STREUNERTIERE UNSERE FÜHLENDEN MITGESCHÖPFE. Eine Gesundheit - Ein Wohlergehen
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- Claus Koenig
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1 STREUNERTIERE UNSERE FÜHLENDEN MITGESCHÖPFE Eine Gesundheit - Ein Whlergehen Facharbeitsgruppe am 10. April 2014 in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Eurpäischen Unin ZUSAMMENFASSUNG Die Teilnehmer der Facharbeitsgruppe sprechen sich gegen den Umgang mit Streunertieren in Eurpa aus, wie er insbesndere seit September 2013 in Rumänien dkumentiert wird. Ein slcher Umgang widerspricht dem in Art. 13 Lissabnvertrag (AEUV) festgelegten Prinzip des Tierschutzes, der, basierend auf dem darin festlegten Status vn Tieren als fühlende Lebewesen, uns Menschen die vlle Verantwrtung für die vn uns abhängigen Mitgeschöpfe überträgt: Unter Berücksichtigung, dass - Tierschutz als wichtiges sziales Anliegen in Eurpa anerkannt ist - Tierschutz als ein öffentliches Gut anerkannt ist - ein ffensichtlicher Zusammenhang besteht zwischen der Gesundheit vn Mensch und Tier swie dem Whlergehen vn Mensch und Tier - der Schutz der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft ein charakteristischer Wert der Eurpäischen Unin ist und Bestandteil der Eurpäischen Kultur - das Töten ungewllter, gesunder Hunde und Katzen in Eurpa grundsäztlich nicht in Einklang steht mit der Wertvrstellung der grßen Mehrheit der Eurpäischen Bürgerinnen und Bürger im Eurpa des 21. Jahrhunderts, bestätigt durch massive anhaltende Prteste gegenüber den jeweiligen Regierungen in den betreffenden Ländern, Mitgliedsländern und den EU Institutinen und dies seit mehr als zehn Jahren - diese Haltung ebenfalls zum Ausdruck gebracht ist durch zahlreiche Aktivitäten des Eurpaparlaments, zuletzt durch eine Reslutin am 18. März der Eurparat, der bereits früh die gesellschaftliche Prblematik der zunehmenden Überbevölkerung vn Strassenhunden und Katzen erkannt hat, dies in dem Eurpäischen 1 Am 18. März 2014 vera&bschiedete der Agrarausschuss des Eurpaparlaments einen Entschliessungsantrag zum Umgang mit dem Prblem der Streunertiere. Das Eurpaparlament, in Anwendung der Regel 120 der Geschäftsrdnung (...) 1. Frdert die Kmmissin auf, generelle Richtlinien zum Umgang mit Strassentieren zu erstellen, die sich an den allgemeinen Grundsätzen des Tierschutzes rientieren, 2. Appellieren an die Mitgliedstaaten, Teile ihrerstrukturfnds zu verwenden, um die Prbleme vn Strassentieren anzugehen, und sich zuerst auf diejenigen Orte fkussieren, in denen die Prbleme mit Streunertiere am akutesten sind
2 2 Übereinkmmen zum Schutz vn Heimtieren m Jahr aufgegriffen hat, die allerdings inzwischen in einigen Punkten akutalisiert werden müßte - zahlreiche Unterzeichnerstaaten sich gleichwhl nicht an dieses Übereinkmmen halten - seit 1995 die in dem Heimtierübereinkmmen selbst festgeschriebenen Knsultatinen nicht mehr durchgeführt werden - selbst die Welttiergesundheitgsrganisatin mit ihrer Entstehungsgeschichte der Tllwutbekämpfung in Entwicklungsländern angesichts hher Kindersterblichkeit, s genannte Richtlinien für Tiere zu Lande verfasst hat, die im Kapitel der Streunertiere das Töten dieser Tiere nur als letztes Mittel bei ergebnislser Erprbung sämtlicher anderer verfügbarer Methden zulässt (2012) - bgleich keine rechtliche Zuständigkeit der Eurpäischen Unin für Heimtiere als slches besteht, Tierquälerei dem Grundsatz des Tierschutzes, niedergelegt in Art. 13 AEUV, als eine Werteaussage widerspricht - der Rat die EU Kmmissin mit zwei Studien zu Heimtieren in der EU beauftragt hat (2010, 2012) - anzuerkennen ist, daß die Eurpäische Kmmissin seit 40 Jahren kntinuierlich höhere Tierschutzstandards und höhere als in anderen Kntinenten - erreicht hat, sie angesichts der Werteaussage in Art. 13 AEUV keine rll back-plitik einzelner Mitgliedstaaten tlerieren sllte - gleichzeitig die EU Kmmissin Tierschutz als hlistischen Ansatz zunehmend in ihre allgemeine Plitik integriert - das Halten vn Heimtieren als immanentes Bestreben zur Knzentratin auf das Leben und nach Leben strebenden Vrgängen (Biphilie) und ein einmaliger Beitrag ist, der zum typisch menschlichen Lebensstil seit Urzeiten gehört - Hunde als längste in der Geschichte der Dmestizierung aller Tiere sind, und sgar dann, wenn sie in den Straßen leben und Nachkmmen haben, bilgisch dmestizierte (Heim-) tiere bleiben und sich damit grundsätzlich vn Wildtieren unterscheiden - abgesehen vn Tierschutzaspekten Streunertiere, insbesndere wenn sie unter keiner Frm menschlicher Obhut stehen, ein gesundheitliches Risikptenzial für Menschen durch Znsen darstellen wie auch für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Bisse der Verursachung vn Autunfällen 2 Eurparat ETS n Eurpäisches Übereinkmmen zum Schutz vn Heimtieren, Straßburg/Strasburg, 13.XI.1987
3 3 - es keine genügende Harmnisierung auf EU Ebene gibt in Bezug auf die Rlle der Tierärzteschaft, einschließlich der Ntwendigkeit einer ausreichenden Zahl an Tierärzten in Stadt und Land, die über Kenntnisse der Kastratin und Sterilisatin vn Heimtieren verfügen - weitere Gesundheitsrisiken hinzukmmen durch die zunehmende illegale Vermehrung und den damit verbundenen Transprten nicht geimpfter Hunde und Katzen in ganz Eurpa - eine eurpaweite Lösungsstrategie entwickelt werden muss indem die Sicherheit und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und der Schutz der Mitgeschöpfe in Eurpa in Einklang gebracht werden muss durch kntrllierte und verantwrtliche Haltung vn Hunden und Katzen. Daher appellieren die Teilnehmer der Expertengruppe an die Welttiergesundheitsrganisatin im Hinblick auf deren geplanter Eurpastrategie die Kntrlle der Streunertierzahl aufzunehmen, das Zusammenwirken öffentlicher-privater Partnerschaften vn Regierungen mit Tierschutzrganisatinen aufzugreifen und gemeinsam nachhaltige Prgramme zu entwickeln, die flächendeckende Impfungen, Geburtenkntrlle und Kennzeichnung und Registrierung umfassen und ausdrücklich festzustellen, dass die Tötung gesunder Tiere die ultima rati aller Maßnahmen ist, sfern alle anderen Maßnahmen nicht zum Erflg geführt haben an den Eurparat - die vakante Stelle eines neuen Vrsitzen des Ständigen Ausschusses vrzunehmen - gemäß Art. 15 I des Heimtierübereinkmmens die nch fehlenden Knsultatinen der Jahre 2000, 2005 und 2010 durchzuführen, insbesndere denjenigen Unterzeichnerstaaten die nach 1996 beigetreten sind, die Möglichkeit zu geben, Infrmatinen und Erfahrungen auszutauschen und zu berichten - Teile des Heimtierübereinkmmens, w ntwendig, zu aktualisieren an die Eurpäische Kmmissin - Das Heimtierübereinkmmen zu unterzeichnen
4 4 - als Hüterin der Verträge auf die Einhaltung der generellen Grundsätze des Lissabn Vertrages zu achten, s auch des Art. 13 AEUV im Hinblick auf die Mitgliedstaaten - die gesamte Breite der eurpäischen Umweltplitik ebenfalls zu nutzen, um die Eurpäischen Bürgerinnen und Bürger zu schützen 3 - das Prinzip der verantwrtlichen Tierhaltung für Hunde und Katzen als ein einheitliches eurpaweites Prinzip in Plitk und Gesetzgebung zu etablieren - das Tiergesundheitsgesetz im Hinblick auf die verantwrtliche Tierhaltung in der Schlussverhandlung als Gesundheitsschutz die eurpaweite Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung auch für Hunde zu etablieren, wbei die Einzelheiten der Durchführung im Rahmen eines abgeleiteten Rechtsaktes geregelt werden können an die Regierungen vn Unterzeichnerstaten des Eurparates (der Heimtierknventin), an die EU Mitgliedstaaten, Kandidaten und mögliche Anwärterstaaten - ausgehend vn der verantwrtlichen Tierhaltung eine für das jeweilige Land kntrllierte, szialverträgliche Zahl vn Hunden und Katzen in menschlicher Obhut zu erreichen mittels eines nachhaltigen natinalen Aktinsplanes mit reginalen und örtlichen Prjekten - einen mehrjährigen gemeinsamen Plan mit Interessengruppen (Tierschutzrganisatinen, Tierärzteschaft, Schulen) zu entwerfen, der ein kmpatibles System für gesunde, gekennzeichnete und registrierte Hunde und Katzen zum Ziel hat, was durch systematische Kastratin erreicht werden kann. Hier sind entsprechende erste beste Beispiele für Katzen in Italien und Belgien heranzuziehen swie die erflgreichen Mdelle vn Strassenhundekliniken in Odessa und Sfia - Für slche nachhaltigen Prgramme entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen dies swhl vn der öffentlichen Hand als auch durch Zeichen der Slidarität auf natinaler und internatinaler Ebene, swie durch ntwendige Transparenz der Mittelverwendung die Effizienz der Prgramme zu steigern und krrekte Massnahmen des Managements vn Hunden durchzuführen - Einen slchen kurz-; mittel- und langfristigen gemeinsamen natinalen Aktinsplan zu erstellen, der flgende Massnahmen zu enthalten hat: Eine Kmmunikatinsstrategie (Infrmatin, Bildung, Weiterbildung) Präzise Gesetzgebung und krrekter Vllzug Systematische Geburtenkntrlle mit Kastratinsprgrammen für alle Hunde (und Katzen) - mit Ausnahme derjenigen, die zur Zucht bestimmt sind, 3 Art 191 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Eurpäishen Unin) Die Umweltplitik der Unin trägt zur Verflgung der nachstehenden Ziele bei: -Erhaltung und Schutz der Umwelt swie Verbesserung ihrer Qualität; - Schutz der menschlichen Gesundheit...
5 5 verbunden mit einem Impfprgramm. Dabei ist eine wirkungsvlle Betäubung und das Ausschalten des Schmerzempfindens sicherzustellen. Gesetzliche Kennzeichnung und Registrierung vn allen Hunden (und Katzen), d.h. swhl in privaten Haushalten als auch in Tierheimen und auf den Strassen. Dies sllte in enger Zusammenarbeit mit Nichtregierungsrganisatinen und der Tierärzteschaft erflgen, mittels massgeschneiderter Prgramme zur Umsetzung. Ein EU weit kmpatibler Datensatz und eine entsprechende Registrierung sind erfrderlich, um ein Eurpaweites System mit dauerhaftem Zugang zu den einzelnen Datenbanken zu erhalten, um auf diese Weise für den Fall eines Seuchenausbruchs tätig werden zu können, der, im Falle einer Naturkatastrphe die Heimtiere mit ihren Haltern wieder vereinigen und schließlich, um den Handel mit Welpen kntrllieren zu können Mtivatinsmassnahmen für Halter, die ihren Hund kastrieren lassen, etwa durch eine Steuerermässigung Züchter zu registrieren, um die illegale Vermehrung und den illegalen Handel zu beenden Eine Kultur der Adptin zu schaffen ******
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