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1 Fr. 2. FREITAG, 23. SEPTEMBER 2016 NR. 38 SEITEN Altdorf Andermatt Attinghausen Bauen Bürglen Erstfeld Flüelen Göschenen Gurtnellen Hospental Isenthal Realp Schattdorf Seedorf Seelisberg Silenen Sisikon Spiringen Unterschächen Wassen

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3 AMTSBLATT DES KANTONS URI Inhaltsverzeichnis Administrativer Teil Regierungsrat 1465 Medienmitteilung Direktionen Bildungs- und Kulturdirektion 1466 Medienmitteilung Sicherheitsdirektion 1468 Medienmitteilung 1470 Aufgebot 1471 Verfügung Administrativmassnahmen Gemeinden 1472 Öffentliches Inventar; Rechnungsruf 1472 Eigentumsübertragungen 1478 Handelsregister Bau- und Planungsrecht 1480 Auflage- und Einspracheverfahren 1480 Bauplanauflagen 1481 Konzession; Gesuch 1482 Information und Mitwirkung der Bevölkerung Gerichtlicher Teil Obergericht 1486 Veröffentlichung Landgericht Uri 1487 Öffentliche Vorladung Landgerichtspräsidium Ursern 1487 Aufruf Schuldbetreibung und Konkurs 1488 Einladung zur Gläubigerversammlung 1488 Einstellung des Konkursverfahrens 1488 Kollokationspläne und Inventar Rechtsauskunft 1489 Unentgeltliche Rechtsauskunft des Urner Anwaltsverbandes Veranstaltungen 1489 Vereine Submissionen 1483 Bekanntmachung Zuschlag Offene Stellen 1484 Baudirektion 1485 Bildungs- und Kulturdirektion

4 Impressum Amtsblatt des Kantons Uri Amtliches Publikationsorgan des Kantons Uri Auflage: Ex. (WEMF 2015) Erscheint jeden Freitag Erscheint zudem jeden Montag auf Internet unter Verlag und Redaktion: Standeskanzlei Uri, Rathausplatz Altdorf Telefon Fax amtsblatt@ur.ch MwSt.-Nr. CHE MWST Redaktionsschluss: Mittwoch, 9.00 Uhr Bestellung von Abonnementen: Gisler Druck AG, 6460 Altdorf Telefon abo@gislerdruck.ch Jahresabonnement Fr. 85. (inkl. 2,5% MwSt.) Einzelverkaufspreis Fr. 2. (inkl. 2,5% MwSt.) Inserateverwaltung: Inserateservice.ch Telefon mail@inserateservice.ch Publikationsgebühren: Eigentumsübertragungen Fr Bauplanauflagen Fr Rechnungsrufe Fr (exkl. 8,0% MwSt.) Übrige amtliche Anzeigen (einspaltige mm-zeile) Manuskript elektronisch Fr. 2. Manuskript in Papierform Fr (exkl. 8,0% MwSt.) Veranstaltungen: Diese Rubrik steht den Gemeinden und den Vereinen für die Veröffentlichung ihrer Veranstaltungen zum Sondertarif von Fr. 5. (inkl. 8,0% MwSt.) zur Verfügung. ISSN (Druck) ISSN (Online) Gesetzgebung Kanton 1490 Reglement über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen an den Volksschulen (AWR); Änderung 1491 Reglement über die Ausrichung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement); Änderung

5 Administrativer Teil 1465 Regierungsrat Medienmitteilung Regierungsrat verabschiedet das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal Der Urner Regierungsrat hat das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal verabschiedet und dem Bund zur Beurteilung eingereicht. Zuvor stimmten auch die Gemeinderäte von Altdorf, Attinghausen, Bürglen, Erstfeld, Flüelen, Schattdorf, Seedorf und Silenen dem Agglomerationsprogramm zu. Damit halten die acht beteiligten Gemeinden und der Kanton fest, dass das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal den kommunalen und kantonalen Planungen entspricht, zukünftig in ihren Planungen berücksichtigt wird und die Massnahmen fristgerecht umgesetzt werden. Selbstverständlich werden dabei der Landrat respektive die Bürgerinnen und Bürger bei gewichtigen Vorhaben über Projekt- und Finanzbeschlüsse noch mitreden können. Das Agglomerationsprogramm ermöglicht es, an Verkehrsmassnahmen zur besseren Abstimmung von Siedlung und Verkehr Bundesbeiträge auszulösen. Der Bund bezweckt damit die bessere Bewältigung der Verkehrsprobleme in den Agglomerationen und die zwingende Koordination von Verkehrsinfrastrukturen und der Siedlungsentwicklung. Im Unteren Reusstal ist das nichts Neues. Bereits mit der «Raumentwicklung Unteres Reusstal» (REUR) vor zehn Jahren und den anschliessenden Planungen und Projekten wurde die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung über die Gemeindegrenzen hinweg geplant und abgestimmt. Für die beteiligten Gemeinden und den Kanton bietet das Agglomerationsprogramm die Chance, diese Planungen weiterzuführen. Das Agglomerationsprogramm ist daher massgeblich auf bestehenden Grundlagen aufgebaut und integriert die ohnehin geplanten Arbeiten des Kantons (regionales Gesamtverkehrskonzept Unteres Reusstal, Kantonalbahnhof, West-Ost-Verbindung, Veloverkehrskonzept, Entwicklungsschwerpunkte usw.) und der Gemeinden. Das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal ist das erste Agglomerationsprogramm in Uri und wurde entsprechend von Grund auf neu erarbeitet. Es besteht aus einem Bericht zu den Themen Siedlung, Landschaft und Verkehr und formuliert dazu Ziele und Strategien zur Entwicklung des Unteren Reusstals mit einem Zeithorizont bis etwa Dazu gehört auch eine Übersicht der Massnahmen mit entsprechenden Karten und Massnahmenblättern. Die Umsetzung der Verkehrsmassnahmen mit der höchsten Priorität (A-Massnahmen), die auch zur Mitfinanzierung durch den Bund beantragt werden, soll zwischen 2019 und 2022 beginnen.

6 1466 Administrativer Teil Die Erarbeitung erfolgte in einem gemeinsamen Prozess zwischen dem Kanton und den Gemeinden unter der Federführung der Justizdirektion. Auch die Bevölkerung, die beschwerdeberechtigten Organisationen und die Verbände hatten Gelegenheit mitzuwirken. Im Mai 2016 fand zudem eine öffentliche Orientierung statt. Die vielen Anregungen wurden soweit möglich berücksichtigt und das Agglomerationsprogramm daraufhin angepasst. Mit der Eingabe des Agglomerationsprogrammes an den Bund beginnt nun ein längerer Prüf- und Beurteilungsprozess. Der Bund wird über die Qualität des Programms sowie seine Gesamtwirkung entscheiden und bei einem positiven Prüfungsergebnis die Höhe der möglichen Bundesbeiträge und die unterstützungswürdigen Massnahmen festlegen. Der abschliessende Entscheid wird gegen Ende 2018 erwartet. Die Umsetzung der für das Untere Reusstal wichtigen Projekte wird jedoch unabhängig davon bereits weitergetrieben. Altdorf, 13. September 2016 Im Auftrag des Regierungsrats Standeskanzlei Uri Direktionen Bildungs- und Kulturdirektion Uri Medienmitteilung Eine neue Datenbank zeigt die Maturaarbeiten Im Rahmen des kantonalen Programmes für die Weiterentwicklung der Urner Kinder- und Jugendpolitik (Schwerpunkt: Jugend und Regionalentwicklung verknüpfen) realisierte die Kantonale Mittelschule Uri eine «Datenbank Maturaarbeiten». Das Projekt hat zum Ziel, die Maturaarbeiten aufzuwerten. Es wurde massgeblich von zwei jungen UrnerInnen mitgetragen. Nun sind die interessanten Arbeiten von zwei Abschlussjahrgängen zugänglich.

7 Administrativer Teil 1467 Maturaarbeiten aufwerten Bis 2014 existierte lediglich ein rudimentäres Verzeichnis (Liste) der Maturaarbeiten. Die in den Maturaarbeiten behandelten Themen sind oft auch für die Öffentlichkeit wertvoll und interessant. Beispielsweise, wenn eine interessante Umfrage zum Suchtverhalten in Uri durchgeführt oder eine Analyse zur medialen Präsenz des Wirtschafts- und Lebensraums Uri gemacht wurde. Oder wenn ein Sportoder Bergwanderführer verfasst wird. Das Themenspektrum ist ausserordentlich breit. Es gibt kreative Theaterstücke oder Musikkompositionen, aber auch gesellschaftliche und politische Arbeiten. Diese Arbeiten waren lange Zeit nicht zugänglich und nach den öffentlichkeitswirksamen Präsentationen verschwanden sie im Archiv. Das soll sich ändern. Die Online-Datenbank will Maturaarbeiten und auch das Schaffen der Urner Gymnasiasten aufwerten. Diese sollen spüren, dass die Arbeit nicht nur für die Schublade oder das Maturazeugnis gemacht wird. Die Plattform will auch die Beziehung zu Wirtschaft, Verwaltung und Politik stärken. Sie kann als Ideen- und Vernetzungslieferant dienen. Bereits sind die Abstracts von 25 Maturaarbeiten auf der Datenbank erfasst. Aus Datenschutzgründen kann die Plattform nicht die gesamte Arbeit abbilden. Eine Zusammenfassung gibt Interessierten aber einen Einblick. Bei Interesse kann man sich jederzeit beim Autor oder der Autorin melden und die Maturaarbeit einsehen. Die Verfasser unterzeichnen nämlich vor der Veröffentlichung auf der Datenbank eine Einverständniserklärung. Von UrnerInnen für UrnerInnen Die Abstracts wurden von einem Urner Studierenden der Universität St. Gallen, HSG, verfasst. In Zukunft werden die MittelschülerInnen selber eine Zusammenfassung schreiben. Diese Aufgabe erachtet die Mittelschule als wertvolle Übung. Denn es ist nicht immer einfach, das Wesentliche einer Arbeit in ein paar wenigen Sätzen darzulegen. Die Datenbank bot auch einer jungen Urner Mediamatikerin eine wertvolle Erfahrung. Sie hat Konzept und Umsetzung in enger Begleitung mit dem Ausbildner der Kantonalen Mittelschule Uri, der Schulleitung und der kantonalen Jugendförderung entwickelt. Die Einbindung junger UrnerInnen war genau das Ziel des Projekts «Jugendpolitik und Regionalentwicklung verknüpfen». Die Datenbank soll nun kontinuierlich ausgebaut und später auch als Ideenbörse genutzt werden. Altdorf, 12. September Amt für Kultur und Sport / Kantonale Mittelschule Uri

8 1468 Administrativer Teil Sicherheitsdirektion Medienmitteilung Förderung des Alpenbockkäfers in Isenthal Im Isenthaler Wald fördert der Kanton Uri zusammen mit Pro Natura und der Korporationsbürgergemeinde Isenthal den seltenen Alpenbockkäfer. Der Alpenbock ist einer unserer schönsten einheimischen Käfer und national sowie international geschützt. Der Forstbetrieb Isenthal hat im Scheideggwald rund 100 grosse Buchen gefällt und die Baumstöcke möglichst hoch belassen sowie einen Teil der Baumstämme am Boden liegengelassen. Dadurch wird der Lebensraum für den Alpenbock aufgewertet und ein dauerhaft genügendes Brutangebot zur Verfügung gestellt. Bei den Eingriffen bleibt die wichtige Schutzfunktion des Waldes und somit die Sicherheit des Dorfes Isenthal jederzeit gewährleistet. Die neu geschaffenen Strukturen bieten ausserdem die Lebensgrundlage für zahlreiche andere Insekten und Pilzarten. Wie Abklärungen in Zusammenarbeit mit Pro Natura Uri zeigten, konnte der Alpenbock im Kanton Uri bisher in den Gemeinden Seelisberg, Bauen und Isenthal nachgewiesen werden. Der Alpenbock kommt in Buchenwäldern vor und benötigt Totholz sowie genügend Licht für seine Entwicklung. Infolge des fehlenden Totholzes und der hohen Holzvorräte ist er nur mehr selten in unseren Wäldern zu finden. Das Vorkommen des Alpenbocks weist auf einen ökologisch intakten Wald hin. Für Bäume und Wälder stellt der einheimische Alpenbock im Gegensatz zu dem vereinzelt eingeschleppten asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) keine Gefahr dar. Mit der Förderung des Alpenbocks leistet der Kanton Uri zusammen mit Pro Natura und dem Forstbetrieb Isenthal einen wichtigen Beitrag zum Schutz besonders wertvoller Tierarten. Hintergrundinformation zum Alpenbockkäfer (Alpenbock) Der Alpenbockkäfer wird bis vier Zentimeter gross. Der Körper und die Flügel sind unverwechselbar blau gefärbt und weisen schwarze Flecken auf. Er besitzt sehr lange blaue Fühler mit charakteristisch schwarzen Haarbüscheln. Die Alpenbockkäfer legen ihre Eier in Risse von toten Buchen ab. Die Larven leben zwei bis vier Jahre im Holz und fliegen im Juli oder August durch typische ovale Ausflugslöcher aus. Die geschlüpften Käfer leben dann nur zwei bis drei Wochen und pflanzen sich während dieser Zeit fort.

9 Administrativer Teil 1469 Steckbrief zum Projekt Alpenbockförderung Isenthal Gemeinde Isenthal Projektträger: Kanton Uri, Pro Natura, Korporationsbürgergemeinde Isenthal Projektdauer: Vier Jahre für erste Projektphase von 2016 bis 2019 Projektkosten: Fr in vier Jahren Finanzierung: Bund und Kanton 53 %, Pro Natura 47 % Ziele: Förderung des Lebensraums und der Verbreitung des Alpenbockkäfers Erkenntnisgewinn zu weiterem Vorkommen und Fördermassnahmen Information der Bevölkerung über Vorkommen und Bedeutung des Alpenbocks Massnahmen: Biodiversitätsförderung und Schutzwald: Höhe Baumstöcke schaffen und belassen Baumstämme am Boden liegenlassen Kränkelnde oder abgestorbene Bäume im Wald belassen Damit werden wertvolle Strukturen für zahlreiche Waldarten geschaffen, die Totholz als Lebensgrundlage benötigen und zu einem gesunden Wald gehören. Die aktiven Massnahmen zur Förderung des Alpenbocks wirken sich auch positiv auf die Schutzfunktion des Waldes aus. Hohe Baumstöcke sowie liegendes Holz nützen gegen Steinschlag. Altdorf, 21. September 2016 Amt für Forst und Jagd

10 1470 Administrativer Teil Aufgebot Aufgebot zum Nachschiesskurs Einrückungspflichtig sind: Alle im Kanton Uri wohnhaften Schiesspflichtigen, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, müssen den Nachschiesskurs auf Distanz 300 m absolvieren. 2. Nicht einrückungspflichtig sind: n Schiesspflichtige, die im betreffenden Jahr mindestens 45 Tage besoldeten Militärdienst leisten; n Schiesspflichtige, die vor dem 1. August einen Auslandurlaub erhalten haben, sowie Militärdienstpflichtige, die aus dem Auslandurlaub zurückkehren und erst nach dem 31. Juli wieder mit der persönlichen Waffe ausgerüstet werden; n Schiesspflichtige, deren persönliche Waffe nach Artikel 7 der Verordnung vom 5. Dezember 2003 (SR ) über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen vorsorglich abgenommen wurde und die diese erst nach dem 31. Juli zurückerhalten; n Militärdienstpflichtige, die wieder in der Armee eingeteilt werden und mit der persönlichen Waffe erst nach dem 31. Juli wieder ausgerüstet worden sind; n die von einer medizinischen Untersuchungskommission (UC) Dispensierten, sofern die Dispensation nach dem 31. Juli abläuft; n die von der Militärbehörde des Wohnortkantons wegen Freiheitsentzug oder Krankheit Dispensierten, sofern die Dispensation nach dem 31. Juli abläuft; n Schiesspflichtige, die wegen Dienstverweigerung in Strafuntersuchung oder im Strafvollzug stehen; n Schiesspflichtige, die ein Gesuch um waffenlosen Militärdienst eingereicht haben, bis über das Gesuch rechtskräftig entschieden ist; n Schiesspflichtige, die ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst eingereicht haben, bis über das Gesuch rechtskräftig entschieden ist. 3. Der Nachschiesskurs findet statt: Samstag, 5. November 2016, von 9.00 bis Uhr, in Rothenthurm SZ, Schiessanlage Altmatt-Cholmattli 4. Allgemeine Weisungen: n Diese Bekanntmachung gilt als Aufgebot. n Schiesspflichtig sind alle Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, sowie Subalternoffiziere (Lt/Oblt) der mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Truppengattungen und Dienstzweige bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht,

11 Administrativer Teil 1471 längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden. n Ausrüstung: Formular 1.23 Aufforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht 2015, Militärischer Leistungsausweis, einen amtlichen Ausweis, persönliches Sturmgewehr, Gewehrputzzeug, Sackmesser, Gehörschutz (PAMIR). n Antreten in warmer, zweckmässiger Zivilkleidung. n Standblattausgabe erfolgt bis spätestens 30 Minuten vor Schiessende! 5. Dispensationen: n Dispensationsgesuche werden nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt. n Gesuche sind mit dem Dienstbüchlein sowie den notwendigen Beweismitteln (z.b. verschlossenes Arztzeugnis) frühzeitig an die kantonale Militärbehörde des Wohnortkantons (Amt für Bevölkerungsschutz und Militär, Kreiskommando, Lehnplatz 22, 6460 Altdorf) zu richten. 6. Rechtliches: n Die Nachschiesspflichtigen unterstehen dem Militärstrafgesetz. Während des Kurses und auf dem direkten Hin- und Rückweg sind sie militärversichert. n Der Nachschiesskurs wird nicht besoldet und auch nicht an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet. Altdorf, 23. September 2016 Sicherheitsdirektion Uri Dimitri Moretti, Regierungsrat Verfügung Administrativmassnahmen Eröffnung einer Administrativmassnahmen-Verfügung Das Amt für Strassen- und Schiffsverkehr hat im Administrativverfahren gemäss Art. 45 Abs. 1 VZV (SR ) und Art. 16 SVG (SR ) gegen Damascato Marianeve, geboren am 18. Dezember 1965, von Deutschland, letzte bekannte Adresse DE-6497 Darmstadt, Heidelberger Land 12, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, eine Verfügung erlassen. Diese Verfügung liegt beim Amt für Strassen- und Schiffsverkehr, Gotthardstrasse 77a, 6460 Altdorf, zur Abholung bereit. Mit dieser Publikation gitl die Verfügung als zugestellt (Art. 21 Abs. 6 der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege VRPV; RB ). Altdorf, 23. September 2016 Amt für Strassen- und Schiffsverkehr

12 1472 Administrativer Teil Gemeinden Öffentliches Inventar; Rechnungsruf Nach Artikel 582 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) wird in der folgenden Erbschaftssache der Rechnungsruf eröffnet: Sisikon Erblasser: Kessler Rolf, geboren am 7. Januar 1958, wohnhaft gewesen in 6452 Sisikon, Bachmattstrasse 2, gestorben am 9. September 2016 Ablauf der Anmeldefrist: 23. Oktober 2016 Die Gläubiger und Schuldner des erwähnten Erblassers, einschliesslich allfälliger Bürgschaftsgläubiger, werden aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden innert angegebener Anmeldefrist bei der Gemeindeverwaltung Sisikon schriftlich anzumelden. Den Gläubigern des Erblassers, die die Anmeldung ihrer Forderungen versäumen, sind die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar (Artikel 590 ZGB). Sisikon, 23. September 2016 Gemeinderat Sisikon Eigentumsübertragungen Gemäss Artikel 970a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (SR 210) werden folgende Eigentumsübertragungen veröffentlicht: Andermatt Grundstück Nr.: , 499 m 2, Plan Nr. 41, Oberalppass, Gebäude Vers.Nr. 762, übrige befestigte Flächen, 1 3 Miteigentumsanteil Veräusserer: Furger Thomas Karl, Bodenbüel, 6491 Realp Erwerberin: Russi Claudia Maria, Adligenswilerstrasse 106, 6045 Meggen Eigentumserwerb durch den Veräusserer: 25. Februar 2009

13 Administrativer Teil 1473 Attinghausen Grundstück Nr.: , m 2, Plan Nr. 10, Brüsti, Höchiberg, geschlossener Wald, Acker, Wiese, Weide, Fels, Strasse, Weg Veräusserer: Erben des Eggmann Willi Erwerberin: Bühler-Eggmann Cornelia, Küpfelerstrasse 12, 8592 Uttwil Eigentumserwerb durch die Veräusserer: 4. März 2015 Attinghausen Grundstück Nr.: , 738 m 2, Plan Nr. 5, Wehrheim, Acker, Wiese, Weide, 8 9 Miteigentumsanteile Veräusserer: Gisler-Tresch Ernst Karl, Kapfweid 11, 6020 Emmenbrücke; Fecke-Gisler Josefina Maria, Hirtenhofstrasse 34, 6005 Luzern; Gisler-Lötscher Werner David, Sagiweg 7, 6207 Nottwil; Gisler Andreas Paul, Brändliguet 11, 8722 Kaltbrunn; Gisler Eduard Alfred, Im Unterrengg 1, 8135 Langnau am Albis; Gisler Verena Helena, Oberdorf 1, 6206 Neuenkirch; Gisler Margrit Emma, Bächlistrasse 12, 8805 Richterswil; Marienberg Sacha Bruno, Hauptikonerstrasse 12, 8926 Uerzlikon; Böhlen Benjamin Björn, Obere Haldenstrasse 16, 9327 Tübach Erwerber: Gisler-Stadler Walter Anton, Eygasse 15, 6460 Altdorf Eigentumserwerb durch die Veräusserer: Diverse Attinghausen Grundstück Nr.: , 749 m 2, Plan Nr. 5, Wehrheim, Acker, Wiese, Weide; Grundstück Nr.: , 749 m 2, Plan Nr. 5, Wehrheim, Acker, Wiese, Weide Veräusserer: Gisler-Tresch Ernst Karl, Kapfweid 11, 6020 Emmenbrücke; Fecke-Gisler Josefina Maria, Hirtenhofstrasse 34, 6005 Luzern; Gisler-Lötscher Werner David, Sagiweg 7, 6207 Nottwil; Gisler Andreas Paul, Brändliguet 11, 8722 Kaltbrunn; Gisler Eduard Alfred, Im Unterrengg 1, 8135 Langnau am Albis; Gisler Verena Helena, Oberdorf 1, 6206 Neuenkirch; Gisler-Stadler Walter Anton, Eygasse 15, 6460 Altdorf; Gisler Margrit Emma, Bächlistrasse 12, 8805 Richterswil; Marienberg Sacha Bruno, Hauptikonerstrasse 12, 8926 Uerzlikon; Böhlen Benjamin Björn, Obere Haldenstrasse 16, 9327 Tübach

14 1474 Administrativer Teil Erwerberin: Fischlin AG, am See 5, 6452 Sisikon Eigentumserwerb durch die Veräusserer: Diverse Erstfeld Grundstück Nr.: , 194 m 2, Plan Nr. 10, Mohrenkopf, Gebäude Vers.Nr. 757, Mohrenkopf 10, Gartenanlage Veräusserer: Gisler Robert Andreas, Wilerstrasse 67, 6472 Erstfeld; Gisler-Lüthi Elisabeth Mathilda, Mohrenkopf 10, 6472 Erstfeld Erwerber: Simões Leonardo Tiago Alexandre und Migliozzi Simões Leonardo Carmela, Mohrenkopf 10, 6472 Erstfeld Eigentumserwerb durch die Veräusserer: 27. Dezember 2005 Flüelen Grundstück Nr.: S , Sonderrecht an Studio-Eingangsebene und Nebenraum, Miteigentum an Nr Veräusserin: Neumaier Claudia Andrea, An der Wies 4, DE Grainau Erwerber: Gygax Stephan Johannes, Seestrasse 51d, 6454 Flüelen Eigentumserwerb durch die Veräusserin: 24. Juli 2006 Göschenen Grundstück Nr.: , m 2, Plan Nr. 10, Fad, Acker, Wiese, Weide, Fels; Grundstück Nr.: , m 2, Plan Nr. 10, Boden, Gebäude Vers.Nr. 354, Gebäude Vers.Nr. 356, Gebäude Vers.Nr. 357, Gebäude Vers.Nr. 360, Acker, Wiese, Weide, geschlossener Wald, Fels, Strasse, Weg, übrige befestigte Flächen; Grundstück Nr.: S , Sonderrecht an der Zimmer-Wohnung im 1. OG und Nebenräume (rot), Miteigentum an Nr Veräusserer: Erben des Mattli Peter Wendelin Erwerberin: Loretz-Mattli Marianne, Ruslistrasse 9, 6473 Silenen Eigentumserwerb durch die Veräusserer: 8. Juli 2010

15 Administrativer Teil 1475 Grundstück Nr.: S , Sonderrecht an der Zimmer-Wohnung im 2. OG und Nebenräume (blau), Miteigentum an Nr Veräusserer: Erben des Mattli Peter Wendelin Erwerberin: Arnold-Mattli Johanna Klara, Spielmattstrasse 20, 6467 Schattdorf Eigentumserwerb durch die Veräusserer: 8. Juli 2010 Realp Grundstück Nr.: S , Sonderrecht an der Zimmer-Wohnung Nord-Ost C im Erdgeschoss und Nebenraum (blau), Miteigentum an Nr ; Grundstück Nr.: M , Parkplatz Nr. 61, Miteigentum an Nr ; Grundstück Nr.: M , Parkplatz Nr. 68, Miteigentum an Nr ; Grundstück Nr.: M , Parkplatz Nr. 69, Miteigentum an Nr ; Grundstück Nr.: M , Parkplatz Nr. 70, Miteigentum an Nr Veräusserer: Fietz Peter Thomas, Gartenstrasse 18, 8702 Zollikon Erwerber: Fischer-Schwendimann Severin Gottlieb und Margrit, Wyergasse 10, 6467 Schattdorf Eigentumserwerb durch den Veräusserer: 15. November 2012, 7. Juni 2013 Schattdorf Grundstück Nr.: S , Sonderrecht an der Zimmer-Wohnung mit Balkon im 2. Obergeschoss (gelb) und Kellerabteil im Untergeschoss (gelb). C 2, Miteigentum an Nr ; Grundstück Nr.: S , Sonderrecht an der Garage Nr. A 4 (gelb) im Untergeschoss, Miteigentum an Nr Veräusserer: Facchin-Furger Eros und Annamarie Jeannette, Rüttistrasse 9, 6467 Schattdorf Erwerber: Facchin Ivo Mauro, Attinghauserstrasse 76, 6460 Altdorf; Facchin Kunz Fabienne Diana, Schachenstrasse 40, 6010 Kriens Eigentumserwerb durch die Veräusserer: 17. März 1995

16 1476 Administrativer Teil Schattdorf Grundstück Nr.: S , Sonderrecht an der Zimmer-Wohnung mit Balkon im 2. Obergeschoss (braun) und Kellerabteil im Untergeschoss, F, Miteigentum an Nr ; Grundstück Nr.: S , Sonderrecht an der Garage Nr. 1, B, Miteigentum an Nr Veräusserer: Colombo-Furger Konrad und Myrta, Rüttistrasse 5, 6467 Schattdorf Erwerberinnen: Aschwanden-Colombo Petra, Allmendstrasse 2, 6467 Schattdorf; Colombo Gisler Nicole, Gitschenstrasse 29, 6460 Altdorf Eigentumserwerb durch die Veräusserer: 30. Mai 1995 Schattdorf Grundstück Nr.: S , Sonderrecht an der Zimmer-Wohnung 3.3 C im 3. Obergeschoss und Nebenraum (hellviolett), Miteigentum an Nr ; Grundstück Nr.: M , Autoabstellplatz Nr. 98, Miteigentum an Nr Veräusserer: Erben des Zgraggen Daniel Erwerberin: Herger-Zgraggen Beatrix, Bielen 47, 6465 Unterschächen Eigentumserwerb durch die Veräusserer: 3. Februar 2016 Silenen Grundstück Nr.: , m 2, Plan Nr. 7, Plan Nr. 9, Grund, Gebäude Vers. Nr. 1297, Acker, Wiese, Weide, Strasse, Weg, übrige befestigte Flächen, Gartenanlage, Trottoir Veräusserin: Centralschweizerische Kraftwerke AG, Täschmattstrasse 4, 6015 Luzern Erwerberin: Korporation Uri, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf Eigentumserwerb durch die Veräusserin: 19. April 1960 Silenen Grundstück Nr.: , m 2, Plan Nr. 61, Schattigbergen, Gebäude Vers. Nr. 2119, Gebäude Vers.Nr. 225, Gebäude Vers.Nr. 226, Gebäude Vers.Nr. 238,

17 Administrativer Teil 1477 Gebäude Vers.Nr. 280, Gebäude Vers.Nr. 717, Acker, Wiese, Weide, Strasse, Weg, geschlossener Wald, 1 3 Miteigentumsanteil Veräusserer: Erben des Zgraggen-Indergand Karl Erwerber: Zgraggen-Moor Martin, Kolonie 48, 6472 Erstfeld Eigentumserwerb durch die Veräusserer: 18. September 2015 Silenen Grundstück Nr.: , m 2, Plan Nr. 7, Plan Nr. 9, Grund, Acker, Wiese, Weide, übrige befestigte Flächen, Strasse, Weg, Gartenanlage Veräusserin: Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Strassen ASTRA, 3003 Bern Erwerberin: Korporation Uri, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf Eigentumserwerb durch die Veräusserin: 17. Januar 1977, 11. Februar 2015 Unterschächen Grundstück Nr.: D , 27 m 2, Plan Nr. 21, Unter Balm, Baurecht für Ökonomiegebäude, auf 30 Jahre, zulasten Nr Veräusserer: Imholz-Arnold Jakob Anton, Ribi 9, 6465 Unterschächen Erwerber: Imholz David, Ribi 9, 6465 Unterschächen Eigentumserwerb durch den Veräusserer: 27. September 2000 Altdorf, 23. September 2016 Amt für das Grundbuch

18 1478 Administrativer Teil Handelsregister Auszug aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt 9. September 2016 PORR SUISSE AG, in Altdorf (UR), CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 23 vom , Publ ). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Furrer, Walter, von Erstfeld, in Seedorf (UR), mit Kollektivprokura zu zweien. Zweigniederlassung neu: [gestrichen: Wassen]. [gestrichen: Göschenen]. 9. September 2016 PORR SUISSE AG, in Wassen, CHE , schweizerische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 117 vom , Publ ). Infolge Aufhebung dieser Zweigniederlassung wird der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister gelöscht. 9. September 2016 PORR SUISSE AG, in Göschenen, CHE , schweizerische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 62 vom , Publ ). Infolge Aufhebung dieser Zweigniederlassung wird der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister gelöscht. 12. September 2016 Bau-Komplettservice Zaborowski, in Gurtnellen, CHE , Einzelunternehmen (SHAB Nr. 222 vom , Publ ). Das Einzelunternehmen wird infolge Verlegung des Sitzes nach Zürich im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen und im Handelsregister des Kantons Uri von Amtes wegen gelöscht. 12. September 2016 Restaurant Schützenmatt, Claudia Zanitti, in Altdorf (UR), CHE , Einzelunternehmen (SHAB Nr. 8 vom , Publ ). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen. 14. September 2016 Tellenbräu Gastro GmbH, in Altdorf (UR), CHE , Tellsgasse 6, 6460 Altdorf UR, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: Zweck: Die

19 Administrativer Teil 1479 Gesellschaft bezweckt die Führung des Restaurants Tellenbräu in Altdorf (UR). Sie kann andere oder/und weitere Betriebe im Bereiche des Gastgewerbes betreiben. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland alle Geschäfte tätigen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke erwerben, belasten und veräussern und/oder Grundstücke mieten und pachten. Sie kann sich an Unternehmen ähnlicher Art beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: Fr Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per . Gemäss Erklärung vom untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Aschwanden, Josef Andreas, von Altdorf (UR), in Altdorf (UR), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 18 Stammanteilen zu je Fr ; Aschwanden-Walker, Adelheid, von Altdorf (UR), in Altdorf (UR), Gesellschafterin, mit Kollektivprokura zu zweien, mit einem Stammanteil von Fr ; Recht, Oliver Jean-Pierre, französischer Staatsangehöriger, in Bürglen (UR), Gesellschafter, mit Kollektivprokura zu zweien, mit einem Stammanteil von Fr September 2016 SWR Geomatik AG, Zweigniederlassung Bürglen (Post Altdorf), in Bürglen (UR), CHE , schweizerische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 227 vom , Publ ), Hauptsitz in: Schlieren. Firma neu: Acht Grad Ost AG, Zweigniederlassung Bürglen (Post Altdorf). 14. September 2016 Texaid-Textilverwertungs-Aktiengesellschaft, in Schattdorf, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 229 vom , Publ ). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Böschen, Eberhard, deutscher Staatsangehöriger, in Darmstadt (D), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schmuki, Paul, von Eschenbach (SG), in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Altdorf, 23. September 2016 Amt für Justiz Abteilung Justiz und Handelsregister

20 1480 Administrativer Teil Bau- und Planungsrecht Auflage- und Einspracheverfahren Wasserversorgungsgenossenschaft Eierschwand, Gemeinde Bürglen; Statutenänderung (Perimetererweiterung), Gemeinde Bürglen Gestützt auf Artikel 10 der Verordnung vom 2. Juni 1999 über die öffentlich-rechtliche Bodenverbesserungsgenossenschaft (RB ) werden auf der Gemeindekanzlei Bürglen während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt: n die Statuten der Wasserversorgungsgenossenschaft Eierschwand n der dazugehörige Plan Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an den Gemeinderat Bürglen zuhanden des Regierungsrates Uri einzureichen. Wer innert dieser Frist keine Einsprache erhebt, stimmt damit den Statuten zu. Bürglen, 23. September 2016 Gemeinderat Bürglen Bauplanauflagen Nach Artikel 103 des Planungs- und Baugesetzes (RB ) und Artikel 76 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (RB ) werden folgende Bauvorhaben veröffentlicht: Altdorf n Bauherrschaft: Ajvazi Armend, Flüelerstrasse 21, Altdorf Bauvorhaben: Sitzplatzüberdachung Bauplatz: Flüelerstrasse 21, Parzelle 927 Bemerkungen: profiliert n Bauherrschaft: Gisler Patrizia, Seedorferstrasse 33, Altdorf Bauvorhaben: Sitzplatzüberdachung Bauplatz: Seedorferstrasse 33, Parzelle 1564 Bemerkungen: profiliert

21 Administrativer Teil 1481 Innert 20 Tagen können schriftlich eingegeben werden: a) privatrechtliche Einsprachen (betreffs Verletzung des privatrechtlichen Grenzmeters und des Hofstattrechts sowie des unzulässigen Entzugs von Licht und Sonne gemäss Art. 73 bis 75 EG/ZGB) in zweifacher Ausfertigung beim zuständigen Landgerichtspräsidium (Uri oder Ursern) mit Eingabekopie an die Gemeindebaubehörde der betreffenden Gemeinde. Andere Verletzungen privater Rechte sind nicht mit privatrechtlicher Baueinsprache, sondern mit den prozessualen Rechtsbehelfen der Zivilprozessordnung zu rügen. Diese Rechtsbehelfe sind nicht an die eingangs erwähnte Frist gebunden. Privatrechtliche Baueinsprachen sind kostenpflichtig. b) Einsprachen aufgrund der Gemeindebauordnung oder anderer öffentlich-rechtlicher Bestimmungen bei der Gemeindebaubehörde der betreffenden Gemeinde. Altdorf, 23. September 2016 Konzession; Gesuch Konzessionsgesuch zur Nutzung der Erdwärme Die Stiftung Wohnen in Seelisberg, c/o Anton Achermann, Wissigstrasse 14, 6377 Seelisberg, ersucht um Konzessionserteilung zur Nutzung der Erdwärme. Die Bohrung und die Nutzung der Erdwärme sollen auf dem Grundstück Nr. L , Dorfstrasse 59, 6377 Seelisberg, erfolgen. Das Konzessionsgesuch ist mit allen Planunterlagen bei der Gemeinde Seelisberg öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt. Gestützt auf Artikel 3 der Gewässernutzungsverordnung vom 11. November 1992 können innert 30 Tagen seit dieser Publikation Einsprachen wegen Verletzung öffentlicher oder privater Interessen erhoben werden. Privatrechtliche Einsprachen (betreffs Verletzung des privatrechtlichen Grenzmeters und des Hofstattrechts sowie des unzulässigen Entzugs von Licht und Sonne gemäss Art. 73 bis 75 EG/ ZGB) sind in zweifacher Ausfertigung beim zuständigen Landgerichtspräsidium (Uri oder Ursern) einzureichen. Andere Verletzungen privater Rechte sind nicht mit privatrechtlicher Baueinsprache, sondern mit den prozessualen Rechtsbehelfen der Zivilprozessordnung zu rügen. Diese Rechtsbehelfe sind nicht an die eingangs erwähnte Frist gebunden. Privatrechtliche Einsprachen sind kostenpflichtig. Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind der Baudirektion Uri einzureichen. Altdorf, 23. September 2016 Baudirektion Uri Roger Nager, Regierungsrat

22 1482 Administrativer Teil Information und Mitwirkung der Bevölkerung Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Objektblatt für den Heliport Erstfeld (UR) Der Entwurf des SIL-Objektblatts für den Heliport Erstfeld wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG; SR.700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern. Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Heliports Erstfeld behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet. Das SIL-Objektblatt für den Heliport Erstfeld kann vom 27. September bis und mit 28. Oktober 2016 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: n Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen n Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen n Amt für Raumentwicklung, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf n Gemeinde Erstfeld, Gotthardstrasse 99, 6472 Erstfeld Das Objektblatt ist zudem ab dem 27. September 2016 im Internet publiziert unter Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 28. Oktober 2016 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern. Folgende Stellen geben Auskunft: n Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel n Bundesamt für Raumentwicklung, Tel September 2016 Bundesamt für Zivilluftfahrt

23 Administrativer Teil 1483 Submissionen Bekanntmachung Zuschlag Einsatz und Wartung von Multifunktionsgeräten in der Kantonsverwaltung Uri 1. Vergabebehörde: Finanzdirektion Uri, Amt für Personal, Klausenstrasse 2, 6460 Altdorf 2. Die Ausschreibung erfolgte im offenen Verfahren gemäss kantonaler Submissionsverordnung und GATT/WTO-Übereinkommen 3. Auftragsgegenstand: Einsatz und Wartung von Multifunktionsgeräten in der Kantonsverwaltung Uri 4. Datum des Zuschlags: Regierungsratsbeschluss vom 23. August Berücksichtigte Anbieterin: Ricoh Schweiz AG, Hertistrasse 2, 8304 Wallisellen 6. Preis des berücksichtigten Angebotes: Fr (innerhalb 5 Jahren) Altdorf, 23. September 2016 Finanzdirektion Uri Urs Janett, Regierungsrat

24 1484 Administrativer Teil Offene Stellen Baudirektion Im Amt für Tiefbau, Betrieb Kantonsstrassen, Abteilung Stützpunkt Altdorf, ist infolge Pensionierung die Stelle als Facharbeiterin/Facharbeiter Metallbau (100 %) per 1. Januar 2017 oder nach Vereinbarung zu besetzen. Aufgaben: n diverse Metallbearbeitungsarbeiten n Wartungs- und Reparaturarbeiten an Leiteinrichtungen, Abschrankungen und Verkehrssignalen n Werkstattarbeiten n Piketteinsätze auf dem Kantonsstrassennetz n Reinigungsarbeiten n Unterstützung der Werkhofmitarbeiter n Spezialaufgaben nach den Weisungen des Betriebs- und Werkhofleiters n Pikettdienst n kleinere administrative Arbeiten Anforderungen: n handwerkliche Grundausbildung n grosse Erfahrung in der Metallbearbeitung n belastbar und vielseitig einsetzbar n Bereitschaft für Pikettdienst n Allrounder für verschiedene Aufgaben des Betriebes Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten und kollegialen Team. Die Anstellungsbedingungen richten sich nach dem Personalrecht des Kantons Uri. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Foto. Senden Sie diese bitte bis am 15. Oktober 2016 elektronisch via oder per Post an die Baudirektion Uri, Direktionssekretariat, Klausenstrasse 2, 6460 Altdorf. Wenn Sie nähere Angaben zum Aufgabengebiet erfahren möchten, steht Ihnen Stefan Bucheli, Betriebsleiter Kantonsstrassen, Telefon , zur Verfügung. Altdorf, 23. September 2016 Baudirektion Uri Roger Nager, Regierungsrat

25 Administrativer Teil 1485 Bildungs- und Kulturdirektion Beim Amt für Volksschulen ist infolge Pensionierung die Stelle Vorsteherin/Vorsteher Amt für Volksschulen (100 %) per 1. August 2017 oder nach Vereinbarung neu zu besetzen. Aufgaben: n Leitung des Amts für Volksschulen n Planung, Organisation und Koordination der Tätigkeiten des Amts n Leitung der kantonalen Schulaufsicht n Beratung und Unterstützung der Schulbehörden und der Schulleitungen n Führung von Schulentwicklungsprojekten (Konzeption und Umsetzung) Anforderungen: n pädagogisch/wissenschaftliche Ausbildung und Berufserfahrung im Volksschulbereich n Führungsfähigkeiten und Managementkenntnisse n Erfahrungen im administrativen und beraterischen Bereich n schnelle Auffassungsgabe und Sinn für politische Zusammenhänge n gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise n gute EDV-Kenntnisse Angebot: Wir bieten Ihnen ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit grosser Verantwortung, die Führung eines kleinen und motivierten Teams, ausgezeichnete Sozialleistungen und attraktive Anstellungsbedingungen gemäss kantonalem Personalrecht. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Foto. Senden Sie diese bitte bis 15. Oktober 2016 an das Direktionssekretariat, Bildungs- und Kulturdirektion, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Beat Spitzer, Vorsteher Amt für Volksschulen, Telefon , oder Peter Horat, Generalsekretär, Telefon , gerne zur Verfügung. Bemerkung: Die Stelle wird voraussichtlich intern besetzt. Altdorf, 23. September 2016 Bildungs- und Kulturdirektion Uri Beat Jörg, Regierungsrat

26 1486 Gerichtlicher Teil Gerichte Obergericht Veröffentlichung (Art. 21 Abs. 6 VRPV) Das Obergericht des Kantons Uri (Verwaltungsrechtliche Abteilung) hat am 16. September 2016 in Sachen Michael Wälchli, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, entschieden: 1. Der Antrag auf Errichtung einer Pass- und Schriftensperre wird abgewiesen. 2. Die amtlichen Kosten, bestehend aus Fr Spruchgebühr Fr Schreibgebühr und Barauslagen Fr Total werden der Staatskasse auferlegt. 3. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen. 4. Gegen diesen Entscheid kann Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, in der in Art. 42 Bundesgerichtsgesetz vorgeschriebenen Weise schriftlich einzureichen. Die Beschwerdelegitimation und die zulässigen Beschwerdegründe richten sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes. Altdorf, 23. September 2016 (OG V 15 31) Obergericht des Kantons Uri Der Präsident: Rolf Dittli Der Gerichtsschreiber: Matthias Jenal

27 Gerichtlicher Teil 1487 Landgericht Uri Öffentliche Vorladung Im Verfahren Ehescheidung gemäss Art. 114 ZGB, i.s. R. S., von Sri Lanka, Erstfeld, gegen Sarmila Gopalarasa, geboren 11. Oktober 1983, in Sri Lanka, Sharmila Makijappiddy, Sandilippay, Jaffna, wird die Beklagte in Nachachtung von Art. 141 ZPO persönlich vorgeladen, vor Landgericht Uri am 6. Oktober 2016, 9.00 Uhr, in Altdorf, Rathausplatz 2 (Gerichtsgebäude «Zieri-Haus»), Gerichtssaal, zu erscheinen. Bei Säumnis berücksichtigt das Gericht die bisher eingereichten Eingaben. Es kann seinem Entscheid die Akten sowie die Vorbringen der anwesenden Partei zugrunde legen (Art. 234 Abs. 1 ZPO). Altdorf, 23. September 2016 / LGZ Landgericht Uri Zivilrechtliche Abteilung Die Präsidentin: Agnes H. Planzer Stüssi Landgerichtspräsidium Ursern Aufruf Vermisst wird folgender Pfandtitel, haftend auf den Grundstücken L161 und L177, Realp: n Pfandstelle 1, Inhaber-Papierschuldbrief Nr im Betrag von Fr , Höchstzinsfuss 5%, Beleg 769, Beleg Wer diesen Pfandtitel besitzt oder Auskunft geben kann, wer ihn besitzt, wird hiermit aufgefordert, den Titel innert 6 Monaten vom Tag dieser Veröffentlichung an gerechnet dem Landgerichtspräsidium Ursern, Andermatt, vorzulegen bzw. die entsprechenden Besitzverhältnisse schriftlich zu melden, andernfalls die Kraftloserklärung erfolgt. Andermatt, 23. September 2016 / GP 29/16 Landgerichtspräsidium Ursern Die Präsidentin: Silvia Russi

28 1488 Gerichtlicher Teil Schuldbetreibung und Konkurs Einladung zur Gläubigerversammlung 1. Schuldnerin: Baugeschäft Josef Baumann AG, JB-Bau, Bahnhofstrasse 14, 6454 Flüelen, CHE Bemerkungen: Die Gläubigerversammlung findet statt am 19. Oktober 2016, Uhr, Hostellerie Sternen, Axenstrasse 6, 6454 Flüelen. Aktenauflage: während 20 Tagen vor der Gläubigerversammlung, das heisst vom 29. September bis 18. Oktober 2016 bei der aufgeführten Sachwalterin. (Einsicht der Akten auf telefonische Voranmeldung unter Telefon , Frau S. Scheiber.) Altdorf, 23. September 2016 BDO AG Einstellung des Konkursverfahrens 1. Schuldnerin: Müller Rita Magdalena, ausgeschlagene Erbschaft, Staatsbürgerschaft Deutschland, geboren am 8. Oktober 1929, gestorben am 14. Februar 2015, wohnhaft gewesen Rosenbergweg 8, 6460 Altdorf 2. Datum der Konkurseröffnung: 12. August Datum der Einstellung: 2. September Frist für Kostenvorschuss: 3. Oktober Kostenvorschuss: Fr Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Altdorf, 23. September 2016 Konkursamt Uri Kollokationsplan und Inventar 1. Schuldner: Strebel Theodor, ausgeschlagene Erbschaft, von Buttwil AG, geboren am 17. Juli 1949, gestorben am 18. Februar 2016, wohnhaft gewesen Gotthardstrasse 50, 6460 Altdorf 2. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation 3. Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation

29 Gerichtlicher Teil / Veranstaltungen 1489 Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen und Klagen auf Anfechtung des Inventars innert 10 Tagen nach Bekanntmachung bei der zuständigen Gerichtsinstanz des Kantons Uri anzuheben, ansonsten der Kollokationsplan und das Inventar rechtskräftig werden. Altdorf, 23. September 2016 Konkursamt Uri Kollokationsplan und Inventar 1. Schuldner: Hübner Jürgen Hans, ausgeschlagene Erbschaft, Staatsbürgerschaft Deutschland, geboren am 19. September 1953, gestorben am 7. November 2015, wohnhaft gewesen Gotthardstrasse 31, 6493 Hospental 2. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation 3. Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen und Klagen auf Anfechtung des Inventars innert 10 Tagen nach Bekanntmachung bei der zuständigen Gerichtsinstanz des Kantons Uri anzuheben, ansonsten der Kollokationsplan und das Inventar rechtskräftig werden. Altdorf, 23. September 2016 Konkursamt Uri Rechtsauskunft Die nächste unentgeltliche Rechtsauskunft des Urner Anwaltsverbandes ist am Donnerstag, 29. September 2016, bis Uhr. Rechtsanwalt lic. iur. Michael Meier, Herrengasse 16, 6460 Altdorf, Telefon Telefonische und schriftliche Auskünfte können aus organisatorischen Gründen nicht erteilt werden. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Veranstaltungen Vereine Freitag, 23. September, und Sonntag, 25. September 2016 n Lottomatch des Feuerwehrvereins Bürglen im Restaurant Adler; Freitag, Uhr, Sonntag, Uhr und Uhr.

30 1490 Gesetzgebung Kanton REGLEMENT über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen an den Volksschulen (AWR) (Änderung vom 13. September 2016) Der Regierungsrat und der Erziehungsrat des Kantons Uri beschliessen: I. Das Reglement vom 12. Februar 2008 über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen an den Volksschulen (AWR) 1 wird wie folgt geändert: Artikel 9a Spesen (neu) 1 Entstehen Lehrpersonen durch besondere Arbeiten wie Rekognoszieren und Teilnahme an Schulreisen, Schulverlegungen oder Austauschprojekten Spesen und Auslagen, so sind sie diesen nach den Ansätzen, wie sie für die jeweiligen gemeindlichen Angestellten gelten, zu ersetzen. 2 Für den Bereich Weiterbildung gilt Artikel 12 Absatz 3. II. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Im Namen des Regierungsrats Der Landammann: Beat Jörg Der Kanzleidirektor: Roman Balli Im Namen des Erziehungsrats Der Präsident: Beat Jörg Der Sekretär: Dr. Peter Horat 1 RB

31 Gesetzgebung 1491 REGLEMENT über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) (Änderung vom 13. September 2016) Der Regierungsrat des Kantons Uri beschliesst: I. Das Reglement vom 8. Juli 2003 über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) 1 wird wie folgt geändert: Artikel 9a Absatz 1 Buchstabe b 1 Fallen bedingt durch die Ausbildung Kosten für Unterkunft und Verpflegung ausserhalb des Elternhauses an, gelten folgende Beiträge als anerkannt: b) Kost und Logis auswärts: für Ausbildungen auf der Sekundarstufe II Franken, für die übrigen Ausbildungen oder im Jahr, nachdem die gesuchstellende Person das 19. Altersjahr erfüllt hat, Franken. Artikel 10 Absatz 3 3 Bei Lernenden wird beim Lohn ein Freibetrag von Franken in Abzug gebracht. Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a, b und c 1 Die stipendienrechtlichen Abzüge betragen: a) Franken für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe oder eingetragener Partnerschaft Lebende; b) Franken für Alleinerziehende; c) 8000 Franken für jedes minderjährige oder in Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die Eltern oder der alleinerziehende Elternteil sorgt; II. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. 1 RB Im Namen des Regierungsrats Der Landammann: Beat Jörg Der Kanzleidirektor: Roman Balli

32 AZA 6460 Altdorf

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