BGH-Leitsatz-Entscheidungen
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- Mina Böhler
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1 BGH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. MarkenG: unionsrechtskonforme Auslegung von 127 Abs. 1 Urteil vom , Az: I ZR 86/13 2. BGB: Übergabe des Exposés eines anderen Maklers Urteil vom , Az: I ZR 172/14 3. MarkenG, AMG: nichtiger Zulassungsbescheid für parallel zu importierendes Arzneimittel Urteil vom , Az: I ZR 239/14 4. BGB: Pflichtverletzung des Mieters durch Nichtzahlung einer Schadensersatzforderung Urteil vom , Az: VIII ZR 39/15 5. BGB: Vorkaufsrecht des Mieters bei Begründung von Wohnungseigentum Versaeumnisurteil vom , Az: VIII ZR 143/15 6. BGB: nichtige Sicherungsübereignung eines Warenlagers Urteil vom , Az: XI ZR 305/14 7. BGB: Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt bei Alkoholabhängigkeit Beschluss vom , Az: XII ZB 7/16 8. FamFG, BGB: Beschwerde gegen Übertragung des Sorgerechts Beschluss vom , Az: XII ZB 67/14 Urteile und Beschlüsse: 1. MarkenG: unionsrechtskonforme Auslegung von 127 Abs. 1 Urteil vom , Az: I ZR 86/13 MarkenG 126, 127 Abs. 1 ; Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Erwägungsgrund 8 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. b a) Die in den 126 ff. MarkenG enthaltenen Regelungen vermitteln nach der Novellierung des Markengesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1191) für geografische Herkunftsangaben keinen lauterkeitsrechtlich, sondern einen kennzeichenrechtlich begründeten Schutz. b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 1 -
2 b) Die Bestimmung des 127 Abs. 1 MarkenG ist unionsrechtskonform dahingehend einschränkend auszulegen, dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine Gefahr der Irreführung über die geografische Herkunft des Produkts besteht, bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit der geografischen Herkunft etwa verbundene besondere Qualitäts- oder Eigenschaftsvorstellungen unberücksichtigt bleiben. c) Ein Online-Händler ist für ein im eigenen Namen auf seiner Internetseite eingestelltes Verkaufsangebot als Täter verantwortlich, auch wenn er sich bei der Ausgestaltung der Produktpräsentation eines dritten Unternehmers - hier seines Lieferanten - bedient. 2. BGB: Übergabe des Exposés eines anderen Maklers Urteil vom , Az: I ZR 172/14 BGB 652 Der Makler, der einem Interessenten das Exposé eines anderen Maklers übergibt, bringt damit grundsätzlich nicht zum Ausdruck, dass er im Erfolgsfall selbst eine Provision beansprucht. Will der Makler auch für solche Objekte eine Provision beanspruchen, die ihm durch einen dritten Makler benannt worden sind, muss er dies gegenüber dem Interessenten unmissverständlich zum Ausdruck bringen. 3. MarkenG, AMG: nichtiger Zulassungsbescheid für parallel zu importierendes Arzneimittel Urteil vom , Az: I ZR 239/14 MarkenG 24 Abs. 1 und 2 ; AMG 25, 10 Gestattet ein Verwaltungsakt dem Parallelimporteur eine bestimmte Kennzeichnung des parallel zu importierenden Arzneimittels, kann der Markeninhaber vor den Zivilgerichten grundsätzlich nicht geltend machen, diese Kennzeichnung verstoße gegen die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und sei deshalb rechtswidrig. Ist der auf der Grundlage von 25 AMG erlassene Zulassungsbescheid nicht nichtig, ist er der Prüfung zugrunde zu legen, ob der Markeninhaber sich aus berechtigten Gründen im Sinne von 24 Abs. 2 MarkenG dem Vertrieb der parallelimportierten Arzneimittel widersetzen kann. 4. BGB: Pflichtverletzung des Mieters durch Nichtzahlung einer Schadensersatzforderung Urteil vom , Az: VIII ZR 39/15 b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 2 -
3 BGB 573 Abs. 2 Nr. 1, 280 Abs. 1 Satz 2 a) Zur Frage, ob die Nichtzahlung einer auf die Verletzung mietvertraglicher Pflichten zurückgehende titulierte Schadensersatzforderung des Vermieters eine die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses berechtigende schuldhafte Pflichtverletzung des Mieters darstellt. b) Im Rahmen der nach 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB erforderlichen Prüfung, ob die Verletzung mietvertraglicher Pflichten auf einem Verschulden des Mieters beruht, trägt - wie aus 280 Abs. 1 Satz 2 BGB entnommen werden kann - dieser die Darlegungs- und Beweislast für sein fehlendes Verschulden. c) Ist der Mieter wegen einer erheblichen und schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen (Neben-)Pflicht zur Obhut der Mietsache rechtskräftig zur Leistung von Schadensersatz verurteilt worden, kann in dem beharrlichen Leugnen der Pflichtverletzung jedenfalls dann ein berechtigter Grund zur ordentlichen Kündigung nach 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegen, wenn Umstände festgestellt werden können, die die Besorgnis des Vermieters begründen, der Mieter setze seine Obhutspflichtverletzung auch nach der rechtskräftigen Verurteilung fort. 5. BGB: Vorkaufsrecht des Mieters bei Begründung von Wohnungseigentum Versaeumnisurteil vom , Az: VIII ZR 143/15 ZPO 254 Eine Stufenklage ist nicht zulässig, wenn die Auskunft nicht dem Zweck der Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Information über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (im Anschluss an BGH, Urteile vom 2. März III ZR 65/99, NJW 2000, 1645 unter 1 a; vom 29. März VI ZR 117/10, aao Rn. 8; vom 17. Oktober XII ZR 101/10, NJW 2012, 3722 Rn. 13). Dies bedeutet aber nicht, dass eine Stufenklage nach 254 ZPO nur dann zulässig ist, wenn durch die in der ersten Stufe geltend gemachte Auskunft alle Informationen zu erlangen sind, die für die Bezifferung des in einer weiteren Stufe verfolgten Leistungsanspruchs notwendig sind. BGB 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 und 2 a) Ein Vorkaufsrecht des Mieters entsteht nach 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist und die- b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 3 -
4 ses dann an einen Dritten verkauft wird ( Senatsurteil vom 29. März VIII ZR 250/05, NJW 2006, 1869 Rn. 10; BGH, Urteil vom 22. November V ZR 96/12, BGHZ 199, 136 Rn. 5 ). Dass vor der Überlassung der Mietsache an den Mieter die für die Aufteilung in Wohnungseigentum erforderliche Teilungserklärung ( 8 WEG ) bereits notariell beurkundet worden ist, hindert das Entstehen des Vorkaufsrechts nach dieser Alternative nicht, weil die Teilung erst mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher wirksam wird. b) Die Entstehung eines Vorkaufsrechts nach 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB ist davon abhängig, dass nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet werden soll und das zukünftige Wohnungseigentum an einen Dritten verkauft wird. Ein Vorkaufsrecht besteht daher nach dieser Alternative nicht, wenn die Absicht, Wohnungseigentum zu begründen, schon vor der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter gefasst worden und sich nach außen hinreichend manifestiert hat, etwa durch die notarielle Beurkundung einer Teilungserklärung ( 8 WEG). 6. BGB: nichtige Sicherungsübereignung eines Warenlagers Urteil vom , Az: XI ZR 305/14 ZPO 254, 301, 538 BGB 138 Abs. 1 (Cb) a) Zur entsprechenden Geltung der Voraussetzungen von 301 ZPO wegen der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen, wenn der Kläger mehrere Ansprüche geltend macht, die sämtlich voraussetzen, dass der Kläger Eigentümer bestimmter Waren geworden ist, und das Berufungsgericht nur einen Teil der Ansprüche für entscheidungsreif erachtet, während es hinsichtlich des anderen Teils die Entscheidungsreife verneint und die Sache in diesem Umfang an das erstinstanzliche Gericht zurückverweist. b) Zu den Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers wegen Sittenwidrigkeit gemäß 138 Abs. 1 BGB (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. Juli IV ZR 242/52, BGHZ 10, 228 ). 7. BGB: Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt bei Alkoholabhängigkeit b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 4 -
5 Beschluss vom , Az: XII ZB 7/16 BGB 1896 Abs. 1 und 1a, 1903 Zu den Voraussetzungen der Einrichtung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt bei vorliegender Alkoholabhängigkeit. 8. FamFG, BGB: Beschwerde gegen Übertragung des Sorgerechts Beschluss vom , Az: XII ZB 67/14 FamFG 59 Abs. 1 BGB 1666, 1696 Abs. 1, Abs. 2 Der wegen einer Maßnahme nach 1666 BGB nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil beschwerdeberechtigt. b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 5 -
2. ZPO: Anfechtung vorläufiger Maßnahmen nach 1063 Abs. 3 S. 1 Beschluss vom , Az: I ZB 90/15
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