Thesen zur Unternehmens- und Hofübergabe ErbR-Tage - Sparkasse Erndtebrück RA/Notar Frank Henk
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- Andreas Hofmeister
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2 10) Schließlich: Wursteln Sie nicht selbst herum! Vertrauen Sie Profis! Gehen Sie zu einem Berater, dem Sie vertrauen, Ihrem Geldberater, StB, RA, Notar oder einer sonstigen fachkundigen, unabhängigen Stelle (Kammer, Innung etc.). Und: Tun Sie bald etwas! Schieben Sie das Thema nicht auf die lange Bank. Falls noch nicht geschehen: Machen Sie morgen einen Notfallplan! 9) Keine juristischen Experimente! Der Übertragungsvertrag beim Einzelunternehmen, die Abtretung von Gesellschaftsanteilen und die verschiedenen Formen der Umwandlung bieten in den meisten Fällen das benötigte Instrumentarium. Besonderheiten bei landwirtschaftlichen Unternehmen 8) Überlegen Sie, was in zeitlicher und organisatorischer Hinsicht das beste ist: Soll die Übergabe besser gleitend oder besser zu einem festen Termin ganz erfolgen? Legen Sie die Zeitplanung in beiden Fällen fest (und offen), sodass Klarheit und Planungssicherheit herrschen. Orientieren Sie sich am gesetzlichen Renteneintrittsalter. 7) Der beste Nachfolger ist manchmal kein Familienmitglied. Dann lieber (nur) das Eigentum behalten und die Leitung in fremde Hände geben. Thesen zur Unternehmens- und Hofübergabe ErbR-Tage - Sparkasse Erndtebrück RA/Notar Frank Henk 1) Die lebzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge ist eine persönliche (unvertretbare) Aufgabe mit höchster Priorität für den Unternehmensinhaber. Das Unternehmertestament ist als Vorsorgelösung wichtig (Teil der Notfallplanung), nicht aber zur Lösung der Nachfolgefrage geeignet. 2) Nehmen Sie alle mit ins Boot! Möglichst alle Betroffenen, auch die zurücktretenden gesetzlichen Erben sollten in die Überlegungen - und insbesondere auch in die vertragliche Regelung - einbezogen werden und buchstäblich mit am Tisch sitzen. 3) Verlassen Sie nicht die Unternehmerperspektive! Steuerliche Gesichtspunkte, das Thema Sozialhilferegress oder sonstige sachfremde (rein finanzielle) Aspekte oder reine Gerechtigkeitsüberlegungen sollten nicht im Vordergrund der Überlegungen stehen. Das Unternehmen, der Hof und seine Überlebenfähigkeit sind das wichtigste. 4) Erdrosseln Sie den Übernehmer nicht! Umfangreiche Versorgungsleistungen, Sonderstimmrechte, Vorbehalte, Beraterverträge, Rückforderungsrechte etc. können dem neuen Unternehmer Motivation und Lebensgrundlage nehmen. 5) Ein Nachfolger genügt! Streit in der Führung, Beschäftigungsgarantien, Vorsorgeansprüche oder Mitspracherechte für weichende Familienmitglieder können ein Unternehmen zerstören. 6) Überlegungen zur Unternehmensnachfolge können dazu führen, über eine Schließung oder einen Verkauf des Unternehmens oder Betriebes nachzudenken. - Ein durchaus zulässiges Ergebnis!
3 1) Die lebzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge ist eine persönliche (unvertretbare) Aufgabe mit höchster Priorität für den Unternehmensinhaber. Das Unternehmertestament ist als Vorsorgelösung wichtig (Teil der Notfallplanung), nicht aber zur Lösung der Nachfolgefrage geeignet.
4 2) Nehmen Sie alle mit ins Boot! Möglichst alle Betroffenen, auch die zurücktretenden gesetzlichen Erben sollten in die Überlegungen - und insbesondere auch in die vertragliche Regelung - einbezogen werden und buchstäblich mit am Tisch sitzen.
5 3) Verlassen Sie nicht die Unternehmerperspektive! Steuerliche Gesichtspunkte, das Thema Sozialhilferegress oder sonstige sachfremde (rein finanzielle) Aspekte oder reine Gerechtigkeitsüberlegungen sollten nicht im Vordergrund der Überlegungen stehen. Das Unternehmen, der Hof und seine Überlebenfähigkeit sind das wichtigste.
6 4) Erdrosseln Sie den Übernehmer nicht! Umfangreiche Versorgungsleistungen, Sonderstimmrechte, Vorbehalte, Beraterverträge, Rückforderungsrechte etc. können dem neuen Unternehmer Motivation und Lebensgrundlage nehmen.
7 5) Ein Nachfolger genügt! Streit in der Führung, Beschäftigungsgarantien, Vorsorgeansprüche oder Mitspracherechte für weichende Familienmitglieder können ein Unternehmen zerstören.
8 6) Überlegungen zur Unternehmensnachfolge können dazu führen, über eine Schließung oder einen Verkauf des Unternehmens oder Betriebes nachzudenken. - Ein durchaus zulässiges Ergebnis!
9 7) Der beste Nachfolger ist manchmal kein Familienmitglied. Dann lieber (nur) das Eigentum behalten und die Leitung in fremde Hände geben.
10 8) Überlegen Sie, was in zeitlicher und organisatorischer Hinsicht das beste ist: Soll die Übergabe besser gleitend oder besser zu einem festen Termin ganz erfolgen? Legen Sie die Zeitplanung in beiden Fällen fest (und offen), sodass Klarheit und Planungssicherheit herrschen. Orientieren Sie sich am gesetzlichen Renteneintrittsalter.
11 9) Keine juristischen Experimente! Der Übertragungsvertrag beim Einzelunternehmen, die Abtretung von Gesellschaftsanteilen und die verschiedenen Formen der Umwandlung bieten in den meisten Fällen das benötigte Instrumentarium.
12 Höfe is der HöfeO werden traditionell durch Hofübergabevertrag übertragen. Diese Praxis ist uneingeschränkt weiter zu empfehlen. Schwierigkeiten bei der Übergabe landwirtschaftlicher Unternehmen liegen oft nicht in rechtlichen oder wirtschaftlichen Fragen, sondern im Tatsächlichen. Jeder Konflikt läßt sich lösen, wenn Bereitschaft besteht, sich auf gewisse Spielregeln und Strategien einzulassen. Besonderheiten bei landwirtschaftlichen Unternehmen
13 10) Schließlich: Wursteln Sie nicht selbst herum! Vertrauen Sie Profis! Gehen Sie zu einem Berater, dem Sie vertrauen, Ihrem Geldberater, StB, RA, Notar oder einer sonstigen fachkundigen, unabhängigen Stelle (Kammer, Innung etc.). Und: Tun Sie bald etwas! Schieben Sie das Thema nicht auf die lange Bank. Falls noch nicht geschehen: Machen Sie morgen einen Notfallplan!
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