BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur
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- Margarethe Kirchner
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1 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg Papenburg Tel.: / Fax / Lärmschutzgutachten zum Neubau eines Nahversorgungsmarktes Inselstraße 72 in Cloppenburg 1.0 Auftraggeber: BHFC Immobilien GmbH Osterstraße Cloppenburg Ord.Nr
2 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1.0 Auftraggeber Aufgabenstellung Ausgangsdaten Beurteilungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Normen Richtlinien Sonstige Gebietsnutzung und Immissionsrichtwerte Beschreibung der Anlagen und Betriebsbedingungen Schalltechnische Berechnungen Parkplatzverkehr Betriebsgeräusche von LKW auf Betriebsgeländen Fahrgeräusche der LKW Besondere Fahrzustände und Einzelereignisse Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen Einzelschallquellen Berechnung Spitzenpegel Berechnung der Lärmimmissionen Ergebnis der Berechnungen Zusammenfassung Anlagen Lageplan M. 1 : Berechnungsprotokolle Zusatzbelastung werktags 7.3 Berechnungsprotokolle Zusatzbelastung sonntags
3 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Aufgabenstellung Der Auftraggeber plant den Neubau eines Nahversorgungsmarktes (Netto Marken-Discount) an der Inselstraße 72 in Cloppenburg. Bei der Genehmigungsbehörde wurde ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Im Zuge dieses Antrages ist zu prognostizieren, wie hoch der zu erwartende Beurteilungspegel der Gesamtanlage vor den Häusern der nächstgelegenen Wohnnachbarschaft sein wird. Gegebenenfalls sind Vorschläge zur Geräuschminderung zu machen.
4 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ausgangsdaten 3.1 Beurteilungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), in der derzeit gültigen Fassung. - Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) - TA-Lärm - Ausgabe 1998, gültig in Verbindung mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. - Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung. - Verordnung über die bauliche Nutzung des Grundstückes, in der derzeit gültigen Fassung Normen - DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau, in der derzeit gültigen Fassung. - DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, in der derzeit gültigen Fassung. - DIN ISO Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien - Allgemeines Berechnungsverfahren, in der derzeit gültigen Fassung.
5 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Richtlinien - VDI 2718 Schallschutz im Städtebau, in der derzeit gültigen Fassung. - VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, in der derzeit gültigen Fassung. - VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, in der derzeit gültigen Fassung Sonstige - Lageplan-Ausschnitte - Angaben und Auskünfte des Auftraggebers - Parkplatzlärmstudie Bayrisches Landesamt für Umweltschutz (Hrsg.) 6. überarbeitete Auflage, Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen aus der Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3, 2005
6 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Gebietsnutzung und Immissionsrichtwerte Die nördlich und östlich an das Betriebsgrundstück des geplanten Nahversorgungsmarktes angrenzende vorhandene Wohnbebauung (vgl. IO3 bis IO8) ist aufgrund ihrer Einstufung im Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO zu betrachten. Die vorhandene Bebauung (vgl. IO1 bis IO2) entlang der Friesoyther Straße ist als Mischgebiet gemäß 6 BauNVO eingestuft. Zur Beurteilung der Lärmsituation werden daher folgende Immissions-Richtwerte der TA-Lärm zu Grunde gelegt: MI-Gebiet für IO1 bis IO2 L r, Tag( Uhr) = 60 (A) L r, Nacht( ) = 45 (A) WA-Gebiet für IO3 bis IO8 L r, Tag( Uhr) = 55 (A) L r, Nacht( ) = 40 (A) Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert am Tage um mehr als 30 (A) und in der Nacht um mehr als 20 (A) überschreiten. Die Ergebnisse der vorliegenden Auswertungen werden auf den Bezugszeitraum von 16 Stunden während des Tages bezogen.
7 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 7 Ein Zuschlag von +6 wird für die Störwirkung von Geräuschen an folgenden Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit berücksichtigt: - an Werktagen Uhr, Uhr - an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr, Uhr Dieser Zuschlag ist gemäß TA-Lärm nur - in Allgemeinen Wohngebieten u. Kleinsiedlungsgebieten - in Gebieten für ausschließliche Wohnnutzung - in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Beurteilungspegel L r, der mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichen ist. Der Immissionsbeitrag, der durch den Neubau des Nahversorgungsmarktes an den nächstgelegenen Immissionsorten hervorgerufen wird, wird gemäß TA-Lärm als Zusatzbelastung bezeichnet. Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen, von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage (hier Neubau Nahversorgungsmarkt). Gesamtbelastung im Sinne der TA-Lärm ist die Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die die TA-Lärm gilt. Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen. Die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen setzt in der Regel eine Prognose der Geräuschimmissionen der zur beurteilenden Anlage und - sofern im Einwirkungsbereich der Anlage andere Anlagengeräusche auftreten - die Bestimmung der Vorbelastung sowie der Gesamtbelastung voraus. Die Bestimmung der Vorbelastung kann entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der Anlage die Richtwerte nach Nummer 6 der TA-Lärm um mindestens 6 (A) unterschreitet.
8 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Beschreibung der Anlagen und Betriebsbedingungen Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Nahversorgungsmarktes mit angeschlossenem Backshop. Die vorhandene Verkaufsfläche des Marktes beträgt 1.017,74m² und die des Backshops beträgt 82,26 m². Insgesamt ergibt sich daraus eine Netto-Verkaufsfläche von rund m². Der Standort des Nahversorgungsmarktes befindet sich an der Inselstraße 72 in Cloppenburg. Erschlossen wird das Betriebsgrundstück über eine Zufahrt von der Inselstraße. Für Mitarbeiter und PKW-Kunden des Nahversorgungsmarktes steht eine Parkfläche mit insgesamt 72 Einstellplätzen zur Verfügung. Als Öffnungszeit ist an Werktagen für den Nahversorgungsmarkt die Zeit von bis Uhr vorgesehen. Zusätzlich hat der Backshop an Sonn- und Feiertagen von mindestens bis Uhr geöffnet. Die Waren für den Nahversorgungsmarkt werden durch LKWs tagsüber an einer Außenrampe angeliefert. Zusätzlich werden in den Morgenstunden durch den Bäcker mit 7,5 to LKWs Backwaren angeliefert. In den Nachtstunden ( bis Uhr) findet lediglich eine Anlieferung für den Backshop statt. Für den Parkplatzverkehr, den Fahr- und Anlieferungsbereich, sowie für andere Emittenten, werden im Gutachten Flächenschallquellen, Linienschallquellen bzw. einzelne Ersatzschallquellenzentren E vergeben.
9 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schalltechnische Berechnungen Zur Bestimmung der Immissionen an den nächstgelegenen Immissionsorten werden die Geräuschbelastungen ermittelt aus: Parkplatzverkehr Fahrgeräusche der LKW Besondere Fahrzustände u. Einzelereignisse der LKW Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen Einzelschallquelle Spitzenpegel 5.1 Parkplatzverkehr Die Ermittlung der Lärmemissionen wurde nach der Parkplatzlärmstudie (6. Auflage 2007) des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz durchgeführt. In den dort aufgeführten Planungsempfehlungen für Parkplätze aus schalltechnischer Sicht werden die Werte der Bewegungshäufigkeit (N) angegeben, die bei den verschiedenen Parkplatztypen für schalltechnische Prognoseberechnungen zu berücksichtigen sind. Auf dem Betriebsgrundstück steht für die Mitarbeiter und PKW-Kunden des Nahversorgungsmarktes eine Parkfläche mit insgesamt 72 Einstellplätzen zur Verfügung. Die Parkplatzoberfläche wird gepflastert. Der Nahversorgungsmarkt einschließlich des Backshops weist eine Netto-Verkaufsfläche von m² auf.
10 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 10 Die Parkplatzbewegungen für den geplanten Netto- Marken-Discount einschließlich Backshop werden im Sinne einer oberen Abschätzung rechnerisch wie die Parkplatzbewegungen für Discounter berücksichtigt. Laut Parkplatzlärmstudie liegt für Discounter der Maximalwert für die Bewegungshäufigkeit im Zeitraum Tag (6-22 Uhr) bei 0,17 Bewegungen je 1 m² Netto-Verkaufsfläche und Stunde. Daraus ergeben sich für den Parkplatz rund 187 Bewegungen pro Stunde bzw. 2,6 Bewegungen je Stellplatz und Stunde. Mit dieser Einheit wird im EDV-Programm jede Stunde des Tagesgangs (entspricht der Öffnungszeit von 7 bis 21 Uhr) belegt und automatisch auf die Anzahl der Einstellplätze gleichmäßig verteilt. Dies entspricht einer Kundenzahl von insgesamt PKW-Kunden (zuzüglich Fahrrad- und Laufkunden) pro Tag. Während der Öffnungszeit des Backshops an Sonntagen von 8 bis 11 Uhr wird von durchschnittlich 100 Kunden ausgegangen. Im Sinne einer höheren Abschätzung wird davon angenommen, dass alle 100 Kunden den Backshop mit dem PKW anfahren. Die daraus resultierenden 200 PKW-Bewegungen (An- und Abfahrt) ergeben für den Parkplatz, bezogen auf die Einwirkzeit (= Öffnungszeit von Minuten Nachlaufzeit) von Uhr, rund 57 Bewegungen pro Stunde bzw. 0,79 Bewegungen je Stellplatz und Stunde. Mit dieser Einheit wird im EDV- Programm jede Stunde des Tagesgangs (entspricht der Einwirkzeit von 8.00 bis Uhr) belegt und automatisch auf die Anzahl der Einstellplätze gleichmäßig verteilt.
11 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 11 Die erhöhte Störwirkung durch Einkaufswagen, Türenschlagen usw. wird gemäß Parkplatzlärmstudie für die Parkfläche (Einkaufswagen auf Pflaster) mit einem Zuschlag von K PA +5,0 (A) und K I + 4,0 (A) berücksichtigt. Der Zuschlag LD für die Fahrgassen (Rangierbewegungen) wird gemäß Parkplatzlärmstudie unverändert übernommen. Bei Berechnung des Parkplatzlärms nach dem sogenannten zusammengefassten Verfahren, wie in diesem Fall, entfällt der Zuschlag K StrO bei Parkplätzen an Einkaufsmärkten mit asphaltierter oder mit Betonsteinen gepflasterter Oberfläche, da die Pegelerhöhung durch klappernde Einkaufswagen pegelbestimmend ist und im Zuschlag KPA für die Parkplatzart bereits berücksichtigt ist. Der Zuschlag LD für die Fahrgassen (Rangierbewegungen) wird gemäß Parkplatzlärmstudie unverändert übernommen. Der Zuschlag K StrO wird gemäß Parkplatzlärmstudie mit +0,0 (A) für Betonsteinpflaster mit Fugen 3 mm berücksichtigt. Die Eingabedaten für den Parkplatz werktags bzw. sonntags, die für die schalltechnischen Berechnungen herangezogen wurden, sind aus den Berechnungsprotollen der Anlage 7.2 bzw. 7.3 ersichtlich.
12 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Betriebsgeräusche von LKW auf Betriebsgeländen Fahrgeräusche der LKW Die Erschließung des Nahversorgungsmarktes erfolgt über eine Zufahrt von der Inselstraße aus. Nach Angaben des Auftraggebers ist an Werktagen mit folgenden Verkehrszahlen zu rechnen: Anlieferung Markt tagsüber Frischesortiment 1 LKW 7,5 t Trockensortiment 1 LKW 7,5 t Leergut 1 LKW 7,5 t Streckenlieferant 1 LKW 7,5 t Metzgerei 1 LKW 7,5 t Backwaren für SB-Bereich max. 1 KT Zeitungslieferant max. 1 KT Anlieferung Vorkassenbäcker tagsüber 1 LKW 7,5 t Anlieferung Vorkassenbäcker nachts 1 LKW 7,5 t und zusätzlich ist an Sonn- und Feiertagen mit folgenden Verkehrszahlen zu rechnen: Anlieferung Vorkassenbäcker tagsüber 1 LKW 7,5 t
13 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 13 Bei der Prognose von Geräuschimmissionen von Verkehrsgeräuschen auf Betriebsgeländen hat sich bewährt, von vereinfachten Emissionsansätzen auszugehen, da bei der Planung eines Unternehmens meist die Fahrwege bekannt sind, nicht jedoch das Fahrverhalten auf den Fahrwegen. In diesen Fällen erscheint es sinnvoll, von einem einheitlichen Emissionsansatz für alle Wegelemente auszugehen. Bei diesem Ansatz werden nicht mehr die LKW sondern einzelne Abschnitte der Fahrstrecke als Schallquelle betrachtet. Der auf die Beurteilungszeit bezogene Schalleistungspegel L WAr eines Streckenabschnittes errechnet sich nach: L WAr = L WA,1h + 10 lg n + 10 lg l/1 m 10 lg (T r / 1h) L WA,1h zeitlich gemittelter Schalleistungspegel für 1 Lkw pro Stunde und 1m n Anzahl der Lkw einer Leistungsklasse in der Beurteilungszeit T r l Länge eines Streckenabschnittes in m Beurteilungszeit in h T r Der anzuwendende Emissionsansatz sollte sicherheitshalber den ungünstigsten Fahrzustand auf den Wegelementen berücksichtigen, so dass dann folgende auf eine Stunde und 1m-Wegelement bezogene Schallleistungspegel L WA,1h anzusetzen sind: L WA,1h = 62, wenn Leistung < 105 kw L WA,1h = 63, wenn Leistung 105 kw Aufgrund dieser geringen Differenz kann im Regelfall auf eine Unterscheidung der verschiedenen Leistungsklassen verzichtet und vom Emissionsansatz für die Leistungsstärkeren LKW ausgegangen werden: L WA,1h = 63 Die LKW fahren auf dem Betriebsgelände maximal mit einer Geschwindigkeit von v= 10 km/h. Die Linienschallquellen Fahrgeräusche LKW werden daher im EDV-Programm als bewegte Punktschallquellen definiert, wobei die folgende ermittelten Schallleistungspegel für die Anlagenleistung unter Beachtung der Fahrgeschwindigkeit in Schallleistungen je m umgewandelt werden.
14 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 14 Fahrgeräusche der LKW Anlieferungen Markt Die An- bzw. Abfahrt (7 LKW = 14 Bewegungen) zur Entladung hat eine Länge von rund 124m. Aufgrund der vorgegebenen Daten errechnen sich für die An- und Abfahrten der LKWs somit folgende Schalleistungsbeurteilungspegel L WAr : L WAr, 1h = 63 (A) + 10lg lg 124m/1m - 10lg (16h / 1h) L WAr, 1h = 83,4 (A) Fahrgeräusche der LKW Anlieferungen Backshop tags Die An- bzw. Abfahrt (1 LKW = 2 Bewegungen) zur Entladung hat eine Länge von rund 19m. Aufgrund der vorgegebenen Daten errechnen sich für die An- und Abfahrten der LKWs somit folgende Schalleistungsbeurteilungspegel L WAr : L WAr, 1h = 63 (A) + 10lg lg 19m/1m - 10lg (16h / 1h) L WAr, 1h = 66,8 (A) Fahrgeräusche der LKW Anlieferungen Backshop nachts Die An- bzw. Abfahrt (1 LKW = 2 Bewegungen) zur Entladung hat eine Länge von rund 19m. Aufgrund der vorgegebenen Daten errechnen sich für die An- und Abfahrten der LKWs somit folgende Schalleistungsbeurteilungspegel L WAr : L WAr, 1h = 63 (A) + 10lg lg 19m/1m - 10lg (1h / 1h) L WAr, 1h = 78,8 (A)
15 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Besondere Fahrzustände und Einzelereignisse Für die Rangiergeräusche von LKW auf Betriebsgeländen ist ein mittlerer Schallleistungspegel anzusetzen, der in Abhängigkeit vom Umfang der erforderlichen Tätigkeiten 3 (A) bis 5 (A) über dem Schalleistungspegel L WAr eines Streckenabschnitts liegt. Rangieren Markt tags: L WA = 88 Größere Steigungs- und Gefällstrecken kommen auf dem vorliegenden Betriebsgelände nicht vor. Erst bei Strecken mit einer Steigung von mehr als 7% sollten die dann erhöhten Geräuschemissionen beim Beschleunigen und bei gleichförmiger Geschwindigkeit durch einen Zuschlag von 3 (A) berücksichtigt werden. Für Einzelereignisse kann von folgenden Schalleistungspegeln ausgegangen werden: Anlassen: L WA = 100 Türenschlagen: L WA = 100 Leerlauf: L WA = 94 Betriebsbremse: L WA = 108 Für die Be- bzw. Entladungsgeräusche beim Nahversorgungsmarkt werden die standardmäßigen Schalleistungspegel angesetzt, wie sie für die für die Verladung mit Palettenhubwagen an einer Außenrampe im Technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen aus der Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt Umweltplanung, Arbeitsund Umweltschutz, Heft 192, angegeben werden. Bei den LKW-Anlieferungen > 7,5to wird dabei der Entladevorgang mit Palettenhubwagen voll von LKW und leer auf LKW über eine stationäre Überladebrücke (freiliegend) ausgegangen. Dabei werden für die Entladung von LKWs > 7,5 to Paletten und für die Entladung von LKWs > 7,5 to 2-3 Paletten angesetzt.
16 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 16 Die Kleintransporter für die Belieferung des Backshops (E2) werden wie ein Lkw unter 75 kw betrachtet. Hierfür wird im Heft 192 (Hessischen Landesanstalt für Umwelt Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz) ein Fahrgeräusch von 77 (A) angegeben. Für die Rangierbewegungen sind diesem Wert +5(A) hinzu zu addieren. Bei der Entladung des Kleintransporters wird der Vorgang mit Rollcontainern voll auf LKW und leer von LKW über die Ladebordwand des LKWs berücksichtigt. Für die Warenanlieferungen ist an Werktagen ist mit folgenden Zahlen zu rechnen: E1 - Anlieferung Markt tagsüber 4 Lkw 105 kw E1 - Anlieferung Markt tagsüber 3 Lkw 105 kw E2 - Anlieferung Backwaren tagsüber 1 Lkw 105 kw E2 - Anlieferung Backwaren nachts 1 Lkw 105 kw An Sonn- und Feiertagen wird tagsüber nur der Backshop beliefert, dafür ist mit folgenden Zahlen zu rechnen: E2 - Anlieferung Backwaren tagsüber 1 Lkw 105 kw Als Grundlage für die Ermittlung der Häufigkeit der Anund Abfahrten dienten die Angaben des Auftraggebers.
17 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 17 Die Angaben der Schalleistungspegel zu den besonderen Fahrzuständen und Einzelereignissen basieren auf Taktmaximalpegeln für die einzelnen Vorgänge. Der aus den Taktmaximalpegeln gebildete Mittelungspegel ist der Taktmaximal-Mittelungspegel LAFTeq., der nach DIN zur Beurteilung impulshaltiger Geräusche herangezogen wird. Diese Pegel liegen deutlich höher als die Mittelungspegel Leq. Ein zusätzlicher Zuschlag für die Impulshaltigkeit bzw. Auffälligkeit der Geräusche bei den Ladetätigkeiten ist daher nicht erforderlich. Die zeitliche Bezugnahme auf die 16-stündige Tageszeit erfolgt durch eine Korrektur der Pegel unter der folgenden Beziehung: ti l t = 10 lg to l t = Pegelkorrektur ti = Einwirkdauer der Geräusche to = Bezugszeitraum = 16-Stundentag = s In den nachfolgenden Protokollen sind die Emissionspegel durch die Ladetätigkeiten aufgelistet.
18 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ermittlung der Emissionspegel für das Ersatzschallquellenzentrum E1 Be- bzw. Entladung an Außenrampe (Markt), Palettenhubwagen über stationäre Überladebrücke (freiliegend) Fahrzeuge: Lkw a) am Tage : Uhr 4 Lkw > 7,5 to mit je 30 Paletten 3 Lkw < 7,5 to mit je 3 Paletten b) nachts (lauteste Nachtstunde): entfällt Bewegungen L WA, 1h Einwirkzeit Vorgänge Gesamtein- Pegel- Pegel in je Fahrzeug wirkzeit korrektur in ((A)) (sec) (Stck.) (sec) () ((A)) a) am Tage (Bezugszeitraum: 16 Std.) Lkw-Leerlauf ,4 66,6 Rangieren ,4 69,6 Pal.voll v.lkw 75, ,1 85,0 Pal.leer a.lkw 84, ,1 94,0 Anlassen ,1 63,9 Türenschl ,1 63,9 Bremsen ,5 17,5-35,2 72,8 Kühlaggregat ,0 64,0 Schalleistungsbeurteilungspegel L WA,r = 94,6 (A) 94,6 b) nachts (Beurteilungszeitraum: 1Std.) entfällt
19 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ermittlung der Emissionspegel für das Ersatzschallquellenzentrum E2 Entladung Backwaren Fahrzeuge: LKW ( 7,5 to) a) am Tage : Uhr 1 LKW (werktags und sonntags) b) nachts (lauteste Nachtstunde): 1 LKW (nur werktags) Bewegungen L WA,1 h Einwirkzeit Vorgänge Gesamtein- Pegel- Pegel in je Fahrzeug wirkzeit korrektur in ((A)) (sec) (Stck.) (sec) () ((A)) a) am Tage (Beurteilungszeitraum: 16 Std.) Kt-Leerlauf ,8 41,2 Kt-Rangieren ,8 49,2 Rollc.voll v.lkw 77, ,8 57,6 Rollc.leer a.lkw 77, ,8 58,0 Anlassen ,6 55,4 Türenschl ,6 55,4 Bremsen ,5 2,5-43,6 64,4 66,7 Schalleistungsbeurteilungspegel L WA,r = 66,7 (A) b) nachts (Beurteilungszeitraum: 1Std.) Kt-Leerlauf ,8 53,2 Kt-Rangieren ,8 61,2 Rollc.voll v.lkw 77, ,8 69,6 Rollc.leer a.lkw 77, ,8 70,0 Anlassen ,6 67,4 Türenschl ,6 67,4 Bremsen ,5 2,5-31,6 76,4 78,8 Schalleistungsbeurteilungspegel L WA,r = 78,8 (A)
20 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen Bei der Prognose von Geräuschemissionen von Einkaufswagen-Sammelboxen auf Betriebsgrundstücken von Verbrauchermärkten ist es sinnvoll von einem vereinfachten Emissionsansatz auszugehen, da bei der Planung eines Verbrauchermarktes meist nur der Standort für die Sammelboxen bekannt ist. Der, auf die Beurteilungszeit bezogene Schalleistungspegel L WAr für die Sammelbox der Einkaufswagen errechnet sich nach: L WAr = L WA,1h + 10 lg (n) - 10 lg (T r / 1h) mit L WAr auf die Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel L WA,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde n Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit T r Beurteilungszeit in h T r Den Kunden werden lärmarme Einkaufswagen mit Kunststoffkörben zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieser Prognose kann daher hier für Einkaufswagen mit Kunststoffkorb ein Schallleistungspegel von L WAT,1h = 66 (A) angesetzt werden. Die mögliche Lage wurde mit der Ersatzschallquelle E3 angenommen (s. Lageplan Anlage 6.1). Einwirkzeit: Uhr werktags Neben den motorisierten Kunden werden zusammen mit Fahrradkunden und Fußgängern insgesamt etwa Kunden werktags erwartet. Es wird davon ausgegangen, dass Kunden einen Einkaufswagen benutzen. Mit Ein- und Ausstapeln ergeben sich somit Ereignisse. Verteilt auf die Öffnungszeit des Verbrauchermarktes von Uhr ergeben sich daraus rund 170 Ereignisse pro Stunde. Für das Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen an Werktagen errechnet sich somit ein Schalleistungsbeurteilungspegel von: L WAr = lg (170) - 10 lg (14h / 1h) L WAr = 76,8 (A)
21 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Einzelschallquellen Verflüssiger Der Verflüssiger im Bereich der Anlieferung muss so über Schalldämpfer (vgl. VDI 2567) gedämpft werden, dass ein Gesamt-Schalleistungspegel von L WA = 70 nicht überschritten wird. Die mögliche Lage wurde mit der Ersatzschallquelle E4 angenommen (s. Lageplan Anlage 7.1). Einwirkzeit: bis Uhr Technikräume Die Verbundfenster in Technikräumen sollen stets geschlossen, also feststehend, als Isolierverglasung ausgeführt werden, soweit es sich um Räume mit Geräuschentwicklungen durch Maschinen oder Aggregate handelt. Die Räume sind ggf. mittels Zwangsbelüftung vom Dach her zu be- bzw. entlüften.
22 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Berechnung Spitzenpegel Für die Bewertung des Spitzenpegels wird der Technische Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hrsg. Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Heft 3, 2005 herangezogen. Für diese Untersuchung ist als lautestes Einzelereignis das Entspannungsgeräusch des Bremsluftsystems mit L WAmax = 115 (A) zu berücksichtigen. Dieses Einzelereignis wird im Anlieferungsbereich des Verbrauchermarktes (vgl. E1) sowie auf dem Fahrweg der Lieferfahrzeuge angesetzt. Außerdem ist der Spitzenpegel für den Parkplatzverkehr auf dem Parkplatz nachzuweisen. Für die Bewertung dieses Spitzenpegels wird die Parkplatzlärmstudie herangezogen. Dort werden im Hinblick auf das Maximalpegelkriterium der TA-Lärm für die Spitzenpegel, die bei Parkvorgängen auftreten, in einem Abstand von 7,5m für PKWs folgende Angaben gemacht: Türen schließen 72 (A) Heck- bzw. Kofferraumklappenschließen 74 (A) Es wird der ungünstigere Spitzenpegel für das Heck- beziehungsweise Kofferraumklappenschließen herangezogen. Aus dem mittleren Spitzenpegel von 74 (A) in 7,5m Entfernung errechnet sich ein Schalleistungspegel von rund 99,5 (A). Der Spitzenpegel für das Heck- bzw. Kofferraumklappenschließen wird außerdem für den Bereich der Brotanlieferung bei E2 angesetzt. Sofern diese Spitzenpegel die Richtwerte tags um nicht mehr als 30 und nachts um nicht mehr als 20 überschreiten, sind sie als zulässig anzusehen
23 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Berechnung der Lärmimmissionen Der Schalldruckpegel an einem Immissionsort wird nach DIN ISO , gemäß TA Lärm berechnet. Die Immissionen der einzelnen Schallquellen sind mit Hilfe eines EDV-Programmes ermittelt worden. Dabei werden auch mögliche Reflexionen an den vorhandenen Gebäuden berücksichtigt. Die Berechnungsergebnisse sind in der Anlage 7.2 für den Werktag bzw. 7.3 für den Sonntag enthalten. Aus ihnen können auch die einzelnen Anteile jeder Schallquelle am Immissionsort abgelesen werden.
24 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ergebnis der Berechnungen Die Berechnung der verschiedenen Emittenten, wie Tabelle 1: Parkplatzverkehr Fahrgeräusche der Anlieferung Markt Fahrgeräusche der Anlieferung Backshop Besondere Fahrzustände u. Einzelereignisse der LKW Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen Einzelschallquelle ergeben werktags an den gewählten Immissionspunkten 1 bis 8 die in Tabelle 1 aufgeführten Beurteilungspegel L r : Zusatzbelastung werktags Immis- Nutzung Beurteilungspegel Immissionsrichtwerte sions- gemäß L r in (A) in (A) ort- BauNVO Tag Nacht Tag Nacht IO1 - EG MI 48,2 33, IO1 - OG MI 48,2 33, IO2 - EG MI 47,3 33, IO2 - OG MI 47,2 34, IO3 - EG WA 48,8 36, IO3 - OG WA 48,8 37, IO4 - EG WA 48,9 36, IO4 - OG WA 48,9 38, IO5 - EG WA 46,5 35, IO5 - OG WA 46,7 37, IO6 - EG WA 44,9 29, IO6 - OG WA 45,3 31, IO7 - EG WA 42,7 23, IO7 - OG WA 43,3 26, IO8 - EG WA 42,9 17, IO8 - OG WA 46,8 22, Ergebnisprotokolle s. Anlage 7.2 Ergebnis: Die Immissionsrichtwerte werden an Werktagen an allen Immissionsorten tagsüber und nachts eingehalten.
25 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 25 Die Berechnung der verschiedenen Emittenten, wie Tabelle 2: Parkplatzverkehr Fahrgeräusche der Anlieferung Backshop Besondere Fahrzustände u. Einzelereignisse der LKW Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen Einzelschallquelle ergeben sonntags an den gewählten Immissionspunkten 1 bis 11 die in Tabelle 1 aufgeführten Beurteilungspegel L r : Zusatzbelastung sonntags Immis- Nutzung Beurteilungspegel Immissionsrichtwerte sions- gemäß L r in (A) in (A) ort- BauNVO Tag Nacht Tag Nacht IO1 - EG MI 36,3 10, IO1 - OG MI 36,2 12, IO2 - EG MI 35,6 5, IO2 - OG MI 35,5 8, IO3 - EG WA 39,0 2, IO3 - OG WA 39,1 6, IO4 - EG WA 39,1 3, IO4 - OG WA 39,3 7, IO5 - EG WA 37,0 2, IO5 - OG WA 37,4 7, IO6 - EG WA 34,7 2, IO6 - OG WA 35,0 7, IO7 - EG WA 32,2 2, IO7 - OG WA 32,7 7, IO8 - EG WA 25,5 13, IO8 - OG WA 29,7 16, Ergebnisprotokolle s. Anlage 7.3 Ergebnis: Die Immissionsrichtwerte werden an Sonntagen an allen Immissionsorten tagsüber und nachts eingehalten.
26 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 26 Rechengenauigkeit Der Schalldruckpegel an einem Immissionsort wurde nach DIN ISO TA Lärm berechnet. Die Rechengenauigkeit ist vor allem abhängig von der Bodendämpfung. Zur Übereinstimmung zwischen berechneten und gemessenen Werten des mittleren A-bewerteten Schalldruckpegels werden in der DIN ISO folgenden Schätzungen für die Rechengenauigkeit gemacht: Höhe, h* Abstand, d* 0 < d < 100m 100 m < d < 1000 m 0 < h < 5m ± 3 ± 3 5m < h < 30m ± 1 ± 3 * h ist die mittlere Höhe von Quelle und Empfänger. d ist der Abstand zwischen Quelle und Empfänger. Für die gewählten Immissionsorte 1 bis 8 liegt die Rechengenauigkeit für das EG bei ± 3 und für das OG bei ± 1. Auch wenn man den berechneten Beurteilungspegeln in der Tabelle 1 auf der Seite 24 für das EG +3 bzw. für das OG +1 hinzu addiert, werden an allen Immissionsorten die Immissionsrichtwerte tags und nachts eingehalten. Da bei den Berechnungen von Maximalwerten ausgegangen wurde, werden sich die Beurteilungspegel in der Praxis unter Berücksichtigung der Rechengenauigkeit unterhalb der Richtwerte einstellen. Prüfung Genehmigungsvoraussetzung Die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen setzt in der Regel eine Prognose der Geräuschimmissionen der zur beurteilenden Anlage und - sofern im Einwirkungsbereich der Anlage andere Anlagengeräusche auftreten - die Bestimmung der Vorbelastung sowie der Gesamtbelastung voraus. Die Bestimmung der Vorbelastung kann entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der Anlage die Richtwerte nach Nummer 6 der TA-Lärm um mindestens 6 (A) unterschreitet. Die Immissionsrichtwerte werden an den Immissionsorten 3 bis 5 tagsüber nachts um weniger als 6 (A) unterschritten. Da es in unmittelbarer Nähe keine weiteren immissionsrelevanten Betriebe mit gewerblichen Nutzungen gibt, kann die Ermittlung der Vorbelastung für die Immissionsorte 3 bis 5 somit auch entfallen.
27 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 27 Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500m Gesondert müssen die Verkehrsgeräusche durch den Transportverkehr auf der Zuwegung gemäß Ziffer 7.4 der TA-Lärm untersucht werden. Danach sollen Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500m von dem Betriebsgrundstück durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, insofern - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 (A) erhöhen - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslämschutzverordnung (16. BImSchVO) erstmals oder weitgehend überschritten werden. Dabei ist der Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 RLS 90 zu berechnen und mit folgenden Immissionsgrenzwerten zu vergleichen: 1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 (A) tags 47 (A) nachts 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 (A) tags 49 (A) nachts 3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 (A) tags 54 (A) nachts 4. in Gewerbegebieten 69 (A) tags 59 (A) nachts
28 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 28 An den Immissionspunkten ist für die Verkehrslärmimmissionen der Verkehrslärm auf der Friesoyther Straße und der Inselstraße Pegel bestimmend. Die PKW- Kunden erreichen und verlassen das Betriebsgrundstück von der Inselstraße aus in Verbindung mit der Friesoyther Straße. Ohne rechnerischen Nachweis lässt sich sagen, dass der zusätzliche An- und Abfahrtsverkehr durch LKW und PKW-Kunden die Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht nicht um mindestens 3 (A) erhöht. Eine Pegelerhöhung von 2,1 (A), die formal schon zu einer Erhöhung von 3 (A) führt, entspricht einer prozentualen Erhöhung des Verkehrsaufkommens um 62 %. Diese Erhöhung ist für die Friesoyther Straße und die Inselstraße durch den zusätzlichen Anund Abfahrtsverkehr nicht zu erwarten. Somit werden die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslämschutzverordnung (16. BlmSchV) an der vorhandenen Wohnbebauung durch den zusätzlichen An- und Abfahrtverkehrs nicht erstmals oder weitergehend überschritten. Außerdem erfolgt eine Vermischung des zusätzlichen An- und Abfahrtverkehrs mit dem übrigen Verkehr. Die Berechnung von Fahrzeuggeräuschen durch den Markt auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß 7.4 der TA-Lärm kann entfallen.
29 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 29 Ergebnis Berechnung Spitzenpegel Ohne zeitliche Berücksichtigung ergibt sich gemäß Abstandsgesetz folgender Schalldruckpegel für die Immissionsorte 1 bis 8: Tabelle 2: Spitzenpegel Nutzung Spitzenpegel zulässige Immis- gem. Spitzenpegel sions- BauNVO in (A) in (A) ort tags / nachts tags / nachts IO1 - EG MI 59 / / 65 IO1 - OG MI 59 / / 65 IO2 - EG MI 59 / / 65 IO2 - OG MI 58 / / 65 IO3 - EG WA 61 / / 60 IO3 - OG WA 60 / / 60 IO4 - EG WA 62 / / 60 IO4 - OG WA 62 / / 60 IO5 - EG WA 61 / / 60 IO5 - OG WA 60 / / 60 IO6 - EG WA 59 / / 60 IO6 - OG WA 59 / / 60 IO7 - EG WA 57 / / 60 IO7 - OG WA 56 / / 60 IO8 - EG WA 61 / / 60 IO8 - OG WA 64 / / 60 Ergebnisprotokolle s. Anlage 7.2 Der zulässige Spitzenpegel wird tagsüber und nachts eingehalten!
30 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Zusammenfassung Der Auftraggeber plant den Neubau eines Nahversorgungsmarktes (Netto Marken-Discount) an der Inselstraße 72 in Cloppenburg. Bei der Genehmigungsbehörde wurde ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Im Zuge dieses Antrages ist zu prognostizieren, wie hoch der zu erwartende Beurteilungspegel der Gesamtanlage vor den Häusern der nächstgelegenen Wohnnachbarschaft sein wird. Als zulässige Immissions-Richtwerte wurden gemäß der TA-Lärm die unter Punkt 3.2 angegebenen Richtwerte zur Beurteilung herangezogen. Die schalltechnischen Berechnungen zeigen, daß die Immissionsrichtwerte an der nächstgelegenen Wohnnachbarschaft an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen eingehalten werden. Gegen die Erteilung einer Baugenehmigung bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken, wenn folgendes beachtet wird: 1. Die Annahmen unter Pkt. 5.1 bis 5.4 des Gutachtens sind einzuhalten....
31 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 31 Der Unterzeichner erstellte das Gutachten unabhängig und seiner Bestallung gemäß nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen des Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten erwähnten Unterlagen, sowie die Auskünfte der Beteiligten. B Ü R O F Ü R L Ä R M S C H U T Z Papenburg, den Tel /5533 Fax: 5190
32 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Anlagen 7.1 Lageplan, Maßstab 1 : Berechnungsprotokolle Zusatzbelastung werktags 7.3 Berechnungsprotokolle Zusatzbelastung sonntags
33 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 7.1 Lageplan, Maßstab 1: 1.000
34 Neubau Nahversorgungsmarkt Inselstraße 72 in Cloppenburg TA-Lärm, tags und nachts, Nachweis Zusatzbelastung werktags sowie sonn- und feiertags 22/17 22/20 22/21 70 IO 8 68 E1 E4 Netto-Markt 1463/5 28/ /63 22/27 P Fahrgeräusche LKW E3 E2 Fahrgeräusche Brotanlieferung IO 5 Inselstraße IO 6 28/90 IO 7 28/89 61A 61 28/88 59 Amrumstraße 45 IO 1 Friesoyther Straße IO 4 28/ /16 93/25 128/66 43 IO 2 IO 3 28/82 65 Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude Maßstab 1: m Immissionsort Parkplatz Punktquelle Linienquelle Bodeneffekte Flächenquelle Schirmfläche Datum: Bearbeiter: Jacobs / Kohnen BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Weißenburg Papenburg
35 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 7.2 Berechnungsprotokolle Zusatzbelastung werktags
36 Neubau Nahversorgungsmarkt, Inselstraße 72 in Cloppenburg Rechenlauf-Info Berechnung Zusatzbelastung werktags Projektbeschreibung Projekttitel: Neubau Nahversorgungsmarkt, Inselstraße 72 in Cloppenburg Projekt Nr Bearbeiter: Jacobs / Kohnen Auftraggeber: HFC Immobilien GmbH, Osterstraße 60 in Cloppenburg Beschreibung: Rechenlaufbeschreibung Rechenkern: Einzelpunkt Schall Titel: Berechnung Zusatzbelastung werktags Gruppe: Gewerbelärm Laufdatei: RunFile.runx Ergebnisnummer: 1 Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 2) Berechnungsbeginn: :37:06 Berechnungsende: :37:12 Rechenzeit: 00:03:547 [m:s:ms] Anzahl Punkte: 8 Anzahl berechneter Punkte: 8 Kernel Version: (32 bit) Rechenlaufparameter Richtlinien: Gewerbe: ISO : 1996 Parkplätze: ISO : 1996 Bewertung: TA-Lärm - Werktag Geometriedaten Zusatzbelastung werktags.sit :36:54 - enthält: Bodeneffekte.geo :07:18 DXF_0.geo :46:14 DXF_Ebene 9265.geo :25:16 DXF_Flurstücke_ Punkte.geo :40:38 DXF_Gebäude.geo :25:16 DXF_Lagebezeichnungen.geo :25:16 DXF_Migrationsobjekte.geo :25:18 DXF_STANDARD.geo :30:18 DXF_XR$9$MUSTER.geo :52:38 E1 - Anlieferung Markt.geo :58:38 Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4
37 Neubau Nahversorgungsmarkt, Inselstraße 72 in Cloppenburg Rechenlauf-Info Berechnung Zusatzbelastung werktags E2 - Anlieferung Backwaren werktags.geo :17:46 E3 - Einkaufswagen werktags tagsüber.geo :36:54 E4 - Verflüssiger.geo :30:30 Fahrgeräusche Lkw Backshop werktags.geo :06:22 Fahrgeräusche LKW Markt.geo :06:22 Gebäude.geo :46:14 Immissionsorte.geo :37:10 Nahversorgungsmarkt.geo :49:36 Parkplatz werktags.geo :24:38 Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4
38 Neubau Nahversorgungsmarkt, Inselstraße 72 in Cloppenburg Beurteilungspegel Berechnung Zusatzbelastung werktags Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Nutzung Gebietsnutzung SW Stockwerk HR Richtung RW,T (A) Richtwert Tag RW,N (A) Richtwert Nacht LrT (A) Beurteilungspegel Tag LrN (A) Beurteilungspegel Nacht LrT,diff (A) Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrT LrN,diff (A) Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrN RW,T,max (A) Richtwert Maximalpegel Tag RW,N,max (A) Richtwert Maximalpegel Nacht LT,max (A) Maximalpegel Tag LN,max (A) Maximalpegel Nacht LT,max,diff (A) Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LT,max LN,max,diff (A) Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LN,max Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4
39 Neubau Nahversorgungsmarkt, Inselstraße 72 in Cloppenburg Beurteilungspegel Berechnung Zusatzbelastung werktags Immissionsort Nutzung SW HR RW,T RW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff RW,T,max RW,N,ma LT,max LN,max LT,max,diff LN,max,diff (A) (A) (A) (A) (A) (A) (A) (A) (A) (A) (A) (A) IO 1 MI EG NO ,2 33, OG ,2 33, IO 2 MI EG NO ,3 33, OG ,2 34, IO 3 WA EG NW ,8 36, OG ,8 37, IO 4 WA EG NW ,9 36, OG ,9 38, IO 5 WA EG NW ,5 35, OG ,7 37, IO 6 WA EG NW ,9 29, OG ,3 31, IO 7 WA EG NW ,7 23, OG ,4 26, IO 8 WA EG SW ,9 17, OG ,8 22, Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4
40 Neubau Nahversorgungsmarkt, Inselstraße 72 in Cloppenburg Mittlere Ausbreitung Lmax - Berechnung Zusatzbelastung werktags Legende Schallquelle Name der Schallquelle Zeit- bereich Name des Zeitbereichs Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) Xmax m X Position der Lmax-Punktschallquelle im ungünstigsten Punkt Ymax m Y Position der Lmax-Punktschallquelle im ungünstigsten Punkt Lw (A) Schallleistungspegel pro Anlage Ko Zuschlag für gerichtete Abstrahlung S m Mittlere Entfernung Schallquelle - Immissionsort Adiv Mittlere Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Agr Mittlere Dämpfung aufgrund Bodeneffekt Abar Mittlere Dämpfung aufgrund Abschirmung Aatm Mittlere Dämpfung aufgrund Luftabsorption ADI Mittlere Richtwirkungskorrektur dlrefl Pegelerhöhung durch Reflexionen Ls (A) Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort Ls=Lw+Ko+ADI+Adiv+Agr+Abar+Aatm+Afol_site_house+Awind+dLrefl Cmet Meteorologische Korrektur Lr (A) Pegel/ Beurteilungspegel Zeitbereich Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4
41 Neubau Nahversorgungsmarkt, Inselstraße 72 in Cloppenburg Mittlere Ausbreitung Lmax - Berechnung Zusatzbelastung werktags Legende Schallquelle Name der Schallquelle Zeit- bereich Name des Zeitbereichs Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) Xmax m X Position der Lmax-Punktschallquelle im ungünstigsten Punkt Ymax m Y Position der Lmax-Punktschallquelle im ungünstigsten Punkt Lw (A) Schallleistungspegel pro Anlage Ko Zuschlag für gerichtete Abstrahlung S m Mittlere Entfernung Schallquelle - Immissionsort Adiv Mittlere Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Agr Mittlere Dämpfung aufgrund Bodeneffekt Abar Mittlere Dämpfung aufgrund Abschirmung Aatm Mittlere Dämpfung aufgrund Luftabsorption ADI Mittlere Richtwirkungskorrektur dlrefl Pegelerhöhung durch Reflexionen Ls (A) Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort Ls=Lw+Ko+ADI+Adiv+Agr+Abar+Aatm+Afol_site_house+Awind+dLrefl Cmet Meteorologische Korrektur Lr (A) Pegel/ Beurteilungspegel Zeitbereich Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4
42 Neubau Nahversorgungsmarkt, Inselstraße 72 in Cloppenburg Mittlere Ausbreitung Leq - Berechnung Zusatzbelastung werktags Schallquelle Quelltyp L'w Lw l oder S KI KT Ko S Adiv Agr Abar Aatm ADI dlrefl Cmet(Lr Ls Cmet(LrN) dlw(lrt) dlw(lrn) ZR(LrT) ZR(LrN) LrT (A) (A) m,m² m (A) (A) Immissionsort IO 1 SW EG RW,T 6 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 9 (A) LrT 48, (A) RW,N,max 6 (A) LrN 33, (A) LT,max 59 (A) LN,max 54 (A) E1- Anlieferung Markt Punkt 94,6 94,6 0,0 0,0 3 84,19-49,5-4,0-8,5-0,2 0,0 0,6 0,0 36,0 0,0 0,0 0,0 36,0 E2 - Anlieferung Backwaren nachts Punkt 78,8 78,8 0,0 0,0 3 59,12-46,4-3,6 0,0-0,1 0,0 1,3 0,0 33,0 0,0 0,0 0,0 E2 - Anlieferung Backwaren tags Punkt 66,7 66,7 0,0 0,0 3 59,12-46,4-3,6 0,0-0,1 0,0 1,3 0,0 20,9 0,0 0,0 0,0 20,9 E3 - Einkaufswagen werktags tags Punkt 76,8 76,8 0,0 0,0 3 52,16-45,3-3,1 0,0-0,1 0,0 0,6 0,0 31,8 0,0 0,0 0,0 31,8 E4 - Verflüssiger Punkt 70,0 70,0 0,0 0,0 6 78,31-48,9-4,1-12,1-0,2 0,0 0,1 0,0 10,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10,9 Fahrgeräusche LKW Backshop nachts Linie 38,8 51,4 18,4 0,0 0,0 3 63,73-47,1-3,7 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 3,6 0,0 0,0 0,0 Fahrgeräusche LKW Backshop tags Linie 26,8 39,4 18,4 0,0 0,0 3 63,73-47,1-3,7 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0-8,4 0,0 0,0 0,0-8,4 Fahrgeräusche LKW Markt Linie 43,4 64,3 124,0 0,0 0,0 3 54,94-45,8-3,4-0,1-0,1 0,0 0,0 0,0 17,9 0,0 0,0 0,0 17,9 Parkplatz werktags tagsüber Parkplat 68,3 101,5 2083,7 0,0 0,0 0 45,29-44,1-1,3 0,0-0,4 0,0 0,3 0,0 56,0 0,0-8,3 0,0 47,8 Immissionsort IO 1 SW 1.OG RW,T 6 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 9 (A) LrT 48, (A) RW,N,max 6 (A) LrN 33, (A) LT,max 59 (A) LN,max 55 (A) E1- Anlieferung Markt Punkt 94,6 94,6 0,0 0,0 3 84,31-49,5-3,3-6,9-0,2 0,0 0,8 0,0 38,6 0,0 0,0 0,0 38,6 E2 - Anlieferung Backwaren nachts Punkt 78,8 78,8 0,0 0,0 3 59,30-46,5-2,5 0,0-0,1 0,0 1,2 0,0 33,9 0,0 0,0 0,0 E2 - Anlieferung Backwaren tags Punkt 66,7 66,7 0,0 0,0 3 59,30-46,5-2,5 0,0-0,1 0,0 1,2 0,0 21,8 0,0 0,0 0,0 21,8 E3 - Einkaufswagen werktags tags Punkt 76,8 76,8 0,0 0,0 3 52,33-45,4-1,9 0,0-0,1 0,0 0,5 0,0 32,9 0,0 0,0 0,0 32,9 E4 - Verflüssiger Punkt 70,0 70,0 0,0 0,0 6 78,46-48,9-3,3-11,2-0,2 0,0 0,2 0,0 12,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12,6 Fahrgeräusche LKW Backshop nachts Linie 38,8 51,4 18,4 0,0 0,0 3 63,89-47,1-2,7 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 4,5 0,0 0,0 0,0 Fahrgeräusche LKW Backshop tags Linie 26,8 39,4 18,4 0,0 0,0 3 63,89-47,1-2,7 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0-7,5 0,0 0,0 0,0-7,5 Fahrgeräusche LKW Markt Linie 43,4 64,3 124,0 0,0 0,0 3 55,14-45,8-2,2-0,1-0,1 0,0 0,0 0,0 19,1 0,0 0,0 0,0 19,1 Parkplatz werktags tagsüber Parkplat 68,3 101,5 2083,7 0,0 0,0 0 45,53-44,2-1,4 0,0-0,4 0,0 0,3 0,0 55,9 0,0-8,3 0,0 47,6 Immissionsort IO 2 SW EG RW,T 6 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 9 (A) LrT 47, (A) RW,N,max 6 (A) LrN 33, (A) LT,max 59 (A) LN,max 54 (A) E1- Anlieferung Markt Punkt 94,6 94,6 0,0 0,0 3 96,28-50,7-4,1-14,4-0,2 0,0 1,2 0,0 29,5 0,0 0,0 0,0 29,5 E2 - Anlieferung Backwaren nachts Punkt 78,8 78,8 0,0 0,0 3 55,29-45,8-3,5 0,0-0,1 0,0 0,9 0,0 33,3 0,0 0,0 0,0 E2 - Anlieferung Backwaren tags Punkt 66,7 66,7 0,0 0,0 3 55,29-45,8-3,5 0,0-0,1 0,0 0,9 0,0 21,2 0,0 0,0 0,0 21,2 E3 - Einkaufswagen werktags tags Punkt 76,8 76,8 0,0 0,0 3 46,77-44,4-2,9 0,0-0,1 0,0 0,5 0,0 32,9 0,0 0,0 0,0 32,9 E4 - Verflüssiger Punkt 70,0 70,0 0,0 0,0 6 90,41-50,1-4,2-16,8-0,2 0,0 0,2 0,0 5,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5,0 Fahrgeräusche LKW Backshop nachts Linie 38,8 51,4 18,4 0,0 0,0 3 56,21-46,0-3,5 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 4,9 0,0 0,0 0,0 Fahrgeräusche LKW Backshop tags Linie 26,8 39,4 18,4 0,0 0,0 3 56,21-46,0-3,5 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0-7,1 0,0 0,0 0,0-7,1 Fahrgeräusche LKW Markt Linie 43,4 64,3 124,0 0,0 0,0 3 64,35-47,2-3,6-0,2-0,1 0,0 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 0,0 16,2 Parkplatz werktags tagsüber Parkplat 68,3 101,5 2083,7 0,0 0,0 0 49,08-44,8-1,3 0,0-0,4 0,0 0,3 0,0 55,3 0,0-8,3 0,0 47,0 Immissionsort IO 2 SW 1.OG RW,T 6 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 9 (A) LrT 47, (A) RW,N,max 6 (A) LrN 34, (A) LT,max 58 (A) LN,max 55 (A) E1- Anlieferung Markt Punkt 94,6 94,6 0,0 0,0 3 96,39-50,7-3,5-11,5-0,2 0,0 1,4 0,0 33,1 0,0 0,0 0,0 33,1 E2 - Anlieferung Backwaren nachts Punkt 78,8 78,8 0,0 0,0 3 55,48-45,9-2,3 0,0-0,1 0,0 0,9 0,0 34,3 0,0 0,0 0,0 Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4
43 Neubau Nahversorgungsmarkt, Inselstraße 72 in Cloppenburg Mittlere Ausbreitung Leq - Berechnung Zusatzbelastung werktags Schallquelle Quelltyp L'w Lw l oder S KI KT Ko S Adiv Agr Abar Aatm ADI dlrefl Cmet(Lr Ls Cmet(LrN) dlw(lrt) dlw(lrn) ZR(LrT) ZR(LrN) LrT (A) (A) m,m² m (A) (A) E2 - Anlieferung Backwaren tags Punkt 66,7 66,7 0,0 0,0 3 55,48-45,9-2,3 0,0-0,1 0,0 0,9 0,0 22,2 0,0 0,0 0,0 22,2 E3 - Einkaufswagen werktags tags Punkt 76,8 76,8 0,0 0,0 3 46,96-44,4-1,5 0,0-0,1 0,0 0,4 0,0 34,2 0,0 0,0 0,0 34,2 E4 - Verflüssiger Punkt 70,0 70,0 0,0 0,0 6 90,54-50,1-3,5-14,5-0,2 0,0 0,0 0,0 7,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7,7 Fahrgeräusche LKW Backshop nachts Linie 38,8 51,4 18,4 0,0 0,0 3 56,39-46,0-2,4 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 5,9 0,0 0,0 0,0 Fahrgeräusche LKW Backshop tags Linie 26,8 39,4 18,4 0,0 0,0 3 56,39-46,0-2,4 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0-6,1 0,0 0,0 0,0-6,1 Fahrgeräusche LKW Markt Linie 43,4 64,3 124,0 0,0 0,0 3 64,48-47,2-2,6-0,2-0,1 0,0 0,0 0,0 17,2 0,0 0,0 0,0 17,2 Parkplatz werktags tagsüber Parkplat 68,3 101,5 2083,7 0,0 0,0 0 49,31-44,9-1,4 0,0-0,4 0,0 0,3 0,0 55,1 0,0-8,3 0,0 46,8 Immissionsort IO 3 SW EG RW,T 5 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 8 (A) LrT 48, (A) RW,N,max 6 (A) LrN 36, (A) LT,max 61 (A) LN,max 57 (A) E1- Anlieferung Markt Punkt 94,6 94,6 0,0 0,0 3 93,55-50,4-4,1-17,4-0,2 0,0 0,8 0,0 26,4 0,0 0,0 1,9 28,3 E2 - Anlieferung Backwaren nachts Punkt 78,8 78,8 0,0 0,0 3 41,93-43,4-2,9 0,0-0,1 0,0 1,0 0,0 36,4 0,0 0,0 0,0 E2 - Anlieferung Backwaren tags Punkt 66,7 66,7 0,0 0,0 3 41,93-43,4-2,9 0,0-0,1 0,0 1,0 0,0 24,3 0,0 0,0 1,9 26,2 E3 - Einkaufswagen werktags tags Punkt 76,8 76,8 0,0 0,0 3 37,75-42,5-2,3 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 34,9 0,0 0,0 1,9 36,8 E4 - Verflüssiger Punkt 70,0 70,0 0,0 0,0 6 88,97-50,0-4,2-19,1-0,2 0,0 0,0 0,0 2,6 0,0 0,0 0,0 1,9 0,0 4,5 Fahrgeräusche LKW Backshop nachts Linie 38,8 51,4 18,4 0,0 0,0 3 34,28-41,7-2,2 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 10,5 0,0 0,0 0,0 Fahrgeräusche LKW Backshop tags Linie 26,8 39,4 18,4 0,0 0,0 3 34,28-41,7-2,2 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0-1,5 0,0 0,0 1,9 0,4 Fahrgeräusche LKW Markt Linie 43,4 64,3 124,0 0,0 0,0 3 56,94-46,1-2,8-0,2-0,1 0,0 0,0 0,0 18,1 0,0 0,0 1,9 20,1 Parkplatz werktags tagsüber Parkplat 68,3 101,5 2083,7 0,0 0,0 0 46,46-44,3-1,2 0,0-0,4 0,0 0,3 0,0 55,9 0,0-8,3 0,8 48,5 Immissionsort IO 3 SW 1.OG RW,T 5 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 8 (A) LrT 48, (A) RW,N,max 6 (A) LrN 37, (A) LT,max 60 (A) LN,max 59 (A) E1- Anlieferung Markt Punkt 94,6 94,6 0,0 0,0 3 93,66-50,4-3,5-13,7-0,2 0,0 0,8 0,0 30,6 0,0 0,0 1,9 32,6 E2 - Anlieferung Backwaren nachts Punkt 78,8 78,8 0,0 0,0 3 42,18-43,5-1,3 0,0-0,1 0,0 0,9 0,0 37,9 0,0 0,0 0,0 E2 - Anlieferung Backwaren tags Punkt 66,7 66,7 0,0 0,0 3 42,18-43,5-1,3 0,0-0,1 0,0 0,9 0,0 25,8 0,0 0,0 1,9 27,7 E3 - Einkaufswagen werktags tags Punkt 76,8 76,8 0,0 0,0 3 37,98-42,6-0,5 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 36,6 0,0 0,0 1,9 38,6 E4 - Verflüssiger Punkt 70,0 70,0 0,0 0,0 6 89,10-50,0-3,5-15,8-0,2 0,0 0,0 0,0 6,6 0,0 0,0 0,0 1,9 0,0 8,5 Fahrgeräusche LKW Backshop nachts Linie 38,8 51,4 18,4 0,0 0,0 3 34,60-41,8-0,4 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 12,2 0,0 0,0 0,0 Fahrgeräusche LKW Backshop tags Linie 26,8 39,4 18,4 0,0 0,0 3 34,60-41,8-0,4 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 1,9 2,2 Fahrgeräusche LKW Markt Linie 43,4 64,3 124,0 0,0 0,0 3 57,28-46,2-1,4-0,1-0,1 0,0 0,0 0,0 19,5 0,0 0,0 1,9 21,4 Parkplatz werktags tagsüber Parkplat 68,3 101,5 2083,7 0,0 0,0 0 46,79-44,4-1,3 0,0-0,4 0,0 0,3 0,0 55,7 0,0-8,3 0,8 48,3 Immissionsort IO 4 SW EG RW,T 5 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 8 (A) LrT 48, (A) RW,N,max 6 (A) LrN 36, (A) LT,max 62 (A) LN,max 57 (A) E1- Anlieferung Markt Punkt 94,6 94,6 0,0 0,0 3 85,60-49,6-4,0-17,9-0,2 0,0 0,9 0,0 26,8 0,0 0,0 1,9 28,8 E2 - Anlieferung Backwaren nachts Punkt 78,8 78,8 0,0 0,0 3 37,11-42,4-2,6 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 36,8 0,0 0,0 0,0 E2 - Anlieferung Backwaren tags Punkt 66,7 66,7 0,0 0,0 3 37,11-42,4-2,6 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 24,7 0,0 0,0 1,9 26,6 E3 - Einkaufswagen werktags tags Punkt 76,8 76,8 0,0 0,0 3 36,63-42,3-2,2 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 35,3 0,0 0,0 1,9 37,2 E4 - Verflüssiger Punkt 70,0 70,0 0,0 0,0 6 81,79-49,2-4,1-19,5-0,2 0,0 0,6 0,0 3,6 0,0 0,0 0,0 1,9 0,0 5,6 Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4
44 Neubau Nahversorgungsmarkt, Inselstraße 72 in Cloppenburg Mittlere Ausbreitung Leq - Berechnung Zusatzbelastung werktags Schallquelle Quelltyp L'w Lw l oder S KI KT Ko S Adiv Agr Abar Aatm ADI dlrefl Cmet(Lr Ls Cmet(LrN) dlw(lrt) dlw(lrn) ZR(LrT) ZR(LrN) LrT (A) (A) m,m² m (A) (A) Fahrgeräusche LKW Backshop nachts Linie 38,8 51,4 18,4 0,0 0,0 3 27,13-39,7-1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 13,7 0,0 0,0 0,0 Fahrgeräusche LKW Backshop tags Linie 26,8 39,4 18,4 0,0 0,0 3 27,14-39,7-1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,7 0,0 0,0 1,9 3,6 Fahrgeräusche LKW Markt Linie 43,4 64,3 124,0 0,0 0,0 3 50,65-45,1-2,1-0,1-0,1 0,0 0,0 0,0 20,0 0,0 0,0 1,9 21,9 Parkplatz werktags tagsüber Parkplat 68,3 101,5 2083,7 0,0 0,0 0 45,68-44,2-1,2 0,0-0,4 0,0 0,1 0,0 55,9 0,0-8,3 0,8 48,5 Immissionsort IO 4 SW 1.OG RW,T 5 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 8 (A) LrT 48, (A) RW,N,max 6 (A) LrN 38, (A) LT,max 62 (A) LN,max 59 (A) E1- Anlieferung Markt Punkt 94,6 94,6 0,0 0,0 3 85,72-49,7-3,3-14,0-0,2 0,0 0,9 0,0 31,3 0,0 0,0 1,9 33,2 E2 - Anlieferung Backwaren nachts Punkt 78,8 78,8 0,0 0,0 3 37,39-42,4-0,7 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 38,6 0,0 0,0 0,0 E2 - Anlieferung Backwaren tags Punkt 66,7 66,7 0,0 0,0 3 37,39-42,4-0,7 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 26,5 0,0 0,0 1,9 28,4 E3 - Einkaufswagen werktags tags Punkt 76,8 76,8 0,0 0,0 3 36,88-42,3-0,3 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 37,1 0,0 0,0 1,9 39,0 E4 - Verflüssiger Punkt 70,0 70,0 0,0 0,0 6 81,94-49,3-3,4-16,0-0,2 0,0 0,0 0,0 7,2 0,0 0,0 0,0 1,9 0,0 9,1 Fahrgeräusche LKW Backshop nachts Linie 38,8 51,4 18,4 0,0 0,0 3 27,57-39,8-0,1 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 14,5 0,0 0,0 0,0 Fahrgeräusche LKW Backshop tags Linie 26,8 39,4 18,4 0,0 0,0 3 27,57-39,8-0,1 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 2,5 0,0 0,0 1,9 4,4 Fahrgeräusche LKW Markt Linie 43,4 64,3 124,0 0,0 0,0 3 51,14-45,2-1,1-0,1-0,1 0,0 0,0 0,0 20,9 0,0 0,0 1,9 22,8 Parkplatz werktags tagsüber Parkplat 68,3 101,5 2083,7 0,0 0,0 0 46,03-44,3-1,3 0,0-0,4 0,0 0,1 0,0 55,7 0,0-8,3 0,8 48,3 Immissionsort IO 5 SW EG RW,T 5 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 8 (A) LrT 46, (A) RW,N,max 6 (A) LrN 35, (A) LT,max 61 (A) LN,max 57 (A) E1- Anlieferung Markt Punkt 94,6 94,6 0,0 0,0 3 80,43-49,1-3,9-18,5-0,2 0,0 0,0 0,0 25,9 0,0 0,0 1,9 27,8 E2 - Anlieferung Backwaren nachts Punkt 78,8 78,8 0,0 0,0 3 40,07-43,0-2,8 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 35,9 0,0 0,0 0,0 E2 - Anlieferung Backwaren tags Punkt 66,7 66,7 0,0 0,0 3 40,07-43,0-2,8 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 23,8 0,0 0,0 1,9 25,7 E3 - Einkaufswagen werktags tags Punkt 76,8 76,8 0,0 0,0 3 43,29-43,7-2,7 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 33,3 0,0 0,0 1,9 35,2 E4 - Verflüssiger Punkt 70,0 70,0 0,0 0,0 6 77,68-48,8-4,0-20,4-0,1 0,0 0,0 0,0 2,6 0,0 0,0 0,0 1,9 0,0 4,5 Fahrgeräusche LKW Backshop nachts Linie 38,8 51,4 18,4 0,0 0,0 3 31,21-40,9-1,8 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 11,7 0,0 0,0 0,0 Fahrgeräusche LKW Backshop tags Linie 26,8 39,4 18,4 0,0 0,0 3 31,21-40,9-1,8 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0-0,3 0,0 0,0 1,9 1,6 Fahrgeräusche LKW Markt Linie 43,4 64,3 124,0 0,0 0,0 3 56,54-46,0-2,9-1,4-0,1 0,0 0,0 0,0 16,9 0,0 0,0 1,9 18,9 Parkplatz werktags tagsüber Parkplat 68,3 101,5 2083,7 0,0 0,0 0 53,48-45,6-1,3-0,9-0,4 0,0 0,1 0,0 53,5 0,0-8,3 0,8 46,0 Immissionsort IO 5 SW 1.OG RW,T 5 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 8 (A) LrT 46, (A) RW,N,max 6 (A) LrN 37, (A) LT,max 60 (A) LN,max 58 (A) E1- Anlieferung Markt Punkt 94,6 94,6 0,0 0,0 3 80,56-49,1-3,2-14,4-0,2 0,0 0,0 0,0 30,7 0,0 0,0 1,9 32,6 E2 - Anlieferung Backwaren nachts Punkt 78,8 78,8 0,0 0,0 3 40,32-43,1-1,1 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 37,5 0,0 0,0 0,0 E2 - Anlieferung Backwaren tags Punkt 66,7 66,7 0,0 0,0 3 40,32-43,1-1,1 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 25,4 0,0 0,0 1,9 27,3 E3 - Einkaufswagen werktags tags Punkt 76,8 76,8 0,0 0,0 3 43,50-43,8-1,2 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 34,8 0,0 0,0 1,9 36,7 E4 - Verflüssiger Punkt 70,0 70,0 0,0 0,0 6 77,83-48,8-3,3-16,5-0,2 0,0 0,0 0,0 7,3 0,0 0,0 0,0 1,9 0,0 9,2 Fahrgeräusche LKW Backshop nachts Linie 38,8 51,4 18,4 0,0 0,0 3 31,56-41,0-0,2 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 13,2 0,0 0,0 0,0 Fahrgeräusche LKW Backshop tags Linie 26,8 39,4 18,4 0,0 0,0 3 31,57-41,0-0,2 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 1,2 0,0 0,0 1,9 3,1 Fahrgeräusche LKW Markt Linie 43,4 64,3 124,0 0,0 0,0 3 56,88-46,1-1,4-0,8-0,1 0,0 0,0 0,0 18,9 0,0 0,0 1,9 20,9 Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4
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