Immissionsschutz-Gutachten
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- Gregor Wetzel
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1 Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung zur 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 71 "Gewerbegebiet Wenningfeld", zugleich 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 "Gewerbegebiet südlich des Schützenweges". Auftraggeber Stadt Stadtlohn Markt Stadtlohn Schallimmissionsprognose Nr vom 30. Nov Verfasser Dipl.-Ing. Matthias Brun Umfang Textteil 37 Seiten Anhang 27 Seiten Ausfertigung PDF-Dokument
2 Inhalt Textteil Zusammenfassung Grundlagen Veranlassung und Aufgabenstellung Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Schallschutz im Städtebau Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Schallschutz in der Genehmigungsplanung Gewerbelärm Gewerbelärm, Emissionskontingentierung Untersuchte Immissionsorte Vorgehensweise und Durchführung der Kontingentierung Ermittlung der Emissionskontingente Vergabe von Zusatzkontingenten Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Gewerbelärm, Nachweis der aktuellen Nutzung Betriebsbeschreibung der aktuellen Nutzung Beschreibung der Emissionsansätze Schallemissionsmessung Schallübertragung von Räumen ins Freie Fahrzeugbewegungen und Ladevorgänge Ermittlung der Geräuschimmissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Untersuchte Immissionsorte Beschreibung des Berechnungsverfahrens Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Inhalt Anhang A B C D E Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Lageplan Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 2 von 37
3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Untersuchte Immissionsorte Abbildung 2: Lage der Teilflächen und zulässigen Emissionskontingente Abbildung 3: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Zulässige Emissionskontingente der jeweiligen Teilflächen... 6 Tabelle 2: Immissionsanteile der jeweiligen Teilflächen... 6 Tabelle 3: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Tabelle 4: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Tabelle 5: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Tabelle 6: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Tabelle 7: Zulässige Emissionskontingente der jeweiligen Teilflächen Tabelle 8: Darstellung der ermittelten Gesamtbelastung (GB) als Immissionsanteil LIK aus den Flächen LGE im Vergleich mit den gebietsspezifischen Immissionsrichtwerten gemäß TA Lärm für den Tages- und Nachtzeitraum Tabelle 9: Einfluss der einzelnen Teilflächen auf den IP Tabelle 10: Mögliche Zusatzkontingente, bezogen auf den IP Tabelle 11: Emissionskontingente am Tag und in der Nacht Tabelle 12: Betriebsbeschreibung Tageszeitraum Tabelle 13: Betriebsbeschreibung Nachtzeitraum Tabelle 14: Geräuschspitzen Tabelle 15: Messgeräteliste Tabelle 16: Rauminnenpegel für die relevanten Lager- und Produktionsräume Tabelle 17: Schallleistungspegel für die relevanten Anlagen Tabelle 18: Schalldämm-Maße der Außenbauteile der relevanten Produktions- und Technikräume Tabelle 19: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 3 von 37
4 Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die von der Stadt Stadtlohn geplante 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 71 "Gewerbegebiet Wenningfeld", zugleich 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 "Gewerbegebiet südlich des Schützenweges". Ein bestehender Gewerbebetrieb (Kunststoffverarbeitung) möchte auf Dauer den Hallenbestand in mehreren Bauabschnitten erweitern. Zur möglichen Erweiterung des Gewerbebetriebes ist die Erweiterung des südlich zum Plangebiet bestehenden Gewerbegebietes vorgesehen. Hierzu ist eine Gewerbeflächenentwicklung im Bereich der heutigen Hofstelle im Norden des Betriebes notwendig. Die Hofstelle wird zukünftig aufgegeben. Die Planfläche wird im gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für Gewerbenutzungen ausgewiesen. Gleiches gilt für die westlich angrenzenden Flächen, welche im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens jedoch nicht einbezogen werden. Südlich angrenzend zum bestehenden Bebauungsplan befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Östlich des Geltungsbereiches des B- Plans 71 schließt sich das bestehende Gewerbegebiet (B-Plan Nr. 64)an. Da die Wohnnutzung östlich der 1. Erweiterung des B-Plans Nr. 71, im nördlichen Teil des B-Plans Nr. 64 aufgegeben wird, werden im Zuge der schalltechnischen Beurteilung für die Erweiterungsplanung der Firma Krumbeck im Bebauungsplan Nr. 71 die angrenzenden Parzellen im Bebauungsplan Nr. 64 mit einbezogen. Es handelt sich dabei um die Parzellen 18, 20, 21, 136 und 93. Zur Sicherung des Immissionsschutzes soll die Zulässigkeit der gewerblichen Nutzungen über die Festsetzung von Emissionskontingenten gemäß DIN geregelt werden. Als Grundlage der Festsetzungen zum Immissionsschutz wurden daher im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die zulässigen Emissionskontingente LEK des gegliederten Planbereiches unter Berücksichtigung der vorhandenen gewerblichen Nutzung auf die im Umfeld befindlichen schutzbedürftigen Nutzungen ermittelt. Um sicherzustellen, dass die im Rahmen des Immissionsschutzes ermittelten schalltechnischen Kontingente dem Betrieb der bestehenden Nutzungen, aber auch der weiteren Planung genügen, wurden auf Grundlage der TA Lärm die Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum auf Grundlage der vorhandenen Betriebsvorgänge und technischer Anlagen ermittelt. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 4 von 37
5 Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurden folgende schalltechnische Untersuchungen durchgeführt: Ermittlung und Beurteilung der durch den im aktuellen Bebauungsplan Nr. 71 GE-Gebiet Wenningfeld vorhandenen Gewerbebetrieb Krumbeck Kunststoffverarbeitung GmbH verursachten gewerblichen Schallimmissionen, die auf die umliegende schutzbedürftige Wohnbebauung einwirken, nach Vorgaben der TA Lärm für die Tageszeit (6:00 bis 22:00 Uhr) und für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr). Festsetzung der zulässigen Emissionskontingente (LEK) gemäß DIN für die innerhalb des Bebauungsplanes geplanten gewerblichen Nutzungen in Hinblick auf die schutzbedürftige Wohnbebauung außerhalb des Geltungsbereiches. Die Gliederung des Bebauungsplanes in Teilflächen erfolgt sowohl in Bezug auf die konkret vorliegende Planung der Erweiterung der Lagerfläche des Betriebes Krumbeck Kunststoffverarbeitung GmbH für den 1. Bauabschnitt als auch in Bezug auf eine Realisierung eines davon unabhängigen Gewerbestandortes. Als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente dient die Ermittlung der verursachten gewerblichen Schallimmissionen des vorhandenen Betriebes. Im Rahmen der Prognose wurden die zulässigen Emissionskontingente (LEK) gemäß DIN für die innerhalb des Bebauungsplanes geplanten gewerblichen Nutzungen in Hinblick auf die schutzbedürftige Wohnbebauung außerhalb des Geltungsbereiches festgesetzt. Ergebnisse Gewerbegebiet Das Bebauungsplangebiet wurde in sieben Teilflächen gegliedert. Die Gliederung der Teilflächen wurde dabei so durchgeführt, dass dem derzeitig vorliegenden Nutzungskonzept des Plangebietes entsprochen wird. Andere Einteilungen sind ebenfalls denkbar. Unter der Berücksichtigung der in der Tabelle 1 für die jeweiligen Teilflächen berücksichtigten Emissionskontingente LEK kann gewährleistet werden, dass an den schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld die jeweiligen gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte der TA Lärm in Ihrer Gesamtheit eingehalten werden. Die Untersuchungen der zulässigen Emissionskontingente erfolgen gemäß DIN Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 5 von 37
6 Tabelle 1: Zulässige Emissionskontingente der jeweiligen Teilflächen Flächen Nr. Teilgebietsfläche Bezeichnung Emissionskontingent in m³ Bebauungsplan tags nachts LEK in db (A) LEK in db (A) Teilfläche GE Teilfläche GE Teilfläche GE Teilfläche GE Teilfläche GE Teilfläche GE Teilfläche GE Unter Berücksichtigung der in Tabelle 1 dargestellten Emissionskontingente LEK in db (A) errechnen sich an den nächstgelegenen Wohngebäuden folgende Immissionsanteile aus der Fläche LGE,T und LGE,N in für die Tages- und Nachtzeit: Tabelle 2: Immissionsanteile der jeweiligen Teilflächen Immissionsort Zuordnung Zielwert LGE,T in Zielwert LGE,N in Tag Nacht IP1/Schützenweg 57 MI IP2/Schützenweg 57a MI IP3/Porschestraße 6 GE IP4/Schützenweg 34 GE IP5/Schützenweg 37 GE IP6/Schützenweg 44 GE Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 6 von 37
7 1 Grundlagen BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung TA Lärm DIN DIN 18005, BBl. 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Berechnungsverfahren; Beiblatt 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf September 1997 DIN EN DIN 4109 Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie, April 2001 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 RLS-90 Parkplatzlärmstudie Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990; der Bundesminister für Verkehr, Bonn, den 22. Mai 1990; berichtigter Nachdruck Februar 1992 Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, 6. überarbeitete Auflage, August 2007 Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 7 von 37
8 Lkw-Lärmstudie Einführung DIN 4109 NRW Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft Nr. 192, 1995 Einführung technischer Baubestimmungen nach 3, Abs. 3 BauO NRW; DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989, Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: die Stadt Stadtlohn, Krumbeck Kunststoffverarbeitung GmbH. Ein Ortstermin wurde am 21. Aug durchgeführt. Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 8 von 37
9 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die von der Stadt Stadtlohn geplante 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 71 "Gewerbegebiet Wenningfeld", zugleich 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 "Gewerbegebiet südlich des Schützenweges". Ein bestehender Gewerbebetrieb (Kunststoffverarbeitung) möchte auf Dauer den Hallenbestand in mehreren Bauabschnitten erweitern. Zur möglichen Erweiterung des Gewerbebetriebes ist die Erweiterung des südlich zum Plangebiet bestehenden Gewerbegebietes vorgesehen. Hierzu ist eine Gewerbeflächenentwicklung im Bereich der heutigen Hofstelle im Norden des Betriebes notwendig. Die Hofstelle wird zukünftig aufgegeben. Die Planfläche wird im gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für Gewerbenutzungen ausgewiesen. Da die Wohnnutzung östlich der 1. Erweiterung des B-Plans Nr. 71, im nördlichen Teil des B-Plans Nr. 64 aufgegeben wird, werden im Zuge der schalltechnischen Beurteilung für die Erweiterungsplanung der Firma Krumbeck im Bebauungsplan Nr. 71 die angrenzenden Parzellen im Bebauungsplan Nr. 64 mit einbezogen. Es handelt sich dabei um die Parzellen 18, 20, 21, 136 und 93 Das Plangebiet wird im Norden durch den Bebauungsplan Nr. 13A Industriegelände Wenningfeld und im Osten durch die östliche Grundstücksgrenze des Flurstückes 136 (Schützenweg 37) begrenzt. Diese Flächen werden als Flächen für Gewerbenutzung ausgewiesen. Die Fläche westlich des Plangebietes wird seitens des Flächennutzungsplanes als gewerbliche Fläche ausgewiesen; ein Bebauungsplan liegt für diese Fläche jedoch nicht vor. Südlich sind landwirtschaftliche Flächen gelegen. Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, war in Hinblick auf die Umsetzbarkeit des Bebauungsplanes die schalltechnische Verträglichkeit der vorhandenen gewerblichen Einrichtungen auf die umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen in Hinsicht auf die maßgeblichen bestehenden Geräuschemittenten zu prüfen. Die Grundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden im vorliegenden Bericht erläutert. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 9 von 37
10 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 3.1 Schallschutz im Städtebau Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der DIN gegeben. Im Beiblatt 1 2 zu dieser Norm sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 3: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in Verkehrslärm Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) Sondergebiete (SO), soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Die DIN enthält folgende Anmerkung und Hinweise: Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung ist der Belang des Schallschutzes als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu sehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 1 DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli DIN , Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 10 von 37
11 Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln über 45 ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die VDI-Richtlinie in Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm > 50 auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Die im Beiblatt 1 der DIN angegebenen Orientierungswerte lassen bei ihrer Einhaltung erwarten, dass ein Baugebiet entsprechend seinem üblichen Charakter ohne Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Die Orientierungswerte können, dies drückt bereits der Begriff Orientierungswert aus, zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung in einem Plangebiet im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Über die reine immissionsschutztechnische Betrachtung hinaus sind auch andere gewichtige Belange in die bauleitplanerische Abwägung einzubeziehen. 3.2 Schallschutz in der Genehmigungsplanung Gewerbelärm Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen. 3 VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 11 von 37
12 Die TA Lärm beschreibt das Verfahren zur Ermittlung der Geräuschbelastungen und stellt die Grundlage für die Beurteilung der Immissionen dar. Immissionsrichtwerte In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte genannt, bei deren Einhaltung im Regelfall ausgeschlossen werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Einwirkungsbereich gewerblicher oder industrieller Anlagen vorliegen. Die Immissionsrichtwerte gelten akzeptorbezogen. Dies bedeutet, dass die energetische Summe der Immissionsbeiträge aller relevant einwirkenden Anlagen, für die die TA Lärm gilt, den Immissionsrichtwert nicht überschreiten soll. In Abhängigkeit der Nutzung des Gebietes, in dem die schutzbedürftigen Nutzungen liegen, gelten die in Tabelle 4 zusammengefassten Immissionsrichtwerte. Tabelle 4: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte (IRW) in Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht Reine Wohngebiete (WR) Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 überschreiten. Anmerkung: Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. In Tabelle 5 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 12 von 37
13 Tabelle 5: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Bezeichnung Beurteilungszeitraum Beurteilungszeit Tag 6:00 bis 22:00 Uhr 16 Stunden Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z. B. 5:00 6:00 Uhr) Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten 4 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 70, 55. Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20 db, nachts um nicht mehr als 10 db überschreiten. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen 6:00 7:00 Uhr 20:00 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 6:00 9:00 Uhr 13:00 15:00 Uhr 20:00 22:00 Uhr. 4 Definierter Zeitraum: an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 13 von 37
14 Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), d. h. für Reine und Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten, bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 zu berücksichtigen. 5 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Die o. a. Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die TA Lärm gilt, heranzuziehen ist. Die Definition gemäß der TA Lärm lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Zusatzbelastung: Gesamtbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage, Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage, Immissionen aller Anlagen, für die die TA Lärm gilt. Eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet muss nicht ermittelt werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 unterschreitet. 6 Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll auch dann nicht versagt werden, wenn die Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung überschritten werden und dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 beträgt. Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. 5 siehe TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f) 6 siehe TA Lärm Ziffer Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 14 von 37
15 Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV in: Wohngebieten tags 59 nachts 49, Mischgebieten tags 64 nachts 54. In Gewerbe- und Industriegebieten sind die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zu betrachten. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 15 von 37
16 4 Gewerbelärm, Emissionskontingentierung 4.1 Untersuchte Immissionsorte Auf der Grundlage eines am 21. Aug durchgeführten Ortstermins werden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die in Abbildung 1 dargestellten Immissionsorte betrachtet. Abbildung 1: Untersuchte Immissionsorte Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 16 von 37
17 Hierfür gelten die in Tabelle 6 angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 7 für die Tages- und Nachtzeit: Tabelle 6: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [IRW] in Tag Nacht IP1/Schützenweg 57 IP2/Schützenweg 57a IP3/Porschestraße 6 IP4/Schützenweg 34 IP5/Schützenweg 37 IP6/Schützenweg 44 MI MI GE GE GE GE Um den Immissionsschutz im Rahmen der geplanten Bebauungsplanerstellung weiterhin sicherzustellen, waren die innerhalb des Plangebietes zulässigen Emissionskontingente in Bezug auf die Gesamtsituation getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum unter Berücksichtigung der Vorbelastung zu ermitteln. 4.2 Vorgehensweise und Durchführung der Kontingentierung Gemäß TA Lärm, die für die Beurteilung der Geräuschimmissionen von gewerblichen Anlagen im Rahmen von Genehmigungsverfahren heranzuziehen ist, gelten die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte als Summe der Immissionsbeiträge, die von allen gewerblichen Anlagen auf einen Immissionsort einwirken. Um zu verhindern, dass die schalltechnischen Anforderungen in der Umgebung von gewerblichen Nutzungen überschritten werden, wird für die Gewerbeflächen im Bebauungsplan festgesetzt, wieviel Schallleistung je Quadratmeter Grundfläche immissionswirksam emittiert werden darf. Diese so ermittelten Emissionskontingente werden nach Teilflächen differenziert festgesetzt. Zur Festsetzung der Emissionskontingente wird in Anlehnung an die DIN die freie, ungedämpfte Schallausbreitung im Vollraum betrachtet. Im Rahmen der später zu erteilenden Betriebsgenehmigungen wird unter Berücksichtigung der vom jeweiligen Betrieb in Anspruch genommenen Teilfläche eine Schallausbreitungsberechnung auf der Grundlage der festgesetzten Emissionskontingente gemäß DIN durchgeführt. Bei gänzlicher Ausnutzung der jeweils im Bebauungsplan festgesetzten Teilflächen TF1 bis TF7 kann der zulässige Immissionsanteil der Teilflächen TF1 bis TF7 an den maßgeblichen Immissionsorten den Immissionstabellen im Anhang entnommen werden. Sollten nur Teilbereiche der Teilflächen oder aber mehrere Teilflächen von einem 7 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August 1998 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 17 von 37
18 Betrieb in Anspruch genommen werden, ist das zulässige Immissionskontingent für die jeweils betrachtete gewerbliche Nutzung gemäß DIN zu berechnen. Durch ein schalltechnisches Gutachten nach TA Lärm ist dann nachzuweisen, dass das ermittelte Immissionskontingent an den vorgegebenen Immissionsorten von den Beurteilungspegeln der Betriebsgeräusche eingehalten wird. In diesem schalltechnischen Nachweis sind Zuschläge für Ton- und Informationshaltigkeit, Impulshaltigkeit und für Zeiten erhöhter Empfindlichkeit ( Ruhezeitenzuschläge ) nach TA Lärm zu berücksichtigen. Im konkreten Planungsfall werden dann die betriebs- oder quellentypischen Besonderheiten wie die Abschirmung durch Gebäude und Lärmschutzwälle sowie die Richtwirkungscharakteristiken auf dem Ausbreitungsweg berücksichtigt. 4.3 Ermittlung der Emissionskontingente Das Bebauungsplangebiet wurde in Teilflächen gegliedert. Die Gliederung der Teilflächen wurde dabei so durchgeführt, dass der derzeitig vorliegenden Planung der Firma Krumbeck Kunststoffverarbeitung GmbH entsprochen wird. Andere Einteilungen sind ebenfalls denkbar. Die LEK in werden unter Berücksichtigung der Flächengröße und des möglichen Schallleistungspegels LWA wie folgt errechnet: LEK,i = L WA,i 10 log ( Fi / F0) in. Hierbei ist: i = 1 bis n (Anzahl der Teilflächen), Fi = Flächengröße der i-ten Teilfläche in m 2, F0 = Bezugsfläche 1 m 2. Es ergeben sich für die Teilflächen des Bebauungsplangebietes in Hinblick auf die Einhaltung des Gesamtimmissionswertes an den untersuchten Immissionsorten die folgenden LEK in. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 18 von 37
19 Tabelle 7: Zulässige Emissionskontingente der jeweiligen Teilflächen Flächen Nr. Teilgebietsfläche in m² Bezeichnung Bebauungsplan Emissionskontingent tagsüber nachts LEK in LEK in Teilfläche GE Teilfläche GE Teilfläche GE Teilfläche GE Teilfläche GE Teilfläche GE Teilfläche GE Die Zuordnung der Teilflächen innerhalb des Plangebietes ist der folgenden Abbildung zu entnehmen. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 19 von 37
20 Abbildung 2: Lage der Teilflächen und zulässigen Emissionskontingente Unter Berücksichtigung der in der Tabelle 7 dargestellten Emissionskontingente LEK in errechnen sich an den im Rahmen der Untersuchung als maßgeblich betrachteten schutzbedürftigen Nutzungen die in Tabelle 8 dargestellten Immissionsanteile aus den Flächen LGE,T und LGE,N in für die Tages- und Nachtzeit. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 20 von 37
21 Das Immissionskontingent eines Immissionsortes setzt sich dabei aus den Immissionsanteilen der Teilflächen 1 bis 7 für den Tages- und Nachtzeitraum zusammen. Die jeweiligen Immissionsanteile der Teilflächen können den Immissionstabellen im Anhang entnommen werden. Tabelle 8: Darstellung der ermittelten Gesamtbelastung (GB) als Immissionsanteil LIK aus den Flächen LGE im Vergleich mit den gebietsspezifischen Immissionsrichtwerten gemäß TA Lärm für den Tagesund Nachtzeitraum Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung Zuordnung Zielwert in LGE,T in Zielwert in LGE,N in Tag Tag Nacht Nacht IP1/Schützenweg 57 MI IP2/Schützenweg 57a MI IP3/Porschestraße 6 GE IP4/Schützenweg 34 GE IP5/Schützenweg 37 GE IP6/Schützenweg 44 GE Aufgrund der Geräuschvorbelastung durch die bestehenden Gewerbe- und Industriebetriebe im östlich und nördlich angrenzenden Industriegebiet wurden als Zielwerte die um 6 db reduzierten Orientierungswerte der DIN gewählt. 4.4 Vergabe von Zusatzkontingenten Auf Basis der vergebenen Emissionskontingente für die Teilflächen TF1 bis TF7 sind die Immissionszielwerte an den maßgeblichen Immissionsorten, wie aus der Tabelle 8 ersichtlich, zum Großteil nahezu ausgeschöpft. Die Immissionszielwerte des IP3/Porschestraße 6 werden zur Tageszeit sowie zur Nachtzeit nicht voll ausgenutzt. Es besteht daher die Möglichkeit durch Zusatzkontingente, bezogen auf den Immissionsort IP3, die mögliche Schallabstrahlung der betreffenden Flächen in Richtung des Immissionsortes IP3 weiter zu erhöhen ohne dabei die Immissionszielwerte der anderen Immissionsorte zu überschreiten. Die Tabelle 9 gibt eine Übersicht über den Einfluss der einzelnen Teilflächen, bezogen auf den IP3/Porschestraße 6. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 21 von 37
22 Tabelle 9: Einfluss der einzelnen Teilflächen auf den IP3 Bezeichnung der Teilfläche Emissionskontingente tags LEK in Anteil der Teilfläche am Immissionspunkt Emissionskontingente nachts LEK in Anteil der Teilfläche am Immissionspunkt LD, aktuell LD, aktuell Teilfläche Teilfläche Teilfläche Teilfläche Teilfläche Teilfläche Teilfläche Gesamtbelastung der Teilflächen LGE in Wie aus der Tabelle 9 ersichtlich, haben die Teilflächen TF1 und TF2 sowie TF5 bis TF7 den größten Einfluss auf den IP3/Porschestraße 6. Folgende Tabelle stellt dar, wie die jeweiligen Kontingente mit Richtwirkung auf den IP3 erhöht werden können, ohne dabei den Immissionszielwert zu überschreiten: Tabelle 10: Mögliche Zusatzkontingente, bezogen auf den IP3 Bezeichnung der Teilfläche Zusatzemissionskontingente tags mit Richtwirkung zum IP3 LEK in Zusatzemissionskontingente nachts mit Richtwirkung zum IP3 LEK in Teilfläche Teilfläche Teilfläche Teilfläche Teilfläche Teilfläche Teilfläche Unter Berücksichtigung der Vergabe von Zusatzkontingenten mit Richtwirkungen auf den Immissionsort IP3 ergibt sich eine Gesamtbelastung der Teilflächen am IP3/Porschestraße 6 von tags 59 und nachts 42. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 22 von 37
23 Bei einer Erhöhung der Immissionen der einzelnen Teilflächen um die Zusatzkontingente ist darauf zu achten, dass sich die höheren Schallimmissionen nur in Richtung des Immissionsortes IP3 ausbreiten können und somit keinen Einfluss auf die außenliegenden Immissionspunkte haben, da die Zielwerte dieser Immissionsorte mit den vorgesehenen Immissionskontingenten (siehe Tabelle 7) bereits nahezu ausgeschöpft sind. 4.5 Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan In dem Plangebiet sind nur Anlagen und Betriebe zulässig, deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen LEK nach DIN weder tags (6 00 bis Uhr) noch nachts (22 00 bis 6 00 Uhr) überschreiten. Tabelle 11: Emissionskontingente am Tag und in der Nacht Flächen Nr. Teilgebietsfläche in m² Bezeichnung Bebauungsplan Emissionskontingent tagsüber nachts LEK in LEK in Teilfläche GE Teilfläche GE Teilfläche GE Teilfläche GE Teilfläche GE Teilfläche GE Teilfläche GE Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel Lr den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreitet. Bezogen auf den Immissionsort IP3, ist die Vergabe von Zusatzkontingenten für die Teilflächen TF1 und TF2 sowie TF 5 bis TF7 möglich (siehe Tabelle). Bezogen auf die übrigen Immissionsorte, gelten die vorgenannten Werte ohne weitere Zusatzkontingente. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 23 von 37
24 5 Gewerbelärm, Nachweis der aktuellen Nutzung Nachfolgend wird anhand der tatsächlichen Emissionssituation des bestehenden Betriebes geprüft, ob die ermittelten Emissionskontingente als ausreichend und somit der Sicherung des bestehenden Betriebes und ggf. geplanter Erweiterungsmöglichkeiten dienlich sind. 5.1 Betriebsbeschreibung der aktuellen Nutzung Innerhalb der Teilfläche 1 des Plangebietes befindet sich der Gewerbebetrieb Krumbeck Kunststoffverarbeitung GmbH. Innerhalb der Teilfläche 7 befindet sich eine Gerätehalle mit Betriebsleiterwohnung. Es befindet sich jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch ein Wohnhaus im nordwestlichen Bereich der Teilfläche 4 sowie eine weitere Wohnnutzung innerhalb der Teilfläche 6 im nördlichen Teil des B-Plans Nr. 64. Diese wird jedoch zeitnah aufgegeben. Nachfolgend werden die schalltechnisch relevanten Betriebsvorgänge der Krumbeck Kunststoffverarbeitung GmbH tabellarisch dargestellt. Tabelle 12: Betriebsbeschreibung Tageszeitraum Betriebsvorgang Beschreibung Emissionsansatz Fahrbewegungen (7-20 Uhr) Anlieferung und Versand entlang der östlichen Fassade max. 4 Lkw/d Staplerverkehr außerhalb der Hallen im östlichen und südlichen Bereich gasbetriebener Stapler 3h/d Mitarbeiterparkplatz Parkplatz im südlichen Bereich An- und Abfahrt von 16 Pkw Fahrbewegungen (6-7 Uhr/20-22 Uhr; Ruhezeit nach Nr.6.5 TA Lärm) Anlieferung und Versand entlang der östlichen Fassade max. 2 Lkw Staplerverkehr außerhalb der Hallen im östlichen und südlichen Bereich gasbetriebener Stapler 1h Mitarbeiterparkplatz Parkplatz im südlichen Bereich An- und Abfahrt von 16 Pkw Be- und Entladevorgang einer Palette, mit Stapler Ladegeräusche an den östlichen Toren der Lagerhallen 1 und 2 max. 25 Paletten pro Lkw Fassadenabstrahlungen Produktion Lager Abstrahlung hinter den Fassaden, Fenstern, Toren, und Lichtbändern Abstrahlung hinter den Fassaden, Fenstern, Toren, und Innenpegel der Produktionshalle 24/d Innenpegel der Lagerhalle 24/d Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 24 von 37
25 Lichtbändern Betriebsvorgang Beschreibung Emissionsansatz Abluftkamine PET 1 Abluftkamine PET 2 Abluftkamine Folientrocknung Stationäre Anlagen und Aggregate im Freien 2 m über Dach, mittig der Produktionshalle 2 m über Dach, mittig der Produktionshalle 2 m über Dach, mittig der Produktionshalle 2 Kamine, 24h/d 3 Kamine, 24h/d 2 Kamine, 24h/d Tisch-Rückkühler 10 m östlich der Produktionshalle 2 Tischkühler mit je 14 Ventilatoren, 24h/d Trafobelüftung Hallenentlüftung Papierpresse an östlicher Fassade der Produktionshalle in 3m ü. Boden an der östlichen Fassade über Eingang im südwestlichen Bereich, neben der Produktionshalle 24h/d 24h/d 30min/d Tabelle 13: Betriebsbeschreibung Nachtzeitraum Betriebsvorgang Beschreibung Emissionsansatz Fahrbewegungen Mitarbeiterparkplatz An- und Abfahrt von 16 Pkw Parkplatz im südlichen Bereich Produktion Lager Abluftkamine PET 1 Abluftkamine PET 2 Abluftkamine Folientrocknung Fassadenabstrahlungen Abstrahlung hinter den Fassaden, Fenstern, Toren, und Lichtbändern Abstrahlung hinter den Fassaden, Fenstern, Toren, und Lichtbändern Stationäre Anlagen und Aggregate im Freien 2 m über Dach, mittig der Produktionshalle 2 m über Dach, mittig der Produktionshalle 2 m über Dach, mittig der Produktionshalle Innenpegel der Produktionshalle 24/d Innenpegel der Lagerhalle 24/d 2 Kamine, 24h/d 3 Kamine, 24h/d 2 Kamine, 24h/d Tisch-Rückkühler 10 m östlich der Produktionshalle 2 Tischkühler mit je 14 Ventilatoren, 24h/d Trafobelüftung an östlicher Fassade der Produktionshalle in 3 m ü. Boden 24h/d Hallenentlüftung an der östlichen Fassade über 24h/d Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 25 von 37
26 Tabelle 14: Geräuschspitzen Eingang Betriebsvorgang Tageszeitraum 6-22 Uhr Nachtzeitraum lauteste Nachtstunde Lkw (Betriebsbremse) X - Gabelstapler X - Parkplatz (Schlagen von Pkw-Türen) X X 5.2 Beschreibung der Emissionsansätze Maßgebliche Geräuschquellen sind die Schallabstrahlungen der Gebäudefassaden und der Dachflächen insbesondere der Produktionshalle sowie das Be- und Entladen und das Vorbeifahren der LKW an den Lagerhallen im östlichen Bereich des Betriebsgeländes Schallemissionsmessung In der Schallimmissionsprognose werden Rauminnenpegel für die relevanten Betriebsgebäude bzw. Lagerhallen sowie Schallemissionsdaten für die stationären Geräuschquellen zugrunde gelegt, die auf der Grundlage eigener akustischer Messungen auf dem Werksgelände bei repräsentativem Betrieb ermittelt wurden. Betriebsbedingungen Der Betrieb erfolgte nach Angaben des Auftraggebers im Messzeitraum in repräsentativer Weise und in typischer Anlagenauslastung. Durchführung der Messungen Die Messungen wurden am 25. August 2015 von B.Eng. Christoph Grotholtmann, Sachverständigenbüro Uppenkamp und Partner GmbH, durchgeführt. Seitens des Betreibers war Herr Krumbeck anwesend. Vor Aufnahme der Messreihen wurden die Betriebsanlagen im Rahmen einer Begehung besichtigt. Messgeräte Für die akustischen Messungen wurden die in Tabelle 15 aufgeführten Geräte verwendet. Bei den Schallmessungen wird entsprechend der TA Lärm die Frequenzbewertung A und die Zeitbewertung F nach DIN EN 60651, Ausgabe Mai 1994, benutzt. Der Schallpegelanalysator und der Kalibrator erfüllen die Anforderungen der Klasse 1 nach IEC 651 und IEC 804 (Schallpegelmesser) bzw. IEC 942 (Kalibrator). Im Rahmen des Qualitätssicherungssystems nach Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 26 von 37
27 DIN EN ISO/IEC erfolgt jährlich eine Kalibrierung durch den Deutschen Kalibrierdienst (DKD). Der Schallpegelanalysator vom Typ Brüel & Kjaer war zur Zeit der Messungen amtlich geeicht. Der Schallpegelanalysator vom Brüel & Kjaer wird im Rahmen interner Vergleichsmessungen mit geeichten Geräten regelmäßig geprüft. Die Kalibrierung der Messgeräte wurde vor und nach den Messungen mit Hilfe der Kalibratoren überprüft; Abweichungen wurden nicht festgestellt. Der Messfehler der Messketten wird nach DIN IEC 651 mit < ± 0,4 db (A) angegeben. Tabelle 15: Messgeräteliste Messgerät Hersteller Typ Software-Modul Serien-Nummer/ Versions-Nr. Messkette 1 Schallpegelanalysator Brüel&Kjaer Modulsoftware Brüel&Kjaer BZ7222 Schallpegelmesser-Software Version 3.2 Modulsoftware Brüel&Kjaer BZ7223 Frequenzanalyse-Software Version 3.2 Modulsoftware Brüel&Kjaer BZ7224 Protokollier-Software Version 3.2 Modulsoftware Brüel&Kjaer BZ7225 erweiterte Protokollier- Software Version 3.2 Modulsoftware Brüel&Kjaer BZ7226 Schallaufzeichnungs-Software Version 3.2 Modulsoftware Brüel&Kjaer BZ7230 FFT-Analyse-Software Version 3.2 Mikrofon Brüel&Kjaer akustischer Kalibrator Brüel&Kjaer Aufgezeichnete Messgrößen und deren Abkürzungen LAeq/LCeq LAFTeq LAF95 LAFmax energieäquivalenter Dauerschallpegel (A- bzw. C-bewertet), Taktmaximalpegel; Maximalwert des Schalldruckpegels LAF(t) während der zugehörigen Taktzeit von 5 Sekunden, Pegelwert des Schalldruckpegels LAF(t), der in 95 % des Messzeitintervalls überschritten wird (Hintergrundgeräuschpegel), Maximalpegel des Schalldruckpegels LAF(t) innerhalb des Messzeitintervalls. Aus den aufgezeichneten Messgrößen für die Geräuschquellen im Freien und dem aus der jeweiligen Hüllfläche berechneten Messflächenmaß wird unter Berücksichtigung eines ggf. erforderlichen Zuschlags für die Impulshaltigkeit des Geräusches KI (= LAFTeq LAeq) der Schallleistungspegel LWA in ermittelt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 27 von 37
28 Die Messergebnisse sind wie folgt zusammenzufassen: Tabelle 16: Rauminnenpegel für die relevanten Lager- und Produktionsräume Raumbezeichnung Oktav-Schalldruckpegel Lp,in,Okt in vor den Außenbauteilen für die Oktavmittenfrequenzen 63 Hz 125 Hz 250 Hz Gebäudebezeichnung 500 Hz 1 khz 2 khz 4 khz LpA,in in Produktionshalle (vorderer Bereich) Produktionshalle (hinterer Bereich, Zerkleinerungsmühle) Lagerhalle 1 und 2* ) * ) Als konservativer Ansatz wurde der Innenpegel der Lagerhalle 2 dem der Lagerhalle 1 gleichgesetzt. Tabelle 17: Schallleistungspegel für die relevanten Anlagen Bezeichnung der Geräuschquelle 63 Hz Oktav-Schallleistungspegel LWA,Okt in für die Oktavmittenfrequenzen 125 Hz 250 Hz Stationäre Anlagen 500 Hz 1 khz 2 khz 4 khz LWA in Abluftkamin PET Abluftkamin PET Abluftkamin Folientrocknung Ventilator, Tischkühler Trafobelüftung Hallenentlüftung Papierpresse Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 28 von 37
29 5.2.2 Schallübertragung von Räumen ins Freie Ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Schallleistungspegel, die von Außenflächen eines Gebäudes ins Freie abgestrahlt werden, wird in der DIN EN beschrieben. Die Schallabstrahlung hängt dabei insbesondere vom Rauminnenpegel Lp,in und dem Schalldämm-Maß R der Außenfläche in Verbindung mit der Größe der abstrahlenden Flächen ab. Der Schallleistungspegel LW einer Ersatzschallquelle für einzelne oder zusammengefasste Bauteile einer Gebäudehülle wie Wände, Dach, Fenster, Türen oder Öffnungsflächen berechnet sich nach dieser Norm wie folgt: L W = L p,in +C d R + 10 log ( S S 0 ) in. Hierbei ist: LW Lp,in R' Cd S S0 der Schallleistungspegel der Ersatzschallquelle in db, der Schalldruckpegel im Abstand von 1 m bis 2 m vor der Innenseite des Außenbauteils oder der Bauteilgruppe in db, das Bau-Schalldämm-Maß des jeweiligen Bauteils oder der Bauteilgruppe in db, der Diffusitätstherm für das Innenschallfeld am Bauteil oder an der Bauteilgruppe in db, die Fläche des Bauteils oder der Bauteilgruppe in m², die Bezugsfläche (1 m²). Das Bau-Schalldämm-Maß R' für eine Bauteilgruppe ergibt sich aus den Kennwerten der einzelnen Bauteile nach folgender Beziehung: m S i S 10 R i 10 m+n A 0 S 10 D n,e,i 10 R = 10 log [ i=1 + i=m+1 ]. Hierbei ist: Ri Si Dn,e,i A0 m n das Schalldämm-Maß des Bauteils i in db, die Fläche des Bauteils i in m², die Norm-Schallpegeldifferenz des (kleinen) Bauteils i in db, die Bezugsabsorptionsfläche in m² (A0 = 10 m²), die Anzahl großer Bauteile in der Bauteilgruppe, die Anzahl kleiner Bauteile in der Bauteilgruppe. Der Wert des Diffusitätstherms Cd ist abhängig von der Diffusität des Schallfeldes im Gebäudeinneren und von der raumseitigen Absorption des betrachteten Bauteils oder der Bauteilgruppe in der Gebäudehülle. Der Diffusitätstherm nimmt im vorliegenden Fall den Wert -6 db an. 8 DIN EN : Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 29 von 37
30 Die Bau-Schalldämm-Maße der Umfassungsbauteile werden entsprechend den vorhandenen und geplanten Bauausführungen frequenzabhängig/als bewertete Einzahlangaben eingesetzt. In der Prognose werden für die Fassaden und das Dach folgende Materialien bzw. Bau-Schalldämm-Maße berücksichtigt: Tabelle 18: Schalldämm-Maße der Außenbauteile der relevanten Produktions- und Technikräume Bauteil Bau-Schalldämm-Maße Ri in db Rw,i 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1 khz 2 khz 4 khz in db Stahlsandwichelemente mit PU- Dämmkern Dachlichtkuppel, einschalig z. B. aus 3 mm Acrylglas Wand- und Dachkonstruktionen Fenster und Belichtungsflächen Fenster, Kippstellung Tore Sektionaltor, Standard Bei Einsatz anderer Materialien ist die Einhaltung des jeweils angesetzten Bau-Schalldämm-Maßes darzulegen. Hinsichtlich der Tore der Lagerhallen wird am Tag ein ständig geöffneter Zustand und nachts der geschlossene Zustand aller Tore berücksichtigt. Die zu öffnenden Teilflächen der Dachbelichtungsflächen und Fenster der Produktionshalle werden tagsüber und nachts im gekippten Zustand angenommen Fahrzeugbewegungen und Ladevorgänge Für die Fahrbewegungen von LKW oder vergleichbaren Fahrzeugen wird folgender Schallleistungspegel angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahrbewegung von LKW LWA = 105 LWAmax = 110 Be- und Entladevorgang, Stapler LWA = 75 LWAmax = 110 Staplerverkehr, gasbetrieben LWA = 98 LWAmax = 110 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 30 von 37
31 Die Fahrstrecken der Lkw werden als Linienschallquellen berücksichtigt. Die jeweilige Einwirkzeit des Fahrvorgangs auf dem Anlagengelände wird bei Ansatz einer Fahrtgeschwindigkeit von 15 km/h programmintern berechnet. Die Fahrstrecken des Staplers werden als Flächenquellen berücksichtigt. Die Einwirkzeit des Staplers beträgt 3,5 Stunden pro Tag. 5.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse 5.4 Untersuchte Immissionsorte Auf der Grundlage eines am 21. Aug durchgeführten Ortstermins sowie nach Rücksprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde werden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die in Abbildung 3 dargestellten Immissionsorte betrachtet. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 31 von 37
32 Abbildung 3: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 32 von 37
33 5.5 Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt nach der Norm DIN ISO Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird mit A-bewerteten Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden soweit vorhanden bzw. schalltechnisch relevant - berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen in das Berechnungsmodell eingestellt. Nach dem o. g. Berechnungsverfahren wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen 10 berechnet: L A T (DW) = L W +D C A in 11. Hierbei ist: LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort, der Schallleistungspegel der Geräuschquelle, die Richtwirkungskorrektur, = Adiv + Aatm + Agr + Abar, die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung, die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption, die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes, die Dämpfung aufgrund von Abschirmung. Ebenfalls berechnet wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT), bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: L A T (LT) = L A T (DW) C met in Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf Sept Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt. 11 Formel (3) der Norm DIN ISO Formel (6) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 33 von 37
34 Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt 13 : C met = C 0 [1 10 (h s+h r ) d p ] wenn d p > 10 (h s + h r ), C met = 0 wenn d p 10 (h s + h r ). Hierbei ist: hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter, die Höhe des Aufpunktes in Meter, der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter, ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db. Der Faktor C0 ist eine insbesondere von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und richtung abhängige Größe. Soweit über die örtlichen Windverteilungen nichts Genaueres bekannt ist, ist der Faktor C0 zu 2 db zu setzen, d. h. für alle Windrichtungen dieselbe Häufigkeit zu berücksichtigen. Wenn für den Bereich der fraglichen Anlage repräsentative Wetterstatistiken bekannt sind, berechnet sich der meteorologische Faktor C0 wie folgt: Hierbei ist: pi die Häufigkeit der Windverteilung in %, ΔLi C 0 = 10 log ( p i ,1 L i) in db. die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors. Die Häufigkeit der Kalmen (Windstille) pc in % wird zu gleichen Teilen auf alle gleichmäßigen Windsektoren verteilt. Die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung ΔLi bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors, dessen Winkel αi um den Winkel εi von der Mitwindrichtung β abweicht, berechnet sich nach: L i = 5 5 cos(ε 45 sin(ε)) in db. Dies bedeutet, dass in großer Entfernung im langjährigen Mittel bei Querwind (ε = 90 /270 ) eine Dämpfung um 1,5 db und bei Gegenwind (ε = 180 ) eine Dämpfung von 10 db angesetzt wird. Die Windrichtungsverteilung wurde den Daten der Wetterstation Ahaus entnommen. Die graphische Darstellung der AK- Statistik kann im Anhang eingesehen werden. 13 Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 34 von 37
35 Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang entnommen werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben. 5.6 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen für die geplante Anlage sind auf der Grundlage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätze mit folgenden Beurteilungspegeln Lr für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht als energetische Summe der Schalldruckpegel LAT(LT) aller Einzelquellen anzugeben: Tabelle 19: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung Zuordnung Zielwert Tag LGE,T in Lr,T in Zielwert Nacht LGE,N in IP1/Schützenweg 57 MI IP2/Schützenweg 57a MI IP3/Porschestraße 6 GE IP4/Schützenweg 34 GE IP5/Schützenweg 37 GE IP6/Schützenweg 44 GE Lr,N in Aufgrund der Geräuschvorbelastung durch die bestehenden Gewerbe- und Industriebetriebe im angrenzenden Industriegebiet wurden als Zielwerte die um 6 db reduzierten Orientierungswerte der DIN gewählt. Die durch den bestehenden Gewerbebetrieb erzeugten Immissionen im Umfeld unterschreiten die anhand der Emissionskontingente ermittelten Werte teilweise sehr deutlich. Dementsprechend bieten die Kontingente einen ausreichenden Entwicklungsspielraum für den Betrieb. Gleichzeitig wird durch die Unterschreitung des zulässigen immissionsrichtwertes um 6 db eine unzulässige Geräuscheinwirkung, bezogen auf die Gesamtbelastung, vermieden. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 35 von 37
36 Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen (tags IRWT+30 db; nachts IRWN+20 db) werden an den untersuchten Immissionsorten deutlich unterschritten. Betrachtung der Vorbelastung Aufgrund der Unterschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte zur Tages- und Nachtzeit von mindestens 6 db wird nach Ziffer der TA Lärm auf eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung verzichtet. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 36 von 37
37 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Ing. Matthias Brun Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Dipl.-Ing. Peter Wenzel Fachlich Verantwortlicher Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 37 von 37
38 Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D E Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Lageplan Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 1 von 27
39 A Tabellarische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 2 von 27
40 Legende Emissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern. Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe RW/HW m Koordinatenangabe hq m Höhe der Emissionsquelle Index D = Quelle über Dach DO db Raumwinkelmaß KT db Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle bzw. Mittelungspegel (RLS-90) der Quelle num.add. db Korrekturfaktor, nach Bedarf (bereits in Lw/LmE enthalten) Messabstand zur Quelle Bez.Abst. m Die Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Eintragung der Messfläche bzw. der Fläche des schallabstrahlenden Bauteils. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, Messfl./Anz. m²/- dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. Eintragung der Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke, Anz. - getrennt nach Beurteilungszeiträumen Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Minderungsmaßnahme an der Quelle. MM db Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt. Einw.T min Einwirkzeit der Emissionsquelle RwID - Bezug zum verwendeten Schalldämmspektrum nach Bedarf Wenn Eintragung = 1, dann handelt es sich um die Berechnung kurzzeitiger ST - Geräuschspitzen. Bei Eintragung = -1 ist die Quelle nicht in den Berechnungen berücksichtigt. Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 3 von 27
41 Gewerbe Emissionskontingente Nr. Kommentar Gruppe hq [m] DO KT KI Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Teilfläche 1 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 2 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 3 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 4 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 5 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 6 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 7 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent num. Add. num. Add. RZ Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. T Anz. RZ MM Einw.T T [min] Einw.T RZ [min] Rw ID ST Emissionsquellennachweis Krumbeck Kunststoffverarbeitung GmbH, Tag Nr. Kommentar Gruppe hq [m] DO KT KI Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] num. Add. num. Bez. Add. RZ Abst. [m] 1 Dachfläche Produktion Gebäudeabstrahlung Dachfläche Produktion Gebäudeabstrahlung Dachfläche Lager 1 Gebäudeabstrahlung Dachfläche Lager 2 Gebäudeabstrahlung Belichtung Halle 1 Gebäudeabstrahlung Belichtung Halle 2 Gebäudeabstrahlung Belichtung Halle 3 Gebäudeabstrahlung RWA Kippstellung Gebäudeabstrahlung RWA Halle 2 Kippstellung Gebäudeabstrahlung RWA Halle 3 Kippstellung Gebäudeabstrahlung Südfassade Gebäudeabstrahlung Westfassade Halle 1 Gebäudeabstrahlung Westfassade Halle 2 Gebäudeabstrahlung Westfassade Halle 3 Gebäudeabstrahlung Nordfassade Gebäudeabstrahlung Ostfassade Halle 3 Gebäudeabstrahlung Ostfassade Halle 2 Gebäudeabstrahlung Ostfassade Halle 1 Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 W-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 W-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Tor Halle 3 geschlossen Gebäudeabstrahlung Tor Halle 3 geöffnet Gebäudeabstrahlung Tor Halle 2 geschlossen Gebäudeabstrahlung Tor Halle 2 geöffnet Gebäudeabstrahlung Hallenentlüftung stationäre Quellen Abluftkamin 1 PET 1 stationäre Quellen 2.0 D Abluftkamin 2 PET 1 stationäre Quellen 2.0 D Abluftkamin 1 PET 2 stationäre Quellen 2.0 D Abluftkamin 2 PET 2 stationäre Quellen 2.0 D Abluftkamin 3 PET 2 stationäre Quellen 2.0 D Abluftkamin 1 Folientrocknung stationäre Quellen 2.0 D Abluftkamin 2 Folientrocknung stationäre Quellen 2.0 D Trafobelüftung stationäre Quellen Tischkühler 1 stationäre Quellen Tischkühler 2 stationäre Quellen Papierpresse stationäre Quellen Lkw-Verkehr Fahrverkehr Staplerverkehr Fahrverkehr LKW abstellen und starten (Halle 2) Fahrverkehr Messfl. [m²] Anz. Anz. T Anz. RZ MM Einw.T T [min] Einw.T RZ [min] Rw ID ST Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 4 von 27
42 Nr. Kommentar Gruppe hq [m] DO KT KI Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] num. Add. num. Bez. Add. RZ Abst. [m] 45 LKW abstellen und starten (Halle 3) Fahrverkehr Be- und Entladung der LKW Halle 2 Fahrverkehr Be- und Entladung der LKW Halle 2 Fahrverkehr Mitarbeiterparkplatz Tag Fahrverkehr Mitarbeiterparkplatz Nacht Fahrverkehr Parkplatz (Schlagen von Pkw-Türen) Spitzenpegel Parkplatz (Schlagen von Pkw-Türen) Spitzenpegel Gabelstapler Spitzenpegel Lkw (Betriebsbremse) Spitzenpegel Lkw (Betriebsbremse) Spitzenpegel Pkw-An-und Abfahrt Fahrverkehr Messfl. [m²] Anz. Anz. T Anz. RZ MM Einw.T T [min] Einw.T RZ [min] Rw ID ST Emissionsquellennachweis Krumbeck Kunststoffverarbeitung GmbH, Nacht Nr. Kommentar Gruppe hq [m] DO [db] 1 Dachfläche Produktion Gebäudeabstrahlung Dachfläche Produktion Gebäudeabstrahlung Dachfläche Lager 1 Gebäudeabstrahlung Dachfläche Lager 2 Gebäudeabstrahlung Belichtung Halle 1 Gebäudeabstrahlung Belichtung Halle 2 Gebäudeabstrahlung Belichtung Halle 3 Gebäudeabstrahlung RWA Kippstellung Gebäudeabstrahlung RWA Halle 2 Kippstellung Gebäudeabstrahlung RWA Halle 3 Kippstellung Gebäudeabstrahlung Südfassade Gebäudeabstrahlung Westfassade Halle 1 Gebäudeabstrahlung Westfassade Halle 2 Gebäudeabstrahlung Westfassade Halle 3 Gebäudeabstrahlung Nordfassade Gebäudeabstrahlung Ostfassade Halle 3 Gebäudeabstrahlung Ostfassade Halle 2 Gebäudeabstrahlung Ostfassade Halle 1 Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 W-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 W-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Tor Halle 3 geschlossen Gebäudeabstrahlung Tor Halle 3 geöffnet Gebäudeabstrahlung Tor Halle 2 geschlossen Gebäudeabstrahlung Tor Halle 2 geöffnet Gebäudeabstrahlung Hallenentlüftung stationäre Quellen Abluftkamin 1 PET 1 stationäre Quellen 2.0 D Abluftkamin 2 PET 1 stationäre Quellen 2.0 D Abluftkamin 1 PET 2 stationäre Quellen 2.0 D Abluftkamin 2 PET 2 stationäre Quellen 2.0 D Abluftkamin 3 PET 2 stationäre Quellen 2.0 D Abluftkamin 1 Folientrocknung stationäre Quellen 2.0 D Abluftkamin 2 Folientrocknung stationäre Quellen 2.0 D Trafobelüftung stationäre Quellen Tischkühler 1 stationäre Quellen Tischkühler 2 stationäre Quellen Papierpresse stationäre Quellen Lkw-Verkehr Fahrverkehr Staplerverkehr Fahrverkehr LKW abstellen und starten (Halle 2) Fahrverkehr LKW abstellen und starten (Halle 3) Fahrverkehr Be- und Entladung der LKW Halle 2 Fahrverkehr KT [db] KI [db] Lw/LmE N [] num. Add. Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. N MM Einw.T N [min] Rw ID ST Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 5 von 27
43 Nr. Kommentar Gruppe hq [m] DO [db] 47 Be- und Entladung der LKW Halle 2 Fahrverkehr Mitarbeiterparkplatz Tag Fahrverkehr Mitarbeiterparkplatz Nacht Fahrverkehr Parkplatz (Schlagen von Pkw-Türen) Spitzenpegel Parkplatz (Schlagen von Pkw-Türen) Spitzenpegel Gabelstapler Spitzenpegel Lkw (Betriebsbremse) Spitzenpegel Lkw (Betriebsbremse) Spitzenpegel Pkw-An-und Abfahrt Fahrverkehr KT [db] KI [db] Lw/LmE N [] num. Add. Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. N MM Einw.T N [min] Rw ID ST Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 6 von 27
44 B Grafische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 7 von 27
45 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Gewerbe Emissionskontingente Maßstab: keine Angabe Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 8 von 27
46 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Krumbeck Kunststoffverarbeitung GmbH, Bestand Maßstab: keine Angabe Hinweis: Bei den dargestellten Quell-Nummern ist zu beachten, dass einzelne von ihnen nicht dargestellt werden, wenn dies nahe bei- oder übereinander liegen. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 9 von 27
47 C Dokumentation der Immissionsberechnungen Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 10 von 27
48 Legende Immissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern. Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. LAT Je nach Berechnungsart ist LAT mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen angegeben. DC db Richtwirkungskorrektur(DI wird separat ausgewiesen) DT db Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum +RT db Zuschlag für Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit MM db Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt. KT/KI db Zuschlag für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit Meteorologie-Korrektur-Faktor Cmet db Größe abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet. Horizontaler (projizierter) Abstand der Emissionsquelle zum Emissionsort. d(p) m Bei Berechnungen mit Geländeberücksichtigung = Strecke zwischen Emissionsquelle und Immissionsort. DI db Richtwirkungsmaß Abar db Die Dämpfung aufgrund von Abschirmung (z. B. Schallschirm) Adiv db Die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Hinweis: die Berechnung erfolgt softwareintern und ist u. U. nicht händisch überprüfbar. Aatm db Die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption Agr db Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts Refl.Ant. db Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Wänden Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle bzw. Mittelungspegel (RLS-90) der Quelle Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 11 von 27
49 Gewerbelärm Berechnungen für den Tages- (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) Emissionskontingente Immissionsort/ Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in Beurteilungspegel Lr,N in Höhe des IO in m IP1/Schützenweg IP2/Schützenweg 57a IP3/Porschestraße IP4/Schützenweg IP5/Schützenweg IP6/Schützenweg Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 12 von 27
50 Tag IP1/Schützenweg 57, Tag Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] DC DT +RT MM KT/KI Cmet Teilfläche 1 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 2 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 3 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 4 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 5 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 6 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 7 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Sum 54.3 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] IP2/Schützenweg 57a, Tag Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] DC DT +RT MM KT/KI Cmet Teilfläche 1 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 2 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 3 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 4 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 5 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 6 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 7 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Sum 54.4 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] IP3/Porschestraße 6, Tag Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] DC DT +RT MM KT/KI Cmet Teilfläche 1 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 2 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 3 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 4 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 5 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 6 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 7 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Sum 54.0 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] IP4/Schützenweg 34, Tag Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] DC DT +RT MM KT/KI Cmet Teilfläche 1 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 2 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 3 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 4 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 5 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 6 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 7 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Sum 56.0 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 13 von 27
51 IP5/Schützenweg 37, Tag Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] DC DT +RT MM KT/KI Cmet Teilfläche 1 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 2 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 3 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 4 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 5 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 6 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Sum 58.5 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] IP6/Schützenweg 44, Tag Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] DC DT +RT MM KT/KI Cmet Teilfläche 1 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 2 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 3 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 4 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 5 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 6 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 7 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Sum 58.6 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 14 von 27
52 Nacht IP1/Schützenweg 57, Nacht Nr. Kommentar Gruppe LAT N DC DT MM KT/KI Cmet [] Teilfläche 1 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 2 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 3 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 4 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 5 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 6 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 7 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Sum 37.4 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] IP2/Schützenweg 57a Nr. Kommentar Gruppe LAT N DC DT MM KT/KI Cmet [] Teilfläche 1 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 2 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 3 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 4 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 5 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 6 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 7 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Sum 37.6 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] IP3/Porschestraße 6 Nr. Kommentar Gruppe LAT N DC DT MM KT/KI Cmet [] Teilfläche 1 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 2 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 3 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 4 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 5 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 6 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 7 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Sum 37.1 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] IP4/Schützenweg 34 Nr. Kommentar Gruppe LAT N DC DT MM KT/KI Cmet [] Teilfläche 1 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 2 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 3 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 4 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 5 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 6 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 7 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Sum 39.1 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 15 von 27
53 IP5/Schützenweg 37 Nr. Kommentar Gruppe LAT N DC DT MM KT/KI Cmet [] Teilfläche 1 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 2 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 3 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 4 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 5 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 6 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Sum 41.6 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] IP6/Schützenweg 44 Nr. Kommentar Gruppe LAT N DC DT MM KT/KI Cmet [] Teilfläche 1 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 2 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 3 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 4 Tag / Nacht B-Plan Kontingent Teilfläche 5 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 6 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Teilfläche 7 Tag/Nacht B-Plan Nr.64 Kontingent Sum 41.7 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 16 von 27
54 Gewerbelärm Berechnungen für den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Nachweis Krumbeck Kunststoffverarbeitung GmbH Immissionsort/ Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in Höhe des IO in m IP1/Schützenweg IP2/Schützenweg 57a IP3/Porschestraße IP4/Schützenweg IP5/Schützenweg IP6/Schützenweg Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP2, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 17 von 27
55 Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] DC DT +RT MM KT/KI Cmet 36 Abluftkamin 1 Folientrocknung stationäre Quellen Abluftkamin 1 PET 1 stationäre Quellen Abluftkamin 1 PET 2 stationäre Quellen Abluftkamin 2 PET 1 stationäre Quellen Abluftkamin 2 Folientrocknung stationäre Quellen Abluftkamin 2 PET 2 stationäre Quellen Abluftkamin 3 PET 2 stationäre Quellen Be- und Entladung der LKW Halle 2 Fahrverkehr Be- und Entladung der LKW Halle 2 Fahrverkehr Belichtung Halle 1 Gebäudeabstrahlung Belichtung Halle 2 Gebäudeabstrahlung Belichtung Halle 3 Gebäudeabstrahlung Dachfläche Lager 1 Gebäudeabstrahlung Dachfläche Lager 2 Gebäudeabstrahlung Dachfläche Produktion Gebäudeabstrahlung Dachfläche Produktion Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 W-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 W-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Gabelstapler Spitzenpegel Hallenentlüftung stationäre Quellen Lkw (Betriebsbremse) Spitzenpegel Lkw (Betriebsbremse) Spitzenpegel LKW abstellen und starten (Halle 2) Fahrverkehr LKW abstellen und starten (Halle 3) Fahrverkehr Lkw-Verkehr Fahrverkehr Mitarbeiterparkplatz Nacht Fahrverkehr Mitarbeiterparkplatz tag Fahrverkehr Nordfassade Gebäudeabstrahlung Ostfassade Halle 1 Gebäudeabstrahlung Ostfassade Halle 2 Gebäudeabstrahlung Ostfassade Halle 3 Gebäudeabstrahlung Papierpresse stationäre Quellen Parkplatz (Schlagen von Pkw-Türen) Spitzenpegel Parkplatz (Schlagen von Pkw-Türen) Spitzenpegel Pkw-An-und Abfahrt Fahrverkehr RWA Halle 2 Kippstellung Gebäudeabstrahlung RWA Halle 3 Kippstellung Gebäudeabstrahlung RWA Kippstellung Gebäudeabstrahlung Staplerverkehr Fahrverkehr Südfassade Gebäudeabstrahlung Tischkühler 1 stationäre Quellen Tischkühler 2 stationäre Quellen Tor Halle 2 geöffnet Gebäudeabstrahlung Tor Halle 2 geschlossen Gebäudeabstrahlung Tor Halle 3 geöffnet Gebäudeabstrahlung Tor Halle 3 geschlossen Gebäudeabstrahlung Trafobelüftung stationäre Quellen Westfassade Halle 1 Gebäudeabstrahlung Westfassade Halle 2 Gebäudeabstrahlung Westfassade Halle 3 Gebäudeabstrahlung Sum 41.1 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 18 von 27
56 Gewerbelärm Berechnungen für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) Nachweis Krumbeck Kunststoffverarbeitung GmbH Immissionsort/ Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,N in Höhe des IO in m IP1/Schützenweg IP2/Schützenweg 57a IP3/Porschestraße IP4/Schützenweg IP5/Schützenweg IP6/Schützenweg Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP2, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Nacht. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 19 von 27
57 Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] DC 36 Abluftkamin 1 Folientrocknung stationäre Quellen Abluftkamin 1 PET 1 stationäre Quellen Abluftkamin 1 PET 2 stationäre Quellen Abluftkamin 2 PET 1 stationäre Quellen Abluftkamin 2 Folientrocknung stationäre Quellen Abluftkamin 2 PET 2 stationäre Quellen Abluftkamin 3 PET 2 stationäre Quellen Be- und Entladung der LKW Halle 2 Fahrverkehr Be- und Entladung der LKW Halle 2 Fahrverkehr Belichtung Halle 1 Gebäudeabstrahlung Belichtung Halle 2 Gebäudeabstrahlung Belichtung Halle 3 Gebäudeabstrahlung Dachfläche Lager 1 Gebäudeabstrahlung Dachfläche Lager 2 Gebäudeabstrahlung Dachfläche Produktion Gebäudeabstrahlung Dachfläche Produktion Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 S-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 W-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Fenster Halle 1 W-Fassade gekippt Gebäudeabstrahlung Gabelstapler Spitzenpegel Hallenentlüftung stationäre Quellen Lkw (Betriebsbremse) Spitzenpegel Lkw (Betriebsbremse) Spitzenpegel LKW abstellen und starten (Halle 2) Fahrverkehr LKW abstellen und starten (Halle 3) Fahrverkehr Lkw-Verkehr Fahrverkehr Mitarbeiterparkplatz Nacht Fahrverkehr Mitarbeiterparkplatz tag Fahrverkehr Nordfassade Gebäudeabstrahlung Ostfassade Halle 1 Gebäudeabstrahlung Ostfassade Halle 2 Gebäudeabstrahlung Ostfassade Halle 3 Gebäudeabstrahlung Papierpresse stationäre Quellen Parkplatz (Schlagen von Pkw-Türen) Spitzenpegel Parkplatz (Schlagen von Pkw-Türen) Spitzenpegel Pkw-An-und Abfahrt Fahrverkehr RWA Halle 2 Kippstellung Gebäudeabstrahlung RWA Halle 3 Kippstellung Gebäudeabstrahlung RWA Kippstellung Gebäudeabstrahlung Staplerverkehr Fahrverkehr Südfassade Gebäudeabstrahlung Tischkühler 1 stationäre Quellen Tischkühler 2 stationäre Quellen Tor Halle 2 geöffnet Gebäudeabstrahlung Tor Halle 2 geschlossen Gebäudeabstrahlung Tor Halle 3 geöffnet Gebäudeabstrahlung Tor Halle 3 geschlossen Gebäudeabstrahlung Trafobelüftung stationäre Quellen Westfassade Halle 1 Gebäudeabstrahlung Westfassade Halle 2 Gebäudeabstrahlung Westfassade Halle 3 Gebäudeabstrahlung Sum 39.4 DT MM KT/KI Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 20 von 27
58 D Immissionspläne Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den diskreten Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 db höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 21 von 27
59 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: keine Angabe Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Emissonskontingente Immissionshöhe 5m Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 22 von 27
60 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: keine Angabe Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht(22:00 bis 06:00 Uhr) Emissionskontingente Immissionshöhe 5m Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 23 von 27
61 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: keine Angabe Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Bestand Krumbeck Kunststoffverarbeitung GmbH Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 24 von 27
62 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: keine Angabe Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr) Bestand Krumbeck Kunststoffverarbeitung GmbH Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 25 von 27
63 E Lageplan Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 26 von 27
64 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Maßstab: keine Angabe Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Stadtlohn Seite 27 von 27
2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen
Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige
Immissionsschutz-Gutachten
Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Untersuchung zu einer bestehenden Biogasanlage in Medebach Auftraggeber Christoph Frese Biogasanlage Twengweg 13 59964 Medebach Schallimmissionsprognose Nr.
Immissionsschutz-Gutachten
Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung "Ehemaliges Finanzamt", 9. Änderung Auftraggeber Stadt Soest Windmühlenweg 27 59494 Soest Schallimmissionsprognose Nr.
Immissionsschutz-Gutachten
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