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1 Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt Raumberg-Gumpenstein Bautagung Raumberg-Gumpenstein 2015, ISBN: Schallemissionen von landwirtschaftlichen Betrieben - Micheal Kropsch 1* Zusammenfassung und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg- auf die Publikation des Praxisleitfaden Schalltechnik in der Landwirtschaft im Jahre Dieser Leitfaden stellt eine neue, wertvolle Basis für schalltechnische Begutachtungen im Rahmen von landwirtschaftlichen für versierte schalltechnische Sachverständige. Mit dem Schallemission von landwirtschaftlichen Betriebstypen und Instrumentarium entwickelt werden, das landwirtschaftlichen Betriebsführern und Beratern gleichermaßen Einleitung und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg- Gumpenstein in Kooperation mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, dem Umweltbundesamt und dem Forum Schall der Praxisleitfaden Schalltechnik in der Landwirtschaft veröffentlicht. Mit diesem Leitfaden - - Phasen der landwirtschaftlichen Bauplanung. Schallemission von landwirtschaftlichen Betriebstypen und nungs-)phasen landwirtschaftlicher Bauvorhaben möglich Betriebsemissionen mit der Flächenwidmung kompatibel sowie der umliegenden Grundstücke. Flächenwidmung im Allgemeinen, ein Überblick über - angestrebt wird ein Abschluss bis Ende Das unserer Dienststelle in Raumberg-Gumpenstein sowie burg, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark und Kärnten, Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, dem Umweltbundesamt und des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung sowie die schalltechnischen Amtssachverständigen des Raumberg-Gumpenstein. Schlagwörter: Landwirtschaft, Betriebstypen, Flächenwidmung, Schall, Emissionen Ein wesentlicher Punkt, der im Rahmen des gegenständli- - normativen Planungsrichtwerte überschreiten. Es sei an - der für die Bewirtschaftung einer Hofstelle erforderlichen, - rechtlich komplexe Materie, bei der der Bund auf Basis der sektoralen Zuständigkeiten und die Länder auf Basis der umfassenden Planungsbefugnisse nach der Generalklausel des Raumordnung und Raumplanung gibt es in Österreich somit örtliche und überörtliche Raumordnung und Raumplanung 1 IRDNING-DONNERSBACHTAL *

2 42 Schallemissionen von landwirtschaftlichen Betrieben - Evaluierung bestehender Widmungsgrenzwerte größtmöglichen Vermeidung vor gegenseitiger Störung und die Normung in den vergangenen Jahren einen wertvollen Beitrag leisten, namentlich mit der ÖNORM S Diese Lärm darf maximal vom betreffenden Gebiet abgegeben werden ) fest. Im Gesamten werden sechs Kategorien für Einrichtungen oder Anlagen mit einem erhöhten Ruhean- großer Schallemission ) reichen. Die Planungsrichtwerte für die Immission und Emission werden getrennt für den - - forstwirtschaftlicher Betriebe mit Wohnungen, städtisches 6) besteht kein Ruheanspruch Planungsrichtwerte für die aufgrund der örtlichen und überörtlichen Raumplanung gemäß ÖNORM S 5021 so erfolgen, dass Störungen durch Unterschiedliche Einrichtungen haben sowohl unterschied- unterschiedliche Ruheansprüche - oberste Prämisse muss es daher sein, Einrichtungen mit gleicher Schallemission - ausdrücklich erwähnt werden, dass, wenn die Planungsrichtwerte sowohl hinsichtlich len, die genannten 5 db-sprünge doch den lausbreitung widersprechen. Vielmehr wäre auf die natürliche Schallpegelabnahme mit der Entfernung von der schallabstrahlenden - Wohngebiet), so ist bei einer schallabstrahlenden Fläche von 2500m 2 Abbildung 2). Bedeutung der Flächenwidmung in der Lärmbeurteilung Flächenwidmung sind im Allgemeinen auch eine Reihe - Flächenwidmung in der Lärmbeurteilung herausstreichen: innerhalb von Gebäuden Parametern eine wichtige Basis für die Beurteilung die Nachbarschaft ein) - Raumplanung in der Praxis Soweit die normativen Vorgaben. Ein Blick in die Praxis normgemäßen Erfordernissen und der Erfüllung der ge- - wie weit die Raumplanung im Realen den Vorgaben der Veranschaulichung seien nachfolgend exemplarische Pas- Tabelle 1) mit dem rechtsgültigen Flächenwidmungsplan Abbildung 1Tabelle 2 Tabelle 1: Die Raumordnung hat insbesondere folgende Ziele: und leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft, insbesondere die Verbesserung der Agrarstruktur. sind, der Standortplanung für die Wirtschaft, des Landschafts-

3 Schallemissionen von landwirtschaftlichen Betrieben - Evaluierung bestehender Widmungsgrenzwerte 43 ausgewiesen) und Abbildung 2. Auch für den in Sachen Raumplanung und Raumordnung unkundigen Laien ist Abbildung 1 Abbildungen, relativ rasch ersichtlich, dass ten Musterfall keine Beachtung fanden. einerseits eine bestimmte Schallemission mit der Widmung verbundener Ruhean- ausgedrückt wird. Übertragen auf unser obiges Beispiel bedeutet dies, dass das dargestellte - des rechtmäßigen Betriebes auftreten kann) vorherrschenden Schalldruckpegel von ma- - - Raumplanung und Landwirtschaft Zurückkommend auf unser eigentliches The- lung) von landwirtschaftlichen Betriebstypen in Zusammenhang mit der Flächenwidmung sei nochmals auf den Kreis in Abbildung 1 verwiesen. Im linken oberen Bereich ist ein Abbildung 1: schmale Straße trennt die unterschiedlichen diert nicht um unterschiedliche Widmungs- annehmen, dass das direkte aneinandergren- immissionstechnischer Hinsicht keine Nachteile in sich heißt das aber nicht, dass in lärmtechnischen Belangen gesiedelt sind. Die Problematik, die sich hier bei näherer Tabelle 2: Beurteilungspegel, db Tag AbendNacht D Dorfgebiet W Wohngebiet M Gemischtes Baugebiet K Kerngebiet B Betriebsbaugebiet Betrachtung ergibt, ist der Umstand, dass Geräuschentwicklungen, die im Dorfgebiet als ortsüblich angesehen Wohngebiet nicht derselben Sichtweise unterliegen. Wie die - prekär wird die Situation dann, wenn die Widmung Dorf-

4 44 Schallemissionen von landwirtschaftlichen Betrieben - Evaluierung bestehender Widmungsgrenzwerte gebiet unmittelbar an ein Reines Wohngebiet der Ortsüblichkeit auch noch das Faktum geringerer Planungsrichtwerte auf Seiten des Reinen Wohngebietes diese liegen im Wichtig erscheint eine vorausschauende Raumplanung, die auf die geschilderten Fak- Beispiel sei in diesem Zusammenhang der Flächenwidmungsplan einer steirischen Ge- Abbildung 3). Hier hat man lichen Strukturen auch in raumplanerischer wurden bewusst hintangehalten, indem Grundstücke mit aufgelassenen landwirtschaftlichen Betrieben nicht einer Umwidmung in Wohngebiet unterworfen wurden. Vielmehr sind die dargelegten Musterfälle hinsichtlich der Bundesländer austauschbar beispiele in Oberösterreich wie natürlich auch biet in Punkto Flächenwidmung nicht alles im Reinen ist. Abbildung 2: Wie kann Raumplanung gelingen Abbildung 3) legt dar, wie - und Raumordnung gelingen kann. Es muss natürlich fairer Weise erwähnt werden, dass Siedlungs- und Gebietsstruktur sicher nicht tigen Fällen bieten sich aber durchaus einfache und die Erwartung der Anrainer erfüllende Flä- benachbarter Grundstücke) ermöglichen. Auf den theoretisch erforderlichen Abstand kategorien wurde bereits weiter oben einge- sich bspw. durch die Einplanung von nicht kleinräumigen Strukturen in Österreich ist eine Einhaltung ge negative Beeinträchtigungen durch Nichtausschöpfung Abbildung 3: Mindestabstände Abschirmwirkungen durch vorausschau- -

5 Schallemissionen von landwirtschaftlichen Betrieben - Evaluierung bestehender Widmungsgrenzwerte 45 niedrigeren Widmungskategorie in der Lager, Garagen, Wenn etwa durch entsprechende Festlegungen derartige Maßnahmen bereits im Bebauungsplan verankert werden, licher Widmungskategorien dienlich! noch aktuell Wie eingangs angeführt, ist ein wesentlicher Bestandteil Schallemission von land- die - tigen Planungsrichtwerte für die Schallemissionen für die licher Betriebe mit Wohnungen ) diese betragen gemäß ÖNORM S db im Tages-, 50 db im Abend- und - - tierhaltende Betriebstyp in etwa welche Schallemissionen vor heranrückender Wohnbebauung und Ausweisung von Hinweise evident, dass landwirtschaftliche Schallemissio- len die Planungsrichtwerte nach ÖNORM S 5021 im Landwirtschaftliches Mischgebiet hingewiesen diese liegen um + 5 db höher als die entsprechenden, normativen Vorgaben. Es ist denkbar, dass dieses Planungsrichtwerte- Regime der Schallemissionssituation der heutigen Land- Die Klärung der Frage, ob - und in wie weit die geltenden - kann nur auf Basis wichtiger Vorarbeiten erfolgen. Der - - verschiedener Größen. An Hand eines Fragebogens wird - - entsprechen den normativen Planungsrichtwerten für die der ÖNORM S 5021 mit den schlussendlich vorliegenden - Schallemission von landwirtschaftlichen Betriebstypen Folgende Punkte gilt es im Rahmen von Entwicklung geeigneter Messmethoden, - verfahren bestehen nicht. Gegebenenfalls müssen auch in diesem Zusammenhang vorhandene Normen unter Versuchsbe- Praxisleitfaden Schalltechnik in der Landwirtschaft eine Sinne ausschließlich die Hofstellen, kein Freiland!) ist die Kenntnis von Emissionen von Tieren auf einer - Einbindung und Analyse des ermittelten Datenmaterials Umweltlärmmessungen sowie in das Lärmberechnungs- Programm. Nach Berechnung der akustischen Kenngrößen ist die Evaluierung der Ergebnisse auf Musterbetrieben ge- gewonnenen Schallemissionen und Schallimmissionen mit konkreten Betriebsmessungen verglichen und auf ihre Übereinstimmung hin untersucht. Im Anschluss an die vollständige Auswertung der Daten erfolgt die Publikationsvorbereitung durch Erstellung durch die Kollegenschaft des Forum Schall folgt die abschließende, endredaktionelle Fertigstellung der geplanten Publikation.

6 46 Schallemissionen von landwirtschaftlichen Betrieben - Evaluierung bestehender Widmungsgrenzwerte BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, gebungslärm Minderung und Ruhevorsorge, Wien LANDESGESETZ VOM 6. OKTOBER 1993 ÜBER DIE RAUMORDNUNG S 5021 Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung und Raumordnung, Wien Landwirtschaft,, Wien

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