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1 Gutachten zum Bedarf der Ausweisung der Isel als Natura 2000 Gebiet (SCI) gemäß Habitat-Richtlinie für den EU - Lebensraum 3230 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica" unter Berücksichtigung der Vorkommen dieses Lebensraumtyps in Österreich Vorgelegt vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abt Umweltschutz (Gutachter: Christian Plössnig) April

2 INHALTSVERZEICHNIS Seite A) Befund 3 1. Zeitliche Abfolge der wichtigsten Grundlagen und Geschehnisse zum Lebensraumes Gap, F, Brüssel, B, LIFE im Zusammenhang mit der Tamariske Aufweitungen an der Isel: Gemeinschaftsliste für die Alpine Region Natura 2000 Gebiet - NP Hohe Tauern als Gebiet mit LR Grundlagen, Studien und Erhebungen zur Tamariske an der Isel Studie ÖAV Die Deutsche Tamariske an der Isel", Grundlagenerhebung DI Michor, 2002: Biotopkartierung Tirol, Gdn. Lienz, Gaimberg, Thurn, Oberlienz, Ainet, Schlauen, St. Johann i W., Matrei i 0,1995 und 1996: Studie des ÖAVund der ÖGNU Die Deutsche Tamariske (Myricaria germanica) und ihre FFH-Ausweisung in Österreich, Okt (Mag. Kudrnovsky) Die Vorkommen des LR 3230 an der Isel: Gesamtbedeutung und Abschätzung der Flächen des LR 3230 in A Internationale fachliche Beurteilung der Ausweisung von psci (SCI, SAC) zum Schutz von LR und Arten Anh l u II FFH-Richtlinie 15 B) Gutachten Flächenverteilung des LR Flächenbilanz des LR 3230 in T und A, Wertung der Grundlagen Flächenverhältnisse der Lebensräume 3220 und 3230 im Tiroler Lechtal und an der Isel in Osttirol: Abdeckung des LR 3230 in Natura 2000 Gebieten Österreichs: Fachliche Beurteilung der Abdeckung von Lebensräumen in Natura 2000 Gebieten in biogeografischen Seminaren: Studie ÖAV/ÖGNU vom Oktober 2005 und Schutzwürdigkeit des LR 3230 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica" Aktueller Schutz des LR 3230 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica" in Tirol nach dem Tiroler Naturschutzgesetz Geografische Verbreitung des LR 3230 in Tirol und Österreich Zusammenfassung: Literatur: 27 2

3 A) Befund 1. Zeitliche Abfolge der wichtigsten Grundlagen und Geschehnisse zum LR 3230 Ausgangspunkt für die Stellungnahme ist der Umstand, dass einige nationale Experten, unter ihnen Experten des Österreichischen Alpenvereines die Notwendigkeit einer Ausweisung der Isel als Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI) gemäß der Habitat-Richtlinie 1 aufgrund einer Österreichweit ungenügenden Abdeckung des Lebensraumes 3230 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica" (im folgenden kurz LR 3230) sehen. 1.1 Gap, F, 1999 Zum Zeitpunkt der Nationalen Liste vom Juli und damit zum Zeitpunkt des Biogeografischen Alpinen Seminares in Gap, F - hatte Österreich (im folgenden kurz A) die folgenden alpinen Gebiete mit Vorkommen des besagten LR 3230 gemeldet: Obere Drau - Kärnten (Isel fließt in die Drau) Gail im Lesachtal - Kärnten Die Flächen des LR 3230 werden im Bereich Obere Drau vorsichtig mit 5 ha, im Bereich der Oberen Gail mit 2 ha angeschätzt. Nach den Angaben der SDBs für diese Gebiete, die allerdings aufgrund der Angaben in % des Gebietes relativ ungenau sind, sind diese Flächen deutlich größer. Nicht zuletzt durch die Aufweitung der Oberen Drau in den letzten Jahren konnten hier zusätzlich Flächen geschaffen werden, in denen sich die Art gut etabliert. Dieser Ausweisungsstand, der nur zwei Gebiete mit relativ geringen Vorkommen des besagten Lebensraumes umfasste, und das Hauptvorkommen, nämlich den Tiroler Lech nicht beinhaltete, war Grund dafür, dass die Europäische Kommission im Rahmen des Alpinen Biogeografischen Seminares in Gap, Juli 1999 den LR 3230 als ungenügend abgedeckt" (insufficiently represented ) einstufte. Ebenso war der oft in enger Verzahnung vorkommende LR 3220 als ungenügend abgedeckt" eingestuft. Zum damaligen Zeitpunkt war die Meldung des Tiroler Lech als weiteres Natura 2000 Gebiet aus Gründen der Abdeckung vieler Wassergebundener Lebensräume, u.a. LR 3230, 3220 und Vogelarten vonseiten der Tiroler Landesregierung bereits in Vorbereitung. Mit der Nationalen Liste vom Juni 2000 legte dann Österreich folgende alpine 2 Gebiete mit dem LR 3230 vor: 1 im folgenden kurz: Natura 2000 Gebiet 2 neben den drei alpinen Gebieten wurden ab diesem Zeitpunkt in Österreich auch drei weitere Gebiete mit Vorkommen des LR 3230, allerdings in der kontinentalen Region, gemeldet 3

4 Obere Drau - Kärnten Gail im Lesachtal - Kärnten Tiroler Lechtal - Tirol Die Tamariskenvorkommen im Tiroler Lechtal: Mit der Meldung vom Juni 2000 hatte man vonseiten Österreichs das Hauptvorkommen des LR 3230 in der Alpinen Region Österreichs in die Gesamtmeldung Natura 2000 inkludiert und war der Meinung, dass dieser natürliche LR eine genügende Abdeckung erfahren hätte. Die flächenhafte Kartierung des LR 3230 am Lech ergab eine Gesamtfläche von 19,44 ha (Bild 4 Gesamtvorkommen). Der Lebensraum 3220, also die Schotterflächen - zumeist Initialstadien zum LR werden nach der Biotopkartierung des Landes Tirol (kurz BIK Tirol) für das Tiroler Lechtal mit 482,45 ha angegeben. Dieses hohe Ausmaß an LR 3220 am Lech ist u.a. auf den noch weitgehend naturnahen Verlauf mit oft wenig eingeengter Wasserführung zurückzuführen. Es wurden jene Schotterflächen, auf denen die Tamariske nicht nennenswert vorkam, dem Lebensraum 3220, also den alpinen Flüssen mit krautiger Ufervegetation zugeordnet. Jene Flächen, auf denen sich nennenswerte Bestände von Myricaria germanica fanden, wurden hingegen dem Lebensraum 3230 zugeordnet. Das Verhältnis 3230 zu 3220 im Tiroler Lechtal ist ca. 4% zu 96 %. 1.2 Brüssel, B, 2001 Im letzen Biogeografischen Seminar zur alpinen Region, Brüssel, Okt. 2001, wurde zwar angemerkt, dass das Tiroler Lechtal einen bedeutenden Fortschritt für die Abdeckung einer Reihe von unmittelbar mit dem Wasser in Verbindung stehenden Lebensräumen erbracht habe, dass aber mit der quantitativ wahrscheinlich genügenden Abdeckung des LR 3230 noch keine gute geografische Abdeckung einhergehe. So wurde bemängelt, dass der Lebensraum für den kalkalpinen Anteil der Nordalpen zwar eine genügende Abdeckung erfahren habe, die inneralpinen Bestände (Zentralalpen) jedoch nicht erfasst seien. Nach eingehender Diskussion - und hier wiederum gemäß dem offiziellen Protkoll der Europäischen Kommission zum biogeografischen Seminar in Brüssel, Oktober 2001, - stufte die Europäische Kommission diesen Lebensraum als solchen ohne ausreichende wissenschaftliche Abklärung ein. Vor allem wird eine ungenügende geografische Abdeckung in Österreich bemängelt. Weitere wissenschaftliche Diskussionen seien erforderlich. (Protokoll) Von Seiten eines Teiles der österreichischen Vertreter wurde diese Meinung fachlich nicht geteilt. Folgender Wortlaut aus dem offiziell von der Europäischen Kommission erstellten Protokoll zum Biogeografischen Seminar in Brüssel darf wiedergegeben werden: 4

5 For the following habitats no conclusion was reached ('open') and further discussion is required CODE P HABITATNAME COMMENT 3230 Alpine rivers and their ligneous vegetation Disagreement on geographical with Myricaria germanica coverage Der LR 3220 wird seit dem Protokoll von Brüssel als solcher Typ angeführt, der keiner weiteren Ausweisung von Natura 2000 Gebieten bedarf. Dies war zu einem bedeutenden Teil auf die Meldung des Tiroler Lechtales mit seinen ausgedehnten Weidenbeständen entlang der Ufer zurückgeführt worden. 1.3 LIFE im Zusammenhang mit der Tamariske Im März 2001, HabitatKommittee, erhält A für das Österreichweit bislang größte LIFE Projekt Tiroler Wildflusslandschaft" zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten Anh l und II der Habitat-Richtlinie die Zustimmung zur EU - Kofinanzierung. Seit diesem Zeitpunkt wurden und werden viele Projekte mit hohem Wert für die Naturschutzarbeit des Landes aus nationalen und EU-Geldmitteln im Bereich des Tiroler Lech gefördert. Dabei befinden sich auch Aufweitungen am Lech zur Schaffung neuer Lebensräume für Wassergebundene Lebensräume wie bspw. LR So konnte die Aufweitung des Lech an der Johannisbrücke entlang einer Strecke von mehreren Hundert Metern in einem Bereich durchgeführt werden, der aufgrund seiner Lage zwischen gehäuften Vorkommen der Tamariske in Zukunft einen guten Bestand dieser Art ausbilden wird. Ein ähnliches Projekt wird in Kärnten durchgeführt: Die Kärntner Landesregierung führte und führt immer noch Flussrenaturierungsmaßnahmen an der Drau mit nationalen und EU Kofinanzierungsmitteln durch, die u.a. auch die Aufweitung des in vielen Bereichen schon stark eingeengten alpinen Flusses vorsehen. Diese Aufweitungsräume sind bereits derzeit und in weiterer Folge auch in Zukunft aufgrund ihrer Substratzusammensetzung die wichtigste Grundlage für den LR Der dynamische Lebensraum als Grundlage für das Vorkommen der Tamariske entsteht durch diese Aufweitungen laufend neu. Die Aufweitungen an der Drau bilden die Hauptvorkommen dieses LR aus. Diese neu hinzugekommenen Flächen sind in der gesamten Flächenschätzung Österreichs noch nicht beinhaltet. Sie machen aber nach Aussagen der involvierten Experten einen nennenswerten Bestandteil des Vorkommens in Kärnten aus. 1.4 Aufweitungen an der Isel: Der LR 3230 ist an der Isel dort in der besten Ausprägung zu finden, wo Aufweitungen vorgenommen wurden. 5

6 Diese Aufweitungen hatten aus flussbaulichen Erwägungen den Sinn, Hochwasserspitzen in geeigneten Retentionsräumen abzufangen. Man hatte nach verheerenden Hochwässern in den 60er Jahren erkannt, dass ein Wildfluss wie die Isel nicht durchgehend auf Regeldurchflussbreite verbaut werden darf. Dann finden Hochwasserspitzen keinen Raum mehr und überfluten den Talraum. Demzufolge sind die großen Aufweitungsstrecken an der Isel, in denen sich derzeit die besten Vorkommen der Tamarisken finden, mit ein Produkt wasserbaulicher Schutzmaßnahmen. Es sind in diesem Sinne jedenfalls die Hauptvorkommen bei Schlaiten, Falter und Unterpeischlach diesen Maßnahmen zuzuordnen. Auch in jüngerer Zeit wurden Aufweitungen zum Schutz vor Hochwässem und zunehmend auch aus ökologischen Erwägungen durchgeführt. So ergaben die Aufweitungen Pramstaller knapp oberhalb Lienz (siehe Bild 1a), Schlaiten neu (siehe Bild 1b) und St. Johann i. W. (siehe Bild 1c) - alle in den letzten Jahren bzw. derzeit durchgeführt - günstige Bedingungen, damit sich dieser Lebensraum neu etablieren kann. In fast allen Bereichen finden sich derzeit schon Einzelbestände der Tamariske. Bild 1a: Aufweitung Pramstaller an der Isel oberhalb von Lienz 6

7 Bild 1b: Aufweitung Schlaiten neu Bild 1c: Aufweitung unterhalb St. Johann i.w. 7

8 1.5 Gemeinschaftsliste für die Alpine Region In der zweiten gemeinsam von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission verabschiedeten Gemeinschaftsliste, nämlich derjenigen zur Alpinen Region, wurde der LR 3230 von der Europäischen Kommission als reserve" in die Beschlussfassung über die Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung - Alpine Region aufgenommen. ( ). Dies bedeutet, dass sich die Europäische Kommission eine Nachnominierung zu diesem Lebensraum oder eine dementsprechende wissenschaftlich fundierte Begründung darüber, dass eine Nachnominierung nicht mehr nötig ist, erwartet. 1.6 Natura 2000 Gebiet - Nationalpark Hohe Tauern als Gebiet mit LR 3230 Im Oktober 2003 meldete A ein weiteres Vorkommen des LR 3230 in der Alpinen Biogeografische Region an die Europäische Kommission: ein Vorkommen im bereits seit 1995 gemeldeten Gebiet des Nationalparkes Hohe Tauern - Tiroler Anteil. Dieses zentralalpine Schutzgebiet weist an einem seiner Zubringer zur Isel, nämlich dem Kalserbach ein Vorkommen der Tamariske mit Gesamtflächen von ca. 1,1 ha auf. Die Flächen können als Initialstadien des LR 3230 für den Kalserbach abwärts der Fundstelle, ebenso wie für die Isel selbst angesehen werden. Bei den Flächen handelt es sich um ständig überschotterte Flächen im hochmontan/subalpinen Bereich. Die Abdrift aus diesen Flächen dürfte die Vorkommen des LR 3230 an der Isel begünstigen. In Österreich sind demnach seit Oktober 2003 folgende Natura 2000 Gebiete mit Vorkommen des LR 3230 gemeldet (Die Lage der österreichischen Gebiete sind Bild 7, diejenige der Tiroler Gebiete der beigelegten Tirolkarte - Natura 2000 zu entnehmen). Obere Drau - Kärnten Gail im Lesachtal - Kärnten Tiroler Lechtal - Tirol Nationalpark Hohe Tauern - Tirol Zur obigen Auflistung mögen die Zusammenhänge der Fließgewässer erläutert werden: Die Isel fließt bei Lienz in die Drau. Sie bildet den Hauptzubringer der Drau aus den Zentralalpen Osttirols. Die Isel wiederum wird aus mehreren Zubringern aus dem Nationalpark Hohe Tauern (Zentralalpen) gespeist. Einer von ihnen ist der Kalserbach. Es ist somit eine direkte Verbindung der Populationen der Tamariske an allen erwähnten Bächen und Flüssen gegeben. 8

9 2. Grundlagen, Studien und Erhebungen zur Tamariske an der Isel 2.1 Zur Studie des ÖAV Die Deutsche Tamariske an der Isel", 2002 (Mag. Kudrnovsky) Die Studie weist in ihren Kartendarstellungen die Lebensräume 3220 und 3230 gemeinsam aus. Sie errechnet eine Fläche von ca. 12 ha, die von dem besagten LR 3230 und dem LR 3220 eingenommen werde. Dazu muss angemerkt werden, dass vergleichsweise beim Lech in keiner Weise die relativ kahlen und kaum bestockten Schotterflächen (LR 3220) in die Gesamtbilanz einberechnet wurden. Vielmehr wurde der Lebensraum 3220 als eigener Lebenraum, der in jedem Falle einem Epilobietum fleischeri oder Chondrilletum im Zusammenhang mit den Schotterflächen am alpinen Gewässer zuzuordnen war, ausgeschieden. Der Großteil an relativ unbestockten Schotterflächen (LR 3220) im unmittelbaren Umgebungsbereich der Tamarisken an der Isel wurden in der obzit. Studie allem Anschein nach gemeinsam mit dem LR 3230 dargestellt. Das kann in Bild 1 unten erkannt werden. 2.2 Zur Grundlagenerhebung DI Michor, 2002: Die Grundlagenstudie DI Michor weist dem Abschnitt der Isel auf Grundlage der Biotopkartierung Tirol für den Lebensraum Weiden-Tamarisken-Gebüsch" eine Fläche von 2,93 ha zu. Nach fm. Mitteilung DI. Michor vom scheint dieser Wert 9

10 verifizierungsbedürftig. Möglicherweise ist die Flächenausdehnung höher, (sie liegt für den in der Kartenbeilage dargestellten Bereich tatsächlich bei ca. 4,5 ha; siehe Bild 1 unten und Kartenbeilage) 2.3 Zur Biotopkartierung Tirol, Gdn. Lienz, Gaimberg, Thurn, Oberlienz, Ainet, Schlaiten, St. Johann i W., Matrei i O, 1995 und 1996: Diese im Auftrag der Tiroler Landesregierung, Abt UWS durchgeführte Kartierung erfolgte auf Grundlage 1: Orthofoto und wurde im Rahmen der Kartierung des Tiroler Dauersiedlungsraumes (ca km 2 ) erstellt. Sie ist Grundlage der obig angeführten Grundlagenstudie DI Michor. Auf dieser Erhebung beruhen die Flächenergebnisse von ca. 4,5 ha. Die Erhebungen fanden in den Jahren 1995, 1996 statt. Die Flächen stimmen in ihrem Gesamtausmaß in etwa mit denen der Studie Kudrnovsky, 2002 überein (Nach Berechnung der Prozentsätze). 2.4 Zur Studie des ÖAV und der ÖGNU Die Deutsche Tamariske (Myricaria germanica) und ihre FFH-Ausweisung in Österreich, Okt (Mag. Kudrnovsky) Der Studie sind keine neuen Erhebungen vorort zu Grunde gelegt. Man geht dabei in erster Linie von den bisher genannten Grundlagen der obig zit. Studie des ÖAV aus dem Jahre 2002 aus. Diese werden bestätigt. Darüber hinaus setzt die Studie die Ergebnisse in Relation zu neueren Erkenntnissen betreffend die Schutzwürdigkeit der Tamariske (zb. Rote Listen Nordtirol und Osttirol, POLATSCHEK 2001; Rote Liste Gefährdeter Biotoptypen Österreichs: Wälder, Forste, Gebüsche; ESSL et AL. 2002) Auch die Situation in den umgebenden Bundesländern, bzw. umgebenden Mitgliedstaaten wird veranschaulicht. Die Studie war im Oktober 2005, also nach Übermittlung des letzten Gutachtens (Gutachten vom April 2005) veröffentlicht worden. Sie liegt auch der Europäischen Kommission vor. Deshalb werden die Punkte, die wesentlich erscheinen, im nachstehenden Gutachten besprochen. 3. Die Vorkommen des LR 3230 an der Isel: In der Biotopkartierung des Landes Tirol wurden die Flächen mit Vorkommen des LR 3230 in den Jahren 1995 und 1996 erhoben, die Angaben wurden in den Jahren 2002 und 2003 und 2006 an mehreren Fundorten überprüft. Sie können als gesichert gelten. Da dieser Lebensraum sehr dynamische Standorte bevorzugt, und darüber hinaus auch an der Isel Aufweitungsmaßnahmen und damit Renaturierungsmaßnahmen zur Schaffung naturnaher Lebensräume durchgeführt werden, haben sich Tamarisken seit den zugrunde gelegten Erhebungen auch geringfügig an anderen Stellen der Isel angesiedelt. Ein Standort für Vorkommen des LR 3230, nämlich jener bei Stöckl, scheint in der BIK Tirol nicht auf. Ein Grund dafür kann darin gesucht werden, dass zum Zeitpunkt der Kartierung hier noch keinen nennenswert Aufweitung vorlag. Dadurch konnte sich der LR nicht ausprägen. Dieser Standort mit einem Vorkommen von ca. 0,4 ha konnte aber im Jahr 2006 bestätigt werden. Auch die Erhebung des ÖAV aus dem Jahre 2002 weist ihn aus. 10

11 Dafür sind umgekehrt auch ehemals bestehende Bestände geringfügig zurückgegangen oder sind durch anderer Lebensräume (Weiden, Erlenauen) ersetzt worden. Die Angaben der Fundorte der Biotopkartierung Tirol für diesen Lebensraum 3230 sind in der beigelegten Karte Deutsche Tamariske in der Isel 1:40 000" dargestellt (in der Karte rot). Die Flächen belaufen sich insgesamt auf ein Ausmaß von ca. 4,5 ha. In der Studie des Österreichischen Alpenvereines aus dem Jahr 2002 Die Deutsche Tamariske an der Isel" werden die Lebensräume 3220 und 3230 mit einer Fläche von 12 ha angegeben. Dabei entfallen auf den Lebensraum %, also umgerechnet 4,44 ha. 11

12 Orthofotovergleich: Biotopkartierung des Landes Tirol (LR grün) Bereich Schlaiten; unten Erhebung des ÖAV Die Deutsche Tamariske an der Isel - LR 3220 und 3230 rot umrandet 12

13 Die Erhebung des Alpenvereins wurde in die GIS Datenbank des Landes Tirol übernommen. Anhand eines repräsentativen Beispieles im Bereich der Aufweitung Schlaiten können die Kartierungen des ÖAV (Orthofotovergleich unten, LR 3230 und 3220 nicht unterschieden) sowie diejenige der Biotopkartierung Tirol (Bild 1 oben, LR 3230 grün, andere nicht ausgeschieden) verglichen werden. Es zeigen sich Übereinstimmungen in manchen Bereichen, wobei deutlich zu erkennen ist, dass der LR 3220, also die Schotterflächen, und etwaige andere Flächen wie Erlenauen oder Weidenauen, eine größere Fläche als der LR 3230 allein einnimmt. Beim Betrachten der vom ÖAV gezeichnete Übersichtskarte (Bild 2) für den Bereich zwischen St. Johann i W und Ainet, mag daher berücksichtigt werden, dass nicht alle in dieser Darstellung gelb gefärbten Flächen dem LR 3230 entsprechen sondern dass in diesen Flächen auch der LR 3220 inkludiert ist. Gemäß Studie können nur ca. 37 % der gelb gefärbten Flächen als LR 3230 angesehen werden. Bild 2 Darstellung der Ergebnisse der ÖAV Studie zum Vorkommen des LR 3220 und 3230 (beide Lebensräume gelb) an der Isel im Bereich St. Johann i. W. bis Ainet Neben der Biotopkartierung des Landes Tirol (BlK Tirol) wurde auch eine Studie von DI Michor zum Vorkommen des LR 3230 an der Isel durchgeführt. Diese beruht in erster Linie auf den Flächenerhebungen der BIK Tirol und bezieht eigenständige Erhebungen mit ein. Eine Darstellung im GIS System liegt nicht vor. 13

14 4. Gesamtbedeutung und Abschätzung der Flächen des LR 3230 in Österreich: Die Bundesländerübergreifende Studie des DBA Handbuch der FFH-Lebensraumtypen Österreichs", 2000, die auch als Grundlage für das letzte Biogeografische Alpine Seminar herangezogen wurde, schreibt dem LR 3230 eine Gesamtverbreitung von ca. 10 ha (5 bis 15ha Schwankungsbreite) in Österreich zu (siehe Bild 3) Diese Zahl ist eine Schätzung und beruht auf einer Rastererfassung. Im Laufe der Diskussion um diesen Lebensraum 3230 wurde zwischenzeitlich die Flächenanschätzung vom UBA auf 200 ha nach oben revidiert. Nach einer neuen, noch nicht veröffentlichten Studie, die die Ergebnisse und flächenhaften Kartierungen der Bundesländer einbezieht, wird die Fläche mit ca. 40 ha angegeben ( ; UBA mündl.). Diese Angabe ist eine Schätzung, die zwar auch auf einer Rastererfassung basiert, die aber darüber hinaus auch die Flächendaten der Bundesländer beinhaltet. In derselben Studie wurde diese Fläche im November 2005 auf 50 ha (unveröffentlicht) nach oben revidiert. Die Flächenerfassung ist eine Schätzung. Alle bisherigen Flächenangaben des UBA deuten auf eine äußerst große Varianz (zwischen 5 ha und 200 ha) hin, wenn Angaben nach Rasterquadranten errechnet werden. Diese Art der Berechnung sollte für den durch laufenden Kartierungen und Erhebungen gut erfassten Lebensraum herangezogen werden. Die Grundlage kann nur in der Aufsummierung der bereits erhobenen Tamariskenvorkommen bestehen. Diese ergibt ein Gesamtvorkommen von ca. 35 ha in Österreich nach Summierung aller Flächen und ca. 15% Zuzählung an noch nicht erhobenen Beständen. Da die Art bisher von allen Fachleuten mit großem Interesse bedacht worden ist, kann tatsächlich davon ausgegangen werden, dass zumindest 85% aller Flächen erfasst sind 14

15 Bild 3: Flächenschätzung für den LR 3230 nach der Studie UBA Handbuch der FFH- Lebensraumtypen Österreichs", 2000; die Flächen wurden (noch unveröffentlicht) auf 40 ha (April 05) und danach 50 ha (November 05) revidiert. 5. Internationale fachliche Beurteilung der Ausweisung von psci (SCI, in weiterer Folge SAC) zum Schutz von Lebensräumen und Arten Anh l und Anh II der Habitat-Richtlinie: Die Habitat-Richtlinie schreibt gem. Art 4, in Zusammenhang mit Anh III die Vorlegung einer Liste von Gebieten vor, in der die in diesen Gebieten vorkommenden natürlichen Lebensraumtypen des Anh l und einheimischen Arten des Anh II aufgeführt sind. Gemäß Anh III wählt die Europäische Kommission aus dieser Liste jedenfalls diejenigen Gebiete als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aus, die Vorkommen prioritärer Lebensräume und prioritärer Arten aufweisen. Für andere Gebiete also auch jene mit nicht prioritären Lebensräumen, sind weniger strenge Regeln anzulegen. Dabei muss aber auf die spezielle Schutzwürdigkeit der jeweiligen Lebensräume und Arten Bedacht genommen werden. Dies wurde in den Seminaren zu den Biogeografischen Regionen Alpin und Kontinental auch so angewandt. In der internationalen Beurteilung zum Ausweisungsstand an Natura 2000 Gebieten galt 3 bei natürlichen prioritären Lebensräumen im allgemeinen eine Ausweisung von ca. 60 % oder mehr des Gesamtlebensraumes im jeweiligen Mitgliedstaat als genügend. Für einige prioritäre Lebensräume wurde eine höhere Abdeckung gefordert. Bei natürlichen Lebensräumen (nicht prioritären LR) wurde im Rahmen der Biogeografischen Seminare sehr oft ein Ausweisungsstand von 40 % oder geringfügig mehr als genügend angesehen. Zusätzlich zur reinen Flächenbeurteilung werden noch andere Kriterien wie Isoliertheit, geografische Verteilung etc. herangezogen. Diese bewirkten in der Vergangenheit meist, dass bei prioritären Lebensräumen eine Abdeckung von 60% dann nicht reichte, wenn ein (oder mehrere) wichtiges, geografisch disjunktes Vorkommen nicht in die Gesamtnominierung miteinbezogen worden waren. Bei nicht prioritären Lebensräumen wurde von den anwesenden nationalen und internationalen Wissenschaftern sowie von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit dem ETC der Standpunkt vertreten, dass in Ausnahmefällen -dann wenn der Lebensraum als sehr selten und gefährdet angesehen werden - eine Abdeckung ähnlich derjenigen für prioritäre Lebensräume gelten solle. Eine notwendige Abdeckung im Ausmaß von über 60% Abdeckung wurde aber de facto nicht gefordert. Der Lebensraum 3230 ist ein natürlicher Lebensraum. Er ist kein prioritärer Lebensraum. 3 dies kann jedenfalls für die Seminare zur kontinentalen Region und zur alpinen Region bestätigt werden, an denen Österreich teilnahm 15

16 B) Gutachten 6. Flächenverteilung des LR Flächenbilanz des LR 3230 in Tirol und Österreich, Wertung der Grundlagen Nach den in Österreich verfügbaren Unterlagen zur Beurteilung der Abdeckung wird die im gesamten Staatsgebiet von Österreich vorliegende Fläche für den gegenständlichen Lebensraum mit ca. 10 ha (Varianz 5-15 ha) angegeben. Nach neueren unveröffentlichten Angaben wird dieser Lebensraum vom selben Autor der zugrunde gelegten UBA Studie Handbuch der FFH - Lebensraumtypen Österreichs, 2000" nunmehr mit ca. 40 ha Gesamtverbreitung in Österreich angesetzt. Dies wurde (unveröffentlicht) auf 50 ha revidiert. Diese Angaben beruhen nicht auf Flächenerhebungen sondern auf einer Berechnung nach Rasterkartierung und zu einem Teil auf Abschätzung von Experten. Die vom Umweltbundesamt (UBA) erstellte Grundlage wurde für die Bewertung aller Lebensräume und deren Abdeckung sowohl von der EK bei den biogeografischen Seminaren als auch von den nationalen Fachleuten bei den nationalen Abstimmungsseminaren zu Natura 2000 herangezogen. Nach allen vorliegenden Flächenkartierungen der Bundesländer und damit nach Erhebungen von Experten, liegt der Gesamtlebensraum bei ca. 35 ha (das ist mehr als der doppelte Wert der Maximalangabe der obzit. ersten UBA Studie). Verbreitungsschwerpunkt ist das Lechtal, weitere Vorkommen sind in Kärnten und Osttirol. Nach vorliegenden Studien kommt der LR 3230 auch noch geringfügig in anderen Bereichen Österreichs vor. Den Abschätzungen der Rasterkartierungen kann nicht näher getreten werden. Vielmehr sind nach bisherigem Wissensstand die Flächenkartierungen unter Einbeziehung eines Abschätzungsfaktors als Grundlage für die Flächenabschätzung des Vorkommens des LR 3230 heranzuziehen. 6.2 Flächenverhältnisse der Lebensräume 3220 und 3230 im Tiroler Lechtal und an der Isel in Osttirol: Mit einer Meldung von Flächen des LR 3230 an der Isel wären nach allen derzeit vorliegenden Studien und Unterlagen die in der Kartenbeilage mit rot dargestellten Flächen im Ausmaß von 4,5 ha enthalten. Dabei können hier wohl nur diejenigen Flächen in die Gesamtstatistik Eingang finden, die wirklich den Lebensraum 3230 darstellen. Die in Bild 2 des ggstl. Gutachtens dargestellten gelb bezeichneten Flächen (Studie ÖAV) geben hingegen die Lebensräume 3230 und 3220 an. LR 3220, also ca. 63 % der Fläche sind daher in Abzug zu bringen. Es wird nämlich in der erwähnten Studie dargelegt, dass lediglich ca. 37 % der gelb bezeichneten Flächen, das sind ca. 4,4 ha dem LR 3230 zuzurechnen sind. 16

17 Wollte man vom Lechtal - dem Gebiet mit den größten Vorkommen des LR eine mit der ÖAV Studie vergleichbare Flächenbezeichnung darlegen, dann wären ca. 502 ha anstatt 19,4 ha darzustellen. Dies wäre eine 25 mal größere als die in Bild 4 dargestellte rot eingefärbte Fläche. Der auffallende Unterschied der Verhältnisse der LR 3230 zu 3220 an Lech und Isel deutet u.a. auch darauf hin, dass die Natürlichkeit des Fließgewässers und der Dynamik am Lech eine bedeutend höhere ist als an der Isel. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass an der Isel - ebenso wie an der Dräu in Kärnten - Rückbaumaßnahmen wie Aufweitungen und naturnahe Ufergestaltungen mit öffentlichen Mitteln durchgeführt werden, die in weiterer Folge deren Natürlichkeit erhöhen. Derartige Rückbaumaßnahmen wurden in der Vergangenheit v.a. aus flussbaulichen Erwägungen (Hochwasserschutz) durchgeführt. Sie sollten das vormals zu eng verbaute Bachbett wieder so gestalten, dass Hochwasserspitzen abgefangen würden. Der LR 3230 stellt also im Bereich der Isel bei einer Ausdehnung von 4,5 ha 13% aller in der alpinen Region Österreich vorliegenden Flächen mit LR 3230 dar. Dies allerdings nur unter der Annahme, dass die Gesamtfläche bei 35 ha liegt. Sollte diese Fläche mit 40 ha anzugeben sein, dann sind es nur noch 11%. Eine Darstellung der Vorkommen des LR 3230 gemäß Biotopkartierung Tirol im Bereich Isel kann der beigelegten Karten (rote Flächen) entnommen werden. Vergleichsweise dazu wurde der nicht prioritäre LR , der in enger Verzahnung mit LR 3230 vorkommt und sehr oft auch das Initialstadium des LR 3230 darstellt, bei einer geschätzten Abdeckung von 40 % nach dem Seminar von Brüssel von der Europäischen Kommission als genügend abgedeckt" eingestuft. Dieser war - ähnlich wie LR in Gap noch als ungenügend abgedeckt" eingestuft. Er ist zwar ein deutlich häufiger vorkommender Lebensraum als LR 3230, ist aber gleich wie dieser auch nicht prioritär. Nach den oben angeführten Argumenten sollte das Vorkommen des LR 3230 im Bereich der Isel - was die Fläche betrifft - nach aller bisher in den Biogeografischen Seminaren angewandten Logik für Gebietsnachnominierungen kein zwingendes Erfordernis für eine Nachnominierung des Gebietes der Isel gemäß Habitat - Richtlinie darstellen. Es wäre es wünschenswert, eine ähnliche und mit anderen Lebensräumen in der Alpinen Biogeografischen Region vergleichbare Schwelle für einen Ausweisungsbedarf auch für LR 3230 anzulegen. Es ist darüber hinaus notwendig die Summe der ausgewiesenen Flächen zum Gesamtverhältnis der in der Region vorkommenden Flächen zu sehen. Dadurch kann auch das - sicherlich griffige Argument des besonderen ökologischen Wertes der Tamariskenfluren - in ein nachvollziehbares Verhältnis gesetzt werden. Die Gesamtabdeckung mit zumindest 69%, wahrscheinlich aber 79%, im Netzwerk der Natura 2000 Gebiete Österreichs ist nach allen im Befund dargestellten Grundlagen als sehr gut zu bezeichnen. 4 Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation 17

18 6.3 Abdeckung des LR 3230 in Natura 2000 Gebieten Österreichs: Der angesprochene Lebensraum weist bereits im Natura 2000 Gebiet Tiroler Lechtal eine durch Kartierung erhobene Fläche von 19,4 ha auf. Die Flächenausdehnung des Lebensraumes erstreckt sich dabei - wie anhand des Bildes 4 gut zu erkennen ist - auf die gesamte Länge des Natura 2000 Gebietes. Dabei werden viele Flächen entlang des ca. 36 km langen Abschnittes für diesen LR 3230 angegeben. Bild 4: Lebensraum 3230 im Natura 2000 Gebiet Tiroler Lechtal (rote Flächen - Vorkommen innerhalb des Natura 2000 Gebietes) Hinzu kommen noch zwei Gebiete in Kärnten, die diesen Lebensraum als Schutzinhalt haben: Gail im Lesachtal und Obere Drau. Darüber hinaus ist seit der Natura 2000 Liste vom Oktober 2003 der LR 3230 mit einer Fläche von ca. 1 ha auch im Natura 2000 Gebiet Nationalpark Hohe Tauem enthalten. Dies bedeutet, dass allein die im Befund dargelegte äußerst zurückhaltende Flächenschätzung eine Gesamtfläche von ca. 27,5 ha des Lebensraumtyps 3230 innerhalb des Netzwerkes Natura 2000 für die Alpine Region Österreichs ergibt. 18

19 Verglichen dazu ist die Obergrenze der in der oben erwähnten nationalen Studie des UBA angeschätzten Fläche von ca. 15ha allemal übertroffen. Möglicherweise gesteht man dieser nationalen Studie eine Ungenauigkeit des zweifachen Wertes nach oben zu. Aber selbst unter Zugrundelegung aller Ungenauigkeiten zugunsten eines Flächenwertes von ca. 35 ha errechnet sich noch ein Wert von ca. 79% Gesamtabdeckung der Lebensraumfläche für den LR 3230 in A. Selbst bei einem - derzeit nicht nachvollziehbaren Gesamtausmaß für den Lebensraum 3230 von 40 ha in Österreich, werden noch 69% aller Vorkommen in den von Österreich vorgeschlagenen 4 Natura 2000 Gebieten erfasst. 6.4 Fachliche Beurteilung der Abdeckung von Lebensräumen in Natura 2000 Gebieten in biogeografischen Seminaren: Nach dem letzen biogeografischen Seminar über die Alpine Region (Tirol ist zur Gänze in dieser Region) sowie nach den anschließenden bilateralen Gesprächen zwischen Österreich und der Europäischen Kommission zählt die Kommission eine Reihe von Lebensräumen auf, für deren Abdeckung weitere Schutzgebiete gefordert werden. Dabei wurden und werden für prioritäre Lebensräume strengere Maßstäbe als für nicht prioritäre Lebensräume angelegt. Diejenige Kategorie 5 mit dem dringendsten Handlungsbedarf ist jene Kategorie in der offensichtlich nach allen zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Unterlagen eine zu geringe Abdeckung des jeweiligen Lebensraumes in der jeweiligen Region des Mitgliedstaates gegeben ist. Prioritäre Lebensräumen fallen in der Regel dann in diese Kategorie, wenn deren Abdeckung unterhalb von 60 % des Gesamtvorkommens liegt. Natürliche (nicht prioritäre) Lebensräumen werden dann in diese Kategorie eingestuft, wenn sie in jedem Falle unter 20 % Gesamtabdeckung liegen. Bei sehr seltenen Lebensräumen wird hier auch mitunter ein strengerer Maßstab (ca. 50% Abdeckung) angelegt. Die flächige Abdeckung des LR 3230 liegt also mit einer Abdecknug von zumindest 70 % - wahrscheinlich aber 80 % - weit über dem in den biogeografischen Seminaren angewandten Maßstäben für natürliche Lebensräume. Für diesen Lebensraum soll aus Gründen einer homogenen Beurteilung derselbe Maßstab angelegt werden, wodurch in jedem Falle eine genügende Abdeckung gegeben ist. 7. Studie des ÖAV und der ÖGNU vom Oktober 2005 und Schutzwürdigkeit des Lebensraumes 3230 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica" Die Schutzwürdigkeit des Lebensraumes, der ein wesentliches Element von dynamischen Auen an Fließgewässern darstellt, wird in jedem Falle unterstrichen. In der obzit Studie geht der Autor auf die Einstufung in den Roten Listen von POLATSCHEK aus dem Jahre 2001 ein. POLATSCHEK betont darin, dass die Art 5 Kategorie im Sinne: Ausweisung weiterer Gebiete nötig da ungenügende Abdeckung; Verbesserung der Datenlage (SDBs) nötig, dann keine weiteren Gebiete mehr zu benennen; Wissenschaftliche Diskussion nötig; etc. 19

20 derzeit nicht gefährdet" ist. Er weist eine Reihe von Vorkommen in Tirol anhand einer kartografischen Darstellung aus, die bestätigt werden können. Nach Ansicht der ÖAV/ÖGNU Studie ist dabei allerdings zu wenig Bedacht auf Bestandesrückgang und Habitatempfindlichkeit genommen und zu viel Gewichtung auf Vorkommen gelegt worden. Dem muss entgegnet werden, dass die Art wohl auf die Veränderung des Habitates (wie Verbauung von Flüssen und Bächen) sehr empfindlich reagiert, dass aber keine vergleichbaren Werte zur Bemessung des Bestandesrückganges vorgelegt werden. Wie dies bereits im Befund dargelegt wurde, werden und wurden in den letzten Jahren aus wasserbaulichen und ökologischen Erwägungen heraus vielmehr Aufweitungen von ehemals eng verbauten Bächen und Flüssen im Bereich der Tamariskenvorkommen vorgenommen. Es können Aufweitungen am Lech (zb Johannisbrücke), an der Isel (zb Pramstaller oberhalb Lienz) und an der Drau (zb Kleblach) genannt werden, die nachweislich zur Ansiedlung dieser Art und neuen Ausprägung des LR 3230 geführt haben. Auch in der Steiermark werden Wiederansiedlungsversuche im Gesäuse unternommen, die zum Erfolg führen werden. Gleichzeitig wurden an diesen wichtigsten alpinen Fließgewässern in der überschaubaren Zeit der Wiederansiedlung keine nennenswerten Einengungen oder Verbauungen auf Regeldurchflussprofil durchgeführt. Gleichwohl darf aber betont werden, dass die Ansicht, die Auenstandorte und damit die dynamischen Fluren der Tamariskenbestände, seien auf ein bedrohliches Minimum zurückgegangen, geteilt wird. Auenstandorte im allgemeinen waren im Zuge der Landgewinnung an allen Fließgewässern Österreichs im Vergleich des Zeitraumes 1900 bis 1990 stark zurückgegangen. Das kann anhand der Landvermessungskarten belegt werden. Dies war auch mit ein Grund, weshalb die naturschutzrechtlichen Regelungen der österreichischen Bundesländer Bestimmungen zur Erhaltung dieser Auenbestände aufweisen. Nicht zuletzt durch diese, aber auch durch die bereits angesprochenen wasserbaulichen Maßnahmen in den letzten 15 Jahren ist die vormalige Tendenz des Rückganges der Tamariskenbestände nicht mehr in dem Maße zu bestätigen wie dies in den Studien der Roten Listen der Biotoptypen Österreichs angegeben wird. Die Einschätzung von POLATSCHEK 2001 kann in diesem Zusammenhang sehr wohl nachvollzogen werden. Sie stammt von einem unabhängigen Fachmann, der seine Kenntnisse allein wissenschaftlichen Zielen zur Verfügung stellt. Er hat den Raum Osttirol, Nordtirol und Vorarlberg in unzähligen Exkursionen begangen und deren Ergebnisse in einer umfassenden Datenbank festgehalten. Die Fundorte der Tamariske in Tirol sind nach hieramtlichem Wissen die umfassendste Sammlung von Fundorten für Tirol. Die Ergebnisse sind veröffentlicht und liegen auch als Datenbank im Museum Ferdinandeum, Innsbruck vor. Auch die zitierte Studie der Roten Listen Gefährdeter Biotoptypen Österreichs, ESSL et AL. 2002, dürfte den Umstand der wasserbaulichen Entwicklung der letzten Jahre nicht einbezogen haben. Denn dann könnte sie nicht die Einstufung von vollständiger Vernichtung bedroht" ansetzen. Dieser Studie fehlen ebenso grundlegende vergleichbare Zahlen und Flächenangaben. Auch der Aussage, dass die Tamariske bei fortschreitender Tiefenerosion des Gewässers recht schnell verschwindet (S. 3; Studie ÖAV/ÖGNU), kann in dieser 20

21 Bestimmtheit nicht näher getreten werden. Alte Bestände rechts oberhalb der Johannisbrücke mit 2,5 bis 3m Überhöhung zum Lech bilden immer noch gute Vorkommen aus. Diese verjüngen sich sogar. Dabei ist an dieser Stelle das Fließgewässer im Laufe der letzten 30 Jahre stark eingetieft und hat unterschiedlich hohe Niveaus an Schotterflächen zurückgelassen. Auf den höchsten Schotterbänken, die bei keinem Hochwasser mehr erreicht werden, siedelt diese Art nach wie vor. 8. Aktueller Schutz des Lebensraumes 3230 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica" in Tirol nach dem Tiroler Naturschutzgesetz Tiroler Naturschutzgesetz: Nach den bestehenden gesetzlichen Vorgaben gilt für alle Auenlebensräume und Fließgewässer ex lege ein bedeutender Schutzstatus. Dieser wurde bereits mit dem Naturschutzgesetz 1975, später 1990, 1997 und jetzt 2005 verankert. Man hatte bereits in den 70er Jahren erkannt, dass die allgemeine Tendenz des Rückbaues von Fließgewässern dazu führen musste, dass diese wichtigen Refugialräume zusehends verschwinden würden, wenn keine rechtlichen Möglichkeiten dagegen aufgeboten würden. Im Zuge der Erfassung der Hochwassersituation in den letzten 20 Jahren erkannte man diese Auenräume auch als wichtige Möglichkeit der Schaffung von Retentionsflächen zur Beschneidung der Hoch wasserspitzen. Es darf angemerkt werden, dass für den besagten Lebensraum als wichtigen Teil eines Fließgewässers mit Auen ein allgemeiner Schutz nach dem Tiroler Naturschutzgesetz (LGBI Nr ) besteht. Auwald - Definition 6 Auwald wird in 3 Abs 6, TNSCHG als Grundfläche entlang eines natürlich fließenden Gewässers definiert, die mit Holzgewächsen bestockt ist, die von der Unregelmäßigkeit der Wasserführung abhängen und die so weit reicht, wie Überschwemmungen erfolgen oder erfolgt sind. Es werden Hartholzauen und Weichholzauen, und Augebüsche angeführt. Gewässer - Definition Gewässer wird in 3 Abs 7, TNSCHG als ein von ständig vorhandenem oder periodisch auftretendem Wasser geprägter Lebensraum definiert. Dieser umfasst die Gesamtheit von Wasserwelle, Wasserkörper, Wasserbett, Sediment und Ufer einschließlich der dort vorkommenden Tiere und Pflanzen. In den obigen Begriffsbestimmungen ist in jedem Fall der Lebensraum 3230 inkludiert ' Gesetzes - Wortlaut kursiv gedruckt 21 Bewilligungspflichtiqe Maßnahmen in Auen und Fließgewässern.

22 Das Tiroler Naturschutzgesetz hat die beiden oben definierten Lebensräume, und damit in jedem Falle auch den Lebensraum 3230 zu besonders schützenswerten Bereichen erklärt. Es definiert in den 7 und 8 deren umfassenden Schutz: 7 Schutz der Gewässer (Abs 2 a: Schutz der Fließgewässer) Außerhalb geschlossener Ortschaften bedürfen im Bereich der Uferböschung von fließenden natürlichen Gewässern und eines fünf Meter breiten, von der Uferböschungskrone landeinwärts zu messenden Geländestreifens - die Errichtung, Aufstellung und Anbringung von Anlagen sowie die Änderung von Anlagen, sofeme die Interessen des Naturschutzes nach 1 Abs. 1 berührt werden, und - Geländeabtragungen und Geländeaufschüttungen außerhalb eingefriedeter bebauter Grundstücke einer naturschutzrechtlichen Bewilligung. 8 Schutz von Auwäldern: In Auwäldern außerhalb geschlossener Ortschaften 7 bedürfen folgende Vorhaben einer naturschutzrechtlichen Bewilligung: - die Errichtung, Aufstellung und Anbringung von Anlagen sowie die Änderung von Anlagen, sofeme die Interessen des Naturschutzes nach 1 Abs. 1 berührt werden, - Geländeabtragungen und Geländeaufschüttungen außerhalb eingefriedeter bebauter Grundstücke - die dauernde Beseitigung von Bäumen und Sträuchem außerhalb eingefriedeter bebauter Grundstücke, -jede über die bisherige Art und den bisher üblichen Umfang hinausgehende Nutznug. Bereits der Umstand dass eigene Definitionen für diese Lebensräume geschaffen wurden und viel mehr noch das Ausmaß der Bewilligungspflichten, zeigen das hohe Interesse des Schutzes an. Vor Durchführung dieser Maßnahmen ist die Bewilligung der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde einzuholen. Auwälder und Fließgewässer gehören zu den hochwertigsten Schutzinhalten des Tiroler Naturschutzgesetzes, weshalb gerade Maßnahmen in dem LR 3230 äußerst streng beurteilt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass der rechtlich verankerte Schutz ausreicht, um den Lebensraum 3230 effektiv auf der gesamten Landesfläche zu schützen. Tiroler Naturschutzverordnung Die seit 1. Mai 2006 gültige Tiroler Naturschutzverordnung definiert die besonders wertvollen und schützenswerten Arten und Lebensräume in Tirol. 7 Geschlossene Ortschaft im Sinne des TNSCHG ist verbautes Gebiet mit Mindestabständen zwischen den Gebäuden, Tirols Auwälder sind de facto immer außerhalb geschlossener Ortschaft im Sinne des TNSCHG 22

23 Bewilligungspflichtige Vorhaben sind mit besonderem Interesse der Erhaltung dieser Arten und Lebensräume zu beurteilen. Die Art Deutsche Tamariske - Myricaria germanica (L.) Desv. ist als gänzlich geschützte Art gem. 2 Abs 1 TNSCHVO aufgeführt. Es ist demnach zb verboten, den Standort so zu behandeln dass ihr weiterer Bestand an diesem Standort unmöglich wird. Außerdem ist die Entfernung, Beschädigung, oder Vernichtung der Art sowie jeglicher Entwicklungsstadien der Art (Wurzeln, Blätter, Blüten, etc) verboten. Zusätzliche Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Wiederherstellung des Lebensraumes 3230 in Tirol Außerdem werden auch an der Isel, ebenso wie am Tiroler Lech Renaturierungsmaßnahmen wie Aufweitungen und naturnahe Uferverbauungen durchgeführt, die auch zukünftig dem Lebensraum 3230 Standortvorteile im ökologischen Gefüge des Gewässersystems bieten werden. Diese Aufweitungen wurden in Befund und Gutachten bereits beschrieben. Es sind aufwändige Maßnahmen, die neben der Hochwassersicherheit auch der Herstellung entsprechender dynamischer Überlagerungsstrecken dienen. Damit sind sie an jenen Gewässern, die Vorkommen der Tamariske beherbergen dazu geeignet, den Lebensraum dieser Gesellschaft zu stabilisieren und teilweise sogar zu vergrößern. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die alpinen Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica auf der gesamten Fläche Tirols nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach in den letzten Jahren durchgeführten zusätzlichen Maßnahmen oberste Schutzpriorität genießen. 9. Geografische Verbreitung des LR 3230 in Tirol und Österreich In der Bewertung der Gesamtabdeckung des LR 3230 wurde auch mit einer ungenügenden geografischen Abdeckung argumentiert. Dementsprechend habe der LR zwar eine gute nordalpine Entsprechung im Natura 2000 Gebiet Tiroler Lechtal. Ebenso sei der Lebensraum in der südlicheren Region Österreichs (Südalpin) einigermaßen gut vertreten. Es fehlten nach Ansicht einiger Wissenschafter beim Biogeografischen Seminar in Brüssel (Okt 2001) jedoch noch Verbreitungsschwerpunkte in der zentralalpinen Region. Da die nordalpinen Vorkommen durchwegs auf Kalk zu finden sind, sei mit der Ausweisung der bis zu diesem Termin hin vorgelegten Gebiete vor allem das Fehlen der silikatischen Vorkommen zu bemängeln. Dadurch fehle die genetische Varianz. Die Vorkommen an der Gail und an der Oberen Drau befinden sich einerseits in den Südalpen (Gail) andererseits direkt an der Grenze zwischen Zentral- und Südalpen. 23

24 Die seit Oktober 2003 vorliegende Meldung an Natura 2000 Gebieten in Österreich beinhaltet vier Gebiete. Diese sind auch in der jüngsten Meldung vom Oktober 2005 enthalten. Dies ist in Bild 7, der offiziell von Österreich im Rahmen der Übermittlung der Nationalen Liste von Natura 2000 Gebieten an die Europäische Kommission übermittelten Karte rot dargestellt: Obere Drau - Kärnten (Isel fließt in die Dräu) Gail im Lesachtal - Kärnten Tiroler Lechtal - Tirol Nationalpark Hohe Tauern - Tirol (Die Isel entspringt im Nationalpark Hohe Tauern) Bild 7 Natura 2000 Gebiete Österreichs mit Meldungsübersicht April 2004 (rot eingerahmt sind die vier Gebiete mit Vorkommen des LR 3230) Die geografische Abdeckung dieses LR 3230 ist bereits in der Zeit vor April als relativ gut zu bezeichnen. Zwar sind die Lechvorkommen nordalpin (nördlichstes Gebiet in Bild 7), ebenso sind die Vorkommen an der Gail (südlichstes Gebiet in Bild 7) als südalpin einzustufen. Beide weisen in ihrem Gewässersystem keine Zusammenhängigkeit auf und können diese Vorkommen somit als eigenständige Populationen angesehen werden. 24

25 Die Vorkommen an der Oberen Drau (östlichstes Gebiet in Bild 7) sind silikatischen Ursprungs und stammen von zentralalpinen Gewässern ab. Die Isel ist ein Zubringer der Dräu. Ab Lienz, der Bezirkshauptstadt, wird die Isel als Drau bezeichnet. Somit besteht eine unmittelbare Verbindung der Tamariskenvorkommen an der Isel mit denen des Natura 2000 Gebietes Obere Drau. Tamarisken sind Schwemmlinge, die sich durch Abdrift am Gewässer ausbreiten und immer dort anwachsen, wo günstige Standortbedingungen vorherrschen. Eine geografische Zusammenhängigkeit der Tamariskenvorkommen an der Oberen Drau mit jenen aus dem zentralalpinen Bereich der Isel ist dementsprechend vorhanden. Somit ist auch eine genetische Varianz dieser besonderen Art im Netzwerk Natura 2000 Österreichs vor dem Oktober 2004 in jedem Fall gegeben. Nach der Übermittlung der Nationalen Liste vom Oktober 2003 wird die Zusammenhängigkeit des Netzwerkes Natura 2000 in Österreich durch die Vorkommen des LR 3230 im Nationalpark Hohe Tauern ergänzt. Im Dorfertal konnten Vorkommen dieses Lebensraumes bis in den Hochmontan/subalpinen Bereich hinein auf einer Fläche von insgesamt ca. 1 ha nachgewiesen werden. Diese liegen innerhalb des Natura 2000 Gebietes. Der im Dorfertal entspringende Kalserbach transportiert die Schwemmlinge der Tamariske in tiefere Regionen und ist dort wohl für die Ausbildung weiterer Vorkommen verantwortlich. Der Bach ist ein linker Seitenzubringer der Isel und mündet bei Unterpeischlach in die Isel. Die in der beigelegten Karte (1 : ) nördlichsten Vorkommen (rot eingetragen) an der Isel - hier eigentlich am Kalserbach - stammen wohl auch von diesen Vorkommen der Tamariske im Dorfertal ab. Mit weiteren Vorkommen des LR 3230 im Natura 2000 Gebiet Nationalpark Hohe Tauern kann gerechnet werden. Das mögliche Vorkommen in so großer Höhenlage wird von Prof. Grabherr (SWG Österreich) bestätigt. Nach seinen Erhebungen kommt die Art im Simplongebiet ebenfalls in der subalpinen, tw. sogar alpinen Region vor. Die Meldung des Lebensraumes 3230 im bestehenden Natura 2000 Gebiet Nationalpark Hohe Tauern erfolgte erst mit Vorlage der Nationalen Liste Natura 2000 vom Oktober Damit gingen deren Grundlagen nicht mehr in Studien des European Topic Center (ETC) zum Bedarf bezüglich Nachnominierungen von Natura 2000 Gebieten in der Alpinen Region ein. Da das Beschlussfassungsverfahren für die Gemeinschaftsliste der Alpinen Region zum Zeitpunkt der Meldung bereits angelaufen war und kurz vor dem Abschluss stand, konnte die Europäische Kommission, DG Environment, B2 Nature and Biodiversity dementsprechend kurzfristig eine Umgestaltung der Beschlussvorlage nicht mehr vornehmen. 10. Zusammenfassung: Der Lebensraum 3230 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica" ist ein natürlicher Lebensraum Anh l, Habitat-Richtlinie. Nach den derzeit verfügbaren Daten, die nicht auf Schätzungen sondern auf Erhebungen beruhen, hat Österreich diesen Lebensraum zu ca. 70% innerhalb nominierter Natura 2000 Gebiete gemeldet. Die vier Natura 2000 Gebiete sind in der Gemeinschaftsliste für die alpine Region enthalten. 25

26 Ähnlich hohe Abdeckungen wurden in den bisherigen biogeografischen Seminaren und in den nachfolgenden bilateralen Besprechungen lediglich für prioritäre Lebensräume, nicht aber für natürliche Lebensräume gefordert. Für natürliche Lebensräume bewegen sich die Abdeckungen zwischen 20% bis 50% aller nationalen Bestände (bezogen auf die jeweilige biogeografische Region). Die Europäische Kommission wird ersucht für den LR 3230 dieselbe Entscheidungsstruktur wie für andere vergleichbare natürliche Lebensräume anzuwenden. Auch die geografische Abdeckung des Lebensraumes hat sich seit der Entscheidung der Gemeinschaftsliste der alpinen Region (Dezember 2003) verändert. So wird seit Oktober 2003 der LR 3230 auch im inneralpinen Natura 2000 Gebiet Nationalpark Hohe Tauern, Tirol" angeführt. Er kommt dort in den oberen Bereichen eines Zubringers zur Isel vor und steht daher im unmittelbaren Zusammenhang mit diesem Fluss. Darüber hinaus darf angeführt werden, dass der LR 3230 auf der gesamten Fläche Tirols durch das geltende Tiroler Naturschutzgesetz einen überaus großen Schutzstatus genießt. Zusätzlich wurden in der letzten Zeit Maßnahmen zur Sicherung und Wiederherstellung des LR 3230 (Flussaufweitungen) an Lech und der Isel durchgeführt. Sowohl aus Gründen einer flächenhaft sehr gut abgedeckten Meldung von Natura 2000 Gebieten Österreichs für den Lebensraum 3230 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica", als auch aus Gründen der guten geografischen Abdeckung dieses Lebensraumes im europäischen Netzwerk Natura 2000 und aus Gründen des bestehenden rechtlichen Schutzes sowie der Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraumes auf der gesamten Landesfläche möge die Europäische Kommission, DG Environment, B.2. Nature and Biodiversity den r Lebensraum 3230 als ausreichend abgedeckt anerkennen. Der Lebensraum soll aus der Liste der reserves" zur Beschlussfassung der Gemeinschaftsliste für die Alpine Biogeografische Region gestrichen werden 26

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