SCHALLGUTACHTEN NR
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1 SCHALLGUTACHTEN NR vom 19. März 2009 Lärmeinwirkungen durch den Betrieb einer geplanten Biogasanlage in Verbindung mit einem Humus-Düngerwerk und einem Futtermittelwerk in Ahlen Gutachterliche Untersuchung im Auftrag der: Grundbesitzverwaltung Bosenberg GmbH Am Bosenberg Ahlen Ausfertigung von 3 Text: 28 Seiten Dokument mit Anhang I bis IX: 76 Seiten Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC für Gerüche (Emissionen/Immissionen) Geräusche am Arbeitsplatz Geräusche in der Nachbarschaft Messstelle nach 26 BlmSchG für Geräusche und Gerüche Fon Fax Kapellenweg Ahaus [email protected]
2 INHALT Zusammenfassung Aufgabenstellung Immissionsrichtwerte für Anlagenbewertung Anlagen- und Betriebsbeschreibung Beschreibung der Emissionsansätze Biogasanlage Humusdüngemittelherstellung Futtermittelherstellung + Getreidelagerung Fahrbewegungen Ermittlung und Beurteilung der Schallimmissionen Beschreibung des Berechnungsverfahrens Ergebnisse und Beurteilung Fahrverkehr im öffentlichen Verkehrsraum Qualität der Prognose...26 Anhang I II III IV V VI VII VIII Grundlagen Legenden Emissionskataster Berechnung der Schallemission Schallausbreitungsberechnung Schallimmissionspläne Lagepläne Windstatistik März 2009 Seite 2 von 28
3 Zusammenfassung Die Grundbesitzverwaltung Bosenberg GmbH beabsichtigt, auf dem Grundstück eines ehemaligen Zementwerkes in Ahlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von ca. 844 kwel und einem Input von ca t/a Wirtschaftsdünger und nachwachsenden Rohstoffen einschließlich einer Trocknungsanlage zur Trocknung von Gärrest und Humusdünger zu schaffen. Daneben ist die Errichtung eines Futtermittelwerkes zur Lagerung und zum Umschlag von ca t/a Futtermitteln vorgesehen. Die geplanten Anlagen sollen auf dem Betriebsgelände des ehemaligen Zementwerkes errichtet werden; dazu sollen bestehende Gebäude und Einrichtungen teilweise einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der Standort befindet sich an der Straße Am Bosenberg in Ahlen. Das Umfeld ist weitestgehend durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägt. Die nächstgelegene schutzbedürftige Nutzung liegt ca. 425 m in nordöstlicher Richtung. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Fläche soll der Bebauungsplan Nr mit der Ausweisung als SONDERGEBIET erstellt werden. Die Zulässigkeit einer gewerblichen Nutzung innerhalb des Plangebietes wird unter Berücksichtigung einer potentiellen gewerblichen Vorbelastung durch andere angesiedelte Gewerbebetriebe ermittelt. Ergebnis Die Ergebnisse der Berechnung zeigen, dass durch den Betrieb der Anlage die Immissionsrichtwerte für MISCHGEBIETE (MI) zur Tageszeit an den untersuchten Immissionsorten unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Bedingungen deutlich unterschritten werden. Die Unterschreitungen betragen mindestens 23 db. In der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte ebenfalls deutlich unterschritten. Die Unterschreitungen betragen mindestens 10 db. Die Immissionsorte liegen zur Tages- und Nachtzeit nach Ziffer 2.2 der TA Lärm nicht im Einwirkbereich der geplanten Anlage; der Einwirkbereich der Anlage definiert Bereiche, in denen der Beurteilungspegel weniger als 10 db unter dem maßgeblichen Immissionsrichtwert liegt oder März 2009 Seite 3 von 28
4 Geräuschspitzen erzeugt werden, welche den für deren Beurteilung maßgeblichen Immissionsrichtwert erreichen. Neben den zu erwartenden Immissionen durch die Anlage sind ausgehend vom Betriebsgrundstück auch die Immissionen durch den Fahrverkehr auf den öffentlichen Straßen zu berücksichtigen. Gemäß den Vorgaben der TALärm wird der anlagenbezogene Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen bis in eine Entfernung von 500 m beurteilt. Im vorliegenden Fall wurde der Straßenverkehrslärm bis zur Anbindung an die L 586 (Rolandstraße) in die Betrachtung einbezogen. Die Betrachtung des zu erwartenden Fahrverkehrs außerhalb der Erntezeiten zeigt, dass die jeweils maßgeblichen Immissionsgrenzwerte an den Wohnhäusern eingehalten werden. Während der Ernte, welche insgesamt einen Zeitraum von ca. 43 Tagen im Jahr umfasst, können die Immissionsgrenzwerte an den Wohnhäusern entlang der Alten Ladestraße in Spitzenlastzeiten um 1 db überschritten werden. Gemäß Ziffer 7.4 TALärm sind die Geräuschimmissionen des anlagenbezogenen Fahrverkehrs durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich zu begrenzen, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. erstmals oder weitergehend überschritten werden. Im vorliegenden Fall werden folgende Maßnahmen zur Minderung der Immissionen durch den anlagenbezogenen Fahrverkehr berücksichtigt: keine Fahrbewegungen zur Nachtzeit Festlegung der Höchstgeschwindigkeit für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf der Alten Ladestraße auf 30 km/h keine Transportvorgänge für die Biogasanlage (Gärrestabfuhr, Anlieferung Gülle, Mist) und die Humustrocknung während des Zeitraumes mit der höchsten Belastung (Maisernte) Liefervorgänge ausschließlich mit Fahrzeugen mit Zuladung von 20 t März 2009 Seite 4 von 28
5 Der Betrieb der Anlage ist trotz der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. während des Erntezeitraumes gemäß TALärm genehmigungsfähig. Die Ergebnisse sind in Kapitel 6 dargestellt; eine detaillierte Auflistung des zu erwartenden Fahrverkehrs erfolgt im Anhang des Gutachtens März 2009 Seite 5 von 28
6 1 Aufgabenstellung Die Grundbesitzverwaltung Bosenberg GmbH beabsichtigt, auf dem Grundstück eines ehemaligen Zementwerkes in Ahlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von ca. 844 kwel und einem Input von ca t/a Wirtschaftsdünger und nachwachsenden Rohstoffen einschließlich einer Trocknungsanlage zur Trocknung von Gärrest und Humusdünger zu schaffen. Daneben ist die Errichtung eines Futtermittelwerkes zur Lagerung und zum Umschlag von ca t/a Futtermitteln vorgesehen. Die geplanten Anlagen sollen auf dem Betriebsgelände des ehemaligen Zementwerkes errichtet werden; dazu sollen bestehende Gebäude und Einrichtungen teilweise einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der Standort befindet sich an der Straße Am Bosenberg in Ahlen. Das Umfeld ist weitestgehend durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägt. Die nächstgelegene schutzbedürftige Nutzung liegt ca. 425 m in nordöstlicher Richtung. Die Grundbesitzverwaltung Bosenberg GmbH hat im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes für die geänderte Nutzung des Standortes das Sachverständigenbüro Uppenkamp + Partner GmbH (eine nach 26 des BImSchG benannte Messstelle) mit der Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung beauftragt. Alle Lärm verursachenden Quellen beim Betrieb der Biogasanlage in Verbindung mit der Futtermittel- und der Düngemittelherstellung sind zu erfassen, in einem Kataster aufzuzeigen und die Immissionen in der Umgebung darzulegen. Die Ergebnisse sind in gutachtlicher Form darzulegen März 2009 Seite 6 von 28
7 2 Immissionsrichtwerte für Anlagenbewertung Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen. Für die maßgeblichen Immissionsorte wird eine Schutzbedürftigkeit entsprechend einem MISCHGEBIET (MI) zugrunde gelegt. Hierfür gelten die in folgender Tabelle angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- (IRWT) und Nachtzeit (IRWN). Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss Gebietsnutzung IRWT db(a) IRWN db(a) IP 1/ Whs Am Bosenberg, West-Fassade, EG IP 2/ Whs Am Bosenberg, Südwest-Fassade, 1. OG IP 3/ Whs Am Bosenberg, West-Fassade, 1. OG MI MI GE Die Lage der Immissionsorte kann im Anhang eingesehen werden. Als Immissionsort gilt allgemein: 0,5 m vor dem geöffneten, vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen (gemäß DIN 4109). Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: tags nachts Uhr Uhr Somit gelten die Immissionsrichtwerte während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die Anlage relevant beiträgt März 2009 Seite 7 von 28
8 Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen Uhr; Uhr an Sonn- und Feiertagen Uhr; Uhr; Uhr Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db(a) zu berücksichtigen. Für die Immissionsorte in MISCHGEBIETEN (MI) sind demnach keine Zuschläge während der Ruhezeiten zu berücksichtigen. Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Gemäß TA Lärm 1998 sind die o. a. Immissionsrichtwerte akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die TA Lärm gilt, heranzuziehen ist März 2009 Seite 8 von 28
9 Die Definition gemäß der TA Lärm lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Zusatzbelastung: Gesamtbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage Immissionen aller Anlagen, für die die TA Lärm gilt Nach TA Lärm Ziffer braucht eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet nicht ermittelt zu werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet. Unbeschadet der Regelung in Absatz 2 der Ziffer soll für die zu beurteilende Anlage die Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db(a) beträgt. Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Ziffer 7.4 der TA Lärm, Buchstaben c) bis f), sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit März 2009 Seite 9 von 28
10 sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV in: WOHNGEBIETEN tags 59 db(a) nachts 49 db(a) MISCHGEBIETEN tags 64 db(a) nachts 54 db(a) GEWERBEGEBIETEN tags 69 db(a) nachts 59 db(a) Die Zu- und Abfahrt zum Werksgelände erfolgt über die Straße Am Bosenberg März 2009 Seite 10 von 28
11 3 Anlagen- und Betriebsbeschreibung Es ist vorgesehen, an dem geplanten Standort eine Biogasanlage zu errichten, welche mit Wirtschaftsdünger und nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden soll. Der entstehende Gärrest wird mittels einer Separation in flüssige und feste Bestandteile aufgespalten; die festen Bestandteile werden im Anschluss in die Düngemittelherstellung verbracht. Zur Herstellung eines Düngers soll Kompost mittels Lkw angeliefert und in einer Lagerhalle zwischengelagert werden. Der Kompost wird mit dem Gärrest vermengt und im Anschluss daran in eine Trocknungsanlage gefördert. Das trockene Material wird zuletzt in einen Granulator gegeben und im Anschluss mittels Lkw abtransportiert. Die Planung sieht die Anlieferung von ca t/a Kompost mit einem Rottegrad von III - V vor. Des Weiteren soll auf dem Betriebsgelände ein Futtermittelwerk eingerichtet werden, in welchem ca t/a Getreide und Zusatzstoffe verarbeitet werden sollen. Nachfolgend sind die relevanten Vorgänge auf dem Betriebsgelände tabellarisch aufgeführt: Anlagenbezeichnung Betriebszeitraum Betriebszeit tags Betriebszeit nachts Biogasanlage Betrieb BHKW Fahrbereich Radlader Einlagerung Maissilage bis Uhr bis Uhr bis Uhr durchgängiger Betrieb aller Anlagebestandteile inkl. Lüftungs- und Kühleinrichtungen ca. 10 Transportfahrten von Lagerstätten zu kein Transport Annahmebunker Betrieb Traktor auf kein Betrieb Silagefläche Humusdüngerherstellung Trockner mit angeschlossener Abluftaufbereitung bis Uhr durchgängiger Betrieb inkl. aller zugehörigen Aggregate März 2009 Seite 11 von 28
12 Tierfutterherstellung + Getreidelagerung Betrieb Staubfilter bis Uhr durchgängiger Betrieb inkl. aller zugehörigen Aggregate Die zu erwartenden Fahrbewegungen wurden durch den Betreiber wie folgt abgeschätzt: Anlieferung Stoff Jahresmenge (t/a) Fahraufkommen Lkw /a Grünmasse Biogasanlage Gülle Hähnchenmist Getreide (saisonal) Getreide/Futtermittel Zusatzstoffe Körnermais (saisonal) Humusdüngerwerk Kompost Reserve Anlieferung gesamt Abtransport Abtransport gesamt wie Anlieferung* Abtransport gesamt * durch die Trocknung des Gärrestes und des angelieferten Kompostes verringert sich die abtransportierte Menge um t/a Die weitere Ermittlung des Verkehrsaufkommens berücksichtigt eine Zahl von Lkw/a März 2009 Seite 12 von 28
13 Die tägliche Verkehrsstärke ist durch das Handling der nachwachsenden Rohstoffe stark jahreszeitlich abhängig. Das Fahraufkommen wird in Grundlast (gleichmäßige Jahresverteilung) und Spitzenlast (Erntebetrieb) unterschieden. Nachfolgend ist die tägliche Verkehrsstärke tabellarisch dargestellt. Grundlast Spitzenzeit Lkw/d Lkw/d Lkw-Fahrten (inkl. Leerfahrt) 23 (46) 58 (116) Der Wert der Spitzenlast gilt für den Erntezeitraum von Mais; seitens des Betreibers wird ein Erntezeitraum für Mais von ca. 10 d/a (Sept./Okt.), für GPS von 5 d/a (Juni) und für Getreide von 22 d/a (Juli/Aug.) angesetzt. Bei der Einbringung der übrigen Inputstoffe werden durch den Betreiber geringere Belastungszahlen angegeben; eine detaillierte Beschreibung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens durch den Betrieb der Anlage kann dem Anhang entnommen werden. Zur Ermittlung der Lärmemissionen auf dem Betriebsgelände wird der Spitzenlastfall zugrunde gelegt; zur Betrachtung der Immissionen durch den Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen werden der Grundlastbetrieb und der Spitzenlastbetrieb dargestellt März 2009 Seite 13 von 28
14 4 Beschreibung der Emissionsansätze 4.1 Biogasanlage Die Geräuschquellen bei derartigen Betriebsstätten sind im Wesentlichen die Schallabstrahlungen der Einzelschallquellen im Zusammenhang mit der Verbrennung des Biogases (Abgaskamine, Lüfter und Kühler) sowie der Fahrverkehr. Die Schallabstrahlungen im Zusammenhang mit der Verbrennung des Abgases treten regelmäßig oder weitgehend durchgängig auf. Hinzu kommen saisonal bedingte Lärmemissionen wie der Anlieferungsverkehr, das Anliefern von Silage und Getreide sowie der Abtransport von Gärrest bzw. der Futtermittel. Zur Bestimmung eines mittleren Maximalpegels werden die Berechnungen auf eine ungünstige Betriebssituation mit hohem Fahrverkehr abgestellt. Gebäudeabstrahlung Technikgebäude Der eingesetzte Motor soll innerhalb eines Technikgebäudes untergebracht werden. Das Technikgebäude ist in massiver Bauweise ausgeführt (bewertetes Bauschalldämmmaß > 45 db(a)). Von der Gebäudehülle selbst ist daher von keinen relevanten Schallabstrahlungen auszugehen. Die Schallabstrahlung der im Wesentlichen geschlossenen Tore und Türen wird in den Berechnungen mit dem entsprechenden Innenpegel sowie einem bewerteten Bauschalldämmmaß in Höhe von 21 db (A) berücksichtigt. Für die beiden Fenster wird ein bewertetes Bauschalldämmmaß in Höhe von 29 db(a) (z. B. einfache Verglasung) angesetzt. Neben den Schallabstrahlungen des BHKW sind weitere Emissionsquellen im Zusammenhang mit der Verbrennung des Biogases in den Berechnungen zu berücksichtigen: März 2009 Seite 14 von 28
15 Anlage LpA [db(a)] Kamin BHKW (in 10 m Entfernung) 65* Zuluft Motorenraum (in 1 m Entfernung) 80 Abluft Motorenraum (in 1 m Entfernung) 80 Gemischkühler (1 m Abstand) 87 Notkühler (1 m Abstand) Humusdüngemittelherstellung Die Herstellung des Düngemittels erfolgt durch die Vermischung von Kompost und festen Gärrestbestandteilen aus der Biogasanlage. Die Bestandteile werden getrocknet, granuliert und anschließend per Lkw abtransportiert. Die Hauptemissionsquellen sind wie auch bei der Biogasanlage auf den Fahrzeugverkehr zurückzuführen. Die Lagerung der einzelnen Bestandteile und der Mischvorgang erfolgen innerhalb bestehender Gebäude. Aufgrund der massiven Bauweise werden keine relevanten Schallabstrahlungen hervorgerufen. Neben den Emissionen des Fahrzeugverkehrs werden folgende frei abstrahlende Quellen in den Berechnungen berücksichtigt: Anlage LpA[dB(A)] Zuluft Trocknungsanlage (1m Abstand) 80* Abluft Trocknungsanlage (10 m Abstand) 65* Abluftwäscher (1 m Abstand) 85* * Messwert an vergleichbarer Anlage März 2009 Seite 15 von 28
16 4.3 Futtermittelherstellung + Getreidelagerung Der Hauptteil der Emissionen wird durch den Fahrzeugverkehr auf dem Betriebsgelände erzeugt. Darüber hinaus werden die folgenden Emissionsquellen in den Berechnungen berücksichtigt: Anlage LpA[dB(A)] LWA[dB(A)] Gebläse Getreideannahme 101* Staubfilter (10 m Abstand) 70* * Messwert an vergleichbarer Anlage 4.4 Fahrbewegungen In der Erntezeit sind die Emissionen durch den Fahrverkehr auf dem Betriebsgelände höher als im Normalbetrieb. Für die Berechnung wird der Erntezeitraum berücksichtigt, dies bedeutet die Anund Abfahrt von zusätzlichen 35 Traktoren innerhalb eines Tages (siehe Anlage im Anhang zum Gutachten) im Gegensatz zum Normalbetrieb mit 23 Fahrten. Die Anlieferungsvorgänge der eingesetzten Materialien und deren Abtransport erfolgen mit Hilfe landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge und Lkw. Für das Fahren der Fahrzeuge wird der Schallleistungspegel LWA = 106 db(a) in Ansatz gebracht, für den Leerlauf auf der Waage ein Schallleistungspegel LWA = 94 db(a). Die Fahrstrecken der Traktoren und Lkw werden als Linienschallquellen berücksichtigt, wobei in der Berechnungstabelle unter der Spalte Messfl. (S) die Anzahl der Fahrbewegungen eingetragen wird. Die jeweilige Einwirkzeit wird unter Angabe der Fahrgeschwindigkeit programmintern berechnet und in der Spalte Einw. T [h (-s/100)] in der gleichen Tabelle für 1 Fahrbewegung angegeben. Aus den Teilstrecken und der Anzahl der Fahrzeugbewegungen errechnet sich der Korrekturwert für die Zeiteinwirkung wie folgt: Dt = 10 lg ti/tb März 2009 Seite 16 von 28
17 Hierbei ist Dt ti tb der Korrekturwert für die Zeiteinwirkung in db(a) der Zeitraum für die Zurücklegung der Fahrstrecke in Stunden der Bezugszeitraum (tagsüber 16 Stunden und nachts ungünstigste Stunde) Der Leerlauf auf der Waage wird als Punktquelle jeweils mit der entsprechenden Zeiteinwirkung berücksichtigt. Die Anlieferungsvorgänge erfolgen ausschließlich tagsüber zwischen und Uhr. Zur Nachtzeit findet daher kein relevanter Fahrverkehr auf dem Betriebsgelände statt. Neben den Fahrstrecken werden auch Schallemissionen durch die Entladung der Lkw sowie die Aufnahme von Silage und das Abpumpen des Gärrestes hervorgerufen. Die Emissionen durch das Aufnehmen der Silage mittels Radlader und das Abladen der Silage werden mit einem Schallleistungspegel von 105 db berücksichtigt März 2009 Seite 17 von 28
18 5 Ermittlung und Beurteilung der Schallimmissionen 5.1 Beschreibung des Berechnungsverfahrens Zur Ermittlung der Geräuschimmissionen werden die in den Abschnitten 3 und 4 beschriebenen Untersuchungsgrundlagen für den Tageszeitraum (6 00 bis Uhr) und für den Nachtzeitraum (22 00 bis 6 00 Uhr) verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird mit Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis 4000 Hz, teilweise mit A-bewerteten Schallpegeln für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz durchgeführt. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen in das Berechnungsmodell eingestellt. Für die zu beurteilende Geräuschsituation im Einwirkungsbereich wird die Berechnung der einzelnen Schalldruckpegel nach der DIN ISO für den Tageszeitraum und den Nachtzeitraum mit dem Programmsystem SAOS-NP (Version ) der Kramer Software GmbH durchgeführt: LAT(DW) = LW + DC A in db(a) Hierbei ist LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort der Schallleistungspegel der Geräuschquelle die Richtwirkungskorrektur = Adiv + Aatm + Agr + Abar die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes die Dämpfung aufgrund von Abschirmung März 2009 Seite 18 von 28
19 Für die Ermittlung des Langzeit-Mittelungspegels LAT(LT) an den Immissionsorten wird gemäß Formel (6) der Norm DIN ISO : LAT(LT) = LAT(DW) - Cmet in db(a) eine meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt. Diese meteorologische Korrektur wird gemäß Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO bestimmt: Cmet = C0 [1 10*(hs + hr)/dp] wenn dp > 10*(hs + hr) Cmet = 0 wenn dp 10*(hs + hr) Hierbei ist hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter die Höhe des Aufpunktes in Meter der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db Der meteorologische Faktor C0 berechnet sich gemäß Empfehlungen des Landesumweltamtes LUA NRW vom 1. Mai 1999 wie folgt: p i 0,1 Δ L i C0 = 10 log 10 in db 100 Hierbei ist pi die Häufigkeit der Windverteilung in % ΔLi die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors März 2009 Seite 19 von 28
20 Die Häufigkeit der Kalmen (Windstille) pc in % wird zu gleichen Teilen auf alle gleichmäßigen Windsektoren verteilt. Die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung ΔLi bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors, dessen Winkel αi um den Winkel εi von der Mitwindrichtung β abweicht, berechnet sich nach: Δ i ( ε 45 sin ( ε) ) L = 5 5 cos in db Dies bedeutet, dass in großer Entfernung im langjährigen Mittel bei Querwind (ε = 90 / 270 ) eine Dämpfung um 1,5 db und bei Gegenwind (ε = 180 ) eine Dämpfung von 10 db angesetzt wird. Die Windrichtungsverteilung wurde den Daten der Wetterstation Münster entnommen. Die graphische Darstellung der AK-Statistik kann im Anhang eingesehen werden. Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang entnommen werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben. 5.2 Ergebnisse und Beurteilung Die energetische Summe aller Schalldruckpegel (LAT) ergibt die Beurteilungspegel Lr,T und Lr,N in db(a) für die Tages- und Nachtzeit: Immissionsort IRWT Lr,T IRWN Lr,N IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss db(a) db(a) db(a) db(a) IP 1/ Whs Am Bosenberg, West-Fassade, EG IP 2/ Whs Am Bosenberg, Südwest-Fassade, 1. OG IP 3/ Whs Am Bosenberg, West-Fassade, 1. OG März 2009 Seite 20 von 28
21 Wie die Ergebnisse der Berechnung zeigen, werden die Immissionsrichtwerte für MISCHGEBIETE (MI) zur Tageszeit an den untersuchten Immissionsorten unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Bedingungen deutlich unterschritten. Die Unterschreitungen betragen mindestens 23 db. In der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte ebenfalls deutlich unterschritten. Die Unterschreitungen betragen mindestens 10 db. Die Immissionsorte liegen zur Nachtzeit nach Ziffer 2.2 der TA Lärm nicht im Einwirkungsbereich der geplanten Anlage, da die ermittelten Beurteilungspegel mindestens 10 db unterhalb des Immissionsrichtwertes liegen. Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen von tagsüber 90 db(a) und nachts 65 db(a) in MISCHGEBIETEN (MI) werden an den untersuchten Immissionsorten deutlich unterschritten. Vorbelastung Aufgrund der Unterschreitung der Immissionsrichtwerte zur Tages- und Nachtzeit von deutlich mehr als 6 db wird nach Ziffer der TA Lärm auf eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung verzichtet März 2009 Seite 21 von 28
22 6 Fahrverkehr im öffentlichen Verkehrsraum Zuzurechnender Fahrverkehr im öffentlichen Verkehrsraum Die verkehrliche Erschließung des Grundstücks erfolgt über die Straße Am Bosenberg mit Anschluss an die Straße Alte Ladestraße und weiter an das übergeordnete Verkehrsnetz (L 586, Rolandstraße). Gemäß den Vorgaben der TALärm werden anlagenbezogene Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrswegen bis in eine Entfernung von 500 m vom Anlagenstandort berücksichtigt. Im vorliegenden Fall wird von diesen Vorgaben abgewichen und werden die Lärmimmissionen des anlagenbezogenen Fahrverkehrs bis zur L 586 (Rolandstraße) betrachtet. Für die Wohnhäuser entlang den Straßen gelten die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Diese sind abhängig von der jeweiligen Gebietsausweisung. Die Wohnhäuser entlang der Straße Am Bosenberg liegen im Außenbereich und im Gewerbegebiet. Die Wohnhäuser entlang der Alten Ladestraße und der Haarbachstraße werden als ALLGEMEINES WOHNGEBIET (WA) betrachtet. Entsprechend der Gebietsausweisung gelten die nachfolgenden Immissionsgrenzwerte: Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss IP 1/ Whs Am Bosenberg, West-Fassade, EG IP 3/ Whs Am Bosenberg, West-Fassade, 1. OG IP 4/ Whs Eichendorfstraße 1, Ost-Fassade, 1. OG IP 5/ Whs Haarbachstraße, Ost-Fassade, 1. OG IP 6/ Whs Haarbachstraße, Nord-Fassade, 1. OG IGWT db(a) Im Jahr sind außerhalb der Erntezeiten nach Betreiberangaben im Mittel ca. 23 Lkw/d zu erwarten, dies entspricht einer täglichen Verkehrsstärke von 3 Fahrzeugen pro Stunde. Auf dieser Grundlage berechnet sich ein Emissionspegel von März 2009 Seite 22 von 28
23 Lm,E = 50,3 db(a). In Spitzenzeiten (Ernte/Gärrestausbringung) liegt das zusätzliche Fahraufkommen bei maximal 35 Fahrzeugen pro Tag. insgesamt wird somit in diesen Zeiträumen eine Anzahl von 58 Fahrzeugen pro Tag erreicht. Jeder Fahrt wird eine Leerfahrt zugeordnet. Der Emissionspegel für den Erntezeitraum an der Straße Am Bosenberg liegt bei Lm,E = 53,4 db(a). und an der Alten Ladestraße bei Lm,E = 50,6 db(a). Die unterschiedlichen Emissionspegel sind auf unterschiedliche Geschwindigkeiten zurückzuführen. Die landwirtschaftlichen Fahrzeuge fahren auf der Alten Ladestraße mit einer freiwilligen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. An den Immissionsorten IP 4-6 ist eine Vorbelastung durch den Fahrverkehr auf der Alten Ladestraße und der L 586 gegeben. Die Vorbelastung an der Alten Ladestraße wird durch Anliegerverkehr und bestehendes Gewerbe erzeugt. Es werden die Angaben der Stadt Ahlen verwendet; die Angaben berücksichtigen die verkehrstechnische Entwicklung und sind auf das Prognosejahr 2020 abgestellt. Es werden 256 Pkw und 56 Lkw pro Tag in der Berechnung berücksichtigt. Zur Ermittlung der Lärmvorbelastung an der Rolandstraße werden die DTV-Werte der Stadt Ahlen herangezogen. Es werden demnach Kfz-Bewegungen mit einem Lkw-Anteil von 10 % in den Berechnungen berücksichtigt. Anhand der Bewegungshäufigkeiten berechnen sich die Emissionspegel zu März 2009 Seite 23 von 28
24 Alte Ladestraße Lm,E = 50,4 db(a). L 586 Rolandstraße Lm,E = 66,9 db(a). Neben den Schallimmissionen durch den Straßenverkehr wird auch der Schienenverkehr als Emissionsquelle betrachtet. Auf Grundlage der Angaben der Deutsche Bahn AG werden zur Tageszeit folgende Emissionspegel angesetzt: Strecke 1700 Lm,E = 62,1 db(a Strecke 2990 Lm,E = 69,1 db(a Aus den genannten Emissionspegeln errechnen sich folgende Beurteilungspegel für den Fahrverkehr im öffentlichen Bereich einschließlich des Schienenverkehrs: Immissionsort IGWT Lr,T Lr,T Lr,T IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss db(a) db(a) db(a) db(a) Ist- Zustand Grundlast Spitzenlast IP 1/ Whs Am Bosenberg West-F. EG IP 3/ Whs Am Bosenberg West-F. 1. OG IP 4/ Whs Eichendorfstr. Ost-F. 1. OG IP 5/ Whs Haarbachstraße Ost-F. 1. OG IP 6/ Whs Haarbachstraße Nord-F. 1. OG März 2009 Seite 24 von 28
25 Anhand der Ergebnisse wird deutlich, dass an den Immissionsorten IP 1 und IP 3 die zulässigen Immissionsgrenzwerte in allen Fällen unterschritten werden. An den Immissionsorten entlang der Alten Ladestraße und der Haarbachstraße sind aufgrund der geringen Abstände zur Fahrbahnmitte und der geringeren Immissionsgrenzwerte Überschreitungen während der Erntephasen zu erwarten. Die Erntezeit beschränkt sich auf ca. 43 Tage im Jahr; außerhalb dieser Zeit werden die Immissionsgrenzwerte eingehalten. Gemäß Ziffer 7.4 TALärm sind die Geräuschimmissionen des anlagenbezogenen Fahrverkehrs durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich zu begrenzen, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. erstmals oder weitergehend überschritten werden. Im vorliegenden Fall werden Maßnahmen zur Minderung der Immissionen durch den anlagenbezogenen Fahrverkehr berücksichtigt. Diese sind nachfolgend aufgelistet: keine Fahrbewegungen zur Nachtzeit Festlegung der Höchstgeschwindigkeit für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf der Alten Ladestraße auf 30 km/h keine Transportvorgänge für die Biogasanlage (Gärrestabfuhr, Anlieferung Gülle, Mist) und die Humustrocknung während des Zeitraumes mit der höchsten Belastung (Maisernte) Liefervorgänge ausschließlich mit Fahrzeugen mit Zuladung von mindestens 20 t Verwendung neuer und damit geräuschärmerer landwirtschaftlicher Fahrzeuge Der Betrieb der Anlage ist trotz der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. während des Erntezeitraumes gemäß TALärm genehmigungsfähig März 2009 Seite 25 von 28
26 7 Qualität der Prognose Allgemein Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der DIN ISO festgelegt sind (werden hier im Einzelnen nicht aufgeführt), und sind unabhängig von Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert: mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort [m] Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 0 < d < 100 m [db] Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 100 m < d < 1000 m [db] 0 < h < 5 ± 3 ± 3 5 < h < 30 ± 1 ± 3 Bei einem Prognoseverfahren der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der DIN ISO einer Standardabweichung σprognose von 0,5 db bzw. 1,5 db März 2009 Seite 26 von 28
27 Schallemissionspegel Die im Rahmen dieser Prognose eingesetzten Schallpegel basieren auf Angaben der einschlägigen Fachliteratur bzw. eigenen Messungen. Im Sinne der schutzbedürftigen Nutzungen werden in der Regel konservative Ansätze gewählt. Bauschalldämmmaße Die eingesetzten bewerteten Bauschalldämmmaße auf der Basis eines möglichen Aufbaus wurden der einschlägigen Fachliteratur entnommen. Betriebsbedingungen Die Angaben über die voraussichtlichen Betriebsbedingungen wurden vom Betreiber genannt. Im Rahmen eines konservativen Ansatzes wurden Maschinenlaufzeiten, Betriebsauslastungen und die Fahrzeugbewegungen der oberen Erwartungsgrenze entsprechend angesetzt. Die Angaben über die Betriebsbedingungen wurden unter Berücksichtigung der Betriebsgröße auf Plausibilität geprüft. Prognosesicherheit Die Prognosesicherheit wird im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen summarisch mit +1/-3 db(a) abgeschätzt März 2009 Seite 27 von 28
28 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten erwähnten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Ahaus, 19. März 2009 Erstellt durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Ing. Matthias Brun Dipl.-Ing. Stefan Völlmecke März 2009 Seite 28 von 28
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Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Bericht-Nr.: P15-229 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 20. November 2015 FIRU GfI
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Machbarkeitsstudie zu einem geplanten Verwaltungsparkplatz in Windhagen Auftrag-Nr.: / 1017 /1 (Fertigstellung Oktober 2017)
Schalltechn. Ingenieurbüro Pies GbR, Birkenstraße 34, 56154 Boppard Wirtgen GmbH z.hd. Herrn Dieter Kröll Reinhard-Wirtgen-Straße 2 53578 Windhagen Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum dpies
Neubau einer Sporthalle für den ASV Hamm im Bebauungsplan Nr in Hamm
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Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall Stand: 30. Oktober 2015 Inhalt 2.2. Umweltaspekt Schall...3 2.2.1 Aufgabenstellung...3 2.2.2 Grundlagen...3
Untersuchung der Geräuscheinwirkung durch Nutzung eines Bolzplatzes am Wacholderweg in
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Entwurf Bebauungsplan mit Umweltbericht und örtlichen Bauvorschriften. Spedition Heinrich Hamprecht. Unterlage III.1.1. Schalltechnische Untersuchung
Unterlage III.1.1 Entwurf Bebauungsplan mit Umweltbericht und örtlichen Bauvorschriften Spedition Heinrich Hamprecht Unterlage III.1.1 Schalltechnische Untersuchung In der Fassung vom 16.02.2016 Entwurfsverfasser:
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Luftschadstoffe Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog
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Lärmarme Straßenbeläge innerorts Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen 1 Inhalt 1. BImSchG 2. Verkehrslärmschutzverordnung
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Technische Anleitung Lärm 1998 - TA Lärm - Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) VwV vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26,
S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n
Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 [email protected] G U T A C H T E N 2
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Hannover, 16.11.2009 Schalltechnische Untersuchung zum Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage mit Brecheranlage in Wedemark, OT Brelingen Auftraggeber: Butenhoff GmbH Mellendorfer Kirchweg 43 30900 Wedemark
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Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:
Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.
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an der Ausbaustrecke Leipzig-Dresden im Bereich Coswig/Weinböhla Auftraggeber: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Auftragnehmer: HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Tel.: (03 51) 4 73 78-0
