Hochwasserschutz Val Acletta

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1 Kanton Graubünden Gemeinde Disentis/Mustér Hochwasserschutz Val Acletta Auflageprojekt Beilage 6 Betriebs-, Unterhalts- und Notfallkonzept C Chur, Juli 2016 Der Projektverfasser Eichenberger Revital SA

2 Beilage 6, Betriebs-, Unterhalts- und Notfallkonzept 2 Impressum Verteiler Gemeinde Disentis/Mustér Tiefbauamt Graubünden, Abteilung Wasserbau Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden, Gefahrenkommission Auftraggeber Gemeinde Disentis/Mustér Postfach Disentis/Mustér Kontaktperson: Herr Ervin Maissen Uffeci da baghegiar emaissen@disentis.ch Auftragnehmer Eichenberger Revital SA Ingenieurbüro für Wasserbau und Gewässerrevitalisierung Rheinfelsstrasse Chur Kontaktpersonen: Michael Grob michael.grob@eichenberger-revital.ch Version Datum Verantw. Bemerkungen V RE Entwurf in Bearbeitung V MG Überarbeiteter Entwurf in Bearbeitung, Koref AWN, TBA WB V MG Endfassung

3 Beilage 6, Betriebs-, Unterhalts- und Notfallkonzept 3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Ausgangslage Kurzbeschrieb der Bauwerke Zweck Perimeter Betrieb Zuständigkeiten und Richtlinien Regelfall Störfall Unterhalt Objekt 1: Geschiebedosierung Objekt 2: Leitdämme inkl. bestehendes Gerinne Objekt 3: Gerinneausbau im Bereich Talstation Bergbahnen Objekt 4: Ufererhöhungen Unterlauf inkl. bestehendes Gerinne Pflege Überwachung und Intervention im Störfall Während Ereignis Nach Ereignis Übergang zu Regelfall Notfallplanung Zuständigkeiten Phasen der Notfallplanung Phase 1: Gelb Phase 2: Orange Phase 3: Rot Phase 4: Violett (Überlastfall) I Verzeichnis der Grundlagen [1] Eichenberger Revital SA, Auflageprojekt, Technischer Bericht, Juli 2016 [2] Eichenberger Revital SA, Auflageprojekt, Projektpläne, Juli 2016 [3] Eichenberger Revital SA, Auflageprojekt, Beilage 1, Nachweise Wasserbau, Juli 2016 [4] Gesetz über den Wasserbau im Kanton Graubünden (Wasserbaugesetz, KWBG), vom 27. August 2008, Stand 1. Januar 2011 [5] Amt für Wald und Naturgefahren AWN GR in Zusammenarbeit mit vergleichbaren Dienststellen der Kantone Bern und Wallis. Handbuch zur Kontrolle und zum Unterhalt forstlicher Infrastruktur (KUfI-Handbauch). Version 3.0, Januar 2012

4 Beilage 6, Betriebs-, Unterhalts- und Notfallkonzept 4 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Entlang der Acletta ist die Hochwassersicherheit nicht ausreichend. Besonders die Gebiete von Sax bis zur Brücke der Oberalpstrasse (H19) sind durch Wildbachprozesse gefährdet. Hochwasser der vergangenen Jahre verdeutlichten die Gefährdung immer wieder. In der Gefahrenzone 1 (rot) und 2 (blau) befinden sich diverse Gebäude und Infrastrukturanlagen, darunter die Talstation der Bergbahnen Disentis, das Hotel Catrina sowie die Kantonsstrasse nach Acletta. Weiter sind die Ufermauern des Kanals entlang der Talstation der Bergbahnen Disentis unterspült und müssen dringend saniert werden. Bei Hochwasser finden unterirdische Wasseraustritte statt, die im Bereich der Oberalpstrasse H19 wieder hervortreten. Abbildung 1 Gefahrenzone entlang der Acletta von Crap Gries bis zur Brücke der Kantonsstrasse Auf dem bestehenden Parkplatz der Bergbahnen Disentis soll in der Spezialzone Catrina (Arealplan, Teilrevision der Ortsplanung, von der Regierung im Juni 2016 bewilligt) das Resort Catrina realisiert werden. Die Überbauung umfasst touristische Beherbergung, Dienstleistung und Gewerbe. Die geplante Spezialzone liegt gemäss der vorliegenden, behördenverbindlichen Gefahrenkarte in blauen und gelben Gefahrenbereichen. Die aufgezeigten Massnahmen für den isolierten Objektschutz des Resort Catrina sind aber weder vom Bauherrn des Resorts noch von der Gemeinde erwünscht (Ortsbild, Restnutzung übrige Bauzone). Würde diese einzelobjektweise verstärkte Bauweise nur für das Resort sichergestellt, so würden im gesamten Raum grosse Defizite bestehen bleiben. Die Gemeinde Disentis/Mustér strebt deshalb mit einem übergeordneten Hochwasserschutz eine gesamtheitliche und nachhaltige Lösung an. Die im Auflageprojekt dokumentierten Hochwasserschutzmassnahmen sind ein integraler Ansatz im Sinne des modernen Naturgefahrenmanagements. Die wesentlichsten wasserbaulichen Grundzüge wurden bereits auf konzeptioneller Stufe mit dem Amt für Wald und Naturgefahren, dem Tiefbauamt Graubünden, Abteilung Wasserbau sowie der Gemeinde Disentis/Mustér und den Bergbahnen Disentis festgelegt.

5 Beilage 6, Betriebs-, Unterhalts- und Notfallkonzept Kurzbeschrieb der Bauwerke Die einzelnen Schutzmassnahmen sind in vier Objekten zusammengefasst. Die nachfolgende Zusammenstellung gibt eine Übersicht über die geplanten Massnahmen, welche ausführlich im technischen Bericht zum Auflageprojekt beschrieben sowie in den dazugehörenden Plänen dargestellt sind [1], [2]. Das Auflageprojekt sieht bei Sax Su eine Geschiebedosierung vor, bei welcher häufige Hochwasserereignisse und häufige murgangähnliche Abflüsse durchgeleitet werden und das Geschiebe seltener und sehr seltener Ereignissen zurückgehalten wird. Die Geschiebedosierung (Objekt 1) besteht aus einem Dosiergerinne, einem Rückhaltedamm/-raum sowie einer Dosiersperre. Zwischen dem Dosierbauwerk und der Talstation der Bergbahnen Disentis sind Leitdämme (Objekt 2) vorgesehen. Beim bestehenden Kanal bei der Talstation der Bergbahnen Disentis wird das Gerinne ausgebaut (Objekt 3). Unterhalb der Talstation der Bergbahnen Disentis schützen auf der linken Seite Ufererhöhungen und Dämme (Objekt 4) vor Überflutungen und Übersarungen. Abbildung 2 Ausführungsvariante räumlich strukturiert mit den Objekten 1 bis4 1.3 Zweck Das Betriebs-, Unterhalts- und Notfallkonzept regelt den Betrieb sowie den Unterhalt und geht auf die Notfallplanung ein. Betriebs- und Unterhaltsarbeiten dienen der Erhaltung der Bauwerke in ihrer inneren und äusseren Form, Funktion sowie Zweckbestimmung. Der Betrieb (Kapitel 2) regelt die periodischen Kontrollen und Unterhaltsmassnahmen der realisierten Schutzmassnahmen im Regelfall. Überwachungen und Interventionen bei einem Störfall, d.h. bei einem Murgang- bzw. Hochwasserereignis, sind ebenfalls darin beschrieben.

6 Beilage 6, Betriebs-, Unterhalts- und Notfallkonzept 6 Die Notfallplanung (Kapitel 3) präzisiert Überwachungen und Interventionen im Störfall. Sie ist an den Anlagebetreiber sowie an die Notfallorganisationen adressiert. 1.4 Perimeter Der Perimeter umfasst die Bauwerke der Objekte 1 bis 4 (siehe Abbildung 2 und [1], [2]). 2 Betrieb Der Betrieb des Schutzbauwerks beinhaltet Phasen ohne Ereignisse (Regelfall) sowie Phasen mit Ereignissen (Störfall). Während des Regelfalls sind periodische Funktionskontrollen und falls notwendig, Unterhalts- und Pflegemassnahmen erforderlich (Abschnitte 2.4 und 2.5). Während und nach einem Störfall sind ebenfalls Interventionen vorzunehmen (Abschnitt 2.3). Diese Interventionen finden Eingang in die Notfallplanung (Kapitel 3) und werden in dieser präzisiert. 2.1 Zuständigkeiten und Richtlinien Für die Betriebs- und Unterhaltsarbeiten ist die Gemeinde Disentis/Mustér zuständig (Art. 19 Abs. 1 KWBG [4]). Zum Unterhalt gehören gemäss Art. 19 Abs. 2 KWBG [4] alle notwendigen Massnahmen zur Erhaltung des Gewässerbettes und der Ufer, wie Entfernen von Auflandungen, Schwemmholz und Unrat, Pflege der Ufervegetation, Räumung von Rückhalteanlagen für Geschiebe- und Schwemmholz sowie Erhaltungs-, Reparatur-, Erneuerungs- und Wiederherstellungsarbeiten an Wasserbauwerken. Für die Pflege und den Unterhalt sind folgende Dokumente zu berücksichtigen: Handbuch zur Kontrolle und zum Unterhalt forstlicher Infrastruktur (KUfI-Handbauch) [5]. 2.2 Regelfall Der Regelfall ist der Zustand ohne Ereignis (Hochwasser, Murgang). Im Regelfall sind alle Bauwerke und Bauteile im Perimeter periodisch auf Zustand und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. 2.3 Störfall Der Störfall entspricht dem Ereignisfall. Der Ereignisfall beinhaltet Ereignisse wie Hochwasser und Murgang. Während oder nach einem Hochwasser- und/oder Murgangereignis sind gegebenenfalls Räumungen durchzuführen. Nach einem Ereignis sind davon betroffene Bauwerke auf Zustand und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Während und nach einem Störfall ist wie folgt vorzugehen: Überprüfen Erfordernis von Räumungen gem. Vorgaben Kapitel 2.6 Bauwerke prüfen Schäden dokumentieren

7 Beilage 6, Betriebs-, Unterhalts- und Notfallkonzept 7 Ausserordentlicher Unterhaltsarbeiten durchführen (Ablagerungen räumen, Instandsetzung von beschädigten Bauteilen) Abhängig von der Art der Schäden und der Funktion des Bauwerks sind gegebenenfalls vor der Instandstellung Sofortmassnahmen erforderlich. Übergang in den Regelfall Überwachung, Sofortmassnahmen und Instandsetzungsarbeiten sind in Koordination mit dem Werkeigentümer durchzuführen. 2.4 Unterhalt Die Unterhaltsmassnahmen sind objektweise aufgeführt. Der Unterhalt ist gemäss dem Handbuch zur Kontrolle und zum Unterhalt forstlicher Infrastruktur (KUfI-Handbauch) [5] durchzuführen. Der Zustand der Schutzmassnahmen ist periodisch und während bzw. nach einem Ereignis zu prüfen und falls erforderlich durchzuführen Objekt 1: Geschiebedosierung Das Bauwerk des Objekts 1 hat die Aufgabe, Geschiebeeinträge entsprechend dosiert in den Unterlauf weiterzuleiten. Es ist daher funktionsgemäss periodisch von Geschiebeablagerungen betroffen. Sämtliche Bauwerksteile müssen stets die Funktionen gemäss den Projektvorgaben erfüllen können. Entsprechen diese bei einer Überprüfung nicht mehr den Vorgaben, muss das betroffene Bauwerk umgehend entsprechend instand gestellt werden. Bei folgenden Schäden sind Unterhaltsarbeiten notwendig: Erosionen und/oder Ablagerungen im Dosierabschnitt des Rückhalteraums Erosionen am Dammfuss des Rückhaltedammes Verschobene, lose oder fehlende Steinblöcke des Erosionsschutzes (Rollierung) im Dosierabschnitt, Rückhaltedamm und Unterstrom anschliessend an die Dosiersperre Beschädigungen an der Dosiersperre wie z.b. verschobene oder fehlende Dammbalken, etc. Beschädigte Erschliessungswege wie z.b. Setzungen, Löcher, etc. Setzungen am Rückhaltedamm Räumungen sind in folgenden Situationen erforderlich: Entfernung allfällige Schwemmholz- und Geschiebeablagerungen in den Dosieröffnungen der Dosiersperre Die Räumung des Geschieberückhaltebeckens ist bei jeglicher Beaufschlagung mit Geschiebe erforderlich. Nur damit können die Funktionen des Bauwerks wie Dosierung und Rückhalt gem. den Zielvorgaben des Projektes erfüllt werden. Im Auffangraum darf keine Materialaufbereitung und/oder Deponierung erfolgen. Die komplette Räumung des Auffangraumes hat möglichst zeitnah nach dem Ereignis zu erfolgen. Der Abtransport zur Wiederverwendung des Materials bzw. gegebenenfalls in eine gesetzeskonforme Deponierung ist infolge der steilen Zufahrtsrampe nur mit allradgetriebenen Lastfahrzeugen möglich. Die Bauwerke des Objekts 1 sind wie folgt zu prüfen: Jährlich (z.b. im Herbst (Regelfall)) Während und nach grösseren Ereignissen (Störfall: Murgang, Hochwasser) ist umgehend (zeitnah) eine Prüfung vorzunehmen.

8 Beilage 6, Betriebs-, Unterhalts- und Notfallkonzept 8 Nachjustierung Balkenrost Der linksseitige Balkenrost der Dosiersperre (Abflusssektion der Val Acletta) ist so ausgelegt, dass häufige Hochwasser ungehindert in den Unterlauf abfliessen. Seltene und sehr seltene Ereignisse sollen gedämpft und ein Grossteil des Geschiebes zurückgehalten werden. Die Grundöffnungshöhe hat einen wesentlichen Einfluss auf die Sicherheit sowie auf den Unterhalt. Wird sie zu gross gewählt, tragen grössere Hochwasser ungehindert zu viel Geschiebe in den Unterlauf und die Hochwassersicherheit kann unter Umständen nicht mehr gewährleistet werden. Wird sie zu klein gewählt, führen kleinere Hochwasser zu Verklausungen, wodurch der Geschiebesammler häufiger beaufschlagt wird und geräumt werden muss. Die Dimensionierung des Balkenrostes erfolgte iterativ [3]. Aufgrund er Kornzusammensetzung im Gerinne und der Transportkapazität im Unterlauf wird eine Höhe von m empfohlen. Im Auflageprojekt werden eine Grundöffnungshöhe von 1.4 m und ein lichter Balkenabstand von 0.5 m gewählt. Nach den ersten Erfahrungen mit Ereignissen kann der Balkenrost bei Bedarf nachjustiert werden. Eine Nachjustierung darf nur unter Miteinbezug von Fachpersonen (Wasserbauspezialist) und den zuständigen Ämter (TBA WB und AWN) erfolgen! Objekt 2: Leitdämme inkl. bestehendes Gerinne Die räumliche Geometrie der Leitdamme sowie das bestehende Gerinne haben stets die Funktionen gemäss Projektvorgaben zu erfüllen. Entsprechen diese bei einer Überprüfung nicht mehr, muss das betroffene Bauteil entsprechend ergänzt und instand gestellt werden. Dies ist bei folgenden Feststellungen der Fall: Austrag von Blocksteinen aus der bestehenden Ufersicherung Beschädigungen am Erosionsschutz der Leitdämme Erosionen am Dammfuss Setzungen Ablagerungen im Gerinne Erosionen im Gerinne Bäume entlang des Ufers zwischen Gerinne und Leitdamm Die Bauwerke des Objekts 2 sind wie folgt zu prüfen: Jährlich (z.b. im Herbst (Regelfall)) Nach grösseren Ereignissen (Störfall: Murgang, Hochwasser) ist umgehend (zeitnah) eine Prüfung vorzunehmen Objekt 3: Gerinneausbau im Bereich Talstation Bergbahnen Die Bauwerke in Objekt 3 müssen stets die Funktionen gemäss Projektvorgaben erfüllen können. Entsprechen diese bei einer Überprüfung nicht mehr, muss das betroffene Bauteil instand gestellt werden. Dies ist bei folgenden Schäden oder Einschränkungen der Fall: Austrag von Blocksteinen aus der Sohlensicherung Beschädigungen am Kolkschutz entlang von Ufermauern (Talstation Bergbahn) Beschädigungen am Erosionsschutz entlang von Gerinneböschungen Erosionen am Dammfuss Beschädigungen an der Ufermauer entlang der Talstation der Bergbahnen wie Unterspülungen, Setzungen, Verkippungen, etc

9 Beilage 6, Betriebs-, Unterhalts- und Notfallkonzept 9 Unterspülungen und Beschädigungen an Brückenwiderlagern Ablagerungen im Gerinne (Geschiebe, Treibgut, etc.) Verklausungen im Gerinne und bei Brücken z.b. mit Bäumen Wichtig: Aus Hochwasserschutzgründen sind keinerlei Ablagerungen z.b. aus Schneeräumungen im Gerinne tolerierbar Die Bauwerke des Objekts 3 sind wie folgt zu prüfen: Jährlich (z.b. im Herbst (Regelfall)) Während oder nach grösseren Ereignissen (Störfall: Murgang, Hochwasser) ist umgehend (zeitnah) eine Prüfung vorzunehmen Objekt 4: Ufererhöhungen Unterlauf inkl. bestehendes Gerinne Die Bauwerke des Objekts 4 müssen stets die Funktionen gemäss Projektvorgaben erfüllen können. Entsprechen diese bei einer Überprüfung nicht mehr, muss das betroffene Bauteil instand gestellt werden. Dies ist bei folgenden Schäden oder Einschränkungen der Fall: Austrag von Blocksteinen aus der Sohlensicherung und dem seitlichen Erosionsschutz Verklausungen im Gerinne und bei Brücken z.b. mit Bäumen Beschädigungen an der Ufermauer entlang der Talstation der Bergbahnen wie Unterspülungen, Setzungen, Verkippungen, etc Unterspülungen und Beschädigungen an Brückenwiderlagern Beschädigungen und Setzungen an den seitlichen Hochwasserschutzdämmen Ablagerungen im Gerinne (Geschiebe, Treibgut, etc.) Verklausungen im Gerinne und bei Brücken z.b. mit Bäumen Wichtig: Aus Hochwasserschutzgründen sind keinerlei Ablagerungen z.b. aus Schneeräumungen im Gerinne tolerierbar. Die Bauwerke des Objekts 4 sind wie folgt zu prüfen: Jährlich (z.b. im Herbst (Regelfall)) Nach grösseren Ereignissen (Störfall: Murgang, Hochwasser) ist umgehend (zeitnah) eine Prüfung vorzunehmen. 2.5 Pflege Es sind partiell initiale Bepflanzungen mit einheimischen Stauden und Sträuchern vorgesehen. Im Verlaufe der baulichen Umsetzung und des Betriebs kann der Umfang und die Art der Bepflanzung in jeweiliger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Revierförster und dem Werkbetreiber noch ergänzt und angepasst werden. Die unten aufgeführten Pflegehinweise sind zu berücksichtigen: Erosionsschutzbauten (Rollierung, Blockwurf, Blocksatz) sind in Gerinnenähe frei von Gehölzen zu halten, um die Stabilität des Bauteils und die erforderliche Abflusskapazität zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Dosierstrecke im Dosierbauwerk (Objekt 1) sowie das morphodynamische Gerinneprofil der Acletta zwischen dem Dosierbauwerk und der Kantonsstrassenbrücke. Die wasserseitigen Böschungen der Hochwasserschutz-, Leit- und Rückhaltedämme sollen frei von Bäumen gehalten werden (Verklausungsgefahr, Dammstabilität, potentielle Durchsickerung, Unterhalt)

10 Beilage 6, Betriebs-, Unterhalts- und Notfallkonzept 10 Erschiessungswege und Unterhaltspisten sind frei von Gehölzen zu halten Der Rückhaltedamm des Dosierbauwerks soll vornehmlich nur mit grasartiger oder krautartiger Vegetation bewachsen sein. Somit sind sie frei von verholzender Vegetation zu halten. Nur an Stellen mit einem genügend mächtigen Überprofil sind Sträucher zulässig. Eine genügende Mächtigkeit ist abhängig von der Pflanzenart. Für Sträucher wird eine Mächtigkeit des Überprofils von mindestens 2 m vorausgesetzt. Bäume sind ausschliesslich auf der gemäss dem Plan Nr C.231 Rodungen und Ersatzaufforstungen vorgesehenen Fläche für die Ersatzaufforstung am rechtsseitigen, oberen Rand des Rückhaltedamms zulässig. Die Böschungen der Leit- und Rückhaltedämme sowie der Rückhalteraum des Dosierbauwerks sind landwirtschaftlich extensiv z.b. als Weideland nutzbar. Alle Objekte sind frei von invasiven Neophyten zuhalten. Entspricht die Vegetationsentwicklung und die Nutzung nicht den oben aufgeführten Punkten, sind entsprechende Pflegemassnahmen erforderlich und gegebenenfalls Erlasse zur Nutzungsänderungen durchzusetzen. Die Überprüfung ist wie folgt durchzuführen: Jährlich (Regelfall) Entfernung invasive Neophyten gem. Informationen und Vorgaben des ANU GR. 2.6 Überwachung und Intervention im Störfall Die Überwachung und Intervention im Störfall ist in der Notfallplanung (Kapitel 3) detailliert beschrieben. Unterhaltsarbeiten, die während oder nach einem Ereignis durchzuführen sind, sind beim Unterhalt (Abschnitt 2.4) bei den einzelnen Objekten präzisiert. Hier sind die wichtigsten Interventionen während und nach einem Ereignis zusammenfassend aufgeführt Während Ereignis Gegebenenfalls Räumung des Ablagerungsraums im Dosierbauwerk Entfernung von Verklausungen an der Dosiersperre und im Gerinne Nach Ereignis Nach dem Ereignis sind die Ereignisspuren und Schäden zu dokumentieren. Anschliessend kann mit den Räumungs- und Instandstellungsarbeiten begonnen werden. Hier sind die Angaben zum Unterhalt (Abschnitt 2.4) zu berücksichtigen Übergang zu Regelfall Nach den Räumungs- und Instandhaltungsarbeiten nach einem Störfall geht der Betrieb wieder in den Regelfall über. Den Regelfall gibt der Werksbetreiber (Gemeinde Disentis/ Mustér) frei. 3 Notfallplanung 3.1 Zuständigkeiten Die Zuständigkeiten sind identisch mit jenen des Betriebs (Kapitel 2.1) und liegen bei der Gemeinde Disentis/Mustér als Werkbetreiberin.

11 Beilage 6, Betriebs-, Unterhalts- und Notfallkonzept Phasen der Notfallplanung In der Notfallplanung gibt es vier Phasen (Tabelle 1). Bei einem Ereignis finden nicht zwingend alle Phasen statt. Kleine Ereignisse werden innerhalb der Phase 1: Gelb abgewickelt. Grössere bzw. länger anhaltende Ereignisse, die bis zu einem Bemessungsereignis reichen, durchlaufen die Phase 1:Gelb und die Phase 2: Orange. Nur Grossereignisse, deren Ereignisfrachten über das Bemessungsereignis herausgehen und/oder die Rückhaltekapazität des Dosierbauwerks überschreiten, gehen in Phase 3: Rot über. Der Überlastfall in Phase 4: Violett wird erreicht, wenn Die Rückhaltekapazität des Rückhalteraums und die Abflusskapazität des Gerinnes im Unterstrom des Dosierbauwerks überlastet sind und mit Gerinneausuferungen zu rechnen ist. Phase Beschrieb Tätigkeit Phase 1: Gelb Phase 2: Orange Phase 3: Rot Phase 4: Violett Ereignis bahnt sich an sehr hoher Wasserabfluss mit Verlagerung von Geschiebe und Schwemmholz Die Kapazität des Dosiergerinnes wird überlastet und/oder die Dosieröffnungen im Dosierbauwerk werden mit Geschiebe und/ oder Schwemmholz verlegt. Geschiebe und Schwemmholz werden im Rückhalteraum zurückgehalten Die Rückhaltekapazität des Rückhalteraums ist überlastet, Material wird durch und über die Dosiersperre in den Unterlauf ausgetragen Überlastfall Die Rückhaltekapazität des Rückhalteraums und die Abflusskapazität des Gerinnes im Unterstrom des Dosierbauwerks sind überlastet. Es kommt zu Gerinneausuferungen. Erhöhte Beobachtung und Bereitschaft Interventionsbereit Laufende Überwachung Interventionen Laufende Überwachung Alarmierung Sperrung Evakuation Tabelle 1: Phasen der Notfallplanung

12 Beilage 6, Betriebs-, Unterhalts- und Notfallkonzept Phase 1: Gelb Die Phase 1: Gelb tritt ein, wenn sich ein Hochwasserereignis anbahnt. Dies können z.b. starke Schneeschmelzabflüsse in Kombination mit Starkniederschlägen oder ausserordentlich heftige Gewitter mit Hagelschlag sein. In diesem Fall befinden sich die verantwortlichen Stellen in einer erhöhten Bereitschaft und beobachten die Entwicklung der Situation aufmerksam. Nimmt der Abfluss der Acletta stark zu und führt viel Geschiebe und Schwemmholz, sind erste Vorbereitungen für die Phase 2: Orange zu treffen. Darunter werden z. B. das Aufbieten von Mannschaften zur Überwachung des Geschiebesammlers und das Bereitstellen geeigneter Gerätschaften zur Schwemmholzentfernung verstanden. Die Phase 1: Gelb geht in die Phase 2: Orange über, wenn das Ereignis eine Grösse erreicht, wo Geschiebe und Schwemmholz im Rückhalteraum zurückgehalten werden. Entschärft sich die Lage, wird die Phase 1: Gelb aufgehoben Phase 2: Orange In der Phase 2: Orange ist die Kapazität des Dosiergerinnes überlastet und/oder die Dosieröffnungen im Dosierbauwerk werden mit Geschiebe und/oder Schwemmholz verlegt. Geschiebe und Schwemmholz werden im Rückhalteraum zurückgehalten. In dieser Phase sind folgende Interventionen erforderlich: Der Geschiebesammler ist zu überwachen. Im Gerinne unterstrom des Dosierbauwerkes sind laufend visuelle Kontrollen durchzuführen. Allfällige Verklausungen im Gerinne und an Brücken sind wenn möglich und unter nötiger Vorsicht maschinell zu entfernen. Im Geschiebesammler ist allfälliges Schwemmholz wenn möglich unter nötiger Vorsicht maschinell z.b. mittels eines Greifers vom Rückhaltedamm aus zu entfernen. Priorität hat dabei das Freihalten der Überlaufsektion der Dosiersperre. Die Phase 2: Orange geht in die Phase 3: Rot über, wenn sich das Ereignis zu einem Grossereignis entwickelt. Indiz dafür ist eine drohende Überschreitung der Kapazität des Rückhalteraums. Erreicht der Füllungsgrad des Rückhalteraums die Überlastsektion der Dosiersperre, ist der Schwellenwert erreicht. Ist das Ereignis beendet, geht Phase 2: Orange in die Arbeiten Nach Ereignis (Abschnitt 2.6.1) und in die Phase 1: Gelb über Phase 3: Rot Die Phase 3: Rot tritt ein, wenn der Rückhalteraum voll ist. Der Schwellenwert ist erreicht, wenn Verlandung im Rückhalteraum die Überlastsektion der Dosiersperre erreicht hat. In diesem Fall muss davon ausgegangen werden, dass die Rückhaltekapazität im Rückhalteraum überschritten und grosse Geschiebemengen über die Dosiersperre in den Unterlauf ausgetragen werden. In der Phase 3: Rot sind untenstehende Interventionen vorzunehmen: Dauerhaftes Freihalten der Überlastsektion der Dosiersperre z.b. von Schwemmholz. Dies soll maschinell mittels eines Greifers unter nötiger Vorsicht vom Rückhaltedamm aus erfolgen.

13 Beilage 6, Betriebs-, Unterhalts- und Notfallkonzept 13 Im Gerinne unterstrom des Dosierbauwerkes sind laufend visuelle Kontrollen durchzuführen. Allfällige Verklausungen im Gerinne und an Brücken sind wenn möglich und unter nötiger Vorsicht maschinell zu entfernen. Laufende Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung der Sohlenlage (Geschiebeablagerungen) auf dem Gerinneabschnitt zwischen dem Dosierbauwerk und der Kantonsstrassenbrücke (Oberalpstrasse H19). Alarmierung der von einem allfälligen Überlastfall betroffenen Akteure wie z.b. die Bergbahnen Disentis, das Resort Catrina, das Hotel Catrina, das Bezirkstiefbauamt Graubünden in Ilanz (Kantonsstrasse) und betroffene Anwohner und Gäste. Einberufung kommunaler und kantonaler Notfallorganisationen zur Ereignisbewältigung. Die Phase 3: Rot geht in die Phase 4: Violett über, wenn sich eine drohende Überschreitung der Abflusskapazität des Gerinnes zwischen dem Dosierbauwerk und der Kantonsstrasse mit möglichen Ausuferungen entwickelt. Ist das Ereignis beendet, geht Phase 3: Rot in die Arbeiten Nach Ereignis (Abschnitt 2.6.1) und in die Phase 1: Gelb über Phase 4: Violett (Überlastfall) Die Phase 4: Violett tritt ein, wenn die Rückhaltekapazität des Rückhalteraums und die Abflusskapazität des Gerinnes im Unterstrom des Dosierbauwerks überlastet werden. Es kommt zu unkontrollierten Gerinneausuferungen. In der Phase 4: Violett sind untenstehende Interventionen vorzunehmen: Kommunale und kantonale Notfallorganisationen sind operativ einsatzbereit Evakuation betroffener Anwohner und Gäste Sperrung der Kantonsstrasse und betroffener Gemeindestrassen Interventionen zur Gefahrenreduktion und Minderung von Folgeschäden soweit möglich und unter Einhaltung der notwendigen Vorsicht Beobachtung und Dokumentation der laufenden Entwicklung Die Phase 4: Violett wird so lange beibehalten, bis der Überlastfall bewältigt ist und mit den Arbeitsschritten Nach Ereignis (Abschnitt 2.6.1) begonnen werden kann. Chur, 25. Juli 2016 Michael Grob Rolf Eichenberger

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