Ihre Referenten: StB Renate Kricke & StB Martin Selle
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- Carl Fried
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2 Ihre Ansprechpartner Renate Kricke Steuerberaterin Fachberaterin für Internationales Steuerrecht Beraterin für Stiftungen, Vereine Aufbau von Rechnungswesen Martin Selle Steuerberater Fachberater für Nachfolgeberater (DStV e.v.) Gestaltungen zu Testament und Erbschaftsteuer Steueroptimierungen
3 Notfallordner und Notfallplan: Was ist für den Notfall zu tun?
4 Notfälle sind schlimm
5 schlimmer und oft problematischer
6 Unfall / Krankheit In unserer modernen Medizin kann eine akute Situation ein künstliches Koma notwendig machen - Es dauert, solange es notwendig ist. Und wer steuert in dieser Zeit das Unternehmen?
7 Probleme im Notfall Wer darf entscheiden? Wer zahlt die Löhne? Passwörter/ Schlüssel? Wer verhandelt neue Aufträge? Was passiert, wenn repariert / investiert werden muss? etc. Wer kümmert sich um die Buchhaltung?
8 Als Download verfügbar Pdf jederzeit digital bearbeitbar Ausdrucken oder digital sichern Umfassend, klar gegliedert für betriebliche Belange Private Angaben können ausgelagert werden Mit weiterführenden Hinweisen und Checklisten
9 Was ist drin? Informationen und Anweisungen für den betrieblichen Bereich: Wer darf was? Wer weiß was? Wer soll was tun? Gibt es eine Nachfolgeregelung?
10 Was ist drin? Informationen für den privaten Bereich Zum Beispiel Wer ist zu informieren? Welche Konten / Wertpapiere gibt es Welche privaten Passwörter gibt es Was muss gekündigt werden Wer soll was erhalten?
11 Was ist drin? Notwendig ist nur ein einziges Blatt: Im Notfall finden Sie den Notfallordner bei Rechtsanwalt / Notar / Steuerberater X Zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsgruppen
12 Fragen im Notfall Wer handelt für mich und trifft Entscheidungen im Betrieb? Anforderung an Person klären Fähigkeiten vorhanden? Wissen vorhanden? Wer hat Kenntnis über aktuelle Geschäftsvorfälle? Eine oder mehrere Personen erforderlich? Personen informieren und einweisen! wichtigste Abläufe und Informationen aufzeichnen
13 Fragen im Notfall Wer handelt für mich und trifft Entscheidungen im Betrieb? Wie wird die Person autorisiert? Geschäftsführung Prokura Einzelvollmachten, z.b. Bankvollmacht Handlungsvollmacht nach 54 HGB Generalvollmacht
14 Fragen im Notfall Wer handelt für mich und trifft Entscheidungen im Betrieb? Empfehlungen Bei GmbH / UG / GmbH&Co.KG Geschäftsführung oder Prokura für Mitarbeiter / geeignete Person, die das Tagesgeschäft machen kann Generalvollmacht oder zumindest Vertretungsvollmacht an Familienmitglied / vertraute Person für die Stellung als Gesellschafter unterschiedliche Personen zur Vermeidung von Interessenkonflikten!
15 Fragen im Notfall Wer handelt für mich und trifft Entscheidungen im Betrieb? Empfehlungen Bei Einzelunternehmen / GbR / OHG Handlungsvollmacht nach 54 HGB für Mitarbeiter / geeignete Person die das Tagesgeschäft machen kann Generalvollmacht oder zumindest Vertretungsvollmacht an Familienmitglied / vertraute Person für die Stellung als Inhaber unterschiedliche Personen zur Vermeidung von Interessenkonflikten!
16 Fragen im Notfall Wer handelt für mich und trifft Entscheidungen Privat? Wie wird die Person autorisiert? Einzelvollmacht Generalvollmacht Möglichkeit Vorsorgevollmacht Vorsorgeregister
17 Fragen im Notfall Vorsorgevollmacht & Co. Vorsorgevollmacht à Wer darf für mich welche Entscheidungen treffen und Erledigungen durchführen, wenn ich nicht mehr ansprechbar bin? (vermeidet gesetzliche Betreuung) Betreuungsvollmacht à Welcher gerichtlich kontrollierte Betreuer soll für mich entscheiden und welche Auflagen gebe ich? Patientenverfügung à Lebenserhaltende Maßnahmen? Was dürfen Ärzte und was nicht? Medizinische Wünsche?
18 Steuern & Nachfolge Wichtige Steuern bei Nachfolge Erbschaftsteuer bei Tod Schenkungsteuer bei unentgeltlicher Übertragung Ertragsteuer bei Übertragung des Unternehmens Ertragsteuer bei Einstellung des Unternehmens Grunderwerbsteuer
19 Steuern & Nachfolge - Erbschaftsteuer - Schenkungsteuer - einige wichtige Themen für die Nachfolge
20 Steuern & Nachfolge Schenken / Vererben Erbschaftsteuerfreibeträge nutzen Freibeträge: Ehegatten: 500 T +256 T im Erbfall + Ehewohnung Kinder: 400 T Enkel: 200 T Eltern: 100 T (im Todesfall, bei Schenkung 20 T ) Geschwister: 20 T Sonstige: 20 T Achtung Das Berliner Testament ist nicht in jedem Fall sinnvoll!
21 Steuern & Nachfolge Berliner Testament verschenkt Freibeträge! Ein vereinfachtes Beispiel: Vater Freibeträge 500 T + 256T = 756T Mutter 800 T Freibetrag vom Vater an Kinder verschenkt! erben je 50% Kind 1 Kind 2 Freibeträge je Kind 400T = 800T
22 Steuern & Nachfolge Lösungsvariante modifiziertes Berliner Testament Zweckvermächtnis: Mutter kann bestimmen, wie viel die Kinder bekommen sollen Vater Mutter = Vollerbin Mutter Zweckvermächtnis je Kind 400 T erben je 50% Freibeträge je Kind 400T = 800T Kind 1 Kind 2 à 2 x Freibetrag! Freibeträge je Kind 400T = 800T
23 Steuern & Nachfolge Vererbung / Verschenkung von Unternehmen Steuerbefreiungen: Grundsatz: bis 5 Mitarbeiter immer steuerfrei Unternehmenswert immer steuerfrei Voraussetzung: Betrieb wird 5 Jahre fortgeführt Darüber hinaus: zu 85% steuerfrei, wenn bestimmte Lohnsumme in den nächsten 5 Jahren eingehalten wird zu 100% steuerfrei, wenn bestimmte Lohnsumme in den nächsten 7 Jahren eingehalten wird Achtung! Verwaltungsvermögen ist immer steuerpflichtig!
24 Steuern & Nachfolge - Einkommensteuer - einige wichtige Themen für Nachfolge
25 Steuern & Nachfolge Steuerliche Vorteile bei Betriebsveräußerung Verkauf Einzelunternehmen / GbR / OHG / KG Anteile Ermittlung Veräußerungsgewinn: Veräußerungspreis - Steuerliches Kapitalkonto laut Bilanz - Veräußerungskosten = Gewinn
26 Steuern & Nachfolge Steuerliche Vorteile bei Betriebsveräußerung Verkauf Einzelunternehmen / GbR / OHG / KG Anteile Begünstigung des Veräußerungsgewinns: Fünftelregelung = günstigerer Steuersatz - Altersunabhängig Freibetrag ab Vollendung 55. Lebensjahr nur 1x im Leben Ermäßigt sich, wenn Gewinn übersteigt Hälftiger Steuersatz (56%), wenn 55. Lebensjahr vollendet nur 1x im Leben unabhängig von der Höhe des Gewinns
27 Steuern & Nachfolge Steuerliche Vorteile bei Betriebsveräußerung Verkauf GmbH / UG / AG Anteile Begünstigung des Veräußerungsgewinns: Freibetrag x %der Beteiligung - Altersunabhängig Ermäßigt sich, wenn Gewinn übersteigt Gewinn ist nur zu 60% steuerpflichtig (Teileinkünfteverfahren)
28 Steuern & Nachfolge Problempunkt Betriebsaufspaltung Nachfolger Marktwert im Jahr 1992: Vermietung / Nutzung Büro / Produktion Dienstleistungs - GmbH Verkauf / Schenkung Marktwert im Jahr 2017: % 100% Eigentümer Lisa Meier
29 Steuern & Nachfolge Problempunkt Betriebsaufspaltung Versteuerung Entnahmegewinn des Grundstückes Buchtwert im Jahr 2017: Vermietung / Nutzung Büro / Produktion Dienstleistungs - GmbH 100% Nachfolger Verkauf / Schenkung Marktwert im Jahr 2017: Gewinn = % Eigentümer Lisa Meier x 40% Steuern = Steuer auf Entnahmegewinn Zusätzlich zur Steuer aus der Veräußerung der GmbH!
30 Steuern & Nachfolge Betriebsverpachtungswahlrecht Verpachtung Betriebsgrundlage Monatliche Pachtzahlung Nachfolger Betriebsunternehmen 100% Eigentümer Lisa Meier Versteuerungswahlrecht: a)sofortversteuerung Kapitalwert der zukünftigen Pacht als Veräußerungsgewinn b)versteuerung Pacht jährlich bei Zufluss als Gewinn aus Gewerbe 100%
31 Finanzierungsfragen Möglichkeiten bei Verkauf / Kauf Bankdarlehen Mezzaninkapitalgeber Ratenzahlung / Darlehen durch Verkäufer Verrentungsmodell Betriebsverpachtung
32 Steuern & Nachfolge Absetzbarkeit und Finanzierung der Zinsen GmbH Frage: Wo kommt das Geld für Zins und Tilgung an die Bank her? Gewinnausschüttung = mit ca. 48,5% versteuert Hohes Gehalt = Spitzensteuersatz ca. 44,3% 100% Lisa Meier 100% Nachfolgerin Bank Tilgung + Zinsen à Nicht nutzbar
33 Steuern & Nachfolge Absetzbarkeit und Finanzierung der Zinsen Eine Lösungsmöglichkeit GmbH Umwandlung &Co.KG GmbH 100% 100% Zinsen abzugsfähig als Betriebsausgabe Tilgung aus unversteuertem Geld Nachfolgerin Bank Tilgung + Zinsen
34 Rechtsformthemen Umwandlung GmbH in Einzelunternehmen oder Personengesellschaft Jederzeit möglich 8 Monate rückwärts zulässig Auf bisher nicht versteuerte Gewinne muss einmal Abgeltungssteuer 25% + Solidaritätszuschlag = 26,325% gezahlt werden Sonst steuerneutral zum Buchwert möglich Oft sinnvoller als Liquidation, da keine 1 jährige Sperrfrist
35 Rechtsformthemen Umwandlung Einzelunternehmen oder Personengesellschaft in GmbH Jederzeit möglich 8 Monate rückwärts zulässig Sonst zum Buchwert 7 Jahre Sperrfrist beachten
36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihre Referenten: StB Renate Kricke & StB Martin Selle
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