Betriebliche Krankenversicherung R+V-GesundheitsKonzept PROFIL

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1 Betriebliche Krankenversicherung Stand 02/2014 R+V-GesundheitsKonzept Kompetenzcenter KV PROFIL Stand 02/2014 0

2 Agenda Gründe für eine bkv GVV-Rahmenbedingungen Verknüpfung mit bav und R+V BKK Steuerliche Rahmenbedingungen Prozesse Vertriebsunterstützung Stand 02/2014 1

3 betriebliche Krankenversicherung (bkv) Von einer betrieblichen Krankenversicherung (bkv) spricht man, wenn ein Arbeitgeber einen Gruppenversicherungsvertrag (GVV) abschließt und somit seinen Mitarbeitern ermöglicht, zu besonderen Konditionen privaten Krankenversicherungsschutz zu erhalten. Die betriebliche Altersversorgung (bav) hat sich bereits fest etabliert. Eine weitere wichtige Säule der Vorsorge ist die betriebliche Krankenversicherung, denn der gesetzliche Krankenversicherungsschutz entspricht nur einer Grundversorgung. Stand 02/2014 2

4 Verschiedene Faktoren beeinflussen die Arbeitswelt die Anforderungen an eine kluge Personalpolitik wachsen! Steigende Personalkosten Alternde Belegschaft Fluktuation Unternehmen Beschleunigung der Arbeitswelt Fachkräftemangel Hohe Krankenstände Mitarbeiter rücken immer mehr in den Mittelpunkt Mitarbeitermotivation Mitarbeiterbindung Gesunderhaltung der Mitarbeiter Mitarbeitergewinnung Stand 02/2014 3

5 Geburtenstarke Jahrgänge erreichen allmählich das Rentenalter, gleichzeitig kommen immer weniger junge Erwerbstätige nach Entwicklung von ausgewählten Erwerbstätigen bis 2030 Tsd. Rentennahe Jahrgänge (60 65) Nachrückende Jahrgänge (20 25) Quelle: Statistisches Bundesamt, 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Variante 1 - W1, Stand 02/2014 4

6 Der Fachkräftemangel wird in den nächsten Jahren zum Schlüsselproblem Fachkräftemangel nach Qualifikation Tsd Mit Hochschulabschluss Mit Berufsabschluss Ohne Berufsabschluss Jahr * Die in der Studie betrachtete Qualifikationsstufe ohne Berufsabschluss ist nicht mit Personen ohne Qualifikation oder Geringqualifizierten gleichzusetzen. Regionale Prognose über künftigen Fachkräftemangel unter: Quelle: Prognos AG, Arbeitslandschaft 2030 im Auftrag der vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., September Stand 02/2014 5

7 Im Alter nehmen krankheitsbedingte Beschwerden zu und führen zu längeren Ausfallzeiten Eine Studie des BKK Bundesverbands belegt, dass Erwerbstätige in den höchsten Altersgruppen am längsten im Unternehmen fehlen Ø Anzahl an Krankheitstagen nach Alter und Geschlecht * Ø Krankheitstage 30 Männer Frauen Alter * Arbeitsunfähigkeitstage nach Altersgruppen und Geschlecht, Quellen: Eigene Darstellung in Anlehnung an: BKK Bundesverband, BKK Gesundheitsreport Gesundheit fördern Krankheit versorgen mit Krankheit leben. Stand 02/2014 6

8 Die bkv steht auf der Wunschliste deutscher Arbeitnehmer bei den Zusatzleistungen ganz oben Attraktivität einer bkv für den Arbeitnehmer* Attraktiv Nicht attraktiv 21 % 79 % * Im Rahmen der Studie wurden Arbeitnehmer zwischen 16 und 60 Jahren im September/Oktober 2012 online befragt. Quelle: HEUTE UND MORGEN Finanzmarkttrends, Betriebliche Krankenversicherung (bkv): Akzeptanz, Attraktivität und Ausgestaltungswünsche aus Arbeitnehmersicht, Herbst 2012 Stand 02/2014 7

9 Agenda Gründe für eine bkv GVV-Rahmenbedingungen Verknüpfung mit bav und R+V BKK Steuerliche Rahmenbedingungen Prozesse Vertriebsunterstützung Stand 02/2014 8

10 Unsere Empfehlung: Profilieren Sie sich als besonders attraktiver Arbeitgeber mit dem Innovativ, leistungsstark und beitragsoptimiert wie die erfolgreichen ELAN-Tarife Einfach und klar strukturiert Produkte classic comfort premium Gruppenvertragskonzept Stufe I Stufe II Stufe III Konkrete Vorteile für Unternehmen Erhaltung/Steigerung der Produktivität durch Mitarbeitermotivation bkv-leistungen sind sofort und nachhaltig erlebbar Weniger krankheitsbedingte Einschränkungen Absentismus (krankheitsbedingter Ausfall) Präsentismus (krankheitsbedingte verringerte Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz) Plus bei der Mitarbeiterbindung und -gewinnung Zeitgemäße Altersgruppen: Ab 68 Stand 02/2014 9

11 PROFIL: Innovativ wie ELAN und an die Erfordernisse des Marktes und der Leistungserstattung angepasst : Produkte Highlights/Informationen Tarif classic Klinik bei Unfall comfort Klinik 2-Bett premium + + Klinik 1-/2-Bett Einfach strukturiert, flexibel kombinierbar, bedarfsgerecht Blick 100 /2 KJ & Blick 200 /2 KJ & Blick 300 /2 KJ & Produktbündel Check 200 /2 KJ Check 400 /2 KJ Check 600 /2 KJ Keine Wartezeiten Leistungen Zahnersatz Festzuschuss Zahnersatz 70 % ZahnVorsorge 200 /2 KJ Auslandsreise KV Heilpraktiker 80 % bis 800 /2 KJ Krankentagegeld Zahnersatz 90 % Kostenerstattungstarif 80 % bis 800, darüber 100 %, 40 % ohne GKV & & + + Kombination erforderlich* Gesundheitsprüfung (entfällt in Stufe III) Auch für Privatversicherte & + plus Zahn + Check Klinik plus Zahn + Check + Klinik plus Zahn + Check Klinik plus Zahn + Check + Klinik plus Zahn + Check + + Klinik plus Zahn + Check + Klinik * Die Pflichtkombinationen können nur innerhalb eines Gruppenvertrages und der entsprechenden Stufe erfüllt werden Stand 02/

12 Tarife Klinik PROFIL Klinik classic PROFIL Tarif K3VF: Leistung bei Unfall Klinik comfort PROFIL Tarif K2VF: Leistung bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft Klinik premium PROFIL Tarif K1VF: Leistung bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft Leistungen: Freie Arzt- und Krankenhauswahl Chefarztbehandlung Erstattung Arzthonorar bis zum Höchstsatz der GOÄ In Tarif Klinik premium PROFIL auch über die GOÄ hinaus (bei rechtswirksamer Honorarvereinbarung) Unterkunft im Zweibettzimmer In Tarif Klinik premium PROFIL auch Einbettzimmer versichert Link: Übersicht Stand 02/

13 Tarife Blick PROFIL Blick classic PROFIL Tarif B3VF: Bis 100 innerhalb 2 von Kalenderjahren Blick comfort PROFIL Tarif B2VF: Bis 200 innerhalb 2 von Kalenderjahren Blick premium PROFIL Tarif B1VF: Bis 300 innerhalb 2 von Kalenderjahren Leistungen: Sehhilfen (unabhängig der Anzahl) Pflichtkombination: Tarif muss mit einem weiteren Tarif aus dem GesundheitsKonzept PROFIL kombiniert werden (außer Tarif Auslandsreise PROFIL) Die Pflichtkombinationen können nur innerhalb eines Gruppenvertrages und der entsprechenden Stufe erfüllt werden Link: Übersicht Stand 02/

14 Tarife Check PROFIL Check classic PROFIL Tarif C3VF: Bis 200 innerhalb 2 von Kalenderjahren Check comfort PROFIL Tarif C2VF: Bis 400 innerhalb 2 von Kalenderjahren Check premium PROFIL Tarif C1VF: Bis 600 innerhalb 2 von Kalenderjahren Leistungen: Vorsorgeuntersuchungen Offener Katalog (ausgenommen Zahnvorsorge), z. B. Gesundheitsuntersuchungen, Krebsvorsorge (auch Mammografie und PSA-Test), Hirnleistungs-Check zur Früherkennung von Demenz Schutzimpfungen (inkl. solcher wegen beruflicher Tätigkeit und Reiseimpfungen) Link: Übersicht Stand 02/

15 Tarife Zahn PROFIL Zahn classic PROFIL Zahn comfort PROFIL Zahn premium PROFIL Tarif Z3VF: Zahnersatz: 100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil Tarif Z2VF: Zahnersatz: 70 % inkl. GKV-Leistung Kieferorthopädie: 70 % bis (KIG 3-5: 500 ) Tarif Z1VF: Zahnersatz: 90 % inkl. GKV-Leistung Kieferorthopädie: 90 % bis (KIG 3-5: ) Leistungen: Zahnersatz: Regelversorgung und privatärztliche, höherwertige Versorgung Kieferorthopädische Leistungen in Abhängigkeit von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG 1-2 und KIG 3-5) Zahnstaffel in den ersten 4 Kalenderjahren in den Tarifen Zahn comfort PROFIL und Zahn premium PROFIL (außer Unfällen) bis zu insgesamt EUR (1. KJ bis zu 1.000, 2. KJ bis zu 2.000, 3. KJ bis zu 3.000, 4. KJ bis zu ) Keine Leistungsstaffel in Tarif Zahn classic PROFIL Link: Übersicht Stand 02/

16 Tarif ZahnVorsorge PROFIL ZahnVorsorge PROFIL Tarif ZVVF: 100 % bis 200 Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Kalenderjahren Leistungen: Zahnmedizinische Prophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung oder Fissurenversiegelung) Mundhygienestatus Kunststoff-Füllungen Link: Übersicht Stand 02/

17 Tarif Auslandsreise PROFIL Auslandsreise PROFIL Tarif ARVF: Für kurzfristige Auslandsreisen bis zu 45 Tagen* Leistungen: Bei Auslandsreisen für jeweils die ersten 45 Tage Ambulante und stationäre Heilbehandlung Arznei- und Heilmittel Ärztlich verordnete Hilfsmittel, wenn erstmals erforderlich (Ausnahme: Sehhilfen und Hörgeräte) Schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur von Zahnersatz Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland Bestattungs- oder Überführungskosten * Verlängerungsmöglichkeit über Blockpolice Pflichtkombination: Tarif muss mit einem weiteren PROFIL-Tarif kombiniert werden (gilt auch für KV- Vollversicherte). Es können nur innerhalb eines Gruppenvertrages und der entsprechenden Stufe erfüllt werden. Link: Übersicht Stand 02/

18 Tarif Heilpraktiker PROFIL Heilpraktiker PROFIL Tarif HVF: 80 % bis 800 Erstattungsbetrag innerhalb von 2 Kalenderjahren für Heilpraktiker Leistungen: Ambulante Behandlung durch Heilpraktiker (insb. auch Methoden aus dem Hufelandverzeichnis) Verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel Keine Staffel Pflichtkombination: Tarif Heilpraktiker PROFIL kann nur in Kombination mit einem der folgenden Tarife versichert werden: Zahn PROFIL plus PROFIL, Klinik plus PROFIL Kostenerstattung PROFIL Die Pflichtkombinationen können nur innerhalb eines Gruppenvertrages und der entsprechenden Stufe erfüllt werden Link: Übersicht Stand 02/

19 Tarif Krankentagegeld PROFIL Krankentagegeld PROFIL Tarif TA6VF: Karenzzeit 42 Tage Tagegeld von 10, 15 oder 20 Leistungen: Krankentagegeld infolge einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit Entbindungspauschale für weibliche Versicherte (in Höhe des 12-fachen des vereinbarten Tagessatzes) Leistungsbezug einer privaten BU-Versicherung: Kein Beendigungsgrund für den Tarif Krankentagegeld PROFIL Link: Übersicht Stand 02/

20 Tarif Kostenerstattung PROFIL Kostenerstattung PROFIL Leistungen: Tarif AGVF: 80 % nach GKV-Vorleistung bis 800 Erstattungsbetrag je Kalenderjahr, darüber hinaus zu 100 % 40 % ohne GKV-Vorleistung Ambulante Heilbehandlung bzw. Zahnbehandlung durch Ärzte bzw. Zahnärzte bis Höchstsatz der GOÄ/GOZ inkl. Mundhygienestatus und Fissurenversiegelung, ohne professionelle Zahnreinigung, Kunststoff-Füllungen und Knochenaufbau Psychotherapie ohne Begrenzung der Sitzungszahl Naturheilverfahren durch Ärzte (Heilpraktiker ausgenommen) Ambulante Leistungen der Hebamme und des Entbindungshelfers Arznei-, Heil- und Verbandmittel (durch Arzt oder Zahnarzt verordnet) Hilfsmittel (außer Sehhilfen) zum einschlägigen tariflichen Prozentsatz (40, 80 oder 100 %) bis 600 Erstattungsbetrag innerhalb von 2 Kalender-jahren (offener Hilfsmittelkatalog) unabhängig von einer GKV-Vorleistung Vorsorge mit und ohne GKV-Vorleistung Gesetzlich festgelegte Zuzahlungen sowie Abschläge, die wegen der Wahl der Kostenerstattung durch die GKV erhoben werden Stand 02/ Link: Übersicht

21 Tarife plus PROFIL Classic plus PROFIL Comfort plus PROFIL Premium plus PROFIL Tarif P3VF: Leistungen aus Zahn classic PROFIL und Check classic PROFIL Tarif P2VF Leistungen aus Zahn comfort PROFIL und Check comfort PROFIL Tarif P1VF: Leistungen aus Zahn premium PROFIL und Check premium PROFIL Besonders beitragsgünstig durch die Kombination der Leistungen aus der jeweiligen Leistungsstufe Zahn PROFIL und Check PROFIL Ersparnis gegenüber den Einzeltarifen: in der Altersgruppe Jahre bis zu 7 % in der Altersgruppe 0-15 Jahre bis zu 8 % Link: Übersicht Stand 02/

22 Tarife Klinik plus PROFIL Klinik classic plus PROFIL Klinik comfort plus PROFIL Klinik premium plus PROFIL Tarif KP3VF: Leistungen aus Klinik classic PROFIL, Zahn classic PROFIL und Check classic PROFIL Tarif KP2VF Leistungen aus Klinik comfort PROFIL, Zahn comfort PROFIL und Check comfort PROFIL Tarif KP1VF: Leistungen aus Klinik premium PROFIL, Zahn premium PROFIL und Check premium PROFIL Besonders beitragsgünstig durch die Kombination der Leistungen aus der jeweiligen Leistungsstufe Klinik PROFIL, Zahn PROFIL und Check PROFIL Ersparnis gegenüber den Einzeltarifen: in der Altersgruppe Jahre bis zu 8 % in der Altersgruppe 0-15 Jahre bis zu 9 % Link: Übersicht Stand 02/

23 PROFIL: Innovativ wie ELAN und an die Erfordernisse des Marktes und der Leistungserstattung angepasst : Produkte Beiträge Highlights/Informationen Tarif Leistungen classic comfort premium + + Klinik bei - Unfall 4,90 Klinik Klinik 2-Bett 21,53 Klinik 1-/2-Bett 28,37 & Blick /2 KJ 2,79 Check 200 /2 4,42 KJ & Blick 200 /2 KJ 6,20 Check 400 /2 8,83 KJ & Blick 300 /2 10,27 KJ Check 600 /2 13,25 KJ Zahnersatz Zahn 6,39 Festzuschuss Zahnersatz 70 10,98 % Zahnersatz 9022,49 % ZahnVorsorge 200 /2 KJ 6,23 Auslandsreise KV 0,83 & Heilpraktiker Heilpraktiker 80 % bis 800 /2 KJ 5,30 Krankentagegeld 2,57 je 5 Kostenerstattungstarif 80 % Kostenerstattung bis 800, darüber 10041,14 %, 40 % ohne GKV plus plus plus plus 10,06 plus 18,41 plus 33,35 Zahn + Check Zahn + Check Zahn + Check Klinik plus Klinik plus Klinik plus Klinik plus 14,42 Klinik plus 38,95 Klinik plus 59,93 Zahn + Check + Klinik Zahn + Check + Klinik Zahn + Check + Klinik & Altersgruppe : Beiträge für Stufe II und III (Mitarbeiter) Provision und Produktionswertung Provision Produktion Normal 100 % 100 % Direktionsanfrage Direktionsgeschäft 50 % 100 % % Keine Mindestbeiträge je GVV Beitragsgünstige Produktbündel Vorteil Tarife plus: 6,7 7,1 % Vorteil Tarife Klinik plus: 5,8 8,2 % Stand 02/

24 Agenda Gründe für eine bkv GVV-Rahmenbedingungen Verknüpfung mit bav und R+V BKK Steuerliche Rahmenbedingungen Prozesse Vertriebsunterstützung Stand 02/

25 Gruppenvertragskonzept PROFIL: Passfähiges Angebot für Klein- und mittelständische Unternehmen bis hin zum Global Player : Gruppenvertragskonzept Stufe I Stufe II Stufe III Mindestanzahl versicherte Mitarbeiter je Gruppe Quote Keine Keine 50 %, mindestens 20 Mitarbeiter Tarifwahl Frei Einheitlich Einheitlich Tarife PROFIL-Tarife (15 %-Beitragszuschlag) PROFIL-Tarife PROFIL-Tarife Verzicht auf Gesundheitsprüfung (GP) Tarifliche Regelung Tarifliche Regelung Für alle Tarife Mitversicherung von Familienangehörigen GP wie bei Mitarbeiter GP wie bei Mitarbeiter Keine GP (15 %-Beitragszuschlag für PROFIL-Tarife mit GP)* Gruppenbildung Max. 2 Gruppen in einem Unternehmen möglich Kriterien zur Gruppendefinition wird bei GVV-Erstellung mit Direktion abgestimmt Ausschnittsdeckung bzw. Opting-out möglich Tarife mit Alterungsrückstellungen (G-Tarife) sowie Tarif SORIN** werden weiterhin angeboten * Sofern der Beitragszuschlag nicht erwünscht ist, kann dieser auf GVV-Ebene entfallen Folge: kein Erlass der Gesundheitsprüfung Erlass der Gesundheitsprüfung für Familienangehörige gilt nicht für Krankentagegeldtarife sowie für das R+V-PflegeKonzept ** Für Tarif SORIN gelten Rahmenbedingungen entspr. Stufe III des GVV-Konzepts Stand 02/

26 Laufender Versicherungsfall Wird im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrags auf die Risikoprüfung verzichtet, besteht dennoch für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, keine Leistungspflicht Definition Versicherungsfall: Der Versicherungsfall beginnt bereits mit der ersten Untersuchung/Behandlung, die auf die Erkennung des Leidens abzielt Der Versicherungsfall endet, wenn nach medizinischen Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Das heißt unter anderem, dass die Dauerbehandlung von chronischen Erkrankungen sowie angeratene und beabsichtigte Maßnahmen nicht versichert sind Eine während der Behandlung neu eingetretene und behandelte Krankheit begründet einen neuen Versicherungsfall, wenn sie mit der ersten Krankheit in keinem ursächlichem Zusammenhang steht Daraus folgt im Umkehrschluss, dass ein neuer Versicherungsfall stets dann gegeben ist, wenn bei Auftreten der Krankheit die vorherige Behandlung mangels weiterer Behandlungsbedürftigkeit abgeschlossen war. Beim Vorliegen dieser Voraussetzungen kommt es dann auf einen etwaigen ursächlichen Zusammenhang mit der früheren Erkrankung nicht an Stand 02/

27 Beispiele laufender und abgeschlossener Versicherungsfall Erkrankung/ Behandlung einschl. Kontrolle Versichert 1. Diabetes lfd. Behandlung mit Insulin nein 2. Herzerkrankung lfd. Behandlung mit Medikamenten nein mit späterer Folge Herzinfarkt nein 3. Herzerkrankung, Behandlung abgeschlossen Herzinfarkt nach z. B. einem Jahr ja 4. Bruch Fußgelenk mit OP und Einsatz von Schrauben nein OP Schraubenentfernung nach einem Jahr 5. Zahnbehandlung/Zahnersatz/fehlende Zähne alle Behandlungen/Maßnahme, die anlässlich einer Untersuchung/Kontrolle vor Vertragsabschluss angeraten, geplant oder als notwendig festgestellt wurden ja nein Stand 02/

28 Annahmerichtlinien sind zu beachten Annahmerichtlinien (insb. nicht versicherbare Berufe) sind für GVV-Abschluss zu beachten. Ein bkv-vorschlag entsprechend dem Angebotsrechner ist nicht als verbindliches Angebot zu verstehen. Eine abschließende Prüfung kann ausschließlich über die GVV-Checkliste erfolgen. In Stufe I und II können Vorerkrankungen gegen Risikozuschlag eingeschlossen bzw. Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Eine Ablehnung des Antrags ist ebenfalls möglich. Stand 02/

29 Versicherbarer Personenkreis Es können alle Funktionen im Unternehmen berücksichtigt werden:* Vorstandsmitglieder Geschäftsführer Firmeninhaber Arbeitnehmer (Voll- und Teilzeitmitarbeiter) Auszubildende Die Mitversicherung folgender Familienangehöriger ist möglich: Ehe-/Lebenspartner Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft Kinder in häuslicher Gemeinschaft bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Voraussetzung: Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland * Geringfügig Beschäftigte sind nicht versicherbar Stand 02/

30 Voraussetzung für den Erlass der Gesundheitsprüfung in Stufe III Der Antrag bzw. die Anmeldung für die zu versichernde Person geht beim Versicherer innerhalb von zwei Monaten ein, nachdem die Voraussetzungen des versicherbaren Personenkreises erfüllt sind. Der Erlass der Gesundheitsprüfung für Familienangehörige gilt nicht für den Krankentagegeldtarif sowie für das R+V-PflegeKonzept. Für mitversicherte Familienangehörige wird im GVV ein Beitragszuschlag von derzeit 15 % für Tarife mit vorgesehener Gesundheitsprüfung vereinbart: Klinik comfort PROFIL Klinik premium PROFIL Klinik comfort plus PROFIL Klinik premium plus PROFIL Kostenerstattung PROFIL Stand 02/

31 Eine Fortführung der PROFIL-Tarife ist auch bei Arbeitgeber-Wechsel möglich Bei Wegfall der Gruppenversicherungsvoraussetzungen (z. B. bei Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis) kann die Versicherung als Einzelvertrag mit 15 % Beitragszuschlag fortgeführt werden. Der Versicherungsschutz wird für den Mitarbeiter und seine mitversicherten Familienmitglieder bei Ausscheiden fortgesetzt. Wenn der Kunde dies nicht wünscht, muss er dieser Umstellung innerhalb von zwei Monaten widersprechen. Sofern bereits ein Beitragszuschlag (für freie Tarifwahl in Stufe I bzw. vereinbarter Entfall der Gesundheitsprüfung für mitversicherte Familienangehörige in Stufe III) besteht, so kann der Vertrag mit unverändertem Beitrag weitergeführt werden* Es erfolgt eine direkte Vertragsumstellung mit Policenzustellung (keine Provisionszahlung) * Die Besondere Vereinbarung (BVB) für die freie Tarifwahl in Stufe I bzw. die des vereinbarten Entfall der Gesundheitsprüfung für mitversicherte Familienangehörige in Stufe II entfällt. An Stelle dessen wird eine BVB mit 15 % Beitragszuschlag für das Ausscheiden aus dem Gruppenversicherungsvertrag wirksam) Stand 02/

32 Weiterversicherung zu unveränderten Konditionen Anlässlich nachfolgend genannter Ereignisse*, kann die Versicherung zu unveränderten Konditionen weitergeführt werden: Während einer Eltern-/Pflegezeit Nach dem Renteneintritt Während der passiven Altersteilzeit Bei einer Erwerbsunfähigkeit Während eines unbezahlten Urlaubs Für die Dauer einer über die Lohnfortzahlung hinaus fortbestehenden vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit (kann im GVV auf Wunsch geregelt werden) * Abhängig der Regelung im Gruppenversicherungsvertrag Gilt nicht für Krankentagegeld PROFIL Stand 02/

33 Neben dem stehen weitere Gruppenvertragstarife zur Verfügung AGIL-Tarife zu Gruppenversicherungskonditionen für Geschäftsführer, Firmeninhaber etc. Mitarbeiter oberhalb der JAEG Alle ELAN-Tarife zu Gruppenversicherungskonditionen R+V-PflegeKonzept (G-Konditionen) auch mit Vorgabe eines einheitlichen Beitrags für jeden Mitarbeiter Jetzt auch mit R+V-Pflege FörderBahr! * Sofern der Geschäftsführer nicht beherrschend ist, so muss auch sein Einkommen die JAEG übersteigen Stand 02/

34 So einfach und attraktiv kann eine betriebliche Krankenversicherung sein Vorteile auf einem Blick Einfach strukturiert, flexibel kombinierbar und bedarfsgerecht Beiträge ohne Alterungsrückstellungen nur 3 Altersgruppen über alle Tarife Viele Tarife ohne Gesundheitsprüfung unabhängig von der Belegschaftsgröße bzw. Beteiligungsquote Keine Wartezeiten Gruppenbildung bereits ab 5 Mitarbeitern möglich Genereller Erlass der Gesundheitsprüfung bereits ab 20 versicherten Mitarbeiter möglich Beitragsvorteil durch Produktbündel Mitversicherung von Familienangehörige möglich Weiterführung der PROFIL-Tarife auch nach Arbeitgeberwechsel möglich Viele Tarife auch für privat Kranken-Vollversicherte abschließbar Stand 02/

35 Agenda Gründe für eine bkv GVV-Rahmenbedingungen Verknüpfung mit bav und R+V BKK Steuerliche Rahmenbedingungen Prozesse Vertriebsunterstützung Stand 02/

36 Erfolgsfaktor: Ganzheitliche Beratung und Betreuung mit dem Know how der R+V Stand 02/

37 Mehrleistung der R+V BKK im Rahmen der bkv Vorteile für alle Mitarbeiter Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) Organisation und Kostenübernahme eines Präventionskurses für alle Mitarbeiter. Voraussetzungen: PROFIL Stufe II (mind. 10 Mitarbeiter) und mindestens 20 % der Arbeitnehmer sind Mitglied der R+V BKK Fit vor Ort Rahmenvereinbarung mit einem Fitness-Studio in Ihrer Nähe Voraussetzung: PROFIL Stufe II (mind. 10 Mitarbeiter) Vorteile für R+V BKK-Versicherte Bonus bis zu 150 im Jahr auch im Rahmen der bkv möglich Zusätzlich 20 im Jahr für Kinder von 0-14 Jahren 100 % Kostenübernahme für 2 Präventionskurse im Jahr bis zu 480 Weltweite Auslandsreise-Krankenversicherung für alle Versicherten inklusive zusätzlicher Kostenübernahme für Reiseschutzimpfungen Schneller zum Termin: mit dem Arzt-Terminservice Stand 02/

38 Agenda Gründe für eine bkv GVV-Rahmenbedingungen Verknüpfung mit bav und R+V BKK Steuerliche Rahmenbedingungen Prozesse Vertriebsunterstützung Stand 02/

39 Mit der Pauschalversteuerung nach 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG kann der Arbeitgeber alle Aufwendungen der bkv übernehmen Was muss der Arbeitgeber dafür tun? Zusätzliche Übernahme von Steuer und SV- Beiträgen des AN neben dem bkv Beitrag Beantragung beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt unter Angabe der Summe der Jahresarbeitslöhne der Mitarbeiter Verteilung der Mitarbeiter auf die Steuerklassen Berechnung des Pauschalsteuersatzes Stand 02/

40 Aktuelle steuerliche Rechtslage in der bkv: Der Arbeitgeber kann alle Aufwände für die bkv seiner Arbeitnehmer übernehmen und absetzen Lösungsschritte 1. Pauschalversteuerung sonstiger Bezüge nach 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG Über die Bildung eines Durchschnittssteuersatzes aller Arbeitnehmer können Steuer und der SV-Beitrag durch den Arbeitgeber vollständig übernommen werden Voraussetzungen Übliche Mindestanzahl: 20 Arbeitnehmer; aber auch bei kleineren Firmen möglich Höchstbetrag: EUR/ Kalenderjahr pro Arbeitnehmer Jährliche bzw. halbjährliche Beitragszahlung Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt 2. Absetzbarkeit als Betriebsausgaben nach 4 Abs. 4 EStG Vom Arbeitgeber übernommene bkv-beiträge, Pauschalsteuern und SV-Beitrage können steuermindernd abgesetzt werden Vorteil der bkv gegenüber einer Gehaltserhöhung: Die Zuwendungen kommen 1:1 beim AN an! Stand 02/

41 Das Beispiel zeigt: Durch die Steuerersparnis vermindert sich der tatsächliche Aufwand des Arbeitgebers erheblich Beispielfirma: 100 Mitarbeiter, durchschnittliches Jahresgehalt: EUR, Sitz in Wiesbaden Betrachtung für alle Mitarbeiter pro Jahr in EUR (gerundet) bkv-beiträge Bruttoaufwand: /Jahr - Tarif Comfort plus PROFIL Zahnersatz + Check (P2VF) - Monatsbeitrag: 18,41 EUR EUR/Jahr Nebenkosten - Pauschalsteuer (32,2 %) - SV-Beitrag AG+AN - Solizuschlag - Kirchensteuer - Steuerersparnis - Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer EUR/Jahr = (Netto-) Tatsächlicher Aufwand EUR /Jahr EUR/Jahr Betrachtung je Mitarbeiter in EUR(gerundet) Bruttoaufwand 430,00 EUR/Jahr Bruttoaufwand 35,90 EUR/Monat - Steuerersparnis 134,00 EUR/Jahr = - = Steuerersparnis 11,20 EUR/Monat Tatsächlier Aufwand 296,00 EUR/Jahr Tatsächlicher Aufwand 24,70 EUR/Monat Stand 02/

42 Agenda Gründe für eine bkv GVV-Rahmenbedingungen Verknüpfung mit bav und R+V BKK Steuerliche Rahmenbedingungen Prozesse Vertriebsunterstützung Stand 02/

43 Vertragsgestaltung - Arbeitnehmer ist Versicherungsnehmer Gestaltungsmöglichkeit I Der Mitarbeiter (MA) ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler Es entsteht für den Arbeitgeber (AG) nur geringer Aufwand, da die Antragsaufnahme direkt mit dem Mitarbeiter durchgeführt wird Diese Vertragsgestaltung gilt in der Stufe I des R+V-GesundheitsKonzeptes PROFIL (jedoch auch in Stufe II und III möglich) Stand 02/

44 Vertragsgestaltung - Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer Gestaltungsmöglichkeit II Arbeitgeber (AG) ist Versicherungsnehmer (VN) und Beitragszahler Erstanmeldung der MA erfolgt bequem per Excel- Liste* Diese Vertragsgestaltung ist nur in den Stufen II und III des R+V-GesundheitsKonzeptes PROFIL möglich * Keine Vorgabe einer Mindest-MB-Höhe. Ferner ist bei Listenmeldung eine Datenschutzerklärung notwendig Stand 02/

45 Professioneller Service von Vorschlagserstellung bis Policierung bkv-angebotsanfragen können direkt an die neue -Adresse gesendet werden Der Vorschlag wird innerhalb von 48 Stunden (montags bis freitags) erstellt. (komplexe Anfragen benötigen ggf. ein wenig mehr Zeit) bkv-anfragen können mit Hilfe des bkv-angebotsblatts einfach und schnell erstellt werden Unter der Service-Nr * stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung Stand 02/

46 Für die PROFIL-Tarife steht ein gesonderter Antrag zur Verfügung Der PROFIL-Antrag ist in folgenden Fällen zu nutzen: GVV-Stufe I GVV-Stufe II oder III, wenn Mitarbeiter = Versicherungsnehmer und Beitragszahler GVV-Stufe II, wenn Tarife mit Gesundheitsprüfung beantragt werden (Listenmeldung entfällt) Optionale Mitversicherung von Familienangehörigen Auf dem Antrag können ausschließlich PROFIL-Tarife beantragt werden (für ELAN bzw. sonstige Tagegeldtarife sind gesonderte Antragsformulare zu verwenden) Im Antrag ist keine Zustimmungserklärung vorhanden somit ist das PIB grundsätzlich bereits bei Antragsstellung zu übergeben (PIB werden je Tarif im Intranet zur Verfügung gestellt) Mögliche Zahlungsweisen: monatlich, halbjährlich oder jährlich (ohne Skonto!) Antrag wird als ausfüllbare pdf-datei zur Verfügung gestellt Stand 02/

47 Prozess für Mitversicherung von Familienangehörigen in Stufe II/III Variante I - Beitragszahlung durch Mitarbeiter Mitarbeiter = VN und Beitragszahler Familienangehörige = versicherte Person Antragsaufnahme zwingend erforderlich (wegen Lastschriftverfahren) Sofern keine Risikoprüfung notwendig (Tarif sieht grundsätzlich keine vor oder es wird der 15 %-Beitragszuschlag in Stufe III vereinbart) sind Gesundheitsfragen im Antrag nicht auszufüllen Variante II - Beitragszahlung durch Arbeitgeber Arbeitgeber = VN und Beitragszahler Familienangehörige = versicherte Person Erstaufnahme per Liste, sofern keine Gesundheitsprüfung notwendig Sofern eine Risikoprüfung fällig wird, ist hingegen die Aufnahme eines Antrags erforderlich (auch hier erfolgt die Beitragszahlung per Sammelinkasso durch den Arbeitgeber) Stand 02/

48 In Stufe II und III ist die Anmeldung mit Listenmeldung möglich - Sammelinkasso unabhängig einer Beitragshöhe Einfache Excel-Listenmeldung bereits ab 10 Mitarbeitern in Stufe II möglich Voraussetzung AG = Versicherungsnehmer und Beitragszahler Keine notwendige Gesundheitsprüfung in Stufe II Der AG ist verpflichtet, von jedem Arbeitnehmer eine Datenschutzerklärung unterzeichnen zu lassen (Aufbewahrung bei AG). Auf Verlangen ist diese dem Versicherer vorzulegen (GVV-Regelung). Eine Vorlage an die R+V zu Vertragsbeginn ist nicht erforderlich! In Stufe II bzw. III ist eine AG-Bestätigung über die versicherungsberechtigte Mitarbeiterzahl sowie Quotenerfüllung vorzulegen (wird in Kürze in die Checkliste eingearbeitet) Ab- und Anmeldungen erfolgen ebenfalls über einfache Listenmeldung Sofern die Anmeldung per Liste erfolgt, ist ein Sammelinkasso möglich Es kann monatliche, halbjährliche und jährliche Zahlungsweise vereinbart werden Keine Vorgabe von Mindest-Beitragshöhen Erstellung einer Hebeliste nur bei Sammelinkasso Stand 02/

49 Ablauf bis zur Policierung Einreichen der Checkliste entsprechend der gewünschten Stufe* zur Prüfung durch die Direktion (einzureichen an: bkv@ruv.de). Checkliste ist vom Arbeitgeber sowie bei Stufe II/III mit Bestätigung der MA- Zahl zu unterzeichnen (wird in Kürze in Checkliste eingearbeitet) Die Anfrage wird geprüft, ggf. werden Zusatzinformationen eingeholt sowie das weitere Procedere mit dem Vermittler abgestimmt. Der Vermittler erhält von R+V: GVV-Vertrag (2-fach) Excel-Meldeliste Datenschutzerklärung zur Weiterleitung an die Mitarbeiter (Bei Anmeldung per Antrag: nur GVV) Der GVV ist unterschrieben in zweifacher Ausfertigung zusammen mit den Anträgen (Stufe I für mindestens 5 Mitarbeiter) bzw. der Excel-Meldeliste zurückzugeben. Der GVV wird eingerichtet und die Policen werden erstellt. Ein gegengezeichnetes Exemplar des GVV wird versandt Hinweis: Bitte beachten Sie die notwendigen Vorlaufzeiten vom Einreichen der Checkliste bis zur Policierung von mindestens 2 Monaten! * Checkliste Stufe I, Checkliste Stufe II und III sowie Checkliste für Tarif SORIN Stand 02/

50 Agenda Gründe für eine bkv GVV-Rahmenbedingungen Verknüpfung mit bav und R+V BKK Steuerliche Rahmenbedingungen Prozesse Vertriebsunterstützung Stand 02/

51 Vertriebsunterstützung (1/2) Verkaufsunterlage Broschüre Infoblätter Highlightblatt Vorsorgeübersicht Check PROFIL Beitragstabellen bkv-angebotsblatt Checkliste - Stufe I - Stufe II und III - Tarif SORIN Verwendungszweck Vertiefende Informationen zur bkv bzw. zum zur Auslage am PoS bzw. Weitergabe an den Arbeitgeber. Zu jedem Tarif ein Infoblatt mit Beispielen und Leistungsbeschreibungen, die an Kunden im oder nach dem Beratungsgespräch weitergegeben werden können. Die Highlights auf einen Blick, welche an den Kunden im oder nach dem Beratungsgespräch weitergegeben werden können. Eine Übersicht über alle in Anspruch zu nehmenden ambulanten Vorsorgeuntersuchungen. Alle Beiträge im Überblick. Formblatt für die Anforderung eines bkv-angebots. Wird für die Erstellung eines Gruppenversicherungsvertrags benötigt. Diese sind mindestens 2 Monate vor gewünschtem Versicherungsbeginn einzureichen. Alle Unterlagen finden Sie im Maklerportal unter Stand 02/

52 Vertriebsunterstützung (2/2) Verkaufsunterlage Broschüre Infoblätter Highlightblatt Vorsorgeübersicht Check PROFIL Beitragstabellen bkv-angebotsblatt Checkliste - Stufe I - Stufe II und III - Tarif SORIN Verwendungszweck Vertiefende Informationen zur bkv bzw. zum zur Auslage am PoS bzw. Weitergabe an den Arbeitgeber. Zu jedem Tarif ein Infoblatt mit Beispielen und Leistungsbeschreibungen, die an Kunden im oder nach dem Beratungsgespräch weitergegeben werden können. Die Highlights auf einen Blick, welche an den Kunden im oder nach dem Beratungsgespräch weitergegeben werden können. Eine Übersicht über alle in Anspruch zu nehmenden ambulanten Vorsorgeuntersuchungen. Alle Beiträge im Überblick. Formblatt für die Anforderung eines bkv-angebots. Wird für die Erstellung eines Gruppenversicherungsvertrags benötigt. Diese sind mindestens 2 Monate vor gewünschtem Versicherungsbeginn einzureichen. Alle Unterlagen finden Sie im Maklerportal unter Stand 02/

53 R+V - die erste Wahl bei der betrieblichen Krankenversicherung. Jahrelange Erfahrung im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung Schon seit 2002 bietet die R+V Krankenversicherung als eine der ersten Gesellschaften eine betriebliche Krankenversicherung für Unternehmen. Mit über Versicherten in mehr als geschlossenen Gruppenverträgen können Sie auf einen erfahrenen Partner setzen R+V - ein starker Partner, auf den Sie sich verlassen können Stand 02/

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