Hofübergabe. Heute schon an morgen denken. Ulrich Thiemann Steuerberater
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- Carin Bergmann
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1 Hofübergabe Heute schon an morgen denken Ulrich Thiemann Steuerberater
2 Es begrüßt Sie: Steuerberater Ulrich Thiemann 2
3 Der alte Beduine drei Söhne 11 Kamele 1/2 1/4 1/6 3
4 1. Schon früh an die Nachfolge denken 2. Klare und einfach durchführbare Regelungen schaffen 3. Manchmal braucht man einen Ratgeber für zufriedenstellende Lösungen 4
5 Faktoren einer erfolgreichen Betriebsübergabe 1. Eine eindeutig beschriebene Zielvorstellung 2. Einen leistungsfähigen Betrieb 3. Ausreichende Fähigkeiten des Übernehmers 4. Genug finanziellen Spielraum 5. Ein gutes zeitnahes Rechnungswesen 5
6 Hofübergabesituation Zwei Erfahrungen in einem Leben einmal als junger Mensch einmal als älterer Mensch Überlegungen für den Übergeber Wie sieht mein Leben nach der Hofübergabe aus? Kann ich rein finanziell aber auch inhaltlich loslassen? Ängste beim Übergeber aber auch beim Übernehmer Wichtig Offene Gespräche Optimismus Mut Vertrauen 6
7 Zu klärende Fragen: Tragbares Altenteil Absicherung der Übergeber (Wohnrecht und Geldaltenteil) angemessene Abfindung für weichende Erben Pflegerisiko für Altenteiler und Betrieb Risiko ungeplanter Lebenssituationen (Tod, Berufsunfähigkeit, Scheidung des Übernehmers) 7
8 Erfolgsfaktoren Mindestens zwei Jahre Vorlaufzeit einplanen Zeiträume und Etappenziele für die Übergabe festlegen Inneres Einverständnis entwickeln Konflikte mutig angehen Konsequenter Rückzug des Seniors Familien-Kodex in ruhigen Zeiten festlegen Konfliktlösungen durch erfahrenen Coach (Beduine) 8
9 Betriebsübergabe (an wen?) an einen (fremden) Dritten - Aufnahme als Gesellschafter - Komplettverkauf gegen Einmalzahlung gegen Ratenzahlung gegen Versorgungsleistungen an einen Familienangehörigen entgeltlich (wie bei fremden Dritten) teilentgeltlich unentgeltlich - Verkauf des aktiven Geschäfts Vermietung der Immobilie Einkommensteuer Erbschaftsteuer Schenkungsteuer Einkommensteuer Erbschaftsteuer Schenkungsteuer Grunderwerbsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer 9
10 Steuerliche Aspekte der Hofübergabe Grundschema der Vermögensübergabe Wohnrecht Nießbrauch Leibrente Dauernde Last Betriebsaufgabe Rückbehalt von Wirtschaftsgütern Abfindung weichender Erben Spekulationsgeschäft Schenkungsteuer 10
11 Grundschema der Vermögensübergabe Anstellung des Übernehmers als Arbeitnehmer Betrieb wird übergeben Gründung einer GbR Vorbehalt der Nutzung Zusage von Versorgungsleistungen Wohnrecht Nießbrauch Leibrente Dauernde Last 11
12 Wohnrecht höchstpersönliches Nutzungsrecht Betriebskosten als Sonderausgaben abzugsfähig (eindeutige Regelung empfehlenswert) Reparaturen: eindeutige Regelung erforderlich Schuldzinsen, Abschreibungen: nicht abzugsfähig 12
13 Nießbrauch Der Nießbraucher kann das Grundstück selbst nutzen oder vermieten bzw. verpachten. Die daraus erwirtschafteten Einkünfte sind ihm zuzurechnen. 13
14 Nießbrauch B e i s p i e l 1 : Vater überträgt Betrieb an Sohn Hält sich Nießbrauch zurück (Vorbehaltsnießbrauch) Verpachtet Betrieb an den Eigentümer (Sohn) L + F Pachteinnahmen beim Vater L + F Pachtausgaben beim Sohn (Gewinnminderung) In verschiedenen Gebieten Deutschlands üblich, hier nicht 14
15 Nießbrauch B e i s p i e l 2 : Vater überträgt Miethaus an Tochter Hält sich Nießbrauch zurück Wichtig: Auswirkungen: übernimmt alle Kosten (Versicherung, Instandhaltung, Steuern, Lasten, Anliegergebühren etc.) In der Regel schenkungsteuerlich günstig Versorgung Vater gesichert Tochter bei Tod des Vaters abgesichert Mieteinkünfte verbleiben auch einkommensteuerlich beim Vater 15
16 Dauernde Last / Leibrente Gleichbleibende oder abänderbare lebenslange Versorgungsleistung, in Geld oder Naturalien - bei Übergabeverträgen in der Regel anzunehmen Auswirkung: Der volle Betrag wird als Einkünfte bzw. Sonderausgaben berücksichtigt 16
17 Dauernde Last E i n k o m m e n s b e r e c h n u n g : Übergeber Übernehmer Einkünfte aus Landwirtschaft Rente LAK x 50 % Dauernde Last / Freibeträge./ / Vorsorgeaufwendungen./ / zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer lt. Splittingtabelle
18 Vorsicht bei Unternehmen! Steuerbegünstigt ist nur die Betriebsübertragung im Ganzen. Mit anderen Worten: Wird der Betrieb auseinandergerissen, (10 % Grenze) so liegt keine begünstigte Übertragung im Ganzen vor. Das Finanzamt geht dann von einer steuerpflichtigen Betriebsaufgabe aus. Das kann teuer werden! 18
19 Rückbehalt von Wirtschaftsgütern Bei Rückbehalt wertvoller Wirtschaftsgüter des BV - ZR-Lieferrechte - Bauplatz, Bauerwartungsland Überführung ins Privatvermögen Aufdeckung der stillen Reserven (Verkehrswert./. Buchwert) Empfehlung: Rückbehalt von Privatvermögen und landwirtschaftlichen Grundstücken, für die in Zukunft Wertsteigerungen zu erwarten sind (Ortsnähe) 19
20 Abfindung weichender Erben Die weichenden Erben erhalten einkommensteuerfreies Privatvermögen. Es gibt keinen Freibetrag mehr für die Abfindung weichender Erben: Die Abfindung muss in der Regel aus versteuertem Einkommen erbracht werden, Schuldzinsen zur Finanzierung sind allerdings abzugsfähig. 20
21 Praxistipp als Ersatz für den fehlenden Freibetrag weichender Erben. Vater will Betrieb (30 ha Eigentum) an Sohn übergeben. In den 30 ha ist Bauerwartungsland (1 ha) enthalten, das für die Tochter vorgesehen ist. Betriebsübertragung im Ganzen ermöglicht maximal 3 ha Rückbehalt, z. B. hier 1 ha. 1 ha ist größer als 3000 m² und kann deshalb als Kleinbetrieb des Vaters weitergeführt werden. Einige Jahre später erklärt Vater Betriebsaufgabe hierfür (Freibetrag, ermäßigter Steuersatz) und überträgt an Tochter 21
22 Erbschaftsteuer gleichmäßige Besteuerung aller Vermögensarten durch Ansatz von Verkehrswerten Freibeträge, um kleinere Vermögen zu schonen Spezielle Entlastung für Betriebsvermögen, um Arbeitsplätze zu sichern 22
23 Bewertung des Vermögens Grundvermögen Unbebaute Grundstücke werden mit dem Bodenrichtwert bewertet Bebaute Grundstücke werden nach folgenden Verfahren bewertet Vergleichswertverfahren Ertragswertverfahren Sachwertverfahren 23
24 Vererbung von selbstgenutztem Wohneigentum an oder bleibt steuerfrei Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartner) Kinder falls Wohnung vom Erben 10 Jahre lang selbst genutzt wird (d. h. nicht vermieten, nicht verpachten, nicht verkaufen) bei Kindern zusätzlich: falls Wohnfläche nicht größer P r o b l e m e : 1. Ehegatte muss in ein Pflegeheim als 200 m 2 2. Kind wird arbeitslos, muss umziehen, um neue Stelle anzutreten 3. Ist Gleichheitsgebot der Verfassung gewahrt? 24
25 Ermittlung des Mindestwertes Größerer Milchviehbetrieb in Rheinland-Pfalz Pachtpreis 226 /ha Eigentumsfläche 50 ha ergibt Besatzkapital 195 /ha Bewirtschaftete Fläche 100 ha ergibt Summe Kapitalisierungsfaktor 18, Betriebliche Verbindlichkeiten./ Mindestwert
26 Achtung: Gesondert zu betrachten sind die Wohnhäuser. Nicht im Einheitswert enthalten sind Geldkonten und Forderungen (gilt als sonstiges Vermögen) 26
27 Die Erben von Betriebsvermögen haben die Wahl zwischen zwei Optionen (Lohnsummenregel gilt erst ab 20 Beschäftigten) Option 1: Steuerfreiheit, wenn der Betrieb sieben Jahre fortgeführt wird und über diese Jahre 700 % (also durchschnittlich 100 % pro Jahr) der Ausgangslohnsumme erreicht wird. Dies ist aber nur solchen Betrieben möglich, bei denen das Verwaltungsvermögen maximal 10 % ausmacht. Landwirtschaftliches Vermögen kennt kein Verwaltungsvermögen 27
28 Option 2: Es wird ein Begünstigungsabschlag von 85 % gewährt, wenn der Betrieb fünf Jahre lang fortgeführt wird und die Lohnsumme 400 % der Ausgangslohnsumme ausmacht. Dies soll für Betriebe mit einem Verwaltungsvermögen von bis zu 50 % gelten. Landwirtschaftliches Vermögen kennt kein Verwaltungsvermögen Der Erbe muss sich für Option 1 oder Option 2 entscheiden. 28
29 Erbschaft-/ schenkungsteuerliche Vergünstigung gilt auch für landwirtschaftliche Flächen, die sich einkommensteuerlich im Privatvermögen befinden und nicht länger als 15 Jahre verpachtet sind. Mal sehen wie lange noch 29
30 Achtung bei verpachteten Betrieben! Werden die Wirtschaftsgebäude für außerlandwirtschaftliche Zwecke vermietet, dann entfällt die landwirtschaftliche Verschonung 30
31 Persönlichen Freibeträge Persönliche Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Die Freibeträge leben alle 10 Jahre neu auf) Steuerklasse Erwerber Persönl. Freibetrag Ehegatte I Kind; Stiefkind; Enkel, wenn Eltern verstorben Enkel Eltern und Großeltern im Erbfall II III Eltern und Großeltern bei Schenkung; Geschwister; Neffen; Nichten; Stiefeltern; Schwiegerkinder; Schwiegereltern; geschiedener Ehegatte eingetragene Lebenspartnerschaft alle übrigen
32 Erbschaftsteuertarif Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Erbschaftsteuertarif Steuerklasse I II III bis % % % darüber
33 Ich wünsche Ihnen Viel Erfolg! 1. Finden Sie Ihren Weg zu Ihrem Ziel. 2. Schaffen und erhalten Sie Ihr leistungsfähiges Unternehmen. 3. Sorgen Sie für genügend Sachkunde und Erfahrung bei Ihnen und Ihren Nachfolgern. 4. Achten Sie auf genug Liquidität. 5. Sorgen Sie für ein zeitnahes aussagefähiges Rechnungswesen 6. Denken Sie an den Beduinen mit seinen Söhnen. Fordern Sie Ihren Steuerberater! 33
34 Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Unter folgenden Kontaktdaten bin ich für Sie erreichbar: ETL I AGRAR-DIENST Steuerberatungsgesellschaft mbh Landwirtschaftliche Buchstelle in Koblenz Telefon Fax Internet: info@agrar-dienst.com 34
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