Gewässerentwicklungskonzept Sense21

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gewässerentwicklungskonzept Sense21"

Transkript

1 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Fischereiinspektorat Tiefbauamt des Kantons Freiburg Sektion Gewässer Gewässerentwicklungskonzept Sense21 Teil F: Umsetzung Dezember 2015 Flussbau AG SAH dipl. Ing. ETH/SIA flussbau.ch

2 Impressum Auftraggeberschaft Tiefbauamt Kanton Bern, Oberingenieurkreis II Schermenweg11, 3001 Bern, Tel , Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Fischereiinspektorat Schwand, 3110 Münsingen, Tel , Tiefbauamt Kanton Freiburg, Sektion Gewässer Chorherrengasse 17, Postfach, 1701 Freiburg, Tel Projektleitung Flussbau AG SAH, Schwarztorstrasse 7, 3007 Bern Lukas Hunzinger Projektbearbeitung Flussbau AG SAH, Schwarztorstrasse 7, 3007 Bern Seline Stalder, Lukas Hunzinger Ad!vocate, Helvetiastrasse 5, 3006 Bern Philippe Dietschi, Karl Ludwig Fahrländer Dokumenteninformation Projekttitel Gewässerentwicklungskonzept Sense21 Dokumententitel Teil F: Umsetzung Dokumentendatum Version v1.3, von der Auftraggeberschaft verabschiedet

3 Inhalt 1 Einleitung 1 2 Vom Gewässerentwicklungskonzept zur Richtplanung 3 3 Umsetzung einzelner Massnahmen 5 4 Weitere Zusammenarbeit 7

4

5 1 1 Einleitung Die im Teil E des GEK Sense21 definierten Massnahmen sind auf einer hohen Flughöhe definiert worden. Sie müssen im Rahmen der Umsetzung konkretisiert und präzisiert werden. Zudem ist das Gewässerentwicklungskonzept nicht behördenverbindlich. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden behördenverbindich, wenn sie in einen Richtplan einfliessen. In diesem Dokument werden Wege aufgezeigt, wie das GEK in den beiden Kantonen Bern und Freiburg zeitnah und inhaltllich kongruent in die Richtplanung überführt werden kann. Im Weiteren beschreibt das Dokument allgemein gültige Grundsätze für die Umsetzung konkreter Massnahmen. Einzelne, insbesondere kurzfristige Massnahmen, können von den Gemeinden oder den kantonalen Fachstellen auch umgesetzt werden, ohne dass dazu ein Richtplan erarbeitet wird.

6

7 3 2 Vom Gewässerentwicklungskonzept zur Richtplanung Das GEK Sense21 ist bewusst als (noch) nicht behördenverbindliches Konzept ausgestaltet. Es soll aber in beiden Kantonen - als Grundlage für möglichst rasch zu erlassende behördenverbindliche Richtpläne dienen. Im Kanton Bern bildet dafür Art. 16 Abs. 2 WBG BE 1 die geeignete Rechtsgrundlage. Danach hat der Regierungsrat einen Richtplan für Gewässer mit erhöhtem Koordinationsbedarf zu erlassen, soweit für diese noch keine überkommunale Richtplanung besteht. Genau davon ist hier auszugehen. Im Kanton Bern ist deshalb als nächstes ein kantonaler Gewässerrichtplan Sense zu erarbeiten, wofür das GEK eine ideale Grundlage bildet. Im Kanton Freiburg hat der von den beteiligten Gemeinden zu erlassende Richtplan der Einzugsgebiete nach Massgabe von Art. 4 GWG FR 2 festzulegen, wie die Ziele, Vorgaben und Grundsätze der kantonalen Richtplanung, insbesondere im Bereiche der Gewässerbewirtschaftung umgesetzt werden sollen. Gegenstand dieses interkommunalen Richtplans der Einzugsgebiete bilden damit auch die sich aus dem GEK ergebenden Vorgaben für die Sense. Daneben sind im gleichen Richtplan der Einzugsgebiete aber auch noch viele andere Themen zu behandeln und vorerst zu erarbeiten. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass es noch mehrere Jahren dauern dürfte, bis im Kanton Freiburg ein umfassender interkommunaler Richtplan der Einzugsgebiete vorliegen wird. Um das GEK schon früher auch im Kanton Freiburg behördenverbindlich umsetzen zu können, drängt es sich auf, dass die drei betroffenen Freiburger Gemeinden Bösingen, Wünnewil-Flamatt und Ueberstorf für die Sense schon vorher einen Teilrichtplan Sense erlassen. Das Tiefbauamt des Kantons Freiburg (Sektion Gewässer) ist dabei bereit, die drei Gemeinden auf ihr Ersuchen hin massgeblich zu unterstützen. Damit sollte es möglich sein, auf beiden Seiten der Sense schon bald über einen Richtplan zu verfügen, der die Vorgaben des GEK behördenverbindlich umsetzt. Auch Dank der Mitwirkung des Tiefbauamtes des Kantons Freiburg besteht dabei Gewähr für eine umfassende Koordination und für aufeinander abgestimmte Festlegungen in beiden Richtplänen, auch wenn diese auf unterschiedlichenen Ebenen (Bern: Kanton, Freiburg: Gemeinden) erlassen werden. 1 Wasserbaugesetz des Kantons Bern vom 14. Februar 1989, WBG BE, BSG Gewässergesetz des Kantons Freiburg vom 18. Dezember 2009, GWG FR, SGF 812.1

8

9 5 3 Umsetzung einzelner Massnahmen Bei der Umsetzung von Massnahmen aus dem Gewässerentwicklungskonzept Sense21 gelten die folgenden Grundsätze: Die Verfahren zur Projektierung, Bewilligung und Finanzierung von einzelnen Massnahmen richten sich nach dem jeweils geltenden (kantonalen) Recht. Die Fachstellen der Kantone und des Bundes werden, wie bei allen Projekten üblich, in die Planung mit einbezogen. Wenn Massnahmen kantonsübergreifend projektiert und realisiert werden, sind die Verfahren möglichst gut zu koordinieren und so durchzufüren, dass eine grösstmögliche Mitwirkung der Bevölkerung beider Kantone gewährleistet ist. Bei der Umsetzung von baulichen und planerischen Massnahmen ist das Einverständnis von direkt betroffenen Grundeigentümer Voraussetzung, es sei denn, die jeweilige Gesetzgebung sehe die Möglichkeit von Enteignungen vor. Nachteile und insbesondere Eigentumsbeschränkungen, welche sich aus der Umsetzung von bestimmten Massnahmen ergeben, sind auszugleichen, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Enteignungsentschädigungen für Landerwerb, Realsersatz, allfällige andere Kompensationsleitstungen). Die Ziele des Gewässerentwicklungskonzepts sind nicht frei von Konflikten. Insbesondere sind Zielkonflikte zwischen Hochwasserschutz, Revitalisierung, Land- und Forstwirtschaft möglich. In manchen Fällen muss der Zielkonflikt im einzelnen Projekt durch eine Abwägung von Interessen gelöst werden.

10

11 7 4 Weitere Zusammenarbeit Mit dem GEK Sense21 ist die kantonsübergreifende Zusammenarbeit erstmals gleichsam institutionalisert worden. Neben den Kantonen haben sich auch die Gemeinden, Verbände, NGOs (Begleitgruppe Sensetal), betroffene Grundeigentümer, Interessenvertreter, aber auch die breite Bevölkerung (Bürgerforen) an der gemeinsamen Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes beteiligt. Langfristig sinnvolle Strukturen der Zusammenarbeit sind erfahrungsgemäss jene, welche organisch gewachsen sind. Die bei der Erarbeitung des GEK Sense21 erprobte, breit abgestützte, kantonsübergreifende Zusammenarbeit hat sich bewährt. Es drängt sich deshalb auf, sie weiter zu führen und allmählich auszubauen. Dies gilt zunächst für die jeweilige innerkantonale Zusammenarbeit unter den betroffenen Gemeinden desselben Kantons. Im Kanton Bern naheliegend wäre dabei, dass sich die vom GEK Perimeter betroffenen bernischen Gemeinden Laupen, Neuenegg und Köniz zu einem Wasserbauverband oder eine Schwellenkorportion im Sinne von Art. 10 Abs. 1 Ziff. 2 WBG-BE zusammen schliessen und ihre Wasserbaupflichten entlang der Sense gemeinsam wahrnehmen. Auch für die freiburgischen Gemeinden Bösingen, Wünnewil Flamatt und Ueberstorf im GEK Perimeter ist denkbar, dass sie ihre Aufgaben in einer Organisationsform des kantonalen Gemeindegesetzes und damit wohl im Rahmen eines Gemeindeverbandes erfüllen. Für eine ausreichende innerkantonale Zusammenarbeit an der Sense bestehen damit gute und gesetzlich ausreichend verankerte Grundlagen. Damit bleibt die interkantonale Koordination und Zusammenarbeit. Dafür bietet es sich an, die Begleitgruppe Sensetal, welche bei der Entwicklung des GEK Sense21 wichtige Aufgaben erfüllte und sich bewährte, allmählich um- und auszubauen. Zunächst soll dabei aus der Begleitgruppe heraus eine überkommunales Organ gegründet werden (Massnahme H1), welches (vorerst) keine eigene Rechtspersönlichkeit zu haben braucht, sondern auch ein Verein oder (später) ein (interkantonaler) Zweckverband sein kann. Mit diesem Organ kann die interkantonale und überkommunale Zusammenarbeit für die an der Sense anfallenden raumwirksamen Tätigeiten weiter geführt und (allmählich) immer besser institutionalisiert werden. Für den Wasserbau kann die Zusammenarbeit schliesslich durch eine Zusammenlegung der jeweiligen innerkantonalen Wasserbauträger (Gemeindeverbände) zu einem interkantonalen Wasserbauverband führen, an dem alle Gemeinden im Perimeter des GEK beteiligt sind (Bösingen, Köniz, Laupen, Neueunegg, Uebertstorf, Wünnewil Flamatt) und der die zu treffenden wasserbaulichen Vorkehren kantonsübergreifend anordnen (und finanzieren) kann. Grundlage für die interkantonale Zusammenarbeit in den zu bildenden und zu entwickelnden interkantonalen Organen bildet dabei die auf dem GEK Sense21 fussende interkantonale Richtplanung (vgl. Ziff. 2), die (in Etappen) in grundeigentümerverbindliche Projekte umzusetzen sein wird. Wenn es parellel dazu gelingen würde, den interkantonalen Organen (schrittweise) zunehmende Entscheidkompetenzen einzuräumen, würde dies die zwingend erforderliche interkantonale Verfahrenskoordination und damit die Zusammenarbeit an der Sense stark vereinfachen. Wesentlich scheint dabei, dass die Modalitäten der Zusammenarbeit nicht einfach auf dem Papier entstehen, sondern sich aus den bestehenden Ansätzen heraus allmählich weiter entwickeln und auch tatsächlich gelebt werden.

Gewässerentwicklungskonzept Sense21

Gewässerentwicklungskonzept Sense21 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Fischereiinspektorat Tiefbauamt des Kantons Freiburg Sektion Gewässer Gewässerentwicklungskonzept Sense21

Mehr

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand )

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand ) 46.5 Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom 0.0.0 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung der Artikel e ff. des Bundesgesetzes vom. Juli 966

Mehr

Einzugsgebiet Murtensee. Abgrenzung

Einzugsgebiet Murtensee. Abgrenzung Einzugsgebiet see Abgrenzung Umsetzung des GewG Service de l environnement SEn Amt für Umwelt AfU Direction de l aménagement, de l environnement et des constructions DAEC Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion

Mehr

Kanton Bern. Referent/Referentin ANLASS / THEMA

Kanton Bern. Referent/Referentin ANLASS / THEMA Referent/Referentin ANLASS / THEMA 1 Gewässerentwicklungskonzept STRATEGISCHE PLANUNG 2011 2014 2 Bild Hans Kobi Gewässerentwicklung im 3 Ausgangslage Änderungen Gewässerschutzgesetz (GSchG) per 1. Januar

Mehr

Kontakt

Kontakt Kontakt Kanton Bern Tiefbauamt, Oberingenieurkreis II Schermenweg 11, Postfach 3001 Bern Telefon 031 634 23 40 E-Mail info.tbaoik2@bve.be.ch Fischereiinspektorat Renaturierungsfonds Schwand 17 3110 Münsingen

Mehr

Einzugsgebiet Obere Sense. Abgrenzung

Einzugsgebiet Obere Sense. Abgrenzung Einzugsgebiet Obere Sense Abgrenzung Umsetzung des GewG Service de l environnement SEn Amt für Umwelt AfU Direction de l aménagement, de l environnement et des constructions DAEC Raumplanungs-, Umwelt-

Mehr

Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Prüfungsbericht nach Art. 17 RPV

Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Prüfungsbericht nach Art. 17 RPV Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Raumentwicklung Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Prüfungsbericht nach Art. 17 RPV 3003 Bern, 10.3.03 - 2 - Inhalt

Mehr

Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018

Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018 15. Oktober 2018 Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018 Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner von Bannwil Über den Stand der Arbeiten

Mehr

Gewässerrichtplan (GRP) Kander

Gewässerrichtplan (GRP) Kander Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis I Gewässerrichtplan (GRP) Kander Projekthandbuch Bern, 25.9.2010 Flussbau AG dipl. Ing. ETH/SIA SAH flussbau.ch Schwarztorstr. 7, CH-3007 Bern Tel. 031-376

Mehr

Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Prüfungsbericht nach Art. 17 RPV

Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Prüfungsbericht nach Art. 17 RPV Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Raumentwicklung Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Prüfungsbericht nach Art. 17 RPV 3003 Bern, Mai 2004 - 2 - Inhalt

Mehr

Gewässerentwicklungskonzept Sense21

Gewässerentwicklungskonzept Sense21 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Fischereiinspektorat Tiefbauamt des Kantons Freiburg Sektion Gewässer Gewässerentwicklungskonzept Sense21

Mehr

Gewässerentwicklungskonzept Sense21

Gewässerentwicklungskonzept Sense21 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Fischereiinspektorat Tiefbauamt des Kantons Freiburg Sektion Gewässer Gewässerentwicklungskonzept Sense21

Mehr

und der Kommission Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG) (Änderung)

und der Kommission Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG) (Änderung) Antrag des Regierungsrates Gesetz 7. über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG) (Änderung) Gemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Kommission Gesetz 7. über Gewässerunterhalt und

Mehr

Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan

Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan Bernhard Fischer Abteilung Raumentwicklung 24.02.2015 Richtplan Grundzüge (RPG) Art. 8 Mindestinhalt

Mehr

ASF 2016_142. Gesetz. zur Änderung der Gesetzgebung über die Veröffentlichung der Erlasse (Vorrang der elektronischen Fassung)

ASF 2016_142. Gesetz. zur Änderung der Gesetzgebung über die Veröffentlichung der Erlasse (Vorrang der elektronischen Fassung) Gesetz vom 3. November 2016 Inkrafttreten:... zur Änderung der Gesetzgebung über die Veröffentlichung der Erlasse (Vorrang der elektronischen Fassung) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg nach Einsicht

Mehr

Zuständigkeiten beim Hochwasserschutz

Zuständigkeiten beim Hochwasserschutz liessen - sicher und nachhaltig Verkehr und Gewässer sollen fl Zuständigkeiten beim Hochwasserschutz an Fliessgewässern im Kanton Basel-Landschaft Jaroslav Mišun, Leiter Geschäftsbereich Wasserbau Aesch,

Mehr

beschliesst die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK):

beschliesst die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK): Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungvereinbarung WFV)

Mehr

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Renaturierung) Vorentwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Umwelt,

Mehr

Amt für Umwelt. Thurgau. Gewässerraum. Wasserbautagung Donnerstag, 14. März 2019

Amt für Umwelt. Thurgau. Gewässerraum. Wasserbautagung Donnerstag, 14. März 2019 Gewässerraum Wasserbautagung Donnerstag, 14. März 2019 Inhalt Vorgehen Kanton Fachkarte behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Geodaten zum behördenverbindlichen Raumbedarf Grundeigentümerverbindliche

Mehr

Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes

Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes Annina Joost Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes Bachelorarbeit Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich

Mehr

CVP Kanton Luzern. Kanton Luzern Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach Luzern. Luzern, anfangs September 2014

CVP Kanton Luzern. Kanton Luzern Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach Luzern. Luzern, anfangs September 2014 CVP Kanton Luzern Kanton Luzern Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach 3768 6002 Luzern Luzern, anfangs September 2014 Totalrevision des Wasserbaugesetzes Sehr geehrter Herr

Mehr

Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern Fischereiinspektorat / Renaturierungsfonds. Arbeitshilfe Gewässerentwicklungskonzept

Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern Fischereiinspektorat / Renaturierungsfonds. Arbeitshilfe Gewässerentwicklungskonzept Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern Fischereiinspektorat / Renaturierungsfonds AGEK Arbeitshilfe Gewässerentwicklungskonzept 30. Mai 2012 Version 1.0 AGEK Arbeitshilfe Gewässerentwicklungskonzept

Mehr

über Anpassungen des Verordnungsrechts im Umweltbereich, insbesondere hinsichtlich der Programmvereinbarungen für die Programmperiode

über Anpassungen des Verordnungsrechts im Umweltbereich, insbesondere hinsichtlich der Programmvereinbarungen für die Programmperiode Nicht amtlich publizierte Fassung Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts im Umweltbereich, insbesondere hinsichtlich der Programmvereinbarungen für die Programmperiode 2016 2019 vom 28.01.2015

Mehr

Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts im Umweltbereich,

Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts im Umweltbereich, Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts im Umweltbereich, insbesondere hinsichtlich der Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen für die Programmperiode 2016-2019 vom Entwurf Der Schweizerische

Mehr

Das Verfahren zur Totalrevision der Kantonsverfassung

Das Verfahren zur Totalrevision der Kantonsverfassung Das Verfahren zur Totalrevision der Kantonsverfassung Die Beispiele der zweisprachigen Kantone Bern und Freiburg Prof. Dr. ehemaliger Staatsschreiber des Kantons Bern Brig, 23. Mai 2016 Bernisches Staatsrecht

Mehr

Überwachungskonzept Fliessgewässer Kanton Freiburg

Überwachungskonzept Fliessgewässer Kanton Freiburg Service de l environnement SEn Amt für Umwelt AfU Überwachungskonzept Fliessgewässer Kanton Freiburg Elise Folly, Amt für Umwelt Cercl Eau-Tagung 22. und 23. Juni 2017, Monte Verità, Ascona (TI) Direction

Mehr

Revitalisierungsplanung

Revitalisierungsplanung Kurzbericht Revitalisierungsplanung 2016-2035 Einleitung Änderungen im Gewässerschutzgesetz (GSchG) Am 11. Dezember 2009 haben die eidgenössischen Räte mit einer Änderung der Gewässerschutzgesetzgebung

Mehr

WüFla. Kleintierarzt Notfall Kanzlei und Kassa : Montag Freitag Uhr / Uhr oder nach Vereinbarung

WüFla. Kleintierarzt Notfall Kanzlei und Kassa : Montag Freitag Uhr / Uhr oder nach Vereinbarung WüFla Nr. 02 / 16 21. Januar 2016 Nächste Ausgabe: 4. Februar 2016 38. Jahrgang Lokalblatt der Gemeinde Wünnewil-Flamatt Erscheint alle 14 Tage, donnerstags in allen Haushaltungen Herausgeber: Canisius

Mehr

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

über die interkantonalen Verträge (VertragsG) . Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und

Mehr

Verordnung über das Grundstückdateninformationssystem (GRUDIS-Verordnung) Änderung vom

Verordnung über das Grundstückdateninformationssystem (GRUDIS-Verordnung) Änderung vom 1 Verordnung über das Grundstückdateninformationssystem (GRUDIS-Verordnung) Änderung vom 24.05.2017 Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert: 215.321.5 Aufgehoben: Der Regierungsrat des Kantons

Mehr

Mitwirkungsveranstaltung vom Wasserbauplan Hochwasserschutz Chappelebach, Gemeinde Wynigen

Mitwirkungsveranstaltung vom Wasserbauplan Hochwasserschutz Chappelebach, Gemeinde Wynigen Mitwirkungsveranstaltung vom 20.3.2013 Wasserbauplan Hochwasserschutz Chappelebach, Gemeinde Wynigen Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis IV in Burgdorf Christoph Matti, Projektleiter Wasserbau

Mehr

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der

Mehr

Synopse zum Bericht und Antrag des Regierungsrats betreffend Anpassung 16/2 des Richtplans vom 8. November 2016

Synopse zum Bericht und Antrag des Regierungsrats betreffend Anpassung 16/2 des Richtplans vom 8. November 2016 Baudirektion Amt für Raumplanung Kantonalplanung und Grundlagen Synopse zum Bericht und Antrag des Regierungsrats betreffend Anpassung 16/2 des Richtplans vom 8. November 2016 S 2 L7 E 11 Siedlungsbegrenzung:

Mehr

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l'environnement, des Transports, de l'energie et de

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l'environnement, des Transports, de l'energie et de Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l'environnement, des Transports, de l'energie et de la Communication Dipartimento federale dell'ambiente,

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau. Festlegung des behördenverbindlichen Raumbedarfs der Gewässer

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau. Festlegung des behördenverbindlichen Raumbedarfs der Gewässer Thurgau Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Protokoll vom 18. Dezember 2018 Nr. 1074 Festlegung des behördenverbindlichen Raumbedarfs der Gewässer 1. Ausgangslage Mit den Änderungen des Bundesgesetzes

Mehr

Ein Fluss verbindet: Die Thur und ihr Einzugsgebiet. Tagung am Donnerstag, 8. November 2018 Rathaus Weinfelden, Weinfelden TG

Ein Fluss verbindet: Die Thur und ihr Einzugsgebiet. Tagung am Donnerstag, 8. November 2018 Rathaus Weinfelden, Weinfelden TG Ein Fluss verbindet: Die Thur und ihr Einzugsgebiet Tagung am Donnerstag, 8. November 2018 Rathaus Weinfelden, Weinfelden TG Ein Fluss verbindet: Die Thur und ihr Einzugsgebiet Eine Zwischenbilanz zur

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung) 700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.

Mehr

Aufgaben der Raumplanung bei der Realisierung i von neuen Energie-Infrastrukturprojekten

Aufgaben der Raumplanung bei der Realisierung i von neuen Energie-Infrastrukturprojekten Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Inhalt Aufgaben der Raumplanung bei der Realisierung i von neuen Energie-Infrastrukturprojekten

Mehr

Koordination der HWRM-RL und der WRRL in NRW

Koordination der HWRM-RL und der WRRL in NRW Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW Koordination der HWRM-RL und der WRRL in NRW Version 2.0 Stand Februar 2015 Auftraggeber/Projektbegleitung Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,

Mehr

Chance und Herausforderung für die Region Bern und ihre Gemeinden

Chance und Herausforderung für die Region Bern und ihre Gemeinden Chance und Herausforderung für die Region Bern und ihre Gemeinden Jahrestagung forum.landschaft Der Rand im Fokus 9. Mai 2017 Aula ASTRA Gebäude, Ittigen Rita Haudenschild, Gemeinderätin Köniz Programm

Mehr

Departement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Rechtsdienst. Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) bei der Projektierung

Departement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Rechtsdienst. Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) bei der Projektierung Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) bei der Projektierung Urteil des Bundesgerichts vom 3. April 2017 Kantonales Radwegprojekt: Itaslen-Dussnang (Bichelsee-Balterswil und Fischingen) Projekt hätte Verlust

Mehr

Art. 1 Grundsatz

Art. 1 Grundsatz 439.35- Vereinbarung über die Mobilität von Schülerinnen und Schülern in den Regionen Pays-d'Enhaut und Saanenland vom 3.0.004 (Stand 0.08.004) Art. Grundsatz Entsprechend einer langjährigen bis heute

Mehr

Agglomerationsstrategie des Kantons Bern

Agglomerationsstrategie des Kantons Bern Agglomerationsstrategie des Kantons Bern Referat von Christoph Miesch, Vorsteher des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) Tagung vom 25. Januar

Mehr

Antrag des Regierungsrates

Antrag des Regierungsrates Antrag des Regierungsrates Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren

Mehr

Gesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket. Änderungsanträge der vorberatenden Kommission vom 23. März 2016

Gesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket. Änderungsanträge der vorberatenden Kommission vom 23. März 2016 Gesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 22.15.07 15. Der Erlass GDB 874.1 (Kinderund Jugendförderungsgesetz vom 6. Dezember 2012) (Stand 1. Februar 2013) wird wie folgt geändert:

Mehr

asser Immobilien Immobilientreuhand B. Gasser, Eidg. dipl. Immobilientreuhänder Telefon: Fax:

asser Immobilien Immobilientreuhand B. Gasser, Eidg. dipl. Immobilientreuhänder Telefon: Fax: G asser Immobilien Telefon: 031 742 01 01 Fax: 031 742 01 05 B. Gasser, Eidg. dipl. Immobilientreuhänder Austrasse 79 A, Postfach 17, 3176 Neuenegg Immobilientreuhand E-mail info@bgasser.ch Homepage: www.bgasser.ch

Mehr

Eingereicht von: FDP (Flück, Brienz) (Sprecher/ -in) FDP (Moser, Biel/Bienne)

Eingereicht von: FDP (Flück, Brienz) (Sprecher/ -in) FDP (Moser, Biel/Bienne) Kanton Bern Canton de Berne Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires Vorstoss-Nr: 170-2010 Vorstossart: Motion Eingereicht am: 15.09.2010 Eingereicht von: FDP (Flück, Brienz) (Sprecher/

Mehr

5 verlangen - entsprechend der VRöB -, dass die Angebote innert Frist bei der Beschaffungsstelle. 1 vgl. Art. 1 Abs. 2 ÖBG

5 verlangen - entsprechend der VRöB -, dass die Angebote innert Frist bei der Beschaffungsstelle. 1 vgl. Art. 1 Abs. 2 ÖBG Vortrag der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern an den Regierungsrat zur Änderung der Verordnung 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) Der Kanton Bern

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Gemeinde Laupen Kanton Bern (Tiefbauamt, Amt für öffentlichen Verkehr) Sensetalbahn 1 Informationsveranstaltung Mittwoch, 26. November 2014, Aula Schule Laupen Gemeinde Laupen Kanton Bern (Tiefbauamt,

Mehr

Gewässerschutz und Landwirtschaft. SGAR/SSDA-Tagung Luzern Präsentation von J.-M. Henny 1

Gewässerschutz und Landwirtschaft. SGAR/SSDA-Tagung Luzern Präsentation von J.-M. Henny 1 Gewässerschutz und Landwirtschaft SGAR/SSDA-Tagung Luzern 4.9.2015 - Präsentation von J.-M. Henny 1 Gewässer und Bauern: Wie kann ein Nebeneinander auf engem Raum funktionieren? Ein knapper Boden Eine

Mehr

asser Immobilien Immobilientreuhand B. Gasser, Eidg. dipl. Immobilientreuhänder Telefon: Fax:

asser Immobilien Immobilientreuhand B. Gasser, Eidg. dipl. Immobilientreuhänder Telefon: Fax: G asser Immobilien Telefon: 031 742 01 01 Fax: 031 742 01 05 B. Gasser, Eidg. dipl. Immobilientreuhänder Austrasse 79 A, Postfach 17, 3176 Neuenegg Immobilientreuhand E-mail info@bgasser.ch Homepage: www.bgasser.ch

Mehr

über die Sondereinrichtungen und die professionellen Pflegefamilien für Minderjährige (SPPG)

über die Sondereinrichtungen und die professionellen Pflegefamilien für Minderjährige (SPPG) SVA/Vorentwurf 24.02015/ Gesetz vom über die Sondereinrichtungen und die professionellen Pflegefamilien für Minderjährige (SPPG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg, gestützt auf Art. 112b Abs. 2 der Bundesverfassung

Mehr

Kantonaler Richtplan: die nächsten Schritte

Kantonaler Richtplan: die nächsten Schritte Amt für Raumentwicklung Kantonaler Richtplan: die nächsten Schritte Gemeindeorientierung vom 15. November 2017 Tagungszentrum Arenenberg, 8:30 bis 11:45 Uhr Dr. Andrea Näf-Clasen, Chefin Amt für Raumentwicklung

Mehr

vom 13. September 1994 (Stand 1. Januar 2015)

vom 13. September 1994 (Stand 1. Januar 2015) Nr. 40 Kulturförderungsgesetz vom. September 994 (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 4. Februar 994, beschliesst: Grundsätze Der

Mehr

Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014)

Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014) Nr. 88 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 0. September 007 (Stand. Januar 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 3. März 007, beschliesst:

Mehr

Erläuterungsbericht nach Art. 16 RPV

Erläuterungsbericht nach Art. 16 RPV nach Art. 16 RPV 2 Inhalt 1 Anlass und Gegenstand der Planung 2 Planungsablauf 3 Zusammenarbeit 4 Anhörung und Mitwirkung 5 Berücksichtigung der Anträge 3 4 1 Anlass und Gegenstand der Planung Für die

Mehr

zur Einführung von Massnahmen betreffend die Ferienhäuser auf den öffentlichen und privaten Grundstücken des Staates am Ufer des Neuenburgersees

zur Einführung von Massnahmen betreffend die Ferienhäuser auf den öffentlichen und privaten Grundstücken des Staates am Ufer des Neuenburgersees 7. Beschluss vom 6. April 98 zur Einführung von Massnahmen betreffend die Ferienhäuser auf den öffentlichen und privaten Grundstücken des Staates am Ufer des Neuenburgersees Der Staatsrat des Kantons Freiburg

Mehr

Mitwirkungsveranstaltung Belp,

Mitwirkungsveranstaltung Belp, Wasserbauplan Obere Belpau Mitwirkungsveranstaltung Belp, 23.04.2018 Thomas Wüthrich Stv. Kreisoberingenieur OIK II / Bereichsleiter Wasserbau 1 Agenda 1. Ausgangslage 2. Herausforderungen 3. Heutige Situation

Mehr

Ermächtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Art. 27 des Staatsverwaltungsgesetzes vom 16. Juni Unterzeichnung von Grundbuchgeschäften

Ermächtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Art. 27 des Staatsverwaltungsgesetzes vom 16. Juni Unterzeichnung von Grundbuchgeschäften Anhang nach Art. 27 des Staatsverwaltungsgesetzes vom 16. Juni 19941 (BD) BD.A.01 BD.A.02 BD.A.03 BD.A.04 BD.A.05 BD.A.06 BD.A.07 Einführungsgesetz zum Besgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse

Mehr

5. Raumplanungsaufgaben auf Bundesebene

5. Raumplanungsaufgaben auf Bundesebene 5. Raumplanungsaufgaben auf Bundesebene Rolf Sonderegger Fischbach, LU, https://bit.ly/2q7e26x Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 1 Übersicht der Raumplanungssystematik in der Schweiz Bund Erarbeitung

Mehr

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Umsetzung revidiertes Raumplanungsgesetz: Behandlung laufender Zonenplanrevisionen VTG-Informationsveranstaltung:

Mehr

Anhang. Ermächtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Art. 27 des Staatsverwaltungsgesetzes vom 16. Juni Baudepartement (BD)

Anhang. Ermächtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Art. 27 des Staatsverwaltungsgesetzes vom 16. Juni Baudepartement (BD) Anhang nach Art. 27 des Staatsverwaltungsgesetzes vom 16. Juni 1994 1 (BD) BD.A.01 BD.A.02 BD.A.03 BD.A.04 BD.A.05 BD.A.06 BD.A.07 1 sgs 140.1. Unterzeichnung von Grbuchgeschäften Unterzeichnung von Grbuchgeschäften

Mehr

874.1 Kinder- und Jugendförderungsgesetz

874.1 Kinder- und Jugendförderungsgesetz 874. Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 6. Dezember 0 (Stand. Februar 0) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 5 und 60 der Kantonsverfassung vom 9. Mai 968 ), beschliesst:. Allgemeine

Mehr

Wärmeversorgung mit Weitsicht planen Aufgaben und Handlungsspielräume der Gemeinde

Wärmeversorgung mit Weitsicht planen Aufgaben und Handlungsspielräume der Gemeinde Wärmeversorgung mit Weitsicht planen Aufgaben und Handlungsspielräume der Gemeinde 16. Januar 2019 Regina Bulgheroni, Brandes Energie AG Wir haben ein Ziel! Kostenreduktion: Energie kostet Versorgungssicherheit:

Mehr

Dynamische Stadt, bremsendes Land? Berns Realität ist komplexer

Dynamische Stadt, bremsendes Land? Berns Realität ist komplexer Dr. Michael Hermann Geographisches Institut Forum für Universität und Gesellschaft, 29. Mai 2013 Dynamische Stadt, bremsendes Land? Berns Realität ist komplexer Teil 1 Der Kanton Bern ein politisches Porträt

Mehr

Regulatorische Rahmenbedingungen zur Mobilisierung des Grundeigentums Der mobile Boden, CUREMhorizonte, 30. Oktober 2017, Zürich

Regulatorische Rahmenbedingungen zur Mobilisierung des Grundeigentums Der mobile Boden, CUREMhorizonte, 30. Oktober 2017, Zürich Regulatorische Rahmenbedingungen zur Mobilisierung des Grundeigentums Der mobile Boden, CUREMhorizonte, 30. Oktober 2017, Zürich Forum Raumwissenschaften, 6. November 2014, Zürich Lukas Bühlmann, Direktor

Mehr

Mobilität Thurgau BTS / OLS

Mobilität Thurgau BTS / OLS Mobilität Thurgau BTS / OLS Oberlandstrasse (OLS) Vorprojekt (Entwurf) Informationsanlass für interessierte Gemeinden und Verbände Frauenfeld, 26. April 2018 Agenda 1. Begrüssung / Ziele Carmen Haag, Departementschefin

Mehr

Juni Baudirektion Amt für Raumplanung. Kantonalplanung und Grundlagen

Juni Baudirektion Amt für Raumplanung. Kantonalplanung und Grundlagen Baudirektion Amt für Raumplanung Kantonalplanung und Grundlagen Synopse zum Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung 16/2 des Richtplans vom 1. Juni 2017: Siedlungsbegrenzungslinie, Naturschutzgebiete

Mehr

Begrüssung Foto: Gürbe

Begrüssung Foto: Gürbe Begrüssung Foto: Gürbe 1 2 Änderungen Gewässerschutzgesetz (GSchG) Am 11. Dezember 2009 haben die eidgenössischen Räte mit einer Änderung der Gewässerschutzgesetzgebung vom 24. Januar 1991 einen Gegenvorschlag

Mehr

Landschaft: Natur, Landwirtschaft und Erholung Umsetzung der Massnahmen aus dem Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept

Landschaft: Natur, Landwirtschaft und Erholung Umsetzung der Massnahmen aus dem Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Landschaft: Natur, Landwirtschaft und Erholung Umsetzung der Massnahmen aus dem Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept 2012 Projektbeschrieb (kurz) 23. Januar 2013 1 Ausgangslage Die konnte im

Mehr

Kleine Wegleitung für den Administrationrat der Seelsorgeeinheiten

Kleine Wegleitung für den Administrationrat der Seelsorgeeinheiten SE Kleine Wegleitung für den Administrationrat der Seelsorgeeinheiten Diözese Lausanne, Genf und Freiburg November 2005 Kleine Wegleitung für den Administrationsrat der SE Für die administrative und finanzielle

Mehr

Erhalt eigendynamischer Prozesse und aktive Aufwertungsmassnahmen

Erhalt eigendynamischer Prozesse und aktive Aufwertungsmassnahmen 1 NATURSCHUTZGEBIET OENZTÄLI, HEIMENHAUSEN Erhalt eigendynamischer Prozesse und aktive Aufwertungsmassnahmen 2 Daniel Bernet Fischereiinspektorat und Renaturierungsfonds des Kantons Bern Volkswirtschaftsdirektion

Mehr

Nr. 446 Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV)

Nr. 446 Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) Nr. 6 Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) vom. Juni 006 * (Stand. August 007) I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren WBSNG

Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren WBSNG Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren WBSNG Fassung der vorberatenden Kommission Gesetz ist in Beratung Der Grosse Rat des Kantons TG hat die 1. Lesung am 01.03.2017 durchgeführt

Mehr

Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Geoinformation Referenz-Nr.: AREI-A6QMNK / ARE 16-017 31. März 016 1/15 Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Mehr

Gemeindeaufsicht im Kanton Zürich und im Rechtsvergleich

Gemeindeaufsicht im Kanton Zürich und im Rechtsvergleich Gemeindeaufsicht im Kanton Zürich und im Rechtsvergleich Synodenstamm vom 25. August 2016 Dr. Benno Schnüriger, Synodalratspräsident Kantonsverfassung, LS 101 Art. 94 Gemeinden, Zweckverbände und weitere

Mehr

Richtplan Kanton Zug. Anpassungen bzgl. Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur in Walchwil, Bahn-Güterverkehr, NEAT-Linienführung

Richtplan Kanton Zug. Anpassungen bzgl. Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur in Walchwil, Bahn-Güterverkehr, NEAT-Linienführung Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplan Kanton Zug Anpassungen bzgl. Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur

Mehr

Vorschläge zur Umsetzung der Zürcher Kantonsverfassung. Gruppe A

Vorschläge zur Umsetzung der Zürcher Kantonsverfassung. Gruppe A Vorschläge zur Umsetzung der Zürcher Kantonsverfassung Art. 55 KV Abs. Der Kantonsrat nimmt zu grundlegenden Plänen der staatlichen Tätigkeit Stellung. Er äussert sich insbesondere zu den Schwerpunkten

Mehr

1 EINLEITUNG ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN BESTIMMUNGEN AUSWIRKUNGEN ERGEBNIS DES MITBERICHTSVERFAHRENS ANTRAG...

1 EINLEITUNG ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN BESTIMMUNGEN AUSWIRKUNGEN ERGEBNIS DES MITBERICHTSVERFAHRENS ANTRAG... Vortrag der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion BVE an den Regierungsrat zur Änderung der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der BVE INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG...

Mehr

Richtplan Kanton Uri. Prüfungsbericht. 19. Oktober 2010

Richtplan Kanton Uri. Prüfungsbericht. 19. Oktober 2010 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplan Kanton Uri Anpassung Staudammerhöhung Göscheneralpsee Prüfungsbericht 19. Oktober

Mehr

Siedlungsentwässerung eine wichtige Managementaufgabe. Siedlungsentwässerung eine laufende Aufgabe. GEP ist das strategische Planungsinstrument dazu

Siedlungsentwässerung eine wichtige Managementaufgabe. Siedlungsentwässerung eine laufende Aufgabe. GEP ist das strategische Planungsinstrument dazu GEP Entwicklung 9. Januar 2018 Folie 1 Programm Siedlungsentwässerung Stand und Rückblick Absichten und Vision Hilfsmittel Daten und Informationen Wie geht es weiter? 9. Januar 2018 Folie 2 1 Siedlungsentwässerung

Mehr

Ortsplanungsrevision Steffisburg

Ortsplanungsrevision Steffisburg Ortsplanungsrevision Steffisburg Information des GGR und der Öffentlichkeit vom 21. Oktober 2016 Ortsplanung ist nicht gleich Einzonung? Einzonungen bedeuten Mehrwert für Wenige? 2 Inhalte Vergangenheit

Mehr

Gesetzgebung und der Rechtsanwendung

Gesetzgebung und der Rechtsanwendung Kanton Zürich Spielräume der Kantone in der Gesetzgebung und der Rechtsanwendung VUR-Jahrestagung, 16. Juni 2016 Dr. iur. Jeannette Kehrli, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Auftrag zur Festlegung

Mehr

Leistung für Qualität: kantonale und regionale Leistungserfassung für stationäre Einrichtungen im Behindertenbereich

Leistung für Qualität: kantonale und regionale Leistungserfassung für stationäre Einrichtungen im Behindertenbereich Es gilt das gesprochene Wort. Bei Fragen oder Anregungen freue ich mich auf ein Mail von Ihnen. Oliver Kessler Leistung für Qualität: kantonale und regionale Leistungserfassung für stationäre Einrichtungen

Mehr

aargaumobil-seminar für Gemeinden

aargaumobil-seminar für Gemeinden DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Empfehlungen zum KGV aargaumobil-seminar für Gemeinden 13. September 2017 Einleitung Baugesetz: Der KGV ist seit 2010 im Baugesetz verankert. Er löste das Instrument

Mehr

Gewässerentwicklungskonzept Valposchiavo Projekt Lagobianco

Gewässerentwicklungskonzept Valposchiavo Projekt Lagobianco Gewässerentwicklungskonzept Projekt Lagobianco 1 Inhalt 1. Ausgangslage 2. Projekt 3. Gewässerentwicklungskonzept (GEK) 4. Gesamtüberblick / Resumée 5. Fazit / «lessons learned» Stark verbaute Gewässer

Mehr

1 439.38. Art. 3 * Öffentliche Ausbildungsgänge der Sekundarstufe I

1 439.38. Art. 3 * Öffentliche Ausbildungsgänge der Sekundarstufe I 439.38 Gesetz betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 9.0.008 (Stand 0.08.03) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in

Mehr

Verordnung über die Finanzierung der Geistlichen der jüdischen Gemeinden (FGjGV)

Verordnung über die Finanzierung der Geistlichen der jüdischen Gemeinden (FGjGV) Verordnung über die Finanzierung der Geistlichen der jüdischen Gemeinden (FGjGV) Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion 2 Vortrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion an den Regierungsrat zur Verordnung

Mehr

Projekt Stadtpark Obere Weierwise

Projekt Stadtpark Obere Weierwise Projekt Stadtpark Obere Weierwise 1. Ausgangslage Enthalten im kommunalen Richtplan Angezeigt im Finanzplan 2014-18 mit rund 2.3 Mio. Franken Abstimmung mit weiteren Bauvorhaben, wie Hochwasserschutz und

Mehr

Regionaler Teilrichtplan Detailhandel

Regionaler Teilrichtplan Detailhandel LuzernPlus Regionaler Teilrichtplan Detailhandel Öffentliche Auflage 11.10.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Erläuterungen... 3 1.1 Ausgangslage... 3 1.2 Verbindlichkeit... 3 1.3 Bestandteile des Richtplans...

Mehr

Stadt Laufen Hochwasserschutz Birs

Stadt Laufen Hochwasserschutz Birs Stadt Laufen Hochwasserschutz Birs 2 Begrüssung Projektleitung: Tiefbauamt BL Wasserbau Philipp Meyer, Jaroslav Mišun Ingenieurbüro: Holinger AG Jörn Heilig Landschaftsarchitekt: Seippel Landschaftsarchitekten

Mehr

Reglement betreffend die Übertragung der Wasserversorgungsaufgabe an eine eigenständige Trägerschaft 2016

Reglement betreffend die Übertragung der Wasserversorgungsaufgabe an eine eigenständige Trägerschaft 2016 Reglement betreffend die Übertragung der Wasserversorgungsaufgabe an eine eigenständige Trägerschaft 2016 Gemischte Gemeinde Diemtigen Übertragungsreglement Wasserversorgung der Gemischten Gemeinde Diemtigen

Mehr

Verfahren bei der Konzessionierung von Kleinwasserkraftwerken (KWKW)

Verfahren bei der Konzessionierung von Kleinwasserkraftwerken (KWKW) Baudepartement Verfahren bei der Konzessionierung von Kleinwasserkraftwerken (KWKW) Vorgehensweise und gesetzliche Rahmenbedingungen bei der Verwirklichung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien

Mehr

PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht

PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht Schulung vom lic.iur. Christin Kaiser MLaw Beatrice Kempf MLaw Raphael Manser lic.iur. Stephan Schärer Inhalt 1. Ausgangslage 2. Systematik des PBG 3. Bauverordnung

Mehr

vom 23. Oktober 1990 (Stand 1. Januar 2014)

vom 23. Oktober 1990 (Stand 1. Januar 2014) Nr. 758a Weggesetz (WegG) vom. Oktober 990 (Stand. Januar 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom. Juni 989, * beschliesst: Fuss- und Wanderwege. Planung..

Mehr