Interessenkonflikte und (falsche) Anreizsysteme

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1 Gemeinsame Jahrestagung DGHO, ÖGHO, SGMO und SGH, Hamburg Interessenkonflikte und (falsche) Anreizsysteme Prof. Dr. Mathias Freund, Rostock Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO

2 Offenlegung von Interessenkonflikten 1. Anstellungsverhältnis oder Führungsposition: Vorstand Seracell Pharma AG 2. Beratungs- bzw. Gutachtertätigkeit: keine 3. Besitz von Geschäftsanteilen, Aktien oder Fonds: Seracell Pharma AG 4. Patent, Urheberrecht, Verkaufslizenz: keine 5. Honorare: in den letzten 3 Jahren Amgen, Janssen-Cilag, Medac 6. Finanzierung wissenschaftlicher Untersuchungen: Medac 7. Andere finanzielle Beziehungen: Aufsichtsratsmitglied Centogene AG 8. Immaterielle Interessenkonflikte: keine

3 Hämatologie und Medizinische Onkologie Experten für - die Blut- und Tumorerkrankung - medikamentöse Therapie - und ihre Nebenwirkungen Objektive Beratung der Patienten und gemeinsame Weichenstellung Langzeitige Betreuung Überwachung auf Langzeitnebenwirkungen

4 Hämatologie und Medizinische Onkologie

5 Hämatologie und Medizinische Onkologie Industrie Eigene wirtschaftliche Interessen Wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers Weltanschauung

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7 Rudolf Virchow 1845 Drug Design Imatinib Brian Druker

8 Unsere Position Verhältnis zur Industrie Finanzierung ärztlicher Fortbildung Fortbildungspflicht Fortbildung und Pharmasponsoring - passive Teilnahme - aktive Teilnahme; Honorare Qualität ärztlicher Fortbildung - Jahrestagungen der DGHO - Schirmherrschaft der DGHO - Interessenkonflikte Firmengründungen durch Ärzte Konflikte bei Verschreibungen

9 Reviews, Ereignisse: >50% Veränderung der primären betrachteten Variablen des Reviews Veränderung der Mortalität andere Änderungen mit Konsequenz für klinische Entscheidungen

10 Fortbildungspflicht für Ärzte SGB V

11 Fortbildung für Ärzte: Finanzierung DRG: Nicht enthalten GOÄ: Nicht enthalten EBM: enthalten??? Onkologie-Vereinbarung: nicht enthalten 60-70% unterstützt durch die Industrie

12 Wir fordern: Angemessene Finanzierung von Personalentwicklungskosten in den Vergütungssystemen (EBM, GOÄ, Onkologie- Vereinbarung und DRG). Transparente Fortbildungsbudgets in Praxen und Kliniken. Orientierung der Höhe der Budgets an der Empfehlung der Helios-Kliniken (0,25 % des Umsatzes). Bei Einführung einer regelhaften Finanzierung ärztlicher Fortbildung befürworten wir eine angemessene steuerlich absetzbare Beteiligung der sich fortbildenden Ärzte (z.b. 33%)

13 Keine ausreichende Finanzierung von Fortbildung vorhanden. Industrie-Unterstützung der Teilnahme nicht ablehnen, wenn: Gesicherte Qualität der Fortbildungsmaßnahme. Durch Zertifizierung durch die Ärztekammern oder renommierte internationale Institutionen. Angemessenheit der Reise- und Unterbringungskosten. Maßstab ist das Bundesreisekostengesetz (BRKG). Dokumentation, Transparenz, Trennung von Umsatzgeschäften und Beschaffung; Dienstherrengenehmigung, bzw. Nebentätigkeitsgenehmigung. Beachtung der Regelungen des Berufsrechts bzw. der FSA.

14 Die DGHO zu Honoraren und Kostenerstattung für Referenten auf Fortbildungsveranstaltungen und wissenschaftlichen Kongressen Dokumentation: Die Zusammenarbeit / Honorierung hat auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrages zu erfolgen. Dienstherrengenehmigung: Wenn zutreffend, ist eine entsprechende Nebentätigkeitsgenehmigung / Dienstherrengenehmigung einzuholen. Transparenz: Entsprechend den Richtlinien der DGHO zur Offenlegung von potenziellen Interessenkonflikten ist die Tatsache einer Honorierung / Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Unternehmen offenzulegen. Trennungsprinzip: Es darf kein Zusammenhang zwischen der Honorierung und Beschaffungsvorgängen / Verschreibungen bestehen. Äquivalenzprinzip: die Honorierung muss dem Aufwand / der Leistung angemessen sein. Als Anhaltspunkt kann ein Tagessatz zwischen 800 und Euro dienen. In der Regel wird ein Vortrag den Aufwand eines Tages (Vorbereitung, Anreise, Vortrag) benötigen. Abweichungen sind bei besonderer Schwierigkeit des Vortragsgegenstands oder besonderen Qualifikationsvoraussetzungen des Vortragenden möglich.

15 Unabhängigkeit der Referenten - Position der DGHO Werden Daten von Industrieunternehmen zur Verfügung gestellt, ist... eindeutig zu kennzeichnen. Arzneimittel mit generischem Namen aufführen. Die Darstellung muss unabhängig sein, d.h. ein Einspruchs- oder Zensur-Recht des Unternehmens ist nicht statthaft... Unveränderte Übernahme von wertenden Aussagen ohne eigene kritische Überprüfung und entsprechende Darstellung ist unzulässig. Fortbildungsvorträge mit Produktbezug durch Angestellte von Unternehmen mit Aktivitäten in dem jeweiligen Gebiet werden nicht akzeptiert. Das gleiche gilt für Personen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Vortrags Anteile in Höhe von mehr als Euro an den jeweiligen Unternehmen oder in Höhe von 5 % oder mehr halten. Offenlegung von Interessenkonflikten

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17 Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte 1. Anstellungsverhältnis oder Führungsposition Jedes vollzeitige oder teilzeitige Anstellungsverhältnis, Führungsposition, u.ä. bei einer Körperschaft, die eine Investition im Gegenstand der Untersuchung, eine Lizenz oder ein sonstiges kommerzielles Interesse am Gegenstand der Untersuchung hat. 2. Beratungs- bzw. Gutachtertätigkeit Jede Beratungs- bzw. Gutachtertätigkeit bei einer Körperschaft, die eine Investition im Gegenstand der Untersuchung, eine Lizenz oder ein sonstiges kommerzielles Interesse am Gegenstand der Untersuchung hat oder jede Bezahlung für eine solche Tätigkeit innerhalb eines Zeitrahmens von 2 Jahren während der Untersuchung. 3. Besitz von Geschäftsanteilen, Aktien oder Fonds Jeder Besitz von Geschäftsanteilen, Fonds oder Aktien, börslich oder nicht-börslich gehandelt, von einer Körperschaft, die eine Investition im Gegenstand der Untersuchung, eine Lizenz oder ein sonstiges kommerzielles Interesse am Gegenstand der Untersuchung hat. 4. Patent, Urheberrecht, Verkaufslizenz Eigentümerinteressen an Arzneimitteln oder Medizinprodukten (z. B. Patent, Urheberrecht, Verkaufslizenz), die einen Bezug zum Gegenstand der Untersuchung haben 5. Honorare Honorare sind Bezahlungen für Ansprachen, Seminare oder sonstige Auftritte. Honorare müssen offengelegt werden, wenn sie von einer Körperschaft gezahlt wurden, die eine Investition im Gegenstand der Untersuchung, eine Lizenz oder ein sonstiges kommerzielles Interesse am Gegenstand der Untersuchung hat. 6. Finanzierung wissenschaftlicher Untersuchungen Finanzielle Zuwendungen (Drittmittel) für Forschungsvorhaben oder direkte Finanzierung von Mitarbeitern der Einrichtung von Seiten eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft, eines kommerziell orientierten Auftragsinstituts oder einer Versicherung. 7. Andere finanzielle Beziehungen Geschenke, Reisekostenerstattungen, oder andere Zahlungen über 100 Euro außerhalb von Forschungsprojekten müssen offengelegt werden, wenn sie von einer Körperschaft gezahlt wurden, die eine Investition im Gegenstand der Untersuchung, eine Lizenz oder ein sonstiges kommerzielles Interesse am Gegenstand der Untersuchung hat. 8. Immaterielle Interessenkonflikte Persönliche Beziehungen zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft; Mitglied von in Zusammenhang mit dem Berichtgegenstand relevanten Fachgesellschaften/Berufsverbänden; politische, akademische, wissenschaftliche oder persönliche Interessen, die mögliche Konflikte begründen könnten.

18

19 Jeder Transfer von mehr als 100$ pro Jahr soll berichtet werden an Federal Centers for Medicare & Medicaid Services Datensammlung ab 8/2013, erste Publikation 2014

20

21 Transparenzkodex des Europäischen Dachverbands der Pharmazeutischen Industrie (EFPIA) namentliche Nennung des Empfängers mit Angabe seiner Geschäfts- oder Praxisadresse bei Spenden, Zuwendungen im Zusammenhang mit FortbiIdungsveranstaltungen sowie Honoraren für Dienstleistungen und Beratungen Empfänger muss zustimmen, sonst zusammenfassende Veröffentlichung zusammengefasste Veröffentlichung für Zuwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung Damit Wettbewerber keine Rückschlüsse auf Forschungsprojekte ziehen können

22 Unsere Position Verhältnis zur Industrie Finanzierung ärztlicher Fortbildung Fortbildungspflicht Fortbildung und Pharmasponsoring - passive Teilnahme - aktive Teilnahme; Honorare Qualität ärztlicher Fortbildung - Jahrestagungen der DGHO - Schirmherrschaft der DGHO - Interessenkonflikte Firmengründungen durch Ärzte Konflikte bei Verschreibungen

23 Der Spiegel,

24 Gute ärztliche Praxis bei der Verordnung von Krebsmedikamenten, Durchführung von klinischen Studien und Anwendungsbeobachtungen nur auf dem deutschen Markt verkehrsfähige und in der Indikation zugelassene Arzneimittel Stehen für eine Indikation mehrere zugelassene substanzgleiche Arzneimittel zur Verfügung, darf die Auswahl ausschließlich nach nachvollziehbaren sachlichen Kriterien erfolgen: 1. Preis. 2. Vertragliche Vereinbarungen durch die Krankenkasse. 3. Verfügbarkeit, Lieferfähigkeit innerhalb eines sachlich gebotenen Zeitraums. 4. Galenik, Darreichungsform oder andere entsprechende Eigenschaften.

25 Finanzielle Beteiligung von in der Versorgung tätigen Ärzten an Unternehmen zur Entwicklung und zum Handel mit Arzneimitteln Unabhängigkeit und Transparenz Beschaffungsentscheidungen dürfen ausschließlich auf sachlicher Grundlage getroffen werden. Jede Form von Kick-Back-Zahlungen oder Provisionen strikt abzulehnen.

26 Wie ist die persönliche Betreuung durch den Arzt bei Krebs (GKV-) finanziert? 1x im Quartal: - Grundpauschale bis 59 Jahre 30,60 oder - Grundpauschale ab 59 Jahre 32,00 enthält: körperliche Untersuchungen, alle Gespräche einschl. Beratung bei einschneidenden Änderungen von Therapie und Krankheitsverlauf - Zusatzpauschale ,10 - Onkologie-Ziffer Hämatologie 40,02 oder Onkologie 28,27 (nicht bei s.c. oder oraler Therapie!) = 67,97-91,12

27

28 Im Gesundheitswesen ist eine grundlegende Neuorientierung notwendig! Statt Fixierung auf Technik und Medikamente höhere Wertschätzung und Bewertung der ärztlichen Leistungen

29 Hämatologie und Medizinische Onkologie Industrie Eigene wirtschaftliche Interessen Wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers Weltanschauung

30 Negative Folgen Klinik-bezogener Budgetierung Verdrängungswettbewerb zwischen den Einheiten Aquise von Leistungen und Tendenz zur Indikationsaufweitung Abbau von Leistungsbezug aus anderen Einheiten => Machen wir selbst Neigung zur Aufteilung von Querschnittsbereichen Zerfall der Interdisziplinarität Klinikum

31

32 Lösungsansätze Verzicht auf materielle Steuerungsansätze zur Leistungsförderung ist nicht sinnvoll - aber: - bessere und differenziertere Kriterien entwickeln Zielvereinbarungen mit Nachgeordneten müssen dem Leiter der Einheit bekannt sein. Entwicklung einer Charta Gute Praxis in der wirtschaftlichen Steuerung im Krankenhaus? Prinzipien der wirtschaftlichen Steuerung sollten von den Kliniken offengelegt und (?) extern auditiert werden Neue Budgetierungsformen zur besseren Abbildung interdisziplinärer Versorgung Unsinnige Diagnose- und Behandlungsmethoden benennen und von der Vergütung ausschliessen

33 Hämatologie und Medizinische Onkologie Industrie Eigene wirtschaftliche Interessen Wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers Weltanschauung

34 Wissen wir um die Zugehörigkeit von Ärzten und Pflegekräften?

35 Schlussfolgerungen Fürsorge für die Patienten muss beruhen auf Objektiver Beratung über die medizinischen Möglichkeiten und auf Gemeinsamer Weichenstellung auf dem Hintergrund der Wünsche des Patienten und seiner Lebenssituation Dies erfordert Ehrlichkeit und Offenheit im Umgang mit Interessenkonflikten Eine hohe Verantwortung für den Arzt, Standesorgansiationen und Fachgesellschaften Bewusstsein der Problematik und der Unvollkommenheit der Lösungen

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