Projekt Fly Bike Werke GmbH. für DATEV BWA. nur zur Verwendung an der Witt Schulungszentrum GmbH

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1 BWAbetriebwirtschaftliche Auswertungen Projekt Fly Bike Werke GmbH für DATEV BWA Version 1.2/2004 nur zur Verwendung an der Witt Schulungszentrum GmbH

2 2 Wichtiger Hinweis! Es werden hier Auszüge aus dem Skript dargestellt. Interessieren Sie sich für das komplette Skript, so wenden Sie sich bitte an: Ing. Steffen Ismer über die Mailadresse

3 3 1. Sachliche Abgrenzung 1.1 Gewinn und Verlustrechnung Nicht nur der Unternehmer benötigt Daten, die ihn über den Erfolg seiner Tätigkeit unterrichten. Viele Partner des Unternehmens (Banken, Lieferanten, Versicherungen) haben ein großes Interesse daran, den Erfolg sicher feststellen zu können. Damit diese wirtschaftlichen Interessen gesichert sind und der Staat eine einheitliche Basis zur Besteuerung bekommt, ist die Gewinnermittlung gesetzlich geregelt. Das HGB schreibt zwei parallele Wege vor, die beide Bestandteil des Jahresabschluss es sind. Die Bilanz ermittelt den Jahreserfolg des Unternehmens durch die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden. Die Gewinn- und Verlustrechnung kommt zum gleichen Ergebnis, indem sie die Erlöse den Aufwendungen des Jahres gegenüberstellt. Welche Bedeutung hat die Gewinn- und Verlustrechnung für den Controller? Die Gewinn- und Verlustrechnung hat gegenüber der Bilanz für den Controller die größere Bedeutung, da diese öfter als die Bilanz auch für die kurzfristige Erfolgsrechnung benutzt wird. Auch die Planung und Kontrolle von Kosten und Leistungen des Unternehmens sind mit der Gewinn- und Verlustrechnung schnell und einfach in einen Plangewinn bzw. in die Ergebniskontrolle zu überführen. Sie bietet für die tägliche Arbeit des Controllers mehr Informationen als die Bilanz. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung können Sie keine Informationen zur Finanzlage des Unternehmens und zur Bewertung der wirtschaftlichen Gesamtsituation erhalten. Sie müssen daher bei jeder Entscheidung nicht nur die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigen, sondern auch auf die Liquidität und auf die Zahlungsflüsse. Diese Auswirkungen finden sich wieder in der Bilanz. Was ist die Gewinn- und Verlustrechnung? Die Gewinn- und Verlustrechnung ist der Vergleich der Erlöse und Erträge eines Unternehmens innerhalb einer Periode mit den Aufwendungen. Als Ergebnis wird der wirtschaftliche Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit ermittelt. Die Daten können aus der Buchhaltung übernommen und in Kontenform dargestellt werden. Gebräuchlicher ist die Verwendung der Staffelform, die auch das Handelsgesetzbuch in 275 Abs. 1 für den Jahresabschluss zwingend vorschreibt: Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen ( 275 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung kann inhaltlich in drei Bereiche gegliedert werden. Betriebsergebnis Das Betriebsergebnis fasst alle betrieblich bedingten Erlöse und Aufwendungen zusammen. Es geht um die Auswirkungen der eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit, der Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen und der Handel damit. Das Betriebsergebnis gibt Auskunft darüber, ob das Unternehmen im Kerngeschäft Gewinne generieren und damit langfristig existieren kann. Neutrales Ergebnis Abgegrenzt vom betrieblichen Erfolg wird im Neutralen Ergebnis der finanzielle Erfolg festgehalten. Es umfasst die Auswirkungen der für den Unternehmenszweck notwendigen Finanztransaktionen.

4 4 Außerordentliches Ergebnis Ergänzt werden die beiden Bereiche um das außerordentliche Ergebnis. Dort werden betrieblich nicht bedingte oder nicht regelmäßig auftauchende Geschäftsvorfälle in ihrer Auswirkung auf den Gewinn erfasst. Darunter könnten beispielsweise die Verbuchung von nicht durch eine Versicherung gedeckte Schäden fallen oder der Verkauf eines nicht betriebsnotwendigen Grundstücks.2 Das HGB schreibt Ihnen diese Dreiteilung der Gewinn- und Verlustrechnung nicht vor. Nur der außerordentliche Erfolg muss extra ausgewiesen werden. Sie sollten jedoch dieser üblichen Einteilung folgen und das Betriebsergebnis und das Neutrale Ergebnis mit Zwischensummen ausweisen. 1.2 Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens: Definition Einzahlung Auszahlung, Einnahme Ausgabe, Aufwand Ertrag Die Sprache verwendet einige Begriffe unscharf, die die Betriebswirtschaft sehr scharf benutzt. Diese sollen hier definiert und abgegrenzt werden. Einzahlung = Zufluss von liquiden Mitteln Einnahme = Zufluss an liquiden Mitteln + Zugang von Forderungen + Abgang von Verbindlichkeiten Ertrag = (gewinnwirksame) Wertzuwachs in einer Periode Auszahlung = Abfluss von liquiden Mitteln Ausgabe = Abfluss an liquiden Mitteln + Abgang von Forderungen + Zugang von Verbindlichkeiten Aufwand = (gewinnwirksame) Wertverzehr in einer Periode Anders gesprochen: Ein-/Auszahlung betrachten die Liquidität - die Geldbörse - des Unternehmens. Erweitert man diese Ebene um sog. kreditäre Zahlungsvorgängen - i.e. Ausleihung von bzw. an das Unternehmen - so kommt man zu den Begriffen der Einnahmen bzw. der Ausgabe. Beides sind zeitpunktbezogene Grössen, die sich in der Bilanz bzw. den Bestandskonten niederschlagen. Aufwendungen und Erträge sind nicht notwendigerweise mit Ein- und Auszahlungen bzw. Einnahmen und Erträgen verbunden (z.b. Abschreibungen). Sie sind zeitraumbezogen und mindern oder erhöhen das Eigenkapital des Unternehmens. Aufgezeichnet werden sie in der Gewinn- und Verlustrechnung als Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen. Zieht man von den Erträgen die Aufwendungen ab, so kommt man zum Gewinn (oder Verlust). Dieser ist ja nichts anderes als die Eigenkapitalveränderung in der betrachteten Periode.

5 Definition Kosten und Abgrenzung zum Aufwand Kosten = Werteverzehr für die Erstellung der betrieblichen Leistung innerhalb einer Periode. Grenzt man die Kosten von den Aufwendungen und Erträgen ab, so lässt sich dies so grafisch darstellen: Aufwendungen Neutraler Aufwand (Nichtkosten) = betriebsfremder Aufwand betrieblicher Aufwand = Zweckaufwand = Grundkosten = aufwandsgleiche Kosten Die Kostenrechnung befasst sich mit der richtigen Erfassung und Verrechnung der Kosten unabhängig von den über den Betrieb hinaus wirkenden Zahlungsvorgängen (Ausgaben und Einnahmen). Dabei sind für das Verhältnis von Aufwendungen und Kosten die folgenden Fälle zu unterscheiden: 1. Betriebliche Aufwendungen = Kosten (kostengleiche Aufwendungen (aufwandsgleiche Kosten = Zweckaufwand) = Grundkosten) Diese Aufwendungen stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Zweck des Betriebes als Industrie- oder Handelsbetrieb und erfassen den in Geld bewerteten Verzehr an Gütern und Dienstleistungen einer Wirtschaftsperiode, bedingt durch den Prozess betrieblicher Leistungserstellung (Produktion) und Leistungsverwertung (Absatz). Die Aufwendungen werden in der gleichen Höhe in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen. Dazu gehören z.b. Personalaufwendungen, Bürokosten, Mieten für gewerblich genutzte Raume usw. 2. Neutrale Aufwendungen = Nichtkosten (kostenlose Aufwendungen = unternehmensbezogene Aufwendungen) Diese Aufwendungen werden im Rechnungskreis II in einer Vorstufe zur Kosten- und Leistungsrechnung im Rahmen der Abgrenzungsrechnung herausgenommen und gesondert den neutralen Ertragen gegenübergestellt. Sie umfassen: Aufwendungen, die hinsichtlich des Betriebszweckes als betriebsfremd anzusehen sind, weil sie in keinem Zusammenhang mit diesem stehen = betriebsfremde Aufwendungen. Hierzu gehören aus der Sicht von Betrieben der Industrie und des Handels Spesen für Wertpapiergeschäfte, Spenden, Kursverluste bei Devisengeschäften, Verluste aus Beteiligungen an anderen Unternehmen, Instandhaltungsaufwendungen von Mietshäusern und anderen Anlagen, die nicht dem Betriebszweck dienen.

6 6 Aufwendungen für betriebliche Vorgänge, die aber entsprechend ihrer Verursachung einer anderen Abrechnungsperiode zuzurechnen sind = periodenfremde Aufwendungen. Hierzu gehören Steuernachzahlungen, Prozeßkosten, soweit sie zu diesem Zweck gebildete Rückstellungen übersteigen. Aufwendungen für betriebliche Vorgänge, die infolge ungewöhnlicher Höhe und unregelmäßigem Vorkommen nicht kalkulierbar, d.h. keiner bestimmten Leistung zurechenbar sind = ausserordentliche Aufwendungen. Hierzu gehören Verluste aus dem Verkauf von Betriebsteilen, Gründungskosten, Kassendifferenzen. Aufwendungen für Schadensfälle und Abgänge von Vermögenswerten: Verkäufe von Anlagen unter Buchwert. Aufwendungen, die zwar betrieblich bedingt sind, aber infolge unterschiedlicher Bewertung den Ansatz in der Kostenund Leistungsrechnung übersteigen. Z.B. der Überhang der steuerlichen Abschreibung über die kalkulatorische Abschreibung oder über die kalkulatorischen Wagnisse hinausgehende, tatsächlich eingetretene Wagnisverluste. Aufwendungen, die das Gesamtergebnis betreffen und somit den Gewinn mindern: gewinnabhängige, nicht abzugsfähige Steuern (z.b. Körperschaftssteuer) Definition Leistungen und Abgrenzung zum Ertrag Leistungen = Wertzuwachs an Sachgütern und Dienstleistungen aus der betriebsbedingten Tätigkeit innerhalb einer Periode. Wie Sie der o.a. Definition entnehmen können, kann eine entsprechende Abgrenzung hinsichtlich der Erträge der Gewinnund Verlustrechnung und der Leistungen der Kosten- und Leistungsrechnung vorgenommen werden: Erträge Neutrale Erträge Ertrag, dem keine Leistung gegenübersteht Zweckertrag = Ertrag aus betriebsbedingter Tätigkeit = Grundleistung Betriebliche Erträge = Leistungen Leistungen sind das betriebsspezifische Ergebnis der Vorgänge der Leistungserstellung und Leistungsverwertung. Hierzu gehören im Industriebetrieb: Absatzleistungen aus dem Verkauf eigener Produkte und Handelsware Lagerleistungen in der Form von Bestandszugängen nicht abgesetzter Fertigerzeugnisse oder Waren bzw. halbfertiger Erzeugnisse, die in die nächste Produktionsstufe eingehen Aktivierte Eigenleistungen, d.h. selbsterstellte und im Betrieb genutzte Anlagen, die in das Betriebsvermögen eingehen Eigenverbrauch, d.h. Entnahme von Erzeugnissen oder Gegenständen des Anlagevermögens bzw. Nutzung betrieblicher Gegenstände für private Zwecke

7 7 Neutrale Erträge = unternehmensbezogene Erträge Hierzu gehören: Erträge, die nicht im Rahmen des Betriebszweckes erzielt werden = betriebsfremde Erträge: z. B. Dividenden aus Beteiligungen, Zinserträge, Mieterträge Erträge, die einer anderen Abrechnungsperiode ursächlich zuzurechnen sind = periodenfremde Erträge: z. B. Steuerrückerstattungen Erträge, die ungewöhnlich hoch sind und selten vorkommen = ausserordentliche Erträge: z.b. Verzicht der Gläubiger bei Erlassvergleich Erträge durch wertmässige Korrekturen und Abgänge von Vermögenswerten: z.b. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen, Erträge aus Anlagenverkäufen über dem Buchwert Siehe auch Abgrenzungstabelle in der Kosten- und Leistungsrechnung Gliederungspunkt Vorgehensweise der Kostenrechnung -

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