Fallstricke in der Unternehmensnachfolge
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- Arnim Berger
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1 LGG Steuerberatungsgesellschaft mbh Fallstricke in der Unternehmensnachfolge Bernd Meyer zu Berstenhorst Steuerberater Geschäftsführer der LGG Steuerberatung GmbH Stuttgart, Aalen, Weinsberg, Boxberg
2 LGG Steuerberatungsgesellschaft mbh Einkommensteuer
3 Hofübergabe muss geschlossen und unentgeltlich erfolgen
4 Geschlossen Hofstelle und 90% der Fläche müssen übergeben werden Waldgrundstücke sind immer ein Teilbetrieb Die Grenze von 90% kann unterschritten werden, wenn die nicht übergebenen Flächen für den Betrieb ohne wesentliche Bedeutung sind
5 Unentgeltlich Übernahme betrieblicher Schulden Vereinbarung eines Altenteils zum Lebensunterhalt Wohnrecht für Übergeber und/oder Angehörige Naturalleistungen Zahlung eines Geldunterhalts
6 Entgeltlich Übernahme privater Schulden der Altenteiler Z. B. aus Wohnhausbau Einmalzahlungen Abfindungszahlungen an Geschwister Sofern die Leistungen das Eigenkapital des übergebenen Betriebes übersteigen
7 Abfindung weichender Erben im Rahmen der Betriebsübergabe nicht steuerlich begünstigt Entnahmen (z. B. Grundstücke) laufender Gewinn Hofübergabe und Abfindung der weichenden Erben frühzeitig planen Keine Vorwegregelungen für einzelne Kinder
8 Besonderheit in der GbR Senior-Gesellschafter kann in GbR bleiben, wenn vertraglich auf alle Unternehmerischen Rechte verzichtet wird Eventuell Vorteil in der Gewinnverteilung Es bleibt aber Krankenkassenpflicht
9 Jeder Betrieb kann getrennt übergeben werden Landwirtschaft wird übergeben Stromerzeugung über Solar nicht Alle Erwerbseinkünfte nach Eintritt ins Rentenalter führen zur Krankenkassenpflicht, auch die Stromeinnahmen
10 LGG Steuerberatungsgesellschaft mbh Umsatzsteuer
11 Jede Betriebsübergabe und Betriebsveräußerung ist von der Umsatzsteuer befreit Der Übernehmer tritt voll in die Stellung des Übergebers Hat z. B. der Übergeber zur Regelbesteuerung optiert, ist der Übernehmer daran gebunden
12 LGG Steuerberatungsgesellschaft mbh Schenkungssteuer Erbschaftsteuer
13 1. Stufe: Bewertung des Vermögens grundsätzlich Verkehrswert landwirtschaftlicher G+B mit dem Ertragswert aber: Bewertungsvorbehalt über 15 Jahre 2. Stufe: Verschonungsregelung für begünstigtes Vermögen Freistellung von 85 % oder 100 % aber: Einhaltung von Bedingungen 3. Stufe: persönlicher Freibetrag, sachliche Steuerbefreiung, Steuertarif
14 Derzeitiges Recht führt bei der Betriebsübergabe i. d. R. zu keiner Steuerbelastung, wenn der Betrieb weiter geführt wird Bei Veräußerung des Betriebs innerhalb von 5 (7) Jahren nach Übergabe kann es zur Nachversteuerung führen
15 Bedingungen für die Steuerfreistellung Der Betrieb muss mindestens 5 (7) Jahre weiter bewirtschaftet werden oder verpachtet sein Einhaltung einer Lohnsumme Verbot von Überentnahmen Keine Verkäufe von Grundstücken oder Reinvestition innerhalb von 6 Monaten Keine Umnutzung von Gebäuden Z. B. Scheune zum gewerblichen Hofladen
16 Lohnsumme bezieht sich auf ständige Arbeitskräfte Maximale Entnahme nach 5 (7) Jahren + Gewinne des Betriebes * + Einlagen aus Privatvermögen Euro = mind. + 1 Euro * Verluste werden nicht mit gerechnet
17 Die Bewertung der Betriebe erfolgt der Systematik nach zum Ertragswertverfahren. Die Methode ist gesetzlich vorgeschrieben, die sich ergebenden Werte sind akzeptabel. Verfahren sehr komplex, abhängig von Betriebsgröße, -systematik, -lage
18 Reingewinn je ha Ermittelt nach Region und Betriebsgröße Pachtwert Ermittelt nach Pachtansatz je ha Eigentumsfläche zuzüglich Besatzwert je ha bewirtschaftete Fläche
19 Die durch das Gesetz vorgegebenen Reinertragswerte sind zu 90% negativ Bewertung erfolgt deshalb fast ausschließlich nach Pachtwert + Besatzkapital
20 Das zum Betrieb gehörende Wohnhaus wird nach allgemeinen Grundsätzen bewertet. Der Wert nach gesetzlichem Verfahren ist oft zu hoch. Wenn notwendig muss hier ein Gutachten erstellt werden Lohnt sich nur, wenn persönliche Freibeträge nicht ausreichen
21 LGG Steuerberatungsgesellschaft mbh Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit LGG Steuerberatung GmbH Bopserstrasse Stuttgart
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