Immissionsschutz-Gutachten

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1 Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Untersuchung zu einer bestehenden Biogasanlage in Medebach Auftraggeber Christoph Frese Biogasanlage Twengweg Medebach Schallimmissionsprognose Nr vom 19. Mai 2015 Verfasser Dipl.-Ing. Susann Helbig Umfang Textteil 30 Seiten Anhang 20 Seiten Ausfertigung als PDF-Dokument Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC für die Ermittlung von Emissionen/ Immissionen von Geräuschen und Gerüchen an den Standorten Ahaus und Berlin Messstelle nach 26 BlmSchG für Geräusche und Gerüche Hauptsitz Ahaus Fon +49 (0) Niederlassung Berlin Fon +49 (0) Niederlassung Hamburg Fon +49 (0) Kapellenweg Ahaus Zeughofstraße Berlin Kampstraße Hamburg

2 Inhalt Textteil Zusammenfassung Grundlagen Veranlassung und Aufgabenstellung Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Beschreibung des Vorhabens Beschreibung der Emissionsansätze Geräusche von Lkw Fahrvorgänge Weitere Lkw-Geräusche Betriebsvorgänge von Radladern Befüllen und Entleeren von Tankfahrzeugen Messtechnische Erfassung der bestehenden Anlagenteile Schallübertragung von Räumen ins Freie Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Untersuchte Immissionsorte Beschreibung des Berechnungsverfahrens Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Maßnahmen zur Vermeidung tieffrequenter Geräuschimmissionen Angaben zur Qualität der Prognose Inhalt Anhang A B C D E Tabellarisches Emissionskataster Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 2 von 30

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte 23 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden 8 Tabelle 2: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm 9 Tabelle 3: Schalltechnisch relevante Betriebsvorgänge bei Betrieb der Biogasanlage 14 Tabelle 4: Schallleistungspegel technischer Anlagen 17 Tabelle 5: Messgeräteliste 18 Tabelle 6: Messtechnisch ermittelte Geräuschemissionen der bestehenden Anlage (Schallquellen BHKW: 625kWel-Aggregat) 19 Tabelle 7: Rauminnenpegel für die relevanten Produktions- und Technikräume 21 Tabelle 8: Schalldämm-Maße der Außenbauteile der relevanten Produktions- und Technikräume 21 Tabelle 9: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit 24 Tabelle 10: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum 26 Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 3 von 30

4 Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die geplante Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Standortsicherung dreier Betriebe in Medebach (Grundstück Twengweg 13, Gemarkung Titmaringhausen, Flur 4, Flurstück 115). Im Rahmen der Bauleitplanung ist ein Nachweis erforderlich, dass der Betrieb und zukünftige Betriebserweiterungen die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm 1 einhalten werden. Hierzu wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. Die schalltechnischen Untersuchungen haben Folgendes ergeben: Die geltenden Immissionsrichtwerte werden zur Tageszeit und in der ungünstigsten vollen Nachtstunde am maßgeblichen Immissionsort unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Grundlagen und Rahmenbedingungen eingehalten bzw. unterschritten. Die Unterschreitungen betragen am Tag mindestens 16 db und nachts mindestens 8 db. Die Immissionsorte liegen somit nach Ziffer 2.2 der TA Lärm nicht im Einwirkungsbereich der geplanten Anlage. Kurzzeitige Geräuschspitzen, die die geltenden Immissionsrichtwerte am Tag um mehr als 30 db und mehr als 20 db nachts überschreiten, sind nicht zu prognostizieren. Die Spitzenpegelkriterien nach Ziffer 6.1 der TA Lärm werden somit ebenfalls eingehalten. Aufgrund der Unterschreitung der Immissionsrichtwerte zur Tages- und Nachtzeit um mindestens 8 db wurde nach Ziffer der TA Lärm auf eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung verzichtet. 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 4 von 30

5 1 Grundlagen BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung 4. BImSchV Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der aktuellen Fassung 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf September 1997 DIN EN ISO 3740 DIN EN DIN 4109 DIN DIN Beiblatt 1 Akustik - Bestimmung der Schallleistungspegel von Geräuschquellen. Leitlinien zur Anwendung der Grundnormen, März 2001 Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften, Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie, April 2001 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft - Hinweise zur Beurteilung bei gewerblichen Anlagen, RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990; der Bundesminister für Verkehr, Bonn, den 22. Mai 1990; berichtigter Nachdruck Februar 1992 Lkw-Lärmstudie NRW Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Merkblätter Nr. 25, 2000 Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 5 von 30

6 Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: Herrn Bernd Weigel, Architekt. Ein Ortstermin wurde am 24. März 2015 durchgeführt. Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 6 von 30

7 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die geplante Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Standortsicherung dreier Betriebe in Medebach (Grundstück Twengweg 13, Gemarkung Titmaringhausen, Flur 4, Flurstück 115). Der Anlagenstandort befindet sich in südwestlicher Ortsrandlage, umgeben von land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Nordwestlich befinden sich Wohnhäuser, nordöstlich und südlich grenzen Sportstätten (Schützenhaus, Sportplatz) an das Betriebsgelände. In der unmittelbaren Umgebung des Anlagenstandortes sind schutzbedürftige Nutzungen vorhanden. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 2 sind genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen nicht hervorgerufen werden können bzw. verhindert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Kriterien zur Ermittlung von Geräuschimmissionen und Beurteilung, dass die von der Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können, sind in der TA Lärm 3 definiert. Im Rahmen der Bauleitplanung ist ein Nachweis erforderlich, dass der Betrieb und zukünftige Betriebserweiterungen die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm 4 einhalten werden. Hierzu wird eine Schallimmissionsprognose erstellt. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. 2 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) 3 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) 4 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 7 von 30

8 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen. Die TA Lärm beschreibt das Verfahren zur Ermittlung der Geräuschbelastungen und stellt die Grundlage für die Beurteilung der Immissionen dar. Immissionsrichtwerte In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte genannt, bei deren Einhaltung im Regelfall ausgeschlossen werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Einwirkungsbereich gewerblicher oder industrieller Anlagen vorliegen. Die Immissionsrichtwerte gelten akzeptorbezogen. Dies bedeutet, dass die energetische Summe der Immissionsbeiträge aller relevant einwirkenden Anlagen, für die die TA Lärm gilt, den Immissionsrichtwert nicht überschreiten soll. In Abhängigkeit der Nutzung des Gebietes, in dem die schutzbedürftigen Nutzungen liegen, gelten die in Tabelle 1 zusammengefassten Immissionsrichtwerte. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte (IRW) in db(a) Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht Reine Wohngebiete (WR) Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Anmerkung: Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 8 von 30

9 In Tabelle 2 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt. Tabelle 2: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Bezeichnung Beurteilungszeitraum Beurteilungszeit Tag 6:00 bis 22:00 Uhr 16 Stunden Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z. B. 5:00 6:00 Uhr) Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten 5 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 70 db(a) 55 db(a) Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20 db, nachts um nicht mehr als 10 db überschreiten. Gemengelagen Für das Aneinandergrenzen von gewerblich bzw. industriell genutzten Gebieten und Wohngebieten (Gemengelagen) wird die folgende Regelung getroffen: Wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte und zum Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen (Gemengelage), können die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden, soweit dies nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme erforderlich ist. 5 Definierter Zeitraum: an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 9 von 30

10 Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik eingehalten wird. Für die Höhe des Zwischenwertes nach Absatz 1 ist die konkrete Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes maßgeblich. Wesentliche Kriterien sind die Prägung des Einwirkungsgebiets durch den Umfang der Wohnbebauung einerseits und durch Gewerbe- und Industriebetriebe andererseits, die Ortsüblichkeit eines Geräusches und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde. Liegt ein Gebiet mit erhöhter Schutzwürdigkeit nur in einer Richtung zur Anlage, so ist dem durch die Anordnung der Anlage auf dem Betriebsgrundstück und die Nutzung von Abschirmungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen. 6 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen 6:00 7:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr; an Sonn- und Feiertagen 6:00 9:00 Uhr; 13:00 15:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr. Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), d. h. für Reine und Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten, bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db(a) zu berücksichtigen. 7 6 siehe TA Lärm Ziffer siehe TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 10 von 30

11 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Die o. a. Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die TA Lärm gilt, heranzuziehen ist. Die Definition gemäß der TA Lärm lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Zusatzbelastung: Gesamtbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage Immissionen aller Anlagen, für die die TA Lärm gilt Eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet muss nicht ermittelt werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet. 8 Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll auch dann nicht versagt werden, wenn die Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung überschritten werden und dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db(a) beträgt. Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. 8 siehe TA Lärm Ziffer Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 11 von 30

12 Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV in: Wohngebieten tags 59 db(a) nachts 49 db(a) Mischgebieten tags 64 db(a) nachts 54 db(a) In Gewerbe- und Industriegebieten sind die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zu betrachten. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 12 von 30

13 4 Beschreibung des Vorhabens Auf dem Grundstück befinden sich die Betriebe Frese-Biogasanlage, Frese-Entsorgung und Jonas Frese-Transporte. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der nachhaltigen Existenzsicherung der drei genannten Betriebe. Die Betriebsabläufe der drei Betriebe sind faktisch miteinander verwoben, sodass im Folgenden betriebsübergreifend die schalltechnisch relevanten Vorgänge auf dem gemeinsam genutzten Grundstück betrachtet werden. Die Erzeugung von Biogas erfolgt in einem einstufigen Verfahren mit Hilfe eines Durchlaufreaktors unter Zufuhr von maximal 20 t/d biogener Abfallstoffe entsprechend Kreislaufwirtschaftsgesetz und HygieneVO im mesophilen Temperaturbereich bei ca. 37 C. Die organischen Abfallstoffe werden in Mülltonnen in Lkw angeliefert. Die Mülltonnen werden über die fahrzeugeigene Ladebordwand entladen und an der Annahmeeinrichtung entleert und gewaschen. Tankfahrzeuge liefern Fett aus Fettabscheidern an und pumpen das Substrat in den Mischbehälter. Diese Vorgänge finden im südwestlichen Bereich des Betriebsgebäudes Alter Stall statt. Getreideabputz wird während der Erntesaison mit Lkw angeliefert und im südlich gelegenen Fahrsilo entladen. Ein Radlader entnimmt regelmäßig die Tagesmenge und führt sie dem Anmischbehälter zu. Gärrest wird am Abfüllplatz zwischen Fermenter und Gärrestlager regelmäßig entnommen und mit Tankfahrzeugen abtransportiert. Neben zwei Bestands-BHKWs im Regelbetrieb ist die Errichtung von zwei weiteren BHKWs auf dem Gelände geplant. Analog zu den bestehenden BHKWs sollen die Aggregate in einem massiven Gebäude aufgestellt werden. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 13 von 30

14 Nachfolgend sind die auf dem Gelände der geplanten Biogasanlage zu erwartenden schalltechnisch relevanten Betriebsvorgänge tabellarisch aufgeführt: Tabelle 3: Schalltechnisch relevante Betriebsvorgänge bei Betrieb der Biogasanlage Anlagenbezeichnung Betriebszeitraum Betriebsvorgänge am Tag Betriebsvorgänge nachts Gärrestabtransport (Gärrest flüssig) Anlieferung Bioabfall und Fette Beschickung Bioabfall Anlieferung Getreideabputz Fahrbetrieb Beschickung Getreideabputz Betrieb BHKWs 6 00 bis Uhr 6 00 bis Uhr 6 00 bis Uhr 6 00 bis Uhr 6 00 bis Uhr 0 00 bis Uhr An- und Abfahrt von 2 Tankfahrzeugen inkl. Rangier- und Pumpvorgängen An- und Abfahrt von 4 Lkw und 2 Tankfahrzeugen inkl. Rangier- und Pumpvorgängen Entladung der Mülltonnen, Beschickung der Annahmeeinrichtung, Waschen der Mülltonnen, Beladen Lkw mit leeren Mülltonnen 30 min/lkw An- und Abfahrt von 10 Lkw inkl. Rangier- und Entladevorgängen 30 min/d Fahrbetrieb zur Befüllung der Substratannahme keine keine keine keine keine durchgängiger Betrieb der BHKW inkl. Lüftungs- und Kühleinrichtungen Die Anlieferung der Eingangsstoffe und der Abtransport des Gärrestes erfolgen ausschließlich im Tageszeitraum von 6 00 bis Uhr. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 14 von 30

15 5 Beschreibung der Emissionsansätze Die maßgeblichen Geräuschquellen von Biogasanlagen sind neben den stationären Betriebsanlagen (BHWK-Betriebsraum, Abgaskamin, Kühler etc.) der Fahrverkehr sowie die Be- und Entladevorgänge auf dem Anlagengelände. Die Schallemissionen durch Fahrzeugverkehr entstehen im Wesentlichen durch die Bewegungen der Lkw. Nachfolgend werden die Emissionsdaten der schalltechnisch maßgeblichen Geräuschquellen angegeben. Weitere, hier nicht aufgeführte Geräuschquellen wie Raumbelüftungsgeräte, tragen nach eigener Messerfahrung nicht relevant zur Gesamtimmissionssituation bei und können damit vernachlässigt werden. 5.1 Geräusche von Lkw Lkw erzeugen eine Vielzahl an Geräuschemissionen. Deren Ermittlung und Berechnungsverfahren werden im Folgenden aufgeführt Fahrvorgänge In der schalltechnischen Prognose wird entsprechend der Lkw-Lärmstudie 9 für das Vorbeifahrgeräusch eines Lkw folgender längenbezogener Schallleistungspegel 10 angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahrvorgänge Lkw LWA,1h = 63 db(a) LWA,max = 110 db(a) 11 Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (DStrO nach Tabelle 4 der RLS 90) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS 90) zu berücksichtigen. Allerdings sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten im vorliegenden Fall diese Korrekturen nicht erforderlich. 9 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, sowie die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) 10 Der Emissionsansatz gilt für eine Motorleistung von 105 kw, wird jedoch aufgrund der geringen Differenz von 1 db auch für geringere Motorleistungen herangezogen. Der längen- und stundenbezogene Emissionsansatz impliziert einen Schallleistungspegel von LWA = 105 db(a) unter Berücksichtigung einer Geschwindigkeit von 15 km/h. 11 siehe Absatz Kurzzeitige Geräuschspitzen weiter unten Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 15 von 30

16 Kurzzeitige Geräuschspitzen Beim Ablassen der Bremsluft, Schlagen von Aufbauten, beschleunigter Abfahrt etc. können kurzzeitig wesentlich höhere Geräusche auftreten. Für diese Einzelereignisse wird ein mittlerer Maximal-Schallleistungspegel von LWA,max = 97,5 bis 105,5 db(a) 12 angegeben Weitere Lkw-Geräusche Neben den Lkw-Vorbeifahrgeräuschen gibt es noch weitere Geräuschemissionen 13 ; deren unterschiedliche Emissionsdaten werden im Folgenden dargestellt. Leerlauf- und Rangiergeräusche Der Leerlaufbetrieb von Lkw, der z. B. auf Fahrzeugwaagen stattfinden kann, und Rangiervorgänge sind nach der o. a. Untersuchung ggf. zusätzlich zu den Zufahrtsstrecken zu berücksichtigen. Dabei wird ein Schallleistungspegel LWA für die Leerlaufgeräusche in Höhe von 94 db(a) genannt. Beim Rangieren von Lkw ergeben sich unabhängig von der Motorleistung mittlere Schallleistungspegel, die ca. 5 db über dem Wert des Leerlaufgeräusches liegen. Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Leerlaufgeräusch Lkw Rangieren eines Lkw LWA = 94 db(a) LWA,1h = 84 db(a) 14 LWAmax = 110 db(a) 5.2 Betriebsvorgänge von Radladern Für die Beschickung der Feststoffannahme werden Klein-Radlader eingesetzt. Für den Radladerbetrieb im Fahrsilo und zwischen Fahrsilo und Feststoffannahme wird folgender Schallleistungspegel angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Betrieb von Klein-Radladern LWA = 105 db(a) LWAmax = 110 db(a) 12 Quelle: Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umwelt mit Verweis auf die geltenden Regelungen der StVZO und EG-Grenzwerte. 13 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, sowie die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) 14 Der Schallleistungspegel LWA,1h für einen Rangiervorgang je Stunde ergibt sich bei einer mittleren Rangierdauer von zwei Minuten pro Vorgang. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 16 von 30

17 5.3 Befüllen und Entleeren von Tankfahrzeugen Der Abtransport des Gärrestes erfolgt mittels Tankfahrzeugen oder Traktoren mit Tankanhänger. Das Befüllen der Tanks erfolgt über fahrzeuggebundene Pumpen. Für die hierbei entstehenden Geräusche wird folgender Schallleistungspegel 15 angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Befüllen und Entleeren von Tankfahrzeugen LWA = 107 db(a) LWAmax = 116 db(a) 5.4 Geräuschquellen von im Freien betriebenen technischen Anlagen Die gegenständlichen Planungen sehen technische Anlagen vor, die im Freien betrieben werden. Die immissionsschutztechnisch relevanten Anlagen und Aggregate sind in Tabelle 4 angegeben. Tabelle 4: Schallleistungspegel technischer Anlagen Anlagenbezeichnung Standort/Lage Schallleistungspegel LWA in db(a) Zuluftöffnungen neues BHKW-Gebäude, Nordfassade Abluftöffnungen neues BHKW-Gebäude, Dach Kaminmündung, zwei Züge neues BHKW-Gebäude, Südseite/Dach Tag Nacht Detaillierte technische Spezifikationen konnten zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht abschließend festgelegt werden, sodass Angaben zur Schallemission dieser Geräuschquellen herstellerseitig nicht zur Verfügung stehen. Daher werden den zu berücksichtigenden Geräuschquellen im Rahmen der Prognoserechnungen die in Tabelle 4 angegebenen Schallemissionskontingente in Form von zulässigen Schallleistungspegeln LWA in db(a) zugewiesen. Diese Schallleistungspegel sind als Gewährleistungspegel zu verstehen und vom Hersteller oder Lieferanten der Anlage nachzuweisen. Die Geräuschemissionen aller genannten Quellen müssen einzeltonfrei im Sinne der TA Lärm sein. Die Inbetriebnahme von zusätzlichen Anlagenteilen sowie Anlagenteilen mit höheren Schallemissionen ist nur zulässig, wenn die schalltechnischen Auswirkungen unter Einbeziehung aller weiteren relevanten Geräuschquellen gutachterlich geprüft und freigegeben worden sind. 15 Quelle: Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw, Merkblätter Nr. 25 des Landesumweltamtes NRW (2000) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 17 von 30

18 5.5 Messtechnische Erfassung der bestehenden Anlagenteile Die Geräuschemissionen der bestehenden Anlagenteile wurden im Rahmen des Ortstermins am 24. März 2015 bei repräsentativem Betrieb der Anlage messtechnisch ermittelt. Die Messungen wurden vom Berichtersteller durchgeführt. Seitens des Betreibers war Herr Frese anwesend. Vor Aufnahme der Messungen wurden die Betriebsanlagen im Rahmen einer Begehung besichtigt. Die Messungen wurden A-bewertet und mit der Einstellung Fast durchgeführt. Folgende Messgeräte der Bauart Brüel & Kjaer wurden verwendet: Tabelle 5: Messgeräteliste Messgerät Hersteller Typ Software-Modul Serien-Nummer/ Versions-Nr. Schallpegelanalysator Brüel&Kjaer 2250/ Modulsoftware Brüel&Kjaer BZ7222 Schallpegelmesser-Software Version Modulsoftware Brüel&Kjaer BZ7223 Frequenzanalyse-Software Version Modulsoftware Brüel&Kjaer BZ7224 Protokollier-Software Version Modulsoftware Brüel&Kjaer BZ7226 Schallaufzeichnungsoption Version Mikrofon Brüel&Kjaer akustischer Kalibrator Brüel&Kjaer Der Schallpegelanalysator und der Kalibrator erfüllen die Anforderungen der Klasse 1 nach IEC 651 und IEC 804 (Schallpegelmesser) bzw. IEC 942 (Kalibrator). Im Rahmen des Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO/IEC erfolgt jährlich eine Kalibrierung durch den Deutschen Kalibrierdienst (DKD). Der Schallpegelanalysator vom Typ Brüel & Kjaer 2250 war zur Zeit der Messungen amtlich geeicht. Die Kalibrierung der Messgeräte wurde vor und nach den Messungen mit Hilfe der Kalibratoren überprüft; Abweichungen wurden nicht festgestellt. Der Messfehler der Messketten wird nach DIN IEC 651 mit < ± 0,4 db (A) angegeben. Betriebsbedingungen Die stationären Anlagen wurden unter Volllastbedingungen mit sämtlichen Anlagenteilen und den dazugehörigen Nebenanlagen betrieben. Der Betrieb erfolgte nach Angaben des Auftraggebers im Messzeitraum in repräsentativer Weise und in typischer Anlagenauslastung. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 18 von 30

19 Durchführung der Messungen Die kennzeichnende Größe für den Produktionsbetrieb innerhalb der Produktions- und Technikräume ist neben der Schalldämmung der Umfassungsbauteile der Schalldruckpegel Lp,in in db(a) vor der Innenseite der Außenflächen. Als Kenngröße für das akustische Verhalten der frei abstrahlenden Geräuschquellen dient der Schallleistungspegel LW. Der Schallleistungspegel ist eine mathematische Größe und errechnet sich aus dem jeweiligen Schalldruckpegel Lp und dem Messflächenmaß. Der Schalldruckpegel wird in der Regel nach dem Hüllflächenverfahren in einem definierten Abstand von der Anlagenkontur (im Allgemeinen in 1 m Abstand gemäß DIN EN ISO 3740 und Folgende) ermittelt. Bei einigen Schallquellen wird zweckmäßigerweise in definierten Abständen der energieäquivalente Schalldruckpegel Leq gemessen und unter Annahme einer halb- oder viertelkugelförmigen Hüllfläche, deren Radius der Messentfernung entspricht, der Schallleistungspegel berechnet. Auf Grundlage der im Rahmen der Schallemissionsmessungen ermittelten Schalldruckpegel, der festgestellten Einwirkzeiten und der Abstände zu den jeweiligen akustischen Schwerpunkten werden für die maßgeblichen Anlagenteile die auf die Einwirkzeit der Geräusche bezogenen Schallleistungspegel LWA ermittelt. Diese Emissionsdaten sind wie folgt zusammenzufassen: Tabelle 6: Messtechnisch ermittelte Geräuschemissionen der bestehenden Anlage (Schallquellen BHKW: 625kWel-Aggregat) Quellen- Nr.* 5 4 Bezeichnung der Messung Tor Süd Mülltonnenannahme Tore Mülltonnenannahme LAeq in db(a) Mess-/ Hüllfläche Oktav-Schallleistungspegel LWA,okt in db(a) bzw. Oktav-Schalldruckpegel Lp,i,okt in db(a) in m² 63Hz 125Hz 250Hz 500Hz 1kHz 2kHz 4kHz 8kHz LWA in db(a) Zuluft BHKW gesamte Aggregate Flachdach Tor Süd Mülltonnenannahme Nacht Tore Mülltonnenannahme Nacht Zuluft BHKW * Quellen-Nr. entspricht Nummer im Emissionskataster Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 19 von 30

20 Entsprechend den baulichen Ausführungen wurden die schalltechnisch relevanten Emissionsquellen in ein Emissionskataster im Anhang des Gutachtens eingepflegt. 5.6 Schallübertragung von Räumen ins Freie Ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Schallleistungspegel, die von Außenflächen eines Gebäudes ins Freie abgestrahlt werden, wird in der DIN EN beschrieben. Die Schallabstrahlung hängt dabei insbesondere vom Rauminnenpegel Lp,in und dem Schalldämm-Maß R der Außenfläche in Verbindung mit der Größe der abstrahlenden Flächen ab. Der Schallleistungspegel LW einer Ersatzschallquelle für einzelne oder zusammengefasste Bauteile einer Gebäudehülle wie Wände, Dach, Fenster, Türen oder Öffnungsflächen berechnet sich nach dieser Norm wie folgt: L W = L p,in +C d R + 10 log ( S S 0 ) in db(a). Hierbei ist: LW Lp,in R' Cd S S0 der Schallleistungspegel der Ersatzschallquelle in db, der Schalldruckpegel im Abstand von 1 m bis 2 m vor der Innenseite des Außenbauteils oder der Bauteilgruppe in db, das Bau-Schalldämm-Maß des jeweiligen Bauteils oder der Bauteilgruppe in db, der Diffusitätstherm für das Innenschallfeld am Bauteil oder an der Bauteilgruppe in db, die Fläche des Bauteils oder der Bauteilgruppe in m², die Bezugsfläche (1 m²). Das Bau-Schalldämm-Maß R' für eine Bauteilgruppe ergibt sich aus den Kennwerten der einzelnen Bauteile nach folgender Beziehung: m S i S 10 R i 10 m+n A 0 S 10 D n,e,i 10 R = 10 log [ i=1 + i=m+1 ] db(a). Hierbei ist: Ri Si Dn,e,i A0 m n das Schalldämm-Maß des Bauteils i in db, die Fläche des Bauteils i in m², die Norm-Schallpegeldifferenz des (kleinen) Bauteils i in db, die Bezugsabsorptionsfläche in m² (A0 = 10 m²), die Anzahl großer Bauteile in der Bauteilgruppe, die Anzahl kleiner Bauteile in der Bauteilgruppe. 16 DIN EN : Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 20 von 30

21 Der Wert des Diffusitätstherms Cd ist abhängig von der Diffusität des Schallfeldes im Gebäudeinneren und von der raumseitigen Absorption des betrachteten Bauteils oder der Bauteilgruppe in der Gebäudehülle. Der Diffusitätstherm nimmt im vorliegenden Fall den Wert -6 db an. Die in der Prognose berücksichtigten Schalldruckpegel vor den Außenbauteilen des Gebäudes werden auf der Grundlage von Schallmessungen an den bestehenden Anlagen wie folgt angesetzt: Tabelle 7: Rauminnenpegel für die relevanten Produktions- und Technikräume Raumbezeichnung Oktav-Schalldruckpegel Lp,in,Okt in db(a) vor den Außenbauteilen für die Oktavmittenfrequenzen 63 Hz 125 Hz 250 Hz Gebäudebezeichnung 500 Hz 1 khz 2 khz 4 khz LpA,in in db(a) Innenpegel BHKW Innenpegel BHKW In Anlehnung an die messtechnisch erfassten Werte wird für die neu zu errichtenden BHKWs ein Rauminnenpegel LpA,in von 95 db(a) angesetzt. Die Bau-Schalldämm-Maße der Umfassungsbauteile werden entsprechend den vorhandenen Bauausführungen frequenzabhängig eingesetzt. In der Prognose werden für die Fassaden folgende Materialien bzw. Bau-Schalldämm-Maße berücksichtigt. Tabelle 8: Schalldämm-Maße der Außenbauteile der relevanten Produktions- und Technikräume Bauteil Bau-Schalldämm-Maße Ri in db Rw,i 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1 khz 2 khz 4 khz in db Fenster und Belichtungsflächen Isolierverglasung (4/8/4 mm) Türen/Tore Stahltür, schwer, mit allseitig umlaufenden Dichtungen Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 21 von 30

22 Die Schallabstrahlung von hochschalldämmenden Dach- oder Fassadenbauteilen mit einem Schalldämm- Maß > 50 db ist gegenüber den leichten Umfassungsbauteilen und Öffnungsflächen nicht immissionsrelevant und bleibt deswegen unberücksichtigt. Hinsichtlich der Tore der Annahmehallen wird ein zur Tages- und Nachtzeit ein ständig geöffneter Zustand berücksichtigt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 22 von 30

23 6 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse 6.1 Untersuchte Immissionsorte Auf der Grundlage eines am 24. März 2015 durchgeführten Ortstermins werden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die in Abbildung 1 dargestellten Immissionsorte betrachtet. Geobasis NRW 2014 Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 23 von 30

24 Nach Angaben der Stadt Medebach ist für die maßgeblichen Immissionsorte eine Schutzbedürftigkeit entsprechend einem Dorf-/Mischgebiet (MD) zugrunde zu legen. Hierfür gelten die in Tabelle 9 angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 17 für die Tages- und Nachtzeit: Tabelle 9: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [IRW] in db(a) Tag Nacht IP1a/Twengweg 8, SO, OG IP1b/Twengweg 8, SW, OG IP2/Twengweg 12, SO, DG IP3/Zum Knittberg 9, SO, OG IP4/Twengweg, SO, OG IP5/Twengweg 1, SO, OG MD Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt nach der Norm DIN ISO Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird in der Regel mit Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis 4000 Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden soweit vorhanden bzw. schalltechnisch relevant berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen in das Berechnungsmodell eingestellt. Nach dem o. g. Berechnungsverfahren wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in db(a) unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen 19 berechnet: L A T (DW) = L W +D C A in db(a) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf Sept Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 24 von 30

25 Hierbei ist: LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort, der Schallleistungspegel der Geräuschquelle, die Richtwirkungskorrektur, = Adiv + Aatm + Agr + Abar, die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung, die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption, die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes, die Dämpfung aufgrund von Abschirmung. Ebenfalls berechnet wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT), bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: L A T (LT) = L A T (DW) C met in db(a) 21 Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt 22 : C met = C 0 [1 10 (h s+h r ) d p ] wenn d p > 10 (h s + h r ) C met = 0 wenn d p 10 (h s + h r ) Hierbei ist: hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter, die Höhe des Aufpunktes in Meter, der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter, ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db. Der Faktor C0 ist eine insbesondere von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung abhängige Größe. Soweit über die örtlichen Windverteilungen nichts Genaueres bekannt ist, ist der Faktor C0 zu 2 db zu setzen, d. h. für alle Windrichtungen dieselbe Häufigkeit zu berücksichtigen. Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang entnommen werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben Formel (3) der Norm DIN ISO Formel (6) der Norm DIN ISO Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 25 von 30

26 6.3 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen für die geplante Anlage sind auf der Grundlage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätze mit folgenden Beurteilungspegeln Lr für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht als energetische Summe der Schalldruckpegel LAT(LT) aller Einzelquellen anzugeben: Tabelle 10: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss IRWT in db(a) Lr,T in db(a) IRWN in db(a) Lr,N in db(a) IP1a/Twengweg 8, SO, OG IP1b/Twengweg 8, SW, OG IP2/Twengweg 12, SO, DG IP3/Zum Knittberg 9, SO, OG IP4/Twengweg, SO, OG IP5/Twengweg 1, SO, OG Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit an den untersuchten Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten werden. Die Unterschreitungen betragen dabei mindestens 16 db. Die Immissionsorte liegen somit im Tageszeitraum nach Ziffer 2.2 der TA Lärm nicht im Einwirkungsbereich der geplanten Anlage. In der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte ebenfalls eingehalten bzw. unterschritten. Die Unterschreitungen betragen mindestens 8 db. Die Immissionsbeiträge sind somit zur Nachtzeit nach Ziffer der TA Lärm als nicht relevant zu bezeichnen. Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen (tags IRWT+30 db; nachts IRWN+20 db) werden an den untersuchten Immissionsorten deutlich unterschritten. Betrachtung der Vorbelastung Aufgrund der Unterschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte zur Tages- und Nachtzeit um mindestens 6 db wird nach Ziffer der TA Lärm auf eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung verzichtet. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 26 von 30

27 7 Maßnahmen zur Vermeidung tieffrequenter Geräuschimmissionen Blockheizkraftwerke von Biogasanlagen sind als langsam laufende Verbrennungsmotoren geeignet, Geräusche mit erheblichen Anteilen im tieffrequenten Bereich unter 100 Hz zu emittieren. Entsprechend Ziffer 7.3 TA Lärm erfolgt die Beurteilung der Vorlage schädlicher Umwelteinwirkungen durch Geräusche mit vorherrschenden Energieanteilen im tieffrequenten Bereich (< 90Hz) im Einzelfall nach den örtlichen Verhältnissen. Die Möglichkeit der Berücksichtigung im Rahmen einer detaillierten Prognose wird durch die TA Lärm nicht abgedeckt, da tieffrequente Geräuschimmissionen nicht ausschließlich als Luftschall, sondern auch durch in den Baugrund eingetragene und somit als Körperschall übertragene Schwingungen erzeugt werden können. Anhand von Erfahrungswerten aus Genehmigungsverfahren und Messungen kann abgeleitet werden, dass die durch den jeweiligen Hersteller eingesetzten Schalldämpfer im Abgaskamin sowie in den Zu- und Abluftöffnungen in der Regel die Luftschallabstrahlung vorherrschender tieffrequenter Energieanteile verhindern. Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass das BHKW-Aggregat innerhalb des Aufstellungsraumes schalltechnisch entkoppelt errichtet wird, so dass eine Schwingungseintragung in den Baugrund verhindert wird. Die TA Lärm verweist in Ziffer 7.3 und im Punkt 1.5 des Anhangs auf die Möglichkeit der messtechnischen Ermittlung tieffrequenter Geräuschimmissionen. Anhaltswerte für das Vorliegen relevanter tieffrequenter Geräuschimmissionen sind dann gegeben, wenn bei deutlich wahrnehmbaren tieffrequenten Geräuschen in geschlossenen Räumen die Differenz der Pegel LCeq LAeq mehr als 20 db beträgt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 27 von 30

28 8 Angaben zur Qualität der Prognose Allgemein Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der DIN ISO festgelegt sind (werden hier im Einzelnen nicht aufgeführt), und sind unabhängig von Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert: mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort in m Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 0 < d < 100 m in db Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 100 m < d < 1000 m in db 0 < h < 5 ± 3 ± 3 5 < h < 30 ± 1 ± 3 Bei einem Prognoseverfahren der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der DIN ISO einer Standardabweichung σprognose von max. 1,5 db. Schallemissionspegel Die im Rahmen dieser Prognose eingesetzten Schallpegel basieren auf Angaben der einschlägigen Fachliteratur bzw. eigenen Messungen. Im Sinne der schutzbedürftigen Nutzungen werden in der Regel konservative Ansätze gewählt. 23 DIN ISO : Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 28 von 30

29 Bau-Schalldämm-Maße Die eingesetzten bewerteten Bauschalldämmmaße auf der Basis eines möglichen Aufbaus wurden der einschlägigen Fachliteratur entnommen. Betriebsbedingungen Die Angaben über die Betriebsbedingungen wurden beim Betreiber erfragt und unter Berücksichtigung der Betriebsgröße auf Plausibilität geprüft. Prognosesicherheit Die Prognosesicherheit wird im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen mit +1 db/-3 db(a) abgeschätzt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 29 von 30

30 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Ing. Susann Helbig Projektleiterin Dipl.-Ing. Peter Wenzel Fachlich Verantwortlicher Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 30 von 30

31 Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D E Tabellarisches Emissionskataster Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 1 von 20

32 A Tabellarisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 2 von 20

33 Legende Legende Emissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern. Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe RW/HW m Koordinatenangabe hq m Höhe der Emissionsquelle. Index D = Quelle über Dach. D0 db Raumwinkelmaß D_Omega KT db Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit Lw/LmE db(a) Schallleistungspegel der Quelle num.add. db Korrekturfaktor, nach Bedarf Bez.Abst. Messfl./Anz. Anz. - MM m m²/- db Messabstand zur Quelle. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Eintragung der Messfläche bzw. der Fläche des schallabstrahlenden Bauteils. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. Eintragung der Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke, getrennt nach Beurteilungszeiträumen. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt. Einw.T min Einwirkzeit der Emissionsquelle RwID - Bezug zum verwendeten Schalldämmspektrum, nach Bedarf ST - Wenn Eintragung = 1, dann handelt es sich um die Berechnung kurzzeitiger Geräuschspitzen. Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 3 von 20

34 Tag Nr. Kommentar Gruppe hq [m] KO KT KI [db] [db] [db] 17 Fenster BHKW Gebäudeabstrahlung Tor Südwest Gebäudeabstrahlung Fenster BHKW Gebäudeabstrahlung Fenster Gebäudeabstrahlung Fenster BHKW-Raum Gebäudeabstrahlung Tür BHKW Gebäudeabstrahlung Tor Südwest Gebäudeabstrahlung Tore Mülltonnen Gebäudeabstrahlung Fenster BHKW neu Gebäudeabstrahlung Starten/Halten LKW Lieferverkehr Anlieferung Getreideabputz Lieferverkehr Rangieren LKW Lieferverkehr Abpumpen Gärrest Lieferverkehr Abfahren Gärrest Lieferverkehr An-/Abfahrt LKW Biotonnen Fettabscheider Lieferverkehr Beschickung/Reinigung Mülltonnen Lieferverkehr Abpumpen Flotatfett Lieververkehr Entladung/Aufnahme Getreideabputz Lieververkehr Verdichten Getreideabputz sonstige Betriebsvorgänge Entladung Getreideabputz Grube sonstige Betriebsvorgänge Radlader Beschickung Getreideabputz sonstige Betriebsvorgänge beschleunigte Abfahrt LKW Spitzenpegel Zuluft BHKW neu stationäre Quellen Abluft BHKW neu stationäre Quellen 1.5 D Zuluft BHKW 240 kw stationäre Quellen Kamin neu stationäre Quellen Gesamtheit Aggregate Flachdach stationäre Quellen Zuluft BHKW360 kw stationäre Quellen Lw/LmE T [db(a)] Lw/LmE RZ [db(a)] num. Add. [db] num. Add. RZ [db] Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. T Anz. RZ MM [db] Einw.T T [min] Einw.T RZ [min] Rw ID ST Nacht Nr. Kommentar Gruppe hq 17 Fenster BHKW Gebäudeabstrahlung Tor Südwest Gebäudeabstrahlung Fenster BHKW Gebäudeabstrahlung Fenster Gebäudeabstrahlung Fenster BHKW-Raum Gebäudeabstrahlung Tür BHKW Gebäudeabstrahlung Tor Südwest Gebäudeabstrahlung Tore Mülltonnen Gebäudeabstrahlung Fenster BHKW neu Gebäudeabstrahlung Starten/Halten LKW Lieferverkehr Anlieferung Getreideabputz Lieferverkehr Rangieren LKW Lieferverkehr Abpumpen Gärrest Lieferverkehr Abfahren Gärrest Lieferverkehr An-/Abfahrt LKW Biotonnen Fettabscheider Lieferverkehr Beschickung/Reinigung Mülltonnen Lieferverkehr Abpumpen Flotatfett Lieververkehr Entladung/Aufnahme Getreideabputz Lieververkehr Verdichten Getreideabputz sonstige Betriebsvorgänge Entladung Getreideabputz Grube sonstige Betriebsvorgänge Radlader Beschickung Getreideabputz sonstige Betriebsvorgänge beschleunigte Abfahrt LKW Spitzenpegel Zuluft BHKW neu stationäre Quellen Abluft BHKW neu stationäre Quellen 1.5 D Zuluft BHKW 240 kw stationäre Quellen Kamin neu stationäre Quellen Gesamtheit Aggregate Flachdach stationäre Quellen Zuluft BHKW360 kw stationäre Quellen [m] KO [db] KT [db] KI [db] Lw/LmE N [db(a)] num. Add. [db] Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. N MM [db] Einw.T N [min] Rw ID ST Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 4 von 20

35 B Grafisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 5 von 20

36 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Darstellung des Betriebsgeländes und der Geräuschquellen Maßstab: Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 6 von 20

37 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Darstellung des Betriebsgeländes und der Geräuschquellen Maßstab: Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 7 von 20

38 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Darstellung des Betriebsgeländes und der Geräuschquellen Maßstab: Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 8 von 20

39 C Dokumentation der Immissionsberechnung Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 9 von 20

40 Legende Legende Immissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern. Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe LAT db(a) Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart ist LAT mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen angegeben. D0 db Raumwinkelmaß D_Omega DT db Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum +RT db Zuschlag für Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit MM db Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt. KT/KI db Zuschlag für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit Cmet db Meteorologie-Korrektur-Faktor; Größe abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet d(p) m Horizontaler (projizierter) Abstand der Emissionsquelle zum Emissionsort. Bei Berechnungen mit Geländeberücksichtigung = Strecke zwischen Emissionsquelle und Immissionsort. DI db Richtwirkungsmaß Abar db Die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Adiv db Die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Aatm db Die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption Agr db Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts Refl.Ant. db Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Wänden Lw/LmE db(a) Schallleistungspegel der Quelle Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 10 von 20

41 Berechnungen für den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Geschoss, Fassade IP1a/Twengweg 8, SO, OG IP1b/Twengweg 8, SW, OG IP2/Twengweg 12, SO, DG IP3/Zum Knittberg 9, SO, OG IP4/Twengweg, SO, OG IP5/Twengweg 1, SO, OG Beurteilungspegel Lr,T in db(a) Höhe des IO in m 5,0 5,0 7,5 5,0 5,0 5,0 Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP1, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort IP1a aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 11 von 20

42 IP1a/Twengweg 8, SO, OG Nr. Kommentar Gruppe LAT T D0 DT +RT MM KT/KI Cmet [db(a)] [db] [db] [db] [db] [db] [db] 13 Zuluft BHKW360 kw stationäre Quellen Zuluft BHKW 240 kw stationäre Quellen Kamin neu stationäre Quellen Abluft BHKW neu stationäre Quellen Zuluft BHKW neu stationäre Quellen Gesamtheit Aggregate Flachdach stationäre Quellen beschleunigte Abfahrt LKW Spitzenpegel Entladung Getreideabputz Grube sonstige Betriebsvorgänge Radlader Beschickung Getreideabputz sonstige Betriebsvorgänge Verdichten Getreideabputz sonstige Betriebsvorgänge Abpumpen Flotatfett Lieververkehr Entladung/Aufnahme Getreideabputz Lieververkehr Starten/Halten LKW Lieferverkehr Abpumpen Gärrest Lieferverkehr An-/Abfahrt LKW Biotonnen Fettabscheider Lieferverkehr Rangieren LKW Lieferverkehr Abfahren Gärrest Lieferverkehr Anlieferung Getreideabputz Lieferverkehr Beschickung/Reinigung Mülltonnen Lieferverkehr Tür BHKW Gebäudeabstrahlung Fenster BHKW Gebäudeabstrahlung Fenster BHKW Gebäudeabstrahlung Fenster Gebäudeabstrahlung Fenster BHKW neu Gebäudeabstrahlung Tore Mülltonnen Gebäudeabstrahlung Tor Südwest Gebäudeabstrahlung Tor Südwest Gebäudeabstrahlung Fenster BHKW-Raum Gebäudeabstrahlung Sum 44.3 d(p) [m] DI [db] Abar [db] Adiv [db] Aatm [db] Agr [db] Refl. Ant. [db] Lw/LmE T [db(a)] Lw/LmE RZ [db(a)] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 12 von 20

43 Berechnungen für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Geschoss, Fassade IP1a/Twengweg 8, SO, OG IP1b/Twengweg 8, SW, OG IP2/Twengweg 12, SO, DG IP3/Zum Knittberg 9, SO, OG IP4/Twengweg, SO, OG IP5/Twengweg 1, SO, OG Beurteilungspegel Lr,N in db(a) Höhe des IO in m 5,0 5,0 7,5 5,0 5,0 5,0 Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP1a, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Nacht. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 13 von 20

44 IP1a/Twengweg 8, SO, OG Nr. Kommentar Gruppe LAT N D0 DT MM KT/KI Cmet [db(a)] [db] [db] [db] [db] [db] 13 Zuluft BHKW360 kw stationäre Quellen Zuluft BHKW 240 kw stationäre Quellen Kamin neu stationäre Quellen Abluft BHKW neu stationäre Quellen Zuluft BHKW neu stationäre Quellen Gesamtheit Aggregate Flachdach stationäre Quellen beschleunigte Abfahrt LKW Spitzenpegel Entladung Getreideabputz Grube sonstige Betriebsvorgänge Radlader Beschickung Getreideabputz sonstige Betriebsvorgänge Verdichten Getreideabputz sonstige Betriebsvorgänge Abpumpen Flotatfett Lieververkehr Entladung/Aufnahme Getreideabputz Lieververkehr Starten/Halten LKW Lieferverkehr Abpumpen Gärrest Lieferverkehr An-/Abfahrt LKW Biotonnen Fettabscheider Lieferverkehr Rangieren LKW Lieferverkehr Abfahren Gärrest Lieferverkehr Anlieferung Getreideabputz Lieferverkehr Beschickung/Reinigung Mülltonnen Lieferverkehr Tür BHKW Gebäudeabstrahlung Fenster BHKW Gebäudeabstrahlung Fenster BHKW Gebäudeabstrahlung Fenster Gebäudeabstrahlung Fenster BHKW neu Gebäudeabstrahlung Tore Mülltonnen Gebäudeabstrahlung Tor Südwest Gebäudeabstrahlung Tor Südwest Gebäudeabstrahlung Fenster BHKW-Raum Gebäudeabstrahlung Sum 37.5 d(p) [m] DI [db] Abar [db] Adiv [db] Aatm [db] Agr [db] Refl. Ant. [db] Lw/LmE N [db(a)] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 14 von 20

45 D Immissionspläne Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den diskreten Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 db höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 15 von 20

46 -35 db(a) >35-40 db(a) >40-45 db(a) >45-50 db(a) >50-55 db(a) >55-60 db(a) >60-65 db(a) >65-70 db(a) >70-75 db(a) >75-80 db(a) > db(a) Planinhalt: Lageplan Geobasis NRW 2015 Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 16 von 20

47 -35 db(a) >35-40 db(a) >40-45 db(a) >45-50 db(a) >50-55 db(a) >55-60 db(a) >60-65 db(a) >65-70 db(a) >70-75 db(a) >75-80 db(a) > db(a) Planinhalt: Lageplan Geobasis NRW 2015 Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (ungünstigste volle Nachtstunde) Maßstab: Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 17 von 20

48 E Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 18 von 20

49 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Geobasis NRW 2014 Maßstab: Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 19 von 20

50 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Lageplan mit Darstellung des Vorhabens Maßstab: Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Medebach Seite 20 von 20

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