Immissionsschutz-Gutachten
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- Heike Möller
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1 Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung Nr. 237 "Am Schwan Nord" in Wesel Der vorliegende Bericht Nr ersetzt die Vorgängerversion Nr vom 26. Juni 2015 vollständig. Auftraggeber Stadt Wesel Klever-Tor-Platz Wesel Schallimmissionsprognose Nr vom 20. Sep Verfasser Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Umfang Textteil 44 Seiten Anhang 34 Seiten Ausfertigung PDF-Dokument
2 Inhalt Textteil Zusammenfassung Grundlagen Veranlassung und Aufgabenstellung Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Schallschutz im Städtebau Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Schallschutz in Wohnungen und Büroräumen Gewerbelärm, Schallschutz in der Genehmigungsplanung Gewerbelärm Beschreibung der angrenzenden Gewerbebetriebe Beschreibung der Emissionsansätze Geräusche von Lkw Fahrvorgänge Weitere Lkw-Geräusche Geräusche beim Aufnehmen und Absetzen von Containern Geräusche von Gabelstaplern Geräusche beim Be- und Entladen von Lkw an Innenrampen Geräusche von Pkw-Verkehrsbewegungen Pkw-Parkvorgang Schallübertragung von Betriebsgebäuden ins Freie Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Untersuchte Immissionsorte Beschreibung des Berechnungsverfahrens Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Zur Qualität der Prognose Verkehrslärmeinwirkungen Beschreibung des Vorhabens Beschreibung der Emissionsansätze Ermittlung der Geräuschimmissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Verkehrslärmbelastung im Bebauungsplangebiet Maßnahmen zur Lärmminderung Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen Schalldämmlüfter Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 2 von 44
3 Inhalt Anhang A B C D E Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Lagepläne Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Abbildung 2: Lage der Schallschutzvorrichtungen (Wall/Wand) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Tabelle 3: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Tabelle 4: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Tabelle 5: Geräuschemission bei der Be- oder Entladung von Rollcontainern über integrierte Überladebrücken an Innenrampen mit Torrandabdichtung Tabelle 6: Geräuschemission bei der Beladung von Paletten mittels Palettenhubwagen über integrierte Überladebrücken an Innenrampen mit Torrandabdichtung Tabelle 7: Rauminnenpegel für die relevanten Hallenbereiche Tabelle 8: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Tabelle 9: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum unter Berücksichtigung Lärmschutzwand entsprechend der Verkehrslärmberechnung Tabelle 10: Zugrunde gelegte Schallemissionspegel Lm,E, ermittelt nach den RLS Tabelle 11: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 3 von 44
4 Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die von der Stadt Wesel geplante Entwicklung eines Wohnquartiers auf derzeitig landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich Am Schwan/Ida-Nordack-Straße/Hoher Weg. Zur planungsrechtlichen Sicherung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 237 Am Schwan Nord mit der Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, war im Rahmen der Bauleitplanung die schalltechnische Verträglichkeit der geplanten Wohnbebauung mit den im Umfeld befindlichen Schallemissionsquellen zu prüfen. Im Rahmen der Prognose wurden dabei folgende Situationen untersucht und dargestellt: - Ermittlung der auf das Plangebiet einwirkenden gewerblichen Geräuscheinwirkungen, hervorgerufen durch die südwestlich des Plangebietes befindlichen Gewerbebetriebe. Bei Bedarf Darlegung erforderlicher Lärmminderungsmaßnahmen bzw. textlicher Festsetzungen für den Bebauungsplan. - Ermittlung der auf das Plangebiet einwirkenden Straßenverkehrslärmimmissionen, hervorgerufen durch die unmittelbar südwestlich des Plangebietes verlaufende Emmericher Straße. Bei Bedarf Darlegung erforderlicher Lärmminderungsmaßnahmen bzw. textlicher Festsetzungen für den Bebauungsplan. Hierzu wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. Ergebnisse Wie die Berechnungen zeigen, kann eine rechnerische Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der im südwestlich angrenzenden Gewerbegebiet stattfindenden Nachtanlieferungen zur Nachtzeit nicht ausgeschlossen werden. In Hinblick auf eine konfliktfreie Entwicklung des Wohngebietes wären unter den im Gutachten zugrunde gelegten Betriebsbedingungen somit Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich, die über die bereits aufgrund der Verkehrslärmbeeinträchtigung erforderlichen Lärmminderungsmaßnahmen hinausgehen. Ausschlaggebend dafür ist, dass im Gegensatz zum Verkehrslärm beim Gewerbelärm der Immissionsort 0,5 m vor dem geöffneten Fenster zu betrachten ist. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 4 von 44
5 Auf Grundlage der aktuellen Eingangsdaten als Abgleich zu der am 14. April 2016 durchgeführten Immissionsmessung wäre zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte auch im 1.Obergeschoss/Dachgeschoss, eine Erhöhung auf mindestens 5 m erforderlich. Sollte aus städtebaulicher Sicht eine derartige Erhöhung der Lärmschutzwand entlang der südwestlichen Plangebietsgrenze nicht umsetzbar erscheinen, kann an dieser Stelle der Immissionsschutz andernfalls über die Festsetzung architektonischer Maßnahmen für sich oder in Kombination erreicht werden. Dazu zählen u. a. die Festlegung einer maximal zulässigen Geschosszahl, die Lage der Schlafräume oder die Notwendigkeit von nicht zu öffnenden Fenstern von zur Nachtzeit nach DIN 4109 schutzbedürftigen Räumen. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 5 von 44
6 1 Grundlagen BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung TA Lärm DIN DIN DIN ISO RLS-90 DIN 4109: Einführung DIN 4109 NRW ZTV-Lsw 06 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 Schallschutz im Städtebau; Lärmkarten; Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September 1991 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf September 1997 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr, Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 Einführung technischer Baubestimmungen nach 3, Abs. 3 BauO NRW; DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989, Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen vom 8. Feb. 2007, GABl. S. 122, Az.: /16 Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 6 von 44
7 Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: die Stadt Wesel, Vacuumatic Maschinen GmbH, Stadtwerke Wesel GmbH, Coler GmbH & Co. KG, die FedEx Transport System GmbH, Leyers Altmetall und Recycling GmbH, AAS GmbH Armaturen Anlagen Service, WFI Wireless Funk- und Informationstechnik GmbH. Ein Ortstermin wurde am 1. September 2014 und 9. März 2015 durchgeführt. Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 7 von 44
8 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die von der Stadt Wesel geplante Ausweisung einer Wohnbaufläche mit bis zu 50 Einfamilienhäusern auf derzeitig landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das Plangebiet (rot schraffiert) befindet sich in Wesel im Bereich der Straßen Am Schwan, Ida-Nordack- Straße und Hoher Weg. Das Plangebiet soll die vorhandene Lücke der nordwestlich vorhandenen Wohnbebauung der Ida-Nordack-Straße mit der südöstlich befindlichen Wohnbebauung der Straße Am Schwan und Hoher Weg ausfüllen. Um die Wohnqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen, sind die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen im Rahmen des Planverfahrens festzustellen. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 8 von 44
9 Kriterien zur Ermittlung der Geräuschimmissionen und zur Beurteilung, ob die mit der Eigenart des geplanten Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt ist, sind in der Norm DIN definiert. Beurteilungsgrundlage für zukünftig mögliche Baugenehmigungsverfahren für die gewerblichen Geräuscheinwirkungen ist die 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom August Gemäß DIN sind die Lärmarten Verkehr und Gewerbe getrennt voneinander zu beurteilen. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. 1 DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 9 von 44
10 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 3.1 Schallschutz im Städtebau Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der DIN gegeben. Im Beiblatt 1 3 zu dieser Norm sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in Verkehrslärm Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) Sondergebiete (SO), soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli DIN , Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 10 von 44
11 Die DIN enthält folgende Anmerkung und Hinweise: Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung ist der Belang des Schallschutzes als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu sehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln über 45 während der Nachtzeit ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die VDI-Richtlinie in Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm > 50 auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Die im Beiblatt 1 der DIN angegebenen Orientierungswerte lassen bei ihrer Einhaltung erwarten, dass ein Baugebiet entsprechend seinem üblichen Charakter ohne Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Die Orientierungswerte können, dies drückt bereits der Begriff Orientierungswert aus, zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung in einem Plangebiet im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Über die reine immissionsschutztechnische Betrachtung hinaus sind auch andere gewichtige Belange in die bauleitplanerische Abwägung einzubeziehen. 4 VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 11 von 44
12 Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Zur Beurteilung von Verkehrsgeräuschen beim Neubau bzw. bei den wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen wird die Verkehrslärmschutzverordnung 5 angewandt. Die in dieser Verordnung aufgeführten Immissionsgrenzwerte können als Grenze zur erheblichen Belästigung betrachtet werden. In der Verkehrslärmschutzverordnung (hier: 2, Abs. 1) werden folgende zum Schutz der Nachbarschaft einzuhaltende Immissionsgrenzwerte (IGW) aufgeführt: Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Gebietseinstufung Immissionsgrenzwerte in Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) Gewerbegebiete (GE) Zumutbarkeitsschwelle Die sogenannte Zumutbarkeitsschwelle liegt nach stehender Rechtsprechung im Rahmen der städtebaulichen Planung in Wohngebieten bei 70 am Tag und 60 im Nachtzeitraum Schallschutz in Wohnungen und Büroräumen In lärmbelasteten Gebieten ist neben der Reduzierung der Außenlärmpegel für die empfundene Wohnund Arbeitsqualität insbesondere der Schutz von Aufenthaltsräumen in Gebäuden ein wichtiges Ziel. Durch geeignete Dimensionierung der Schalldämmung der Außenbauteile kann gemäß den Empfehlungen der DIN ein gesundheitsverträgliches Wohnen und Arbeiten ermöglicht werden. 3.2 Gewerbelärm, Schallschutz in der Genehmigungsplanung Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen. 5 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) 6 Urteil vom 12. April 2000 BVerwG 11 A 18.98; BGH Urteil vom 25. März 1993 III ZR BGHZ 122, 76 <81> m. w. N. 7 DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 12 von 44
13 Immissionsrichtwerte In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte genannt, bei deren Einhaltung im Regelfall ausgeschlossen werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Einwirkungsbereich gewerblicher oder industrieller Anlagen vorliegen. Die Immissionsrichtwerte gelten akzeptorbezogen. Dies bedeutet, dass die energetische Summe der Immissionsbeiträge aller relevant einwirkenden Anlagen, für die die TA Lärm gilt, den Immissionsrichtwert nicht überschreiten soll. In Abhängigkeit der Nutzung des Gebietes, in dem die schutzbedürftigen Nutzungen liegen, gelten die in Tabelle 3 zusammengefassten Immissionsrichtwerte. Tabelle 3: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte (IRW) in Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht Reine Wohngebiete (WR) Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 überschreiten. Anmerkung: Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. In Tabelle 4 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 13 von 44
14 Tabelle 4: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Bezeichnung Beurteilungszeitraum Beurteilungszeit Tag 6:00 bis 22:00 Uhr 16 Stunden Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z. B. 5:00 6:00 Uhr) Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten 8 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 70, 55. Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20 db, nachts um nicht mehr als 10 db überschreiten. 8 Definierter Zeitraum: an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 14 von 44
15 Gemengelagen Für das Aneinandergrenzen von gewerblich bzw. industriell genutzten Gebieten und Wohngebieten (Gemengelagen) wird die folgende Regelung getroffen: Wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte und zum Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen (Gemengelage), können die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden, soweit dies nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme erforderlich ist. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik eingehalten wird. Für die Höhe des Zwischenwertes nach Absatz 1 ist die konkrete Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes maßgeblich. Wesentliche Kriterien sind die Prägung des Einwirkungsgebiets durch den Umfang der Wohnbebauung einerseits und durch Gewerbe- und Industriebetriebe andererseits, die Ortsüblichkeit eines Geräusches und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde. Liegt ein Gebiet mit erhöhter Schutzwürdigkeit nur in einer Richtung zur Anlage, so ist dem durch die Anordnung der Anlage auf dem Betriebsgrundstück und die Nutzung von Abschirmungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen. 9 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen 6:00 7:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr; an Sonn- und Feiertagen 6:00 9:00 Uhr; 13:00 15:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr. 9 siehe TA Lärm Ziffer 6.7 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 15 von 44
16 Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), d. h. für Reine und Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten, bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 zu berücksichtigen. 10 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Die o. a. Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die TA Lärm gilt, heranzuziehen ist. Die Definition gemäß der TA Lärm lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Zusatzbelastung: Gesamtbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage, Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage, Immissionen aller Anlagen, für die die TA Lärm gilt. Eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet muss nicht ermittelt werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 unterschreitet. 11 Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll auch dann nicht versagt werden, wenn die Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung überschritten werden und dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 beträgt. Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem 10 siehe TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f) 11 siehe TA Lärm Ziffer Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 16 von 44
17 Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV in: Mischgebieten tags 64, nachts 54. In Gewerbe- und Industriegebieten sind die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zu betrachten. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 17 von 44
18 4 Gewerbelärm 4.1 Beschreibung der angrenzenden Gewerbebetriebe Im näheren Umfeld des Plangebietes befinden sich gewerbliche Einrichtungen. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurden folgende, in Hinblick auf das Plangebiet maßgebliche gewerbliche Nutzungen festgestellt. Dabei stellte sich heraus, dass die folgenden Betriebe aufgrund ihrer Lage und ihrer betrieblichen Eigenarten in Bezug auf das Plangebiet schalltechnisch nicht relevant sind: - AAS GmbH Armaturen Anlagen Service, Mercatorstraße 36a, - WIFI Wireless Funk- und Informationstechnik GmbH, Mercatorstraße 36b, - die vermieteten Lagerräume der Stadtwerke, Mercatorstraße 26-32, - FedEx Transport System GmbH, - Fett & Wirtz Automobile Filiale Wesel, Emmericher Str Die betrieblichen Bedingungen der in den Berechnungen berücksichtigten Gewerbebetriebe wurden im Rahmen einer Betriebsbesichtigung und durch Akteneinsicht ermittelt. Baumarkt, ehemals Praktiker/MaxBahr Art des Betriebes: Baumarkt mit Gartenmarkt Standort: Nordstraße 1 Verkaufsfläche: ca m² Öffnungszeitraum Baumarkt: 8:00 bis 20:00 Uhr Parkplatzkapazität: ca. 200 Stpl. Kunden im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr), insgesamt 4160 Pkw-Bewegungen Durchschnittl. tägl. Anlieferung: Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) 7 Anlieferungsfahrzeuge, davon 2 Lkw zum Freilager, 2 h Dieselstaplereinsatz 2 Lkw zur Laderampe, 60 Paletten mit Hubwagen 4 Lkw zur Ladezone, 2 h Dieselstaplereinsatz, 60 Paletten mit Hubwagen Betrieb einer Lüftungsanlage: Be- und Entlüftung über Dach im Bereich der Anlieferung/ Lager Die Abwicklung des Kunden- und Anlieferungsverkehrs erfolgt unmittelbar über der Nordstraße. Die Warenanlieferung erfolgt ebenerdig an den südlichen Ladezonen sowie am nordöstlichen Freilager. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 18 von 44
19 KFZ-Teile Großhändler (Coler GmbH & Co. KG) Art des Betriebes: Umschlag von Kfz-Teilen, -Zubehör, Reifen und Werkstattausrüstungen Standort: Emmericher Str Betriebszeitraum: Mo-Sa 06:00 bis 19:00 Uhr Öffnungszeitraum für Kunden: Mo Fr 08:00 bis 18:00 Uhr, Sa 08:00 bis 12:00 Uhr Stellplätze: ca. 30 Stellplätze Kunden-Mitarbeiterbewegungen: 120 Pkw-Bewegungen innerhalb des Betriebszeitraumes (0,25 Bew./Stpl./Std.) Durchschnittl. tägl. Liefervorgänge: Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) 4 Anlieferungsfahrzeuge Lkw<105 kw, Beladetätigkeiten im Bereich der Ladetore mittels Palettenhubwagen (ca. 40 Palettenbewegungen) 3-malige An- oder Abfahrt von 5 Auslieferungsfahrzeugen (Sprinter), Beladung im Bereich der Ladetore Nachtzeitraum (22:00 bis 06:00 Uhr) 2 Anlieferungsfahrzeuge (Sprinter) zur Nachtanlieferung, händische Entladung über 30 Minuten Omnibusabstellfläche Art des Betriebes: Abstellfäche für Schulbusse Standort: Emmericher Str Betriebszeitraum: Mo-Sa 06:00 bis 22:00 Uhr Stellplätze: ca. 13 Stellplätze Stellplatzbewegungen: 52 Bus-Bewegungen innerhalb des Betriebszeitraumes (0,25 Bew./Stpl./Std.) Vacuumatic Maschinen GmbH Art des Betriebes: Entwicklung, Lagerung und Reparatur Standort: Emmericher Str. 31 Betriebszeitraum: Mo-Sa 08:00 bis 18:00 Uhr Stellplätze: ca. 38 Stellplätze Kunden-Mitarbeiterbewegungen: 152 Pkw-Bewegungen innerhalb des Betriebszeitraumes (0,25 Bew./Stpl./Std.) Durchschnittl. tägl. Liefervorgänge: Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) 10 Anlieferungsfahrzeuge Lkw<105 kw, Entladetätigkeiten im Bereich des Ladetores händisch oder mittels Palettenhubwagen (ca. 10 Palettenbewegungen) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 19 von 44
20 Stadtwerke Wesel Art des Betriebes: Energieversorger für Erdgas, Strom und Trinkwasser Standort: Emmericher Str Betriebszeitraum: Mo-Fr 07:30 bis 16:30 Uhr kontinuierlicher Werkstattbetrieb Stellplätze: ca. 70 Stellplätze Kunden-Mitarbeiterbewegungen: 280 Pkw-Bewegungen innerhalb des Betriebszeitraumes (0,25 Bew./Stpl./Std.) Durchschnittl. tägl. Fahrzeugeinsatz: Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) je 10 Einsatzfahrzeuge >105 kw 4 Bewegungen zur Werkstatt/Lagerbereich An/Abfahrt von Einsatzfahrzeuge >105 kw in die Unterstellung Lagerfläche/Freifläche: Ladetätigkeiten eines Dieselstaplers über 9 Stunden Die Abwicklung des Kunden- und Anlieferungsverkehrs der an der Emmericher Straße befindlichen Gewerbebetriebe erfolgt jeweils unmittelbar von der Emmericher Straße. Leyers Altmetall und Recycling GmbH Art des Betriebes: Metallrecycling Standort: Mercatorstraße 34b Betriebszeitraum: Mo-Fr 06:00 bis 18:00 Uhr kontinuierlicher Betrieb in der Sortierhalle Durchschnittl. tägl. Fahrzeugeinsatz: Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) 2 Einsatzfahrzeuge >105 kw, 8 Bewegungen zur Werkstatt/zum Lagerbereich Lagerfläche/Freifläche: 4 Containerwechsel, 20 händische Einwurfvorgänge Metall in Container Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 20 von 44
21 Postverteilzentrum Art des Betriebes: Postverteilerzentrum, Abholung und Anlieferung von Briefen und Paketen (in Umsetzung) Standort: Mercatorstraße Betriebszeitraum: Mo-Fr 05:00 bis 18:00 Uhr Lieferaufkommen Anlieferung ca. 8 Lkw im Tageszeitraum, 2 LKW zur Nachtanlieferung, jeweils durchschn. 10 Rollbehälter und 18 Hüllbehälterwagen Auslieferung ca. 50 PKW und 10 Sprinter, Handbeladung Parkplätze insgesamt ca. 15 Stellplätze für Kunden und Mitarbeiter sowie 30 Stellplätze für Dienstfahrzeuge Mietstellplätze Art des Betriebes: Abstellfläche für Kfz, gemietet durch die Fett & Wirtz Automobile Filiale Wesel Standort: Mercatorstraße Betriebszeitraum: Mo-Sa 06:00 bis 22:00 Uhr Stellplätze: ca. 100 Stellplätze Stellplatzbewegungen: 400 PKW-Bewegungen innerhalb des Betriebszeitraumes (0,25 Bew./Stpl./Std.) 4.2 Beschreibung der Emissionsansätze 4.3 Geräusche von Lkw Lkw erzeugen eine Vielzahl an Geräuschemissionen. Deren Ermittlung und Berechnungsverfahren werden im Folgenden aufgeführt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 21 von 44
22 4.3.1 Fahrvorgänge In der schalltechnischen Prognose wird entsprechend der Lkw-Lärmstudie 12 für das Vorbeifahrgeräusch eines Lkw folgender längenbezogener Schallleistungspegel 13 angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahrvorgänge Lkw LWA,1h = 63 LWA,max = 110 Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (DStrO nach Tabelle 4 der RLS 90) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS 90) zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall sind die Fahrwege aus Pflaster mit einer ebenen Oberfläche ausgeführt. Hierfür ist eine Korrektur DStrO nach RLS 90 von 2 db zu berücksichtigen Weitere Lkw-Geräusche Neben den Lkw-Vorbeifahrgeräuschen gibt es noch weitere Geräuschemissionen 14 ; deren unterschiedliche Emissionsdaten werden im Folgenden dargestellt. Leerlauf- und Rangiergeräusche Der Leerlaufbetrieb von Lkw, der z. B. auf Fahrzeugwaagen stattfinden kann, und Rangiervorgänge sind nach der o. a. Untersuchung ggf. zusätzlich zu den Zufahrtsstrecken zu berücksichtigen. Dabei wird ein Schallleistungspegel LWA für die Leerlaufgeräusche in Höhe von 94 genannt. Beim Rangieren von Lkw ergeben sich unabhängig von der Motorleistung mittlere Schallleistungspegel, die ca. 5 db über dem Wert des Leerlaufgeräusches liegen. 12 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, sowie die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) 13 Der Emissionsansatz gilt für eine Motorleistung von 105 kw, wird jedoch aufgrund der geringen Differenz von 1 db auch für geringere Motorleistungen herangezogen. Der längen- und stundenbezogene Emissionsansatz impliziert einen Schallleistungspegel von LWA = 105 unter Berücksichtigung einer Geschwindigkeit von 15 km/h. 14 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, sowie die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 22 von 44
23 Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Leerlaufgeräusch Lkw Rangieren eines Lkw LWA = 94 LWA,1h = LWAmax = 110 Abstellen und Starten von Lkw Zu den Geräuschereignissen beim Abstellen von Lkw zählen das Öffnen und Schließen der Ladebordwand, das Schlagen von Türen, Druckluftimpulse der Betriebsbremsen und erhöhter Leerlauf z. B. vor der Laderampe. Beim Starten von Lkw werden Türen geschlagen, der Motor angelassen und es werden Geräusche durch Druckluftimpulse, Leerlauf des Motors und durch die Anfahrt erzeugt. Für das Abstellen und Starten von Lkw werden folgende Schallleistungspegel angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Abstellen Starten Abstellen und Starten LWA,1h = 85 LWA,1h = 82 LWA,1h = 87 LWAmax = 110 Lkw-Parkvorgang Für einen Parkvorgang eines Lkw (das Ein-/Ausparken entspricht zwei Bewegungen) berechnen sich folgende Schallleistungspegel, bezogen auf den 16-stündigen Tageszeitraum und auf die ungünstigste Nachtstunde 16 : Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen 1 Lkw-Parkvorgang Tageszeitraum ungünst. Nachtstunde LWA,16h = 71 LWA, 1h = 83 LWAmax = Der Schallleistungspegel LWA,1h für einen Rangiervorgang je Stunde ergibt sich bei einer mittleren Rangierdauer von zwei Minuten pro Vorgang. 16 Berechnungsansatz: Korrektur für die Parkplatzart KPA = 14 db, Korrektur für die Impulshaltigkeit der Geräusche KI = 3 db, Korrektur für die Fahrbahnoberfläche KStrO = 0 db nach dem getrennten Verfahren der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 23 von 44
24 4.3.3 Geräusche beim Aufnehmen und Absetzen von Containern Die Geräusche beim Aufnehmen und Absetzen von Abrollcontainern mit einem Hakenlift-System werden wie folgt angesetzt 17 : Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Containerwechsel LWA,1h = 96 LWAmax = Geräusche von Gabelstaplern Die Geräusche von Gabelstaplern bei der Be- und Entladung von Lkw oder beim innerbetrieblichen Transport werden durch die Fahr- und Hubbewegungen des verwendeten Gabelstaplers sowie durch das Schlagen der Staplergabeln im unbeladenen Zustand bestimmt. Die Geräuschemissionen der Verladevorgänge werden auf der Grundlage eigener Schallemissionsmessungen angesetzt. Je nach Antriebsart des Gabelstaplers ist mit folgenden Schallleistungspegeln LWA, bezogen auf die Einwirkzeit der Geräusche, zu rechnen: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Elektrostapler Gasstapler Dieselstapler LWA = 95 LWA = 98 LWA = 102 LWAmax = Geräusche beim Be- und Entladen von Lkw an Innenrampen Bei der Be- und Entladung von Lkw finden unterschiedliche Schallereignisse statt. Die Emissionsansätze 18 für die im vorliegenden Fall zu betrachtende Verladesituation an Innenrampen mit Torrandabdichtung werden nachstehend aufgeführt. 17 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie 18 Quellen: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (1995), Kapitel 4.2 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 24 von 44
25 Tabelle 5: Geräuschemission bei der Be- oder Entladung von Rollcontainern über integrierte Überladebrücken an Innenrampen mit Torrandabdichtung Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Beladung eines Rollcontainers/h LWA,1h = 80 LWAmax = 108 Tabelle 6: Geräuschemission bei der Beladung von Paletten mittels Palettenhubwagen über integrierte Überladebrücken an Innenrampen mit Torrandabdichtung Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Beladung einer Palette/h LWA,1h = 85 LWAmax = Geräusche von Pkw-Verkehrsbewegungen Die Geräuschemissionen durch Verkehrsvorgänge von Pkw werden nach dem Berechnungsverfahren der RLS bestimmt. Für Verkehrsvorgänge von Pkw auf Betriebsgrundstücken wird dieses Verfahren in der TA Lärm 20 (Anhang A.2.2) zur Ermittlung der Geräuschemissionen empfohlen. Hiernach berechnet sich folgender Schallleistungspegel für die Fahrbewegung eines Pkw 21. Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Pkw-Fahrbewegung LWA = 92 LWAmax = Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (DStrO nach Tabelle 4 der RLS 90) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS 90) zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall sind die Fahrwege mit einer ebenen Oberfläche ausgeführt. Hierfür ist eine Korrektur DStrO nach RLS 90 von 2 db zu berücksichtigen. 19 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, August Berechnungsansatz: maßgebende Verkehrsstärke M = 1 Fahrbewegung/h, maßgebender Lkw-Anteil p = 0 %, zulässige Höchstgeschwindigkeit v = 30 km/h (das Berechnungsverfahren der RLS 90 legt eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h als untere Grenze fest), Korrektur für die Straßenoberfläche DStrO = 0 db (Asphaltbelag o. Ä.). Daraus ergibt sich ein Emissionspegel Lm,E von 28,5 in 25 m Abstand. 22 Quelle: Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007), beschleunigte Abfahrt Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 25 von 44
26 4.6 Pkw-Parkvorgang Für einen Parkvorgang eines Pkw (das Ein-/Ausparken entspricht zwei Bewegungen) berechnen sich folgende Schallleistungspegel, bezogen auf den 16-stündigen Tageszeitraum und auf die ungünstigste Nachtstunde 23 : Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen 1 Pkw-Parkvorgang Tageszeitraum ungünst. Nachtstunde LWA,16h = 58 LWA, 1h = 70 LWAmax = 99,5 4.7 Schallübertragung von Betriebsgebäuden ins Freie Ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Schallleistungspegel, die von Außenflächen eines Gebäudes ins Freie abgestrahlt werden, wird in der DIN EN beschrieben. Die Schallabstrahlung hängt dabei insbesondere vom Rauminnenpegel Lp,in und dem Schalldämm-Maß R der Außenfläche in Verbindung mit der Größe der abstrahlenden Flächen ab. Der Schallleistungspegel LW einer Ersatzschallquelle für einzelne oder zusammengefasste Bauteile einer Gebäudehülle wie Wände, Dach, Fenster, Türen oder Öffnungsflächen berechnet sich nach dieser Norm wie folgt: L W = L p,in +C d R + 10 log ( S S 0 ) in. Hierbei ist: LW Lp,in R' Cd S S0 der Schallleistungspegel der Ersatzschallquelle in db, der Schalldruckpegel im Abstand von 1 m bis 2 m vor der Innenseite des Außenbauteils oder der Bauteilgruppe in db, das Bau-Schalldämm-Maß des jeweiligen Bauteils oder der Bauteilgruppe in db, der Diffusitätstherm für das Innenschallfeld am Bauteil oder an der Bauteilgruppe in db, die Fläche des Bauteils oder der Bauteilgruppe in m², die Bezugsfläche (1 m²). 23 Berechnungsansatz: Korrektur für die Parkplatzart KPA = 0 db, Korrektur für die Impulshaltigkeit der Geräusche KI = 4 db, Korrektur für die Fahrbahnoberfläche KStrO = 0 db nach dem getrennten Verfahren der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) 24 DIN EN : Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 26 von 44
27 Das Bau-Schalldämm-Maß R' für eine Bauteilgruppe ergibt sich aus den Kennwerten der einzelnen Bauteile nach folgender Beziehung: m S i S 10 R i 10 m+n A 0 S 10 D n,e,i 10 R = 10 log [ i=1 + i=m+1 ]. Hierbei ist: Ri Si Dn,e,i A0 m n das Schalldämm-Maß des Bauteils i in db, die Fläche des Bauteils i in m², die Norm-Schallpegeldifferenz des (kleinen) Bauteils i in db, die Bezugsabsorptionsfläche in m² (A0 = 10 m²), die Anzahl großer Bauteile in der Bauteilgruppe, die Anzahl kleiner Bauteile in der Bauteilgruppe. Der Wert des Diffusitätstherms Cd ist abhängig von der Diffusität des Schallfeldes im Gebäudeinneren und von der raumseitigen Absorption des betrachteten Bauteils oder der Bauteilgruppe in der Gebäudehülle. Der Diffusitätstherm nimmt im vorliegenden Fall den Wert -6 db an. Die in der Prognose berücksichtigten Schalldruckpegel vor den Außenbauteilen der Hallen werden auf Grundlage der vorliegenden Bauweise wie folgt angesetzt: Tabelle 7: Rauminnenpegel für die relevanten Hallenbereiche Hallenbezeichnung Oktav-Schalldruckpegel Lp,in,Okt in vor den Außenbauteilen für die Oktavmittenfrequenzen 63 Hz 125 Hz 250 Hz Gebäudebezeichnung 500 Hz 1 khz 2 khz 4 khz LpA,in in Sortierung Metallschrott Halle Leyers Instandsetzung Stadtwerke Die Schallabstrahlung der Umfassungsbauteile ist im Verhältnis zu der Schallabstrahlung durch die geöffneten Hallentore zu vernachlässigen. In Hinblick auf eine Worst-Case Betrachtung werden in der Berechnung ständig geöffnete Tore berücksichtigt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 27 von 44
28 4.8 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse 4.9 Untersuchte Immissionsorte Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung werden die in Abbildung 1 dargestellten Immissionsorte betrachtet. Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 28 von 44
29 In Abhängigkeit der geplanten Gebietsausweisung ist für die Immissionsorte eine Gebietsnutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) zu berücksichtigen. Hierfür gelten die in Tabelle 8 angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 25 für die Tages- und Nachtzeit. Tabelle 8: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [IRW] in Tag Nacht IP1-IP9/ Plangebiet Süd, 1.OG WA Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt nach der Norm DIN ISO Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird in der Regel mit Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis 4000 Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden soweit vorhanden bzw. schalltechnisch relevant - berücksichtigt. Nach dem o. g. Berechnungsverfahren wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen 27 berechnet: L A T (DW) = L W +D C A in 28. Hierbei ist: LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort, der Schallleistungspegel der Geräuschquelle, die Richtwirkungskorrektur, = Adiv + Aatm + Agr + Abar, die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung, die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption, die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes, die Dämpfung aufgrund von Abschirmung. 25 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf Sept Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt. 28 Formel (3) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 29 von 44
30 Ebenfalls berechnet wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT), bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: L A T (LT) = L A T (DW) C met in 29. Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt 30 : C met = C 0 [1 10 (h s+h r ) d p ] wenn d p > 10 (h s + h r ), C met = 0 wenn d p 10 (h s + h r ). Hierbei ist: hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter, die Höhe des Aufpunktes in Meter, der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter, ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db. Der Faktor C0 ist eine insbesondere von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung abhängige Größe. Soweit über die örtlichen Windverteilungen nichts Genaueres bekannt ist, ist der Faktor C0 zu 2 db zu setzen, d. h. für alle Windrichtungen dieselbe Häufigkeit zu berücksichtigen. Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang entnommen werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen für die geplante Anlage sind auf der Grundlage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätze mit folgenden Beurteilungspegeln Lr für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht als energetische Summe der Schalldruckpegel LAT(LT) aller Einzelquellen anzugeben: 29 Formel (6) der Norm DIN ISO Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 30 von 44
31 Tabelle 9: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum unter Berücksichtigung Lärmschutzwand entsprechend der Verkehrslärmberechnung Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Geschoss IRWT in Lr,T in IRWN in Lr,N in IP1/Süd, 1.OG IP2/Süd, 1.OG IP3/Süd, 1.OG IP4/Süd, 1.OG IP5/Süd, 1.OG IP6/Süd, 1.OG IP7/Süd, 1.OG IP8/Süd, 1.OG IP9/Süd, 1.OG Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit eingehalten werden. In der ungünstigsten vollen Nachtstunde kann eine geringfügige Überschreitung des Immissionsrichtwertes am Immissionsort IP7 aufgrund der im südwestlich angrenzenden Gewerbegebiet stattfindenden Nachtanlieferungen auf den Geländen der gegenüberliegenden Gewerbebetriebe (Coler/Postverteilzentrum) prognostiziert werden. In Hinblick auf den Schutzanspruch des geplanten Wohngebietes werden somit im Bereich des IP7 Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich, die über die Maßnahmen, die bereits aufgrund der Verkehrslärmbeeinträchtigung erforderlich werden, hinausgehen. Ausschlaggebend dafür ist, dass im Gegensatz zum Verkehrslärm beim Gewerbelärm der Immissionsort 0,5 m vor dem geöffneten Fenster zu betrachten ist. Auf Grundlage der aktuellen Eingangsdaten als Abgleich zu der am 14. April 2016 durchgeführten Immissionsmessung wäre zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte auch im 1.Obergeschoss/Dachgeschoss, eine Erhöhung auf mindestens 5 m erforderlich. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 31 von 44
32 Sollte aus städtebaulicher Sicht eine derartige Erhöhung der Lärmschutzwand entlang der südwestlichen Plangebietsgrenze nicht umsetzbar erscheinen, kann an dieser Stelle der Immissionsschutz andernfalls über die Festsetzung architektonischer Maßnahmen für sich oder in Kombination erreicht werden. Dazu zählen u.a. die Festlegung einer maximal zulässigen Geschosszahl, die Lage der Schlafräume oder die Notwendigkeit von nicht zu öffnenden Fenstern von zur Nachtzeit nach DIN 4109 schutzbedürftigen Räumen. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 32 von 44
33 Kurzzeitige Geräuschspitzen Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen (tags IRWT+30 db; nachts IRWN+20 db) werden an den untersuchten Immissionsorten deutlich unterschritten. Betrachtung der Vorbelastung Von einer relevanten Vorbelastung durch weitere als die im Rahmen dieser Untersuchung berücksichtigten Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ist nach Inaugenscheinnahme vor Ort nicht auszugehen Zur Qualität der Prognose Allgemein Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der DIN ISO festgelegt sind (werden hier im Einzelnen nicht aufgeführt), und sind unabhängig von Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert: Mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort in m Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 0 < d < 100 m in db Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 100 m < d < 1000 m in db 0 < h < 5 ± 3 ± 3 5 < h < 30 ± 1 ± 3 31 DIN ISO : Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 33 von 44
34 Bei einem Prognoseverfahren der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der DIN ISO einer Standardabweichung σprognose von 0,5 db bzw. 1,5 db. Schallemissionspegel Die im Rahmen dieser Prognose eingesetzten Schallleistungspegel für die maßgeblichen Schallquellen basieren auf Angaben aus der einschlägigen Fachliteratur (insbesondere Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz) sowie eigenen Messwerten. Die Emissionsansätze beziehen sich in der Regel auf den jeweils ungünstigsten Betriebszustand. Daher ist davon auszugehen, dass die in der Realität tatsächlich zu erwartenden Geräuschimmissionen unterhalb der hiernach berechneten Werte liegen. Betriebsbedingungen Die Angaben über die voraussichtlichen Betriebsbedingungen wurden vom Betreiber genannt. Im Rahmen eines konservativen Ansatzes wurden Maschinenlaufzeiten, Betriebsauslastungen und die Fahrzeugbewegungen der oberen Erwartungsgrenze entsprechend angesetzt. Die Angaben über die Betriebsbedingungen wurden unter Berücksichtigung der Betriebsgröße auf Plausibilität geprüft. Prognosesicherheit Die Prognosesicherheit wird im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen mit +0 db/-3 abgeschätzt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 34 von 44
35 5 Verkehrslärmeinwirkungen 5.1 Beschreibung des Vorhabens Die Stadt Wesel plant die Entwicklung von Wohnbebauung Am Schwan. Die Erschließung des Grundstückes ist dabei über die Straße Am Schwan und über die Straße Hoher Weg vorgesehen. Im folgenden Kapitel werden die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen ermittelt. 5.2 Beschreibung der Emissionsansätze Das Rechenverfahren für die Ermittlung von Lärmpegeln an Straßen wird durch die DIN vorgegeben und ist gemäß der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS anzuwenden. Zur Beurteilung von Verkehrsgeräuschen ist gemäß RLS 90 die über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV den Berechnungen zugrunde zu legen. Die DTV-Werte der maßgeblich auf das Plangebiet einwirkenden Straßenverläufe wurden durch die Stadt Wesel zur Verfügung gestellt. Grundlage bildete dabei die im Rahmen der geplanten B58n erstellte Verkehrsuntersuchung für den Prognosefall mit Südumgehung, berechnet auf das Prognosejahr Die Eingangsdaten für die Emissionsberechnungen und die hieraus berechneten Emissionspegel Lm,E für den Tages- und Nachtzeitraum sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Im vorliegenden Fall wird für die Emmericher Straße und die Nordstraße die höchst zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h und für die Straße Konrad-Duden Straße von 30 km/h berücksichtigt. Für alle Straßenabschnitte wird von einem Fahrbahnbelag aus nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastix ausgegangen, für den der Korrekturwert DStrO = 0 db beträgt. Für die im Bereich des Knotenpunktes Emmericher Straße/Nordstraße befindliche durch Lichtzeichen geregelte Kreuzung wurde entsprechend der RLS 90 programmintern ein Zuschlag für die erhöhte Störwirkung berücksichtigt. 32 DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr, Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 35 von 44
36 Tabelle 10: Zugrunde gelegte Schallemissionspegel Lm,E, ermittelt nach den RLS 90 Straßenbezeichnung Emmericher Straße, südöstl. Nordstraße Emmericher Straße, nordwestl. Nordstraße DTV Kfz/24h M Tag pt Lkw Tag M Nacht pn Lkw Nacht v km/h Pkw/Lkw DStrO LmE Tag LmE Nacht , , ,5 57, , , ,0 56,3 Nordstraße ,2 77 8, ,4 54,0 Konrad-Duden Straße ,0 27 3, ,8 44,8 Hierbei ist: DTV die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24 h, M die maßgebliche stündliche Verkehrsstärke Kfz/h, pt/n; der prozentuale Anteil des Schwerverkehrs am durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen in % gemäß RLS90, v die für den betreffenden Straßenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h für PKW und LKW, jedoch mindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h für LKW und 130 km/h für PKW, DStrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen (RLS90, Tabelle 4), Lm,E der Mittelungspegel nach RLS 90 in einem horizontalen Abstand von 25m. 5.3 Ermittlung der Geräuschimmissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Die Berechnung der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr erfolgt nach dem Berechnungsverfahren der RLS 90 unter Berücksichtigung der genannten Berechnungsgrundsätze. Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet erfolgt in Form von Schallimmissionsplänen flächenmäßig in einem festgelegten Raster, wobei für jede Rasterfläche im Untersuchungsgebiet ein Immissionspunkt gesetzt wird. Der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete (WA) von tagsüber 55 ist durch den Farbwechsel braun/orange und der Orientierungswert von nachts 45 durch den Farbwechsel dunkelgrün/gelb gekennzeichnet. Der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete von tagsüber 60 ist durch den Farbwechsel orange/rot und der Immissionsgrenzwert von nachts 50 durch den Farbwechsel gelb/braun gekennzeichnet. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 36 von 44
37 5.4 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Verkehrslärmbelastung im Bebauungsplangebiet Um die Wohnqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen, wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen ermittelt. Die Ergebnisse der Berechnungen sind im Anhang in Form von Schallimmissionsplänen wie folgt dokumentiert: Seite 19 Seite 20/21 Seite 22/23 Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Tageszeitraum im Bereich des Freiraums/Terrasse (H=2 m) ohne Nutzungskonzept, Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Tageszeitraum im Bereich des Erdgeschosses (Oberkante Fenster H=2.8 m) und des Dach- bzw. 1. Obergeschosses (Oberkante Fenster =5,6 m) ohne Nutzungskonzept, Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Nachtzeitraum im Bereich des Erdgeschosses (Oberkante Fenster H=2.8 m) und des Dach- bzw. 1. Obergeschosses (Oberkante Fenster =5,6 m) ohne Nutzungskonzept. Wie aus den Schallimmissionsplänen im Anhang zu ersehen ist, ergibt sich bei freier Schallausbreitung, d. h. ohne bestehende oder geplante Wohnbebauung, für das Plangebiet in Bezug auf die gebietsspezifischen schalltechnischen Orientierungswerte der DIN Folgendes. Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr): Die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete von tags 55 werden parallel zur Emmericher Straße im Erdgeschoss bis in eine Plangebietstiefe von ca. 110 m überschritten. Mit zunehmender Geschosshöhe steigt die Überschreitungstiefe bis auf ca. 115 m an. Die Mischgebietswerte, die als Mindestanforderung für gesunde Wohnverhältnisse im Garten-/Terrassenbereich gelten, werden parallel zur Emmericher Straße bis zu einer Plangebietstiefe von ca. 55 m überschritten. Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr): Die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete von nachts 45 werden parallel zur Emmericher Straße im Erdgeschoss bis in eine Plangebietstiefe von ca. 135 m überschritten. Mit zunehmender Geschosshöhe steigt die Überschreitungstiefe bis auf ca. 140 m an. Die Mischgebietswerte, deren Überschreitung den Einbau von Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen rechtfertigt, werden parallel zur Emmericher Straße bis zu einer Plangebietstiefe von ca. 75 m im Erdgeschoss und um bis zu 80 m im 1.Obergeschoss überschritten. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 37 von 44
38 5.5 Maßnahmen zur Lärmminderung Dass die mit der Eigenart eines Baugebietes oder einer Baufläche verbundenen Erwartungen an den Schallschutz erfüllt sind, wird durch die Einhaltung der Orientierungswerte in der Norm DIN ausgedrückt. In vorbelasteten Gebieten, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bei bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sind Überschreitungen der Orientierungswerte festzustellen, sollte möglichst ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen gesichert werden. Im Allgemeinen ist dabei der aktive Lärmschutz an der Emissionsquelle dem passiven Lärmschutz an den Gebäuden Vorrang zu geben. Grundsätzlich sollte jedoch in Abhängigkeit der Bauweise die Einhaltung der Mischgebietswerte in den Außenbereichen (Terrassen/Balkone) sichergestellt sein. Wie die Berechnungen zeigen, ist das Gebiet insbesondere im Nahbereich der Emmericher Straße durch Straßenverkehrslärm beeinträchtigt. Zur Wahrung des Immissionsschutzes erscheint es an diesem Standort aus städtebaulicher Sicht denkbar, eine Wand/Wall-Anlage mit einer Höhe von maximal 4,5 m zu errichten. Die Ergebnisse der Berechnungen sind im Anhang in Form von Schallimmissionsplänen wie folgt dokumentiert: Seite 24 Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Tageszeitraum im Bereich des Freiraums/Terrasse (H=2 m) ohne Nutzungskonzept, mit Lärmschutzwand 4,5 m Unter Berücksichtigung einer derartigen baulichen Anlage ergeben sich folgende Situationen: Zur Tageszeit kann innerhalb des Plangebietes, mit Ausnahme der vier dem Kreuzungsbereich nächstgelegenen Grundstücken, die Einhaltung der Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete von 55 in den Außenbereichen (Terrassen) erreicht werden. Zur Tageszeit kann auf den vier Grundstücken, jedoch mit Ausnahme des dem Kreuzungsbereich nächstgelegenen Grundstückes, der Mischgebietswert von 60 in den Außenbereichen (Terrassen) sichergestellt werden. Zur Tageszeit kann die Überschreitung der Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete von 55 im Erdgeschoss auf eine Plangebietstiefe von ca. 60 m und im 1.Obergeschoss auf ca. 80 m reduziert werden. Zur Nachtzeit kann die Überschreitung der Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete von 45 im Erdgeschoss auf eine Plangebietstiefe von ca. 70 m und im 1.Obergeschoss auf ca. 90 m reduziert werden. 34 DIN , Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 38 von 44
39 Zur Nachtzeit kann die Überschreitung der Orientierungswerte für Mischgebiete von 50 im Erdgeschoss auf das dem Kreuzungsbereich nächstgelegenen Grundstück und im 1. Obergeschoss auf eine Plangebietstiefe von ca. 60 m reduziert werden. Um die Situation auf die durch den Kreuzungsbereich betroffenen Grundstücken zu verbessern, wäre die Anordnung zusätzlicher Lärmschutzelemente im Nahbereich der Grundstücke wie in Abbildung 2 denkbar. Abbildung 2: Lage der Schallschutzvorrichtungen (Wall/Wand) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 39 von 44
40 Die Ergebnisse sind in den farbigen Karten im Anhang wie folgt visualisiert: Seite 25/26/27 Seite 28/29 Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Tageszeitraum im Bereich der Terrasse (H=2 m), des Erdgeschosses (Oberkante Fenster H=2.8 m) und des Dach- bzw. 1. Obergeschosses (Oberkante Fenster =5,6 m) ohne Nutzungskonzept, Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr im Nachtzeitraum im Bereich des Erdgeschosses (Oberkante Fenster H=2.8 m) und des Dach- bzw. 1. Obergeschosses (Oberkante Fenster =5,6 m) ohne Nutzungskonzept. Eine zum Einsatz kommende Schallschutzwand muss den Anforderungen der ZTV-LSW entsprechen. Dieses bedeutet, die Schallschutzwand muss eine flächenbezogene Masse von mindestens 10 kg/m² bzw. ein bewertetes Schalldämm-Maß Rw von mindestens 25 db aufweisen. Des Weiteren muss die Wand eine geschlossene Oberfläche ohne große Risse oder Lücken haben. Bei der Schallschutzwand kommen u. a. Holz-Systeme, Ziegel- oder Betonsysteme sowie teilweise transparente Systeme (Glas, Kunststoff) in Frage. Eine Kombination zwischen den genannten Systemen ist ebenfalls möglich. Durch die oben beschriebenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen kann weiterhin im Nahbereich der Straße und insbesondere im Kreuzungsbereich zur Tages- und Nachtzeit eine Einhaltung der Orientierungswerte von tags 55 und nachts 45 nicht gewährleistet werden. Für die empfundene Wohnqualität ist somit insbesondere der Schutz von Aufenthaltsräumen in Gebäuden ein wichtiges Ziel. Durch geeignete Dimensionierung der Schalldämmung der Außenbauteile kann gemäß den Empfehlungen der DIN ein gesundheitsverträgliches Wohnen ermöglicht werden. Darüber hinaus kann auch durch eine schalltechnisch günstige Gebäudeanordnung und/oder Wohnungsgrundrissgestaltung ein Verzicht auf sonst erforderliche Lüftungseinrichtungen erreicht werden. Hierbei sind schutzbedürftige Aufenthaltsräume und insbesondere Schlafräume so anzuordnen, dass deren Fenster im Bereich der lärmabgewandten Fassaden liegen oder die Belüftung der Räume über ein Fenster an einer Fassade ohne bzw. nur mit geringer Überschreitung der Orientierungswerte möglich ist. 35 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen (ZTV-Lsw 06) 36 DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 40 von 44
41 5.5.1 Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen In der Einführungsbekanntmachung zur Norm DIN sind maßgebliche Außenlärmpegel genannt, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten der Nachweis ausreichender Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich ist. Sie betragen in der Tageszeit: 56 bei Bettenräumen in Krankenhäusern und Sanatorien 61 bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen, Unterrichtsräumen etc. 66 bei Büroräumen etc. Hierbei wird unterstellt, dass die Geräuschbelastung im Nachtzeitraum so deutlich absinkt, dass auch die Anforderungen an Schlafräume nachts mit i. d. R. um 10 db niedrigeren zulässigen Rauminnenpegeln (s. z. B. VDI 2719) eingehalten werden. Dieses ist mit einer Differenz von 9 db gegeben. Im Anhang sind die maßgeblichen Außenlärmpegel in Form von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 dargestellt. Die nachfolgende Tabelle entspricht der Tabelle 8 der DIN Darin ist für verschiedene Lärmpegelbereiche das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß der Gesamtaußenfläche (erf. R'w,res) für Aufenthaltsräume von Wohnungen sowie für Büroräume angegeben. Die angegebenen Schalldämm- Maße erf. R'w,res gelten für die gesamte Außenfassade eines Raumes, d. h. einschließlich Wandkonstruktion, Fenster, Rollladenkästen und ggf. weiterer Bauteile. Das erforderliche Schalldämm-Maß der Fensterkonstruktionen lässt sich erst bei detaillierter Kenntnis der weiteren Aufbauten ermitteln. Tabelle 11: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel (siehe Anhang B) Erforderliches Schalldämm-Maß erf. R'w,res in db Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume und Ähnliches I bis II III IV V VI VII > Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) 38 Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 41 von 44
42 Die erforderlichen Lärmpegelbereiche sind in der farbigen Karten im Anhang wie folgt visualisiert: Seite 30 Maßgeblicher Außenlärmpegel ohne Nutzungskonzept. Einen Überblick über die möglichen Ausführungen erhält man durch das Heranziehen der Tabellen 9 und 10 der DIN 4109, die unten aufgeführt sind Schalldämmlüfter Da die Schalldämmung von Außenbauteilen nur voll wirksam ist, solange Fenster geschlossen sind, sollte der Belüftung von Schlaf- und Kinderzimmern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bei A-bewerteten Außengeräuschpegeln Lm von mehr als 50 ist eine Raumlüftung über Fenster in Spaltlüftungsstellung in Hinblick auf den Schallschutz ungeeignet, sodass dann schalldämmende, ggf. fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen notwendig sind Quelle: VDI Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, Abschnitt 10.2 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 42 von 44
43 5.6 Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Die Lage und Höhe der baulichen Minderungsmaßnahmen (Lärmschutzmaßnahmen) ist zu kennzeichnen. Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßenverkehr werden bei einer baulichen Errichtung oder baulichen Änderung von Räumen, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die Lärmpegelbereiche zur Bestimmung des erforderlichen R'w,res des Außenbauteils sind zu kennzeichnen. Lärmpegel- bereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Beurteilungspegel Tag Erforderliches Schalldämm-Maß erf. R'w,res in db Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume und Ähnliches I bis 55 bis II III IV V Fenster zu Schlafräumen in Ausrichtung zu den Lärmquellen (Straßenführungen) sind nach Möglichkeit durch grundrissgestaltende Maßnahmen in den Lärm abgewandten Fassaden zu realisieren. Fenster von nachts genutzten Räumen (i. d. R. Schlaf- und Kinderzimmer), in denen der A-bewertete Außengeräuschpegel Lm > 50 überschritten wird, sind zu Lüftungszwecken mit einer schalldämmenden Lüftungseinrichtung auszustatten. Das Schalldämm-Maß von Lüftungseinrichtungen/Rollladenkästen ist bei der Berechnung des resultierenden Schalldämm-Maßes R'w,res zu berücksichtigen. Ausnahmen können zugelassen werden. Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises nach DIN 4109 ermittelt wird, dass durch die Errichtung vorgelagerter Baukörper oder sonstiger baulicher Anlagen aufgrund der verminderten Lärmbelastung geringere Anforderungen an den Schallschutz resultieren. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 43 von 44
44 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Projektleiterin Dipl.-Ing. Peter Wenzel Fachlich Verantwortlicher Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 44 von 44
45 Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D E Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 1 von 34
46 A Tabellarische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 2 von 34
47 Legende Legende Emissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern. Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe RW/HW m Koordinatenangabe hq m Höhe der Emissionsquelle. Index D = Quelle über Dach D0 db Raumwinkelmaß D_Omega KT db Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle num.add. db Korrekturfaktor, nach Bedarf Bez.Abst. m Messabstand zur Quelle. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Messfl./Anz. m²/- Eintragung der Messfläche bzw. der Fläche des schallabstrahlenden Bauteils. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. Anz. - Eintragung der Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke, getrennt nach Beurteilungszeiträumen. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. MM db Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt. Einw.T min Einwirkzeit der Emissionsquelle RwID - Bezug zum verwendeten Schalldämmspektrum, nach Bedarf ST - Wenn Eintragung = 1, dann handelt es sich um die Berechnung kurzzeitiger Geräuschspitzen. Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 3 von 34
48 Gewerbe Tageszeit Nr. Kommentar Gruppe hq [m] KO KT KI [db] [db] [db] #001 An/Abfahrt Pkw Baumarkt Baumarkt #002 Parkplätze Baumarkt Baumarkt 0.5 A #003 Anlieferverkehr Laderampe/Zone Baumarkt #004 Anlieferung Baumarkt Freilager Baumarkt #005 Freilager Stapler Baumarkt #006-7 Ladetätigkeiten Ladezone Baumarkt #006-7 Ladetätigkeiten Ladezone Baumarkt #008 Ladetätigkeiten Laderampe Baumarkt #009 Starten/halten Lkw Baumarkt #010 Starten/Halten Lkw Laderampe Baumarkt #011 Zu/Abfahrt Schulbusse Busparkplatz #012 Busparkplatz 1-13 Busparkplatz #013 An/Abfahrt Lieferzone Coler Coler GmbH #013 An/Abfahrt Lieferzone Coler Coler GmbH #014 Rangieren Ladezone Coler Coler #015 Innenrampen Coler Coler GmbH #016 Nachtanlieferung Coler Coler GmbH #017 Lieferfahrzeug Vacuumatic Vacuumatic Maschinen GmbH # Rangieren Vacuumatic Maschinen GmbH # Starten/halten Vacuumatic Maschinen GmbH #020 Entladung Vacuumatic Vacuumatic Maschinen GmbH #021 Stellplätze 1-68 Coler/Vacuumatic #022 An/Abfahrt Parkplätze Coler/Vacuumatic Coler/Vacuumatic #023 Parken Stadtwerke Stadtwerke #024 An/Abfahrt Einsatzfahrzeuge Stadtwerke Stadtwerke #025 An/Abfahrt Spülauto Stadtwerke Stadtwerke #026 Werkstattabstrahlung Stadtwerke Stadtwerke #027 Freifäche Stadtwerke Stadtwerke #028 An/Abfahrt Einsatzfahrzeuge Recycling Leyers Metall # Containerfläche Leyers Leyers Metall Recycling # Containerfläche Leyers Leyers Metall Recycling #031 Sortierung Metall Leyers Leyers Metall Recycling #032 Anfahrt LKW>105 KW Postverteilzentrum #033 Starten/halten Postverteilzentrum #034 Anlieferung Post Postverteilzentrum #035 Abfahrt LKW>105 KW Postverteilzentrum #036 An/Abfahrt Pkw/Kleinlieferfahrzuge Postverteilzentrum #037 Parken Kunden Postverteilzentrum Postverteilzentrum #038 Mitarbeiterstellplätze Postverteilzentrum #039 Parken Auslieferung Postverteilzentrum Postverteilzentrum #040 Parken Mitarbeiter Postverteilzentrum Postverteilzentrum #041 Parkplatz BMW BMW Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] num. Add. [db] num. Add. RZ [db] Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. T Anz. RZ MM [db] Einw.T T [min] Einw.T RZ [min] Rw ID ST Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 4 von 34
49 Lauteste Nachtstunde, z.b. 5:00 bis 6:00 Uhr Nr. Kommentar Gruppe hq [m] #001 An/Abfahrt Pkw Baumarkt Baumarkt #002 Parkplätze Baumarkt Baumarkt 0.5 A #003 Anlieferverkehr Laderampe/Zone Baumarkt #004 Anlieferung Baumarkt Freilager Baumarkt #005 Freilager Stapler Baumarkt #006-7 Ladetätigkeiten Ladezone Baumarkt #006-7 Ladetätigkeiten Ladezone Baumarkt #008 Ladetätigkeiten Laderampe Baumarkt #009 Starten/halten Lkw Baumarkt #010 Starten/Halten Lkw Laderampe Baumarkt #011 Zu/Abfahrt Schulbusse Busparkplatz #012 Busparkplatz 1-13 Busparkplatz #013 An/Abfahrt Lieferzone Coler Coler GmbH #013 An/Abfahrt Lieferzone Coler Coler GmbH #014 Rangieren Ladezone Coler Coler #015 Innenrampen Coler Coler GmbH #016 Nachtanlieferung Coler Coler GmbH #017 Lieferfahrzeug Vacuumatic Vacuumatic Maschinen GmbH # Rangieren Vacuumatic Maschinen GmbH # Starten/halten Vacuumatic Maschinen GmbH #020 Entladung Vacuumatic Vacuumatic Maschinen GmbH #021 Stellplätze 1-68 Coler/Vacuumatic #022 An/Abfahrt Parkplätze Coler/Vacuumatic Coler/Vacuumatic #023 Parken Stadtwerke Stadtwerke #024 An/Abfahrt Einsatzfahrzeuge Stadtwerke Stadtwerke #025 An/Abfahrt Spülauto Stadtwerke Stadtwerke #026 Werkstattabstrahlung Stadtwerke Stadtwerke #027 Freifäche Stadtwerke Stadtwerke #028 An/Abfahrt Einsatzfahrzeuge Recycling Leyers Metall # Containerfläche Leyers Leyers Metall Recycling # Containerfläche Leyers Leyers Metall Recycling #031 Sortierung Metall Leyers Leyers Metall Recycling #032 Anfahrt LKW>105 KW Postverteilzentrum #033 Starten/halten Postverteilzentrum #034 Anlieferung Post Postverteilzentrum #035 Abfahrt LKW>105 KW Postverteilzentrum #036 An/Abfahrt Pkw/Kleinlieferfahrzeuge Postverteilzentrum #037 Parken Kunden Postverteilzentrum Postverteilzentrum #038 Mitarbeiterstellplätze Postverteilzentrum #039 Parken Auslieferung Postverteilzentrum Postverteilzentrum #040 Parken Mitarbeiter Postverteilzentrum Postverteilzentrum #041 Parkplatz BMW BMW KO [db] KT [db] KI [db] Lw/LmE N [] num. Add. [db] Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. N MM [db] Einw.T N [min] Rw ID ST Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 5 von 34
50 B Grafische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 6 von 34
51 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Gewerbe Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 7 von 34
52 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Verkehr Maßstab: ~ ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 8 von 34
53 C Dokumentation der Immissionsberechnungen Legende Legende Immissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern. Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe LAT Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart ist LAT mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen angegeben. D0 db Raumwinkelmaß D_Omega DT db Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum +RT db Zuschlag für Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit MM db Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt. KT/KI db Zuschlag für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit Cmet db Meteorologie-Korrektur-Faktor; Größe abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet d(p) m Horizontaler (projizierter) Abstand der Emissionsquelle zum Emissionsort. Bei Berechnungen mit Geländeberücksichtigung = Strecke zwischen Emissionsquelle und Immissionsort. DI db Richtwirkungsmaß Abar db Die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Adiv db Die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Aatm db Die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption Agr db Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts Refl.Ant. db Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Wänden Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 9 von 34
54 Gewerbelärm Berechnungen für den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Geschoss, Fassade Beurteilungspegel Lr,T in Höhe des IO in m IP1, 1.OG, SW-Fassade IP2, 1.OG, SW-Fassade IP3, 1.OG, SW-Fassade IP4, 1.OG, SW-Fassade IP5, 1.OG, SW-Fassade IP6, 1.OG, SW-Fassade IP7, 1.OG, SW-Fassade IP8, 1.OG, SW-Fassade IP9, 1.OG, SW-Fassade Die maßgeblichen Immissionsorte im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, sind im vorliegenden Fall die Immissionsorte IP3 und IP7, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. IP3 Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] D0 DT +RT MM [db] [db] [db] [db] [db] KT/KI Cmet #001 An/Abfahrt Pkw Baumarkt Baumarkt NaN #002 Parkplätze Baumarkt Baumarkt NaN #003 Anlieferverkehr Laderampe/Zone Baumarkt NaN #004 Anlieferung Baumarkt Freiflager Baumarkt NaN #005 Freilager Stapler Baumarkt NaN NaN #006-7 Ladetätigkeiten Ladezone Baumarkt NaN NaN #006-7 Ladetätigkeiten Ladezone Baumarkt #008 Ladetätigkeiten Laderampe Baumarkt NaN #009 Starten/halten Lkw Baumarkt NaN #010 Starten/Halten Lkw Laderampe Baumarkt #011 Zu/Abfahrt Schulbusse Busparkplatz #012 Busparkplatz 1-13 Busparkplatz #013 An/Abfahrt Lieferzone Coler Coler GmbH #013 An/Abfahrt Lieferzone Coler Coler GmbH #014 Rangieren Ladezone Coler Coler #015 Innenrampen Coler Coler GmbH #016 Nachtanlieferung Coler Coler GmbH NaN NaN NaN NaN NaN NaN #017 Lieferfahrzeug Vacuumatic Vacuumatic Maschinen GmbH # Rangieren Vacuumatic Maschinen GmbH NaN NaN # Starten/halten Vacuumatic Maschinen GmbH NaN NaN #020 Entladung Vacuumatic Vacuumatic Maschinen GmbH NaN NaN #021 Stellplätze 1-68 Coler/Vacuumatic #022 An/Abfahrt Parkplätze Coler/Vacuumatic Coler/Vacuumatic #023 Parken Stadtwerke Stadtwerke [db] d(p) [m] DI [db] Abar [db] Adiv [db] Aatm [db] Agr [db] Refl. Ant. [db] Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 10 von 34
55 Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] D0 DT +RT MM [db] [db] [db] [db] [db] KT/KI Cmet #024 An/Abfahrt Einsatzfahrzeuge Stadtwerke Stadtwerke #025 An/Abfahrt Spülauto Stadtwerke Stadtwerke #026 Werkstattabstrahlung Stadtwerke Stadtwerke #027 Freifäche Stadtwerke Stadtwerke #028 An/Abfahrt Einsatzfarhzeuge Recycling Leyers Metall # Containerfläche Leyers Leyers Metall Recycling # Containerfläche Leyers Leyers Metall Recycling #031 Sortierung Metall Leyers Leyers Metall Recycling NaN #032 Anfahrt LKW>105 KW Postverteilzentrum #033 Starten/halten Postverteilzentrum NaN #034 Anlieferung Post Postverteilzentrum #035 Abfahrt LKW>105 KW Postverteilzentrum #036 An/Abfahrt Pkw/Kleinliefervahrzuge Postverteilzentrum #037 Parken Kunden Postverteilzentrum Postverteilzentrum #038 Mitarbeiterstellplätze Postverteilzentrum NaN #039 Parken Auslieferung Postverteilzentrum Postverteilzentrum NaN #040 Parken Mitarbeiter Postverteilzentrum Postverteilzentrum #041 Parkplatz BMW BMW Sum 51.2 [db] d(p) [m] DI [db] Abar [db] Adiv [db] Aatm [db] Agr [db] Refl. Ant. [db] Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] IP7 Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] D0 DT +RT MM [db] [db] [db] [db] [db] KT/KI Cmet #001 An/Abfahrt Pkw Baumarkt Baumarkt NaN #002 Parkplätze Baumarkt Baumarkt NaN #003 Anlieferverkehr Laderampe/Zone Baumarkt NaN #004 Anlieferung Baumarkt Freiflager Baumarkt NaN #005 Freilager Stapler Baumarkt NaN NaN #006-7 Ladetätigkeiten Ladezone Baumarkt NaN NaN #006-7 Ladetätigkeiten Ladezone Baumarkt #008 Ladetätigkeiten Laderampe Baumarkt NaN #009 Starten/halten Lkw Baumarkt NaN #010 Starten/Halten Lkw Laderampe Baumarkt NaN #011 Zu/Abfahrt Schulbusse Busparkplatz #012 Busparkplatz 1-13 Busparkplatz #013 An/Abfahrt Lieferzone Coler Coler GmbH #013 An/Abfahrt Lieferzone Coler Coler GmbH #014 Rangieren Ladezone Coler Coler #015 Innenrampen Coler Coler GmbH #016 Nachtanlieferung Coler Coler GmbH NaN NaN NaN NaN NaN NaN #017 Lieferfahrzeug Vacuumatic Vacuumatic Maschinen GmbH # Rangieren Vacuumatic Maschinen GmbH NaN NaN # Starten/halten Vacuumatic Maschinen GmbH NaN NaN #020 Entladung Vacuumatic Vacuumatic Maschinen GmbH NaN NaN #021 Stellplätze 1-68 Coler/Vacuumatic #022 An/Abfahrt Parkplätze Coler/Vacuumatic Coler/Vacuumatic #023 Parken Stadtwerke Stadtwerke #024 An/Abfahrt Einsatzfahrzeuge Stadtwerke Stadtwerke #025 An/Abfahrt Spülauto Stadtwerke Stadtwerke #026 Werkstattabstrahlung Stadtwerke Stadtwerke #027 Freifäche Stadtwerke Stadtwerke #028 An/Abfahrt Einsatzfarhzeuge Recycling Leyers Metall # Containerfläche Leyers Leyers Metall Recycling # Containerfläche Leyers Leyers Metall Recycling #031 Sortierung Metall Leyers Leyers Metall Recycling NaN #032 Anfahrt LKW>105 KW Postverteilzentrum #033 Starten/halten Postverteilzentrum #034 Anlieferung Post Postverteilzentrum #035 Abfahrt LKW>105 KW Postverteilzentrum #036 An/Abfahrt Pkw/Kleinliefervahrzuge Postverteilzentrum #037 Parken Kunden Postverteilzentrum Postverteilzentrum #038 Mitarbeiterstellplätze Postverteilzentrum NaN #039 Parken Auslieferung Postverteilzentrum Postverteilzentrum NaN #040 Parken Mitarbeiter Postverteilzentrum Postverteilzentrum NaN #041 Parkplatz BMW BMW Sum 51.1 [db] d(p) [m] DI [db] Abar [db] Adiv [db] Aatm [db] Agr [db] Refl. Ant. [db] Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 11 von 34
56 Gewerbelärm Berechnungen für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) Lauteste Nachtstunde (z.b. 5:00 bis 6:00 Uhr), mit Minderungsmaßnahmen (Teilerhöhung Wall auf 5 m) Immissionsort Bezeichnung, Geschoss, Fassade Beurteilungspegel Lr,N in Höhe des IO in m IP1, 1.OG, SW-Fassade IP2, 1.OG, SW-Fassade IP3, 1.OG, SW-Fassade IP4, 1.OG, SW-Fassade IP5, 1.OG, SW-Fassade IP6, 1.OG, SW-Fassade IP7, 1.OG, SW-Fassade IP8, 1.OG, SW-Fassade IP9, 1.OG, SW-Fassade Die maßgeblichen Immissionsorte im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, sind im vorliegenden Fall die Immissionsorte IP5 und IP7, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Nacht. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 12 von 34
57 IP5, 1.OG, SW-Fassade Nr. Kommentar Gruppe LAT N D0 DT MM KT/KI Cmet [] [db] [db] [db] [db] [db] #001 An/Abfahrt Pkw Baumarkt Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #002 Parkplätze Baumarkt Baumarkt NaN 36.2 #003 Anlieferverkehr Laderampe/Zone Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #004 Anlieferung Baumarkt Freilager Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #005 Freilager Stapler Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #006-7 Ladetätigkeiten Ladezone Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #006-7 Ladetätigkeiten Ladezone Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #008 Ladetätigkeiten Laderampe Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #009 Starten/halten Lkw Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #010 Starten/Halten Lkw Laderampe Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #011 Zu/Abfahrt Schulbusse Busparkplatz NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #012 Busparkplatz 1-13 Busparkplatz #013 An/Abfahrt Lieferzone Coler Coler GmbH NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #013 An/Abfahrt Lieferzone Coler Coler GmbH #014 Rangieren Ladezone Coler Coler #015 Innenrampen Coler Coler GmbH NaN 6.0 NaN NaN NaN NaN #016 Nachtanlieferung Coler Coler GmbH #017 Lieferfahrzeug Vacuumatic Vacuumatic Maschinen GmbH NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN # Rangieren Vacuumatic Maschinen GmbH NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN # Starten/halten Vacuumatic Maschinen GmbH NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #020 Entladung Vacuumatic Vacuumatic Maschinen GmbH NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #021 Stellplätze 1-68 Coler/Vacuumatic #022 An/Abfahrt Parkplätze Coler/Vacuumatic Coler/Vacuumatic NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #023 Parken Stadtwerke Stadtwerke #024 An/Abfahrt Einsatzfahrzeuge Stadtwerke Stadtwerke NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #025 An/Abfahrt Spülauto Stadtwerke Stadtwerke NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #026 Werkstattabstrahlung Stadtwerke Stadtwerke NaN 6.0 NaN NaN NaN NaN #027 Freifäche Stadtwerke Stadtwerke NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #028 An/Abfahrt Einsatzfahrzeuge Recycling Leyers Metall # Containerfläche Leyers Leyers Metall Recycling NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN # Containerfläche Leyers Leyers Metall Recycling NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #031 Sortierung Metall Leyers Leyers Metall Recycling NaN 6.0 NaN NaN NaN NaN #032 Anfahrt LKW>105 KW Postverteilzentrum #033 Starten/halten Postverteilzentrum NaN 89.8 #034 Anlieferung Post Postverteilzentrum #035 Abfahrt LKW>105 KW Postverteilzentrum #036 An/Abfahrt Pkw/Kleinlieferfahrzeuge Postverteilzentrum NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #037 Parken Kunden Postverteilzentrum Postverteilzentrum #038 Mitarbeiterstellplätze Postverteilzentrum NaN 36.2 #039 Parken Auslieferung Postverteilzentrum Postverteilzentrum NaN 36.2 #040 Parken Mitarbeiter Postverteilzentrum Postverteilzentrum NaN 36.2 #041 Parkplatz BMW BMW Sum 39.5 d(p) [m] DI [db] Abar [db] Adiv [db] Aatm [db] Agr [db] Refl. Ant. [db] Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 13 von 34
58 IP7, 1.OG, SW-Fassade Nr. Kommentar Gruppe LAT N D0 DT MM KT/KI Cmet [] [db] [db] [db] [db] [db] #001 An/Abfahrt Pkw Baumarkt Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #002 Parkplätze Baumarkt Baumarkt NaN 36.2 #003 Anlieferverkehr Laderampe/Zone Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #004 Anlieferung Baumarkt Freilager Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #005 Freilager Stapler Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #006-7 Ladetätigkeiten Ladezone Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #006-7 Ladetätigkeiten Ladezone Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #008 Ladetätigkeiten Laderampe Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #009 Starten/halten Lkw Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #010 Starten/Halten Lkw Laderampe Baumarkt NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #011 Zu/Abfahrt Schulbusse Busparkplatz NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #012 Busparkplatz 1-13 Busparkplatz #013 An/Abfahrt Lieferzone Coler Coler GmbH NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #013 An/Abfahrt Lieferzone Coler Coler GmbH #014 Rangieren Ladezone Coler Coler #015 Innenrampen Coler Coler GmbH NaN 6.0 NaN NaN NaN NaN #016 Nachtanlieferung Coler Coler GmbH #017 Lieferfahrzeug Vacuumatic Vacuumatic Maschinen GmbH NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN # Rangieren Vacuumatic Maschinen GmbH NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN # Starten/halten Vacuumatic Maschinen GmbH NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #020 Entladung Vacuumatic Vacuumatic Maschinen GmbH NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #021 Stellplätze 1-68 Coler/Vacuumatic #022 An/Abfahrt Parkplätze Coler/Vacuumatic Coler/Vacuumatic NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #023 Parken Stadtwerke Stadtwerke #024 An/Abfahrt Einsatzfahrzeuge Stadtwerke Stadtwerke NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #025 An/Abfahrt Spülauto Stadtwerke Stadtwerke NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #026 Werkstattabstrahlung Stadtwerke Stadtwerke NaN 6.0 NaN NaN NaN NaN #027 Freifäche Stadtwerke Stadtwerke NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #028 An/Abfahrt Einsatzfahrzeuge Recycling Leyers Metall # Containerfläche Leyers Leyers Metall Recycling NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN # Containerfläche Leyers Leyers Metall Recycling NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #031 Sortierung Metall Leyers Leyers Metall Recycling NaN 6.0 NaN NaN NaN NaN #032 Anfahrt LKW>105 KW Postverteilzentrum #033 Starten/halten Postverteilzentrum #034 Anlieferung Post Postverteilzentrum #035 Abfahrt LKW>105 KW Postverteilzentrum #036 An/Abfahrt Pkw/Kleinlieferfahrzeuge Postverteilzentrum NaN 3.0 NaN NaN NaN NaN #037 Parken Kunden Postverteilzentrum Postverteilzentrum #038 Mitarbeiterstellplätze Postverteilzentrum NaN 36.2 #039 Parken Auslieferung Postverteilzentrum Postverteilzentrum NaN 36.2 #040 Parken Mitarbeiter Postverteilzentrum Postverteilzentrum NaN 36.2 #041 Parkplatz BMW BMW Sum 40.4 d(p) [m] DI [db] Abar [db] Adiv [db] Aatm [db] Agr [db] Refl. Ant. [db] Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 14 von 34
59 D Immissionspläne Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 db höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 15 von 34
60 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: ohne Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tageszeit (06:00 bis 22:00 Uhr) Gewerbelärm mit erhöhter Minderung der Verkehrslärmanforderungen d.h. Wall in Teilbereich auf 5m erhöht, Immissionshöhe EG (h=2 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 16 von 34
61 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: ohne Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tageszeit (06:00 bis 22:00 Uhr) Gewerbelärm mit Minderung entsprechend der Verkehrslärmanforderungen, Immissionshöhe 1.OG (h=5 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 17 von 34
62 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: ohne Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tageszeit (06:00 bis 22:00 Uhr) Gewerbelärm mit erhöhter Minderung der Verkehrslärmanforderungen d.h. Wall in Teilbereich auf 5m erhöht, Immissionshöhe 1.OG (h=5 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 18 von 34
63 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr), lauteste Nachtstunde Maßstab: ohne Gewerbelärm mit erhöhter Minderung der Verkehrslärmanforderungen, d.h. Wall in Teilbereich auf 5m erhöht, Immissionshöhe EG (h=2 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 19 von 34
64 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr), lauteste Nachtstunde Maßstab: ohne Gewerbelärm mit Minderung der Verkehrslärmanforderungen, Immissionshöhe 1.OG (h=5 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 20 von 34
65 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr), lauteste Nachtstunde Maßstab: ohne Gewerbelärm mit erhöhter Minderung der Verkehrslärmanforderungen, d.h. Wall in Teilbereich auf 5m erhöht, Immissionshöhe 1.OG (h=5 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 21 von 34
66 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: ohne Straßenverkehrslärm, ohne Lärmminderungsmaßnahmen Immissionshöhe 1.Obergeschoss (h=5.6 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 22 von 34
67 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Maßstab: ohne Straßenverkehrslärm, ohne Lärmminderungsmaßnahmen Immissionshöhe 1.Obergeschoss (h=5.6 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 23 von 34
68 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: ohne Straßenverkehrslärm, mit Lärmschutzwänden (h=4,5m/4m) Immissionshöhe Terrasse (h=2m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 24 von 34
69 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: ohne Straßenverkehrslärm, mit Lärmschutzwänden (h=4,5m/4m) Immissionshöhe Erdgeschoss (h=2,8m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 25 von 34
70 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: ohne Straßenverkehrslärm, mit Lärmschutzwänden (h=4,5m/4m) Immissionshöhe 1.Obergeschoss (h=5,6m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 26 von 34
71 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Maßstab: ohne Straßenverkehrslärm, mit Lärmschutzwänden (h=4,5m/4m) Immissionshöhe Erdgeschoss (h=2.8m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 27 von 34
72 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Maßstab: ohne Straßenverkehrslärm, mit Lärmschutzwänden (h=4,5m/4m) Immissionshöhe 1.Obergeschoss (h=5.6m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 28 von 34
73 I II III IV V VI VII Planinhalt: Lageplan Kommentar: Maßgeblicher Außenlärmpegel Maßstab: ohne Straßenverkehrslärm mit Lärmschutzwänden (h=4,5m/4m) Immissionshöhe 1.OG (h=5.6 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 29 von 34
74 I II III IV V VI VII Planinhalt: Lageplan Kommentar: Maßgeblicher Außenlärmpegel Maßstab: ohne Straßenverkehrslärm mit erhöhter Minderung der Verkehrslärmanforderungen, d.h. Wall in Teilbereich auf 5m erhöht, Immissionshöhe 1.OG (h=5.6 m) Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 30 von 34
75 E Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 31 von 34
76 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 32 von 34
77 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Bebauungsplan Nr. 237 Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 33 von 34
78 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Topographische Karte Maßstab: Siehe Karte Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schalltechnische Untersuchung Wohnbauentwicklung in Wesel Seite 34 von 34
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Bayerisches Landesamt für Umwelt Parkplatzlärmstudie 6. überarbeitete Auflage Vorwort 7 Kapitel 1 Einführung 1.1 1.2 1.3 Grundsätzliches Wichtige Änderungen im Vergleich zur 5. Auflage Benutzungshinweise
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Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.: 0
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Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich
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Ein Service der juris GmbH - Seite 1 Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Datum: 4. Februar 1997 Fundstelle: BGBl I 1997, 172, 1253 Textnachweis ab: 13. 2.1997
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2 10c 10b Tank- und Rastanlage Eisenach Emissionspegel - Übersicht der Emittenten (Prognose 2025 ohne Erweiterung) 1a 10a L1 2* Z1 Z2 A1 P1 L3 P2 P3 B1 P6 P4 L2 BAB A 4 P5 L4 A1 A Abfahrt B Bus-Stellplatz
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Immissionsgutachten Nr. 1066/III
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Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 [email protected] G U T A C H T E N 2
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Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche 1 LfU 2/1 Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche 1. Fahrzeuggeräusche auf einem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang
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SCHALLGUTACHTEN NR. 3 997 09-2 vom 22. November 2010 Lärmeinwirkungen durch den Betrieb eines ALDI-Marktes an der Hertener Straße/Böningstraße in Gelsenkirchen-Resse Gutachterliche Untersuchung im Auftrag
Schallschutz im Geschosswohnungsbau
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KATRIN VOLLMER Schalltechnische Untersuchung Tank- und Rastanlage B 31 Rötenbach Erläuterungsbericht Projekt-Nr. 612-1936 September 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 1 1.1 Aufgabenstellung...
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Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI Mitglied der IK-Bau NW Von der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Raum-
Die Wohnbaufläche wird von Osten über den Römerhofweg mit einer verkehrsberuhigten Fläche erschlossen.
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LÄRMPROGNOSE : LANGE+GERADE STASSE, DIN 18005/MAI 87 VERKEHRSSTÄRKE LKW-ANTEIL
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SCHALLGUTACHTEN NR. 03 0110 11 vom 06. März 2011 Gewerbe- und Verkehrslärmeinwirkungen im Bereich des BV Quartier Alter Dahser Weg (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Alter Dahser Weg ) in Ennigerloh Gutachterliche
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Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des
Prognose von Schallimmissionen
Bericht- Nr.: 21486/A26930/553003861-B01 Berichtsdatum: 13.06.2013 Prognose von Schallimmissionen Auftraggeber: Stadt Soest Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung Windmühlenweg 27 59494 Soest Vorhaben: Errichtung
SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN
sc A4290 141028 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Penkalla, Durchwahl: -13 28.10.2014 SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN Projekt: Auftraggeber: Projekt-Nr.: Untersuchung der auf das BPlan-Gebiet E65,
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Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln Beitrag im Rahmen des Experten-Hearing Umgang mit Gewerbelärm Anne Luise Müller, Leiterin Stadtplanungsamt Köln München, 5. Dezember 2014 Foto: Freunde des Kölnischen
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Schutz gegen Lärm von Heiz- und Klimageräten in Wohngebieten ALD-Winterveranstaltung Nachbarschaftslärm am 12. Dezember 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, 12.12.2013 1. Einleitung Beschluss
UNTERSUCHUNGSBERICHT
Von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Dr. Wilfried Jans Büro für Schallschutz Im Zinken
SCHALLIMMISSIONSPROGNOSE
SCHALLIMMISSIONSPROGNOSE Neubau Lebensmittelmarkt Heidelberger Straße 48, Viernheim AUFTRAGGEBER: InfraPro Planungs- und Ingenieurbüro Am Erbachwiesenweg 4 64646 Heppenheim BEARBEITER: Dr. Frank Schaffner
Immissionsprognose Nr. 3381a
Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662
Erhöhung der Deponie Am Froschgraben
Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbh Hindenburgstraße 30 71638 LUDWIGSBURG wr-me-12.6463 30.10.2012 Erhöhung der Deponie Am Froschgraben Schalltechnische Untersuchungen zur Geräuscheinwirkung
Schalltechnisches Gutachten
Fachgebiet Messstelle nach 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 138 "Nördlich des Meerbachbogens" der Stadt Nienburg Auftraggeber: H. F. Wiebe GmbH
Schalltechnische Untersuchung
Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 Schlosshotel Sophie im OT Bleiwäsche der Stadt Bad Wünnenberg Auftraggeber(in):
ZÜNDORF PROJEKTENTWICKLUNGS GMBH
ZÜNDORF PROJEKTENTWICKLUNGS GMBH Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm Neubau eines Penny-Marktes in der Elbuferstraße in 21436 Marschacht Bearbeitungsstand: 15. Oktober 2007 BAUHERR: Zündorf Projektentwicklungs
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Immissionsschutz-Gutachten Verkehrslärmuntersuchung im Rahmen des Projekts "Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie sowie Rekultivierung Altdeponie Fludersbach" in Siegen Auftraggeber Kreis Siegen-Wittgenstein
Erweiterung der WERKStadt Limburg
Müller-BBM GmbH Niederlassung Gelsenkirchen Am Bugapark 1 45899 Gelsenkirchen Telefon +49 (209) 98308-0 Telefax +49 (209) 98308-11 www.muellerbbm.de M. Sc. Geogr. Silke Gerlach Telefon +49 (209) 98308-32
Voruntersuchung zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße
LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Ansprechpartner Mirco Bachmeier [email protected] Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum LK 2011.077 MBa 05.05.2011 Voruntersuchung
Schallgutachten. - nach DIN Aufstellung des B-Planes Nr. 24 Königsberger Straße Süd Gemeinde Schacht-Audorf Schalltechnisches Gutachten
Schallgutachten - nach DIN 18005 - Aufstellung des B-Planes Gutachten Nr. (574) 1 2 08 15 vom 25.08.2015 Schallgutachten im Auftrag des Amtes Eiderkanal Frau Jördis Behnke Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld
Schalltechnische Untersuchung
Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Lengerich Nr. 38 "Kirchpatt", 1. Abschnitt Bericht Nr. 2465.1/01 - ENTWURFSFASSUNG Auftraggeber: WVG
Schalltechnische Untersuchung zu zwei geplanten Tiefgaragen. Wohnanlage Correnstraße / Im Rotbad Teil II in Tübingen. Nr.
Finkenberger + Kollegen I n g e n i e u r g e s e l l s c h a f t m b H angeschlossen: VMPA-Schallschutz-Prüfstelle nach DIN 4109 Bauphysikalische Beratung / Messungen Bau-/Raumakustik Lärmschutz Schallimmissionsschutz
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Pflegeeinrichtung Beinstein in Waiblingen Beinstein
zum Bebauungsplan Pflegeeinrichtung Beinstein in Waiblingen Beinstein INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 1566/1 02. März 2015 Auftraggeber: Stadt Waiblingen Kurze Straße 24 71332 Waiblingen Bearbeitung:
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Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/J 36 Wohnen am Nagelsholz der Stadt Bielefeld Auftraggeber(in): Nolte Parkettmanufaktur GmbH Nagelsholz
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Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes DB ProjektBau GmbH Sabine Weiler Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundweit 100 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen
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Dr. Wilfried Jans von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Im Zinken 11 77955 Ettenheim
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