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1 Dokumente für Transporteure und Fahrzeuglenker (Stand ): Österreichischer Transporteur braucht bei jeder Beförderung innerhalb Österreichs: Abschrift der Konzessionsurkunde (bei KT: Auszug aus dem Gewerberegister) Mietvertrag, wenn Fahrzeug gemietet Go-Box für Maut in Österreich (bei KT: Vignette) Deckkennzeichen für im Ausland zugelassenen Anhänger, wenn er innerhalb Österreichs gezogen werden soll oder Personalausweis DVR / 5

2 Österreichischer Transporteur braucht bei Beförderungen im Binnenmarkt (EU+EWR): Abschrift der Konzessionsurkunde (bei KT: Auszug aus dem Gewerberegister) (Blaue) EU-Lizenz gemäss EU-VO 881/92 Dokumente für Kabotage Ev. Fahrzeugkennzeichnung nach Landesvorschrift (zb Geschwindigkeitstafeln für Italien, Kennzeichnung für Transport leicht verderblicher Lebensmittel in Italien, ) Deckkennzeichen für im Ausland zugelassenen Anhänger, nur innerhalb Österreichs Wenn Fzg gemietet ist: Mietvertrag im Original Mautbezahlungseinrichtung sofern vorgeschrieben oder Personalausweis Ev. Bestätigung, Fahrzeug lenken zu dürfen (zb Italien) Import-, Export-, Transitgenehmigung, phytosanitäre Bescheinigung, DVR / 5

3 Österreichischer Transporteur braucht für Transport in Drittstaat: Für AT: Abschrift der Konzessionsurkunde + (blaue) EU-Lizenz gemäss EU-VO 881/92 Deckkennzeichen für im Ausland zugelassenen Anhänger, wenn er innerhalb Österreichs gezogen werden soll Für EU-Teil: (blaue) EU-Lizenz Dokumente für Kabotage Für Drittstaat: Genehmigung (wenn diese an bestimmte Fahrzeugtypen geknüpft ist zb EURO 2 oder EURO 3, braucht er Nachweis der technischen Überwachung + entsprechendes EURO-Formular) Mautbezahlungseinrichtung sofern vorgeschrieben COP-Dokument Beschäftigungsbestätigung Zolldokumente (Carnet TIR, T-Papier, Carnet ATA) Import-, Export-, Transitgenehmigung, phytosanitäre Bescheinigung, DVR / 5

4 Transporteure aus der EU brauchen für Transport in Österreich: (blaue) EU-Lizenz gemäss EU-VO 881/92 Dokumente für Kabotage Go-Box für Maut in Österreich Wenn Fzg gemietet ist: Mietvertrag im Original Import-, Export-, Transitgenehmigung, phytosanitäre Bescheinigung, Transporteur aus Drittstaat braucht für Transport in Österreich: Genehmigung (wenn diese an bestimmte Fahrzeugtypen geknüpft ist zb EURO 2 oder EURO 3, braucht er Nachweis der technischen Überwachung DVR / 5

5 + entsprechendes EURO-Formular) Go-Box für Maut in Österreich wenn Lkw oder SZM lärmarm die L-Tafel an Vorderseite des Fahrzeuges + gültige Benutzte Scheiben für Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 28 Tage Beschäftigungsbestätigung (Anmerkung: Formblatt bei Lenker, der unter AETR fährt, nicht erforderlich) Zolldokumente (Carnet TIR, T-Papier, Carnet ATA) Import-, Export-, Transitgenehmigung, phytosanitäre Bescheinigung, EU-Lizenz und EU-Fahrerbescheinigung erhältlich bei Landesregierung des Bundeslandes in dem österreichischer Transportunternehmer seinen Firmensitz hat. Bis zu 3,5 t braucht man keine EU-Lizenz. DVR / 5

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