SCHALLGUTACHTEN NR
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- Käte Böhme
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1 SCHALLGUTACHTEN NR vom 22. November 2010 Lärmeinwirkungen durch den Betrieb eines ALDI-Marktes an der Hertener Straße/Böningstraße in Gelsenkirchen-Resse Gutachterliche Untersuchung im Auftrag der: KLG Projektentwicklungs GmbH Europaplatz Dortmund Ausfertigung als PDF-Dokument Text: 36 Seiten Dokument mit Anhang I bis VIII: 73 Seiten
2 INHALT Zusammenfassung Aufgabenstellung Immissionsrichtwerte Anlagen- und Betriebsbeschreibung Beschreibung der Emissionsansätze Pkw-Geräusche Geräusche von Einkaufswagen-Depots Lkw-Geräusche Bereich Anlieferung Schneckenverdichter Stationäre Anlagen Ermittlung und Beurteilung der Schallimmissionen Beschreibung des Berechnungsverfahrens Lärmminderungsmaßnahmen Ergebnisse und Beurteilung Qualität der Prognose...34 Anhang I Grundlagen II Legenden III Emissionskataster IV Berechnung der Schallemission V Schallausbreitungsberechnung VI Schallimmissionspläne VII Lagepläne VIII Windstatistik I November 2010 Seite 2 von 36
3 Zusammenfassung Die KLG Projektentwicklungs GmbH, Dortmund, plant die Errichtung einer ALDI-Filiale an der Hertener Straße/Böningstraße in Gelsenkirchen-Resse. Der Discounter wird mit einer Nettoverkaufsfläche von ca. 810 m² in eingeschossiger Bauweise geplant. Auf dem Planungsgrundstück werden insgesamt 71 Stellplätze vorgesehen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens war eine Schallimmissionsprognose nach Vorgaben der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom August 1998 für die Tageszeit (6 00 bis Uhr) und für die Nachtzeit (22 00 bis 6 00 Uhr) zu erstellen. Die schalltechnischen Untersuchungen haben Folgendes ergeben: Die Immissionsrichtwerte werden an den untersuchten Immissionsorten im ALLGEMEINEN WOHNGEBIET (WA) bzw. MISCHGEBIET (MI) zur Tageszeit unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Bedingungen insbesondere sind die in Abschnitt 5.2 benannten Lärmminderungsmaßnahmen zu nennen - eingehalten bzw. unterschritten. Die Unterschreitungen betragen mindestens 1. In der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte ebenfalls unterschritten. Die Unterschreitungen betragen an allen Immissionsorten mindestens 7. An allen Immissionsorten ist somit ein Beurteilungspegel 35 (A) zu prognostizieren. Die Immissionsbeiträge sind somit nach Ziffer der TA Lärm als nicht relevant zu bezeichnen. Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen von tagsüber 85/90 (A) und nachts 60/65 (A) im Bereich ALLGEMEINER WOHNGEBIETE/MISCHGEBIETE (WA/MI) werden an den untersuchten Immissionsorten unterschritten. Eine Vorbelastung ist zur Tageszeit am vorliegenden Standort nicht auszuschließen. Aufgrund der Unterschreitung der Immissionsrichtwerte zur Tageszeit von mehr als 6 an den Immissionsorten IP 2a, IP 3, IP 5 bis IP 7 sowie IP 8b, IP 9, IP 9a wird nach Ziffer der TA Lärm auf eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung verzichtet. Aufgrund großer Abstände, der durch den geplanten Baukörper hergestellten Abschirmung sowie der abgewandten Lage gegenüber weiteren Gewerbebetrieben ist unseres Erachtens keine relevante Vorbelastung im Bereich der Immissionsorte IP 1, IP 2, IP 4 sowie IP 8 zu berücksichtigen. I November 2010 Seite 3 von 36
4 Maßnahmen organisatorischer Art zur Verminderung der Geräusche des anlagenbezogenen Verkehrs im öffentlichen Verkehrsraum müssen nicht berücksichtigt werden. Lärmminderungsmaßnahmen Die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung berücksichtigten Lärmminderungsmaßnahmen und Rahmenbedingungen können dem Abschnitt 5.2 entnommen werden. I November 2010 Seite 4 von 36
5 1 Aufgabenstellung Die KLG Projektentwicklungs GmbH, Dortmund, plant die Errichtung einer ALDI-Filiale an der Hertener Straße/Böningstraße in Gelsenkirchen-Resse. Der Discounter wird mit einer Nettoverkaufsfläche von ca. 810 m² in eingeschossiger Bauweise geplant. Auf dem Planungsgrundstück werden insgesamt 71 Stellplätze vorgesehen. Zufahrtsmöglichkeiten zum Parkplatz werden über die Böningstraße sowie die Hertener Straße vorgesehen. Die Anlieferungen des Lebensmittelmarktes erfolgen über die nordwestlich an den Baukörper anschließende Anlieferungszone. Die Zufahrt erfolgt dabei über die Böningstraße, die Abfahrt über die Hertener Straße. Im Rahmen der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 180 Nordwestlich der Kreuzung Ewald-/Böningstraße mit der Hertener Straße wird das Plangebiet als SONDERGEBIET (SO) ausgewiesen. Das Umfeld des geplanten Bauvorhabens ist durch Wohnstandorte im Bereich des Kirschblütenweges sowie Wohnstandorte und mischgebietsaffine Nutzungen an der Hertener Straße, der Böningstraße sowie der Ahornstraße geprägt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens soll eine Schallimmissionsprognose nach Vorgaben der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom August 1998 für die Tageszeit (6 00 bis Uhr) und für die Nachtzeit (22 00 bis 6 00 Uhr) erstellt werden. Die KLG Projektentwicklungs GmbH, Dortmund, beauftragte das Sachverständigenbüro Uppenkamp + Partner GmbH (eine nach 26 BImSchG bekannt gegebene Messstelle) mit der Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung zu dem geplanten Vorhaben. Es ist zu prüfen, ob der Betrieb der geplanten Discounter einschließlich des Fahrverkehrs schalltechnisch verträglich ist mit den schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft. Sollten die vorgegebenen schalltechnischen Anforderungen überschritten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Grundlagen für die Berechnungen sind die Angaben des Auftraggebers und die zur Verfügung gestellten Planunterlagen. Beurteilungsgrundlage des Vorhabens ist die DIN und die TA Lärm Die Untersuchungsdurchführung sowie die Ergebnisse sind in gutachtlicher Form darzulegen. I November 2010 Seite 5 von 36
6 2 Immissionsrichtwerte Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen. Die nördlich und westlich des Plangebietes gelegenen Immissionsorte liegen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr Im Bebauungsplan wird eine Gebietsnutzung als ALLGEMEINES WOHNGEBIET (WA) festgesetzt. Nach Angaben der Stadt Gelsenkirchen sind für die nordöstlich der Böningstraße sowie südlich der Hertener Straße gelegenen Immissionsorte eine Schutzbedürftigkeit entsprechend eines MISCHGEBIETES (MI) bzw. eines ALLGEMEINEN WOHNGEBIETES (WA) zugrunde zu legen. Hierfür gelten die in folgender Tabelle angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- (IRWT) und Nachtzeit (IRWN). Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss Gebietsnutzung IRWT (A) IRWN (A) IP1/ Böningstraße 5, SW, 1. OG IP2/ Kirschblütenweg 8, O, 1. OG IP2a/ Kirschblütenweg 8, O, EG *) IP3/ Böningstraße 4, SW, 1. OG IP4/ Ahornstraße 1, N, 2. OG IP5/ Hertener Straße 54, N, 2. OG IP6/ Hertener Straße 52, N, 1. OG IP7/ Hertener Straße 61, SW, 2. OG IP8/ Hertener Straße 51, N, 2. OG IP8a/ Hertener Straße 51, N, 1. OG *) IP8b/ Hertener Straße 51, N, EG *) IP9/ Kirschblütenweg 12, O, 1. OG IP9a/ Kirschblütenweg 12, O, EG *) WA WA WA WA WA MI WA MI WA WA WA WA WA *) Die gekennzeichneten Immissionsorte werden im Rahmen der gegenständlichen Prognose nachrichtlich ausgewiesen. Als Immissionsort gilt allgemein: 0,5 m vor dem geöffneten, vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen (gemäß DIN 4109). I November 2010 Seite 6 von 36
7 Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: tags nachts Uhr Uhr Somit gelten die Immissionsrichtwerte während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die Anlage relevant beiträgt. Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 (A) und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 (A) überschreiten. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen Uhr; Uhr an Sonn- und Feiertagen Uhr; Uhr; Uhr Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 (A) zu berücksichtigen. Diese Zuschläge während der Ruhezeiten sind im vorliegenden Fall demnach nur für die Immissionsorte im ALLGEMEINEN WOHNGEBIET (WA) zu berücksichtigen. I November 2010 Seite 7 von 36
8 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Gemäß TA Lärm 1998 sind die o. a. Immissionsrichtwerte akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die TA Lärm gilt, heranzuziehen ist. Die Definition gemäß der TA Lärm lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Zusatzbelastung: Gesamtbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage Immissionen aller Anlagen, für die die TA Lärm gilt Nach TA Lärm Ziffer braucht eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet nicht ermittelt zu werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 (A) unterschreitet. Unbeschadet der Regelung in Absatz 2 der Ziffer soll für die zu beurteilende Anlage die Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 (A) beträgt. Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. I November 2010 Seite 8 von 36
9 Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Ziffer 7.4 der TA Lärm, Buchstaben c) bis f), sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit: sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 (A) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV in: WOHNGEBIETEN tags 59 (A) nachts 49 (A) MISCHGEBIETEN tags 64 (A) nachts 54 (A) I November 2010 Seite 9 von 36
10 3 Anlagen- und Betriebsbeschreibung Auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten sowie der Bauantragsunterlagen werden den Untersuchungen folgende typische Betriebsparameter zugrunde gelegt. Art des Betriebes: Öffnungszeitraum ALDI-Filiale Mo - Sa 7 00 bis Uhr Netto-Verkaufsfläche 1 : 810 m 2 Anlieferungen 2 : 7 00 bis Uhr 2 Lkw (davon 1 Kühltransporter) 2 Klein-Lkw (davon 1 Kühltransporter) Betrieb einer Lüftungsanlage: Betrieb einer Heizungsanlage: Betrieb einer Kälteanlage: Betrieb tags/nachts (Gerätebetrieb innerhalb des Gebäudes, Zu-/Fortluft über Dach) Betrieb tags/nachts (Gerätebetrieb innerhalb des Gebäudes, Fortluft über Kamin) Betrieb tags/nachts (Kompressorbetrieb innerhalb des Gebäudes, Verflüssiger/Rückkühler innerhalb der Anlieferungszone) Weitere Angaben bzgl. stationärer Anlagen und deren Betriebszeiten sind dem Abschnitt 4.5 zu entnehmen. Zur Vermeidung der Parkplatznutzung sowie der Anlieferung im Nachtzeitraum (22 00 bis 6 00 Uhr) werden die Zufahrten mit einer Schrankenanlage ausgestattet. 1 Die nach Parkplatzlärmstudie anzusetzende Netto-Verkaufsfläche ist nicht identisch mit dem Begriff Verkaufsfläche, der im Zusammenhang mit der Anwendung der Baunutzungsverordnung juristisch diskutiert wird. Letzterer umfasst auch den Kassenbereich mit dem Vorraum zum Einpacken der gekauften Waren (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom , Az. BVerwG 4 C 10/04). Die in der Parkplatzlärmstudie verwendete Größe Netto-Verkaufsfläche umfasst dagegen nur die gesamte für die Kunden zugängliche Verkaufsfläche (mit Regalen, Theken, Freiflächen dazwischen) einschließlich der Fläche für Verkaufstheken, z. B. für Fleisch- und Wurstwaren. Nicht enthalten sind die Flächen für Toiletten, für den Kassenbereich, für den Vorraum zwischen Kassen und Eingang bzw. Ausgang mit Packtischen, für Leergutabstellplätze usw. sowie für Büroräume, Lagerräume und Flure außerhalb des Verkaufsraums. 2 Die Warenanlieferung für den Lebensmittelmarkt und für die weiteren Einzelhändler findet ausschließlich im Tageszeitraum statt. Betriebsvorgänge im Nachtzeitraum (22 00 bis 6 00 Uhr) sind mit Ausnahme der stationären Anlagen nicht zu berücksichtigen. I November 2010 Seite 10 von 36
11 4 Beschreibung der Emissionsansätze 4.1 Pkw-Geräusche Für die geplante ALDI-Filiale stehen auf dem Grundstück insgesamt 71 Stellplätze zur Verfügung. Der Parkplatz ist mit einer Anbindung im Nordosten an die Böningstraße sowie im Süden an die Hertener Straße geplant. Die Stellplätze sind näherungsweise gleichmäßig über nicht bebaute Flächen verteilt. Frequentierung Im Rahmen der Prognose sind Pkw-Parkvorgänge von Kunden und Mitarbeitern zu berücksichtigen. Anhaltswerte über die Frequentierung von Parkplätzen sind beispielsweise in der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz und im Heft 42 der Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung angegeben. Die Parkplatzlärmstudie unterscheidet bei der Erhebung und Auswertung von Bewegungshäufigkeiten nach eindeutig zuzuordnenden Nutzungen wie beispielsweise Einkaufsmärkte mit eingeschränkten oder erweiterten Sortimenten oder Fachmärkte. Darüber hinaus weichen die zugrunde gelegten Strukturparameter der Parkplatzlärmstudie im Hinblick auf die zentrums- oder kerngebietsnahe Lage von denen der vorliegenden Planung ab. Zudem berücksichtigt die Parkplatzlärmstudie aufgrund des z. T. relativ alten Erhebungsstandes zu wenig, dass sich insbesondere in den letzten Jahren eine starke Verdichtung der Filialnetze der typischen Discounter-Märkte mit Tendenz zur Ansiedlung kleinflächiger Einrichtungen mit hohem Parkplatzangebot innerhalb von Wohngebieten oder in Randlagen von Wohngebieten gebildet hat. Hiermit verbunden ist aufgrund der guten Erreichbarkeit zu Fuß oder im nicht motorisierten Verkehr eine Verringerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV), die sich auf die Frequentierung der Parkplätze auswirkt. Diese Entwicklung konnte auch durch eigene Zählungen an mehreren Filialen bekannter Lebensmitteldiscounter eindeutig bestätigt werden. Daher wird von den Berechnungsansätzen der Parkplatzlärmstudie abgewichen und auf die im Folgenden aufgeführten Erhebungsdaten der Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Heft 42, zurückgegriffen. Bei den im vorliegenden Fall geplanten Discountern I November 2010 Seite 11 von 36
12 leitet sich bei konservativer Abschätzung nach der Hessischen Studie folgende Kundenfrequentierung ab: Bezeichnung Art der Einrichtung (ggf. vergleichbare Einrichtung) Netto- Verkaufsfläche in m² Anzahl der Kunden/m² VKF MIV- Anteil in % Pkw- Besetzungsgrad in Kunden/Pkw Anzahl der Pkw- Beweg. je Tag ALDI-Filiale Discounter 810 2, , Die Bewegungshäufigkeit von insgesamt Pkw-Bewegungen je Tag (Beurteilungszeitraum 16 h) entspricht bei insgesamt 71 geplanten Kunden-Stellplätzen einer Frequentierung von 1,8 Bewegungen/h je Stellplatz. Berechnungsverfahren Die Berechnung des von dem Parkplatz abgestrahlten Schallleistungspegels erfolgt im vorliegenden Fall nach dem so genannten getrennten Verfahren der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007). Die Schallemissionen der Ein- und Ausparkvorgänge ohne Fahrverkehr berechnen sich demnach wie folgt: LWATm = LW0 + KPA +KI + 10 lg (B N) in (A) Hierbei ist LW0= 63 (A) der Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde KPA der Zuschlag für Parkplatzart KI der Zuschlag für die Impulshaltigkeit N die Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde) B die Bezugsgröße (z. B. Nettoverkaufsfläche in m², Anzahl der Stellplätze, Netto-Gastraumfläche in m² oder Anzahl der Betten) f die Anzahl der Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße Das getrennte Berechnungsverfahren der PARKPLATZLÄRMSTUDIE wird angewendet, da sich das Verkehrsaufkommen in den Fahrgassen aufgrund der Parkplatzanordnung ausreichend genau prognostizieren lässt. Zudem überschätzt das alternativ verwendbare zusammengefasste Verfahren, I November 2010 Seite 12 von 36
13 bei dem die Teilschallquellen aus Parkbewegungen und Verkehr auf den Fahrgassen zu einer Schallquelle zusammengefasst werden, den Emissionsanteil des Durchgangs- und Parksuchverkehrs. Dies ist insbesondere deshalb anzunehmen, weil auf dem Betriebsgrundstück deutlich mehr Stellplätze vorgesehen werden als nach Baurecht erforderlich wären und daher freie Stellplätze bei der Einfahrt zügig erkannt werden können. Der nach der PARKPLATZLÄRMSTUDIE unter Berücksichtigung der angegebenen Bewegungshäufigkeiten berechnete Schallleistungspegel LWATm in (A) ist in der nachfolgenden Tabelle angegeben. Die Stellplätze werden bei den Berechnungen als Flächenquellen berücksichtigt. Bez. Bezugsgröße B Wert für B in m² bzw. Anzahl N Tag N Nacht KPA KI KD KStrO LWATm Tag LWATm Nacht [h -1 ] [h -1 ] [] [] [] [] [(A)] [(A)] ALDI- Markt Netto-Verkaufsfläche ,0 - Der Einfluss lärmarmer Einkaufswagen wurde nicht berücksichtigt. Die Schallemission des Parksuch- und Durchfahrverkehrs wird bei dem getrennten Verfahren nach den RLS-90 ermittelt, wobei anstelle des Korrekturwertes für die Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche DStrO in der Formel (6) der RLS-90 die in Abschnitt der Parkplatzlärmstudie angegebenen Werte KStrO * einzusetzen sind. Im vorliegenden Fall wird ein ebener Fahrbahnbelag wie Asphalt oder eine ebene Pflasterung mit Betonsteinen ohne Fase mit einer Fugenbreite 3 mm vorausgesetzt. Hierfür ist kein Zuschlag KStrO für die Fahrbahnoberfläche nach PARKPLATZ- LÄRMSTUDIE anzusetzen. Der Schallleistungspegel der einzelnen Teilstrecken berechnet sich aus den nach RLS 90 ermittelten Emissionspegeln wie folgt: LWA = Lm,E lg (l/l0) [(A)]. I November 2010 Seite 13 von 36
14 Hierbei ist Lm,E l der Emissionspegel des Fahrweges nach RLS 90 in 25 m Abstand vom Fahrweg die Länge des Fahrweges in m l0 die Bezugslänge (1 m) Die Emissionspegel Lm,E nach RLS 90 und der daraus abgeleitete Schallleistungspegel LWA für den Fahrverkehr auf dem Parkplatz sind in folgender Tabelle zusammengefasst: Bezeichnung Anzahl der Fahrbew./h M in in in in (A) in m LWA in (A) Teilstück 1 (TS1) 67, ,3 8,4 74,6 Teilstück 2 (TS2) 16, ,0 15,0 70,8 Teilstück 3 (TS3) 51, ,1 18,8 76,9 KStrO * DStg Dv Lm,E Weglänge Fahrbahnoberfläche Teilstück 4 (TS4) 17, ,5 15,1 71,3 Teilstück 5 (TS5) 33,9 Verbundsteinpflaster ,3 9,9 72,3 Teilstück 6 (TS6) 35,7 ohne Fase ,5 44,9 79,0 Teilstück 7 (TS7) 21, ,3 29,3 75,0 Teilstück 8 (TS8) 21, ,3 13,7 71,7 Teilstück 9 (TS9) 37, ,7 23,8 76,5 Teilstück 10 (TS10) 58, ,7 7,8 73,6 Kurzzeitige Geräuschspitzen Spitzenpegel von Einzelereignissen werden durch das Schlagen von Türen, das Motorstarten oder das Schließen von Heck- bzw. Kofferraumdeckeln verursacht. Hierfür ist mit Schallleistungspegeln von bis zu LWAmax = 99,5 (A) zu rechnen. I November 2010 Seite 14 von 36
15 4.2 Geräusche von Einkaufswagen-Depots Die Geräuschemission beim Entnehmen und Einstellen von Einkaufswagen im Bereich von Sammelboxen auf Betriebsgrundstücken von Verbrauchermärkten wird nach dem Technischen Bericht Lärmschutz in Hessen, Heft 3 des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, aus dem Jahr 2005 angesetzt. Hiernach ist für ein Ereignis pro Stunde folgender Emissionsansatz bei Verwendung des Takt-Maximalpegelverfahrens anzusetzen: LWAT,1h = 72 (A) für Einkaufswagen mit Metallkörben Die Impulshaltigkeit des Geräusches ist im Emissionsansatz bereits berücksichtigt. Hiermit wird ein konservativer Ansatz gewählt, da die Impulshaltigkeit von Geräuschen mit wachsender Entfernung von der Quelle abnimmt. Im Rahmen der Schallimmissionsprognose wird die Annahme getroffen, dass je an- und abfahrendem Kunden-Pkw ein Schallereignis im Bereich des Einkaufswagen-Depots erfolgt. Im vorliegenden Fall erfolgen bei der berücksichtigten Frequentierung des Parkplatzes je Stunde ca. 125 Entnahmen und Einstellvorgänge von Einkaufswagen mit Metallkörben. Im vorliegenden Fall wird das Einkaufswagendepot als in nordöstliche Richtung einseitig geöffnete Sammelbox berücksichtigt. Kurzzeitige Geräuschspitzen Für Einzelereignisse wird nach dem Technischen Bericht ein Maximal-Schallleistungspegel LWAmax von 106 (A) bei Metallkörben angesetzt. I November 2010 Seite 15 von 36
16 4.3 Lkw-Geräusche Zur Bestimmung der Geräuschemissionen von Lkw wird eine Untersuchung der Hessischen Landesanstalt für Umwelt über Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen herangezogen. Diese Untersuchung enthält Messergebnisse u. a. für Vorbeifahrgeräusche und für Rangiergeräusche: Vorbeifahrgeräusche Die Untersuchung unterscheidet Lkw mit einer Motorleistung von < 105 kw oder > 105 kw und vergleicht Standard-Lkw mit lärmarmen Lkw nach 49 der StVZO. Hierfür lassen sich aus den hier angegebenen Messergebnissen folgende längenbezogene Schallleistungspegel ableiten: Vorgang LW'A,1h in (A) LWA,1h in (A) P < 105 kw P 105 kw P < 105 kw P 105 kw Lkw-Vorbeifahrt, Standard Lkw-Vorbeifahrt, lärmarm Hierbei ist P LW'A,1h LWA,1h die Antriebsleistung der Zugfahrzeuge der auf eine Stunde und 1 m-wegelement bezogene Schallleistungspegel für eine Lkw-Vorbeifahrt der auf eine Stunde bezogene Schallleistungspegel für eine Lkw-Vorbeifahrt für eine mittlere Fahrgeschwindigkeit von 20 km/h Aufgrund der nach Veröffentlichung des TECHNISCHEN BERICHTES ZUR UNTERSUCHUNG DER LKW- UND LADEGERÄUSCHE herabgesetzten Geräuschemissionsgrenzwerte nach Richtlinie 92/97/EWG und der gewöhnlichen Nutzungsdauer für Lkw von 4 Jahren ist heute davon auszugehen, dass der Lkw- Bestand in der Regel die Emissionswerte aufweist, die den Werten der Studie für seinerzeit lärmarme Fahrzeuge entspricht. In der Prognose werden daher diese Werte zugrunde gelegt, wobei zur ausreichenden Prognosesicherheit ein Zuschlag von 2 berücksichtigt wird. Rangiergeräusche Nach der o. g. Untersuchung sind Rangiervorgänge ggf. zusätzlich zu den Zufahrtsstrecken gesondert zu berücksichtigen. Dabei ist ein Schallleistungspegel während des Rangierens in Höhe von LWA = 99 (A) unabhängig von der Motorleistung anzusetzen. I November 2010 Seite 16 von 36
17 Bei einer mittleren Rangierdauer von 2 Minuten pro Lkw berechnet sich ein Schallleistungspegel für einen Rangiervorgang je Stunde von LWA,1h = 84 (A). Kurzzeitige Geräuschspitzen Beim Ablassen der Bremsluft, Schlagen von Aufbauten, beschleunigter Abfahrt etc. können kurzzeitig wesentlich höhere Geräusche auftreten. In der PARKPLATZLÄRMSTUDIE werden mit Verweis auf die geltenden Regelungen der StVZO und auf EG-Grenzwerte für diese Einzelereignisse mittlere Maximal-Schallleistungspegel von LWA,max =97,5 bis 105,5 (A) angegeben. Zur Abschätzung des ungünstigsten Falles wird in der Prognose der aus dem älteren TECHNISCHEN BERICHT ZUR UNTERSUCHUNG DER LKW- UND LADEGERÄUSCHE AUF BETRIEBSGELÄNDEN abgeleitete mittlere Maximal- Schallleistungspegel für Geräusche von Betriebsbremsen von LWA,max =110 (A) angesetzt. Lkw-Halte- und Startvorgänge Haltevorgänge (Ladebordwände öffnen/schließen, Geräuschimpulse von Druckluftbremsen, erhöhter Leerlauf vor der Rampe) und Lkw-Startvorgänge (Motor anlassen, Türen schlagen, Geräuschimpulse von Druckluftbremsen, Leerlauf und Anfahrt) werden mit folgenden Schallleistungspegeln für einen Vorgang pro Stunde angesetzt: LWA,1h = 85 (A) LWA,1h = 82 (A) LWA,1h = 87 (A) für einen Haltevorgang für einen Startvorgang für einen Start- und Haltevorgang Fahrzeuggebundene Kühlaggregate Während der Ladevorgänge ist im Bereich der Laderampe mit Betriebsgeräuschen von fahrzeuggebundenen Kühlaggregaten zu rechnen. Im Rahmen der Untersuchungen zur PARKPLATZLÄRMSTUDIE des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz wurde die Schallabstrahlung von Kühlaggregaten mit Otto- bzw. Dieselmotoren messtechnisch erhoben. Dabei wurde ein mittlerer Schallleistungspegel von LWA = 97 (A) ermittelt. I November 2010 Seite 17 von 36
18 In diesem Fall wird entsprechend der PARKPLATZLÄRMSTUDIE berücksichtigt, dass während der Anlieferung im Zeitraum von 7 00 bis Uhr bei einem Kühl-Lkw ein Kühlaggregat über eine Zeitspanne von 15 Minuten innerhalb der Anlieferungszone betrieben wird. 4.4 Bereich Anlieferung Zur Bestimmung des Innenpegels bei der Warenanlieferung werden folgende Emissionsansätze verwendet: Ladevorgänge an der Laderampe Die Warenanlieferung für das Grundsortiment, Obstwaren, Kühlware und Backwaren wird mit den in Kapitel 3 beschriebenen Häufigkeiten berücksichtigt. Es wird angenommen, dass die angelieferten Waren auf Paletten von den Lkw abgeladen werden. Die Verladung der Paletten erfolgt mittels Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwände an einer Laderampe oder einer vergleichbaren Umgebung. Für diese Art der Verladung werden folgende Schallleistungspegel für einen Vorgang (d. h. Überfahren der Ladebordwand) pro Stunde angesetzt: LWA,1h = 68,2 (A) LWA,1h = 84,0 (A) LWA,1h = 85,2 (A) LWA,1h = 77,8 (A) Rollgeräusch auf Ladefläche (voll) Palettenhubwagen voll von Lkw Palettenhubwagen leer auf Lkw Rollgeräusch auf Ladefläche (leer) Somit ergibt sich für die Entladung einer Palette ein Schallleistungspegel von LWA,1h = 88,1 (A). Bei den Emissionspegelberechnungen werden folgende Anzahlen von zu entladenen Paletten und Rollcontainern und Schallleistungspegel je Lkw berücksichtigt: I November 2010 Seite 18 von 36
19 Grundsortiment 37 Paletten LWA,1h = 103,8 (A) Obst/Gemüse 3 Paletten LWA,1h = 92,9 (A) Backwaren 2 Paletten LWA,1h = 91,1 (A) Tiefkühlware 3 Paletten LWA,1h = 92,9 (A) Gesamt-Schallleistungspegel LWA,1h = 104,7 (A) Die Anlieferungen des Discounters erfolgen über die Anlieferungszone an der Nordwestseite des Gebäudekomplexes. Diese wird aufgrund der nahegelegenen Wohnbebauung vollständig umschlossen werden, sodass die Lieferfahrzeuge vollständig innerhalb der Umbauung stehen. Während der Anlieferung erfolgen Halte- und Startvorgänge von Lkw, Entladevorgänge mit Palettenhubwagen und es erfolgt der Betrieb von bordeigenen Kühlaggregaten. Die durch diese Vorgänge verursachten Geräusche werden maßgeblich über die nach Westen orientierte Öffnungsfläche nach außen abgestrahlt. Zur Verminderung der Schallübertragung sowie zur Senkung des Innenpegels sind die nördlich und südlich ausgerichteten Fassaden sowie die Deckenflächen der Anlieferungszone des Lebensmittelmarktes emissionsseitig schallabsorbierend auszuführen. Der mittlere Schallabsorptionsgrad wird mit αm = 0,6 berücksichtigt. Außerhalb der Anlieferungszeiten ist das Sektionaltor geschlossen zu halten. Ermittlung des Innenpegels im Bereich der Anlieferungszone Unter Zugrundelegung der oben genannten Emissionsdaten lässt sich der Innenpegel LI in (A) nach VDI 2571 wie folgt abschätzen: LI LW + 10*log(4/A) in (A) Hierbei ist Lw der in den Raum abgestrahlte Schallleistungspegel in (A) A die äquivalente Absorptionsfläche der Raumbegrenzungsflächen in m² I November 2010 Seite 19 von 36
20 Berechnung des in den Raum abgestrahlten Gesamt-Beurteilungsschallleistungspegels LWAr,Tag Vorgang Schallleistungs pegel LWA,1h Einwirk zeit in h Beurteilungs zeitraum in h Zeitkorrektur in Zuschlag für Zeiten mit erhöhter Empfindlich keit in Beurteilungsschallleistungspegel LWAr in (A) Halte-/Startvorgänge (4 Lkw) Lkw Kühlaggregat Anlieferung Grundsortiment Anlieferung Obst/Gemüse Anlieferung Backwaren Anlieferung Tiefkühlwaren Betrieb Schneckenverdichter Gesamt-Beurteilungsschallleistungspegel LWAr,Tag 93.2 Berechnung der äquivalenten Absorptionsfläche A in m² Begrenzungsfläche Bauteilfläche in m² mittlerer Schallabsorptionsgrad αs äquivalente Absorptionsfläche Ai Wand Ost Wand Süd Wand Nord Öffnung West Decke Boden Äquivalente Absorptionsfläche A in m² In Anlehnung an die VDI 2571 lässt sich der durch die Anlieferungen verursachte Innenpegel im Bereich der Anlieferungszone mit 74,8 (A) bezogen auf den 16-stündigen Tageszeitraum abschätzen 3. 3 Im Rahmen eines konservativen Ansatzes ist der Betrieb des Schneckenverdichters bei geöffnetem Rolltor berücksichtigt worden. I November 2010 Seite 20 von 36
21 4.5 Schneckenverdichter Im Bereich der Anlieferungsrampe der ALDI-Filiale wird ein Schneckenverdichter für Papier und Pappe vorgesehen. Das Gerät wird von innen über einen fest mit dem Gebäude verbundenen Einfülltrichter befüllt. Die im Inneren befindliche Förderschnecke transportiert und verdichtet das Material in einen abgeschlossenen Abrollcontainer, der mit der Aufgabe verbunden ist. Die Anlage arbeitet nach Betätigung eines Tasters an dem Aufgabetrichter und schaltet sich selbsttätig nach ca. 1 Minute automatisch ab. Die an einer vergleichbaren Anlage messtechnisch ermittelten Schallleistungspegel sind für die Oktav-Mittenfrequenzen von 63 bis 4000 Hz und als A-bewertete Gesamtpegel wie folgt anzugeben: Bezeichnung Oktav-Schallleistungspegel LW,Okt in (A) vor den Außenbauteilen für die Oktavmittenfrequenzen 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1 khz 2 khz 4 khz LWA in (A) Schneckenverdichter Das Geräusch weist keine relevanten tonalen oder relevanten impulshaltigen Komponenten auf. Die Gesamtbetriebszeit für den Schneckenverdichter wird auf maximal 2 Stunden am Tag abgeschätzt. Damit ergibt sich ein Beurteilungsschallleistungspegel LWAr von 70,6 (A) am Tag. 4.6 Stationäre Anlagen Als Geräuschquellen von haustechnischen Anlagen der ALDI-Filiale werden die in nachfolgender Tabelle angegebenen Anlagen und der Anlagenstandort angesetzt. Schalltechnische Angaben zu den geplanten technischen Anlagen mit Geräuschquellen im Freien liegen nicht vor. Daher werden die zulässigen Schallleistungspegel auf der Grundlage von Erfahrungswerten bei vergleichbaren Anlagen herangezogen. I November 2010 Seite 21 von 36
22 Quellenbezeichnung / Lage Betriebszeitraum Schallleistungspegel LWA in (A) Kälteanlage / Rückkühler hinter dem Sektionaltor innerhalb der Anlieferungszone Abluft Kälteanlagenraum (St1) nordöstliche Fassade Zuluft Lüftungsanlage (2 Aggregate, St2-3) über Dach des Kassenbereiches Fortluft Lüftungsanlage (St4) über Dach des Verkaufsbereiches Kamin Heizungsanlage (St5) über Dach der Haustechnik Abluft Anlieferung (St6) über Dach des Anlieferungsbereiches Tag / Nacht 65 Tag / Nacht 65 Tag / Nacht jeweils 65 Tag / Nacht 70 Tag / Nacht 60 Tag / Nacht 60 In Anlehnung an die VDI 2571 lässt sich der durch den Betrieb des Rückkühlers verursachte Innenpegel im Bereich der Anlieferungszone mit 47 (A) bezogen auf den 16-stündigen Tageszeitraum abschätzen. Der Betrieb des Rückkühlers erfolgt außerhalb der Anlieferungszeiten bei geschlossenem Sektionaltor. Anmerkung: Betrieb stationärer Anlagen zur Nachtzeit Neben dem durchgängigen Betrieb des an der Nordseite des Lebensmittelmarktes installierten Verflüssigers werden die Lüftungsanlagen der ALDI-Filiale bei sogenannten Nachtspülungen, die 90 Minuten vor Öffnung des Marktes stattfinden und somit ab 5 30 Uhr beginnen, auch im Nachtzeitraum betrieben. Im Rahmen eines konservativen Ansatzes werden die darüber hinaus geplanten stationären Anlagen innerhalb der lautesten Nachtstunde mit berücksichtigt. Die Schallemission der Kälte- und Lüftungsanlagen ist so bemessen, dass am ungünstigsten Immissionsort ein Immissionspegel von nachts < 35 (A) eingehalten wird. Damit ist eine ungestörte Nachtruhe auch bei geöffneten Fenstern noch sichergestellt. I November 2010 Seite 22 von 36
23 Die hinsichtlich der Schallemissionen, Standorte - insbesondere ist hier der Standort der Rückkühleinheit zu nennen - und Betriebszeiten angenommenen Betriebsdaten sind im Rahmen der Detailplanung zu überprüfen. Die genannten Schallleistungspegel gelten unter der Voraussetzung, dass die Emission der Geräte einzeltonfrei nach Definition der TA Lärm ist und keine Impulshaltigkeit aufweist. I November 2010 Seite 23 von 36
24 5 Ermittlung und Beurteilung der Schallimmissionen 5.1 Beschreibung des Berechnungsverfahrens Zur Ermittlung der Geräuschimmissionen werden die in den Abschnitten 3 und 4 beschriebenen Untersuchungsgrundlagen für den Tageszeitraum (6 00 bis Uhr) und für den Nachtzeitraum (22 00 bis 6 00 Uhr) verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird mit Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis 4000 Hz, teilweise mit A-bewerteten Schallpegeln für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz durchgeführt. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen in das Berechnungsmodell eingestellt. Die örtlichen Gegebenheiten wurden im Rahmen eines Ortstermins am 16. November 2009 durch einen Mitarbeiter des Sachverständigenbüros Uppenkamp und Partner GmbH besichtigt. Für die zu beurteilende Geräuschsituation im Einwirkungsbereich wird die Berechnung der einzelnen Schalldruckpegel nach der DIN ISO für den Tageszeitraum und den Nachtzeitraum mit dem Programmsystem SAOS-NP (Version ) der Kramer Software GmbH durchgeführt: LAT(DW) = LW + DC A in (A) Hierbei ist LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort der Schallleistungspegel der Geräuschquelle die Richtwirkungskorrektur = Adiv + Aatm + Agr + Abar die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes die Dämpfung aufgrund von Abschirmung I November 2010 Seite 24 von 36
25 Für die Ermittlung des Langzeit-Mittelungspegels LAT(LT) an den Immissionsorten wird gemäß Formel (6) der Norm DIN ISO : LAT(LT) = LAT(DW) - Cmet in (A) eine meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt. Diese meteorologische Korrektur wird gemäß Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO bestimmt: Cmet = C0 [1 10*(hs + hr)/dp] wenn dp > 10*(hs + hr) Cmet = 0 wenn dp 10*(hs + hr) Hierbei ist hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter die Höhe des Aufpunktes in Meter der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in Der meteorologische Faktor C0 berechnet sich gemäß Empfehlungen des Landesumweltamtes LUA NRW vom 1. Mai 1999 wie folgt: p i 0,1 Δ L i C0 = 10 log 10 in 100 Hierbei ist pi die Häufigkeit der Windverteilung in % ΔLi die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors I November 2010 Seite 25 von 36
26 Die Häufigkeit der Kalmen (Windstille) pc in % wird zu gleichen Teilen auf alle gleichmäßigen Windsektoren verteilt. Die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung ΔLi bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors, dessen Winkel αi um den Winkel εi von der Mitwindrichtung β abweicht, berechnet sich nach: Δ i ( ε 45 sin ( ε) ) L = 5 5 cos in Dies bedeutet, dass in großer Entfernung im langjährigen Mittel bei Querwind (ε = 90 / 270 ) eine Dämpfung um 1,5 und bei Gegenwind (ε = 180 ) eine Dämpfung um 10 angesetzt wird. Die Windrichtungsverteilung wurde den Daten der Wetterstation Bottrop entnommen. Die graphische Darstellung der AK-Statistik kann im Anhang eingesehen werden. Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können für ausgewählte Immissionsorte dem Anhang entnommen werden. Weitere Berechnungstabellen können auf Anfrage nachgereicht werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben. I November 2010 Seite 26 von 36
27 5.2 Lärmminderungsmaßnahmen Aufgrund zunächst festgestellter Überschreitungen der geltenden Immissionsrichtwerte nach TA Lärm in einzelnen Immissionsbereichen sind zur Sicherstellung der immissionsschutztechnischen Belange Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich. Die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung erarbeiteten Lärmminderungsmaßnahmen werden zusammen mit den bereits in den vorherigen Kapiteln genannten organisatorischen Maßnahmen im Folgenden zusammengefasst. Betriebszeitraum Die gegenständliche Schallimmissionsprognose berücksichtigt eine Öffnungszeit der ALDI-Filiale im Tageszeitraum von 7 00 bis Uhr. Die ausgearbeiteten Schallschutzmaßnahmen dienen zur Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen für den Betrieb in diesem Zeitraum. Zur Sicherstellung, dass der Betrieb des Lebensmittelmarktes einschließlich des Fahrverkehrs von Kunden und Mitarbeitern bis spätestens Uhr abgeschlossen ist, wird die Öffnungszeit der Betriebe auf den o. g. Zeitraum eingeschränkt. Ausführung des Einkaufswagendepots Im vorliegenden Fall wird das Einkaufswagendepot als in südliche Richtung einseitig geöffnete Sammelbox berücksichtigt. Zeitraum für die Warenanlieferung Durch organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Warenanlieferung auf den Zeitraum von 7 00 bis Uhr begrenzt wird. Ausführung der Fahrwege auf dem Parkplatz Die Fahrgassen des Parkplatzes werden zur Reduzierung der Fahr- und Einkaufswagengeräusche mit einem ebenen Fahrbahnbelag aus Verbundsteinpflaster ohne Fase und Fugen 3 mm hergestellt. Errichtung einer Schrankenanlage Zur Vermeidung der Parkplatznutzung außerhalb der Öffnungszeiten - speziell im Nachtzeitraum (22 00 bis 6 00 Uhr) - werden die Zufahrten mit einer Schrankenanlage ausgestattet. I November 2010 Seite 27 von 36
28 Ausführung der Anlieferungszone/Fahrzeuggebundene Kühlaggregate Die Anlieferungszone der ALDI-Filiale wird gemäß den Planungsunterlagen geschlossen ausgeführt. Zur Verminderung der Schallübertragung sowie zur Senkung des Innenpegels sind die nördlich und südlich ausgerichteten Fassaden sowie die Deckenflächen der Anlieferungszone des Lebensmittelmarktes emissionsseitig schallabsorbierend auszuführen. Der mittlere Schallabsorptionsgrad wird mit αm = 0,6 berücksichtigt. Außerhalb der Anlieferungszeiten ist das im Bereich der Ladekante installierte Sektionaltor geschlossen zu halten. Zulässige Schallemission gebäudetechnischer Anlagen Mit Bezug auf die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung angenommenen Standorte und Betriebszeiten der gebäudetechnischen Anlagen sind die im Folgenden genannten Schallleistungspegel LWA in (A) als Gewährleistungspegel einzuhalten. Die Einhaltung des zulässigen Schallleistungspegels ist durch einen Herstellernachweis zu belegen. Die Werte gelten unter der Voraussetzung, dass die Emissionen der Geräte einzeltonfrei nach Definition der TA Lärm sind und keine Impulshaltigkeit aufweisen. Die gewählten Standorte sind im Sinne des Immissionsschutzes ungünstig angenommen worden. Sollten im Rahmen der Ausführungsplanung alternative Standorte für die technischen Anlagen vorgesehen werden, so können je nach Wahl des Standortes höhere Emissionswerte zulässig sein. Eine Überprüfung der Ausführungsplanung ist daher zu empfehlen. Rückkühler Abluft Kälteanlagenraum Fortluft Lüftungsanlage Zuluft Lüftungsanlage (2 Aggregate) Kamin Heizungsanlage Lüftungsgerät Anlieferung 65 (A) 65 (A) 70 (A) je 65 (A) 60 (A) 60 (A) I November 2010 Seite 28 von 36
29 Schallschutzwände/Einhausung von Stellplätzen Zur ausreichenden Reduzierung der Geräuschimmissionen durch den Betrieb des geplanten Lebensmittelmarktes ist entsprechend den vorgelegten Planunterlagen die Errichtung einer Schallschutzwand erforderlich. Schallschutzwand, Höhe: 2 m über Parkplatzniveau Schallschutzwand, Höhe: 2,5 m über Parkplatzniveau Einhausung von 8 Stellplätzen I November 2010 Seite 29 von 36
30 Es ist eine Schallschutzwand mit einer Höhe von 2 m über Parkplatzniveau entlang der nördlichen und teils westlichen Grundstücksgrenze zu errichten (siehe Abbildung). Südlich hieran anschließend ist eine weitere Schallschutzwand mit einer Höhe von 2,5 m über Parkplatzniveau entlang der westlichen Grundstücksgrenze zu errichten. Die Schallschutzwände müssen eine flächenbezogene Masse von mindestens 10 kg/m² bzw. ein bewertetes Schalldämmmaß Rw von mindestens 25 aufweisen. Bei den Schallschutzwänden kommen u. a. Holz-Systeme, Ziegel- oder Betonsysteme sowie transparente Systeme (Glas, Plexiglas, Kunststoff) in Frage. Eine Kombination zwischen den genannten Systemen ist ebenfalls möglich. Zu beachten ist generell, dass die Wandkonstruktion schalltechnisch dicht ausgeführt wird, d. h. die Wände müssen eine geschlossene Oberfläche ohne Fugen und Schlitze aufweisen. Bei Holz-Systemen kann die Dichtigkeit durch Einlegen von Dichtstreifen zwischen den einzelnen Brettern oder durch eine Nut- und Feder-Verbretterung erreicht werden. Hier ist eine Dicke von mindestens 25 mm zu empfehlen. Zur Verminderung der Geräuschimmissionen durch den Parkplatzverkehr wird eine abschirmende Einhausung im westlichen Stellplatzbereich berücksichtigt, die 8 Stellplätze in westliche Richtung sowie oberhalb abschirmt. Die Einfahrtshöhe wurde dabei mit ca. 2,5 m berücksichtigt. An der nördlichen und südlichen Seite ist eine offene Gestaltung aus schallschutztechnischer Sicht möglich. Unter Berücksichtigung einer min. 2,5 m hohen Einhausung kann in diesem Bereich auf die westliche Schallschutzwand verzichtet werden. Die geschlossenen Flächen müssen eine flächenbezogene Masse von mindestens 10 kg/m² bzw. ein bewertetes Schalldämmmaß Rw von mindestens 25 aufweisen. Des Weiteren muss die Einhausung eine geschlossene Oberfläche ohne Risse oder Lücken haben. Bei der Konstruktion kommen u. a. Holz-Systeme, Ziegel- oder Betonsysteme sowie teilweise transparente Systeme (Glas, Kunststoff) in Frage. Eine Kombination zwischen den genannten Systemen ist ebenfalls möglich. I November 2010 Seite 30 von 36
31 5.3 Ergebnisse und Beurteilung Die energetische Summe aller Schalldruckpegel (LAT) ergibt unter Berücksichtigung der in Abschnitt 5.2 beschriebenen Lärmminderungsmaßnahmen die Beurteilungspegel Lr,T und Lr,N in (A) für die Tages- und Nachtzeit: Immissionsort IRWT Lr,T IRWN Lr,N IP-Nr./ Bezeichnung, Geschoss, Fassade (A) (A) (A) (A) IP1/ Böningstraße 5, SW, 1. OG IP2/ Kirschblütenweg 8, O, 1. OG IP2a/ Kirschblütenweg 8, O, EG *) IP3/ Böningstraße 4, SW, 1. OG IP4/ Ahornstraße 1, N, 2. OG IP5/ Hertener Straße 54, N, 2. OG IP6/ Hertener Straße 52, N, 1. OG IP7/ Hertener Straße 61, SW, 2. OG IP8/ Hertener Straße 51, N, 2. OG IP8a/ Hertener Straße 51, N, 1. OG *) IP8b/ Hertener Straße 51, N, EG *) IP9/ Kirschblütenweg 12, O, 1. OG IP9a/ Kirschblütenweg 12, O, EG *) *) Die gekennzeichneten Immissionsorte werden im Rahmen der gegenständlichen Prognose nachrichtlich ausgewiesen. Wie die Ergebnisse der Berechnung zeigen, werden die Immissionsrichtwerte an den untersuchten Immissionsorten im ALLGEMEINEN WOHNGEBIET (WA) bzw. MISCHGEBIET (MI) zur Tageszeit unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Bedingungen insbesondere sind die in Abschnitt 5.2 benannten Lärmminderungsmaßnahmen zu nennen - eingehalten bzw. unterschritten. Die Unterschreitungen betragen mindestens 1. Aufgrund der Unterschreitung der Immissionsrichtwerte IRWT zur Tageszeit um mindestens 6 an den Immissionsorten IP 2a, IP 3, IP 5 bis IP 7 sowie IP 8b, IP 9, IP 9a sind die Immissionsbeiträge nach Ziffer der TA Lärm hier als nicht relevant zu bezeichnen. In der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte ebenfalls unterschritten. Die Unterschreitungen betragen an allen Immissionsorten mindestens 7. An allen Immissions- I November 2010 Seite 31 von 36
32 orten ist somit ein Beurteilungspegel 35 (A) zu prognostizieren. Die Immissionsbeiträge sind somit nach Ziffer der TA Lärm als nicht relevant zu bezeichnen. Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen von tagsüber 85/90 (A) und nachts 60/65 (A) im Bereich ALLGEMEINER WOHNGEBIETE/MISCHGEBIETE (WA/MI) werden an den untersuchten Immissionsorten unterschritten. Vorbelastung Eine Vorbelastung ist zur Tageszeit am vorliegenden Standort nicht auszuschließen. Aufgrund der Unterschreitung der Immissionsrichtwerte zur Tageszeit von mehr als 6 an den Immissionsorten IP 2a, IP 3, IP 5 bis IP 7 sowie IP 8b, IP 9, IP 9a wird nach Ziffer der TA Lärm auf eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung verzichtet. Aufgrund großer Abstände, der durch den geplanten Baukörper hergestellten Abschirmung sowie der abgewandten Lage gegenüber weiteren Gewerbebetrieben ist unseres Erachtens keine relevante Vorbelastung im Bereich der Immissionsorte IP 1, IP 2, IP 4 sowie IP 8 zu berücksichtigen. Zuzurechnender Fahrverkehr im öffentlichen Verkehrsraum Die verkehrliche Erschließung des Grundstücks erfolgt über den Anschluss des Parkplatzes im nordöstlichen Bereich an die Böningstraße bzw. im südlichen Bereich an die Hertener Straße. Gemäß der TA Lärm sind Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück nur in Gebieten nach Ziffer 6.1 TA Lärm Buchstaben c) bis f) unter Berücksichtigung der dort aufgezeigten Kriterien unter Umständen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich zu vermindern. Unter Berücksichtigung dieser Vorgabe werden im vorliegenden Fall die an der Böningstraße 4 (IP 3) sowie der Straße Ahornweg 1 (Eckgrundstück Hertener Straße, IP 4) befindlichen Wohnnutzungen repräsentativ berücksichtigt. Im Rahmen eines konservativen Ansatzes wird dabei davon ausgegangen, dass der gesamte über die nordöstliche Parkplatzausfahrt fahrende Verkehr über die Böningstraße in südöstliche Richtung und im weiteren Verlauf über die Hertener Straße in westlicher Richtung ab- bzw. zufließt. Der über die südliche Zuwegung des Parkplatzes fahrende Verkehr findet unter dem I November 2010 Seite 32 von 36
33 konservativen Ansatz Berücksichtigung, als dass der Zu- und Abfluss über die Hertener Straße in östlicher Richtung erfolgt. Das Verkehrsaufkommen der Anlage liegt nach Abschnitt 4 bei Pkw-Bewegungen und 8 Lkw-Bewegungen am Tag. Gemäß den zuvor definierten Ansätzen werden hieraus für die Böningstraße bzw. die Hertener Straße folgende Verkehrsstärken bzw. daraus resultierende Emissionspegel Lm,E (zul. Geschwindigkeit: 50 km/h) nach RLS 90 abgeleitet: Böningstraße MT = 56,5 Bewegungen/h (pt = 0,4 %) Lm,E, T = 48,6 (A) Hertener Straße MT = 105,4 Bewegungen/h (pt = 0,4 %) Lm,E, T = 51,3 (A) Bei diesen Emissionspegeln werden die Richtwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) von tagsüber 59 (A) in ALLGEMEINEN WOHNGEBIETEN bei den im vorliegenden Fall gegebenen Abständen zur Fahrbahnmitte durch die Zusatzbelastung nicht überschritten. Für den anlagenbezogenen Verkehr kann überdies mit einer Vermischung mit dem derzeitigen Verkehrsaufkommen gerechnet werden. Maßnahmen organisatorischer Art zur Verminderung der Geräusche des anlagenbezogenen Verkehrs müssen somit nicht berücksichtigt werden. I November 2010 Seite 33 von 36
34 6 Qualität der Prognose Allgemein Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der DIN ISO festgelegt sind (werden hier im Einzelnen nicht aufgeführt), und sind unabhängig von Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert: mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort [m] Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 0 < d < 100 m [] Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 100 m < d < 1000 m [] 0 < h < 5 ± 3 ± 3 5 < h < 30 ± 1 ± 3 Bei einem Prognoseverfahren der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der DIN ISO einer Standardabweichung σprognose von 0,5 bzw. 1,5. I November 2010 Seite 34 von 36
35 Schallemissionspegel Die im Rahmen dieser Prognose eingesetzten Schallleistungspegel für die maßgeblichen Schallquellen basieren auf Angaben aus der einschlägigen Fachliteratur (insbesondere des TECHNISCHEN BERICHTES ZUR UNTERSUCHUNG DER LKW- UND LADEGERÄUSCHE AUF BETRIEBSGELÄNDEN VON FRACHTZENTREN, AUSLIEFE- RUNGSLAGERN UND SPEDITIONEN der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und der PARKPLATZLÄRMSTUDIE, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz) und eigenen Erfahrungswerten. Die Emissionsansätze beziehen sich in der Regel auf den jeweils ungünstigsten Betriebszustand. Daher ist davon auszugehen, dass die hiernach berechneten Immissionen unterhalb der in der Realität tatsächlich zu erwartenden Werte liegen. Betriebsbedingungen Die Angaben über die Betriebsbedingungen basieren auf Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten. Im Rahmen eines konservativen Ansatzes wurden die Fahrzeugbewegungen der oberen Erwartungsgrenze entsprechend angesetzt. Prognosesicherheit Die Prognosesicherheit wird im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen summarisch mit +1/-3 (A) abgeschätzt. I November 2010 Seite 35 von 36
36 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten erwähnten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Ahaus, 22. November 2010 Erstellt durch: Geprüft und freigegeben durch: B. Eng. Justus Engelen Dipl.-Ing. Peter Wenzel I November 2010 Seite 36 von 36
37 Anhang I II III IV V VI VII VIII Grundlagen Legenden Emissionskataster Berechnung der Schallemission Schallausbreitungsberechnung Schallimmissionspläne Lagepläne Windstatistik I November 2010 Anhang
38 I Grundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. Nr. 71 vom S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. November 2005 (BGBl. I S. 1865) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 DIN ISO : Akustik Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf September 1997 DIN : Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002 DIN : Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Berechnungsverfahren; Beiblatt 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987 DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 DIN EN Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie; April 2001 I November 2010 Anhang I, Seite 1 von 2
39 RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 PARKPLATZLÄRMSTUDIE, UNTERSUCHUNG VON SCHALLEMISSIONEN AUS PARKPLÄTZEN, AUTOHÖFEN UND OMNIBUSBAHNHÖFEN SOWIE VON PARKHÄUSERN UND TIEFGARAGEN Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, 6. überarbeitete Auflage August 2007 INTEGRATION VON VERKEHRSPLANUNG UND RÄUMLICHER PLANUNG, TEIL 2: ABSCHÄTZUNG DER VERKEHRSERZEUGUNG Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Heft Nr. 42, 2005 TECHNISCHER BERICHT ZUR UNTERSUCHUNG DER LKW- UND LADEGERÄUSCHE AUF BETRIEBSGELÄNDEN VON FRACHTZENTREN, AUSLIEFERUNGSLAGERN UND SPEDITIONEN, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft Nr. 192, 1995 EINFÜHRUNG TECHNISCHER BAUBESTIMMUNGEN NACH 3, ABS. 3 BAUO NRW; DIN 4109 SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU; ANFORDERUNGEN UND NACHWEISE, AUSGABE NOVEMBER 1989, Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) Angaben und Unterlagen der Ingenieurgesellschaft Terweh mbh Angaben der Stadt Gelsenkirchen Ortstermin am 16. November 2009 I November 2010 Anhang I, Seite 2 von 2
40 II Legenden I November 2010 Anhang II, Seite 1 von 3
41 Tabelle Emissionsdaten Zeichen Einheit Bedeutung Nr. Kommentar Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Textliche Beschreibung der Quelle (Angabe je nach Situation) Emission (A) Gesamtpegel des verwendeten Emissionsspektrums / Ganzzahlwertes Bez. Abst. m Messabstand zur Quelle. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet num. Add. Korrekturfaktor, nach Bedarf (z. B. Ruhezeitenzuschläge etc.) Messfl. / Anzahl m² Eintragung der Messfläche bzw. die Fläche des schallabstrahlenden Bauteiles. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. R+Cd Mw Das bewertete Bauschalldämmmaß des jeweiligen Bauteiles in. Der Diffusionstherm Cd nach DIN EN :2000 gibt den Abzugswert für den Übergang vom Diffusfeld ins Freifeld bei der Schallabstrahlung über die Umfassungsbauteile von Räumen an. Der Diffussionstherm beträgt im Standardfall 6. MM Minderungsmaßnahmen an der Quelle, quantitative Eintragung. Wird je nach Berechnungsart mit berücksichtigt oder nicht berücksichtigt Einw.-T h Eintragung der Einwirkzeit. Eingaben mit einem Minuszeichen entsprechen einer Einwirkzeit in Sekunden (z. B. -0,50 = 50 Sek.). Keine Eingabe: Einwirkzeit = ges. Beurteilungszeitraum v km/h Geschwindigkeit einer bewegten Linienquelle. Über die Geschwindigkeit berechnet das Programm die Einwirkzeit der Quelle hq m Höhe der Emissionsquelle Lw (LmE) (A) Ergebnisgrößen aus Emission, Zuschlägen für Anzahl, Messfläche, Entfernung etc. sowie Abzügen für Schalldämmung (ohne zeitliche Korrektur) Einw. T Nacht h Einwirkzeit zur Nacht, wenn = 0, dann keine Berücksichtigung zur Nachtzeit, wenn auch Eintragung in Einw.-T, dann Beurteilungszeit für die Quelle Einw. T Tag h Einwirkzeit am Tag, wenn = 0, dann keine Berücksichtigung zur Tageszeit, wenn auch Eintragung in Einw.-T, dann Beurteilungszeit für die Quelle Einw. Ruhezeit h Einwirkzeit der Quelle innerhalb der Ruhezeit Lw/LmE* Nacht (A) Ergebnisgrößen aus Emission, Zuschlägen für Anzahl, Messfläche, Entfernung etc. sowie Abzügen für Schalldämmung inkl. zeitlicher Korrektur) Lw/LmE* Tag (A) Ergebnisgrößen aus Emission, Zuschlägen für Anzahl, Messfläche, Entfernung etc. sowie Abzügen für Schalldämmung inkl. zeitlicher Korrektur) I November 2010 Anhang II, Seite 2 von 3
42 Tabelle Immissionsdaten Zeichen Einheit Bedeutung Nr. Kommentar Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Textliche Beschreibung der Quelle (Angabe je nach Situation) LW (A) Schallleistungspegel der Emissionsquelle DT Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum oder Einwirkzeit MM Minderungsmaßnahmen an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme zur Berechnung von LAT unberücksichtigt (siehe auch LAT) D0 Raumwinkelmaß cmet Meteorologie-Korrektur-Faktor; Größe abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet +RT Ruhezeitenzuschlag dp m Horizontaler Abstand der Emissionsquelle (akustischer Schwerpunkt) zum Immissionsort DI Richtwirkungsmaß Abar Einfügungsdämmmaß eines Hindernisses(z. B. eines Schallschirmes) Adiv Abstandsmaß Aatm Luftabsorptionsmaß Agr Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß, je nach Berechnungsverfahren ist das Raumwinkelmaß für den Boden in dem Wert enthalten Refl.-Ant. Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Dächern LAT Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart (siehe Tabellenkopf o. re.) ist LAT ohne Berücksichtigung der Minderungsmaßnahmen (Minder. bzw. MM) oder mit Berücksichtigung der Minderungsmaßnahmen angegeben (LAT(T) oder LAT(T,M)) Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnung genutzt und entsprechend dokumentiert werden. I November 2010 Anhang II, Seite 3 von 3
43 III Emissionskataster I November 2010 Anhang III, Seite 1 von 3
44 Übersicht IP1 S1 TS1 F TS2 TS3 St1 D S2 TS4 TS5 St6 S3 4 TS6 TS7 I 3 S5 St4 IP2.IP2a E H 12 S7cN S7a St3 St5 TS8 A St2 EKW TS9 S7cO IP8b IP8.IP8aS7cS B TS10 S4 C S6 S7b G IP5 Auftraggeber: KLG Projektentwicklungs GmbH Auftragsnummer: Maßstab: ohne Datum: 22. November 2010 Projekt: Neubau eines ALDI-Marktes an der Hertener Straße/Böningstraße in Gelsenkirchen-Resse Darstellung: Darstellung des Betriebsgeländes und der Geräuschquellen I November 2010 Anhang III, Seite 2 von 3
45 Stationäre Anlagen TS2 TS3 St1 St6 4 3 St4 S5 St3 St5 St2 TS8 A EKW TS9 S4 Auftraggeber: KLG Projektentwicklungs GmbH Auftragsnummer: Maßstab: ohne Datum: 22. November 2010 Projekt: Neubau eines ALDI-Marktes an der Hertener Straße/Böningstraße in Gelsenkirchen-Resse Darstellung: Darstellung des Betriebsgeländes und der Geräuschquellen I November 2010 Anhang III, Seite 3 von 3
46 IV Berechnung der Schallemission I November 2010 Anhang IV, Seite 1 von 4
47 Nr. Kommentar Emission (A) Bez. Abst m num. Add. Messfl. (m2) Anzahl R+Cd Mw MM Einw.T h (- s/100) v hq km/ m h Lw (LmE) (A) Einw.T Nacht (0=aus) Einw.T Tag (0=aus) Einw.T Ruhezeit Lw/LmE Nacht (A) * Pkw-Verkehr S1 Stellfläche S2 Stellfläche S3 Stellfläche S4 Stellfläche S5 Stellfläche S6 Stellfläche S7a Stellfläche 7a S7b Stellfläche 7b S7cO Öffnungsfläche 7c (Ost) Öffnungsfläche 7c S7cN (Nord) Öffnungsfläche 7c S7cS (Süd) ZS 90.8 TS1 Teilstück TS2 Teilstück TS3 Teilstück TS4 Teilstück TS5 Teilstück TS6 Teilstück TS7 Teilstück TS8 Teilstück TS9 Teilstück TS10 Teilstück ZS Einkaufswagendepot EKW Ein-/Ausstapeln ZS 93.0 I November 2010 Anhang IV, Seite 2 von 4
48 Nr. Kommentar Emission (A) Bez. Abst m num. Add. Messfl. (m2) Anzahl R+Cd Mw MM Einw.T h (- s/100) v hq km/ m h Lw (LmE) (A) Einw.T Nacht (0=aus) Einw.T Tag (0=aus) Einw.T Ruhezeit Lw/LmE Nacht (A) * Anlieferung Lebensmittelmarkt Lkw 1 Anfahrt Kühlaggregat (Bew.) Rangieren Abfahrt Kühlaggregat (Bew.) Klein-LKW 1 Anfahrt Kühlaggregat (Bew.) Rangieren Abfahrt Kühlaggregat (Bew.) Offnungsfläche Anl. (West) Öffnungsfläche Anl. (West) Öffnungsfläche Anl. (West) ZS Stationäre Anlagen St1 Abluft Kälteanlagenraum St2 Zuluft 1 Lüftungsanlage St3 Zuluft 2 Lüftungsanlage St4 Fortluft Lüftungsanlage St5 Heizung Kamin St6 Abluft Anlieferung ZS 73.3 I November 2010 Anhang IV, Seite 3 von 4
49 Nr. Kommentar Emission (A) Bez. Abst m num. Add. Messfl. (m2) Anzahl R+Cd Mw MM Einw.T h (- s/100) v hq km/ m h Lw (LmE) (A) Einw.T Nacht (0=aus) Einw.T Tag (0=aus) Einw.T Ruhezeit Lw/LmE Nacht (A) * GS Kurzzeitige Geräuschspitzen A Ekw-Depot B Pkw (Kofferraum) C Pkw (Kofferraum) D Pkw (Kofferraum) E Pkw (Kofferraum) F G H I Pkw (beschleunigte Abfahrt) Pkw (beschleunigte Abfahrt) Lkw (Druckluftgeräusch) Lkw (Druckluftgeräusch) I November 2010 Anhang IV, Seite 4 von 4
50 V Schallausbreitungsberechnung I November 2010 Anhang V, Seite 1 von 14
51 Tageszeitraum (6 00 bis Uhr) I November 2010 Anhang V, Seite 2 von 14
52 IP2/ Kirschblütenweg 8, O, 1. OG Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Pkw-Verkehr S1 Stellfläche S2 Stellfläche S3 Stellfläche S4 Stellfläche S5 Stellfläche S6 Stellfläche S7a Stellfläche 7a S7b Stellfläche 7b S7cO Öffnungsfläche 7c (Ost) S7cN Öffnungsfläche 7c (Nord) S7cS Öffnungsfläche 7c (Süd) ZS 50.0 TS1 Teilstück TS2 Teilstück TS3 Teilstück TS4 Teilstück TS5 Teilstück TS6 Teilstück TS7 Teilstück TS8 Teilstück TS9 Teilstück TS10 Teilstück ZS 45.2 Einkaufswagendepot EKW Ein-/Ausstapeln ZS 37.3 I November 2010 Anhang V, Seite 3 von 14
53 Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Anlieferung Lebensmittelmarkt Lkw 1 Anfahrt Kühlaggregat (Bew.) Rangieren Abfahrt Kühlaggregat (Bew.) Klein-LKW 1 Anfahrt Kühlaggregat (Bew.) Rangieren Abfahrt Kühlaggregat (Bew.) Offnungsfläche Anl. (West) Öffnungsfläche Anl. (West) Öffnungsfläche Anl. (West) ZS 50.9 Stationäre Anlagen St1 Abluft Kälteanlagenraum St2 Zuluft 1 Lüftungsanlage St3 Zuluft 2 Lüftungsanlage St4 Fortluft Lüftungsanlage St5 Heizung Kamin St6 Abluft Anlieferung ZS 31.3 I November 2010 Anhang V, Seite 4 von 14
54 Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) GS 54.2 Kurzzeitige Geräuschspitzen A Ekw-Depot B Pkw (Kofferraum) C Pkw (Kofferraum) D Pkw (Kofferraum) E Pkw (Kofferraum) F G Pkw (beschleunigte Abfahrt) Pkw (beschleunigte Abfahrt) H Lkw (Druckluftgeräusch) I Lkw (Druckluftgeräusch) I November 2010 Anhang V, Seite 5 von 14
55 IP4/ Ahornstraße 1, N, 2. OG Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Pkw-Verkehr S1 Stellfläche S2 Stellfläche S3 Stellfläche S4 Stellfläche S5 Stellfläche S6 Stellfläche S7a Stellfläche 7a S7b Stellfläche 7b S7cO Öffnungsfläche 7c (Ost) S7cN Öffnungsfläche 7c (Nord) S7cS Öffnungsfläche 7c (Süd) ZS 51.0 TS1 Teilstück TS2 Teilstück TS3 Teilstück TS4 Teilstück TS5 Teilstück TS6 Teilstück TS7 Teilstück TS8 Teilstück TS9 Teilstück TS10 Teilstück ZS 44.5 Einkaufswagendepot EKW Ein-/Ausstapeln ZS 41.9 I November 2010 Anhang V, Seite 6 von 14
56 Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Anlieferung Lebensmittelmarkt Lkw 1 Anfahrt Kühlaggregat (Bew.) Rangieren Abfahrt Kühlaggregat (Bew.) Klein-LKW 1 Anfahrt Kühlaggregat (Bew.) Rangieren Abfahrt Kühlaggregat (Bew.) Offnungsfläche Anl. (West) Öffnungsfläche Anl. (West) Öffnungsfläche Anl. (West) ZS 40.4 Stationäre Anlagen St1 Abluft Kälteanlagenraum St2 Zuluft 1 Lüftungsanlage St3 Zuluft 2 Lüftungsanlage St4 Fortluft Lüftungsanlage St5 Heizung Kamin St6 Abluft Anlieferung ZS 32.8 I November 2010 Anhang V, Seite 7 von 14
57 Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) GS 52.6 Kurzzeitige Geräuschspitzen A Ekw-Depot B Pkw (Kofferraum) C Pkw (Kofferraum) D Pkw (Kofferraum) E Pkw (Kofferraum) F Pkw (beschleunigte Abfahrt) G Pkw (beschleunigte Abfahrt) H Lkw (Druckluftgeräusch) I Lkw (Druckluftgeräusch) I November 2010 Anhang V, Seite 8 von 14
58 IP8/ Hertener Straße 51, N, 2. OG Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Pkw-Verkehr S1 Stellfläche S2 Stellfläche S3 Stellfläche S4 Stellfläche S5 Stellfläche S6 Stellfläche S7a Stellfläche 7a S7b Stellfläche 7b S7cO Öffnungsfläche 7c (Ost) S7cN Öffnungsfläche 7c (Nord) S7cS Öffnungsfläche 7c (Süd) ZS 51.9 TS1 Teilstück TS2 Teilstück TS3 Teilstück TS4 Teilstück TS5 Teilstück TS6 Teilstück TS7 Teilstück TS8 Teilstück TS9 Teilstück TS10 Teilstück ZS 45.4 Einkaufswagendepot EKW Ein-/Ausstapeln ZS 42.9 I November 2010 Anhang V, Seite 9 von 14
59 Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Anlieferung Lebensmittelmarkt Lkw 1 Anfahrt Kühlaggregat (Bew.) Rangieren Abfahrt Kühlaggregat (Bew.) Klein-LKW 1 Anfahrt Kühlaggregat (Bew.) Rangieren Abfahrt Kühlaggregat (Bew.) Offnungsfläche Anl. (West) Öffnungsfläche Anl. (West) Öffnungsfläche Anl. (West) ZS 47.4 Stationäre Anlagen St1 Abluft Kälteanlagenraum St2 Zuluft 1 Lüftungsanlage St3 Zuluft 2 Lüftungsanlage St4 Fortluft Lüftungsanlage St5 Heizung Kamin St6 Abluft Anlieferung ZS 32.0 I November 2010 Anhang V, Seite 10 von 14
60 Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) GS 54.3 Kurzzeitige Geräuschspitzen A Ekw-Depot B Pkw (Kofferraum) C Pkw (Kofferraum) D Pkw (Kofferraum) E Pkw (Kofferraum) F Pkw (beschleunigte Abfahrt) G Pkw (beschleunigte Abfahrt) H Lkw (Druckluftgeräusch) I Lkw (Druckluftgeräusch) I November 2010 Anhang V, Seite 11 von 14
61 Nachtzeitraum (22 00 bis 6 00 Uhr) I November 2010 Anhang V, Seite 12 von 14
62 IP3/ Böningstraße 4, SW, 1. OG Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Anlieferung Lebensmittelmarkt Öffnungsfläche Anl. (West) ZS Stationäre Anlagen St1 Abluft Kälteanlagenraum St2 Zuluft 1 Lüftungsanlage St3 Zuluft 2 Lüftungsanlage St4 Fortluft Lüftungsanlage St5 Heizung Kamin St6 Abluft Anlieferung ZS 32.3 GS 32.3 I November 2010 Anhang V, Seite 13 von 14
63 IP7/ Hertener Straße 61, SW, 2. OG Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Anlieferung Lebensmittelmarkt Öffnungsfläche Anl. (West) ZS Stationäre Anlagen St1 Abluft Kälteanlagenraum St2 Zuluft 1 Lüftungsanlage St3 Zuluft 2 Lüftungsanlage St4 Fortluft Lüftungsanlage St5 Heizung Kamin St6 Abluft Anlieferung ZS 32.8 GS 32.8 I November 2010 Anhang V, Seite 14 von 14
64 VI Schallimmissionspläne Hinweis: Beim Vergleich der Schallimmissionspläne mit den an den diskreten Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. I November 2010 Anhang VI, Seite 1 von 3
65 IP3 IP1 IP9.IP9a IP2.IP2a IP7 IP8bIP8.IP8aIP8.IP8a IP5 IP4 IP6-35 (A) >35-40 (A) >40-45 (A) >45-50 (A) >50-55 (A) >55-60 (A) >60-65 (A) >65-70 (A) >70-75 (A) >75-80 (A) > (A) Auftraggeber: KLG Projektentwicklungs GmbH Auftragsnummer: Maßstab: ohne Datum: 22. November 2010 Projekt: Neubau eines ALDI-Marktes an der Hertener Straße/Böningstraße in Gelsenkirchen-Resse Darstellung: Betriebsgeräusche im Tageszeitraum (06 00 bis Uhr), Höhe des Immissionsrasters 5 m über Gelände I November 2010 Anhang VI, Seite 2 von 3
66 IP3 IP1 IP9.IP9a IP2.IP2a IP7 IP8bIP8.IP8aIP8.IP8a IP5 IP4 IP6-35 (A) >35-40 (A) >40-45 (A) >45-50 (A) >50-55 (A) >55-60 (A) >60-65 (A) >65-70 (A) >70-75 (A) >75-80 (A) > (A) Auftraggeber: KLG Projektentwicklungs GmbH Auftragsnummer: Maßstab: ohne Datum: 22. November 2010 Projekt: Neubau eines ALDI-Marktes an der Hertener Straße/Böningstraße in Gelsenkirchen-Resse Darstellung: Betriebsgeräusche im Nachtzeitraum (22 00 bis 6 00 Uhr), Höhe des Immissionsrasters 5 m über Gelände I November 2010 Anhang VI, Seite 3 von 3
67 VII Lagepläne I November 2010 Anhang VII, Seite 1 von 5
68 IP3 IP1 IP9.IP9a IP2.IP2a IP7 IP8b IP8.IP8a IP5 IP4 IP6 Auftraggeber: KLG Projektentwicklungs GmbH Auftragsnummer: Maßstab: ohne Datum: 22. November 2010 Projekt: Neubau eines ALDI-Marktes an der Hertener Straße/Böningstraße in Gelsenkirchen-Resse Darstellung: Übersichtslageplan I November 2010 Anhang VII, Seite 2 von 5
69 Schallschutzwand, Höhe: 2 m über Parkplatzniveau Schallschutzwand, Höhe: 2,5 m über Parkplatzniveau Einhausung von 8 Stellplätzen Auftraggeber: KLG Projektentwicklungs GmbH Auftragsnummer: Maßstab: ohne Datum: 22. November 2010 Projekt: Neubau eines ALDI-Marktes an der Hertener Straße/Böningstraße in Gelsenkirchen-Resse Darstellung: Übersichtslageplan I November 2010 Anhang VII, Seite 3 von 5
70 Auftraggeber: KLG Projektentwicklungs GmbH Auftragsnummer: Maßstab: ohne Datum: 22. November 2010 Projekt: Neubau eines ALDI-Marktes an der Hertener Straße/Böningstraße in Gelsenkirchen-Resse Darstellung: 3-D-Grafik des Berechnungsmodells I November 2010 Anhang VII, Seite 4 von 5
71 Auftraggeber: KLG Projektentwicklungs GmbH Auftragsnummer: Maßstab: s. Plan Datum: 22. November 2010 Projekt: Neubau eines ALDI-Marktes an der Hertener Straße/Böningstraße in Gelsenkirchen-Resse Darstellung: Topografische Karte I November 2010 Anhang VII, Seite 5 von 5
72 VIII Windverteilungsstatistik I November 2010 Anhang VIII, Seite 1 von 2
73 I November 2010 Anhang VIII, Seite 2 von 2
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