DIVERSES AUSLÄNDERBESCHÄFTIGUNG/SUBFRÄCHTER

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1 LKW-INFO 02/2001 vom DIVERSES AUSLÄNDERBESCHÄFTIGUNG/SUBFRÄCHTER Im Betreff wurde von mehreren Mitgliedsbetrieben die Frage aufgeworfen, was man tun kann, um bei Einsatz von Subunternehmern in Sachen Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht straffällig zu werden. Hilfreich ist auf jeden Fall die Aufnahme eines etwa folgendermaßen lautenden Zusatzes in die Transportaufträge: Für die Annahme und Durchführung des Transportes gilt für den Subunternehmer als fix vereinbart, dass der oder die Lenker des dafür eingesetzten Fahrzeuges die entsprechenden Bewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie die entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Bewilligungen nach dem Fremdengesetz 1997 besitzt/besitzen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt der Transportauftrag als nicht erteilt und sind wir sofort zu informieren. Aber ein solcher Zusatz allein genügt noch nicht. Der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe weist darauf hin, dass das Ausländerbeschäftigungsgesetz wie im STRASSENGÜTERVERKEHR Heft 1/2001 berichtet vom Generalunternehmer nicht nur eine schriftliche Vereinbarung mit dem Subunternehmer, dass seine Mitarbeiter gemäß dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie dem Fremdengesetz 1997 mit korrekten Bewilligungen ausgestattet sind, verlangt, sondern auch dass der Generalunternehmer regelmäßig den Subunternehmer bzw. seine Mitarbeiter im Bezug auf die Einhaltung der schriftlichen Vereinbarung während der Auftragserfüllung beaufsichtigt. Wo die Grenzen für die Zumutbarkeit in diesem Zusammenhang gezogen werden, ist derzeit noch nicht ausjudiziert. Eine Möglichkeit ist auf jeden Fall, sich vom Subunternehmer weitere Informationen und allfällige Kopien der Bewilligungen des betreffenden Lenkers zukommen zu lassen. Dies gilt für allem für diejenigen Unternehmer, deren Subunternehmer nicht zu einem Standort des Generalunternehmers kommen. Hier wäre eine regelmäßige Kontrolle vor Ort dringend angeraten. LKW-INFO 02/2001 vom WINTERDIENST DURCH LAND- UND FORSTWIRTE

2 Dienstleistungen für den Winterdienst sind als Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen. Diese Ausnahme bezieht sich laut Gewerbeordnung aber nur auf Verkehrsflächen, die hauptsächlich der Erschließung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen dienen. Wie nun dem Rp-Referentenprotokoll Nr. VII/2000 zu entnehmen ist, ist der Winterdienst als land- und forstwirtschaftliches Nebengewerbe nur auf Güterwegen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt. In allen anderen Bereichen ist gewerbsmäßige Ausübung vorausgesetzt eine Gewerbeberechtigung (z.b. freies Gewerbe Schneeräumer) nötig. MITARBEITERMOTIVATION Ungewöhnliche Thesen zur Motivation von Mitarbeitern vertritt Dr. Reinhard Sprenger, anerkannter Trainer und Berater für Personalentwicklung. Anreize wie Prämien oder leistungsabhängige Einkommen seien als Maßnahmen mit fatalen Folgen generell abzulehnen. Überhaupt hält er von Patentrezepten wenig. Mitarbeiter führen heißt für Sprenger die Leistung anderer zu ermöglichen und zu fördern, sodass jeder seine Talente nützten kann. Es gibt keine schlechten Mitarbeiter, sondern nur schlecht eingesetzte ist nur eine weitere provokant klingende Aussage Springers. Der bezugnehmende Artikel aus der Zeitschrift Internationale Wirtschaft liegt bei. EURO-INFORMATION IN DEN BEZIRKEN Das WIFI der Wirtschaftskammer Steiermark bietet in den Bezirken Schulungen im Hinblick auf die kommende Währungsumstellung an. Bitte beachten Sie den beigeschlossenen Terminplan. Die Kosten für die Teilnahme an dieser Schulung betragen S 800,--. LKW-INFO 02/2001 vom KFZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG / ERHÖHTER VERSICHERUNGSSCHUTZ

3 Versicherungsmakler Dr. Sieber, der über den Verein Versicherungsgemeinschaft der Transporteure in der Steiermark (VVTSt) zahlreiche steirische Transportunternehmer versicherungsmäßig betreut, bietet eine aus unserer Sicht günstige Erhöhung des Versicherungsschutzes in der Kfz-Haftpflicht auf S 500. Mio. an. Bitte beachten Sie die beigeschlossene Anlage. KINDERKALENDER Von den Kalendern mit LKW-Zeichnungen von Kindern, die zum Jahreswechsel versandt wurden, liegt in der Fachgruppe noch ein Kontingent auf. Über Anforderung werden die Kalender gerne kostenlos zur Verfügung gestellt. INDUSTRIEGRUNDSTÜCK ZU VERKAUFEN Industriegrundstück II mit ca m 2 in Ludersdorf Nähe Gleisdorf, zu verkaufen. Kontaktperson Frau Mathilde Schönberger, Tel /74 29 TRANSPORTUNTERNEHMEN ZU VERKAUFEN / GEWERBEGRUND IN MESSENDORF Ein Transportunternehmen im Raume Graz bietet die Übernahme der bestehenden Fernverkehrsberechtigung mit 3 relativ neuwertigen LKW-Zügen zur Weiterführung an. An Genehmigungen ist ein Ökopunkte-Kontingent vorhanden. Weiters ist ein entsprechend gewidmeter Gewerbegrund in Messendorf mit Abstellplätzen und einer Autowaschanlage zu veräußern. Anfragen bitte über die Fachgruppe.

4 LKW-INFO 02/2001 vom EIGNUNGSPRÜFUNG / HERBSTTERMINE Für die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung für das Güterbeförderungsgewerbe wurden vom Amt der Stmk. Landesregierung folgende Termine bekannt gegeben: Schriftliche Prüfung: Freitag, 23. November 2001 Mündliche Prüfungen: Mittwoch, 5. Dezember 2001 Donnerstag, 6. Dezember 2001 Vorbereitungskurse: Fachkurs: 24. Oktober bis 13. November 2001 jeweils Montag bis Freitag, bis Uhr (S 8.500,--) Unternehmerakademie: (kaufmännisch-rechtlicher Teil): Termine im WIFI-Anmeldebüro Tel. 0316/ zu erfragen NEWS AUS DEM INTERNET Das Internet durchdringt weltweit alle Geschäftsprozesse. Wer im WWW(World Wide Web) seine traditionellen Stärken ausspielt und sich auf den Kundennutzen konzentriert, verschafft sich einen enormen Wettbewerbsvorteil. Das E-Business wird in nächster Zukunft in jeder Branche Einzug halten. Aktuelle Informationen zum erfolgreichen Geschäftemachen über Internet erhalten Sie beim diesjährigen E-Day am Donnerstag den 1. März im Europasaal der Wirtschaftskammer Steiermark. E-Business Berater des Wifi- Steiermark beraten Sie ab im Stundentakt bis Anmeldungen dazu sind unter peter.postl@wifi.wkstmk.at erbeten. Die notwendige Information 24 Stunden online und unabhängig von Grenzen zu bekommen, wird in Zukunft noch stärker als bisher über Existenz und Erfolg eines Unternehmens entscheiden. Deshalb erweitert die Fachgruppe ihre Serviceaktivitäten und bietet ihnen ab sofort die Rundschreiben auch im Internet an. Das bedeutet Sie können sich zu jeder Tages und Nachtzeit noch schneller als mit der Post das aktuelle Rundschreiben oder auch ein Thema von einem der letzten Rundschreiben direkt zu sich nach Hause auf Ihren Bildschirm holen. Wo findet man diese Rundschreiben? Zuerst tippen Sie folgende Seite ein. - Dann klicken Sie auf Ansprechpartner. Als nächstes klicken Sie auf Branchen und dann auf Transport, Verkehr und Telekommunikation. Auf dieser Seite bekommen Sie die neuesten Rechtsinformationen(z.B.: Lohnnebenkosten 2001, Vergleich der europäischen KFZ - Steuer Belastung), Gefahrgutinformationen und Zahlen, Daten und Fakten. (nationale und internationale Strukturdaten, Verbraucherpreisindices, usw.) Auf dieser Seite finden Sie auch ein neues Portal der Bundessektion Verkehr (net.politics web info anklicken!), dass die interessantesten Informationen der

5 unterschiedlichsten Ansprechpartner im Verkehr ermöglicht. Unter anderem sind alle österreichischen und EU-Ansprechpartner im Parlament und in Ausschüssen, sowohl in der Bundesregierung und in den Klubs genannt. Weiters finden Sie auch eine Seite des Verkehrsministeriums mit einem Kurzportrait der Verkehrsministerin DI Dr. Monika Forstinger und einigen Standpunkten des Ministeriums zu Themen, wie Transitvertrag und Bahnhofsoffensive. Nach dem Klicken auf die Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbes finden Sie alle Rundschreiben seit Dezember 2000 vollständig im Netz aufgelistet. Jetzt können Sie diese Seite als Favoriten abspeichern und befinden sich bei einem 2. Versuch sofort mit einem Klick auf dieser Seite. Wir werden in weiterer Folge immer mehr Fachinformation auf dieser Seite anbieten. Für weitere Aktivitäten im Internet möchten wir erheben, wie viele Transporteure in der Steiermark über eine Adresse verfügen. Für diese Auswertung bitten wir Sie Ihre Adresse und weitere Wünsche und Anregungen an die Fachgruppe unter folgende Adresse zu ) Weitere Fachinformation finden Sie auf der Homepage des Fachverbandes mit folgender Internet Adresse

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