallquellen des geplanten Penny-Marktes sowie die ermittelte Lärmschutzwand zum Gebäude Elbuferstraße Nr. 127 berücksichtigt. Die Berechnungen zeigen, dass der Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1] an allen Immissionsorten um weniger als 6 unterschritten werden. Die Gesamtbelastung ist daher für alle Immissionsorte zu berücksichtigen. Gesamtbelastung Beurteilungspegel Im Zuge der schalltechnischen Berechnungen werden die maßgebenden Schallquellen der Vorbelastung im Einwirkungsbereich der oben genannten Immissionsorte berücksichtigt. Dazu zählt der geplante SKY-Markt, wobei alle in der Schalltechnischen Untersuchung [12] vom 19. Juli 2007 ermittelten Lärmschutzmaßnahmen in die Berechnungen einfließen. Ferner werden alle Emittenten an der Ostseite des vorhandenen Einkaufszentrums als Vorbelastung angesetzt. Die Vorgänge auf der Westseite werden durch das Gebäude abgeschirmt, so dass diese nicht in die Berechung einbezogen werden. Unter Berücksichtigung einer weiteren Lärmschutzwand mit 2,0 m Höhe und ca. 10 m Länge zum Gebäudeanbau Elbuferstraße Nr. 121 können die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1] an allen Immissionsorten eingehalten werden. Die Lage der Lärmschutzwand wird in Bild 3.2 grafisch dargestellt. Die erforderlichen Lärmschutzwände müssen ein Mindestflächengewicht von 10 kg/m² aufweisen, sofern nicht mit tieffrequenten Geräuschen zu rechnen ist. Sie wurden im Zuge der Berechnungen als schallharte Flächen berücksichtigt und können daher aus reflektierenden Materialien bestehen. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass alle Verbindungen lückenlos hergestellt werden und eine lückenlose Verankerung im Boden gewährleistet ist. Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
21 5 Zusammenfassung und Empfehlung Seite 21 / 22 Alternativ kann aufgrund der geringen Länge der Lärmschutzanlage zum Gebäudeanbau Elbuferstraße Nr. 121 auf diese verzichtet werden, sofern ein nicht zu öffnendes Fenster an der Westfassade eingebaut wird Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen Die schalltechnischen Berechnungen zeigen, dass durch die Steigerung des Verkehrsaufkommens die Emissions- und damit auch die Beurteilungspegel nicht um 3 erhöht werden. Die Kriterien der TA Lärm [1] werden nicht erfüllt, so dass keine organisatorischen Maßnahmen zur Verminderung der Wirkungen des Verkehrslärms auf öffentlichen Straßen zu treffen sind. 5.3 Empfehlung Unter Berücksichtigung folgender Randbedingungen bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken gegen den Betrieb des Penny-Marktes: 1. Öffnungszeiten maximal zwischen und Keine Anlieferung zwischen und Lärmschutzwand mit 2,0 m Höhe zum Gebäude Elbuferstraße Nr Lärmschutzwand mit 2,0 m Höhe zum Gebäudeanbau Elbuferstraße Nr. 121 Aufgestellt: Neumünster, 15. Oktober 2007 gez. schlotfeldt i.a. Katharina Schlotfeldt Wasser- und Verkehrs- Kontor Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
22 6 Literatur- und Quellenverzeichnis Seite 22 / 22 6 Literatur- und Quellenverzeichnis [1] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), 8/98 [2] Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien (DIN ISO ), Teil 2, 1999 [3] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), 1990 [4] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), 4/90 [5] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) [6] DIN Schallschutz im Hochbau, 11/89 [7] Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 2003 [8] Heft 42 Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Teil 2: Abschätzung der Verkehrserzeugung durch Vorhaben der Bauleitplanung, Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, 2000 [9] Heft Technischer Bericht Nr. Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und immissionen von Tankstellen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 1999 [10] Heft 3 - Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005 [11] Heft Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 1995 [12] Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm - Neubau eines Nahversorgungsmarktes in der Elbuferstraße in Marschacht,, 7/07 Die schalltechnischen Berechnungen erfolgen mit dem EDV-Programm SoundPLAN, Version 6.4, Oktober 2007 der BRAUNSTEIN + BERND GmbH, Backnang. Das EDV-Programm erfüllt die Aufgaben TEST 94 des Bundesministeriums für Verkehr. Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes Elbuferstraße in Marschacht
23 Geplanter Penny-Markt Gemeinde Marschacht Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Marschacht Stand: April 2007 Anhang 1.1
24 Vorentwurf B-Plan Sandhagenweg dergemeinde Marschacht Stand:September 2007 Anhang 1.2
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26 Gewerbelärm - Prüfung der kurzzeitigen Geräuschspitzen Maximalpegel infolge Druckluftbremse der LKWs in Immissionsort Nutzung Geschos IRW,T,max IRW,N,max Lr,T,max Lr,N,max Lr,T,diff Lr,N,diff IO01 WA EG IO02 WA EG IO03 WA 1. OG IO04 WA EG IO05 WA EG IO06 WA 1. OG IO07 MI 1. OG IO08 MI 1. OG Anhang 2.2 Seite 1
27 Gewerbelärm - Prüfung der kurzzeitigen Geräuschspitzen Maximalpegel infolge Türenschlagens (MAX 2-1) in Immissionsort Nutzung Geschoss IRW,T,max LT,max LT,max,diff IO01 WA EG IO02 WA EG IO03 WA 1. OG IO04 WA EG IO05 WA EG IO06 WA 1. OG IO07 MI 1. OG IO08 MI 1. OG Anhang 2.2 Seite 2
28 Gewerbelärm - Prüfung der kurzzeitigen Geräuschspitzen Maximalpegel infolge Türenschlagens (MAX 2-2) in Immissionsort Nutzung Geschoss IRW,T,max LT,max LT,max,diff IO01 WA EG IO02 WA EG IO03 WA 1. OG IO04 WA EG IO05 WA EG IO06 WA 1. OG IO07 MI 1. OG IO08 MI 1. OG Anhang 2.2 Seite 3
29 Gewerbelärm - Prüfung der kurzzeitigen Geräuschspitzen Maximalpegel infolge Türenschlagens (MAX 2-3) in Immissionsort Nutzung Geschos IRW,Tmax IRW,Nmax Lr,Tmax Lr,Nmax Lr,T,diff Lr,N,diff IO01 WA EG IO02 WA EG IO03 WA 1. OG IO04 WA EG IO05 WA EG IO06 WA 1. OG IO07 MI 1. OG IO08 MI 1. OG Anhang 2.2 Seite 4
30 Gewerbelärm - Prüfung der kurzzeitigen Geräuschspitzen Maximalpegel infolge Türenschlagens (MAX 2-3) in MIT LÄRMSCHUTZ Immissionsort Nutzung Geschos IRW,Tmax IRW,Nmax Lr,Tmax Lr,Nmax Lr,T,diff Lr,N,diff IO01 WA EG IO02 WA EG IO03 WA 1. OG IO04 WA EG IO05 WA EG IO06 WA 1. OG IO07 MI 1. OG IO08 MI 1. OG Anhang 2.2 Seite 5
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32 Gewerbelärm - Prüfung der Zusatzblastung Schallleistungspegel mit Faktoren der Ausbreitungsberechnung in Schallquelle Quell- l oder S Lw' Lw KI KT Ko s Adiv Agr Abar Aatm Re Ls Lr,T Lr,N m,m² db db db m db db db db IO04 EG P-G01-Kühlung Punkt 67,0 67, ,7 0,9 9,6 0,3 8,1 13,9 15,9 13,9 P-G02-Lüftung 1 Punkt 71,0 71, ,7 1,3 5,0 0,1 7,8 20,0 22,0 17,0 P-G02-Lüftung 2 Punkt 71,0 71, ,1 1,4 8,1 0,2-16,9 15,2 17,2 12,2 P-G02-Lüftung 3 Punkt 71,0 71, ,2 1,4 5,2 0,1 5,2 19,3 21,2 16,3 P-L01-Lkw-Anfahrt Linie 84 85,8 105, ,0 1,0 7,7 0,1 55,5 60,1 33,4 P-L02-Rangierfahrt Linie 65 80,9 99, ,1 0,9 1,2 0,3 52,2 57,9 36,5 P-L03-Lkw-Ent-Beladen Punkt 106,6 106, ,5 3,0 0,0 0,3 53,9 59,3 40,2 P-L03-Lkw-Ent-Beladen (Palette) Punkt 116,6 116, ,5 1,2 0,0 0,6 58,3 69,7 50,6 P-L04-Lkw-Abfahrt Linie ,8 105, ,2 1,1 4,2 0,2 57,8 62,3 36,7 P-L05-Lkw-Bremse (L01) Linie 84 88,8 108, ,0 0,6 7,1 0,0 60,6 66,5 28,4 P-L05-Lkw-Bremse (L02) Linie 65 89,9 108, ,1 1,3 0,7 0,0 61,8 69,6 31,5 P-L05-Lkw-Bremse (L04) Linie ,8 108, ,2 1,0 4,4 0,0 60,7 67,5 29,4 P-L06-Lkw-Kühlaggregat Punkt 97,0 97, ,8 1,6 0,0 0,1 32,3 55,5 46,9 P-S01-Stellplätze Parkplat ,2 102, ,5 1,0 5,6 0,2 52,3 57,9 51,1 37,9 P-S02-Pkw-Abfahrt Punkt 94,7 94, ,9 1,2 13,9 0,1 36,1 38,8 23,0 Anhang 3.2 Seite 1
33 Gewerbelärm - Prüfung der Zusatzbelastung Randdaten Stellplatzanlage Parkplatzname Parkplatzart Verkaufsfläche Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag PPLS 2007 KPA KI KStrO KD [m²] P-S01-Stellplätze Discountmarkt 663, ,5 Anhang 3.2 Seite 2
34 Gewerbelärm - Prüfung der Zusatzbelastung Tagesgang der Emittenten Nr. Elementname Einheit 6:00 7:00 8:00 9:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 20:00 21:00 22:00 bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis 7:00 8:00 9:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 20:00 21:00 22:00 23:00 1 P-S01-Kundenstellplatz E/h 0,07 2, ,14-0,01 2 P-S02-Pkw-Abfahrt sec/h - 966, , P-L01-Lkw-Anfahrt sec/h 28,0 14, P-L02-Lkw-Rangierfahrt sec/h 94,0 47, P-L03-Lkw-Ent-Beladen min/h 2,67 1, P-L04-Lkw-Abfahrt sec/h 36,0 18, P-L05-Lkw-Bremse sec/h 2,0 1, P-L06-Lkw-Kühlaggregat min/h 30,0 15, P-G01-Kühlung min/h 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 10 P-G02-Lüftung min/h 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 30,0 Anhang 3.2 Seite 3
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36 Gewerbelärm - Prüfung der Gesamtbelastung Schallleistungspegel mit Faktoren der Ausbreitungsberechnung in Schallquelle Quell- l oder Lw' Lw KI KT Ko s Adiv Agr Abar Aatm Re Ls Lr,T Lr,N m,m² db db db m db db db db IO04 EG C-G01-Kühlung Punkt 72,0 72, ,4 1,1 20,5 0,6-7,1 0,4 2,3 0,4 C-G02-Lüftung 1 Punkt 75,0 75, ,0 4,9 17,8 0,2-10,5 3,3 5,2 0,3 C-G02-Lüftung 2 Punkt 75,0 75, ,2 4,8 17,8 0,2-11,2 2,2 4,2-0,8 C-L01-Lkw-Anfahrt 1 Linie ,8 105, ,1 1,7 17,9 0,2 43,5 44,3 23,3 C-L01-Lkw-Anfahrt 2 Linie 45 88,4 105, ,9 1,8 17,6 0,3 46,1 46,4 21,9 C-L02-Lkw-Rangierfahrt 1 Linie 29 84,4 99, ,0 1,4 19,3 0,4 39,8 40,1 16,5 C-L02-Lkw-Rangierfahrt 2 Linie 35 83,5 99, ,6 1,5 18,5 0,5 38,7 39,1 16,4 C-L03-Lkw-Be-Entladen (Palette) Punkt 116,6 116, ,8 1,4 22,8 0,8 44,4 45,5 27,1 C-L03-Lkw-Be-Entladen (Rolli) Punkt 106,6 106, ,8 3,6 18,1 0,3 34,5 36,4 15,6 C-L04-Lkw-Abfahrt Linie ,8 105, ,1 1,7 17,9 0,2 43,4 44,3 23,3 C-L05-Lkw-Bremse 1 (L01) Linie ,8 108, ,1 3,8 15,6 0,1 49,5 50,5 13,6 C-L05-Lkw-Bremse 1 (L02) Linie 29 93,4 108, ,0 4,1 14,9 0,2 51,2 51,6 14,8 C-L05-Lkw-Bremse 1 (L04) Linie ,8 108, ,1 3,8 15,6 0,1 49,5 50,5 13,6 C-L05-Lkw-Bremse 2 (L01) Linie 45 91,4 108, ,9 4,1 14,8 0,2 52,1 52,5 15,7 C-L05-Lkw-Bremse 2 (L02) Linie 35 92,5 108, ,6 4,2 14,8 0,2 51,1 51,5 14,7 C-L06-Lkw-Kühlaggregat Punkt 97,0 97, ,5 3,9 12,6 0,2 33,9 36,0 28,7 C-S01-Stellplätze Parkplatz ,5 105, ,5 1,5 12,9 0,1 40,6 44,6 34,6 C-S02-Pkw-Abfahrt Punkt 94,7 94, ,3 1,3 13,3 0,1 30,1 36,1 20,2 E-G01-Kühlung Punkt 72,0 72, ,9 1,0 17,5 0,3-2,1 3,6 5,6 3,6 E-G02-Lüftung 1 Punkt 75,0 75, ,8 1,7 11,2 0,2 8,2 16,0 17,9 13,0 Anhang 4.2 Seite 1
37 Gewerbelärm - Prüfung der Gesamtbelastung Schallleistungspegel mit Faktoren der Ausbreitungsberechnung in Schallquelle Quell- l oder Lw' Lw KI KT Ko s Adiv Agr Abar Aatm Re Ls Lr,T Lr,N m,m² db db db m db db db db E-G02-Lüftung 2 Punkt 75,0 75, ,0 1,8 13,7 0,2 11,3 13,2 8,3 E-G02-Lüftung 3 Punkt 75,0 75, ,3 1,8 13,8 0,2-3,5 11,1 13,1 8,1 E-G02-Lüftung 4 Punkt 75,0 75, ,0 1,8 13,8 0,2-4,0 10,4 12,3 7,4 E-L02-Lkw-Rangierfahrt Linie 34 83,7 99, ,7 1,4 16,5 0,4 29,3 33,9 10,0 E-L03-Lkw-Ent-/Beladen (Palette) Punkt 116,6 116, ,6 1,4 18,4 0,5 51,7 52,6 33,6 E-L03-Lkw-Ent-/Beladen (Rolli) Punkt 106,6 106, ,6 3,5 12,3 0,1 40,6 43,4 24,3 E-L04-Lkw-Abfahrt Linie 34 89,7 105, ,7 1,8 15,4 0,3 33,7 40,0 13,1 E-L05-Lkw-Bremse (L01) Linie 34 92,7 108, ,7 4,0 12,8 0,1 38,6 46,2 8,2 E-L05-Lkw-Bremse (L04) Linie 34 92,7 108, ,7 4,0 12,8 0,1 38,6 46,2 8,2 E-L06-Lkw-Kühlaggregat Punkt 97,0 97, ,2 3,5 13,5 0,2 25,9 34,3 25,7 E-S01-Stellplätze Parkplatz ,2 104, ,9 1,6 7,3 0,3 30,1 44,9 37,8 E-S02-Pkw-Abfahrt Punkt 94,7 94, ,7 1,7 9,2 0,1 20,1 36,1 20,3 P-G01-Kühlung Punkt 67,0 67, ,7 0,9 9,6 0,3 8,1 13,9 15,9 13,9 P-G02-Lüftung 1 Punkt 71,0 71, ,7 1,3 5,0 0,1 7,8 20,0 22,0 17,0 P-G02-Lüftung 2 Punkt 71,0 71, ,1 1,4 8,1 0,2-16,9 15,2 17,2 12,2 P-G02-Lüftung 3 Punkt 71,0 71, ,2 1,4 5,2 0,1 5,2 19,3 21,2 16,3 P-L01-Lkw-Anfahrt Linie 84 85,8 105, ,0 1,0 7,7 0,1 55,5 60,1 33,4 P-L02-Rangierfahrt Linie 65 80,9 99, ,1 0,9 1,2 0,3 52,2 57,9 36,5 P-L03-Lkw-Ent-Beladen (Rolli) Punkt 106,6 106, ,5 3,0 0,0 0,3 53,9 59,3 40,2 P-L03-Lkw-Ent-Beladen (Palette) Punkt 116,6 116, ,5 1,2 0,0 0,6 58,3 69,7 50,6 P-L04-Lkw-Abfahrt Linie ,8 105, ,2 1,1 4,2 0,2 57,8 62,3 36,7 Anhang 4.2 Seite 2
38 Gewerbelärm - Prüfung der Gesamtbelastung Schallleistungspegel mit Faktoren der Ausbreitungsberechnung in Schallquelle Quell- l oder Lw' Lw KI KT Ko s Adiv Agr Abar Aatm Re Ls Lr,T Lr,N m,m² db db db m db db db db P-L05-Lkw-Bremse (L01) Linie 84 88,8 108, ,0 0,6 7,1 0,0 60,6 66,5 28,4 P-L05-Lkw-Bremse (L02) Linie 65 89,9 108, ,1 1,3 0,7 0,0 61,8 69,6 31,5 P-L05-Lkw-Bremse (L04) Linie ,8 108, ,2 1,0 4,4 0,0 60,7 67,5 29,4 P-L06-Lkw-Kühlaggregat Punkt 97,0 97, ,8 1,6 0,0 0,1 32,3 55,5 46,9 P-S01-Stellplätze Parkplatz ,2 102, ,5 1,0 5,6 0,2 52,3 57,9 51,1 37,9 P-S02-Pkw-Abfahrt Punkt 94,7 94, ,9 1,2 13,9 0,1 36,1 38,8 23,0 Anhang 4.2 Seite 3
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