Herzlich willkommen. Generationenwechsel im Unternehmen - Planung der Unternehmensnachfolge. Dienstag, 24. März VR Genossenschaftsbank Fulda eg

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1 Herzlich willkommen Generationenwechsel im Unternehmen - Planung der Unternehmensnachfolge VR Genossenschaftsbank Dienstag, 24. März

2 Es spricht: Herr Sebastian Christ, Vermögensbetreuer Certified Estate Planner 2

3 AGENDA 1. Wenn es so einfach wäre Aus der Praxis für die Praxis 3. Vollmachten 3

4 AGENDA 1. Wenn es so einfach wäre... 4

5 Komplexität 5

6 Erbschaften mit Streitigkeiten 6

7 Woran Sie denken sollten... 7

8 Regelung des Erbfalls 8

9 Die häufigsten Fehler 9

10 Die Frage... Wenn nicht so wie dann??? 10

11 Klarheit 11

12 AGENDA 2. Aus der Praxis für die Praxis 12

13 Fallbeispiele aus der Praxis Nachfolge im Einzelunternehmen (kein Testament): Max Muster, 55 Jahre, ist im gesetzlichen Güterstand verheiratet mit Eva Muster, 53 Jahre. Die Eheleute Muster haben 3 gemeinsame Kinder: Paul: 32 Jahre Metzger Meister, arbeitet im Unternehmen des Vaters, als Nachfolger vorgesehen Moritz: 30 Jahre kaufm. Angestellter Julian: 28 Jahre Student Max Muster ist Inhaber der Gastwirtschaft Zum Frühlingsanfang Vermögen: Betriebsvermögen: Einzelunternehmen ,- (Verkehrswert - Festlegung auf ein Verfahren) Privatvermögen: Kapitalvermögen ,- Einfamilienhaus ,- Gesamt: ,- 13

14 Fallbeispiele aus der Praxis Nachfolge im Einzelunternehmen (kein Testament): Im Todesfall tritt die gesetzliche Erbfolge ein: Eva: ½ ,- Paul: 1/ ,- Moritz: 1/ ,- Julian: 1/ ,- Da Paul das Unternehmen erhalten soll, würde sich folgende Erbauseinandersetzung ergeben (vorausgesetzt man einigt sich): 14

15 Fallbeispiele aus der Praxis Nachfolge im Einzelunternehmen (kein Testament): Erbe Vermögenswert Betrag Eva Einfamilienhaus Kapitalvermögen Abstandszahlung Moritz Abstandszahlung Julian Abstandszahlung Paul Einzelunternehmen./. Abstandszahlung

16 Fallbeispiele aus der Praxis Nachfolge im Einzelunternehmen (kein Testament): Zusammenfassung: Eva, Paul, Moritz und Julian bilden eine Erbengemeinschaft das Einzelunternehmen wird in einer Erbengemeinschaft bis zur Auseinandersetzung fortgeführt die Erbauseinandersetzung erfordert Einstimmigkeit im Bezug des Unternehmenswertes wird es unterschiedliche Auffassungen geben nicht ausreichende Liquidität um weichende Erben abzufinden 16

17 Fallbeispiele aus der Praxis Nachfolge Personengesellschaft (kein Testament, keine Vorsorgevollmacht): Die Bau- und Möbelschreinerei wird in der Rechtsform einer GmbH&Co.KG geführt. Max Fischer (60 Jahre) ist Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter, seine Frau Doris (56 Jahre) ist im Unternehmen angestellt. Den beiden Söhnen (32 Jahre und 25 Jahre alt) traut er die Fortführung des Unternehmens (noch) nicht zu. Als Eigentümer des Betriebsgrundstückes ist Max Fischer im Grundbuch eingetragen. Im Gesellschaftsvertrag wurden folgende Regelungen für den Fall des Ablebens und der Vertretung des Gesellschafters getroffen: 17

18 Fallbeispiele aus der Praxis Nachfolge Personengesellschaft (kein Testament, keine Vorsorgevollmacht): 6 Gesellschafterbeschlüsse (5) In der Gesellschafterversammlung kann sich ein Gesellschafter durch einen anderen Gesellschafter mit schriftlicher Vollmacht oder durch eine kraft Berufsrechtes zur Verschwiegenheit verpflichteten Person vertreten lassen. 11 Tod eines Kommanditisten Bei Tod eines Kommanditisten geht dessen Beteiligung auf seine Rechtsnachfolger über. (einfache Nachfolgeklausel) 18

19 Fallbeispiele aus der Praxis Nachfolge Kapitalgesellschaften: Gesellschaftsanteil an der GmbH ist vererblich und gehört zum Nachlass Vererblichkeit kann nicht durch Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen werden um Zersplitterung des Anteils zu verhindern, können in den Gesellschaftsvertrag Klauseln aufgenommen werden, die das Schicksal eines zum Nachlass gehörenden Anteils regeln 1. Abtretungsklausel Gesellschaftsanteil wird an eine bestimmte Person (z.b. Mitgesellschafter, Dritter...) übertragen entsprechende Klausel muss im Gesellschaftsvertrag enthalten sein Hinsichtlich des Abtretungsentgeltes wird vom Verkehrswert ausgegangen, sofern eine Regelung im Gesellschaftsvertrag fehlt 19

20 Fallbeispiele aus der Praxis Nachfolge Kapitalgesellschaften: 2. Einziehungsklausel Bei Tod des Gesellschafters haben die verbleibenden Gesellschafter das Recht den Anteil einzuziehen Der Gesellschaftsanteil geht damit unter Abfindungsanspruch der weichenden Erben (nach Verkehrswert, sofern nichts anderes vereinbart) an die verbleibenden Gesellschafter 20

21 Fallbeispiele aus der Praxis Lebzeitige Unternehmensnachfolge Grundsätzliche Überlegungen: 1. Ist die aktuelle Gesellschaftsform für die Übergabe geeignet? 2. Was ist bisher geregelt und welche Auswirkungen haben diese Regelungen? 3. Was ist mein Unternehmen Unternehmensanteil realistisch Wert? 4. Wie ist das Beziehungsgeflecht im Unternehmen (Mitarbeiter, Kunden, Bank, Mitgesellschafter)? 5. Wann möchte ich das Unternehmen übergeben? 6. An wen möchte ich mein Unternehmen übergeben? 7. Welchen Einfluss möchte ich nach der Übergabe des Unternehmens noch haben? 8. Wie hoch ist mein Versorgungsbedarf im Alter? 9. Wie möchte ich das Unternehmen unter wirtschaftlichen Aspekten übergeben? ohne Gegenleistung / mit Gegenleistung (Rentenzahlung, Kaufpreis/Abfindung, Nießbrauch) 21

22 Fallbeispiele aus der Praxis Klarheit 22

23 AGENDA 3. Vollmachten 23

24 Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung juristisch einwandfreie Vollmacht in der Regel notariell privatschriftliche Vollmachten werden häufig von Banken nicht anerkannt Bankvollmachten sollten gesondert erteilt werden Wahl eines Bevollmächtigten ist Vertrauenssache mehrere Bevollmächtigte gemeinsam oder für verschiedene Bereiche möglich Benennung eines Ersatzbevollmächtigten 24

25 Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung Auftragsverhältnis / Innenverhältnis Kriterien für eine Geldanlage Schicksal der Immobilie Kriterien für die Unterbringung in einer Alters-und Pflegeresidenz Persönliche Angelegenheiten Art, Weise und Umfang von Heilbehandlungen (Patientenverfügung) Rechenschaftspflicht des Bevollmächtigten Entlohnung des Bevollmächtigten Weniger als 5% der Vollmachten sind mit einem Auftragsverhältnis versehen, dies führt in der Praxis zu erheblichen Problemen und Falschinterpretationen 25

26 FAZIT 26

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 27

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