Forschungsberichte der Sektion IV

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1 Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionellen und biologisch angebauten Kulturpflanzen in der österreichischen Landwirtschaft Handlungsempfehlungen aus ökologischer Sicht Forschungsberichte der Sektion IV Band 2/2005

2 Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionellen und biologisch angebauten Kulturpflanzen in der österreichischen Landwirtschaft Handlungsempfehlungen aus ökologischer Sicht Forschungsberichte der Sektion IV Band 2/2005

3 Impressum: Herausgeber, Medieninhaber und Hersteller: Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Sektion IV Radetzkystraße 2, 1031 Wien Für den Inhalt verantwortlich: Sektionschef DI Harald Gaugg Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen Fertiggestellt im März 2005 Autoren: Dr. Kathrin Pascher Mag. Marion Dolezel unter der Leitung von Univ.-Prof. Mag. Dr. Georg Grabherr Department für Naturschutzbiologie, Vegetations- und Landschaftsökologie Druck: Kopierstelle des BMGF, Radetzkystraße 2, 1031 Wien Bestellmöglichkeiten: Telefon: +43-1/ DW Fax: +43-1/ Internet: ISBN Diese Studie ist kostenlos beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Radetzkystraße 2, 1031 Wien, erhältlich.

4 Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionellen und biologisch angebauten Kulturpflanzen in der österreichischen Landwirtschaft Handlungsempfehlungen aus ökologischer Sicht Dr. Kathrin Pascher & Mag. Marion Dolezel Department für Naturschutzbiologie, Vegetations- und Landschaftsökologie ehem. Institut für Ökologie und Naturschutz der Universität Wien Projektleitung: Univ. Prof. Mag. Dr. Georg Grabherr Bearbeitung: Raps, Zuckerrübe: Dr. Kathrin Pascher Mais, technische Kontaminationen: Mag. Marion Dolezel Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, Sektion IV GZ /0-IV/16/03 Wien, im März 2005

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6 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Zusammenfassung... 7 Summary Einleitung und Zielsetzung der Studie Grundlagen ALLGEMEINES ZUM SAATGUT ANERKENNUNGSVERFAHREN VON SAATGUT IN ÖSTERREICH SONDERFALL: BIOLOGISCHES SAATGUT STUDIEN ZUR KOEXISTENZ STUDIE DES EUROPÄISCHEN JOINT RESEARCH CENTERS Szenarien Mais Szenarien Raps Kosten und notwendige Maßnahmen zur Einhaltung der Schwellenwerte Mais Raps DAS DÄNISCHE KOEXISTENZ MODELL Szenarien Mais Szenarien Raps Szenarien Zuckerrübe DEUTSCHES GENTECHNIK GESETZ SCHWELLENWERTE FÜR GVO-KONTAMINATIONEN SAATGUT NACHWEISVERFAHREN VON GVO-KONTAMINATIONEN BESONDERE REGELUNGEN IM BIOLANDBAU STAND DER GVO-ZULASSUNGEN FALLSTUDIE: GV-MAISANBAU IN SPANIEN...48 Material & Methoden EVALUIERUNG DER KOEXISTENZPROBLEMATIK SIMULATION VON GVO-ANBAU IN UNTERSCHIEDLICHEN REGIONEN ÖSTERREICHS ALLGEMEINE CHARAKTERISIERUNG DER ANBAUGEBIETE SIMULATIONEN DES GVO-ANBAUS Raps Zuckerrübe Mais...52 I. MAIS URSACHEN VON ZUFÄLLIGEN GVO-KONTAMINATIONEN VERUNREINIGTES SAATGUT Schwellenwerte im Saatgut legislativer Rahmen Konsequenzen von GV-Kontaminationen im Saatgut Verunreinigung der Saatgutkette Verunreinigung von Lebensmitteln

7 1.2 FREMDBEFRUCHTUNG BEIM ANBAU Kontamination durch Pollenverbreitung Stand des Wissens Einflussgrößen auf die Pollenverbreitung Abschätzung von GV-Kontaminationen aufgrund von Fremdbefruchtung Kontamination durch Samenverbreitung FAZIT: URSACHEN VON ZUFÄLLIGEN GVO-KONTAMINATIONEN verunreinigtes Saatgut Fremdbefruchtung beim Anbau KOEXISTENZ VON GENTECHNISCH VERÄNDERTEM UND KONVENTIONELLEM BEZIEHUNGSWEISE BIOLOGISCHEM MAIS IN DEN USA? EINLEITUNG DIE STUDIE VON BROOKES & BARFOOT (2004) GVO-ANBAU UND BIOLANDWIRTSCHAFT SAATGUTKONTAMINATIONEN IDENTITY PRESERVED NICHT-GV MAIS PHARM MAIS BUNDESSTAATLICHE ANSÄTZE ZUR REGELUNG DER KOEXISTENZ FAZIT: KOEXISTENZ IN DEN USA KOEXISTENZ MAßNAHMEN FÜR ÖSTERREICH MAßNAHMEN ZUR BESCHRÄNKUNG VON GVO-KONTAMINATIONEN BEIM ANBAU VON SAATGUT Das amtliche Qualitätssicherungssystem von Saatgut in Österreich Weitere Qualitätssicherungssysteme in der Saatgutproduktion MAßNAHMEN ZUR BESCHRÄNKUNG VON GVO-KONTAMINATIONEN BEIM ANBAU VON KONSUMGUT Verwendung von GVO-freiem Saatgut Verhinderung von Durchwuchs Verhinderung von GVO-Kontamination beim Anbau Barriere-Pflanzungen Verwendung von Sorten mit unterschiedlichem Blühzeitpunkt Isolationsdistanzen zusätzliche Maßnahmen FAZIT: MAßNAHMEN ZUR BESCHRÄNKUNG VON GVO-KONTAMINATIONEN Saatgut Konsumgut (Lebens- bzw. Futtermittel) REGIONALE ASPEKTE DER KOEXISTENZ Maisanbau in Österreich Körnermais und Corn Cob Mix Silo- und Grünmais Zucker- oder Gemüsemais Wachsmais Mais als Wärmeenergiepflanze Biomais Maissorten Saatgutproduktion von Mais Schädlinge und Krankheiten im Maisanbau Beispiele zur Koexistenz anhand von Modellregionen Mehlteuer/Steiermark (Bezirk Feldbach) Halbturn/Burgenland (Bezirk Neusiedl/See) Nitzing/Niederösterreich (Bezirk Tulln) Regionaler Koexistenzansatz für die drei Modellregionen Fazit: Regionale Koexistenz ÜBERLEGUNGEN ZUM BT-MAISANBAU UND RESISTENZMANAGEMENT IN ÖSTERREICH Entstehung von Resistenzen im Zielorganismus Bt-Mais und Resistenzen Insekten Resistenz Management (IRM) für Bt-Mais in den USA Resistenzmanagement die Theorie Überlegungen zur räumlichen Anordnung von Refugienflächen Überlegungen zur Einrichtung von Maiszünsler-Refugien Refugienformen Fazit: Resistenzbildung und Maiszünsler-Refugien Empfehlungen zum Maiszünsler-Resistenzmanagement für Österreich

8 II. RAPS URSACHEN VON ZUFÄLLIGEN GVO-KONTAMINATIONEN BEI RAPS VERUNREINIGUNGEN IM SAATGUT VON RAPS Regelungen zur Saatgutreinheit von Raps Quellen der Verunreinigung des Ausgangssaatgutes Kontaminationen des Saatgutes durch Einkreuzung von Kultur- und Wildformen Mechanische Verunreinigungen des Saatgutes Konkrete Fälle von GV-Verunreinigungen während der Saatgutkette von Raps FREMDBEFRUCHTUNG BEIM RAPSANBAU Kontamination durch Pollenverbreitung bei Raps Wissensstand zur Pollenverbreitung und Auskreuzung von Raps Einflussgrößen auf die Pollenverbreitung Anzahl, Vorkommen und Häufigkeit der Hybridisierungspartner von Raps Ruderalpopulationen von Raps Verwandte Brassica-Kulturpflanzen und deren verwilderte Formen Durchwuchs Wilde verwandte Arten von Raps Hybridisierungspartner von Raps in Österreich Kontaminationen durch Samenverbreitung und persistenz bei Raps Samenverbreitung Persistenz der Samenbank Vermischungen des Erntegutes mit GVO-Komponenten in Posterntevorgängen FAZIT: URSACHEN VON ZUFÄLLIGEN GVO-KONTAMINATIONEN BEI RAPS Verunreinigtes Saatgut von Raps Fremdbefruchtung beim Anbau von Raps Technische Kontaminationen KOEXISTENZ-MAßNAHMEN UND ERFAHRUNGEN VON ANDEREN LÄNDER BETRIEBSINTERNE MAßNAHMEN ( ON FARM STEWARDSHIP ) FAZIT: KOEXISTENZ VON RAPS IN KANADA KOEXISTENZMAßNAHMEN FÜR RAPS IN ÖSTERREICH MAßNAHMEN ZUR BESCHRÄNKUNG VON GVO-KONTAMINATIONEN BEIM ANBAU VON RAPSSAATGUT Aussaat beziehungsweise Pflanzung Verwendung von Raps-Ausgangssaatgut mit definiertem GVO-Status für die Inlandsvermehrung Durchwuchskontrolle Isolationszonen Wahl der Fruchtfolge Ernte, Transport und Lagerung des Saatguts Intensivierung der Saatgut-Kontrollen Ausweisung abgegrenzter Saatgut-Produktionsgebiete MAßNAHMEN ZUR BESCHRÄNKUNG VON GVO-KONTAMINATIONEN BEIM ANBAU VON RAPS- KONSUMGUT Aussaat beziehungsweise Pflanzung Verwendung von GVO-freiem Saatgut Durchwuchskontrolle Isolationszonen Pollen-Barrieren Management von Feldrändern Wahl der Fruchtfolge Verwendung von Sorten mit unterschiedlichem Blühzeitpunkt Entfernen von Bienenstöcken in Rapsfeldern Ernte, Transport und Lagerung von Konsumraps Reinigung landwirtschaftlicher Maschinen für den Einsatz bei Ernte und Transport Benutzung von Gemeinschaftsgeräten Transportform Trennung der Annahmestellen Trennung der Warenflüsse Organisatorische Maßnahmen Absprache und Koordination unter den Bauern Erfassung der GVO-Anbauflächen in einem Ortsregister

9 3.3 FAZIT: MAßNAHMEN ZUR BESCHRÄNKUNG VON GVO-KONTAMINATIONEN IM SAAT- UND KONSUMGUT VON RAPS Produktion von Saatgut Produktion (konventionell) von Raps-Konsumgut Allgemeine Schlussfolgerung zur Koexistenz von Raps in Österreich REGIONALE ASPEKTE DER KOEXISTENZ VON RAPS IN ÖSTERREICH Raps-Anbau in Österreich Überblick Regionale Anbaukriterien Rapssorten Rapszüchtung in Österreich Beispiele zur Koexistenz anhand von Modellregionen Wahl der Isolationsdistanzen Sigmundsherberg/Niederösterreich Zurndorf/Burgenland St. Peter am Hart/Oberösterreich Vergleich der drei Modellregionen Sigmundsherberg, Zurndorf und St. Peter am Hart Fazit: Regionale Koexistenz von Raps in Österreich III. ZUCKERRÜBE URSACHEN VON ZUFÄLLIGEN GVO-KONTAMINATIONEN BEI DER ZUCKERRÜBE VERUNREINIGUNGEN IM SAATGUT DER ZUCKERRÜBE Europäische Saatgutproduktion Saatgutreinheit Quellen der Verunreinigung des Ausgangssaatgutes Kontaminationen des Saatgutes durch Einkreuzung von Kultur- und Wildformen Mechanische Verunreinigungen des Saatgutes Konkrete Fälle von Verunreinigungen während der Saatgutkette von Zuckerrüben FREMDBEFRUCHTUNG BEIM ZUCKERRÜBENANBAU Kontamination durch Pollenverbreitung bei der Zuckerrübe Wissensstand zur Pollenverbreitung und Auskreuzung von Zuckerrüben Einflussgrößen auf die Pollenverbreitung Anzahl, Vorkommen und Häufigkeit von Hybridisierungspartnern der Zuckerrübe Verwilderte Kulturformen Schössling ( bolter ) Unkrautrüben Wildformen der Zuckerrübe Hybridisierungspartner der Zuckerrübe in Österreich Fazit: Hybridisierungspartner der Zuckerrübe Kontaminationen durch Samenverbreitung und persistenz bei der Zuckerrübe Samenbildung Persistenz der Samenbank Samenverluste und -verbreitung Vermischungen des Erntegutes mit GVO-Komponenten in Posterntevorgängen KOEXISTENZ-MAßNAHMEN UND ERFAHRUNGEN VON ANDEREN LÄNDER KOEXISTENZMAßNAHMEN FÜR ZUCKERRÜBEN IN ÖSTERREICH MAßNAHMEN ZUR BESCHRÄNKUNG VON GVO-KONTAMINATIONEN BEIM ANBAU VON ZUCKERRÜBEN- SAATGUT Aussaat beziehungsweise Pflanzung Wahl geeigneter Sorten für die Produktion von Zuckerrüben-Ausgangssaatgut Kontrolle der Unkrautrüben und Schosser Isolationszonen Barrieren Wahl der Fruchtfolge Ernte und Transport Benutzung von Gemeinschaftsgeräten Reinigung landwirtschaftlicher Maschinen für den Einsatz bei Ernte und Transport Transportform Trennung der Annahmestellen Trennung der Warenflüsse

10 3.1.3 Intensivierung der Saatgut-Kontrollen Ausweisung abgegrenzter Saatgut-Produktionsgebiete MAßNAHMEN ZUR BESCHRÄNKUNG VON GVO-KONTAMINATIONEN BEIM ANBAU VON ZUCKERRÜBEN- KONSUMGUT FAZIT: MAßNAHMEN ZUR BESCHRÄNKUNG VON GVO-KONTAMINATIONEN IM SAAT- UND KONSUMGUT VON ZUCKERRÜBEN Produktion von Saatgut Produktion von Konsumgut REGIONALE ASPEKTE DER KOEXISTENZ FÜR DIE ZUCKERRÜBE IN ÖSTERREICH Zuckerrüben-Anbau in Österreich Überblick Regionale Anbaukriterien Zuckerrübensorten Zuckerrübenzüchtung in Österreich Transgene Modifikationen der Zuckerrübe Exkurs: Ökologische Auswirkungen der durch den GVO-Anbau bedingten Änderung der landwirtschaftlichen Praxis Beispiel zur Koexistenz anhand einer Modellregion Wahl der Isolationsdistanzen Saatgutproduktionsgebiet: Saudorf bzw. Nennberg-Obergrafendorf/Niederösterreich (Bezirk St. Pölten) Allgemeine Agrarstruktur Simulationen für Saudorf bzw. Nennberg-Obergrafendorf/Bezirk St. Pölten Land Fazit: Regionale Koexistenz von Zuckerrüben in Österreich IV Technische Kontamination bei Anbau und Ernte GESCHÄTZTE VERUNREINIGUNGSGRADE MAIS RAPS ÜBERBLICK ÜBER SÄ- UND ERNTEVERFAHREN SÄVERFAHREN ERNTEVERFAHREN Raps Mais Zucker- und Futterrüben KORNVERLUSTE KORNVERLUSTE BEI DER AUSSAAT KORNVERLUSTE BEI DER ERNTE Schlechte Aufnahme des Dreschgutes am Schneidwerk Falsche Einstellungen im Dreschwerk oder in der Reinigungsanlage Restmengen in Korntank und Schnecke Undichtigkeitsverluste FAZIT: KORNVERLUSTE MAßNAHMEN ZUR VERRINGERUNG TECHNISCHER KONTAMINATION EINLEITUNG VORGESCHLAGENE MAßNAHMEN ÜBERBETRIEBLICHER EINSATZ VON MASCHINEN MAßNAHMENKATALOG ZUR VERMEIDUNG TECHNISCHER KONTAMINATIONEN Maßnahmen beim Anbau Maßnahmen bei der Ernte Einsatzplanung Einstellung des Mähdreschers Reinigungsmaßnahmen Maßnahmen bei Transport, Lagerung, Trocknung Vollständige Trennung der Prozesse Keine vollständige Trennung der Prozesse FAZIT: MAßNAHMEN ZUR VERHINDERUNG TECHNISCHER KONTAMINATIONEN

11 Danksagung Literaturverzeichnis Anhang: Tagungsberichte DIE WEGE ZUR GENTECHNIK-FREIHEIT EIN PRAXISORIENTIERTER ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ST EUROPEAN CONFERENCE ON THE COEXISTENCE OF GM CROPS WITH CONVENTIONAL AND ORGANIC CROPS BIOTECHNOLOGY CROPS FOR AN ECOLOGICALLY AND SOCIALLY RESPONSIBLE APPROACH TO THE 21ST CENTURY PRAKTISCHE UMSETZUNG DER KOEXISTENZ IN ÖSTERREICH VISION ODER FIKTION? SCRUTINIZING GMO RISK ASSESSMENT - EVALUATING THE PRACTICE OF RISK ASSESSMENT OF GENETICALLY MODIFIED PLANTS AND FOOD IN THE EU KÖNNEN GVO-, BIO- UND KONVENTIONELLER LANDBAU KOEXISTIEREN? KONFERENZ DES NETZWERKS GENTECHNIKFREIE REGIONEN IN EUROPA Kartenanhang: GVO-Anbau-Simulationen MAIS ABB. I-1 MAISANBAUGEBIET MEHLTEUER, STEIERMARK ABB. I-2 MAISANBAUGEBIET HALBTURN, BURGENLAND ABB. I-3 MAISANBAUGEBIET NITZING, NIEDERÖSTERREICH RAPS ABB. II-1 RAPSANBAUGEBIET SIGMUNDSHERBERG, NIEDERÖSTERREICH ABB. II-2 RAPSANBAUGEBIET ZURNDORF, BURGENLAND ABB. II-3 RAPSANBAUGEBIET ST. PETER AM HART BEI BRAUNAU, OBERÖSTERREICH ZUCKERRÜBE ABB. III-1 SAUDORF/NENNBERG-OBERGRAFENDORF, NIEDERÖSTERREICH

12 Zusammenfassung Die Leitlinien der im Juli 2003 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Koexistenzregelungen (2003/556/EC) sollen das möglichst ungestörte Nebeneinander der verschiedenen landwirtschaftlichen Anbausysteme (konventioneller Anbau, biologische Bewirtschaftung und GVO-Anbau) sicherstellen. Im Rahmen von nationalen Maßnahmenkatalogen, die von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten definiert werden müssen, soll die Spezifität von Betriebsstrukturen, Erzeugungsformen, Anbaustrukturen und von natürlichen topographischen und klimatischen Gegebenheiten eines Landes besondere Berücksichtigung finden. Die vorliegende Studie behandelt die Kulturarten Mais, Raps und Zuckerrübe, da diese aktuell am ehesten für einen kommerziellen GVO-Anbau in der Europäischen Union in Frage kommen. Ein Ziel der Studie war die Erfassung und Evaluierung verschiedener Quellen von GVO-Verunreinigungen in konventionellen oder biologischen Produktionsformen, sowie die Abschätzung des Ausmaßes dieser Kontaminationen. Zudem wurde unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse für jede der drei Kulturarten ein österreichspezifischer Maßnahmenkatalog als erste Orientierungshilfe erstellt. Erfahrungen zur Koexistenz aus anderen Ländern (USA, Kanada), in denen bereits seit Jahren GVO angebaut werden, wurden zudem für die Erstellung der Kataloge herangezogen. Hierauf wurden die vorgeschlagenen österreichspezifischen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Effektivität und Umsetzbarkeit in unterschiedlichen Anbauregionen Österreichs evaluiert. Mais Mit gentechnisch verändertem Mais verunreinigtes Maissaatgut stellt derzeit kein wesentliches Risiko für GVO-Kontaminationen im Konsumanbau von Mais dar, da das österreichische Saatgutqualitätssicherungssystem zur Zeit Saatgut bereitstellen kann, das GVO-Kontaminationen von maximal 0,1% in der Nachkontrolle aufweist. Die Verwendung von Saatgut, das in Österreich zertifiziert beziehungsweise in Verkehr gebracht wurde, garantiert dem Landwirt somit, dass diese Verunreinigungsquelle ausgeschaltet wird. Auch das Risiko von GVO-Kontaminationen aufgrund von Durchwuchs von gentechnisch verändertem Mais kann derzeit als sehr gering eingestuft werden. Dennoch kann das Auftreten von Durchwuchs von gentechnisch verändertem Mais nicht unter allen Anbaubedingungen völlig ausgeschlossen werden. Daher ist entweder eine strikte Durchwuchskontrolle und/oder die Einhaltung eines Anbauintervalls von einem Jahr nach der Kultivierung von gentechnisch verändertem Mais zu empfehlen. Die wesentlichste Quelle von GVO-Kontaminationen im Maisanbau ist die Fremdbefruchtung durch benachbarten Anbau von GV-Mais. Obwohl einige wenige wissenschaftliche Studien zur Fremdbefruchtung vorliegen, wird dessen Ausmaß in Abhängigkeit von der Distanz von der Pollenquelle derzeit noch immer kontroversiell diskutiert. Pollenverbreitungsstudien haben generell geringe Aussagekraft für die Abschätzung von Fremdbefruchtung, da Pollenkonkurrenz und fertilität nicht berücksichtigt werden, diese jedoch das Ausmaß der Kontamination wesentlich beeinflussen. Unklar ist zudem, wie weit Mais tatsächlich auskreuzen kann. Aufgrund der negativ exponentiellen Funktion der Pollenverbreitung und somit Auskreuzung von Mais ist es nicht möglich, eine Distanz anzugeben, bei der eine Kontamination 0% erreichen wird. Eine Vielzahl an Einflussfaktoren wie Topographie, Landschaftsstruktur, Felderstruktur und größe etc. führen zu variablen, zeitlich und örtlich unterschiedlichen Kontaminationsraten. Die meisten Studien zur Auskreuzung von Mais ermitteln Fremdbefruchtungs- und Kontaminationsraten nur über kurze Distanzen, obwohl Kontaminationen in größeren Entfernungen wieder ansteigen können. Wesentlich bei der Evaluierung dieser Studien ist, neben der Berücksichtigung von verschiedenen Methodendesigns, die Unterschiedlichkeit der Bezugsgröße bei der Ermittlung der 7

13 Kontaminationsraten. Während ältere Studien Kontaminationen als Sortenverunreinigungen anführen, ist erst in aktuelleren Studien die Ermittlung der Kontamination als %-GVO-DNA-Gehalt üblich. Möglicherweise erklärt die Heterozygotie transgener Pflanzen die wesentlich geringeren Auskreuzungsdistanzen dieser neuen Studien im Vergleich zu den älteren Studien. Generell ist unklar, ob die in diesen Studien ermittelten Verunreinigungsgrade auch für kleine Felder gelten (sowohl GV- Pollendonorfeld als auch nichtgv-empfängerfeld), da die untersuchten Felder in den meisten Studien wesentlich größer sind als jene in Österreich. Zudem werden meist Einzelversuche durchgeführt, die die reale Anbausituation von Mais nicht widerspiegeln, wo ein Mosaik aus GV- und nichtgv-feldern in der Landschaft vorliegt. Auch die Jahrzu-Jahr Variabilität von Kontaminationen bleibt in den meisten Studien unberücksichtigt. Als Maßnahme zur Verringerung der Fremdbefruchtung durch gentechnisch veränderten Maispollen ist die alleinige Wahl von Barriere-Pflanzungen von Maisreihen (Mantelsaat, Randreihen) im nichtgv-empfängerfeld oder die Wahl von Varietäten mit unterschiedlichen Blühzeitpunkten nicht ausreichend, um GVO-Kontaminationen unter einem gewünschten Wert zu halten. Als geeignete Methode kommt daher am ehesten die Einhaltung von Isolationsdistanzen zwischen GV- und nichtgv-feldern in Frage, da das Ausmaß an Kontamination prinzipiell mit der Distanz von der Pollenquelle abnimmt. Eine Empfehlung zu notwendigen Isolationsdistanzen wird aufgrund des Fehlens von wissenschaftlichen Studien, die GVO-DNA-Kontaminationen untersuchen und nicht auf Sortenreinheiten basieren, sowie der nicht definierten Umrechnung von %Körner- Kontamination in % GVO-DNA-Kontamination erschwert. Derzeit kann einzig auf die Ergebnisse der britischen Farm Scale Evaluations verwiesen werden, die Hinweise zu Kontaminationen von konventionellem Mais mit GV-Mais auf DNA-Basis, sowie Isolationsdistanzen liefern. Es wird jedoch ausdrücklich betont, dass es sich bei den unten angeführten Isolationsdistanzen nicht um Empfehlungen handelt, sondern um vorläufige Vorschläge, die durch weitere wissenschaftliche Erkenntnisse überprüft und korriguiert werden sollen. Bei der Wahl einer entsprechenden Isolationsdistanz ist zu beachten, dass de facto nicht eine Verunreinigung aufgrund von Fremdbefruchtung am Feld von 0,9% erreicht werden darf, sondern eine wesentlich geringere, um im Erntegut den Schwellenwert von 0,9% einhalten zu können. Dieser Schwellenwert muss sowohl Verunreinigungen im Saatgut, Verunreinigungen durch Fremdbefruchtung, sowie Verunreinigungen durch technische Vorgänge mitberücksichtigen. Für die Kontamination durch Fremdbefruchtung wird daher ein Spielraum von ungefähr 0,5% angenommen. Zur Erreichung dieses Wertes scheint vorläufig für Körnermaisfelder eine Distanz zu GV-Maisfeldern von mindestens 200 m ausreichend. Für Futtermais, der entweder als Ganzpflanzensilage oder als Korn-Spindel-Gemisch (CCM) siliert wird, wird mangels wissenschaftlicher Studien auf Ingram (2000) verwiesen, der 130 m vorschlägt. Bei Futtermais kommt es aufgrund der Ernte von anderen Pflanzenteilen zusätzlich zum Kolben zu einer Verdünnung des GVO- Gehaltes, in welchem Ausmaß ist derzeit jedoch noch nicht geklärt. GVO-kontaminierter Futtermais, der auf dem eigenen Hof verfüttert wird, muss nicht gekennzeichnet werden, wenn die Kontaminationen den Schwellenwert von 0,9% überschreiten. Daher ist auch die Einhaltung einer Isolationsdistanz zu einem gentechnisch veränderten Maisfeld für diesen Mais nicht notwendig. Soll die Kontamination durch Fremdbefruchtung jedoch Werte um die technische Nachweisgrenze von 0,1% erreichen, dann werden, gemäß der oben angeführten Studien, Isolationsdistanzen von mindestens 300 m notwendig sein. Zusätzlich soll die Einhaltung weiterer kontaminationssenkender Maßnahmen im Empfängerfeld in Betracht gezogen werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass selbst in diesem Fall die Gesamtkontamination im Erntegut zumindest einen Wert von 0,3% erreichen wird, da auch im Saatgut und bei technischen Vorgängen, selbst bei strikten Reinigungsmaßnahmen, mit geringfügigen Kontaminationen im Bereich der technischen Nachweisgrenze zu rechnen ist. Die oben angeführten Isolationsdistanzen gelten nur für einen geringen GVO-Anteil in der Landschaft (maximal 10%), da bei höheren GVO-Anteilen auch mit höheren 8

14 technischen Kontaminationen sowie einem höheren Anteil an GV-Pollen in der Atmosphäre zu rechnen ist, die zu höheren Kontaminationen im Erntegut führen werden. Zudem ist von einer landesweiten Generalisierung dieser Distanzen abzuraten, da nicht gewährleistet ist, dass sie unter jeder Bedingung und jeder Anbausituation beziehungsweise über viele Jahre hinweg wirksam sein werden. Eine regionale und kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit und Anpassung dieser Distanzen wird daher dringend empfohlen. Ein Schwellenwert im Erntegut von 0,1% würde bedeuten, dass keine GVO- Kontaminationen aufgrund von Fremdbefruchtung oder technischen Vorgängen auftreten, wenn eine maximale Saatgutkontamination von 0,1% angenommen wird. Dies scheint aufgrund von unkontrollierbaren Parametern und Kontaminationsrisken beim Anbau und der Ernte von Mais nur dann erreichbar, wenn einerseits Ernte- und Posterntevorgängen völlig getrennt von GV- oder GV-kontaminiertem Mais stattfinden, und andererseits Fremdbefruchtung am Feld durch gentechnisch veränderten Mais völlig ausgeschlossen werden kann. Ob dies durch die alleinige Einhaltung besonders hoher Isolationsdistanzen gelingen wird, bleibt derzeit offen. Aufgrund der unzureichenden wissenschaftliche Datenlage, die derzeit keinen Schluss über effektive Isolationsdistanzen für geringste Kontaminationen erlaubt, sowie unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzipes, ist für solche Fälle eine Distanz von mindestens einem bis zu mehreren Kilometern gefordert. Die Diskussion um geringfügige Kontaminationen sollte im Zusammenhang mit dem Auskreuzungsskandal von sogenanntem Pharm Mais in den USA betrachtet werden, seitdem die US- Zulassungsbehörde die Isolationsdistanz für Mais, der pharmazeutische Proteine produziert, auf 1,6 km zu jeglichem anderen Mais erhöht hat. Bei großflächigem Anbau von gentechnisch veränderten Mais beziehungsweise der Einhaltung von Kontaminationswerten <0,1% im Erntegut scheint somit einzig die Einrichtung großflächiger gentechnikfreier Zonen zur Verhinderung von GVO Kontaminationen geeignet. Die Evaluierung der Auswirkung von Isolationsdistanzen zwischen GV-Maisfeldern und konventionellen beziehungsweise biologischen Maisfeldern auf den landwirtschaftlichen Flächenverlust einer Anbauregion mittels Simulation von 10% beziehungsweise 50% GVO Anbau in drei Maisanbauregionen Österreichs zeigt, dass die Struktur der Kulturlandschaft, das Ausmaß der Isolationsdistanzen zu GV-Feldern, der GVO-Anteil und die Verwendung des Mais in der Region wesentlich für die Koexistenz auf regionaler Ebene ist. Schon bei einem GVO-Anteil von 10% kann die Einhaltung von fixen Isolationsdistanzen von 200 m beziehungsweise 300 m zwischen GV-Mais und nichtgv-mais in kleinstrukturierten Maisanbaugebieten problematisch sein, da ein Großteil der nichtgv-maisfläche für die Einhaltung der Isolationszonen verwendet wird. Bei einem GVO-Anteil von 50% ist in solchen Regionen kein konventioneller oder biologischer Maisanbau und somit keine Koexistenz mehr möglich. Nur eine Zusammenlegung beziehungsweise Clusterung von GVO-Feldern bringt in diesem Falle einen wesentlichen Flächengewinn im Vergleich zu einer zufälligen Verteilung der GVO- Felder und erlaubt den Anbau von nichtgv-mais auch bei einem 50% GVO-Anteil. Dies entspricht einem geschlossenen GVO-Anbaugebiet und bedarf freiwilliger oder vertraglicher Vereinbarungen und Koordination von Landwirten. In der Praxis werden jedoch nicht alle Maisfelder die gleiche Isolationsdistanz zu einem GV-Maisfeld einhalten, sondern es wird, je nach Verwendung des Mais und der Kontaminationssensibilität des Erntegutes, zur Anwendung differenzierter Isolationsdistanzen kommen. So wird Biomais höhere Isolationsdistanzen zu einem GVO-Feld einhalten als Mais für die konventionelle Lebensmittelproduktion oder betriebseigener Futtermittelmais. Kleinräumigkeit einer Maisanbauregion kann auch bei der Anwendung differenzierter Isolationsdistanzen trotz geringem Biomaisanteil beziehungsweise geringen Anteilen von Mais für Lebensmittel ein Problem für die 9

15 Koexistenz sein. Selbst wenn ein Großteil des Mais für Futtermittelzwecke verwendet wird, der geringere oder keine Isolationsdistanzen zu GV-Mais benötigt, wird zwar der Flächenverlust aufgrund von Isolationszonen in der Region sehr gering sein, jedoch in der Praxis können die wenigen Biomaisfelder oder Maisfelder, die für Lebensmittelzwecke angebaut werden, nicht zufällig in der Region angelegt werden, sondern müssen auf jene Flächenanteile ausweichen, die nicht durch eine Isolationszone blockiert sind. Ebenso sind in Regionen, wo ein hoher Anteil an Biomais oder Mais für Lebensmittelzwecke angebaut wird, aufgrund der Einhaltung hoher Isolationsdistanzen zu GV-Mais, nichtgv- Maisfelder zu einem beträchtlichen Ausmaß von den GVO-Isolationszonen beeinträchtigt. Die Simulationen zeigen, dass in allen Regionen eine Koexistenz bei Einhaltung von Isolationsdistanzen prinzipiell nur dann möglich ist, wenn eine Absprache der Landwirte bezüglich der Positionierung ihrer Felder erfolgt. Für Biomaisflächen wird die Ausweisung sogenannter Schutzzonen vorgeschlagen. Nur ein geringer Anteil der gesamten Maisanbaufläche müsste bei geringem GVO-Anteil und in Regionen mit geringem Biomaisanteil und daher geringeren Schutzzonen von 300 m um Biomais GVO frei gehalten werden. In Regionen mit hohem Biomaisanteil und geringem GVO-Anteil unterliegen jedoch bereits zwei Drittel der Maisanbaufläche einem GVO-Anbauverbot. Die Anwendung hoher Isolationsdistanzen (800 m) zum Schutz der Biomaisfelder in Regionen mit hohem Biomaisanteil führt schlussendlich zu einem vollständigen GVO-Anbauverbot innerhalb der Region und somit einer GVO freien Zone. Die Erfahrungen der letzten Jahre aus dem GV-Maisanbau in den USA zeigen, dass sich GV-freier Mais zunehmend als Spezialprodukt definiert, wobei vom Abnehmer die Einhaltung bestimmter Auflagen beim Anbau gefordert wird. Solche identitätserhaltenden Programme wurden speziell für GVO freien Mais geschaffen, um Absatzmärkte zu bedienen, die GVO-Freiheit verlangen. Abgesehen von der Schaffung derartiger Systeme ist unklar, inwieweit der GV-Maisanbau den konventionellen beziehungsweise biologischen Maisanbau beeinträchtigt, da GVO-Kontaminationen nicht systematisch in konventionellem oder biologischem Maisprodukten überprüft werden. Studien berichten jedoch von Managementmaßnahmen, die vor allem von Biomaisbauern getroffen werden, um GVO-Kontaminationen beim Anbau zu vermeiden. Die Maßnahmen reichen von Absprachen mit Nachbarlandwirten bis zur Einhaltung von Pufferzonen zu GV- Maisfeldern. Ein regionaler Ansatz zur Lösung der Koexistenzfrage durch Schaffung eines regionalen GVO Beratungskommittees sowie aufgrund der Durchführung regionaler Auskreuzungsstudien scheint in einem US-Verwaltungsbezirk erfolgreich zu sein. Ein weiterer Aspekt, der bis dato in der Koexistenzfrage von Mais kaum beachtet wurde, ist das Maiszünsler-Resistenzmanagement. Die Frage, wie man Resistenzbildung von Maiszünslern bei Bt-Maisanbau verhindern beziehungsweise verzögern will, ist wesentlich für den Erfolg dieser Insektenbekämpfungsstrategie. Bei einem kommerziellen Anbau von Bt-Mais in Österreich ist ein Resistenzmanagementplan einzurichten. Die derzeit angewandte Refugien/hohe Dosis-Strategie verlangt die Ausweisung von Mais- Refugienflächen beim Anbau von Bt-Mais durch den Landwirt. Die Frage, wie groß ein Refugium sein soll und wie es räumlich angelegt werden soll, wird zur Zeit noch wissenschaftlich diskutiert. Neben Daten zur allgemeinen Biologie und Populationsbiologie des Maiszünslers sind Resistenzallel-Initialfrequenzen und mögliche agronomische und ökologische Einflüsse auf die Resistenzentwicklung des Zünslers spezifisch für Österreich zu erheben. Raps Die in Europa entstandene Kulturpflanze Raps (Brassica napus) ist ein amphidiploides Derivat aus der Hybridisierung von Kohl und Rübsen. Als Wildpflanze ist Raps unbekannt. Verwilderter Raps tritt jedoch häufig zumeist in Folge von Samenverlusten an Ruderalstandorten auf. Seit der erfolgreichen Züchtung von 00-Sorten (frei beziehungsweise arm an Erucasäure und Glucosinolaten) kann Raps als Ölsaat für die menschliche Ernährung, sowie Rapsschrot als Futtermittel für Nutztiere eingesetzt werden. Zudem gewinnt Raps als nachwachsende Rohstoffquelle zunehmend an Bedeutung. 10

16 Raps ist eine der Kulturpflanzen, bei denen derzeit intensivst an gentechnischen Modifikationen gearbeitet wird. Veränderungen betreffen vor allem die Herbizidresistenz, die männliche Sterilität, Pilzresistenz und Inhaltsstoffe. Gentechnisch veränderte Rapssorten gehen zumeist von Hybridsorten aus. Obwohl der Fokus der gentechnischen Modifikationen derzeit auf der Herbizidresistenz liegt, stellt die Unkrautbekämpfung bei einer guten landwirtschaftlichen Praxis nicht das Hauptproblem dar. Pilzkrankheiten und Schädlinge gefährden den Rapsanbau in höherem Maße. Gentechnisch veränderte Rapssorten werden in Übersee (vor allem in Kanada) bereits großflächig angebaut. Als Quellen für unbeabsichtigte GVO-Kontaminationen im Erntegut konnten vor allem das Saatgut und Fremdbefruchtung während des Rapsanbaus, sowie technische Verunreinigungen identifiziert werden. Da Saatgut den Ausgangspunkt für den Anbau von Kulturpflanzen darstellt, ist dessen Reinheit eine Grundvoraussetzung, um GVO- Kontaminationen möglichst gering zu halten. Für Raps-Saatgut steht in der Europäischen Union aktuell ein Schwellenwert für GVO-Kontaminationen von 0,3% zur Diskussion. Bei diesem Schwellenwert wird allerdings nicht zwischen verschiedenen Saatgut- Generationen unterschieden, was die Folge hat, dass dem Saatgut produzierenden Landwirt kein Spielraum für zufällige unvermeidbare Kontaminationen zur Verfügung steht. Österreich ist bezüglich der Versorgung mit Basissaatgut von Raps zu einem hohen Maße von Importen abhängig. Hierbei besteht aktuell für Österreich das größte Risiko für GV-Rapskontaminationen. Vermehrungs- und zertifiziertes Saatgut von Raps werden hingegen im Inland vermehrt. Österreich besitzt eine gesetzlich geregelte hohe Anforderung an die Sortenreinheit. Fremdbefruchtung spielt bei Raps eine wichtige Rolle als Quelle für GVO- Kontaminationen. Raps ist sowohl auto- als auch allogam, wobei der Fremdbefruchtungsanteil bis zu 100% betragen kann. Demzufolge ist bei Hybridrapsund Verbundsorten mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für Einkreuzungen zu rechnen. Der kleine, klebrige Pollen kann durch Wind, Insekten und Berührungskontakt verbreitet werden. Zahlreiche Faktoren wie etwa der Fortpflanzungsmodus, die emittierte Pollenmenge, die Lebensfähigkeit des Pollen, Bestäubungsvektoren, Blühsynchronität, Sorteneffekte und sexuelle Kompatibilität, Größe der Pollenquelle und des rezeptors, klimatische, sowie topographische Gegebenheiten nehmen Einfluss auf die Pollenverbreitung. Nah verwandte Arten von Raps, die entweder kultiviert, verwildert oder wild auftreten, sowie Durchwuchs können als Fremdpollenquelle fungieren. In Österreich kommen mehr als 20 potentielle Hybridisierungspartner von Raps (Tribus Brassiceae und ev. die Gattung Sisymbrium) vor, von denen die Arten Brassica napus (Ruderalpopulationen), Brassica rapa, Diplotaxis tenuifolia, Raphanus raphanistrum und Sinapis arvensis die höchste Relevanz besitzen. Die meisten der Hybridisierungspartner von Raps haben ihren Vorkommensschwerpunkt im Agrarraum. Die generelle Neigung zur Fremdbefruchtung, die große Attraktivität der Rapsblüten für bestäubende Insekten und die Leichtigkeit des Pollens sind Ursachen für das große Hybridisierungspotential von Raps mit seinen verwandten Arten. Vor allem die zahlreich auftretenden Ruderalpopulationen sowie der massive Durchwuchs von Raps (bis zu Samen/m 2 oder mehr) müssen im besonderen Maße als mögliche Fremdpollenquellen berücksichtigt werden, da es sich hier um die gleiche Art wie die Kulturpflanze handelt. Ruderalraps tritt in großer Häufigkeit entlang von Transportwegen (Straßen, Feldwege, Bahngleiskörper), an Bach- und Flussufern, sowie an unterschiedlichen Ruderalstandorten (Schutthalden, Erdaufschüttungen, u.a.) auf. Zudem spielen die Samenverbreitung und die Persistenz der Bodensamenbank von Raps eine maßgebliche Rolle als GVO-Kontaminationsquelle. Im Zuge von Transportverlusten, Umlagerungen von Erdaushubmaterial und zu einem geringeren Teil von Samenvertragung durch Tiere (Vögel, Säugetiere) können die Rapssamen über sehr große Distanzen vertragen werden. Die Samen bleiben über einen langen Zeitraum (bis zu 15 Jahre) im Boden lebensfähig, was den Durchwuchs zu einem über Jahre anhaltenden agrarischen Problem für den Rapsanbau macht. GVO-Kontaminationen technischen Ursprungs gehen auf Vermischungen des Erntegutes mit GVO- Komponenten in Posterntevorgängen zurück. 11

17 Um ein Nebeneinander der verschiedenen Anbausysteme von Raps unter Koexistenzbedingungen sichern zu können, wäre als Grundvoraussetzung die Durchführung einer Reihe von Maßnahmen erforderlich. Aufgrund der speziellen biologischen Grundgegebenheiten (großes Hybridisierungspotential, nachgewiesene Überbrückung von Pollenflugdistanzen im Kilometerbereich, massive Samenproduktion, Persistenz der Bodensamenbank, Durchwuchs) wäre ein österreichspezifischer Maßnahmenkatalog sowohl für die Saatgutproduktion als auch für den Konsumanbau im Falle von Raps im Vergleich zu den Kulturpflanzen Mais und Zuckerrübe wesentlich umfangreicher und mit einem großen Arbeits- und Kostenaufwand verbunden. Die zur Verfügung stehenden Studien zur Koexistenz zeigen eine große Variation bezüglich der unter Koexistenzbedingungen zu setzenden Maßnahmen, um den festgelegten Schwellenwert von 0,9% im Endprodukt einhalten zu können. Die Maßnahmen sollten so gewählt werden, dass ein Sicherheitsspielraum gegeben ist. Österreichspezifischer Maßnahmenkatalog für Konsumgut von Raps Die Reinheit des Ausgangssaatguts ist von besonderer Bedeutung, da GVO- Verunreinigungen im Saatgut durch den gesamten Konsumrapsanbau mitgetragen und potenziert würden. Die Wahl langer Fruchtfolgen von mindestens acht bis zwölf Jahren in Abhängigkeit vom nachfolgenden Bewirtschaftungstyp wäre ein erfolgversprechendes Durchwuchsmanagement bei Raps. Eine effektive Durchwuchsbekämpfung würde allerdings eine gute Zusammenarbeit der Bauern erfordern. Die in Kanada praktizierte Maßnahme der Reduktion der Bodenbearbeitung zur Verringerung der Persistenz der Bodensamenbank wäre in Österreich nicht zielführend, da sie in der Folge zu einer notwendigen unerwünschten Erhöhung des Herbizideinsatzes führen würde. Faktoren, die die Wahl der erforderlichen Feldabstände beeinflussen, sind vor allem der Sortentyp, die Feldgröße, die Bewirtschaftungsform, sowie topographische und klimatische Gegebenheiten. Trotz des Vorhandenseins einiger wissenschaftlicher Studien zum Pollenflug und zur Auskreuzung herrscht aufgrund der sehr unterschiedlichen und oftmals wegen des verschiedenartigen Methodendesigns nicht vergleichbaren Studienergebnisse in Wissenschaftskreisen nach wie vor große Unsicherheit über die Wahl der notwendigen Mindestdistanzen im Rapsanbau, durch die Fremdbefruchtungsraten möglichst gering gehalten werden sollten. Hierbei ist die Einschätzungen von Hybrid- und Verbundsorten aufgrund des hohen Fremdbefruchtungsanteils besonders schwierig. Für eine erste Situationsabschätzung wurden die in der österreichischen Saatgutproduktion von Basissaatgut praktizierten Distanzen für Nichthybrid-Sorten (200 m) und Hybrid-Sorten (500 m) für die österreichspezifischen Simulationen herangezogen. Die festgelegten Isolationsdistanzen sollten auch strukturelle und topographische Gegebenheiten mitberücksichtigen. Ob Isolationszonen von 200 m beziehungsweise 500 m für das Erreichen eines möglichst niedrigen Schwellenwertes beim Konsumrapsanbau, der für GVO-Kontaminationen im Endprodukt von 0,9% noch Spielraum für technische Verunreinigungen lassen sollte, ausreichend sein werden, ist jedoch mehr als fraglich. Von Wissenschaftsseite werden wesentlich größere Isolationszonen um die betreffenden GV-Rapsfelder gefordert, die sich unter Berücksichtigung der Flugdistanzen von bestäubenden Insekten im Kilometerbereich (mindestens 4 km) befinden müssten. Die Durchführbarkeit und Sinnhaftigkeit der Umsetzung einer derartigen Distanz in der kleinteiligen österreichischen Kulturlandschaften sei allerdings dahingestellt. In jedem Fall müsste ein zukünftiges Management von Isolationszonen derart geregelt sein, dass basierend auf regelmäßig durchgeführten Kontrollen flexible Anpassungen der erforderlichen Distanzen durchgeführt werden könnten. Ein Management der Ackerbeikrautflora der relevanten Rapsfelder zur Entfernung potentieller Hybridisierungspartner erscheint auf den ersten Blick sinnvoll. Bei Kenntnis der Häufigkeit und der Vielzahl an von Brassicaceae besiedelten Ruderalstandorten in österreichischen Rapsanbaugebieten ist ein derartiges Unterfangen jedoch von der Durchführbarkeit unter einem realistischen Zeitaufwand nicht praktikabel. Derartige Maßnahmen würden zusätzlich zum Biodiversitätsverlust im Agrarraum beitragen und wären folglich aus Naturschutzsicht abzulehnen. Die Rolle von Barrierepflanzungen als Pollenfilter ist bereits wissenschaftlich belegt, konkrete Daten zu deren Effizienz liegen jedoch bis dato nicht vor. Barrieren mit Anpflanzungen von nichtgv-raps haben sich 12

18 diesbezüglich als die effektivste Maßnahme herausgestellt. Aufgrund ähnlicher Blühzeitpunkte und der Breite der Blühfenster (inklusive Nachblüte) der in Österreich angebauten Winterrapssorten wäre der Anbau von GV- und nichtgv-sorten mit verschiedenen Reifezeitpunkten nicht von Erfolg gekrönt. Das Entfernen von in Rapsanbaugebieten positionierten Bienenstöcken würde eine Quelle für unerwünschte Fremdbefruchtung eliminieren. Für Imker wären jedoch Ertrags- und Qualitätseinbußen in der Honigproduktion die Folge. Einer sorgfältigen Reinigung aller zum Einsatz kommenden landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen für Ernte, Transport und Lagerung kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Benützung von Gemeinschaftsgeräten wäre bei diesen Tätigkeiten eine zielführende Maßnahme, würde jedoch einen organisatorischen Mehraufwand bedeuten. In Österreich allerdings besteht bereits die Einrichtung von Maschinenringen für Raps. Um unerwünschten Samenverlusten beim Transport entgegenzuwirken, haben sich als bevorzugte Transportform Kleinchargen oder geschlossenen Container herausgestellt. Zudem sollten die Transportwege möglichst gering gehalten werden. Eine vollständige Trennung der Annahme- und Warenflüsse von GV- und nichtgv-produkten wäre zur Vermeidung von Vermischungen wesentlich. Neben einer guten landwirtschaftlichen Praxis im Rapsanbau wären zusätzlich verstärkt Kontrollmaßnahmen erforderlich. Ein organisatorischer Mehraufwand würde vor allem die Absprache unter den österreichischen Rapsbauern betreffen, die sich unter zu Hilfenahme von Katasterplänen verstärkt koordinieren müssten. GV-Anbauflächen von Raps müssten in einem österreichspezifischen Ortsregister eingetragen werden (Artikel 31, No. 3 (a) und (b) der Richtlinie 2001/18/EG). Österreichspezifischer Maßnahmenkatalog für Raps-Saatgut Zur Vermeidung von GVO-Kontaminationen bei der Saatgutproduktion von Raps wäre die Durchführung ähnlicher Maßnahmen wie im Konsumrapsanbau erforderlich. Unterschiede beträfen das Durchwuchsmanagement. Hier wäre die Einhaltung längerer Fruchtfolgen (mindestens zehn bis zwölf Jahre) notwendig. Zur Reduktion von Durchwuchs werden zudem bereits heute vor allem für die Saatgutvermehrung neuer Sorten jungfräuliche Felder gewählt. Diese Maßnahmen bewirken jedoch, dass die Vermehrungsflächen von Raps in Österreich großräumig verteilt sind. Die aktuell praktizierten Isolationsabstände bei Nicht-Hybridsorten von Raps sind für die Basissaatgutvermehrung mit 200 m und für die Produktion von zertifiziertem Saatgut mit 100 m festgelegt. Für die Vermehrung von Hybridsaatgut sind entsprechende Distanzen von 500 m beziehungsweise 300 m vorgeschrieben. Unter Koexistenzbedingungen wären diese Distanzen allerdings nach Meinung der AGES (2004) für die Einhaltung des diskutierten Schwellenwertes von 0,3% nicht ausreichend. Ein zielführenderer Ansatz wäre demzufolge die Einrichtung von geschlossenen Saatgutvermehrungsgebieten beziehungsweise von geschlossenen Anbaugebieten für Konsumgut sowohl für GV- als auch für nichtgv-raps. Abgegrenzte Konsumraps-Anbaugebiete wären zudem notwendig, um auch in Zukunft eine flexible Erweiterung von Vermehrungsflächen in der Saatgutproduktion auch unter Koexistenzbedingungen ermöglichen zu können. Derartige Produktionsgebiete müssten eine Kernzone mit randlichen Pufferbereichen aufweisen, die zusammen ein ausreichend großes Flächenausmaß im Umfang von mehreren politischen Bezirken umfassen und dynamisch und flexibel gestaltet sein müssten. Die Umsetzung geschlossener Saatgut- Produktionsgebiete ist laut der Studie der AGES (2004) als Selbstverständlichkeit zu betrachten. Auch Middelhoff & Windhorst (2004) bestätigen die Notwendigkeit von geschlossenen Rapsanbaugebieten sogar für die wesentlich grobteiligere Landschaftsstruktur (Schlagflächen von 25 ha) in Schleswig-Holstein. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass auch dieser Ansatz keiner 100%igen Isolation entspricht. Es müssten beispielsweise Offentransporte von GV-Rapssamen durch die Schutzzonen, sowie Anlieferungen von Erdaushubmaterial aus GV-Rapsanbauregionen gänzlich unterbunden werden. 13

19 Um die vorgeschlagenen Maßnahmen evaluieren zu können, wurden im Rahmen der vorliegenden Studie in drei österreichischen Testgebieten (Sigmundsherberg/NÖ, Zurndorf/Bgld., St. Peter am Hart/OÖ) Simulationen für einen GVO-Anbauanteil von 10% beziehungsweise 50% durchgeführt. Die Verteilung der GV-Rapsfelder erfolgte zufällig oder in einer Cluster-Anordnung, die die Situation von abgeschlossenen Anbaugebieten im Kleinen demonstrieren sollte. Unter Einhaltung der Isolationszonen von 200 m und 500 m wurden die für den konventionellen Konsumrapsanbau nicht mehr zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen eruiert. Die Simulationen zeigen in allen drei Testgebieten, dass auch in Regionen, in denen Raps nur als Nebenkultur angebaut wird, ein geringer GV-Rapsanbauanteil von 10% bei einer zufälligen Verteilung der GV-Rapsfelder unter Einhaltung einer Schutzzone von nur 200 m bereits mit bis zu 36,4% zu einer erheblichen Blockierung von NichtGV-Rapsfeldern für den konventionellen Rapsanbau führen würde. Bei einer geclusterte Anordnung der GV- Rapsfelder wäre der Flächenverlust mit bis zu einem knappen Fünftel um Wesentliches geringer. Unter Anwendung einer 500 m-isolationszone würden bei einer Zufallsverteilung fast bis zu Dreiviertel beziehungsweise bei einer Zusammenlegung der Felder bis zu maximal einem guten Fünftel der nichtgv-felder nicht mehr für einen konventionellen Rapsanbau zur Verfügung stehen. Bei einem 50%igen GV-Rapsanteil wäre in den drei Testregionen bei einer Zufallsverteilung und einer 200 m Isolationsdistanz nur mehr ein geringer beziehungsweise einer 500 m-zone gar kein konventioneller Rapsanbau mehr möglich. Auch in diesen Fällen würde eine günstig lokalisierte Clusteranordnung der GV-Felder die Situation entschärfen. Zudem würde das häufige Vorkommen von GV-Raps-Durchwuchs den Flächenverlust zusätzlich dramatisch erhöhen, da die landwirtschaftlichen Flächen, auf denen zuvor GV-Raps kultiviert wurde, aufgrund der hohen Persistenz der Bodensamenbank für Jahre (bis zu 15) für den konventionellen Rapsanbau blockiert wären. GV-Raps-Durchwuchs würde allerdings auch für benachbarte Rapsfelder eine GV-Pollenquelle darstellen. Die in den Simulationen gemessenen Distanzen von Rapsdurchwuchs zum nächstgelegenen Rapsfeld betrugen im Durchschnitt zwischen 92,1 und 219,6 m (minimal 0,5 m, maximal 1.002,8 m), wobei die Mehrzahl der Durchwuchspflanzen (Zurndorf zirka 70%) in weniger als 100 m Entfernung vom nächstgelegenen Rapsfeld zu finden war. Allen Testregionen gemeinsam war, dass die weitaus meisten Durchwuchsfunde innerhalb der ersten 300 m gemacht werden konnten, also in auch unter für den Pollenflug nichtbegünstigten Gegebenheiten in relativ leicht zu überbrückenden Entfernungen. In allen drei Testregionen fanden sich zahlreiche Brassicaceae (Sigmundherberg: 15, Zurndorf: 20, St. Peter am Hart: 16). Auf relevante Arten wie etwa auf Ruderalraps könnten Transgene von GV-Raps übertragen werden, die auf diese Weise in den natürlichen Genpool gelangen und infolge zukünftige GV- Pollenquellen für NichtGV-Rapskulturen darstellen würden. Als durchschnittlicher Distanzbereich von Ruderalrapspopulationen entlang von Bahngleisen (potentieller Verbreitungskorridor) zum nächstgelegenen Rapsfeld wurden Werte zwischen 101,6 und 240,2 m berechnet, mit einem Minimum von 3,2 m und einem Maximum von 784,9 m. Die Simulationen zeigen sehr deutlich, dass Faktoren wie vorgegebene agrarische und topographische Strukturen, klimatische Gegebenheiten, GV-Raps-Anbauanteil, Ausmaß der Isolationszonen und das regionale Vorkommen von Durchwuchs, Ruderalraps und anderen potentiellen Hybridisierungspartnern von Raps einen erheblichen Einfluss auf die Durchführbarkeit von Koexistenz in den betreffenden österreichischen Agrarregionen nehmen. Obwohl die österreichspezifischen Simulationen zur einfacheren Demonstration mit minimalen Isolationsdistanzen und zum Teil in Regionen mit Raps als Nebenkultur durchgeführt wurden, würde bereits unter entschärften Bedingungen Koexistenz von Raps an die Grenzen der Umsetzbarkeit stoßen. Demzufolge wird eine Koexistenz im Falle von Raps trotz der Durchführung zusätzlicher arbeits- und kostspieliger Maßnahmen für Österreich unter Einhaltung der angestrebten Ziele, sowie der Berücksichtigung der Zeitachse nicht umsetzbar sein. Beispiele aus Westkanada haben zudem bereits gezeigt, dass innerhalb einer Zeitspanne von nur zehn Jahren enormen Problemen mit Ruderalraps entstanden sind, der aufgrund von Mehrfachherbizidresistenzen ( stacked genes ) trotz gezielter Maßnahmensetzung in seiner Ausbreitung und Beständigkeit heute nicht mehr zu kontrollieren ist. Ähnliche oder 14

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