LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN NR
|
|
|
- Gert Vogel
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN NR zur Vorlage im Rahmen des Widmungsverfahren bzw. als Grundlage im Rahmen der Bebauungsstudie 1. OBJEKT: ÖBB Wohnbau Wörgl Ost 2. AUFTRAGGEBER: ÖBB Immobilienmanagement GmbH Claudiastraße 2 A-6020 Innsbruck 3. SACHVERHALT: Westlich des Bahnhofs Wörgl soll ein Wohnhaus mit vorgelagertem Parkhaus errichtet werden. Es ist die Lärmimmission durch den Schienenverkehr und Straßenverkehr zu ermitteln und dem Widmungsmaß gegenüber zu stellen.
2 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 2 / 24 INHALTSVERZEICHNIS: 1. OBJEKT: AUFTRAGGEBER: SACHVERHALT: BESCHREIBUNG DER UMGEBUNG: Allgemein Luftbilder Situation Widmung: Örtliche Lärmverhältnisse: Angather Weg ÖBB Trasse / Bahnhof Verschub Fußgänger- und Fahrradweg Umgebungslärmmessung LÄRMAUSBREITUNGSBERECHNUNG: Kalibrierung Geländemodell: Einzelpunktberechnung: Rasterlärmkarten GUTACHTEN: Grundlagen: Auszug Tiroler Raumordnungsgesetz: Widmung ÖN S5021: Planungsrichtwert für Tirol gemäß ÖAL 36: Mindestschalldämmung von Außenbauteilen: Begriffserklärungen Ortsübliche Schallimmission Beurteilungspegel ortsübliche Schallimmission L r,o Planungsrichtwert Flächenwidmungskategorie L r,fw spezifische Schallimmission Beurteilungspegel spez. Schallimmission L r,spez Planungswert spezifische Schallimmission Lr, PW IMMISSIONSANALYSE: Maßnahmen aus lärmtechnischer Sicht: GUTACHTLICHE ZUSAMMENFASSUNG:... 24
3 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 3 / BESCHREIBUNG DER UMGEBUNG: 4.1. Allgemein Der zu untersuchende Bauplatz befindet sich am Grundstück der ÖBB auf einem Schotterplatz. Im Süden des Bauplatzes befinden sich die Augasse sowie ein Wohngebäude an der Adresse Augasse 27a-d. Weiter südlich befindet sich Freiland sowie weitere Wohngebäude. Unmittelbar im Osten an den Bauplatz angrenzend befindet sich der Wörgler Bach, dahinterliegend befindet sich Freiland sowie ein Parkplatz. Im Norden grenzt die ÖBB Trasse Brennersee-Innsbruck-Kufstein an den Bauplatz an. Im Westen des Bauplatzes befindet sich Freiland, dahinterliegend befinden sich Schrebergärten. Abbildung 1 Lageplan (genordet), Quelle:
4 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 4 / Luftbilder Situation Abbildung 2 Luftbild Blickrichtung Süden, aufgenommen Juli 2014 Abbildung 3 Luftbild Blickrichtung Nord, aufgenommen April 2014
5 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 5 / Widmung: Entsprechend des gültigen Flächenwidmungsplanes, veröffentlicht auf der Homepage des Amtes der Tiroler Landesregierung Stand April 2015, ist die gegenständliche Bauparzelle als Freiland - Eisenbahnanlagen gem. TROG 41 gewidmet. Das angrenzende Gebiet im Süden ist als bestehender örtlicher Verkehrsweg gem. TROG 53(3) bzw. Wohngebiet gem. TROG 38(1) gewidmet. Das angrenzende Gebiet im Norden und Osten ist als Freiland - Eisenbahnanlagen gem. TROG 41 gewidmet, dahinterliegend als Freiland Fließende Gewässer gem. TROG 41. Das Gebiet weiter im Osten ist als Kerngebiet gem. TROG 40(3),(6), eingeschränkt auf Wohnungen gem. TROG 40(6) gewidmet. Das angrenzende Gebiet im Westen ist als Sonderfläche standortgebunden gem. TROG 43(1)a gewidmet. Abbildung 4 Flächenwidmungsplan Quelle:
6 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 6 / Örtliche Lärmverhältnisse: Die örtliche Lärmimmission wird durch folgende Emittenten maßgeblich beeinflusst: Augasse Die Augasse befindet sich unmittelbar im Süd-Osten des Bauplatzes, hinter einem Geländesprung. Die Augasse kann als gering befahrene Straße bezeichnet werden. Die Lärmimmission durch die Augasse kann aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens, als untergeordnet bezeichnet werden und geht in den örtlichen Verhältnissen unter ÖBB Trasse Die ÖBB Trasse Brennersee-Innsbruck-Kufstein befindet sich im Norden des Bauplatzes. Das Zugaufkommen auf der ÖBB Trasse Brennersee-Innsbruck- Kufstein / Bahnhof ist bekannt, und wird im Anhang abgebildet Verschub Der Verschub befindet sich im Norden und Osten des Bahnhofes. Das Verschubaufkommen wird im Rahmen der Kalibrierung genau berücksichtigt Sportplatz Im Süd-Westen befindet sich ein Sportplatz mit einem Trainingsplatz sowie einem Fußballplatz mit Tribüne, mit einer Laufbahn rundherum. Die Lärmimmission durch den Sportplatz kann als untergeordnet bezeichnet werden und geht in den örtlichen Verhältnissen unter.
7 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 7 / Umgebungslärmmessung Zur Feststellung der tatsächlich herrschenden örtlichen Verhältnisse wurden Lärmmessungen im Bereich der geplanten Bebauung durchgeführt. Mikrophonaufstellung 1 westliche Grundstücksgrenze: Auf der westlichen Grundstücksgrenze, ca. 4 m ü. Gelände Messzeit: Vom bis Messdauer: 13 Stunden Messgerät: Brüel & Kjaer 2270, Herstellernummer: , Eichschein: CAT Tag: Mittlerer Spitzenpegel Äquivalenter Dauerschallpegel Basispegel Abend: Mittlerer Spitzenpegel Äquivalenter Dauerschallpegel Basispegel Nacht: Mittlerer Spitzenpegel Äquivalenter Dauerschallpegel Basispegel L A,1 = 73 db L A,eq = 62 db L A,95 = 57 db L A,1 = 79 db L A,eq = 67 db L A,95 = 56 db L A,1 = 76 db L A,eq = 66 db L A,95 = 51 db Messbedingungen: Während der Durchführung der Lärmmessung war das Wetter heiter, es herrschte leichter bis variabler Wind, kein Niederschlag.
8 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 8 / 24 MP 1 in Berechnungen Ausschließen Abend Spezifisch 2 Nacht Tag Sound db :00:00 19:00:00 21:00:00 23:00:00 01:00:00 03:00:00 05:00:00 LAeq Cursor: :14:53-20:14:54 LAeq=58,3 db LAFmax=59,0 db LCeq=61,2 db LAFmin=57,7 db Abbildung 5 Pegel-Zeitdiagramm Messpunkt 1 Mikrophonaufstellung 2 nördliche Grundstücksgrenze: Auf der nördlichen Grundstücksgrenze, ca. 4 m ü. Gelände Messzeit: Vom :00 22:00 Messdauer: 12 Stunden Messgerät: Brüel & Kjaer 2270, Herstellernummer: , Eichschein: CAT Tag: Mittlerer Spitzenpegel Äquivalenter Dauerschallpegel Basispegel Abend: Mittlerer Spitzenpegel Äquivalenter Dauerschallpegel Basispegel L A,1 = 81 db L A,eq = 69 db L A,95 = 47 db L A,1 = 82 db L A,eq = 70 db L A,95 = 47 db
9 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 9 / 24 Messbedingungen: Während der Durchführung der Lärmmessung war das Wetter heiter, es herrschte leichter bis variabler Wind, kein Niederschlag. Abend Level Tag Sound MP 2 in Berechnungen db :00:00 13:00:00 15:00:00 17:00:00 19:00:00 21:00:00 LAeq Cursor: :08:58-13:08:59 LAeq=49,3 db LAFmax=49,6 db LCeq=63,1 db LAFmin=48,8 db Abbildung 6 Pegel-Zeitdiagramm Messpunkt 2
10 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 10 / LÄRMAUSBREITUNGSBERECHNUNG: Als maßgebliche Lärmemittenten für die geplante Wohnbebauung sind bekannt: ÖBB Trasse / Bahnhof ÖBB Verschub Die Berechnung erfolgt mittels Software Soundplan 7.2 mit einem digitalen Geländemodell unter Berücksichtigung örtlicher Abschirmung und Reflexionen bei Tag, Abend und Nacht. Weiteres wurde, wie bereits im Gutachten angeführt, zur Bestimmung der tatsächlich herrschenden örtlichen Verhältnisse Lärmmessungen durchgeführt, und die berechneten Ergebnisse mit der durchgeführten Lärmmessung kalibriert Kalibrierung Geländemodell: Es wurde das Zugaufkommen während der Durchführung der Umgebungslärmmessung erhoben, und die jeweiligen Zugvorbeifahrten getrennt betrachtet. Für die Kalibrierungsberechnung wurde der 5 db Bahnbonus nicht berücksichtigt, da dieser ja bei der Umgebungslärmmessung ebenso nicht berücksichtigt wird. Die Kalibrierung zeigt überwiegend gute Übereinstimmung zur durchgeführten Umgebungslärmmessung, während der Tageszeit ergibt sich die größte Abweichung mit -1,0 db (Berechnung mittels Geländemodell ist lauter als Umgebungslärmmessung). Dem Berechnungsmodel wird die Durchfahrt der Züge zu Grunde gelegt. In der Realität bleiben jedoch am Bahnhof Wörgl sämtliche Personenzüge stehen, was auf Grund der durchgeführten Umgebungslärmmessungen zu einer geringeren Lärmemission führt.
11 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 11 / 24 Die geringeren Kalibrier-Werte am Abend und in der Nacht sind auf die Tatsache zurückzuführen, dass hauptsächlich die Güterzüge durchfahren, wobei am Abend und in der Nacht ein verstärkter Güter- und Verschubverkehr vorhanden ist. Messpunkt MP1 Tag (06:00-19:00 Uhr) Abend (19:00-22:00 Uhr) Nacht (22:00-06:00 Uhr) Messergebnisse 52,8 57,8 63,3 Berechnungsergebnisse 53,8 57,1 62,8 Kalibrierung -1,0 0,7 0,5 Messpunkt MP1 - Verschub Tag (06:00-19:00 Uhr) Abend (19:00-22:00 Uhr) Messergebnisse 67,7 65,9 Berechnungsergebnisse 67,1 66,2 Kalibrierung 0,6-0,3 Nacht (22:00-06:00 Uhr) Messpunkt MP2 Tag (06:00-19:00 Uhr) Abend (19:00-22:00 Uhr) Messergebnisse 66,3 63,0 Berechnungsergebnisse 65,9 61,7 Kalibrierung 0,4 1,3 Nacht (22:00-06:00 Uhr) Messpunkt MP2 - Verschub Messergebnisse 73,2 Berechnungsergebnisse 72,3 Kalibrierung 0,9 Tag (06:00-19:00 Uhr) Abend (19:00-22:00 Uhr) Nacht (22:00-06:00 Uhr) Bei der Kalibrierung ist insbesondere die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit relevant. Lt. VZG der ÖBB [Verzeichnis zulässiger Geschwindigkeiten] ist im betreffenden Streckenabschnitt eine Geschwindigkeit von km/h möglich. Tatsächlich wird eine geringere Geschwindigkeit gefahren bzw. bleiben alle Personenzüge stehen.
12 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 12 / Einzelpunktberechnung: Bei der Einzelpunktberechnung ergeben sich bei den Immissionspunkten 0,5m vor dem geöffneten Fenster, also ohne Reflexion, die folgenden Pegelwerte: Abbildung 7 Übersicht Immissionspunkte
13 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 13 / 24 In der Berechnung ist ein Lärmschutzschild Richtung Bahn / Norden, sowie geschlossene Balkonbrüstungen Richtung Süden berücksichtigt, welche zusätzlich den Umgebungslärm bezogen auf die Wohnräumlichkeiten abschirmt.
14 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 14 / 24 Abbildung 8 Querschnitt, Quelle: Moritz & Haselsberger Architekten
15 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 15 / Rasterlärmkarten Im Folgenden wird mittels Rasterlärmkarten die vorhandene Lärmimmission der Wohnbebauungen grafisch dargestellt. Die Rasterlärmkarte wird auf einer Höhe von 1,5 m und 4m berechnet. Die Rasterlärmkarten sind dem Anhang zu entnehmen, anbei auszugsweise die Rasterlärmkarte nachts in einer Höhe von 1,5 m über Gelände.
16 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 16 / GUTACHTEN: 6.1. Grundlagen: Die Raumordnung / die Raumplanung dient dem Erreichen einer dem Allgemeinwohl dienenden geordneten Nutzung des Lebensraumes unter Bedachtnahme auf die natürlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten und die abschätzbaren Bedürfnisse der Bevölkerung - sowohl des Planungsraumes als auch des übergeordneten Raumes. Im Sinne des Tiroler Raumordnungsgesetzes dürfen in Mischgebieten Bauvorhaben, die einem im jeweiligen Gebiet zulässigen Verwendungszweck dienen und die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die Wohnqualität im betreffenden Gebiet, insbesondere durch Lärm, Geruch, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen, nicht wesentlich beeinträchtigen, ausgeführt werden. Dies schützt andere Anrainer vor Beeinträchtigungen. Ebenso sieht das Tiroler Raumordnungsgesetz im Rahmen der Umwidmung vor, dass geprüft wird ob der Standort und seine Umgebung für die angestrebte Widmung geeignet sind. Aus lärmtechnischer Sicht ist hier verknüpfend insbesondere auf die ÖN S5021 Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung und ordnung, also auch ÖAL 36 Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung hinzuweisen Auszug Tiroler Raumordnungsgesetz: 40 Mischgebiete (1) Mischgebiete sind das allgemeine Mischgebiet, das Kerngebiet, das Tourismusgebiet und das landwirtchaftliche Mischgebiet. In den Mischgebieten dürfen die im 38 Abs. 1 lit. a, b und c genannten Gebäude sowie nach Maßgabe der Abs. 2 bis 5 sonstige Gebäude errichtet werden, die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die Wohnqualität im betreffenden Gebiet, insbesondere durch Lärm, Geruch, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen, nicht wesentlich beeinträchtigen. Gebäude für Anlagen von Betrieben im Sinn des 1 Abs. 2 lit. e dürfen in Mischgebieten nicht errichtet werden.
17 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 17 / 24 (2) Im allgemeinen Mischgebiet dürfen die im gemischten Wohngebiet zulässigen Gebäude und Gebäude für Betriebe errichtet werden. Für das allgemeine Mischgebiet oder für Teile davon kann aus den im 39 Abs. 2 lit. b bis e genannten Gründen festgelegt werden, dass außer den im gemischten Wohngebiet zulässigen Arten von Betrieben nur bestimmte weitere Arten von Betrieben zulässig oder bestimmte weitere Arten von Betrieben nicht zulässig sind. (3) Im Kerngebiet dürfen die im gemischten Wohngebiet zulässigen Gebäude und Gebäude für Gastgewerbebetriebe, für Veranstaltungs- und Vergnügungsstätten, wie Theater, Kinos und dergleichen, sowie für sonstige Betriebe und Einrichtungen, die der Befriedigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung dienen, errichtet werden. (4) Im Tourismusgebiet dürfen die im gemischten Wohngebiet zulässigen Gebäude und Gebäude für dem Tourismus dienende Betriebe und Einrichtungen errichtet werden. (5) Im landwirtschaftlichen Mischgebiet dürfen die im gemischten Wohngebiet zulässigen Gebäude und Gebäude für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und sonstige der landwirtschaftlichen Tierhaltung mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Intensivtierhaltung ( 45 Abs. 1) dienende Gebäude sowie Gebäude für gewerbliche Klein- und Mittelbetriebe mit Ausnahme von Gebäuden für Gastgewerbebetriebe zur Beherbergung von Gästen mit mehr als 40 Betten errichtet werden. Abs. 2 zweiter Satz gilt sinngemäß. (6) Für Teile von Mischgebieten kann festgelegt werden, dass als Wohnungen nur betriebstechnisch notwendige Wohnungen und Wohnungen für den Betriebsinhaber und das Aufsichts- und Wartungspersonal errichtet werden dürfen, soweit dies erforderlich ist, um Nutzungskonflikte oder wechselseitige Beeinträchtigungen zwischen betrieblichen Tätigkeiten und Wohnnutzungen hintanzuhalten. (7) Für Grundstücke oder Teile von Grundstücken im landwirtschaftlichen Mischgebiet, die unmittelbar im Bereich einer Hofstelle liegen und die Bestandteil desselben Grundbuchskörpers wie die Hofstelle sind, kann festgelegt werden, dass nur Gebäude für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und sonstige der landwirtschaftlichen Tierhaltung mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Intensivtierhaltung dienende Gebäude errichtet werden dürfen, soweit dies erforderlich ist, um Nutzungskonflikte oder wechselseitige Beeinträchtigungen zwischen der Hofbewirtschaftung einerseits und Wohnnutzungen oder betrieblichen oder sonstigen Tätigkeiten andererseits hintanzuhalten. (8) Bestehen auf Grundflächen, die als ein Mischgebiet gewidmet sind oder für die eine Festlegung nach Abs. 2 zweiter Satz oder Abs. 5 zweiter Satz getroffen wurde, rechtmäßig bereits Gebäude für andere als nach den Abs. 1 bis 5 und 7 zulässige Betriebe oder Einrichtungen, so dürfen darauf auch Gebäude für diese Betriebe oder Einrichtungen errichtet werden, wenn dadurch a) gegenüber dem Baubestand im Zeitpunkt der Widmung als Mischgebiet bzw. der Erlassung der betreffenden Festlegung die Baumasse mit Ausnahme jener von Nebengebäuden um insgesamt nicht mehr als 20 v. H., höchstens jedoch um 400 m³, vergrößert wird und die betriebliche oder sonstige Tätigkeit gegenüber diesem Zeitpunkt höchstens geringfügig erweitert wird und b) die Wohnqualität im betreffenden Gebiet, insbesondere durch Lärm, Geruch, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen, nicht wesentlich oder, sofern vom betreffenden Betrieb bzw. von der betreffenden Einrichtung eine solche Beeinträchtigung bereits ausgeht, nicht mehr als bisher beeinträchtigt wird. Bestehen auf Grundflächen im Mischgebiet, für die eine Festlegung nach Abs. 6 oder 7 gilt, rechtmäßig bereits andere als nach diesen Bestimmungen zulässige Wohnungen, so sind auch Bauvorhaben zulässig, durch die die Baumasse der zu Wohnzwecken genutzten Gebäude oder Gebäudeteile um insgesamt nicht mehr als 20 v. H., höchstens jedoch um 300 m³, vergrößert wird. (9) In Mischgebieten dürfen unter den gleichen Voraussetzungen wie für Gebäude auch Nebengebäude und Nebenanlagen errichtet werden. Weiters dürfen sonstige Bauvorhaben, die einem im jeweiligen Gebiet zulässigen Verwendungszweck dienen und die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die Wohnqualität im betreffenden Gebiet, insbesondere durch Lärm, Geruch, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen, nicht wesentlich beeinträchtigen, ausgeführt werden.
18 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 18 / Widmung ÖN S5021: Entsprechend ÖN S5021 Tabelle 1 werden Immissionsgrenzwerte für den Äquivalenten Dauerschallpegel angegeben und sind daher als Planungsrichtwert zulässig: PLANUNGSRICHTWERT FÜR ZULÄSSIGE IMMISSIONEN Kategorie Gebiet und Standplatz L A,eq - Tag L A,eq - Abend L A,eq - Nacht BAULAND 1 Ruhegebiet, Kurgebiet, Wohngebiete in Vororten, Wochenendhausgebiet, ländliches Wohngebiet städtisches Wohngebiet, Gebiet für Bauten landund forstwirtschaftlicher Betriebe mit Wohnungen GRÜNLAND Kerngebiet (Büros, Geschäfte, Handel, Verwaltungsgebäude ohne wesentlicher störender Schallemission, Wohnungen, Krankenhäuser) Gebiet für Betriebe ohne Schallemission Gebiet für Betriebe mit gewerblichen und industriellen Gütererzeugungs- und Dienstleistungsstätten Gebiet mit besonders großer Schallemmission (z.b. Industriegebiete) Es besteht kein Ruheanspruch, daher sind auch keine Richtwerte festgelegt. 1 Kurbezirk Parkanlagen, Naherholungsgebiet Quelle: ÖN-S 5021, Tabelle 1, Ausgabe 2010
19 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 19 / Planungsrichtwert für Tirol gemäß ÖAL 36: VORSCHLAG FÜR DEN PLANUNGSRICHTWERT - TIROL Gebietsbezeichnung gemäß TROG 2001 L A,eq - Tag L A,eq - Abend L A,eq - Nacht Wohngebiet gemischtes Wohngebiet Tourismusgebiet Kerngebiet Landwirtschaftliches Mischgebiet Allgemeines Mischgebiet Gewerbe- und Industriegebiet Sonderflächen für Beherbergungsgroßbetriebe 55 (60) 50 (66) 45 (50) Quelle: ÖAL Nr.36 Blatt 1, Tabelle C.7, Ausgabe 2007 Anmerkung: Werte für den L A,eq Abend sind in der ÖAL 36 nicht enthalten, und wurden analog ÖN S 5021 gemittelt.
20 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 20 / Mindestschalldämmung von Außenbauteilen: SCHALLDÄMMUNG VON AUSSENBAUTEILEN Bauteile von zu schützenden Räumen (Aufenthaltsräumen) Mindestschallschutz (R res,w, R w bzw. Rw) [db] für maßgeblichen Außenlärmpegel - Stufen TAG NACHT Wohngebäude, -heime, Hotels, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Kurgebäude. Außenbauteile gesamt R res,w Opake Außenbauteile R w Fenster & Außentüren R w R w + C tr An Bestand angebaute Gebäudetrennwände R w Decken & Wände gegen Dachböden R w Decken & Wände gegen Tiefgaragen R w Quelle: OIB-Richtlinie 5, Ausgabe Oktober ÖN B Der Spektrum-Anpassungswert Ctr wird zur Einzahlangabe Rw oder R w oder DnT,w addiert, um ein bestimmtes Schallpegelspektrum zu berücksichtigen. Ctr berücksichtigt das Straßenverkehrsgeräusch. Bei einem Flächenanteil der Fenster und Außentüren von mehr als 30% der Fläche des raumbezogenen Außenbauteils sind die erforderlichen Schalldämmmaße für die Erfüllung des resultierenden Mindestschalldämmmaßes entsprechend ihrem Flächenanteil zu bemessen Begriffserklärungen Zum Verständnis des vorliegenden Gutachtens ist die Kenntnis folgender Begriffe unbedingt erforderlich Ortsübliche Schallimmission Die ortsübliche Schallimmission beschreibt die Schallimmission der örtlichen Verhältnisse.
21 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 21 / Beurteilungspegel ortsübliche Schallimmission L r,o Der Beurteilungspegel der ortsüblichen Schallimmission repräsentativer Quellen ist der energieäquivalente Dauerschallpegel der ortsüblichen Schallimmission als Jahresmittelwert, der gegebenenfalls mit einem Anpassungswert zu versehen ist. Der Anpassungswert ist nur an dem Schallpegel der jeweiligen repräsentativen Quelle anzubringen, für die ein Anpassungswert zutreffend ist und nicht etwa an der Summe des Schallpegels der repräsentativen Schallquellen. Bei der Ermittlung werden nur Schallimmissionen berücksichtigt, die durch repräsentative Quellen und reproduzierbare Geräusche in der Umgebung des Immissionsortes verursacht werden. Rein zufällige oder seltene Schallereignisse werden außer Acht gelassen Planungsrichtwert Flächenwidmungskategorie L r,fw Der Planungsrichtwert nach Flächenwidmungskategorie ist der nach dem ausgewiesenen Flächenwidmungsplan und Zuordnung nach ÖNORM S zutreffende Beurteilungspegel, der für das Emissions- und Immissionsniveau der betreffenden Widmung typisch ist spezifische Schallimmission Die spezifische Schallimmission ist die Schallimmission des zu beurteilenden Geräusches getrennt nach Arten der Schallquellen (z.b. Anlagen, Straße, Schiene, ) Beurteilungspegel spez. Schallimmission L r,spez Der Beurteilungspegel der spezifischen Schallimmission ist der energieäquivalente Dauerschallpegel der spezifischen Schallimmission, der bei gewerblichen Betriebsanlagen und verwandten Einrichtungen sowie Baulärm mit einem generellen Anpassungswert von +5 db, bei Straßenverkehr und Flugverkehr von 0 db und bei Schienenverkehr von -5 db zu versehen ist Planungswert spezifische Schallimmission Lr, PW Der Planungswert für die spezifische Schallimmission ist der Zielwert für die planerische Festlegung der spezifischen Schallimmission für die jeweilige Art der Schallquelle (Anlagen, Straße, Schiene, etc.) ausgedrückt als Beurteilungspegel.
22 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 22 / IMMISSIONSANALYSE: Die lärmtechnische Beurteilung findet gem. Tiroler Raumordnungsgesetz, ÖNORM S 5021 bzw. ÖAL 36 statt. Die Raumordnung / die Raumplanung dient dem Erreichen einer dem Allgemeinwohl dienenden geordneten Nutzung des Lebensraumes unter Bedachtnahme auf die natürlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten und die abschätzbaren Bedürfnisse der Bevölkerung sowohl des Planungsraumes als auch des übergeordneten Raumes. Die ÖNORM S 5021 bzw. ÖAL 36 sieht in Abhängigkeit der Gebietswidmung/Flächenwidmung Planungsrichtwerte für zulässige Lärmimmission vor (dazu siehe zuvor abgebildete Tabellen), um eben gegenseitigen Wechselbeeinträchtigungen zu vermeiden. Man geht also davon aus, dass an jedem Standplatz abhängig der angestrebten Nutzung/Widmung ein gewisser Ruheanspruch besteht. VORSCHLAG FÜR DEN PLANUNGSRICHTWERT TIROL Gebietsbezeichnung gemäß TROG 2001 L A,eq - Tag L A,eq - Abend L A,eq - Nacht Allgemeines Mischgebiet gem. TROG 40(2) Quelle: ÖAL Nr.36 Blatt 1, Tabelle C.7, Ausgabe 2007
23 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 23 / Maßnahmen aus lärmtechnischer Sicht: Aufgrund der geplanten Lärmschutzmaßnahmen: Lärmschild Richtung Norden / Bahntrassse Massive Balkonbrüstungen Richtung Süden, werden die Immissionsgrenzwerte im Bereich der Wohnungen eingehalten. massive Brüstung Lärmschild
24 LÄRMTECHNISCHES GUTACHTEN Seite 24 / GUTACHTLICHE ZUSAMMENFASSUNG: Aufgrund der durchgeführten Messungen und lärmtechnischen Berechnungen nach dem Stand der Technik kann festgestellt werden, dass das Widmungsmaß für die Immissionen entsprechend der veröffentlichten Richtlinien und Normen für allgemeines Mischgebiet 40(2) TROG eingehalten wird. Innsbruck, am (PF) Anlagen: Rasterlärmkarten
SCHALLTECHNISCHES PROJEKT
DIPL. ING. POOSCH - BÖCKL FRANZ INGENIEURBÜRO SACHVERSTÄNDIGER 3180 LILIENFELD, GSANGERER 1 TEL 0660 619 48 40 [email protected] SCHALLTECHNISCHES PROJEKT EAVG Enzersdorfer Abfallverwertungsgesellschaft
MESSBERICHT AUGARTENFEST Umweltamt Referat für Lärmschutz Bearbeiter: Ing. Thomas Peheim
MESSBERICHT AUGARTENFEST 2015 11.07.2015 Umweltamt Referat für Lärmschutz Schmiedgasse 26/IV 8011 Graz Tel.: +43 316 872-4301 [email protected] Bearbeiter: Ing. Thomas Peheim Tel.: +43 316 872-4333
22. In welchen Raumordnungs-Bereichen sind der Bau/Betrieb von religiösen Versammlungsräumen in Tirol zulässig? 1
22. In welchen Raumordnungs-Bereichen sind der Bau/Betrieb von religiösen Versammlungsräumen in Tirol zulässig? 1 Nach dem Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2 Bitte zu beachten, dass diese Übersicht lediglich
L Ä R M S C H U T Z V E R O R D N U N G. der Gemeinde Völs
L Ä R M S C H U T Z V E R O R D N U N G der Gemeinde Völs Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20. Juni 1980 nachstehende Verordnung zur Abwehr ungebührlicherweise hervorgerufenen störenden Lärmes
Schalltechnische Untersuchung 1120 und 1050 Wien, Wolfganggasse
Zusammenfassender Kurzbericht GZ 153270 2017-03-30 A-3100 St. Pölten Schulring 15 Telefon: 02742/78607 FAX DW 20 e-mail: [email protected] Internet: www.axis.at Wohnfonds Wien Wien, 2017-03-30 153270 Wei/Zeh
MESSBERICHT. NUKE Festival Umweltamt Referat für Lärmschutz Schmiedgasse 26/IV 8011 Graz
MESSBERICHT Umweltamt Referat für Lärmschutz Schmiedgasse 26/IV 8011 Graz Messung und Ausarbeitung: Ing. Thomas Peheim Tel.: +43 316 872-4333 [email protected] Ing. Heinz Koller Tel.: +43 316
Vorarlberg-Leitfaden
Vorarlberg-Leitfaden zur individuellen Beurteilung von Schallimmissionen aus Anlagen Abteilung Maschinenbau und Elektrotechnik Amt der Vorarlberger Landesregierung Stand Februar 2013 Inhaltsverzeichnis
Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung und -ordnung
ÖNORM S 5021 Ausgabe: 2010-0-01 Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung und -ordnung Basic acoustical principles for town, regional and physical planning Medieninhaber
Messbericht Nr. 3512
Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Eingetragen in die Liste der Nachweis- Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662
Die Beurteilung von Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr mit der neuen ÖAL-Richtlinie 3
HERZLICH WILLKOMMEN Die Beurteilung von Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr mit der neuen ÖAL-Richtlinie 3 1 Entstehungsgeschichte AG 135 - Ziele: Einheitliche Beurteilung von Schallimmissionen Eignung
Österreichisches Institut für Bautechnik OIB /14 OIB-Richtlinie 5. - Richtlinie 5. Schallschutz. Entwurf: Juni 2014
- Richtlinie 5 Schallschutz Entwurf: Juni 2014 0 Vorbemerkungen... 2 1 Begriffsbestimmungen... 2 2 Baulicher Schallschutz... 2 3 Raumakustik... 6 4 Erschütterungsschutz... 7 Diese Richtlinie basiert auf
Dipl.-Ing. MANFRED WURZINGER Ingenieurkonsulent für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker.
Dipl.-Ing. MANFRED WURZINGER Ingenieurkonsulent für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker A-2483 Ebreichsdorf/W eigelsdorf, Boschanstraße 2b Mobil:0664/450
Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf
Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf Bericht für: von: GRI, Tel: (030) 2 14 59 09-0 Fax: (030) 2 14 59 09-20 E-Mail: [email protected] Bearbeiter: Dipl.-Ing. B. Fuhrmann
Österreichisches Institut für Bautechnik OIB /18 OIB-Richtlinie 5. -Richtlinie 5. Schallschutz. Entwurf: Juni 2018
-Richtlinie 5 Schallschutz Entwurf: Juni 2018 0 Vorbemerkungen... 2 1 Begriffsbestimmungen... 2 2 Baulicher Schallschutz... 2 3 Raumakustik... 6 4 Erschütterungsschutz... 7 OIB-Richtlinie 5 Entwurf Juni
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Gemeinde Polling in Tirol Gemeindenr.: 70342 Änderung des Flächenwidmungsplanes Planungsgebiet: Polling-Dorf, Süd-West betroffene Grundstücke: 1479 Katastralgemeinde: 81308 Polling Planungsnr.: 342-2016-00006
ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT ABSAM
ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT ABSAM ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN INHALTEN DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSKONZEPTES In den werden einzelne Inhalte des Örtlichen Raumordnungskonzeptes erklärt und näher definiert.
Baunutzungsverordnung
- 52 Anlage 5 Baunutzungsverordnung Erster Abschnitt. Art der baulichen Nutzung 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete (1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen
12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen
12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen Auftraggeber Erlanger Höfe GmbH & Co. KG Daimlerstraße 32 91301 Forchheim Datum 16. Dezember 2015 Stellungnahme Nummer: 12919.2 Dokument: 12919_002st_im.docx
Lärmtechnische Begutachtung
Lärmtechnische Begutachtung Windpark Gnadendorf Stronsdorf Windabhängige Schallmessung Auftraggeber: evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.h. EVN Platz 2344 Maria Enzersdorf 09.02.2015 Inhaltsverzeichnis
ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung
1 ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS zum Plan Räumlich-funktionales Konzept 1 FREIHALTEFLÄCHEN 31 Abs. 1 lit. a TROG 2011 Nach 27 Abs. 2 lit. h, i und j TROG 2011 ist es u. a. Ziel der örtlichen Raumordnung,
Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER
Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz
Österreichisches Institut für Bautechnik OIB /15 OIB-Richtlinie 5. -Richtlinie 5. Schallschutz. Ausgabe: März 2015
-Richtlinie 5 Schallschutz Ausgabe: März 2015 0 Vorbemerkungen... 2 1 Begriffsbestimmungen... 2 2 Baulicher Schallschutz... 2 3 Raumakustik... 6 4 Erschütterungsschutz... 6 Diese Richtlinie basiert auf
WIE ENTSTEHT STRAßENVERKEHRSLÄRM? 2 GRENZWERT, MITTELWERT, SPITZENWERT 2 EINFLUSS DER VERKEHRSSTÄRKE 5 EINFLUSS DER GESCHWINDIGKEIT 7
Straßenlärm WIE ENTSTEHT STRAßENVERKEHRSLÄRM? 2 GRENZWERT, MITTELWERT, SPITZENWERT 2 GRENZWERTE 3 A BEWERTUNG (L A ): 3 ENERGIEÄQUIVALENTER DAUERSCHALLPEGEL (L A,EQ ): 3 LÄRMINDEX (L DAY ): 3 LÄRMINDEX
Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum kpies
Schalltechn. Ingenieurbüro Pies GbR, Birkenstraße 34, 56154 Boppard Hessen Mobil Straßen- u. Verkehrsmanagement z. Hd. Herrn Semmler Westerbachstr. 73-79 489 Frankfurt a. M. Ihr Zeichen Ihre Nachricht
Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?
Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung
Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln
Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 [email protected] Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln
Hrachowina-Liegenschaften, 22., Am langen Felde/Bertha-von-Suttner-Gasse Schalltechnische Stellungnahme zur Bestandslärmsituation
Hrachowina-Liegenschaften, 22., Am langen Felde/Bertha-von-Suttner-Gasse Schalltechnische Stellungnahme zur Bestandslärmsituation Wien, 19.07.2016 GZ 16 624.2 1. PROJEKTBESCHREIBUNG UND AUFGABE Auf den
1. Anlass und Aufgabenstellung
Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung
Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV)
BMVIT - II/SCH5 (Abteilung Sch5 - Technik und Sicherheit) Postfach 3000 Radetzkystraße 2, 1030 Wien E-Mail : [email protected] GZ. BMVIT-260.415/0001-II/SCH5/2005 DVR:0000175 Durchführungsbestimmungen zur
Analyse aus der spezifischen Bestandsaufnahme
Der Flächenwidmungsplan Dipl.-Ing. Martin Schönherr, Abteilung Raumordnung-Statistik Zweck Der Flächenwidmungsplan regelt parzellenscharf den konkreten Verwendungszweck aller Flächen im Gemeindegebiet.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen
Geräuschmessbericht (entspricht den Bedingungen der ÖNorm S5004 in der Fassung vom 1. Dezember 2008)
Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik Referat Lärm- und Strahlenschutz Fachteam Schall-, Erschütterungs- und Lärmschutztechnik Beilage: 1 Geräuschmessbericht (entspricht
Schall. Wir hier in den Alpen lieben frische Luft. Vor allem, wenn man sie regulieren kann.
Schall Wir hier in den Alpen lieben frische Luft. Vor allem, wenn man sie regulieren kann. Schallwerte im Vergleich 0 db(a) Hörschwelle 25 db(a) Atemgeräusche aus 1 m Entfernung 35 db(a) Sehr leiser Zimmerventilator
Windkraftanlage Fabrikstraße Golling an der Erlauf IMMISSIONSMESSBERICHT
Windkraftanlage Fabrikstraße 3 3381 Golling an der Erlauf IMMISSIONSMESSBERICHT Wien, Oktober 2009 GZ 09372.29 ROSiNAK & PARTNER Ziviltechniker GmbH, Schloßgasse 11, 1050 Wien, Tel. (+431) 544 07 07, Fax
Ihr Zeichen/Nachricht vom Unsere Zeichen Telefon-Durchwahl Datum
ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Messstelle 26 BImSchG ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH D- -- 42489 Köln Hauptsitz Köln D- Telefon (0221) 943811-0 Telefax (0221) 94395-48 E-Mail
Fachabteilung 13 B, Bau- und Raumordnung, Energieberatung. Lärm und Raumplanung. Daniel Kampus
Daniel Kampus 21 05 2007 1 Instrumente der Raumordnung Örtliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Örtliches Entwicklungskonzept NEU: Aufzeigen der wesentlichen Lärmquellen (Bahn, Straße,
Geräuschmessbericht (entspricht den Bedingungen der ÖNorm S5004 in der Fassung vom 1. Dezember 2008)
Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik zu GZ: ABT15-45.10-3/2011-13 Referat Lärm- und Strahlenschutz Fachteam Schall-, Erschütterungs- und Lärmschutztechnik Beilage:
Länder-Immissionsschutztage 2011
Folie 1 Länder-Immissionsschutztage 2011 27./28. September 2011 Harnack-Haus, Berlin Referent: Johann Storr BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH Folie 2 Lärmkontingentierung: - Auswirkung auf Emittenten und
DI Johann Ofner. Umweltamt Graz Referat für Lärmbekämpfung und Schallschutz Kaiserfeldgasse GRAZ
Folie 1 DI Johann Ofner Umweltamt Graz Referat für Lärmbekämpfung und Schallschutz Kaiserfeldgasse 1 8010 GRAZ Tel.: 0316 872 4330 Mobil.: 0664 60872 4330 email: [email protected] Folie 2 LAUTER
VIE MEDIATION. Technischer Lärmschutz bauliche Maßnahmen
VIE MEDIAION echnischer Lärmschutz bauliche Maßnahmen Univ. Prof. Dr. A. Kolbitsch Inhalt der Kurzpräsentation: Bauliche Lärmschutzmaßnahmen Wichtige Begriffe Lärmschutz Allgemein Fluglärm Lärmschutzmaßnahmen
Messergebnisse. Anmerkung Eine auszugsweise Zitierung ist mit uns abzustimmen Seitenanzahl 18 Datum baudyn GmbH
Messergebnisse Projekt 2015375 Inhalt BV Mittlerer Landweg Messsun von SchienenverkehrsErschütterungen im Gebäude Dokument 201712152015375N21ME Schwingungstechnik und Erschütterungen im Bauwesen baudyn.de
RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien OIB-RICHTLINIE. Schallschutz
RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien OIB-RICHTLINIE 5 Schallschutz OIB-330.5-002/15 MÄRZ 2015 Diese Richtlinie basiert auf den Beratungsergebnissen der von der Landesamtsdirektorenkonferenz
Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3
Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 [email protected] G U T A C H T E N 2
PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -
Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster
Verkehrslärm. Grundlagen
Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog
Schallemissionen von landwirtschaftlichen Betrieben -
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt Raumberg-Gumpenstein Bautagung Raumberg-Gumpenstein 2015, 41 46 ISBN: 978-3-902849-24-3 Schallemissionen von landwirtschaftlichen Betrieben - Micheal Kropsch 1*
DEUTSCHE NORM EïltWUrf Januar 2017 DIN4109-2/A1. Entwurf
DEUTSCHE NORM EïltWUrf Januar 2017 DIN4109-2/A1 DIN ICS 91.120.20 Entwurf Einsprüche bis 2017-02-09 Vorgesehen als Änderung von DIN 4109-2:2016-07 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise
Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.
Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax
SCHALLTECHNISCHES PROJEKT
SCHALLTECHNISCHES PROJEKT EAVG Enzersdorfer Abfallverwertungsgesellschaft m. b. H. RESTSTOFFDEPONIE ENZERSDORF ERGÄNZUNG 08-2017 ALTERNATIVE ZUFAHRT St. Pölten, 2017-08-24 N:\IB\INGENIEURBUERO 2017\LÄRM
Lärm: ÖAL RL 6/18 Berücksichtigung Amtsärztliche Fortbildungsveranstaltung
Lärm: ÖAL RL 6/18 Berücksichtigung im medizinischen i i SV Gutachten 117. Amtsärztliche Fortbildungsveranstaltung 5. bis 6. Dezember 2011 ÖAL Richtlinie Nr. 6/18 Die Wirkungen des Lärms auf den Menschen
Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)
Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose
RAUMORDNERISCHE STELLUNGNAHME
Gemeinde Uderns, Dorfstraße 23, 6271 Uderns, bezüglich des Antrages auf Umwidmung der ausgewiesenen Grundstücke in der Gemeinde Uderns von derzeit Freiland, Freiland Gewässer und Verkehrsfläche der Gemeinde
Schalltechnische Untersuchung
B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter
Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel
Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg
Volksbankareal Freiburg Schallschutz gegen Aussenlärm. Thiébaut PARENT DS-Plan
Volksbankareal Freiburg Schallschutz gegen Aussenlärm Thiébaut PARENT 15.07.2015 1 Agenda 1 2 3 4 5 Grundlagen Schallmessung Simulation Ergebnisse Schallschutzanforderungen 2 1. Grundlagen Situation Gebäudeansicht
Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung
Unterlage 17.1.1 Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung für die Anlage eines teilplanfreien Knotenpunktes L 712 n L 751 in Bad Salzuflen Gliederung 1. Allgemeines 2. Rechtliche Grundlagen
Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf -
Unterlage Nr. 17 Neubau der Hochrheinautobahn A 98 Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - - Schalltechnische Untersuchungen - im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg
Casino Zögernitz Döblinger Hauptstraße 76-78 1190 Wien SCHALLUNTERSUCHUNG 06/2009
Casino Zögernitz Döblinger Hauptstraße 76-78 1190 Wien SCHALLUNTERSUCHUNG 06/2009 Im Auftrag der Hotel Casino Zögernitz Rudolf Stegbauer KEG Wien, Juni 2009 GZ 09427 ROSiNAK & PARTNER Ziviltechniker GmbH,
Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben
EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Gemeinde Tux Gemeindenr.: 70934 Änderung des Flächenwidmungsplanes Planungsgebiet: betroffene Grundstücke: Außerrettenbach - Gschwantl 1119/4, 1119/6 KG 87122 Tux Planungsnr.: 934-2018-00005 Dokument erstellt
Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38
Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,
Marktgemeinde Tulbing KG Tulbing Teilbebauungsplan Am Hauptgraben Erläuterungsbericht. 1 Ausgangssituation
Marktgemeinde Tulbing KG Tulbing Teilbebauungsplan Am Hauptgraben Erläuterungsbericht 1 Ausgangssituation In der Marktgemeinde Tulbing liegt derzeit ein Flächenwidmungsplan i.d.f. der 8./8a. Änderung vor
S Bahn Südring. Unsere Chance auf Lärmschutz?
S Bahn Südring Unsere Chance auf Lärmschutz? Ulrich Möhler Möhler + Partner Beratende Ingenieure für Schallschutz und Bauphysik Paul - Heyse - Str. 27, 80336 München [email protected] Tel.: 089-544217-0 1 S
Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung
Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Bf Beimerstetten schalltechnische Untersuchung DB Station&Service AG Regionalbereich Südwest I.SV-SW Stuttgart, 26.02.2015 Bahnhofsmodernisierungsprogramm
Einwohnerversammlung im Goldenen Hahn - Messung / Beurteilung Straßenverkehrslärm B 174
Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen in der Wohnnachbarschaft, verursacht durch den Straßenverkehr von der verlegten Bundesstraße 174 Zschopauer Straße im Abschnitt zwischen der Siedlung
Messbericht über Fluggeräusche
November 2018 Messbericht über Fluggeräusche Ortsfeste Messstationen Flughafen Frankfurt, FTU-LL3 Blatt 1/11 Inhaltsverzeichnis 1 Glossar 2 2 Übersicht der Messstationen 4 3 Bewegungszahlen und Bahnnutzungen
Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze
Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich
Gutachten Nr. 5825/1225
Anlage 1 - Lageplan mit Eintragung der derzeitigen Gebietsausweisung des Plangebiets; modifizierter Auszug aus einem von der Stadtverwaltung Ettenheim überlassenen Plan Anlage 2 - Planskizze mit handschriftlicher
Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per
12655 Auftraggeber Errichtung eines es mit Erschließungsstraße am Neubau Chemikum Variante 3A Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg Hochbauamt 2 Bohlenplatz 18 91 Erlangen Datum 21. Juli 215 Bericht Nummer:
Messbericht über Fluggeräusche
Juli 2018 Messbericht über Fluggeräusche Ortsfeste Messstationen Flughafen Frankfurt, FTU-LL3 Blatt 1/11 Inhaltsverzeichnis 1 Glossar 2 2 Übersicht der Messstationen 4 3 Bewegungszahlen und Bahnnutzungen
Raumordnung FLÄCHENWIDMUNGSPLANUNG IN TIROL Hermann Öggl
FLÄCHENWIDMUNGSPLANUNG IN TIROL 2008 Hermann Öggl Das Jahr 2008 war was das Widmungsgeschehen in Tirol betrifft - ähnlich dynamisch wie die Jahre zuvor: Insgesamt 1126 Flächenwidmungsplanänderungen wurden
anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom
H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans
Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)
Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen
Messbericht. Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe GUNNEBO PERIMETER PROTECTION
Hamburg, 01.12.2011 TNU-UBS-HH / ITz Messbericht Geräuschimmissionsmessung an einem Ballfangzaun der GUNNEBO PERIMETER PROTECTION GmbH in Weyhe Auftraggeber: GUNNEBO PERIMETER PROTECTION Johann-Reineke
Schalltechnische Objektbeurteilung; Information über den vorhandenen und den erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2.
Schalltechnische Objektbeurteilung; Information über den vorhandenen und den erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2. FlugLSV 1. Objekt: 2. Vorgangs-:. Name: 3. Eigentümer/in: 4. Objektbeschreibung
Messung und Bewertung von Lärmstörungen im Nachbarschaftsbereich
Oö. UMWELTANWALTSCHAFT www.ooe-umweltanwaltschaft.at Kärntnerstraße 10-12 4021 Linz _ Messung und Bewertung von Lärmstörungen im Nachbarschaftsbereich Ing. Franz Nöhbauer, Oö. Umweltanwaltschaft Seite
Feststellungsentwurf
Unterlage 17 T Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Straße: A 92 Landshut Deggendorf Station: A 92_560_3,141 bis A 92_560_4,064 Neubau der Anschlussstelle Plattling-Mitte mit Aufstufung
Steinstraße Hamburg Ansprechpartner Jürgen Clausen
LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Hamburger Hochbahn AG Fachbereich Bauleistungseinkauf Steinstraße 5 20095 Hamburg Ansprechpartner Jürgen Clausen [email protected] Ihr Zeichen
12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch
12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Gemeinde Uderns Gemeindenr.: 70935 Änderung des Flächenwidmungsplanes Planungsgebiet: Gp. 1292 betroffene Grundstücke: 1292 KG 87123 Uderns Planungsnr.: 935-2017-00010 Dokument erstellt am: 13.11.2017
Schalltechnische Mindestanforderung. Amt der Salzburger Landesregierung
Änderungen von Flächenwidmungen (bzw. REK-Neu) Dipl.-Ing. Erich WILLAU [email protected] Amt der Salzburger Landesregierung Referat 5/02 Immissionsschutz Salzburg, den 28. April 2011 Gliederung
Gewerbelärm in Innenstädten
Gewerbelärm in Innenstädten Erfahrungen zum Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe 24.02.2016 Volker Pischke 1 Beispiel HKW Beschwerdeführer HKW Mitte: - 400 MW elektr. - 638 MW Fernwärme - 200 MW Fernwärme
Messbericht über Fluggeräusche
August 2018 Messbericht über Fluggeräusche Ortsfeste Messstationen Flughafen Frankfurt, FTU-LL3 Blatt 1/11 Inhaltsverzeichnis 1 Glossar 2 2 Übersicht der Messstationen 4 3 Bewegungszahlen und Bahnnutzungen
Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:
Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.
Nachtrag zur schalltechnischen Untersuchung zum Bauvorhaben Bauhaus Nedderfeld in Hamburg-Lokstedt
Nachtrag zur schalltechnischen Untersuchung zum Bauvorhaben Bauhaus Nedderfeld in Hamburg-Lokstedt Auftraggeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landes- und
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF
GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE
LANDESGESETZBLATT FÜR NIEDERÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 4. April Verordnung: NÖ Landesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung
1 von 7 LANDESGESETZBLATT FÜR NIEDERÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 4. April 2018 22. Verordnung: NÖ Landesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung Die NÖ Landesregierung hat am 20. März 2018 aufgrund
Gemeindeärztliches Gutachten bezüglich Lagerhalle KG..., GStNr..., genaue Ortbezeichnung
- Gemeindeärztliches Gutachten bezüglich Lagerhalle KG..., GStNr..., genaue Ortbezeichnung Neubeurteilung auf Grund nunmehr vorliegendem schalltechnischen Gutachten 1. Ausgangslage: Per... wurde bereits
Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen
Anhang 6: Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Beurteilungsgrundlagen Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche auf Menschen, die von Baustellen ausgehen, sind in der AVV Baulärm und in der
