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1 SCHALLGUTACHTEN NR vom 7. Sept Machbarkeitsuntersuchung für zwei Standorte für ein Gerätehaus und eine Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr in Telgte Gutachterliche Untersuchung im Auftrag der: Stadt Telgte Baßfeld Telgte Ausfertigung als PDF-Dokument Text: 32 Seiten Dokument mit Anhang I bis VIII: 73 Seiten

2 INHALT Zusammenfassung Aufgabenstellung Immissionsrichtwerte Typische Betriebsvorgänge bei Normalbetrieb Beschreibung der Emissionsansätze Pkw-Geräusche Lkw-Geräusche Dieselaggregate / Lkw-Leerlauf Aus- und Weiterbildung / Kommunikationsgeräusche Ermittlung und Beurteilung der Schallimmissionen Beschreibung des Berechnungsverfahrens Ergebnisse und Beurteilung Standort Alverskirchener Straße Standort Betonwerk Bruens Fazit und Ausblick Feuerwehr und Rettungswache im Einsatzfall Zuzurechnender Fahrverkehr im öffentlichen Verkehrsraum Qualität der Prognose...30 Anhang I II III IV Grundlagen Legenden Emissionskataster Berechnung der Schallemission Sept Seite 2 von 32

3 V VI VII VIII Schallausbreitungsberechnung Schallimmissionspläne Lagepläne Windstatistik Sept Seite 3 von 32

4 Zusammenfassung Die Stadt Telgte plant die Entwicklung eines neuen Standortes für ein Feuerwehrgerätehaus und eine Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr im Stadtgebiet von Telgte. Für die Ansiedlung des Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache werden von der Stadt Telgte zwei alternative Standorte in Betracht gezogen. Hierbei handelt es sich um einen Standort an der Alverskirchener Straße südlich der Don-Bosco-Schule und um einen Standort nördlich der Straße Orkotten auf dem Gelände des ehemaligen Betonwerks Bruens. Im Rahmen der gegenständlichen Machbarkeitsuntersuchung wurde eine schalltechnische Einschätzung der durch den Normalbetrieb (Übung/ Ausbildung/ Wartung) des geplanten Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr verursachten Geräuschimmissionen durchgeführt und die Möglichkeiten einer Realisierung des Vorhabens bewertet. Für die Prognoseberechnungen wurde ein Betriebsprofil hinsichtlich Bewegungshäufigkeiten von Pkw und Einsatzfahrzeugen sowie weiterer typischer Betriebsvorgänge definiert. Zur Beurteilung wurde die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 herangezogen. Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes ist für die Ansiedlung des geplanten Feuerwehrgerätehauses mit Rettungswache für die Freiwillige Feuerwehr der Standort nördlich der Straße Orkotten (Betonwerk Bruens) im Vergleich zum Standort an der Alverskirchener Straße zu favorisieren. Dies ergibt sich bereits aus den unterschiedlichen Abständen und den Schutzniveaus der an die Standorte angrenzenden Nutzungen. Hinsichtlich der Planung am Standort an der Straße Orkotten ist aufgrund der relativ deutlichen Unterschreitungen der Immissionsrichtwerte am Tag eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung für diesen Zeitraum nicht erforderlich. Auch im Nachtzeitraum werden die Immissionsrichtwerte unterschritten. Da die geplante Anlage allerdings im Sinne der Ziffer der TA Lärm an einigen Immissionsorten relevant einwirkt, ist eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung zur Nachtzeit erforderlich. Abhängig von den Ausmaßen der Geräuschvorbelastung sind ggf. Schallschutzmaßnahmen zu entwickeln, die sicherstellen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte in der Gesamtbelastung nicht überschritten werden. Mögliche Minderungsmaßnahmen sind in Abschnitt 6 dem Grunde nach beschrieben Sept Seite 4 von 32

5 Hinsichtlich der Planung am Standort an der Alverskirchener Straße ist bereits eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung durch den bestehenden Lebensmittelmarkt westlich der Alverskirchener Straße erforderlich. Schwerwiegender stellt sich aber die Immissionssituation im Nachtzeitraum mit den zum Teil deutlichen Überschreitungen des Immissionsrichtwertes in den umliegenden Wohngebieten dar. Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass nachts eine relevante Vorbelastung nicht vorliegt und die Immissionsrichtwerte durch die geplante Anlage ausgeschöpft werden können, sind erhebliche Minderungsmaßnahmen u. a. auch im Hinblick auf Baukörperanordnungen und die Verlegung von Fahrspuren und Stellplatzbereichen erforderlich. Die im Einsatzfall durch Fahrzeugbewegungen, Alarmsignale, Martinshörnern etc. verursachten Geräuschimmissionen unterliegen hingegen keiner immissionsschutztechnischen Reglementierung. In diesem Fall gilt das Gebot, die Geräuschbelastung für die Anwohner im unmittelbaren Umfeld der Feuer- und Rettungswache so gering wie möglich zu halten (Minimierungsgebot). Um dem Gebot zur Minimierung der Geräuschimmissionen nachzukommen, ist eine bedarfsgesteuerte Lichtzeichenanlage in Betracht zu ziehen. Eine Prüfung, ob Maßnahmen organisatorischer Art eine Verminderung der Geräusche des anlagenbezogenen Verkehrs bewirken können, ist nicht erforderlich Sept Seite 5 von 32

6 1 Aufgabenstellung Die Stadt Telgte plant die Entwicklung eines neuen Standortes für ein Feuerwehrgerätehaus und eine Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr im Stadtgebiet von Telgte. Die Feuer- und Rettungswache soll mit drei Rettungsfahrzeugen (RTW) und zwei jeweils sechs Fahrzeuge umfassenden Löschzügen realisiert werden. Am neuen Standort sollen ein Sozialgebäude und eine Fahrzeughalle sowie die entsprechend benötigten Pkw-Stellplätze für die Feuerwehrmitglieder entstehen. Für die Ansiedlung des Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache werden von der Stadt Telgte zwei alternative Standorte in Betracht gezogen. Hierbei handelt es sich zum einen um den Standort an der Alverskirchener Straße südlich der Don-Bosco-Schule im Bereich des derzeitigen Bolzplatzes (s. Lageplan im Anhang VII). Westlich gegenüber dem Standort ist ein Lebensmittelmarkt gelegen. Ansonsten grenzen in alle Richtungen ALLGEMEINE WOHNGEBIETE (WA) an den Standort an. Der zweite Standort liegt nördlich der Straße Orkotten auf dem Gelände des ehemaligen Betonwerks Bruens. Westlich, östlich und südlich grenzen Gewerbegebiete (GE) an den Standort an (s. Lageplan im Anhang VII). Im Norden, jenseits der Bahnstrecke, ist Wohnbebauung in einem ALLGEMEINEN WOHNGEBIET (WA) vorhanden. Der Bebauungsplan Nr. 44, 1. Änderung weist zudem ALLGEMEINE WOHNGEBIETE (WA) für das Gesamtkonzept eines Altenpflegeheims aus. Im Rahmen der gegenständlichen Machbarkeitsuntersuchung soll eine schalltechnische Einschätzung der durch den Betrieb des geplanten Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr verursachten Geräuschimmissionen durchgeführt werden und die Möglichkeiten einer Realisierung des Vorhabens bewertet werden. Feuer- und Rettungswachen gelten als Anlagen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Für diese Anlagen unterliegt nach Maßgabe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW nur der Normalbetrieb der Feuer- und Rettungswachen (Übung / Ausbildung / Wartung) einer immissionsschutzrechtlichen Beurteilung. Dieser Betrieb ist Gegenstand der beauftragten Untersuchung. Zur Beurteilung ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen Sept Seite 6 von 32

7 Die im Einsatzfall durch Fahrzeugbewegungen, Alarmsignale, Martinshörnern etc. verursachten Geräuschimmissionen unterliegen hingegen keiner immissionsschutztechnischen Reglementierung. In diesem Fall gilt das Gebot, die Geräuschbelastung für die Anwohner im unmittelbaren Umfeld der Feuer- und Rettungswache so gering wie möglich zu halten (Minimierungsgebot). Das Sachverständigenbüro Uppenkamp + Partner GmbH (nach 26 BImSchG bekannt gegebene Messstelle) wurde im Auftrag der Stadt Telgte mit der Erstellung und der Ausarbeitung der Machbarkeitsuntersuchung beauftragt. Die Ausarbeitung ist in gutachtlicher Form darzulegen Sept Seite 7 von 32

8 2 Immissionsrichtwerte Im Rahmen der gegenständlichen Machbarkeitsuntersuchung wird der Normalbetrieb der Feuerund Rettungswachen (Übung/ Ausbildung / Wartung) einer immissionsschutzrechtlichen Beurteilung unterzogen. Zur Beurteilung ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen. Die maßgeblichen Immissionsorte im Umfeld des Standortes an der Alverskirchener Straße liegen im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 12, 17 und 42 der Stadt Telgte. In diesen Bebauungsplänen wird jeweils eine Gebietsnutzung als ALLGEMEINES WOHNGEBIET (WA) ausgewiesen. Am Standort an der Straße Orkotten liegen die maßgeblichen Immissionsorte nördlich des Standortes im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 8 und 44, die jeweils eine Gebietsnutzung als ALLGEMEINES WOHNGEBIET (WA) ausweisen. Im Bereich westlich, östlich und südlich des Standortes sind laut den Bebauungsplänen Nr. 13 und 14 GEWERBEGEBIETE (GE) festgesetzt. Für die o. g. Gebietsnutzungen gelten die in folgender Tabelle angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- (IRWT) und Nachtzeit (IRWN). Gebietsnutzung laut Bebauungsplan Gebietsnutzung IRWT (A) IRWN (A) ALLGEMEINES WOHNGEBIET WA GEWERBEGEBIET GE Als Immissionsort gilt allgemein: 0,5 m vor dem geöffneten, vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen (gemäß DIN 4109) Sept Seite 8 von 32

9 Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: tags nachts Uhr Uhr Somit gelten die Immissionsrichtwerte während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die Anlage relevant beiträgt. Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 (A) und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 (A) überschreiten. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen Uhr; Uhr an Sonn- und Feiertagen Uhr; Uhr; Uhr Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 (A) zu berücksichtigen. Diese Zuschläge während der Ruhezeiten sind im vorliegenden Fall demnach nur für die Immissionsorte im ALLGEMEINEN WOHNGEBIET (WA) zu berücksichtigen Sept Seite 9 von 32

10 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Gemäß TA Lärm 1998 sind die o. a. Immissionsrichtwerte akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die TA Lärm gilt, heranzuziehen ist. Die Definition gemäß der TA Lärm lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Zusatzbelastung: Gesamtbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage Immissionen aller Anlagen, für die die TA Lärm gilt Nach TA Lärm Ziffer braucht eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet nicht ermittelt zu werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 (A) unterschreitet. Unbeschadet der Regelung in Absatz 2 der Ziffer soll für die zu beurteilende Anlage die Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 (A) beträgt. Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen Sept Seite 10 von 32

11 Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Ziffer 6.1 der TA Lärm, Buchstaben c) bis f), sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 (A) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV in: WOHNGEBIETEN tags 59 (A) nachts 49 (A) MISCHGEBIETEN tags 64 (A) nachts 54 (A) Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sind nach Ziffer 7.4 der TA Lärm in Gewerbe- und Industriegebieten nicht zu betrachten Sept Seite 11 von 32

12 3 Typische Betriebsvorgänge bei Normalbetrieb Zu den typischen Betriebsvorgängen der freiwilligen Feuerwehr zählen Tätigkeiten, die im Rahmen von Ausbildungen und Übungen sowie Wartungsarbeiten erfolgen. Immissionsrelevant sind hierbei die im Freien stattfindenden Betriebsvorgänge wie die An- und Abfahrt von Fahrzeugen und Pkw, der Probebetrieb von Aggregaten sowie die Kommunikationsgeräusche. Diese Tätigkeiten finden überwiegend im Tageszeitraum statt. Nachts ist in der Regel nur mit dem An- und Abfahrtsverkehr von Pkw zu rechnen. Nach Einsätzen können darüber hinaus Fahrvorgänge der Einsatzfahrzeuge in die Fahrzeughallen stattfinden. Im Rahmen der Schallimmissionsprognose wird von folgenden Betriebsvorgängen bei Normalbetrieb im Tages- und Nachtzeitraum ausgegangen: Tageszeitraum (6 00 bis Uhr): je eine An- und Abfahrt über die geplanten Zufahrtswege sowie je ein Rangiervorgang auf der Freifläche von max. 12 Einsatzfahrzeugen je eine An- und Abfahrt von 3 Rettungswagen (RTW) über den geplanten Zufahrtsweg 4 Stellplatzbewegungen pro Tag je Pkw-Stellplatz und die entsprechenden Fahrbewegungen auf dem Grundstück Kommunikationsgeräusche auf der Freifläche über einen Zeitraum von 6 Stunden Betrieb von Dieselaggregaten oder Leerlaufbetrieb von Einsatzfahrzeugen im Freien über einen Zeitraum von 6 Stunden am Tag Nachtzeitraum (22 00 bis 6 00 Uhr): je eine Anfahrt über den geplanten Zufahrtsweg von max. 12 Einsatzfahrzeugen und Einfahrt in die Fahrzeughalle je eine Anfahrt von 3 Rettungswagen (RTW) über den geplanten Zufahrtsweg und Einfahrt in die Fahrzeughalle 1 Stellplatzbewegung pro Stunde je Pkw-Stellplatz und die entsprechenden Fahrbewegungen auf dem Grundstück Sept Seite 12 von 32

13 4 Beschreibung der Emissionsansätze 4.1 Pkw-Geräusche Pkw-Fahrbewegungen Mit Verweis auf den Anhang A.2.2 der TA Lärm wird für Verkehrsvorgänge von Pkw auf Betriebsgrundstücken die in Nummer 7.4 Abs. 3 genannte Vorschrift RICHTLINIEN FÜR DEN LÄRMSCHUTZ AN STRAßEN RLS 90 herangezogen. Nach dem Berechnungsverfahren der RLS 90 ergibt sich für eine maßgebende stündliche Verkehrsstärke M von 1 Pkw-Fahrbewegung/h bei einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h 1, einem Lkw-Anteil p von 0% und einer Korrektur für die Straßenoberfläche DStrO von 0 (Asphaltbelag o.ä.) ein Emissionspegel Lm,E in 25 m Abstand von der Fahrbahnmitte von 28,5 (A). Aus diesem Emissionspegel leitet sich ein Schallleistungspegel LWA für eine Pkw-Vorbeifahrt von 92 (A) ab. Für die beschleunigte Abfahrt von Pkw wird nach der Parkplatzlärmstudie ein Schallleistungspegel von 92,5 (A) bei einer Einwirkzeit von 5 Sekunden angesetzt. Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (DStrO nach Tabelle 4 der RLS 90) und für Steigungen und Gefälle > 5% (DStg nach Formel 9 der RLS 90) zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall sind diese Korrekturen nicht zu berücksichtigen. Kurzzeitige Geräuschspitzen Als Spitzenpegel eines Einzelereignisses wird für die Tageszeit das Schlagen von Türen mit einem Schallleistungspegel von LWAmax = 97,5 (A) in Ansatz gebracht. 1 Das Berechnungsverfahren der RLS 90 legt eine Geschwindigkeit von mind. 30 m/h als untere Grenze fest Sept Seite 13 von 32

14 Pkw-Parkvorgänge Die Berechnung der von den Pkw-Stellplätzen abgestrahlten Schallleistungspegel erfolgt nach dem bereits in Abschnitt Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. beschriebenen getrennten Verfahren der PARKPLATZLÄRMSTUDIE des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007). Hiernach berechnet sich unter Berücksichtigung der in Abschnitt 3 angegebenen Bewegungshäufigkeiten folgende Schallleistungspegel LWATm in (A) für einen Stellplatz. Bez. Bezugsgröße B Wert für B in m² bzw. Anzahl N Tag N Nacht KPA KI KD KStrO LWATm Tag LWATm Nacht [h -1 ] [h -1 ] [] [] [] [] [(A)] [(A)] PFW Anzahl der Stellplätze Da in den Planungsentwürfen für die zwei betrachteten Standorte unterschiedliche Anzahlen für die Pkw-Stellplätze berücksichtigt wurden, wird zur besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse eine Frequentierung entsprechend der mittleren Stellplatzanzahl von 50 Stellplätzen für beide Varianten angesetzt. Die Stellplätze werden bei den Berechnungen als Flächenquellen berücksichtigt. Kurzzeitige Geräuschspitzen Spitzenpegel von Einzelereignissen werden durch das Schlagen von Türen, das Motorstarten oder das Schließen von Heck- bzw. Kofferraumdeckeln verursacht. Hierfür ist mit Schallleistungspegeln von bis zu LWAmax = 99,5 (A) zu rechnen Sept Seite 14 von 32

15 4.2 Lkw-Geräusche Lkw- Vorbeifahrgeräusche Mit Verweis auf den Anhang A.2.2 der TA Lärm wird für Verkehrsvorgänge von Lkw auf Betriebsgrundstücken die in Nummer 7.4 Abs. 3 genannte Vorschrift RICHTLINIEN FÜR DEN LÄRMSCHUTZ AN STRAßEN RLS 90 herangezogen. Nach dem Berechnungsverfahren der RLS 90 ergibt sich für eine maßgebende stündliche Verkehrsstärke M von 1 Lkw-Fahrbewegung/h bei einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h 2, einem Lkw-Anteil p von 100% und einer Korrektur für die Straßenoberfläche DStrO von 0 (Asphaltbelag o.ä.) ein Emissionspegel Lm,E in 25 m Abstand von der Fahrbahnmitte von 41,5 (A). Aus diesem Emissionspegel leitet sich ein Schallleistungspegel LWA für eine Lkw- Vorbeifahrt von 105 (A) ab. Dieser Emissionspegel korrespondiert mit dem in der EG-Richtlinie 70/157/EWG, zuletzt geändert durch EG-Richtlinie 2007/34/EG vom 14. Juni 2007, vorgegebenen Emissionsgrenzwert für Fahrzeuge mit einer Antriebsleistung 150 kw. Für Fahrzeuge mit einer Antriebsleistung zwischen 75 kw und 150 kw liegt der Grenzwert demgegenüber um 2, für Fahrzeuge mit einer Antriebsleistung < 75 kw um 3 niedriger. In der schalltechnischen Prognose werden entsprechend den o. g. Ausführungen folgende Schallleistungspegel für die Vorbeifahrgeräusche von Lkw angesetzt: Lkw-Antriebsleistung < 75 kw 75 kw und < 150 kw 150 kw LWA = 102 (A) LWA = 103 (A) LWA = 105 (A) Bei der Emissionsberechnung sind im vorliegenden Fall keine Korrekturen für von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (DStrO nach Tabelle 4 der RLS 90) und für Steigungen und Gefälle > 5% (DStg nach Formel 9 der RLS 90) zu berücksichtigen. 2 Im TECHNISCHEN BERICHT ZUR UNTERSUCHUNG DER LKW- UND LADEGERÄUSCHE AUF BETRIEBSGELÄNDEN VON FRACHTZENTREN, AUSLIEFERUNGSLAGERN UND SPEDITIONEN der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (1995) wurde eine mittlere Fahrtgeschwindigkeit auf Betriebsgeländen von 22 km/h festgestellt. Das Berechnungsverfahren der RLS 90 legt eine Geschwindigkeit von mindestens 30 m/h als untere Grenze fest Sept Seite 15 von 32

16 Weitere Lkw-Geräusche Zur Bestimmung der weiteren Geräuschemissionen von Lkw wird der TECHNISCHE BERICHT ZUR UNTERSUCHUNG DER LKW- UND LADEGERÄUSCHE AUF BETRIEBSGELÄNDEN VON FRACHTZENTREN, AUSLIEFERUNGSLAGERN UND SPEDITIONEN der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (1995) und die PARKPLATZLÄRMSTUDIE des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) herangezogen. In diesen Berichten werden u. a. folgende Emissionsdaten genannt: Rangiergeräusche Nach der o. g. Untersuchung sind Rangiervorgänge ggf. zusätzlich zu den Zufahrtsstrecken gesondert zu berücksichtigen. Dabei ist ein Schallleistungspegel während des Rangierens in Höhe von LWA = 99 (A) unabhängig von der Motorleistung anzusetzen. Bei einer mittleren Rangierdauer von 2 Minuten pro Lkw berechnet sich ein Schallleistungspegel für einen Rangiervorgang je Stunde von LWA,1h = 84 (A). Lkw-Halte- und Startvorgänge Haltevorgänge (Ladebordwände öffnen/schließen, Geräuschimpulse von Druckluftbremsen, erhöhter Leerlauf vor der Rampe) und Lkw-Startvorgänge (Motor-Anlassen, Türen schlagen, Geräuschimpulse von Druckluftbremsen, Leerlauf und Anfahrt) werden mit folgenden Schallleistungspegeln für einen Vorgang pro Stunde angesetzt: LWA,1h = 85 (A) LWA,1h = 82 (A) LWA,1h = 87 (A) für einen Haltevorgang für einen Startvorgang für einen Start- und Haltevorgang Sept Seite 16 von 32

17 Lkw-Parkvorgänge Die Geräuschemission von Lkw-Parkvorgängen lässt sich nach dem sogenannten getrennten Berechnungsverfahren der PARKPLATZLÄRMSTUDIE bestimmen. Die hiernach berechneten Schallleistungspegel LWAT,r in (A) für einen Parkvorgang (2 Bewegungen) im 16-stündigen Tageszeitraum und für einen Parkvorgang in der ungünstigsten Nachtstunde sind in der nachfolgenden Tabelle angegeben. Bez. Bezugsgröße B Wert für B in m² bzw. Anzahl N Tag N Nacht KPA KI KD KStrO LWATm Tag LWATm Nacht [h -1 ] [h -1 ] [] [] [] [] [(A)] [(A)] PLkw Anzahl der Stellplätze Kurzzeitige Geräuschspitzen Beim Ablassen der Bremsluft, Schlagen von Aufbauten, beschleunigter Abfahrt etc. können kurzzeitig wesentlich höhere Geräusche auftreten. In der PARKPLATZLÄRMSTUDIE werden mit Verweis auf die geltenden Regelungen der StVZO und auf EG-Grenzwerte für diese Einzelereignisse mittlere Maximal-Schallleistungspegel von LWA,max =97,5 bis 105,5 (A) angegeben. Zur Abschätzung des ungünstigsten Falles wird in der Prognose der aus dem älteren TECHNISCHEN BERICHT ZUR UNTERSUCHUNG DER LKW- UND LADEGERÄUSCHE AUF BETRIEBSGELÄNDEN abgeleitete mittlere Maximal-Schallleistungspegel für Geräusche von Betriebsbremsen von LWA,max =110 (A) angesetzt. 4.3 Dieselaggregate / Lkw-Leerlauf Die Geräuschemission von Dieselaggregaten kann in guter Näherung mit der Geräuschemission des Lkw-Leerlaufs beschrieben werden. Nach der Untersuchung der Hessischen Landesanstalt für Umwelt über Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen ist für den Leerlaufbetrieb von Lkw unabhängig von der Antriebsleistung ein Schallleistungspegel LWA von 94 (A) bezogen auf die Einwirkzeit anzusetzen Sept Seite 17 von 32

18 4.4 Aus- und Weiterbildung / Kommunikationsgeräusche Für die Geräusche bei der Aus- und Weiterbildung in den Hofbereichen wird der Emissionsansatz der Richtlinie VDI 3770 herangezogen. Hiernach berechnet sich der Schallleistungspegel für die Kommunikationsgeräusche wie folgt: LWA,K = LWAeq 10*log (K) + 10*log (N) + ΔLI Hierbei ist LWA,K LWAeq der Schallleistungspegel der Kommunikationsgeräusche für die Dauer der Äußerung in (A) der Schallleistungspegel einer Person je nach Art der Äußerung (s. Tabelle) in (A) K der Anteil der tatsächlich sprechenden Personen in %/100 für den Planungsfall 50% N die Anzahl der anwesenden Personen ΔLI der Impulszuschlag (gilt nicht für Gastronomieeinrichtungen von Sportanlagen) Der Schallleistungspegel LWAeq einer sich äußernden Person ist abhängig von der Art der Äußerung und reicht von normalem Sprechen bis zu sehr lautem Schreien. In der Richtlinie VDI 3770 sind für das breite Spektrum von Kommunikationsgeräuschen folgende Schallleistungspegel aus messtechnischen Erhebungen zusammengefasst: Art der Äußerung LWAeq 3 LWAmax Sprechen normal Sprechen gehoben Sprechen sehr laut 75 Rufen normal Rufen laut 90 Rufen sehr laut 95 Schreien normal 100 Schreien laut Schreien sehr laut Die angegebenen Werte LWAeq beziehen sich bei der Sprachäußerung auf die Zeitdauer T der Äußerung mit energieäquivalenter Mittelung Sept Seite 18 von 32

19 Zur Berücksichtigung der erhöhten Störwirkung von impulshaltigen Geräuschen, d. h. kurzzeitigen Geräuschspitzen z. B. durch Zurufe etc., wird den Berechnungen ein Impulszuschlag zugrunde gelegt. Der Impulszuschlag wird wie folgt ermittelt: ΔLI = 9,5 (A) - 4,5*log (N*K) Für die Prognose wird angenommen, dass sich auf den Freiflächen über einen Zeitraum von 6 Stunden am Tag im Mittel 20 Personen dauernd aufhalten und sich in gehobener Sprechweise unterhalten. Der Anteil der tatsächlich sprechenden Personen ist bedingt durch den Ausbildungsbetrieb (ein Sprecher, viele Zuhörer) gering anzusetzen. Zur Wahl eines konservativen Ansatzes wird der Anteil mit 10 % angesetzt. Hierfür berechnet sich somit ein Schallleistungspegel für die Kommunikationsgeräusche im Freien von LWA = 81,2 (A). Die Quellenhöhe über Fußbodenniveau beträgt für sitzende Personen 1,2 m, für stehende Personen 1,6 m. Der Freibereich wird als Flächenschallquelle mit einer Höhe von 1,6 m (stehende Personen) berücksichtigt. Kurzzeitige Geräuschspitzen Spitzenpegel von Einzelereignissen werden mit einem Schallleistungspegel von LWAmax = 86 (A) (lautes Rufen) berücksichtigt Sept Seite 19 von 32

20 5 Ermittlung und Beurteilung der Schallimmissionen 5.1 Beschreibung des Berechnungsverfahrens Zur Ermittlung der Geräuschimmissionen werden die in den Abschnitten 3 und 4 beschriebenen Untersuchungsgrundlagen für den Tageszeitraum (6 00 bis Uhr) und für den Nachtzeitraum (22 00 bis 6 00 Uhr) verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird mit Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis 4000 Hz, teilweise mit A-bewerteten Schallpegeln für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz durchgeführt. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden berücksichtigt. Für die zu beurteilende Geräuschsituation im Einwirkungsbereich wird die Berechnung der einzelnen Schalldruckpegel nach der DIN ISO für den Tageszeitraum und den Nachtzeitraum mit dem Programmsystem SAOS-NP (Version ) der Kramer Software GmbH durchgeführt: LAT(DW) = LW + DC A in (A) Hierbei ist LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort der Schallleistungspegel der Geräuschquelle die Richtwirkungskorrektur = Adiv + Aatm + Agr + Abar die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Sept Seite 20 von 32

21 Für die Ermittlung des Langzeit-Mittelungspegels LAT(LT) an den Immissionsorten wird gemäß Formel (6) der Norm DIN ISO : LAT(LT) = LAT(DW) - Cmet in (A) eine meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt. Diese meteorologische Korrektur wird gemäß Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO bestimmt: Cmet = C0 [1 10*(hs + hr)/dp] Cmet = 0 wenn dp > 10*(hs + hr) wenn dp 10*(hs + hr) Hierbei ist hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter die Höhe des Aufpunktes in Meter der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in Der meteorologische Faktor C0 berechnet sich gemäß Empfehlungen des Landesumweltamtes LUA NRW vom 1. Mai 1999 wie folgt: p i 0,1 Δ L i C0 = 10 log 10 in 100 Hierbei ist pi die Häufigkeit der Windverteilung in % ΔLi die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors Sept Seite 21 von 32

22 Die Häufigkeit der Kalmen (Windstille) pc in % wird zu gleichen Teilen auf alle gleichmäßigen Windsektoren verteilt. Die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung ΔLi bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors, dessen Winkel αi um den Winkel εi von der Mitwindrichtung β abweicht, berechnet sich nach: Δ i ( ε 45 sin ( ε) ) L = 5 5 cos in Dies bedeutet, dass in großer Entfernung im langjährigen Mittel bei Querwind (ε = 90 / 270 ) eine Dämpfung um 1,5 und bei Gegenwind (ε = 180 ) eine Dämpfung um 10 angesetzt wird. Die Windrichtungsverteilung wurde den Daten der Wetterstation Münster entnommen. Die graphische Darstellung der AK-Statistik kann im Anhang eingesehen werden. Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang entnommen werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben. Die energetische Summe aller Schalldruckpegel (LAT) ergibt die Beurteilungspegel Lr,T und Lr,N in (A) für die Tages- und Nachtzeit. 5.2 Ergebnisse und Beurteilung Standort Alverskirchener Straße Die durch den Normalbetrieb des Feuergerätehauses und der Rettungswache verursachten Geräuschimmissionen im Umfeld des Standortes an der Alverskirchener Straße sind in der nachfolgenden Tabelle für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht zusammengefasst Sept Seite 22 von 32

23 Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung - Geschoss - Fassade Gebietsnutzung IRWT (A) Lr,T (A) IRWN (A) Lr,N (A) IP1/ B.-von-Armin-Str OG - O WA IP2/ Händelstraße 4 - OG - N WA IP3/ Lortzingstraße 20 - EG - W WA IP4/ Lortzingstraße 18 - EG - W WA IP5/ Lortzingstraße 12 - EG - W WA IP6/ BPlan Drostegärten 26.Änd. WA IP7/ B.-von-Suttner-Weg 15 - OG - O WA IP8/ E.-Lasker-Schüler-Weg 19 - OG - O WA Wie die Ergebnisse der Berechnung zeigen, wird der Immissionsrichtwert für ALLGEMEINE WOHNGEBIETE (WA) zur Tageszeit an den untersuchten Immissionsorten unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Betriebsweise eingehalten bzw. unterschritten. Die Unterschreitungen betragen am kritischsten Immissionsort IP6 4. Hier werden die Geräuscheinwirkungen maßgeblich durch den Betrieb auf der Freifläche (insbesondere durch den Aggregatbetrieb) bestimmt. An allen weiteren Immissionsorten wird der Immissionsrichtwert um mindestens 7 unterschritten. In der ungünstigsten vollen Nachtstunde wird der Immissionsrichtwert nur am Immissionsort IP2 eingehalten. An allen weiteren Immissionsorten sind zum Teil erhebliche Überschreitungen des Richtwertes von bis zu 11 festzustellen. Der Immissionsrichtwert für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen von tagsüber 85 (A) in ALL- GEMEINEN WOHNGEBIETEN (WA) wird an allen Immissionsorten eingehalten. Im Nachtzeitraum wird der zulässige Wert von 60 (A) an allen untersuchten Immissionsorten überschritten. Die höchsten Überschreitungen sind mit einem Spitzenpegel von 74 (A) am Immissionsort IP6 festzustellen Standort Betonwerk Bruens Die durch den Normalbetrieb des Feuergerätehauses und der Rettungswache verursachten Geräuschimmissionen im Umfeld des Standortes an der Straße Orkotten sind in der nachfolgenden Tabelle für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht zusammengefasst Sept Seite 23 von 32

24 Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung - Geschoss - Fassade Gebietsnutzung IRWT (A) Lr,T (A) IRWN (A) Lr,N (A) IP1/ Orkotten 38 - DG - W GE IP2/ Orkotten 34 - DG - W GE IP3/ Gildeweg 9 - OG - W GE IP4a/ B-Plan Nr. 44 Baugrenze Süd WA IP4b/ B-Plan Nr. 44 Baugrenze Süd WA IP4c/ B-Plan Nr. 44 Baugrenze Süd WA Wie die Ergebnisse der Berechnung zeigen, werden die den Gebietsnutzungen entsprechenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit an allen untersuchten Immissionsorten unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Betriebsweise eingehalten bzw. unterschritten. Die Unterschreitungen betragen am kritischsten Immissionsort IP4a-c 12. Die Immissionsorte liegen tagsüber somit nach Ziffer 2.2 der TA Lärm nicht im Einwirkungsbereich der geplanten Anlage. In der ungünstigsten vollen Nachtstunde wird der Immissionsrichtwert ebenfalls an allen Immissionsorten eingehalten. Die Unterschreitungen betragen am kritischsten Immissionsort IP1 2, ansonsten 3 bis 13. Der Immissionsrichtwert für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen von tagsüber 85 (A) / 95 (A) in ALLGEMEINEN WOHNGEBIETEN (WA) / GEWERBEGEBIETEN (GE) wird an allen Immissionsorten eingehalten. Im Nachtzeitraum wird der zulässige Wert von 70 (A) am kritischen Immissionsort IP1 im Gewerbegebiet durch die Lkw-Geräusche um 3 überschritten. An allen weiteren Immissionsorten, insbesondere im nördlich gelegenen Bebauungsplangebiet Nr. 44, werden die zulässigen Richtwerte für Geräuschspitzen eingehalten Sept Seite 24 von 32

25 6 Fazit und Ausblick Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes ist für die Ansiedlung des geplanten Feuerwehrgerätehauses mit Rettungswache für die Freiwillige Feuerwehr der Standort nördlich der Straße Orkotten (Betonwerk Bruens) im Vergleich zum Standort an der Alverskirchener Straße zu favorisieren. Dies ergibt sich bereits aus dem unterschiedlichen Abständen und den Schutzniveaus der an die Standorte angrenzenden Nutzungen. Hinsichtlich der Planung am Standort an der Straße Orkotten ist aufgrund der relativ deutlichen Unterschreitungen der Immissionsrichtwerte am Tag eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung für diesen Zeitraum nicht erforderlich. Auch im Nachtzeitraum werden die Immissionsrichtwerte unterschritten. Da die geplante Anlage allerdings im Sinne der Ziffer der TA Lärm an einigen Immissionsorten relevant einwirkt, ist eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung zur Nachtzeit erforderlich. Abhängig von den Ausmaßen der Geräuschvorbelastung sind ggf. Schallschutzmaßnahmen zu entwickeln, die sicherstellen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte in der Gesamtbelastung nicht überschritten werden. Mögliche Minderungsmaßnahmen sind eine Verschiebung des Baukörpers und der Pkw- Stellplätze Richtung Süden sowie die Errichtung von Schallschutzwänden im Bereich der Pkw- Stellplätze bzw. nördlich der Freifläche vor den Hallentoren. Welche der Maßnahmen zum Tragen kommen und wie die Abmessungen zu dimensionieren sind, lässt sich erst bei Kenntnis der Vorbelastung im Nachtzeitraum abschätzen. Aufgrund der zu erwartenden kurzzeitigen Geräuschspitzen durch den Lkw-Verkehr im Bereich der Zufahrt sind in jedem Fall aber Maßnahmen zur Minderung der Geräusche am nächstgelegenen Wohnhaus Orkotten 38 vorzusehen. Hier ist insbesondere eine Verlegung der Zufahrt nach Westen in Verbindung mit einer Schallschutzwand im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze des betroffenen Wohngebäudes in Betracht zu ziehen. Abstand der Fahrspur und Höhe der Schallschutzwand können im Rahmen einer Detailplanung unter Berücksichtigung anderer Planungserfordernisse dimensioniert werden Sept Seite 25 von 32

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27 7 Feuerwehr und Rettungswache im Einsatzfall Im Einsatzfall sind Feuerwehr und Rettungsdienst nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) befugt, Sonderrechte im öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch zu nehmen, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Um die Sondernutzungsrechte in Anspruch nehmen zu können, sind die Einsatzfahrzeuge verpflichtet, blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn zu verwenden ( 38 StVO). Die vorgeschriebene Verwendung des Einsatzhorns führt insbesondere im unmittelbaren Umfeld von Feuer- und Rettungswachen zu hohen Geräuschimmissionen im Einsatzfall. Die hier entstehende Geräuschbelastung unterliegt im Gegensatz zum normalen Betrieb der Feuer- und Rettungswache nicht einer Beurteilung nach TA Lärm. Zum Schutz der Anwohner gilt aber das Gebot, die Geräuschbelastungen zu minimieren. In diesem Sinn ist zu betrachten, unter welchen Umständen auf die Verwendung des Einsatzhorns bei der Abfahrt der Einsatzfahrzeuge verzichtet werden kann. In der geübten Praxis müssen nach Auskunft der Feuerwehr im Rahmen vergleichbarer Untersuchungen für Standorte von Feuer- und Rettungswachen vier Voraussetzungen kumulativ vorliegen, die in aller Regel zu einem Verzicht auf die Verwendung des Einsatzhorns führen: - Die Ausfahrsituation ist durch eine bedarfgesteuerte Lichtzeichenanlage geklärt und - auf der Anbindungsstraße liegt keine Stausituation vor und - die Einsatzfahrzeuge bewegen sich im öffentlichen Straßenraum nicht wesentlich schneller als die übrigen Verkehrsteilnehmer und - ein Ruhebedürfnis von Anliegern liegt vor. Um diese vier Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Verwendung des Einsatzhorns im Regelfall erfüllen zu können und somit dem Gebot zur Minimierung der Geräuschimmissionen nachzukommen, ist also eine bedarfsgesteuerte Lichtzeichenanlage in Betracht zu ziehen Sept Seite 27 von 32

28 Es sei abschießend darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Einsatzhorns immer im Ermessen des jeweiligen Fahrers liegt und ihm nicht untersagt werden kann. Es kann bei Vorhandensein einer Lichtzeichenanlage aber berechtigt davon ausgegangen werden, dass das Signalhorn in der Regel erst im Bereich von Kreuzungen und Straßeneinmündungen eingeschaltet wird Sept Seite 28 von 32

29 8 Zuzurechnender Fahrverkehr im öffentlichen Verkehrsraum Die verkehrstechnische Erschließung der betrachteten Standorte erfolgt über die relativ stark frequentierten Straßen Orkotten (K50) bzw. Alverskirchener Straße (L811). Das demgegenüber geringe Fahraufkommen des geplanten Feuerwehrgerätehauses mit Rettungswache ist nicht geeignet, die Geräuscheinwirkungen des gegebenen allgemeinen Verkehrsaufkommens um mindestens 3 zu erhöhen. Die kumulativ geltenden Kriterien nach Ziffer 7.4 der TA Lärm werden somit für beide Planungsvarianten nicht erfüllt. Eine Prüfung, ob Maßnahmen organisatorischer Art eine Verminderung der Geräusche des anlagenbezogenen Verkehrs bewirken können, ist somit nicht erforderlich Sept Seite 29 von 32

30 9 Qualität der Prognose Allgemein Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der DIN ISO festgelegt sind (werden hier im Einzelnen nicht aufgeführt), und sind unabhängig von Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert: mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort [m] Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 0 < d < 100 m [] Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 100 m < d < 1000 m [] 0 < h < 5 ± 3 ± 3 5 < h < 30 ± 1 ± 3 Bei einem Prognoseverfahren der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der DIN ISO einer Standardabweichung σprognose von 0,5 bzw. 1, Sept Seite 30 von 32

31 Schallemissionspegel Die im Rahmen dieser Prognose eingesetzten Schallleistungspegel für die maßgeblichen Schallquellen basieren auf Angaben aus der einschlägigen Fachliteratur (insbesondere des TECHNISCHEN BERICHTES ZUR UNTERSUCHUNG DER LKW- UND LADEGERÄUSCHE AUF BETRIEBSGELÄNDEN VON FRACHTZENTREN, AUSLIEFE- RUNGSLAGERN UND SPEDITIONEN der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und der PARKPLATZLÄRMSTUDIE, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz) und eigenen Erfahrungswerten. Die Emissionsansätze beziehen sich in der Regel auf den jeweils ungünstigsten Betriebszustand. Daher ist davon auszugehen, dass die in der Realität tatsächlich zu erwartenden Geräuschimmissionen unterhalb der hiernach berechneten Werte liegen. Betriebsbedingungen Die Angaben über die voraussichtlichen Betriebsbedingungen wurden aus Erfahrungswerten bei vergleichbaren Projekten angesetzt. Im Rahmen eines konservativen Ansatzes wurden Betriebsvorgänge und die Fahrzeugbewegungen der oberen Erwartungsgrenze entsprechend angesetzt. Die Angaben über die Betriebsbedingungen wurden unter Berücksichtigung der Betriebsgröße auf Plausibilität geprüft. Prognosesicherheit Die Prognosesicherheit wird im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen summarisch mit +1/-3 (A) abgeschätzt Sept Seite 31 von 32

32 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten erwähnten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Ahaus, 7. Sept Erstellt durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Phys. Ing. Thomas Wihard Dipl.-Ing. Peter Wenzel Sept Seite 32 von 32

33 Anhang I II III IV V VI VII VIII Grundlagen Legenden Emissionskataster Berechnung der Schallemission Schallausbreitungsberechnung Schallimmissionspläne Lagepläne Windstatistik Sept Anhang

34 I Grundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. Nr. 71 vom S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. November 2005 (BGBl. I S. 1865) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. Nr. 17 vom S. 504) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619) Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 DIN ISO : Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf September 1997 DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai 1990, berichtigter Nachdruck Februar Sept Anhang I, Seite 1 von 2

35 PARKPLATZLÄRMSTUDIE, UNTERSUCHUNG VON SCHALLEMISSIONEN AUS PARKPLÄTZEN, AUTOHÖFEN UND OMNIBUSBAHNHÖFEN SOWIE VON PARKHÄUSERN UND TIEFGARAGEN Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, 6. überarbeitete Auflage August 2007 TECHNISCHER BERICHT ZUR UNTERSUCHUNG DER LKW- UND LADEGERÄUSCHE AUF BETRIEBSGELÄNDEN VON FRACHTZENTREN, AUSLIEFERUNGSLAGERN UND SPEDITIONEN, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft Nr. 192, 1995 EINFÜHRUNG TECHNISCHER BAUBESTIMMUNGEN NACH 3, ABS. 3 BAUO NRW; DIN 4109 SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU; ANFORDERUNGEN UND NACHWEISE, AUSGABE NOVEMBER 1989, Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) Angaben und Unterlagen des Auftraggebers Sept Anhang I, Seite 2 von 2

36 II Legenden Sept Anhang II, Seite 1 von 3

37 Tabelle Emissionsdaten Zeichen Einheit Bedeutung Nr. Kommentar Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Textliche Beschreibung der Quelle (Angabe je nach Situation) Emission (A) Gesamtpegel des verwendeten Emissionsspektrums / Ganzzahlwertes Bez. Abst. m Messabstand zur Quelle. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet num. Add. Korrekturfaktor, nach Bedarf (z. B. Ruhezeitenzuschläge etc.) Messfl. / Anzahl m² Eintragung der Messfläche bzw. die Fläche des schallabstrahlenden Bauteiles. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. R+Cd Mw Das bewertete Bauschalldämmmaß des jeweiligen Bauteiles in. Der Diffusionstherm Cd nach DIN EN :2000 gibt den Abzugswert für den Übergang vom Diffusfeld ins Freifeld bei der Schallabstrahlung über die Umfassungsbauteile von Räumen an. Der Diffussionstherm beträgt im Standardfall 6. MM Minderungsmaßnahmen an der Quelle, quantitative Eintragung. Wird je nach Berechnungsart mit berücksichtigt oder nicht berücksichtigt Einw.-T h Eintragung der Einwirkzeit. Eingaben mit einem Minuszeichen entsprechen einer Einwirkzeit in Sekunden (z. B. -0,50 = 50 Sek.). Keine Eingabe: Einwirkzeit = ges. Beurteilungszeitraum v km/h Geschwindigkeit einer bewegten Linienquelle. Über die Geschwindigkeit berechnet das Programm die Einwirkzeit der Quelle hq m Höhe der Emissionsquelle Lw (LmE) (A) Ergebnisgrößen aus Emission, Zuschlägen für Anzahl, Messfläche, Entfernung etc. sowie Abzügen für Schalldämmung (ohne zeitliche Korrektur) Einw. T Nacht h Einwirkzeit zur Nacht, wenn = 0, dann keine Berücksichtigung zur Nachtzeit, wenn auch Eintragung in Einw.-T, dann Beurteilungszeit für die Quelle Einw. T Tag h Einwirkzeit am Tag, wenn = 0, dann keine Berücksichtigung zur Tageszeit, wenn auch Eintragung in Einw.-T, dann Beurteilungszeit für die Quelle Einw. Ruhezeit h Einwirkzeit der Quelle innerhalb der Ruhezeit Lw/LmE* Nacht (A) Ergebnisgrößen aus Emission, Zuschlägen für Anzahl, Messfläche, Entfernung etc. sowie Abzügen für Schalldämmung inkl. zeitlicher Korrektur) Lw/LmE* Tag (A) Ergebnisgrößen aus Emission, Zuschlägen für Anzahl, Messfläche, Entfernung etc. sowie Abzügen für Schalldämmung inkl. zeitlicher Korrektur) Sept Anhang II, Seite 2 von 3

38 Tabelle Immissionsdaten Zeichen Einheit Bedeutung Nr. Kommentar Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Textliche Beschreibung der Quelle (Angabe je nach Situation) LW (A) Schallleistungspegel der Emissionsquelle DT Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum oder Einwirkzeit MM Minderungsmaßnahmen an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme zur Berechnung von LAT unberücksichtigt (siehe auch LAT) D0 Raumwinkelmaß cmet Meteorologie-Korrektur-Faktor; Größe abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet +RT Ruhezeitenzuschlag dp m Horizontaler Abstand der Emissionsquelle (akustischer Schwerpunkt) zum Immissionsort DI Richtwirkungsmaß Abar Einfügungsdämmmaß eines Hindernisses(z. B. eines Schallschirmes) Adiv Abstandsmaß Aatm Luftabsorptionsmaß Agr Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß, je nach Berechnungsverfahren ist das Raumwinkelmaß für den Boden in dem Wert enthalten Refl.-Ant. Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Dächern LAT Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart (siehe Tabellenkopf o. re.) ist LAT ohne Berücksichtigung der Minderungsmaßnahmen (Minder. bzw. MM) oder mit Berücksichtigung der Minderungsmaßnahmen angegeben (LAT(T) oder LAT(T,M)) Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnung genutzt und entsprechend dokumentiert werden Sept Anhang II, Seite 3 von 3

39 III Emissionskataster Sept Anhang III, Seite 1 von 3

40 FAf PB a b FB 6 PA 7 g c d 1 e h 2 Auftraggeber: Stadt Telgte, Baßfeld 4-6, Telgte Auftragsnummer: Maßstab: 1:750 Datum: 7. Sept Projekt: Machbarkeitsuntersuchung für zwei Standorte für ein Gerätehaus und eine Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr in Telgte Darstellung: Darstellung des Betriebsgeländes am Standort Alverskirchener Straße und der Geräuschquellen Sept Anhang III, Seite 2 von 3

41 FAPA a 3 1a 2 PB FB 1b 6 d b 5 e 4 f c Auftraggeber: Stadt Telgte, Baßfeld 4-6, Telgte Auftragsnummer: Maßstab: 1:750 Datum: 7. Sept Projekt: Machbarkeitsuntersuchung für zwei Standorte für ein Gerätehaus und eine Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr in Telgte Darstellung: Darstellung des Betriebsgeländes am Standort Betonwerk Bruens, Orkotten, und der Geräuschquellen Sept Anhang III, Seite 3 von 3

42 IV Berechnung der Schallemission Sept Anhang IV, Seite 1 von 7

43 Standort Alverskirchener Straße Sept Anhang IV, Seite 2 von 7

44 Nr. Kommentar Emis- sion (A) num. Add. (A) Messfl. R+Cd (m2) Mw Anzahl Einw.T h (- s/100) v km/ h x-q (U-Nr.) hq m Y-Q 5E+07 3E+07 Lw/LmE Lw/LmE Nacht (A) * Tag (A) * Pkw-Geräusche: Stellplätze: PA Stellplätze Ost Tag PA Stellplätze Ost Nacht PB Stellplätze West Tag PB Stellplätze West Nacht FA Fahrweg POst Tag FA Fahrweg POst Nacht FB Fahrweg PWest Tag FB Fahrweg PWest Nacht ZS Lkw-Geräusche: Tageszeitraum: 1 An-/Abfahrt Lkw Rangieren Lkw Halten / Starten An-/Abfahrt RTW Rangieren RTW Halten / Starten Nachtzeitraum: 1 An-/Abfahrt Lkw Anfahrt RTW ZS Freifläche West: Tageszeitraum: 7 Kommunikation Aggregatebetrieb ZS GS Sept Anhang IV, Seite 3 von 7

45 Nr. Kommentar Emis- sion (A) num. Add. (A) Messfl. R+Cd (m2) Mw Anzahl Einw.T h (- s/100) v km/ h x-q (U-Nr.) hq m Y-Q 5E+07 3E+07 Lw/LmE Lw/LmE Nacht (A) * Tag (A) * Geräuschspitzen a Pkw-Geräusche b Pkw-Geräusche c Pkw-Geräusche d Pkw-Geräusche e Pkw-Ausfahrt f Pkw-Ausfahrt g Lkw-Geräusche h Lkw-Geräusche e Lkw-Ausfahrt f Lkw-Ausfahrt Sept Anhang IV, Seite 4 von 7

46 Standort Betonwerk Bruens Sept Anhang IV, Seite 5 von 7

47 Nr. Kommentar Emis- sion (A) num. Add. (A) Messfl. R+Cd (m2) Mw Anzahl Einw.T h (- s/100) v km/ h x-q (U-Nr.) hq m Y-Q 5E+07 3E+07 Lw/LmE Lw/LmE Nacht (A) * Tag (A) * Pkw-Geräusche: Stellplätze: PA Stellplätze Nord Tag PA Stellplätze Nord Nacht PA Stellplätze Nord Tag PA Stellplätze Nord Nacht PB Stellplätze Süd Tag PB Stellplätze Süd Nacht PB Stellplätze Süd Tag PB Stellplätze Süd Nacht FA Fahrweg PNord Tag FA Fahrweg PNord Nacht FB Fahrweg PSüd Tag FB Fahrweg PSüd Nacht ZS Lkw-Geräusche: Tageszeitraum: 1a An-/Abfahrt Lkw b An-/Abfahrt Lkw Rangieren Lkw Halten / Starten An-/Abfahrt RTW Rangieren RTW Halten / Starten Nachtzeitraum: 1a An-/Abfahrt Lkw b An-/Abfahrt Lkw Anfahrt RTW ZS Sept Anhang IV, Seite 6 von 7

48 Nr. Kommentar Emis- sion (A) num. Add. (A) Messfl. R+Cd (m2) Mw Anzahl Einw.T h (- s/100) v km/ h x-q (U-Nr.) hq m Y-Q 5E+07 3E+07 Lw/LmE Lw/LmE Nacht (A) * Tag (A) * Freifläche West: Tageszeitraum: 7 Kommunikation Aggregatebetrieb ZS GS Geräuschspitzen a Pkw-Geräusche b Pkw-Geräusche c Pkw-Geräusche d Pkw-Geräusche e Pkw-Ausfahrt c Lkw-Geräusche d Lkw-Geräusche f Lkw-Ausfahrt Sept Anhang IV, Seite 7 von 7

49 V Schallausbreitungsberechnung Die detaillierten Ergebnisse der Schallausbreitungsberechnungen werden der Übersicht halber nur für die bezogen auf den Tages- und Nachtzeitraum kritischsten Immissionsorte für beide Standortbetrachtungen aufgeführt. Bei Bedarf können die Ergebnisse aller Einzelpunktberechnungen zur Verfügung gestellt werden Sept Anhang V, Seite 1 von 13

50 Standort Alverskirchener Straße Tageszeitraum (6 00 bis Uhr) Sept Anhang V, Seite 2 von 13

51 IP6/ Bebauungsplan Drostegärten (2. Änd.) Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Pkw-Geräusche: Stellplätze: PA Stellplätze Ost Tag PA Stellplätze Ost Nacht 83.1 PB Stellplätze West Tag PB Stellplätze West Nacht 76.5 FA Fahrweg POst Tag FA Fahrweg POst Nacht FB Fahrweg PWest Tag FB Fahrweg PWest Nacht ZS 46.0 Lkw-Geräusche: Tageszeitraum: 1 An-/Abfahrt Lkw Rangieren Lkw Halten / Starten An-/Abfahrt RTW Rangieren RTW Halten / Starten Nachtzeitraum: 1 An-/Abfahrt Lkw Anfahrt RTW ZS 44.3 Freifläche West: Tageszeitraum: 7 Kommunikation Aggregatebetrieb ZS 48.3 GS Sept Anhang V, Seite 3 von 13

52 Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Geräuschspitzen a Pkw-Geräusche b Pkw-Geräusche c Pkw-Geräusche d Pkw-Geräusche e Pkw-Ausfahrt f Pkw-Ausfahrt g Lkw-Geräusche h Lkw-Geräusche e Lkw-Ausfahrt f Lkw-Ausfahrt Sept Anhang V, Seite 4 von 13

53 Standort Alverskirchener Straße Nachtzeitraum (22 00 bis 6 00 Uhr) Sept Anhang V, Seite 5 von 13

54 IP6/ Bebauungsplan Drostegärten (2. Änd.) Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Pkw-Geräusche: Stellplätze: PA Stellplätze Ost Tag 77.1 PA Stellplätze Ost Nacht PB Stellplätze West Tag 70.5 PB Stellplätze West Nacht FA Fahrweg POst Tag FA Fahrweg POst Nacht FB Fahrweg PWest Tag FB Fahrweg PWest Nacht ZS 50.1 Lkw-Geräusche: Tageszeitraum: 1 An-/Abfahrt Lkw Rangieren Lkw Halten / Starten An-/Abfahrt RTW Rangieren RTW Halten / Starten 75.7 Nachtzeitraum: 1 An-/Abfahrt Lkw Anfahrt RTW ZS 45.0 Freifläche West: Tageszeitraum: 7 Kommunikation Aggregatebetrieb 94.0 ZS 0.0 GS Sept Anhang V, Seite 6 von 13

55 Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Geräuschspitzen a Pkw-Geräusche b Pkw-Geräusche c Pkw-Geräusche d Pkw-Geräusche e Pkw-Ausfahrt f Pkw-Ausfahrt g Lkw-Geräusche h Lkw-Geräusche e Lkw-Ausfahrt f Lkw-Ausfahrt Sept Anhang V, Seite 7 von 13

56 Standort Betonwerk Bruens Tageszeitraum (6 00 bis Uhr) Sept Anhang V, Seite 8 von 13

57 IP4a/ B-Plan Nr. 44 Baugrenze Süd Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Pkw-Geräusche: Stellplätze: PA Stellplätze Nord Tag PA Stellplätze Nord Nacht 77.9 PA Stellplätze Nord Tag PA Stellplätze Nord Nacht 77.9 PB Stellplätze Süd Tag PB Stellplätze Süd Nacht 77.9 PB Stellplätze Süd Tag PB Stellplätze Süd Nacht 77.9 FA Fahrweg PNord Tag FA Fahrweg PNord Nacht FB Fahrweg PSüd Tag FB Fahrweg PSüd Nacht ZS 26.1 Lkw-Geräusche: Tageszeitraum: 1a An-/Abfahrt Lkw b An-/Abfahrt Lkw Rangieren Lkw Halten / Starten An-/Abfahrt RTW Rangieren RTW Halten / Starten Nachtzeitraum: 1a An-/Abfahrt Lkw b An-/Abfahrt Lkw Anfahrt RTW ZS Sept Anhang V, Seite 9 von 13

58 Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Freifläche West: Tageszeitraum: 7 Kommunikation Aggregatebetrieb ZS 42.2 GS 43.0 Geräuschspitzen a Pkw-Geräusche b Pkw-Geräusche c Pkw-Geräusche d Pkw-Geräusche e Pkw-Ausfahrt c Lkw-Geräusche d Lkw-Geräusche f Lkw-Ausfahrt Sept Anhang V, Seite 10 von 13

59 Standort Betonwerk Bruens Nachtzeitraum (22 00 bis 6 00 Uhr) Sept Anhang V, Seite 11 von 13

60 IP1/ Orkotten 38 - DG - W Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Pkw-Geräusche: Stellplätze: PA Stellplätze Nord Tag 71.9 PA Stellplätze Nord Nacht PA Stellplätze Nord Tag 71.9 PA Stellplätze Nord Nacht PB Stellplätze Süd Tag 71.9 PB Stellplätze Süd Nacht PB Stellplätze Süd Tag 71.9 PB Stellplätze Süd Nacht FA Fahrweg PNord Tag FA Fahrweg PNord Nacht FB Fahrweg PSüd Tag FB Fahrweg PSüd Nacht ZS 30.0 Lkw-Geräusche: Tageszeitraum: 1a An-/Abfahrt Lkw b An-/Abfahrt Lkw Rangieren Lkw Halten / Starten An-/Abfahrt RTW Rangieren RTW Halten / Starten 75.7 Nachtzeitraum: 1a An-/Abfahrt Lkw b An-/Abfahrt Lkw Anfahrt RTW ZS Sept Anhang V, Seite 12 von 13

61 Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet +RT dp m DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Freifläche West: Tageszeitraum: 7 Kommunikation Aggregatebetrieb 94.0 ZS 0.0 GS 47.6 Geräuschspitzen a Pkw-Geräusche b Pkw-Geräusche c Pkw-Geräusche d Pkw-Geräusche e Pkw-Ausfahrt c Lkw-Geräusche d Lkw-Geräusche f Lkw-Ausfahrt Sept Anhang V, Seite 13 von 13

62 VI Schallimmissionspläne Hinweis: Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den diskreten Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind Sept Anhang VI, Seite 1 von 5

63 IP7 IP6 IP8 IP5 IP4 IP3 IP1 IP2-35 (A) >35-40 (A) >40-45 (A) >45-50 (A) >50-55 (A) >55-60 (A) >60-65 (A) >65-70 (A) >70-75 (A) >75-80 (A) > (A) Auftraggeber: Stadt Telgte, Baßfeld 4-6, Telgte Auftragsnummer: Maßstab: 1:1.500 Datum: 7. Sept Projekt: Machbarkeitsuntersuchung für zwei Standorte für ein Gerätehaus und eine Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr in Telgte Darstellung: Betriebsgeräusche im Tageszeitraum (06 00 bis Uhr), Standort Alverkirchener Straße, Höhe des Immissionsrasters 5 m über Gelände Sept Anhang VI, Seite 2 von 5

64 IP7 IP6 IP8 IP5 IP4 IP3 IP1 IP2-35 (A) >35-40 (A) >40-45 (A) >45-50 (A) >50-55 (A) >55-60 (A) >60-65 (A) >65-70 (A) >70-75 (A) >75-80 (A) > (A) Auftraggeber: Stadt Telgte, Baßfeld 4-6, Telgte Auftragsnummer: Maßstab: 1:1.500 Datum: 7. Sept Projekt: Machbarkeitsuntersuchung für zwei Standorte für ein Gerätehaus und eine Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr in Telgte Darstellung: Betriebsgeräusche im Nachtzeitraum (22 00 bis 6 00 Uhr), Standort Alverkirchener Straße, Höhe des Immissionsrasters 5 m über Gelände Sept Anhang VI, Seite 3 von 5

65 IP4c IP4b IP4a IP3 IP2 IP1-35 (A) >35-40 (A) >40-45 (A) >45-50 (A) >50-55 (A) >55-60 (A) >60-65 (A) >65-70 (A) >70-75 (A) >75-80 (A) > (A) Auftraggeber: Stadt Telgte, Baßfeld 4-6, Telgte Auftragsnummer: Maßstab: 1:1.750 Datum: 7. Sept Projekt: Machbarkeitsuntersuchung für zwei Standorte für ein Gerätehaus und eine Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr in Telgte Darstellung: Betriebsgeräusche im Tageszeitraum (6 00 bis Uhr), Standort Betonwerk Bruens, Höhe des Immissionsrasters 5 m über Gelände Sept Anhang VI, Seite 4 von 5

66 IP4c IP4b IP4a IP3 IP2 IP1-35 (A) >35-40 (A) >40-45 (A) >45-50 (A) >50-55 (A) >55-60 (A) >60-65 (A) >65-70 (A) >70-75 (A) >75-80 (A) > (A) Auftraggeber: Stadt Telgte, Baßfeld 4-6, Telgte Auftragsnummer: Maßstab: 1:1.750 Datum: 7. Sept Projekt: Machbarkeitsuntersuchung für zwei Standorte für ein Gerätehaus und eine Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr in Telgte Darstellung: Betriebsgeräusche im Nachtzeitraum (22 00 bis 6 00 Uhr), Standort Betonwerk Bruens, Höhe des Immissionsrasters 5 m über Gelände Sept Anhang VI, Seite 5 von 5

67 VII Lagepläne Sept Anhang VII, Seite 1 von 5

68 Standort Betonwerk Bruens, Orkotten Standort Alverskirchener Straße Auftraggeber: Stadt Telgte, Baßfeld 4-6, Telgte Auftragsnummer: Maßstab: 1:7.500 Datum: 7. Sept Projekt: Machbarkeitsuntersuchung für zwei Standorte für ein Gerätehaus und eine Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr in Telgte Darstellung: Übersichtslageplan Sept Anhang VII, Seite 2 von 5

69 Standort Alverskirchener Straße Auftraggeber: Stadt Telgte, Baßfeld 4-6, Telgte Auftragsnummer: Maßstab: ohne Datum: 7. Sept Projekt: Machbarkeitsuntersuchung für zwei Standorte für ein Gerätehaus und eine Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr in Telgte Darstellung: 3-D-Grafik des Berechnungsmodells Sept Anhang VII, Seite 3 von 5

70 Standort Betonwerk Bruens, Orkotten Auftraggeber: Stadt Telgte, Baßfeld 4-6, Telgte Auftragsnummer: Maßstab: ohne Datum: 7. Sept Projekt: Machbarkeitsuntersuchung für zwei Standorte für ein Gerätehaus und eine Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr in Telgte Darstellung: 3-D-Grafik des Berechnungsmodells Sept Anhang VII, Seite 4 von 5

71 Auftraggeber: Stadt Telgte, Baßfeld 4-6, Telgte Auftragsnummer: Maßstab: s. Plan Datum: 7. Sept Projekt: Machbarkeitsuntersuchung für zwei Standorte für ein Gerätehaus und eine Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr in Telgte Darstellung: Topografische Karte Sept Anhang VII, Seite 5 von 5

72 VIII Windverteilungsstatistik Sept Anhang VIII, Seite 1 von 2

73 Sept Anhang VIII, Seite 2 von 2

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