Immissionsschutz-Gutachten

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1 Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung - Gewerbelärmeinwirkungen auf das Plangebiet Nr in Kranenburg Dieser Bericht ersetzt den Bericht Nr vom 23. Jan vollständig. Auftraggeber Gemeinde Kranenburg Klever Straße Kranenburg Schallimmissionsprognose Nr vom 23. Jan Verfasser Dipl.-Ing. Doris Einfeldt Umfang Textteil 38 Seiten Anhang 23 Seiten Ausfertigung PDF-Dokument

2 Inhalt Textteil Zusammenfassung Grundlagen Veranlassung und Aufgabenstellung Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Schallschutz im Städtebau Schallschutz in der Genehmigungsplanung Gewerbelärm Beschreibung der relevanten Emittenten sowie der berücksichtigten Betriebsbedingungen Beschreibung der Emissionsansätze Geräusche von Lkw Fahrvorgänge Weitere Lkw-Geräusche Parkplatzgeräusche Entladen von Silofahrzeugen mit bordeigener Pumpe Geräusche beim Be- und Entladen von Lkw an Außenrampen Geräusche beim Aufnehmen und Absetzen von Containern Geräusche bei der Be- und Entladung von Lkw mittels Stapler Schallübertragung von Räumen ins Freie Geräuschquellen von im Freien betriebenen technischen Anlagen Erforderliche Maßnahmen zur Immissionsminderung Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Untersuchte Immissionsorte Beschreibung des Berechnungsverfahrens Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Angaben zur Qualität der Prognose Inhalt Anhang A B C D Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 2 von 38

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abbildung 2: Lage des Plangebietes sowie der Umgebung (Karte: DGK5 des Geodatenserver NRW 2017 sowie Entwurf B-Plan 55/2)... 8 Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte (Kartengrundlage: Entwurf B-Plan 55/2) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Tabelle 2: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Tabelle 3: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Tabelle 4: Betriebsbeschreibung Tageszeitraum Tabelle 5: Betriebsbeschreibung Nachtzeitraum, lauteste Nachtstunde (z.b. 5:00 bis 6:00 Uhr) Tabelle 6: Geräuschspitzen Tabelle 7: Schallemission des Parkplatzes Tabelle 8: Geräuschemission bei der Be- oder Entladung von Rollcontainern über fahrzeugeigene Ladebordwand an Außenrampen Tabelle 9: Rauminnenpegel für die relevanten Produktions- und Technikräume Tabelle 10: Emissionsparameter von im Freien betriebenen technischen Anlagen Tabelle 11: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Tabelle 12: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm sowie den Beurteilungspegeln für die Tages- und Nachtzeit Tabelle 13: Geschätzte Unsicherheit für das Prognoseverfahren gemäß DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 3 von 38

4 Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens sind schalltechnische Untersuchungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55/2 Kranenburg Süd II der Gemeinde Kranenburg. Der Bebauungsplan stellt die planungsrechtliche Grundlage für die Neubebauung mit Wohngebäuden in einem Allgemeinen Wohngebiet dar. Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage von Kranenburg, südlich des Drüller Weges. Um die Wohnqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen, waren die auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbelärmimmissionen durch nördlich und westlich vorhandene gewerbliche Nutzungen zu ermitteln. Kriterien zur Ermittlung der Geräuschimmissionen und zur Beurteilung, ob die mit der Eigenart des geplanten Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt ist, sind in der Norm DIN definiert. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, waren geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Diese Untersuchung stellt eine Aktualisierung des vorhandenen Schallgutachtens Nr dar. Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung Die Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit an den untersuchten Immissionsorten an den Baugrenzen innerhalb des Plangebietes im Wesentlichen eingehalten bzw. unterschritten werden. Für eine Baugrenze berechnet sich noch eine Überschreitung des Richtwertes für Allgemeine Wohngebiete WA für das 1. Obergeschoss um 2 db. In der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte im Erdgeschoss des gesamten Plangebietes ebenfalls eingehalten bzw. unterschritten. Die Unterschreitungen betragen mindestens 2 db. Für 3 Immissionsorte der ersten nördlichen Reihe des Allgemeinen Wohngebietes berechnen sich noch Richtwertüberschreitungen um bis zu 3 db. Hier ist der Schallschutz über textliche Festsetzungen (siehe Kap. 8) sicherzustellen. Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen (tags IRWT+30 db; nachts IRWN+20 db) werden innerhalb des gesamten Plangebietes unterschritten. 1 DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN Gewerbelärmeinwirkungen im Rahmen der Bauleitplanung für den Bereich Kranenburg Süd in Kranenburg Uppenkamp + Partner GmbH, GA-Nr vom 31. März 2009 Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 4 von 38

5 Die Untersuchungsergebnisse gelten insbesondere unter Einhaltung der im Gutachten beschriebenen Betriebsweise und insbesondere unter folgenden Rahmenbedingungen: - Mehlanlieferung bei der Bäckerei Derks tagsüber, - keine schalltechnisch relevanten Betriebserweiterungen der beiden Betriebe Derks und des Palettenhandels, - Errichtung eines Lärmschutzwalles entlang der südlichen Grenze des Grundstücks des Palettenhandels (nördlich des geplanten Allgemeinen Wohngebietes) mit einer Länge von 75 m und einer Höhe von 4,5 m über Geländeoberkante. Hinweise zu textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan sind in Kap. 8 dargelegt. Die grafischen Darstellungen der zu erwartenden Lärmbelastung können in Anhang D eingesehen werden. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 5 von 38

6 1 Grundlagen BImSchG TA Lärm Einführung DIN 4109 NRW DIN 4109 DIN DIN 18005, BBl. 1 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 Einführung technischer Baubestimmungen nach 3, Abs. 3 BauO NRW; DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989, Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Berechnungsverfahren; Beiblatt 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf September 1997 DIN EN Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie, April 2001 VDI 2720 Blatt 1 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 Parkplatzlärmstudie Lkw-Lärmstudie Schallgutachten Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, 6. überarbeitete Auflage, August 2007 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft Nr. 192, 1995 Gewerbelärmeinwirkungen im Rahmen der Bauleitplanung für den Bereich Kranenburg Süd in Kranenburg Uppenkamp + Partner GmbH, GA- Nr vom 31. März 2009 Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 6 von 38

7 Weitere verwendete Unterlagen: DGK 5 des Geodatenserver NRW 2017, Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55/2 vom 4. Januar 2017, Schnittzeichnung der Entwurfsplanung für die Erschließung des Plangebietes inkl. Lärmschutzwall, Stand 9. Dezember Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: Hr. Hermsen, Gemeinde Kranenburg, Planungsbüro Fuhrmann + Keuten, Kleve, Ein Ortstermin wurde am 20. August 2015 durchgeführt. Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 7 von 38

8 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens sind schalltechnische Untersuchungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55/2 Kranenburg Süd II der Gemeinde Kranenburg. Der Bebauungsplan stellt die planungsrechtliche Grundlage für die Neubebauung mit Wohngebäuden in einem Allgemeinen Wohngebiet dar. Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage von Kranenburg, südlich des Drüller Weges. Die Lage des Plangebietes sowie der Umgebung kann im nachfolgenden Plan eingesehen werden: Abbildung 1: Lage des Plangebietes sowie der Umgebung (Karte: DGK5 des Geodatenserver NRW 2017 sowie Entwurf B-Plan 55/2) Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 8 von 38

9 Um die Wohnqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen, sind die auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbelärmimmissionen durch nördlich und westlich vorhandene gewerbliche Nutzungen zu ermitteln. Kriterien zur Ermittlung der Geräuschimmissionen und zur Beurteilung, ob die mit der Eigenart des geplanten Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt ist, sind in der Norm DIN definiert. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Diese Untersuchung stellt eine Aktualisierung des vorhandenen Schallgutachtens Nr dar. 3 DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN Gewerbelärmeinwirkungen im Rahmen der Bauleitplanung für den Bereich Kranenburg Süd in Kranenburg Uppenkamp + Partner GmbH, GA-Nr vom 31. März 2009 Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 9 von 38

10 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 3.1 Schallschutz im Städtebau Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der DIN gegeben. Im Beiblatt 1 6 zu dieser Norm sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in Verkehrslärm Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) Sondergebiete (SO), soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Die DIN enthält folgende Anmerkung und Hinweise: Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung ist der Belang des Schallschutzes als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu sehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. 5 DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli DIN , Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 10 von 38

11 In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln über 45 ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die VDI-Richtlinie in Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm > 50 auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist. 3.2 Schallschutz in der Genehmigungsplanung Gewerbelärm Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen. Die TA Lärm beschreibt das Verfahren zur Ermittlung der Geräuschbelastungen und stellt die Grundlage für die Beurteilung der Immissionen dar. 7 VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 11 von 38

12 Immissionsrichtwerte In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte genannt, bei deren Einhaltung im Regelfall ausgeschlossen werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Einwirkungsbereich gewerblicher oder industrieller Anlagen vorliegen. Die Immissionsrichtwerte gelten akzeptorbezogen. Dies bedeutet, dass die energetische Summe der Immissionsbeiträge aller relevant einwirkenden Anlagen, für die die TA Lärm gilt, den Immissionsrichtwert nicht überschreiten soll. In Abhängigkeit der Nutzung des Gebietes, in dem die schutzbedürftigen Nutzungen liegen, gelten die in Tabelle 2 zusammengefassten Immissionsrichtwerte. Tabelle 2: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte (IRW) in Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht Reine Wohngebiete (WR) Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 überschreiten. Anmerkung: Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 12 von 38

13 In Tabelle 3 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt. Tabelle 3: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Bezeichnung Beurteilungszeitraum Beurteilungszeit Tag 6:00 bis 22:00 Uhr 16 Stunden Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z. B. 5:00 6:00 Uhr) Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten 8 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 70, 55. Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20 db, nachts um nicht mehr als 10 db überschreiten. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen 6:00 7:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr; an Sonn- und Feiertagen 6:00 9:00 Uhr; 13:00 15:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr. 8 Definierter Zeitraum: an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 13 von 38

14 Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), d. h. für Reine und Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten, bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 zu berücksichtigen. 9 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Die o. a. Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die TA Lärm gilt, heranzuziehen ist. Die Definition gemäß der TA Lärm lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Zusatzbelastung: Gesamtbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage, Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage, Immissionen aller Anlagen, für die die TA Lärm gilt. Eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet muss nicht ermittelt werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 unterschreitet. 10 Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll auch dann nicht versagt werden, wenn die Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung überschritten werden und dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 beträgt. 9 siehe TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f) 10 siehe TA Lärm Ziffer Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 14 von 38

15 Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV in: Wohngebieten tags 59 nachts 49, Mischgebieten tags 64 nachts 54. In Gewerbe- und Industriegebieten sind die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zu betrachten. Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 15 von 38

16 4 Beschreibung der relevanten Emittenten sowie der berücksichtigten Betriebsbedingungen Aufbauend auf dem Gutachten Nr werden nachfolgende Betriebe in den Berechnungen berücksichtigt. Str./Haus-Nr. Firma Gewerbe Betriebszeitraum Drüller Weg 3 Drüller Weg 4 Derks PRT Proest Recycling & Transport GmbH Bäckerei und Konditorei (Produktion, kein Verkauf) Recycling & Transport Unternehmen Uhr keine Angabe Drüller Weg 5 Theo Stoffelen Frischeivertrieb, Palettenhandel Uhr Drüller Weg 9 Auto Eisenberger Kfz-Werkstatt Uhr Drüller Weg 14 Stauden Peters Pflanzenbetrieb keine Angabe Die Kfz-Werkstatt, der PRT Proest Recycling & Transport GmbH und des Pflanzenbetriebes Stauden Peters werden analog zum Gutachten Nr mit einem für Gewerbebetriebe üblichen Ansatz von tagsüber 60 je m² Betriebsgrundstück berücksichtigt. Für das Gelände der PRT Proest Recycling & Transport GmbH und des Pflanzenbetriebes Stauden Peters werden darüber hinaus in Hinblick auf die vorliegende Situation zur Nachtzeit ein um 15 je m² reduzierter Wert zugrunde gelegt. Die unmittelbar nördlich an das Plangebiet grenzenden Gewerbebetriebe Bäckerei Derks sowie Theo Stoffelen werden entsprechend der Baugenehmigungen berücksichtigt. Zur Aktualisierung der Betriebsbedingungen sowie Abfrage optionaler Erweiterungsoptionen erfolgte eine Ortsbegehung mit den jeweiligen Betreibern. Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 16 von 38

17 Nachfolgend werden die schalltechnisch relevanten Betriebsvorgänge tabellarisch dargestellt: Tabelle 4: Betriebsbeschreibung Tageszeitraum Betriebsvorgang Beschreibung Emissionsansatz Kfz-Werkstatt, PRT Proest Recycling & Transport GmbH und Stauden Peters Kfz-Werkstatt Ca m² 60 / m² PRT GmbH Ca m² 60 / m² Stauden Peters Ca m² 60 / m² Palettenhandel Fahrbewegungen (7-20 Uhr) An/Abfahrt Lkw An- oder Abfahrt der Lkw An- und Abfahrt von 5 Lkw > 105 kw sowie Halte- und Start- und Rangiervorgänge Staplerfahrten Staplerfahrten im Außengelände 5 h Staplerbewegungen eines Dieselstaplers Fahrbewegungen (6-7 Uhr/20-22 Uhr; Ruhezeit nach Nr.6.5 TA Lärm) An/Abfahrt Lkw An- oder Abfahrt der Lkw An- und Abfahrt von 1 Lkw > 105 kw sowie Halte- und Start- und Rangiervorgänge Staplerfahrten Staplerfahrten im Außengelände 1 h Staplerbewegungen eines Dieselstaplers Betriebsvorgänge (7-20 Uhr) Be-/Entladevorgänge Be-, Ent-oder Umladetätigkeiten von Lkw mittels Dieselstapler im Bereich des Hallentores Betriebsvorgänge (6-7 Uhr/20-22 Uhr; Ruhezeit nach Nr.6.5 TA Lärm) Be-/Entladevorgänge Fassadenabstrahlungen (7-20 Uhr) Bearbeitung der Palette (Krampen) Be-, Ent-oder Umladetätigkeiten von Lkw mittels Dieselstapler im Bereich des Hallentores Tor der Werkstatt ständig geöffnet 1,5 h 0,5 h 7 h Fassadenabstrahlungen (6-7 Uhr/20-22 Uhr; Ruhezeit nach Nr.6.5 TA Lärm) Bearbeitung der Palette (Krampen) Tor der Werkstatt ständig geöffnet 1 h Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 17 von 38

18 Betriebsvorgang Beschreibung Emissionsansatz Bäckerei Derks Fahrbewegungen (7-20 Uhr) An/Abfahrt Lieferfahrzeuge (Kastenwagen) An- oder Abfahrt der Kastenwagen zum An-/Auslieferbereich An- und Abfahrt von 16 Fahrzeugen An/Abfahrt Lkw Rohprodukte An/Abfahrt Lkw Entsorgung (Container) An/Abfahrt Pkw Mitarbeiter An- oder Abfahrt Lkw > 105 kw inkl. dieselbetriebenem Kühlaggregat zum An-/Auslieferbereich An- oder Abfahrt Lkw > 105 kw zur südlichen Freifläche Pkw-Bewegungen zu den Stellplätzen am westlichen Grundstücksrand Fahrbewegungen (6-7 Uhr/20-22 Uhr; Ruhezeit nach Nr.6.5 TA Lärm) An/Abfahrt Lieferfahrzeuge (Kastenwagen) An/Abfahrt Lkw Mehl An/Abfahrt Pkw Mitarbeiter Betriebsvorgänge (7-20 Uhr) Be-/Entladung von Lieferfahrzeugen Containerwechsel Müll An- oder Abfahrt der Kastenwagen An- oder Abfahrt Lkw > 105 kw zur südlichen Freifläche Pkw-Bewegungen zu den Stellplätzen am westlichen Grundstücksrand Ladevorgänge der Lieferfahrzeuge mittels Rollcontainer Containerwechsel auf der südlichen Freifläche An- und Abfahrt von 1 Lkw inkl. Start-/Haltevorgänge und Rangieren An- und Abfahrt von 1 Lkw inkl. Start-/Haltevorgänge und Rangieren 32 Pkw Bewegungen An- und Abfahrt von 4 Fahrzeugen An- und Abfahrt von 1 Lkw inkl. Start-/Haltevorgänge und Rangieren 8 Pkw Bewegungen Be- oder Entladung von 120 Rollcontainern 2 Wechsel Entladung Rohprodukten Entladung von Rollcontainern 40 Rollcontainer Betrieb Kühlaggregat Betrieb eines Kühlaggregates im Dieselbetrieb während der Entladung von Rohprodukten Betriebsvorgänge (6-7 Uhr/20-22 Uhr; Ruhezeit nach Nr.6.5 TA Lärm) Be-/Entladung von Lieferfahrzeugen Mehleinblasen Stationäre Quellen (6-22 Uhr) Ladevorgänge der Lieferfahrzeuge mittels Rollcontainer Mehleinblasen im Bereich der südlichen Freifläche 1 h Be- oder Entladung von 80 Rollcontainern 1 h Kondensatoren 6 Kondensatoren auf den Kühlzellen + Kondensator Südfassade Backstube Durchgängiger Betrieb Parkplatzgeräusche (6-22 Uhr) Pkw-Stellplätze Parkgeräusche auf den Parkflächen 0,25 Bewegungen je Stellplatz und Stunde Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 18 von 38

19 Tabelle 5: Betriebsbeschreibung Nachtzeitraum, lauteste Nachtstunde (z.b. 5:00 bis 6:00 Uhr) Betriebsvorgang Beschreibung Emissionsansatz PRT Proest Recycling & Transport GmbH und Stauden Peters PRT GmbH Ca m² 45 / m² Stauden Peters Ca m² 45 / m² Bäckerei Derks Fahrbewegungen An/Abfahrt Lieferfahrzeuge (Kastenwagen) An/Abfahrt Pkw Mitarbeiter Betriebsvorgänge Be-/Entladung von Lieferfahrzeugen Stationäre Quellen An- oder Abfahrt der Kastenwagen zum An-/Auslieferbereich Pkw-Bewegungen zu den Stellplätzen am westlichen Grundstücksrand Ladevorgänge der Lieferfahrzeuge mittels Rollcontainer An- und Abfahrt von 4 Fahrzeugen 10 Pkw Bewegungen Be- oder Entladung von 80 Rollcontainern Kondensatoren 6 Kondensatoren auf den Kühlzellen + Kondensator Südfassade Backstube Durchgängiger Betrieb Parkplatzgeräusche Pkw-Stellplätze Parkgeräusche auf den Parkflächen 1 Bewegungen je Stellplatz und Stunde Tabelle 6: Geräuschspitzen Betriebsvorgang Tageszeitraum 6-22 Uhr Nachtzeitraum lauteste Nachtstunde Containerwechsel Entsorgungsfahrzeug Derks x - Türenschlagen Pkw x x Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 19 von 38

20 5 Beschreibung der Emissionsansätze 5.1 Geräusche von Lkw Lkw erzeugen eine Vielzahl an Geräuschemissionen. Deren Ermittlung und Berechnungsverfahren werden im Folgenden aufgeführt Fahrvorgänge In der schalltechnischen Prognose wird entsprechend der Lkw-Lärmstudie 11 für das Vorbeifahrgeräusch eines Lkw folgender längenbezogener Schallleistungspegel 12 angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahrvorgänge Lkw LWA,1h = 63 LWA,max = Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (DStrO nach Tabelle 4 der RLS 90) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS 90) zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall sind die Fahrwege der Firma Derks (westlich und südlich des Betriebsgebäudes mit einer nicht ebenen Oberfläche (Kies) ausgeführt. Hierfür wird eine Korrektur DStrO nach Parkplatzlärmstudie von 4 db berücksichtigt. Kurzzeitige Geräuschspitzen Beim Ablassen der Bremsluft, Schlagen von Aufbauten, beschleunigter Abfahrt etc. können kurzzeitig wesentlich höhere Geräusche auftreten. Für diese Einzelereignisse wird ein mittlerer Maximal-Schallleistungspegel von LWA,max =97,5 bis 105,5 14 angegeben. 11 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, sowie die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) 12 Der Emissionsansatz gilt für eine Motorleistung von 105 kw, wird jedoch aufgrund der geringen Differenz von 1 db auch für geringere Motorleistungen herangezogen. Der längen- und stundenbezogene Emissionsansatz impliziert einen Schallleistungspegel von LWA = 105 unter Berücksichtigung einer Geschwindigkeit von 15 km/h. 13 Siehe Absatz Kurzzeitige Geräuschspitzen weiter unten 14 Quelle: Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umwelt mit Verweis auf die geltenden Regelungen der StVZO und EG-Grenzwerte. Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 20 von 38

21 Tritt allerdings der ungünstigste Fall ein, wird der mittlere Maximal-Schallleistungspegel für Geräusche von Betriebsbremsen von LWA,max =110 angesetzt Weitere Lkw-Geräusche Neben den Lkw-Vorbeifahrgeräuschen gibt es noch weitere Geräuschemissionen 16 ; deren unterschiedliche Emissionsdaten werden im Folgenden dargestellt. Rangiergeräusche Rangiervorgänge sind nach der o. a. Untersuchung ggf. zusätzlich zu den Zufahrtsstrecken zu berücksichtigen. Dabei wird ein Schallleistungspegel LWA für die Leerlaufgeräusche in Höhe von 94 genannt. Beim Rangieren von Lkw ergeben sich unabhängig von der Motorleistung mittlere Schallleistungspegel, die ca. 5 db über dem Wert des Leerlaufgeräusches liegen. Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Rangieren eines Lkw LWA,1h = LWAmax = 110 Abstellen und Starten von Lkw Zu den Geräuschereignissen beim Abstellen von Lkw zählen das Öffnen und Schließen der Ladebordwand, das Schlagen von Türen, Druckluftimpulse der Betriebsbremsen und erhöhter Leerlauf z. B. vor der Laderampe. Beim Starten von Lkw werden Türen geschlagen, der Motor angelassen und es werden Geräusche durch Druckluftimpulse, Leerlauf des Motors und durch die Anfahrt erzeugt. Für das Abstellen und Starten von Lkw werden folgende Schallleistungspegel angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Abstellen Starten Abstellen und Starten LWA,1h = 85 LWA,1h = 82 LWA,1h = 87 LWAmax = Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt 16 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, sowie die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) 17 Der Schallleistungspegel LWA,1h für einen Rangiervorgang je Stunde ergibt sich bei einer mittleren Rangierdauer von zwei Minuten pro Vorgang. Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 21 von 38

22 Fahrzeuggebundene Kühlaggregate Während der Ladevorgänge ist im Bereich der Laderampe mit Betriebsgeräuschen von fahrzeuggebundenen Kühlaggregaten zu rechnen. Die Schallabstrahlung von Kühlaggregaten mit Otto- bzw. Dieselmotoren erzeugt folgenden mittleren Schallleistungspegel 18 : Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Kühlaggregate LWA = 97 - In diesem Fall wird angenommen, dass während der Anlieferung im Zeitraum von 7:00 bis 20:00 Uhr bei einem Kühl-Lkw ein Kühlaggregat über eine Zeitspanne von 15 Minuten betrieben wird. 5.2 Parkplatzgeräusche Auf Parkplätzen werden durch Fahrbewegungen, Ein- und Ausparkvorgänge sowie je nach Nutzung noch durch weitere Vorgänge Geräuschimmissionen verursacht. Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen werden in der Parkplatzlärmstudie 19 genannt. Beschreibung des Berechnungsverfahrens Zur Ermittlung der von ebenerdigen Parkplätzen abgestrahlten Schallemissionen werden zwei Berechnungsverfahren beschrieben. Für den Fall, dass sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen einigermaßen genau bzw. flächenproportional abschätzen lässt, können die Geräuschemissionen nach dem sog. getrennten Verfahren bestimmt werden. Hierbei werden die Schallanteile des Ein- und Ausparkverkehrs und die des Fahrverkehrs getrennt berechnet und zu einem Gesamt-Emissionspegel zusammengefasst. Lässt sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen nicht ausreichend genau abschätzen, so werden die Geräuschemissionen mit dem vereinfachten, sogenannten zusammengefassten Verfahren berechnet. Die hiermit berechneten Schallleistungspegel liegen auf der sicheren Seite, da der pauschal angesetzte Schallanteil der durchfahrenden Kfz eher überschätzt wird. 18 Quelle: Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) 19 Parkplatzlärmstudie: Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 6. überarbeitete Auflage August 2007 Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 22 von 38

23 Im vorliegenden Fall lässt sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen ausreichend genau abschätzen, sodass das getrennte Verfahren angewandt wird. Der Schallleistungspegel des Parkplatzes wird auf der Grundlage folgender Beziehung berechnet: L WATm = L W0 +K PA + K I + 10 log (B N) in Hierbei ist: LW0= 63 der Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde, KPA KI N B der Zuschlag für Parkplatzart, der Zuschlag für die Impulshaltigkeit, die Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde), die Bezugsgröße (z. B. Nettoverkaufsfläche in m², Anzahl der Stellplätze, Netto-Gastraumfläche in m² oder Anzahl der Betten). Bei der Berechnung des Schallleistungspegels wurden weiterhin folgende Annahmen und Voraussetzungen berücksichtigt: Die Fahrbahnoberflächen in den Fahrgassen des Parkplatzes im Grundstücksbereich westlich und südlich des Betriebsgebäudes der Firma Derks ist mit wassergebundenen Decken (Kies) hergestellt. Für die Stellplätze entlang der Straße wird eine ebene Oberfläche berücksichtigt. Frequentierung des Parkplatzes Die im Rahmen der Prognose angesetzte Frequentierung des Parkplatzes durch Mitarbeiter und Kunden beruht auf einer konservativen Schätzung des Betreibers auf der Grundlage seiner Erfahrungswerte. Die Frequentierungsdaten sind in Abschnitt 4 angegeben. Schallemission des Parkplatzes Nach der Parkplatzlärmstudie berechnet sich unter Berücksichtigung der angegebenen Bewegungshäufigkeiten folgender Schallleistungspegel LWATm in. Tabelle 7: Schallemission des Parkplatzes Bez. Bezugsgröße B Wert für B in m² bzw. Anzahl N N KPA KI KD KStrO LWATm LWATm Tag Nacht Tag Nacht [h -1 ] [h -1 ] [] [] D_P1 Anzahl Stellplätze 5 0, ,0 74,0 D_P2 Anzahl Stellplätze 2 0, ,0 70,0- D_P3 Anzahl Stellplätze 10 0, ,0 77,0- Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 23 von 38

24 Kurzzeitige Geräuschspitzen Spitzenpegel von Einzelereignissen werden durch das Schlagen von Türen, das Starten des Motors oder das Schließen von Heck- bzw. Kofferraumdeckeln verursacht. Hierfür ist mit Schallleistungspegeln von bis zu LWAmax = 99,5 zu rechnen. Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen Die Geräuschemissionen durch das Verkehrsaufkommen von Pkw auf den Fahrgassen des Parkplatzes werden nach dem Berechnungsverfahren der RLS bestimmt. Hiernach berechnet sich folgender Schallleistungspegel für die Fahrbewegung eines Pkw 21. Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Pkw-Fahrbewegung LWA = 92 LWAmax = Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (hierbei wird KStrO* nach der Parkplatzlärmstudie anstelle von DStrO nach Tabelle 4 der RLS 90 verwendet) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS 90) zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall sind die Fahrgassen mit einer wassergebundenen Decke (Kies) ausgeführt. Hierfür ist eine Korrektur KStrO* nach Parkplatzlärmstudie von 4 db zu berücksichtigen. 20 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Berechnungsansatz: Maßgebende Verkehrsstärke M = 1 Fahrbewegung/h, maßgebender Lkw-Anteil p = 0 %, zulässige Höchstgeschwindigkeit v = 30 km/h (das Berechnungsverfahren der RLS 90 legt eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h als untere Grenze fest.), Korrektur für die Straßenoberfläche DStrO = 0 db (Asphaltbelag o. Ä.). Daraus ergibt sich ein Emissionspegel Lm,E von 28,5 in 25 m Abstand. 22 Quelle: Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007), beschleunigte Abfahrt Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 24 von 38

25 5.3 Entladen von Silofahrzeugen mit bordeigener Pumpe Die Geräusche, die beim Entladen von Silofahrzeugen mit bordeigener Pumpe entstehen, erzeugen folgenden Schallleistungspegel 23 : Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Entladen von Silofahrzeugen mit bordeigener Pumpe LWA,1h = 105 LWAmax = Geräusche beim Be- und Entladen von Lkw an Außenrampen Bei der Be- und Entladung von Lkw finden unterschiedliche Schallereignisse statt. Die Emissionsansätze 25 für die im vorliegenden Fall zu betrachtende Verladesituation an Außenrampen werden nachstehend aufgeführt. Tabelle 8: Geräuschemission bei der Be- oder Entladung von Rollcontainern über fahrzeugeigene Ladebordwand an Außenrampen Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahren des beladenen Rollcontainers über fahrzeugeigene Ladebordwand LWA,1h = 77,4 Rollgeräusch des Rollcontainers auf der Ladefläche (1x) LWA,1h = 72,7 LWAmax = 111 Festsetzen des Rollcontainers auf der Ladefläche Be- oder Entladung eines Rollcontainers/h LWA,1h = 79,5 LWA,1h = Quelle: Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw, Merkblätter Nr. 25 des Landesumweltamtes NRW (2000) 24 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt; mittlerer Maximal-Schallleistungspegel für Geräusche von Betriebsbremsen 25 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (1995), Kapitel 4.2 Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 25 von 38

26 5.5 Geräusche beim Aufnehmen und Absetzen von Containern Die Geräusche beim Aufnehmen und Absetzen von Abrollcontainern mit einem Hakenlift-System werden wie folgt angesetzt 26 : Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Containerwechsel LWA,1h = 93 LWAmax = Geräusche bei der Be- und Entladung von Lkw mittels Stapler Die Geräusche bei der Be- und Entladung von Lkw mit einem Gabelstapler werden durch die Fahr- und Hubbewegungen des verwendeten Gabelstaplers sowie durch das Festsetzen von Paletten oder Stückgütern auf der Ladefläche des Lkw bestimmt. Die Geräuschemissionen der Verladevorgänge werden auf der Grundlage eigener Schallemissionsmessungen angesetzt. Je nach Antriebsart des Gabelstaplers ist mit folgenden Schallleistungspegeln LWA, bezogen auf die Einwirkzeit der Geräusche, zu rechnen: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Elektrostapler Gasstapler Dieselstapler LWA = 95 LWA = 98 LWA = 102 LWAmax = Schallübertragung von Räumen ins Freie Ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Schallleistungspegel, die von Außenflächen eines Gebäudes ins Freie abgestrahlt werden, wird in der DIN EN beschrieben. Die Schallabstrahlung hängt dabei insbesondere vom Rauminnenpegel Lp,in und dem Schalldämm-Maß R der Außenfläche in Verbindung mit der Größe der abstrahlenden Flächen ab. 26 Quelle: Technischen Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und - verwertung sowie Kläranlagen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie 27 DIN EN : Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 26 von 38

27 Der Schallleistungspegel LW einer Ersatzschallquelle für einzelne oder zusammengefasste Bauteile einer Gebäudehülle wie Wände, Dach, Fenster, Türen oder Öffnungsflächen berechnet sich nach dieser Norm wie folgt: L W = L p,in +C d R + 10 log ( S S 0 ) in. Hierbei ist: LW Lp,in R' Cd S S0 der Schallleistungspegel der Ersatzschallquelle in db, der Schalldruckpegel im Abstand von 1 m bis 2 m vor der Innenseite des Außenbauteils oder der Bauteilgruppe in db, das Bau-Schalldämm-Maß des jeweiligen Bauteils oder der Bauteilgruppe in db, der Diffusitätstherm für das Innenschallfeld am Bauteil oder an der Bauteilgruppe in db, die Fläche des Bauteils oder der Bauteilgruppe in m², die Bezugsfläche (1 m²). Das Bau-Schalldämm-Maß R' für eine Bauteilgruppe ergibt sich aus den Kennwerten der einzelnen Bauteile nach folgender Beziehung: m S i S 10 R i 10 m+n A 0 S 10 D n,e,i 10 R = 10 log [ i=1 + i=m+1 ]. Hierbei ist: Ri Si Dn,e,i A0 m n das Schalldämm-Maß des Bauteils i in db, die Fläche des Bauteils i in m², die Norm-Schallpegeldifferenz des (kleinen) Bauteils i in db, die Bezugsabsorptionsfläche in m² (A0 = 10 m²), die Anzahl großer Bauteile in der Bauteilgruppe, die Anzahl kleiner Bauteile in der Bauteilgruppe. Der Wert des Diffusitätstherms Cd ist abhängig von der Diffusität des Schallfeldes im Gebäudeinneren und von der raumseitigen Absorption des betrachteten Bauteils oder der Bauteilgruppe in der Gebäudehülle. Der Diffusitätstherm nimmt im vorliegenden Fall den Wert -6 db an. Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 27 von 38

28 Die in der Prognose berücksichtigten Schalldruckpegel vor den Außenbauteilen des Gebäudes werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten bei vergleichbaren Anlagen wie folgt angesetzt: Tabelle 9: Rauminnenpegel für die relevanten Produktions- und Technikräume Raumbezeichnung Innenpegel Halle Palettenhandel (Bearbeitung Paletten / Krampen) Oktav-Schalldruckpegel Lp,in,Okt in vor den Außenbauteilen für die Oktavmittenfrequenzen 63 Hz 125 Hz 250 Hz Gebäudebezeichnung 500 Hz 1 khz 2 khz 4 khz LpA,in in Es wird für die Halle davon ausgegangen, dass ein Hallentor an der Ostfassade ständig geöffnet ist. Die Schallabstrahlung über die Fassaden und das Dach kann als nicht immissionsrelevant im Vergleich zum geöffneten Hallentor angesehen werden und bleibt daher unberücksichtigt. 5.8 Geräuschquellen von im Freien betriebenen technischen Anlagen Als Kenngröße für das akustische Verhalten der freiabstrahlenden Geräuschquellen dient der Schallleistungspegel LWA. Ein Schallleistungspegel errechnet sich aus dem jeweiligen Schalldruck-pegel und dem Messflächeninhalt. Der Schalldruckpegel wird im Allgemeinen messtechnisch in 1 m Abstand (gemäß DIN EN ISO 3740 und Folgende) ermittelt. Bei größeren Schallquellen wird zweckmäßigerweise in definierten Abständen der energieäquivalente Schalldruckpegel Leq gemessen und mittels EDV der Schallleistungspegel bestimmt. Folgende Schallleistungspegel der außerhalb des Gebäudes befindlichen Vorrichtungen wurden im Rahmen der Erstellung des Gutachtens Nr messtechnisch ermittelt und in den Berechnungen zugrunde gelegt: Tabelle 10: Emissionsparameter von im Freien betriebenen technischen Anlagen Anlagenbezeichnung Standort/Lage Schallleistungspegel LWA in Verflüssiger 1-6, je Aggregat Dach Kühlcontainer Kühlzelle an Südfassade Südfassade Bäckerei Lüftungsanlage Dach Bäckerei Tag Nacht Während der Vorortbegehung 2015 konnten subjektiv keine Abweichungen von den in Tabelle 10 angegeben Pegeln festgestellt werden. Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 28 von 38

29 6 Erforderliche Maßnahmen zur Immissionsminderung Vorabberechnungen hatten gezeigt, dass ohne Lärmminderungsmaßnahmen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. die Orientierungswerte der DIN zur Tageszeit in weiten Teilen des Plangebietes, zur Nachtzeit in einem Großteil des Plangebietes überschritten werden würden. Für die Tageszeit sind die Tätigkeiten des Palettenhandels maßgeblich verantwortlich. Innerhalb der Nachtzeit sind vor allem die Ladetätigkeiten bei der Warenauslieferung des Bäckereibetriebes Derks maßgeblich. In Abstimmung mit der Gemeinde Kranenburg sowie den beiden Gewerbetreibenden Derks und Stoffelen werden daher folgende Lärmminderungsmaßnahmen berücksichtigt: - Mehlanlieferung bei der Bäckerei Derks tagsüber, - keine schalltechnisch relevanten Betriebserweiterungen der beiden Betriebe Derks und des Palettenhandels, - Errichtung eines Lärmschutzwalles entlang der südlichen Grenze des Grundstücks des Palettenhandels mit einer Länge von 75 m und einer Höhe von 4,5 m über Geländeoberkante. Für die Errichtung des Walles wurden seitens der Gemeinde Kranenburg Flächen von dem Palettenhandel erworben, auf denen bisher Paletten gelagert werden. Eine Ausweitung des Betriebes aufgrund der verringerten Lagerkapazitäten ist daher nicht mehr möglich. Zudem rückt durch die Errichtung des Walles der Freilagerbereich (und mit ihm die schalltechnisch relevanten Staplerfahrten) von dem Plangebiet ab. Die Höhe des Walles wurde derartig bemessen, dass im Erdgeschoss die Immissionsrichtwerte zur Tages- und zur Nachtzeit eingehalten und im 1. OG die Immissionsrichtwerte um maximal 5 db überschritten werden. Dies bietet die Möglichkeit, über textliche Festsetzungen für die belasteten Grundstücke der nördlichen ersten Wohnreihe des WA-Gebietes den Schutz des Obergeschosses an der lärmzugewandten Fassade sicherzustellen (keine öffenbaren Fenster zu schutzbedürftigen Nutzungen im 1. OG). Für die um 90 versetzten Fassaden ist von 5 db niedrigeren Immissionspegeln auszugehen als an den lärmzugewandten Fassaden, sodass hier öffenbare Fenster zu schutzbedürftigen Nutzungen zulässig sind. Für die Bäckerei ist eine relevante (bauliche) Betriebsausweitung aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse nicht möglich. Zudem wurden seitens des Betreibers keine Planungen für eine Betriebserweiterung genannt. Die Mehlanlieferung wird künftig in die Tageszeit verlegt, um nächtliche Belastungen zu verhindern. Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 29 von 38

30 7 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse 7.1 Untersuchte Immissionsorte Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung werden die in Abbildung 2 dargestellten Immissionsorte an den unbebauten nördlichen bzw. östlichen Baugrenzen des Plangebietes betrachtet. Abbildung 2: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte (Kartengrundlage: Entwurf B-Plan 55/2) Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 30 von 38

31 Die Immissionsorte liegen im Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplangebietes, der eine Gebietsnutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. Mischgebiet (MI) festsetzt. Hierfür gelten die in Tabelle 11angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 28 für die Tages- und Nachtzeit: Tabelle 11: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit. Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [IRW] in Tag Nacht IP1-IP2/ Baugrenze 55.2 EG / 1. OG MI IP3-IP6/ Baugrenze 55.2 EG / 1. OG WA Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt nach der Norm DIN ISO Hierzu wird das qualitätsgesicherte Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird mit A-bewerteten Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden soweit vorhanden bzw. schalltechnisch relevant - berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen in das Berechnungsmodell eingestellt. Nach dem o. g. Berechnungsverfahren wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen 30 berechnet: L A T (DW) = L W +D C A in 31 Hierbei ist: LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort, der Schallleistungspegel der Geräuschquelle, die Richtwirkungskorrektur, = Adiv + Aatm + Agr + Abar, die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung, die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption, die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes, die Dämpfung aufgrund von Abschirmung. 28 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf Sept Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt 31 Formel (3) der Norm DIN ISO Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 31 von 38

32 Ebenfalls berechnet wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT), bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: L A T (LT) = L A T (DW) C met in 32 Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt 33 : C met = C 0 [1 10 (h s+h r ) d p ] wenn d p > 10 (h s + h r ) C met = 0 wenn d p 10 (h s + h r ) Hierbei ist: hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter, die Höhe des Aufpunktes in Meter, der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter, ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db. Der Faktor C0 ist eine insbesondere von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und richtung abhängige Größe. Soweit über die örtlichen Windverteilungen nichts Genaueres bekannt ist, ist der Faktor C0 zu 2 db zu setzen, d. h. für alle Windrichtungen dieselbe Häufigkeit zu berücksichtigen. Wenn für den Bereich der fraglichen Anlage repräsentative Wetterstatistiken bekannt sind, berechnet sich der meteorologische Faktor C0 wie folgt: Hierbei ist: pi die Häufigkeit der Windverteilung in %, ΔLi C 0 = 10 log ( p i ,1 L i) in db die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors. Die Häufigkeit der Kalmen (Windstille) pc in % wird zu gleichen Teilen auf alle gleichmäßigen Windsektoren verteilt. Die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung ΔLi bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors, dessen Winkel αi um den Winkel εi von der Mitwindrichtung β abweicht, berechnet sich nach: L i = 5 5 cos(ε 45 sin(ε)) in db 32 Formel (6) der Norm DIN ISO Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 32 von 38

33 Dies bedeutet, dass in großer Entfernung im langjährigen Mittel bei Querwind (ε = 90 /270 ) eine Dämpfung um 1,5 db und bei Gegenwind (ε = 180 ) eine Dämpfung von 10 db angesetzt wird. Die Windrichtungsverteilung wurde den Daten der Wetterstation Bocholt entnommen. Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang entnommen werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben. 7.3 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen für die geplante Anlage sind auf der Grundlage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätze mit folgenden Beurteilungspegeln Lr für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht als energetische Summe der Schalldruckpegel LAT(LT) aller Einzelquellen anzugeben: Tabelle 12: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm sowie den Beurteilungspegeln für die Tages- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss IRWT in Lr,T in IRWN in Lr,N in IP1/ Baugrenze OG IP1/ Baugrenze 55.2 EG IP2/ Baugrenze OG IP2/ Baugrenze 55.2 EG IP3/ Baugrenze OG IP3/ Baugrenze 55.2 EG IP4/ Baugrenze OG IP4/ Baugrenze 55.2 EG IP5/ Baugrenze OG IP5/ Baugrenze 55.2 EG IP6/ Baugrenze OG IP6/ Baugrenze 55.2 EG Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit an den untersuchten Immissionsorten im Wesentlichen eingehalten bzw. unterschritten werden. Die Unterschreitungen betragen dabei mindestens 0 db. Für den IP3 (1. OG) berechnet sich noch eine Überschreitung des Richtwertes für Allgemeine Wohngebiete WA (fett markiert). Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 33 von 38

34 In der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte im Erdgeschoss des gesamten Plangebietes ebenfalls eingehalten bzw. unterschritten. Die Unterschreitungen betragen mindestens 2 db. Für 3 Immissionsorte der ersten nördlichen Reihe des Allgemeinen Wohngebietes berechnen sich noch Richtwertüberschreitungen um bis zu 3 db (fett markiert). Hier ist der Schallschutz über textliche Festsetzungen (siehe Kap. 8) sicherzustellen. Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen (tags IRWT+30 db; nachts IRWN+20 db) werden innerhalb des gesamten Plangebietes unterschritten. Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 34 von 38

35 8 Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan Das Plangebiet ist mit Lärmimmissionen durch gewerbliche Nutzungen belastet. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes innerhalb des Plangebietes sind folgende Festsetzungen zu treffen: - An den lärmzugewandten Fassaden der 1. Häuserreihe des Allgemeinen Wohngebietes sind öffenbare Fenster zu schutzbedürftigen Wohn- und Schlafräumen nicht zulässig. - Eine bauliche Nutzung der Häuser im Allgemeinen Wohngebiet ist in Teilbereichen solange eingeschränkt, bis die aktive Lärmschutzmaßnahme (Lärmschutzwall nördlich des Plangebietes) abschließend errichtet worden ist. Der Bereich ist im Bebauungsplan gekennzeichnet. Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 35 von 38

36 9 Angaben zur Qualität der Prognose Allgemein Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der DIN ISO festgelegt sind (werden hier im Einzelnen nicht aufgeführt), und sind unabhängig von Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert: Tabelle 13: Geschätzte Unsicherheit für das Prognoseverfahren gemäß DIN ISO Mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort in m Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 0 < d < 100 m in db Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 100 m < d < 1000 m in db 0 < h < 5 ± 3 ± 3 5 < h < 30 ± 1 ± 3 Bei einem Prognoseverfahren der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der DIN ISO einer Standardabweichung σprognose von max. 1,5 db. 34 DIN ISO : Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 36 von 38

37 Schallemissionspegel Die im Rahmen dieser Prognose eingesetzten Schallleistungspegel für die maßgeblichen Schallquellen basieren auf Angaben aus der einschlägigen Fachliteratur (insbesondere Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz) sowie eigenen Messwerten. Die Emissionsansätze beziehen sich in der Regel auf den jeweils ungünstigsten Betriebszustand. Daher ist davon auszugehen, dass die in der Realität tatsächlich zu erwartenden Geräuschimmissionen unterhalb der hiernach berechneten Werte liegen. Bauschalldämmmaße Die eingesetzten bewerteten Bauschalldämmmaße auf der Basis eines möglichen Aufbaus wurden der einschlägigen Fachliteratur entnommen. Betriebsbedingungen Die Angaben über die voraussichtlichen Betriebsbedingungen wurden vom Betreiber genannt. Im Rahmen eines konservativen Ansatzes wurden Maschinenlaufzeiten, Betriebsauslastungen und die Fahrzeugbewegungen der oberen Erwartungsgrenze entsprechend angesetzt. Die Angaben über die Betriebsbedingungen wurden unter Berücksichtigung der Betriebsgröße auf Plausibilität geprüft. Prognosesicherheit Die Prognosesicherheit wird im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen mit +1 db/-3 abgeschätzt. Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 37 von 38

38 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Für den Inhalt verantwortlich: Dip.-Ing. Doris Einfeldt Projektleiterin Berichtserstellung und Auswertung Dipl.-Ing. Matthias Brun Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Prüfung und Freigabe Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 38 von 38

39 Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 1 von 23

40 A Tabellarische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 2 von 23

41 Legende Emissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern. Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe RW/HW m Koordinatenangabe hq m Höhe der Emissionsquelle Index D = Quelle über Dach DO db Raumwinkelmaß KT db Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle bzw. Mittelungspegel (RLS-90) der Quelle num.add. db Korrekturfaktor, nach Bedarf (bereits in Lw/LmE enthalten) Messabstand zur Quelle Bez.Abst. m Die Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Eintragung der Messfläche bzw. der Fläche des schallabstrahlenden Bauteils. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, Messfl./Anz. m²/- dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. Eintragung der Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke, Anz. - getrennt nach Beurteilungszeiträumen Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Minderungsmaßnahme an der Quelle. MM db Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt. Einw.T min Einwirkzeit der Emissionsquelle RwID - Bezug zum verwendeten Schalldämmspektrum nach Bedarf Wenn Eintragung = 1, dann handelt es sich um die Berechnung kurzzeitiger ST - Geräuschspitzen. Bei Eintragung = -1 ist die Quelle nicht in den Berechnungen berücksichtigt. Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 3 von 23

42 Tageszeit Nr. Kommentar Gruppe hq [m] DO KT KI Lw/Lm Lw/Lm num. E T E RZ Add. [] [] num. Add. RZ Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. T Anz. RZ MM Einw.T T [min] Einw.T Rw ST RZ ID [min] D_E1 Türen / Kofferraumschlagen Einzelereignis Derks D_E2 Absetzen Container Einzelereignis Derks D_FV1 Starten / Halten Lkw Anlieferung Rohprodukte Fahrverkehr Derks D_FV2 An/Abfahrt Lkw. Rohprodukte Fahrverkehr Derks D_FV3 An-/Abfahrt Lkw Mehl Fahrverkehr Derks D_FV4 An/Abfahrt Lkw. Rohprodukte Kühlaggregat Fahrverkehr Derks D_FV5 An/Abfahrt Lieferfahrzeuge Fahrverkehr Derks D_FV6 An-/Abfahrt Mitarbeiter Fahrverkehr Derks D_FV7 An-/Abfahrt Entsorgungsfahrzeug Fahrverkehr Derks D_FV8 Starten-/Halten Lkw Entsorgung / Lkw Mehl Fahrverkehr Derks D_L1 Containerwechsel Ladearbeiten Derks D_L2 Ladevorgänge Ladearbeiten Derks D_L3 Kühlaggregat Entladung Ladearbeiten Derks D_L4 Einblasen Mehl Ladearbeiten Derks D_L5 Entladung Rohprodukte Ladearbeiten Derks D_P1 Parkplatz 1-5 Stellplätze Derks D_P2 Parkplatz 1-2 Stellplätze Derks D_P3 Parkplatz 1-10 Stellplätze Derks D_SQ1 Kondensator 1 stationäre Quellen Derks 1.0 D D_SQ2 Kondensator 2 stationäre Quellen Derks 1.0 D D_SQ3 Kondensator 4 stationäre Quellen Derks 1.0 D D_SQ4 Kondensator 3 stationäre Quellen Derks 1.0 D D_SQ5 Kondensator 5 stationäre Quellen Derks 1.0 D D_SQ6 Kondensator 6 stationäre Quellen Derks 1.0 D D_SQ7 Kondensator Südfassade stationäre Quellen Derks D_SQ8 Kamine/Lüftung ü. Dach stationäre Quellen Derks Kfz_1 KFZ-Werkstatt Kfz-Werkstatt PA_B1 Bearbeitung Holzpaletten. Krampen Betriebsgeräusche Palettenhandel PA_FV1 An-/Abfahrt Lkw Fahrverkehr Palettenhandel PA_FV2 Rangieren Lkw Fahrverkehr Palettenhandel PA_FV3 Halten u. Starten Fahrverkehr Palettenhandel PA_FV4 Staplerfahrten Fahrverkehr Palettenhandel PA_L1 BE-/Entladung mittels Stapler Ladearbeiten Palettenhandel Pet_1 Stauden Peters Stauden Peters PRT_1 PRT Proest Recycling & Transport GmbH PRT GmbH Nachtzeit Nr. Kommentar Gruppe hq D_E1 Türen / Kofferraumschlagen Einzelereignis Derks D_L2 Ladevorgänge Ladearbeiten Derks D_P1 Parkplatz 1-5 Stellplätze Derks D_P2 Parkplatz 1-2 Stellplätze Derks D_P3 Parkplatz 1-10 Stellplätze Derks D_SQ1 Kondensator 1 stationäre Quellen Derks 1.0 D D_SQ2 Kondensator 2 stationäre Quellen Derks 1.0 D D_SQ3 Kondensator 4 stationäre Quellen Derks 1.0 D D_SQ4 Kondensator 3 stationäre Quellen Derks 1.0 D D_SQ5 Kondensator 5 stationäre Quellen Derks 1.0 D D_SQ6 Kondensator 6 stationäre Quellen Derks 1.0 D D_SQ7 Kondensator Südfassade stationäre Quellen Derks D_SQ8 Kamine/Lüftung ü. Dach stationäre Quellen Derks Pet_1 Stauden Peters Stauden Peters PRT_1 PRT Proest Recycling & Transport GmbH PRT GmbH [m] DO KT KI Lw/LmE N [] num. Add. Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. N MM Einw.T N [min] Rw ID ST Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 4 von 23

43 B Grafische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 5 von 23

44 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Gewerbe Gesamtgebiet Maßstab: keine Angaben Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 6 von 23

45 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Gewerbe Ausschnitt Palettenhandel und Bäckerei Maßstab: keine Angaben Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 7 von 23

46 C Dokumentation der Immissionsberechnungen Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 8 von 23

47 Legende Immissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern. Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe LAT Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart ist LAT mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen angegeben. DC db Richtwirkungskorrektur(DI wird separat ausgewiesen) DT db Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum +RT db Zuschlag für Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit MM db Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt. KT/KI db Zuschlag für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit Cmet db Meteorologie-Korrektur-Faktor Größe abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet. Horizontaler (projizierter) Abstand der Emissionsquelle zum Emissionsort. d(p) m Bei Berechnungen mit Geländeberücksichtigung = Strecke zwischen Emissionsquelle und Immissionsort. DI db Richtwirkungsmaß Abar db Die Dämpfung aufgrund von Abschirmung (z. B. Schallschirm) Adiv db Die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Hinweis: die Berechnung erfolgt softwareintern und ist u. U. nicht händisch überprüfbar. Aatm db Die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption Agr db Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts Refl.Ant. db Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Wänden Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle bzw. Mittelungspegel (RLS-90) der Quelle Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 9 von 23

48 Gewerbelärm Berechnungen für den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in Höhe des IO in m IP1/ Baugrenze OG IP1/ Baugrenze 55.2 EG IP2/ Baugrenze OG IP2/ Baugrenze 55.2 EG IP3/ Baugrenze OG IP3/ Baugrenze 55.2 EG IP4/ Baugrenze OG IP4/ Baugrenze 55.2 EG IP5/ Baugrenze OG IP5/ Baugrenze 55.2 EG IP6/ Baugrenze OG IP6/ Baugrenze 55.2 EG Die maßgeblichen Immissionsorte im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, sind im vorliegenden Fall die Immissionsorte IP1 (1. OG) und IP3, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für die maßgeblichen Immissionsorte aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 10 von 23

49 IP1/ Baugrenze 55.2 MI-Gebiet 1. OG Nr. Kommentar Gruppe LAT DC DT +RT MM KT/KI Cmet d(p) DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Lw/Lm Lw/Lm T [ [m] Ant. E T E RZ ] [] [] PA_FV4 Staplerfahrten Fahrverkehr Palettenhandel D_L4 Einblasen Mehl Ladearbeiten Derks NaN NaN NaN Pet_1 Stauden Peters Stauden Peters PA_L1 BE-/Entladung mittels Stapler Ladearbeiten Palettenhandel PA_B1 Bearbeitung Holzpaletten. Krampen Betriebsgeräusche Palettenhandel D_L1 Containerwechsel Ladearbeiten Derks NaN NaN PRT_1 PRT Proest Recycling & Transport GmbH PRT GmbH D_FV8 Starten-/Halten Lkw Entsorgung / Lkw Mehl Fahrverkehr Derks Kfz_1 KFZ-Werkstatt Kfz-Werkstatt PA_FV3 Halten u. Starten Fahrverkehr Palettenhandel D_SQ8 Kamine/Lüftung ü. Dach stationäre Quellen Derks NaN D_FV7 An-/Abfahrt Entsorgungsfahrzeug Fahrverkehr Derks NaN NaN D_FV3 An-/Abfahrt Lkw Mehl Fahrverkehr Derks NaN NaN NaN D_L2 Ladevorgänge Ladearbeiten Derks NaN D_L3 Kühlaggregat Entladung Ladearbeiten Derks NaN NaN PA_FV2 Rangieren Lkw Fahrverkehr Palettenhandel D_P3 Parkplatz 1-10 Stellplätze Derks PA_FV1 An-/Abfahrt Lkw Fahrverkehr Palettenhandel D_SQ6 Kondensator 6 stationäre Quellen Derks D_FV6 An-/Abfahrt Mitarbeiter Fahrverkehr Derks D_L5 Entladung Rohprodukte Ladearbeiten Derks NaN NaN 98.0 NaN D_SQ7 Kondensator Südfassade stationäre Quellen Derks NaN D_SQ5 Kondensator 5 stationäre Quellen Derks D_FV1 Starten / Halten Lkw Anlieferung Rohprodukte Fahrverkehr Derks NaN NaN D_SQ3 Kondensator 4 stationäre Quellen Derks D_SQ4 Kondensator 3 stationäre Quellen Derks D_SQ2 Kondensator 2 stationäre Quellen Derks D_SQ1 Kondensator 1 stationäre Quellen Derks D_FV5 An/Abfahrt Lieferfahrzeuge Fahrverkehr Derks D_FV2 An/Abfahrt Lkw. Rohprodukte Fahrverkehr Derks NaN NaN D_P1 Parkplatz 1-5 Stellplätze Derks D_P2 Parkplatz 1-2 Stellplätze Derks D_FV4 An/Abfahrt Lkw. Rohprodukte Kühlaggregat Fahrverkehr Derks NaN NaN NaN Sum 55.3 D_E2 Absetzen Container Einzelereignis Derks D_E1 Türen / Kofferraumschlagen Einzelereignis Derks Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 11 von 23

50 IP3/ Baugrenze 55.2 WA-Gebiet 1. OG Nr. Kommentar Gruppe LAT DC DT +RT MM KT/KI Cmet d(p) DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Lw/Lm Lw/Lm T [ [m] Ant. E T E RZ ] [] [] PA_FV4 Staplerfahrten Fahrverkehr Palettenhandel D_L4 Einblasen Mehl Ladearbeiten Derks NaN NaN NaN Pet_1 Stauden Peters Stauden Peters NaN PRT_1 PRT Proest Recycling & Transport GmbH PRT GmbH PA_L1 BE-/Entladung mittels Stapler Ladearbeiten Palettenhandel PA_B1 Bearbeitung Holzpaletten. Krampen Betriebsgeräusche Palettenhandel Kfz_1 KFZ-Werkstatt Kfz-Werkstatt D_L1 Containerwechsel Ladearbeiten Derks NaN NaN D_FV8 Starten-/Halten Lkw Entsorgung / Lkw Mehl Fahrverkehr Derks D_SQ8 Kamine/Lüftung ü. Dach stationäre Quellen Derks NaN PA_FV3 Halten u. Starten Fahrverkehr Palettenhandel D_L3 Kühlaggregat Entladung Ladearbeiten Derks NaN NaN D_FV3 An-/Abfahrt Lkw Mehl Fahrverkehr Derks NaN NaN NaN D_L2 Ladevorgänge Ladearbeiten Derks NaN D_FV7 An-/Abfahrt Entsorgungsfahrzeug Fahrverkehr Derks NaN NaN PA_FV2 Rangieren Lkw Fahrverkehr Palettenhandel PA_FV1 An-/Abfahrt Lkw Fahrverkehr Palettenhandel D_P3 Parkplatz 1-10 Stellplätze Derks D_SQ7 Kondensator Südfassade stationäre Quellen Derks NaN D_FV6 An-/Abfahrt Mitarbeiter Fahrverkehr Derks D_SQ5 Kondensator 5 stationäre Quellen Derks D_L5 Entladung Rohprodukte Ladearbeiten Derks NaN NaN 98.0 NaN D_SQ3 Kondensator 4 stationäre Quellen Derks D_SQ4 Kondensator 3 stationäre Quellen Derks D_SQ6 Kondensator 6 stationäre Quellen Derks D_SQ2 Kondensator 2 stationäre Quellen Derks D_SQ1 Kondensator 1 stationäre Quellen Derks D_FV1 Starten / Halten Lkw Anlieferung Rohprodukte Fahrverkehr Derks NaN NaN 86.8 NaN D_FV5 An/Abfahrt Lieferfahrzeuge Fahrverkehr Derks D_FV2 An/Abfahrt Lkw. Rohprodukte Fahrverkehr Derks NaN NaN NaN D_P2 Parkplatz 1-2 Stellplätze Derks D_FV4 An/Abfahrt Lkw. Rohprodukte Kühlaggregat Fahrverkehr Derks NaN NaN NaN D_P1 Parkplatz 1-5 Stellplätze Derks NaN Sum 56.5 D_E2 Absetzen Container Einzelereignis Derks D_E1 Türen / Kofferraumschlagen Einzelereignis Derks Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 12 von 23

51 IP3/ Baugrenze 55.2 WA-Gebiet EG Nr. Kommentar Gruppe LAT DC DT +RT MM KT/KI Cmet d(p) DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Lw/Lm Lw/Lm T [ [m] Ant. E T E RZ ] [] [] D_L4 Einblasen Mehl Ladearbeiten Derks NaN NaN NaN PA_FV4 Staplerfahrten Fahrverkehr Palettenhandel Pet_1 Stauden Peters Stauden Peters NaN PRT_1 PRT Proest Recycling & Transport GmbH PRT GmbH PA_L1 BE-/Entladung mittels Stapler Ladearbeiten Palettenhandel Kfz_1 KFZ-Werkstatt Kfz-Werkstatt D_L1 Containerwechsel Ladearbeiten Derks NaN NaN PA_B1 Bearbeitung Holzpaletten. Krampen Betriebsgeräusche Palettenhandel D_FV8 Starten-/Halten Lkw Entsorgung / Lkw Mehl Fahrverkehr Derks D_SQ8 Kamine/Lüftung ü. Dach stationäre Quellen Derks NaN PA_FV3 Halten u. Starten Fahrverkehr Palettenhandel D_FV3 An-/Abfahrt Lkw Mehl Fahrverkehr Derks NaN NaN NaN D_L2 Ladevorgänge Ladearbeiten Derks NaN D_L3 Kühlaggregat Entladung Ladearbeiten Derks NaN NaN D_FV7 An-/Abfahrt Entsorgungsfahrzeug Fahrverkehr Derks NaN NaN PA_FV2 Rangieren Lkw Fahrverkehr Palettenhandel D_SQ7 Kondensator Südfassade stationäre Quellen Derks NaN PA_FV1 An-/Abfahrt Lkw Fahrverkehr Palettenhandel D_L5 Entladung Rohprodukte Ladearbeiten Derks NaN NaN 98.0 NaN D_SQ2 Kondensator 2 stationäre Quellen Derks D_SQ4 Kondensator 3 stationäre Quellen Derks D_P3 Parkplatz 1-10 Stellplätze Derks D_SQ3 Kondensator 4 stationäre Quellen Derks D_SQ1 Kondensator 1 stationäre Quellen Derks D_SQ6 Kondensator 6 stationäre Quellen Derks D_SQ5 Kondensator 5 stationäre Quellen Derks D_FV6 An-/Abfahrt Mitarbeiter Fahrverkehr Derks D_FV1 Starten / Halten Lkw Anlieferung Rohprodukte Fahrverkehr Derks NaN NaN 86.8 NaN D_FV5 An/Abfahrt Lieferfahrzeuge Fahrverkehr Derks D_FV2 An/Abfahrt Lkw. Rohprodukte Fahrverkehr Derks NaN NaN NaN D_P2 Parkplatz 1-2 Stellplätze Derks D_FV4 An/Abfahrt Lkw. Rohprodukte Kühlaggregat Fahrverkehr Derks NaN NaN NaN D_P1 Parkplatz 1-5 Stellplätze Derks NaN Sum 54.3 D_E2 Absetzen Container Einzelereignis Derks D_E1 Türen / Kofferraumschlagen Einzelereignis Derks Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 13 von 23

52 Gewerbelärm Berechnungen für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,N in Höhe des IO in m IP1/ Baugrenze OG IP1/ Baugrenze 55.2 EG IP2/ Baugrenze OG IP2/ Baugrenze 55.2 EG IP3/ Baugrenze OG IP3/ Baugrenze 55.2 EG IP4/ Baugrenze OG IP4/ Baugrenze 55.2 EG IP5/ Baugrenze OG IP5/ Baugrenze 55.2 EG IP6/ Baugrenze OG IP6/ Baugrenze 55.2 EG Die maßgeblichen Immissionsorte im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, sind im vorliegenden Fall die Immissionsorte IP2 (1. OG) und IP5, bezogen auf den Beurteilungszeitraum Nacht. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für die maßgeblichen Immissionsorte aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 14 von 23

53 IP2/ Baugrenze 55.2 MI-Gebiet 1. OG Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] D_SQ8 Kamine/Lüftung ü. Dach stationäre Quellen Derks NaN 80.0 D_L2 Ladevorgänge Ladearbeiten Derks NaN D_P3 Parkplatz 1-10 Stellplätze Derks D_FV6 An-/Abfahrt Mitarbeiter Fahrverkehr Derks Pet_1 Stauden Peters Stauden Peters D_SQ7 Kondensator Südfassade stationäre Quellen Derks NaN 66.7 PRT_1 PRT Proest Recycling & Transport GmbH PRT GmbH D_SQ6 Kondensator 6 stationäre Quellen Derks D_SQ5 Kondensator 5 stationäre Quellen Derks D_SQ3 Kondensator 4 stationäre Quellen Derks D_SQ4 Kondensator 3 stationäre Quellen Derks D_SQ2 Kondensator 2 stationäre Quellen Derks D_SQ1 Kondensator 1 stationäre Quellen Derks D_FV5 An/Abfahrt Lieferfahrzeuge Fahrverkehr Derks D_P2 Parkplatz 1-2 Stellplätze Derks D_P1 Parkplatz 1-5 Stellplätze Derks NaN 72.0 Sum 38.8 D_E1 Türen / Kofferraumschlagen Einzelereignis Derks DC DT MM KT/KI Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 15 von 23

54 IP5/ Baugrenze 55.2 WA-Gebiet 1. OG Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] D_L2 Ladevorgänge Ladearbeiten Derks NaN D_SQ8 Kamine/Lüftung ü. Dach stationäre Quellen Derks NaN 80.0 D_P3 Parkplatz 1-10 Stellplätze Derks Pet_1 Stauden Peters Stauden Peters NaN 92.2 D_FV6 An-/Abfahrt Mitarbeiter Fahrverkehr Derks NaN PRT_1 PRT Proest Recycling & Transport GmbH PRT GmbH NaN 86.0 D_SQ7 Kondensator Südfassade stationäre Quellen Derks NaN 66.7 D_SQ2 Kondensator 2 stationäre Quellen Derks NaN 68.0 D_SQ6 Kondensator 6 stationäre Quellen Derks NaN 68.0 D_SQ1 Kondensator 1 stationäre Quellen Derks NaN 68.0 D_SQ5 Kondensator 5 stationäre Quellen Derks NaN 68.0 D_SQ3 Kondensator 4 stationäre Quellen Derks NaN 68.0 D_SQ4 Kondensator 3 stationäre Quellen Derks NaN 68.0 D_FV5 An/Abfahrt Lieferfahrzeuge Fahrverkehr Derks NaN D_P2 Parkplatz 1-2 Stellplätze Derks NaN 68.0 D_P1 Parkplatz 1-5 Stellplätze Derks NaN 72.0 Sum 42.7 D_E1 Türen / Kofferraumschlagen Einzelereignis Derks NaN 99.5 DC DT MM KT/KI Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] IP5/ Baugrenze 55.2 WA-Gebiet EG Nr. Kommentar Gruppe LAT N [] D_L2 Ladevorgänge Ladearbeiten Derks NaN D_SQ8 Kamine/Lüftung ü. Dach stationäre Quellen Derks NaN 80.0 Pet_1 Stauden Peters Stauden Peters NaN 92.2 D_P3 Parkplatz 1-10 Stellplätze Derks D_FV6 An-/Abfahrt Mitarbeiter Fahrverkehr Derks NaN PRT_1 PRT Proest Recycling & Transport GmbH PRT GmbH NaN 86.0 D_SQ7 Kondensator Südfassade stationäre Quellen Derks NaN 66.7 D_SQ6 Kondensator 6 stationäre Quellen Derks NaN 68.0 D_SQ5 Kondensator 5 stationäre Quellen Derks NaN 68.0 D_SQ3 Kondensator 4 stationäre Quellen Derks NaN 68.0 D_SQ4 Kondensator 3 stationäre Quellen Derks NaN 68.0 D_SQ2 Kondensator 2 stationäre Quellen Derks NaN 68.0 D_SQ1 Kondensator 1 stationäre Quellen Derks NaN 68.0 D_FV5 An/Abfahrt Lieferfahrzeuge Fahrverkehr Derks NaN D_P2 Parkplatz 1-2 Stellplätze Derks NaN 68.0 D_P1 Parkplatz 1-5 Stellplätze Derks NaN 72.0 Sum 38.2 D_E1 Türen / Kofferraumschlagen Einzelereignis Derks NaN 99.5 DC DT MM KT/KI Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 16 von 23

55 D Immissionspläne Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den diskreten Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 db höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 17 von 23

56 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: siehe Plan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Immissionshöhe: 1. OG Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 18 von 23

57 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: siehe Plan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Immissionshöhe: EG Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 19 von 23

58 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: siehe Plan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Immissionshöhe: 1. OG Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 20 von 23

59 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: siehe Plan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Immissionshöhe: EG Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 21 von 23

60 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: siehe Plan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (22:00 bis 6:00 Uhr) Ohne Lärmminderungswall Immissionshöhe: 1. OG Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 22 von 23

61 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: siehe Plan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Ohne Lärmminderungswall Immissionshöhe: EG Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Gewerbelärmeinwirkungen auf den B-Plan Nr in Kranenburg Seite 23 von 23

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