Zusammenfassung. Mais

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zusammenfassung. Mais"

Transkript

1 Zusammenfassung Die Leitlinien der im Juli 2003 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Koexistenzregelungen (2003/556/EC) sollen das möglichst ungestörte Nebeneinander der verschiedenen landwirtschaftlichen Anbausysteme (konventioneller Anbau, biologische Bewirtschaftung und GVO-Anbau) sicherstellen. Im Rahmen von nationalen Maßnahmenkatalogen, die von den einzelnen EU- Mitgliedsstaaten definiert werden müssen, soll die Spezifität von Betriebsstrukturen, Erzeugungsformen, Anbaustrukturen und von natürlichen topographischen und klimatischen Gegebenheiten eines Landes besondere Berücksichtigung finden. Die vorliegende Studie behandelt die Kulturarten Mais, Raps und Zuckerrübe, da diese aktuell am ehesten für einen kommerziellen GVO-Anbau in der Europäischen Union in Frage kommen. Ein Ziel der Studie war die Erfassung und Evaluierung verschiedener Quellen von GVO-Verunreinigungen in konventionellen oder biologischen Produktionsformen, sowie die Abschätzung des Ausmaßes dieser Kontaminationen. Zudem wurde unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse für jede der drei Kulturarten ein österreichspezifischer Maßnahmenkatalog als erste Orientierungshilfe erstellt. Erfahrungen zur Koexistenz aus anderen Ländern (USA, Kanada), in denen bereits seit Jahren GVO angebaut werden, wurden zudem für die Erstellung der Kataloge herangezogen. Hierauf wurden die vorgeschlagenen österreichspezifischen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Effektivität und Umsetzbarkeit in unterschiedlichen Anbauregionen Österreichs evaluiert. Mais Mit gentechnisch verändertem Mais verunreinigtes Maissaatgut stellt derzeit kein wesentliches Risiko für GVO-Kontaminationen im Konsumanbau von Mais dar, da das österreichische Saatgutqualitätssicherungssystem zur Zeit Saatgut bereitstellen kann, das GVO-Kontaminationen von maximal 0,1% in der Nachkontrolle aufweist. Die Verwendung von Saatgut, das in Österreich zertifiziert beziehungsweise in Verkehr gebracht wurde, garantiert dem Landwirt somit, dass diese Verunreinigungsquelle ausgeschaltet wird. Auch das Risiko von GVO-Kontaminationen aufgrund von Durchwuchs von gentechnisch verändertem Mais kann derzeit als sehr gering eingestuft werden. Dennoch kann das Auftreten von Durchwuchs von gentechnisch verändertem Mais nicht unter allen Anbaubedingungen völlig ausgeschlossen werden. Daher ist entweder eine strikte Durchwuchskontrolle und/oder die Einhaltung eines Anbauintervalls von einem Jahr nach der Kultivierung von gentechnisch verändertem Mais zu empfehlen. 1/15

2 Die wesentlichste Quelle von GVO-Kontaminationen im Maisanbau ist die Fremdbefruchtung durch benachbarten Anbau von GV-Mais. Obwohl einige wenige wissenschaftliche Studien zur Fremdbefruchtung vorliegen, wird dessen Ausmaß in Abhängigkeit von der Distanz von der Pollenquelle derzeit noch immer kontroversiell diskutiert. Pollenverbreitungsstudien haben generell geringe Aussagekraft für die Abschätzung von Fremdbefruchtung, da Pollenkonkurrenz und fertilität nicht berücksichtigt werden, diese jedoch das Ausmaß der Kontamination wesentlich beeinflussen. Unklar ist zudem, wie weit Mais tatsächlich auskreuzen kann. Aufgrund der negativ exponentiellen Funktion der Pollenverbreitung und somit Auskreuzung von Mais ist es nicht möglich, eine Distanz anzugeben, bei der eine Kontamination 0% erreichen wird. Eine Vielzahl an Einflussfaktoren wie Topographie, Landschaftsstruktur, Felderstruktur und größe etc. führen zu variablen, zeitlich und örtlich unterschiedlichen Kontaminationsraten. Die meisten Studien zur Auskreuzung von Mais ermitteln Fremdbefruchtungs- und Kontaminationsraten nur über kurze Distanzen, obwohl Kontaminationen in größeren Entfernungen wieder ansteigen können. Wesentlich bei der Evaluierung dieser Studien ist, neben der Berücksichtigung von verschiedenen Methodendesigns, die Unterschiedlichkeit der Bezugsgröße bei der Ermittlung der Kontaminationsraten. Während ältere Studien Kontaminationen als Sortenverunreinigungen anführen, ist erst in aktuelleren Studien die Ermittlung der Kontamination als %-GVO-DNA-Gehalt üblich. Möglicherweise erklärt die Heterozygotie transgener Pflanzen die wesentlich geringeren Auskreuzungsdistanzen dieser neuen Studien im Vergleich zu den älteren Studien. Generell ist unklar, ob die in diesen Studien ermittelten Verunreinigungsgrade auch für kleine Felder gelten (sowohl GV-Pollendonorfeld als auch nichtgv- Empfängerfeld), da die untersuchten Felder in den meisten Studien wesentlich größer sind als jene in Österreich. Zudem werden meist Einzelversuche durchgeführt, die die reale Anbausituation von Mais nicht widerspiegeln, wo ein Mosaik aus GV- und nichtgv-feldern in der Landschaft vorliegt. Auch die Jahr-zu- Jahr Variabilität von Kontaminationen bleibt in den meisten Studien unberücksichtigt. Als Maßnahme zur Verringerung der Fremdbefruchtung durch gentechnisch veränderten Maispollen ist die alleinige Wahl von Barriere-Pflanzungen von Maisreihen (Mantelsaat, Randreihen) im nichtgv-empfängerfeld oder die Wahl von Varietäten mit unterschiedlichen Blühzeitpunkten nicht ausreichend, um GVO- Kontaminationen unter einem gewünschten Wert zu halten. Als geeignete Methode kommt daher am ehesten die Einhaltung von Isolationsdistanzen zwischen GVund nichtgv-feldern in Frage, da das Ausmaß an Kontamination prinzipiell mit der Distanz von der Pollenquelle abnimmt. Eine Empfehlung zu notwendigen Isolationsdistanzen wird aufgrund des Fehlens von wissenschaftlichen Studien, die GVO-DNA-Kontaminationen untersuchen und nicht auf Sortenreinheiten basieren, sowie der nicht definierten Umrechnung von %Körner-Kontamination in % GVO- DNA-Kontamination erschwert. Derzeit kann einzig auf die Ergebnisse der britischen Farm Scale Evaluations verwiesen werden, die Hinweise zu Kontaminationen von konventionellem Mais mit GV-Mais auf DNA-Basis, sowie Isolationsdistanzen liefern. Es wird jedoch ausdrücklich betont, dass es sich bei den unten angeführten Isolationsdistanzen nicht um Empfehlungen handelt, sondern um vorläufige 2/15

3 Vorschläge, die durch weitere wissenschaftliche Erkenntnisse überprüft und korriguiert werden sollen. Bei der Wahl einer entsprechenden Isolationsdistanz ist zu beachten, dass de facto nicht eine Verunreinigung aufgrund von Fremdbefruchtung am Feld von 0,9% erreicht werden darf, sondern eine wesentlich geringere, um im Erntegut den Schwellenwert von 0,9% einhalten zu können. Dieser Schwellenwert muss sowohl Verunreinigungen im Saatgut, Verunreinigungen durch Fremdbefruchtung, sowie Verunreinigungen durch technische Vorgänge mitberücksichtigen. Für die Kontamination durch Fremdbefruchtung wird daher ein Spielraum von ungefähr 0,5% angenommen. Zur Erreichung dieses Wertes scheint vorläufig für Körnermaisfelder eine Distanz zu GV-Maisfeldern von mindestens 200 m ausreichend. Für Futtermais, der entweder als Ganzpflanzensilage oder als Korn- Spindel-Gemisch (CCM) siliert wird, wird mangels wissenschaftlicher Studien auf Ingram (2000) verwiesen, der 130 m vorschlägt. Bei Futtermais kommt es aufgrund der Ernte von anderen Pflanzenteilen zusätzlich zum Kolben zu einer Verdünnung des GVO-Gehaltes, in welchem Ausmaß ist derzeit jedoch noch nicht geklärt. GVO-kontaminierter Futtermais, der auf dem eigenen Hof verfüttert wird, muss nicht gekennzeichnet werden, wenn die Kontaminationen den Schwellenwert von 0,9% überschreiten. Daher ist auch die Einhaltung einer Isolationsdistanz zu einem gentechnisch veränderten Maisfeld für diesen Mais nicht notwendig. Soll die Kontamination durch Fremdbefruchtung jedoch Werte um die technische Nachweisgrenze von 0,1% erreichen, dann werden, gemäß der oben angeführten Studien, Isolationsdistanzen von mindestens 300 m notwendig sein. Zusätzlich soll die Einhaltung weiterer kontaminationssenkender Maßnahmen im Empfängerfeld in Betracht gezogen werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass selbst in diesem Fall die Gesamtkontamination im Erntegut zumindest einen Wert von 0,3% erreichen wird, da auch im Saatgut und bei technischen Vorgängen, selbst bei strikten Reinigungsmaßnahmen, mit geringfügigen Kontaminationen im Bereich der technischen Nachweisgrenze zu rechnen ist. Die oben angeführten Isolationsdistanzen gelten nur für einen geringen GVO- Anteil in der Landschaft (maximal 10%), da bei höheren GVO-Anteilen auch mit höheren technischen Kontaminationen sowie einem höheren Anteil an GV-Pollen in der Atmosphäre zu rechnen ist, die zu höheren Kontaminationen im Erntegut führen werden. Zudem ist von einer landesweiten Generalisierung dieser Distanzen abzuraten, da nicht gewährleistet ist, dass sie unter jeder Bedingung und jeder Anbausituation beziehungsweise über viele Jahre hinweg wirksam sein werden. Eine regionale und kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit und Anpassung dieser Distanzen wird daher dringend empfohlen. Ein Schwellenwert im Erntegut von 0,1% würde bedeuten, dass keine GVO- Kontaminationen aufgrund von Fremdbefruchtung oder technischen Vorgängen auftreten, wenn eine maximale Saatgutkontamination von 0,1% angenommen wird. Dies scheint aufgrund von unkontrollierbaren Parametern und Kontaminationsrisken beim Anbau und der Ernte von Mais nur dann erreichbar, wenn einerseits Ernteund Posterntevorgängen völlig getrennt von GV- oder GV-kontaminiertem Mais stattfinden, und andererseits Fremdbefruchtung am Feld durch gentechnisch veränderten Mais völlig ausgeschlossen werden kann. Ob dies durch die alleinige 3/15

4 Einhaltung besonders hoher Isolationsdistanzen gelingen wird, bleibt derzeit offen. Aufgrund der unzureichenden wissenschaftliche Datenlage, die derzeit keinen Schluss über effektive Isolationsdistanzen für geringste Kontaminationen erlaubt, sowie unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzipes, ist für solche Fälle eine Distanz von mindestens einem bis zu mehreren Kilometern gefordert. Die Diskussion um geringfügige Kontaminationen sollte im Zusammenhang mit dem Auskreuzungsskandal von sogenanntem Pharm Mais in den USA betrachtet werden, seitdem die US-Zulassungsbehörde die Isolationsdistanz für Mais, der pharmazeutische Proteine produziert, auf 1,6 km zu jeglichem anderen Mais erhöht hat. Bei großflächigem Anbau von gentechnisch veränderten Mais beziehungsweise der Einhaltung von Kontaminationswerten <0,1% im Erntegut scheint somit einzig die Einrichtung großflächiger gentechnikfreier Zonen zur Verhinderung von GVO Kontaminationen geeignet. Die Evaluierung der Auswirkung von Isolationsdistanzen zwischen GV- Maisfeldern und konventionellen beziehungsweise biologischen Maisfeldern auf den landwirtschaftlichen Flächenverlust einer Anbauregion mittels Simulation von 10% beziehungsweise 50% GVO Anbau in drei Maisanbauregionen Österreichs zeigt, dass die Struktur der Kulturlandschaft, das Ausmaß der Isolationsdistanzen zu GV-Feldern, der GVO-Anteil und die Verwendung des Mais in der Region wesentlich für die Koexistenz auf regionaler Ebene ist. Schon bei einem GVO-Anteil von 10% kann die Einhaltung von fixen Isolationsdistanzen von 200 m beziehungsweise 300 m zwischen GV-Mais und nichtgv-mais in kleinstrukturierten Maisanbaugebieten problematisch sein, da ein Großteil der nichtgv-maisfläche für die Einhaltung der Isolationszonen verwendet wird. Bei einem GVO-Anteil von 50% ist in solchen Regionen kein konventioneller oder biologischer Maisanbau und somit keine Koexistenz mehr möglich. Nur eine Zusammenlegung beziehungsweise Clusterung von GVO-Feldern bringt in diesem Falle einen wesentlichen Flächengewinn im Vergleich zu einer zufälligen Verteilung der GVO-Felder und erlaubt den Anbau von nichtgv-mais auch bei einem 50% GVO- Anteil. Dies entspricht einem geschlossenen GVO-Anbaugebiet und bedarf freiwilliger oder vertraglicher Vereinbarungen und Koordination von Landwirten. In der Praxis werden jedoch nicht alle Maisfelder die gleiche Isolationsdistanz zu einem GV-Maisfeld einhalten, sondern es wird, je nach Verwendung des Mais und der Kontaminationssensibilität des Erntegutes, zur Anwendung differenzierter Isolationsdistanzen kommen. So wird Biomais höhere Isolationsdistanzen zu einem GVO-Feld einhalten als Mais für die konventionelle Lebensmittelproduktion oder betriebseigener Futtermittelmais. Kleinräumigkeit einer Maisanbauregion kann auch bei der Anwendung differenzierter Isolationsdistanzen trotz geringem Biomaisanteil beziehungsweise geringen Anteilen von Mais für Lebensmittel ein Problem für die Koexistenz sein. Selbst wenn ein Großteil des Mais für Futtermittelzwecke verwendet wird, der geringere oder keine Isolationsdistanzen zu GV-Mais benötigt, wird zwar der Flächenverlust aufgrund von Isolationszonen in der Region sehr gering sein, jedoch in der Praxis können die wenigen Biomaisfelder oder Maisfelder, die für Lebensmittelzwecke angebaut werden, nicht zufällig in der Region angelegt werden, sondern müssen auf jene Flächenanteile ausweichen, die nicht durch eine Isolationszone blockiert sind. Ebenso sind in Regionen, wo ein hoher 4/15

5 Anteil an Biomais oder Mais für Lebensmittelzwecke angebaut wird, aufgrund der Einhaltung hoher Isolationsdistanzen zu GV-Mais, nichtgv-maisfelder zu einem beträchtlichen Ausmaß von den GVO-Isolationszonen beeinträchtigt. Die Simulationen zeigen, dass in allen Regionen eine Koexistenz bei Einhaltung von Isolationsdistanzen prinzipiell nur dann möglich ist, wenn eine Absprache der Landwirte bezüglich der Positionierung ihrer Felder erfolgt. Für Biomaisflächen wird die Ausweisung sogenannter Schutzzonen vorgeschlagen. Nur ein geringer Anteil der gesamten Maisanbaufläche müsste bei geringem GVO-Anteil und in Regionen mit geringem Biomaisanteil und daher geringeren Schutzzonen von 300 m um Biomais GVO frei gehalten werden. In Regionen mit hohem Biomaisanteil und geringem GVO-Anteil unterliegen jedoch bereits zwei Drittel der Maisanbaufläche einem GVO-Anbauverbot. Die Anwendung hoher Isolationsdistanzen (800 m) zum Schutz der Biomaisfelder in Regionen mit hohem Biomaisanteil führt schlussendlich zu einem vollständigen GVO-Anbauverbot innerhalb der Region und somit einer GVO freien Zone. Die Erfahrungen der letzten Jahre aus dem GV-Maisanbau in den USA zeigen, dass sich GV-freier Mais zunehmend als Spezialprodukt definiert, wobei vom Abnehmer die Einhaltung bestimmter Auflagen beim Anbau gefordert wird. Solche identitätserhaltenden Programme wurden speziell für GVO freien Mais geschaffen, um Absatzmärkte zu bedienen, die GVO-Freiheit verlangen. Abgesehen von der Schaffung derartiger Systeme ist unklar, inwieweit der GV-Maisanbau den konventionellen beziehungsweise biologischen Maisanbau beeinträchtigt, da GVO- Kontaminationen nicht systematisch in konventionellem oder biologischem Maisprodukten überprüft werden. Studien berichten jedoch von Managementmaßnahmen, die vor allem von Biomaisbauern getroffen werden, um GVO-Kontaminationen beim Anbau zu vermeiden. Die Maßnahmen reichen von Absprachen mit Nachbarlandwirten bis zur Einhaltung von Pufferzonen zu GV- Maisfeldern. Ein regionaler Ansatz zur Lösung der Koexistenzfrage durch Schaffung eines regionalen GVO Beratungskommittees sowie aufgrund der Durchführung regionaler Auskreuzungsstudien scheint in einem US-Verwaltungsbezirk erfolgreich zu sein. Ein weiterer Aspekt, der bis dato in der Koexistenzfrage von Mais kaum beachtet wurde, ist das Maiszünsler-Resistenzmanagement. Die Frage, wie man Resistenzbildung von Maiszünslern bei Bt-Maisanbau verhindern beziehungsweise verzögern will, ist wesentlich für den Erfolg dieser Insektenbekämpfungsstrategie. Bei einem kommerziellen Anbau von Bt-Mais in Österreich ist ein Resistenzmanagementplan einzurichten. Die derzeit angewandte Refugien/hohe Dosis-Strategie verlangt die Ausweisung von Mais-Refugienflächen beim Anbau von Bt-Mais durch den Landwirt. Die Frage, wie groß ein Refugium sein soll und wie es räumlich angelegt werden soll, wird zur Zeit noch wissenschaftlich diskutiert. Neben Daten zur allgemeinen Biologie und Populationsbiologie des Maiszünslers sind Resistenzallel-Initialfrequenzen und mögliche agronomische und ökologische Einflüsse auf die Resistenzentwicklung des Zünslers spezifisch für Österreich zu erheben. 5/15

6 Raps Die in Europa entstandene Kulturpflanze Raps (Brassica napus) ist ein amphidiploides Derivat aus der Hybridisierung von Kohl und Rübsen. Als Wildpflanze ist Raps unbekannt. Verwilderter Raps tritt jedoch häufig zumeist in Folge von Samenverlusten an Ruderalstandorten auf. Seit der erfolgreichen Züchtung von 00- Sorten (frei beziehungsweise arm an Erucasäure und Glucosinolaten) kann Raps als Ölsaat für die menschliche Ernährung, sowie Rapsschrot als Futtermittel für Nutztiere eingesetzt werden. Zudem gewinnt Raps als nachwachsende Rohstoffquelle zunehmend an Bedeutung. Raps ist eine der Kulturpflanzen, bei denen derzeit intensivst an gentechnischen Modifikationen gearbeitet wird. Veränderungen betreffen vor allem die Herbizidresistenz, die männliche Sterilität, Pilzresistenz und Inhaltsstoffe. Gentechnisch veränderte Rapssorten gehen zumeist von Hybridsorten aus. Obwohl der Fokus der gentechnischen Modifikationen derzeit auf der Herbizidresistenz liegt, stellt die Unkrautbekämpfung bei einer guten landwirtschaftlichen Praxis nicht das Hauptproblem dar. Pilzkrankheiten und Schädlinge gefährden den Rapsanbau in höherem Maße. Gentechnisch veränderte Rapssorten werden in Übersee (vor allem in Kanada) bereits großflächig angebaut. Als Quellen für unbeabsichtigte GVO-Kontaminationen im Erntegut konnten vor allem das Saatgut und Fremdbefruchtung während des Rapsanbaus, sowie technische Verunreinigungen identifiziert werden. Da Saatgut den Ausgangspunkt für den Anbau von Kulturpflanzen darstellt, ist dessen Reinheit eine Grundvoraussetzung, um GVO-Kontaminationen möglichst gering zu halten. Für Raps-Saatgut steht in der Europäischen Union aktuell ein Schwellenwert für GVO- Kontaminationen von 0,3% zur Diskussion. Bei diesem Schwellenwert wird allerdings nicht zwischen verschiedenen Saatgut-Generationen unterschieden, was die Folge hat, dass dem Saatgut produzierenden Landwirt kein Spielraum für zufällige unvermeidbare Kontaminationen zur Verfügung steht. Österreich ist bezüglich der Versorgung mit Basissaatgut von Raps zu einem hohen Maße von Importen abhängig. Hierbei besteht aktuell für Österreich das größte Risiko für GV-Rapskontaminationen. Vermehrungs- und zertifiziertes Saatgut von Raps werden hingegen im Inland vermehrt. Österreich besitzt eine gesetzlich geregelte hohe Anforderung an die Sortenreinheit. Fremdbefruchtung spielt bei Raps eine wichtige Rolle als Quelle für GVO- Kontaminationen. Raps ist sowohl auto- als auch allogam, wobei der Fremdbefruchtungsanteil bis zu 100% betragen kann. Demzufolge ist bei Hybridraps- und Verbundsorten mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für Einkreuzungen zu rechnen. Der kleine, klebrige Pollen kann durch Wind, Insekten und Berührungskontakt verbreitet werden. Zahlreiche Faktoren wie etwa der Fortpflanzungsmodus, die emittierte Pollenmenge, die Lebensfähigkeit des Pollen, Bestäubungsvektoren, Blühsynchronität, Sorteneffekte und sexuelle Kompatibilität, Größe der Pollenquelle und des rezeptors, klimatische, sowie topographische Gegebenheiten nehmen Einfluss auf die Pollenverbreitung. Nah verwandte Arten von Raps, die entweder kultiviert, verwildert oder wild auftreten, sowie Durchwuchs können als Fremdpollenquelle fungieren. In Österreich kommen mehr als 20 6/15

7 potentielle Hybridisierungspartner von Raps (Tribus Brassiceae und ev. die Gattung Sisymbrium) vor, von denen die Arten Brassica napus (Ruderalpopulationen), Brassica rapa, Diplotaxis tenuifolia, Raphanus raphanistrum und Sinapis arvensis die höchste Relevanz besitzen. Die meisten der Hybridisierungspartner von Raps haben ihren Vorkommensschwerpunkt im Agrarraum. Die generelle Neigung zur Fremdbefruchtung, die große Attraktivität der Rapsblüten für bestäubende Insekten und die Leichtigkeit des Pollens sind Ursachen für das große Hybridisierungspotential von Raps mit seinen verwandten Arten. Vor allem die zahlreich auftretenden Ruderalpopulationen sowie der massive Durchwuchs von Raps (bis zu Samen/m 2 oder mehr) müssen im besonderen Maße als mögliche Fremdpollenquellen berücksichtigt werden, da es sich hier um die gleiche Art wie die Kulturpflanze handelt. Ruderalraps tritt in großer Häufigkeit entlang von Transportwegen (Straßen, Feldwege, Bahngleiskörper), an Bach- und Flussufern, sowie an unterschiedlichen Ruderalstandorten (Schutthalden, Erdaufschüttungen, u.a.) auf. Zudem spielen die Samenverbreitung und die Persistenz der Bodensamenbank von Raps eine maßgebliche Rolle als GVO- Kontaminationsquelle. Im Zuge von Transportverlusten, Umlagerungen von Erdaushubmaterial und zu einem geringeren Teil von Samenvertragung durch Tiere (Vögel, Säugetiere) können die Rapssamen über sehr große Distanzen vertragen werden. Die Samen bleiben über einen langen Zeitraum (bis zu 15 Jahre) im Boden lebensfähig, was den Durchwuchs zu einem über Jahre anhaltenden agrarischen Problem für den Rapsanbau macht. GVO-Kontaminationen technischen Ursprungs gehen auf Vermischungen des Erntegutes mit GVO-Komponenten in Posterntevorgängen zurück. Um ein Nebeneinander der verschiedenen Anbausysteme von Raps unter Koexistenzbedingungen sichern zu können, wäre als Grundvoraussetzung die Durchführung einer Reihe von Maßnahmen erforderlich. Aufgrund der speziellen biologischen Grundgegebenheiten (großes Hybridisierungspotential, nachgewiesene Überbrückung von Pollenflugdistanzen im Kilometerbereich, massive Samenproduktion, Persistenz der Bodensamenbank, Durchwuchs) wäre ein österreichspezifischer Maßnahmenkatalog sowohl für die Saatgutproduktion als auch für den Konsumanbau im Falle von Raps im Vergleich zu den Kulturpflanzen Mais und Zuckerrübe wesentlich umfangreicher und mit einem großen Arbeits- und Kostenaufwand verbunden. Die zur Verfügung stehenden Studien zur Koexistenz zeigen eine große Variation bezüglich der unter Koexistenzbedingungen zu setzenden Maßnahmen, um den festgelegten Schwellenwert von 0,9% im Endprodukt einhalten zu können. Die Maßnahmen sollten so gewählt werden, dass ein Sicherheitsspielraum gegeben ist. Österreichspezifischer Maßnahmenkatalog für Konsumgut von Raps Die Reinheit des Ausgangssaatguts ist von besonderer Bedeutung, da GVO- Verunreinigungen im Saatgut durch den gesamten Konsumrapsanbau mitgetragen und potenziert würden. Die Wahl langer Fruchtfolgen von mindestens acht bis zwölf Jahren in Abhängigkeit vom nachfolgenden Bewirtschaftungstyp wäre ein erfolgversprechendes Durchwuchsmanagement bei Raps. Eine effektive Durchwuchsbekämpfung würde allerdings eine gute Zusammenarbeit der Bauern erfordern. Die in Kanada praktizierte Maßnahme der Reduktion der Bodenbearbeitung zur Verringerung der Persistenz der Bodensamenbank wäre in 7/15

8 Österreich nicht zielführend, da sie in der Folge zu einer notwendigen unerwünschten Erhöhung des Herbizideinsatzes führen würde. Faktoren, die die Wahl der erforderlichen Feldabstände beeinflussen, sind vor allem der Sortentyp, die Feldgröße, die Bewirtschaftungsform, sowie topographische und klimatische Gegebenheiten. Trotz des Vorhandenseins einiger wissenschaftlicher Studien zum Pollenflug und zur Auskreuzung herrscht aufgrund der sehr unterschiedlichen und oftmals wegen des verschiedenartigen Methodendesigns nicht vergleichbaren Studienergebnisse in Wissenschaftskreisen nach wie vor große Unsicherheit über die Wahl der notwendigen Mindestdistanzen im Rapsanbau, durch die Fremdbefruchtungsraten möglichst gering gehalten werden sollten. Hierbei ist die Einschätzungen von Hybrid- und Verbundsorten aufgrund des hohen Fremdbefruchtungsanteils besonders schwierig. Für eine erste Situationsabschätzung wurden die in der österreichischen Saatgutproduktion von Basissaatgut praktizierten Distanzen für Nichthybrid-Sorten (200 m) und Hybrid- Sorten (500 m) für die österreichspezifischen Simulationen herangezogen. Die festgelegten Isolationsdistanzen sollten auch strukturelle und topographische Gegebenheiten mitberücksichtigen. Ob Isolationszonen von 200 m beziehungsweise 500 m für das Erreichen eines möglichst niedrigen Schwellenwertes beim Konsumrapsanbau, der für GVO-Kontaminationen im Endprodukt von 0,9% noch Spielraum für technische Verunreinigungen lassen sollte, ausreichend sein werden, ist jedoch mehr als fraglich. Von Wissenschaftsseite werden wesentlich größere Isolationszonen um die betreffenden GV-Rapsfelder gefordert, die sich unter Berücksichtigung der Flugdistanzen von bestäubenden Insekten im Kilometerbereich (mindestens 4 km) befinden müssten. Die Durchführbarkeit und Sinnhaftigkeit der Umsetzung einer derartigen Distanz in der kleinteiligen österreichischen Kulturlandschaften sei allerdings dahingestellt. In jedem Fall müsste ein zukünftiges Management von Isolationszonen derart geregelt sein, dass basierend auf regelmäßig durchgeführten Kontrollen flexible Anpassungen der erforderlichen Distanzen durchgeführt werden könnten. Ein Management der Ackerbeikrautflora der relevanten Rapsfelder zur Entfernung potentieller Hybridisierungspartner erscheint auf den ersten Blick sinnvoll. Bei Kenntnis der Häufigkeit und der Vielzahl an von Brassicaceae besiedelten Ruderalstandorten in österreichischen Rapsanbaugebieten ist ein derartiges Unterfangen jedoch von der Durchführbarkeit unter einem realistischen Zeitaufwand nicht praktikabel. Derartige Maßnahmen würden zusätzlich zum Biodiversitätsverlust im Agrarraum beitragen und wären folglich aus Naturschutzsicht abzulehnen. Die Rolle von Barrierepflanzungen als Pollenfilter ist bereits wissenschaftlich belegt, konkrete Daten zu deren Effizienz liegen jedoch bis dato nicht vor. Barrieren mit Anpflanzungen von nichtgv-raps haben sich diesbezüglich als die effektivste Maßnahme herausgestellt. Aufgrund ähnlicher Blühzeitpunkte und der Breite der Blühfenster (inklusive Nachblüte) der in Österreich angebauten Winterrapssorten wäre der Anbau von GV- und nichtgv-sorten mit verschiedenen Reifezeitpunkten nicht von Erfolg gekrönt. Das Entfernen von in Rapsanbaugebieten positionierten Bienenstöcken würde eine Quelle für unerwünschte Fremdbefruchtung eliminieren. Für Imker wären jedoch Ertrags- und Qualitätseinbußen in der Honigproduktion die Folge. Einer sorgfältigen Reinigung aller zum Einsatz kommenden landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen für Ernte, Transport und Lagerung kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Benützung von Gemeinschaftsgeräten wäre bei diesen Tätigkeiten eine zielführende Maßnahme, 8/15

9 würde jedoch einen organisatorischen Mehraufwand bedeuten. In Österreich allerdings besteht bereits die Einrichtung von Maschinenringen für Raps. Um unerwünschten Samenverlusten beim Transport entgegenzuwirken, haben sich als bevorzugte Transportform Kleinchargen oder geschlossenen Container herausgestellt. Zudem sollten die Transportwege möglichst gering gehalten werden. Eine vollständige Trennung der Annahme- und Warenflüsse von GVund nichtgv-produkten wäre zur Vermeidung von Vermischungen wesentlich. Neben einer guten landwirtschaftlichen Praxis im Rapsanbau wären zusätzlich verstärkt Kontrollmaßnahmen erforderlich. Ein organisatorischer Mehraufwand würde vor allem die Absprache unter den österreichischen Rapsbauern betreffen, die sich unter zu Hilfenahme von Katasterplänen verstärkt koordinieren müssten. GV- Anbauflächen von Raps müssten in einem österreichspezifischen Ortsregister eingetragen werden (Artikel 31, No. 3 (a) und (b) der Richtlinie 2001/18/EG). Österreichspezifischer Maßnahmenkatalog für Raps-Saatgut Zur Vermeidung von GVO-Kontaminationen bei der Saatgutproduktion von Raps wäre die Durchführung ähnlicher Maßnahmen wie im Konsumrapsanbau erforderlich. Unterschiede beträfen das Durchwuchsmanagement. Hier wäre die Einhaltung längerer Fruchtfolgen (mindestens zehn bis zwölf Jahre) notwendig. Zur Reduktion von Durchwuchs werden zudem bereits heute vor allem für die Saatgutvermehrung neuer Sorten jungfräuliche Felder gewählt. Diese Maßnahmen bewirken jedoch, dass die Vermehrungsflächen von Raps in Österreich großräumig verteilt sind. Die aktuell praktizierten Isolationsabstände bei Nicht-Hybridsorten von Raps sind für die Basissaatgutvermehrung mit 200 m und für die Produktion von zertifiziertem Saatgut mit 100 m festgelegt. Für die Vermehrung von Hybridsaatgut sind entsprechende Distanzen von 500 m beziehungsweise 300 m vorgeschrieben. Unter Koexistenzbedingungen wären diese Distanzen allerdings nach Meinung der AGES (2004) für die Einhaltung des diskutierten Schwellenwertes von 0,3% nicht ausreichend. Ein zielführenderer Ansatz wäre demzufolge die Einrichtung von geschlossenen Saatgutvermehrungsgebieten beziehungsweise von geschlossenen Anbaugebieten für Konsumgut sowohl für GV- als auch für nichtgv-raps. Abgegrenzte Konsumraps-Anbaugebiete wären zudem notwendig, um auch in Zukunft eine flexible Erweiterung von Vermehrungsflächen in der Saatgutproduktion auch unter Koexistenzbedingungen ermöglichen zu können. Derartige Produktionsgebiete müssten eine Kernzone mit randlichen Pufferbereichen aufweisen, die zusammen ein ausreichend großes Flächenausmaß im Umfang von mehreren politischen Bezirken umfassen und dynamisch und flexibel gestaltet sein müssten. Die Umsetzung geschlossener Saatgut-Produktionsgebiete ist laut der Studie der AGES (2004) als Selbstverständlichkeit zu betrachten. Auch Middelhoff & Windhorst (2004) bestätigen die Notwendigkeit von geschlossenen Rapsanbaugebieten sogar für die wesentlich grobteiligere Landschaftsstruktur (Schlagflächen von 25 ha) in Schleswig-Holstein. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass auch dieser Ansatz keiner 100%igen Isolation entspricht. Es müssten beispielsweise Offentransporte von GV-Rapssamen durch die Schutzzonen, sowie Anlieferungen von Erdaushubmaterial aus GV- Rapsanbauregionen gänzlich unterbunden werden. 9/15

10 Um die vorgeschlagenen Maßnahmen evaluieren zu können, wurden im Rahmen der vorliegenden Studie in drei österreichischen Testgebieten (Sigmundsherberg/NÖ, Zurndorf/Bgld., St. Peter am Hart/OÖ) Simulationen für einen GVO-Anbauanteil von 10% beziehungsweise 50% durchgeführt. Die Verteilung der GV-Rapsfelder erfolgte zufällig oder in einer Cluster-Anordnung, die die Situation von abgeschlossenen Anbaugebieten im Kleinen demonstrieren sollte. Unter Einhaltung der Isolationszonen von 200 m und 500 m wurden die für den konventionellen Konsumrapsanbau nicht mehr zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen eruiert. Die Simulationen zeigen in allen drei Testgebieten, dass auch in Regionen, in denen Raps nur als Nebenkultur angebaut wird, ein geringer GV-Rapsanbauanteil von 10% bei einer zufälligen Verteilung der GV-Rapsfelder unter Einhaltung einer Schutzzone von nur 200 m bereits mit bis zu 36,4% zu einer erheblichen Blockierung von NichtGV-Rapsfeldern für den konventionellen Rapsanbau führen würde. Bei einer geclusterte Anordnung der GV- Rapsfelder wäre der Flächenverlust mit bis zu einem knappen Fünftel um Wesentliches geringer. Unter Anwendung einer 500 m-isolationszone würden bei einer Zufallsverteilung fast bis zu Dreiviertel beziehungsweise bei einer Zusammenlegung der Felder bis zu maximal einem guten Fünftel der nichtgv-felder nicht mehr für einen konventionellen Rapsanbau zur Verfügung stehen. Bei einem 50%igen GV-Rapsanteil wäre in den drei Testregionen bei einer Zufallsverteilung und einer 200 m Isolationsdistanz nur mehr ein geringer beziehungsweise einer 500 m-zone gar kein konventioneller Rapsanbau mehr möglich. Auch in diesen Fällen würde eine günstig lokalisierte Clusteranordnung der GV-Felder die Situation entschärfen. Zudem würde das häufige Vorkommen von GV-Raps- Durchwuchs den Flächenverlust zusätzlich dramatisch erhöhen, da die landwirtschaftlichen Flächen, auf denen zuvor GV-Raps kultiviert wurde, aufgrund der hohen Persistenz der Bodensamenbank für Jahre (bis zu 15) für den konventionellen Rapsanbau blockiert wären. GV-Raps-Durchwuchs würde allerdings auch für benachbarte Rapsfelder eine GV-Pollenquelle darstellen. Die in den Simulationen gemessenen Distanzen von Rapsdurchwuchs zum nächstgelegenen Rapsfeld betrugen im Durchschnitt zwischen 92,1 und 219,6 m (minimal 0,5 m, maximal 1.002,8 m), wobei die Mehrzahl der Durchwuchspflanzen (Zurndorf zirka 70%) in weniger als 100 m Entfernung vom nächstgelegenen Rapsfeld zu finden war. Allen Testregionen gemeinsam war, dass die weitaus meisten Durchwuchsfunde innerhalb der ersten 300 m gemacht werden konnten, also in auch unter für den Pollenflug nichtbegünstigten Gegebenheiten in relativ leicht zu überbrückenden Entfernungen. In allen drei Testregionen fanden sich zahlreiche Brassicaceae (Sigmundherberg: 15, Zurndorf: 20, St. Peter am Hart: 16). Auf relevante Arten wie etwa auf Ruderalraps könnten Transgene von GV-Raps übertragen werden, die auf diese Weise in den natürlichen Genpool gelangen und infolge zukünftige GV-Pollenquellen für NichtGV-Rapskulturen darstellen würden. Als durchschnittlicher Distanzbereich von Ruderalrapspopulationen entlang von Bahngleisen (potentieller Verbreitungskorridor) zum nächstgelegenen Rapsfeld wurden Werte zwischen 101,6 und 240,2 m berechnet, mit einem Minimum von 3,2 m und einem Maximum von 784,9 m. Die Simulationen zeigen sehr deutlich, dass Faktoren wie vorgegebene agrarische und topographische Strukturen, klimatische Gegebenheiten, GV-Raps-Anbauanteil, Ausmaß der Isolationszonen und das regionale Vorkommen von Durchwuchs, Ruderalraps und anderen potentiellen Hybridisierungspartnern von Raps 10/15

11 einen erheblichen Einfluss auf die Durchführbarkeit von Koexistenz in den betreffenden österreichischen Agrarregionen nehmen. Obwohl die österreichspezifischen Simulationen zur einfacheren Demonstration mit minimalen Isolationsdistanzen und zum Teil in Regionen mit Raps als Nebenkultur durchgeführt wurden, würde bereits unter entschärften Bedingungen Koexistenz von Raps an die Grenzen der Umsetzbarkeit stoßen. Demzufolge wird eine Koexistenz im Falle von Raps trotz der Durchführung zusätzlicher arbeits- und kostspieliger Maßnahmen für Österreich unter Einhaltung der angestrebten Ziele, sowie der Berücksichtigung der Zeitachse nicht umsetzbar sein. Beispiele aus Westkanada haben zudem bereits gezeigt, dass innerhalb einer Zeitspanne von nur zehn Jahren enormen Problemen mit Ruderalraps entstanden sind, der aufgrund von Mehrfachherbizidresistenzen ( stacked genes ) trotz gezielter Maßnahmensetzung in seiner Ausbreitung und Beständigkeit heute nicht mehr zu kontrollieren ist. Ähnliche oder sogar noch verschärfte Entwicklungen wären aufgrund der Häufigkeit von Raps-Ruderalpopulationen und Durchwuchs, sowie der kleinteiligen landwirtschaftlichen Strukturen auch für Österreich zu erwarten. Es gilt abzuwägen, ob die Vielzahl der zu setzenden landwirtschaftlichen Maßnahmen, die für den Bauern mit einem Mehrfacharbeitsaufwand und zusätzlichen Kosten verbunden wären, in Relation zum Nutzen steht, den die Einführung von gentechnisch verändertem Raps für Österreich bringen könnte. Im Falle von Raps würden die erforderlichen Zusatzmaßnahmen sogar eine Veränderung der aktuell zur Anwendung kommenden landwirtschaftlichen Praxis bedeuten. GVO-Kontaminationen könnten trotz effektiver Maßnahmensetzung wie etwa auch durch die Einrichtung von geschlossenen Saatgut- oder Konsumgut- Produktionsgebieten dennoch in keinem Fall verhindert werden. Unter Koexistenzbedingungen müsste aufgrund der sich akkumulierenden GVO- Kontaminationen der einzuhaltende Schwellenwert voraussichtlich laufend nach oben korrigiert werden, um die festgelegten Regelungen erfüllen zu können. Die österreichspezifischen Ergebnisse der vorliegenden Studie sprechen dafür, dass Raps (Saatgut- und Konsumgut) für eine auch noch nach Jahren mögliche Koexistenz unter Einhaltung der derzeitig vorgesehenen Schwellenwerte auch bei einem geringfügigen GV-Rapsanteil in Österreich kaum möglich sein wird und demzufolge für die Koexistenz unter den vorherrschenden Rahmenbedingungen nicht geeignet ist. Zuckerrübe Die Zuckerrübe (Beta vulgaris subsp. vulgaris var. altissima) gehört zu einer morphologisch und genetisch sehr formenreichen Gruppe aus Wildformen, kultivierten und verwilderten Formen. Sie besitzt einen zweijährigen Lebenszyklus, das heißt, im ersten Jahr wird die Blattrosette gebildet und im zweiten Jahr kommt es zur Ausbildung der Infloreszenz und der Samen. Die Samen können im Boden über einen langen Zeitraum persistieren (mindestens fünf Jahre). Die Zuckerrübe ist ein obligater Fremdbefruchter mit gametophytisch gesteuerter Selbstinkompatibilität und besitzt ein hohes Auskreuzungspotential. Nach derzeitigem Wissensstand erfolgt die Pollenverbreitung bevorzugt anemophil, aber auch durch Insekten. Der Pollen kann über Distanzen von mehreren Kilometern 11/15

12 transportiert werden. Fremdbestäubung kann von anderen Kulturarten und Wildformen (v.a. B. vulgaris subsp. maritima in Küstengebieten), die sich nur auf der Ebene von Variationen voneinander unterscheiden, verwilderten verwandten Kulturpflanzen, Schosser-Rüben (Unkrautrüben) und Durchwuchs ausgehen. Schosser oder Schösslinge sind aufgrund von Vernalisation im ersten Anbaujahr von Konsumrüben gebildete Infloreszenzen, aus deren Samen Unkrautrüben hervorgehen können. Auskreuzungen von GV-Zuckerrüben wären in Österreich prinzipiell möglich und würden vor allem andere Kulturformen (kultiviert oder verwildert), aber auch Schösslinge, Unkrautrüben und Durchwuchs betreffen. Die Wahrscheinlichkeit einer Hybridisierung mit der nur in Einzelbeständen an der Schmida vorkommenden Wildart Beta trigyna (Dreiweibige Rübe) ist aktuellen Einschätzungen zufolge allerdings sehr gering. Da die Konsumrübe nicht zur Blüte gebracht wird, betreffen unerwünschte Hybridisierungsereignisse vor allem die Saatgutproduktionsgebiete. Hier werden seit geraumer Zeit gesetzlich festgelegte Isolationsdistanzen von 300, 600 und m praktiziert, um den vorgeschriebenen Schwellenwert für Kontaminationen von maximal 3% einhalten zu können. Die Wahl der erforderlichen Distanz richtet sich vor allem nach dem Saatguttyp und dem Ploidiegrad der Rübe. Von Seiten der Wissenschaft und der Experten der Saatgutproduktion wären im Falle einer Koexistenz mit GV-Zuckerrüben in Österreich jedoch Vergrößerungen dieser Distanzen unbedingt erforderlich, um den derzeit diskutierten Schwellenwert für GV-Kontaminationen für Zuckerrüben-Saatgut von 0,5% einhalten zu können. Quellen für zufällige GVO-Kontaminationen können das Saatgut, Fremdbestäubung mit anderen Kulturformen, verwilderten, aber auch wilden Beta-Formen, sowie Schosserrüben und Durchwuchs sein. Zudem spielen technische Kontaminationen wie etwa Samenverluste bei der Erntetätigkeit oder beim Transport eine wesentliche Rolle. Da das Saatgut am Anfang der Lebensmittelkette steht, ist gerade die Saatgutreinheit ein wesentlicher Faktor. Im Gegensatz zu den Kulturpflanzen Raps und Mais liegen jedoch weder auf nationaler, noch auf EU-, sowie OECD-Ebene Vorgaben zur Mindestsortenreinheit oder Sortenechtheit bei Zuckerrüben-Saatgut vor. Es wird hier von Produktionsstandards ausgegangen. Österreichspezifischer Maßnahmenkatalog für die Vermehrung von Zuckerrüben-Saatgut Da das in Österreich vermehrte Zuckerrübensaatgut zu 100% von Züchtungen anderer EU-Staaten beziehungsweise von Drittländern stammt, geht das größte Risiko einer GVO-Kontamination derzeit vom importierten Saatgut aus. So spielen die Wahl von vertrauenswürdigen Saatgutproduzenten und die Kontrolle des importierten Saatgutes in Österreich eine wesentliche Rolle. Für das Erreichen einer möglichst zufriedenstellenden Reinheit des produzierten Saatguts müssen zudem bestimmte Maßnahmen, die vor allem die landwirtschaftliche Praxis betreffen, durchgeführt werden. Diese umfassen: die Wahl geeigneter Sorten für die Saatgut-Produktion (z.b. Sorten mit reduzierter Schosserneigung) die genaue Absprache zwischen den Landwirten in den vier österreichischen Saatgutproduktionsgebieten der Zuckerrübe 12/15

13 die sorgfältige manuelle Kontrolle von Schösslingen, Unkrautrüben und Durchwuchs das Monitoring und die Kontrolle von verwilderten Beta-Formen das Einhalten definierter Isolationszonen (mindestens m) zur Verminderung von Fremdpolleneintrag die Einrichtung von Pollenbarrieren (natürliche Barrieren, Mantelsaaten wie Hanf, gleiche Feldfrüchte wie GVO, sowie Pollenschutznetze) den Fruchtwechsel im Abstand von mindestens acht Jahren den Einsatz von separierten Gemeinschaftsmaschinen die sorgfältige Reinigung von Aussaat-, Ernte- und Transportmaschinen eine geeignete Transportform in geschlossenen Containern oder in Kleinchargen in Sackform die Trennung der Annahmestellen von GV-, konventionellen und biologischen Zuckerrüben die Trennung der Warenflüsse von GV-, konventionellen und biologischen Zuckerrüben die Intensivierung der Saatgutkontrollen auf GVO-Kontaminationen die Ausweisung abgegrenzter Saatgut-Produktionsgebiete die Differenzierung des Kennzeichnungsschwellenwertes nach Saatgutgeneration. Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden österreichspezifische Simulationen im Saatgut-Produktionsgebiet St. Pölten Land (Saudorf/Nennberg-Obergrafendorf) für die Saatgutvermehrung von GV-Zuckerrüben durchgeführt. Es zeigte sich, dass der Flächenverlust für den Anbau konventioneller Rüben für die Saatgutvermehrung unter Annahme einer Isolationszone von 600 m mit einer zunehmenden Intensivierung des Anbaus von GV-Rüben stark anstieg (zufällige Verteilung: 10% GVO-Anbau: 55% Flächenverlust beziehungsweise bei 50% GVO: 100%). Eine geclusterte Anordnung der GV-Zuckerrübenfelder, die einem gut organisierten und koordinierten Anbauplan nach Absprache unter den Landwirten beziehungsweise einer abgegrenzten Saatgutproduktionsregion im Kleinen entspräche, führte zu einem geringeren Ausmaß an für die Saatgutvermehrung von konventionellen Rüben blockierten potentiellen Flächen (50% GVO: 87,5% Flächenverlust) als eine zufällige Verteilung (50% GVO: 100%). Es muss zudem berücksichtigt werden, dass die Zuckerrübenfelder in Österreich häufig (im gezeigten Fall: 60%) unterhalb einer Flächenausdehnung von 2 ha liegen und demzufolge mit einem verstärkten Pollendruck auf kleinflächige Rezeptorfelder zu rechnen wäre. Diese österreichspezifischen landwirtschaftlichen Voraussetzungen würden eine zusätzliche Vergrößerung der Pufferzone für die Saatgutvermehrung von GV-Rüben erforderlich machen. Laut des von der AGES (2004) definierten Koexistenzindices ist eine Produktion von zertifiziertem konventionellen Saatgut neben GVO-Sorten unter den gegebenen österreichischen Bedingungen nicht möglich, wenn der derzeit in der Europäischen Union diskutierte Schwellenwert bei Zuckerrüben von 0,5% eingehalten werden sollte. Das heißt, für Österreich wäre die Einrichtung geschlossener Saatgutproduktionsgebiete von GV-Zuckerrüben erforderlich. Aufgrund der Gegebenheit, dass die gesamte österreichische Saatgutvermehrung von Zuckerrüben derzeit lediglich auf 0,5% der Gesamtanbaufläche von Zuckerrüben 13/15

14 durchgeführt wird, muss jedoch generell bedacht werden, ob ein Anbau von GVzertifiziertem Saatgut überhaupt in Relation zum enormen Aufwand bezüglich der dafür notwendigen Organisation und des Setzens zusätzlich erforderlicher landwirtschaftlicher Maßnahmen stünde und demzufolge überhaupt in Erwägung gezogen werden sollte. Im österreichischen Konsumrübenanbau unter Koexistenzbedingungen ginge das Hauptrisiko für GVO-Kontaminationen vom verwendeten Saatgut, sowie von Hybridisierungsereignissen mit Schösslingen, Unkrautrüben und Durchwuchspflanzen aus. Für die Beschränkung von GVO-Kontaminationen bei Konsumrüben wären Zusatzmaßnahmen wie etwa eine sorgfältige Schosser-, Unkrautrüben- und Durchwuchskontrolle, die Einhaltung von Isolationsabständen (konventioneller Rübenanbau mindestens 50 m, biologischer Rübenanbau mindestens 100 m als vorläufige Richtwerte), Fruchtwechsel von mindestens drei (konventioneller Anbau) beziehungsweise fünf Jahren (biologischer Anbau), sowie die Reinigung von landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen und getrennte Warenflüsse erforderlich. Auch in diesem Falle würden Zusatzkosten in der Konsumgut-Produktion entstehen, die von den Vorteilen des Anbaus von GV- Rüben in Österreich erst gerechtfertigt werden müssten. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das größte Risiko für GVO- Kontaminationen bei der Zuckerrübe die Saatgutproduktion betrifft, da hier die Rüben zur Blüte gebracht werden. Bei einem großflächigen Saatgutanbau von GV- Zuckerrüben wären in jedem Fall Vergrößerungen der derzeit praktizierten Pufferzone sowie der Fruchtwechselabstände erforderlich. Der zielführendere Ansatz allerdings wäre die Einrichtung von geschlossenen Saatgutproduktionsgebieten für Zuckerrüben. Da der Saatgutproduktion von Zuckerrüben in Österreich eine nur sehr untergeordnete Bedeutung zukommt, steht der verhältnismäßig große Arbeits-, Organisations- und Kostenaufwand der unter Koexistenzbedingungen erforderlichen Maßnahmensetzung nach aktueller Abschätzung in keinem Verhältnis zu den Vorteilen, die GV-Zuckerrüben der österreichischen Saatgutproduktion bringen könnten. Folglich wäre die Einführung von GV-Zuckerrüben für die Saatgutvermehrung in Österreich aufgrund der speziellen regionalen Voraussetzungen nicht sinnvoll. Technische Kontaminationen bei der Ernte GVO-Verunreinigungen aufgrund von Erntevorgängen spielen bei allen drei diskutierten Feldfrüchten prinzipiell eine nicht unwesentliche Rolle. Während Verunreinigungen mit GVO bei der Aussaat aufgrund des ökonomischen Anreizes, Saatgut zu sparen, eher gering sein werden, können Kornverluste durch Erntevorgänge und Rückstände in Erntemaschinen zu beträchtlichen GVO- Verunreinigungen führen. Kornverluste treten vor allem durch falsche Maschineneinstellung oder bedienung auf, während Rückstände aufgrund von Lückenräumen in Mähdreschern unvermeidbar sind. Kornverluste bei der Ernte von Mais können 1-2% der Erntemenge erreichen. Bei Raps ist dieser Anteil wesentlich höher (5-7%), vor allem deshalb, weil die Kornverluste im Schneidwerk wesentlich höher sind. Bei Mais sind die Anteile der Verluste im Schneid- und 14/15

15 Dreschwerk annähernd gleich. Aufgrund der hohen Kornverluste von Raps am Schneidwerk wird die Problematik von GV-Durchwuchsraps noch wesentlich verschärft. Falsche Einstellungen der Erntemaschine können auch zu Rodeverlusten bei der Zuckerrübenernte führen, die bis zu 2,3% der Erträge erreichen können. Das Vorhandensein von Rückständen im Korntank von Mähdreschern ist für GVO- Kontaminationen von besonderer Bedeutung, da diese nicht kontrollierbar sind und Folgeernten kontaminieren können. Je nach Feldfrucht bleiben kg einer geernteten Feldfrucht in den Lückenräumen eines Mähdreschers zurück, was in Körnermaisfeldern zu Kontaminationen von bis zu 0,57% der Ernte von nichtgv- Mais führen kann. Dies betrifft vor allem konventionelle oder biologische Felder, die unmittelbar nach GV-Maisfeldern geerntet werden. Das Ausmaß von Verdünnungseffekten in weiteren Folgeernten ist jedoch unklar. Daher sind als wesentlichste Maßnahmen zur Verhinderung von technischen Kontaminationen bei der Ernte entweder die vollständige Trennung von technischen Vorgängen von GV- und konventionellen beziehungsweise biologischen Feldfrüchten oder strikte Richtlinien für Einstellungs-, Bedienungs- und Reinigungsmaßnahmen bei der gemeinschaftlichen Verwendung landwirtschaftlicher Geräte, vor allem von Mähdreschern, zu empfehlen. Speziell für biologische Feldfrüchte beziehungsweise zur Erreichung geringer Gesamtkontaminationen wird die Anwendung der erstgenannten Maßnahme unumgänglich sein. Aufgrund des vorrangig überbetrieblichen Einsatzes von Mähdreschern sowohl bei der Zuckerrübenernte als auch bei der Rapsbeziehungsweise Maisernte wird vor allem bei konventionellen Feldern eher letztere Maßnahme notwendig sein. FIFO-Verfahren (First in-first out) und konkrete Vorgaben für sorgfältige Einstellungen des Mähdreschers beziehungsweise gründliche Maschinenreinigungen nach der Ernte von GV-Feldfrüchten sind gefordert, um GVO-Ernteverluste beziehungsweise GVO-Rückstände und folglich GVO-Kontaminationen in Folgeernten zu minimieren. 15/15

Forschungsberichte der Sektion IV

Forschungsberichte der Sektion IV Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionellen und biologisch angebauten Kulturpflanzen in der österreichischen Landwirtschaft Handlungsempfehlungen aus ökologischer Sicht Forschungsberichte

Mehr

Ökologische Risikoanalyse von GVP, Auskreuzungspotential & Koexistenz GVO nicht GVO Dr. Kathrin Pascher

Ökologische Risikoanalyse von GVP, Auskreuzungspotential & Koexistenz GVO nicht GVO Dr. Kathrin Pascher Ökologische Risikoanalyse von GVP, Auskreuzungspotential & Koexistenz GVO nicht GVO Dr. Kathrin Pascher Universität Wien, Department für Botanik und Biodiversitätsforschung Division für Naturschutzbiologie,

Mehr

GutAchten. Biodiversität Koexistenz Nicht-Zielorganismen. Gentechnisch veränderter Mais Regulierung Nationalstaaten.

GutAchten. Biodiversität Koexistenz Nicht-Zielorganismen. Gentechnisch veränderter Mais Regulierung Nationalstaaten. Seite 1 von 5 GutAchten Gentechnisch veränderter Mais 1507 Nulltoleranz Schädlingsbekämpfung Regulierung Nationalstaaten Biodiversität Koexistenz Nicht-Zielorganismen Schwellenwert Einzelne Regionen Seite

Mehr

DBB. Deutscher Bauernbund e.v. Christlich konservativ - heimatverbunden. Standpunkte des Deutschen Bauernbundes zur Grünen Gentechnik

DBB. Deutscher Bauernbund e.v. Christlich konservativ - heimatverbunden. Standpunkte des Deutschen Bauernbundes zur Grünen Gentechnik DBB Deutscher Bauernbund e.v. Christlich konservativ - heimatverbunden Standpunkte des Deutschen Bauernbundes zur Grünen Gentechnik Probleme des GVO- Anbaues (Übersicht) wirtschaftliche rechtliche ethisch-

Mehr

GutAchten. Gentechnisch veränderter Mais Biodiversität Nulltoleranz Nicht- Zielorganismen Sicherheitsforschung. Schädlingsbekämpfung Sicherheit

GutAchten. Gentechnisch veränderter Mais Biodiversität Nulltoleranz Nicht- Zielorganismen Sicherheitsforschung. Schädlingsbekämpfung Sicherheit Seite 1 von 6 GutAchten Gentechnisch veränderter Mais 1507 Schädlingsbekämpfung Sicherheit Biodiversität Nulltoleranz Nicht- Zielorganismen Sicherheitsforschung Schwellenwert Kenntnisstand Einzelne Regionen

Mehr

Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen

Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen Gentechnische Arbeiten reichen weit über die Erzeugung von GVO hinaus. Dazu zählen auch die Verwendung, Vermehrung, Lagerung, Inaktivierung sowie der innerbetriebliche

Mehr

GVO aus Sicht der Produzenten

GVO aus Sicht der Produzenten GVO aus Sicht der Produzenten Jacques Bourgeois Direktor, Nationalrat Europatat Kongress 30. Mai 2008 1 Situation weltweit International grundsätzlich zwei Tendenzen spürbar: Tendenz 1: Die Anbaufläche

Mehr

Veranstaltung "Gentechnik in der Landwirtschaft - wie weiter? am 24. März 2010 in Steina. Agro-Gentechnologie und die Hintergründe

Veranstaltung Gentechnik in der Landwirtschaft - wie weiter? am 24. März 2010 in Steina. Agro-Gentechnologie und die Hintergründe Veranstaltung "Gentechnik in der Landwirtschaft - wie weiter? am 24. März 2010 in Steina Agro-Gentechnologie und die Hintergründe Themen 2 Überblick GV-Pflanzen der 1. Generation Motivation der Agro-Gentechnik-Akteure

Mehr

Rechtliche Voraussetzungen der Gentechnik beim Anbau von Getreide. Dr. Steinberger, Bundessortenamt Hannover

Rechtliche Voraussetzungen der Gentechnik beim Anbau von Getreide. Dr. Steinberger, Bundessortenamt Hannover Rechtliche Voraussetzungen der Gentechnik beim Anbau von Getreide Dr. Steinberger, Bundessortenamt Hannover 1 Gentechnisch veränderte Pflanzen Anbaufläche 2008 weltweit Anbaufläche (Mio. ha) Fläche GVO

Mehr

GutAchten. Sicherheitsforschung Nicht- Gentechnisch veränderter Mais Kenntnisstand. Biodiversität Einzelne Regionen Sicherheit.

GutAchten. Sicherheitsforschung Nicht- Gentechnisch veränderter Mais Kenntnisstand. Biodiversität Einzelne Regionen Sicherheit. Seite 1 von 5 GutAchten Gentechnisch veränderter Mais 1507 Biodiversität Einzelne Regionen Sicherheit Sicherheitsforschung Nicht- Zielorganismen Schädlingsbekämpfung Nationalstaaten Regulierung Kenntnisstand

Mehr

Verordnung über Koexistenzmassnahmen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sowie beim Umgang mit daraus gewonnenem Erntegut

Verordnung über Koexistenzmassnahmen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sowie beim Umgang mit daraus gewonnenem Erntegut Verordnung über Koexistenzmassnahmen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sowie beim Umgang mit daraus gewonnenem Erntegut (Koexistenzverordnung) vom... Entwurf vom 3.0.005 Der Schweizerische Bundesrat

Mehr

Untersuchungen zum GVO-Anbau in Sachsen Untersuchungen zur Auskreuzung Dr. Karsten Westphal

Untersuchungen zum GVO-Anbau in Sachsen Untersuchungen zur Auskreuzung Dr. Karsten Westphal Untersuchungen zum GVOAnbau in Sachsen Untersuchungen zur Auskreuzung 26.04.2010 Dr. Karsten Westphal Auskreuzung in benachbarte Felder Einfluss durch Pflanzenart und sorte u.a.: Blühzeitpunkt Selbst bzw.

Mehr

Agro-Gentechnik Multinationale Konzerne

Agro-Gentechnik Multinationale Konzerne Agro-Gentechnik Multinationale Konzerne 6 Firmen teilen sich den Gentech-Saatgutmarkt Die Firma Monsanto vermarktet 90 % aller transgenen Pflanzen Verändert nach: Gen-ethisches Netzwerk Verschobene Marktreife

Mehr

GutAchten. Gentechnisch veränderter Mais EU-Recht Nulltoleranz Grundfreiheiten. Biodiversität Nicht-Zielorganismen.

GutAchten. Gentechnisch veränderter Mais EU-Recht Nulltoleranz Grundfreiheiten. Biodiversität Nicht-Zielorganismen. Seite 1 von 6 GutAchten Gentechnisch veränderter Mais 1507 EU-Recht Nulltoleranz Grundfreiheiten Einzelne Regionen Regulierung Nationalstaaten Biodiversität Nicht-Zielorganismen Koexistenz Schädlingsbekämpfung

Mehr

GVO s, Risikobewertung und Koexistenz Dr. Gerhard Rühl.

GVO s, Risikobewertung und Koexistenz Dr. Gerhard Rühl. GVO s, Risikobewertung und Koexistenz Dr. Gerhard Rühl Gliederung GVO - Ziele - Anbaustatisiken - Zulassung Risikobewertung - Marktzulassung - Risikoanalyse Koexistenz - Definition - Produktionskette -

Mehr

Verordnung des EVD über Saat- und Pflanzgut von Acker- und Futterpflanzenarten

Verordnung des EVD über Saat- und Pflanzgut von Acker- und Futterpflanzenarten Verordnung des EVD über Saat- und Pflanzgut von Acker- und Futterpflanzenarten (Saat- und Pflanzgut-Verordnung des EVD) Änderung vom 2. November 2006 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet:

Mehr

GutAchten. Gentechnisch veränderter Mais Berufsfreiheit Regulierung Nationalstaaten EU-Recht Sicherheit. Sicherheitsforschung Einzelne Regionen

GutAchten. Gentechnisch veränderter Mais Berufsfreiheit Regulierung Nationalstaaten EU-Recht Sicherheit. Sicherheitsforschung Einzelne Regionen Seite 1 von 5 GutAchten Gentechnisch veränderter Mais 1507 Kenntnisstand Grundfreiheiten Sicherheitsforschung Einzelne Regionen Berufsfreiheit Regulierung Nationalstaaten EU-Recht Sicherheit Seite 2 von

Mehr

Verordnung. Aufgrund von Art. 69 des Gesetzes vom 2010 über den Umgang mit Organismen. I. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1 Zweck

Verordnung. Aufgrund von Art. 69 des Gesetzes vom 2010 über den Umgang mit Organismen. I. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1 Zweck Stand 27.1.2010 für RD Verordnung vom über Koexistenzmassnahmen beim Anbau genetisch veränderter Pflanzen sowie beim Umgang mit daraus gewonnenem Erntegut (Koexistenzverordnung; KoexV) Aufgrund von Art.

Mehr

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T Univ.-Ass. Dr. Simone Hauser 1 Als Gentechnik bezeichnet man die Gesamtheit der Methoden zur Charakterisierung und Isolierung von genetischem Material, zu dessen

Mehr

Übersicht - GVO-Überwachung und Monitoring bei Saatgut, Saison 2008/09

Übersicht - GVO-Überwachung und Monitoring bei Saatgut, Saison 2008/09 Anlage zu Endbericht Übersicht - GVO-Überwachung und Monitoring bei Saatgut, Saison 2008/09 1.) Anerkennungs- und Zulassungsverfahren in Österreich Saatgutunternehmen/ - aufbereitungsstelle Anzahl gem.

Mehr

zu Punkt der 970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018 Vierte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

zu Punkt der 970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018 Vierte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung Bun d esrat Drucksache 345/1/18 07.09.18 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AV zu Punkt der 970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018 Vierte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

Mehr

Transgene Pharma-Pflanzen

Transgene Pharma-Pflanzen Transgene Pharma-Pflanzen Andreas Bauer Dipl. Agr. Ing. (FH) www.umweltinstitut.org Definition Technologie Stoffe Ökonomie, Kommerzialisierung Verwendete Pflanzen Freisetzungen Situation Europa Risiken

Mehr

des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Aussaat und Handel von mit Genmais verunreinigtem Mais in Baden-Württemberg

des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Aussaat und Handel von mit Genmais verunreinigtem Mais in Baden-Württemberg 14. Wahlperiode 07. 06. 2010 Antrag der Abg. Dr. Tobias Brenner u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Aussaat und Handel von mit Genmais verunreinigtem

Mehr

GutAchten. Regulierung Schädlingsbekämpfung. Gentechnisch veränderter Mais Einzelne Regionen. Koexistenz Nicht-Zielorganismen Biodiversität

GutAchten. Regulierung Schädlingsbekämpfung. Gentechnisch veränderter Mais Einzelne Regionen. Koexistenz Nicht-Zielorganismen Biodiversität Seite 1 von 6 GutAchten Gentechnisch veränderter Mais 1507 Schwellenwert Nationalstaaten Nulltoleranz Regulierung Schädlingsbekämpfung Koexistenz Nicht-Zielorganismen Biodiversität Einzelne Regionen Seite

Mehr

Problematik der Koexistenz zwischen ökologischer, konventionell gentechnikfreier Landwirtschaft und dem Anbau von GVOs

Problematik der Koexistenz zwischen ökologischer, konventionell gentechnikfreier Landwirtschaft und dem Anbau von GVOs Diskurs Grüne Gentechnik Vierte Diskursrunde: Voraussetzungen, Chancen und Konsequenzen eines Verzichts auf die Grüne Gentechnik 25. und 26. Juni 2002, Mayschoß Problematik der Koeistenz zwischen ökologischer,

Mehr

Grüne Gentechnologie in der Schweiz Aktuelle Situation und Moratorium

Grüne Gentechnologie in der Schweiz Aktuelle Situation und Moratorium Grüne Gentechnologie in der Schweiz Aktuelle Situation und Moratorium Workshop Konferenz Food & Democracy 25. April 2009, Luzern Nationalrat Hansjörg Hassler Seite 1 Inhalt Was ist Gentechnologie? Aktuelle

Mehr

Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen

Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen Landesamt für Verbraucherschutz LSA Fachbereich Lebensmittelsicherheit Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen Die Sichtweise der amtlichen Überwachung am Innovationsfeld Pflanze Magdeburg,

Mehr

Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in NRW Saerbeck, 29. April 2014

Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in NRW Saerbeck, 29. April 2014 Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in NRW Saerbeck, 29. April 2014 Norbert Erhardt, Landwirtschaftskammer NRW, Fachbereich Landbau und nachwachsende Rohstoffe Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen

Mehr

L. Girsch, J. Hartmann, D. Dejnega, H. Zimmermann, A. Ratzenböck

L. Girsch, J. Hartmann, D. Dejnega, H. Zimmermann, A. Ratzenböck Betrachtungen zur Erzeugung von Saatgut in "Abgegrenzten Erzeugungsprozessen" (IP) zur Vermeidung einer Verunreinigung mit Gentechnisch Veränderten Organismen (GVO) in Österreich L. Girsch, J. Hartmann,

Mehr

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/1546. Gentechnisch veränderte Anteile in konventionellem Rapssaatgut

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/1546. Gentechnisch veränderte Anteile in konventionellem Rapssaatgut Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf

Mehr

VSt. Beilage. An den Ausschuss der Regionen Referat für Subsidiaritätskontrolle Rue Belliard 101 B-1040 Brüssel

VSt. Beilage. An den Ausschuss der Regionen Referat für Subsidiaritätskontrolle Rue Belliard 101 B-1040 Brüssel VSt VERBINDUNGSSTELLE DER BUNDESLÄNDER BEIM AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG 1010 Wien Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61 Telefax 01 535 37 61 29 E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-7492/11 E-Mail Datum

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES ÜBER

Mehr

vom... Entwurf vom 15. Januar 2013

vom... Entwurf vom 15. Januar 2013 Entwurf Verordnung über Massnahmen in der Landwirtschaft zur Koexistenz von gentechnisch veränderten Pflanzen und nicht gentechnisch veränderten Pflanzen (Gentechnik-Koexistenz-Verordnung, KoexV) vom...

Mehr

Inhalt. Anhang. Senf, Rübsen, Hederich. Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik Inhalt

Inhalt. Anhang. Senf, Rübsen, Hederich.  Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik Inhalt Inhalt E 1 Koexistenz und Kontamination im Anbau 1 E 1.1 Pollenflug als Kontaminationsquelle 1 E 1.2 Weitere Kontaminationsquellen 2 E 1.3 Die Koexistenzampel 3 E 1.4 Welche gentechnisch veränderten Pflanzen

Mehr

Kopier- und Folienvorlagen / Bt-Mais: Eine Pflanze schützt sich selbst

Kopier- und Folienvorlagen / Bt-Mais: Eine Pflanze schützt sich selbst Kopier- und Folienvorlagen / Bt-Mais: Eine Pflanze schützt sich selbst 1. Mais ein wichtiger Naturrohstoff 2. Maiserzeugung weltweit / in der Europäischen Union 3. Anteil transgener Sorten an der globalen

Mehr

Transgene Pflanzen und Bienen

Transgene Pflanzen und Bienen Transgene Pflanzen und Bienen,,Wenn die Biene von der Erde verschwindet, dann hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben; keine Bienen mehr, keine Bestäubung mehr, keine Pflanzen mehr, keine Tiere mehr,

Mehr

Praktische Rapszüchtung

Praktische Rapszüchtung UNION ZUR FÖRDERUNG VON OEL- UND PROTEINPFLANZEN E. V. Praktische Rapszüchtung Ursprung Der Raps (Brassica napus) gehört zur Familie der Kreuzblütler und ist aus einer spontanen Kreuzung von Wildkohl (Brassica

Mehr

Gentechnik Erntemonitoring 2016 keine Auffälligkeiten

Gentechnik Erntemonitoring 2016 keine Auffälligkeiten Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg - Hauptsitz - Neßlerstraße 25 76227 Karlsruhe Gentechnik Erntemonitoring 216 keine Auffälligkeiten Gentechnik Erntemonitoring 216 keine Auffälligkeiten

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 22.7.2010 Amtsblatt der Europäischen Union C 200/1 I (Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen) EMPFEHLUNGEN EUROPÄISCHE KOMMISSION EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13. Juli 2010 mit Leitlinien für

Mehr

Gentechnik bei Mais. Aktuelle Situation Maistag 2007 Eichhof. Helmut Heiderich HMULV

Gentechnik bei Mais. Aktuelle Situation Maistag 2007 Eichhof. Helmut Heiderich HMULV Helmut Heiderich HMULV Aktuelle Situation 2007 Gesetzliche Grundlagen Gute fachliche Praxis Gesellschaftliche Debatte Gentechnik 1 was ist transgen? Mais mit BT-Gen 2 Zulassung Voraussetzungen für die

Mehr

Situation in Bayern Georg Wimmer Stellv. Generalsekretär Bayerischer Bauernverband

Situation in Bayern Georg Wimmer Stellv. Generalsekretär Bayerischer Bauernverband Gentechnik in der Landwirtschaft Situation in Bayern 25.04.2009 Georg Wimmer Stellv. Generalsekretär Bayerischer Bauernverband Bayerischer Bauernverband Körperschaft des öffentlichen Rechts Landesverband

Mehr

Austria. Wolfgang Pirklhuber

Austria. Wolfgang Pirklhuber Austria Wolfgang Pirklhuber Österreich Land ohne Gentechnik Wolfgang Pirklhuber, Agrarsprecher der Grünen Österreich, April 2009 anläßlich der 5. Europäischen Konferenz der Gentechnikfreien Regionen Luzern,

Mehr

Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln

Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln Vermeidbare Risiken für Mensch und Umwelt: Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln Dr. sc. agr. Ina Walenda BUND Schleswig-Holstein e. V. Lerchenstraße 22 24103 Kiel 1 Was ist Gentechnik? Isolierung

Mehr

Grüne Biotechnologie Deutschland am Scheideweg?

Grüne Biotechnologie Deutschland am Scheideweg? Grüne Biotechnologie Deutschland am Scheideweg? InnoPlanta Forum 2009 07. September 2009, Üplingen Wolf von Rhade Gliederung 1. Organisation der privaten deutschen Pflanzenzüchtung 2. Gentechnik in der

Mehr

GutAchten. Sicherheitsbewertung. Wirtschaftliche Abhängigkeit. Umwelt und Gesundheit

GutAchten. Sicherheitsbewertung. Wirtschaftliche Abhängigkeit. Umwelt und Gesundheit Seite 1 von 5 GutAchten Virusresistente Bohnen Sicherheitsbewertung Ernährungssicherheit Wirtschaftliche Abhängigkeit Koexistenzregelung Wert der Natürlichkeit Wert der Pflanze Umwelt und Gesundheit Ernährungssouveränität

Mehr

Anforderungen an Analyseumfang. 1. Mindestanforderungen an Rohwaren / Einzelfuttermittel

Anforderungen an Analyseumfang. 1. Mindestanforderungen an Rohwaren / Einzelfuttermittel Bei den in Kapitel 1.1 bis 2.2 folgenden Mindestanforderungen zum Analysenumfang ist zu beachten, dass dabei nicht alle GVOs berücksichtigt sind, die in der EU zugelassen bzw. für Futtermittel im Sinne

Mehr

Diskursprojekt "Szenario Workshops: Zukünfte der Grünen Gentechnik" Koexistenz

Diskursprojekt Szenario Workshops: Zukünfte der Grünen Gentechnik Koexistenz Diskursprojekt "Szenario Workshops: Zukünfte der Grünen Gentechnik" Koexistenz BASISINFORMATION NR. 13 Diese Basisinformation behandelt die rechtlichen Regelungen zur gleichzeitigen Nutzung gentechnisch

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3.10.2017 C(2017) 6560 final EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 3.10.2017 zur Durchführung der Bestimmungen des Schengener Grenzkodexes über die vorübergehende Wiedereinführung

Mehr

Einfluss von Betriebsgrösse und Standort auf die Wirtschaftlichkeit des Anbaus gentechnischveränderter

Einfluss von Betriebsgrösse und Standort auf die Wirtschaftlichkeit des Anbaus gentechnischveränderter Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART Einfluss von Betriebsgrösse und Standort auf die Wirtschaftlichkeit des Anbaus gentechnischveränderter

Mehr

InnoPlanta Forum 2010 Grüne Biotechnologie ist weltweit Realität - Die Sicht eines Pflanzenzüchtungsunternehmens

InnoPlanta Forum 2010 Grüne Biotechnologie ist weltweit Realität - Die Sicht eines Pflanzenzüchtungsunternehmens InnoPlanta Forum 2010 Grüne Biotechnologie ist weltweit Realität - Die Sicht eines Pflanzenzüchtungsunternehmens Philip von dem Bussche KWS SAAT AG Üplingen, 6. September 2010 Globale Herausforderungen

Mehr

Europa ist abhängig von drei Erzeugerländern

Europa ist abhängig von drei Erzeugerländern Europa ist abhängig von drei Erzeugerländern Import aus primär 20 Mio. ha Soja nur für Europa EU 27 importieren ca. 23 Mio. t Sojaschrot EU 27 importieren ca. 12,5 Mio. t Sojabohnen (sind ca. 10 Mio. t.

Mehr

Bundesrat Drucksache 58/1/14 (Grunddrs. 58/14, 104/14 und 105/14)

Bundesrat Drucksache 58/1/14 (Grunddrs. 58/14, 104/14 und 105/14) Bundesrat Drucksache 58/1/14 (Grunddrs. 58/14, 104/14 und 105/14) 31.03.14 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AV - U zu Punkt der 921. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2014 Entschließung des

Mehr

Positionspapier des Bundes der Deutschen Landjugend zum Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft

Positionspapier des Bundes der Deutschen Landjugend zum Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft Berlin, im Oktober 2007 Positionspapier des Bundes der Deutschen Landjugend zum Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft Vorbemerkung Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) setzt sich mit dem Einsatz

Mehr

Kurzfassung. zum Forschungsvorhaben. Optionen einer Weiterentwicklung der Indikatorik für die von der EU abgegrenzten Regionalfördergebiete nach 2020

Kurzfassung. zum Forschungsvorhaben. Optionen einer Weiterentwicklung der Indikatorik für die von der EU abgegrenzten Regionalfördergebiete nach 2020 GEFRA Kurzfassung zum Forschungsvorhaben Optionen einer Weiterentwicklung der Indikatorik für die von der EU abgegrenzten Regionalfördergebiete nach 2020 Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema "Landwirtschaft in der Uckermark - Heute und Morgen" verlangt zuerst einmal die Betrachtung der Entwicklung in den letzten Jahren. Mit der Gründung des Landkreises

Mehr

Ohne Gentechnik Anforderungen. Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 07. Mai 2015 Berlin

Ohne Gentechnik Anforderungen. Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 07. Mai 2015 Berlin Ohne Gentechnik Anforderungen Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 07. Mai 2015 Berlin Zwei Tätigkeitsfelder des VLOG Interessensvertretung der gentechnikfrei wirtschaftenden

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger und Landwirtschaftskammer-Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker am 5. November 2013 zum Thema "GVO-Monitoring bestätigt: Oberösterreichs

Mehr

Bericht zu Diabrotica und Drahtwurm

Bericht zu Diabrotica und Drahtwurm Bericht zu Diabrotica und Drahtwurm MELISSA Projektabschlussgespräch www.ages.at DI G. Besenhofer, Dr. G. Grabenweger, Dr. A. Kahrer 16.03.2012 Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera) in Österreich Anfang

Mehr

Statement zur Proteinversorgung der europäischen Futtermittelwirtschaft

Statement zur Proteinversorgung der europäischen Futtermittelwirtschaft Statement zur Proteinversorgung der europäischen Futtermittelwirtschaft Dialogreihe Innovationsfeld Pflanze des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt am 30. November 2011

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 30.1.2016 DE L 24/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/124 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2016 zur von PHMB (1600; 1.8) als alten Wirkstoff zur Verwendung

Mehr

zunächst vielen Dank an den VDI, dass Sie mir die Gelegenheit geben, Ihren Workshop zur Standardisierung des Monitoring zu eröffnen.

zunächst vielen Dank an den VDI, dass Sie mir die Gelegenheit geben, Ihren Workshop zur Standardisierung des Monitoring zu eröffnen. Es gilt das gesprochene Wort 13.06.2008 Überschrift/ Untertitel: Redner/in: RDir in Dr. Almuth Ostermeyer-Schlöder Anlass: VDI-Workshop GVO-Monitoring Ort: zunächst vielen Dank an den VDI, dass Sie mir

Mehr

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) Landwirtschaft und Gentechnik

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) Landwirtschaft und Gentechnik Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) Landwirtschaft und Gentechnik Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen weltweit 1996-2006 Prognose: 150 Mio. ha im Jahr 2015 Millionen ha 110 100 90 80 70 60 50

Mehr

Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik

Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik Impressum Herausgeber Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.v. (BÖLW) Marienstraße 19-20, 10117 Berlin Tel. +49 30 28482-300, Fax +49 30 28482-309 info@boelw.de,

Mehr

Verbreitung und Kontrolle von Schadinsekten mit und ohne Agro-Gentechnik

Verbreitung und Kontrolle von Schadinsekten mit und ohne Agro-Gentechnik Deutscher Bundestag Drucksache 17/383 17. Wahlperiode 30. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Petra Sitte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur mit Landesrat Rudi Anschober und HR Mag. Maximilian Liedlbauer, Präsident OÖ. Landesverband für Bienenzucht 9. April 2009 zum Thema "Für Gentechnik ist kein Platz in Oberösterreich!

Mehr

GZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am 4. Mai 2016

GZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am 4. Mai 2016 8183/AB vom 04.05.2016 zu 8478/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Sabine Oberhauser, MAS Bundesministerin GZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am

Mehr

Gentechnikfreie Regionen Hintergrundinformationen

Gentechnikfreie Regionen Hintergrundinformationen Hintergrundinformationen Bauernverband Schleswig-Holstein e.v. Definition Gentechnik Verfahren, mit denen Erbgut durch besondere Techniken in Organismen eingebracht und dadurch neu kombiniert werden.*

Mehr

Bundesrat Drucksache 149/17. Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Bundesrat Drucksache 149/17. Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Bundesrat Drucksache 149/17 15.02.17 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und

Mehr

Kaminabend Gesunde Ernährung und Nachhaltigkeit Energiebilanzen und die Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen

Kaminabend Gesunde Ernährung und Nachhaltigkeit Energiebilanzen und die Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen Kaminabend Gesunde Ernährung und Nachhaltigkeit 01.06.2011 Energiebilanzen und die Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen Was ändert sich grundlegend in den Szenarien? Weniger Viehhaltung GESUNDE ERNÄHRUNG

Mehr

Ellen Hütter et al., FAL: Verwendung transgener schädlingsresistenter Nutzpflanzen in der Schweiz

Ellen Hütter et al., FAL: Verwendung transgener schädlingsresistenter Nutzpflanzen in der Schweiz Zusammenfassung Ausgangslage und Ziel Transgene schädlingsresistente Nutzpflanzen wurden 1999 weltweit auf einer Fläche von rund 9 Mio. Hektaren zu kommerziellen Zwecken angebaut. Die Entwicklung schädlingsresistenter

Mehr

Regime für eine Koexistenz zwischen konventionellen und GVO-Kulturen

Regime für eine Koexistenz zwischen konventionellen und GVO-Kulturen Bundesamt für Umwelt BAFU Bundesamt für Landwirtschaft BLW Presserohstoff Datum 30. Januar 2013 Regime für eine Koexistenz zwischen konventionellen und GVO-Kulturen Der Bundesrat schafft die rechtlichen

Mehr

Abschlussveranstaltung Gesunde Ernährung und Nachhaltigkeit Nachwachsende Rohstoffe und Humusbilanz

Abschlussveranstaltung Gesunde Ernährung und Nachhaltigkeit Nachwachsende Rohstoffe und Humusbilanz Abschlussveranstaltung Gesunde Ernährung und Nachhaltigkeit 21.06.2011 Nachwachsende Rohstoffe und Humusbilanz Überblick Freie Flächen in den Szenarien Methode zur Humusbilanzierung Konventionelle Landwirtschaft

Mehr

Weltagrarhandel am Beispiel Soja

Weltagrarhandel am Beispiel Soja Weltagrarhandel am Beispiel Soja AK 1 des 16. Landesschulgeographentag 2014, Universität Vechta Dr. Aline Veauthier (WING, Universität Vechta) 1 Gliederung Strukturen des Anbaus und Handels Ausweitung

Mehr

Informationsblatt für Landwirte Garantiert gentechnikfrei zertifizierter AGRANA Mais Projekt 2016

Informationsblatt für Landwirte Garantiert gentechnikfrei zertifizierter AGRANA Mais Projekt 2016 Informationsblatt für Landwirte Garantiert gentechnikfrei zertifizierter AGRANA Mais Projekt 2016 Projektbetreiber: Kontrollstelle: Agrana Stärke GmbH agrovet GmbH Raiffeisenweg 2-6 Mitterfeldstraße 9

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 10.2.2009 KOM(2009) 51 endgültig Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über das in Österreich gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen

Mehr

Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Hans-Ulrich Waiblinger Messe BioFach 22.02.2008 Gentechnik im Lebensmittelbereich

Mehr

Die Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und

Die Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Ländlicher Raum 6/2004 1 Paul Freudenthaler Die Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sind unwiederbringliche

Mehr

Pflanzenschutz und EU-Pflanzenschutzrecht

Pflanzenschutz und EU-Pflanzenschutzrecht Pflanzenschutz und EU-Pflanzenschutzrecht Eine Vorlesung von Dr. Andra Thiel, Universität Bremen Zusatzinformationen: blogs.uni-bremen.de/pflanzenschutz Chemischer Pflanzenschutz Pflanzenschutz: Pflanzenschutzmittelverkäufe

Mehr

Ausbreitungsverhalten von gentechnisch verändertem (GV-) Raps eine Studie für Schleswig-Holstein (Zwischenergebnisse Februar 2004)

Ausbreitungsverhalten von gentechnisch verändertem (GV-) Raps eine Studie für Schleswig-Holstein (Zwischenergebnisse Februar 2004) Ausbreitungsverhalten von gentechnisch verändertem (GV-) Raps eine Studie für Schleswig-Holstein (Zwischenergebnisse Februar 2004) Ulrike Middelhoff, Wilhelm Windhorst, Ökologie-Zentrum, Universität Kiel

Mehr

Saatgut und Lebensmittel: Zunehmende Monopolisierung durch Patente und Marktkonzentration.

Saatgut und Lebensmittel: Zunehmende Monopolisierung durch Patente und Marktkonzentration. Saatgut und Lebensmittel: Zunehmende Monopolisierung durch Patente und Marktkonzentration www.no-patents-on-seeds.org Marktkonzentration: Zehn Unternehmen kontrollieren etwa 2/3 des globalen Saatgutmarktes

Mehr

Bio-Saatgut - ein Schritt in die richtige Richtung Christine Arncken, Andreas Thommen

Bio-Saatgut - ein Schritt in die richtige Richtung Christine Arncken, Andreas Thommen Bio-Saatgut - ein Schritt in die richtige Richtung Christine Arncken, Andreas Thommen Pionier-Institut des Ökolandbaus seit 30 Jahren www.fibl.org Gesunder Gesamtzusammenhang Gesundes Saatgut biologischer

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 21/74 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/105 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2016 zur von Biphenyl-2-ol als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 4, 6 und 13 (Text von Bedeutung

Mehr

091519/EU XXV.GP Eingelangt am 28/01/16

091519/EU XXV.GP Eingelangt am 28/01/16 091519/EU XXV.GP Eingelangt am 28/01/16 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.1.2016 C(2016) 271 final EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 28.1.2016 zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53

Mehr

Pflanzenbiotechnologie bei BASF Dr. Hans Kast Geschäftsführer BASF Plant Science

Pflanzenbiotechnologie bei BASF Dr. Hans Kast Geschäftsführer BASF Plant Science Pflanzenbiotechnologie bei BASF Dr. Hans Kast Geschäftsführer 1 Herausforderungen an die moderne Landwirtschaft Lebensmittel UN Schätzung: 9.2 Milliarden Menschen in 2050 Futtermittel Bessere soziale Standards

Mehr

Informationen zur Gentechnik in der Landwirtschaft

Informationen zur Gentechnik in der Landwirtschaft Bio-Ring Allgäu e. V. Untere Eicherstr. 3 87435 Kempten Tel. 0831/22790 info@bioring-allgaeu.de www.bioring-allgaeu.de Informationen zur Gentechnik in der Landwirtschaft In der Natur ist alles sinnvoll

Mehr

Die Komponenten eines effektiven Projektmanagements. Biel Tabea Wallner Vivien

Die Komponenten eines effektiven Projektmanagements. Biel Tabea Wallner Vivien Die Komponenten eines effektiven Projektmanagements Biel Tabea Wallner Vivien Themen der Präsentation - Was ist ein Projekt? - Was ist Projektmanagement? - 2 Typen von Projektmanagement - Unterschied zwischen

Mehr

Rechtliche und fachliche Anforderungen an das Monitoring der Umweltwirkungen von GVO

Rechtliche und fachliche Anforderungen an das Monitoring der Umweltwirkungen von GVO Rechtliche und fachliche Anforderungen an das Monitoring der Umweltwirkungen von GVO Armin Benzler Monitoring von Genmais Mon810 NABU-Workshop 15. 02. 08 Gliederung Stand der Zulassungen in der EU Rechtliche

Mehr

Bericht über die Stakeholder-Workshops zu den überarbeiteten Koexistenzregelungen zwischen GVO und nicht-gvo

Bericht über die Stakeholder-Workshops zu den überarbeiteten Koexistenzregelungen zwischen GVO und nicht-gvo Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Eidgenössiches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft

Mehr

Ökonomische Potentiale von Anpassungen an den Klimawandel in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen

Ökonomische Potentiale von Anpassungen an den Klimawandel in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen Ökonomische Potentiale von Anpassungen an den Klimawandel in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen Universität für Bodenkultur Wien Department für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Mehr

8. Dialog WRRL und Landwirtschaft

8. Dialog WRRL und Landwirtschaft 8. Dialog WRRL und Landwirtschaft N-Salden in der Praxis Marco Gemballa Agrargesellschaft am Landgraben Zinzow mbh Güstrow, 18.10.2018 Lage Betriebsvorstellung Betriebsvorstellung Ca. 585 ha Ackerland

Mehr

B13001: Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen

B13001: Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen B13001: Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen Bild: B. Guenot, BAFU Zwischenbericht der Begleitgruppe zuhanden des BAFU Vegetationsperiode 2015 20. Februar 2017 2 Inhaltsverzeichnis 1

Mehr

GETREIDE AG DER RAPSMARKT UND DIE AUSSICHTEN

GETREIDE AG DER RAPSMARKT UND DIE AUSSICHTEN GETREIDE AG DER RAPSMARKT UND DIE AUSSICHTEN Thorsten Tiedemann Vorstand Rapsmarkt Einflussfaktoren Ölsaaten insgesamt: Gute Versorgungslage, steigende Nachfrage in den Verbraucherländern Raps - Einordnung

Mehr

Ökologische Risikoabschätzung gentechnisch veränderter Kulturpflanzen in Österreich

Ökologische Risikoabschätzung gentechnisch veränderter Kulturpflanzen in Österreich Kathrin Pascher Ökologische Risikoabschätzung gentechnisch veränderter Kulturpflanzen in Österreich Wien, 2001 Aufgrund der Neuartigkeit der Methoden zur Entwicklung von gentechnisch veränderten Organismen

Mehr

Reis und Mais: Produktion und Nutzung

Reis und Mais: Produktion und Nutzung 5. Ökologie und Ökonomie der Ernährung 5.2 Der Zyklus eines gängigen Landwirtschaftsprodukts (Reis, Mais) 5.2.3 Reis und Mais: Produktion und Nutzung Jetzt wissen wir schon viel mehr über Reis und Mais

Mehr

ILUC Ein fallstudienbasierter Ansatz zur Quantifizierung

ILUC Ein fallstudienbasierter Ansatz zur Quantifizierung ILUC Ein fallstudienbasierter Ansatz zur Quantifizierung Panel: Indirekte Landnutzungsänderungen und Regulierung Konferenz der BMBF-Forschungsgruppe Fair Fuels? Berlin, 19.04.13 Elisa Dunkelberg IÖW Institut

Mehr