Soziale Arbeit mit suchtmittelabhängigen Strafgefangenen Rückblick auf 15 Jahre Externe Suchtberatung. Fünf zehn fünfzehn Jahre wer bietet mehr?
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- Harald Kurzmann
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1 15 Jahre Externe Suchtberatung im Strafvollzug am Soziale Arbeit mit suchtmittelabhängigen Strafgefangenen Rückblick auf 15 Jahre Externe Suchtberatung Fünf zehn fünfzehn Jahre wer bietet mehr? 1.1. Kurzabriss der historischen Entwicklung der Drogen- bzw. Suchtberatung im Justizvollzug In den 70 er Jahren waren erstmals verstärkt Drogenabhängige in den Justizvollzugsanstalten zu finden - wurden nur von wenigen Drogenberatern betreut. Ende der 70er Jahre entwickelte sich die aufsuchende Arbeit mit inhaftierten Drogenabhängigen zu einem eigenständigen Arbeitsbereich. Die Entwicklung ging etwas schwerfällig voran, da diesem Arbeitsansatz Widerstände von verschiedenen Seiten entgegengebracht wurden. Neben den schwierigen Arbeitsbedingungen im Vollzug - als eher objektiver Hinderungsgrund war u.a. auch die Ideologie der Drogenberatung zu nennen, in welcher der Begriff der Freiwilligkeit zentrale Bedeutung hatte. Obwohl heute allgemein anerkannt ist, dass es diese Freiwilligkeit im absoluten Sinne wohl nie gegeben hat ( - Leidensdruck i.d.r durch äußeren Einfluss z.b. sozialen Abstieg, familiärer Druck, organische Folgeerkrankungen) wurde die Drogenarbeit in der Institution Justizvollzugsanstalt aufgrund des Zwangscharakters dieser Einrichtung oftmals abgelehnt. 1
2 Die Argumentation lautete, dass die Inhaftierten derart in das Zwangssystem eingebunden seien, dass sie keine Entscheidung mehr auf freiwilliger Basis treffen könnten. Der Effekt hiervon war jedoch, dass nicht nur die Institution, sondern auch das dort einsitzende potentielle Klientel abgelehnt wurde. Dieser Zustand änderte sich erst, als einige Drogenberater pragmatisch damit begannen, intensiv und systematisch mit inhaftierten Abhängigen zu arbeiten. ernteten dafür aber damals noch von Seiten vieler Kollegen Kritik und Ablehnung. Es dauerte noch eine ganze Weile, bis allgemein akzeptiert wurde, dass Drogenarbeit auch dort stattfinden muss, wo die Abhängigen erreichbar sind. Dabei ist es sicherlich kein Zufall, dass der Schwerpunkt dieses Arbeitsansatzes zunächst auf der Betreuung von Konsumenten illegaler Drogen lag. Drogenabhängige machen sich bereits aufgrund des bloßen Besitzes bzw. Konsums ihres Suchtmittels strafbar der Zusammenhang zwischen Abhängigkeit und Straffälligkeit ist offensichtlicher als beispielsweise beim Alkoholiker. Nachdem dieser Zusammenhang erkannt worden war, konnte auch der justizielle Bereich nicht mehr aus dem Arbeitsfeld des Drogenberaters/in ausgeklammert werden. 1.2 Bundesmodell Aufsuchende Sozialarbeit für betäubungsmittelabhängige Straftäter - ASS (Novellierung BtmG) 2
3 1984 entstand das Bundesmodellprojekt Aufsuchende Sozialarbeit für betäubungsmittelabhängige Straftäter - kurz ASS genannt. In Bayern waren fünf Justizvollzugsanstalten in diesem Modellprojekt: Straubing, Passau, Mühldorf, Bayreuth und Aschaffenburg. 17. Juli die erste Zusammenkunft der bayerischen ASS- Projekte (wissenschaftliche Begleitung durch das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung der Universität Hannover) in Passau Aus dem damaligen Protokoll des Treffens (1985) ein paar Einblicke: In dem eingespielten System wird die aufsuchende Arbeit als Störung empfunden. die Gesprächsatmosphäre ist dadurch beeinträchtig, da in der Anstalt kein geeigneter Besprechungsraum vorhanden ist. Bislang finden die Gespräche in einem am Abend nicht mehr benutzten Frisiersalon der Anstalt statt Haltung der Vollzugsbeamten sehr skeptisch: Mehrarbeit, Störung des normalen Vollzugsalltag; Unverständnis unserer Arbeit und auch den Drogenabhängigen gegenüber; Veränderung zu heute: Beratungsraum; Größeres Verständnis durch Kommunikation, Kooperation und Unterstützung durch den Sozialdienst; 1.3.Externe Suchtberatung in den 90er Jahren In den 90er Jahren stiegen die Klientenzahlen in den Suchtberatungsstellen, sodass aus Gründen der 3
4 Personalkapazität die Betreuung Inhaftierter reduziert bzw. teilweise ganz eingestellt wurde. Zitat aus dem Protokoll des AK Justiz/Therapeuten 1992, anlässlich d. 10. Jahresfeier ( Frau Lang KBS) viele Inhaftierte konnten keinen Antrag auf Zurückstellung nach 35 BtmG stellen, da sie keine Beratung in den Justizvollzugsanstalten bekamen. 1996/97 wechselte die Zuständigkeit für die Finanzierung Suchtberatungsstellen. Die bisherige Finanzierung durch das Sozialministerium und den Bezirken wechselte in die alleinige Zuständigkeit der Bezirke (dabei wurde die aufsuchende Arbeit und Prävention wurden aus der Förderung heraus genommen); Es musste was geschehen: März Beginn des Modellprojektes (mit wissenschaftlicher Begleitung durch das Institut für Therapieforschung- IFT) Welche Faktoren führten zur Entscheidung für die Externe Suchtberatung in den JVAen? - Abwägung der Vorteile einer externen versus internen Suchtberatung in den JVAs (Vertrauensbildung, Schweigepflicht als Grundvoraussetzung) - Anbindung der Ext. SuchtberaterInnen an die Suchtberatungsstellen, um das Fachwissen und die Erfahrung zu nutzen. - Ergebnisse des durchgeführten Modellprojektes (ASS) 4
5 Was hat sich seither strukturell verändert? Evaluation und Leitlinien als Grundlage: - Erhöhung von 33,5 Planstellen v.1997 auf 48,84 (2009) - Bessere Versorgung der Inhaftierten aber noch nicht ausreichend - seit 2001 Kostenzuschuss für Supervision und Beteiligung an den Kosten für die jährliche Fortbildung für die externen SuchtberaterInnen- wichtig für den Bereich, da viele vereinzelt arbeiten und 2004: Finanzierung der Notebooks Was hat sich noch verändert? - 30 J. HIV -weniger HIV-Infektion- mehr Hep C- (Prävalenz in Haft deutlich erhöht) - Substitution: vom Codein zum Methadon; Vergabe auch wieder in Haft nötig und möglich? -l - Drogenabhängige werden älter- andere Angebote nötig - Neue Suchtformen- neue Suchtmittel: z.b. Spielsucht, Spice, Crysrtal, etc., multipler Substanzgebrauch; - Zunahme der Schwierigkeiten bei den Kostenträgern insbesondere DRVs (zusätzl. Stellungnahmen d. STA u./o. JVAs, Gutachtertermin, nur noch bei 35 BtmG, keine Kostenzusage bei 2/3 Regelungen) - Erschwerte Bedingungen durch Entscheidungsübergabe zur Strafaussetzung für Therapie statt Strafe durch die Rechtspflege - Zunahme der Akzeptanz in der JVA - Kommunikation z.b. Fortbildung in JVA 5
6 1.4. Rückblick-Einblick-Ausblick Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem Rückblick auch einen gewissen Einblick - die Arbeit der externen Suchtberatung geben und wünsche mir mit meinem Ausblick, dass das bisher gesetzte Vertrauen und die Anerkennung der Arbeit in die externe Suchtberatung auch zukünftig die notwendige Unterstützung findet. Bei den geschätzten mindestens 20% - 50% Inhaftierten mit substanzbezogenen Störungen, geht die Arbeit jedenfalls nicht so schnell aus! Edith Steigerwald Dipl. Soz. Päd. Externe Suchtberatung Aschaffenburg 6
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